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16.07.2023 um 9.49 Uhr - von P*. - "25 Wochenstunden bei Gebäudereinigungsfirma"


Sehr geehrter Herr Moser,

Das AMS zwingt mich, mich bei einer Gebäudereinigungsfirma zu bewerben, die 10,58 Brutto pro Stunde zahlt. Ist das zulässig ? (25 Wochenstunden) Ich lebe alleine. MfG (15.07.23)

Antwort:
Einen gewissen Berufs- Einkommens-Schutz gibt es nur die ersten 3 Monate während dem Arbeitslosengeld, dann müssen sie jedes "zumutbare" DV. über 20 Wochenstunden annehmen.
Bei geringen Einkommen bleibt ihnen die Möglichkeit, dieses über die Mindestsicherung/Sozialhilfe aufstocken zu lassen.
Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3)
(Ohne Gewähr)

11.07.2023 um 14.38 Uhr - von C. - "AMS-Betreuerin wollte meine E-Card sehen"

12.07.2023 um 13.39 Uhr - von Ano. - "AMS-Auskunft zur E-Card"


Sehr geehrter Herr Moser,

Gestern hatte ich meinen letzten AMS-Termin. Als Grund, warum ich antanzen musste, obwohl ich eh nächste Woche mit meinem neuen Job beginne, wurde mir gesagt, dass ich angeblich telefonisch nicht erreichbar bin. Das finde ich "lustig", weil ich immer versucht habe zurückzurufen, dann aber in der Hotline nie an meine AMS-Betreuerin verbunden werden konnte. Naja, wenigstens konnte ich mich nach 10 Minuten wieder vertschüssen. Übrigens wollte meine neue AMS-Betreuerin meine E-Card sehen. Gesteckt wurde sie nicht, jedoch wundere ich mich sehr, warum ein Pass oder Personalausweis nicht ausreicht. Ich bin zwar von ELGA abgemeldet, habe aber dennoch Angst, dass das AMS Zugriff auf meine Gesundheitsdaten hat. Demnächst werde ich eine Datenauskunft vom AMS anfordern, mal schauen, welche Daten die sich von mir gekrallt haben.

Schöne Grüße

Anmerkung:
Das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit erfahre ich, dass das AMS die E-Card sehen will. Vorsicht bei sensiblen Daten / Gesundheitsdaten.
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz ist sicherlich eine gute Idee und bietet sich natürlich an.
Und holt euch diesbez. Infos von
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
>Muss ich dem AMS meine E-Card aushändigen? Ich kann nur abraten davon.
Siehe auch: Datenschutz (Ohne Gewähr)

12.07.2023 um 13.39 Uhr - von Ano. - "AMS-Auskunft zur E-Card"
Sehr geehrter Herr V***

das Stecken der eCard für die Terminanmeldung beim AMS hat den Sinn, dass dadurch die jeweiligen Kund_innen gleich direkt dem_der zuständigen Berater_in zugeordnet werden können, was den Vorteil hat, dass sich der_die Berater_in gleich auf die jeweilige Person vorbereiten kann und daher auch für den_die Kund_in zu einer besseren Serviceleistung führt.
Bei der Anmeldung mittels eCard wird lediglich die Sozialversicherungsnummer ausgelesen, um die Kund_innenzuordnung vornehmen zu können. Eine Zuordnung lediglich mit Namen ist aufgrund von allfälligen Namensgleichheiten nicht möglich.
Die Sozialversicherungsnummer wird im Anmeldesystem auch nicht gespeichert, sondern dient ausschließlich der Anmeldung und Kund_innenzuordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. D. *
***** und Datenschutz Sachbearbeiterin
Arbeitsmarktservice Wien
Landesgeschäftsstelle

Anmerkung:
Falls?, ob die mündliche Bekanntgabe der Versicherungsnummer nicht den selben Zweck erfüllt?
Wie oben beschrieben ist es ev. angebracht sich diesbez. Informationen / Auskunft von ARGE-Daten einzuholen. Auf der E-Card sind zuviele sensible Daten gespeichert. (Ohne Gewähr)

("Geeignete Gegenmassnahme zur E-Card-Pflicht?" - 31.01.24)

11.07.2023 um 11.10 Uhr - von W. - "Zwecks Abklärung zum Bbrz"


Hallo ich bin es nochmal . Ich hatte heute meinen Termin beim Ams und nahm mein Familienmitglied mit(gibg leider nach hinten los) Es gang um meine Leistungsfähigkeit( beide sagten wenn ich mich nur bemühe dann ginge das schon wieder ich sollte mir nichts einreden.
Aber jetzt wurde ich zugeordnet zur Arbeitspsychologen des Ams und Zur abklärung zum Bbrz. Da ich wirklich dazu stehe , das ich nicht mehr so leisten kann wie früher( und das zerstört mich gerade so , ich war noch nie in so einer schweren Lage meines Lebens(Bin auch in Therapie) Aber ich brachte auch ein schreiben des Hausarztes , das steckte die Ams Beraterin einfach so weg und sagte naja das ist jetzt nichts aussagekräftiges, das klären dann Bbrz usw.
Ich dachte mir nur WtF.?!!??!
Ich weiß oft echt nicht mehr weiter ich habe viel gelesen auf deiner Seite , aber ich will nicht zum Spielball werden, und ich hab keine Ahnung wie weitermachen?
Es ist eine verdammt schwierige Lage für mich. Und ich möchte nicht kranker geredet werden nur weil ich nicht mehr so leistungsfähig bin.
Thermim bei meinem Paychologen habe ich Ende August.
Lg Chris und danke dir von Herzen du bist so wertvoll und deine Arbeit.
(10.07.23)

Antwort:
Stimmt grosse Belastung - kann ich nachvollziehen, aber nicht "nur" persönlich nehmen, denn die Arbeitsmarktpolitik besteht u.a. darin Arbeitslose zum Feindbild zu erklären - wie auch die Zuteilung zum BBRZ kein Schritt der Seltenheit ist.
"Da es sich - eigentlich - um keinen unabhängigen Verein/Unternehmen handelt, ist die Kritik ans BBRZ heftig und legitim, welche sogar das BvWG teilt."

"Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil sicherlich auch für BBRZ-LeidensgenossInnen interessant." (26.02.17)
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<

Bez. Datenschutz
siehe auch:
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

"Um die Belastung so gering als möglich zu halten, stell dir "einfach" vor, du findest - ev. früher als später - für dich selbst ein Dienstverhältnis, das du dir ev. gewünscht hast bzw. du dann ev. sogar gerne in die Arbeit gehst."
"Lass "alles" mehr auf dich zukommen!"
Und rede - "über alles das dich belastet" - mit deinem Psychologen.
(Ohne Gewähr)

10.07.2023 um 11.10 Uhr - von G. - "Vom Krankenstand abgeschrieben, gesund bin ich jedoch sicherlich noch nicht"


Hallo lieber Christian!
Ich habe mal wieder eine Frage zur Krankmeldung. Die ÖGK hat mich nun vom Krankenstand abgeschrieben gesund bin ich jedoch sicherlich noch nicht. Meine Frage wäre kann ich mit einer anderen Erkrankung wieder nach sagen wir 1 Monat in den Krankenstand gehen oder mit der selben Krankheit? Wie wird das gehandelt? Bitte dich wenn du diesbezüglich was weißt um infos. (8.07.23)

Antwort:
Wenn du krank bist und dich ein Arzt krankschreibt - du krankenversichert bist - beginnt der Krankenstand. Sollte der KK-Chefarzt dahinter eine Strategie "erkennen", um Zwangsmassnahmen auszukommen, so wirst du diesbez. von der Krankenkassa immer grössere Schwierigkeiten bekommen.
Schreibt dich der Chefarzt trotz Krankheit gesund, ist es besser, wenn du dich gegen deren Vorgehen wehrst.
Auch hier besteht die Möglichkeit einen Bescheid zu verlangen und dagegen Berufung einzulegen / Beschwerde erheben!

Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (Ohne Gewähr)


7.07.2023 um 11.11 Uhr - von M*. - "E-Card zum AMS Termin mitnehmen?"


Schönen Guten Abend! Ich habe wieder mal nen AMS Termin seit 7 Jahren - und mir wurde gesagt dass ich dann meine E-Card stecken muss, Frage daher, wie sieht das mit dem Datenschutz aus bzw werden Daten welche eigentlich nur dem Arzt vorbehalten sind -abgegriffen? und kann ich verweigern dass stecken der Karte? Vielen Dank schon mal. (6.07.23)

Antwort:
Wer sagt ihnen das? Wäre mir neu und glaube ich auch nicht!
Haben sie oder das AMS Einwände bez. ihrer Gesundheit, so kann das AMS eine medizinische Untersuchung anordnen - dazu brauchts keine E-Card.
Siehe auch:
Datenschutz (Ohne Gewähr)


3.07.2023 um 11.57 Uhr - von W*. - "Website / Anliegen"


Hallo christian. Ich feier deine website , ich bin aus der steiermark und 3* Jahre alt und durch meine Geschichte (mobbing, epilepsie, psyche am arsch seit 201*) arbeitslos geworden und kämpfe mich zurück ins arbeitsleben.
was ich aber als extrem schwer empfinde. Und es mir extrem erschwert wird auch. Ich feier das was du machst ao sehr Gerade wurde mir der bezug eingestellt. Weil das ams gemeint hat ich habe mich wo nicht vorgestellt. Jetzt wurde mir seit 15. der bezug eingestellt. Die firma sagte mir wenn ich einen Bescheid brauche(vorstellungsgespräch) gäbe sie mir das. Denn sie hat mich ja gesehen mich vorstellen.
Ich kann aber oft nicht mehr mit diesen Regelungen und diesem Druck. Ich habe zwar Bescheide die werden jetzt aber nicht berücksichtigt.
Vl haben sie mal Zeit zum teln , was ich bezweifel Danke für solche Menschen wie sie Lg (2.07.23)

Antwort:
Verlangen sie den schriftlichen bescheid über die sperre - das ams muss den bescheid ausstellen - diesen berufen sie dann (erheben Beschwerde) - unbedingt!
Der (*>erfolgreichen<) berufung legen sie dann den firmennachweis bei - (*>so sie einen bekommen<). (ohne gewähr)

29.06.2023 um 14.42 Uhr - von Dr. Pochieser - "Kocher bläst zum Halali auf geringfügig beschäftigte Arbeitslose, arme Menschen und ihre Arbeitgeber"

>"Wer dieses Konstrukt verschriftlicht in die Hand bekommt, möge es bitte zur Verfügung stellen -
um danach zu trachten, dass das offensichtliche Machwerk Kochers schnell aus dem Rechtsbestand beseitigt wird."<


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Hier ist er, der offensichtlich 1. Versuchsballon von Kocher geringfügig beschäftigte Arbeitslose zu bekämpfen:

Leider habe ich nur einen etwas ausführlicheren online-Artikel im „Trend“, um eine vorläufige Bewertung vorzunehmen:

Aktion scharf gegen geringfügigen Zuverdienst

Hat jemand auf dem Verteiler bereits den Erlass in der Textierung, um ihn genauer rechtlich analysieren zu können? Gegebenenfalls bitte um Übermittlung, da Kocher ganz offensichtlich auf den Spuren eines seiner Altvorderen, Bartenstein, mit einem gesetzwidrigen Erlass zu agieren, wandelt.

Was soll das heißen:

»Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, sollen sich zunächst im eigenen Betrieb um eine reguläre Arbeit bemühen. Wer dabei "mangelnde Eigeninitiative" oder "unplausible Reaktionen" zeigt, dem droht künftig die Streichung des Arbeitslosengeldes.«

Arme tiefer in die Armut stoßen als Ziel von Kocher

Wenn ein/e „Geringfügige/r“ beim Dienstgeber offenbar zugesonnene Forderungen stellt oder wie offensichtlich vorgestellt, den Dienstgeber „drangsaliert“, ihn doch mehr zu beschäftigen, wird wohl die Beschäftigung nicht mehr lange ausüben. Aber es ist durchaus anzunehmen, dass das die bösartige Zielrichtung, des medial nach außen hin sanft erscheinenden Kocher, den ich als Wolf im Schafspelz beurteilen würde
(ich verweise auf eine frühere Aussendung gegen Kopf und Kocher), ist.

