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13.06.2006 um 17.43 Uhr von AMS-Mitarbeiter2 - Antwort zu 12.6.06 20:43

Antwort auf Beitrag von Kollegen vom 12.6.06 20:43
Ich dachte mir, daß sie zum Urgestein des AMS gehören ;) - ich habe mit Leistungsfragen üblicherweise AUCH wenig zu tun, bin ebenfalls Berater.
Ich kann jetzt nur für mich reden, aber wenn jemand schwanger wird, weise ich die Betreffende GARANTIERT nicht mehr in einen Kurs zu. Und wenn jemand während eines Kurses schwanger wird, machen wir nach Rücksprache mit der Kundin üblicherweise einen Kursabbruch. Ob das jetzt wienweit von jedem Berater so gehandhabt wird weiß ich nicht.
Zu den anderen Beiträgen von Ihnen/Dir kann ich nur sagen: JA, stimmt alles genau so! Ziele und nochmals Ziele, teilweise sinnvoll teilweise weniger.
Was mich am meisten anzipft, ist, daß wir aufgrund der immer mehr zunehmenden Zielvorgaben zum Eigentlichen fast nicht mehr kommen: zur Vermittlung!

13.06.2006 um 9.56 Uhr - von Langzeitarbeitslosen - Zuweisungen:

Ich weiß aus eigener Erfahrung und denen meiner LeidensgenossInnen, dass es vom AMS unmöglich gemacht wird, selbst entscheiden zu dürfen: wenn jemand freiwillig in einem dieser \"Arbeitsprojekte\" arbeiten will,
dann geht es nicht!!!!
Somit ist ganz klar. dass hier System dahinter steckt.
Ist für mich schon zu hinterfragen: ist Motivation denn überhaupt erwünscht oder geht es nur um Macht und Schikane !
Mir freundlichen Grüßen,
ein Leidensgenosse

13.06.2006 um 9.09 Uhr - von C.S. - Ich befreie mich / Wehrt euch

Guten Morgen Ihr alle! Jetzt folgt mal wieder ein Kapitel aus meiner kleinen Welt in Zusammenhang mit dem AMS.

Ich komme soeben von meinem wohl vorläufig letzten AMS Termin zurück. Das klingt ja beinahe so, als hätte ich in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden, aber weit gefehlt. Wie ich in meinem letzten etwas längeren Thema anklingen liess, stand ich vor der Wahl entweder BBRZ oder Projekt Phönix.

Nun beim heutigen Termin stand also eine konkrete Entscheidung an, was es denn nun sein sollte. BBRZ habe ich kategorisch abgelehnt, also blieb ja nur mehr Projekt Phönix übrig.

Letzthin habe ich mir noch sorgen gemacht wie ich darum herum komme zu sagen das soll es sein oder das. Das hat sich GOTTSEIDANK erledigt. Ich wurde also mit sehr mangelhaften Informationen über das Projekt genau selbigem von meiner Beraterin zugewiesen.

Ein kleiner Teilsieg würde ich sagen. Denn das Recht ist wohl auf meiner Seite, da ich NICHT gesagt habe: Ich will in dieses Projekt. Es wurde also schriftlich in meinem neuen Betreuungsplan festgehalten, das ich diesem Projekt zugewiesen werde, und was ich da alles bei einem, \"irgendwann in den nächsten Wochen stattfindenden Erstgespräch mitzubringen habe\".

Auf den Anruf kann ich also jetzt warten, toll... Aber nun gut, da hilft wohl wirklich nichts ausser warten.

Jedenfalls habe ich da nachgehakt, ob es nicht irgendwo im Netz Info über jenes Projekt gäbe. Die gibt es offensichtlich nicht. Da das Projekt nun als \"Pilotprojekt\" hier in der Stmk läuft, gab es zwar mal einen Infotag an dem 100 Erwerbslose teilnehmen durften, der wurde aber abgeschafft, weil der Aufwand für sowas zu gross sei.

Die \"genaue\" und äusserst Aufschlußreiche Erläuterung wie es stattfindet hat bestätigt, das es sich hierbei klar um s.g. aufsuchende Arbeitsvermittlung handelt. In Stichworten: Begleitung bei Bewerbungsgesprächen, Begleitung auch nach Aufnahme eines Dienstverhältniss während 3 Monaten, führen von Bewerbungsgesprächen, und Jobsuche bis zum umfallen. Ebenfalls dürften Besuche zu erwarten sein. Mir wurde erzählt diese treffen würden dann an vereinbarten STAMMTISCHEN stattfinden, wo ich mich mit jenem Betreuer von Phönix treffen sollte um mit ihm laufend alles zu besprechen.

Wenn ich das machen würde könnte ich mir ungefähr folgende Szene vorstellen: (Szene: Irgendeine Kneipe oder was immer, Rauch hängt in der Luft, Bier wird bestellt und dann wird gequatscht was ich zu tun hätte und wo zu bewerben.)

Und nun wieder back to topic. Ich weis ja, dank der Webseite hier, den Forenbeiträgen und Artikeln im Web, das es illegal ist, und es dagegen VWGH Urteile gibt. Auch ist mir bekannt, was ich machen muss sobald es beim Erstgespräch zur Unterschriften Leistung geht. Sprich wo ich den Vertrag unterschreiben sollte und meine Rechte in die Mülltonne trete.

Somit gilt es nun abzuwarten und weitere Schritte zu planen sofern erforderlich, und der Zeitpunkt gekommen ist.

Ich sehe nicht ein warum ich eine offensichtlich Illegale!!! Sache noch durch nichtstun unterstütze. So läuft das nicht, worauf ich mich aber auch freue ist die Konfrontation des AMS nach nicht erfolgter Unterschrift meinerseits.

Sklaven waren gestern, und Unterdrückung auch. Nicht mehr mit mir, nicht mehr, nicht mehr!

Und zum Abschluss noch einen Wunsch an all jene die wie ich unter ihrer Situation leiden. Nehmt das bisschen Restmut, das letzte bisschen Restvertrauen zusammen, steht noch einmal auf, und dann VERDAMMT WEHRT EUCH GEGEN DAS WAS MIT EUCH GETAN WERDEN SOLL.

Ich hätte nie gedacht das ich das jemals schreiben würde, aber das hilft. Und mir ist trotz allem bewusst, das auf jede Aktion auch eine Reaktion folgt. Ich kann damit leben, und werde etwas dagegen tun. Ich befreie mich von den Zwängen ein und für allemal.

14.56 Uhr Antwort: Noname
@C.S.
steck als erstes den blankovertrag ein und lass uns eine kopie zukommen, danke:
Amerlinghaus
AMSand
Stiftgasse8
1070 Wien

wieso kannst du auf den anruf warten, wieso hast du denen überhaupt deine telefonnummer gegeben?? ich empfehle dringendst eine rufnummernänderung mit geheimnummer !!!
wieso dieses? ganz einfach, ein anruf ist 1) nicht nachvollziehbar/beweisbar und 2) können anrufe zu den unmöglichsten zeiten eintrudeln !!!
man ist als arbeitsloser nicht verpflichtet ein telefon(oder email) zu haben. schriftliche terminvereinbarungen sind IMMER besser. auch würde ich mir am infotag immer eine zeitbestätigung geben lassen, für alle fälle.
wär interessant zu wissen, ob du am zubuchungstag am AMS eine 10er-belehrung unterschreiben musstest oder nur eine 49er; dann wäre nämlich ein fall von nötigung im amt gegeben.
stammtisch??? in einer kneipe??? keine konsumation!! rauchfreie zone!! falls phönix probleme damit haben sollte, treffen nur noch in deren räumlichkeiten!!!!!

20.06.2006.um 21.09 Uhr Antwort von C.S.
Den Vertrag werde ich selbstverständlich an Euch senden!
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Ich habe denen garkeine Nummer gegeben. Diese wird vom AMS an das Projekt Phönix
übermittelt. Mir wurde von meiner Betreuerin sinngemäss gesagt, ich werde in den nächsten
Wochen einen Anruf bekommen von einem Mitarbeiter des Projekts, wo ein erstes treffen
vereinbart werden sollte.
-----------
Einen Infotag wird es nicht geben. Beim Erstkontakt wird es vornehmlich um eine kurze
Vorstellung des Projekts gehn, und dann direkt in die vollen. Wobei ich da sicher nicht
mitspielen werde.
-----------
Ich musste da nichts unterschreiben, ich bekam keine Belehrung nach §10 oder sonstiges. Das einzige was ich bekam, war eine Betreuungsvereinbarung wo drin stand, das ich dem Projekt Phönix zugewiesen werde. Das hat die Betreuerin übrigens sofort erledigt, und meine ganzen
Daten wohl mit übermittelt an das Projekt. Unter anderem stehen auf dem Plan verbindliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel das ich meinen Lebenslauf, meine Zeugnisse (muss das sein? das geht den doch nichts an) Lebenslauf, ärztliche Befunde und Versicherungszeitennachweis von der GKK mitbringen muss.
-----------
Während des laufenden Projekts, sollten solche treffen in Stammtischen stattfinden. Das ich
keinen Alkohol trinke ist natürlich ein Vorteil. Das habe ich Zeit meines Lebens nicht gemacht,
und werde damit auch nicht anfangen.

Anmerkung:
Wenn sie Zeit haben besuchen sie AMSand. Phönix ist nur freiwillig möglich.
Konzentration auf den Datenschutz.

12.06.2006 um 20.34 Uhr - von AMS Mitarbeiter - macht sich Luft - zum Eintrag von 10.06.2006 um 18.29 Uhr

Danke, freut mich, daß das anerkannt wird.
Aber ich bin garantiert kein Einzelfall. Allein in unserem Bundesland haben
heuer schon 7 Leute gekündigt. Wer jung ist und eine gute Ausbildung hat,
verläßt das Schiff und hat völlig recht. Für mich ists dazu zu spät, ich
gehör zu jenem Teil die ihre Wut in sich hineinfressen müssen und froh sind,
wenn sie wo Luft ablassen können.
Was für mich vielleicht einmal korrigiert gehört, ist die hier verbreitete
Meinung, daß es das Ermessen der AMS-Berater ist, ob Leute in Maßnahmen
geschickt werden oder nicht. Das ist keinesfalls der Fall, dem Berater ist
dezidiert vorgeschrieben, wann und spätestens bis wann er wen wo hinschicken
muß. Natürlich bin ich auch nicht unbedingt erpicht, für diese Regierung zu
arbeiten. Das trägt sicher auch zur inneren Kündigung bei. Warne allerdings,
sich von einem Umbruch, den es wahrscheinlich eh nicht geben wird, zu viel
zu erwarten. Das Dilemma mit der Statistikfälschung hat ja schon vor 2000
begonnen und wird heuer nur noch perfektioniert. Freilich gabs am Anfang
noch Kritik an den Maßnahmen, die gibts heute längst nicht mehr. Wir sind
inzwischen gewohnt, daß die Ziele diskussionslos abgesteckt und angeordnet
werden, über Sinn und Unsinn regt sich keiner mehr auf. Ist auch völlig
sinnlos, da in so einem Fall die Kündigung empfohlen wird.
Gruss

12.06.2006 um 20.43 Uhr Antwort von AMS Mitarbeiter (10.06.2006 um 18.29 Uhr )
An AMS-Mitarbeiter2:
Klar, bin ich schon SEHR lang dabei. Schon so lang, daß eine Kündigung sich schon aus diesem Grund von selbst erledigt. Natürlich fehlt mir das Detailwissen bei gewissen Dingen aus dem Leistungsbereich. Ich hab dort nie gearbeitet und weiß nur das, was ein Berater wissen muß (soll). Es ist ja wohl auch beim AMS kein Geheimnis, daß in Wien ganz anders gearbeitet wird als in den übrigen Bundesländern. Mich und sehr viele Kollegen kotzt es einfach an, wenn ich 60-Jährige oder - wenns knapp wird - Schwangere in Bewerbungstrainings schicken muß.

Um 21.02 Uhr von AMS Mitarbeiter
Noch einmal an AMS-Mitarbeiter2:
Den Arbeitslosen haben wir schon immer geholfen, nur früher halt viel effizienter. Noch nie war das AMS so bürokratisch und ineffizient wie heute. Zuletzt haben die Komiker über uns sogar die EDV zur Stellensuche (Alter,Geschlecht) unbrauchbar gemacht. Seine wir doch ehrlich: Für die Arbeitslosen sind wir schon noch da, aber nur mehr am Rand. Die Hauptaufgabe für jeden Mitarbeiter ist, seine (nicht nur, aber häufig schwachsinnigen) Ziele und Vorgaben zu erfüllen und möglichst umfangreich zu dokumentieren.

13.06.2006 um 17.43 Uhr von AMS-Mitarbeiter2
Antwort auf Beitrag von Kollegen vom 12.6.06 20:43
Ich dachte mir, daß sie zum Urgestein des AMS gehören ;) - ich habe mit Leistungsfragen üblicherweise AUCH wenig zu tun, bin ebenfalls Berater.
Ich kann jetzt nur für mich reden, aber wenn jemand schwanger wird, weise ich die Betreffende GARANTIERT nicht mehr in einen Kurs zu. Und wenn jemand während eines Kurses schwanger wird, machen wir nach Rücksprache mit der Kundin üblicherweise einen Kursabbruch. Ob das jetzt wienweit von jedem Berater so gehandhabt wird weiß ich nicht.
Zu den anderen Beiträgen von Ihnen/Dir kann ich nur sagen: JA, stimmt alles genau so! Ziele und nochmals Ziele, teilweise sinnvoll teilweise weniger.
Was mich am meisten anzipft, ist, daß wir aufgrund der immer mehr zunehmenden Zielvorgaben zum Eigentlichen fast nicht mehr kommen: zur Vermittlung!

12.06.2006 Antwort: Moser Christian
Ich denke auch, dass Kurszuweisungen -Ja oder Nein - nicht im Ermessen der AMS-BeraterInnen liegt. Nur haben sie bei Sperren einen kleinen Spielraum. Hier teilt eine(r) eher eine Sperre aus als der/die andere. Sympathie spielt eine Rolle. (Eigene Erfahrung)
Ich hoffe doch, dass sich was ändert. Vielleicht gelingt es uns die Bevölkerung ein bisschen wachzurütteln. Vielmehr (ein wenig mehr) erhoffe ich mir durch eine andere Regierungskonstellation. Denn was jetzt abgeht ist ein echter Horror!

10.06.2006 um 21.54 Uhr - von Franz B. aus Salzburg- A M S Eigenwerbung stinkt mir!

Hallo alle Arbeitslosengeld und Notstandshilfebezieher(innen)
Habt ihr euch schon einmal überlegt, wieviel Geld die vom AMS eigentlich für Eigenlobwerbung zum Fenster hinausschmeissen? Das ist euer Geld von den eingestellten Bezügen. Wir sollten einmal offiziell nachfragen, wie viele hunderttausend Euro jährlich dafür aufgewendet werden?
Am 3.6.06 war im Kurier eine Viertelseite über den 47-jährigen Ing.Walter Müllmann der wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat. Wir gratulieren Herrn Müllmann. Fragen ihn aber als glücklichen der einen Job hat, ob er auch an uns, die vielen die keinen bekommen haben, gedacht hat, als er sich für diese Werbung hergegeben hat? Nun ist das aber kein Einzelfall. Ich sehe laufend in verschiedenen Medien und Plakatwänden Werbung des AMS.
Ich frage mich allerdings wofür? Wenn ich meinen Job verliere muß ich zum Arbeitsamt und dann beginnt die Sache zu laufen. Das wissen heute auch die Dümmsten! Ob die Marketingleute von Arbeitsamt allerdings noch dümmer sind, die Frage stellt sich schon. Denn wen oder was wollen diese Damen und Herren werben? Ich nehme doch stark an, dass sie nicht in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehende Arbeitnehmer(innen) in die Arbeitslosigkeit abwerben wollen!?
Und diese Marketingleute gehören genau so eingespart wie die unnötigen Werbekampagnen.
Protest einlegen!

23.57 Uhr von Noname
@ Franz B.
möglicherweise haben sie überflüssige geldbeträge, die \"vernichtet\" werden müssen, sonst gibts im nächsten jahr weniger kohle(kameralistsches prinzip). tatsache ist, dass sie nicht \"werben\" sondern stimmung gegen die arbeitslosen machen und die werktätigen damit einlullen. gleichzeitig hüllen sie dich medial in IHRE realität ein. was ich meine siehst du am besten in einem john carpenter film genannt \"sie leben!\". inhaltsangabe gibts unter http://de.wikipedia.org/wiki/Sie_leben!
was glaubst du wieviele leute unreflektiert nachplappern, was tagtäglich auf sie medial einprasselt. ich hätte mir zb in meiner jugend nie träumen lassen, dass ich mich eines tages von Ö1 wecken lassen muss, weil mir das auf gequatsche, gefühle und verständnis getrimmte fr....ähm....zielgruppenradio am nerv geht.

10.06.2006 um 18.29 Uhr - von AMS-Mitarbeiter 2 - an Kollege

@ AMS-Mitarbeiter:
Ich finde es grundsätzlich gut, daß sie hier Tipps geben und auch teilweise \"unsere\" Sicht darstellen. Ich arbeite auch beim AMS, in Wien.
Sie haben allerdings vor ein paar Tagen hier geschrieben: \"Ohne das AMS jetzt verteidigen zu wollen (bei dem ich arbeite, mit dem ich mich aber nicht identifiziere)\"
Da drängt sich natürlich die Frage auf, warum sie dann nicht die Konsequenzen ziehen? Wenn ich mich mit meiner Tätigkeit nicht mehr identifizieren kann, dann würde ich kündigen.
Und ganz nebenbei: aufgrund der gelesenen Kommentare denke ich, daß sie entweder schon SEHR lange beim AMS arbeiten oder noch sehr frischgfangt sind. Teilweise fehlt da doch noch etwas das Detailwissen oder wurde bereits erfolgreich \"verdrängt\", wenngleich der Grossteil ihrer Angaben grundsätzlich richtig sind.



12.06.2006 um 20.43 Antwort von AMS Mitarbeiter
An AMS-Mitarbeiter2:
Klar, bin ich schon SEHR lang dabei. Schon so lang, daß eine Kündigung sich schon aus diesem Grund von selbst erledigt. Natürlich fehlt mir das Detailwissen bei gewissen Dingen aus dem Leistungsbereich. Ich hab dort nie gearbeitet und weiß nur das, was ein Berater wissen muß (soll). Es ist ja wohl auch beim AMS kein Geheimnis, daß in Wien ganz anders gearbeitet wird als in den übrigen Bundesländern. Mich und sehr viele Kollegen kotzt es einfach an, wenn ich 60-Jährige oder - wenns knapp wird - Schwangere in Bewerbungstrainings schicken muß.


10.06.2006 Christian Moser, Anmerkung zu AMS-Mitarbeiter 2
In ihrer Argumentation gehen sie nicht auf die politischen Vorgaben ein.
Diese sind für das Klima und den Umgang mit der/den Arbeitslosigkeit/Arbeitslosen verantwortlich.
Das sich ihr Kollege mit den derzeitigen politischen "faschistoiden" Vorgaben nicht identifiziert ehrt ihn. Vorgaben die ein AMS hervorbringen, das auch vor Rechtswidrigkeiten nicht zurückschreckt.
Ein AMS unter anderer Voraussetzung, ist eine wichtige Institution und "nur" grosse Hilfe für arbeitslose Personen und Firmen. Das erfordert, dass Menschen wie der von ihnen kritisierte Mitarbeiter weiter im Dienst bleiben und an einer Veränderung mitwirken.
Die derzeitige Situation - AMS / Zwangsmassnahmen - veranlasst nicht nur mich zu einem Vergleich mit unserer faschistischen Vergangenheit!
Frage:
Ab welchen politischen Forderungen würden sie umdenken oder "nein" sagen?

11.06.2006 um 7.16 Uhr von AMS Mitarbeiter 2
Antwort: wenn wir gezwungen werden würden, etwas zu tun was Menschen schadet. Dies ist derzeit klar nicht der Fall. Wir unterstützen Arbeitsuchende und wer sich helfen lassen will, dem wird auch geholfen.

15.00 Uhr Antwort: Christian Moser
Realitätsverweigerer!

10.06.2006 um 23.29 Uhr Antwort von Noname
@AMS-Mitarbeiter2
da sie so vollends auf firmenlinie sind, haben sie sicher einen namen und eine email. treten sie doch öffentlich auf, zeigen sie profil !
sie scheinen ja DER vorzeigemitarbeiter zu sein.

ich halte es schlicht für eine FRECHHEIT, dass sie einem kollegen zur kündigung raten. für wen halten sie sich eigentlich?
spüren sie schon die hand gottes auf ihrer schulter?

andererseits weiss der lebenserfahrene leser, wie lang es dauert, bis einer reagiert; offensichtlich haben wir arbeitslosengruppen einen punkt in unserer tätigkeit erreicht, wo es für euch AMS\'ler anfängt weh zu tun.

geht der beschi** nicht mehr so leicht von der hand?
probleme das plansoll zu erfüllen? guuuuut !


11.06.2006 um 7.16 Uhr von AMS Mitarbeiter 2
Ich habe einen Namen und ein Profil. Vermutlich genau wie sie auch Herr/Frau \"noname\".
Immer wieder lustig wie jemand der selbst anonym bleiben möchte andere dazu auffordert seine Daten bekannt zu geben!
Die Frage für wen ich mich halte geben ich unreflektiert zurück: Für wen halten Sie sich?
Mir tut übrigens gar nichts weh (ausser der Dummheit mancher Mitmenschen) :-)

15.00 Uhr Anmerkung: Moser Christian
Mitmenschen einer Behandlung zuführen, die durch Unterdrückung, Entwürdigung und Entmündigung psychisch krank macht und viele mit *Suizid befassen lässt, kann leichter von Menschen durchgeführt werden denen nichts weh tut. (Gefühlslos)
*Schwer zu ermitteln, wieviele diese Gedanken auch umsetzen.

11.06.2006 um 16.14 Uhr von C.S.
An AMS Mitarbeiter 2
Antwort: Wir unterstützen Arbeitsuchende und wer sich helfen lassen will, dem wird auch geholfen.
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Ich muss eines vorweg anmerken, ich bin klar FÜR ehrliche Argumente! Und ich spreche Ihnen nicht ab, dass das, was Sie hier schreiben, für Sie in der Praxis so aussieht. Allerdings ist das ein Himmelweiter Unterschied ob das stimmt was Sie da schreiben, von wegen

\"Wir unterstützen Arbeitsuchende und wer sich helfen lassen will, dem wird auch geholfen.\"

dann Frage ich mich, wo bleibt denn meine Hilfe? Lebe ich in einem kleinen, von der Rest-AMS-Welt abgeschnittenen Inselstaat? Es tut mir Leid das zu sagen, aber ich habe mich vom AMS noch nie, auch nicht nach zig Gesprächen, gut beraten oder Verstanden gefühlt. Von der Tatsache das mir mit \"Deppenkursen\" in regelmässigen Abständen geholfen wurde, psychisch am Ende zu sein, davon wollen wir mal garnicht reden!

Wachen Sie auf und riechen sie die Winterluft, es ist nämlich Eisekalt da draussen in der Welt der Erwerbsarbeitslosen! Wir werden in Massnahmen gesteckt, wir MÜSSEN es machen, egal was WIR irgendwann machen wollen oder nicht!

Ich lasse mir von verdammt niemandem erzählen, dass das AMS jemandem hilft. Wissen Sie was passiert, wenn ich hingehe zu einem Unternehmen, und mich da bewerbe? Was die meist sagen wenn ich komme und sage das ich nicht kann, weil es körperlich schwere Arbeit ist, und das alles Chef und Amtsärztlich beglaubigt dem AMS vorliegt? Nein? Da höre ich nicht \"Ja tut mir leid, aber.......\" sondern \"Ich frage mich echt was die Trottel beim Arbeitsamt treiben. Warum schicken die immer wieder so Leute wie Sie die nicht dürfen weil...\"

Oder aufsuchende Arbeitsvermittlung, was ja auch ein neues Mittel ist uns arbeitslose Menschen abzuschieben. Egal ob illegal oder nicht. Genau so egal ist es wohl auch was jemand will. Hauptsache das plansoll an Hirnlos Kursen wird erfüllt.

AMS - ILLEGAL? SCHEISSEGAL! WIR TUNS TROTZDEM!

So könnte die Realität auf euren Werbeplakaten aussehen. Das mit dem helfen kann man vielleicht einem/einer 15 oder 16 jährigen/er erzählen, aber nicht Leuten, die durch das AMS 3 Jahre und mehr ihres Lebens versaut kriegen, durch Deppenkurse und sonstige Weltfremde Massnahmen.

Mein sehnlichster Wunsch wäre es Euch mal in unserer Position zu sehen und zu erleben. Und Euch all das zukommt, womit wir LEBEN müssen. Mit allen den Ängsten Sorgen und Nöten!!!!!!!!!

Dafür gibt es aber keine Gesetze die uns dagegen schützen. Es tut mir Leid aber *denkens sich ein paar Beleidigungen an diese Stelle* Nur so ein B***S*** mit sowas kann mir einfach keiner kommen.

Deutschland hatte die Stasi wir das AMS und das 3 Reich KZs... Unterschiede? Marginal... Tut mir leid ich bin einfach sauer und will Sie mit den Aussagen nicht persönlich angreifen, aber so denke ich und dazu stehe ich no matter what!

10.06.2006 um 14.10 Uhr - anonymisiert - Zuweisung verweigern?

Hallo guten Tag,

ich lese jetzt schon seit Stunden auf Eurer Seite - ein Wahnsinn - und danke für all die guten Ratschläge!!!
Am Di, 6.6.06 hatte ich den Ersttermin bei Trendwerk, wo ich auch einen Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen musste und das auch tat.

Nun soll ich mich am 12.06. zum Infotag begeben und dort das \'Dienstverhältnis\' unterschreiben. Ich habe leider nicht ganz verstanden, WANN der richtige Zeitpunkt war oder wäre.
Wie kann ich die Zuweisung verweigern? Wann muss ich das tun?
Bin total verzweifelt und mit den Nerven am Ende.
Bitte um zeitgerechte Antwort!

Vielen Dank! - 9.06.2006

23.04 Uhr Antwort von Noname
@14.10 Uhr - anonymisiert
nun, ...vollständig und wahrheitsgetreu möchte ich mal nicht andiskutieren müssen; fest steht, dass die kursinstitute weniger nachprüfen können als öffentliche stellen und man ist nicht verpflichtet jede frage, wie zb nach der gewerkschaftsmitgliedschaft oder ob frau ein kind plant, zu beantworten. manchmal wird man von institutsmitarbeitern angelogen, damit die leichter ihren job machen können, also glauben sie nicht alles, was sie dort hören.
wann sie dort am 12.06. zu erscheinen haben, weiss ich nicht; das müsste in ihren unterlagen stehen. faktum ist, der infotag war der ersttermin am di, 6.6.06. da sie offensichtlich für würdig befunden wurden, beginnt ihr dienst am 12.06. mit unterzeichnung des dienstvertrages. den zeitpunkt, um die nötigen schritte einzuleiten, haben sie verpasst; es wäre in dem moment gewesen, als sie am AMS waren und erfahren haben, dass sie am 6.6.06 zum verein trendwerk müssen !!!!!
am di 6.6.06 hatten sie ihren termin, wären sie abends zu uns gekommen, hätten wir noch was retten können. wie sie sich am 12.06. verhalten sollen, kann ich ihnen nicht sagen, da ich weder weiss, wie der vertrag aussehen wird, den sie zur unterschrift vorgelegt bekommen, noch ob trendwerk die gewerbeberechtigung mittlerweile bekommen hat.
da sie total verzweifelt und mit den nerven am ende sind, empfehle ich am montag zum arzt zu gehen; sollte sie dieser krank schreiben, sollten sie das nicht verweigern. ;-)

Antwort: Christian Moser
Die Unterschrift im Vertrag verweigern und am Dienstag AMSand besuchen.
Vertrag zum überprüfen mitnehmen.
Text anstatt Unterschrift:
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

9.06.2006 um 15.41 Uhr -von F.B. - Offener Brief an Vorstandsvorsitzenden Dr. Buchinger
Du hast keine Chance, aber nütze sie! / Herbert Achternbusch

Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger!

Ein ebenfalls Betroffener schrieb Ihnen gestern über den (Un)sinn gewisser vom AMS geförderter, bezahlter Schulungen, zu denen man zu all den Mängeln die sie haben, auch noch gezwungen wird! Zu diesem Thema möchte ich auch meinen Beitrag leisten, der wie ich hoffe zu einem Umdenken von Schulungs“maßnahmen“ beim AMS führt.
Vor 2 Tagen erhielt ich vom AMS ein Schreiben für: Mitteilung über den Leistungsanspruch. Dieser beginnt mit 29.5.06 und endet 6 Monate später mit 28.11.06. Die Leistungsart ist hier angeführt mit
Notstandshilfe - S c h u l u n g
Nun möchte ich Ihnen nicht vorenthalten was Sache ist, bzw. meine Betrachtungsweise zu diesem Thema kundtun.

Fakten: Alter 56, Behindertenpass mit 60%, langzeitarbeitslos, chancenlos in meinem Beruf wegen Alter, Kosten und Krankheit.

Ich habe vor 41 Jahren mit einer kaufmännische Lehre begonnen, nach 3 Jahren aber festgestellt, dass der Beruf eines Beamten der den ganzen Tag nur vor seinem Schreibtisch sitzt, nicht das richtige für mich ist. Ich bin dann in die Privatwirtschaft gewechselt, wo ich mir in der Materialwirtschaft und Logistik etwas gefunden habe, dass ich bis zu meinem Arbeitsunfall und der darauf erfolgten Kündigung so ca. 35 Jahre ausübte. Abwechselnd am Schreibtisch und auf den Beinen, so war mein überwiegendes Arbeitsleben. Jetzt ist es aber so, dass ich keine stehende/gehende Tätigkeit mehr ausüben kann, dafür gibt es auch ein ärztliches Attest. Aber auch bei der anschließend beschriebenen Arbeit, wo ich vorwiegend sitzend tätig war, ging es mir nicht besser.

