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29.08.2018 um 3.23 Uhr - von A*. - "Handelt es sich hierbei um eine aufsuchende Vermittlung?"



Sehr geehrter Hr. Moser,
ich befinde mich nun 2 Wochen in einer Massnahme bei der ams.job.werkstatt OST (Die Berater/Ibis Acam) Laut Infoschreiben:
Inhalt der Veranstaltung: Das Angebot der Jobwerkstatt soll Sie bei der Arbeitssuche aktiv untertützen. Es besteht im Rahmen der Verfügbarkeit, die Möglichtkeit aus Modulen auszuwählen...
Wie in dre Betreuungsvereinbarung vereinbart wurde, ersuchen wir um Teilnahme dieser Veranstaltung.
Die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung kann zum Verlust des Leistungsansprichs für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer von sechs Wochen, führen.
Handelt es sich hierbei um eine aufsuchende Vermittlung? Fall dies so ist und diese auf Freiwilligkeit basiert komme ich da wieder raus, falls ich dort etwas unterzeichnet habe?
Habe dies so in älteren Postings gelesen. Ist dies immer noch so dass diese Massnahmen freiwillig sind? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort:
Kommt auf den Kursinhalt an. Lesen sie sämtliche Links zu
Aufsuchende Vermittlung durch und vergleichen sie. Obs zum Bsp. eine Begleitung zum Vorstellungsgespräch gibt oder Belästigung zu Hause? ..... Ist nur freiwillig möglich!

> Telefonische Belästigung:
Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.<
(unter: Da Phönix aufgrund eines VwGH-Urteils / Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu wichtigen Fragen!)

Haben sie eine Einverständniserklärung unterschrieben, so nehmen sie diese Unterschrift wieder zurück! Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden!
Auch
wäre ein Coaching "noch immer" freiwillig! Oder haben sie so einen Kurs schon mal besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" -

Falls, legen sie auf ("ev. rechtswidrige") Sperre Berufung ein, nachdem sie den Bescheid erhalten haben! Ein sich dagegen wehren birgt immer ein gewisses Risiko!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Protokoll des RA-Referats bei AMSand - u.a. mit Phönix/aufsuchende Vermittlung
In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt.
(Ohne Gewähr)


28.08.2018 um 11.08 Uhr - von S*. - "Von der GKK als arbeitsfähig eingestuft"



Sehr geehrter Herr Moser!

Ich wurde nach langem Krankenstand (Beginn 11/2017) aufgrund einer Erschöpfungsdepression nun zum wiederholten Mal von der GKK als arbeitsfähig eingestuft. Am *. September endet daher mein Krankenstand und ich soll laut Chefarzt bei Fit2Work vorstellig werden. Laut dem Gespräch soll mir ein Restkrankenstand bleiben, falls es bei einer Wiedereingliederungsmassnahme zu einem Rückfall kommt, damit ich nicht ausgesteuert werde.

Stimmt meine Annahme, dass Fit2work auf Freiwilligkeit beruht? Ich möchte nämlich nicht, dass meine komplette Krankengeschichte ans AMS weiter geleitet wird. Das sind sehr persönliche Dinge, die sich im letzten Jahrzehnt abgespielt haben und die ich nur mit meinem Facharzt sowie befreundeten Psychotherapeutin besprochen habe und weiterhin tue.
Ein fachärztlicher Befund über meine Leistungsfähigkeit bzw die nicht mehr mögliche Rückkehr in meinen alten Beruf sollte kein Problem darstellen. Das die Rückkehr in meinen Beruf nicht mehr möglich ist, hat auch der Chefarzt der GKK als logisch erachtet, da der Job zum Teil zu meiner Erkrankung beigetragen hat.

Muss das AMS wirklich über alles, was zu meinem Krankenstand geführt hat im Detail Bescheid wissen?

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und LG S.

Antwort:
Bez. Aussteuerung heissts Vorsicht walten lassen! ("Langer Krankenstand sollte nicht wegen ein und dieselbe Krankheit verschrieben werden")
Siehe: Link zur Aussteuerung!

Bei Fit2Work ist von Freiwilligkeit zu lesen! Besuchen sie ev. doch den Infotag und fragen vor Zeugen nach der freiwilligen Teilnahme!
Ein Coaching sollte / müsste freiwillig sein.
Und sensible Daten geben sie nicht weiter bzw. untersagen sie die Weitergabe solcher Daten! Siehe diesbezüglich mehrere Links auf Datenschutz!

Zur Info:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - kann man Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen und dagegen gerichtlich (Sozialgericht) vorgehen! (25.10.09)
Gegen den Bescheid kann man dann am Arbeits- und Sozialgericht klagen, das kostet nichts und man braucht keinen Anwalt. (ohne Gewähr)

30.08.2018 um 10.15 Uhr - von S*. - "Die letzte Abschreibung war schon Nummer 7 während der gesamten Krankenstandsdauer!!!"
Vielen lieben Dank für die Antwort!

Mein behandelnder Facharzt schreibt mich, sollte wieder eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes eintreten, sofort wieder krank! (Die letzte Abschreibung war schon Nummer 7 während der gesamten Krankenstandsdauer!!!)

Eine Frage hätte ich aber bitte noch: wie und wo kann ich herausfinden, wie viele Tage Krankenstand bis zur Aussteuerung noch übrig sind?
Ich will nicht während eines depressiven Schubs auch noch aus der Leistung fallen, weil ich auf das Geld der GKK bzw des AMS angewiesen bin, da ich sonst über keine Einkünfte verfüge!

Vielen Dank im Voraus für die Antwort! LG S. (28.08.18)

Antwort:
kommt auch draufan wie lange sie schon insgesamt wegen derselben krankheit im krankenstand waren.
Gehen sie bitte die links durch (unterstrichenes anklicken
Versuch - falls, fragen sie - ev. telefonisch - bei der Krankenkassa nach. Ev. als grundsätzliche Anfrage / Auskunft. (Ohne Gewähr)


28.08.2018 um 10.57 Uhr - von C*. - "Meine Leistung wurde vorsorglich
eingestellt?"



Lieber Herr Moser,
Vor ein paar Tage habe ich eine Mitteilung über Einstellung des Bezuges
(Nostandshilfe) bekommen. Es steht nur "Ihre Leistung wurde vorsorglich
eingestellt, eine persönliche Vorsprache zur Abklärung ist notwendig".
Dann habe ich an meiner Beraterin ein e-mail geschrieben, sie hat
geantwortet und mir wurde gesagt, dass ich mich an E-Ams einloggen sollte
(System war nicht in Ordnung). Dort habe ich gefragt was mit meinem Bezug
passiert ist, und habe höfflich gebeten, die Situation zu erklären weil -
ich habe überhaupt nichts getan, um eine Sperre zu bekommen, und auch ohne
irgendwelche Erklärung wie und warum. Ich habe auch gesagt , dass ich Krank
bin und kann nicht diese Tage zu Ihr kommen.
Derzeit habe ich keine Antwort bekommen, und jetzt bräuchte ich Ihre Hilfe -
wie gehe ich damit weiter, da es offensichtlich um ein Fehler geht?? Einen
Termin habe ich normalerweise erst in einem Monat.

Danke vielmals für Ihre Hilfe!!!
Lg, C. (27.08.18)

Frage:
Haben sie eh eine krankmeldung vom arzt?

28.08.2018 um 0.23 Uhr - von C*. - "Bin einfach zuhause und will mich in Ruhe auskurieren"
Lieber Herr Moser,
Ich leide an Asthma und der chronischen Bronchitis, und mein Immunsystem ist oft durch Stress gefährdet; ich habe nur eine Ärztin, die für mich viel getan hat; sie ist nicht momentan in Wien, und ich möchte andere Ärzte nicht besuchen (ziemlich schlechte Erfahrungen), deswegen will ich mich nicht krankmelden, bin einfach zuhause und will mich in Ruhe auskurieren. Welcher Rat haben sie?
Danke für Ihre Hilfe --- Lg, C

Antwort:
Gehen sie sofort zum ams und melden sie sich zurück, wenn sie keine krankmeldung haben!! Das geld wird bis zur wiedermeldung eingestellt.

Sollten sie einen vermittlungsvorschlag ignoriert haben, so gibt’s eine 6 – 8 wochen sperre zusätzlich – wobei sie nichts davon wissen – ja?
Also sofort – heute noch oder morgen zum ams – einige tage sind schon weg. – ev. holen sie sich trotzdem noch eine krankmeldung von einem arzt – so wird der bezug bis zur ärztlichen krankmeldung eingestellt.

Ps. Es darf doch nicht ihre vorstellung bez. behördlichen umgang sein: nicht mehr hinzugehen und sich dabei zu denken, mit der info "krank" – ohne ärztliche bestätigung – ist schon alles in ordnung? Alles gute - ohne gewähr

29.08.2018 um 8.45 Uhr - von C*. - Danke Herr Moser !!!

21.08.2018 um 17.12 Uhr - von G*. - "Mitteilung über die Einstellung meines Bezugs?"