Die Zielrichtung ist neuerlich, speziell Notstandshilfe beziehende geringfügig Beschäftigte, die durch diese Beschäftigung im allgemeinen trotzdem unter der Armutsschwelle leben, tiefer in die Armut zu stoßen. Das ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aber ganz einfach gesagt, eine rechtliche und menschliche Schweinerei, was diesem Wirtschaftsliberalen vorschwebt, auch wenn in dem adressierten Artikel festgehalten ist:

»Darüber hinaus sieht der Erlass vor, dass grobe Pflichtverletzungen - wie das Unterlassen von Bewerbungen, die Vereitelung der Arbeitsaufnahme oder die Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit oder Bildungsmaßnahme - künftig schneller zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen. Arbeitslose müssen künftig auch während der Sperrzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Bisher hatte das AMS während der Sperrzeit die Vermittlung eingestellt.«

Polizeistaat gegen Arbeitslose und Dienstgeber

Mit den angekündigten Kontrollen in Betrieben wird mit nicht weniger als mit dem Polizeistaat gedroht. Da müsste ja an sich sogar die FPÖ, als angebliche Lobby des kleinen Mannes, für Freiheit und Sicherheit auf den Plan treten. Wie jenseitig die Gedankenwelt dieses Ministers ist, macht auch deutlich, dass er die Finanzpolizei, deren Aufgaben unter anderem Einsätze gegen illegal aufgestellte Glücksspielautomaten, ist, einsetzen möchte. Vielleicht werden Betriebe mit geringfügigen Beschäftigten mit polizeilichen Methoden gestürmt, wie wir sie mittlerweile aus diesen Einsätzen der Finanzpolizei, die fallweise im Privat-TV übertragen werden, kennen?

Dabei hat das AMS mit von ihm angebotenen Beschäftigungen im Rahmen gemeinnütziger Beschäftigungsprojekte selbst „Butter am Kopf“: Im Rahmen solcher Zwangsarbeitsprojekte werden Beschäftigungen mit 30-Stunden Jobs, meist nach dem aller schlechtesten Kollektivvertrag, den es meines Wissens gibt, den BABE-KV, in dem das sonstige Lohnniveau speziell für diese Beschäftigungen nochmals nach unten revidiert wird, angeboten, sodass diese Menschen weniger als EUR 1000,00 monatlich, somit deutlich unter der Armutsschwelle verdienen. Dies wird seit Jahren leider vom VfGH und VwGH, die ein tragender Pfeiler in Österreich sind, um arme Menschen auch arm zu halten, gebilligt.

Leider hat der Bartensteinerlass bis zu seiner Aufhebung durch den VfGH lange überlebt. Es ist danach zu trachten, dass das offensichtliche Machwerk Kochers schnell aus dem Rechtsbestand beseitigt wird. Daher meine Bitte, wer dieses Konstrukt verschriftlicht in die Hand bekommt, möge es zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (27.06.23)

Zu weiteren Kommentaren von RA. Dr. Pochieser


29.06.2023 um 14.23 Uhr - von A. - "Es sollte jeder seine Firma vorwarnen, damit diese von der Kontaktaufnahme nicht überrumpelt wird"


ja - es hinterlässt einen Geschmack, es wird die Geringfügigkeit nicht direkt verboten, aber sie bringt Ärger, auch den Firmen (hier habe ich zwar wenig Mitleid, weil viele ja auf das ausnützen von Geringfügigen setzen um Lohnnebenkosten zu sparen).
Es färbt auf jeden Fall auf den Arbeitslosen ab, wenn die Firma mit "verstärkten Kontrollen" bedacht wird, keine Firma will ein Hinterfragen der Personalpolitik und andere Kontrollen und der Geringfügige wird somit für die Firma das Problem, hat er doch "erlaubt" das der Chef dann behelligt wird - und wenn es "nur" eine Störung und ein Zeitverlust ist. Allein schon um nicht schief angesehen zu werden, sollte jeder den es betrifft, seine Firma vorwarnen, damit diese nicht überrumpelt wird von der Kontaktaufnahme.
Man weis ja auch nicht, wie das Gespräch begonnen wird: "hier ist xxxx vom A... der Herr Y hat uns ermächtigt Sie zu kontaktieren, er HAT INTERESSE mehr Stunden zu arbeiten und wir könnten auch mit Förderungen ...... " und die Firma reagiert dann ev ohne Rückfrage beim Betroffenen weil sie das nicht hinterfragt und die Förderung lockt. Klingt ja auch nicht gut zu sagen: "hier ist hier ist xxxx vom A... der Herr Y MUSSTE bei uns unterschreiben er SEI einverstanden Sie zu kontaktieren denn wenn er kein Intersse hat an mehr Stunden ...". Keine Firma wird eine Freude haben wenn nicht beide eine Vertragsänderung wollen und ein DN mag auch gute Gründe haben, zb. jene die nicht krank genug für die PVA sind (abgelehnt wurden) und die halt nicht mehr Vollzeit schafffen körperlich, sondern eben mit den paar h besser zurecht kommen. (28.06.23)

Zu: "Zum Problem Geringfügigkeit"
(Wie auch: "Minister-Strategie gegen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung"
/ "Sperre während einer Sperre?" / "noch mehr Schikane")
unter: "...., dass ich an diesem Kurs teilnehmen muss"


29.06.2023 um 0.59 Uhr - von M*. - "Lebensunterhalt entziehen: Österreich verstößt gegen Menschenrecht"


Der Entzug des Lebensunterhalts kann in bestimmten Fällen gegen die Menschenrechte verstoßen, insbesondere gegen das Recht auf ein angemessenes Lebensstandard gemäß Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieses Recht umfasst das Recht auf ausreichende Ernährung, angemessene Kleidung und eine angemessene Unterkunft.

In Österreich sind soziale Sicherheitsnetze und Unterstützungsprogramme vorhanden, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das österreichische Sozialsystem umfasst beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und andere Formen der staatlichen Unterstützung.

Wenn jedoch eine Person in Österreich unrechtmäßig von ihrem Lebensunterhalt abgeschnitten wird, kann dies als Verstoß gegen ihre Grundrechte betrachtet werden. In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich an eine örtliche Menschenrechtsorganisation oder an eine juristische Beratungsstelle zu wenden, um rechtlichen Beistand und Unterstützung zu erhalten.

Artikel 6,12,13 auch Interessant.
Österreich haltet sich ja an nichts!!!

Anmerkung:
"Gerade den Betroffenen "hier" fehlt die Zeit und das Geld welche(s) es braucht (zBsp.: Anwalt) um die rechtlichen Instanzen, bis zum europäischen Menschenrechts-Gerichtshof, auszuschöpfen, was m.M der Hauptgrund ist, warum dieser Rechtsweg "zu selten /oder nicht" beschritten wird! Leider!"