Durch meine lange Arbeitslosigkeit bedingt wurde mir jetzt eine „Schulung“ verordnet. Nicht angeboten, nicht abgesprochen, nicht meinem Berufsbild entsprechend, nicht ziel führend. Fazit: Schulung beginnen oder Notstandshilfe gestrichen!

Also begann ich dann wie mir von meiner AMS Beraterin aufgetragen wurde am 29.5.06 bei den GESCHÜTZTEN WERKSTÄTTEN diese, und das gehört jetzt nochmals fett herausgehoben, „ S c h u l u n g „

Nun nach 1 ½ Wochen bin ich bereits wieder krankgeschrieben. Was der Sinn dieser Schulung ist, und welche Erfolge diese hatte möchte ich Ihnen jetzt beschreiben. Die Anforderungen die dort an mich gestellt werden, sind wie in dem Prospekt der geschützten Werkstätten beschrieben, folgende:

Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit. Wer kann das Angebot in Anspruch nehmen? Beim Arbeitsmarktservice gemeldete Arbeitslose mit Behinderung! Na dazu wäre einmal festzustellen, dass ich das nicht kann sondern muss! Weiters sind darin „unsere Leistungen“ beschrieben. Diese sehen so aus: Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Neben dem Unterricht Deutsch, Mathematik, soziale Kompetenz (habe ich in meinem bisherigen langem Berufsleben sicher lange genug beweisen müssen) wird besonders auf die praktische Ausbildung usw. Wert gelegt. Modul 1: In den ersten beiden Monaten findet neben der praktischen Erprobung im Bereich der Erwerbsarbeit in der GW eine diagnostische Abklärung im Bereich von Intelligenz, Persönlichkeit, Leistungsmotivation, sozialer Kompetenz und Kulturtechniken statt. Alles was hier verlangt wird, habe ich bereits 41 Jahre bewiesen. Dafür dass ich dort in Vollarbeitszeit produktiv beschäftigt sein darf, bezahlt das Arbeitsmarktservice noch an die GW Schulungs- und Ausbildungsgeld! Was ich von den Tagen und der Tätigkeit bei den GW berichten kann, macht diese Farce aber noch verrückter als sie ohnehin schon ist. Am Tag nach Beginn dieser Maßnahme und Aufnahme meiner Daten im Personalbüro wurde mir mein Arbeitsplatz zugewiesen. Ich betone, dass niemand kompetenter mich in diesen 1 ½ Wochen angesprochen und gefragt hat wie es mir geht, ob ich zufrieden bin, Wünsche habe, etc. Ich durfte an dem 1. Arbeitstag im Personalbüro ein vorgedrucktes Formular 16 x unterschreiben, wo ich bestätigte, dass die Einschulung durchgeführt wurde. Auf die Frage warum ich das jetzt unterfertigen muss, obwohl der Großteil dieser Einschulungen noch gar nicht stattgefunden hat, wurde mir gesagt, dass diese noch heute (29.5!) erfolgen. Bis heute dem 9.6.06 sind sie aber offen! Und zwar: Vorstellung Geschäftsführung, Qualitätsinformation, Arbeitnehmerschutzinformation, Privat-Telefon-Information, Vorstellung beim Betriebsrat, Vorstellung beim Betriebsarzt und Vorstellung Sozialarbeiter. Fazit: Die soziale Kompetenz die bei mir abgetestet werden soll, bringt nicht einmal ansatzweise die GW zusammen.

Aber es kommt noch dicker. Die praktische „Ausbildung“. Welche Tätigkeiten, die ich eher als „Tätlichkeiten“ gegen meine Gesundheit bezeichnen möchte, beschreibe ich Ihnen jetzt. Im ärztlichen Entlassungsbericht nach meinem letzten Unfall und OP mit anschließender Rehabilitation ist als Prävention verordnet: Ergonomische Verhaltensmuster im Alltagsleben. Diese sahen so aus: In dem Raum in dem ich zur Arbeit eingeteilt war, arbeiten immer ca. 15-20 Menschen. Das große Tor zum Gang ist immer offen, Fenster gekippt. Dadurch entsteht Zugluft. Diese ist meiner Gesundheit unzumutbar, auch deshalb bin ich inzwischen wieder im Krankenstand. Die Beleuchtung in diesem Raum ist augenschädlich, denn in den Lichtbändern an der Decke sind völlig durcheinander mindestens 3 verschiedene Lichtfarben montiert. Außerdem wäre dieser Raum auch bei Tageslicht ausreichend beleuchtet, da er 3 große Fensterseiten hat, das Licht war aber immer eingeschaltet. Die Arbeitsstühle sind alt, teilweise kaputt, nicht mehr richtig einstellbar. Die Tischhöhe ist selbst bei höchster Einstellung des Stuhls zu hoch. Bei Arbeiten mit Brille die bei mir auf ca. 50 cm Abstand ausgerichtet ist, habe ich hier nur knapp 30cm! Obwohl ich meinen lädierten Fuß zur Entspannung zeitweise hochlagern soll, was ich in der Pause einmal machen wollte, wurde mir das verboten. Das darf ich nicht! Der Fußboden war außerdem kalt. In den Gängen und auch in der Garderobe ist alles mit Waren und Verpackungsmaterial verstellt, manchmal mit hervorstehenden, gefährlichen Teilen. (Verletzungsgefahr) Am Arbeitsplatz wurde mehrmals und sie lesen jetzt richtig, „Sprechverbot“ ausgerufen! Ich kommentiere das jetzt nicht näher. Meine aus diesen unergonomischen Verhältnissen entstandenen neuerlichen Beschwerden auch nicht. Es tut mir leid Ihnen das so sagen zu müssen, aber ich finde es unerhört unanständig, das dass AMS für mich für „solche Leistungen“ an diese Einrichtung auch noch teures Geld bezahlt. Was ich bei diesen Tätigkeiten lernen soll, müsste eigentlich umgedreht werden. Was können die von den GW noch von mir lernen?!

Dazu fällt mir noch ein, dass ca. 5-8 Personen einige Male einige Stunden ohne Beschäftigung nur an ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz saßen und Löcher in die Luft starrten. Was mir als einer der solche Arbeiten jahrzehntelang organisiert hat und diese Unfähigkeit eines logistischen Ablaufs mehrmals erlebt hat, besonders sauer aufstößt. Z.B.: 6.6.06 um 7h haben ca.6 Personen eine Arbeit zugewiesen bekommen und mit dieser begonnen, um 7.15h wurden diese wegen einer anderen Arbeit eingestellt. Alles durfte aber vorher gereinigt und weggeräumt werden, damit die neue überhaupt begonnen werden konnte.

Auszüge meiner Tätigkeiten, alle Arbeiten an Monotonie und Einseitigkeit nicht zu überbieten. Und die dazu führten, dass ich jetzt durch diese „ergonomischen Verhaltensweisen“ fast wieder den gesundheitlichen Zustand wie vor der Reha habe!

Den Arsch von Mozart als Schießscheibe auf Papier gedruckt auf eine Sperrholzplatte kleben.

Briefe falten. Briefe einkuvertieren. Auf Briefkuverts Adress- und Absender aufkleben.
An einer Ständerbohrmaschine stehend in Plastikdeckel Löcher bohren. Die Frage nach einer Stehhilfe wurde beantwortet mit: hatten wir mal hier drin, aber wo die hingekommen ist…..?
Abwechslungsreiche ergonomische Tätigkeiten sind etwas ganz anderes als sitzend oder stehend stundenlang und monoton die gleichen Abläufe und Bewegungen auszuführen. All diese Ihnen jetzt beschriebenen Tatsachen haben dazu geführt, dass ich jetzt wieder krank bin. Weiters ist das wie Sie hoffentlich verstehen werden, in meiner Situation inzwischen auch eine psychische Belastung geworden, die ich absolut für verzichtbar erachte.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören, dass ich mir das nach meiner eventuellen Genesung nicht mehr antun muss. Wenn ich nur daran denke, fängt sich in mir bereits alles zu spießen an.

Mit freundlichen Grüßen

9.06.2006 um 13.08 Uhr - anonymisiert - Offener Brief an Vorstandsvorsitzenden Dr. Buchinger

Sehr geehrter Dr. Buchinger!

Ich habe davon gehört, dass Sie versuchen reale Feedbacks von AMS Kunden zu
sammeln. Falls das stimmt, möchte ich Ihnen gerne meine Erfahrungen und
Ideen zur Verfügung stellen, für den Fall, dass es um andere Interessen
geht, ist meine Emailadresse anonym. Die Machtfülle der AMS Berater und die
Gesetzeslage (existenzielle Bedrohung!) erschweren eine ehrliche
Kommunikation und Ihr Vorgesetzer BM Bartenstein ist ja als neoliberaler
Fanatiker bekannt. ? 1.- Jobber zu werden, ist jedenfalls nicht mein Ziel!

Ich bin ca. 40 Jahre alt und war jahrelang in Marketing und IT erfolgreich
tätig. Dazwischen hatte ich immer wieder die Gelegenheit AMS Kurse zu
belegen, deren Praxistauglichkeit sich jedoch als sehr beschränkt erwiesen
haben. Ich persönlich bin zum Schluss gekommen, dass diese "Kurse"
offensichtlich nur der Finanzierung parteinaher Organisationen dienen, aber
sicher nicht den ArbeitnehmerInnen.

Als Bspl. möchte ich einen "IT-Netzwerkmanger-Kurs" ansprechen, der vom Wifi
ausgeschrieben, tatsächlich aber an das IP-Center "weiter vermittelt" wurde,
das Räumlichkeiten und Infrastruktur bereitgestellt und ihrerseits einen
bemühten, aber - nach eigenen Angaben - didaktisch und pädagogisch völlig
unvorbereiteten Trainer kurzfristig (am Vorabend des letzten Werktags vor
Beginn) freiberuflich angestellt hat. Ähnliches weiß ich auch von Venetia,
wobei hier die freiberuflichen Trainer sogar mehrmals während des Kurses
wechseln.

Die Gruppe selbst war absurd inhomogen zusammengestellt, von einer
Volksschullehrerin, die gerade mal ein Word Dokument erstellen konnte, bis
zum Inhaber eines Cisco-Diploms waren alle Abstufungen vertreten. An einen
gemeinsamen Unterricht war nicht zu denken. Die Bezeichnung "Netzwerkmanager"
beschreibt einen Beruf, der in der Praxis IT-Netzwerke plant und dabei die
Arbeit von Netzwerk-Administratoren organisieren und kontrollieren soll.
Wissen über das aber keiner der TeilnehmerInnen verfügte!
Praxisfremd auch, dass ein Betriebssystem unterrichtet wurde, welches zum
damaligen Zeitpunkt nicht mehr auf dem Markt war und alle anderen - trotz
Nachfrage - nicht behandelt wurden. Plattformübergreifende Kenntnisse sind
ein absolutes MUSS für Administratoren!
Heute weiß ich, dass ein Hinweis auf meinen "mit ausgezeichnetem Erfolg" in
jeder Bewerbung zu einer sicheren Absage führt.


Meine Empfehlungen an Sie:

1) Um am ersten Arbeitsmarkt bestehen zu können, brauchen AMS Kunden eine
kompetente BeraterIn, weil die letztendlich wichtige Entscheidungen trifft.
Das ist aber nur möglich, wenn diese branchenweise und nicht nach dem
Geburtsdatum organisiert sind.

2) Kurse müssen aufeinander aufbauen bzw. einander ergänzen. Im IT-Bereich
gibt es verschiedene Berufe: einen Webdesigner in einen Netzwerk-Kurs zu
schicken ist ebenso kontraproduktiv, wie einem C-Programmierer ActionScript
beizubringen. Hier fehlt eine realistische Markteinschätzung.

3) Selbst gemachte Abschlusszertifikate von div. Kursanbietern sind in der
Praxis wertlos. Es bedarf allgemein anerkannte Abschlüsse, deren
Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit nicht auf den ersten Blick ersichtlich
ist. Webdesigner und Datenbankadministratoren, wie sie in der Werbung
vorkommen, sind in der beruflichen Praxis bestenfalls ein Lacherfolg.
Arbeitslose in den 2. Bildungsweg zu integrieren wäre - sowohl für die
Arbeitslosen als auch für die Finanzierung des öffentlichen Bildungswesens -
ein Fortschritt, zumal immer flexiblere Arbeitszeiten einen "normalen"
Besuch der Abendschulen ohnehin verunmöglichen. Ich selbst hab es mehrere
Jahre lang versucht.

4) Basics statt Pseudo. Vor allem im IT-Bereich gibt es eine unglaubliche
Diversifikation. Progammiersprachen und Programme unterliegen
kurzfristigen - oft halbjährlichen - herstellergesteuerten Moden, deshalb
sind produktbezogene Schulungen (wenn damit keine Einstellungszusage
verbunden ist) hinausgeschmissenes Geld. Umgekehrt kann fundiertes
Fachwissen nicht in wenigen Wochen vermittelt werden. Entweder das AMS
entschließt sich also eine praxisgerechte Ausbildung zu finanzieren oder man
beschränkt sich auf gute Allgemeinbildung (Fremdsprachen, Lernen lernen
...), die für einem beruflichem Neustart zumindest sozialen Kompetenzen
vermittelt.

5) Alternativvorschlag. Kostengünstig und praxisnahe könnte das AMS
regelmäßige "Branchentreffen" im halböffentlichen Raum organisieren. Hier
könnten sich Arbeitssuchende mit ihren Branchen-Erfahrungen austauschen und
ReferenInnen aus der Praxis könnten aktuelle Trends skizzieren. Gut
vorstellbar, dass dabei Kontakte geknüpft werden und sich Interessierte zu
Projekten zusammenschließen, die später als Referenz genutzt werden können.

Bitte bedenken Sie bei alledem, dass immer restriktiver werdende
"Vermittlungsversuche" nicht zu langfristigen Beschäftigungsverhältnissen
führen, sondern nur unseriöse bzw. halblegale Geschäftemacher fördern und
gleichzeitig jede Eigeninitiative der Betroffenen ersticken. Schließlich
würden auch Sie alles tun, um nicht in einem Niedriglohn-Job ausgebeutet zu
werden, von dem es keine Aufstiegschancen mehr gibt. Das hat die
Arbeiterbewegung schon vor 90 Jahren bekämpft!

Freundliche Grüße

9.06.2006 um 11.29 Uhr - von C. - Kinderbetreuungsgeldes? - von Maria - Wieviele Stellenangebote?

Anfrage: wenn man nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes beim AMS Salzburg wieder um das Arbeitslosengeld ansucht, muss man angeblich eine Bestätigung über vorhandene Kinderbetreuung haben.

Wie sieht eine derartige Bestätigung aus?

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Es wird die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt geprüft. Man muß eine Betreuungsperson angeben und für welche Zeiten die zur Verfügung steht. Aufpassen: Es müssen mindestens 16 Stunden wöchentlich sein.
Und noch einmal aufpassen: Die Verfügbarkeit hat nichts mit den Zumutbarkeitsbestimmungen zu tun. Wenn also die Verfügbarkeit mit den 16 Wochenstunden abgeklärt ist, spricht gesetzlich nichts dagegen, daß das AMS trotzdem eine Ganztagsstelle innerhalb der zumutbaren Arbeitszeit (7h-18h inkl. Fahrzeit) zuweist.
Was sehr viele nicht wissen: Kindergeldbezug schließt Arbeitslosengeldbezug oder Notstandshilfe nicht aus!
Die einzige Voraussetzung ist, daß die Anwartschaft erfüllt und das Dienstverhältnis gelöst ist, und bei der Notstandshilfe natürlich daß die Notlage (=Anrechnung des Partnereinkommens) gegeben ist. Gruss

Frage von Maria
Wieviel Stellenangebote darf das AMS in einer Woche vergeben ?

Antwort: AMS- Mitarbeiter
Bei der Zuweisung von Stellen gibts sicher kein Limit. Wo es ein Limit gibt, das ist beim Vorschreiben von Eigenbewerbungen. Da ich Eigenbewerbungen selten bis nie vorschreib, weiß ichs gar nicht auf Anhieb. Glaube mich zu erinnern, daß es 3 Eigenbewerbungen/Woche sind.
Gruß

@AMS-Mitarbeiter:
Wie lange können Eigenbewerbungen(§9) vorgeschrieben werden.
Es gibt aber eine physikalische Grenze bei Stellenzuweisungen, kein
Arbeitsloser kann innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zB bei 50 Firmen
vorstellen gehen.

Antwort von AMS-Mitarbeiter
Grundsätzlich gibts keine Limitierung, auch nicht am Vordruck der ausgefüllt
wird, wielang die Eigenbewerbungen vorgeschrieben werden können. Wie gesagt,
ich halt diese Eigenbewerbungen für unfair und verwende sie wirklich nur
dort wo ich das Gefühl hab, daß wer extrem labil ist, also selten bis nie
und ich hab noch nie bei Nichterfüllung eine Sperre gemacht. Allerdings,
wenn mir einer sagt, daß er zu den Eigenbewerbungen nicht fähig ist, nicht
weiß, wie und wo...., dann ist schon klar, daß er sich fürs
Bewerbungstraining "qualifiziert" hat .
50 Vermittlungsvorschläge in der Woche haben sicher nichts mit der Realität
am Arbeitsmarkt zu tun, die wird wohl nie einer bekommen, daher gibts auch
da keine Regelung. Daher in so einem Fall Berater anrufen und Vereinbarung
treffen. Mit 6-10 Bewerbungen in der Woche wird der sehr zufrieden sein.
Sich natürlich irgendwann mal fragen, warum bei so vielen Bewerbungen nichts
rauskommt und das könnte auch außerhalb der Übertrittszeiten ein Argument
fürs Bewerbungstraining sein (oder wie die diversen Kurse in den
verschiedensten Geschäftsstellen auch heißen mögen, ich glaub ihr wisst,
welche Kurse ich meine)
Gruß

8.06.2006 um 17.42 Uhr - von G.W. - ins Jahr 1942 zurückversetzt

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn ich das richtig verstanden habe und man lehnt einen Arbeitervertrag mit einer Transferarbeitskraftfirma ab weil man sein Leben lang als Angestellter gearbeitet hat ab (obwohl es sich auch nicht um einen wirklichen Kollektivvertrag für Arbeiter handelt) bekommt man Bezugssperre. Wenn einem nach dieser Sperre (im Falle das man diese finanziell+psychisch überlebt) abermals so eine Firma (welche nichts anderes macht wozu das AMS zuständig ist-nämlich uns einen Job zu vermitteln- ) wiederum so eine Firma zugeteilt wird und dasselbe von vorne beginnt,einem wieder die Bezugssperre droht?
Wie oft kann man in einem Kalenderjahr Sperren bekommen?
Ist dieses Vorgehen rechtsgültig?
Habe gehört das einige Personen schon bis zu 4 Sperren im Jahr bekommen haben aber nicht wegen Versäumnissen sondern weil sie Bedenken hatten und sich mit dieser Art von Maßnahme weder identifizieren noch psychisch damit umgehen können.
Wenn das wirklich so ist heißt das,du bist wehrlos ausgeliefert,Zukunftchance null, das Geld welches für die meisten bereits stark unter dem Existenzminnimum liegt wird dir genommen,dadurch überhaupt keine Chance mehr am Arbeitsmarkt und komplette Vernichtung deiner ja bereits angeschlagenen Existenz!
Leute,ich schäme mich Österreicher zu sein wenn das wahr sein sollte!
Vielleicht gibt es ein paar Antworten auf meine mir eher ins Jahr 1942 zurückversetzten Fragen und nicht in einer Zeit wo von Eu und sozialer Gerechtigkeit verlogenes Gefasl verzapft wird.
Danke für euer Gehör!


Antwort: Christian Moser
Mittlerweile gibt es einige VwGH Erkenntniss die dem AMS und den Zwangsmassnahmenbetreiber Rechtswidrigkeit vorwerfen und uns eigentlich schützen sollten.
Leider sperrt das AMS vorläufig den Bezug, was auch rechtswidrig ist und man bekommt erst bei erfolgreicher Berufung/Beschwerde das Geld ausbezahlt.
Das ist auch der Grund warum Arbeitslose selten dagegen ankämpfen.
So kann das AMS mit rechtswidrigen Bezugssperren Druck machen.
Nur so können diese Massnahmen gefüllt werden. Die Qualität der Kurse lockt sicher nicht!
Jeder Arbeitslose sollte bei Sperren sofort in Berufung gehen. Vor allen Dingen die, denen wegen der Kurse das Geld gestrichen wird. Die Aussichten auf Erfolg, sind wegen den neueren VwGH Erkenntnissen, enorm hoch!

Mehrere Arbeitsloseninitiativen (siehe Links) sind dabei behilflich. Unter anderen auch http://www.arbeitslosensprecherin.at/

Es gibt bei Sperren nach oben hin keine Begrenzung. Die erste Sperre dauert 6 Wochen jede weitere im selben Jahr 8 Wochen. Es soll sogar eine andauernde Sperre wegen Arbeitsunwilligkeit geben.
Ich denke mal bei mehreren Sperren hintereinander hat man ein grosses Pech mit dem/der BeraterIn. Ich weiss nicht ob es viele mit solcher Kälte gibt.

Besonders schlimm ist aber, dass der Arbeitslose in der Bezugssperre-Zeit, wegen Arbeitsunwilligkeit, vom Sozialamt keine Unterstützung bekommt. HORROR PUR!
So kann man von jeden alles verlangen. Und jeder wirds tun!
Deswegen ist es enorm wichtig, dass sich Arbeitslose organisieren.
Hier wird faschistoide Politik, vor der wir unsere Gesellschaft warnen müssen, sichtbar. Das ist unsere Pflicht!

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Kenn diese Transferarbeitskräftefirmen nicht, kann die Zumutbarkeit nicht beurteilen. Aufpassen, daß man die Tätigkeit wegen einem VGH-Urteil in der Vergangenheit als nicht zumutbar einzustufen. Meist genügt eine kleine Adaption und die Stelle ist wieder zumutbar und das hat das AMS dann schon lang veranlaßt.
Auf die Tätigkeit als Angestellter kann man sich mit Sicherheit die ersten 100 Tage im Arbeitslosengeldbezug berufen. Dann noch eingeschränkt und im Notstandshilfebezug sicher nicht mehr. Da ist jede Tätigkeit zumutbar, wenn nicht gesundheitliche Gründe dagegensprechen (Facharztbefunde vorlegen!). Es heißt bei der Sperre im Gesetz: Für mindestens 6 (8) Wochen bzw. für die Dauer der Weigerung, eine wiederholte Sperre ist also durchaus möglich. Eine Zeitlang war es so, daß man nach 5 Sperren während eines Bezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld automatisch wegen Arbeitsunwilligkeit verlor. Bin mir jetzt nicht sicher, ob das nicht vom VGH aufgehoben wurde. Berufung ist grundsätzlich immer gut. Wenn die Zuweisung nicht exakt mit dem ausgedruckten Betreuungsplan übereinstimmt, wird das AMS die Berufung gar nicht behandeln sondern schon in einer Berufungsvorentscheidung aufheben.

8.06.2006 um 12.39 Uhr - von A. J. - Hilfegesuch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Website im Internet entdeckt und hoffe von Ihnen Hilfe bei meinen Schwierigkeiten mit dem AMS-Wien zu erhalten. Dazu will ich Ihnen meinen "Werdegang" als Arbeitsloser schildern.

Bis zum Jahr 1998 war ich als Disponent tätig. Leider wurde die Firma, bei der ich beschäftigt war, verkauft und ich wurde arbeitslos. Ich meldete mich beim AMS und wurde sofort in ein Coaching gesteckt. Dort lernte ich mich zu Bewerben (was ich damals als hilfreich empfand) und tätigte im Zuge des Coachings über 300 Bewerbungen. Leider war das Coaching ergebnislos. Man empfahl mir dort eine Umschulung. Empfohlen wurde der EDV-Bereich, da damals gerade das Internet aufkam.

Vom AMS wurde ich in 16 Wochen (Wifi-Kurs) zum Webdesigner ausgebildet. Kaum war der Kurs zu Ende wurde ich gleich wieder in ein Coaching gesteckt um mich als Webdesigner unterzubringen. Dies war allerdings ohne Praxis nicht möglich. Das Coaching war abermals erfolglos. Zurück beim AMS teilte man mir mit, daß es ganz toll wäre mich als Webdesigner selbständig zu machen. Die Kosten für die Firma, Anmeldung, usw. würde die ersten 6 Monate das AMS tragen und als Selbständiger würde ich dann viel Geld verdienen. Da ich nichts zu verlieren hatte wurde ich mit einem Partner als Webdesigner selbständig.

Mittlerweile hatte das AMS tausende von Webdesignern ausgebildet und diese ebenfalls in die Selbständigkeit getrieben. Kurzum die Selbständigkeit war ein Desaster. Ohne Vorbereitung, gegen eine riesige Konkurrenz und bald überholt von der Technik, waren unsere Aussichten gleich Null.

Ich meldete mich also wieder beim AMS und absolvierte noch einige Beratungen durch Coaches. Im Jahr 2004 war ich bei einem Coaching, daß mich zum Umdenken bewog. Das AMS verwalte nur und interessiere sich überhaupt nicht für die Arbeitslosen, erfuhr ich dort. Und meine bisherigen Erfahrungen bestätigten dies. Ich überlegte also, was ich tun wollte und gelangte zum Entschluß, daß ich gerne wieder Selbständig werden würde. Diesmal aber mit einer eigenen Idee und mit gehöriger Vorbereitung. Ich besuchte also auf eigene Kosten Kurse, Seminare und Veranstaltungen (was als Arbeitsloser nicht leicht zu finanzieren war). Dann beging ich den Fehler mit meiner Idee zum AMS zu gehen. Ich wurde sofort ans UGP verwiesen, von dort an die Bank und von der Bank wieder retour ans AMS. Für meine Idee fehlte die Ausbildung zum Eventmanager. Diesen Kurs würde das Wifi anbieten. Er würde zwei Semester dauern und immer im September starten.

Beim AMS meldete ich meiner Betreuerin diesen Kurswunsch per Telefon. Sie meinte es gäbe vom AMS passende Kurse und gab mir für 15.Sept. einen Termin (damit war der Wifikurs schon erledigt, weil er ja schon gestartet hatte). Am 15. Sept. war meine Betreuerin nicht anwesend. Ebensowenig auf den beiden darauffolgenden Terminen. Die jeweiligen Vertretungen sahen sich nicht im Stande eine Entscheidung über die Förderung meinerseits zu fällen. Am 13. März wurde ich dann zu einem Coachung geschickt, bei dem meine Stärken und Schwächen analysiert werden sollten und mit einem Schreiben dieses Institutes solle es dann möglich sein, diesen Kurs zu erhalten.

Der 6wöchige Kurs dieses Jahres war aber ein ganz normales "Abschiebprogramm" des AMS. Trotzdem gelang es mir der dort arbeitenden Betreuerin ein Schreiben zu entringen, daß vom AMS gewünscht wurde. Damit ging ich heute (8. Juni 2006) wieder zu meiner AMS-Betreuerin Frau O. Diese interessierte meine bisherigen Bemühungen überhaupt nicht. Mein Kurswunsch wurde mit "nicht relevant" abgewiesen und ich erhielt ein Zuweisungsschreiben zur Firma "T.". Dort hätte ich jetzt einen Job. Sie habe den Termin schon gestern ausgemacht und ich brauchte nur mehr alle Zettel zu unterschreiben. Derart überfahren wußte ich gar nicht wie ich reagieren sollte. Bei meinem Zögern bemerkte Frau O. sofort an, daß ich für 6 - 8 Wochen meine Notstandshilfe verlieren würde, wenn ich nicht unterschreiben würde. Ich tat also wie befohlen.

Nachdem ich mir dies nun alles durch den Kopf gehen ließ, kam ich zur Feststellung, daß mir dieses Verhalten von Frau O. nicht gefallen hat. Ich suchte also im Internet nach Infos über T. und wurde bald fündig. Von "katastrophalen Kurszuständen" bis zu "gesetzeswidrig" fand ich einige Artikel.

Nun weiß ich nicht, wie ich mich weiter verhalten soll und kann und bitte Sie um Hilfe bezüglich meiner Situation.

Mit freundlichen Grüßen

9.06.2006 Antwort: Noname
@A.J.
wie ich schon früher mal erwähnte, die taktik des AMS ist frustrieren, zermürben, demoralisieren.....was immer für ein anliegen vorgetragen wird. bis man mental am zahnfleisch geht und irgendeinen job nimmt, hauptsache weg von dort !
das beste beispiel ist das verschleppen von terminen. der AMS-betreuer weiss schon längere zeit im voraus wann er anwesend ist und wann nicht(weil zb auf schulung), inklusive krankenstand. SO läuft das im geschützten bereich !! die vertretung stellt sich blöd, denn nichts wäre leichter als beim abteilungsleiter einige zimmer weiter nachzufragen. aber das spielts nicht; und während betreuer und vertretung mit den kunden ping-pong spielen, gehen wichtige fristen verloren, weil sie deine termine quasi \"verschlampen\". im prinzip stehlen sie dir wertvolle lebenszeit !!!
wenn man den arbeitslosen mit spezieller rhetorik, sprich lug und trug, nicht mehr in einen kurs reintricksen kann, dann kommt als nächstes das drüberfahren dran. diese hürde schafft man meist nur noch mit ausreichender erfahrung im umgang mit betreuern; irgendwann beginnen sich ihre taktiken zu wiederholen und dann weiss man ja schon was man beim letzten mal in der situation falsch gemacht hat; dieses mal macht mans dann richtig. da man sich inzwischen auch rechtlich schlau gemacht hat, kann einem gar nichts passieren!!
falls es sich bei der firma T. um jene in der siebenbrunnengasse handelt, schauen sie am besten mit allen unterlagen am
dienstag ab 19h im Amerlinghaus,Stiftgasse8, 1070 Wien bei AMSand vorbei. wir haben hier einiges an erfahrungspotential diesbezüglich einzubringen.

