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10.12.12 um 15.39 Uhr von Sa. - "Wohngemeinschaft"


Hallo!

Ich weiss zwar nicht, ob diese Seite hier sich nur auf Probleme mit dem AMS bezieht und ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich versuchs einfach mal:

Und zwar, ginge es darum, dass ich mit meiner Schwester und einem Freund (der auch beim AMS gemeldet ist) eine WG gründe.

Ich bekomme aber von AMS und Sozialamt Geld und muss ja angeben mit wem ich in einer Wohnung lebe. Kann ich das verhindern, dass das AMS Geld vom Freund und das Gehalt meiner Schwester mir angerechnet wird? Ich führe mit keinem der beiden Personen eine partnerschaftliche Beziehung und jeder hat sein eigenes Zimmer + Bett, vielleicht können Sie mir sagen wie ich da am besten vorgehe. Mit dem Umzug erspare ich mir Kosten und es wäre allen Beteiligten geholfen.

Ich bitte darum meine Mail adresse nicht auf der Webseite zu posten, vielen Dank im Vorraus,

LG S.

Antwort:
Sie gründen eine Wohngemeinschaft, deshalb darf das Einkommen der "Wohn-PartnerInnen" nicht angerechnet werden! Dazu die Grünen:
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)
Sehen sie sich sämtliche Links auch durch
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!


10.12.12 um 15.37 Uhr von I*. - "Ich persönlich empfinde diesen Kurs als Beleidigung und absolute Zeitverschwendung."


Liebe SoNed Communitiy,

kann ich diesen Bericht so veröffentlichen, meine AMS Berater bzw dem AMS direkt zu kommen lassen? Bin sehr aufgewühlt und sauer auf diesen Zustand. (anders kann ichs nicht nennen)

danke
=)
Ein kurzer Tagesbericht des "AMS Kurs - Neue Wege 2012", damit auch Sie wissen worum es sich bei \"neue Wege\" handelt.
1.Tag
Ankunft 07:30 (ich war etwas zu früh dort, da ich nicht genau wusste wo ich hin muss)
Das Sekretariat schickte mich in den falschen Raum, sogar ins falsche Stockwerk. Ich werde noch zweimal zw. 2. und 3. Stockwerk hin und her geschickt bis klar ist in welchem Raum mein Kurs stattfindet.
Auf der Teilnehmerliste (mit AMS Kopfzeile) ist mein Name nicht vorhanden und wird mit der Hand dazu geschmiert. Nachdem die Frage des richtigen Kurses geklärt ist, warte ich zusammen mit 2 Frauen und 16 Männern auf 30m2, in einer Art Pausenraum ohne ausreichend Stühle oder ähnliches, auf den Kursbeginn. Um 08:40 werden wir abgeholt und in einen anderen Raum, dieses Mal mit Stühlen, geführt. Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Hälfte der Personen seit mindestens 3 Tagen nicht geduscht hat oder noch 10min zuvor einen Joint geraucht hat.

Der Kurs wird von zwei Damen geleitet. Eine der Damen ist offensichtlich nicht österreichischer Abstammung und spricht, meiner Meinung nach, unzureichend Deutsch. Die zweite Kursleiterin ist sich im Programm nicht sicher und überspringt immer wieder wichtige Informationen um sich danach selbst darauf aufmerksam zu machen.

Die ersten 2 Stunden sind geprägt von einer 40minütigen Wartezeit und einer 30minütigen Pause. Die Pause unter anderem auch weil die Fragebogen und Formulare für alle Kursteilnehmer nicht vorbereitet sind und erst angefertigt werden.

Von 10:00 bis 10:45 hatten, die inzwischen in 3 Kleingruppen gegliederten Kursteilnehmer Zeit ein FlipCart Blatt mit ihrem Erwartungen auszufüllen und den Rest der Zeit als!!PAUSE!! zu nutzen.

Auf diese neuerliche Pause folgt eine Art \"Kennenlernen\" untereinander um dann, bevor sich die Kursteilnehmer gegenseitig hätten vorstellen sollen um 11:50 auf Mittagspause geschickt zu werden.

Diese Pause wurde von 30 min auf 55min verlängert, Treffpunkt war um 12:45. Jetzt stellten sich einige der Teilnehmer doch selbst vor und nicht wie geplant den Sitznachbarn. Dies schien mehr ein lustiges Beisammensein mit detaillierten Problemdarstellungen der Einzelnen zu sein als eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme.

Um 13:45 wurden wir entlassen und nach Hause geschickt.

Fazit: Es stellt sich heraus dass 3 der 12 Wochen Kurs eine Art \"Kennenlernphase\" sind und in dieser Zeit keine sinnvollen Schulungen oder ähnliches besucht werden können. Um es mit den Worten einer der Betreuerinnen zu sagen \"wir gehen das ganze bequem an\".
Danach kann zw. externen Kurs, ECO C oder Bewerbungstraining "gewählt" werden. Jeder externe Kurs muss mit einem Personalcoach abgesprochen und von diesem genehmigt werden um danach vom \"Chef\" noch einmal bestätigt zu werden. Die Aussichten auf eine sinnvolle und möglicherweise dringend notwendige Ausbildung scheinen gegen 0 zu gehen.
Die Betreuerinnen scheinen inkompetent und überfordert, Ziel ist es Zeit tot zu schlagen und nicht Defizite abzubauen wie es laut Gesetzt vorgeschrieben ist!
Ich persönlich empfinde diesen Kurs als Beleidigung und absolute Zeitverschwendung. Der direkte Besuch eines ECDL- oder Englischkurses hätte viel mehr Sinn, würde etwas bringen und nicht nur Steuergeld verschwenden bzw. irgendeine Statistik schönen

9.12.12 um 10.06 Uhr von An. - "Wie kann ich eine Stelle finden, wenn das AMS mir auch innerhalb eines Jahres nur 1 Stelle zur Bewerbung zuteilt?"