28.06.2023 um 15.39 Uhr - von C. - "Der Sozialverein dann ev. Vollzeit bekommt, aber nur Teilzeit zahlen muss"


Sehr geehrter Herr Moser,

Sie können das gern veröffentlichen:

Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einem großen Sozialverein. Gegen Ende des Vorstellungsgesprächs wurde ich nach der gewünschten Stundenanzahl gefragt. Ich habe gesagt, dass mir alles Recht ist, weil ich unbedingt so schnell wie möglich vom AMS weg will. Der/Die Vorgesetzte hat mich dann auf das AMS angesprochen und gefragt, wie lang ich schon arbeitslos bin. Ich habe geantwortet, dass es sich ca. um ein halbes Jahr handelt. Er/Sie hat dann in meinen Lebenslauf geschaut und gemeint, dass es fast schon ein dreiviertel Jahr ist. Ich habe gesagt: Ja, ein bisschen länger als sechs Monate. Daraufhin hat er/sie gefragt, dass das gut sei, weil man so Wiedereingliederungshilfe beim AMS für mich bekommt und mich der Sozialverein dann Vollzeit bekommt, aber nur Teilzeit zahlen müsse. Ich soll beim AMS nachfragen, ob ich in die Wiedereingliederungshilfe falle. Ich war davon ein wenig überrumpelt und habe einfach Ja und Amen gesagt. Eigentlich habe ich überhaupt keine Lust, noch irgendetwas mit dem AMS zu tun zu haben, wenn ich endlich einen neuen Job bekomme. Es wird ja dann auch wieder irgendwelche Einschränkungen seitens des AMS für mich geben. Ich finde es jedenfalls richtig mies, dass sich die Wiedereingliederungshilfe scheinbar für manche Arbeitgeber als Geschäftsmodell etabliert hat. Der Arbeitsvertrag bei dem Sozialverein wäre übrigens nur befristet. Also geht es darum abzucashen und wenn kein Geld mehr vom AMS kommt, wird man eh gleich wieder an die Luft gesetzt bzw. der Arbeitsvertrag einfach nicht verlängert. Falls ich diesen Job bekomme (mit oder ohne AMS-Wiedereingliederungshilfe), werde ich das Probemonat brav durchziehen und danach sofort auf Reha gehen und zwar ohne schlechtes Gewissen und sogar mit einer Freude. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag kann man nämlich wegen so einer Aktion nicht gekündigt werden. Ich finde man sollte als Arbeitnehmer/in im Prekariat genau so mit voller Wucht gegen dieses derart asoziale System zurückschlagen.

Schöne Grüße (27.6.23)


25.06.2023 um 18.38 Uhr - von L*. - "...., dass ich an diesem Kurs teilnehmen muss"


BBE "Aufbruch zu mehr

Ich wurde von AMS zu BBE "Aufbruch zu mehr zugeteilt. In der neuen Betreuungsvereinbarung wurde es festgehalten, dass ich an diesem Kurs teilnehmen muss.

Nach Erhalt dieses Bescheid habe ich keinen Anspruch erhoben und jetzt schickt mir das AMS wöchentlich ein Einladungsschreiben. Ich möchte dort nicht hingehen und schreibe mich immer an den Terminen krank. Ich kann es aber nicht ewig tun, da ich ansonsten Zweifel an der Arbeitsfähigkeit erwecken werde.

Wie soll ich in diesem Fall am Besten vorgehen?

Soll ich zu dem Termin hingehen und dort die Dokumente nicht unterschreiben, falls eine Unterschrift für eine "Datenschutzerklärung" bzw. die Zustimmung zur Datenweitergabe verlangt wird?

Wie soll ich vorgehen, dass ich von BBE abgelehnt werde und nicht selbst etwas ablehnen muss?

Welche Begründung soll ich am Besten schreiben?

Werde ich von AMS gesperrt, wenn ich dort nichts unterschreibe?

Hier sind einige Auszüge aus dem Schreiben und aus der Website von BBE über diese Zwangsmaßnahme:

"Die Beratung- und Berreuungseinrichtung (BBE) bietet geringfügig Beschäftigten Bratung und Begleitung bei Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses.
Bei Betreuungsbeginn muss sich der/die Teilnehmer/in bereit erklären, an der Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit zu wirken."

"Im Rahmen der Einzelberatung wird das derzeitige geringfügige Beschäftigungsverhältnis mit allen Vor- und Nachteilen für Teilnehmer/in und Dienstgeber besprochen."
"Die Interventionen, die gesetzt werden, fokussieren sich einerseits auf die Kontaktaufnahme mit den bestehenden Arbeitgebern, aber auch Kontaktaufnahme zu neuen Arbeitgebern und eventuell auch neuen Branchen. In der Beratungseinrichtung wird großer Wert auf die Aufklärung über die Situation von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses gelegt. Oftmals kommt es hier immer wieder zu Fehlinformationen dadurch Missverständnisse mit den Arbeitgebern und Probleme mit dem Einkommen. Um diese Fehlinformationen schnellstmöglich zu bereinigen, findet eine starke Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien statt."

Es kommt mir vor, dass ich Rechenschaft über mein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geben muss. Auch muss ich zustimmen, dass BBE in meinem Namen meinen derzeitigen Arbeitgeber und andere potenzielle Arbeitgeber kontaktiert, was in meinen Augen ein Eingriff in meine Persönklichkeitsrechte darstellt.

"Die Unterstützungsleistung der BBE „Aufbruch zu mehr“ beinhaltet mindestens einen wöchentlichen Einzelberatungstermin im Umfang von einer Stunde. Ergänzt wird das Leistungsangebot durch kurzfristig entstehende Termine, die sich durch die aktive Vermittlungsunterstützung in Form von Bewerbungsterminen ergeben. Telefonische TeilnehmerInnenkontakte ergänzen das Leistungsspektrum der BBE „Aufbruch zu mehr“. Außerdem werden die TeilnehmerInnen zu verschiedenen themenzentrierten Workshops eingeladen, die innerhalb der BBE-Struktur zugänglich sind."

Wie ich das verstehe, will die BBE die Arbeitssuche anleiten und überwachen. Die Arbeitsvermittlung sollte jedoch dem AMS und nicht BBE Einrichtung obliegen.

Ich wäre über jede Hilfestellung sehr dankbar! Mlg, L.

Weiterer Eintrag: Kann ich itworks Teilnahme verhindern?
Heute lag in meiner Post ein Schreiben vom AMS mit folgendem Betreff:

BEWERBUNGSTAG ITWORKS
Wir laden Sie zur Teilnahme an der Veranstaltung BEWERBUNGSTAG ITWORKS ein.
Sie werden in dreistufiges Clrearingprogramm aufgenommen, dass bedeutet, dass Sie innerhalb 8 Tagen drei Termine im Institut haben werden. Dabei wird eruiert, ob Sie in die "Beratungs- und Bertreuungseinrichtung Jobservice Wien" aufgenommen werden bzw. ob Sie direkt in den sozialökonimischen Betrieb übernehmen werden.