Sehr geehrter Herr Moser !
Ich habe überraschend am 31.07.2018 per E-AMS Konto eine Mitteilung über eine vorübergehende Bezugseinstellung erhalten die mit 30.07.2018 datiert ist.
In dieser Mitteilung wird die Einstellung meines Bezuges ab 24.07.2018 bekanntgegeben.
Gestern habe ich auch noch bemerkt dass ich mit 23.07.2018 von der Sozialversicherung abgemeldet wurde. (Versicherungsdatenauszug) Ich benötige wegen meiner Behinderung aber regelmäßige ärztliche Betreuung !!!
Meine Vorgeschichte ist, dass ich Inhaber eines Behindertenausweises bin und durch meine Einschränkungen schwer vermittelbar bin.
Außerdem gibt es in meinem Bereich nicht viele offene Stellen daher bin ich auf intensive Eigeninitiative angewiesen, da mir das AMS nur 1 Bewerbungsvorschlag alle 2 Monate übermittelt und mich auch nicht im Bezug meiner Behinderung unterstützt um Unternehmen einen Anreiz zu geben mich zu beschäftigen. (Ich habe mein ganzes Leben in der Produktionsplanung, Administration, Sachbearbeitung gearbeitet und im März einen CAD Techniker Abschluss gemacht, meinen ursprünglichen Beruf Tischler konnte ich gesundheitlich nicht ausüben) Meine Eigeninitiative ist mir nun zum Verhängnis geworden.
Ich habe ein Bewerbungsgespräch bei einem Baumarkt vereinbart, es hätte sich nicht um eine AMS vermittelte Stelle gehandelt und die Stelle hätte mir auch nicht vermittelt werden können.
Die Marktleitung hat einen Versicherungsdatenauszug für ein Bewerbungsgespräch zur Bedingung gemacht.
Ich hätte diesen auch über die Dienstzeiten erbracht jedoch wollte die Marktleitung einen aktuellen kompletten Auszug, wo in Folge auch Krankenstände und AMS Zeiten ersichtlich sind.
Nachdem ich auch noch schriftlich aufgefordert wurde einen Auszug beim Gespräch zu erbringen habe ich mich diskriminiert gefühlt und das Gespräch abgesagt, da Krankenstände und REHA Zeiten wegen meiner Behinderung ersichtlich gewesen wären.
Wie sich durch Recherchen heraus gestellt hat arbeitet die Firma H. eng mit dem AMS zusammen und hat mich verraten.
Ich habe sofort einen Bescheid angefordert der bis jetzt nicht übermittelt wurde.
Bei der Niederschrift beim AMS wurde ich genötigt, zum Glück habe ich einen Zeugen mitgehabt.
Ich sollte unterschreiben, dass ich eine Arbeit am 24.07.2018 beginnen hätte können und dies vereitelt habe.
Man wollte mir einreden dass ein Bewerbungsgespräch und Arbeitsaufnahme gleich zu werten ist.
Außerdem wurde mir mitgeteilt wenn ich nicht unterschreibe ist alles trotzdem gültig da der 2. Betreuer im Gespräch ein Zeuge dafür ist.
In der Niederschrift konnte das Wort Arbeitsaufnahme nicht auf Bewerbungsgespräch geändert werden, da es angeblich ein Standardformular ist und für Bewerbungsgespräche gibt es keines.
Daher wurde Arbeitsaufnahme von mir durchgestrichen und händisch auf Bewerbungsgespräch ausgebessert.
Diese Niederschrift wurde auch von mir unterschrieben da sonst ja wieder etwas neues ausgedruckt werden kann mit Arbeitsaufnahme.
Ich habe auch alles fotografiert, das wurde mir ursprünglich auch verweigert.
Akteneinsicht wurde mir auch vor Ort verweigert, was hilfreich gewesen wäre um mich richtig zu verteidigen.
Weiters wäre es gar nicht sicher gewesen ob ich die Arbeit beim Baumarkt (Baustoffe) körperlich hätte machen können, die genaue Tätigkeit war mir noch nicht bekannt.
Weiters benötige ich wegen meiner Behinderung 2 mal täglich spezielle Krankengymnastik auch das war unbekannt ob es sich hätte vereinbaren lassen.
Alle Fakten sind dem AMS bekannt.
Danke und liebe Grüße

Antwort:
Ist völlig nachvollziehbar. Sensible Daten (Versicherungsdatenauszug) sind auf gar keinen Fall x-beliebige Personen auszuhändigen!
Ärgerlich und kontraproduktiv ist diese AMS-Vorgehensweise, die die Motivation zur Eigeninitiative zerstört.
Wenn Betroffene Angst haben müssen, dass Eigeninitiative-Bewerbungen zu Bezugssperren führen, überlegen sich viele ob sie dieses Risiko auch eingehen sollen! ?
Haben sie den Bescheid eh schriftlich angefordert? - Ev. eingeschrieben mit Datum - Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss ihnen das Geld ausbezahlt werden.
Und wenn der Bescheid kommt legen sie sofort Berufung mit ihrer Begründung ein!
Auch dass, wegen ihren gesundheitlichen Einschränkungen, gar nicht klar war/ist, ob es sich um ein zumutbares DV. handelt-e.

Was die KK.-Abmeldung betrifft, so handelt es sich um eine widerrechtliche Vorgehensweise. Gehen sie mit einer Bezugsmitteilung / Bescheid zur Krankenkassa und lassen sie die Versicherung sofort wieder aktivieren!
Besser noch schreiben sie der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - von der haben wir die Zusage, dass sie Betroffene unterstützt und die KK-Abmeldung aufheben lässt!
Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! (Ohne Gewähr)

24.08.2018 um 10.01 Uhr - von G*. - "an die Volksanwaltschaft wenden"
Danke für Ihre rasche Antwort.
Ich werde mich an die Volksanwaltschaft wenden. (22.08.18)

24.08.2018 um 10.02 Uhr - von G*. - "Die Bezugseinstellung ist vom Tisch"
Sehr geehrter Herr Moser !

Ich möchte mich bei Ihnen nochmals bedanken.
Ich wurde gerade vom AMS kontaktiert dass kein Bescheid ausgestellt wird und die ganze Sache mit Bezugseinstellung plötzlich vom Tisch ist und auch nicht mehr weiter verfolgt wird.
Der Mitarbeiter hatte es sehr eilig mich zu erreichen und mir das unbedingt heute noch vorab tel. mitzuteilen.
Was der auslösende Faktor war kann ich nicht sagen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die Rückmeldung - Freut mich!


20.08.2018 um 9.11 Uhr - von H*. - "Partnerschafts-Anrechnung nach Heirat?"



Guten Tag herr Moser,
Ich lebe seit ca. 2 jahren mit meiner feundin zusammen. da wir aber getrente konten haben und alles exakt abrechnen habe ich bis jetzt beim ams angegeben keine lebensgemeinschaft zu haben. das war ja bis vor kurzem sehr wichtig wegen dem "lebenspartner einkommen" das , glaub ich ja gefallen ist mitlerweile.

Die Frage: Ich habe mitlerweile geheiraten und möchte das dem AMS melden ABER werden die mich fragen wie meine situation davor war und warum ich "keine Lebensgemeinschaft" angegeben hatte. oder was antworte ich auf die frage ob ich den schon vorher zusammen gewohnt habe mit meiner freundin usw. vielen dank

Antwort:
"Ist niemanden von euch "gesetzlich" ein Unterhalt zugestanden - wurde dieser auch nicht freiwillig geleistet und hatte jeder von euch ein eigenes Zimmer, so war die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen kein Thema!
Dann handelte es sich um eine Wohngemeinschaft und keine Lebensgemeinschaft"

Mit 1.07.18 wurde die Partnerschafts-Anrechnung gekippt! Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob die Info der Hochzeit fürs AMS jetzt noch wichtig ist? Falls, dann eher ab Mindestsicherung wieder? (Ohne Gewähr)

Zur Info weitere Links unter Politik erzeugt Armut


19.08.2018 um 11.03 Uhr - von A. - "Frage zu den Zumutbarkeitsbestimmungen / KV-Entlohnung"



Guten Tag Herr Moser!

Eine kurze Frage zu den Zumutbarkeitsbestimmungen: generell gilt ja, dass eine Stelle zumindest dem KV entsprechend entlohnt sein muss, um als zumutbar zu gelten. Wie schaut es in Branchen aus, in denen es keinen KV gibt (einerseits keine Richtlinie für die Entlohnung, andererseits auch keinen 13. und 14. Bezug)? Welche Werte zieht das AMS in solchen Fällen heran bzw. wie kann ich dem AMS gegenüber argumentieren, wenn ich bei einem vom AMS zugewiesenen Job die Entlohnung als zu gering erachte, ohne eine Bezugssperre zu riskieren? Muss ich eine Stelle bei einem Betrieb annehmen, der kein 13. und 14. Gehalt zahlt?

Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Unterstützung und liebe Grüße!

Antwort:
Der Wortlaut lautet: Nach KV. oder "branchenüblich" / "branchenüblicher Entlohnung"
Was das fehlende Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld betrifft, so würde ich ihnen raten sich von der AK aufklären zu lassen. Die sind in arbeitnehmerrechtlichen Fragen kompetent.
Kommt es wegen zu wenig Einkommen zum Streit bzw. Sperre wegen Verweigerung, so legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung ein! (Ohne Gewähr)
(Zur Info: Zumutbarkeitsbestimmungen)

19.08.2018 um 15.17 Uhr - von A. - "Dank"
Lieber Herr Moser,
herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort! Schönen Sonntag noch!

