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21.12.2017 um 9.40 Uhr - von F*. - "Erbschaft"


Hallo ! meine Frage mag jetzt blöd klingen, ich besitze aus einer Erbschaft eine niedrigen 6 stelligen Betrag und beziehe seit 7 Jahren Notstandshilfe. Ich habe mich wirklich immer beworben und nur Absagen erhalten. Da ich dann ja keine Mindestsicherung erhalten werde bis ich mein Vermögen aufgebraucht habe, wie sieht es mit der Krankenversicherung aus ? Muss ich für diese dann auch selber aufkommen ? (20.12.17)

Antwort:
Ja das ist zu befürchten - dann müssen sie sich selbst versichern
Falls, unbedingt mit der versicherung reden - es gibt ev. verschiedene tarife. Ohne gewähr

Anmerkung: "Verarmung u.a. von Menschen die "lebenslang" gearbeitet haben"
Ja, diese zwei Parteien ÖVP-FPÖ wollen unschuldige Menschen die längere Zeit arbeitslos sind, in die Armut und Verzweiflung stürzen. Die Mindestsicherung soll dafür sorgen, dass diese Menschen den "Notgroschen" bzw. das lebenslang, für den Lebensabend, angesparte Geld verbrauchen bevor sie Unterstützung / Absicherung erhalten.
Ich denke jetzt an Fälle bzw. ein stellvertretendes Beispiel:
Eine Person, die 30 Jahre, bis zum Konkurs der Firma, gearbeitet hat und jetzt aufgrund des Alters keinen Job mehr bekommt!
Wir haben es mit einer menschenverachtenden, asozialen Regierung / Regierungs-Personen zu tun.

>Ich hoffe und Wünsche, dass das nur schlimme Ängste bleiben!
"Vizekanzler Strache zu Arbeitslosengeld Neu"


20.12.2017 um 9.44 Uhr - von E. - "Wieder berufstätig, bekomme ich eine Rückforderung nach der anderen"


Zur Notstandshilfe hier meine Erfahrung: Seit ich wieder berufstätig bin bekomme ich eine Rückforderung nach der anderen vom arbeitsmarktservice. Die ersten beiden habe ich erfolgreich abwenden können aber nun wollen sie aus dem 2015er Jahr 2 Monate zurück in welchem ich unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient habe und der Bescheid vom Finanzamt statt "aus selbständiger Tätigkeit" "Einkuenfte aus Gewerbebetrieb" betitelt und daher, WARUM VERSTEHE ICH NOCH IMMER NICHT, möchten sie die beiden Monate rückbezahlt. Das alles in der Weichnatszeit wo man sich eigentlich besinnen sollte und zusammenkommen und zusammenhalten sollte attakieren sie einen. 2015 habe ich weniger als die Mindestsicherung in Summe im Monat verdient, es ist gezielte Attacke gegen die eigene Bevölkerung mit der Hoffnung diese zu reduzieren.

Antwort:
Erheben sie Beschwerde auf den schriftlichen Bescheid. Weisen sie ihre Angaben wie die Geringfügigkeit bez. der zwei Monate nach.

20.12.2017 um 7.35 Uhr - von J. S. - "War vorauszusehen, dass die FPOE die Steuergeschenke mit dem Abbau des Sozialsystem finanziert"


An alle die hier wirklich blau gewählt haben...haha. Es war doch vorauszusehen, dass die FPOE die Steuergeschenke mit dem Abbau des Sozialsystem finanziert. Jeder der das Pech hat laenger als 1 Jahr arbeitslos zu sein, kann alles ueber einem Wert von 4000 Euro verscherbeln....

17.12.2017 um 23.37 Uhr - "Schwarz_Blaue Massnahmen zum AlVG"


Auszug aus dem Regierungsprogramm ÖVP-FPÖ 2017: Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung

Erste Einschätzung ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm 2017: Schwarzblau bringt weitere Verschärfung des neoliberalen Zwangsregimes!

Dank an Aktive Arbeitslose die sich mit den Massnahmen schon auseinandergesetzt haben!

18.12.2017 um 12.27 Uhr - von G. - "Mit der AK Wien bezüglich Notstandshilfe unterhalten"
Hallo Christian !
Habe mich mit der AK Wien unterhalten bezüglich des neuen Regierungsprogramm was Notstandshilfe Abschaffung angeht und da sagte man mir das sie das erhalten haben von der ÖVP und FPÖ und das das eine Katastrophe wird weil Notstandshilfe in Arbeitslose umgewandelt werden wird und nur mehr begrenzt sein wird und dann man nichts mehr bekommen wird nach einen gewissen Zeitraum und danach wahrscheinlich Mindessicherung beantragen muss sofern man die überhaupt bekommt wegen Partnerechnung usw... also vermögen verwerten mit allen Schikanen die es nur geben wird. Da kommt was auf uns zu und mir graust davor jetzt schon und wenn das eintrifft kann ich nicht mal mehr die Wohnung erhalten die ich habe und alles was man sich so angeschafft hat Auto wird weg sein also laut AK Wien wird das spätestens in einen halben Jahr umgesetzt werden. Lg. G

Anmerkung: "Das wäre der Gipfel an Widerlichkeit?"
"Ich kann mir bis heute keinen Reim drauf machen, was das Mitgehen der FPÖ bez. dem Grünenantrag - Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung während der Notstandshilfe - betrifft?
Sollte es wirklich so kommen, wie G. andeutet, dass ganz einfach die Notstandshilfe abgeschafft wird und die Notstandshilfe-EmpfängerInnen in die Mindestsicherung und letztendlich doch wieder zur Partnerschafts-Anrechnung gekarrt werden, so wäre das mit einem unerträglichen Charakterzug gleichzusetzen.
Vor den Wahlen mit SPÖ und Grünen für die Aufhebung der Partnerschafts-Anrechnung stimmen, dadurch den WählerInnen zeigen "wie "SOZIAL" die FPÖ doch ist", um gleich darauf im Regierungsübereinkommen den "Transfer" der Notstandshilfe-Leute, in die Mindestsicherung mit Partnerschafts-Anrechnung, zu beschliessen!

"Anscheinend soll die "Übersiedlung" von "Notstandshilfe zur Mindestsicherung" bis zu dem Datum stattfinden, an dem die Partnerschafts-Anrechnung - >("in der "Notstandshilfe"?")< - für ungültig erklärt worden wäre."

Eigentlich kaum zu fassen! Falls, handelt es sich um einen Charakter, der kein Land / keine "Menschen" führen dürfte! Einer Regierungspartei nicht würdig!"

Ps.: Ein "Aufschrei" führte dazu, dass die Sozialministerin bis Ende des Jahres Zeit hat, um einen Vorschlag bez. "Notstandshilfe?" / "Arbeitslosengeld Neu" vorzulegen.
Heisst, dass es - ab 1.7.2018 - mind. ein halbes Jahr lang ("+"?) keine Partnerschaftsanrechnung gibt? (Anm.: "Arbeitslosengeld Neu /"Notstandshilfe"?" unter Petition)

ENDLICH
Notstandshilfebeschluss: Partnerschaftsanrechnung von SPÖ, Grüne und FPÖ gekippt" (16.10.17) - Zu früh gefreut?!


19.12.2017 um 10.03 Uhr - von P. - "AK nicht gewusst?"
Schwarz/Blaue Maßnahmen zum AlVG. Bitte um Verständnis. Aber mir kann doch keiner weismachen, dass diese sogenannte AK nicht gewusst hat, was n a c h den Wahlen auf die Bürger zukommt, insbesondere auch auf die Arbeitslosen. Denn immerhin gibt es ja nicht nur rote, sondern auch schwarze und blaue Kämmerer. Also sollns die Verarsche bei sich behalten. Alle eine falsche Bagage.

