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27.06.2020 um 19.06 Uhr - von P.G . - "Notstandshilfe "


betreff. Notstandshilfe habe seit 3 Monaten eine Arbeit die ich jedoch wieder kündigen werde da die Arbeitszeiten mit einem Kleinkind nicht sehr Familienfreundlich sind .davor habe ich Notstandshilfe bezogen , meine frage lautet habe ,
bekomme ich jetzt wieder Notstandshilfe wie vor 3 Monaten wen ich einen Neuen Antrag Stelle ? Wird das neu berechnet nach dem Ferndienst der jetzigen 3 Monate oder Habe ich gar keinen Anspruch ? Mfg P.G (26.06.20)

Antwort:
Sie erhalten wieder die Notstandshilfe - ausser sie bekommen, während der letzten ca. 5 Jahren (Rahmenfrist), 28 Wochen Arbeit / DV. zusammen, dann würden sie Arbeitslosengeld erhalten! Neuerliche Anwartschaft AlVG § 14. (2)

Bei schuldhafter Kündigung droht aber eine 4 wöchige Sperre! AlVG §11
(Ohne Gewähr)


22.06.2020 um 9.26 Uhr - von M*. - "Zwangsarbeitstraining möchte ich nicht?"


Hallo, ich bin derzeit in Arbeitslos habe 35 Arbeitsjahre und bin natürlich über 50. Da ich nun in ein Zwangsarbeitstraining soll und dies schon wegen der langen Zufahrt mit den Öffis nicht möchte. Und dort genau die Arbeit verrichten müsste die mich krank gemacht hat. Habe ich vollgende Frage. Wenn ich mich vom AMS abmelde wie lange bleibt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann erhalten, erlischt er nach einer kurzen Zeit oder erst nach Jahren. Mit der Bitte um Rückmeldung verbleibe ich MfG A

Antwort:
Das ist keine Alternative - sie wären zwar noch einige Wochen krankenversichert, aber das Arbeitslosengeld wäre gleich - nächsten Tag weg!

Vielleicht können sie sich anders gegen diese Massnahmen wehren.
Wie lange fahren sie - zur Arbeit? bei Vollzeit darf die Wegzeit ca. 2Stunden - bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden betragen (hin und zurück)

Gehen sie die Links durch, um zu erfahren, ob die Teilnahme freiwillig ist - ev. vor Zeugen nachfragen!
Drum empfehle ich den Infotag zu besuchen, um Genaues über den Massnahmen-Inhalt zu erfahren! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Siehe auch
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ein SÖB-Transitarbeitsplatz muss nach KV entlohnt werden - nur dann handelt es sich um ein zumutbares DV.

"Ein Arbeitsloser muss - befindet er sich erst kurz in der Arbeitslosigkeit - aufgeklärt werden! Fehlende Belehrung.

Falls vermindert leistungsfähig, holen sie sich vom Vertrauensarzt / Facharzt / Hausarzt einen Befund / Attest / Gutachten - das AMS und Zwangsmassnahmen müssen sich bei Vermittlungen / "Arbeitsaufträgen" daran halten!

Oder sie suchen sich selbst einen Kurs - der sie interessiert und den sie ev. gerne machen wollen - aus und stellen ein Ansuchen - Reden sie vorher mit ihrer Beraterin.

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Inhalt; Dauer - soll mindestens 29 Tage dauern; wöchentliche mind. 20 Stunden / Tageskurs; Standort; Anbieter; Kosten, ev. bis ca. 2000 Euro mon. ?)
Bei selbstgewählten
"Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)


>Falls möglich, zu den Terminen Begleitperson als stummen Zeugen mitnehmen!<(Ohne Gewähr)


21.06.2020 um 18.49 Uhr - von A*. - "Corona-Angst: muss ich in diesen Kurs?"


hallo,
ich bin derzeit in notstandshilfe und gehöre zur covid19 risikogruppe. (aus mehrfachen gründen) das habe ich dem ams auch mitgeteilt. (attest eingescannt geschickt) jetzt wurde ich in einen kurs geschickt. das erstgespräch fand nur mit meiner beraterin statt, aber das umfeld ging, was ich in der wartezeit auf meine beraterin so mitbekam, recht arglos mit der virengefahr um.
habt ihr covid19 erfahrungen? muss ich in diesen kurs? ich habe echt kein gutes gefühl dabei derzeit mit anderen in einem kursraum zu sitzen. liebe grüße! (20.06.20)

Antwort:
Sie müssen mit ihrer Beraterin reden bzw. um Aufklärung bitten - ob es jetzt wieder Sanktionen bei Kursweigerungen gibt - auch wenn es sich um Corona-Angst bez. Ansteckungsgefahr handelt?
Haben sie keine Infomail bez. "Schulungsbetrieb läuft ab sofort wieder" bekommen?
Ansonsten bringen sie in Erfahrung , ob es sich um einen "Deppen"-Kurs
(ev. freiwillige Teilnahme oder ein mit Berufung - bei ev. Sperre wegen Verweigerung - bekämpfbarer Kurs)
oder um einen SÖB-Transitarbeitsplatz handelt = verpflichtendes zumutbares DV., "wenn nach KV entlohnt wird." zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Pflichtkurse müssen einen Schulungscharakter haben und fehlende Fähigkeiten wie Kenntnisse ausgleichen! - "Bei einer externen Betreuung besteht eine Verpflichtung nicht. - AMS-Mitarbeiterin"
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
+ Kurse, die ev. freiwillig zu besuchen bzw. "bekämpfbar" sind? (Ohne Gewähr)


21.06.2020 um 9.44 Uhr - von A*. - "Wirtschaftliche Vorteile für beeinträchtigte Menschen"


Hallo, ich würde gerne wissen, ob es in Österreich neben der Mindestsicherung noch einen weiteren wirtschaftlichen Vorteil für Menschen gibt, die ohne Arbeit behindert sind. Ich kann diese Informationen nicht finden. Auch in Bezug auf die Mindestsicherung. Wenn eine Person behindert ist, kann sie Ausbildungs- / Stellenangebote ablehnen und generell, wie lange diese Mindestsicherung erhalten werden kann. Vielen Dank

Antwort:
Um Unterstützung ohne Arbeitspflicht zu erhalten wie ev. Mindestsicherung brauchts einen Arzt / Facharzt bzw. ein ärztliches Attest / Gutachten / Befund!
Das AMS - die Vermittlung muss sich natürlich an die Einschränkungen halten!
DV.-Verweigerungen die medizinisch begründet sind, dürfen nicht sanktioniert werden! Reden sie mit dem Hausarzt darüber!
Hier brauchts individuelle Beratung, um an Informationen zu gelangen, die anwendbar sind bzw. diese beeinträchtigte Person schützt,
drum
gehen sie folgende Seiten / Links durch.
Thema "Behindertenberatung"
Nehmen sie sich Zeit, um eine kompetente Beratungsstelle ("auch die richtigen Beihilfen") zu finden!
Sonstige Beihilfen für Menschen mit Behinderungen (Ohne Gewähr)

18.06.2020 um 9.55 Uhr - von H*. - "Tipp zum Versicherungszeitenauszug"


Wegen Versicherungszeitenauszug
Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass ein guter Tipp von mir wegen dieser unsäglichen Schw...erei mit dem SV Versicherungsauszug. Es geht doch bei diesem Auszug um die Versicherungsmonate bzw. Vorjahre. Ich habe diese Problem so gelöst - einen Auszug der Pensionsjahre von der PVA geholt. Auf der letzten Seite stehen ganz einfach ohne Bemerkungen die Monate die man PVA Versichert war - also Berufsjahre. Kein Dienstgeber, kein peinliches Krankheitsgeschichterl - gar nichts.
Also, wer sich wirklich für einen Job interessiert, und dies für die Einstufung verlangt wird - zur Pensionsversicherungsanstalt gehen und einen Datenauszug über die Anwartschaft der Pensionsmonate holen. (17.06.20)


15.06.2020 um 10.32 Uhr - von M*. - "Datenschutz"


Hallo,
ich bräuchte da mal wenn sie so nett sind Informationen von Ihnen.

Ich bin was meine Daten angeht ziemlich sensibel und finde dass diese nicht jedem etwas angehen. Demnächst muss ich wahrscheinlich einen Kurs besuchen, wo einiges an Daten über die Vergangenheit der Teilnehmer gesammelt wird und vorallem wolle die auch einen SV Auszug.

Ich habe mir ihre Seite mal angesehen und Sie schreiben dass eine Daten- oder Unterschriftsverweigerung keine Vereitelung darstelle.

Ich habe mir selbst das ALVG durchgelesen und mich bei der AK mal erkundigt und habe folgende Antwort bekommen:

"Gemäß § 6 Arbeitsmarktförderungsgesetz dürfen bei der Arbeitsvermittlung nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden, die in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der Besetzung der offenen Stelle oder mit der beabsichtigten beruflichen Verwendung der Arbeitsuchenden stehen. Insbesondere dürfen Daten, welche ausschließlich die persönliche oder religiöse Sphäre betreffen, und Daten über die Mitgliedschaft in Parteien oder Vereinen nicht erfasst werden. Wenn Sie daher die Angabe von Daten, die für die Arbeitsvermittlung wie auch für den Erfolg der Kursmaßnahme maßgeblich sind, verweigern, ist eine Sperre gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz möglich."

