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Verfassungswidrigkeit im Regierungsübereinkommen; Betroffene: Notstandshilfebezieher, Sozialhilfebezieher

die Große Koalition macht in der Manier weiter, wie die kleine Koalition agierte:

Z.B. Ausländer betreffend wurde trotz eines verfassungsgerichtlichen Erkenntnisses der unzulässigen Diskriminierung von drittstaatsangehörigen Ehegatten von Österreichern unter der seinerzeitigen Ministerin Prokop mit dem Fremdenrechtspaket eine dem VfGH-Erkenntnis widersprechende Rechtslage erzeugt.
Die nunmehrige Koalition will offenbar so weitermachen, nämlich den Verfassungsgerichtshof ignorieren (die sich nicht nur einem Landeshauptmann eines südlichen Bundeslandes vorzuwerfen):
Im Regierungsübereinkommen befindet sich auf S. 52 unter dem Titel der Schwarzarbeiterbekämpfung:
»• Strengere Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose, Notstandshilfebezieher
und Sozialhilfeempfänger, z.B. beim ersten Mal 6 Wochen Sperre, beim
zweiten Mal 12Wochen.«
Diese beabsichtigte Sperren wären verfassungswidrig:
Mit Erkenntnis vom 21.6.2000 (Geschäftszahl G 78/99) sprach der Verfassungsgerichtshof bezüglich einer derartigen Regelung in § 25 Abs. 2 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) aus,:

»Der Ausschluß vom Bezug des sonst gebührenden Arbeitslosengeldes

durch volle acht auf die Beendigung der verschwiegenen Tätigkeit

folgenden Wochen stellt eine übermäßige, nicht mehr gerechtfertigte

Sanktion dar.«
Der Verfassungsgerichtshof erkannte auf Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Das Vorhaben der neuen Bundesregierung nach dem Regierungsübereinkommen ist daher klarerweise verfassungswidrig.

Wird die große Koalition ihre Zweidrittelmehrheit missbrauchen, um die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch ein Verfassungsgesetz zu verhindern?

Damit ist durchaus zu rechnen, ist doch an anderer Stelle im Regierungsübereinkommen angekündigt, das Problem des Kärntner Ortstafelnkonfliktes ebenfalls mit Verfassungsrecht "zu lösen ", d.h. künftige Beschwerden gegen eine Verfassungswidrigkeit gegen die Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof, durch die problematische Vorgangsweise zu immunisieren.
Allerdings könnte die neue Bundesregierung einem Trugschluss erliegen, dass sie mit ihrer Mehrheit alles machen kann, dass sie verfassungswidriges Recht in Verfassungsrecht erheben kann: der Verfassungsgerichtshof hat schon in zwei Fällen seine Ausschaltung als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Grundprinzip des Rechtsstaatlichkeitsgebotes erkannt und auch bereits Verfassungsbestimmungen aufgehoben.
Auf den Verfassungsgerichtshof, wie auch auf die Menschenrechtsverteidigung, kommt daher mit der neuen Bundesregierung einiges an Herausforderungen zu.

Wie wird sich der österreichische Bundespräsident bei verfassungswidrigen Gesetzen verhalten?

In Deutschland ist der Bundespräsident mutig, indem auch schon die Unterschrift unter verfassungswidrige Gesetze verweigerte. Der derzeitige österreichische Bundespräsident wäre von der fachlichen Qualifikation her durchaus in der Lage, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes wahrzunehmen.
Allerdings ist in Österreich umstritten, ob sich die Prüfungsbefugnis des Bundespräsidenten bloß auf die Einhaltung der formellen Rechtserzeugungsregeln ( Meinung von Heinz Mayer) oder auch auf die inhaltliche Verfassungswidrigkeit bezieht. Wird der derzeitige österreichische Bundespräsident bei Einhaltung der Verfassung auch so hartnäckig sein, wie er offenbar beim Zu-Stande-Kommen der großen Koalition war?

Rechtliche Brutalität sondergleichen gegen die Ärmsten der Armen, insbesondere Notstandshilfebezieher und Sozialhilfebezieher:

Für Notstandshilfebezieher und Sozialhilfebezieher, die Einkünfte unter der Armutsgrenze haben, bedeutet die Ankündigung eine Drohung mit Entziehung von Lebensgrundlagen mit dramatischen Auswirkungen ( Wohnungsverlust, weil die Miete nicht mehr bezahlt werden kann; Hungern müssen, weil man für eine beträchtliche Zeit überhaupt kein Einkommen hat usw.).

Politische Bewertung:

Die sogenannte "sozial"demokratische Partei hat offenbar, was "sozial" anlangt, die Devise auf ihre Fahnen geheftet: "asozial is' a sozial." Soweit haben es die Sozialisten mit Dialektik gebracht.

Rückfragehinweis:

Rechtsanwalt

Dr. Herbert Pochieser eh.

Schottenfeldgasse 2-4

A-1070 Wien

Tel.: ++43 1 5238667

Fax: ++43 1 5238667-10

s1@hpochieser.at / (
ra@hpochieser.at )

Rechtsanwaltscode: R110832Kanzleistunden:

Mo - Do 9-12 u. 14 - 17; Fr 9 - 12 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung

12.01.2007

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ZU BEACHTEN!

wenn sie die Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Pochieser in Anspruch nehmen!

Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Betroffene Rechtsfragen genereller Natur, an den Rechtsanwalt (Dr. Pochieser), stellen.