Hoher Tagsatz? Überlegen Sie sich, ob es nicht besser ist, ein oder zwei Monate finanzielle Abstriche in Kauf zu nehmen, die Vorteile der Zusammenarbeit mit einem unserer Projekte zu nutzen um in dieser Zeit eine Beschäftigung zu finden.

Natürlich wurde es erwähnt, dass meine Notstandhilfe gestrichen wird, wenn ich den Termin ohne einen triftigen Grund nicht wahrnehme.

Ich würde mich über jede Hilfestellung und Informationen, wie ich diese Zwangsmaßnahme umgehen kann sehr freuen. MFG L (23.06.23)

Antwort:
Gilt für beide Anfragen:
Meist wird der Infotag einem Kontrolltermin gleichgesetzt. Drum sicherheitshalber hingehen, ansonsten wird der Bezug - bis zur Wiedermeldung - eingestellt.
(siehe:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)
Dort fragen sie vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist? - Es sollte eine freiwillige Massnahme sein - ("Aufsuchende Vermittlung"?) - wie bei
Coaching.
>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Datenverweigerung / Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
unter:
Datenschutz

Vorsicht beim Transitarbeitsplatz - gilt als zumutbares DV, falls nach KV entlohnt wird - jedoch kann man die psychosoziale Betreuung ablehnen!

unter:
"
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ps.: Das AMS muss auf die geringfügige Arbeit keine Rücksicht nehmen! Oftmals, wenn das AMS davon erfährt gibt's eine "Zwangsmassnahmen"-Zuweisung, um ein geringfügiges-DV zu verunmöglichen.
(Ohne Gewähr)

28.06.2023 um 12.06 Uhr - von M*. - "Minister-Strategie gegen Arbeitslose mit geringfügiger Beschäftigung"
Strengere Regeln für Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher sieht strengere Vermittlung von Arbeitslosen mit geringfügigem Zuverdienst. "Mangelnde Eigeninitiative" kann künftig zu Sanktionen führen. Verstärkte Kontrollen in Betrieben, in denen viele Arbeitslose geringfügig beschäftigt sind. (26.6.23)

Quelle: kleine Zeitung: Strengere Regeln für Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst

Anmerkung: Unvereinbarkeit!
Fraglich, ob man dieses Vorgehen auch erwarten müsste, wenn das Arbeitsministerium und Wirtschaftsministerium nicht in einer Hand läge? ÖVP-Hand!
Falls, gehört die Arbeitsmarktpolitik ins Sozialministerium und ja weg aus dem Wirtschaftsministerium!

28.06.2023 um 12.06 Uhr - von G. - "Sperre während einer Sperre?"
Hallo Christian!
Neues von Kocher. Zukünftig muss man wenn man das Arbeitslosengeld gestrichen bekommt auch der Vermittlung zur Verfügung stehen. Sanktioniert wird jetzt noch schneller usw.... jetzt gehts uns Arbeitslosen an den Kragen man will uns ob krank oder gesund in jede Arbeit vermitteln. Katastrophe wird das werden bis ich in die Pension komme. So mancher wird daran zerbrechen. Lg.G.

26.06.23 um 19.04 Uhr von C. - "noch mehr Schikane"
Na toll, jetzt gibt's noch mehr Schikane für Arbeitslose: (Standard)

28.06.2023 um 17.08 Uhr - von A*. - "Zum Problem Geringfügigkeit"
zu dem Problem mit dem "Tanzen" rund um die Geringfügigkeit:

die Frage war, wie man sich verhält? Nun, man beendet den Grund der Sekkanz:
man spricht ein klares Wort mit seinem Chef: Du Chef es ist das und das im Anmarsch, auch Du wirst von denen kontaktiert und sekkiert werden, mich über Geringfügig zu beschäftigen.

Wenn DU daher einvernehmlich JETZT unser Geringfügiges DV auflösen willst, würde ich das VERSTEHEN. (auf Betreiben des DG die Einvernehmliche !!!).
Ein vernünftiger Chef versteht das und man trennt sich.

Nun ist die Basis dieses ganzen Theaters entzogen. Es stellt sich keine Frage mehr, muss ich diese Zustimmungen (den Chef zu kontakten, andere Firmen zu kontakten) unterschreiben oder nicht. Man ist halt - vorläufig - nicht mehr geringfügig, sollen sich diese Vereine anderen "abarbeiten".

Ähnlich wie bei "Sozio-Öko-Betriebe" wo man als Zugangs-Voraussetzung /Zubuchungsvoraussetzung langzeitarlo/langzeitbeschäftigungslos sein muss, ist die "Gerinfügigkeit" das Kriterium, das das Amt auf einem aufmerksam macht! Dieses Kriterium gilt es zu entfernen, so wie man zb. durch eine Beschäftigung über 28 (?) tage nicht mehr in der langzeit-Statistik ist.

Ich habe mal ehrenamtlich bei einem Verein was getan und direkt neben mir ein Geringfügiger, das ist schon ein paar Jahr her und auch hier wurde der DG (also wir, der Verein) sekkiert, ob eine Vollzeitstelle ...bla bla. Habe dem (als Vereinsmitglied) dann sehr schnell klar gemacht, das wir ein armer Verein sind und sich keinesfalls das leisten können. Der arme Geringfügige wurde "sehr intensiv" betreut, vorstellen geschickt usw. meist zu Zeiten wo bei uns im Verein das meiste zu tun war - bestimmt zufällig! haben uns dann getrennt damit er Ruhe hat.

Anmerkung:
Danke für den Tipp - So richtige Erleichterung stellt sich nicht ein, wenn es dem AMS gelingt ein geringfügiges DV. zu verunmöglichen!
Meine Meinung: Kochers Arbeitsmarktpolitik besteht darin Arbeitslose als Feindbilder hinzustellen!
Um in aller Ruhe gegen Arbeitslose und nicht gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen!