Da hat es mich irgendwie gewundert. Tatsächlich steht nicht im ALVG drinnen das eine Daten- oder Unterschriftsverweigerung eine Vereitelung ist. Dies habe ich der AK auch so geschrieben und bekam folgende Antwort:

"Gemäß § 10 Abs 1 Z 3 AlVG ist eine Sperre des Leistungsbezuges denkbar, wenn arbeitslose Personen ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigern oder den Erfolg der Maßnahme vereiteln. Wenn Sie Daten, die für den Erfolg der konkreten Maßnahme nötig sind (zB Infos über Vorbeschäftigungen) nicht zur Verfügung stellen, ist es möglich, dass § 10 Abs 1 Z 3 AlVG erfüllt ist und ein Leistungsverlust ausgesprochen werden kann.Das gilt aber nur dann, wenn die Maßnahme grundsätzlich korrekt vorgeschrieben wurde."

Im Gesetz wird nicht genau definiert was eine Vereitelung ist aber diese Antwort machte mich irgendwie stutzig.
Was ist Ihre Sicht der Dinge? Hat da die AK da recht oder unrecht?

Ich will nicht sagen dass ihre Informationen falsch sind, aber ich bin da jetzt etwas verwirrt, weil ich vor zwei verschiedenen Versionen stehe und gerne wissen möchte was stimmt und was nicht.
Wissen Sie vielleicht inwieweit das Datenschutzgesetz in diesem Fall relevant sein könnte? LG M. (12.06.20)

Antwort:
Selbst nie aus diesem grund die teilnahme verweigern. Die schwierigkeit ist natürlich der vorhandene interpretationsspielraum.
"Aber falls, muss der kursbetreiber bzw. das ams klarlegen inwieweit die verschwiegenen fehlenden daten hinderlich, für den Erfolg der Massnahme, gewesen wären?"
Siehe u.a. die vwgh-erkenntnis bzw. den auszug
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10
unter
Datenschutz (zeit nehmen und durchgehen)
versicherungsdatenauszug vorlegen ("müsste") bzw. war meist - vom kurs aus schon - eine freiwillige Angelegenheit?!
und sensible daten - gesundheit etc. - nur freiwillige abgabe - nicht an jeden rausrücken!
Es kann das eine oder andere mal durchaus zu einer ("rechtswidrigen"?) sperre kommen, die man - falls - über eine berufung bekämpfen muss!
wichtig wäre auch,
um sicher zu gehen, sich an ARGE-daten zu wenden, die sind kompetent.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at , webmaster@argedaten.at
Ohne gewähr

14.06.2020 um 16.36 Uhr - von M*. - "Hat man nicht das Recht auf Datenschutz und das Recht Daten zu verweigern?"
Hallo, Erstmals danke für Ihre Antwort. Sie können es gerne anonym veröffentlichen.
Bei der Datenschutzbehörde habe ich mich bereits informiert und die fühlen sich dafür nicht zuständig. Von arge Daten hab ich noch nie was gehört, aber ich werde da mal hinschreiben.
Hat man aber nicht allgemein das Recht auf Datenschutz und das Recht Daten zu verweigern? LG

Antwort:
die Datenschutzbehörde - sehe ich mehr oder weniger auf Staats-, Behördenseite - ("Indiz") – gibt sich nicht zuständig. Unabhängiger hingegen die ARGE Daten – falls, eher an die wenden - bzw. nur zusätzlich an die Datenschutzbehörde.
Ausser es handelt sich um eine Anzeige bei bewiesenen Vergehen – dann „auch“ an die Datenschutzbehörde wenden.
Arbeitslose sind (nicht nur) in Österreich – BürgerInnen „zweiter Klasse“ - "selbst beim Recht" – Feindbilder !
"Sie können auch hier Daten verweigern - klar doch - dann gibt's halt keine Versicherungsleistung"
Drum abwägen, wenn es sich um ein "dagegen wehren" handelt.
Risiko bedenken: Bei bestimmten Daten, die sie auf keinen Fall preisgeben wollen, verweigern sie die Herausgabe. (OHNE Gewähr)


8.06.2020 um 10.10 Uhr - von A. - "Schulungsbetrieb läuft ab sofort wieder"


Was soll ich von dieser Mail halten, die ich vor einigen Tagen erhielt:

Betreff: Schulungsbetrieb läuft ab sofort wieder!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Schulungsbetrieb unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften nun wieder startet.

Das AMS Wien bietet Ihnen eine breite Palette an Aus- und Weiterbildungsangeboten für Ihr Weiterkommen am Arbeitsmarkt an. Sollten Sie schon länger einen Job suchen, kann die Arbeit in einem Sozialökonomischen Betrieb der beste Weg zu einer dauerhaften Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt sein.

Ihre Teilnahme an den Angeboten des AMS Wien erfordert Ihren aktiven Einsatz und ist verbindlich. Nutzen Sie Ihre Chance!

Bei Fragen zu Schulungen und Weiterbildungen kontaktieren Sie Ihren Berater/ Ihre Beraterin via eAMS Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

Ist das nur eine allgemeine Mail, die an alle AMS Gemeldeten gesendet wurde?
Oder will das AMS, dass ich in einem SÖB arbeite?? Das kanns ja wohl nicht sein!!Liebe Grüße (7.06.20)

Antwort:
Das AMS teilt mit, dass "ein Teil der Corona-Regelung" ausläuft und Schulungen wie Deppenkurse, unter Abstands- und Hygienevorschriften, wieder beginnen bzw. auch die "Arbeitsmarktpolitik der Sanktionen" zurückkehrt. Dies betrifft auch die Teilnahme an "Zwangs"-Massnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätzen! Bei Teilnahmeweigerung droht wieder eine Bezugssperre!
Das AMS sieht durchaus auch bei ihnen eine SÖB-Anstellung als Alternative zu einem DV. am 1. Arbeitsmarkt!" (Ohne Gewähr)


7.06.2020 um 10.01 Uhr - von T*. - "Frage zu SÖB-Programmen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich hätte eine Frage zu SÖB-Programmen. Ich habe ein "Teilnahmeschreiben" erhalten (Job-Transfair), in diesem steht jedoch nicht die übliche Passage mit rechtlichen Folgen i. F. der Nicht-Teilnahme, sondern folgendes:

"Wie in der Betreuungsvereinbarung vom ... 2020 vereinbart wurde, ersuchen wir um Teilnahme an dieser Veranstaltung.
Sollte Ihnen die Teilnahme an diesem Termin nicht möglich sein, informieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Beraterin / Ihren zuständigen Berater beim Arbeitsmarktservice."

Dazu muß gesagt werden daß der Termin noch nicht feststeht, sondern ich werde ab Mitte Juni, in einem Zeitraum von 14 Tagen angerufen.

1. Gemäß diesem Wortlaut scheint die Teilnahme jedoch nicht verpflichtend zu sein. Gibt es jetzt SÖB-Kurse ohne Verpflichtung gemäß Ihren Informationen?

2. Wenn ich einen Grund nennen müßte um nicht teilzunehmen, könnte man hierzu gesundheitliche Gründe anführen? Ich wollte ohnehin demnächst zur physikalischen Therapie wegen eines länger bestehenden Problems (jedoch evtl. erst gegen Ende des Sommers wegen der Maskenpflicht).

3. Könnte man auch als Grund für Nicht-Teilnahme anführen daß man die MN-Maske nicht verträgt? Das ist bei mir der Fall, jedoch habe ich derzeit noch kein ärztliches Attest.

Ich möchte auch noch anführen daß ich erst im Herbst einen Kurs (echte Ausbildung) erfolgreich absolviert habe, und es sehr sonderbar finde daß ich zu dieser Veranstaltung gebeten werde, da ich auch keine Bildungs-Defizite habe (dies nur nebenbei).

Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen, und bedanke mich ganz herzlich.

Einen schönen Sonntag wünscht T. (6.06.20)

Antwort:
Möglich, dass zur Zeit noch immer die Corona-Regelung greift und es noch keine Sanktionen zBsp. bei Massnahmen-Verweigerung gibt? Ev. vorerst noch freiwillige Teilnahme. Aber falls, vermutlich nicht mehr lange!
(Ohne Gewähr - drum auch selbst beim AMS nachfragen)
Und auch acht geben, um welche Massnahme es sich handelt. Bei SÖB-Transitarbeitsplätzen muss nach KV. entlohnt werden.
"Deppenkurse" müssen ev. nicht zum wiederholten Male besucht werden.
Siehe Links - gut durchsehen!
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Wenn fach-ärztliche Gutachten / Atteste vorliegen, muss sich das AMS / Zwangsmassnahmen daran richten! Drum schnellstens besorgen, falls gesundheitliche Schäden vorhanden sind!
Zur Info:
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Wenn SÖB-Teilnahmen zur Zeit also noch freiwillig sind, spielt die Ausrede bez. Teilnahme-Verweigerung keine grosse Rolle - drum ev. gleich die Wahrheit - wenn tatsächlich sinnlos!?
Wenn`s keine freiwillige Teilnahme mehr gibt, dann braucht`s eine tiefgreifende Begründung, wie etwa ein Attest, das bestimmte in SÖB vorkommende Tätigkeiten verbietet! Ohne Gewähr

7.06.2020 um 13.59 Uhr - von T*. - "Dank"
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Alles Gute + g'sund bleiben -


6.06.2020 um 11.16 Uhr - von E. - "Frage bezüglich AMS -Kurs?"


Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich Ams -Kurs. Ich wurde zur Step2 Job gebucht aber es wurde noch kein Datum festgestellt. Jedoch habe ich zwei Kinder 9&5 Jahre mein sohn hat ADHS und möchte in der Corona Zeit nicht zur Schule er hat Angst vor dem Virus und das weis die Schule deswegen bleibt er zu Hause. Wie soll ich das jetzt dem Ams sagen wenn ich sage, dass ich jetzt keine Betreuung habe und das mein sohn Angst hat und sich seit 3 Monaten nicht raus gehen traut werde ich sicher von meiner Berater gezwungen den Kurs zu besuchen oder mein Geld wird mir gestrichen :( Er ist ein ADHS Kind und auch sehr schwierges Kind das weis das Ams . Ich bitte daher um ein paar Tipps wie ich weiter mit der Sache klar komme. Ich danke Ihnen vielmals LG E (5.06.20)

Antwort:
Wichtig, dass sie sich vom Hausarzt eine Bestätigung bez. seines Gesundheitszustands holen bzw. eine diesbezügliche (befristste) Freistellung.
Falls die Stricke reissen, kann es ev. eine andere Abwehr geben.
Ev. ist dieser Kurs nur / noch immer freiwillig zu besuchen?
unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Alternative?
Ev. könnten sie eine befristete Zeit - "ev. auch länger?" - die Sozialhilfe (vorher Mindestsicherung), ohne Arbeitspflicht in Anspruch nehmen.
Ev. dann, wenn Betroffene keine Möglichkeit der Kinder-Betreuung haben und so die 16 - 20 stündige Verfügbarkeit nicht gewährleisten können!
Dazu bräuchte es ev. extra einen Sozialhilfe-Antrag.
Gibt's keinen anderen Ausweg, so holen sie sich die Informationen dazu von der AMS-MitarbeiterIn bzw. auch von der zuständigen Behörde ein.

Sozialhilfe ersetzt Mindestsicherung (AK):
>(Arbeitspflicht mit Ausnahmen -eigene Arbeits­kraft ist einzusetzen - bestimmte Personen sind davon ausgenommen)< (ohne gewähr)


5.06.2020 um 10.32 Uhr - von H*. - "Frage bzgl. der aktuellen Corona-Situation?"


Hallo, ich hätte eine Frage bzgl. der aktuellen Corona-Situation und Jobvermittlung. Ich habe ein Stellenangebot bekommen, welches in einem Betrieb wahrscheinlich sein wird, wo Coronavorfälle gewesen sind. Meine Frage daher: Muss ich mich einem Corona-Test unterziehen, wenn dieser bei dieser Jobvermittlung verlangt wird? Wenn ja, auf welcher rechtlichgen Grundlage geschieht dies? Ist es dann rechtens, wenn man Arbeitelosengelld/Notstandshilfe streicht für Verweigerer?
Mit freundlichen Grüßen (4.06.20)

Antwort:
Ein solcher Test sollte auf freiwilliger Basis verlangt werden.
Auch gibt's beim AMS eine "Corona-Regelung", welche besagt, dass es derzeit wegen dieser, auch bez. Bewerbungen, zu keinen Sanktionen kommt.
Ich weiss nicht wie lange noch? Kann bald beendet werden!

Siehe:
"AMSEL <> Bundesministerium für A. F. und J. bez. "Aussetzung der Sanktionen" (24.04.20) (Ohne Gewähr)


4.06.2020 um 8.29 Uhr - von S. - "Selbst ausgesuchten Kurs?"


Hallo das Ams verweigert mir eine selbst ausgesucht und Kurs weil sie bereits etwas ähnliches selber haben. Nur der dauert viel länger und habt zwei Ausbildungen. Eigentlich keine schlechte Idee aber ich bin einfach sehr überfordert damit.
Den den ich ausgesucht habe ist halbtägig und ich glaube ich würde es schaffen. Ein Nachmittagskurs wurde mir auch nicht gewährt. Wie kann ich meinen Berater dennoch überzeugen?
Ich brauche eine frische Ausbildung um überhaupt wieder Fuß zu fassen.
Danke Herr Moser

Antwort:
Da ich nicht weiss, um welche Kurse es sich handelt, fällt es mir schwerer eine zufriedenstellende Antwort zu geben.
Sie schreiben "ähnliche" Kurse - Handelt es sich bei Beiden um eine Ausbildung - qualitativ-hochwertigere Kurse?

Nehmen sie sich ev. eine Begleitperson mit - wenn möglich - und reden sie mit ihrer BeraterIn bez. ihrer Ängste der Überforderung!
Sie können ev. den Vorgesetzten - bis zum Geschäftsstellenleiter - besuchen, um die Angelegenheit zu klären!
Ev. ist`s ein Vorteil, wenn sie schriftlich um den gewünschten Kurs ansuchen!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Inhalt; Dauer - soll mindestens 29 Tage dauern; wöchentliche mind. 20 Stunden / Tageskurs; Standort; Anbieter; Kosten, ev. bis ca. 2000 Euro - ?)
Bei selbstgewählten
"Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr)


3.06.2020 um 8.55 Uhr - von A*. - "noch immer keinen schriftlichen Bescheid vom AMS bekommen."


Hallo Hr. Moser!

Vielen Dank für ihre Mühen.

Ich habe nun trotz mehrmaliger schriftlicher Urgenz noch immer keinen schriftlichen Bescheid vom AMS bekommen.
Ich wurde immer angerufen und einem hatte ich einen persönlichen Termin.
Der Termin wurde mir von einer AMS Dame auf die Mailbox gesprochen.
Das finde ich auch ein bisschen seltsam, aber ich bin natürlich hingegangen. Aber ich bekam wieder nix schriftliches.

Irgendwie bin ich am verzweifeln, meine Emails wo ich um eine schriftliche Anwort bzw. Begründung bitte werden einfach nicht beantwortet.
Ist es irgendwo geschrieben dass man einen Bescheid bekommen muss wenn man ihn verlangt?

Ich fühle mich vom AMS nicht unterstützt sondern bekämpft. Das man mich wenig freundlich behandelt bin ich gewohnt. Mein Akzent und das ich hin und wieder etwas im Dialekt oder Fachausdrücke nicht gleich verstehe, ist auch ein problem. Deshalb hätte ich auch gerne etwas schriftlich und nicht immer nur ein Telefonat oder ein 4 Augen Gespräch. Vielen Dank, (2.06.20)

Antwort:
Sie senden den Antrag auf schriftlichen Bescheid per Post - eingeschrieben! - So haben sie in der Hand, dass das AMS den Brief bekommen hat und muss diesen bearbeiten!
Eine weitere Möglichkeit wäre:
Sie geben den Brief / Antrag auf Bescheid beim AMS ab und lassen dies auf einer Kopie bestätigen - mit Unterschrift und Datum! (wenn möglich, mit Begleitperson)

Sie müssen nämlich ab dann innerhalb 4 Wochen den Bescheid bekommen, oder sonst das Geld! (bis zu einer ev. späteren Entscheidung bez. des Sachverhalts)

Oder
sie senden gleich eine Zahlungsaufforderung! Muster siehe im Link / §24.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Ev. ist`s besser einen Antrag auf Bescheid zu verlangen. (ohne Gewähr)

unter:
"Bezugssperre: In der Probezeit gekündigt" (20.03.2020)


1.06.2020 um 14.16 Uhr - "Notstandshilfe-Erhöhung >doch< für alle?"


Ich habe gerade ein Schreiben vom AMS bekommen, dass meine Notstandshilfe auch vom 16.03.20 weg / vorerst aber vom 1.05. - 30.09. 20 erhöht wird.
Vermutlich können alle NotstandshilfeempfängerInnen mit einer Erhöhung rechnen.

>Sollte meine Anmerkung, die sich an dem Standardartikel ausrichtete, falsch sein, so entschuldige ich mich dafür!

unter:
"Coronabedingte Aufstockung der Notstandshilfe?" (9.05.2020)


31.05.2020 um 10.27 Uhr - von D*. - "So geht's einem Bewohner des Landes Österreich"


Guten Tag!

Ich habe folgendes.
Ich habe es generell schon schwer den passenden Job zu finden weil mein Leumund nicht einwandfrei ist.
Jetzt hab ich am **. Jänner 2020 den passenden Beruf gefunden.
Da jetzt aber Corona ausgebrochen ist musste mich die Firma wieder kündigen.
Aber mit der Ankündigung " wenn die Krise vorbei ist kann ich wieder kommen" .
Von dieser Ankündigung weiß auch der AMS.

Am **. März war mein letzter Arbeitstag.
Seit dieser Zeit versuche ich trotzdem einen Arbeitsplatz zu finden weil das Geld knapp wird ich im Privatkonkurs bin.
Jetzt habe ich sicher schon 30 eigen Bewerbungen raus geschickt an Firmen die meine Branche und in meiner zumutbaren Nähe sind.
Von manchen noch keine Antwort, Abgesagt oder noch offene Vorstellungsgespräche
Ich hab mich sogar bei einer Stelle beworben die vom AMS ausgeschrieben wurde.
Seit ca. 1 Monat keine Rückmeldung darüber.

Aber wenn es um Geldsperre geht da sind Sie schnell.

In dieser Woche sendet mir der AMS auch noch 2 Stellen zu die für mich sehr fragwürdig sind. Es sind zwar die Berufe die ich suche aber die sind für mich einfach seitens reise und kosten unzumutbar.

Ich wohne in Linz und bei einen Jobvorschlag solle ich nach Kremsmünster fahren.
Die gesamte Reise dauert 30 min und kostet 6.80€ pro Fahrt.
Also wenn mich diese Firma einstellt soll ich ca. 300 Euro im Monat bezahlen um in die Arbeit und wieder nach Hause zu kommen.
Diesen Vorwand erzählte ich meinen AMS Betreuer wo er darauf antwortete " nach dem ersten Lohn sollte das eh kein Problem sein"
Ja und wer zahlt mir die Fahrtkosten bevor der Lohn gekommen ist.