>Das kann ein Rechtsanwalt nicht leisten - wenn möglich ist das die Aufgabe österreichischer Arbeitsloseninitiativen!<

Rechtsanwalt Dr. Pochieser bietet individuelle Einzelfallberatung an, dazu ist es notwendig im Vorfeld schon den AMS-Verwaltungsakt zu besorgen und dem Rechtsanwalt vorzulegen!

Nicht kostenlos
Die Hilfe und Unterstützung bzw. die Leistung eines Rechtsanwalts ist nicht kostenlos!

ermäßigte Pauschale
Wenn dieser Akt vorhanden ist, und Dr. Pochieser vorweg zur Verfügung gestellt wird, kann eine individuelle Beratung zu einer ermäßigten Pauschale durchgeführt werden.

Zum AMS-Verwaltungsakt:
für jede/n Arbeitslose/n wird beim AMS ein Verwaltungsakt geführt: Neben einem sogenannten Leistungsakt (dem zu entnehmen ist, was an ALG/Notstandshilfe ausbezahlt wurde) gibt es einen Papier-Akt, dem diverse Niederschriften, insbesondere über abgehaltene Kontrollmeldetermine, der Betreuungsplan usw. zu entnehmen sind. Ich empfehle Arbeitslosen immer, diesen Zeit seiner Arbeitslosigkeit geführten Akt am letzten Stand zu halten (und eine Kopie dieses Aktes und all dessen, was fortlaufend geschieht, zu verlangen). Teilweise wird der Akt auch rein computerunterstützt geführt, sodass von diesen Aktenbestandteilen Bildschirmhardcopies verlangt werden müssen, um einen vollständigen Akt zu bekommen. Teilweise ist der Akt elektronisch zugänglich und zwar dann, wenn ein E-AMS-Konto angelegt ist. (30.07.2020)

AUGE/UG: "SPÖ und ÖVP betreiben konsequent und bewusst Dequalifizierung und Entwertung gemeinnütziger und sozialer Arbeit!"

Scharfe Kritik an geplanten Regierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und StudentInnen:
Wo bleibt Aufschrei von ÖGB und AK?

Wien (OTS) - "Man fragt sich, welcher Teufel da insbesondere die
SPÖ geritten hat: da kämpfen die Sozial- und Pflegeberufe seit Jahren
um ein höhere gesellschaftliche Akzeptanz, um faire und bessere
Arbeitsbedingungen, um höhere Entlohnung und hohe
Ausbildungsstandards um qualitativ hochwertige Sozialleistungen
anbieten zu können und jetzt beschließt die Regierung Regelungen a la
'Soziale Arbeit kann jeder machen' quasi zum Nulltarif, ohne
entsprechende Ausbildung, ohne entsprechende Entlohnung. Das ist eine
Ohrfeige ins Gesicht aller im Sozial- und Pflegebereich
Beschäftigten," kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der
Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE/UG) die Pläne der
Bundesregierung, Langzeitsarbeitslose unter Androhung des Verlustes
der Mindestsicherung zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, sowie
StudentInnen die Möglichkeit zu geben, unter Ableistung sozialer
Dienste die Studiengebühren 'abarbeiten' zu können.

Für die AUGE/UG stellt sich die Frage, warum gerade die
gemeinnützige Arbeit immer wieder für diverse Vorschläge von
Pflichtarbeitsmaßnahmen herhalten muss. "Es handelt sich dabei um
eine bewusste Entwertung sozialer Arbeit, die sämtliche
Qualifizierungserfordernisse und soziale Kompetenzen ignoriert. Warum
Langzeitsarbeitlose oder StudentInnen - beispielsweise der BWL -
plötzlich im Pflegebereich arbeiten können, allerdings nicht in Jobs,
die eine gewisse berufliche Qualifizierung erfordern, lässt keinen
anderen Schluss zu," so Paiha weiter. "Die Verquickung von
Studiengebührenbefreiung bzw. Mindestsicherung mit Sozialarbeit ist
schlichtweg abenteuerlich, unzulässig und entbehrt jeglicher
sachlicher Grundlage. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass sich die
öffentliche Hand ihrer sozialen Verantwortung und der entsprechenden
finanziellen Ausstattung sozialer und gemeinnütziger Einrichtungen
entziehen will um billige und unqualifizierte Arbeitskräfte für den
gemeinnützigen Bereich frei zu machen.

"Statt Rahmenbedingungen für sozial- und arbeitsrechtlich
abgesicherte und kollektivvertraglich entlohnte Sozialarbeit zu
schaffen, ermöglicht die neue Regierung quasi staatlich gestütztes
Lohndumping. Statt arbeitssuchenden LehrerInnen
Beschäftigungsperspektiven zu bieten, sollen StudentInnen zum
Nulltarif in Schulen arbeiten. Statt soziale Vereine besser
finanziell auszustatten, um entsprechend qualifizierte
Beschäftigungsverhältnisse schaffen zu können, sollen
Langzeitsarbeitslose zum 'Mindestsicherungstarif' gemeinnützigen
Institutionen zugewiesen werden, scheinbar unabhängig davon, ob sie
entsprechende Qualifikationen mitbringen. Dass es da bislang keinen
Aufschrei der Gewerkschaften und Arbeiterkammern gegeben hat, ist
nicht nachvollziehbar. Für uns sind die geplanten Maßnahmen
jedenfalls inakzeptabel und unzumutbar," schließt Paiha.

Quelle: AUGE/UG
Rückfragehinweis:
Klaudia Paiha, Bundessprecherin, Tel: 0664/614 50 14


8.01.2007



 
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