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20.05.2022 um 13.27 Uhr - von S*. - "Sehen auch mal über meine Sache drüber" |
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Sehr geehrter Hr Moser,
durch Zufall bin ich über Ihre Seite gestolpert, und bin schwer beeindruckt über Ihre Arbeit. Vielleicht wären Sie so freundlich und sehen auch mal über meine Sache drüber, vielen Dank.
# Arbeitnehmer österreichischer Staatsbürger voll steuerpflichtig in D 76 Wochen Krank, Ausgesteuert zum 06.03 22 ABER aufrechtes ruhendes Dienstverhältnis # durch E106 Grenzgänger Verordnung, PVA Antrag u AMS Antrag in Österreich gestellt Hauptwohnsitz u Lebensmittelpunkt immer in Tirol # Mit AMS kontakt aufnahme im Februar # 1ter Termin AMS 09.03.22 Soll nicht kündigen Krankenkasse jetzt über AMS Wurde Invaliditätspension gestellt - Ja # 2ter Termin 14.03.22 Niederschrift PVA Antrag Alles ok, Krankenversicherung ok, Bekomme Eine Pensionsvorauszahlung # Verlängerung der Krankschreibung von 28.03-30.06.22 # Schreiben 2 Seiten 30.03.22 1 Seite Weil Erkrankung, werden Leistungen zum 28.03.22 eingestellt. Wenn Krankengeldbezug, keine Vorsprache Wenn kein Krankengeld, muss vorsprechen 2 Seite Mitteilung über Leistungsanspruch Leistung wurde genehmigt vom 07.03-31.12.22 Pensionsvorschuss 13,14€ Tag # Pensionsvirschuss am Konto 06.04.22 275,94€ # 3ter Termin telefonisch 02.05.22 Kein Anruf Anruf bei AMS ob meine TelNr richtig hinterlegt ist "nur wir ufen Sie an, Termin entfallen, weil Sie krank sind" #17.05.22 Arzbesuch bin Diabetiker u Herzkrank KEINE Krankenversicherung mehr # 17.05.22 Anruf bei AMS, verstehen sie nicht, wenn Arbeitslose krank, übernimmt die TGK #17.05.22 Anruf bei Bezirks Krankenkasse, Krankmeldung vom Hausarzt liegt nicht vor #17.05.22 Anruf Hausarzt bitte Krankmeldung an TGK senden Geht nicht da ich von der Krankenversicherung abgemeldet bin. #18.05.22 Anruf von AMS Versicherung über TGK geht nicht, da AUFRECHTES DIENSTVERHÄLTNIS OHNE LOHNFORTZAHLUNG IN D Bekomme keine Notstandshilfe Bin NICHT KRANKENVERSICHERT Muss das Dienstverhältnis in D lösen mit Kündigungsfrist noch 2 Monate angestellt Eventuell bekomme ich eine 4 W sperre Und erst wenn das geklärt ist, bin ich wieder Krankenversichert u bin vermittelbar, da die Ablehnung von der PVA da ist, u die 90 Tage Schonfrist vorbei sind.
Ja da steh ich nun mit 48 Jahren und 30 Jahren in Vollzeitbeschäftigung, ohne Krankenversicherung u ohne Geld Meine dringend benötigten Medikamente, bezahle Ich nun privat. Hr Moser, vielleicht können Sie mir einen guten Rat geben, vielen Dank im voraus, u wenn ich meinen anonymisierten Beitrag bei Ihnen im Gestäbuch wiederfinden würde, würde es mich sehr freuen.