20.08.2018 um 16.59 Uhr - von A. - "Nachtrag: Antwort der AK"
Guten Tag Herr Moser!
Nachtrag zu meiner gestrigen Frage: ich habe heute bei der AK angerufen zur Klärung der Frage, ob eine Anstellung ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld den Zumutbarkeitsbestimmungen entspricht. Antwort: das ist nicht gesetzlich geregelt, man müsste mit dem AMS Rücksprache halten, wenn man einen solchen zugewiesenen Job wegen fehlender Sonderzahlungen nicht annehmen will. Anders ausgedrückt: man ist auf die Kulanz des AMS angewiesen, wenn man in eine Branche gerät, die keinen KV hat. Liebe Grüße

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!


19.08.2018 um 10.27 Uhr - von B. - "Hab mal wieder paar Fragen"



grüsse!
hab mal wieder paar fragen:
war bei einer vertretung während eines kontrolmeldetermin bei ams und mir schien einiges was die dame verbal behauptete unregelmässig somit hab ich mal wieder fragen ob es stimmen könnte.
- sie fragte ob ich ein auto besitze ich sagte ja aber verwende es nicht beruflich..sie behauptete "gesetzlich" ist es verpflichtend ?! (für mich total unlogisch da man ja eher nach führerschein fragen sollte und fahrtauglichkeit)
-darf das ams überhaupt nach auto besitz fragen oder gar nachforschen?!

ich hab paar gesundheitliche einschränkungen die (laut bbrz befunde und war sogar in der betreuungsvereinbarung erwähnt bis sie es rauslöschte) sie behauptete ich müsste "lügen" bei einer eventuellen bewerbung oder sogar bei einen söb gespräch sonst wäre das vereitelung.ich bin einer der solche diskussionen über meine gesundheit vermeide aber finde ich sollte es doch erwähnen wenn direkt gefragt und es für die massnahme oder job sehr relevant ist wenn es gar ams so relevant fand das es in der betreungsvereinbarung eingetragen hatte...
-denke ich falsch in meiner laienhaften logik?!
hab die löschung der einschränkung aus der betreungsvereinbarung erst zuhause (nach dem termin) bemerkt und wollte wissen ob es ein fehler was ob gar der ganze bbrz befund gelösch wurde (hatte was über neue datenschutz etc wo einiges was älter ist gelöscht wird) hab nachgefragt und wurde zufällig mit derselben dame tel verbunden si sagte befunde die älter sind(weiss nicht mehr ob sie älter als 2 wochen oder 2 jahre sagte ) können nicht mehr in der betreungsvereinbarung eingetragen werden....bei gesundheitliche situationen sind die nicht besser werden können sondern mit fortschreitenden alter gar schlimmer sehe ich wiederrum als laie keine logik darin...
-liege ich falsch in dieser annahme?!

danke für ihre hilfreiche tätigkeit! (17.08.18)

Antwort:
Ja besitz von einem eigenen auto spielt eine grosse rolle im bezug auf arbeitsplatz-strecke – wie weit dass dieser entfernt sein darf, um den arbeitsplatz in 2 stunden (erhöhung auf 2,5 Stunden) hin und zurück erreichen zu können. Mit eigenen auto erreichen sie den arbeitsplatz auch dann in der zeit, wenn dieser weiter entfernt ist. Sollten sie ein auto haben und keinen führerschein (mehr), so teilen sie das dem ams mit!

Sie müssen nicht lügen, leiden sie an einer krankheit / beeinträchtigung die auf eine ev. tätigkeit im potentiellen betrieb negativen einfluss hätte.
aber sie müssten die körperlichen gebrechen / krankheiten mit einem befund / attest nachweisen / belegen können. Bzw. müssen sie mit der behördlichen (ams) anordnung zur medizinischen untersuchung einverstanden sein.
Siehe auch: Fachärztliche Untersuchung

wenn sie mit der betreuungsvereinbarung nicht einverstanden sind, senden sie ein schreiben mit korrekturen, änderungen, wünsche etc.
und nichts unterzeichnen, womit sie nicht einverstanden sind!
Dazu: Betreuungsvereinbarung ändern


18.08.2018 um 18.18 Uhr - von B. - "Arbeitstraining ?"



grüsse! hab einiges über arbeitstraining gelesen weiss aber nicht ob es noch aktuell ist oder ob ich es richtig verstanden habe.....
wenn mann zu einen söb gebucht wird wo die variante arbeitstraining (wo man den ams bezug während des arbeitstrainings weiter erhält und dann eventuell maximal paar monate dienstvertrag/vermittlung versuch etc.) angeboten wird ist das arbeitstraining dann verpflichtend ? gibts eine sperre des bezuges falls man das arbeitstraining nicht annehmen will?

(bin sowieso verwirrt mit so vielen benennungen die im endeffekt sehr ähnlich sind wie praktikum,arbeitserprobung und arbeitstraining)
was ist eigentlich die genaue definizion des arbeitstraining laut gesetz ?! was ich so gesehen habe dauert diese art von "arbeitstraining" meitens 4 wochen + und mir scheint es irgendwie unlogisch da einigermassen die job möglichkeiten für andere unternehmer verdorben werden da diese betriebe mit zugang zu ams gesponsorten projekte ja irgendwie billigst/gratis arbeitskräfte bekommen da kann dann ein normaler unternehmer nicht mithalten oder?

danke für ihre tätigkeit!


Antwort:
SÖB-Transitarbeitsplatz ist nur dann ein zumutbares DV., wenn nach (dem eigens dafür angefertigten Niedriglohn-) KV. entlohnt wird.

Beim Arbeitstraining - ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. (Heisst freiwillig) - unter:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Siehe auch: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage - Keine Gratisarbeit!
(Ohne Gewähr)


18.08.2018 um 11.32 Uhr - von N*. - "AMS und Urlaub"
"Von der Krankenversicherung, Pensionsversicherung abgemeldet - und man muss die Mitversicherung beim Gatten selbst zahlen"



Lieber Herr Moser,
ich bin ja schon lange ein Fan von Ihnen und Ihrer Website Soned. Nun habe ich wieder etwas für Sie.

Wussten Sie, dass man vom AMS komplett ABGEMELDET wird und einem die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, etc.) gestrichen wird, wenn man auf Urlaub fährt?
Mir war das neu und ich musste dies heuer im Juni schmerzhaft feststellen. Vielleicht können Sie andere Betroffene VOR dem Urlaub sicherheitshalber warnen.

Mein Fall:
Ich bin weiblich, verheiratet und seit ca. 2 Jahren beim AMS gemeldet. Durch das „Partnereinkommen“ habe ich bis Juli 2018 keinerlei Geldleistung (NSTH) erhalten. Ich war lediglich sozialversichert (krankenversichert) beim AMS und musste die leidige „Mitversicherung“ (Pflichtversicherung, die kostenpflichtig – und sehr teuer – ist!), nicht zahlen.
Als ich im Juni 10 Tage auf Urlaub fuhr, hat mir das AMS vorher mehrmals glaubhaft zugesichert, dass ich die Versicherung während des Urlaubs NICHT verlieren würde und weiterhin beim AMS gemeldet bleiben würde. Leider habe ich dem AMS geglaubt und den Urlaub bekannt gegeben.
Bei meiner Rückkehr vom Urlaub fand ich im Postkasten schon die Rechnung von der Mitversicherung des Gatten (für die Zeit meines Urlaubs) und die Abmeldung vom AMS (Unterbrechung vom …. bis).

Ich bin sofort persönlich zum AMS gefahren und wollte das aufklären. Dort wurde mir gesagt, das sei ein Irrtum, man wird nicht abgemeldet, wenn man auf Urlaub fährt.
Dann begann eine Odyssee an Fragen und Antworten mit dem AMS und sogar der AK, die damit endete, dass ich die Krankenversicherung für den Urlaubszeitraum zahlen musste (!) und für die Zeit auch nicht pensionsversichert war. Das AMS hat mir bei mehreren Anrufen u. E-Mails immer wieder andere Antworten gegeben (einmal JA, man wird abgemeldet und dann wieder NEIN, das ist nicht so).

Die Arbeiterkammer schließlich schrieb mir dann, dass es so wäre, dass man abgemeldet wird und die Mitversicherung beim Gatten zahlen muss.
Wieder einmal hat mich also das AMS hereingelegt. Ich wurde angelogen und gegen meinen Willen einfach abgemeldet. Wehren kann ich mich scheinbar dagegen nicht.

Falls dies noch nicht auf Ihrer Webseite steht, informieren Sie bitte andere Arbeitslose, die auf Urlaub fahren wollen, dass, wenn sie es beim AMS melden, ihre komplette Sozialversicherung gestrichen wird! Möglicherweise ist es bei ledigen Arbeitslosen anders (Stichwort: Nachversicherung), aber bei Verheirateten ist es leider definitiv so. Die Nachversicherung greift in dem Fall nicht, man muss sofort eine Pflichtversicherung zahlen.