+ Antwort/Anmerkung
"Feindbildpolitik eine faschistische Methode!"
unter:
"Hilfe bzgl. Sperre und neuer Zwangsmassnahmen-Einladung"
"Sieht nach rechtswidriger Sperre aus?"
"Es wird Zeit, dass Betroffene mehr Anzeigen erstatten! Z.Bsp. Übler Nachrede" (7.12.12)


9.12.12 um 9.35 Uhr von Sz*. - "Schmarotzer-Betrieb-Job Transfer, Bitte um Hilfestellung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin 1959 geboren, seit 2007 arbeitslos, nun Notstandshilfe, habe eine beim AMS angemeldete geringfügige Beschäftigung, habe zuletzt im Sept.2011 zwei Wochen bei einer Spedition gearbeitet.
Habe ca. 30 Jahre Vollbeschäftigung “geleistet”, immer als Sekretärin und Sachbearbeiterin, zuletzt 1994 bis 2007 als Amtsleiterin einer kleinen NÖ-Gemeinde.

Ich wurde im März vom AMS 1030 Wien zu Job Transfer geschickt, habe abgelehnt weil die keine Jobs für mich haben, sofort bescheidmäßige Sperre vom AMS für 8 Wochen, habe Berufung eingelegt (nach § 10 AIVG, da ich nach wie vor am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar bin und bei mir keine Defizite bzw. Mängel an Kenntnissen festgestellt wurden), einige Tage darauf erhielt ich eine Berufungsvorentscheidung!! mit welcher der Bescheid über die Sperre wieder aufgehoben wurde.

Da sich das AMS 1030 nun neu organisiert (weil Simmering ein eigenes AMS erhielt), war ich gestern bei einer für mich neuen Beraterin, welche mich ohne weitere Fragen und ohne Erstellung eines Betreuungsplanes nun wieder zu Job Transfer schickt (“Infotag” schon nächsten Dienstag – wobei dies erfahrungsgemäß kein Infotag ist, sondern ein Einzelgespräch, bei welchem man gleich einen Vertrag unterschreiben muss).
Auf meinen Einwand, dass Job Transfer für mich nichts bringt, erklärte die Dame, dass die Betreuer die Anweisung “von oben” haben, alle Langzeitarbeitslosen über 45 J. zu Job Transfer zu senden.

Meine Frage: Hat sich seit April 2012 die diesbezügliche Rechtslage geändert?
Muss ich zu Job Transfer gehen?
Oder kann ich mich nach der angeblich 5-wöchigen Schulung entscheiden?
Habe ich einen Berufsschutz?

Ich ersuche Sie sehr um Info, damit ich am Dienstag weiß wie ich mich verhalten kann/muss!
Vielen herzlichen Dank im voraus!

MFG . (6.12.12)

Antwort:
Nein sie haben keinen Berufsschutz - nur die ersten drei Monate im AL-Geld.
(Zumutbarkeitsbestimmungen)
ja die spö/övp regierung weist diese zwangsmassnahmen als zumutbare DV. aus.
"armutserzeugende ausbeutende "zwangs"arbeit"

ev. können sie sich wieder - mit einer Berufung - wehren, wenn sie vorher in den 5 wöchigen deppenkurs vermittelt werden?
da sie die defizite nicht haben, die dort ausgeglichen werden müssten.
ev. sehen sie sich das VwGH an. beschreibt viel. ab der VwGH hat erwogen!
(VwGH in der Erkenntnis: Der Hinweis auf eine längere Arbeitslosigkeit sei per se keine ausreichende Begründung für eine Maßnahmenzuweisung.)

beim SÖB-transitarbeitsplatz ist es heikler.

aber werden sie vom deppenkurs aus in ein SÖB-eigenes ausbeuter-DV vermittelt, so wäre bei einer ev. berufung wegen sperre/verweigerung folgendes VwGH-erkenntnis anzu wenden.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

folgen sie den links
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs)

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
(kopieren und in url-fenster einfügen)

ich veröffentliche unter initialen - okay? die öffentlichkeit muss aufgeklärt werden.
alles gute (ohne Gewähr)

8.12.12 um 20.38 Uhr von Sz. - "Arbeiterkammer-Mitarbeiter sehr erstaunt, dass das AMS zum 2. Mal einen “Formfehler” begeht!"
Hallo Herr Moser,

gerne veröffentlichen Sie unter Sz.

Hatte übrigens gestern ein telef. Gespräch mit einem kompetent wirkenden Arbeiterkammer-Mitarbeiter, der sehr erstaunt war, dass das ams zum 2. Mal einen “Formfehler” begeht und mich ohne Niederschrift über meine “mangelnden Kenntnisse ... bla bla” an JobTransfer vermittelt.

Danke, ich bin nun besser vorbereitet, hab aber die Absicht es zur Not zu riskieren und nicht mitzumachen!
Könnte mir die sog. Stehzeit auch gar nicht leisten, da fällt man ja in die Sozialhilfe ab (denn das ist ja keine richtige Mindestsicherung!) und die Konsequenzen kenne ich von einer Freundin, gleicht einer finanz. Entmündigung!