Hochachtungsvoll (19.05.22)
Antwort: Ja, ist IRRE! "Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz? Wenn sie - auch ohne Lohnfortzahlung - angestellt sind, müssten sie krankenversichert sein (wenigstens Behandlungskosten) und der Arzt müsste ihnen eine Krankmeldung ausstellen!" (Grundsätzlich sollte jede Person acht geben nicht ausgesteuert zu werden! - vermeiden, eine gewisse Zeit wegen derselben Krankheit krankgeschrieben zu werden!) Gehen sie zur Krankenklasse und verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Krankenkassa-Abmeldung, den kann man berufen / Beschwerde erheben - Krankenkassa-Abmeldungen passier(t)en oft auch rechtswidrig - Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! >"Ja, ("werden sie tatsächlich im Regen stehen gelassen") stellen sie einen Arbeitslosengeld-Antrag - schnellstens - auch während der 4 Wochen-Sperre müssten sie versichert sein!"< Aber ich würde ihnen raten (ev. vorher - weil ev. auch Arbeitsfähigkeitserklärung dazu verlangt wird) die AK zu besuchen und um Hilfe anzusuchen. In Arbeitnehmerrechte-Angelegenheiten sind die kompetent! Auch überprüfen die, ob hier alles mit rechten Dingen abgelaufen ist! Je nach dem (Gesundheitszustand) wäre eine Mindestsicherung-Sozialhilfe-neu auch eine Möglichkeit! Im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit - auch ohne Arbeitspflicht! Drum versuchen sie es und holen sie sich vor Ort Hilfe! Hier wäre es auch wichtig, genau abzuwägen, , welcher Schritt nach dem anderen durchgeführt werden sollte! Ev. gleich mal zur Krankenkassa und sofort zur AK! Sollte die Versicherung wieder aktiviert werden, so können sie auch den Schritt zu ihrem Arzt angehen und die offenen Angelegenheiten erledigen. "Krankmeldung u.a.! Ansonsten schriftlichen Bescheid von der KK. verlangen! Wie auch über sämtlichen Entscheidungen sämtlicher Behörden! Um darauf ev. Beschwerde zu erheben! Vorteilhaft wäre die Möglichkeit zu Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen!
In grosser Not besuchen sie die Caritas - ev. gibt's Miete, Strom per Erlagschein, ev. Einkaufsgutscheine bzw. ev. Bargeld? Ev. halten sie mich / uns auf dem Laufenden. ( Ohne Gewähr) |
15.05.2022 um 9.40 Uhr - von R*. - "Ich kann nicht mehr" |
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Sehr geehrter Herr Moser. Ich befinde mich in der Notstandshilfe, zur Zeit in einem bereits längeren Krankenstand. Meine Frage wäre , wenn ich nach dem Krankenstand mich nicht wieder am Ams zurückmelde, gibt es da eine Frist, verliere ich dann für immer den Anspruch bzw würde ich dann in die Mindestsicherung gezwungen. Ich habe mal gehört man hätte max. 5 Jahre Zeit und könnte sich dann in den Notstand zurückmelden, stimmt das noch? 6 Wochen ist man nachversichert ( Medikamente, Arztbesuch)auch nach Krankenstand? Der Grund ist, ich schaffe diesen Druck nicht mehr , seitens des Ams und die ÖGK ist eher kontraproduktiv betreffend der Gesundung mit ihrem Druck machen. Ich möchte wieder zu mir selber finden und gesund werden, ohne dauernd erpresserischem Verhalten ausgesetzt zu sein. Es ginge nur darum, daß ich den Anspruch nicht für immer verliere. Ich danke Ihnen , (13.05.22)
Antwort: Hat man sich vom AMS abgemeldet, ja, gibt's eine Frist von 5 Jahren um sich wieder zurück zu melden! In der Zeit der Abmeldung gibt's aber auch keine Mindestsicherung / Sozialhilfe - Sozialhilfe und Notstandshilfe / Arbeitslosengeld wurden miteinander verkoppelt. (Nach einer Abmeldung gibt's eine Schutzfrist von ca. 6 Wochen) Nach einer 63 tägigen Unterbrechung brauchts aber einen neuen Antrag. Vorsicht, sind sie wegen derselben Krankheit eine gewisse Zeit krank geschrieben kommts zur Aussteuerung / Link unterstrichen anklicken! Reden sie mit ihrem Vertrauens-Arzt / (Haus- Facharzt) und wenn möglich, lassen sie sich ein Attest / Gutachten etc. ausstellen. Bei verminderter Leistungsfähigkeit von ? % muss das AMS bei Vermittlungen / Zwangsmassnahmen darauf Rücksicht nehmen! Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Rehageld bzw. Invaliditätspension zu stellen - worauf sie ab Antragsstellung ca. 3 Monate vom AMS Ruhe hätten / geschützt sind! (Ohne Gewähr) |
15.05.2022 um 9.30 Uhr - von A*. - "Termin beim BBRZ" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe am Montag einen Termin beim BBRZ. 2016 war ich schon einmal bei denen und ich habe sehr schlechte Erfahrungen gesammelt. Nachdem ich mich entschieden habe nicht alle Abtestungen zu machen, wurde mir rückwirkend das Geld gestrichen. Ich bin dagegen vorgegangen und habe Recht bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Zu denen habe ich kein Vertrauen. Muss ich mich diesem Procedere wirklich noch einmal unterziehen? Ich danke für Ihre Antwort. Beste Grüße A. (5.05.22)
Antwort: Sorry - wegen Krankheit verspätete antwort. Bravo und gratuliere zu ihrem erfolg bez. dem bbrz und der sperre. Halten sie denen das ruhig unter die nase, dass die auseinandersetzung das letzte mal zu ihren gunsten ausgegangen ist.