Danke und liebe Grüße,
N. (17.08.18)

Antwort:
Danke für den Hinweis.
Frage:
Waren sie im Ausland oder Inland?
Diesen Link habe ich zum Urlaub Alles Gute (Ohne Gewähr)

17.08.2018 um 20.45 Uhr - von N*. - "Das AMS hat mich gar nicht gefragt wohin ich fahre"
Guten Abend,
Ich war im Ausland im Urlaub, aber – jetzt kommt’s – das AMS hat mich bei meiner Urlaubs- An-und Abmeldung gar nicht gefragt wohin ich fahre, d.h. sie wissen es bis heute nicht.
Schönes Wochenende und liebe Grüße, N.

Antwort:
Ev. wäre es möglich den Schaden vom AMS einzuklagen? Mit grossen Aufwand (Rechtsbeistand / ev. Rechtsanwalt). Auch müsste man die falsche Auskunft beweisen können. Bei der Entscheidung spielt ev. die Schadenshöhe eine Rolle!
Siehe AMS - Haftung
Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!
(Ohne Gewähr)


16.08.2018 - von Ph*. - "Ich musste meine Bewerbung und meinen Lebenslauf täglich in dem Kurs ändern, weil jeder etwas Anderes sagte"



unter:
"Den selben AMS Kurs zweimal besuchen?" (
15.08.2018)


16.08.2018 um 17.32 Uhr - von O*. - "AMS zahlt Kurs nicht, weil nicht sinnvoll?"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe folgendes Problem das allerdings schon 3 Wochen zurückliegt und
hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich schon am Verzweifeln bin. Folgende
Situation ich bin gelernter Technischer Zeichner welche ich damals über ein
Schulungszentrum absolviert habe. Danach habe ich Zivildienst gemacht und
bin derzeit aktiv auf Arbeitssuche.

Ich hatte damals eine Firma gefunden die mich gerne genommen hätte, aber ich
vorher einen Kurs bzw. eine Umschulung machen musste, den mir die Firma zu
Verfügung gestellt hätte, als Konstrukteur für Gebäude Technik HKLS. Das AMS
bzw. meine Beraterin hatte mich gebeten bei der Firma nachzufragen ob es
eine Einstellzusage gibt und die Firma die Hälfte der Kosten übernehmen
könnte. Dies habe ich alles besorgt was nicht so einfach war und habe danach
einen Antrag gestellt.

Innerhalb von 2 Tagen bekam ich die Rückmeldung das der Kurs abgelehnt
worden bzw. nicht bewilligt wurde. Danach wandte ich mich an dem Omputzmann
vom AMS, der es geschafft hat, dass sie sich den Antrag nochmal anschauen
werden. Nach 1 Woche bekam ich die Rückmeldung warum der Antrag abgelehnt
worden war. Folgende Punkte:

folgende Aspekte sprechen momentan gegen eine Förderung:

1. Die Firma ........ ist u.A. ein Personalbereitsteller.
2. Weiters bestätigt die Firma mit "voraussichtlicher" Einstellung, also
keine fixe Einstellung.
2a. Das Formular bezüglich Kostenbeteiligung ist von der Firma beim Punkt
"wird ab........eingestellt" unausgefüllt.
3. Warum können Sie nicht sofort nach dem Kurs dort mit einer Beschäftigung
beginnen?
4. Ich benötige wenigstens noch einen Kostenvoranschlag, sofern es noch
einen anderen Anbieter für diesen Kurs gibt (Sparsamkeitsprinzip).

Nach langem hin und her zwischen E-Mail Verkehr und Telefonaten zwischen AMS
und Firma besorgte ich so gut es ging den Rest bzw. konnte nur den Punkt 2a
erfüllen, bezüglich Punkt 2 warum ich nicht nach dem Kurs anfangen kann,
bekam ich keine richtige Antwort bzw. kann die Firma nicht genau sagen wann
ich anfangen kann, da es von dem Personalbedarf abhängt. Weil beim Formular
stand, dass ich 1 Woche später nach Kursende bei der Firma anfangen kann.
Bezüglich Punkt 4 hatte ich keine anderen Kostenvoranschlag da es den Kurs
in der Form wie ihn die Firma anbietet nicht gibt.

Danach stellte ich erneut einen Antrag, der aber wieder abgelehnt wurde mit
dem Argument:

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht scheint mir aber eine neuerliche
Ausbildung, in der Form, wie sie sie beantragt haben, dzt. nicht zielführend
und sinnvoll.

Diese ist auch am Arbeitsmarkt dringend gesucht (gemeint Technischer
Zeichner). Die erworbenen Kenntnisse sollten im Praxistransfer so rasch wie
möglich umgesetzt werden, damit sie nicht verloren gehen. Daher steht aktive
und intensive Arbeitssuche im Vordergrund.

So mehr als die Hälfte bzw. alle Stellenangebote die ich vom AMS bekomme als
auch Stellenangebote von anderen Jobplattformen sind als Technischer
Zeichner im Bereich HKLS. Aber ich kann in diesem Bereich nicht arbeiten da
ich kein Wissen darüber verfüge. Deswegen wäre der Kurs genau das richtige,
um in der Arbeitswelt Fuß zu fassen aber, dass will das AMS nicht einsehen
bzw. will den Kurs nicht zahlen.

Mir zahlt das AMS den Kurs nicht, aber Hauptsache andere Leute bekommen 9
Deutschkurse hintereinander bezahlt. Ich hatte schon mehrere
Vorstellungsgespräche die mir vom AMS zugewiesen worden sind im Bereich
Gebäudetechnik, aber ich bekam natürlich immer nur Absagen da in dem Bereich
keine Erfahrung habe.

So jetzt habe ich viel geschrieben um meine Frust auszulassen und hoffe Sie
können mir irgendwie weiterhelfen, wie ich das AMS davon überzeugen kann das
ich diesen Kurs bekomme.

Mit freundlichen Grüßen
O. (15.08.18)

Antwort:
Ja, auf alle fälle nicht aufgeben und wenns sein muss auch lästig sein -
liefern sie sich nicht nur einem beraterIn aus - ev. gehen sie mal mit
begleitperson zum vorgesetzten bzw. geschäftsstellenleiter.

Und geben sie ein Begehren, für Instanzenweg ab!
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu
beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen
Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch? " 7.09.11)
Ohne gewähr


16.08.2018 um 16.21 Uhr - von Ph*. - "Haben vielleicht andere Betroffene bei SÖB Top-Lokal 2018 ebenfalls Erfahrungen gemacht?"



Update "Beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen"
Bekam heute auf meine eMail einen Anruf von der Arbeiterkammer Wien, die die Vorgänge im SÖB Top-Lokal 2018 auch sehr befremdend fanden und sich deswegen mal deswegen mit dem AMS in Verbindung setzen werden.

Haben vielleicht andere Betroffene bei SÖB Top-Lokal 2018 ebenfalls Erfahrungen gemacht? Schreibt doch- vielleicht fahren sie dieser dubiosen Bude mal ordentlich drüber!

"Denn die Miesen und Beschränkten sind die Mehreren und die Stärkern.
Doch spiel bloß nicht den Gekränkten bleib am Leben sie zu ärgern!"

unter:
"Die Berater-Küche?"
"Beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen" (14.08.2018)


15.08.2018 um 16.13 Uhr - von Ph*. - "Den selben AMS Kurs zweimal besuchen?"



Hallo,
ich habe diese Seite entdeckt, als ich danach suchte, ob man denselben AMS Kurs zweimal besuchen muss.
Ich bin zur Zeit lehrstellensuchend und habe bereits zwei Kurse besucht (den Ersten abgebrochen, Zweiten erledigt). Nun, ich beziehe kein Geld vom AMS außer wenn ich in einem Kurs aktiv bin.
Vor einigen Tagen erhielt ich einen Brief vom AMS, bei dem mir gesagt wurde, dass ich zu demselben Kurs, welchen ich bereits abgeschlossen habe, erneut hingehen muss. Ich muss dazu sagen, dass der Kurs absolut blödsinnig war (außer der Erste Hilfe Kurs, welcher inkludiert war) und ich so gut wie nichts Neues gelernt habe. Andere Kursteilnehmer hatten dieselbe Ansicht wie ich.
Meine Frage ist nun, muss ich den selben Kurs wieder besuchen? Ich habe nämlich bald einen Termin mit meiner Beraterin vor dem Kurs und hoffe, dass ich diesem Kurs aus dem weg gehen kann.
Grüße

Antwort:
Ev. kann man sich gegen den Kursbesuch wehren, hat man schon mal einen Kurs mit ähnlichen Inhalt besucht!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Bei einem Coaching sollte Teilnahme freiwillig sein!

*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis <

>Ich hätte "vorher" ein paar Fragen an sie. Was für Konsequenzen haben sie zu befürchten, wenn sie die Kursteilnahme verweigern?
Von woher beziehen sie Geld? Sind sie Mindestsicherungsbezieher?
"Die" leider keinen Schutz / diesbez. Rechte geniessen.