Antwort/Anmerkung:
Auch die BürgerInnen / WählerInnen hätten wissen müssen, was auf Österreich zukommt. An erster Stelle arbeitslose Menschen? Dies irritiert mich am Meisten, dass Arbeitslose doch tatsächlich die FPÖ wählen?

19.12.2017 um 10.18 Uhr - von Martin Mair / Aktive Arbeitslose - "Hartz IV für alle Langzeiterwerbslosen"
Aufgrund der verklausulierten Formulierung, die nur mit einem zweiten Punkt verständlich wird, haben wir auf die Schnelle den größten Hammer überlesen: Die Abschaffung der Versicherungsleistung Notstandshilfe, mit der Hartz IV für alle Langzeiterwerbslosen eingeführt werden soll. Da die Mindestsicherung zum Teil sogar deutlich schlechter als Hartz IV ist (geringere Vermögensfreigrenzen, keine volle Übernahme von Wohnkosten etc.) wäre das ein massiver sozialpolitischer Rückschritt. Menschen, die brav gearbeitet und Jahrzente lang in die ArbeitslosenVERSICHERUNG eingezahlt haben, sollen de facto enteignet werden, nur weil Wirtschaft und Staat sagen, !"wir brauchen Dich nicht mehr".

Ein derart massives Sozialabbauprogramm, das auf der anderen Seite die Reichen und Superreichen belohnt, die uns alle durch zu geringe Löhne oder zu hohe Preise ausgebeutet haben, hat es bislang noch nicht gegeben in Österreich. Der Kampf gegen diese zutiefst asoziale Politik muss dieses Mal konsequenter sein und darf sich nicht mit halbherzigen Versprechen der ehemaligen Sozialdemokraten zufrieden geben, die selbst keine einzige Verschlechterung von Schwarzblau I+II voll zurück genommen hatten! Es geht nämlich auch um einen Kampf um echte, "horizontale" Demokratie, die nur vom Volk selbst ausgehen kann und nicht von den politischen Parteien!

Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

19.12.2017 um 11.21 Uhr - von G. - "Beim Bürgerservice vom Sozialministerium angerufen"
Gestern 18.04 Uhr - Hallo Christian !
Ich habe heute auch am Bürgerservice vom Sozialministerium angerufen und auch dort bestätigte man mir das es sich um eine Katastrophe für arbeitslose und arme Menschen handeln wird da jetzt nicht mal mehr gesichert wird das die Partneranrechnung abgeschafft wird und es wird höchstwahrscheinlich die Notstandshilfe abgeschafft werden und die Leute offensichtlich laut Regierungsprogramm nicht mal mehr Mindessicherung bekommen nach einer gewissen zeit Arbeitslosengeld. Mit einen Wort hat man mir gesagt es wird wenn höchstens quasi ein harz 4 wie in Deutschland werden oder noch schlimmer! Wenn das nun wirklich kommt darf man sich dann einstellen das wenn man arbeitslose bezieht nach einer gewissen zeit gar nichts mehr bekommen wird und man schauen darf wo man bleibt es ist grauslich was da auf arme ,kranke und arbeitslose zu kommen wird. Hoffentlich Protestieren da unzählige Leute dagegen!!

Gestern 21.49 Uhr - - "Stellungnahme von Kurz und Strache gesehen"
Habe heute die Stellungnahme mit kurz und Strache gesehen im ORF 2 um 20 Uhr 15 und dort wurde das Thema angesprochen. Kurz sagte Wort wörtlich das es ein Modell harz 4 bzw Mindestsichrung geben wird anstatt Notstandshilfe und vermögen über 4100 Euro verwertet werden muss bevor man Geld bekommt. Wie es mit Partneranrechnung aussieht wurde nicht behandelt und ich fürchte das es zusammen gerechnet wird und das ist eine Katastrophe weil dann bekomme ich nichts mehr rein gar nichts mehr weil da 1250 Euro zusammen gerechnet werden.
Jetzt bekomme ich noch 619 Euro Notstandshilfe ,nachher gibt es scheinbar nichts mehr für mich? Ich habe ein Auto und meine Frau auch der Wert dieser beiden Autos sind maximal 3000 Euro wenn überhaupt sollte also kein Problem darstellen? Wie es aussieht werden harte Zeiten auf arbeitslose besonders auf ältere arbeitslose und kranke arbeitslose zukommen viele werden rein gar nichts mehr bekommen so wie ich zum Beispiel!! Eine reine Katastrophe das ganze. Lg. G.

19.12.2017 um 11.45 Uhr - von W. S. - "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht !"
Das ist nur die eine Seite der Medaille..."
Liebe Leute, erinnert Euch an die ganzen Grauslichkeiten, die EUCH in der Vergangenheit passiert sind.
Auch wenn wir eine neue Regierung haben, die Menschen, die uns bei AMS etc. gegenübersitzen, sind dieselben.
Der Widerstand muss face2face beginnen !

Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht !

19.12.2017 um 18.29 Uhr - von Dr. Pochieser - "El Niño (span. u.a. „für Christuskind auch Klimaanomalie“) ist über Österreich gekommen und bringt uns die asozialste Bundesregierung der 2. Republik"
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

El Niño (span. für „der Junge, das Kind“, „das Christuskind“, aber auch eine Klimaanomalie, mit der dieser Begriff mittlerweile vornehmlich und synonym verwendet wird) ist über Österreich gekommen und bringt uns die asozialste Bundesregierung der 2. Republik. Allein die Maßnahmen gegen die Notstandshilfe, eine der tragenden Säulen Österreichs als Sozialstaat, wenn man deren Geschichte kennt (um die Härten der Arbeitslosigkeit nach dem Ersten Weltkrieg etwas zu lindern) rechtfertigt diese Aussage. Sozialpolitisch ist das somit ein Rückschritt in die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Von der angeblichen jetzigen Arbeiterpartei wird damit ein Angriff auf gerade diese Bevölkerungsgruppe gestartet. Mit den Maßnahmen zur Beseitigung der Notstandshilfe und Deckelung der Mindestsicherung wird Armut und soziale Ausgrenzung befeuert. Damit soll wohl der Nährboden für Populisten und Heilsbringer, die davon leben, weiter bereitet werden. In Auftritten (beispielsweise gestern nach der ZIB2 am runden Tisch) wird um die Menschenverachtung gegenüber Flüchtlingen, die Asyl suchen, Erwerbsarbeitslosen und Mindestsicherungsbeziehern mittlerweile gar kein Hehl mehr gemacht.

Wenn es juristisch-menschenrechtlich beim Verfassungsgerichtshof normal einherginge (und sich dieser Gerichtshof nicht bei der Anrufung in Rechtsfragen des Armutsrechts tendenziell für unzuständig erklärte und verabschiedete), wäre ich optimistisch, die da in diesem Geiste einherkommenden Gesetzeswerke juristisch-menschenrechtlich hinwegfegen zu können. Allerdings reklamiert die österreichische Äußerstrechte bei der Nachbesetzung des Verfassungsgerichtshofes
( s. http://mobil.derstandard.at/2000070635906/Freiheitliche-draengen-in-den-Verfassungsgerichtshof )
bereits 2 Verfassungsrichter für sich. Dagegen gilt es einzustehen (leider mahne ich seit mittlerweile Jahrzehnten vergeblich die Zivilgesellschaft, für sich ein Verfassungsrichter, einen wirklichen Menschenrechtler, einzufordern; warum kann der Nowak oder ein Tretter nicht Verfassungsrichter werden?).

Menschen überstehen auch El Niño und andere Katastrophen. Die Kraft, die das schafft ist die Menschlichkeit. Jede Diktatur in der Menschheitsgeschichte ist letztlich an der Menschlichkeit (am Menschen als soziales Wesen) gescheitert. Da werden wir in Österreich auch mit diesem El Niño, dieser Gesellschaftsklimakatastrophe, fertigwerden. Das soziale Österreich wird aufstehen (und steht bereits auf).