Ich bin im Privatkonkurs und muss Ende Mai 1800€ an die Gläubiger zahlen und bekomme 1000€ AMS Geld.

Da das Geld für das Essen schon zu knapp wird wie soll ich da 300€ aus der Tasche zaubern. Das ist kontraproduktiv und unverständlich wo doch Jobs die ich suche viel viel näher sind. (AMS JOBBÖRSE APP)
Und die zweite Vorgeschlagene Stelle is gleich nur zu Fuss zu erreichen damit ich rechtzeitig dort bin.
Ich habe mit einem 45 min Marsch kein Problem aber was wenn es Regnet ect.

Da Frag ich mich ob der AMS überhaupt seine Arbeit versteht.

Da hab ich mit meinen Eigen Bewerbungen bessere Jobs gefunden als der AMS mir je vorgeschlagen hat.
Und ich habe immer selber Jobs gefunden wo ich dann tätig war, also frag ich mich was die AMS Betreuer in Ihren Büros so treiben.
Bei die vom AMS vorgeschlagenen Stellen hab ich mich jetzt ja trotzdem bewerben müssen denn sonst wird ja das AMS Geld gesperrt.
Und die Firmen fragen sich selber was da los ist denn die sagen selbst "da braucht man ein Auto"

Da frag ich mich ob gewisse AMS Betreuer nicht einen Kurs machen sollten wie man richtig arbeit vermittelt.
Da sind Personal Leasingfirmen um einiges voraus
Ich wäre ein besserer AMS Betreuer.

Noch dazu fing mein AMS Betreuer an mit mir zu streiten weil ich ihm nicht sagen wollte welche Vorstrafen ich habe.
Hallo das gehört zum Datenschutz Gesetz denke ich.
Wenn Firmen ein Leumundszeugnis brauchen ja dann hab ich eh keine Chance ansonsten tut dies nichts zur Sache.

Entweder man braucht ein Leumundszeugnis bei einer Bewerbung oder nicht.
Und meine Strafen waren bei noch keinem Vorstellungsgespräch relevant.

Ich bekomme schon langsam eine Krise im Kopf wegen der ganzen Umstände.
Ich muss mich ständig rechtfertigen obwohl ich eh meine Hausaufgaben mache.
Und mein Kopf rotiert ständig weil ich Angst habe was nun wieder für ein Problem vom AMS kommt.

Ich will endlich Ruhe von diesen Herrschaften.
Aber die hab ich wahrscheinlich erst dann wenn ich wieder arbeit gefunden habe.
Bis dahin ist es die größte Tortur.
Und das macht krank.

Ich hoffe meine alte Firma meldet sich bald.
So geht's einem Bewohner des Landes Österreich Mfg
(30.05.20)

Antwort:
Die Wegzeit bei einem Vollzeit-DV. darf ca. 2 Stunden und bei einem Teilzeit-DV ca. 1,5 Stunden betragen (hin und zurück). Dann ist das DV. zumutbar.
Es gibt die Möglichkeit einer Vorstellungsbeihilfe. Wichtig, dass sie rechtzeitig (vorher) beim AMS / BeraterIn darum ansuchen.
Ja, ich halte ihnen die Daumen, auf dass sie bald wieder in einem gewünschten Dienstverhältnis landen! "Ab dann gibt`s wieder Ruhe vor`m AMS!

Die Probleme werden von bestimmten politischen Vorgaben, die das AMS umsetzen muss, erzeugt, welche "des Öfteren" zu einem untragbaren menschlichen Umgang - der selbst auch vor rechtswidrigen Bezugssperren nicht zurückschreckt - führen.
Dies darf nicht tolerierbar sein und muss Kritik nach sich ziehen.
Die Kritik an AMS-Mitarbeiterinnen die keine Ahnung von der Arbeit haben teile ich aber nicht! Beim
AMS verrichten durchaus auch qualifizierte und fähige Leute ihren Dienst.


31.05.2020 um 10.27 Uhr - von P*. - "Arbeitslosengeld nur noch 385€?"


Heyho
Ich war jetzt 1 jahr Teilzeit in Beschäftigung, vorher hatte ich 640€ Notstand + Mietzinshilfe. jetzt würde ich durch das Arbeitslosengeld nur noch 385€ bekommen.
Kann ich die alte Notstandszahlung mit 12 Monatiger Unterbrechung erneut beantragen oder muss ich eine Ausgleichszahlung durch die Mindestsicherung auf der BH beantragen? mit 385€ kann man doch nicht leben (27.05.20)

Antwort:
Wenn sie eine neue anwartschaft erlangt haben wird das arbeitslosengeld
neu bemessen - ausser sie sind älter als 45 jahre alt, dann ist die
bemessungsgrundlage geschützt!
Wenn nicht (oder zu niedrig) müssen sie das arbeitslosengeld / später
notstandshilfe über die sozialhilfe aufstocken lassen.
Ohne gewähr

30.05.2020 um 8.34 Uhr - von P*. - "Wie läuft das jetzt genau ab?"
Bin 30 Danke, aber wie läuft das jetzt genau ab zb. 2018 kein Job 2019 - 2020 Teilzeit. Bis 30. Juni wird ja die Berechnung von vor 2 Jahren herangezogen, erst ab Juli die vom vorigen Jahr. Also bin ich praktisch bis Juli bzw 6. August (erste Ams Auszahlung) ohne Geld oder ? MfG

Antwort:
Bei neuerlichen anwartschaft brauchts ein 28 wöchiges DV. Aus diesem ergibt sich die neue bemessungsgrundlage.
Ihr arbeitslosengeld läuft ab antrag - sobald bearbeitet / erledigt gibt’s jeden monat - bis zum 10. ca. - das geld.


30.05.2020 um 7.07 Uhr - von AB*. - "Mindestsicherung ersatzlos gestrichen"


Sehr geehrter Herr Moser!

Es wurde für eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern die Mindestsicherung ersatzlos gestrichen, weil diese mit zwei ihrer vier Kinder unmittelbar vor Ausbruch der Corona-Krise nach Serbien reiste zwecks Heirat.
Die anderen zwei Kinder im jugendlichen Alter (besuchen Schule, nicht arbeitslos) blieben in Wien an der gemeldeten Adresse unter Aufsicht ihres Großvaters.
Ist es rechtens, dass die komplette Mindestsicherung gestrichen wurde am Abreisetag, auch wenn zwei der vier Kinder ständig in Wien geblieben sind?
Vielen Dank! (29.05.20)

Antwort:
Ev. kann hier Einiges notwendig sein. Ev. muss der Opa vorher die Vormundschaft für die Kinder beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) beantragen.
Die Frage nach dem Vater spielt ev. auch eine Rolle?
Ich bin bez. dem Familienrecht nicht bewandert, drum schnellstens zu einer Sozialberatungsstelle, um sich Unterstützung / Infos zu holen bzw. besuchen sie auch zuständige Behörden / Gericht um sich die notwendigen Informationen einzuholen. Vielleicht ist auch ein anderer Weg möglich?
Wenn leistbar wäre ev. ein Rechtsanwalt vorteilhaft!
Das hätte unbedingt vor der Abreise der Mutter erledigt gehört!
(https://sozialberatungwien.at/) (sozialberatungsstelle bez. familienrecht in wien / vormundschaft - Google) - OHNE GEWÄHE Alles Gute!


26.05.2020 um 11.15 Uhr - von B*. - "Habe eine Schenkung erhalten"


Liebes Team,
ich bin Notstandshilfebezieherin. Ich habe eine Schenkung erhalten, die weit über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht (vorzeitige Auszahlung Erbe von Eltern). Muss ich dies dem AMS melden. Wenn ja, verliere ich infolgedessen das Recht auf weiteren Bezug der Notstandshilfe? Herzlichen Dank (25.05.20)

Antwort:
Anders wie bei der Ex-Mindestsicherung - jetzt wieder Sozialhilfe muss man bei der Notstandshilfe ein "Vermögen" nicht aufbrauchen.
Einkommen aus Kapital - Angerechnet würde dann etwas, wenn sie daraus monatliche Einkommen lukrieren!
Schlimmsten Falls wird es auf den Monat angerechnet, an dem sie das Erbe erhalten?

von AMS-Fachmann
Im Antrag auf Notstandshilfe lautet eine Farge. "Haben Sie ein Einkommen ?"
Einkommen aus Kapitalvermögen muss vom Gesetz her angerechnet werden. Meist sind diese Vermögen auf Sparbüchern zu vernachlässigen. Praxis in unserem Bundesland ist, dass man von KundInnen keinen Offenbarungseid bezügl. Sparbüchern und Ertrag verlangt. Wohl komt es aber oft vor, dass Einkommen aus Vermietung erzielt wird. Zurück zur Anfrage: Es kommt auf das Vermögen an, denn vom Vermögen hängt das Einkommen aus Kapital ab . Im Prinzip gibt's NH.
(Ohne Gewähr)


22.05.2020 um 10.51 Uhr - von T*. - "Bemessungsgrundlage"