Ist es für sie kein Vorteil im Falle eines Kursbesuches Kursgeld zu beziehen - "blödsinnig" hin oder her? Klar, ausser sie halten es dort gar nicht aus?
Wäre es aber nicht möglich bez. Lehrstellensuche Unterstützung vom Kurs bzw. MitarbeiterInnen einzufordern?
(Ohne Gewähr)

16.08.2018 um 11.39 Uhr - von Ph*. - "Ich musste meine Bewerbung und meinen Lebenslauf täglich in dem Kurs ändern, weil jeder etwas Anderes sagte"
Hallo,
erstmal danke ich für Ihre Antwort. Ich bin 17 Jahre alt und beziehe rein gar nichts vom Arbeitsamt. Dieser Kurs, von welchem ich erzähle, ist derselbe Kurs, welchen ich damals hatte. Ich benutze sogar noch dieselbe Bewerbung, welche ich vom Kurs als Vorlage bekam, als auch den Lebenslauf. Ich hatte das Gefühl, dass ich viele Einzelheiten ausgelassen habe, als ich meinen ersten Beitrag sendete.

Als ich den Kurs das erste Mal besuchte, waren dort nur Kursteilnehmer, welche nach einem Arbeitsplatz suchten (alle waren bereits ausgelehrt oder hatten andere Qualifikationen). Ich, als 16 jähriger (damals), fühlte mich vollkommen Fehl am Platz, da ich nicht nur der Jüngste war, sondern zw. mir und dem Zweitjüngsten ein Altersunterschied von ungefähr 3-4 Jahren bestand und der Großteil der Teilnehmer schon älter als 20 war.

Nun, der Kursinhalt. Grundsätzlich ist es ein Berufsorientierungskurs ("Meine berufliche Zukunft" -- der Name). Als es sich um Bewerbungen und Lebensläufe handelte, waren sich die Kursleiter selber uneinig. Ich musste meine Bewerbung und meinen Lebenslauf täglich in dem Kurs ändern, weil jeder etwas Anderes sagte. Gut, als es um diese Sachen ginge war es ja noch schön und gut, aber dann fingen wir an jeden Morgen irgendwelche komische Übungen zu machen um wach zu werden und auch viele andere komische Übungen, welche rein gar nichts mit einer Arbeitstelle oder Lehrstelle zu tun haben. Wie zum Beispiel eine Exkursion über Natur oder Geschichte (worüber ich bis heute nicht weiß, was es in einem Kurs über Berufsorientierung zu suchen hat).
Es wurde auch im persönlichen Gespräch mit einer der Kursleiter meine Persönlichkeit bewertet durch Numerologie und Sternzeichen (???).
Dazu gehörten auch Sachen, wie z.B. dass man sich vorstellt, was für ein Objekt man wäre und wie man andere Kursteilnehmer in Objekten beschreiben würde.

Es gab natürlich Inhalte im Kurs, welche sehr nützlich waren. Solche sind zum Beispiel gewesen: Der Erste Hilfe Kurs, Bewerbungstraining, die kurzen Zeiten (maximal 7-8 Stunden für 3 Tage die Woche) und natürlich dass ich zur Abwechslung mal Geld bekomme.

Prinzipiell habe ich alles bei dem Kurs mitgemacht, außer ein Praktikum zu finden. Denn es war ausgemacht, dass man sich ein 2 wöchiges Praktikum mit einem Arbeitgeber ausmacht, sodass man eine potentielle Stelle findet. Für Leute, welche bereits ausgelehrt sind oder qualifiziert sind gut, für eine Person (wie mich) ohne Qualifikationen oder Sonstigem, schlecht. Normalerweise hat man nur 1-2 Schnuppertage als potentieller Lehrling, zumindest so meine Erfahrung. Selbst als ich noch einer polytechnischen Schule war, hatte ich Schwierigkeiten ein Praktikum zu finden, welches länger als drei Tage ging. Nachdem ich also in diesen ausgemachten 2 Wochen nichts gefunden habe, durfte ich mir nach diesen zwei Wochen einen Ausraster von der hauptsächlichen Kursleiterin anhören, dass ich nichts fand, dass ich zu faul sei, dass ich keine Zukunft hätte.

So, nachdem ich es genauer erklären durfte, möchte ich nun die Fragen beantworte.

>"Ich hätte "vorher" ein paar Fragen an sie. Was für Konsequenzen haben sie zu befürchten, wenn sie die Kursteilnahme verweigern?"

Ich wüsste von keinen Konsequenzen direkt. Ich weiß nur, dass für eine minderjährige Person eine Ausbildungspflicht bis 18 besteht.

"Von woher beziehen sie Geld? Sind sie Mindestsicherungsbezieher?
"Die" leider keinen Schutz / diesbez. Rechte geniessen."

Ich beziehe kein Geld. Ich bin 17 Jahre alt und lebe mit meinem Vater (Pensionist) alleine in einer kleinen Wohnung und wir haben gerade genug Geld, um über die Runden zu kommen. Ich wurde bis jetzt auch noch nie über irgendwelche Gelde (bis auf das Geld vom Kurs) aufmerksam gemacht, welche man vom AMS bekommen kann.

"Ist es für sie kein Vorteil im Falle eines Kursbesuches Kursgeld zu beziehen - "blödsinnig" hin oder her? Klar, ausser sie halten es dort gar nicht aus?"

Sie haben recht, es wäre für mich ein Vorteil. Es wäre machbar, bloß, es ist einfach 1:1 der selbe Kurs, bloß ein anderes Datum. Aber ich habe in der Tat, wegen der Geldnot, darüber nachgedacht.

"Wäre es aber nicht möglich bez. Lehrstellensuche Unterstützung vom Kurs bzw. MitarbeiterInnen einzufordern?"

Ich habe Unterstützung bekommen vom Kurs, jedoch auch nur spärlich. Nach der täglichen Morgenroutine wurde einem nur gesagt, man sollte jetzt in diversen Portalen nach Stellen suchen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Lage ein wenig genauer erklären.
Grüße, P. (15.08.18)

Antwort:
Ev. könnten sie bei Weigerung riskieren, dass sie vom AMS keine Unterstützung erhalten? Stufen sie dies als Freiwilligkeit ein auch wenns wieder der selbe Kurs ist! Da sie bei Kursbesuch Geld bekommen haben sie sogar einen guten Grund den Kurs zu besuchen und ich würde ihnen raten, sich dort Gehör zu verschaffen und - wie geschrieben - Unterstützung bez. Lehrstellensuche einfordern. Der Kurs sollte bei ihnen volle Konzentration auf Lehrstelle bedeuten! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


14.08.2018 um 16.26 Uhr - von E*. - "Die Berater-Küche?"
"Beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen"



“Die Berater“ SÖB Sozialökonomischer Betrieb, Top-Lokal 2018 Heute, am 14.8.2018 besuchte ich auf Zuweisung des AMS eine Veranstaltung der Firma „Die Berater“, Sozialökonomischen Betrieb „Top-Lokal 2018“ am Fleischmarkt 18, 1010 Wien. Nach Abnahme des AMS-Schreibens warteten wir im Vorraum zum Küchenzugang, vor einem Schild „Die Küchenmitarbeiter haben eine Schürze mitzubringen, ansonsten kann diese für 10,- Euro Pfand von Top-Lokal 2018 ausgeliehen werden.“ Eine Mitarbeiterin des Top-Lokales 2018 erklärte nun, daß die „Vorbereitungsphase“ in diversen Küchenhilfsdiensten bestehe. Mein Einwand, daß ich eigentlich wegen des im AMS-Schreiben erwähnten Bürodienstes („gute PC- und Deutschkennisse“) gekommen wäre, wurde sofort unterbrochen- „Jetzt keine Fragen!“.
Die Möglichkeit, bis zum Zeitpunkt der Einzelgespräche durch einen Seitenausgang eine Rauchpause zu machen, nahm ich schon alleine deswegen wahr, weil die Luft sehr stickig war und extrem nach Küchenabfällen roch, für ein Restaurant eigentlich kein gutes Zeichen. Ins Freie gelangt, fiel mir eine ansonsten sehr ärmlich gekleidete Küchenhilfe, aber mit 10-Euro Leihschürze auf, die am Erdboden saß, ihre Schuhe auszog und mit den Fingernägeln Schmutz unter ihren Fußnägeln herauskratzte.
Dann wurde ich zu der Top-Lokal 2018-Mitarbeiterin Fr. S. gerufen, die mir erklärte, daß die „Vorbereitungsphase“ im Ausliefern von Essen bestehe. Dies vom 1. bis in den 5. Bezirk. Und zwar zu Fuß oder auf eigene Kosten „Sie müssen ja eh eine Monatskarte haben...“ (Nein, habe ich nicht). Meine Frage, was das mit Bürotätigkeit zu tun habe, wurde meiner Wahrnehmung nach grinsend mit „Das fällt unter Botengänge“ beantwortet. Entlohnung gäbe es dafür nicht, weil ich ja sowieso Notstandshilfe bekomme. Was ist das für eine Vorbereitung bitte schön??? Das Ganze natürlich auf Kosten des AMS und damit der Steuerzahler...
Hier werden vom AMS zugewiesene Arbeitslose als Gratisarbeitskräfte nach Strich und Faden ausgenutzt, jeder Lieferservice eines normalen Restaurants stellt dem Auslieferer ein Fahrzeug für weitere Strecken zur Verfügung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dies gesetzlich gedeckt ist, auch ein Telefongespräch mit der Arbeiterkammer zu diesen Zuständen rief Verwunderung hervor. Der Mitarbeiter der AK meinte, daß für normale Arbeit, die keiner Vorbereitung entspricht, auch entsprechende Entlohnung zu bezahlen sei und bat mich um eine Sachverhaltsdarstellung.
Ein Gespräch über gesundheitliche Aspekte kam mit Fr. S. nicht richtig zustande, die mich lieber wegen meiner Arbeitslosigkeit heruntermachte. Ich möchte hier auf meine leider im Jahr 2017 festgestellte Beeinträchtigung durch Fersensporne, Arthrose etc. hinweisen, die mir leider bei längeren Gehzeiten ziemliche Schmerzen verursacht, im Anhang der Röntgenbefund für meinen Orthopäden Dr. Klufa, die entsprechenden Röntgenbilder kann ich auch auf Wunsch vorlegen. Fragen für in der Gastronomie geforderte Gesundheitszeugnisse wurden nicht gestellt, aber das Ausliefern von Speisen ist für „Top-Lokal 2018“ ja Büroarbeit.
Ich erklärte, daß ich gerne für Bürotätigkeiten zur Verfügung stehe, daß ich aber nicht auf meine Kosten oder auf Kosten meiner Gesundheit in kilometerlangen Fußmärschen Essen austragen kann. Weiters sagte ich Fr. S., daß ich derartige Praktiken dem AMS, der Arbeiterkammer und dem Sozialministerium melden würde. Damit war das Gespräch beendet.
Meinem Empfinden nach ist keine amtliche Stelle über die Praktiken dieser Firma unterrichtet.
Abschließend möchte ich ausdrücklich betonen, daß ich nach meinen besten Kräften arbeiten will, mich entsprechend bewerbe und alle Auflagen einhalte. Ich ersuche aber, gestellte Anforderungen, die ich erfüllen kann, nicht dahingehend von Firmen verdrehen zu lassen, daß diese in Wirklichkeit nur papiermäßig bestehen und Vorwände für Ausnutzen von Förderungen und beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen sind.