Ich möchte ihnen einige links über den verein senden - die für sich sprechen - daraus können sie ev. ihr vorgehen ableiten.
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" >"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik" >"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher keine Verschwiegenheitspflicht?". >"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?" >"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14) ?? >ev. fragen sie vor zeugen nach ob das hier auf freiwilliger basis läuft?
Zum Abschluss "eigentlich" Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ! mehr
auf bbrz
Und Grundsätzliches zur Fachärztlichen Untersuchung Arbeitsloser
ohne gewähr
13.05.22 um 20.09 Uhr - von A. - "gesundheitliche Daten nicht ans AMS weitergegeben" Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin derzeit beim BBRZ. Finde ich in dieser Zeit eine Arbeit möchte ich aber nicht, dass gesundheitliche Daten an das AMS weitergegeben werden. Laut meiner Beraterin ist das nicht möglich. Sie sind ihre Auftraggeber war ihre Antwort. Was kann ich tun um dies zu verhindern? Unterschrieben habe ich nichts. Danke, A.
Antwort: Gut das sie nichts unterschrieben haben! Bez. ihrer Frage gibt's ein konkretes VwGH-Erkenntnis! Datenweitergabe ans AMS können und dürfen sie verbieten - egal ob sie eine Arbeit finden oder nicht! Werden sie deswegen vom BBRZ nicht genommen, darf es zu keiner Bezugssperre kommen - bzw. wäre diese rechtswidrig und ihre Beschwerde / Berufung erfolgreich!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter Datenschutz (Ohne Gewähr) |
12.05.2022 um 12.28 Uhr - von B. - "Invaliditätspension / Rehageld?" |
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Lieber Herr Moser,
nach einigen Rückschlägen muss ich mir nun eingestehen, dass ich, um einen Job ordentlich zu erledigen, dzt. gesundheitlich zu angeschlagen bin. Ich trage mich nun mit dem Gedanken eine (befristete) Invaliditätspension zu beantragen, um mich wieder auf die Beine zu bringen. Die Vorgehensweise dazu wurde mir vom "Verein Chronisch Krank" erklärt, ich habe somit vor Kurzem erstmal einen Kurantrag gestellt und, je nach Ergebnis, entscheidet sich der weitere Weg. Meine Frage aber bezieht sich jetzt auf den Umgang mit dem AMS: ich bin momentan ganz normal arbeitslos gemeldet. Da mir aufgrund meines körperlichen und psychischen Zustandes Bewerbungen nicht sinnvoll erscheinen, steht ein Krankenstand im Raum. Ich scheue das, denn ich möchte natürlich arbeiten, aber es geht einfach nicht mehr. Bzgl. meines Planes der Invaliditätspension/Rehageld: muss ich dem AMS sagen, dass ich das anstrebe? Wäre es besser, jetzt in einen offenen Krankenstand zu gehen und abzuwarten, was die PVA sagt? Es gibt aktuell den Fall eines Herrn, der vom AMS unter Androhung einer Sperre gezwungen wurde, seine Arbeitsfähigkeit per Unterschrift zu bestätigen, obwohl schwer beeinträchtigt (nachzulesen in der heutigen Ausgabe der K...n Zeitung). Weiters habe ich gelesen, dass - solange der Antrag noch nicht bewilligt und man krank geschrieben ist - das AMS einen Pensionsvorschuss bezahlt, also kein ALG mehr. Ist das richtig? Ich möchte auf keinen Fall was falsch machen, da die finanzielle Lage so schon prekär ist. Vielleicht können Sie mir erklären, wie ich diese Situation am gscheitesten angehe. Danke sehr im Voraus! Herzliche Grüße! (11.05.22)
Antwort: Ja, dem AMS Bescheid geben, dass sie einen I-Pensions-Antrag / Rehageld-Antrag stellen. Sie haben dann sowieso ca 3 Monate vor dem AMS Ruhe - brauchen also nicht gleich einen Krankenstand! Reden sie mit der Betreuerin! (Ohne Gewähr) |
12.05.2022 um 12.21 Uhr - von M.S*. - " Fit2Work ?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich wurde zu Fit2Work vom AMS zu einer Testung zugewiesen.
Meine Frage: Ist die Fit2Work Testung Freiwillig oder Verpflichtend.
Mfg M.S. (11.05.22)
Antwort: Infotag besuchen - um genauen Inhalt in Erfahrung zu bringen! Ev freiwillige Teilnahme - vor Zeugen nachfragen! Links durchgehen | |