Liebes Team!
Meine Frage betrifft meine Freundin (54).
2011 war sie berufstätig (Job 1), damals war sie 45 Jahre alt. 2012 hat sie Arbeitslosengeld nach diesem Job bekommen, mit der Bemessungsgrundlage von Job 1.
2013 war sie wieder berufstätig (Job 2), ihr Gehalt war diesmal höher, als in Job 1.
2015 wurde sie arbeitslos und hat Arbeitslosengeld bekommen. Für das Arbeitslosengeld wurde die Bemessungsgrundlage von Job 2 herangezogen.
2017 hat sie wieder arbeiten begonnen (Job 3), das Gehalt war weniger als in Job 2, aber mehr als in Job 1. Nun wird sie wegen Corona mit Ende Juni 2020 gekündigt.
Wird die Bemessungsgrundlage für ihr Arbeitslosengeld ab Juli 2020 nach Job 1, Job 2 oder Job 3 berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. (20.05.20)

Antwort:
Nach ihrem 45 Geburtstag ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt und kann nicht mehr weniger (nur mehr) werden. Da sie nach Job 2 schon 45 Jahre alt und dies das höhere Arbeitslosengeld (höhere Bemessungsgrundlage) war, richtet sich die Höhe ihres jetzigen Arbeitslosengeldes wieder an die Job 2 Bemessungsgrundlage.
Siehe: geschützte Bemessungsgrundlage

22.05.2020 um 14.19 Uhr - von T. - "Dank"
Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße


19.05.2020 um 10.05 Uhr - von M*. - "Wegen gesundheitlicher Probleme gibt's Schwierigkeiten, mich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin seit einigen Jahren beim AMS gemeldet und habe nicht nur aufgrund meines Alters(über 50), sondern auch wegen physischer, aber vor allem psychischer Probleme, Schwierigkeiten mich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Das AMS, bzw. mein Berater, der fast die ganzen Jahre über für meine Betreuung zuständig ist, von dem ich mich aber nicht sehr gut verstanden fühle, versucht ebenfalls seit Jahren, mich in die Zwangsarbeit beim Verein Startbahn zu stecken.

Die Startbahn und ich hatten von Beginn an Startschwierigkeiten, aber das auszuführen würde hier den Rahmen sprengen. Jedenfalls bescherte mir die erste Zusammenkunft eine Bezugssperre, die anderen beiden Male Krankenstand. Ich hoffte, nie wieder etwas von denen zu hören, aber nun ist es wieder soweit.

Am **.2.2020 nahm ich an einer Veranstaltung des Vereins Trendwende Teil, zu dem mich das AMS aufgefordert hatte. Ich habe mich dort entschieden an deren Programm Teil zu nehmen und bekam für **.3. einen Termin für ein Einzelgespräch. Kurz davor wurde mir vom AMS eine Vorladung zur Startbahn für den **.3. zugesandt. Ich schrieb sofort an meinen Berater, dass ich bereits im Programm der Trendwende bin, da ich dachte, dem AMS ist das nicht bekannt, aber ich bekam nur die knappe Antwort, dass die Teilnahme an der Startbahn verpflichtend ist.

Beim Erstgespräch bei der Trendwende erzählte ich davon und meine Betreuerin dort war sehr erstaunt darüber. Sie meinte, dass ich aus dem Programm der Trendwende ausscheide, sobald ich ein Dienstverhältnis mit der Startbahn oder sonst einer Arbeitsstelle eingehe. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass man sofort fix angestellt wird, wenn man bei der Startbahn am Infotermin teilnimmt. Nimmt man nicht Teil oder entscheidet sich gegen ein Dienstverhältnis, wird der Bezug gesperrt. Bleibt man, wird man sofort angemeldet und beim AMS abgemeldet. Dann würde ich natürlich aus dem Programm der Trendwende ausscheiden.

Nun fühle ich mich bei der Trendwende verstanden und gut aufgehoben und möchte daher dran bleiben. Das Einzige was mir übrig geblieben wäre, wäre eine Krankmeldung gewesen, die sogar gerechtfertigt gewesen wäre, da das alles meiner Psyche arg zugesetzt hat. Dann kam aber Corona dazwischen und der Termin bei der Startbahn wurde abgesagt. Bei der Trendwende wurden die Termine nun telefonisch oder in Videokonferenzen fortgesetzt und ich freue mich schon auf den ersten Termin vor Ort am Mittwoch den **.5., natürlich mit den nötigen Corona-Maßnahmen.

Die Lockerungen zu Corona haben mir nun aber auch einen neuerlichen Termin mit der Startbahn beschert. Letze Woche, am **.5., flatterte mir diesbezüglich ein Mail ins Haus. Mir wurde gleich schlecht und ich schrieb meiner Beraterin von der Trendwende, habe aber bisher noch keine Antwort. Vermutlich wird sie mir eh bald antworten, bzw. könnte ich mein Problem am Mittwoch persönlich vorbringen, aber ich kann es nicht abwarten. Mich macht das total fertig und ich muß das alles so schnell als möglich klären.
Bei der Trendwende bekam ich beim ersten Problem mit dieser Vorladung den Tipp mich an die Ombudsstelle des AMS zu wenden. Bis dahin wußte ich gar nicht, dass es die gibt.

Nun musste ich mich tatsächlich an diese Ombudsstelle wenden, da mich das alles richtig belastet. Ich kann seit Tagen kaum schlafen deswegen und bin am Boden zerstört. Seit heute um halb6 Uhr früh grüble ich schon wieder(dabei bin ich nicht wirklich ein Morgenmensch, habe auch nur 3 Stunden geschlafen) und daher habe ich mich entschieden der Ombudsstelle jetzt sofort zu schreiben. Im Internet bin ich nun auch auf Ihren Verein gestoßen und dachte mir, es kann vielleicht nicht schaden, auch hier anzufragen, ob es zu so einem Vorfall schon Erfahrungswerte gibt.

Kann ich mich wirklich nicht aus diesem Zwang befreien? Ist es außerdem normal, dass der Berater über Jahre hinweg nie gewechselt wird? Muß ich wirklich bei jedem psychischen Schub in den Krankenstand gehen, damit endlich klar ist, wie schlecht es mir tatsächlich geht?

Ich bin ihnen sehr dankbar, wenn sie mir irgendwie mit Tipps helfen könnten. Ich würde Ihnen auch gerne die Vorladung(Teilnahmeschreiben) als PDF zukommen lassen, damit Sie sehen wie frech diese Schikane kommuniziert wird. Leider kann ich das im Kontaktformular nicht.
Mit freundlichen Grüßen (18.05.20)

Antwort:
Um welche "Zwangs"-Massnahme handelt es sich? Wenn es sich um einen Transitarbeitsplatz handelt, so muss nach KV. entlohnt werden. Wird es das nicht, so ist ein "Arbeitsplatz" nicht zumutbar - drum ist der Massnahmen-Infobesuch wichtig, um Genaueres zu erfahren.
Siehe: zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs :
sehen sie sich in Ruhe auch folgenden Link durch
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Auch wäre es bei ihnen angebracht vom Hausarzt / Facharzt ein Attest / Befund bez. ihrer Erkrankung zu besorgen, um verminderte Leistungsfähigkeit feststellen zu lassen. Darauf muss das AMS und dessen Zwangsmassnahmen Rücksicht nehmen bzw. sie selbst zur ärztlichen Untersuchung schicken.
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Es empfiehlt sich eine Begleitperson zu den Terminen mitzunehmen!
Über Beraterwechsel entscheidet das AMS. Lesen sie sich die Einträge aus SoNed durch - daraufhin darf - falls - ein positiver Effekt bezweifelt werden?
Aber ev. versuchen sie es schriftlich an ihre AMS-Geschäftsstelle und suchen um einen Beraterwechsel an. Ein Grund, den sie angeben, sollte vorhanden sein.
Und ja, sollte sich ein psychischer Schub mit einem AMS-Termin oder Stellenvorschlag / einer Bewerbung überschneiden, müssen sie zum Arzt.
Und fühlen sie sich gesundheitlich so stark angeschlagen, dass ein Dienstverhältnis für sie schwer vorstellbar ist, so denken sie mal über einen Antrag auf Invaliditäts-Pension nach. Darüber könnten sie auch mit der AMS-BeraterIn reden. Dafür gibt's ev. Unterstützung! (Ohne Gewähr)

19.05.2020 um 11.30 Uhr - von M*. - "Danke für die tolle Antwort"
Danke für die tolle Antwort, sie haben mir sehr geholfen und auch die Aussage meiner Psychologin, mit der ich gestern noch geschrieben habe, bestätigt. Mit meinem AMS-Berater habe ich schon vor längerem darüber gesprochen, aber er hat das belächelt. Ich wurde aber zur Gesundheitsstraße der PV in St. Pölten geschickt und dort begutachten. Nach langem Warten und einem kurzen Gespräch war die Sache erledigt. Am Ende kam genau nichts dabei raus. Was will man auch an einem Gespräch von ein paar Minuten schon feststellen?
Jedenfalls werde ich nun erst Mal meinen Hausarzt aufsuchen und mir eine Überweisung zu einem Psychiater und eine Krankmeldung holen. Alles weitere sehen wir dann schon. Danke nochmals. Ich werde eine kleine Spende überweisen, sobald ich es mir leisten kann, also vermutlich im nächsten Monat. LG


14.05.2020 um 8.57 Uhr - von R*. - "Datenschutz?"


S.g. Herr Moser
meine Frage an sie wär
ich bekam einen VV vom AMS, auf dem das geschrieben steht:

Bewerben Sie sich bitte wie im Inserat beschrieben ihre Bewerbung erfolgt aufgrund der aktuellen Situation ohne Androhung von Rechtsfolgen ..
....
Stellenangebot
Daten der Firma usw
...
Und dann nochmal: Wichtige Information es handelt sich hierbei um einen unverbindlichen VV die Bewerbung ist nicht verpflichtend sondern freiwillig ....
Am nächsten Tag wurde ich angerufen, die Nr findet man auf Google, wenn man die letzten 2 Ziffern streicht kommen diverse Telefon Auskunftsseiten mit Inhaberinformationen .. und ja es ist die Firma aus dem VV ...