8.06.2006 um 6.03 Uhr - von Mandy - Forum mit Arbeitslosen -Thread

Aus dem Geizhals Forum, in dem es einem Thread betreff Arbeitslose gibt:
(Ein Teilnehmer gibt sich als AMS-Angestellte(r) aus.)
Nachzulesen in
http://forum.geizhals.at/t424313.html

Entsprechende Postings:

\"JaNein\" schreibt:
Evt. liegt die hohe Sperrquote daran, dass das AMS die Leute lieber in Zwangsmaßnahmen schickt (Bewerbungstrainings, Umschulungen) welche größtenteils total lächerlich sind, anstatt Jobs zu vermitteln.
Dort wird dann Eierlaufen und Papierdrachen bauen geübt.
(muss gestehen dass ich selber mal in so einem Kurs war, welch Geld und Zeitverschwendung, sowohl für Teilnehmer als auch für die Steuerzahler die diese Kurse ja finanzieren)
(und wenn ich ehrlich bin, schäme ich mich irgendwie das auch noch zuzugeben, komme mir dabei vor wie\'n Jude der in den 40gern zugibt Jude zu sein... denn auf solche \"Geständnisse\" setzts heutzutage Beleidigungen und Unverständnis, wie die von MB82)

Wenn sich diese Leute dann nach der 3ten Zwangsmaßnahme weigern, werden sie gesperrt. (habe ich nicht erlebt, aber schon viele Beispiele davon gehört und gelesen)
Menschen in solche Zwangskursen, oder welche die gesperrt werden, werden übrigens aus der Arbeitslosenstatistik genommen und gelten somit nicht mehr als arbeitslos...
Und somit bemüht sich das AMS soviele Menschen als nur möglich in derartige Kurse zu zwängen, oder wenn das nicht geht, zu sperren.

Toll oder?

Wie kanns das heuzutage geben? Zwangsmaßnahmen? Zwangskurse? Zwangsumschulungen In der heutigen Zeit???

Ich weiß nicht, aber es gibt heutzutage weniger freie Jobs als arbeitslose Menschen. Demnach unmöglich dass alle Leute nen Job finden.
Es ist bedauerlich dass so viele Leute auf Nachrichten... propaganda.... ansprechen. Überall hört und liest man davon dass die Arbeitslosen schuld sind dass es mit Österreich immer mehr bergab geht.

NEIN, SO ISTS ABER NICHT!
Das Volk kann nichts dafür dass die Arbeitsplätze immer rarer werden, wieso soll das Volk nun dafür büsen, und als asozial abgestempelt werden und als Sündenbock, dass die Wirtschaft den Bach runter geht...
Und an der kaputten Wirtschaft ist imho die Politik schuld, also sucht bitte die Schuld dort, und nicht bei den arbeitslosen Menschen.

7.06.2006 um 19.54 Uhr - von M. aus Wien - Kurs ?

Ich bin jetzt beim Kurs C. -
Qualifikation und Nachschulung im Bereich IT in der *GASSE eingeteilt. Schrecklich. Und vor allem völlig sinnlos da es zwar Prüfungen gibt um die Leute zu sekkieren und quälen. Aber diese Prüfung hat ja KEINEN Wert am Arbeitsmarkt... Ich komme mir vor wie ein Mastviech. Und wenn man nicht spurt, dann gibts halt §10 Sperre. Frage: Wie lange dauert nun dieser Kurs ??? Laut Informationsblatt von der Arbeiterkammer lauft dieser Kurs bis Ende Juni 2007 !!!!!!! Das kanns ja nicht sein oder? Ich hab dann meinen AMS Berater das gesagt, und er meine : ein paar Monate müssen sie das machen, oder sie können ja gerne eine Niederschrift machen dass sie das nicht wollen. Ergo = kein Geld für Lebensmittel...

8.06,2006 um 2.43 Uhr Antwort von Noname
@M.
sorry, aber irgendwie hat mir das zuwenig substanz. für statistische kosmetik genügt eine 2-3 monatige massnahme. eine 1jahres geschichte mit prüfungen wo es nur um clearing, qualifizieren, nachschulung geht, kann ich mir nicht vorstellen. welche prüfungen werden da abgelegt, was wird alles unterrichtet?? gibts einen zeitrahmen? ein konzept? handelt es sich vielleicht um ein coaching?
wie langs dauert müssen SIE in erfahrung bringen. wann war kursanfang, wann ist kursende? wieso gibts ein infoblatt von der Ak und nicht vom AMS?
kein geld=nix zu essen, .... falsch.... in der pazmanitengasse7, 1020 wien gibts eine liste für obdachlose wo es gratisessen gibt....für alle fälle.
generell gilt: nicht erst warten bis es zu spät ist....wir können nicht zaubern!!! man muss schon im vorfeld, also VOR der zuweisung zu einer massnahme, klären was sache ist. ohne konkrete sachverhaltsdarstellung/fakten sind auch mir grenzen gesetzt.

Anmerkung:
Diesen Eintrag von M. möchte ich auch mit einen Fragezeichen markieren.
Es wird überprüft ob es in der *Gasse diesen Kurs gibt!

In dieser *Gasse gibt es den Kurs. Vielleicht könnten sie (M.) uns genauere Angaben zusenden. Danke!

6.06.2006 um 21.19 Uhr - von C.S. - Kompliment

Ich möchte mal schnell ein paar Dinge los werden. Als erstes, merci das es Euch gibt, Ihr seid unbezahlbar. Als zweites tolle Antworten von Noname, er oder sie versteht es wirklich Sachen auf den Punkt zu bringen. Die bisherigen Antworten die ich auf meine Nachfragen bekam von Christian Moser waren einfach unbezahlbar, und, dank der Antworten auf einige Beiträge von Noname hier bin ich mir sicher das ich es schaffen werde, dem Arbeitsamt am 13. diesen Monats die Stirn zu bieten.

Ich werde jedenfalls nicht mehr so sehr mit mir Hadern, und mich eben drüber traun. Den Kopf kann mir ja niemand abreissen, und ich kann dabei, auch wenn ich vielleicht im ersten Moment verliere, am Ende nur gewinnen! :)

Antwort:
Vielen Dank für das Kompliment - es ist erfreulich, dass sie hier Mut gefunden haben!

6.06.2006 um 14.00 Uhr - Z. - Das nennt sich Sozialstaat! - Gesetz erschwert Beziehung!

hallo liebe arbeitslosensprecherInnen!

ich bin seit 20. jänner diesen jahres arbeitslos. davor habe ich fast 2
jahre in wien gearbeitet (als karenzvertretung). ich bin ab dem zeitpunkt
meiner arbeitslosigkeit zurück nach oö gegangen (habe 7 jahre in wien
gelebt - studiert und gearbeitet). seit dezember 2005 bin ich bei meinem
freund hauptwohnsitzgemeldet, da ich mir ein auto gekauft habe und ich ein
kennzeichen haben wollte, das im bezirk meines freundes gemeldet ist. ich
habe aber noch bis april bei meinen eltern, die auch in oö leben, gewohnt.
das zusammenleben mit
meinem freund ist nämlich "nur" eine probe, ob wir überhaupt
zusammenpassen. wir führten nämlich bis zu dem zeitpunkt als ich wieder
zurück nach oö gegangen bin eine fernbeziehung.
der grund, weshalb ich euch so genau über mein privatleben informiere ist
folgender:
ich habe beim ams angegeben, dass ich bei meinem freund wohne. mir wurde
das arbeitslosengeld bis anfang juni bewilligt. aber nun habe ich bei
meinem letzten ams-termin erfahren, dass ich keinen notstand bekommen
werde, da mein freund für mich aufkommen muss (er verdient mit gut 1.500
euro netto pro monat und unter 300 euro kreditrückzahlungen zu viel, als
dass ich anspruch auf notstand hätte). das beste kommt aber noch: ich bin
ab dem zeitpunkt, an dem mein arbeitslosengeld ausläuft, nicht mehr
sozialversichert. mein ams-betreuer meinte, ich solle mich bei meinem
freund mitversichern. nur geht das leider erst, wenn man schon 10 monate
zusammengelebt hat. (und ab august soll es dann gar nicht mehr gehen, da
sich die gesetzeslage geändert hat...).
d.h., mein freund muss dann für mich aufkommen, meine sozialversicherung
(mind. 105 euro pro monat!!!), meine handyrechnung, meine
autoversicherung, mein benzingeld etc. etc. zahlen... wir sind ja nicht
verheiratet!
wäre ich noch ein paar monate länger bei meinen eltern geblieben, würde
ich notstand bekommen und versichert bleiben....

ist das gerecht?
gibt es mehrere solche problemfälle wie mich?
kann ich da was dagegen unternehmen???

ich wäre euch über hilfe bzw. information sehr, sehr dankbar!

liebe grüße

6.06.2006 um 15.50 Uhr von Noname - Antwort
@Z.
das kommt daher, weil ihr in einer lebensgemeinschaft wohnt, sprich an EINER adresse gemeldet seid. wenn ihr euch (meldetechnisch) trennt und nur (zum \"kindermachen\") trefft hams den schlauch, wenn du verstehst, was ich meine. hinterfragen seitens des AMS-beraters würde ich kaltschnäuzig mit der frage \"ob sie nicht auch beim \'kindermachen\' zusehen wollen und ob er sich die frage in einem gerichtssaal wiederholen traut\" abstellen. niemand kann/darf dich an einer beziehung hindern, solang ihr nicht ZUSAMMENwohnt. und ein AMS-verbot des \"kindermachens\" wär DIE schlagzeile in den medien........
gutes gelingen!

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Nach Ende des Arbeitslosengeldbezuges ist man 3 Monate weiter krankenversichert (Schutzfrist), wird die Notstandshilfe wegen Partnereinkommen abgelehnt, bezahlt einem das AMS die Pensionsversicherung (wenn mans verlangt). Wird aber auch in diesem Fall keine Lösung sein. Eine Möglichkeit, das Arbeitslosengeld zu verlängern, wär in dem Fall ein Kursbesucht (entweder verlängert sich das Arbeitslosengeld um den Zeitraum oder man erhält 13? bei Teilzeitkurs bzw. 18,50? bei ganztags. Sonst weiß ich leider auch keinen Rat außer übersiedeln. Ohne das AMS jetzt verteidigen zu wollen (bei dem ich arbeite, mit dem ich mich aber nicht identifiziere): Gesetze (in dem Fall das Arbeitslosenversicherungsgesetz/Notstandshilfeverordnung) macht in Österreich schon noch der Nationalrat und nicht das AMS. Hier ist der Vorwurf also zweifelsfrei berechtigt, geht aber in die falsche Richtung.

8.06.2006 Reaktion von Z.
hallo christian!
vielen liebe dank für ihr großes engagement für "meinen fall"! ich bin
wirklich sehr begeistert, wie sie sich um mich bemühen! DANKE!!!

6.06.2006 um 11.45 Uhr - Hermann B. - Wie soll ich mich verhalten?

Hallo!
Habe morgen mein 1.Gespräch bei IT Works.
Hat wer dort schon Erfahrungen gesammelt? Wie lange dauert so eine Maßnahme und wie sind die verpflichtenden Kurszeiten dort.Wie soll ich mich verhalten? Bin total fertig!Hab euer Forum erst jetzt entdeckt,gott sei dank.
Vielen Dank

6.06.2006 um 15.27 Uhr von Martin - Antwort
Angeblich bis 9 Monate Dienstverhältnis (Achtung Gefahr: Neuberechnung der Bemessungsgrundlage !!! Spirale nach Unten !!!)
"Verdienst": 850 Euro brutto mit dem Arbeitsinhalt sich slebst einen Job zu suchen
Theoretisch 40 Stunden-Woche, angeblich nicht so krass, aber trotzdem Zeitverschwendung
Nur für jene sinnvoll, die weniger Notstandshilfe beziehen, wirklich einen job suchen und in der Zeit auch realistischwerweise einen Job kriegen können (sonst Spirale nach unten)
Empfehlung: Schauen das er/sie nicht genommen wird.
Fein wäre es, den Arbeitsvertrag zu bekommen.
Natürlich wäre es fein, wenn ein paar Leute das hardcore durchmachen, einen Betriebsrat gründen und *arbeitsrechtlich gegen sie vorgehen würden. (dazu bedarf es aber 4 oder 5 Leute)

*ein wenig umformuliert.

6.06.2006 um 15.28 Uhr von Noname - Antwort
@hermann B.
ich empfehle am info-tag denen klarzumachen, dass ihnen eine gerichtliche überprüfung der gemeinnützigkeit ins haus steht, weil sie der ansicht sind, dass diese gemeinnützigkeit nur vorgeschoben ist, um ihre kollektivvertragliche(n) mindestrechte(entlohnung) zu verkürzen. zeigen sie auf keinen fall unwillen oder verhalten das als vereitelung ausgelegt werden kann. nennen sie immer wieder laut ihren namen, damit die ihn sich auch merken; notfalls buchstabieren sie ihn! DIE müssen sie ablehnen! da kursinstitute ohnehin überbucht sind, können diese wählen, wen sie nehmen. zeigen sie sich einverstanden, keinerlei weigerung in irgendeine richtung, aber machen sie klar, dass sie eine feststellungsklage einbringen werden. die meisten rechtskonstruktionen im bereich der massnahmen wurden NIE hinterfragt und könnten fehlerhaft sein.
falls sie doch in der massnahme landen kann sie niemand dran hindern bei einem gewerblichen arbeitskräfteüberlasser(der statt ca 850br mehr, ca1100br zahlt) anzuheuern. sie müssten dann von itworks\"entlassen\" werden. und zwar ohne mucken !!!

Antwort: Christian Moser
Sie müssen nach Kollektivvertrag entlohnt werden, fragen sie welcher zuständig ist. 850 Euro sind womöglich zu wenig. Lassen sie sich alles schriftlich geben.
wenn sie von AMS nicht über ihre Defizite aufgeklärt worden sind, dann können sie verweigern.
Wobei zu bedenken ist, dass ihnen der Bezug vorläufig (rechtswidrig) gesperrt wird und sie erst in der Berufung oder Beschwerde Recht und Geld zurück bekommen.

6.06.2006 um 20,15 Uhr von Hermann B.
Hallo!
Zuerst einmal danke für eure antworten!!
Hatte heute das Gespräch bei IT works. Katastrophe!! Haben mir Einstellungszusage gemacht. Trotz genauer Hinterfragungen bin ich für sie Kunde! Montag sollte ich den Dienstvertrag bekommen. Auch eine kurze Bedenkzeit und persönliche Rücksprache mit dem AMS Betreuer wurde nicht ermöglicht. Ich muß ja nicht und würde dann als daran nicht interessiert gelten wenn ich mich jetzt nicht entscheide! Es gäbe nur ja oder nein.
Habe Mustervertrag (namenlos) mitgenommen.
Bin 3,5 jahre arbeitslos/Notstand war davor immer im Angestelltenverhältnis.
Dieser Vertrag von IT works ist aber ein Arbeiter/in Vertrag. Auf meine Frage welcher Kollektivvertrag denn das sei ging der It mensch aus dem Zimmer um nachzufragen und erklärte mir danach daß es sich um keinen Kollektivvertrag handelt aber rechtlich ja alles stimmen muß da es ja mit Kooperation vom Ams geschehe. Weiters würde er mich auch ins Arbeitsverhältnis vermitteln können.
Frage : ist das möglich und legitim?
Was kann passieren wenn ich am Montag den Dienstvertrag nicht unterschreibe? Wie lange kann in meiner Situation eine Bezugssperre dauern?Wäre die erste.
Kann während der Bezugssperre das AMS weitere Maßnahmen in Form von Kursen etc. von mir fordern obwohl sie mich mit der Sperre bewegungsunfähig machen?
Kann nach der Ablehnung ein 2. mal dieser Kurs angeordnet werden?
würde den blankovertrag ja gerne reinstellen habe aber weder scanner noch techn. Knowhow dazu vielleicht ergibt sich eine andere lösung.
Einige Infos aus dem Vertrag:
Art d.Arbeitsverhältnisses:arbeiter
Probemonat:1
Dauer des Arbeitsverhältnisses:unbefristet
Verwendung: Transitarbeitskraft
(Entsendungsvereinbarung)
Kündigung: 14 tägig v beiden Seiten am Freitag einer jeden Kalenderwoche
Konkurrenzverbot: Während der Dauer d.Arbeitsverhält. keine andere Haupt/NebenbeschäftigungWerkvertrag,Aquisition betreiben etc...
Entgeld: a) überlassungsfreie Zeiten
850 ? monatl. /695,30 ? netto
b)überlassungszeiten betriebsübliche mind.jedoch kollektivvertragl. Entgelt
sonstige Vereinbarungen:
Die anzuwendenden Rechtsquellen wie :arbeitsgesetz,Betriebsvereinbarung liegen auf und sind jederzeit einsehbar.
etc,etc,
ist für mich eine grauenhafte vorstellung in diesem massenbetrieb eine vielleicht nicht nach meinen vorstellungen entsprechende arbeit annehmen zu müssen . Bin nervlich total am ende und finde keine möglichkeit.
Eine Frage noch weiß vielleicht jemand wie teuer die Leistungen der Sozialversicherung sind (wie man sie derzeit normal übers AMS hat) wenn man diese selbst bezahlt.
Danke nochmals!

7.06.2006 um 2.17 Uhr von Noname - Antwort
@hermann B. 20.15
wenn möglich bitte unbedingt eine fotokopie des namenlosen mustervertrages an

Amerlinghaus
Stiftgasse 8
1070 Wien
z Hdn AMSand

schicken !! danke!

also wenn der itworks-betreuer aus dem zimmer und nachfragen gehn muss, kann man sich ja vorstellen wie kompetent die sind. ich würd denen nix glauben, weil alle antworten auf soziales wohlverhalten hinauslaufen.
es gibt einen kollektivvertrag der leiharbeiter, der durch die gemeinnützigkeit scheinbar/behauptetermaßen ausgehebelt wird, diese wurde aber nie höchstgerichtlich hinterfragt. wenn sie sich keinen zivilprozess leisten können, siehts schlecht aus. das AMS kann massnahmen setzen, auch eine nochmalige zubuchung zu itworks ist möglich; ziel ist es sie gefügig zu machen!
1.sperre im kalenderjahr 6 wochen
2.sperre im kalenderjahr 8 wochen
ein weiterer bestialischer gesichtspunkt, man wird zwar bei überlassung nach KV der jeweiligen branche bezahlt, ABER den kriegt man nur als gewerkschaftsmitglied; und wenn ich im monat in vier verschiedenen branchen arbeite(jeweils eine woche)......wielange arbeite ich insgesamt, nur um mir den gewerkschaftsbeitritt in der jeweiligen branche leisten zu können, um an den KV zu kommen !!!! entweder ich glaube denen, dass eh alles stimmt ODER ich wills überprüfen und den jeweiligen KV lesen, dann arbeite ich fast eine woche für die jeweiligen gewerkschaften!!!!
wie dem auch sei, schicken sie den fotokopierten mustervertrag an AMSand, Amerlinghaus Stiftgasse 8, 1070 Wien; je eher desto besser.
in der konkurrenzklausel entdecke ich bereits sittenwidrigkeit: NIEMAND kann ihnen eine nebenbeschäftigung ausserhalb ihrer regulären dienstzeit verbieten. wenn sie zb sonntags zeitungen austragen fahren darf ihnen dass nicht per vertrag verboten werden. was sie in ihrer freizeit machen geht itworks einen ***eissd**** an.
da sie die grauenhafte vorstellung in einem mastvi.....äh.....massenbetrieb zu arbeiten nervlich zerrüttet, empfehle ich dringend ärztliche hilfe in anspruch zu nehmen. um sicher zu gehen, dass die momentane emotionale aufwühlung nicht eingebildet ist oder sich etwa legt, sollten sie bis sonntag zuwarten. wenn sich das krankheitsbild nicht bessert, würde ich am montag zum arzt gehen !
post, die sie mittwochs abschicken, sollte uns bis dienstag erreichen. wir sehen uns dann den vertrag an.

Antwort: Christian Moser
Wichtig: Sie sind und bleiben während der Bezugssperre weiter versichert!
In der Zeit brauchen sie nicht zum AMS.

"Arbeitsverträge" mit Arbeitskräfteüberlassern enthalten meist unzumutbare
Bestimmungen:
Der RA hält das Erzwingen von Unterschriften unter solche Verträge für
sittenwidrig.

Daher Empfehlung:
Unterschrift verweigern wegen datenschutzrechtlicher Bedenken.
Man schreibt etwa folgende Worte:
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das
Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu
streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Vor der Unterfertigung eines Vertrages rechtliche Bedenken
anmelden und sich ausbedingen, dass der Vertrag zuerst vom Verein
ArbeitslosenprecherIn und dessen Rechtsanwalt avisiert wird.

Besuchen sie AMSand - Initiative in Wien - ist Mitglied beim Verein "ArbeitslosensprecherIn"
Bitte den Vertrag mitbringen oder schicken.
AMSand jeden Dienstag ab 19 : 00 Uhr
im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8,
A-1070 Wien

Vermittlung: Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.

Die Zuweisungen zu externen Vermittlungseinrichtungen sind illegal.
Der Rechtsanwalt betonte, dass die Zuweisungen vom AMS zu externen
Institutionen zum Zweck der Arbeitsvermittlung rechtswidrig sind. Das AMS
darf keine externen Institutionen mit den ihm per Gesetz exklusiv
übertragenen Agenden beauftragen. Er verwies auf ein kürzlich ergangenes
Judikat des Verwaltungsgerichtshofs gegen die Einrichtung "Die Berater" in
einschlägiger Sache. Rechtswidrig ist das Hinschicken als auch das
Erscheinen- Müssen.

Das Recht ist auf ihrer Seite. Sie dürfen sich über Demütigung, Entmündigung, Unterdrückung stellen.

Eine Frage: Sind sie vom AMS über ihre Defizite aufgeklärt worden oder gibt es einen Betreuungsplan?

Alles Gute und schöne Grüsse!

Aufruf:
Bei Schwierigkeiten mit IT Works - Martin kontaktieren - zwecks gemeinsamen Vorgehen mm@mediaweb.at

4.06.2006 um 17.25 Uhr - A. S. - aufsuchende Arbeitsvermittlung

ich bin über 12 monate arbeitslos, gelernter jurist,pharmarefrent....
sollte jetzt bei der \" fa. Phönix-aufsuchende arbeitsvermittlung\" unterschreiben bei sonstiger sperre des notstandsbezuges.
habe dies nicht getan und auf das VwGh Erkenntnis verwiesen. Habe noch keine antwort bekommen, bin aber dermaßen wütend über das AMS Hartberg, dass ich entschlossen bin, etwas für alle Arbeitslosen zu tun.
Ich möchte eine (Rechts)informationsstelle einrichten.
Arbeitslose müssen mündiger werden, sollen eine Art Gewerkschaft bilden....

5.06.2006 um 14.31 Uhr von Noname - Antwort
@A.S.
da wird auch nichts mehr kommen; bei allen \"heimsuchenden vermittlungen\"(interessanterweise gibts bei solchen keine §10 belehrung mehr zu unterschreiben!!!), es gibt deren mehrere unter jeweils anderen namen, kann eine weigerung zu keiner sperre führen, da es in kenntnis des VwGH-erkenntnisses ja eine strafbare handlung wäre. zumindest nötigung liegt im raum. falls der ams-betreuer nachgewiesenermaßen keine ahnung davon hatte, wäre der geschäftsstellenleiter zur verantwortung zu ziehen; ihm obliegt die informationspflicht seiner mitarbeiter.
wenn man es sich finanziell leisten kann, sollte man ihnen klarmachen, dass man gewillt ist, ab sofort ALLE zugewiesenen massnahmen höchstgerichtlich hinterfragen zu lassen......das AMS wird dann plötzlich sehr, seeeehr vorsichtig. denn mittlerweile gibt es eine fülle an gerichtsurteilen und jedes weitere erkenntnis schränkt die handlungsfähigkeit weiter ein, daher gibt es seitens des AMS eine vermeidungsstrategie!! insbesondere nach einigen jahren an bewerbungsmassnahmen kann es diesbezüglich gar kein defizit mehr geben, wie so oft von ams-mitarbeitern behauptet wird, um einen in einen kurs hineinzubugsieren. wenn es nämlich so ist, muss man fragen wieso und das hieße ja, dass das AMS mist gebaut hat! und dann stellt sich die haftungsfrage, weil einem das AMS das berufliche weiterkommen vereitelt hat......

zusatz: besser als eine gewerkschaft wäre die gründung einer partei; jeder, der durch eine zwangsmassnahmen musste wär ein potentieller wähler......

4.06.2006 um 13.23 Uhr - Werner - weitere Hintergrundinformationen

Hallo Christian,

erstmals sehr herzlichen Dank für die Auskunft !

Werd jetzt mal sehen, wie lange ich nun tatsächlich die Möglichkeit für
Kursbesuch hab, es kann sein, dass der Erstkurs nach Beendigung aufgestockt
wird.
Montag dieser Woche hatte ich den Termin wo die Kurse (Clearing -
Qualifikation und Nachschulung im Bereich IT) uns vorgestellt wurden, wo im
Schulungscenter uns die einzelnen Module erklärt wurden, uns auch gesagt
wurde, dass wir sie nach unseren Fähigkeiten zusammensetzen können
(einschliesslich Pflichtmodule für Bewerbungsstrategien u.ä.). Auch mussten
wir schon unsere Präferenzen bekanntgeben, wo ich in meinem Fall mich für
Web-Designer entschieden habe (also nicht Systemtechnik sondern Grafik).

Ich war nach der Vorstellung des Angebots total motiviert, freute mich
riesig - ein Lichtblick !

Am Dienstag hatte ich das Assessment, wo unter anderem zu erklären war
(entweder mit Worten oder mit Zeichnung) wie ein Getränkeautomat
funktioniert (mit dem Extrahinweis nicht darauf zu vergessen, dass der
Getränkeautomat auch Strom benötigt) und vielerlei anderes mehr. Auch
technische Fragen über den PC. Nach diesem Kurs war ich bereits etwas
ernüchtert.

Trotzdem ging ich recht zuversichtlich in die Einzelbesprechung am Mittwoch,
die diesen Namen eigentlich nicht verdiente. Erstens war der - bis zu diesem
Zeitpunkt auch recht sympathische - Kursbetreuer nicht alleine sondern war
die zuständige AMS-Kontaktperson mit anwesend und zweitens währte die
"Besprechung" statt der vorgesehenen Viertelstunde grad mal vielleicht drei
Minuten.

Zum Testergebnis wurde mir nur soviel gesagt, dass ich von Computer keine
Ahnung habe und ich einem Grundkurs (Office-Einführung) zugeteilt werde.

Auf meinen Einwand dass ich seit über 10 Jahre - beruflich - ausschliesslich
am PC gearbeitet, mit Word sämtliche Briefe geschrieben, mit Outlook die
Emails verwaltet und mit Excel sehr umfangreiche und diffizile Angebote für
Krankenanstalten erstellt, mit einem Datenbankprogramm (Filemaker) ein
Fakturierprogramm für den Buchversand entworfen habe, weiters die Umstellung
der Abonnementverwaltung vom Karteikartensystem auf EDV organisiert habe
(wurde aufgrund meiner Angaben und Vorstellungen von einer Softwarefirme
mittels 4-D-Programm durchgeführt - und hatte sich bewährt), was ich auch im
Dienstzeugnis stehen hab,
das hat die Herrschaften nicht interessiert, genausowenig wie meine weiteren
beruflichen Unterlagen (Dienstzeugnisse, Schulzeugnisse,
Kursbescheinigungen). Desgleichen habe ich drei Kataloge mitgebracht, bei
denen ich das Layout gestaltet habe, auch das hat sie nicht interessiert,
dabei dachte ich mir ich könne damit meinen Wunsch für die - vom
Schulungsinstitut ja angebotene - Spezialausbildung zum Web-Designer
untermauern.

Mir wurde gesagt, dass ich erstmal die Office-Grundausbildung machen müsse,
ca. 7 Wochen, und nachher könne man ja - Bewilligung des AMS vorausgesetzt -
den Kurs aufstecken.

Nochmals vielen Dank
28.05.2006

5.06.2006 um 14.31 Uhr von Noname - Antwort
@werner
was das AMS an kursen in aussicht stellt und was dann im jeweiligen institut geschieht, sind zwei paar schuhe. nur allzuoft erfolgt von seiten des AMS eine überbuchung ohne rücksicht auf die kapazitäten des instituts. es kommt, was kommen muss. die nicht unterzubringenden werden auf andere kurse gesetzt. statt IT gibts dann zb tischlerei oder bauzeichner.
oft dient die behauptung, man habe von etwas keine ahnung, nur dazu, einem eine massnahme aufzuschwatzen, wo genügend freie plätze vorhanden sind. bis jetzt wars immer noch so und ich beobachte das schon seit geraumer zeit. wenn die ca 7 wochen um sind werden sie unter irgendeinem vorwand nochmal aufstocken, bis die nötige frist( ich glaube mehr als 62 tage) verstrichen ist, damit man aus der statistik draussen ist. denn seltsamerweise lassen sie dich ein volles jahr in ruhe solang du dich widerstandslos einmal pro jahr einer massnahme zubuchen lässt.
die grundlegende strategie ist frustrieren und zermürben, dinge in aussicht stellen, die dann nicht halten; einem, mit der hoffnung auf etwas gefügig machen und rein in irgendeinen kurs. hauptsache das plansoll ist erfüllt !!!!!