Ich berichte wie`s ausging, vielleicht hilfts auch anderen! LG

Antwort:
Toll, wie sie reagieren! Das sollten immer mehr tun - Was teilweise auch schon passiert! Kein Arbeitsloser braucht sich von dieser "faschistischen" Behörde entwerten lassen!
Und sollte/darf sich auch keinem Psychoterror aussetzen! Wer Widerstand leistet, sich selbst hilft, hilft auch anderen!
Mündige BürgerInnen sind gerade zu verpflichtet für die Demokratie und einem Humanismus einzutreten! Wir warten auf den Ausgang! Danke!


9.12.12 um 8.58 Uhr von H. - "Neuer Deppenkurs"


Hallo Hr. Moser!
Möchte mich nach längerer Zeit wieder bei ihnen melden,mit einer neuen Frage.
Bin seit längerer zeit beim AMS,und mir wurde jetzt wieder in meiner Betreuungsvereinbarung im Feber 2013,
eine neue kurszuweisung ereilt.
KURSZUWEISUNG: Erfahrungswerte oder Aktivierung,Coaching-EDV,so ist es angeführt,muss ich daran teilnehmen? mfg- H. (8.12.12)

Antwort: "Bei Weigerung "auch rechtswidrige" Sperre"
Wenn ihnen die Defizite die solche Deppenkurse/Mobbingkurse ausgleichen müssten, schon durch andere(n) Deppenkurse ausgeglichen wurden, so bestehen grosse Chancen auf erfolgreiche Berufung , sollte ihnen der Bezug gesperrt werden weil sie eine Teilnahme verweigern.

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Ist Coaching überhaupt eine §9/§10-Maßnahme?

>Der Lohndumpingauftrag ans AMS wird über auch rechtswidrige Bezugs-Sperren unterstützt, weswegen bei jeder Sperre Berufung einzulegen ist! (kostenfrei)
Das AMS, dass seine eigene demokratie-verstossende "Gerichtsbarkeit" hat, hat selbst bei eigenen Rechtswidrigkeiten keine Konsequenzen zu befürchten!
(Justizgeschützt = gleich faschistoid!)
Deshalb gibt es kein Unrechtsbewusstsein und deshalb kann das AMS in dieser Hinsicht "noch" wüten wie es will!
Es liegt an uns Betroffenen die Verantwortlichen eben zur Verantwortung zu ziehen und auch in diesem Bereich "demokratische Verhältnisse" einzuführen! Es reicht!
(ohne Gewähr)

9.12.12 um 9.49 Uhr von H. - "melde mich was weiter passiert"
Hallo Hr. Moser!
Danke vorerst für ihre Auskunft, melde mich was weiter passiert! mfg


7.12.12 um 21.26 Uhr von Da. - "Ich bin jetzt neugierig, ob die vierwöchige Frist, in der ich einen Bescheid zu bekommen habe, eingehalten wird." (6.12.12)

7.12.12 um 22.05 Uhr von Da. - " "Die vorläufige "rechtswidrige" Bezugseinstellung wurde aufgehoben."


Ich habe schon am 14.11. hierservers berichtet, dass mein Bezug vorläufig eingestellt wurde, weil ich mich angeblich AMS-intern bei einer bestimmten Stelle nicht beworben habe. Nachdem ich beweisen konnte, dass ich das sehr wohl getan habe, habe ich heute aber immer noch nur den Betrag bis zur vorläufigen Einstellung am Konto.

Ich bin jetzt neugierig, ob die vierwöchige Frist, in der ich einen Bescheid zu bekommen habe, eingehalten wird. Die wäre nämlich am 12.12. zu Ende. Und da muss laut dem Schreiben (das wir wahrscheinlich alle kennen * ) entweder ein Bescheid ausgestellt oder die Einstellung des Bezuges aufgehoben sein.

( * Anm: Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

Ich bin sogar einmal gesperrt worden, weil ich um eine Terminverschiebeng wegen hohem Fieber gebeten habe. Da bekam ich als Antwort kommentarlos die Mitteilung über die Einstellung des Bezuges.

Dieser Terror ist schon langsam nicht mehr auszuhalten. Da hab ich manchmal das Gefühl, die sitzen da vor ihren Computern, spielen Arbeitslose-abschießen und klopfen sich dabei vor Vergnügen auf die Schenkel. (6.12.12)

("Liste für besonders frustrierte und gehässige AMS-"BeraterInnen"?" 14.11.12)

7.12.12 um 22.05 Uhr von Da. - "Die vorläufige "rechtswidrige" Bezugseinstellung wurde aufgehoben."
2 Minuten nach 8 Uhr habe ich per e-ams folgende Antwort bekommen:

"Sehr geehrte Frau *!

Die vorläufige Bezugseinstellung wurde aufgehoben. 12 Tagsätze der
Novemberleistung wurden am 3.12.12 und die restlichen 18 Tage für November
wurden am 5.12.12 zur Auszahlung gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice
Wien D. S."

Geschimpft hab ich am 6., also kann man nicht nur mit denen reden, sondern
ich hab sie auch zu Unrecht beschimpft. Aber ist trotzdem nicht in Ordnung,
wenn man ohne jede Information das Geld unnötig in zwei Portionen aufteilt,
denn da springt sofort wieder der Verhungern-und-Obdachloswerden-Detektor
an, wenn man sich vorstellt, dass man wieder mühsam um sein Geld kämpfen
muss. Selber schuld, wenn die dann von mir beschimpft werden.