29.06.2023 um 14.23 Uhr - von A. - "Es sollte jeder seine Firma vorwarnen, damit diese von der Kontaktaufnahme nicht überrumpelt wird"
ja - es hinterlässt einen Geschmack, es wird die Geringfügigkeit nicht direkt verboten, aber sie bringt Ärger, auch den Firmen (hier habe ich zwar wenig Mitleid, weil viele ja auf das ausnützen von Geringfügigen setzen um Lohnnebenkosten zu sparen).
Es färbt auf jeden Fall auf den Arbeitslosen ab, wenn die Firma mit "verstärkten Kontrollen" bedacht wird, keine Firma will ein Hinterfragen der Personalpolitik und andere Kontrollen und der Geringfügige wird somit für die Firma das Problem, hat er doch "erlaubt" das der Chef dann behelligt wird - und wenn es "nur" eine Störung und ein Zeitverlust ist. Allein schon um nicht schief angesehen zu werden, sollte jeder den es betrifft, seine Firma vorwarnen, damit diese nicht überrumpelt wird von der Kontaktaufnahme.
Man weis ja auch nicht, wie das Gespräch begonnen wird: "hier ist xxxx vom A... der Herr Y hat uns ermächtigt Sie zu kontaktieren, er HAT INTERESSE mehr Stunden zu arbeiten und wir könnten auch mit Förderungen ...... " und die Firma reagiert dann ev ohne Rückfrage beim Betroffenen weil sie das nicht hinterfragt und die Förderung lockt. Klingt ja auch nicht gut zu sagen: "hier ist hier ist xxxx vom A... der Herr Y MUSSTE bei uns unterschreiben er SEI einverstanden Sie zu kontaktieren denn wenn er kein Intersse hat an mehr Stunden ...". Keine Firma wird eine Freude haben wenn nicht beide eine Vertragsänderung wollen und ein DN mag auch gute Gründe haben, zb. jene die nicht krank genug für die PVA sind (abgelehnt wurden) und die halt nicht mehr Vollzeit schafffen körperlich, sondern eben mit den paar h besser zurecht kommen. (28.06.23)


22.06.2023 um 20.13 Uhr - von So. - "Arbeitslosen ini`s"


hallo christian
dir und G des 11 mai danke fürs online stellen der genauen
krankengeld-beschreibung
.
neben der amsel (von silvia (phönix) G) martins 'aktive' und den IG ÄAÖ(zumalteneisen2.0) gibts außer soned keine arbeitslosen ini mehr.
daher umso mehr danke DIR, sowie dem newsletter der amsel
sagen die älteren-arbeitslosen, IG ÄAÖ, Sophie (21.06.23)


22.06.2023 um 13.29 Uhr - von M*. - "weil ich abends die HTL nachhole?"


Hallo Herr Moser,

Es ist erschreckend mit welchen Problemen die Leute zu kämpfen haben. Ich wende mich an mit einem vielleicht untypischen Problem, aber es ist für mich sehr wichtig das zu klären. Leider habe ich meinen Job verloren. Existenzängste habe ich deshalb, weil ich abends die HTL nachholen. Jetzt ist soweit Sommerpause. Aber wenn ich bis Herbst keinen Job bekomme bin ich nicht sicher, ob mir Unterstützung zusteht. Ich hoffe nicht, dass ich meine Ausbildung abbrechen muss. So wurde mir das dargestellt. Was können Sie mir raten?

Antwort:
Da ihre Ausbildung abends stattfindet, stehen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weswegen ihnen die Versicherungsleistung zustehen dürfte.

Bei Problemen stellen sie zusätzlich ein Begehren
siehe Anmerkung unter folgenden Link!

Siehe auch AMS Weiterbildung (Fragen zum Weiterbildungsgeld)! (Ohne Gewähr)


22.06.2023 um 13.20 Uhr - von H*. - "AMS-Fehler?"


Hallo sie wurden mir empfohlen wegen Schwierigkeiten bei nicht ausgezahlten ams Geld War selbstständig und mir wurde die Konzession entzogen, aber habe 2*20 Stunden die Konzession vergeben Tzd stand mir nichts zu Wenn sie mir helfen können und Interesse haben würde ich mich freuen wenn sie (20.06.23)

Antwort:
Haben sie die ablehnung per bescheid erhalten?
Falls, so verlangen sie einen schriftlichen bescheid bez. der Ablehnung (des sachverhalts) - den können sie dann berufen (beschwerde erheben)

versuch: ev. besuchen sie die AK und lassen sich unterstützen. (Ohne Gewähr)


16.06.2023 um 10.26 Uhr - von O. - "Weiterbildungen nur bis maximal 3.500 Euro"


hallo christian,
danke für deine antwort auf jeden fall. ich hab den kostenvoranschlag jetzt meiner betreuerin vorgelegt und sie meinte, das ams genehmigt weiterbildungen nur bis maximal 3.500 euro und ich soll fragen, ob man den kv aufteilen kann. wie erwartet kann man das nicht. der berater beim wifi meinte dass das ams ja auch nur einen teil bewilligen kann.. laut meiner beraterin ist das ja nicht möglich, ergo werden alle kostenvoranschläge über 3.500 euro generell abgelehnt. ich fühle mich irgenwie mal wieder sehr schlecht beraten finde aber nicht wirklich jemanden der mir antworten geben kann. weisst du wie das ist mit einer teilgenehmigung bzw. wo kann ich da nachfragen und endlich wirklich verlässliche antworten zu bekommen?

ps kurzer nachtrag: ich habe jetzt nochmal nachgefragt und beim wifi hat man mir gesagt, dass teilübernahmen vom ams immer wieder vorkommen. und ich hatte meim ams zwanzig mal gefragt warum das nicht möglich ist. das ist dann die "hilfe" die das ams leistet....

Antwort:
Grundsätzlich: Auf "tatsächliche" Ausbildung gibt's keinen Rechtsanspruch.
Ev. sieht die Betreuerin im lästig sein wie wichtig ihnen diese Ausbildung ist - also nicht aufgeben! Und ganz wichtig, den Antrag schriftlich stellen - damit nicht nur ihre Beraterin alleine in dieser Angelegenheit entscheidet!

>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
Verlangen sie dieses Begehren und geben sie es beim AMS ab - Abgabe ev. auf einer Kopie bestätigen lassen bzw. eingeschrieben absenden. (Ohne Gewähr)

Zu: "Ein paar Fragen bezüglich Fortbildung"

Ps.:
"Mein" Server sendet anscheinend nicht an Hotmail.com-Adressen.