Die nötige Frist beträgt 28 Tage (ohne Gewähr) Werde mich erkundigen ob sich da was geändert hat.

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Gemessen werden Langzeitarbeitslosigkeit (bis 25 und ab 50 nach 6 Monaten) da fällt man nach 28 Tagen Unterbrechung durch Arbeitsaufnahme, Krankenstand, Schulung raus.
Daneben wird noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gemessen. Da fällt man durch eine 62-tägige Unterbrechung aus. Die wird aber durch Schulungen NICHT unterbrochen. Wenn also einer langzeitbeschäftigungslos ist, wird er nicht in Kurse sondern in die Beschäftigungsprojekte geschickt, da das vorgegeben Ziel des AMS die Beschäftigungsaufnahme ist.

30.05.2006 um 13.28 Uhr - A. K. - Führerschein

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich A. K. bin heute 39 Jahre alt geworden.
Bin leider seit 15. November Arbeitslos geworden.
Habe mich sehr bemüht eine neue Stelle zu finden.
kurz zur meiner Person: habe Fotokaufmann gelernt, anschließend war ich bis jetzt immer Geschäftsleiter bei Foto-Nettig, Herlango, Hartlauer und zum schluß
bei Money-Point, habe viele Kurse
besucht und auch Lehrlingsausbildnerprüfung, was natürlich nicht schlecht ist, aber jetzt
finde ich kein Job zu teuer, wie z.b.
Libro, Saturn, Möbel-Ludwig, Lutz usw., meine Betreuerin konnte mich bis jetzt auch nicht vermitteln!
Dazu kommt, das ich aus erster Ehe
einen Behinderten Sohn habe, der immer betreuung braucht, in den Sommer Ferien ist mein Sohn bei Caritas aber leider nur bis 16:00 Uhr.
Deshalb ist es noch schwieriger einen Job zu finden.
Noch dazu besitze ich keinen B-Führerschein, möchte aber unbedingt
jetzt den Führerschein machen, vielleicht habe ich bessere Chance, einen Job zu bekommen.
Meine Frage übernimmt vielleicht das AMS ein teil von den Kosten???

mfg

29.05.2006 um 16.10 Uhr - Stephan P. aus Tirol - vollständig ausgeliefert

zum Text:
Abschließend möchte ich sagen, dass es mir bei diesem Schreiben nicht um persönliche „Rache“ geht, sondern nur darum aufzuzeigen wie mit Erwerbsarbeitslosen beim AMS mitunter umgegangen wird. Diese Missstände sind himmelschreiend, und eine Verhöhnung von Menschen-, und Bürgerrechten. Man ist „seinem“ Betreuer, dessen Launen, Entscheidungen und Macht(missbrauch) vollständig ausgeliefert. Die Möglichkeiten gegen Ungerechtigkeiten, Missbrauch des Autoritätsverhältnisses vorzugehen sind nur verschwindend klein und nicht wirklich von Erfolg gekrönt.

29.05.2006 um 10.41 Uhr - I aus Wien - positive Rückmeldung

Hallo,
Ich bin vorige Woche von Trendwerk gekündigt worden. So gesehen habe ich jetzt wieder Anspruch. Nochmals danke für die Informationen.
Grüße

29.05.2006 um 9.52 Uhr - Thomas aus Braunau - Technologie?

Don\'t change a running system, das ist eine der wichtigsten Regeln von Systemadministratoren und auch von Webseitenprogrammierern. Das AMS hat davon offensichtlich noch nichts gehört.

Benötigt man schon 4 Klicks, um überhaupt zur Suchmaske zu gelangen, so erreicht man damit erst den Beginn des Horrors: Was früher in wenigen Minuten erledigt war, kann jetzt Stunden dauern. Die neue Suchmaske erfordert eine exakte Berufsbezeichnung, um zu funktionieren. Speziell für Kunden, die die vom AMS geforderte Flexibilität aufbringen, beginnt ein wahrer Leidensweg.
Konnte man früher die Suche in Braunau einfach auf Aktualität \"1 Woche\" begrenzen, so hatte man sofort einen Überblick aller angebotenen Stellen im Bezirk Braunau. Selten gab es mehr als 30 freier Stellen mit dieser Suchanfrage.
Inzwischen dauert die Suche Stunden....

Mit Kundenfreundlichkeit hat das nichts zu tun. Solche Fehler wären in der Privatwirtschaft tödlich....

28.05.2006 um 9.53 Uhr - Werner aus Wien - Anspruchszeitraum verlängert?

Soeben auf diese Seite gestossen, nach 5 Monaten Arbeitslosigkeit (wurde knapp vor Erreichen des 50. Lebensjahrs gekündigt) hatte vorher noch nie mit dem AMS zu tun gehabt. Es tut gut zu lesen, dass die eigenen Erfahrungen mit dem AMS nicht singulärer Natur sind, dass andere ähnliche Erfahrungen vorzuweisen haben.

Hätte gleich eine konkrete Frage:
Auf meine Frage (bei der AMS-Serviceline, wo ich zur Beantwortung der Frage auch die Soz.Vers.Nr. bekanntgeben musste) ob durch den mir zugewiesenen Umschulungskurs (Dauer mindestens 7 Wochen, Montag - Freitag ganztags) mein Leistungsanspruch (Anspruchszeitraum) um die Dauer des Kurses verlängert wird - wurde mit NEIN geantwortet, der Anspruchszeitraum für Arbeitslosenbezug endet wie vorgesehen am 30.09.2006, ich bekäme ja während der Schulung ja auch Arbeitslosengeld, so die Begründung.

Nun hab ich hier in einer Antwort vom 10.05.06 zu einem anderen Beitrag gelesen, dass es sich um eine Deckung Lebensunterhalt (DLU) dabei handelt und dass Arbeitslosengeld während der Schulung nicht verbraucht wird.

Hat mir die AMS-Serviceline bewusst eine falsche Auskunft gegeben ? Soll man die AMS-Serviceline bei für einem wichtige Fragen überhaupt kontaktieren ? Wo krieg ich verbindliche Auskünfte beim AMS ?

29.05.2006 um 6.17 Uhr Antwort von C.S.

@Werner
Normalerweise sollte sich der Anspruchszeitraum durch die Dauer des Kurses, also bei Dir 7 Wochen, verlängern.

Das mit der DLU (Deckung des Lebensunterhalts) stimmt. Diese beläuft sich auf die Höhe des derzeitigen Bezuges des Arbeitslosengelds. Weiters können noch Fahrtkosten während der Dauer des Kurses ersetzt werden. (Ist nicht viel, aber es macht am Ende des Monats trotzdem was aus ;-))

Da Du also während des Kurses kein ALG verbrauchst, sollte sich der Anspruchszeitraum demnach um die 7 Wochen verlängern.

Wie es mir scheint, haben die Dir bei der Serviceline da Blödsinn erzählt. Es ist auch so das bei Kurseröffnung ein AMS Mitarbeiter vorbei kommen sollte, der das ganze noch genauer erklärt. Ansonsten wende Dich an die für dich zuständige Beraterin oder Berater.

Antwort: Christian Moser
Ihr Arbeitslosenbezug verlängert sich um die Dauer des Kurses.
Ich glaube nicht, dass sie von AMS absichtlich falsch unterrichtet wurden. Die Regelung ist ein wenig kompliziert. Sie richtet sich nach "Kursstunden pro Woche" (Tageskurs) und gilt ab der zweiten Woche!

31.05.2006 AMS-Mitarbeiter Antwort:
Es wird eine DLU in der Höhe von mindestens 18,50€ gewährt (vorausgesetzt der Kurs hat mindestens 25 Wochenstunden, Stunden, nicht Einheiten). Das Arbeitslosengeld wird um die Dauer des Kurses verlängert, Notstandshilfe nicht.
Gruß

23.05.2006 um 18.29 Uhr - C. aus Tirol - Wird Führerschein bezahlt?

Hallo, mein Sohn war im Winter arbeitslos da er bei einer Firma beschäftigt war, die
im Winter Schneeräumungen durchführt. Die Firma erklärte ihm das er mit einem
LKW-Führerschein wieder eingestellt wird. Nach Rücksprache beim AMS Reutte erhielten wir die Auskunft ,das LKW Kurse generell nicht gefördert werden. Nachdem mein Sohn im Winter mit LKW- Führerschein begann ,erfuhren wir das
ein Bekannter von uns den Führerschein vom AMS Reutte bezahlt bekommt.Welche Richtlinien gibt es.

Vielen Dank

24.05.2006 um 21 39 Uhr AMS-Mitarbeiter - Antwort

Eine heiß diskutierte Frage, wohl in fast jeder Geschäftsstelle.
Richtlinien gibts gar keine, jede Geschäftsstelle entscheidet da autonom, auch nach budgetären Möglichkeiten. Und wenn die Geschäftsstelle (oder der Regionalbeirat) keine Vorgangsweise vereinbart, entscheidet der Berater. Grundsätzlich könnte das AMS den Führerschein bezahlen, nicht nur C,E sondern auch FSB. Die meisten Berater und Geschäftsstellen (und ich) halten es so, daß sie Führerscheine sehr restriktiv oder generell nicht, bzw. wenn, dann nur bei einer (glaubwürdigen!) schriftlichen Einstellzusage einer Firma zahlen. Man fürchtet, und das sicher nicht zu unrecht, ganz einfach die Folgefälle. Denn wenn Du einmal einen Führerschein bezahlst, will den jeder machen, ist auch klar. Vorallem hat man das Problem, daß der Führerschein im Normalfall nichts mit der Zielerreichung des AMS beiträgt, da Führerscheinkurse im Normalfall nicht den Kriterien des AMS genügen, weil es Abendkurse sind. Ist es ein Tageskurs mit mindestens 12 Wochenstunden und Dauer mindestens 28 Tagen standen die Chancen heuer aufgrund des Regierungsprogramms gut. Im Rahmen der beruflichen REHA (Berufswechsel über PVA und AUVA aus ges. Gründen erforderlich) werden Führerscheine in der Regel immer bezahlt. Zu den zwei verschiedenen Behandlungen: Es ist durchaus zu vermuten, daß man vom AMS im Dezember 05 eine ganz andere Auskunft als im Jänner 06 (Beginn des Regierungsprogramms) bekommen hat.
Gruß

23.05.2006 um 11.38 Uhr - anonymisiert - Projekt "Phönix"

Hallo

Ich bin zufällig auf dieser Seite http://www.arbeitslosensprecherin.at/ gelandet weil ich seit *.*.06 über das AMS der Firma G. zugewiesen wurde, die das Projekt "Phönix" betreibt.

Ich war gestern das 3. mal bei dieser "Firma" und was ich dort erleben musste spottet jeder Beschreibung. Dabei ging es um eine Umschulung, die ich mit dem Arbeitsamt besprochen hatte. Ich dachte dieser "Kurs" hilft mir weiter.

Das Gehabe dieser Herren erinnert mich aber eher an Mitarbeiter eines Inkassobüros. Persönliche Bedürfnisse wie gesundheitliche Probleme werden dort so gut wie gar nicht beachtet, Suchtproblematik auch nicht, da ich Alkoholprobleme hatte.

Heute war ich am AMS bei meiner Betreuerin, die mir sagte, daß das alles nicht mehr gilt was ich mir mit ihren Vorgängern ausgemacht hatte (Berufsinteressentest Ausbildungsplatzsuche usw.) und ich jetzt ein ärztliches Gutachten vorlegen muß. Ok- versuche ich zu bekommen.

Aber zum konkreten: Wie schaffe ich es aus dieser "Maßnahme" herauszukommen wenn das überhaupt möglich ist? Wie ich auf Ihrer Homepage gelesen habe ist dieses Projekt vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswiedrig angesehen worden und warum werde ich in diesem "Kurs" noch schlechter behandelt als in anderen "Kursen", etwa wegen meinem ehemaligen Alkoholproblem?

Bis jetzt bin ich guter Dinge gewesen aber wenn die Sache so weiterläuft bin ich bald wieder am Ende meiner Nerven.
Wenn Sie mir in Dieser Sache helfen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

18.05.2006 um 14.44 Uhr - Langzeitarbeitsloser - Weiterbildung, Studium? -

@AMS-Mitarbeiter:
ich seh nur noch eine möglichkeit als über 40jähriger zu einem job zu kommen; nämlich nebenberufliche weiterbildung. ich erwäge ein studium zu beginnen. in der kernarbeitszeit von \"8-16h\", also \"hauptberuflich\", würde ich dem AMS zur vermittlung zur verfügung stehen. bis jetzt wurden anfragen meinerseits vom AMS immer negativ beantwortet. ich glaube aber, dass mein verfassungsmäßiges recht auf lernfreiheit schwerer wiegt als das AlVG und im falle höchstrichterlicher überprüfung mein standpunkt bestätigt wird.
wie sieht die lage aus, wenn ich direkt aus der NH heraus inskribiere?
wie sieht die lage aus, wenn ich aus einem dienstverhältnis komme, aus dem ich schlichtweg gekündigt wurde? (also keine einvernehmliche trennung.) dh im aufrechten jobverhältnis wird meinerseits inskribiert und ich möchte nach der kündigung weiterstudieren(nebenberuflich).
danke

19.05.2006 um 14.49 Uhr - Antwort von AMS Mitarbeiter -
Es geht nicht um das Recht auf Lernfreiheit, die gibts sowieso, es geht um die Frage, wer dieses Studium finanzieren muß. Da gibts einmal die Möglichkeit des Stipendiums. Ich bin dafür nicht zuständig, aber ich weiß, daß das bei Leuten die schon längere Zeit gearbeitet haben, recht großzügig gehandhabt wird.
Wenn es nachweislich eine reine Abendausbildung (wie Abend-HTL, -AHS, -HAK)) hat das auf den Bezug überhaupt keine Auswirkungen, das ist nebenbei betreibbar.
Bei einem Studium gibts naturgemäß keine festen Ausbildungszeiten. Also geht man von nicht nebenberulich betreibbar und daher am Arbeitsmarkt nicht verfügbar aus.
>> Ausgehend vom § 12(3)f. Alvg: "Als arbeitslos gilt nicht, wer in einer
Schule oder in einem geregelten Lehrgang - so als ordentlicher Hörer einer
Hochschule (....) ausgebildet wird". <<
Man könnte zwar eine Ausnahmegenehmigung gem §12(4) ALVG beantragen
>> § 12(4) "(...) abweichend von Abs.3lit.f "gilt als arbeitslos, wer während
eines Zeitraumes von 12 Monaten vor der Geltendmachung ( Antragstellung)
mindestens 39 Wochen, davon 26 Wochen durchgehend arbeitslosenversichert
beschäftigt war".
Wenn jedoch das Dienstverhältnis zum Zweck der Fortsetzung des Studiums
gekündigt wurde, gebührt kein Arbeitslosengeld Dennoch gilt es zu beachten: Die Verfügbarkeit muss gegeben sein. D.h.: Ich kann( darf, soll) nicht sagen, "ich will keinen Job, ich muss ja studieren, ich will nur Arbeitslosengeld".<<
Fast jede Ausbildung über 5 Wochen wird abgelehnt (Ausnahme soweit mir bekannt sind Berufsschulen).
>> Ausbildung im Rahmen von 5 Wochen: Hier handelt es sich lt. Vwgh Erkenntnis
um Ausbildungen, die im Rahmen des zustehenden Urlaubs ( also 5 Wochen)
ganztägig gemacht werden können. Aber: Auch hier muss die Verfügbarkeit
gegeben sein. In der Praxis kommt es vor, dass Personen, die
saisonarbeitslos sind, manchmal in diesem Zeitraum von ( oft weniger als) 5
Wochen eine ganztägige Ausbildung auf eigene Kosten absolvieren. <<
Ein anderer Weg wäre, nachzuweisen, daß das Studium tatsächlich nur am Abend ist. Wenn das gelingt, könnte man in der Berufung sicher Erfolg haben, wenngleich die Vermutung naheliegt, daß wegen der Vielzahl der Folgefälle da ein Gang zum VGH nötig sein wird.
Das mit dem verfassungsmäßigem Recht auf Lernfreiheit (gibts die überhaupt in der Verfassung?) ist Schmafu und völlig uninteressant, das hat mit der Voraussetzung für den Arbeitslosengeld überhaupt nichts zu tun.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, wenn der erlernte und ausgeübte Beruf (Voraussetzung wird wohl ein Berufsschutz sein) nicht mehr ausgeübt werden kann und PVA oder AUVA (nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) dem Studium zustimmen. Machen sie in sehr, sehr extremen Ausnahmefällen extrem selten bis nie.

19.05.2006 um 21.16 Uhr
@AMS-Mitarbeiter:
danke für die stellungnahme !
eine abschliessende frage wäre noch, ab wann(welcher uhrzeit) am nachmittag könnte ich \"gefahrlos\" ein seminar inskribieren, um als nebenberuflicher schüler zu gelten??? die finanzierung wär kein problem; wäsche hab ich genug, eine liste der öffentlichen ausspeisungen in der pazmanitengasse7 geholt, studiengeld und miete werden falls kein regulärer job greifbar durch mcjobs in den ferien finanziert. fürs erste würden nur vorlesungen und seminare genommen, die am nachmittag od. abend sind; eventuell vorlesungen am tag, bei denen keine anwesenheitspflicht ist(um die prüfung machen zu können). eine prüfung untertags würde mittels \"zeitausgleich\" gehen, da ich zb am freitag abend karrierestandard, presse und kurier kaufe und bis in die nacht auf stellen durchforste. die sachen am tag mit anwesenheitspflicht würden auf später verschoben, bis wieder ein arbeitsverhältnis da ist. es geht mir jetzt nur um den richtigen zeitpunkt am nachmittag ??

20.05.2006 um 6.58 Uhr Antwort AMS-Mitarbeiter
Puh, gute Frage die ich auch noch nicht hatte. Bei der Verfügbarkeit gibts eine Regel, daß man zwischen Montag 8h und Freitag 17h am Arbeitsmarkt verfügbar sein muß. Also außerhalb dieser Zeit kann ich kein Problem sehen. Die Frage wäre interessant, was ist, wenn eine Ausbildung um 16h beginnt oder am Freitag nachmittag. Wie das AMS dann entscheidet, würde mich auch interessieren. Vermute, die Entscheidung bei geringfügigen Überschneidungen wird von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle unterschiedlich sein.
Gruß

14.03.2007 um 10.32 Uhr Antwort AMS Ombudsmann
Erstmals der Begriff der Verfügbarkeit: Eine /die Verfügbarkeit muss für
mindestens 16 Wochenstunden gegeben sein, und zwar im Rahmen der
üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigung ( also in der
Regel zwischen 7:00 - 18:00 Uhr). Für touristisch dominierte Gebiete ist die
übliche Arbeitszeit eine andere, als in einem agrarisch dominierten,
dünnbesiedelten Bereich ( s. Fall vom 13.3.07 - die Zeit zwischen 16:00
-24:00 würde ich hier sehr in Zweifel stellen):

Jemand , der studiert, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Es git
auch nicht die Behauptung, nicht aktiv zu studieren ( " ich bin eh nur
inskribiert, aber Vrolesungen und Seminare geh ich eh nicht, Prüfungen mach
ich auch keine") oder die niederschriftliche Erklärung, arbeitswilig bzw.
verfügbar zu sein.

Jetzt könnte von Ihnen das Argument kommen, warum gilt dann die von mir
zitierte Ausnahme ( § 12( 4) Alvg): Hier legt der Gesetzgeber die Überlegung
zugrunde, dass ein Arbeitsloser durch die erforderliche Parallelität von
Studium und Beschäftigung bewiesen hat, dass er imstande ist, das Studium
neben einer Beschäftigung zu betreiben.
Zurückgehend zu dem von Ihnen beschrieben Fall: Wie ich ihn sehe, gebührt
kein Arbeitslosengeld, da eindeutig Studium vorliegt ( "Studiengeld,
Vorlesungen, Seminare...."), auch die Erklärung der Verfügbarkeit würde
nichts nutzen, außer, der Kunde/ die Kundin weist die Paralleität nach (
§12( 4).

18.05.2006 um 13.48 Uhr - C.S. - Massnahme/ Beschäftigungstherapie?

Hallo... Ich habe nun auch mal eine, auf meine Situation bezogene, und für mich sehr relevante Frage bezüglich diverser, vom Arbeitsamt geführter Kursmassnahmen. Wie ist es eigentlich, muss ich, wenn ich vor kurzer Zeit eine Clearing Massnahme, oder, wie ich es viel eher nennen möchte Beschäftigungstherapie, besucht habe, erneut eine besuchen von der ich weiss, das darin keinerlei Defizite die bei mir ja scheinbar vorliegen ausgeglichen werden?

Im konkreten Fall würde bei mir der Besuch des BBRZ anstehen. Und jeder, der meinen letzten längeren Beitrag gelesen hat, weiss, das ich sowas nicht mehr brauche... Aber auf der anderen Seite, wehren, und nein sagen, kann ich das in so einem Fall?

Das zweite was mir angeboten wurde, ist eine Teilnahme am Projekt Phönix. Ein 9 Monate dauerndes Projekt, wo ich einem privaten Job Coach zur Verfügung stehen muss. Lt. AA Mitarbeiterin sei das ein recht neues Projekt hier in der Steiermark. Und, laut der Informationen hier auf der Webseite, und dem VWGH Urteil, ist sowas doch eigentlich nicht mehr legal. Trotzdem wurde ich vor die Wahl gestellt, entweder BBRZ oder Phönix.

Beim BBRZ kämen noch erschwerend die Betriebs Praktika hinzu. Die muss ich da ja Zwangsläufig machen, um, wie es hiess, mir durch direkte Arbeit, und unter Betreuung der Mitarbeiter des BBRZ, ein Bild zu machen von dem Job in dem ich da direkt arbeite. Geld gibt es dafür ja nicht.

Jetzt stehe ich also vor der Wahl zwischen zwei übeln. Von beiden halte ich absolut garnichts. Nur, habe ich eine andere Wahl ohne das ich noch eine Sperre riskieren muss? Da bitte ich dringend um Aufklärung, denn solche Job Coaching, Clearing und sonstigen Massnahmen hatte ich schon genug... Ich will das nicht mehr, ich will von mir aus eine Ausbildung machen, oder was ähnlich sinnvolles, womit meine Defizite, von der mir meine AA Betreuerin nichts weiter sagen kann, ausgleichen kann, um wieder in einen Job zu gelangen.

Bei dem Gespräch kam im wesentlichen nur heraus, das was getan werden müsste. Und das die nicht wüsste was das noch sein könnte. Und von mir wird erwartet das ich mit dem Allheilmittel um die Ecke biege, das all meine Probleme löst... Manchmal frage ich mich echt, für was es Beraterin heisst, denn wenn die schon nicht weis was ich noch tun kann um zu einem Job zu finden, nach zahlreichen erfolglosen direkt bewerbungen, auch schriftlichen, und bewerbungen meinerseits bei grossen Job Börsen, ist meine Lage inzwischen total aussichtslos geworden.

Tja und nun, was bleibt mir nun zu tun? Um jede noch so kleinen Hilfe wäre ich sehr dankbar.

freundliche Grüsse
C.S.

Antwort:
Wie sie richtig schreiben: "wehren mit risiko" Denn es droht die "rechtswidrige" Sperre. Vorläufige Einstellung der Bezüge.
http://www.soned.at/rechts-information/vorlaeufige_einstellung_d__n_
Die müssten sie in Kauf nehmen.
Wenn es so ist wie sie sagen, dass sie nicht über ihre Defizite aufgeklärt wurden/werden, wird die Berufung erfolgreich sein. Darüber hinaus ist die aufsuchende Vermittlung rechtswidrig.
http://www.soned.at/rechts-information/ams-projekt_ist_rechtswidrig
Nur auf freiwilliger Basis. Darum werden sie vor die Wahl gestellt. Wenn sie sich für etwas entscheiden und unterschreiben, wird Freiwilligkeit suggeriert.
Ebenso wird es das AMS schwer haben, das Argument,
"ihre fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Kurs auszugleichen,"
glaubhaft zu machen, da sie schon X Kurse in diese Richtung absolviert haben.
Wenn sie sich für eine Weigerung entscheiden, dann werden wir sie unterstützen.

Eine andere Möglichkeit hätte noch gute Chancen. Suchen sie sich selbst einen "Qualifizierungs"-Kurs und erklären sie, dass sie bereit sind einen Kurs zu besuchen, aber .........
Momentan ist genug Geld vorhanden. Wenn sie mit ihrer AMS-Betreuerin nicht klar kommen, versuchen sie es bei ihrer(n) Vorgesetzten.


Ich habe in diesem Zusammenhang einen guten, wenn auch für uns Arbeitslose schwer umsetzbaren Rat gelesen:
" Versuchen sie das Geld einer Sperre zur Seite zu legen."
Ab dann würde der Druck sehr gering werden. Wir könnten jedesmal in Berufung gehen und würden in den meisten Fällen Recht bekommen.
So müssen wir Rechtswidrigkeit hinnehmen, weil wir uns das Recht nicht leisten können!

um 16.09 von C:S:
Bezugnehmend auf Ihre Antwort möchte ich folgendes feststellen: Mir wurde nicht gesagt ich müsste die und jene Fähigkeiten mitbringen, um auf dem derzeitigen, in unserer Region verfügbaren, Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden. (Aufgrund von körperlichen Einschränkungen.) Das würde ich dann schon als ,,nicht aufgeklärt über meine Mängel und Defizite\" bezeichnen. (Es wurde in der Vergangenheit eigentlich nur über neue Kursmassnahmen ala. BFI Create Your Job und ähnliches geredet. (Die ich letzten Endes auch besuchen musste...) Ergebnisse gab es ja keine, auch wenn ich mich in den Wochen jeweils selber, auch in der Freizeit, weiterhin, um Jobs usw. bemüht habe.

Die Sache mit den Kursen, um die käme ich selbst mit einem eigenen Programm nicht herum. (Das hatte ich in der Vergangenheit, genauer gesagt im letzten Jahr, schon einmal probiert.)

Jetzt ist natürlich die Frage ob ich eine Situation herbei führen kann, um nicht selber sagen zu müssen es sollte das ,,Arbeitsvermittlungs Projekt\" sein. (Meine Vermutung, oder sollte ich sagen ,,letzter Strohhalm\" an den sich meine Hoffnung da klammert wäre die, das, wenn ich das BBRZ ablehne, sie sagt dann bleibt nichts anderes übrig ->> Projekt Phönix. Würde das mir nicht eine grössere Chance einräumen?

Ich wäre im übrigen durchaus dazu bereit, eine entsprechende Sperrung der Notstandshilfe zu akzeptieren, und mich mit Ihrer Hilfe zu wehren. (Dies wurde mir ja bereits angetragen, und das finde ich auch super.) Der Sachverhalt war nur der, das ich bis zu meinem letzten Termin warten wollte, was nun letztendlich noch passieren wird.

Nun steuert das ganze wirklich auf einen Punkt zu, der mir überhaupt keinen Ausweg mehr bietet. Denn, ICH will eine Ausbildung machen, und es liegt im MEINEM Interesse, das ich auch was mache, mit dem ich auch nicht nur jetzt (bin 28) sondern auch noch in 10 oder 12 Jahren leben kann.

Nur wurden meine bisherigen Vorschläge dazu nicht akzeptiert. Oder belächelt, um es genau zu sagen. Das es irgendwann soweit kommen würde war mir irgendwie klar. Von Seiten des AMS dürfte nichts mehr kommen das mich entscheidend weiter bringt. (Ausser noch mehr Job Coaching, noch mehr Kurse, aber auch das würde sich irgendwann mal aufhören.) Und ich habe lange genug eben mitgemacht. Naja und mehr als es im Moment drauf ankommen zu lassen bei meinem nächsten Termin kann ich nicht tun. (Rein nur im Bezug auf die beiden Massnahmen)

Selber bin ich weis gott nicht untätig. Aber selbst meine Aktivitäten schaffen keine neuen Jobs in der Region. (Und wegziehn kann ich mir nicht leisten.)

E-Mail wegen Unterstützung bitte an office@arbeitslosensprecherin.at oder christian.moser@soned.at

18.05.2006 um 18.17 Uhr Britta Zukner
@ C.S.
Die Frage ist ja auch was würdest du gerne für eine Ausbildung machen?

17.05.2006 um 14.38 Uhr - Mama 3 - was kommt danach?

Habe einige für mich sehr dringende fragen - war bis jetzt ziemlich lange in notstandhilfe, habe 3 kinder und bin seit jänner geschieden, jetzt habe ich durch zufall am 15.05 eine interessante arbeit gefunden, bei manpower als datatypistin, für 15 stunden wöchentlich vorerst mal für ca 2-3 monate, mache mir aber sorgen was danach kommt falls mich manpower nicht an eine gleichwertige stelle vermitteln kann, bzw ich eine andere angebotene stelle nicht annehme weil es sich mit der kinderbetreuung nicht ausgeht. Manpower hat als antwort mir gegeben das in so einem fall eine einvernehmliche kündigung kommt, tja und dann? habe ich dann anspruch auf notstandhilfe wieder oder nicht? vor allem bekomme ich jetzt weitaus weniger als arbeitende? welche förderungen kann ich beantragen um mich und meine kinder über die runden zu bringen?
lg mama3

Antwort:
Von Vorteil wäre eine geringfügiges Arbeitsverhältnis. Vielleicht steigt ihnen Manpower darauf ein. Und ein solches erst gar nicht dem AMS mitteilen, denn die nehmen keine Rücksicht darauf. (siehe unten)
Ansonsten könnten sie beim Sozialamt um Sozialhilfe ansuchen. (Ist vielleicht ein Versuch wert. Keine falsche Scham.) Dort bekommen sie auch Auskunft über Unterstützungen und Hilfen.
Weiters können sie ansuchen um
Wohnungsbeihilfe, Rundfunk - Telephonbefreiung, Rezeptgebührenbefreiung mit kostenlosen Krankenhausaufenthalt, Heizkostenzuschuss.