Wir Juristen, die wir keine Gutachtensbestellungen beispielsweise zur Beschränkung des Flüchtlingsschutzes und anderes gegen menschenrechtlich und sozial Verpöntes entgegennehmen, werden unseren Teil dazu beitragen. Meine Initiative „mit Verfassungsrecht gegen Armut (und sonstige Unmenschlichkeit)“ wird intensiviert werden. Das von mir zum El Niño (als Christuskind).

Meines Erachtens geht es nun wirklich um das Eingemachte im Sozialstaat und Menschenrechtsstaat Österreich (was man von mir vermutlich noch gar nicht gehört hat).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüssen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

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Auszug Regierungsprogramm
Maßnahmen
Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen.

• Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein.

• Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung
-- Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe
-- Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer)
-- Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen zu erzielen
-- Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige) nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten
-- Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes

• Zumutbarkeit reformieren
-- Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)
-- Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize

• Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)

• Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)

• Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im Leistungsbezug hintanzuhalten

• Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien und Sozialpartner)

• Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt

• Schulungen verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchführen
-- Arbeitssuchende sollen auf einen konkreten Arbeitsplatz hin geschult werden: Dies soll in Unternehmen bzw. Organisationen erfolgen, welche die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter dann einstellen wollen
-- Jene Schulungsmaßnahmen, die auf den konkreten Bedarf der Betriebe abgestimmt sind, weisen einen höheren Arbeitsmarkterfolg auf, ihre Teilnehmer finden vergleichsweise schneller einen Arbeitsplatz. Arbeitstrainings, Arbeitserprobung und arbeitsplatznahe Qualifizierungen sind entsprechend auszubauen.

• Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums
• Prüfung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf Wiedereingliederung, Beschäftigungsanreize und Mitnahmeeffekte durch die verantwortlichen Ressorts (BMASK, BMF)

• Transparenz im Förderbudget: Auflösung der Arbeitsmarktrücklage und Rückführung aktivierter passiver Mittel ins fixe Förderbudget, um die Zielsteuerung zu optimieren

• Prüfung des Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsaktion 20.000

• Praxisgerechte Kurzarbeitsregelung: Verankerung der Kompetenz zur Vereinbarung von Kurzarbeit auf Betriebsebene; Monitoring durch das BMF

• Nutzung von AMS-Tools zur kundenspezifischen Betreuung von Arbeitslosen zur Verbesserung der Treffsicherheit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

• Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58 schrittweise Anhebung auf 55/60)

• Arbeitslosengeld NEU und die Überarbeitung aller Instrumente des Arbeitslosenversicherungsrechts im Hinblick auf Effizienz und tatsächliche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt sowie auf das Ziel der Vereinfachung erfordern eine Neukodifikation des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
als AlVG NEU, eine Neufassung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes als AMFG NEU und des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes als AMPFG NEUPrüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Neufassung bei Dienstgebern ohne Betriebsstätte im Inland (§ 2 AMPFG)

• Prüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Entfall des Valorisierungsmodus bei geringem Einkommen (§ 2a ALVG)

• Überprüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), einer sektoralen Schließung des Arbeitsmarktes bei erhöhter Arbeitslosigkeit und der Entsenderichtlinie im Hinblick auf den (regionalen) Bedarf am Arbeitsmarkt und Fokussierung auf qualifizierte Fachkräfte

• Neufassung und Weiterentwicklung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (§ 1 AuslBG) – Einschränkungen für Drittstaatsangehörige bei erhöhter Arbeitslosigkeit prüfen

• Verstärkte Berücksichtigung von Deutsch- und Kulturtechnikkenntnissen prüfen

Siehe ÖVP / FPÖ-Regierungsprogramm 2017 - 2022 - Ab Seite 142

22.12.2017 um 15.49 Uhr - von W. S. - "Offensichtlich war der Aufschrei nicht gross genug!"
Trifft dieser Spruch zu ?

Jean-Claude Juncker ist ein pfiffiger Kopf. "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert", verrät der Premier des kleinen Luxemburg über die Tricks, zu denen er die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ermuntert. "Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Quelle :
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15317086.html
Was unter Hundstorfer mit der SPÖ (Mindestsicherung) begann, wird von FPÖVP tief asozial weitergeführt...
Und auf die versprochenen Jobs warten wir wohl endlos weiter..

Offensichtlich war unter SPÖVP Regierung der Aufschrei nicht gross genug !
Traf ja eh nur einige Wenige - Aber diesmal .. ?
Leute, unser Geschrei muss diesmal so laut sein, daß es gehört werden muss !

Postet online und geht zu den Demos ! (21.12.17)

3.01.2018 um 10.42 Uhr - von Su. - "Sozialministerin zum Privateigentum"
gestern sagte die neue "sozialministerin"in zib2 : "unter ihr kommt kein harz 4 und kein 'zugriff' auf das privateigentum wie auto etc.
mal sehen, wie ist es mit dem "versprechenhalten"?
wir sollen es genau beobachten, oder war es nur ein "ausweichen" auf die scharfen fragen der orf-moderatorin? lg, su

Antwort:
Die Frage bezog sich nur auf das Arbeitslosengeld bzw. solange sich Betroffene im, immer geringer werdenden, Arbeitslosengeld befinden. (Ja es heisst abwarten, wie lange Arbeitslose dort verweilen können?)
Müssen die Personen anstatt in die Notstandshilfe in die Mindestsicherung, so befürchte ich schaut`s bez. Privateigentum und Partnerschaftsanrechnung besorgniserregend aus? (Ohne Gewähr bzw. noch zuwarten was kommt?)

3.01.2018 um 11.00 Uhr - von G. S. - "Unlimitiertes Arbeitslosengeld"
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein: Kein Hartz IV in Österreich
Unlimitiertes Arbeitslosengeld und personalisierte Arbeitsmarktberatung

Wien (OTS/BMASK) - Mit einem klaren Bekenntnis zum Sozialstaat Österreich und der Ansage, dass das Sozialbudget nicht gekürzt wird, setzt die neue Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Akzente vor der Regierungsklausur, die am 4. Jänner in Schloss Seggau in der Steiermark beginnt. „Ich will den Stempel ‚Notstandshilfeempfänger‘ möglichst rasch beseitigen“, sagt Hartinger-Klein. „Menschen, die unverschuldet auch sehr lange keinen Job finden, werden dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.“

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird degressiv gestaltet, also mit der Zeit sinken, in etwa auf das Niveau der jetzigen Notstandshilfe, die in das System integriert wird. Jetzt werden zunächst einmal finanzmathematische Modelle berechnet. - Weiter unter Sozialministerium.

Anmerkung:
Okay, seien wir gespannt, was kommt?

3.01.2018 um 20.09 Uhr - von J*. - "Pensionsversicherung?"
Was hier bis jetzt kaum Erwaehnung fand, in der Notstandshilfe ist man pensionsversichert. Entfällt mit der Ms auch. (2.3.18)

Antwort:
Richtig, auch sollen den Betroffenen in der Arbeitslosigkeit (im Arbeitslosengeld) höchstens zwei Jahre Pensionsversicherungszeit angerechnet werden.
"Ev. gibts dann schlimmsten Fall`s statt der Pension weiter die Mindestsicherung?"
(Ohne Gewähr)

6.01.2018 um 6.19 Uhr - von G. - "Was für ein ordinäres System"
"Arbeitslosengeld: Hartinger rudert nach Zurechtweisung durch Kurz zurück"
Hallo Christian !
Nun offiziell Notstandshilfe Bezieher werden ser wohl in die Mindestsicherung gedrängt und bei einer Deckelung von 1500 im gemeinsamen Haushalt bekomme ich dann nur mehr 250 Euro weil die frau 1250 verdient, was nichts anderes heisst das ich die Wohnung verlieren werde. Wenn auch noch meine Tochter Mitgerechnet wird sie ist Lehrling dann bekomme ich nichts mehr . Ich bin Notstandshilfe Bezieher und sehr eingeschränkt arbeitsfähig und jetzt werden alle die krank sind und Langzeitarbeitslos bestraft. Was für ein Ordinäres System.