Antwort: "Merkwürdig?"
Bei einem solchen Zustand ist es angebracht vor Zeugen nachzufragen, ob es sich hierbei um eine freiwilillige Teilnahme handelt.
Denn, es kann sich nur dann um ein zumutbares DV. handeln, wenn nach KV. entlohnt wird.

Siehe auch: Unzulässige Massnahme
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.
(Angehängtes VwGH-Erkenntnis behandelt auch Küchen-Tätigkeit bzw. Zustelldienst)

Bez. Gesundheit ist m.M. noch ein anderer Aspekt zu beachten.
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig
unter:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Zur Info: Falls noch immer "aufsuchende Vermittlung"?
Die Berater (aufsuchende Vermittlung) - Infoveranstaltung/Kontrolltermin Ergebnis Teilnahme ist freiwillig. (10.04.09)

(Ohne Gewähr)

Ja, klären sie ev. sämtliche Stellen (wie die AK, Volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at, AMS etc.), über die Praktiken dieser Firma, auf!

16.08.2018 um 16.21 Uhr - von E*. - "Haben vielleicht andere Betroffene bei SÖB Top-Lokal 2018 ebenfalls Erfahrungen gemacht?"
Update "Beinharte Geschäftemacherei auf dem Rücken von Arbeitslosen"
Bekam heute auf meine eMail einen Anruf von der Arbeiterkammer Wien, die die Vorgänge im SÖB Top-Lokal 2018 auch sehr befremdend fanden und sich deswegen mal deswegen mit dem AMS in Verbindung setzen werden.

Haben vielleicht andere Betroffene bei SÖB Top-Lokal 2018 ebenfalls Erfahrungen gemacht? Schreibt doch- vielleicht fahren sie dieser dubiosen Bude mal ordentlich drüber!

"Denn die Miesen und Beschränkten sind die Mehreren und die Stärkern.
Doch spiel bloß nicht den Gekränkten bleib am Leben sie zu ärgern!"


13.08.2018 um 7.49 Uhr - von B*. - "Partnerschaftsanrechnung?"



Sehr geehrtes Soned Team
Habe vom AMS ein Schreiben erhalten das ich für das 2016 von 01.02.2016-31.01.2017 aufgrund des Einkommenbescheides meines Gatten keinen Anspruch auf Notstand hatte. Es wird zu einer Rückforderung kommen. Was soll ich tun? LG B.

Antwort:
Au - Sehr unvorteilhaft so spät auf die Anrechnung des Partnereinkommens zu kommen.?
Ev. stellen sie den Antrag auf Bemessungsbescheid, welchen sie ev. berufen können. Vielleicht stellt sich heraus, dass ihnen wenigstens ein Teil bleibt?
>Über diesen wurden auch schon irrtümliche Berechnungsfehler aufgezeigt!
(Ohne Gewähr)

4.08.2018 um 9.24 Uhr - von D. - "Krankenstand wird vom Chefarzt überprüft?"



Was passiert wenn man von der GKK ausgesteuert wurde vor 1 Jahr und 6 Monaten - seither beim AMS Arbeitslosengeld, in letzter Zeit Notstandhilfe bezogen hat und nun ein neuerlicher Krankheitsfall eingetreten ist. Der Langzeitkrankenstand war nach einem Herzinfarkt und Panikattacken, der jetzigen KS ist bezogen auf eine starke Bänderzerrung im Fuss. Hat man da keinen Anspruch auf Krankengeld, da ein Schreiben von der GKK gekommen ist, indem nur mitgeteilt wurde, dass der Anspruch im Zuge einer Vorsprache beim Chefarzt persönlich "angeschaut" werden muss. Ich bitte um Info, denn wenn kein Krankengeld gewährt wird......was mach ich dann?? (3.08.18)

Antwort:
Aussteuerung gibt's bei langem Krankenstand und selbiger Krankheit! (
siehe Link)
Da diese bei ihnen schon 1,5 Jahre her ist, spielt diese m.M.nach keine Rolle mehr! Vielmehr wurde bei ihnen anscheinend vermerkt - wie bei einigen / vielen Personen schon - dass der Krankenstand vom KK-Chefarzt überprüft werden soll. Der schreibt sie ev. weiter krank oder gesund!

Dieses Problem gibt's vor allem im Zusammenhang mit Deppenkurs-Vermittlungen - Wo von
Krankenstandsflucht ausgegangen wird!

Wenn aber die KK (Chefarzt) gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt, dann können sie auch hier einen Bescheid von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
Gegen den Bescheid kann man dann am Arbeits- und Sozialgericht klagen, das kostet nichts und man braucht keinen Anwalt! (Ohne Gewähr)

5.08.2018 um 11.56 Uhr - von D. - "ein bisschen die Angst genommen"
Sehr geehrter Herr Moser!

Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort, wir werden morgen gleich zur GKK gehen! Ich bedanke mich recht, recht herzlich - Ihre Antwort hat mir ein bisschen die Angst vor dem was kommt genommen! Mfg

6.08.2018 um 12.53 Uhr - von D. - "Termin heute erledigt"
Sehr geehrter Herr Moser!

Termin heute erledigt - da eine Anstellung für einen Tag - geringfügig - während der Dauer des lfd Bezuges vorhanden war, wurde die Sperre aufgehoben. Eine reine Meldung beim AMS wäre somit nicht ausreichend gewesen.
Ich wünsche noch einen schönen, nicht zu heißen Tag, mfg

Antwort:
Danke für die Rückmeldung

3.08.2018 um 19.15 Uhr - von G. W. - "von ganzem Herzen bedanken"



Sehr geehrter Herr Moser,sehr geehrte Leser/innen.

Hiermit will ich mich von ganzem Herzen, bei Herrn Dr. Pochieser,
Rechtsanwalt Schottefeldgasse 2-4,1070 Wien,
bedanken, der mich in mehreren Fällen gegen AMS L. vertritt.
Wartet nicht, gleich alles bekämpfen! Holt Euch die Hilfe, es lohnt sich!
Danke So-ned Seite, ohne, würde ich im Regen stehen.
Georg W.

3.08.2018 um 18.17 Uhr - von B*. - "Keine Notstandshilfe mehr wegen Witwenpension"



Sehr geehrter Herr Moser,
Ende Juli habe ich einen Bescheid des AMS wie folgt erhalten:
Notstandshilfe mangels Notlage ab dem nachstehend angeführten Tag eingestellt.
Weiters hat das Ermittlungsverfahren ergeben: Ihr Einkommen aus Ihrer Witwenpension übersteigt ab 01.08.2018 Ihren Anspruch auf Notstandshilfe. Bitte beachten Sie, dass somit Ihre Pensions- und Krankenversicherung durch das Arbeitsmarktservice endet.
Ist diese Diskriminierung bei einer Witwenpension von 670,-- Euro rechtens?
MfG

Antwort:
Sie können auch auf den Bescheid Berufung einlegen. Bzw. verlangen sie vorher ev. einen Bemessungsbescheid, den sie dann berufen!
Bei Erfolglosigkeit stellen sie als letzte Möglichkeit den Antrag auf Mindestsicherung und lassen sich die Witwenpension aufstocken. Falls, sind sie dadurch auch wieder krankenversichert! (Ohne Gewähr)

3.08.2018 um 9.19 Uhr - von P. - "Während Bezugssperre im Ausland?"