15.06.2023 um 11.09 Uhr - von C. - "Erfahrungsbericht Coaching und Reha-Antrag"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich komme gerade vom 2. Termin Restart (Coaching) beim I... in Linz. Meine I...-Beraterin war sehr nett und hilfsbereit, sie hat mir meinen Lebenslauf von 3 auf 2 Seiten gekürzt. Wir haben den Lebenslauf und Bewerbungsgespräche besprochen, außerdem hat sie mir noch eine Stellenausschreibung mitgegeben (diese Stelle (Projektmanagement) klingt schwer nach SÖB, allerdings normaler Arbeitsvertrag, KV Allgemeines Gewerbe, Stufe 4...Lohn/Stundenanzahl so gering, dass ich mit Sozialhilfe aufstocken müsste). Naja, ich werde mal anrufen und genauer nachhaken, bevor ich mich da bewerbe. Die I...-Betreuerin hat mir auch noch eine Betreuungsvereinbarung zum Unterschreiben vorgelegt, die Betreuungsdauer ist bis zu 12 Wochen bis Anfang August 2023, Einzelberatung in der Regel 1x wöchentlich. Hoffentlich kann ich den ganzen Zeitraum ausschöpfen, da mir wohl seitens AMS Zwangsarbeit in einem SÖB droht.
Apropos AMS: Die haben mir heute einen Vermittlungsvorschlag geschickt mit freiem Dienstvertrag (war jetzt schon das 2. Mal). Ich habe sofort zurückgeschrieben und gefragt, ob ich mich für freie Dienstverträge bewerben muss, meine AMS-Betreuerin hat das dann storniert. Vorsicht an alle Arbeitslosen: Bloß keine freien Dienstverhältnisse eingehen, auch wenn man vom AMS Vermittlungsvorschläge dafür bekommt, das ist Prekariat pur (keine Sozialversicherung, kein Krankenstand, kein Urlaub und um die Steuern muss man sich selbst kümmern). Ich checke nicht, warum das AMS solche freie Dienstverträge überhaupt vermittelt, man darf das zum Glück ablehnen. Demnächst bekomme ich eine neue AMS-Betreuerin, die wird sich bei mir melden wegen eines Kontrolltermins. Es ist zum Glück anscheinend nicht diese furchtbare Betreuerin, dir mir das AMS früher immer aufs Auge gedrückt hat, wenn ich länger als 6 Monate arbeitslos war. Noch schlimmer als damals kann es eigentlich nicht mehr kommen.
Außerdem war ich beim Facharzt, ich darf eine stationäre Reha machen. Ich bin so froh darüber, weil das als Krankenstand gilt und ich somit ca. 4 Woche Ruhe vom AMS habe. Der Antrag geht vom Facharzt direkt zur ÖGK, die melden sich dann bei mir, damit ein Termin vereinbart werden kann. Ein Tipp für Arbeitslose, die von SÖB-Zwangsarbeit oder Sinnloskursen betroffen sind: Am besten rechtzeitig zu einem Facharzt gehen und um stationäre Reha ansuchen, irgendwelche Vorerkrankungen bzw. Zivilisationskrankheiten (Bluthochdruck, Rückenschmerzen,...) hat ja eh so ziemlich jeder, insbesondere wenn man permanent vom AMS unter Druck gesetzt wird. Man muss halt beim Arzt glaubhaft machen, dass man wirklich an seinem Gesundheitszustand arbeiten will (ich habe eine Aufzeichnung meines Blutdrucks und meiner Ernährung vorgezeigt). Keine Ahnung, ob das mit psychischen Erkrankungen auch möglich ist.
(14.06.23)

Zu:
"Hatte gestern den 1. Termin beim Restart-Coaching" (19.05.2023)
Coachings: Ich soll nächste Woche kommen (11.05.23)
unter:
"Erfahrungsbericht / Perspektivencheck" "1. - 4. Termin" (21.04.23)


13.06.2023 um 11.28 Uhr - von M*. - "Nach einer Bezugssperre?"


Hallo!
Wie ist das eigentlich wenn das AMS einen das Geld stiehlt (streicht)!?.
Bekommt mann dan Geld vom Sozialamt!? Oder werde ich dann obdachlos weil ich die Miete nicht zahlen kann.
Mfg M. (12.06.23)

Antwort:
Das ist ein Teil der Arbeitsmarktpolitik - Angst bis Psychoterror. Sie bekommen dann auch keine Sozialhilfe. Unbedingt versuchen eine Sperre zu vermeiden! Falls, ev. bei der Caritas um Unterstützung / Hilfe bitten. (Ohne Gewähr)


12.06.2023 um 7.25 Uhr - von O. - "Ein paar Fragen bezüglich Fortbildung"


hallo christian,
ich hätte noch ein paar fragen bezüglich fortbildungen für notstandshilfebezieher. ich habe jetzt alles soweit fertig um eine fortbildung beim wifi zu beantragen, damit ich mich selbstständig machen kann (was ich machen will ist ein beruf in einem unfreien gewerbe, deshalb brauche ich den wifi kurs um die entsprechende prüfung zu machen). ich habe ja einen bachelor of arts inkl alle möglichen fortbildungen im künstlerischen bereich und will jetzt eine fortbildung machen, die auch in die richtung geht. ich gehe aber stark davon aus, dass das ams das nicht zahlen wird und es darauf hinausläuft dass ich mir das geld dafür leihe und es selbst bezahle. wenn ich das tue wird mir das ams eine bezugssperre aufdrücken und mich von der versicherung abmelden, richtig? oder gibt es eine option die ich nicht kenne um das zu verhindern? der kus dauert mehr als zwei monate, das bedeutet dann zwei sperren hintereinander. wird man nach zwei sperren komplett aus dem sozialsystem geworfen? es g äbe auch eine möglichkeit mich nach wien umzumelden und es beim team 4 zu versuchen, ich weiss aber nicht inwieweit die wirklich künstler "fördern" weil ich da auch schon hässliche sachen gehört habe. weisst du da mehr? (11.06.23)

Antwort:
Wenn du selbst ohne der Einwilligung des AMS einen Tages-Kurs machst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und wirst von der Versicherungsleistung abgemeldet - falls also so solltest du dich selbst für die Dauer des Kurses vom AMS abmelden.
Bestehen nach dem Kurs gute Chancen auf eigenes Einkommen / auf beruflichen Erfolg? solltest du das dem AMS glaubhaft näher bringen können, so wären die Chancen auf behördliche Unterstützung gegeben.
Bevor du dich abmeldest probiere eine AMS-Förderung zu bekommen.

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Ev. schreibst du dasTeam4 an und fragst nach, ob dein Wunsch Platz hätte und die dich dahin gehend unterstützen würden?
Alles versuchen, bevor du dich abmeldest.