Arbeitslosengeld: Hartinger rudert nach Zurechtweisung durch Kurz zurück.
Lg. G (5.01.18)

Anmerkung: "Der Kanzler verwies in diesen Fällen auf die Mindestsicherung!"
Arbeitslosengeld Neu: Kurz bestätigt den Ansatz der Sozialministerin nicht!
Wer länger einbezahlt hat soll es länger bekommen, wer kurz eingezahlt hat soll das Arbeitslosengeld nur "Kurz" bekommen. Der Kanzler verwies in diesen Fällen auf die Mindestsicherung! (OÖ-Nachrichten vom 5.1.18)

14.12.2017 um 9.44 Uhr - von M*. - "Arbeitsort auf österreichweit geändert"


Sehr geehrtes SoNed-Team
Das AMS hat in der Betreuungsvereinbarung einseitig meinen gesuchten Arbeitsort von Wien und Wien-Umgebung auf Österreichweit geändert. Ich bekam auch schon Stellenangebote vom AMS für ausgeschriebene Positionen in Tirol und Vorarlberg wo ich innerhalb von 8 Tagen vorstellig werden muss. Mein Wohnort und gemeldeter Hauptwohnsitz ist Wien. Die Arbeitsorte sind aus meiner Sicht unzumutbar.Was kann ich dagegen unternehmen? Mit freundlichen Grüssen

Antwort:
Ich befürchte das AMS vermittelt "jetzt" Personen, ohne Betreuungspflichten österreichweit. Als gäbe es dort in der Region keine arbeitslosen Menschen. Versuchen sie aber trotzdem die Betreuungsvereinbarung zu ändern, indem sie ihren Wunsch / Korrekturvorschlag schriftlich (ev. eingeschrieben, ev. pr E-Mail ....... mit Nachweis) ans AMS / zu ihrer BetreuerIn senden.
Falls, ist ganz wichtig, dass sie bei solchen Vermittlungsvorschlägen sofort ihre BeraterIn kontaktieren und im vorhinein um die Fahrtkosten ansuchen. Ist es soweit entfernt, dass es ev. nicht an einem Tag zu schaffen ist brauchen sie zu den Verpflegungs-, auch Übernachtungs-Kosten. Da das Geld bei Arbeitslosen knapp ist, ist die finanzielle Unterstützung vorab ev. sogar Voraussetzung, um dorthin zu gelangen und stellt ev. auch sicher, dass solche Vorschläge nicht der Schikane dienen.
>Um notwendige finanzielle Unterstützung immer im Vorhinein (vor der Reise) ansuchen!

Ps.: AlVG § 9 (2) Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht.
>Ev. suchen sie um einen Feststellungsbescheid, bez. der Rechtmässigkeit von österreichweiten Vermittlungen, an. (ohne Gewähr)

13.12.2017 um 11.17 Uhr - von A. - "Ich möchte gerne von meinem heutigen Besuch beim AMS berichten und benötige dringend eure Hilfe!"


Liebes Soned Team!

Ich möchte gerne von meinem heutigen Besuch beim AMS (südl. NÖ) berichten und benötige dringend eure Hilfe!

Ich bekam vorige Woche einen eingeschriebenen RSB Brief mit einer Vorladung zum heutigen Termin. Ich schildere den Sachverhalt:

Ich habe (AMS Stellenangebot) mich vergangene Woche bei einer Stelle beworben (betrifft Schönheit und Aussehen). Ich teilte der Dame am Telefon mit, nachdem ich die näheren Umstände und Auskünfte über Arbeitszeit etc in Erfahrung gebracht habe, dass die gewünschte Arbeitszeit (09.00 bis 19.00) mit meiner Kinderbetreuung leider nicht vereinbar ist. Weiters teilte ich Ihr mit, dass die Arbeit bzgl meiner Kinder bis max 15h möglich ist, da meine Kinderbetreuung nur bis 16h vorhanden ist. Weiters sucht sie Mitarbeiter zwar ab 20h aber wie ich nach hakte stellte sich heraus, sie möchte eine Ganztagsmitarbeiterin. Die Dame stieg leider auf mein Angebot, Teilzeit am Vormittag zu arbeiten nicht ein und daher habe ich die Stelle abgelehnt. Da der Gehalt trotz des Kollektivvertrages schon sehr niedrig ist und mir auch im Falle einer Teilzeitstelle kein Geld mehr übrig bleibt (nach Abzug der Fahrtkosten und der Kinderbetreuung -ich steige mit einem Minus aus-) verblieben wir bei einer
Absage.

Ich meldete dies dem AMS und prompt kam 2 Tage darauf ein RSB Brief mit einer Vorladung zur Klärung des Sachverhaltes.

Beim heutigen Termin musste ich feststellen, wie frustriert und angefressen mein neuer AMS Betreuer war. In den 30min wo ich in dessen Büro saß und versuchte den Sachverhalt zu klären, wurde er immer penetranter. Ich kam nicht ordentlich zu Wort und konnte nicht meine Sicht erklären. Er teilte mir mit, dass er jetzt eine Niederschrift zu dieser Causa tätigen wird. Dies tat er auch. Nach Durchsicht dieser Niederschrift fiel mir auf, dass die Dame, wo ich mich beworben habe, ihren Sachverhalt völlig falsch dem AMS geschildert hat. Daraufhin machte meinen AMS Betreuer aufmerksam aber das ließ ihn völlig kalt. Weiters erklärte ich ihm, dass ich seit 7 Jahren neurologisch erkrankt bin und ich diesen Beruf (habe den Beruf ein Jahr nach der Diagnose im 2. Bildungsweg selbst bezahlt) aus neurologischer Sicht und Haftpflichtgründen gar nicht mehr ausüben soll und darf. Da die Ausübung des Berufes für mich und der Klienten ein gesundheitliches Risiko darstellt und mir und dem „Dienstge
ber“ die Versicherung aussteigt.

Daraufhin reagierte er kühl und meinte: „Sie haben die Ausbildung absolviert in der Zeit wo sie schon erkrankt waren!“ Das stimmt auch aber ich wusste in dieser Zeit noch nicht, was die genauen Ursachen und Auslöser für meine epileptischen Anfälle sind, sonst hätte ich diesen Berufsweg * gar nicht eingeschlagen und hätte mir die Kosten von 4.000 Euro gespart. Nach vielen Untersuchungen in den verg. Jahren ist der Neurologe zur Kenntnis gekommen, dass viele Faktoren im diesem Job (Strom, IPL, Licht etc) meine Anfallsbereitschaft erhöhen u ich dadurch schneller u öfters EPI-Anfälle bekomme. Der Neurologe riet mir aus gesundheitlichen Gründen u wg Gefährdung der Kunden ab, wieder in diesem Job zu arbeiten.
Weiters wurde ich im meinem letzten Job in dieser Branche von meinem damaligen Chef sexuell genötigt u seit dem habe ich ein Problem habe, mit Männern zu arbeiten. (der sex. Übergriff wurde damals gemeldet und ist somit vom Tisch - war auch ein toller vom AMS vermittelter Job!!!-)

Nachdem er mir die Niederschrift zum Durchlesen vorlag, nötigte er mich unter Androhung von Sanktionen, ihn zu unterschreiben. Ich weigerte mich diesen Blödsinn zu unterzeichnen. Er wurde zudringlich und drohte mir, dass sei eh nicht nötig, er hole sich 2 Kollegen als Zeugen, er liest mir die Niederschrift im Beisein der 2 Kollegen vor, die beiden Kollegen unterfertigen ihn. Dass genügt auch!

Somit blieb mir nichts anderes über als den „Scheiss“ zu unterzeichnen. Leider!!!!