Hallo! Ich habe vom Ams am 03.07.2018 eine Mitteilung bekommen dass mein Bezug mit 02.07.2018 vorläufig eingestellt wurde! Ich habe mich aber mit 05.07.2018 ins Ausland gemeldet und am 28.7.2018 zurückgemeldet! Jetzt ist meine Frage ob ich jetzt einen Leistungsbezug bekomme oder ob die Sperre irgendwie durch meinen Auslandsaufenthalt nicht aufgehoben bzw verlängert wurde? (2.08.18)

Antwort:
Warum wurde ihr Bezug eingestellt? Handelt es sich um eine §10 Sperre? 6 - 8 Wochen wegen Verweigerung eines DV. oder Zwangsmassnahme?
Bei Auslandaufenthalt gibt's keine Versicherungsleistung ausser sie haben Arbeitssuche angemeldet.
Hiesse, sie können während einer Bezugssperre von 6 Wochen ins Ausland fahren, weil sie keinen Bezug bekommen. Trotzdem Vorsicht denn auch die Krankenversicherung kann aussteigen - bzw. - bei ihnen ev. nicht, bei Meldung gibt's ev. Schutzfrist!
Sie müssen den Bescheid über die Bezugssperre verlangen und ev. Berufung einlegen! (ohne Gewähr)

1.08.2018 um 8.02 Uhr - von W. S. - "Mehr eine Frage der Macht & Geldgier mit dem tiefen Abgrund des menschlichen Charakters der agierenden Menschen"



ZU : Anmerkung: "Beschwerdeschreiben an die FPÖ"
Liebe Leute, ihr tut so als ob das Problem erst seit der FPÖ Regierungsbeteiligung besteht ?
Dabei hat davor die RotSchwarze Regierung diese Zustände mit ihren Gesetzen prekär gemacht.
Der gemeinsamme Nenner ist die ÖVP, die treibende Kraft, die jetzt kann, wie sie wirklich will.
Oder, sehr nach Wien, Thema SÖB & Co.
Für mich scheints da mehr eine Frage der Macht & Geldgier mit dem tiefen Abgründe des menschlichen Charakters der agierenden Menschen zu sein, die die div. Ideologiethemen als "Grund" vorschiebt. Und genau die haben wir leider fast immer an der Macht.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutng.

29.07.2018 um 10.04 Uhr - von J*. - "Zwangsmassnahme: Dort wird man derart unter Druck gesetzt und es herrscht kein angenehmer Ton"



Hallo, bitte kennt jemand von Ihnen das Projekt ARIS Verein Mafalda oder so? Denn das dürfte wieder so eine Zwangsmassnahme sein - leider musste ich dort was unterschreiben und dort wird man derart unter Druck gesetzt und es herrscht kein angenehmer Ton. Es handelt sich um Einzelgespräche 1 x pro Woche und evtl. aufsuchende Vermittlung? Bitte meinen Namen nicht angeben! Danke! LG. PS: Das muss eine neue Massnahme sein und ich wurde vorher nicht aufgeklärt! (28.07.18)

Antwort:
Bei dieser Politik wissen die ZwangsmassnahmenmitarbeiterInnen, die nichts mit "sozial" zu tun haben und nur an arbeitslosen Menschen in Not verdienen wollen, dass ein widerlicher Umgang mit den Betroffenen vollends erwünscht ist.
("Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung")
Trotzdem
nichts unterschreiben - erst recht, womit man nicht einverstanden ist. Statt Unterschrift auf deren Zwangsmassnahmen-Verträge zu leisten, eher folgenden Satz reinschreiben:
"In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift."
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Kann sich wer diese Zwangsmassnahmen nicht antun, so ist auf ev. Sperre wegen ev. Verweigerung Berufung einzulegen.

Aufrichtige Informationen darf man sich nicht erwarten! Diese Unseriosität wurde in diesem Bereich, obwohl sich diese Leute tatsächlich sozial nennen zum Alltag, weil dies das Geld verdienen erleichtert.

Aufklärung ist Pflicht, wenn jemand nicht zu lange arbeitslos ist!
>Zwangsmassnahmen / AMS-Kurse / Deppenkurse:
Sie müssen über ihre Defizite wie den Kurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden!
> Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!

AUSNAHME: "Vorsicht
"die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Auch müsste Aufsuchende Vermittlung freiwillig sein ("noch bis zur Notstandsauflösung") wie auch Coaching!

unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)

------------- ---------------- --------------- ----------

Anmerkung: "Beschwerdeschreiben an die FPÖ"
Eigentlich will man es nicht glauben, aber viele arbeitslose Personen haben doch tatsächlich die FPÖ gewählt?

> Alle betroffenen arbeitslosen Personen, die die FPÖ gewählt haben und sich dadurch Hilfe wie Unterstützung bez. Arbeitslosigkeit ev. Armut erhofften und jetzt wegen tatsächlicher, teils entgegengesetzter Politik, schwer enttäuscht wurden, sollen "ihrer" Partei den Unmut und ihre Kritik mitteilen!
Sendet eure Beschwerden unbedingt an die FPÖ! FPÖ-Bürgerbüro / hc.strache@fpoe.at

"Politischer Betrug" (Wahllügen / Umfaller-Partei FPÖ)

28.07.2018 um 11.36 Uhr - "Von der Notstandshilfe in die Mindestsicherung!"

"Eine Massnahme, die sich auch gegen
ArbeitnehmerInnen richtet!"



"Was bei der Abschaffung der Notstandshilfe, die durch die Mindestsicherung ersetzt werden soll, bedacht werden muss,
ist der Umstand, dass dann das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) aufgelöst wird und mit diesem Schritt auch alle im Zusammenhang stehenden VwGH-Urteile keine Rolle mehr spielen.

Was so viel heisst wie keinen Schutz und keine Rechte mehr für arbeitslose Personen ab Erhalt der Mindestsicherung - die dann "jede" Arbeit ("ev. auch egal wo?") annehmen müssen!

Dies ist nicht nur ein Angriff auf arbeitslose Personen - Nein - dies betrifft auch alle Arbeitnehmerinnen, die bzw. dessen Arbeitsplätze (ev. einen Grossteil davon),
über ein
- Zwangsmassnahmen unterstütztes bzw. von einem entmündigenden Deppenkurs unterstützten -
Rotationsprinzip in den Niedriglohnsektor gehievt werden!"

--------------

> "Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

> "An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der \"Gegenseite\" - \"Feindbild Arbeitsloser\" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon)" (23.05.09)

> "Mindestsicherungs-Quizfrage:
Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt!" (24.10.09)

unter:
"Entmenschlichte kalte brutale österreichische Politik" (6.07.2018)

28.07.2018 um 17.57 Uhr - von E*. - "Petition unterzeichnen!"

Hallo Herr Moser hier die Petition der Notstandshilfe
"Petition bez. Abschaffung der Notstandshilfe"

Antwort:
Dank für die Erinnerung - ist auch auf Aktuell zu finden!

10.10.2018 um 9.31 Uhr - von W. - "Notstandshilfe bleibt zumindest für ein weiteres Jahr?"
Arbeitslosengeld-, Notstandshilfereform: "Reform verzögert sich
- zumindest um ein Jahr" (ORF.at) (Ohne Gewähr)

Anmerkung: "Mindestsicherung?"
"Der Staat "beraubt" ("unschuldige" Arbeitslose) sozial Schwache und bereichert sich an ihnen!" ("zur/für die Umverteilung von unten nach oben")
"Enteignung; Sozialrassismus; ......"

27.07.2018 um 8.58 Uhr - von P. - "Antrag auf I-Pension / Rehageld läuft"



Hallo Herr Moser. Folgende Frage an Sie. Ich bin derzeit im krankenjahr dass mit 3.10.2018 ausläuft. Antrag auf Rehageld oder IPensiin ist im laufen. Laut Gkk oö, soll ich mich wenn bis zu diesen termin nichts von der PVA kommt beim AMS am 4.10 melden. Wäre es eventuell sinnvoller so mtte September schon gesundmelden und zum ams gehen???. Bin mir mt dem ganzen system nicht im klaren. DANKE für die Antwirt im forhinein. (26.07.18)

Antwort:
Meinen sie, sie werden im oktober (10.18) ausgesteuert?
wann haben sie den i-pension antrag gestellt - denn ab antrag hätten sie eh ca. 3 monate vorm AMS ruhe - drum wäre es besser so bald als möglich ("ab antragsstellung") gesundschreiben zu lassen, damit noch krankenstandszeit (bei selbiger krankheit) übrig bleibt. Ohne gewähr

25.07.2018 um 14.31 Uhr - von W*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage ab 45"



Zur Info: geb. 1966
Ich gehörte zu den Langzeitarbeitslosen: 10/2007-.1.2018. Dazwischen 2009-2010 Geburt und Karenz. Einige Kurse und Fortbildung.
Als ich arbeitslos wurde (habe selbst gekündigt) war ich 41. Ich bekam aufgrund meines guten Verdienstes zufriedenstellendes ALG und danach Notstandshilfe.
Am 22.1.2018 begann ich über die "Aktion 20000" eine Beschäftigung mit deutlich geringerem Verdienst. Diese Stelle ist bis Ende Juni 2019 befristet.
Heute habe ich erfahren-von der AK- dass ich in keinem Bemessungsgrundlagenschutz stehe. (Habe es irgendwo mal nachgelesen, dass dieser Schutz gilt, wenn man in der Zeit der Arbeitslosigkeit 45 wird)
Achtung: ist NICHT so.
Ich werde mich allerdings noch erkundigen, ob es gilt, da ich ja unter dem Aspekt "gefördertes Beschäftigungsprojekt" vermittelt wurde, ohne Aufklärung dass nach Ablauf neu berechnet wird. LG M.