Jetzt meine Frage darf das AMS meine persönlichen Daten an dritte weitergeben? Und wie ich das schreiben zu deuten ?
Kurz zu mir,
Ich bin seit paar Tagen arbeitslos gemeldet Anmeldung erfolgte aufgrund des Covid Gesetzes via Mail und die Bestätigung postalisch. Ich habe kein eams

Danke im Voraus (12.05.20)

Antwort:
Datenweitergabe dann, wenn diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe eine wesentliche Voraussetzung ist.
Siehe:
Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!
(8) An Arbeitgeber dürfen ausschließlich solche Daten gemäß Abs. 1 übermittelt werden, die für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und die Beurteilung der beruflichen Eignung der Arbeitsuchenden benötigt werden. Gesundheitsdaten dürfen an Arbeitgeber nicht übermittelt werden.“

Um sicher zu gehen, wären diesbez. Fragen ev. auch an ARGE-Daten zu richten - die sind in diesem Bereich kompetent!
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at.

Jeder Mensch hat das Recht auf
* Geheimhaltung personenbezogener Daten
* Auskunft über ihn gespeicherte Daten
* Richtigstellung unrichtiger Daten und
* auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten - siehe Datenschutz


Auch können sie einmal im Jahr vom AMS Auskunft gemäß dem Datenschutzgesetz verlangen! („Datenschutzauskunft“)
Von ARGE-Daten gibt's auch ein Muster dazu:
Auskunftsbegehren gemäß DSGVO Art 15 - V1.0 - Musterbrief

Die ersten ca. drei Monate besteht ein gewisser Einkommens-, Berufsschutz.
siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3)
Zur Zeit gibt's anscheinend, wie sie schreiben keine Konsequenzen / Bezugssperren bei fehlenden Bewerbungen etc..
So können sie diese Zeit nutzen, um ein Dienstverhältnis zu finden, das ihnen zusagt!
Grundsätzlich ists bei Behördenterminen ein Vorteil, eine Begleitperson als stummen Zeugen mitzunehmen!
(ohne Gewähr)


10.05.2020 um 14.55 Uhr - von B*. - "Widersprüchliche Machtspiele des AMS?"


Widersprüchliche Machtspiele des AMS!

Das AMS hat durch den Covid 19 bereits zum 2. mal brieflich meinen Kontrollmeldetermin abgesagt. Bis auf weiteres habe ich keinen Termin neuen Termin bekommen. Jetzt bekomme ich aber einen strengen Brief vom AMS, dass ich mich endlich zu melden hätte per Telefon oder mail, andernfalls kann mein Bezug eingestellt werden. Es heißt in dem Brief: nachdem ihre Betreuung ohnehinschon auf ein Mindestmaß reduziert wurde, wir keine Telefonnummer haben, melden sie sich. Das AMS sagt alle Termine ab und droht gleichzeitig mit Geldsperre wegen der fehlenden Kontrollmeldetermine. Sendet mir aber trotzdem Firmen bei denen ich mich bewerben muss. Bewerbung mit Maske. Was sind das für perverse Machtspiele ohne einer gesetzlichen Grundlage.

Antwort:
Die gesetzliche Grundlage findet sich im AlVG, aber beunruhigen sie sich nicht zu sehr. Ja, das AMS sitzt auf dem längeren Ast und möchte hier "einfach / nur" sicherstellen, dass sie sich "schnellstens" melden. Tun sie das, auf dass sich "wieder" ein unaufgeregter Umgang einstellt! Zerrt diese Art und Weise doch stark an ihrem Nervenkostüm, so sprechen sie dies in Form einer Kritik ruhig an! Ev. dass diese Drohung nicht angebracht war/ist ....... .


9.05.2020 um 13.02 Uhr - von L*. - "Coronabedingte Aufstockung der Notstandshilfe?"


Was ist aus der coronabedingten Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes geworden, rückwirkend ab 15.März, bis September? Ich habe jetzt im Mai keinen Cent mehr überwiesen bekommen als die übliche Notstandshilfe. (8.05.20)

Antwort:
>
Die Notstandshilfe soll kommende Woche aufgestockt werden – und zwar auf Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein entsprechender Beschluss im Sozialausschuss des Nationalrats ist bereits von ÖVP und Grünen fixiert worden, kommende Woche fällt dann die Entscheidung im Parlamentsplenum.
Die Regelung soll für alle gelten, die zwischen 1. Mai und 30. September in die Notstandshilfe rutschen.< (Aus dem Standard) (Ohne Gewähr)

Anmerkung:
"Es gibt anscheinend zwei Klassen von NotstandshilfebezieherInnen ?
Die Guten , die zwischen 1. Mai und 30. September in die Notstandshilfe rutschen – Die bekommen die Erhöhung! - ("ev. rückwirkend ab 15.März")
Der Rest / die „Schlechten, Bösen“ bekommen die Aufstockung nicht?"

Fragestellung: "Diskriminierung"
Führt diese Vorgangsweise nicht zur Diskriminierung und so zur Verletzung der Menschenwürde?
Das Diskriminierungsverbot gilt auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen - betrifft auch Sozialleistungen.

Der Diskriminierung liegt meist die falsche Vorstellung zugrunde, es handle sich dabei um minderwertigere Menschen.
Diese Vorstellung verletzt an sich schon die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die in ihrem Art. 1 die Gleichwertigkeit aller Menschen proklamiert. (amnesty)

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark klärt auf.
Was ist Diskriminierung? / Diskriminierungsgründe / Rechtsschutz gegen Diskriminierung

1.06.2020 um 14.16 Uhr - "Notstandshilfe-Erhöhung >doch< für alle?"
Ich habe gerade ein Schreiben vom AMS bekommen, dass meine Notstandshilfe auch vom 16.03.20 weg / vorerst aber vom 1.05. - 30.09. 20 erhöht wird.
Vermutlich können alle NotstandshilfeempfängerInnen mit einer Erhöhung rechnen.

>Sollte meine Anmerkung, die sich an dem Standardartikel ausrichtete, falsch sein, so entschuldige ich mich dafür!


5.05.2020 um 9.17 Uhr - von F*. - "Massnahmen?"


Lieber Admin C. - von Soned,
ich habe seit mehreren Jahren einige physische Einschränkungen und bin nach erlebtem Mobbing nun leider auch psychisch durch Ängste (etc) beeinträchtigt. Damit droht mir eine Zuweisung fit2work. Von dieser Massnahme vernahm ich, dass dort ziemlich zynische 'Helfer' am Werk sind, die einen auf biegen und brechen wo hineinquetschen wollen. auch sie müssen schließlich quote machen. ich werde infolge austherapiertheit und fehlender effizienz der maßnahme verweigern, denn von fit2work heisst es bei ams: freiwillig, datenschützend, kostenlos. dass es mitnichten datenschützend ist, wurde mir nämlich auch nahegetragen. KANN das ams sanktionieren oder mir aus rache noch etwas grauslicheres zuweisen? (4.05.20)

Antwort:
Wenn ihnen mitgeteilt wurde, dass die Teilnahme freiwillig ist, dann können sie - ohne Sanktionen - verweigern.
Mit weiteren Massnahmenzuweisungen ist früher oder später zu rechnen.
Falls, melden sie sich wieder, wenn sie wissen in welche.
Gehen sie derweil folgende Links durch.
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

"Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen wäre es angebracht sich von Vertrauensärzten (Hausarzt / Facharzt) Atteste / Befunde zu besorgen, um verminderte Leistungsfähigkeit nachzuweisen!" (Ohne Gewähr)


1.05.2020 um 15.38 Uhr - "Erfolg der österreichischen Arbeitsloseninitiativen ("u.a.?) bez. AMS-Algorithmus" - "Wenn vorerst ev. nur befristet?"


"Unser aller Einsatz verzeichnet anscheinend und wenigstens für dieses Jahr einen Erfolg, indem 2020 auf die Einführung des Algorithmus verzichtet wurde."
Gratulation an alle Aktiven!

Dies geht aus einem Antwort-Schreiben der Volksanwaltschaft - bez. der Covid-19 Krise: "Aussetzung der Sanktionen" - an AMSEL hervor.

Auszug:
Als positives Signal erachtete die Volksanwaltschaft auch die Ankündigung der Geschäftsführung des AMS, auf den Einsatz kontroversieller Instrumente, wie etwa den AMS-Algorithmus, für 2020 gänzlich zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz e.h.

unter:
"
Erwerbsarbeitslosen-Initiativen fordern sofortige Einstellung des "AMS-Algorithmus" (18.04.19)


1.05.2020 um 15.00 Uhr - von M* - "Nach Erreichung der Korridorpension maximal ein Jahr Anspruch auf`s Arbeitslosengeld?"


Ich ersuche um Hilfestellung bzw. Rückantwort ob die Vorgangsweise des AMS Wien Geschäftsstelle H. rechtskomform ist.