7.12.12 um 21.01 Uhr von W*. - "Laut meines Itworks-Personalberaters muss ich Dienstvertrag unterschreiben"


Guten Abend,

Ich habe ein kurs im itworks vom AMS bekommen.
Schon 2te woche gehe ich hin. Laut mein personalberator in itworks muss ich dienstvertrag unterschreiben, dies ist fur 3 monate. 30 wochenstunde. Ich kann das nicht machen. Gibt es dafür wirklich gründe. Aber itworks oder AMS werden das nicht verstehen. Ich muss so schnell wie möglich vom dieser kurs weg gehen (kündigen) wie kann ich dass machen ohne das bezugssperre vom AMS. Bitte um hilfe. (6.12.12)

Antwort:
Bei Sperre wegen ev. Verweigerung folgenden Grund in der Berufung angeben!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
Arbeitsverhältnis SÖB muss sich an niedrigst KV-Entlohnung halten!
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
bzw.
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)
(ohne Gewähr)
alles Gute!

Zur Info: "SÖB-Mitarbeiter deckt auf"
"Es darf auf keinen Fall in die Öffentlichkeit kommen, das ein sozialökonomischer Betrieb sich in Wahrheit dem Modell einer Leihfirma bedient um zu Jahresende die benötigte Zahl zu erreichen." (4.12.12)


7.12.12 um 20.00 Uhr von An. - "Hilfe bzgl. Sperre und neuer Zwangsmassnahmen-Einladung"

"Sieht nach rechtswidriger Sperre aus?"

"Es wird Zeit, dass Betroffene mehr Anzeigen erstatten! Z.Bsp. Übler Nachrede"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bitte Sie dringend um Ihre Hilfe.

1. bzgl Sperre wegen Kursvereitelung, Einspruchsfrist 14 Tage
und
2. Infos bzgl neuer Einladung zu BBE

ad 1:
Ich habe ein Schreiben nach Aufforderung zur Mitwirkung formuliert um die Situation aufzuklären u per Fax ans AMS am **.10. gesendet, darauf kam keine Antwort.

Beim nächsten Kontrolltermin wurde mir gleich die Sperre in Niederschrift mitgeteilt. Habe nicht unterschrieben und auf der Rückseite Stellungnahme abgegeben.
Zuhause habe ich dann versucht eine Berufung zu formulieren, aber ich schätze es ist zu lange und umständlich. Ich ersuche Sie dazu um Rat. Bitte lesen Sie die angefügten Dokumente der Reihe nach:

** Beschreibung Kursverlauf ACE (nicht versendet)

** FAX Stellungnahme u Mitwirkung vorl Einstellung ab **.10.2012

** Niederschrift AMS u Ergänzung

*** AMS Entwurf Sperre ab **.10.2012

2012 12 ** AMS BESCHEID 310-Sperre

ad 2:
Habe eine Einladung (sh Scan) für CONTEXT BBE erhalten. Was können Sie mir dazu raten, wie soll ich mich verhalten, was ist das, welche Konsequenzen haben Teilnahme u Unterschrift?

2012 11 **CONTEXT Verde Einladung

Herr Moser, Sie sind wieder einmal meine letzte Hoffnung, es geht um ca € 1.080,-- ich weiß nicht, wie ich diesen Verlust ausgleichen kann, ich bin finanziell sowieso am Ende … kann ich bei der Berufung auch die vorläufige Auszahlung verlangen?

Ich hoffe, Sie können mir noch vor Ablauf der Berufungsfrist antworten, am hilfreichsten wäre Ihre Antwort allerdings bis Montag, **. Dezember, da am **.12. Context stattfindet!

Mit freundlichen Grüßen
An.

****gasse **/**/*
**** W******
tel. 00**-***-***-***-**
fG (5.12.12)

6.12.12 um 10.56 Uhr von An. - "Bitte anonym, ich habe echt Schiss vor der Truppe!"
Hallo Herr Moser,

danke für die raschen Antworten! Ich werde mich durchlesen und heute Abend/Nacht ev noch offene Fragen an Sie schicken.

Sie können meine Texte veröffentlichen, wenn Sie Namen, SVA-Nr, Namen der Berater u sämtliche Datumsangaben ANONYMISIEREN – bitte verändern Sie auch Initialien auf "Platzhalter", damit es wirklich 100%ig anonym wird, ich habe echt Schiss vor der Truppe!

Mit freundlichen Grüßen
An.

Niederschrift liegt bei:
Vereitelung des Erfolgs der Nach-(Um)-Schulung!

Anm.: Was für ein Hohn - Den Erfolg eines Deppenkurses/Mobbingkurses, in welche Betroffende laufend Zwangs...-rekrutiert werden - vereiteln!
Und wodurch der Versichertengemeinschaft ein Schaden von hundert-"e"-Millionen Euro jährlich entsteht!

Schreiben an AMS
(betrifft auch rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung)
Sehr geehrte Damen und Herren des AMS!