Siehe auch AMS Weiterbildung (Fragen zum Weiterbildungsgeld)! (Ohne Gewähr
)


9.06.2023 um 6.58 Uhr - von B*. - "Ein Tipp wie man dem sozialökonomischen Betrieb entkommt"


Hallo lieber Herr Moser, ich bin zur Zeit nicht arbeitslos, kann aber einen Typ geben wie man dem sozialökonomiachem Bezrieb entkommt. Funktionierte bei mir, die wollen mich lebenslang nicht mehr haben! Es war so: die fragten, wieviel ich Arbeitslose bekomm. Ich sagte, dass das eine Sache zwischen mir und dem Ams ist. Wenn die wissen möchten wieviel AMS Geld ich bekomme,sollen sie bitte dort nachfragen. Immerhin arbeiten sie eh zusammen, weil ich bin auch vom AMS zu ihnwn geschickt worden.Darauf sagten sie, dass das AMS nichts sagen darf wegen Datenschutz. Daraufhin ich: und wieso soll ich Ihnen das sagen? Also ich sagte nichts. Diese Tatsache verursachte, dass sie mich nicht nahmen. Alles Gute!
(Alle Informationen ohne Gewähr)


8.06.2023 um 16.47 Uhr - von A*. - "AMS-Betreuer: Ich schrecke auch nicht vor Bezugssperren zurück"


Hallo Herr Moser,

Ich bin seit 1 Jahr arbeitslos u beziehe dzt Notstandshilfe.
Aufgrund von mehreren Coronaerkrankungen seit meiner Kündigung voriges Jahr u 1 anderen (7 wöchigen) Erkrankung habe ich mittlerweile meinen 3 AMS Betreuuer, einen Frischling direkt von der AMS "Akademie", dieser Herr hat gleich zu Beginn des heutigen Termins sein wahres Ich gezeigt.

Von Beginn an klar u deutlich, mit mir ist nicht zu spaßen u ich schrecke auch nicht von Bezugssperren zurück.

Ich fasse kurz den heutigen Termin zusammen:

Nach einer kurzen Vorstellungsphase u Erklärung warum ich noch immer beim AMS vorstellig bin, begann der ganze Unmut.

Vorwürfe warum ich noch immer nicht vermittelt wurde bzw noch keine Stelle gefunden habe, machte der Betreuuer klate ansagen. Sollte ich bis August dJ noch keine Stelle haben, teilt er mir so ne Art Coach zu die mit mir Stellen sucht u mich für Gespräche vorbereitet. Wenn ich innerh. Der 3 gesetzten Monate noch immer keine passenden Job habe, werde ich einem SOZIAM ÖKONOMISCHEN Betrieb zugeteilt. Dh Trotteljpbs wie Bügeln, Putzen usw.

Ich habe eine gute Ausbildung. Die letzten Monate waren nicht leicht/wie oben erwähnt mehrere Coronaerkrankungen innerhalb von 6 Monaten u eine andere Erkrankung (schwere Infektion im Bein). Jetzt ist auch noch 1 Elternteil erkrankt u benötigt vorübergehend (Kurzzeit-)Pflege.

Dies ist ihm Alles egal, hauptsache weg vom AMS, koste was es wolle.

Nur dass ich dzt eh nicht weiß wo mein Kopf steht, andauernd erhält man Absagen vd Firmen und mein Notstandsbezug ist gerade auch nicht das gelbe vom Ei. Ich suche schon lange aber ich kann doch nicht körperlich angeschlagen meine Zelte für ein Vorstellubgsgespräch aufschlagen -ging von November bis Märzt auf Krücken u war wg Krankenkasse nicht im Stand md Begründung, ich soll mich anstrengen u bei anderen ist der Heilungsprozess schneller. Daher habe ich mir den Einspruch bd KK gespart.

Ich habe es meiner ehemaligen Betreuungsvertretung mitgeteilt u dies war für sie überhauptckein Problem.

Ich kann ich mich gg die Zuweisungen für einen soz.ökonomischen Betrieb u einem job Coacv wehren? Ua auch gg beginnender Diskriminierung seitens meines AMS Betreuers?

Ich hab das schon 2x seitens von Betreuern erlebt, die schrecken vor nichts zurück. Lg A. (7.06.23)

Antwort:
Da sie diesbez. fast ohne Rechte dastehen und es dem Betreuer darum geht psychischen Druck an ihnen auszuüben - ihnen Angst zu machen - sie einzuschüchtern -

(Er hat das Recht sie in einen SÖB-Transitarbeitsplatz zu stecken - ev. auch einem Deppenkurs / Coaching auszuliefern.
Geschieht dies nicht freiwillig, gibt es hier ev. die Chance sich zu wehren / siehe Links unten)

- sollten sie sich dementsprechend drauf einstellen und sich die Sichtweise zulegen, dass sie mal bis August Ruhe haben - dem Sommer über lieber entspannen als sich einem "Psychoterror" auszusetzen. Meiner Meinung nach unbedingt, bevor wegen dem Betreuer-Verhalten die Gefahr besteht psychisch zu erkranken.

Suchen sie während diesen Zeitraums in Ruhe nach einem gewünschten Dienstverhältnis weiter. Vielleicht schaltet sich das Glück dazu?

Des weiteren können sie der Angst insofern entgegen treten, indem sie in Zukunft wenn möglich eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen ("wirkt Wunder")!

Für den Fall, dass sie niemanden haben, hat die Armutskonferenz ein Projekt ins Leben gerufen! Begleitung zum Behördentermin!

"Nachdem ich mit Begleitperson kam, verlief mein Termin plötzlich total freundlich"
unter: Sinnvolles Mittel gegen Beleidigungen

Vom RA.: Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Gehen sie in Ruhe die folgenden Links durch:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) Alles Gute!

Siehe auch:
"
Ein Tipp wie man dem sozialökonomischen Betrieb entkommt" (ohne gewähr 9.6.23)


8.06.2023 um 11.21 Uhr - von G. - "Chefarzt hat mich ohne mein Wissen und ohne Begutachtung vom Krankenstand abgemeldet"


Hallo Christian!

Ich möchte dich informieren was in der Gesundheitskasse abgeht. Mit ist es soeben passiert das man mich Chefärztlich ohne mein Wissen ohne begutachtung vom Krankenstand abgemeldet hat für 14.06 Mein Hausarzt hat es mir gesagt bei der Kontrolle. Ich bin in Physiotherapie und bekomme Kortison spritzen ins Knie. Und habe noch andere Befunde vom Orthopäden der mich wöchentlich behandelt. Mit der Gesundheitskasse reden ist praktisch unmöglich schi ken einen im kreis und mir scheint das das System hat da ich erfahren habe das dieses anderen auch pasiert ist. Mit einen Wort ich muss mich als quasi arbeitsunfähiger nächste Woche beim Ams melden obwohl ich unter starken schmerzen leide , willkommen in der neuen welt
Meine Hausärztin sagte sie kann da leider nichts verlängern (7.06.23)

Antwort: "Auch hier kann man gegen einen verlangten Bescheid Berufung einlegen!
Von L.
"Diese Information sollte jedem gelernten Österreicher zugänglich sein!"

Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!

"Berufung / Beschwerde erheben" (Ohne Gewähr)
zu: Krankengeldauszahlung"

Zum Eintrag

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