Ich machte auch den AMS Betreuer darauf aufmerksam, dass ich mich an die gesetzlichen Bestimmungen halten muss bzgl. Kinderbetreuung und Aufsichtspflicht ggüber meiner beiden Kids.

Er meinte nur, es sei ihm egal, wenn die NM Betreuung nur bis 16h offen hat, dann soll ich mir eine Tagesmutter nehmen od die Kids bis 20.00 alleine unbeaufsichtigt zu Hause lassen.

Als ich ihm weiter mitteilte, dass die Stelle lt den gestzl. Rahmenbedingungen nicht zumutbar ist wurde er wieder penetrant und meinte: Ich habe von 07.00 bis 19.00 zur Verfügung zu stehen. Er konnte mir auch nicht sagen, wo dies steht u warum es so geregelt ist. Haltet sich das AMS nicht an Gesetze und Verordnungen?

Muss ich wirklich lt AMS bis 19.00 arbeiten? Muss ich als Notstandshilfeempfänger wirklich jeden Deppen Job annehmen obwohl ich eigentlich gelernte Bürokauffrau bin?

Wenn ich meine Kinder, vorallem meinen Jüngsten 4 Std unbeaufsichtigt lasse, verletze ich meine gesetzl Aufsichtspflicht (bekomme Probl. md Jugendamt wegen Vernachlässigung und im Falle eines Unfalles od sonst. steigt mir meine Haftpflicht bzw meine Haushaltsversicherung etc. aus). Auch dass war ihm egal.

Ich kann nur soweit einer Tätigkeit nachgehen, solange die NM Betreuung offen hat, ansonsten bekomme ich Probleme mit den Behörden, Schule etc. Wiederrum war es ihm egal.

Trotz meiner Bitten um Aushändigung eines Duplikates der Niederschrift wurde mir dies WIEDER VERWEIGERT mit der Begründung, dass das AMS keine Kopien der Niederschrift aushändigt. Auf meine Bitte hin doch ein Foto mit meinem Smartphone zu machen, nahm er mir schnell die Niederschrift weg und meinte: Ich sei eine erwachsene Frau und könne mir das wohl merken!

Abschließend will er mich wieder obwohl meine Befunde (freiwillig) beim AMS aufliegen, ins BBRZ schicken um meinen tatsächlichen Gesundheitszustand zu prüfen. Da ich mich weigerte und erklärte, dass meine Befunde eh bei ihnen aufliegen meinte er, dass nur Befunde von ihren Ärzten im BBRZ od PVA anerkannt werden. Jetzt frage ich mich: Sind mein Neurologe od das EEG Labor (sorry) Trotteln? Für was haben alle jahrelang studiert?

Meine Frage daher: wie kann ich ggüber dem AMS jetzt vorgehen und mich wehren:
Ich wurde zur Unterschrift gezwungen und genötigt,
eine Kopie der Niederschrift wurde mir verweigert
- mein Gesundheitszustand wird in Frage gestellt
- bei Weigerung ein Jobangebot anzunehmen ohne dass ich mich strafbar mache (bzgl der Verletzung der Aufsichtspflicht der Kinder), mir gleich mit Sanktionen gedroht wird.
Danke mal im Voraus (12.12.17)

Antwort:
Das war nicht gut - Sie hätten das nicht unterschreiben sollen! Schon gar nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind - und es sich - nach ihrer Auffassung - um falsche Angaben der "ArbeitgeberIn" handelt!
Hätte ihnen egal sein sollen, wenn ein zweiter AMS-MitarbeiterIn unterzeichnet.
Hier wird wieder mal sichtbar, wie wichtig es ist selbst eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - wenn möglich, tun sie das in Zukunft. Ihrer Beschreibung nach beurteilt, war das Verhalten ihres Beraters unseriös.
Drum, setzen sie sofort den Sachverhalt auf, wie es sich ihrer Meinung nach beim Vorstellungsgespräch zugetragen hat und senden dies eingeschrieben ans AMS mit dem Hinweis, dieses Schreiben der Niederschrift (aufgenommen am ? von ihrem AMS-Berater / Namen ev. Grund der Niederschrift) beizulegen!

Ev. wäre es angebracht die Sachverhaltsdarstellung bez. dem AMS-Termin, die sie hier angeben, als Beschwerde an die AMS-Geschäftstelle zu senden. Eine Kopie an die Landesgeschäftsstelle bzw. sollte die Beschwerde ev. auch an den österreichische AMS-Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf (ams.oesterreich@ams.at) gehen!.
Weiters wäre es hilfreich das Schreiben / die Beschwerde auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) zu senden.

Kommts zur Bezugssperre, so legen sie sofort Berufung auf den Bescheid ein!
Sie müssen dem Arbeitsmarkt "nicht 12 Stunden am Tag" von 7 - 19 Uhr zur Verfügung stehen, sondern 16 - 20 Stunden in der Woche! Betreuungspflichten.

Auch geben sie an, dass es sich beim Bewerbungsgespräch anders, als die Kontaktperson angab, zugetragen hat.
Hier ist eine präzise Feststellungen über den Verlauf des
Vorstellungsgespräches notwendig! Das wäre die Pflicht der Behörde gewesen.
Wird ev. das Gericht - falls - nachholen! Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch.

Was die Gesundenuntersuchung betrifft, so bestehen sie auf die Anerkennung ihrer Befunde. Auch deshalb wäre der Volksanwaltschaftskontakt von Vorteil, um hier deren Beistand zu geniessen.

Zur Info:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Was die Seriosität des BBRZ betrifft, so sollte man sich eine Meinung bilden, nach dem man sich einen Auszug eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteils durchliest.
Das BvWG gibt "nichts" (nicht viel) auf die BBRZ-Gutachten.
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<
unter: Antwort zu BBRZ!

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"

BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

Ps.: Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit verliert man den Berufsschutz, weshalb jeder Job über 20 Stunden die Woche, der nach KV, bzw. "branchenüblich" entlohnt wird Pflicht ist. (Zumutbarkeitsbestimmungen-3) (Ohne Gewähr)


10.12.2017 um 10.22 Uhr - von J*. - "Partnerschaftsanrechnung; Bin echt am verzweifeln"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche dringend einen Tipp, mir hat das AMS die Notstandshilfe gesperrt weil sie sagen das ich mit meinen Freund eine Lebensgemeinschaft habe, wir wohnen zwar gemeinsam aber wir teilen unser geld nicht d.h. ich bezahle meine sachen die ich zum leben brauche selbst z.B. Autoversicherung...
Wir haben beide die vereinbarung das das Geld in der eigenen Tasche bleibt. Jetzt hab ich keines mehr und weiß nicht wie ich um die runden komme, noch dazu mache ich gerade eine Ausbildung zur Friseurin über eine Stiftung die über das AMS finanziert wird und bin kurz vor meiner LAP und muss mir für meine LAP sehr viele Utensilien besorgen die nicht gerade billig sind. Ich hab auch echt keinen Bock drauf irgendwen an der Tasche zu hängen. Wie stellen die sich das vor, ich arbeite 40 Stunden die woche, soll ich in meinen Mittagspausen betteln gehn? Außerdem hat mein Freund Schulden und sehr hohe Lohnpfändungen (800-900 € monatlich) er muss selber schauen wie er um die runden kommt und werde sicher kein geld von ihm verlangen und er ist auch sicher nicht dazu bereit das er mir was gibt. Das AMS hat auch gesagt das sie das ein Jahr rückwirkend von mir nachfordern wollen, ich hab das dann ausgerechnet und das wären dann fast €10.000.
Bitte helft mir ich bin echt am verzweifeln ich weiß nicht was ich tun soll.
Lg J (9.12.17)

Antwort:
Sie legen auf den Bescheid sofort Berufung ein / erheben Beschwerde!
Wichtig ist auch, dass jeder von euch ein eigenes Zimmer hat - um mit Wohngemeinschaft argumentieren zu können!
In der
Berufung (Muster) geben sie auch an!
"Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet!"
Von beiden zu unterzeichnen!