Ich möchte Sie in Kenntnis setzen bezüglich meiner:

§ Aufklärungsbemühungen zur 'vorsorglichen Einstellung der Geldleistung'
§ Existenzgefährdung wegen Wegfall der Existenzgrundlage
§ Entfall medizinischer Versorgung wegen des Nicht-Funktionieren meiner ECard wegen der vorläufigen Einstellung der Geldleistung
§ Unmöglichkeit Einsatzzahlungen bei Ärzten u Medikamenten zu leisten
§ Abgabe der 'Einreichung um Rezeptgebührenbefreiung' - Annahme wird von WrGKK verweigert, da keine Berechnung möglich ist ohne Einkommensnachweis.
§ Versorgungslücke benötigter Medikamente wegen der Einstellung der Leistung
§ der weitreichenden wirtschaftlicher Nachteile wegen Zahlungsrückständen bei Miete, Strom, Fernwärme ect und deren Konsequenzen zB Verlust der Wohnung, erhöhte Kosten wegen Mahnungen und Konto-Rückbuchungen

>Durch die 'vorsorgliche Einstellung der Leistungen' und durch die heutige ungerechtfertigte Sperre nach § 10 wird mir durch das AMS massiv persönlich und wirtschaftlich geschadet.

(Auszug/Überschrift eines 4 Seiten Briefes)

Sperr-Bescheid datiert mit 28.11.12

Sachverhaltsdarstellung zur Aufklärung wegen ungerechtfertigter vorsorglicher Einstellung der Geldleistung
§ Verlangen eines Bescheids diesbezüglich, wenn die vorsorgliche Einstellung der Geldleistung weiterhin aufrecht bleibt
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe erst heute ein Schreiben über eine vorsorgliche Einstellung der Geldleistung ab 11.10.2012, datiert vom 11.10.2012, erhalten und meldete mich telefonisch beim AMS-SEL wegen Terminvereinbarung innerhalb einer Woche zur Abklärung von im Schreiben bezeichneter offener Fragen.

Da mir Hr Sch. von der AMS-SEL keinen Termin innerhalb der nächsten Woche anbieten konnte, wende ich mich schriftlich um eheste Abklärung wegen der vorsorglichen Einstellung meiner Geldleistung an Sie.

Die vorläufige Einstellung der Geldleistung erfolgt nicht zu Recht oder aufgrund eines Missverständnisses!

Ich versuche an der Aufklärung innerhalb einer Woche mitwirken, was seitens des AMS aus organisatorischen Gründen aber nicht möglich ist, da kein Termin zur persönlichen Vorsprache bei meiner Beraterin verfügbar war/ist (lt Hrn Sch. AMS-SEL) vor dem 05.11.2012

Daher erfolgt meine Mitwirkung zur Abklärung unverzüglich und schriftlich.

Sachverhalt:

· Ich wurde am **.09.2012 bei meinem letzten Vorsprache-Termin zum Kurs ACE bei IBIS ACAM zugebucht, Beginn mit **.10.2012.

· Meinerseits erfolgte pflichtgemäß der ACE-Kursbesuch vom 01. - 12. Oktober 2012 bei IBIS ACAM (sh Begehren auf Fahrtkostenzuschuss)

· Am 12.10.2012 wurde ich von der Kursleiterin Fr D. mit der Begründung vom Kurs entlassen und zum AMS geschickt, dass ich nicht mehr kommen brauche, weil ich schon länger arbeitsuchend sei und wegen mir die mit dem AMS vereinbarten und zu erfüllenden Quoten für das Kursinstitut nicht erreicht werden können.

· Mein Ersuchen um eine schriftliche Bestätigung darüber wurde von der Chefin meiner Trainerin Fr P. abgelehnt.

· Anschließende sofortige persönliche Meldung am 12.10.2012 ca 08:30 bei meiner Beraterin Frau K., die mich jedoch wegschickte, weil ich keinen Termin habe und mit ihr auch vom Kursinstitut nichts besprochen wurde.

· Meinerseits erfolgte unverzüglich die Vorsprache im EG/Service-Zone, wo ich aufgeklärt wurde, dass alles passt, im Computer ein Vermerk darüber aufscheint und dass bei Frau K. vor meinem nächsten Termin am 05.11.2012 KEIN Termin frei sei - aber es sei alles in Ordnung! Mit wem vom AMS diese Vereinbarung getroffen wurde erfuhr ich trotz mehrmaliger Nachfrage nicht!

· Erhalt einer schriftlichen Mitteilung am 18.10.2012 (vom 11.10.12!!!), dass mein Bezug gesperrt sei seit 11.10.2012.

· Sofortiger Anruf bei AMS-SEL Hr SCH., der mir keine Auskunft darüber geben und auch keinen kurzfristigen Termin innerhalb einer Woche anbieten könne. Vielmehr ssei gar kein Termin vor meinem nächsten Vorsprachetermin am 05.11.2012 bei meiner Beraterin frei!

Ich habe mich verantwortungsbewusst und pflichtgemäß verhalten. Da keine Versäumnisse meinerseits und somit auch keine Gründe der Kursvereitelung vorliegen ersuche ich um sofortige Berichtigung der vorläufigen Einstellung der Geldleistungen und um Zusendung einer berichtigten Mitteilung über den Leistungsanspruch.

Sollte die vorsorgliche Einstellung der Geldleistung weiterhin aufrecht bleiben verlange ich die Ausstellung eines Bescheids diesbezüglich.

Mit freundlichen Grüßen
An.