Von AMS-Mitarbeiter:
Durch ein Dienstverhältnis unter 28 Wochen wird keine neue Anwartschaft erlangt. Wenn man aber noch Reste von anderen Dienstverhältissen stehen hat und mit denen über die 28 Wochen kommen würde, dann gibts schon einen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld und eine Neuberechnung. Das Einkommen dieses Dienstverhältnisses würde sowieso nicht zur Bemessung herangezogen, das wäre früherstens mit einer Antragstellung ab 1.7.2007 möglich. Wenn sie jetzt über 45 sind, haben sie sowieso die geschützte Lohnklasse.

zu Geringfügigkeit:
Ja, Einkommen unter 325€ (genauen Wert erfragen, ist glaub ich der Vorjahreswert) haben hingegen überhaupt keinen Einfluß auf den Bezug. Man kann sich aber, wenn Kurse oder Vermittlung ansteht, nicht darauf berufen, daß man eh eine geringfügige Arbeit hat.

um 20.40 Uhr von AMS-Mitarbeiter:
Melden müßen sie die geringfügige Beschäftigung beim AMS schon, können sie auch ruhig, hat keinerlei Auswirkungen auf den Bezug.

Antwort:
Ich habe schon öfters zu hören bekommen, dass genau dann eine Kurszuweisung folgte.
Schöne Grüsse und alles Gute!

16.05.2006 um 3.04 Uhr - Frage - Personalleasingfirma, Ja oder Nein?

Ich überlege in letzter Zeit ob ich mich in einer Personalleasingfirma anmelden soll.
Ich habe aber keine Lust dann immer nur Wochen- oder Tageweise Jobs zu haben, praktisch zu \"springen\" wenn mal wer gebraucht wird, um dann wieder daheim zu sitzen und darauf zu warten, dass man mich wieder anruft, um dann für den Mindestlohn in einer Firma zu sitzen, die mir vielleicht nicht mal zusagt, sondern möchte einen Fixjob haben.
Ist das bei solchen Firmen überhaupt möglich?
Hat damit schon wer Erfahrung gemacht?
Würde mich über Antworten freuen.

Antwort:
Ich bin auch kein Freund dieser Art der Anstellung, aber es soll schon vorgekommen sein, dass Leiharbeiter von einer Firma übernommen wurden.

17.05.2006 um 20.56 Uhr - von Anonymus
Ein Dienstverhältnis bei einer Personalfirma muß nicht unbedingt schlecht sein. Ich hab Leute vermittel, die sind schon 10 Jahre bei der gleichen Beschäftigerfirma. Viele Firmen benutzen Leiharbeiter auch deswegen, weil ihnen ein Personalstopp aufoktruiert wurde und Leiharbeiter laufen unter Sachaufwand. Geb aber zu, das ist die Ausnahme. Überhaupt haben sich die Praktiken der Personalfirmen in den letzten Jahren radikal verschlechtert. Die Zahl der Firmen ist explodiert und wenn die Firmen keine Arbeit haben, gehts den Personalleasingfirmen als erstes schlecht. Bewerben würd ich mich, aber klarmachen, daß nur Interesse an Integrationsleasing besteht.

15.05.2006 um 16.06 Uhr - von Martina aus Wien - Kurs contra Kinderbetreuung

Hallo,
ich bin Mutter von drei Kindern, davon zwei schwer behindert. Bin seit 2003 arbeitslos gemeldet und beziehe Notstandshilfe. Seit diesem Zeitpunkt versuche ich, beim AMS Auskünft bzw. Vermittlung in punkto Heimarbeit bzw. Telearbeitsplatz zu bekommen-ohne Erfolg. Meine beiden Sorgenkinder können aber aus gesundheitlichen Gründen oft ihre entsprechenden Schulen nicht besuchen und Nachmittagsbetreuung gibt es auch keine. Mir wurde auch schon gesagt, dass ich meine Kinder doch in ein Heim geben soll.
Einige AMS-BeraterInnen haben mir einen Kurs im e-learning vermittelt (ECDL), einige meinen, dass diese Kurse nicht als Schulungsmaßnahme gelten.
Jetzt hat mir meine Beraterin gesagt, dass ich bis zum 27.6. einen Kurs antreten muss, da mir ansonsten die Notstandshilfe gestrichen wird.
Ich kann mir entweder selbst einen Kurs suchen oder es wird mir einer zugewiesen. Die Kurse, die ich selbst gefunden habe, beginnen aber alle erst im September. Das nächste Problem ist, dass ich über den Sommer natürlich überhaupt keine Betreuung für meine Kinder habe.
Also, wie soll es weitergehen?
Von einigen BeraterInnen habe ich auch schon den Tipp erhalten, länger als 28 Tage hindurch in den Krankenstand zu gehen. Warum, wurde mir nicht gesagt. Aber welcher Arzt schreibt einem schon krank ohne Grund bzw. gibt es dann ja auch noch den Gruppenarzt.
Im Moment bin ich ziemlich am Ende mit meinen Nerven. Vielleicht kann mir jemand noch andere Möglichkeiten aufzeigen?

Antwort von AMS Mitarbeiter
Das sind ein paar Fragen. Zunächst muß jeder Arbeitslose dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Hier scheint das nicht der Fall zu sein, die Notstandshilfe wäre daher mangels Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt generell abzulehnen. Daß ein triftiger und tragischer Grund vorliegt, ist in diesem Fall vom Gesetz her sekundär. Wenn sie seit 3 Jahren trotzdem Notstandshilfe beziehen, vermute ich mal, daß der menschliche und soziale Aspekt hier ohnehin schon sehr lang gewürdigt wird. Was das AMS anbieten kann und wird, ist die Gewährung einer Kinderbetreuungsbeihilfe (abhängig vom Partnerabkommen, zwischen 50 und 90% der Kosten, wenn Partnereinkommen nicht zu hoch ist) für eine Betreuung etwa bei einer Tagesmutter oder auch einer Privatperson (die darf aber mit Ihnen nicht verwandt sein). Ich würde in dem Fall auch noch raten, prüfen zu lassen, wie es mit Pflegegeld ausschaut und Sozialhilfe ausschaut, weil die in dem Fall wohl eher zuständig sind als das AMS.
Da wir in unserer Geschäftsstelle selbst e-learning durchgeführt haben, weiß ich, daß e-learning-Kurse mit einer fallweisen Anwesenheit (bei uns war es die erste Woche und dann 1x wöchentlich Präsenzzeiten) möglich sind, nicht möglich sind dagegen Abendkurse.
Das Datum 26.7. hängt damit zusammen, daß Sie dann ein Jahr ohne Unterbrechung arbeitslos sind, und vorher muß ein Kurs besucht werden. Deshalb auch der Tipp mit dem Krankenstand, ein Krankenstand von mindestens 28 Tagen unterbricht die Arbeitslosigkeit und die Jahresfrist beginnt von vorne zu laufen. Der Tipp ist vom Berater gut gemeint und für ihn nicht ganz ungefährlich.
Wenn es im Sommer überhaupt keine Betreuung gibt, kann ich nur anraten, den Kurs sofort zu beginnen. ECDL-Kurse gibts im Normalfall fast überall und zu jeder Zeit (hängt natürlich auch von der Region ab, wo man wohnt), die sind zumindest bei uns alle halbtags am Vormittag, dauern 5-7 Wochen, wegen der Nachmittagsbetreuung gäbe es da kein Problem.
Gruß

Antwort:
Wie schon erwähnt fallen sie mit mindestens 28 Tagen Unterbrechung aus der Langzeitarbeitslosen-Statistik.
Verschiedene Kurse dürfen nicht mit §10 (Sperre) sanktioniert werden. Wenn es soweit ist, dann melden sie sich wieder.
Leider haben sie schlechte Karten. Ein Beispiel warum niemand mehr Kinder haben will und unser Volk vom Aussterben bedroht ist. Nur Nachteile!
Ich wünsche ihnen dennoch alles Gute
Christian

16.05.2006 um 6.33 Uhr von Martina

Herzlichen Dank für die Antworten!

Meine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt wurde schon geprüft. Da meine Kinder Vormittag ja betreut sind (sofern sie nicht krank sind), stehe ich dem Arbeitsmarkt auf jedem Fall die geforderten 16 Stunden zur Verfügung. Das Problem ist eben wirklich dass es für behinderte Kinder wie meinen Sohn z.B., der \"nur\" körperbehindert ist, einfach keiner Nachmittagsbetreuung gibt, Betreuungshilfe hin oder her. Meine Kinder haben auch sehr viele Therapien, die alle am Nachmittag anfallen.
Den ECDL habe ich schon seit 3 Jahren, den ECDL Advanced begonnen, aber der wird mir eben jetzt nicht mehr weiterbezahlt, weil in e-learning begonnen.
Das, was mich wirklich ärgert ist, dass man eigentlich keine konkrete Hilfestellung auf seine Anliegen (bei mir eben Heimarbeit) bekommt, sondern nur \"verwaltet\" wird.
Mir wurde auch gesagt, dass ich von den Schulen meiner Kinder bzw. mindestens eines Kindes eine Bestätigung für den Sommer bringen soll, dass es für die Kinder keine Betreuung im Sommer gibt. Ich weiss jetzt nicht, ob das für mich gut oder schlecht ist, man bekommt ja schon Verfolgungswahn.
Vielleicht können sie mir noch sagen, welche Kurse nicht sanktioniert werden dürfen?
Herzlichen Dank!

Antwort:
Zum Beispiel: aufsuchende Vermittlung wie im Projekt Phönix (nur auf freiwilliger Basis) oder Coachingmassnahmen, Begleitmassnahmen zur Lösung eines Suchtproblems wie Get Up in Braunau ect.
Wenn sie in einen Kurs müssen, dann melden sie sich wieder um die Sachlage zu prüfen.
Die Sauerei ist, dass die Sperre gleich vollzogen wird und der Bezug erst bei
erfolgreicher Berufung im nachhinein ausbezahlt wird. Auch rechtswidrig, das
AMS machts trotzdem.
Darum sind Auskünfte ohne Gewähr.
schöne Grüsse

15.05.2006 um 12.22 Uhr - von I. aus Wien

Hallo,

Seit ***.06 bin ich bei trendwerk, jetzt im Krankenstand. Ich habe bei der AK angerufen, dort wurde mir gesagt, wenn ich nach diesem befristeten Monat kündige folgt eine 4wöchige Sperre seitens AMS.
Gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit?

29.05.2006 um 10.41 Uhr - I aus Wien - positive Rückmeldung

Hallo,
Ich bin vorige Woche von Trendwerk gekündigt worden. So gesehen habe ich jetzt wieder Anspruch. Nochmals danke für die Informationen.
Grüße

15.05.2006 um 10.07 Uhr - von Helmut Huemer aus Linz - gegen Neoliberalismus!

Hallo LeidensgenossInnen,

und alle, denen unser Politisches Neoliberalistisches System genauso stinkt, wie mir!

Wenn wir wirklich grundlegendes Ändern wollen, uns nicht mehr mit der derzeitigen Situation, welche auch in Zukunft nicht besser wird, zufrieden geben, sollten wir uns zusammenschließen und dagegen Maßnahmen ergreifen.

Es kann sich nur etwas ändern, wenn sich Menschen verschiedener Interessen und Politischen Ausrichtungen, aber trotzdem unzufrieden mit der Politischen Tagesarbeit ihrer Partei sind, in einer Plattform vereinigen und sich direkt an eine Politische Partei anhängen, das aktive und passive Wahlrecht nutzen können, welche zwar alleine zu schwach ist , um alleinige Macht auszuüben, aber doch von den Medien und der Öffentlichkeit wahr genommen werden muss. Nur mit einem Einzug ins Parlament, als Anhängsel einer Politischen Partei hat man zumindest eine öffentliche Plattform, welche im Fernsehen und anderen Medien präsent ist, damit man an möglichst viele Menschen herankommt, ein Umdenken möglich macht, alternativen aufzeigen kann.

Wer mehr darüber wissen will, wer ähnlich Denkt, wer wirklich etwas bewegen will,
den bitte ich um Unterstützung und bitte Euch, sich mit mir in Verbindung zu setzten. Unter
helmuthuemer@yahoo.de

Antwort:
Ob eine grundsätzliche Änderung möglich ist, wenn wir uns zum Anhängstel einer Partei machen? Jede öffentliche Äusserung wird von der ausgewählten Partei gefiltert.
Wir "ArbeitslosensprecherIn" verstehen uns als überparteiliche, unabhängige, selbstvertretende Vereinigung.
Im Kampf gegen den Neoliberalismus sind wir aber auf gleicher Ebene.

10.05.2006 um 19.14 Uhr - von Gerhard R. - Kündigung im Probemonat?

Sehr gute Seite.
Meine Frage: ich wurde von einer Firma angerufen welche mich im AMS Jobroom fand, nun bin ich dort arbeiten und es gefällt mir überhaupt nicht, das AMS schickte mir eine Meldung vorgestern wo sie schrieb das die Firma eine Eingliederungshilfe vom AMS erhält einen so genannen come back.
Kann ich nun im Probemonat kündigen ohne eine Serre der Notstandshilfe, da ja das AMS offensichtlich mit meinen Arbeitsgebern eine Kooperation hat ?

Antwort:
Ja, wenn tatsächlich eine Probezeit vereinbart wurde.
siehe: 6.05.2006 um 12.26 Uhr - von anonymen AMS-Mitarbeiter - Rechtsauskunft und auch Anmerkung durchlesen. schöne Grüsse

10.05.2006 um 12.55 Uhr - von B. - Betreff: Sozialökonomische Projekte usw.

Sehr geehrten Damen und Herren!

Zuerst möchte ich mich bei Ihnen bedanken falls Sie mein Schreiben gelesen, oder Interesse gezeigt haben.
Ich bin einer der versucht eínen gut bezahlten job im Büro oder Sekrätariat zu finden, aber wie es der Anschein ist werde ich vom AMS und BBRZ und sinnlose Kurse, daran gehindert!.
Ich habe zwar keine Ausbildung, und ich habe einen 50 % Behinderung, keine psychische Krankheit sondern ich kann keine körperlich belastende Tätigkeiten ausüben, und da liegt das hauptsächliche Problem.
Da werde ich nun mal wie ein Vollidiot behandelt, mit dem man machen kann was man will, bei dem ich mich nicht alleine widersetzen kann. Ständig wird versucht mir einzureden das ich erst beim 2. Arbeitsmarkt arbeiten muß, das ich danach ins 1. Arbeitsmarkt integriert werde. Ich habe da aber andere Informationen bekommen, das Betriebe die mehr als 28 Personen beschäftigen, verpflichtet sind Personen mit Behinderung auch aufgenommen werden müssen, und auch so gut bezahlt werden müssen.

Jetzt möchte ich das Thema Sozialökonomische Projekte ansprechen. Sie glauben doch hoffentlich nicht das diese Projekte sozial sind oder? Ihn so einen Projekt geht es nicht um den Behinderten sondern nur um dem Profit, der Arbeiter arbeitet den ganzen Tag, und muß meistens körperlichen Tätigkeiten nachgehen, sonst droht ihm Gehaltskürzung, aber das schlimmste ist wenn er oder Sie krank wird und keine arbeiten verrichten kann terrorisiert wird. So gesagt, der Arbeiter kann nicht kündigen, und er wird auch nicht gekündigt, es wird so lange mit dem Arbeiter gespielt bis er aufgibt und selbst kündigt, das Ergebnis ist doch dann klar!.

Nun zu mir, ich bekomme im Monat nur 310 € Notstandshilfe vom AMS, Sozialhilfe nehme ich nicht an weil ich bekomme dann nur ca. 89 € im Monat zusätzlich, daß wären im Monat nur lächerliche 400 €, das soll sozial sein?. Ein Asylant bekommt schon viel mehr als ich, Ich schwöre ich habe nichts gegen Ausländer oder Inländer oder sonst gegen jemanden, garantiert nicht.Soll das heißen das ich auch ein Asylant werden muß, das ich mehr Geld bekomme plus ein Wohnung, und alles drum und dran. Ich brauche Hilfe und daß dringend, wenn Sie mir wirklich helfen wollen dann bitte so schnell wie möglich, bevor ich komplett durchdrehe und Fehler begehe.

Hochachtungsvoll
B.

Grundsatzerklärung:
Was da jetzt in unserer Gesellschaft abgeht ist eine Riesensauerei.
Vorsicht! Den Frust nicht auf eine andere Randgruppe abladen, denen gehts nicht viel besser als uns. Genau das will die Regierung.
Indem sie die unterste soziale Schicht aufeinander hetzt, schützt sie sich selbst vor Kritik und lenkt von den Konsequenzen (menschlichen Katastrophen) fehlender Sozialpolitik ab.

Antwort erfolgte per E-Mail.

um 16.32 Uhr von B.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, und ich möchte mich für diesen Rüpelhaften Ausrutscher entschuldigen.
Und nochmals Danke

Antwort:
Passt!
Es ist auch zum aus der Haut fahren!
Ist auch gut, wenn wir alles ansprechen und uns damit auseinandersetzen.

Alles Gute
Christian

10.05.2006 um 10.57 Uhr - von Claudia - Positive erfreuliche Rückmeldung zum Eintrag vom 2.05. 2006

hallo! gute nachrichten, ich habe die volle NSH genehmigt bekommen! lg claudia

9.05.2006 um 16.08 Uhr - von P. - Wieviel Geld bei Kursbesuch?

Sehr geehrter Herr Moser,
können Sie mir bitte sagen ob ich wenn ich einen Kurs über das AMS mache für die nächsten 8 Monate mehr Notstansgeld bekomme und wenn ja wie viel?

Danke


10.05.2006 um 20.53 Uhr Antwort:
Du kriegst im Normalfall eine Deckung Lebensunterhalt (DLU) in gleicher Höhe wie Arbeitslosengeld/Notstandshilfe. Nur gibts Mindestsätze mit 13,-€ bei Kursen bis 25 Wochenstunden und 18,50 ab 25 Wochenstunden, wenn der ALG/NH Satz darunter liegt oder man keinen Anspruch hat.
Sperren nach §10 und Sperrfristen gem. §11 gelten auch für die DLU. Es geht also nicht, daß wer der eine Sperre bekommt oder wegen Eigenkündigung eine Sperre hat, sich die Leistung dann über einen Kursbesuch holt. In Jugendlichenkursen und unter 18 gibts ALG/NH-Satz mit mindestens 7€, wobei es bei Jugendlichenkurses des AMS häufige auch andere Leistungen (Taschengeld gibt), auf die einzugehen wäre zu lang und die sind regional zu unterschiedlich.
Wichtig ist vorallem, daß ein Kurse (wenn er die Voraussetzungen wie mindestens 12 wochenstunden, Tageskurs, Dauer mindestens eine Woche usw. erfüllt), die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (nicht der Notstandshilfe) verlängert. Das heißt, daß Arbeitslosengeld wird während des Kurses nicht verbraucht.
Und neben den Kurskosten gibts bei einer gewissen Entfernung (meist 2km) zum Kursort eine Reisekostenpauschale. Die legt jede Geschäftsstelle selber fest, sollte aber mindestens in der Höhe der Monatskarte des öff. Verkehrsmittel sein.
NH für die nächsten 8 Monate? Die Notstandshilfe wird immer für ein Jahr zuerkannt. Auf die Höhe der anschließenden Beihilfe kann ein Kurs eigentlich keinen Einfluß haben. Gruss

9.05.2006 um 6.13 Uhr - von Karl - aufsuchende Vermittlung?

Lieber Herr Moser,

jetzt endlich waren sie da. Es waren 2 Männer die gekommen sind, aber nicht vom Sozialamt, sonder zwei Sozialarbeiter, die mich für 1 Minut besucht hatten um mich zu einem Gespräch in ihr Unternehmen einzuladen. Fragen Sie mich nicht was das sollte, ich weiß es nicht und das AMS wird es auch nicht wissen. Leider.
Lg

Antwort:
Es gibt mittlerweile eine VwGH - Erkenntnis die die aufsuchende Vermittlungsarbeit für rechtswidrig erklärt.
Umzusetzen nur auf freiwilliger Basis

9.05.2006 um 15.10 Uhr - von noname

@karl:
2 männer, sozialarbeiter, aber nicht vom sozialamt, mit einer eigenen firma??? ehrlich gesagt kenn ich mich bei DEM posting nicht so aus.

von Karl

das Unternehmen ist die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung in Wien 9.

Vielen Dank und herzliche Grüße

8.05.2006 um 20.53 Uhr - von Xaver aus Wien - trotz Bezugssperre versichert?

Mir wurde der sozialversicherungsanspruch vom AMS durch paragraph 10 gestrichen weil ich keine 5 Kopien der Bewerbung in die BOX geworfen habe! Sowie das ganze AMS Geld ab 1. des Monats. Der arzt gab mir keine Rezepte mehr ! Bin Diabetiker! Ich finde das eine bodenlose Freichheit. Soll ich Bewerbunggschreiben schreiben und gleichzeitig verrecken?

Antwort:
Sie sind trotz Bezugssperre nach § 10 versichert!
Bei jeder Sperre in Berufung gehen. Die ist kostenfrei. Und gleichzeitig mit der Berufung ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG stellen.
siehe unter anderem in: http://www.soned.at/rechts-information/rechtsanwalt_-_1#Rechtsanwaltstermine

9.05.2006 um 15.10 Uhr - von noname

@xaver:
niemals schriftstücke in eine box werfen !! immer eingeschrieben schicken oder persönlich vorbeibringen und den empfang bestätigen lassen !! auch ich brauche medikamente, deshalb bin ich VOR abbruch der massnahme zum arzt und hab mir neue verschreiben lassen; in zukunft werd ich immer etwas früher, BEVOR die letzte tablette dran ist, zum arzt gehen und mir schön langsam einen MEDIKAMENTENVORRAT aufbauen ! ! !
es gibt bei sperre der e-card einen ersatzkrankenschein; aber um den zu kriegen hat man eine menge rennereien.

9.05.2006 um 21.48 Uhr von AMS-Mitarbeiter

Der Versicherungsschutz ist auf jeden Fall gegeben. Man ist drei Wochen weiterversichert, für die restliche Zeit (3-5Wochen) zahlt das AMS die Krankenversicherung auch im Fall der Sperre. Die Chancen in der Berufung hängen davon ab, ob ihnen das AMS die 5 Bewerbungen schriftlich vorgeschrieben hat. Ist das der Fall, stehen die Chancen schlecht, ist es nicht der Fall, wird die Berufung wohl Erfolg haben. Die Verpflichtung zur Eigenbewerbung ist grundsätzlich gesetzlich gedeckt. Gruß

8.05.2006 um 19.20 Uhr - anonymisiert - Selbständige Arbeit / Arbeitslosengeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eher durch Zufall auf ihre Seite gekommen und habe eine dringende und wichtige Frage:
Es geht um das Jahr 2004

Im Detail:
* 1.1.- 31.1. freier Dienstnehmer, krankenversichert bei der WGKK
* 3.2.- 28.7. beim AMS gemeldet (Notstandshilfe)
* 1.1. - 31.12. freier Dienstnehmer, geringfügig, mit 200,-/monatlich, unfallversichert bei der WGKK
dazu noch 4 Honorarnoten

Arbeitslos gemeldet war ich zwischen Februar und Juli. Während dieser Zeit hab ich absolut nur geringfügig (200,-/monatlich) dazu verdient.
Ende Juli hab ich mich dann von mir aus beim AMS abgemeldet, weil ich im August ÜBER DER GERINGFÜGIGKEIT verdienen konnte. Für diese Möglichkeit hab ich eine Honorarnote vom 15. August 2004. Ein weitere vom 26. Januar und 26. Dezember...
Unter dem Strich habe ich im Jahr 2004 etwa 5.700,- aus selbständiger Arbeit verdient. Zwar nur geringfügig während meiner Zeit beim AMS, aber drüber mit Honorarnoten im Januar, August und Dezember.

Nun wollte das AMS meinen Einkommenssteuerbescheid für 2004 sehen und da ich etwa 5.700,- aus selbständiger Arbeit verdient habe, will das AMS die gesamte(!) Unterstützung von Februar bis Juli zurück.

Meine Frage: kann das sein?

Es kann doch nicht sein, dass man deshalb, weil man NACH DER ARBEITSLOSIGKEIT wieder mehr verdient hat, das gesamte Geld zurückzahlen muss. Wo liegt denn da der Sinn? Man sagte mir: die Geringfügigkeitsgrenze machte ca. 310,- aus, das wären 3.720,- im Jahr, da ich mit 5.700,- um ca. 2.000,- über dieser Grenze bin, muss ich ALLES zurück zahlen. Dabei habe ich während meiner Arbeitslosigkeit lediglich 200,- pro Monat geringfügig dazu verdient - was ja erlaubt ist. Und sonst nichts. Und: ich hab mich ja abgemeldet mit Ende Juli, weil ich im August wieder verdienen konnte.

Was soll ich tun? Ist das alles rechtens? Hat das AMS recht???

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Nein, zu dieser diffizilen Frage bedarf es eines Mitarbeiters aus der Servicezone (=Leistungsberechnung). Es gibt bei selbständiger Erwerbstätigkeit andere und viel kompliziertere Regelungen als bei unselbständiger Erwerbstätigkeit. Meinem Rechtsempfinden und der Logik nach, kann ich mir nur die Rückzahlung für die paar verbleibenden Tage im Juli vorstellen. Leider erreichst aber mit der Logik nichts beim Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Zur Wahrung der Fristen würd ich dem Herrn aber grundsätzlich raten, mit den Honorarnoten beim Bearbeiter vorzusprechen bzw. im Zweifelsfall auf jeden Fall Berufung zu machen.

7.05.2006 um 15.21 uhr - von C.S. - Stammtisch in Karpfenberg

Hi Ihr, ich dachte mir ich lasse euch wissen das in nächster Zeit ein Arbeitslosen Stammtisch in Kapfenberg stattfinden wird. Genauer gesagt am 11. diesen Monats. Das habe ich gerade in der Kleinen Zeitung in einem Artikel entdeckt. Vielleicht interessiert es ja den einen oder die andere unter euch, und Ihr kommt auch hin. Von mir gibts im Moment sonst nicht viel neues.

Und bevor ich es vergesse, hier ist noch der Link zum Artikel in der Kleinen
http://www.kleine.at/regionen/steiermark/muerztal/103175/index.do

6.05.2006 um 12.26 Uhr - von anonymen AMS-Mitarbeiter - Rechtsauskunft zu den Anfragen von Werner, Anonymisiert, H.K. - Kurse? Probezeit?

Zur Anfrage von Werner aus Wien: Eine Lösung in der Probezeit kann zu keiner Sperre gem. §11 führen, vorausgesetzt es war eine Probezeit vereinbart. Hat der Arbeitnehmer einen Dienstvertrag wo eine Probezeit vereinbart wurde, kann es keine Sperre geben, selbst dann nicht, wenn der DG auf der Arbeitsbescheinigung einen anderen, für eine Sperre relevanten Grund draufschreibt.

Zur Anfrage von anonymisiert:
Es wäre zu eruieren, ob er ausreichend informiert wurde, warum er den Kurs besuchen muß. Dafür gibts seit einiger Zeit Betreuungspläne, die auch dem Arbeitslosen zu übergeben sind. Steht im Betreuungsplan nichts drin, oder hat er keinen Betreuungsplan bekommen, wird die AMS-Geschäftsstelle die Berufung gar nicht an die Landesgeschäftsstelle weitergeben, sondern in einer Berufungsvorentscheidung von sich aus aufheben.
Sich zusehr auf die Krankheit zu berufen ist heikel. Wenn wer halbtags (nehm ich jetzt mal an, weil ja fast alle Kurse halbtags sind), keinen Kurs besuchen kann, wird auf jeden Fall die Arbeitsfähigkeit vom Amtsarzt zu überprüfen sein.

Von H.K. aus Wien vom 30.4. (gleiche Frage wie von Werner aus Wien)
Den Begriff "vereiteln" gibts, aber nur im §10 Arbeitslosenversicherungsgesetz und nicht im §11. Hat aber das Dienstverhältnis bereits begonnen (und sei es eine Stunde), kann es keine Sanktionen nach §10 sondern ausschließlich nach §11 ALVG geben. Wenn er einen Dienstvertrag hat, indem eine Probezeit vereinbart wurde, kann er das Dienstverhältnis in der Probezeit selbstverständlich lösen. Bei einer einvernehmlichen Lösung kann es auch keine Sperre nach §11 geben. Sperren nach § 11 gibts nur bei Lösung durch den Dienstnehmer (außerhalb der Probezeit, oder wenn keine Probezeit vereinbart wurde), bei fristloser Entlassung und bei (ungerechtfertigtem) vorzeitigen Austritt.
Gut, das wars, was mir auf der ersten Seite aufgefallen ist.

Betreffend der veröffentlichten VGH-Erkenntnisse, die ich natürlich auch alle kennen, möchte ich nur zu bedenken geben, daß das AMS die Urteile klarerweise auch kennt und (notdürftige?) Adaptionen vorgenommen hat. Etwa kurze und einfache Qualifizierungsmodule in die Bewerbungstrainings oder etwa die Betreuungspläne wegen der Informationspflicht für den Kursbesuch. Ob diese Adaptierungen reichen, wag ich eh nicht zu beurteilen, aber bis wir es wissen, werden wohl Jahre bis zum nächsten Urteil vergehen.
Gruß
anonymus

Antwort:
Ich bedanke mich für ihre Antwort und weiss an welche E-Mail-Adresse ich mich unter anderen in Zukunft bei heiklen Fragen wenden kann. Falls sie erlauben.