Mein Geburtstag: **.06.1957
Beschäftigung bis **.03.2020 Kündigung durch Arbeitgeber wegen Geschäftsrückgang!
Versicherungsmonate ca. 450 mit Stichtag 31.12.2020

Mitteilung des AMS mein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird mit 30.06.2020 eingestellt, weil ich schon am 01.07.2019 einen Anspruch auf Korridorpension gehabt hätte. Gemäß §22 AlVG ist jedoch nur ein Zeitraum von einem Jahr hinzuzufügen (30.6.2020). Ich war vom 2. Mai 2019 12.03.2020 vollversicherungspflichtig versichert. Aus dem §22 AlVG lese ich, dass ich ein Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Ist meine Interpretation so richtig oder bezieht sich der §22AlVG darauf dass nach Erreichung der Korridorpension maximal ein Jahr auf Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht egal ob jemand wie ich davon 9 Monate vollversicherungspflichtig beschäftig war und nur "3" Monate (13.3.2020 bis 30.06.2020) Bezugsberechtigt ist.
Mit der Bitte um Mitteilung ob der §22 AlVG als 12 monatige Bezugsdauer auszulegen ist oder 12 Monate als Schutzfrist nach Erreichung der Korridorpension anzusehen ist? (29.04.20)

Antwort:
Ich verstehe es auch so, dass es insgesamt ein Jahr / 12 Monate sind - abzüglich der Zeit, die sie noch in Beschäftigung waren - bleiben noch ca. 3 Monate.

"Ist die Pension mit 14 Monatsbezügen im Jahr kein Vorteil für sie?"
Ohne Gewähr - Ev. erkundigen sie sich sicherheitshalber auch noch bei der AK.


1.05.2020 um 1.07 Uhr - von S* - "Berechnung des Arbeitslosengeldes"


Guten Tag, erstmal danke für deine Tolle arbeit hier auf soned.
Nun zu meiner Frage, ich bin seit Mai 2019 im Krankenstand und jetzt langsam wieder arbeitsfähig.
Mein Dienstvertrag endete mit September 2019. Muss ich im Bezug auf Arbeitslosengeld auf irgendwelche Fristen achten?
Zb. Bezug ab Juli 2020 (Berechnungszeitraum 2019) zählt dann mein Krankgeldbezug als Berechnungsgrundlage fürs Arbeitslosengeld?
Laut AMS wurde mir Telefonisch mitgeteilt dass Krankenstand gleich wie arbeiten fürs AMS gezählt wird somit habe ich vollen Anspruch trotz langem Krankstand ist das korrekt? Vielen Dank und LG

Antwort:
Wird der Antrag im ersten Halbjahr gestellt, wird das vorletzte Jahr als Berechnungsgrundlage verwendet.
Ab Juli / dem zweiten Halbjahr wird das letzte Jahr als Berechnungsgrundlage verwendet.
Krankenstand macht nichts, denn das Krankengeld richtet sich auch nach dem Arbeits-Einkommen!
(Die Jahresbeitragsgrundlage durch zwölf ergibt das monatliche Bruttoeinkommen. Siehe: AlVG § 21) / AMS Arbeitslosengeld-Rechner! (Ohne Gewähr)


28.04.2020 um 7.57 Uhr - von E* - "Kündigung in der Probezeit"


Bekomme Notstandshilfe und habe vom AMS Job vermittelt bekommen bei einem Betrieb der vom AMS gefördert wird. Ich bin im Probemonat, was ist wenn ich kündige? Werde ich dann vom AMS gesperrt für 6 Wochen?

Antwort:
Hier ist zu befürchten, dass es wegen schuldhafter Kündigung - selbst im Probemonat - zu einer Sperre, nach § 11 für 4 Wochen, kommt.
Die sie - falls - berufen / auf den Sperr-Bescheid Beschwerde erheben!
Sie müssen nach KV entlohnt werden. Ist dem so?

Zur Info siehe auch:
Kündigung in der Probezeit! (RA) /
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Ev. besuchen sie die AK und lassen sich unterstützen - so die AK dazu bereit ist. (Ohne Gewähr)


24.04.2020 um 10.56 Uhr - von AMSEL an das Bundesministerium für A. F. und J. bez. deren Antwort zu "Aussetzung der Sanktionen"


Sehr geehrte Frau BMin Christine Aschbacher!

(in Kopie an AMS Vorstand Buchinger, AMS Vorstand Kopf, BM Anschober)

Danke für Ihre Antwort und dass Sie die Sorgen von uns Arbeitslosen schon lange mitgedacht haben!

IN DIESER NICHT VERBINDLICHEN FORM IST ES KEINE RECHTSSICHERHEIT, DASS MAN DIE „EXISTENZ-SICHERNDEN“ LEISTUNGEN NICHT VERLIERT!

Stellen Sie das bitte eindeutig klar für alle Sanktionen. Manche Arbeitslose wissen nicht, was mit Eigenbewerbungs-verpflichtung tun, manche sorgen sich, trotz Betreuungspflichten als Erntehelfer*innen „einberufen“ zu werden, manche von uns sind am Rande des Nervenzusammenbruchs! (Corona-Regeln, Angst vor Krankheit, Angst um Angehörige, Zukunftssorgen, ...)

TRAGEN SIE ZUR ENTSPANNUNG DIESER SITUATION BEI! – In Zeiten von momentan mindesten 562.000 Arbeitslosen.

Bitte, stellen Sie das öffentlich klar und oder veranlassen Sie bitte, dass das AMS seine momentane Praxis eindeutig und öffentlich wahrnehmbar klarstellt:
auf der AMS Homepage, in den Tageszeitungen, dass es in ganz Österreich ab [Datum] bis auf weiteres zu keinen Sperren des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe kommt.
Noch besser wäre es, wenn alle Arbeitslosen einzeln verständigt würden.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Margit Schaupp (Obfrau)

Mitunterzeichner: SoNed, Aktive Arbeitslose, Arbeitslos Selbstermächtigt
-----------
Verein AMSEL / office@amsel-org.info (23.04.20)

17.04.2020 um 7.55 Uhr - Antwort vom Bundesministerium für A. F. und J.
zum Schreiben "Aussetzung der Sanktionen"
(darunter)

Sehr geehrte Frau Schaupp,

Danke für Ihren Brief an Frau Bundesministerin Mag. Aschbacher.
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat das AMS bereits zu Beginn der Krise angewiesen, beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf die derzeitige Situation umfassend Rücksicht zu nehmen. Dies betrifft selbstverständlich auch die Verhängung von Sanktionen. Die von Ihnen angesprochenen Sperren des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe dürften daher in der Praxis derzeit kaum eine Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen,
S. G.


11.04.2020 um 13.05 Uhr - von AMSEL - "Aussetzung der Sanktionen"

"FORDERUNGSBRIEF österreichischer Arbeitslosen-Initiativen
an zuständige Minister-In wie den AMS-Vorstand"


Sehr geehrte BMin Christine Aschbacher,
sehr geehrter BM Rudolf Anschober,
sehr geehrter AMS-Vorstand Herbert Buchinger
sehr geehrter AMS-Vorstand Johannes Kopf

Aussetzung der Sanktionen
Beim Interview am 1.4.2020 im ORF hat AMS Vorstand Johannes Kopf verlautbart, dass es derzeit nur punktuell offene Stellen im systemrelevanten Bereich gibt.
Er sagte weiters, dass die beim AMS gelisteten 75.000 offenen Stellen Relikte sind und die Firmen kein Personal suchen. Deshalb wäre es logisch, dass die in den
Vereinbarungen zwischen AMS und den Arbeitslosen monatlich zu bringenden Eigenbewerbungen nicht verlangt werden bis in Österreich wieder normale Verhältnisse herrschen.
Allgemein sollte die Bewerbungspflicht ausgesetzt werden, weil nicht alle Arbeitslosen zu Hause die Infrastruktur haben um sich per Post (Computer, Drucker, Kopierer) oder E-Mail (Internet) zu bewerben.

Außerdem sieht man ja in der Krise, dass es genug Interessierte für offene Stellen gibt – z.B. der kurzfristige Bedarf in der Landwirtschaft durch das Ausbleiben von ErntehelferInnen aus dem Ausland. Niemand muss dazu gezwungen werden.

Wir wissen, dass Sanktionen nicht die erwarteten Effekte erzielen. Eher wird dadurch für die Betroffenen die Verarmungs- und Verelendungsspirale
massiv beschleunigt.

Wir fordern daher die Aussetzung der Sanktionen per 15.3.2020 - sowohl
im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung (Sperre des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe), als auch im Bereich der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung (Kürzung der BMS bzw. SH-neu).

Mit freundlichen Grüßen
und
der Bitte, unser Anliegen zu berücksichtigen
Margit Schaupp (Obfrau)
-----------
Verein AMSEL
www.amsel-org.info; office@amsel-org.info
Verein AMSEL [ZVR 997924295]
Post: c/o Margit Schaupp (Obfrau) - Graz, am 7. April 2020

Anmerkung:
Mittlerweile mit-unterzeichnet
von
Al.Se (arbeitslos.selbstermächtigt (OÖ)
SoNed
unterstützt auch von Aktive Arbeitslose

Wer mit-unterzeichnen möchte - bitte an AMSEL / office@amsel-org.info wenden!


9.04.2020 um 8.22 Uhr - von N*. - "Anspruch auf Arbeitslosengeld"


hallo! meine anfrage betrifft meine schwester (22).
2018 hatte sie einen job für 5 monate, also knapp zu kurz um das erste mal arbeitslosengeld zu bekommen, nennen wir ihn job 1 seit herbst 2019 hat sie nun job 2 der wegen der cov krise mit wirksamkeit ende mai gekündigt wird (also länger als 6 mon, weshalb sie prinzipiell anspruch auf arbeitslosengeld hat).
die frage ist nun was ist die bemessungsgrundlage? das gehalt von job 1 2018 der aber zu keinem alg anspruch geführt hat?
oder das gehalt von job 2 (der letzten 6 monate)?lg (8.04.20)

Antwort:
Wird knapp - Rechnen sie nach. Kann leider sein, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat!