Beschreibung des Kursverlaufs 'ACE - Aktivierung, Coaching, EDV - bei
IBIS-ACAM Anschützgasse:

Ich meldete mehrmals dem/n Trainer/Innen grobe Mängel und gravierende Datenschutz-Verstöße seitens IBIS-ACAM, die nicht ernst genommen wurden und unbeachtet blieben. Diese Mängel kann ich der Datenschutzkommission belegen. Möglicherweise war das Kursinstitut IBIS-ACAM deshalb an meiner Kurs-Beendigung beteiligt. Diese Meldungen können mir IBIS-ACAM bzw die Trainer/Innen keinesfalls als auffälliges Verhalten oder Kursvereitelung vorwerfen. Gemeinsam mit anderen Teilnehmer/Innen waren wir berechtigt um den Schutz unserer persönlichsten Daten sehr besorgt.

In den Gruppengesprächen enthielt ich mich nur dann, wenn es um zu persönliche Fragen ging. Diese Fragen können wenn überhaupt in einem Kurs, nur in einem vertraulichen Vier-Augen-Gespräch gestellt werden und nicht vor einer Gruppe fremder Menschen.

Alle von der Trainerin an mich gestellten Aufgaben habe ich noch vor ihrer Frist erfüllt: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und 2 Inserate erstellen. Bis zum 11. November hatten keineswegs alle der Teilnehmer diese Aufgaben erledigt. Ich habe alle Mitschriften und Kursunterlagen aufgehoben und kann diese jederzeit dem AMS vorlegen.

Das Einzelcoaching (EC) wird sowohl in der Kursbeschreibung vom AMS wie vom Kursinstitut IBIS als 'freiwillig' bezeichnet. Ich habe zwei Mal unfreiwillig daran teilgenommen, weil es mir angeordnet wurde. Beim ersten Einzelcoaching bei Hrn R. erhielt ich belanglose Bewerbungstipps bzgl EDV-Trainer-Jobsuche, da ich ohne Praxis nirgends unterrichten kann. Die Frage nach den Medikamentennamen, die ich benötige habe ich nicht beantwortet. Beim zweiten Einzelcoaching wurden unsere Stammdaten in den noch leeren Karriereplan eingetragen. Aus anderen absolvierten Kursen kenne ich professionelle Einzelcoachings. Was in diesem Kurs angeboten wurde entsprach keinem Einzelcoaching - zB BFI oder BIT bieten tatsächliche Coachings an.

Den angebotenen Fototermin benötigte ich nicht, da ich ein professionelles Foto in meinen Bewerbungsunterlagen habe. Die im Kurs gemachten Fotos eignen sich auch keinesfalls für Bewerbungsunterlagen.

Keiner der Teilnehmer wollte ein e-AMS-Konto anlegen.

Skripten wurden nicht verteilt, da die Kursteilnehmer das meist nicht wünschen und so Geld gespart werde. Auf meine ausdrückliche Bitte erhielt ich als einzige ein Skriptum.

Meine Kurszeiten waren von 08:00 - 11:00 Uhr, die tatsächliche Kursdauer lag bei maximal 2 Stunden täglich, da wir erst um frühestens 08:10 den Kursraum betreten konnten und spätestens um 10:30 entlassen wurden. Jede volle Stunde waren 10 Minuten Pause.

An einem Kurstag war meine Gruppe gänzlich ohne Trainer/In, da Fr D. wegen 'Tages der offenen Türe' an einem Gymnasium verhindert war. Der Trainer der Parallel-Gruppe war nur zur Überprüfung der Anwesenheit in der Gruppe, die restliche Zeit des Tages waren wir auf uns alleine gestellt. Da ich ausgebildete EDV-Trainerin bin und meine Bewerbungsunterlagen bereits vollständig waren, half ich zwei Kolleginnen bei der Erstellung derer Lebensläufe.

Die Trainerin hat mehrmals ausführlich von ihren eigenen negativen Erfahrungen mit dem AMS berichtet. Weiters erkundigte sie sich bei mir nach den Symptomen eines Burn-Outs, da sie meinte selbst darunter zu leiden und mich nach meiner Einschätzung ihrer mir geschilderten Symptome befragt.

Unsere Trainerin wurde etwa am **.10.2012 von einem völlig betrunkenen Kursteilnehmer im Pausenraum persönlich und sehr ausfällig beschimpft, was einige aus unserer Gruppe sofort ansprachen. Es erfolgte aber keinerlei adäquate Reaktion der anwesenden Trainer/Innen. Auch alle anwesenden Kursteilnehmer waren dieser betrunkenen, aggressiven Person im Pausenraum ausgesetzt.

Bezeugen können das die jeweils anwesenden Teilnehmer/Innen lt Anwesenheitsliste, die täglich ans AMS übersandt wurde!

Antwort: "Selbst Anzeige erstatten!"
ihre kursrausschmiss basiert anscheinend auf willkürlichen gründen.
teils weil sie freiwilliges verneint/verweigert haben und sie ihre und betroffenen-rechte wie datenschutz zur sprache brachten. (auch gilt das menschenrecht der freien meinungsäusserung)
da sie schon ein besseres foto hatten - sollte diese ablehnung keine vereitelung des erfolgs sein.

drohen sie dem trainer jetzt selbst mit anzeige oder erstatten sie gleich eine. ist zu raten, erst recht wenn sie überzeugt sind dass es kein fehlverhalten ihrerseits gab - so wird auch von anderer stelle der sache nachgegangen. (wenn anzeige nicht zurück gelegt wird) teilen sie "ev. anzeige" auch der AMS beraterin mit!

Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)
Es ist zu prüfen ob es sich um eine üble Nachrede handelt, wenn eine Rückmeldung einer z.Bsp. ZwangsmassnahmentrainerIn zur Bezugssperre führt obwohl dieser Vorwurf nicht stimmt/bewiesen werden kann. Wie z.Bsp. "Arbeitsunwillig" / "Erfolgsvereitelung?"

die abmeldung von der kranklenkassa war rechtswidrig.
gehen sie mit der AMS-bezugsbestätigung (sonst vom AMS holen) zur krankenkassa und lassen sie die KKsperre wieder aufheben.

Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“

AKTIVE VERMITTLUNGSUNTERSTÜTZUNG VERDE
ich schlage vor sie gehen zu dem infotag um zu genauen info zu kommen um was es geht.
wenn aufsuchende vermittlung ist die teilnahme freiwillig

und drehen sie den spiess ev. um - in aufsuchende vermittlung
auf "link an betroffenen"konzentrieren - anzeige wegen nötigung

obwohl die rechtsmeinung gibt dass ein kontrolltermin ausserhalb vom AMT ev. rechtswidrig ist - wenn diese mit einer sperre verbunden ist und von keiner amtsperson abgenommen wird. braucht aber dann einen aufwendigen rechtsweg.

>legen sie zu ihrer berufung sämtliche an mich gesendete schreiben bei - die erklären ihren fall ganz gut,

in diesem fall, sollte der berufung nicht stattgegeben werden, unbedingt weiter zum VwGH gehen - mit verfahrenshilfe - denn das AMS hat seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit"
(nicht unabhängig eher eine "faschistische schweinerei")

lassen sie sich das nicht gefallen - versuchen sie auf alle fälle den spiess umzudrehen - Es reicht!

> Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (17.01.10)

UND ganz wichtig zum schluss wenn sie zeit haben gehen sie noch die links unterstrichen durch - grundsätzliches
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

zur info
frisches VwGH Erkenntnis: Der Hinweis auf eine längere Arbeitslosigkeit sei per se keine ausreichende Begründung für eine Maßnahmenzuweisung

melden sie sich wieder wenn was unklar ist. (ohne Gewähr)

Ps. ich möchte ihren text unter initialen und gekürzten namen veröffentlichen - okay? diese schweinerei muss an die öffentlichkeit!
alles Gute!

9.12.12 um 10.06 Uhr von An. - "Wie kann ich eine Stelle finden, wenn das AMS mir auch innerhalb eines Jahres nur 1 Stelle zur Bewerbung zuteilt?"
Hallo Herr Moser,
danke, dass Sie mir zeigen, was Sie wie veröffentlicht haben.

Eine neue Frage:
Meine Betreuungs-Vereinbarung mit dem AMS ist von Ende Mai 2012 und war gültig bis Ende August 2012. Seither gibt es keine neue! Ich bekam innerhalb der letzten 12 Monate zwei Stellen vom AMS zugewiesen, die letztere wurde aber wieder storniert (über SERVIC-LINE möglich), da mehrere RELEVANTE Anforderungen nicht auf mein Profil /Fähigkeiten zutrafen.

erstens:
Muss es immer eine gültige Betreuungs-Vereinbarung geben?
Wenn ja, wie kann ich das durchsetzten?
Nimmt der Umstand, dass es keine gültige Betreuungsvereinbarung gibt Einfluss auf meine § 10 Sperre?
Und kann ich damit auch bei der Berufung argumentieren?

zweitens:
Wie kann ich eine Stelle finden, wenn das AMS mir auch innerhalb eines Jahres nur 1 Stelle zur Bewerbung zuteilt (allgemeine Wirtschaftslage können wir alle nicht beeinflussen, auch nicht das AMS).

Ich erwarte sehnsüchtig Ihre Antwort, da ich darauf in meiner Berufung eingehen möchte!!!!!!!!!!

Mit freundlichen Grüßen (8.12.12)

Antwort: "Augenauswischerei / Feindbildpolitik"
wenn sie mit der betreuungsvereinbarung nicht einverstanden sind unterschreiben sie nicht - wenn sie etwas hinzugefügt oder entfernt haben wollen, so senden sie das eingeschrieben oder per fax ans AMS / ihre betreuerin.

im grunde ist diese augenauswischerei.

aber trotzdem geben sie das in der berufung an - wenn etwas nicht passt.

"Feindbildpolitik eine faschistische Methode!"
"das AMS gibt die verantwortung an den einzelnen ab, verweigert die realistische situation und erklärt die unschuldigen betroffenen zum feindbild - ist die voraussetzung der (faschistischen) SPÖ/ÖVP arbeitsmarkt--politik mit der die arbeitnehmerinnen/arbeitslosen systematisch in den niedriglohnsektor gedrängt/gezwungen werden.

da die AMS-mitarbeiterInnen mit dieser lüge / künstlich erschaffenen feindbilder ("also selbst schuldige arbeitslose") die arbeitslosen menschen ohne gewissensbisse - auch mit hilfe der zwangsmassnahmen / mobbingkurse - einem psychoterror aussetzen und psychisch vernichten können/dürfen/sollen!
> selbst für einen selbstmord gibt es wegen arbeitsmarktpolitischen erfolg eine prämie - scheint ja nicht mehr in der AL-statistik auf.

deshalb liegt es an den betroffenen die öffentlichkeit aufzuklären und gegen die faschistischen schweinereien gewaltfreien widerstand zu leisten!"

ps.: unbedingt begleitperson zu terminen mitnehmen

"Betreuungsvereinbarung ist Augenauswischerei!" (28.11.12)

"Die AMS-eigene Kapitulation bez. Vermittlungsmöglichkeit wird ignoriert, aber Selbiges bei Betroffenen unter Sanktion gestellt?!" (14.02.11)


7.12.12 um 17.43 Uhr von Ha*. - "Frage Berechnung Arbeitslosengeld?"