Zur Info:
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?


Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)

ENDLICH !

Notstandshilfebeschluss: Partnerschaftsanrechnung von SPÖ, Grüne und FPÖ gekippt" (16.10.17)

>Bis Juli müsst ihr euch noch gedulden, ab dann gibt es die Partnerschafts-Anrechnung nicht mehr!
"Bis dorthin
diskriminiert "Österreich" / ("politische Parteien") aber noch seine BürgerInnen!"

11.12.2017 um 10.29 Uhr - von J*. - "Werde gleich morgen zum AMS gehen"
Hallo, ich sag erstmal ein herzliches Dankeschön, ich werde gleich morgen zum AMS gehen und hoffe das sich das so schnell wie möglich regeln lasst. Auserdem werde ich das gleich so machen das ich gleich Fotos von unseren Zimmern vorlege, weil wir haben wirklich getrennte zimmern und auch zwei Waschmaschinen. Zu diesen Argumenten werde ich noch dazu sagen die sie mir das Geld rechtswidrig gesperrt haben weil laut AIVG §36 Abs. 2 ist ein getrennter Haushalt des Arbeitslosen dann anzunehmen wenn dieser die Kosten seiner Lebensführung aus eigenen Mitteln deckt. Ich werde Ihnen die nächsten geschehnisse mitteilen sobald ich welche habe. Eine spende werde ich natürlich auch überweisen sobald ich geld habe, allein schon als dankeschön das sie sich für so viele Menschen in not bemühen. LG J. (10.12.17)

Antwort:
Ja, halten sie uns auf dem Laufenden! Danke und alles Gute
!


10.12.2017 um 10.13 Uhr - von G*. - "Krankenversicherung?


Hallo, ich beziehe zur Zeit AMS Geld und habe vor im Februar einen Urlaub im Ausland zu verbringen. Ab März habe ich bereits eine Einstellungszusage. Mir ist klar dass ich für die zwei Wochen mich von ams Bezug abmelden muss. Wie sieht es aber mit der Krankenversicherung aus? liebe Grüße (9.12.17)

Antwort:
Über die Schutzfrist bleiben sie bis zu 6 Wochen weiter versichert. (Ohne Gewähr)

6.12.2017 um 18.06 Uhr - von M*. - "SÖB-Zuweisung mit Vorbereitungsphase?"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich beziehe vom AMS seit 1.1.2017 wieder Notstandshilfe, nachdem ich 1 1/2 Jahre dort abgemeldet war.
In meiner Betreuungsvereinbarung steht, dass ich eine Vollzeitstelle suche und mich das AMS bei der Stellensuche als Sekretärin / Büro unterstützt.
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung mit Matura und bin 57 Jahre alt.
Nun erhielt ich eine Zuweisung zu einem Infotag von SÖB Visitas (Wiener Rotes Kreuz) für nächste Woche Dienstag.
Gleichzeitig steht in der Zuweisung:
"Wir bieten Ihnen im Rahmen eines vom AMS geförderten Sozialökonomischen Betriebes eine Vorbereitungsphase mit einer Dauer von 5 - 8 Wochen an, damit Sie anschließend ein befristetes Dienstverhältnis im oben genannten Projekt antreten können.
Kombilohnförderbar: Ja
Tätigkeitsfeld: Besuchs- und Begleitdienst für ältere Menschen zu Hause und in Pflegeheimen
Arbeitszeit: unregelmäßig, 30 Wochenstunden, Einsätze von Montag bis Samstag zwischen 7.30 und 20 Uhr, Dienstverhältnis beim Wiener Roten Kreuz für max. sechs Monate in Aussicht gestellt.
Sollten Sie dieser Aufforderung zur Bewerbung nicht nachkommen, kann Ihr Leistungsbezug eingestellt werden."
Warum kommt überhaupt so schnell eine Zuweisung zu einem SÖB?
Ich bin doch erst seit dem 1.1.2017 nach einer langen Unterbrechung wieder neu gemeldet.
Ich habe doch Vollzeit vereinbart, dort sind maximal 30 Wochenstunden möglich - habe bei Visitas nachgefragt.
Wahrscheinlich habe ich einen Fehler gemacht, da ich bei einem Beratungsgespräch sagte, dass ich für Umschulungen prinzipiell bereit sei.
Aber ich möchte unbedingt Vollzeit arbeiten (wegen dem Geld) und ich fürchte, dass ich diese unregelmässigen Bereitschaftsdienste auch nicht mehr schaffe (körperlich).
Ausserdem möchte ich wieder im kaufmännischen Bereich arbeiten - gerne mit Umschulung.
Was soll ich jetzt bloß tun??
Wie soll ich mich bei diesem "Bewerbungsgespräch" verhalten, damit es ja keine Vereitelung ist?
Die Zeit drängt und ich bin total ratlos und verzweifelt.

Ich danke Ihnen jedenfalls herzlich bereits im Voraus für Ihre Antwort und Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüßen und nochmals Danke,

Antwort:
Vorweg: Sie müssen jede Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen, wenn nach KV. entlohnt wird! Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
Sehr viele SÖB richten sich nach einer 30 Stundenwoche. Bez. neuerliche Bemessungsgrundlage ist es gut, dass sie schon über 45 Jahre alt sind, weil diese dadurch geschützt ist!

Ein Söb, weil zumutbares DV, ist schwer zu bekämpfen, wenn nach ("niedrig") KV. entlohnt wird.
Ev. könnten sie sich aber gegen den vorgeschaltenen Kurs / Vorbereitungsphase wehren. Diese müsste über freiwillige Teilnahme stattfinden.
Fragen sie vor Zeugen (KurskollegInnen) nach.

>Besuchen sie den Infotag, um genaue Infos bez. dieser vorgeschaltenen Massnahme zu erhalten. -
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei
Coaching?
Oder,
wenn sie solche Kurse schon besucht haben, dann können sie sich ev. auch dagegen wehren.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"
Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Bez. "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
>(30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)<

Folgenden Link ev. in Ruhe durchgehen!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Bei einer Weigerung ist trotzdem immer mit einer Sperre zu rechnen, die bei "Rechtswidrigkeit" mit dem Rechtsweg (Berufung) zu bekämpfen ist.

Sind sie vermindert leistungsfähig, so versuchen sie dies - ev. mit Hilfe Ihres Vertrauens-, Hausarztes / Befunde / Atteste - zu belegen!
Würde vor gewissen DV schützen!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Umschulung" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Ps.: Falls, sie der Pflicht nicht auskommen erkundigen sie sich ausführlich bez. dieser Anstellung - Holen sie sich auch genaue Infos bez. des Kombilohns. Bringen sie in Erfahrung wie hoch das Gehalt ist. Ev. könnten sie so dafür sorgen, dass diese Anstellung für sie dann tragbarer wird. - (Ohne Gewähr)

7.12.2017 um 13.16 Uhr - von M*. - "Ich werde machen, was Sie vorschlagen"
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen, vielen Dank für Ihre rasche, informative und umfangreiche Antwort!
Ich werde auf jeden Fall das machen, was Sie vorgeschlagen haben!

Aber war da nicht irgendwann einmal etwas in der Richtung, dass, wenn man für eine Vollzeitstelle vorgemerkt ist, in keine Teilzeitbeschäftigung unter 40 Stunden vermittelt werden kann / darf?

Wie schaut das eigentlich umgekehrt aus - eine Freundin ist beim AMS für Teilzeit 20 Stunden vorgemerkt - müsste sie dann auch 30 Stunden annehmen?
(Sie hat keinerlei Betreuungspflichten und hat sich als Lohnverrechnerin - obwohl sie 37 Jahre Vollzeit gearbeitet hat - nur für 20 Stunden Teilzeit vormerken lassen.)
Danke für Ihre diesbezügliche Antwort im Vorhinein!