Siehe ALG § 14. (1) Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 24 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

Handelt es sich jedoch um einen Arbeitslosen, der das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, ist die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld auch dann erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 26 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

Berechnung § 21
Durch Teilung des Entgelts der maßgeblichen Jahresbeitragsgrundlagen durch zwölf ergibt sich das monatliche Bruttoeinkommen.

Falls, dann um die Mindestsicherung ansuchen!


1.04.2020 um 13.18 Uhr - von Ma*. - "Nach 62 Tagen zurückmelden?"


Guten Tag, ich war von Oktober bis Jänner am AMS gemeldet und bekam Arbeitslosengeld. Jetzt war ich seit 01.02. bis heute in Beschäftigung 60 Tage und mein DV wurde coronabedingt nicht verlängert.
Macht es für mich einen Unterschied bezüglich der Bezugsdauer des, Arbeitslosengeldes, ob ich michmorgen beim AMS Rückmelde oder mich erst. Nach 62 Tagen beim AMS wiedermelde?
Kurz gefragt - habe ich einen finanziellen Nachteil bezüglich der Bezugsdauer, wenn ich mich na h weniger als 62 Tagen zurückmelde? Vielen Dank für Ihre Antwort.'MfG (31.03.20)

Antwort:
Das AMS hat zwar ausgegeben, dass es coronabedingt bei Terminen ein wenig grosszügiger sein kann / darf.
Aber ich würde ihnen raten sich gleich zurück zu melden! Nach 62 Tagen kanns sein, dass sie einen neuen Antrag stellen müssen - Davor ist`s einfach eine Rückmeldung! ( Ab wann einen neuen Antrag? ) (Ohne Gewähr)


1.04.2020 um 11.47 Uhr - von M*. - "Klage gegen PVA, anwaltliche Vertretung"


Sehr geehrte Herr Christian Moser,

Seitens der PVA wurde meinem Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension (eigentlich Verschlechterungsantrag für Anspruch auf medizinische Rehabilitation bzw. REHA-Geld) mittels Bescheid abgelehnt.
Eine Klage gegen diesen Bescheid soll zeitnah eingebracht werden.

Ich frage an, ob Sie mir einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsbeistand zur anwaltlichen Vertretung benennen bzw. empfehlen können (idealerweise in Wien/Umgebung)?
Vielen Dank für Ihr rasches Feedback.

Mit bestem Gruß

Antwort:
Zu empfehlen wäre hier Dr. Herbert Pochieser eh. – kompetent, aber nicht kostenlos!
ansonsten besuchen sie die AK – falls die sie unterstützen, wäre das auch vorteilhaft. (Ohne Gewähr)

3.04.2020 um 10.02 Uhr - von M. - "Dank"
Sehr geehrter Herr Christian Moser,
Vielen Dank für Ihr rasches Feedback und die Empfehlung AK.
Alles Gute und bleiben Sie gesund! (2.04.20)


31.03.2020 um 13.59 Uhr - von D*. - "Bezugssperre"


Hallo
Ich habe einen Bescheid bekommen das nachsicht ansuchen wurde abgelehnt wie kann ich Beschwerde einlegen
Habe vom ams eine sperre bekommen weil ich eine Arbeit beendet hab und möchte Beschwerde einreichen. Was ich auch getan habe haben sie einen Tipp für mich

Antwort:
Ja sie bekommen bez. der Sperre einen schriftlichen Bescheid - ev. sofort verlangen! - auf diesen legen sie - mit ihrer Begründung - Berufung ein / erheben Beschwerde.
Wegen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (warum DV. beendet?) wenden sie sich ev. an die AK - die sind diesbez. kompetent!

1.04.2020 um 12.53 Uhr - von D*. - "einvernehmlich"
Es war mündlich einvernehmlich
Aber die Firma hat mich abgemeldet das ich es beendet hab ich war dort nur einen Tag (31.03.20)

Antwort:
Geben sie das in der Berufung an, die ist kostenfrei!
( "Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" 20.11.2011 )

1.04.2020 um 13.12 Uhr - von D*. - "aufschiebende Wirkung zugesprochen"
Ich hab heute ein Schreiben vom ams bekommen. Befindet sich im Anhang.
Lg

Anmerkung: (Anhang gesichtet)
Antwort :
Ihre Beschwerde wird nochmal geprüft. Bis zur Erledigung greift die aufschiebende Wirkung - heisst: bis zum Entscheid bekommen sie ihr Geld weiter!


20.03.2020 um 9.39 Uhr - von A*. - "Bezugssperre: In der Probezeit gekündigt"


Hallo! Ich habe vor kurzen in einer Konditorei angefangen zu arbeiten.
Ausemacht waren mein Lohn + 100 Trinkgeld.
Nun war es so, dass ich um 7 Uhr zur arbeit kommen muste, bin ich auch.
Es war dann aber so dass die STunden erst ab 8 Uhr aufgeschrieben wurden am Stundenzettel. Also die eine STunde in der Früh nicht bezahlt wurde.
Mit der Begrundung das ich neu bin und länger brauche und das bei den anderen auch so ist.
ICh habe mitte des Monats angefangen und im neuen Monat gefragt wie das ist mit dem Trinkgeld, also die Hälfte von der vereinbarten Summe. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich das erst bekomme wenn ich eingearbeitet bin. also nach 3 oder 6 Monaten.
ICh habe dem chef gesagt das ich mit all dem nicht einverstanden bin. er gab mir zu verstehen das es aber so ist und nicht geändert wird.
Dann hab ich mich bei der AK erkundigt und die haben mir gesagt das isch das nicht akzeptieren muss, bzw soll.
ICh habe dann in der Probezeit das Arbeitsverhältniss aus diesem Grund beendet und bin zum ams.
Den Sachverhalt habe ich dem AMS geschrieben, heute wurde ich telefonisch informiert das ich bezug gesperrt bin, weil ich selber schuld bin dass ich keine arbeit mehr habe.

Was soll ich da tun, indirekt zwingt mich die Maßnahme, dass ich alle akzeotieren muss.
Ich habe schon einmal einen Fall bei der AK geahabt, da hat es 9 Monate gedauert bis ich mein Geld bekommen habe fast 2000 €.

Könne sie mir einen Rat geben?
Vielen DAnk. A.

Antwort:
Sie verlangen den Sperrbescheid und legen auf diesen - mit ihrer Begründung - Berufung ein! Der Arbeitgeber darf ihnen keine Gratisarbeit aufzwingen und muss sich auch an die Abmachungen halten!
Hier würde es nicht schaden, sich von der AK helfen zu lassen.
1. Haben sie von der AK den richtigen Rat erhalten - und
2. sitzen die auch im Beirat und entscheiden über eine Sperre mit!
Ev. wenden sie sich an die AK und bitten um Hilfe bei der Berufung. Ev. können sie sich an die Person wenden, die ihnen sagte, dass sie das nicht akzeptieren müssen. Sonst teilen sie der AK mit, dass es sich um eine Sperre - auf einen AK-Rat - handelt! Gleichzeitig mit der Berufung stellen sie einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung! (Ohne Gewähr)

3.06.2020 um 8.55 Uhr - von A*. - "noch immer keinen schriftlichen Bescheid vom AMS bekommen."
Hallo Hr. Moser!

Vielen Dank für ihre Mühen.

Ich habe nun trotz mehrmaliger schriftlicher Urgenz noch immer keinen schriftlichen Bescheid vom AMS bekommen.
Ich wurde immer angerufen und einem hatte ich einen persönlichen Termin.
Der Termin wurde mir von einer AMS Dame auf die Mailbox gesprochen.
Das finde ich auch ein bisschen seltsam, aber ich bin natürlich hingegangen. Aber ich bekam wieder nix schriftliches.

Irgendwie bin ich am verzweifeln, meine Emails wo ich um eine schriftliche Anwort bzw. Begründung bitte werden einfach nicht beantwortet.
Ist es irgendwo geschrieben dass man einen Bescheid bekommen muss wenn man ihn verlangt?

Ich fühle mich vom AMS nicht unterstützt sondern bekämpft. Das man mich wenig freundlich behandelt bin ich gewohnt. Mein Akzent und das ich hin und wieder etwas im Dialekt oder Fachausdrücke nicht gleich verstehe, ist auch ein problem. Deshalb hätte ich auch gerne etwas schriftlich und nicht immer nur ein Telefonat oder ein 4 Augen Gespräch. Vielen Dank, (2.06.20)

Antwort:
Sie senden den Antrag auf schriftlichen Bescheid per Post - eingeschrieben! - So haben sie in der Hand, dass das AMS den Brief bekommen hat und muss diesen bearbeiten!
Eine weitere Möglichkeit wäre:
Sie geben den Brief / Antrag auf Bescheid beim AMS ab und lassen dies auf einer Kopie bestätigen - mit Unterschrift und Datum! (wenn möglich, mit Begleitperson)

Sie müssen nämlich ab dann innerhalb 4 Wochen den Bescheid bekommen, oder sonst das Geld! (bis zu einer ev. späteren Entscheidung bez. des Sachverhalts)

Oder
sie senden gleich eine Zahlungsaufforderung! Muster siehe im Link / §24.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Ev. ist`s besser einen Antrag auf Bescheid zu verlangen. (ohne Gewähr)


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