Guten Tag Herr Moser,

Ich war im Jahr 2011 arbeitslos und von April bis Mitte Dezember geringfüg beschäftigt. Dann von Mitte Dezember und weiter im Jahr 2012 vollzeit beschäftigt.

Wenn ich jetzt im Dez 2012 Arbeitslosengeld beantrage, ist die Basis meines Wissens das durchschnittliche Montas-Bruttogehalt 2011. Da ich im Dez 2011 allerdings nur die Hälfte des Monats Vollzeit beschäftigt war, ist mein Bruttogehalt natürlich niedriger.

Stimmt es, dass in dem Fall die Anzahl der Tage der Vollzeit-Beschäftigung ausschlaggebend sind und das Arbeitslosengeld auf dem durchschnittlichen Bruttogehalt pro Tag berechnet wird, d.h. im Endeffekt entspricht das quasi eh wieder dem vollen Monats-Bruttogehalt?

Vielen Dank im Voraus und für ihre sehr informative Seite, mfG (6.12.12)

Antwort:
Es wird ihr mon. Verdienst heran gezogen! Geringfügigkeits-Einkommen nicht! Stellen sie einen Bemessungsbescheid - (Muster) Siehe auch Antwort darunter! (ohne Gewähr) alles Gute!


7.12.12 um 17.22 Uhr von K*. - "Wieso so wenig AL-Geld?"


Sehr geehrte Damen und Herren !
Hätte eine frage zum Arbeitslosengeld, wie dies genau berechnet wurde.

Ich bin auf Saison von März bis ende oktober und den rest muss ich stempeln gehen.Am 5.November war ich mich anmelden und habe heute ? überwiesen bekommen...wieso so wenig ?? wird mein gehalt und weihnachtsgeld mit ein paar tagen urlaubsanspruch auszahlung mitgerechnet ?? wenn ja wwarum, dafür habe ich ja gearbeitet, können die mir deswegen so wenig berechnen ?!? wäre sehr nett wenn sie mir diesbezüglich antworten könnten.

(6.12.12)

Antwort:
Wird in der AL-Antrag in der zweiten Jahreshälfte gestellt so wird das letzte Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Wurde AL-Geld bezogen gibt es eine neue Anwartschaft nach einem erneuten 28 wöchigen DV.!
Um einen Berechnungsfehler auszuschliessen (schon vorgekommen) stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid - (Muster)
Sie bedenken auch, dass sie das Geld vom 5. weg bis 30.11. bekamen.
alles gute!


7.12.12 um 17.20 Uhr von P*. - "Trotz Mindestsicherungsbescheid die Mindestsicherung gesperrt?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe eine Frage:Wissen Sie, wohin man sich wenden kann , wenn trotz Mindestsicherungsbescheid einem die Mindestsicherung gesperrt wurde? Mir wurde die Mindestsicherung gesperrt ohne ersichtlichen Grund. Vom AMS habe ich definitiv keine Leistungssperre bekommen, Gott sei Dank. Das Sozialzentrum wollte von mir eine Leistungsbestätigung vom AMS von Juli weg- obwohl ich die schon beim Antrag abgegeben hatte- und das Beste : Einen Nachweis über eine Klage gegen einen PVA-Ablehungsbescheid von Juli 2012. Ich wurde anscheinend noch immer unter AMS Pensionsvorschuss vom Sozialamt gespeichert, obwohl ich damals im Juli bekanntgegeben hatte, dass mich das AMS wieder auf Notstandshilfe umgestellt hatte.

Bitte um Rat,
Mit freundlichen Grüßen,
P. (5.12.12)

Antwort:
ev. rufen sie an oder geben sie nochmal bescheid auch wenn sie schon alles geklärt haben.
sie ziehen nämlich den kürzeren - denen ist das "scheiss"egal wenn menschen - auch durch deren schuld - schaden erleiden / kaputt gehen.
(besuch oder termin bei behörde immer mit begleitperson - wenn möglich)

falls: hier link zur info mit telefonnummer
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

geben sie mir bescheid über ausgang - danke! alles gute!


7.12.12 um 17.00 Uhr von D*. - "HOFFENTLICH IST "DIE BERATER" KEIN SÖB BETRIEB ODER LEIHFIRMA?"


HALLO!HABE EINE FRAGE!WURDE VOM AMS ZU EINEN ENGLISCH-KURS BEI DIE BERATER EINGETEILT!WAS IST DIE BERATER????HOFFENTLICH KEIN SÖB BETRIEB ODER LEIHFIRMA!SUCHE ALS LAGERARBEITER EINEN JOB DA BRAUCHT MAN NICHT WIRKLICH ENGLISCH!MEIN BERATER HAT ABER GEMEINT ES KÖNNTE NICHT SCHADEN!!HABE AM 14.1.2013 einen info-tag. BITTE UM ANTWORT!GRÜSSE D. (5.12.12)

Antwort:
sie nehmen mit ihrer befürchtung die antwort vorweg.
"die Berater" war ("ist"?) die schlimmste form der zwangsmassnahmen

falls?: aufsuchende vermittlung freiwillig

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
alles gute!

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