Schade nur, dass ich nicht weiss auf wenn ich mich hier stütze, denn zwischen Theorie und Praxis befindet sich ein grosser Spalt.
Ich kann für ihre Ausführung nicht garantieren. Das ist der Grund warum ich meine Antworten stehen lasse. Sie mahnen zur Vorsicht.
Sie müssten wissen, dass das AMS bei Bezugssperren sehr oft vorschnell reagiert.
schöne Grüsse

um 12.55 Uhr - von Noname
@anonymen AMS-Mitarbeiter:
geben sie uns nicht ihre identität, geben sie uns informationen ! ! !
welche massnahme hat welche schwachstelle, welche \"strategien\" fährt das AMS bei \"selbstbewussten\" langzeitarbeitslosen, welche neuen formen von massnahmen werden die \"alten\", von höchstgerichten neutralisierten massnahmen ersetzen, ......etc...

um 17.10 Uhr - von Werner
Frage an den Mitarbeiter :
meine Notstandshilfe läuft also normal weiter mit den gleichen Bezügen wenn ich im Probemonat kündigen sollte bei der Firma, obwohl auf der Arbeitsbescheinigung oben stehen würde Kündigung durch Arbeitnehmer in der Probezeit ?

um 23.00 Uhr - von Mitarbeiter - Antwort an Werner,
Sperrfrist §11.
Ja, wenn tatsächlich eine Probezeit vereinbart wurde, läuft der Bezug normal weiter (wenn nicht durch das kurzfristige DV ein Neuanspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist, wenn noch mehr Restzeiten vorliegen, wäre möglich ist aber unwahrscheinlich).
Schreibt der DG \"Kündigung Dienstnehmer oder unber. vorzeitiger Austritt\", Arbeitsbescheinigung korrigieren lassen. Weigert er sich, genügt auch dem AMS den Arbeitsvertrag oder einen Dienstzettel vorzulegen, auf dem die Probezeit vermerkt ist, als Nachweis. Hast Du keinen Nachweis, daß Probezeit vereinbart wurde, würd ich von der Beendigung des Dienstverhältnisses abraten.

Anmerkung:
Der AMS - Mitarbeiter hat sich mir vorgestellt und wünscht anonym zu bleiben. Was klar ist. Seinen Informationen sind zu trauen.
Trotzdem wird keine Gewähr übernommen, denn das AMS streicht die Bezüge auch sehr oft ohne rechtliche Grundlage. Wobei in solchen Fällen muss Mensch in der Berufung Recht bekommen.
Heisst, auf eigenes Risiko, aber wenn nötig sind wir bei Berufungen und Beschwerden behilflich.

6.05.2006 um 12.21 Uhr - von H.S. - AMS-Beschäftigungstherapie

Hallo liebe arbeitslosensprecherin.
Schön dass ich ihre homepage gefunden habe.ich will ihnen nachfolgend meine
geschichte erzählen wo ich mir schon bevor ich ihre informationen gelesen
habe sagte dass lasse ich mir nicht mehr gefallen.

Ich hatte von 1991-1994 ein transportunternehmen,mein geschäftspartner
betrog mich und aus dieser zeit habe ich nichts ausser schulden.trotz urteil
war nach sogar nachweislicher unfähigkeit des bezirksgerichtes nichts mehr
zu holen da er sich danach in die frühpension flüchtete und mindestpension
bezog,wodurch eine rückholung des entwendeten geldes unmöglich wurde.

So nun zu der geschichte mit dem arbeitsamt: da ich voriges jahr wieder eine
arbeitsstelle nach 6 monaten wegen der lohnexekutionen verloren hatte war
ich wieder arbeitslos gemeldet.daraufhin schickte man mich zur
schuldnerberatung dessen erfolg ich von anfang an bezweifelte,denn mit
12,-euro täglich bei einer frau und zwei kindern eröffnet nicht einmal ein
abschöpfungsverfahren zumal ich auch nicht einsehe warum ich gestohlenes
geld zurückzahlen soll dafür,dass ich ich dann null habe.die harte zeit ist
vorbei und wegnehmen kann man mir nichts mehr da ich ja sowieso nichts mehr
besitze ausser meiner familie ohne deren hilfe ich sowieso schon im gully
leben würde.das bestätigte mir dann auch die dortige referentin.die
einrichtung der schuldnerberatung ist sicher eine wunderbare sache leider
sind die dort tätigen personen nicht dafür geeignet ernsthaft an die sache
heranzugehen.das kann ich ihnen an folgenden beispiel eindrucksvoll
beweisen.
Als ich dort im märz 2006 vorsprach und warten musste sah ich mir die auf
dem tisch liegenden stellenbeschreibungen an und ich glaubte erst gar nicht
was ich sah.es waren die meisten davon aus 2005 und den vogel schoss eine
aus jänner 2005 ab.da die schuldnerberatung im dezember 2005 an eine neue
adresse umgezogen ist kann man also nicht davon ausgehen,dass diese
unterlagen einfach liegen geblieben sind und keinem auffielen sondern leider
darauf hinweisen,dass die dort tätigen personen sich nicht wirklich
ernsthaft mit der problematik auseinandersetzen und nur dort arbeiten,weil
es ein gut bezahlter job ist.
im april dieses jahres wollte mich nun meine betreuerin auf dieses sinnlose
attack modell verweisen,dass ihnen mit sicherheit bestens bekannt ist obwohl
ich schon andere schulungen durchgemacht habe.da ja bekanntlich nicht alles
schlecht ist bin ich durch diesen verweis auf das bfi aufmerksam geworden
und habe dort eine ausbildung gefunden die mir sehr viele möglichkeiten
geboten hätte.es war dies die ausbildung zum wellnesstrainer.da ich seit
meiner kindheit buddhist bin und auch sehr gut mit menschen umgehen kann
(eigenes unternehmen,sportteam 3maliger meister und dies einfach schon immer
teil meiner persönlichkeit war anderen zu helfen)sagte ich mir super.
Wenn jemand ein gesundheits oder wellnesszentrum betreibt und dort verkauft
was er verspricht und sieht wie ich mit menschen umgehen kann,dann werden
ihm meine lohnexekutionen ziemlich egal sein und er wird jeden preis zahlen
um mich zu halten.
Somit könnte ich also meine zukunft wieder auf ein gesichertes fundament
stellen.ich ging also zu meiner beraterin und erbat den antrag auf
kostenübernahme für diese ausbildung.daraufhin gingen die probleme erst
richtig los,denn es wurde mir nicht nur der antrag auf kostenübernahme
verweigert man erklärte mir zugleich das bezugsende meiner leistungen da ich
ja dem arbeitsamt nicht zur arbeitsvermittlung zur verfügung
stünde.ergänzend sei gesagt,dass ich die voranmeldung für die ausbildung am
Samstag vornahm da ich aus dem kurzen zeitraum bis zu ausbildungsbeginn die
angst verspürte keinen platz mehr zu bekommen da es sich um eine erstmalige
ausbildung handelte.die verbindliche anmeldung dafür wurde erst nach dem
gespräch mit meiner betreuerin getätigt.
Da ich ja nicht so schnell aufgebe wandte ich mich mit meinem problem an das
landesarbeitsamt an einen herrn w**.ich klagte ihm mein leid und er
versprach mir sich darum zu kümmern und mich anzurufen.als ich nach 2 wochen
noch immer nichts gehört hatte suchte ich ihn neuerlich auf.das schriftstück
das er damals aufgenommen hatte lag noch immer auf dem selben platz an den
er es vor 14 tagen hingelegt hatte er konnte es nur nicht gleich finden da
sich schon weitere zettel darüber gestapelt haben.nachdem er mich dann aus
dem zimmer bat um ca. 10 minuten mit meiner betreuerin zu telefonieren
erklärte er mir,dass er nichts machen könnte.
Ich bin mittlerweile im krankenstand da ich aufgrund meiner einfach schon zu
vielen sorgen ernsthaft erkrankt bin und musste daher auch den beginn der
ausbildung absagen da ich mich nicht gleichzeitig um meine beschwerden,die
intensive ausbildung und und auch noch um die streiterei meiner lebenskosten
kümmern kann.ich brauchte in dieser zeit bereits mehrmals ärztliche hilfe
auch durch notarzt und spital.
Nach eingehenden untersuchungen erlangte ich die erkenntnis,dass ich keine
organischen probleme habe und ich konnte mich aufgrund meiner
psychologischen erfahrung,meiner meditation und dem wissen aus dem
buddhismus dadurch wieder einigermassen fangen und erholen.
Am Dienstag bin ich nun wieder auf dem arbeitsamt um mich wieder arbeitslos
zu melden aber ich glaube die probleme werden weitergehen da ich den den
sinnlosen kurs ablehenen werde,weil ich mich nicht zum komplizen bei der
vernichtung von geldern der allgemeinheit machen lasse und daher weiter kein
geld erhalten werde.
Darüber hinaus habe ich eine 7jährige tochter für die ich verantwortlich
bin und da ich mir keinen hortplatz leisten kann für deren schulweg
zuständig bin.daraus resultierend hätte ich sowieso probleme bei dieser
sündteuren,sinn-und zwecklosen beschäftigungstherapie zur beschönigung von
arbeitslosenzahlen teilzunehmen.ich werde sie über den ausgang am Dienstag
informieren.
Sie können gerne meinen fall (den ich ihnen hieb und stichfest beweisen
kann)
für ihre zwecke verwenden und wenn nötig auch publik machen.ich habe meinen
weg ohnehin schon erkannt und werde in der zukunft meine kräfte zur
verfügung stellen um anderen zu helfen wie auch immer diese hilfe
benötigen.gott sei dank gibt es bereits ein paar wenige die sich bereit
erklärt haben mich auf dem weg zu begleiten und zu unterstützen und wir
arbeiten bereits intensiv an der basis für dieses lebenswerk.auf jeden fall
sollte ein bisschen sand ins getriebe dieser maschinerie gestreut werden und
wenn ich sie dabei unterstützen kann so wäre es mir eine ehre.
Ich verbleibe in erwartung ihrer antwort und
mit freundlichen grüssen

6.05.2006 um 9.00 Uhr - von anonymen AMS-Mitarbeiter

Ich bin beim AMS beschäftigt und mit dem was da passiert, wahrscheinlich mindestens genauso unglücklich wie die Arbeitslosen. Ich find das Forum sehr gut, leider sind die Rechtsmeinungen teilweise völlig falsch. Vielleicht wäre es für Euch auch ganz sinnvoll, auch Tipps von der \"anderen Seite\" zu bekommen. Bitte Verständnis, daß ich zwar gerne meine Identität preisgebe, aber das natürlich nicht öffentlich machen kann.

Antwort:
Es liegt in der Natur der Sache, dass wir unterschiedlichste Rechtsmeinungen vertreten. In diesem Falle müssten sie auch dem VwGH eine teilweise völlig falsche Rechtsmeinung vorwerfen.
Ich bitte sie aber trotzdem, wenn sie der Meinung sind, ich/wir liegen hier falsch, mir/uns Tipps zukommen zu lassen.

freundliche Grüsse
Christian

4.05.2006 um 7.22 Uhr Uhr - von Werner aus Wien - Kündigung im Probemonat?

bin seit Anfang des Monates wieder beschäftigt, aber in der Arbeit passt nichts. Komme mir vor wie ein billiger Notnagel der alles erledigen soll und jeden Tag Überstunden schieben muss und auch noch schlecht bezahlt wird.
Meine Notstandshilfe läuft noch bis Ende Juli bis zum nächsten Antrag.
Meine Fragen:
da ich noch im Probemonat kann ich ohne Begründung gehen, aber auf der Arbeitsbescheinigung steht dann oben daß ich ging im Probemonat.
Rausschmeissen werden die mich sicher nicht weil sie froh sind so eine billige Arbeitskraft zu haben.
Läuft meine Notstandshilfe dann eigentlich normal weiter ?

Antwort:
Das kann ich ihnen nicht garantieren. Die Gefahr, der Bezugssperre, besteht allemal. Bei Kündigung egal aus welchen Grund, sofort beim AMS zurück melden. Lesen sie sich die Antwort von Noname durch. (Eintrag - 30.04. - 21.23 Uhr)
( Eine Lösung in der Probezeit kann zu keiner Sperre gem. §11 führen, vorausgesetzt es war eine Probezeit vereinbart. Wenn doch, Berufung einlegen. 7.05.06 )

Schöne Grüsse und alles Gute

3.05.2006 um 21.30 Uhr Uhr - von G. S. aus Rankweil - zum Volksanwalt!

Bitte um Info!

Hatte die Frechheit zwei höhere Beamte vom AMS - Feldkirch, bei der Volksanwaltschaft Wien anzugeigen.
Nun wurde mir die Arbeitslose gestrichen, wurde in einen Kurs gedrängt.
Bin nun nicht mehr Versichert und zu 60% Behindert. Das AMS verweigert mir auch den Fahrkostenersatz damit ich den Kurs besuchen kann. Gehe nun 8 Km zu Fuß zum Kurs und Retour, mein Gesundheitszustand hat sich dramatisch verschlechtert. ( hatte 2 Bandscheibenoperationen ohne erfolg) Das AMS hat mich nun auch in den finanziellen Ruin gedrängt. Konkurs hinfällig, 7 Jahre Lohnpfändungen und das alles nur auf Verdacht.
Habe einen Offenen Brief gesendet an:

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel - Geschäftsführender Parteiobmann BZÖ Hubert Gorbach
SPÖ Parteiobmann Alfred Gusenbauer - FPÖ Bundesparteiobmann Labg. Heinz Christian Strache
Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen - Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber
Landesvolksanwalt DDR. Felix Dünser - Landesgeschäftsführer AMS Vorarlberg Anton Strini
Sende ihn gerne zur Ansicht.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Beamten auf Privatem Wege zu Klage?
Wen Ihr Unterstützung braucht, mit mir könnt Ihr immer rechnen. Habe nun alle Zeit der Welt.
Gruß aus Vlbg
Guntam

2.05.2006 um 13.57 Uhr - von Claudia aus Wien - Notstandshilfe bei Trennung in der Ehe?

hallo, ich hätte da eine frage!
ich bin von meinem arbeitgeber (freier dienstnehmervertrag) gekündigt worden mangels aufträge. und sollte noch anspruch auf notstandshilfe haben. mein mann ist nicht mehr an meinem wohnsitz gemeldet, allerdings sind wir (noch) nicht geschieden. kann man mir da dennoch den bezug verweigern? muss ich mich vorher scheiden lassen?

vielen dank, lg claudia

Antwort: um 14.45 Uhr
hallo claudia
gehen sie, gleich morgen, zum AMS und füllen sie einen neuen antrag aus. erklären sie ihre neue lage, dass sie in trennung leben, und noch nicht geschieden sind, aber ihr ehemann nicht mehr bei ihnen wohnt.
sie müssen den notstandshilfeantrag vom meldeamt bestätigen lassen. diese zeigt, dass sie alleine leben. darum müssten sie anspruch, noch bevor sie geschieden sind, haben.
schönen gruss
christian

02. 05. 2006 um 14.59 Uhr von claudia

hi christian! danke für die rasche antwort! lg claudia

3.05.2006 um 12.51 Uhr von noname

@claudia:
ich denke, ein amtliches schriftstück, dass die einreichung der scheidung bestätigt, sollte genügen, um die anrechnung des partnereinkommens zu verhindern.

10.05.2006 um 10.57 Uhr von Claudia

hallo! gute nachrichten, ich habe die volle NSH genehmigt bekommen! lg claudia

2.05.2006 um 10.39 Uhr - von Richard Frisch aus Wien - www.playa-diana.at.tt

Sg. Herr Moser, Ihre Initiative finde ich sehr wichtig wünsche alles Gute und mache mich bei Bedarf gerne nützlich. mfg

1.05.2006 um 13.14 Uhr - Name bekannt - Kurs -Willkür -Berufung?

Guten Tag Herr Moser!

Mein Name ist H. L.
wohnhaft in L. Ich bin auf der Suche nach Artikeln bzw Urteilen betreffend Verweigerung bzw Unfähigkeit der Besuche von AMS Kursen. Dabei bin ich auf Ihre Seite gestossen. Mein Problem:
Ich bin 39 Jahre alt, seit meinem 7. Lebensjahr insulinpflichtiger Diabetiker und vom Bundessozialamt mit 60 % Behinderung eingestuft. Ich war eigentlich die meiste Zeit bisher in der Baubranche beschäftigt, d. h. Arbeit im Sommer, arbeitslos im Winter. Seit 2000 bin ich eigentlich bis auf wenige Unterbrechungen arbeitslos. Ich hatte die Möglichkeit im Jahre 2001 eine 1200 stündige Umschulungsmaßnahme zum PC-Techniker und Netzwerkadministrator zu besuchen, welche ich dann im Jahre 2002 mit einer positiven kommissionellen Abschlußprüfung beendete. Leider hatte ich aber nie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz für meine Qualifikationen zu bekommen. Im Jahr 2003 wurde ich dann vom AMS zu einem sogenannten \"Bewerbungscoaching incl. EDV-Grundausbildung\" eingeladen. Um meinen guten Willen zu zeigen (natürlich auch unter dem Druck des AMS, mir mein Notstandsgeld zu streichen) besuchte ich diesen Kurs. Im Endeffekt war es dann so, dass ich den meisten übrigen Kursteilnehmern sowie !
den Vortragenden die Rechner konfigurieren musste bzw bei bestimmten Programmen behilflich sein musste.
Der eigentliche Kern meines Problems - ich hatte im Dezember 2005 einen Herzinfarkt sowie leide ich unter den typischen Spätfolgen eines Diabetikers (diabetische Rethinopathie - Netzhautveränderungen Nephropathie - stark eingeschränkter Nierenfunktion Angina pectoris) und bin in ständiger ärztlicher Behandlung. Nun wurde ich wieder zu so einem AMS Kurs verpflichtend eingeladen (EDV-Grundausbildung und Bewerbungstraining!!). Diesesmal jedoch verweigerte ich die Teilnahme - erstens aus gesundheitlichen Gründen (ich muss nun jede Menge Tabletten einnehmen sowie diverse Messungen durchführen u. a. 24 h Harnsammeln, beinahe tägliche ambulante Kontrollen), zweitens, da ich für diesen Kurs total überqualifiziert bin und für mich damit keine Weiterbildungsmöglichkeit gegeben ist. Wie mir angedroht wurde, erhielt ich nun den Bescheid der Sperre meines Notstandsgeldes.
Nach dem Urteil eines sogenannten Regionalbeirates stünde mir die Möglichkeit offen, Berufung einzulegen.
Meine Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit bzw. eine rechtliche Absicherung in meinem Fall, um dieser Willkür entgegenzuwirken?
Wie ich meiner zuständigen Abteilungsleiterin schon gesagt habe - Die Beschäftigten des Arbeitsamtes müssen froh sein, dass es Arbeitslose gibt, ansonsten wären sie vermutlich selbst arbeitslos....

Mit freundlichen Grüßen

Antwort: 1.05.2006 um 23.25 Uhr von noname

@anonymisiert:
da es sich anscheinend wieder um denselben massnahmentyp handelt, werden sie ganz schlechte karten haben, wenns darum geht die nochmalige zuweisung zu begründen! auf jeden fall in die berufung gehen! ganz wichtig, damit verbundene fristen einhalten! nur schriftlich, eingeschriebener kontakt. KEINE mündlichen absprachen!!!

es stellt sich auch die frage, ob nicht eine berufsunfähigkeit vorliegt, da es massive gesundheitliche beeinträchtigungen gibt mit sehr zeitintensiven behandlungen.

zur frage: gesperrt wird bei jeder gelegenheit, da eine sperre gut für die statistik ist; auch wenn sie illegal erfolgt ist, weil dann wirds halt in der berufung wieder korrigiert. es hat den anschein als ob sie nur darauf warten, dass einer aufmuckt! gegen diese willkür gibts meiner meinung nach nur einen weg, finanzielle reserven aufbauen(mindest. 6 wochen) um ihnen das druckmittel sperre aus der hand zu nehmen. ab einem gewissen zeitpunkt(wenn alle massnahmentypen/schulungen durchlaufen wurden) haben sie keine pfeile mehr im köcher; dann muss man es sich nur leisten können, dass sie einen sperren. durchbringen können sie die sperren dann nimmer, weil sie diese nicht mehr begründen können !!!!!!

Anmerkung: Moser Christian
Es wurde und wird von mir jede Anfrage beantwortet. In SoNed veröffentliche ich nur Antworten auf anonyme Anfragen. Ansonsten sende ich sie an die angegebene
E-mail Adresse.
Ich bedanke mich für Gästebucheinträge die auf Anliegen und Anfragen reagieren und zur Problemlösung beitragen.
An Noname, ich werde ihre Antwort auch per E-Mail weiterleiten.
schöne Grüsse

1.05.2006 um 12.30 Uhr - von Sandy - Was tun?

@ Armin Delacher
Schön gesagt, nur....denkst du wirklich dass Arbeitslose das Geld dazu haben, Genossenschaften zu gründen?
Ich kann von meinen knappen 500 Euro die ich im Monat bekomme nicht behaupten, dass da noch viel übrig bleibt, um irgendwelche Unternehmen zu gründen.
Arbeitslos würde ich mich mit 1000 Euro im Monat und nem Job nicht nicht bezeichnen, ehrlich gesagt wäre ich über dies Gehalt sogar froh.
Noch weitere Vorschläge, die man auch ohne Geld durchsetzen kann? *fg*

Antwort von Christian Moser
In bestehende Arbeitsloseninitiativen engagieren oder selbst eine ins Leben rufen, dann nähern wir uns der Vision von Armin Delacher. Es geht um`s mitmachen, organisieren, engagieren. Geld ist wichtig, soll aber nicht als Ausrede verwendet werden.
schöne Grüsse

2.05.2006 um 12.28 Uhr von Sandy
@ Christian Moser
Wie kann ich mich in einer bestehenden Arbeitsloseninitiative engagieren?

Antwort:
Wo sind sie zu Hause. Besuchen sie eine Initiative in ihrer Nähe.
Einige sind mittlerweile Mitglied beim österr. Dachverband "ArbeitslosensprecherIn" Es wäre von Vorteil, wenn sie mich per E-Mail kontaktieren und wir über diesen Weg kommunizieren.
schöne Grüsse

30.04.2006 um 18.49 Uhr - von H.K. aus Wien - Kündigung im Probemonat?

Fange nächste Woche mit neuen Job an, bin aber bei Gehaltsverhandlung über den Tisch gezogen worden und der Eindruck sonst stimmt auch nicht, meine Frage nun: wenn im Probemonat bzw. am Ende dieses Monates gekündigt wird (egal von welcher Seite), hat dies auswirkungen auf den Bezug vom AMS ?

Antwort:
Von Vorteil wäre auf alle Fälle, wenn sie schuldlos / ohne Grund gekündigt werden oder die Kündigung auf beiderseitigen Einverständnis beruht.
(Eine Lösung in der Probezeit kann zu keiner Sperre gem. §11 führen, vorausgesetzt es war eine Probezeit vereinbart. 7.05.06 / siehe oben 6.05. anonymer AMS-Mitarbeiter)
Das Verhältnis zu ihren(r) SachbearbeiterIn spielt mit, ob Sperre ein Thema ist?

um 21.23 Uhr von noname aus Wien

@ H.K.:
krankenstände, fragen nach dem betriebsrat, beharren auf einhaltung des KV führen meist zu kündigung im probemonat. einvernehmliche trennung kann ich reinen gewissens nicht empfehlen!

30.04.2006 um 16.02 Uhr - von Christian Moser an den ORF/Pressestunde

Bartenstein / Pressestunde

Es wurde von den Journalisten richtig festgehalten, dass die Bartensteinstatistik, er vergleicht sogar 1997 mit 2006, eine beschönigte nicht den Tatsachen entsprechende Zahlenspielerei darstellt. Ermöglicht wird das mit den Zwangsmassnahmen/Schulungen die mittlerweile für über 60 000 Arbeitslose Platz bieten und ein lukrativer Geschäftszweig für Personen sind, die an der Not der Menschen Geld verdienen wollen. ( Hunderte Millionen Euro werden hier "in den Sand gesetzt")
Von Qualifizierungsmassnahmen zu sprechen kommt einen Hohn gleich. Viele arbeitslose Personen besuchen zum Xten mal diese Zwangsmassnahmen/Kurse, die hauptsächlich der Disziplinierung und Statistikbereinigung dienen.
In sehr vielen Fällen handelt es sich laut VwGH um Rechtswidrigkeiten. Trotzdem setzen sich AMS und Massnahmenbetreiber über VwGH-Erkenntnisse hinweg.

mit freundlichen Grüssen
ArbeitslosensprecherIn

28.04.2006 um 12.52 Uhr - von Armin Delacher adelach@gmail.com - Aufbruch!

Liebe KollegInnen,

auch wenn ich momentan und vorübergehend "Arbeit" als "Konsulent" gefunden
habe, betrachte ich mich dennoch als arbeitslos.
Nicht weil ich das so toll finde, sondern der Umstände halber (ich
"verdiene" knapp 1.000 ? im Monat, im Ausland, für Herzblut - und bin
dennoch froh, daß ich etwas habe, ... ). Egal.

Weswegen ich mich an dieses Forum wende:
Wir sollten aufhören uns "hilfesuchend" an Parteien, Gewerkschaften,
Institutionen, AMS zu wenden und unser Schicksal in die eigene Hand nehmen.
Wir sollten erkennen, daß unsere Situation nur noch in Ausnahmefällen wieder
in gewohnte alte Bahnen von geregelter Arbeitszeit, angenehmen
Arbeitsbedingungen, Sicherheit, netter Lohn, ... zurückzuführen ist - es
gibt einfach nicht mehr genug Arbeit für alle.
Nicht bei diesen (von allen Parteien zu verantwortenden weil mitgestalteten)
Rahmenbedingungen.
Nicht bei zunehmender Produktivitätssteigerung, Auslagerungen, steigender
Arbeitszeit, sinkenden Löhnen, steigendem Pensionsalter, sinkenden Steuern
(für die Reichen), Sozialleistungen, Pensionen, Versicherungsleistungen,
steigenden Gebühren, Kosten, Profiten, Unternehmer-, Spitzenmanager- und
Funktionärslöhnen, ... . Wer anderes behauptet lügt.

Wir sind in Europa offiziell zugegeben über 20 Mio. Da hängen Familie,
Freunde, Bekannte dran - und seien es nur 4 pro Arbeitslosem sind über 100
Mio. EuropäerInnen direkt oder indirekt davon betroffen.

Wir sind keine Minderheit! Wir sind keine Aussätzigen!
Wir sollten aufhören uns vom aktuellen Establishment in seinem Zynismus als
solche behandeln zu lassen.

Und wenn man uns nicht anhören will - so wollen wir uns Gehör verschaffen.
Will man uns nicht wahr- und ernstnehmen - sorgen wir dafür, daß "man"
unsere Anliegen nicht mehr ignorieren kann.

Laßt uns für diesen Herbst zu einer Konferenz aufrufen!
Mit dem erklärten Ziel uns zu formieren.

Politisch und Wirtschaftlich!

Laßt uns eine Partei gründen!
Und laßt uns bis zur Gründung dieser Partei zum Boykott aller Wahlen
aufrufen, an Wahltagen Demonstrationen veranstalten bei denen wir darauf
hinweisen, daß alle Parteien und ihre FunktionärInnen - wie sie sind -
mitverantwortlich sind an der aktuellen Situation.
Laßt uns laut sagen, daß das so nicht sein muß, wer davon profitiert, daß es
Alternativen gibt!

Laßt uns Genossenschaften gründen!
Und laßt uns bis zur Gründung dieser Genossenschaften zur
Konsumverweigerung, zum Boykott besonders ausbeuterischer, rücksichtsloser,
gieriger Unternehmen aufrufen! Banken, Versicherungen, jede Art von
Unternehmen ist gründbar. Unter uns ist genug Know-How, Wissen, Kraft,
Erfahrung und (noch) auch Geld, um all dies selbst zu gründen, zu betreiben
und zu einem Erfolg nach unserer Definition zu führen!

Laßt uns seh´n, ob man wirklich nichts verändern oder bewegen kann!
Laßt uns endlich aufhören um Hilfe und Anerkennung der Bonzen, der
Etablierten, der Apparatschiks und Globalisierungsgewinner zu betteln, uns
von ihnen schikanieren und für dumm verkaufen zu lassen.

Wir sind stark, wir sind klug, wir sind viele.
Was haben wir zu verlieren?

Es gilt, es gibt eine Zukunft zu gewinnen!

Glück auf!

28.04.2006 um 10.07 Uhr - von Sandy - Was tun?

Das ist wirklich schlimm was man da alles liest, und von welchen Fällen man hört.
Da gehört was dagegen gemacht. Aber ich frage mich, was können wir/was kann man wirklich dagegen tun?
Sich beschweren ist ja schon mal eine gute Idee.
Ja, einen Anwalt einschalten auch.
Aber bis dann der jeweilige Fall geklärt ist, dauert es. Und von was lebt man in der Zwischenzeit, wenn man, solange die Klärung andauert, kein Geld bekommt?
Was können wir wirklich dagegen tun?

27.04.2006 um 20.40 Uhr - von Guntram S. aus Rankweil - BZ - Feldkirch - vom ehrlichen Bürger zum Sozialhilfeempfänger!

In nur 21 Tagen, vom ehrlichen Bürger zum Sozialhilfeempfänger, dank Ams Feldkirch.