Ich bedanke mich bei Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihr Engagement und Ihre Hilfestellung!
Es bedeutet sehr viel, dass es Menschen wie Sie gibt - Sie leisten sehr wertvolle Arbeit!

Es ist leider nicht viel, aber ich werde Euro 10,- als kleine Spende überweisen.

Mit herzlichen und dankbaren Grüßen, (6.12.17)

Antwort:
Ich weise auf diese AK-Aussage hin - übernehme aber keine Gewähr dafür! Trotzdem, sollte in der Betreuungsvereinbarung NUR Vollzeit bzw. Teilzeit angegeben sein, so ist das natürlich ein Berufungsgrund, der anzugeben ist - gibts deswegen eine Sperre bzw. dann auch die AK mit ihrer Aussage konfrontieren und unterstützen lassen. (Ohne Gewähr)

Danke für ihre Spende - Zur Zeit ist jeder Beitrag sehr wichtig ! "SoNed / Ich" braucht einen Laptop" - "Ev. entstehen auch weitere Kosten"

1.12.2017 um 11.04 Uhr - von N. - "Was machst Du mit Deinen Töchtern und Söhnen, vielgeliebtes Österreich?"


Was machst Du mit Deinen Töchtern und Söhnen, vielgeliebtes Österreich?

Ich möchte Ihnen meinen Fall zur Kenntnis bringen: Einst war ich Buchhalterin, habe gut verdient. Doch dann bekam ich mein Wunschkind und stehe nun vor der Obdachlosigkeit. Wie das passierte, liest Du hier:

Nachdem ich keinen Krippenplatz für meine Tochter bekam, ersuchte ich um unbezahlten Urlaub, in der Hoffnung doch noch einen Platz irgendwo zu ergattern. Der Vertrag hatte eine Klausel, die besagte, dass der Mutterschutz nach Ende des unbezahlten Urlaubs hinfällig wäre. Ich fand keinen Krippenplatz, verlor den Job und lebte von Kinderbetreuungsgeld und meinem Ersparten. Das war 2012 und es gab noch keine Mindestsicherung. Das Sozialamt war ohnehin etwas für mich, wo man nicht hingeht.

Ich hatte mir immer 2 Kinder gewünscht und bekam bald nach dem Ersten mein Zweites, um danach wieder beruflich durchzustarten. (Ehe es soweit war, kam noch mein willkommenes Überraschungsbaby.) Als alle Ersparnisse aufgebraucht waren, auch der Bausparer musste daran glauben, blieb mir nun doch kein anderer Weg, als der zum Magistrat 40.

Dieses Jahr beantragte ich die Weitergewährung der Mindestsicherung zum ehestmöglichen Zeitpunkt, wissend, dass es bereits letztes Jahr zu Verzögerungen kam. Das war Mitte September. Als ich Mitte November nachfragte, was denn nun wäre mit meinem Antrag bekam ich keine Auskunft. Ich müsse mich gedulden.

Nun ist Ende November und ich habe am Telefon ein bisschen Ramba-Zamba gemacht, obwohl ich eher ein Duckmäuschen bin. Der Grund: Meine 2jährige hat Durchfall, weil sie seit Tagen nichts Anständiges zu Essen bekam. Medikamente kann ich keine kaufen. Ohne Geld keine Medikamente. Ohne Bescheid keine Rezeptgebührenbefreiung. Da traten auch die vielen offenen Rechnungen, Stornospesen und Mahngebühren in den Hintergrund. Ich bekomme doch Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld musste ich mir sagen lassen. Würde das zum Überleben reichen ( es sind ca. 1.000 Euro), ginge ich bestimmt nicht zur MA 40!

Jedenfalls, die Auskunft, die ich bekam war Folgende: Ich hatte dem Antrag keine Lichtbildausweise der Kinder beigelegt, weshalb der Antrag zurückgezogen wurde. Still und heimlich. Keine Nachricht, ich möge die Dokumente nachreichen. Meine zwei Kleinen haben gar keine Ausweise. Jedes Jahr lege ich Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Meldezettel und Alimentationsnachweise der Kinder vor. Trotzdem besteht das Magistrat darauf: Antrag zurückgezogen.

Ich soll einen neuen Antrag stellen und auf das Geld der Vormonate verzichten. Leider werden meine Gläubiger nicht auf die Forderungen der Vormonate verzichten. Und wie, bitte, soll ich die - immer noch notwendigen - Ausweise bezahlen? "Die kosten für Kinder unter 12 eh nur 30 Euro." Mit Fotos sind das 80 Euro für die zwei Kleinen, die ich eher in Nahrung investieren würde, wenn ich sie denn hätte. Abgesehen davon, dass 30 Euro für mich mittlerweile viel Geld ist.

Ich weiß nicht mehr, wie ich meine Kinder satt bekommen soll und wie es mit der Kleinen weitergeht. Bald wird der Vermieter Ärger machen. Ich habe mich voerst bei der Volksanwaltschaft beschwert, wenn Sie irgendeine Idee haben, wer mir helfen kann, bitte lassen Sie es mich wissen. Wir hungern derweil weiter.

Die Österreicher sterben aus? Warum wohl? :/

Danke für's Lesen (30.11.17)

Antwort:
Richtig, dass sie sich an die Volksanwaltschaft gewandt haben, die soll sie unterstützen! Und sie geben nicht klein bei! - Es ist einfach der Hammer was sich da abspielt! - Was sich die "Diener" des Volkes erlauben?
(Deren Tätigkeit beinhaltet Dienstleistungen für die BürgeInnen des Landes zu erbringen - "In der heutigen Zeit" dürfen sie über solch ein Dienstverhältnis froh sein)
Sie verlangen den schriftlichen Bescheid über die Antragszurückziehung - den sie dann sofort berufen!

Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

Besuchen sie die Caritas, erklären sie denen den Sachverhalt, dann bin ich "fast" sicher werden sie Unterstützung / Hilfe erhalten! (Strom; Miete etc. per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; ev. Bargeld. (Ohne Gewähr)

30.11.2017 um 16.14 Uhr - von C*. - "Traurig: Diese Reaktion zeigt ihr wahres Gesicht"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage zu Rückforderungen des arbeitsmarktservice. Ich habe nun die 2te Rückforderung bekommen, die erste habe ich nachgewiesen das es falsch war und nun wollen sie 2 monate bezug zurück von einem anderen Zeitraum. Ich habe im gesammten Jahr ein einkommen von 3500 Euro gehabt bin also weit unter der geringf grenze auf das monat gerechnet was im einkommenssteuerbescheid auch so angegeben ist. das arbeitsmarktservice meint, da der gewerbeschein nur im okt und nov 2014 angemeldet war müssen sie annehmen das ich diese 3500 euro in diesen 2 monaten verdient habe, was nicht stimmt, ich hatte auch auf selbständiger basis/werkvertrag ebenfalls einkünfte und seit wann werden einkünfte von einem gewerbebetrieb monatlich berechnet? arbeitsmarktservice sagt ich soll den eksbescheid von 2014 ändern lassen, finanzamt sagt das wird aufs jahr gerechnet, sie sehen keinen anlass dazu. sollte diese rückforderung tatsächlich eintreten waren meine bezüge plus einkommen weit unter de
r mindestsicherung und unter der armutsgrenze. die berater beim arbeitsmarkservice haben höhnisch gelacht. ich finde es traurig und diese reaktion zeigt mir ihr wahres gesicht hinter dem sozialen anschein

Antwort:
Da ihr Einspruch / Beschwerde schon einmal erfolgreich war, spricht nichts gegen einen erneuten Erfolg - oder?.
Legen sie also auf den Bescheid sofort Beschwerde / Berufung ein! Versuchen sie nachzuweisen, dass sie ihr Einkommen über einen längeren Zeitraum, als diese "unterstellten" 2 Monate, bezogen! Wenn irgend möglich holen sie sich für die Berufung auch die Reaktion des Finanzamts - "bzw. den Nachweis der Aussage, das übers Jahr gerechnet wird und die deswegen keinen Anlass zur Änderung sahen"

Beim AMS nicht die soziale Einstellung suchen bzw. auf so eine verlassen. Geringfügigkeit - (Ohne Gewähr)

30.11.2017 um 14.25 Uhr - von E. - "Bachelorseminar-Anwesenheitspflicht versus AMS-Termin?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich suche über das AMS Teilzeit einen Job, da ich nebenbei auch noch eine Geisteswissenschaft studiere. Momentan bin ich in einem Bachelorseminar mit Anwesenheitspflicht.
Jetzt hat mir meine neue Betreuerin zwei mal neue Termine gegeben, genau an den zwei Tagen wo ich eben nicht kann, obwohl ich ihr bereits bekannt gegeben habe, dass ich jeweils an zwei Tagen in der Woche ein Seminar habe. Heute kam diese E-Mail:

"Sehr geehrte Frau X,
Ich verchiebe Ihnen ausnahmsweiße nocheinmal den Termin.
Ihr neuer Termin ist somit am X um X Uhr.