03.04.06 Jobzusage, bitte um 100? Vorschuss zwecks Stellenantritt vom Ams verweigert.
Trotz Anweisung vom Ams Leiter für Vorarlberg, keine Auszahlung vom Beamten.
10.04.06 Wieder Jobzusage, bitte um 50? Vorschuss, wieder verweigert, gehen sie zum Sozialamt ihrer Gemeinde.
Meiner einer legt Beschwerde ein und man staune! Verpflichtung zu einem Kurs, BOBII Integration Behinderter in den Arbeitsmark und Einstellung meines Arbeitslosenbezugs. Grund: Anonyme Anzeige das ich nebenbei Schwarzarbeite. War Zeitungsaustragen habe es beim Ams gemeldet, aber in der EDV ist nichts erfasst.
Bekomme kein Fahrgeld für den Kurs, hin und Retour 16 Km, als behinderter zu Fuß und man staune heute hab ich die Mail erhalten das ich nicht Versichert bin.
Nun geht es los, kann meine Rechnungen nicht mehr bezahlen und falle aus meinem Privatkonkurs.
Da haben die Verantwortlichen ihre Kompetenz bei weitem Überschritten und die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
14 Jahre meines Lebens werden nun zunichte gemacht und das in einem Vorzeigestaat in der EU, was Sozialhilfe und dergleichen anbelangt.

26.04.2006 um 15.26 uhr - von Helga Hofmann aus Wien - office@techfilm.at - kämpft weiter!

Habe nunmehr sehr viele Beiträge gelesen und ich muss schon sagen, da ist es mir \"irgendwie\" noch gut ergangen...... Bis auf die monatlichen ? 383,-- Notstandshilfe, wobei ? 300,-- für Miete drauf gegangen sind).
Vom Sozialamt hätte ich ? 36,-- pro Monat erhalten. Den Antrag hätte ich jedoch vom Bürgermeister abstempeln lassen müssen. Meinem an Krebs erkranktem Vater wäre somit der geleistete Beitrag des Sozialamtes von der monatlichen Pension abgezogen worden (und das für die inzwischen - für Firmen zu alte, debile und angeblich nicht mehr flexible, lernfähige und absolut nicht mehr integrierbare, überqualifizierte, vielleicht auch nicht teamorientierte 46jährige Tochter)
Auf diese großartige großzügige SOZIALLEISTUNG unseres Staates habe ich gepfiffen..........
Den Kontakt zur \"Außenwelt\" aufgrund der wirklich herrschenden Armut (kein ausreichendes Heizmaterial für den Winter, zwei bis dreimal die Woche nicht einmal Essen für meinen Sohn und mich usw.) konnte ich aufgrund dieser Nöte auch nicht aufrecht erhalten.
Nicht zu vergessen: Ich habe ? 383,-- bekommen, weil ich angeblich ein großartiges Einkommen von ? 72 pro Monat lt. Scheidungsurteil bekomme (das sind die angeblichen monatl. Unterhaltszahlungen für meine Person). Allerdings bekam ich diese zum Zeitpunkt meiner Arbeitslosigkeit bereits lange nicht mehr. Das interessierte das Amt jedoch herzlich wenig. Bis heute, obwohl Anwalt eingeschaltet, keine Chance diese Zahlungen einzutreiben. Mein Ex ist Alkoholiker, Gott sei Dank nicht in der Arbeitslosenstatistik, da nicht gemeldet - ohne Kranken- und Pensionsversicherung wird er von seinen Eltern versorgt. Zu wenig, um ihn zur Zahlung zu belangen. Somit ein total armer Mensch, dem man absolut nichts nehmen kann).
Es gibt also 2 Alternativen zur Arbeitslosigkeit: Entweder man wird Säufer (ist ein toller Entschuldigungsgrund bei allen Ämtern und Behörden sowie auch bei Gericht) oder man kämpft sich durch.
Ich habe mich für den Kampf entschieden und im Moment gesiegt.
Euch allen dies zum Trost geschrieben. Bitte kämpft weiter und lasst Euch keineswegs unterkriegen.
Arbeitslose Menschen sind keine Monster und deshalb auch menschenwürdig zu behandeln!
Diesen Satz schreibe ich jeweils auf noch immer kommende \"tolle\" Stellenangebote (wie z.B. 3 Std. täglich als Hundefutteranbieter usw.)

ARBEITSLOSE MENSCHEN SIND KEINE MONSTER, SONDERN MENSCHENWÜRDIG ZU BEHANDELN !

Euch allen diesen Satz!
Liebe Grüße

25.04.2006 um 15.30 Uhr - von Helga Hofmann aus Wien - Arbeitslos / entwürdigt!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach zweijähriger Arbeitslosigkeit nunmehr seit längerem wieder im Berufsleben bin ich am Schicksal aller arbeitslosen Menschen interessiert.
Meine Arbeitslosigkeit, die damit verbundene Armut (im wahrsten Sinne des Wortes) und die Behandlung am AMS bzw. die Behandlung diverser Firmen
(Einstellungsgespräche) werde ich so schnell nicht vergessen. Von unsinnigen Kursen bis zur Degradierung der Person alles selbst erlebt.
Letzte Meldung des AMS im März 2005: Polnisch lernen, um in Polen einen 1 Eurojob anzunehmen (da keine Familie! – nur 18jährigen Sohn!)
Es war dies die unwürdigste Zeit meines Lebens, wobei ich das System bis heute nicht begreifen kann!
Lediglich die Unfähigkeit unserer Politiker und die Machtlosigkeit des AMS !
Ein Zusammenschluss von arbeitslosen Menschen in unserem Staat wäre längst fällig. Ich würde dies voll und ganz unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Hofmann

25.04.2006 um 20.54 Uhr Frage vom Gast

Polnisch lernen, um in Polen einen 1 Eurojob anzunehmen
wie kommt man zu sowas?

26.06.2006 um 10.24 Uhr Helga Hofmann - Antwort:

Das war am AMS Wr. Neustadt – angeboten von dem weiblichen Vorstand der Abteilung (meine Betreuerin war seinerzeit nicht da!)

Mit freundlichen Grüßen
Helga Hofmann

23.04.2006 um 16.55 Uhr - von K aus Wien - Alle Frau K. nachmachen und Privatinstitut Venetia: Beschwerde an AMS-Chef Herrn Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at schreiben.
Kopie bitte auch an mich christian.moser@soned.cc senden.

Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger,

auf Anraten von Christian Moser von der Internetplattform für Arbeitslose wende ich mich an Sie: Ich besuche gemeinsam mit einer Gruppe von ca. 13 KollegInnen seit 3.4.2006 einen Kurs zum „Europäischen Wirtschaftsführerschein" beim Privatinstitut Venetia.

Seit Anfang dieses Kurses, nun seit 3 Wochen, werden wir von unserem Trainer, einem jungen WU-Absolventen, (E. S.), gemobbt: Verbale Schläge, Schikanen, ein irrsinniges Tempo, bei dem ein normaler Mensch nicht mehr mitkommen kann, verletzende Entgegnungen bzw. Ignorieren von Fragen, abfälliges, aggressives Verhalten allen TeilnehmerInnen gegenüber, Ignorieren bzw. „wie Luft behandeln", Ausgrenzen, demonstratives Zur-Schau-stellen: „Schau, daß Du hier verschwindest!" Wenn man etwas nicht auf Anhieb kann, erfolgen verbale Abwertungen.. Aussagen wie: „Nein, er bräuchte soetwas nicht, daß er sich arbeitslos melden würde. Das Problem sei, daß die Leute alle glauben, daß die Sozialleistungen ewig zur Verfügung stehen. Die Leute in Österreich wollen ja nichts arbeiten, weil es so viele Lohnnebenkosten gibt. Nein, er sei der Meinung der Wirtschaftspartei, daß es nur auf Leistung ankomme." So und ähnlich sind diese Meinungsäußerungen erfolgt. Es steht ihm ja jede freie Meinungsäußerung zu, jedoch auch Gewalt und Aggressionsausbrüche Menschen gegenüber, die schwach und abhängig sind? Jeder aus dieser Gruppe ist hochmotiviert und lernwillig – ohne jede Ausnahme – , doch man wirft uns, wie bei anderen SchülerInnen nicht (und wenn, dann könnten sie sich beim Stadtschulrat beschweren) Hiebe während des Unterrichts entgegen. Wir nehmen an, daß der Befehl für dieses Mobbing -Benehmen von Arbeitsminister Bartenstein und der VP ausgegangen ist, weil es ja auch schon beim Vorstellungstermin zum EBCL bei Herrn Mag. G. G. durch dementsprechende Äußerungen („Die Arbeitslosen sollen sich ihre Kurse selber bezahlen! Die Arbeitslosen wollen ja nichts lernen!") ähnlich erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

23.04.2006 um 16.40 uhr - von L. aus Graz - Hilfe für einen älteren Arbeitslosen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 2 Jahren arbeitslos beim AMS Graz und bin ein 44 jähriger IT – Systemmanager.
Da ich schon fast verzweifle, außer lauter Absagen kein Erfolg und vom AMS kommt ja wenig Unterstützung außer der SAP Kurs alle anderen waren unter jeder Kritik.
Da es mir finanziell auch sehr schlecht geht und ich sehr viele Ausgaben für Bewerbungen habe (Internet, Druckerpatronen, Bewerbungsmappen etc) frage ich Sie wo man um finanzielle Unterstützung ansuchen kann, da ich mir das ganze nicht mehr leisten kann, da man vom AMS keine Unterstützung für Bewerbungsaktivitäten bekommt. Außerdem stehe vor einer Zusage bei der Firma APSS in Wien und das ganze scheitert, da ich von keiner öffentlichen Stelle
eine Unterstützung bekomme für ein Zimmer oder kleine Starthilfe(die Entfernungsbeihilfe geht nur bis zu einem Gehalt von € 1700.-)

Bitte helfen Sie mir
Mit freundlichen Grüßen

23.04.2006 um 14.15 uhr - von M.S. aus Wien - Fortzahlung der Notstandshilfe?

ich war jetzt bei Trendwerk, nach 1 Monat wurde Beschäftigung durch Zeitablauf beendet, ich habe aber bis jetzt noch keine Info vom AMS erhalten bezüglich Fortzahlung der Notstandshilfe
Hat hier wer Erfahrung ?

Antwort:
Gehen sie zum AMS und erkundigen sie sich wie lange ihre Notstandshilfe noch geht, wenn nötig stellen sie einen neuen Antrag.

21.04.2006 um 18.21 uhr - von K. aus Wien - Mobbing!

In einem Kurs des AMS werden wir SchulungsteilnehmerInnen durch einen Trainer gemobbt. Abgesehen davon legen auch die AMS-Berater so ein Verhalten seit ca. Febr. an den Tag. Was kann ich dagegen tun? Mobbingberatungsstelle?

19.04.2006 um 20 uhr - von G. - Menschenunwürdig!

Sehr geehrter Herr Moser,

über Google hab ich Ihre äußerst interessante Internetplattform entdeckt und beschlossen mich nicht länger vom AMS bevormunden zu lassen.
Ich habe im März 2003 meinen Job nach 18 jähriger Tätigkeit verloren, weil die Firma in Konkurs ging. Im Mai trat ich einer Arbeitsstiftung bei und besuchte 8 Wochen lang einen Berufsorientierungskurs, um mir neue Jobperspektiven zu erarbeiten. Die Trainer in diesem Kurs waren sehr bemüht, aber wir haben erst gegen Ende des Kurses gelernt eine halbwegs brauchbare Bewerbung zu schreiben. Wichtiger war es einen Praktikumsplatz zu finden. Nach zwei gescheiterten Tagen, bei einer Firma die mich nicht wirklich unbedingt haben wollte, ergriff ich die Initiative und recherchierte im Internet nach einer geeigneten Fortbildung. Da ich aufgrund meiner Tätigkeit in einem Verlag natürlich großes Interesse an Büchern habe, war eine Bibliotheksausbildung (um einmal die andere Seite kennenzulernen) naheliegend. Dies war garnicht so einfach, da dieser Kurs nur Bibliotheksmitarbeitern möglich ist. So setzte ich also alle Hebel in Bewegung, bot mich als Praktikantin an und hab im Juli 2003 au!
f der UB-Wien begonnen. Die Trainer des Kurses waren begeistert, ich umso mehr. War also Juli, August als Praktikantin tätig, September, Oktober zusätzlich noch geringfügig beschäftig und im November begann der BID-Kurs, den übrigens die UB-Wien aufgrund meiner geringfügigen Beschäftigung finanziert hatte (ca.?700,--) der bis Februar dauerte inklusive eines zweiwöchigen Praktikums auf einer anderen Bibliothek. Leider kam danach kein Beschäftigungsverhältnis zustande. Ich mußte mich also meinen ursprünglichen Plänen widmen, suchte selbst nach einem ECDL-Kurs, und einem Buchhaltungskurs. Diese Kurse wurden von der Stiftung finanziert. Dazwischen war ich intensiv auf Arbeitssuche, leider ohne Ergebnis. Ende April vorigen Jahres mußte ich aus der Stiftung austreten, weil keine weiteren Fortbildungsmaßnahmen genehmigt wurden. Ich habe also wärend der ganzen Stfitungszeit keinen einzigen Job vom AMS erhalten, weil ich ja auf Schulung war. Im Mai hatte ich das Glück einen geringfügi!
gen Job im Büro zu finden, den ich auch nachwievor ausübe. Hab mich also gleich Anfang Mai beim AMS arbeitslos gemeldet, wo ich auch angab geringfügig beschäftigt zu sein. Gleich am ersten Tag wurde ich darauf hingewiesen, daß das AMS von einer geringfügigen Arbeit nichts hat. Ich war happy überhaupt einen Job zu haben und das AMS hat mir nur gesagt \"Sie brauchen einen Ganztagsjob\" darauf hab ich gesagt \"Das weiß ich, aber ich hab bis jetzt keinen gefunden, habts Ihr einen?\" Anfang Oktober-Anfang Februar besuchte ich auch aus eigener Initiative einen Business English for Secretaries Kurs, finanziert durch den AK Bildungsbonus. Ich habe im Jahr 2005 92 Ganztagsjobs aus eigener Initiative gefunden, die telefonischen Anfragen nicht mitgezählt und vom AMS sage und schreibe 6 Ganztagsjobs, 8 Teilzeitjobs und 1 Geringfügigen Job zugeteilt bekommen, obwohl ich keine Kinder habe, und ja eigentlich einen Ganztagsjob brauche! Seit Mitte Februar diesen Jahres besuche ich wieder ein!
mal aus eigener Initiative einen Tschechisch Kurs (AK Bildungsbonus) weil Ostsprachen ja immer gefragter werden. Vorige Woche bekam ich einen eingeschriebenen Brief vom AMS indem ich auf einen Informationstag EINGELADEN wurde zu einem Seminar Topfit 40+(Kontrollmeldetermin!) Inhalt des Kurses für Menschen über 50!!!! EDV-Grundlagen (ich hab den ECDL!) Wie bewerbe ich mich richtig(also wenn ich es jetzt noch nicht weiß nach fast 200 Bewerbungen). Aufgrund der Tatsache, daß etwa 50 Personen zu diesem Informationstag EINGELADEN wurden, und sich darunter auch einige befanden, die den Kurs wirklich besuchen wollen. Es sowieso nur Kursplätze für 15-20 Personen gibt und ich aufgrund meiner Ausbildung wohl fehl am Platz bin, ich außerdem geringfügig beschäftigt bin und mich nicht von Mo-Fr von 8.00-16.00 in den Kurs setzen kann, ohne meine Arbeit zu verlieren, konnte ich die Seminarleiterin überzeugen, meinen Platz anderweitig zu vergeben. Das ist aber noch nicht allles, heute hatte i!
ch meinen normalen Kontrolltermin bei meiner Betreuerin. Das erste was sie mir sagte war \"Sie waren das letzte Mal im November bei mir, dauernd krank?\" Ich hatte meinen ersten Termin im Jänner verschieben müssen und hab dann erst wieder im Februar einen Termin bekommen, weil meine Betreuerin ja 500 Personen zu betreuen hat. Im Februar lag ich mit Grippe im Bett und bekam erst wieder heute einen Termin. Gleich zu Beginn mußte eine Maßnahme gesetzt werden. Neuer Kurs QC3 Clearing (Die Betreuer) halbtags, ich soll mit meinem Arbeitgeber reden Mo-Fr. 8.30-13.00. Ich hab darauf interveniert, daß ich auch schon aufgrund von Überqualifizierung einen Job nicht bekommen habe, ich geringfügig arbeite und wissen möchte was ich in diesem Kurs lerne. All diese Fragen konnte man mir nicht effizient beantworten. Ich hab die schriftliche Kursteilnahme nicht unterschrieben. Ich weiß das ist eine lange Geschichte, aber ich bin mir wirklich keiner Schuld bewußt, warum ich noch immer keinen !
Job habe. Die Jobs die vom AMS vermittelt werden, sind meist sowieso eine Zumutung, da wird man zwischen Tür und Angel abgefertigt, Menschenunwürdig! Meine Betreuerin sagte ich möge mich diesbezüglich an die WKÖ oder an die AK wenden. Wer vermittelt denn die Jobs, ist das nicht deren Sache? Ich habe es wirklich satt, mir ständig etwas aufzwängen zu lassen. Wie kann ich mich effizient dagegen wehren? Bei den Arbeitslosensprecherinen hab ich schon angerufen, die können mir auch nicht helfen. Es muß doch irgendeine Stelle geben, die einem hilft. Ich möchte Sie nach diesem ausführlich, langen Brief um Hilfe bitten.

18.04.2006 um 17.46 - von B. aus Wien - trendwerk nein danke

sehr geehrter herr moser


vorweg möchte ich erwähnen, daß ihre plattform eine wirklich hilfreiche info-quelle darstellt. meinen glückwunsch zu ihrer arbeit.

da ich vom ams heute veranlaßt wurde, morgen den 19.04.06 um 12 uhr einen termin bei dem verein \"trendwerk wien\" wahrzunehmen, ersuche ich sie um hilfe.

ich bin bezieher von notstandshife. 50 jahre alt und seit zwei jahren arbeitslos. habe alle ams-termine und schulungen (die ich mir selbst zusammenstellen konnte und bezahlt bekam) besucht und eingehalten.

zum ersten mal werde ich jetzt einer maßnahme des ams nicht folgen. ich bin nicht bereit, bei trendwerk ein scheinarbeitsverhältnis einzugehen, um die arbeitslosenquote zu schönen. ich bin nicht bereit persönliche daten an trendwerk weiter zu geben und ich bin auch nicht bereit einen \"arbeitsvertrag\" bei genanntem verein zu unterschreiben.

das wird vermutlich einen vereitelungsversuch nach ansicht des ams darstellen und zwar in hinsicht darauf, eine zugewiesene beschäftigung abzulenken und kann eine vorübergehende sperre der notstandshilfe nach sich ziehen.

wie sollte ich ihrer erfahrung nach vorweg handeln? für ihren rat wäre ich ihnen sehr dankbar.

liebe grüße, und ich werde sie schritt für schritt über meinen \"fall\" weiter informieren.

14.04.2006 um 19.19 - von W. H. aus der Steiermark - Entmündigungsverfahren!

S.g. Damen und Herren!

Ich bin Mutter einer 32 Monate alten Tochter und suche seit ca. 1 Jahr eine Stelle als Ordinationshilfe. Stellenangebote in diesem Bereich sind nicht weit gestreut und die Ordinationszeiten meist nicht kompatibel mit der Sorge für ein Kleinkind.Jetzt lasse ich mich zur Dipl.Yogalehrerin ausbilden(ab Mai 2006 bis Ende September 2006).Diese Ausbildung muß ich selbst finanzieren, weil ich zitiere: "In Ihrer Freizeit können Sie machen, was Sie wollen." und das AMS keine externen Kurse finanziert.Außerdem wurde mir die Notstandshilfe gestrichen,weil ich nicht an der Maßnahme "Job-Kompaß" teilnehme.Meine Begründung, daß ich nicht in 2 Kursen gleichzeitig anwesend sein könnte und ich eine ähnliche Maßnahme schon gemacht hätte wurde anscheinend nicht anerkannt.Allerdings habe ich keinen schriftlichen Bescheid über die Streichung des Geldes erhalten, sondern konnte dieses nur meinem Kontoauszug entnehmen.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich unseren Alltag bestreiten soll und wie es kommt, daß ich dafür bestraft werde, daß ich mich weiterbilde und versuche meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. (Stichwort: Lebenslanges Lernen)
Weiters wurde mir das Projekt Phoenix vorgestellt. Dazu möchte ich nur bemerken: Ein reines Entmündigungsverfahren. Bisher dachte ich, nur medizinisches Fachpersonal wäre für Entmündigungsgutachten zuständig.

Bitte helfen Sie mir. Was kann ich tun und an wen adressiere ich die Berufung?
Danke

Mit freundlichen Grüßen

11.04.2006 um 17.30- von C. aus der Steiermark - So nicht mehr!

Ich könnte Hunderte Stunden nur damit verbringen, über meine Erfahrungen und Erlebnisse im Zusammenhang mit dem Arbeitsamt und den ,,Deppenkursen" zu schreiben. Ich könnte alleine mit dieser Email 20 Seiten füllen, aber ich will nicht mit der Tür ins Haus fallen.

Ich finde es super, das es Menschen wie dich gibt, jemand der sich die Mühe
macht, und aufzeigt, wie Arbeitslosigkeit wirklich ist, und was es mitunter
bedeutet. Und auch, das jemand freiwillig seine Hilfe anbietet, das bedeutet
wirklich verdammt viel. Ich nehme jede Hilfe dankend an, denn hier in der
Steiermark, genauer gesagt im Raum Bruck/Mur, bin ich ziemlich alleine.

Viele verstehen nicht wie es ist arbeitslos zu sein. Spreche ich jemanden
darauf an kommt meistens: Ja dann such dir eben Arbeit irgendwas gibts doch
immer. Wenn das so einfach wäre, hätte ich vermutlich schon längst wieder
eine Arbeit. Aber bei mir kommt so vieles zusammen, das irgend ein Job nicht
mehr in Frage kommt. Ich bin gesundheitlich so eingeschränkt das ich
hunderte von Sachen einfach nicht mehr machen kann. Ich kann nicht heben,
wegen meinem Kreuz, ich kann nicht sehr lange nur rum stehen, wegen kaputtem
rechtem fuss, ich soll mich nicht anstrengen, meine rechte Lunge ist kaputt
usw. usf.

Trotzdem wird mir ständig diktiert vom Arbeitsamt, was ich für Stellen
annehmen sollte. Selber habe ich schon beinah aufgegeben, und weis nicht
mehr wirklich, was ich noch machen soll. Denn mit meinen Einschränkungen
höre ich bei jedem Bewerbungsgespräch, ich habe das Glück das ich mir sowas
wirklich organisieren kann, und mich nicht abwimmeln lasse, das es einfach
nicht möglich ist, mich einzustellen. Aber erklär das mal dem Arbeitsamt.
Denen liegen die Amtsärztlichen Gutachten vor, die Wissen was ich nicht
machen darf und kann, und trotzdem schicken die mir den letzten Scheiss,
manchmal sogar 2fach. Sachen wie BIG, Beschäftigungs Initiative der
Gemeinden usw. oder Holzwerkstatt.

Kommt mal für einige Zeit nichts, dann kommen diese Deppenkurse, und davon
hatte ich in den letzten knapp 3 Jahren 5 Stück zu absolvieren. Die letzte
ist ja wie gesagt erst kürzlich vorbei gewesen. Das hat mich fertig gemacht,
und zwar physisch und psychisch. Und ich bin weis gott nicht so das mich
sowas umhauen könnte. Aber mich hat es so verdammt aufgeregt, das ich Nachts
nicht mehr schlafen konnte. Ich habe über die Woche vielleicht 10 Stunden
gesamt geschlafen, und das über Wochen hinaus.

Und genau dagegen will ich mich wehren, ich will ein Zeichen setzen. Ich
will aufzeigen, das Arbeitslose keine Sklaven sind, und das man sich doch
verdammt nochmal auch wehren kann und soll. Sonst geht das doch ewig so
weiter, und ich habe einfach nicht mehr die Energie und die Kraft dazu noch
mal so einen Kurs durchzustehn. Vielleicht sehen auch andere das man sich
wehren kann und auch soll. Ich denke den Mut mich aufzulehnen, und nicht
brav Duckmäuserisch in dem Kurs zu sitzen und zu tun was verlangt wird, habe
ich Eurer Seite zu verdanken. Ich habe klar und offen gesagt was ich von dem
ganzen halte, ich habe klar meine Meinung über das Arbeitsamt zum Ausdruck
gebracht, und das auch am Ende des Kurses klar in den Bewertungsbögen des
AMS zum Ausdruck gebracht.

Ich habe auch in meinem Rahmen einige Dinge unternommen. Ich habe an einen
hochrangigen Politiker, genauer an unseren Landeshauptmann, einige längere
Mails geschickt. Ich habe den über die Methoden aufgeklärt, die beim
Arbeitsamt herrschen. Und ich denke, wenn ich ein wenig Hilfe von deiner
Seite aus beanspruchen kann, kann ich noch viel mehr tun. Ich werde jetzt
aber erst mal abwarten, was bei meinem nächsten Arbeitsamts Termin
rauskommt. Ich denke das es wieder der nächste Kurs sein wird. Genauso wie
uns allen am ersten Tag bei einem Besuch eines AA Mitarbeiters gesagt wurde.

Und dann werde ich denen ganz offen sagen: SO NICHT MEHR!!! Ihr könnt mir
mein Geld streichen, aber ich werde mich wehren. Ich mache nicht mehr mit.
Und dann werde ich auch, wenn es dazu kommt, und davon ist auszugehen, an
die Presse gehen, und mal die Methoden aufdecken, die da herrschen. Die
nicht betroffenen interessiert es ja zumeist garnicht, was da passiert und
was man mit sich alles machen lassen MUSS, um nicht auf der Strasse zu
landen.

Ich sage nur so viel, es hat 3 Jahre gedauert, um mich so runter zu bringen.
So weit runter, das ich jegliche Perspektive, jeden Wunsch den ich hatte,
schlicht aufgegeben habe. Und das alles, dank der Service und
Kundenorientierten Organisation genannt Arbeitsamt, die immer nur das beste
wollen, und einem mit Rat und Tat stets zur Seite stehen.

P.s.: Tut mir leid, das diese Mail so lang wurde. Und ich möchte sagen,
danke das es euch gibt..... Vielleicht ergibt sich auch ein pers. Gespräch,
wer weiß ? Denn im direkten Kontakt ist es immer einfacher, Dinge zum
Ausdruck zu bringen.

freundliche Grüsse

11.04.2006 um 14.57 - von E.C. aus Wien - zum Sozialfall werden!

Hallo Leute,

habe folgendes Problem, das AMS hat mir für 6 Wochen die Bezüge gesperrt. Grund dafür war, eine nicht nagenommene Stelle. Das Schreiben damals war für mich nicht als verpflichtend erkennbar (wurde nie aufgeklärt was das betrifft) und ich bin in die berufung gegangen. Das ist jetzt mehr als 3 Wochen her. Bis Heute habe ich keine Antwort bekommen. Darin habe ich noch zusätzlich Aufschiebende Wirkung angefordert.
Gestern war ich wieder beim AMS um mal nachzufragen. Sagen die mir doch glatt, das sie auf mich vergessen haben. (???????) Weiter haben sie mir gesagt das ich zumindestens ?88 für den Monat bekomme. Tatsächlich ist mein Konto staubtrocken (= Mittellos).
Hat das AMS nicht auch Fristen einzuhalten???????? bzw. sich ans Gesetz zu halten????
Was noch dazu kommt ist, sie haben mir einen Kurs in Siebenhirten zugeteilt, welcher ausnahmsweise was bringen wird, und der ist natürlich verpflichtend.
Meine liebe AMS-Beraterin hat auch nicht vergessen mir zu sagen das wenn ich den Kurs nicht besuche, für 8 Wochen die Leistungen eingestellt werden. Jetzt frage ich mich, wie soll ich ohne finazielle Mittel jeden Tag nach Siebenhirten fahren ohne gefahr zu laufen von einem \"Schwarzkappler\" erwischt zu werden?? Ich frage deshalb weil mir genau das am WE passiert ist. Zu meinem Glück war das ein Guter der mich laufen ließ. Aber seine Worte waren: \"Kann ich mir keinen Fahrschein leisten, muß ich zu Fuß gehen!\"
Abgesehen davon, das ich aus Informationsmangel diese Sperre bekommen habe, kann es doch nicht sein das ich sonst keine Rechte habe oder? Die können doch nicht machen was sie wollen....
Ich bitte um Hilfe. Jeder Ratschlag könnte mir helfen!!! Ich will kein/nicht noch mehr zum Sozialfall werden!

MfG
Antwort:
Hallo E. besuchen sie AMSand, fragen sie nach Maria.
Leider gibt es Fälle, in denen sich das AMS nicht VwGH-Konform verhält.
Maria hat Kontakt zu einem Rechtsanwalt und kann sie rechtlich aufklären.
Beschweren sie sich auf alle Fälle beim AMS - Geschäftsstellenleiter oder/und beim AMS-Chef Herrn Mag. Buchinger herbert.buchinger@ams.at über ihre Beraterin
Alles Gute!

AMSand - jeden dienstag um 18 Uhr
1060 Wien / Stiftgasse 8 / Amerlinghaus,
E-Mail: amsand@8ung.at
http://www.8ung.at/amsand/index1.htm

9.04.2006 um 18.48 - von Stefan Amon aus Neusiedl - zu sinnlosen AMS Kursen Stefan_amon@hotmail.com

Suche belegbare Informationen zu sinnlosen AMS Kursen für eventuelle Herausgabe eines Buches.
mfg
Stefan AMon

9.04.2006 um 14.45 - von Fertig - momentan total am Ende

Hi, ich bin vom Ams gezwungen worden, eine Umschulung im
****** (B. u. R.*) zu machen. (mit Androhung der Bezugssperre)
Wie der Name schon sagt, machen dort Leute neUmschulung die eine Behinderung haben. (Bandscheiben, Diabetes, Herz usw...)
Ich habe keine.
Ich habe mich anfangs geweigert sie zu machen, konnte aber nichts ausrichten, und mir wurde gesagt, dass auch durchaus Menschen ohne Behinderung dort wären.
Habe aber dort noch keinen einzigen getroffen, der wie ich, auch nichts hat.
Jetzt, wo bald diese Umschulung zu Ende ist (dauerte eineinhalb Jahre) bin ich ebenfalls am Ende.
Mein Selbstbewusstsein während dieser Zeit ist völlig verschwunden.
Ich wurde fertiggemacht weil ich in dem Praktikum (unbezahlt, gratis für die Firma) welches man zwischendurch besuchen musste, nicht blieb, da ich 8 Std am Tag nur am Aktenvernichter dort stand anstatt was gelernt zu bekommen.

Ich wurde deswegen zur hauseigenen PSychologin geschickt.
(ach werde ich in diesem Sinne als behindert angesehen ??)
Einige Trainer haben mich gemobbt, ich will aber hier nicht alles erzählen, würde zu lange werden.
Ich hab momentan überhaupt keine Zukunftsperspektiven mehr, diese eineinhalb Jahre haben mich fertiggemacht.
Es ist heutzutage so schon schwierig einen Job zu finden.
Was werden wohl die Chefs sagen, bei denen ich mich vorstellen werde, wenn die ****** "Rehabilitation" im Lebenslauf lesen?
Mal vorausgesetzt sie fragen überhaupt nicht, und lehnen nicht gleich ab.
Was werden die denn denken, wenn ich denen erzähle, \"naja, eigentlich hab ich garnix, die haben mich nur so aus Spaß dorthin geschickt...\"
Leider hab ich damals noch nicht gewusst, dass man sich gegen solche Praktiken wehren kann, kannte solche Seiten wie diese hier nicht.
Und jetzt ists zu spät.
Ich bin momentan total am Ende...

Antwort:
Wegen anonymen Eintrag kann ich den Namen der Zwangsmassnahme nicht nennen. Obwohl ich ihnen glaube ist das nur möglich, wenn sie mit ihrem Namen dazu stehen.
Bei der nächsten Vermittlung in eine Zwangsmassnahme setzen sie sich mit uns in Verbindung. In sehr vielen Fällen sind Zuweisungen in Massnahmen rechtswidrig.
Wir werden sie unterstützen ihr Recht durchzusetzen!

Wir sitzen leider auf dem kürzeren Ast aber umso mehr Menschen sich gegen diese rechtswidrige Praxis auflehnen umso grösser werden die Chancen auf das eingeforderte Recht, einer menschenwürdigen Behandlung die von Menschenrechtsbestimmungen vorgegeben werden und auf Berücksichtigung der *Realität.
*Soll heissen: Die Schuld an der Arbeitslosigkeit trägt die Gesellschaft und nicht der Einzelne. Unter den jetzigen Voraussetzungen gibt es keine Vollbeschäftigung mehr. Darum brauchen sie kein schlechtes Gewissen haben, dass steht anderen zu!

Ich wünsche ihnen alles Gute!
um 17.30 - von Martina W. aus Wien - martina_1958@hotmail.com
@Fertig
Ich kann Sie verstehen, warum Sie anonym bleiben möchten, jedoch wäre es gut zu wissen, ob Sie in Wien wohnhaft sind. Unter Wahrung der Privatsphäre könnte jedem geholfen werden, der Probleme mit dem AMS oder einer Zwangsmaßnahme hat. Es kann sicherlich auch Ihnen geholfen werden, denn am Ende kann man nie sein und es kann nur mehr Aufwärts gehen. Ich kann Sie nur einladen mir ein Mail zu schreiben, da auch ich hier meine Anonymität nicht aufgeben möchte.

8.04.2006 um 17.46 - von C.S. - Deppenkurs

Hallo... Nun melde ich mich auch mal wieder zu Wort. Ich habe meinen letzten Deppenkurs ,,erfolgreich\" hinter mich gebracht, er ist seit Donnerstag um. Ein Ergebniss hat es nicht gebracht, ich habe nichts gelernt, das ich in einem Beruf verwerten könnte, oder findet Ihr das Sudoku mir weiterhelfen, eine Arbeit zu finden? Beim Arbeitsamt wird mir folglich wohl der nächste Deppenkurs aufdiktiert werden, was ich aber nicht zulassen werde. Denn ICH werde mich wehren, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche!!! Und das solltet ihr auch tun, wenn ihr schlau seid. Bevor ich es vergesse, wie wäre es, wenn hier mal ein richtiges Forum eingerichtet würde, das erspart einen Haufen arbeit, und wir alle könnten viel freier miteinander diskutieren. :-)

Gruss
C.S.

Antwort: 22.45 Uhr
SoNed hatte ein offenes Forum . Das sollte sogar ein Schwerpunkt der Webseite werden. Leider gibt es ein paar wenige Personen denen die Reife fehlt und deswegen sämtliche Foren kaputt posten.
Personen die unter mehreren Namen diffamieren und beleidigen, widersprüchige Ratschläge und Kommentare weitergeben, senken zum einen das Niveau der Seiten und zum anderen will niemand mehr seine eigene Meinung abgeben, weil die Gefahr besteht, dass er/sie dafür beleidigt wird.
Übrig bleibt eine Hand voll User die sich im eigenen Schmalz bratend im Kreise drehen!
Es gibt Arbeitsloseninitiativen (siehe unter Links) die ein Forum betreiben.
Wenn sie ernsthaft mitdiskudieren wollen sind sie dort willkommen. Leider wird ihnen das eine oder andere Forum meine Schilderung bestätigen.

Ich hoffe aber trotzdem, dass sie hier ihre Erfahrungen weiter eintragen und gratuliere ihnen zum Entschluss sich gegen Massnahmen zu stemmen.
Falls sie Unterstützung brauchen, dann lassen sie uns das wissen.
office@arbeitslosensprecherin.at

schöne Grüsse und alles Gute
christian

6.04.2006 um 2.19 - von Fred - Wie zur Wehr setzen?

Phönix, Teil 2:

Einige werden sich noch an den Fall Phönix erinnern, es gibt jetzt eine neue ähnliche Massnahme:

http://kurier.at/wirtschaft/1328745.php

Das Stalkinggesetz tritt leider erst im Juni in Kraft.
Wie kann man sich also zur Wehr setzen gegen sogenannte \"Coaches\", die Arbeitssuchende z. B. an der Wohnungstüre belästigen?
Antwort:
Aufsuchende Vermittlung ist rechtswidrig! Nur auf freiwilliger Basis!

3.04.2006 um 22.43- von noname aus Wien - Kursqualifikation zum X ten mal?

ich hab es mir angewöhnt, meine umschulung als argument gegen sie zu verwenden. weil wir wollen ja nicht, dass die zeit und das geld in den sand gesetzt sind, wenns eine neuerliche umschulung gibt. dh mit anderen worten, eine von experten empfohlene umschulung kann nicht schon nach geraumer zeit nix mehr wert sein. denn dann muss man die qualifikation der experten hinterfragen. das funktioniert meistens sehr gut !!

3.04.2006 um 21.36 - von G. aus Kärnten - Beruhigungstabletten für AMS-Termine!

Leider fühle ich mich mittlerweile nicht mehr stark genug öffentlich gegen das AMS aufzutreten. Ohne Beruhigungstabletten kann ich nicht mehr zu AMS-Terminen gehen. Seit über zwei Jahren bin ich in ärztlicher Behandlung. Es ist heute ja kein Geheimnis mehr, daß Arbeitlosigkeit zu Depressionen (schon in der Basisliteratur der Psychologie zu finden) führt. Ich leide mitlerweile auch unter Schlaflosigkeit und habe Zukunfts- und Existenzangst. Von den gesundheitsschädlichen physischen Nebenwirkungen möchte ich jetzt gar nicht berichten. Das Mobbing - ich spreche hier vom Mobbing durch das AMS !!! - ebenfalls zu Depressionen führt, weiß man heute auch (z.B. offizielle Broschüre der Arbeiterkammer über Mobbing am Arbeitplatz - warum soll der Inhalt der Broschüre nicht mehr gültig sein, wenn er auf die sogenannten "Berater" des AMS und uns diesen "Beratern" ausgelieferten Arbeitslosen angewendet wird?). Würde ich jemanden nur einen Bruchteil des gesundheitlichen
Schadens antun, den ich nun erleiden muß, wäre die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ich wegen Körperverletzung vorbestraft. Für einen wirtschaftlichen Schaden müßte ich zivilrechtlich gerade stehen. Das Ganze ist nur noch pure Verhöhnung. Die sogenannten "Berater" im sicheren staatlichen oder halbstaatlichen Dienst exikutieren eine Zweiklassengesellschaft und dazu wird in deren PR-Arbeit zu unserer Provukation noch mit verzerrten Eigenlobberichten die Öffentlichkeit falsch informiert. .......... usw.
Herr Moser ich will Ihnen aber nicht zu viel Zeit rauben und Ihnen nicht mein ganzes Leid klagen. Sie haben schon genug davon gehört. Eigentlich habe ich mich hilfesuchend an Sie gewendet.
Falls Sie Daten und Erfahrungen Arbeitsloser sammeln und archivieren, um in Ihrer Tätigkeit mit realen Zahlen und Fakten zu argieren, berichte ich Ihnen gerne ausführlicher (Meine Beschwerden, Erlebnisse mit dem AMS)

1.04.2006 um 12.06 Uhr - Von T.S. - aus Wien - Zwangsmassnahmenkritik

bin jetzt seit einiger Zeit bei ********.
uns wurde von den Trainern am Beginn mitgeteilt daß etliche nach dem Probemonat gehen müssen/sollen/dürfen weil sonst die Menge zu gross wird, schon jetzt kriegt man selten einen PC.
Dann wurde uns mitgeteilt daß wir vom AMS nichts zu befürchten hätten wegen einer Sperre. Jetzt kam ein ehemaliger von ******* letzte Woche und war ganz aufgelöst weil er eine 6 Wochen Sperre bekam weil er nach dem Probemonat weggeschickt wurde, obwohl man ihm von ****** garantierte daß er nicht gesperrt wird.
Habt ihr damit Erfahrung ?

Antwort zum Eintrag:

Er soll sofort in Berufung gehen!
Er soll sich bei AMSand melden! Wir werden ihm helfen!


AMSand - jeden dienstag um 18 Uhr
1060 Wien / Stiftgasse 8 / Amerlinghaus,
E-Mail:
amsand@8ung.at
http://www.8ung.at/amsand/index1.htm


Ein Rechtsanwalt unterstützt uns dabei. In diesem Fall sind die Aussichten auf Erfolg sehr gross!
In sehr vielen Fällen werden die Bezüge rechtswidrig gesperrt.
Da sich die arbeitslosen Personen zu wenig wehren, ändert sich das auch nicht!
Darum unbedingt dagegen vorgehen! Die Berufung ist kostenfrei!
Jeder der gegen die Ungerechtigkeit des AMS und dessen unfreiwilligen Massnahmen kämpft, hilft sich selbst und zugleich Anderen. Wir dürfen uns das nicht mehr länger gefallen lassen!
Wir "ArbeitslosensprecherIn" sind bei Berufungen und Beschwerden behilflich.
office@arbeitslosensprecherin.at
Von Vorteil ist auch Probleme aufschreiben und uns/mir senden. Das AMS versucht, noch immer, von Einzelfällen zu sprechen. Das wird durch eine Dokumentation vereitelt!

Reaktion: von Georg Orwell

ich würde Ihnen ganz dringend empfehlen, Berichte auf deren
Richtigkeit zu überprüfen und nicht einfach so, wie sie
Ihnen übermittelt werden, in ein öffentliches Gästebuch
zu stellen.

Als genauer Kenner der Fakten und Praktiken, rund um die
Fa. *******, weiß ich, dass diese Darstellung in Ihrem
Gästebuch, nicht der Wahrheit entspricht. Als Betreiber dieses
Gästebuches, sind Sie für die Richtigkeit der Einträge
verantwortlich. Sollte sich herausstellen, dass Sie
es verabsäumt haben, diesen Bericht auf seine Richtigkeit
zu überprüfen, machen Sie sich ebenfalls strafbar, wegen
Verbreitung falscher Tatsachen. Ihre anschließende Antwort,
kommt einem Aufruf zu Unruhe gleich.

Ich würde Ihnen sehr nahelegen, diesen Bericht zu entfernen
und genauestens einer Prüfung zu unterziehen.
Offensichtlich sind sie der Rechtslage nicht kundig.
Bei Kündigung oder Auflösung des Dienstverhältnisses,
von Seiten der Fa. *******, hat dies keinerlei
Konsequenzen von Seiten des AMS, gegenüber dem Arbeitslosen.

In diesem Fall gab es einen anderen Grund der Sperre. Sie
sollten dies einmal genau nachforschen.

Das ist ein sehr gefährliches Spiel, dass Sie hier
öffentlich betreiben, Herr Moser.

Antwort:

Ja, bis zu einem Nachweis werde ich die betroffene Firma anonymisieren.
Da komme ich ihnen nach.
Das sie den Aufruf zur Berufung / Beschwerde als Aufruf zur Unruhe werten, spricht für sich!

>Bei Kündigung oder Auflösung des Dienstverhältnisses,
von Seiten der Fa. *******, hat dies keinerlei
Konsequenzen von Seiten des AMS, gegenüber dem Arbeitslosen.<

Wer garantiert uns da keine Konsequenzen!
Wesentlich ist doch die Begründung der Auflösung/ Kündigung des Dienstverhältnisses, seitens der Firma *******, oder etwa nicht?

An T. S.

Ich muss der Kritik recht geben, um eine Firma zu belasten reicht ein anonymes Schreiben nicht aus!
In diesem Fall müssten sie zu der Aussage stehen.
Bitte schreiben sie mir, an christian.moser@soned.cc und berichten sie mir von dieser Firma. Ich werde das vertraulich behandeln.
Vielleicht können sie Personen zu einer Sammelbeschwerde motivieren. Senden sie diese auch an mich/uns.

Von T. S.
Sehr geehrter Herr Orwell


sie sind offenbar Mitarbeiter dieser Firma. Erzählen sie mir nicht wie toll es dort ist, unfähige Trainer, falsche Versprechungen, ständige Lügen, katastrophale Infrastruktur (PCs), eher Arbeitsverhinderung statt Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt

Anmerkung:

Da der Eintrag anonym erfolgte, sich aber sehr viele Menschen über diese Firma beschweren, veröffentliche ich den Text ohne Firmenangabe.
Die betroffene Firma sollte sich schön langsam, über ihr Verhalten gegenüber arbeitslose Menschen, Gedanken machen. Die Kritik an dieser Firma ist gravierend. Darüber hinaus ist es moralisch sehr bedenklich, wenn mit der Not der Menschen Geld verdient wird.
(19.04.2006)

27.03.2006 um 16.48 - von Sandy - das geht schon zu weit!

@ P.H

Pf, also das geht ja wirklich schon zu weit.
Nun werden auch schon Kontrollen im Privatbereich gemacht, und \"unpassendes\" kritisiert und bestraft????
Woher kenn ich das blos.
Passt auf, vielleicht hängt man auch bald Schilder auf die Parkbänke und in die Schaufenster auf denen steht \"FÜR ARBEITSLOSE VERBOTEN\"!!!!!!!!!

@V.M.
Demonstrieren, gute Idee, nur wie zieht man so eine Demo auf...

27.03.2006 um 15.25 - von V.M. - Eine Zumutung!

Liebe Freunde,

Heute habe ich vom BFI folgenden Brief, datiert mit 23. März 2006 bekommen:

"Sie wurden von Ihrer Berater/in Ihrer Regionalstelle des AMS Wien zum
INFO Tag der COMPETENCE FACTORY im bfi eingeladen. Bitte finden Sie sich zu Informationsveranstaltung um 8:15 Uhr an der neuen Adresse ein
Danke für ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
BERUFSFÖRDERUNGSINSTITUT WIEN
Abt.AMV II
Dipl. oec R. W. Bereichsleiterin
A. H.Prokjektkoordinator

Dazu folgende Bemerkungen:

1.ICH WAR VON MEINER BERATERIN NICHT ZUM INFO TAG EINGELADEN. Als ich Ende Februar bei meiner Beraterin gewesen war, war sie krank, und ihre
Vertreterin hat mir davon nichts gesagt.
ES GEHT ALSO UM EINE ZUMUTUNG. Ich habe bereits dagegen protestiert. vergebens;

2. KEIN DATUM FÜR DIE EINLADUNG IST AUSGESCHRIEBEN. Was soll das bedeuten? Ungeachtet wann ich erscheinen werde, kann man mir vorwerfen, dass ich nicht rechtzeitig erschienen bin.

3. WAS IST DIESE IDIOTISCHE "COMPETENCE FACTORY"? Wenn man mich für irgendeine AMS-Scheisse einladet, habe ich zumindest das Recht zu wissen worum es geht. DAS AMS UND SEIN TRABANT BFI HABEN OFFENSICHTLICH EIN PATHOLOGISCHES BEDÜRFNIS DIE MENSCHLICHE WÜRDE DER ARBEITSLOSEN MIT DEM FUSS ZU TRETEN.

4. WARUM GIBT ES IN DEM BRIEF VOM BFI KEINE HINWEISE AUF TELEFON ODER E-MAIL DES ABSENDERS? Vielleicht zittern Sie vor Angst, dass Leute
sich melden und protestieren könnten, oder wie mein früherer Berater P. J. mir damals sagte: "gehen sie hin, sie haben Zeit, sie sind Arbeitslos".

GANZ ARBEITSLOS BIN ICH NICHT MEHR SONDERN GERINGFÜGIG BEI RADIO AFRIKA INTERNATIONAL ANGESTELLT. Und ich werde entsprechend handeln .

Bitte handeln sie auch. Schreiben sie Protestbriefe. Protestieren sie auf
der Straße. Plakatieren sie ihre Unzufriedenheit. Mit Festvorträgen und
Kaffeepause werden sie nicht weit kommen und ihre gute Absichten werden
sich bald auflösen. Kämpfen sie. Kämpfen wir. Uns bleibt nichts anderes
übrig. Jede Nachgibigkeit wird als Zeichen der Schwäche mißbraucht.

Lg
V. M.
Ps.: (Reaktion zur Gedifo & ArbeitslosensprecherIn-veranstaltung vom 24.03.2006
„Rechte von Arbeitslosen in AMS-Maßnahmen“)

26.03.2006 um 18.18 - von P. H. -Neue Methoden wie im Jahre 1938 - 1945

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei meinem letzten Kontrolltermin stellte sich folgende "Sondermaßnahme"
sinngemäß heraus.
Ich muß mit einem plötzlichen Anruf und einem direkten Besuch eines
AMS-Mitarbeiters vor meiner Wohnungstür rechnen.

Meine Gedanken hiezu: Dieser Mitarbeiter notiert in einem späteren
Sachverhalt folgendes:
...Arbeitslose war um 11 Uhr noch im Schlafrock, im Vorzimmer waren 3
Bierflaschen zu sehen, und es roch nach Zigarettenrauch, daher war
vermutlich eine Party am Vorabend im gange. Daher kann mann nicht um
ernsthafte Arbeitssuche bemüht sein....nicht arbeitswillig... daher § 9
ALVG, im weiteren Sinn Bezugssperre.

Es gibt natürlich im Sinne dieser "Sondermaßnahme" keine haltbare
gesetzliche Regelung. Dieser Zustand widerspricht der Bundesverfassung -
Schutz d. Privatsphäre-, zukünftiger § im STGB - Stocking-, somit ein reiner
Amtsmißbrauch § 302 STGB, und ein Fall für die STA-Wien.

22.03.2006 um 17.21 - von Pascher Peter -BFI Orientierungs-Kurs - Pflichtmassnahme von 9.01.- 17.03.2006 / Braunau

In diesem Kurs machte ich eine Ausbildung zum Lagerfacharbeiter.
Dauer 5 Wochen anstatt min. 18 Monate.
Für mich sind diese Kurse eine reine Alibihandlung. Sie dienen der Statistikbeschönigung und sind nur dazu da, dass TrainerInnen einen Job haben.
Sie sind als Arbeitsbeschaffungsmassnahme nicht zielführend und gehen beim Arbeitsmarkt vorbei.
Mit dieser Urkunde werde ich höchstens ausgelacht!

Nachdem, wir waren zu fünft - drei Österreicher und zwei Ausländer, die Ausländer wegen Sprachprobleme bei der Prüfung durchgefallen sind, meinte ein Trainer zur Trainerin: "Warum macht er den Lagerfacharbeiter-Kurs, wenn er nicht Deutsch kann.?

Ich bin der Meinung diese Kurse sind eine reine Geldmacherei / Geschäftemacherei!

22.03.2006 um 17.21 - von Radaelli Roman -BFI Schweisser-Kurs

Ich besuchte von 13.-16.03.2006 einen Schweisserkurs im BFI Braunau.
Kosten für 3.5 Tage 1100 Euro
In den 3.5 Tagen war unser Lehrer ca. 30 min. anwesend
Ich bin der Meinung, dass ist reine Geschäftemacherei. Denn es war ganz selten ein Ansprechpartner erreichbar.
Die ganze Konzentration galt den Lehrlingen der Amag. Für AMS-Kunden bleibt keine Zeit. Diese Personen sind nicht so wichtig!
Der Kurs war nicht zielführend!

am 22.03.2006 um 10.31 - Gesellschaftspolitische Diskussionsforum & Verein „ArbeitslosensprecherIn“ lädt ein zum Workshop

„Rechte von Arbeitslosen in AMS-Maßnahmen“
Informations- und Diskussionsveranstaltung
Zeit:
Freitag den 24.03.2006 16.00 bis 20.15 Uhr
Ort:
Bildungszentrum der AK Wien 1040 Wien, Theresianumgasse 16-18
Großer Sitzungssaal, Parterre!

Stimmen zur Veranstaltung:

1) insgesamt fand ich die AK-veranstaltung gut. sehr guter besuch, insgesamt NUR gute und wichtige fragen (absolut keine peinlichkeiten vom forum, allerdings schon ein paar von den AK-häuptlingen). vor einem jahr wäre eine solche veranstaltung noch nicht auf die füß zu stellen gewesen (DANKE an alle aktivistinnen, dass DAS so gut gelungen ist)
Ge. aus Wien

2) im wesentlichen möchte ich mich ge. meinung anschließen. die ak veranstaltung war - aus meiner sicht - ein erfolg, ich hatte der eindruck die ak hat sich mühe gegeben.
N. aus Wien

3) ca. 150 Personen gut gelungen. Rechtliche Sichtweise von Ak und AMS wurde vertreten. Die Auffassung von uns und unserem Rechtanwalt müssen wir mehr betonen.
C.aus Wien

4) die gestrige Veranstaltung "Rechte von Arbeitslosen in AMS-Maßnahmen"
war ein ganz toller Erfolg. Nach ersten Schätzungen waren etwa 120
Personen anwesend, davon viele Betroffene, die sich auch zahlreich zu
Wort gemeldet haben. Die Veranstalter, u. a. von der AK und von AUGE,
waren sehr beeindruckt und wollen einige Anregungen, die von Anwesenden
gemacht wurden, künftig in ihre Arbeit einbeziehen.
Ga. aus Wien

5) Voller Saal, ein Erfolg. Die am Freitag in der AK Wien stattgefundene Veranstaltung hat wieder einmal gezeigt, daß das System nur mit seinen eigenen Waffen zu schlagen ist.
R. aus Wien

am 16.03.2006 um 23.32 - von G. B. - weiss nicht mehr weiter!

Lieber Herr Moser!
Ich bin momentan in einer Lage, in der ich nicht mehr weiter weiss. Bin 51 Jahre alt, habe laut BBRZ-Arzt Hebeeinschränkung bis 5 kg, darf bei Nässe und Kälte nicht arbeiten, da meine Hals- und Lendenwirbelsäule kaputt sind.(Wirbel verschoben, Vakuumwirbel).
Ich habe mich im September 2003 arbeitslos gemeldet. Im Februar 2004 wurde ich zum ersten Mal zum LILAKTIV eingeteilt. Da habe ich sämtliche Kurse, die für meine Qualifikationen in Frage gekommen sind, gemacht.
Staplerschein, FS B, Grundkurs Word, EXcel und Internet. Anschliessend war ich im Bewerbungsbüro, bis die 3 Monate zu Ende waren. Danach habe ich 1 Monat Einzelcoaching gemacht. Im Juni 2004 habe ich Arbeit als Zusteller bekommen, diese war im September wieder aus. Diese Arbeit fand ich selber, nicht über das AMS!
Seit September 2004 bin ich jetzt wieder daheim und habe mich wieder arbeitslos gemeldet. Da meine Arbeitszeit zu kurz war, um wieder Anspruch auf neue Arbeitslose zu haben, musste ich gleich das abgebrochene Einzelcoaching fertig machen.(Oktober 2004) Bis März 2005 musste ich mich ständig (Alle 2 Wochen ca) bei meinem Arbeitsamtbetreuer melden. Im März 2005 ging LILAKTIV wieder an. Da es für mich keine geeigneten Kurse mehr gab, sass ich die ganzen 3 Monate Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr im Bewerbungsbüro ( am Computer freie Arbeitsstellen suchen, und das 4 Stunden lang täglich). Ich habe meinem Betreuer mehrmals mitgeteilt, dass ich Internetanschluss auch zu Hause habe und andere Hilfsmittel wie Zeitungen oder ähnliches gab es auch im Bewerbungsbüro nicht.
Dann habe ich mich wieder regelmässig beim Betreuer melden müssen. Im November 2005 wurde ich wiederum zum LILAKTIV gezwungen (gleiches wie vorher). Das war im Februar 2006 zu Ende.
Am 13. 3.2006 wurde ich zum RENO EMPLOYMENTPOOL eingeladen (voraussichtliche Dauer 1 Monat). Dieser Pool ist im Prinzip haargenau dasselbe wie LILAKTIV, nur dass die Firma FAB daran beteiligt ist und wenn du sehr viel Glück hast und ein Platz frei ist, der deinen körperlichen Einschränkungen auch entspricht, kannst du für 5 Monate in verschiedenen Firmenbereichen arbeiten. Am 13. 3. nachmittags kam der Anruf vom Kursleiter, dass sie mich nicht nehmen können, da nur 14 Leute im Kurs sind und wir bereits 17 Zuhörer am Vormittag waren. Heute kam die Zuweisung zum RENO EMPLOYMENTPOOL am 4. 4. 2006. (Wieder dasselbe).Diese Zuweisungen kommen nie von meiner Betreuerin Frau Z., sondern immer von Herrn S. (AMS Traun), der gar nicht mein Betreuer ist. Was kann ich da jetzt machen, denn schön langsam komme ich mir verarscht vor.(Quälerei und nur Statistikverschönerung) Mit meinem \"Einkommen\" von 600 Euro Notstandshilfe bin ich selbstverständlich bemüht, mir Arbeit zu suchen. !
Aber leider Gottes höre ich viel zu oft:\"Sie sind doch viel zu alt, was wollen Sie denn überhaupt:\"
Bitte um Antwort
Mit freundlichen Grüssen
G. B.

am 16.03.2006 um 10.07 - von R. S.- Liebe ArbeitslosensprecherIn

Erstmals Danke das es solche Menschen wie euch gibt die uns Arbeitslosen
helfen und uns gute Ratschläge geben, herzlichen Dank.
Mein name ist R. S. bin gelernter Kellner und will mich weiterbilden
und daher versuche ich seit einem Jahr einen Barkeeperkurs vom Arbeitsamt zu
bekommen, bisher erfolgslos. Derzeit bin ich in einen Qualifizierungs Kurs
find ich blöd, ist eh immer das selbe. Die Berater machen mir Hoffnungen das
der Barkeeperkurs das richtge für mich sei, das weiss ich auch aber das AMS
will mir das nicht gönnen.

Mein erster Berater meinte ich solle mir eine Arbeit als Barkeeper suchen
dann würde er denn Kurs bezahlen! Ich fragte mich was das sein solle ohne
Erfahrung eine Arbeit zu bekommen. Ich würde gerne von ihnen erfahren wenn es
möglich ist wie die AMS-Berater das bewilligen können und was ich noch tun
soll oder was ich machen muß um einen Barkeeperkurs zu bekommen. Ich habe
schon alle Unterlagen für denn Kurs besorgt und mich bei Bars beworben aber
ohne Erfolg .Ohne Erfahrung kein Job hieß es.Ich würde Sie daher bitten mir
die Kriterien für eine Zusage für einen angestrebten Kurs zu e-mailen.
HErzlichen DAnk füe ihre Zeit .
R. S.

Herzlichen Dank für ihre schnelle Antwort.
Gerne dürfen sie meine E-mail in forum einbringen.
Ich seh mich bekräftigt in meiner Zukunftsperspektive und dank ihrer
ermunterndend Worte werde ich es schaffen wenn nicht heuer dann im nächsten
Jahr.
Ich möchte mich nochmals bedanken für ihre nette un ermunternde E-mail.

Hochachtungsvoll
R. S.

am 15.03.2006 um 19.38 - AMS Kunde aus Braunau - Rechtswidrig!

Möchte einen Fall schildern:
Eine gute Bekannte von mir 54 Jahre alt, derzeit in diesen sogenannten \"Qualifizierungskurs\" gesteckt worden bekam heute den \'Auftrag\' am Montag bei Werkstatt/Umwelt Ihre Arbeit anzutreten. Vollzeit: Bezahlung = Notstand + Pruduktivitätszulage Euro 7,- pro Werktag.
Das darf doch garnicht sein.
Wann wird das AMS Braunau endlich
über die Gesetze aufgeklärt!!!!