Ich informiere Sie nocheinmal, dass auf Ihr Studium keine Rücksicht genommen werden kann! Es muss möglich sein, dass Sie Kurse/Termine und jegliche andere Vereinbarungen einhalten können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice"

Ich darf aufgrund meines Studiums eine Teilzeitstelle suchen, aber Termine die mir rein zufällig dann gegeben werden, wenn ich auf der Uni sein muss, soll ich mir gefallen lassen? Ich kann mein Studium nicht abschließen, wenn ich nicht in diese Seminare gehe!

Viele liebe Grüße, E.

Antwort:
In ihrer Situation sollen sie versuchen, sich sowenig Stress wie möglich zuzulassen, dessen Gefahr immanent ist, weil auch ich zBsp. nicht weiss wie das AMS diese "Regelung" umsetzt / administriert? Auf der einen Seite ist ein Studium erlaubt, gleichzeitig muss die betroffene Person dem Arbeitsmarkt 20 Stunden zur Verfügung stehen.
Und natürlich kann und kommt es zu Situationen, die StudentInnen verpflichtende Einheiten / Anwesenheitspflichten vorgeben.
Drum denke ich mir spielen die jeweils zuständigen AMS-BeraterInnen eine grosse Rolle, ob diese den StudentInnen wohl gesonnen sind oder nicht - wie ja auch hier in der Terminverschiebung zu sehen ist, haben die BeraterInnen Spielraum.
Ev. kann es vernünftig sein verpflichtende Anwesenheitszeiten nicht bekannt zu geben, damit es nicht mit Absicht zu einer Terminkollision kommt / kommen kann.
Wenn doch, liegt die Priorität bei ihrem Studium und riskieren falls eine §49 Kontrollterminversäumnis - Heisst: Sperre bis zur Wiedermeldung! Ev. Geldeinstellung für einen oder zwei Tage, wenn sie sich sofort danach wieder zurück melden!
Trotzdem, sollte es zu solchen Problemen kommen, gehen sie von Pontius zu Pilatus! Heisst: Sie besuchen - mit Begleitperson, wenn möglich - den Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit so zu klären, dass die Geldeinstellung aufgehoben wird - es ev. zukünftig keine Probleme mehr dieser Art geben wird.
Haben sie keinen Erfolg wenden sie sich mit einer Beschwerde / Sachverhaltsdarstellung an die Volksanwaltsschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)!
Die Beschwerde sollte ev. auch an den österreichische AMS-Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf ( ams.oesterreich@ams.at ) gehen! (Ohne Gewähr)

29.11.2017 um 11.20 Uhr - von P. - "E-Jobroom-Inserat: Ist es denn zulässig das das AMS mich dort registriert, ohne mich zu informieren?"


Sehr geehrter Hr Moser,
Heute erhielt ich ein SMS v einer unbekannten Nummer, in dem mir angeboten wird ob ich Interesse habe als Pflegeassistentin für 2090? brutto, Zulagen noch nicht eingerechnet, zu arbeiten. Kam mir sehr unseriös vor per SMS. Ich war etwas verunsichert weil ich die Nummer nicht kannte, bzw derzeit auch keine aktuelle Bewerbung abgeschickt hatte. Vor allem aber das dem Absender mein Name, Telefonnummer und Beruf anscheinend bekannt sind.
Ich habe dann die in dem SMS angegebene Nummer kontaktiert. Eine sehr freundliche Dame eines Personalvermittlungsbüros teilte mir darauf hin mit das sie meine Präsentation meiner Person im eJobroom des AMS gesehen hat. Ich war entgeistert, da ich mich dort nie registriert habe. Sie hat mir auch meine Anzeige vorgelesen, die mich beschreibt.
Ist es denn zulässig das das AMS mich dort registriert, ohne mich zu informieren? Ich könnte auch nicht einmal die Anzeige ändern, da ich keine Zugangsdaten habe. (da steht, teamfähig, aufgeschlossen, flexibel, im wahrsten Sinne nur Floskeln, die ich nicht verwenden würde um ernsthaft eine Stelle zu finden!!)
Ich fühlte mich ziemlich vor den Kopf gestoßen, zuerst war ich der Dame gegenüber auch etwas ungehalten, da sie Daten v mir hat. Wobei sie ja eigentlich nur auf meine Anzeige reagiert hat. Wenn das AMS so etwas auch machen darf, habe ich dann nicht zumindest das Recht dies vorher zu erfahren? Um vorbereitet zu sein wenn ich dann v einem Unternehmen kontaktiert werde u ich auch angemessen darauf reagieren kann?! Vielen Dank im Voraus! (28.11.17)

Antwort:
Haben sie sich die Betreuungsvereinbarung, die ihnen wahrscheinlich, nach dem AMS-Antragsabgabe-Termin ausgehändigt wurde, gut durchgelesen? Ist durchaus möglich, dass dies dort angegeben ist und sie mit ihrer Unterschrift die Erlaubnis, zum Inserat setzen, erteilt haben.
"Normalerweise" bzw. bei mir war es der Fall, dass ich darauf hingewiesen wurde.
Gehen sie der Angelegenheit nach.
Wenn sie grundsätzlich damit einverstanden wären so wäre es ev. auch möglich, dass sie den Text selbst aufsetzen, der im Inserat zu lesen ist!
Wenn nichts zutrifft, so sprechen sie diese Angelegenheit bei der BeraterIn an. Erst recht, wenn auch in der Betreuungsvereinbarung nichts darüber zu finden ist! Bzw. sprechen ein Verbot der Inseratenveröffentlichung aus. Wenn möglich Begleitperson zum Termin mitnehmen. Falls. auch beim Besuch zum Vorgesetzten / AMS-Geschäftsstellenleiter.
Bleiben die Problemen bestehen, wenden sie sich an
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at und holen sich genau Auskunft bez. dieser ev. Datenschutzverletzung.
Ev. holen sie sich auch Unterstützung von der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)

Ich entnehme aus den Zeilen nicht, ob sie ev. Interesse an diesen Job haben? Falls, so greifen sie zu und lassen dies alles hinter sich, auch wenn sie das Zustandekommen kritisieren. Alles Gute!

Infos zu Datenschutz. (Ohne Gewähr)

27.11.2017 - Demonstration - Für ein lebenswertes Oberösterreich!


Demonstration
Für ein lebenswertes Oberösterreich!
Nein zu Kürzungen bei Arbeit, Familie, Sozialem, Jugend und Kultur!
Montag, 4. Dezember 2017 Treffpunkt: 17 Uhr, Schillerpark, Abschlusskundgebung ab 18 Uhr vor dem Linzer Landhaus.
Anm.: u.v.a. "Keine Streichung der Wohnbeihilfe für NotstandshilfeempfängerInnen" (mehr auf Termin)


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