Antwort:
Ihre Notstandshilfe (bzw. dessen Bemessungsgrundlage), die sie bis 1.2018 bekommen haben ist geschützt! Sie waren schon über 50 Jahre als sie 2018 eingestellt wurden. - oder? Ab dem 45. Geburtstag ist die Bemessungsgrundlage geschützt! Kann nicht weniger werden nur mehr! (geschützte Bemessungsgrundlage)

24.07.2018 um 11.56 Uhr - von C*. - "KV.-Schutzfrist?"



Sehr geehrter Herr Moser,
wenn man sich freiwillig vom AMS abmeldet, ist man dann in der Krankenversicherung ebenfalls noch 6 Wochen nachversichert?
Leider hat sich mein Bruder darauf verlassen, und hat jetzt zufällig festgestellt, dass er seit einer Woche nicht mehr versichert ist. Falls er vom AMS wirklich zu Unrecht von der Versicherung abgemeldet wurde, wie soll er sich dann am besten verhalten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! (23.07.18)

Antwort:
Zur krankenversicherung gehen und nachfragen bzw. drauf aufmerksam machen, dass es eine schutzfrist von 6 wochen gibt! - was damit ist?
Oft werden betroffene widerrechtlich abgemeldet - drum, wieder aktivieren lassen.
ev. auch der volksanwaltschaft schreiben, diese hat in diesen fällen hilfe angeboten. Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! ohne gewähr

24.07.2018 um 0.30 Uhr - von L*. - "Ich bräuchte mal Hilfe"



Hallo,
Ich weiß gar nicht ob ich bei euch richtig bin. Wenn nicht einfach Bescheid geben.
Ich bräuchte mal Hilfe.
Ich bin beim AMS P. gemeldet bekomme Notstandshilfe.

Meine Geschichte ist lange ich hoffe sie euch in Kurzform zu berichten...
05.2015 - 05.2016 Ausbildung zur Bürokauffrau über ALU- Stifting
Mai 2016 erster OP Bandscheibe Juni 2016 zweite OP Bandscheibe September 2016 dritte OP Bandscheibe
Zur LAP fehlt mir bis dato noch ein Basismodul beim BFI und die LAP selber
Termine sind fixiert für September 2018.
Termine wurden fixiert damit das AMS die kosten übernimmt.
Seit Mai 2017 bei der GKK ausgesteuert
Juni 2017 Pension abgelehnt
August 2017 wurde ich an der LWS Versteift über mehrere Etagen ( L4- S1)
Nachdem ich aus dem KH entlassen worden bin gleich beim AMS gemeldet damit ich Geld bekomme. Jänner 2018 Reha
Ab März dann ein paar Kurse besuchen müssen übers AMS
Jetzt im Juli wurde ich zum Arbeitsmedizinischen Dienst ans BDZ LINZ geschickt
Gutachten wurde erstellt , da das Gutachten für mich nicht stimmt ( einige Datum wurden falsch angegeben, dann wurden meine Medikamente nicht berücksichtigt) usw.
Lt. AK P. sollte ich dem AMS mitteilen das für mich da einige dinge nicht stimmen und eine schriftliche Stellungnahme schicken. Hab ich auch gemacht darauf hin hat meine Betreuerin gemeint ich soll dies mit der zuständigen Person selber regeln, da ihr das Gutachten noch nicht vorliege.
Ich habe dann meine schriftliche Stellungnahme an die zuständige E-Mail Adresse gesendet und auch an das AMS.
Jetzt warte ich auf Antwort bzw auf einen Termin.
Heute hab ich im e-ams konto unter gesehen das sie mich für folgende Maßnahme zugebucht hat. „ Jobtransfer - Überlassung“
Hab aber noch keine offizielle Einladung bekommen.

Was ist das und auf was muss ich mich da einstellen?
Lt. Internet https://www.pmooe.at/unser-angebot/arbeit/jobtransfer/
Ist dies eine Einrichtung für Psychisch Kranke.

Ich habe zwar auch Psychische Diagnosen bin aber seit vier Jahren Stabil.
Ich kann nicht so arbeiten wie das AMS vielleicht möchte nicht weil ich Psychisch krank bin sondern weil ich körperlich noch nicht so kann.

Ich wollte eigentlich nur den Kurs noch im September machen und dann meine LAP und bin der Hoffnung das in den drei vier Monaten alles besser ist um wieder voll und gut mir neue arbeit zu suchen

Muss ich das machen bzw muss ich dort arbeiten... hab richtig Angst.
Was soll ich tun welche schritte soll ich Machenschaften um keine Bezugssperre zu bekommene.

So viele fragen ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Eigentlich werden alle Personen, die länger arbeitslos sind unter "psychosoziales Problem" eingestuft"! Entspringt u.a. der Realitätsverweigerung, die die individuelle Schuldzuweisung fördert.

Mir fehlen so wie hier oft die Worte, wenn ich lese, dass das arbeitsmedizinische Gutachten, nach denen sich Behörden zu richten haben, nicht stimmen können, weil ev. Daten falsch sind oder fehlen "etc.?"? - Der Hammer!
Nur Wundern tuts mich nicht - die Feindbildpolitik österreichischer Regierungen erlauben ein solch unseriöses Verhalten.

Sie müssen trotzdem vorsichtig sein! Diese SÖB-Transitarbeitsplätze wurden zu zumutbaren DV. erhoben, wenn nach dem eigens dafür angefertigten KV entlohnt wird.
Bei ihren körperlichen Schäden wäre es von Vorteil, wenn sie von ihren Vertrauens-Ärzten Atteste oder Befunde vorlegen könnten! Auf dass sie ihre Bandscheiben bzw. "Gesundheit" nicht noch mehr schädigen!
Auf ihre verminderte Leistungsfähigkeit muss Rücksicht genommen werden auch wenn dieses BDZ-Gutachten eine Farce sein sollte.

"Sieht das Bundesverwaltungsgericht - bei Gesundheitsuntersuchungen AMS-naher bzw. vom AMS beauftragten Einrichtungen - ähnlich!"
>Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.< Eigentlich ein enormer Skandal!
Wäre auf
die Reaktionen von Personen höherer Gesellschaftsschichten gespannt, wären sie selbst auch so einem Pfusch ausgesetzt?

Ist ein Praktikum (oder mehrere) Inhalt dieser "Zwangsmassnahme" so unterschreiben sie nicht, dass sie diese kostenlos absolvieren. Verlangen sie den dafür vorgesehenen KV-Lohn! Siehe Praktikum.

Wird ein Kurs voran_gelegt, so ist ein Wehren dagegen ev. möglich.
Zur Info:
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Deppenkurse nicht nochmals besuchen!

Aufsuchende Vermittlung wie Coaching freiwillig - auch ein Arbeitstraining.

Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!


"sensible Daten nur an Personen weitergeben, denen sie vertrauen bzw. falls, dann an Personen mit Schweigepflicht."
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter:
Datenschutz ist Menschenrecht!

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse"


zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(ohne gewähr)

23.07.2018 um 12.45 Uhr - von A*. - "Umzug in eine andere Stadt"
"§11-Sperre bei Kündigung - Ev. Nachsichtsgrund bez. Wegzeit"



Hallo,
meine lebensgefährtin wechselt intern den Job und wir ziehen daher gemeinsam
von Wien nach Salzburg. Ich habe bei meinem jetztigen Arbeitgeber 3 Monate
voher informiert (1 Monat hätte gereicht) um nicht das chaos im büro
losbrechen zu lassen und ein einvernehnmliches Ende des Dienstverhältnisses
zu erzielen. Es lässt sich aber keine einvernehnliche Einigung erzielen
(Arbeitgeber will mir absichtlich als Rache so seine indirekte Ausage das
AMS Geld vermiesen), daher muss ich wohl oder übel Kündigen. Damit trifft
mich die Wartefrist des AMS mit 4 Wochen aufgrund selbstkündigung. ich habe
bereits hinweise entdeckt das mit dem Umzug als Begründung die Wartefrist
abgewendet werden könnte. Habt ihr da konkretere Erfahrungen. Besten Dank

Rückfrage:
Was für Hinweise und wo haben sie diese entdeckt?
Mit dem Arbeitgeber ins Reine kommen wäre natürlich toll.

23.07.2018 um 14.38 Uhr - von A*. - "Sonstige „triftige Gründe“
Hallo
1. Wegzeiten
Machen Sie einen Wohnsitzwechsel oder Ihr Arbeitgeber einen Firmensitzwechsel, sodass die Wegzeiten unzumutbar werden, ist das ein Nachsichtsgrund (VwGH 99/08/0137 sowie VwGH 2009/08/0272). Wenn der PKW Ihres Gatten/Partner nicht dauerhaft zur Verfügung steht und die Fahrtzeit mit öf¬fentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, ist das auch ein Nachsichtsgrund (VwGH 2000/19/0052).

Antwort:
Ja, passt
Bleibt ihr Arbeitgeber stur und wird ihnen wegen §11 der Bezug für einen Monat gesperrt, so legen sie mit dieser VwGH-Begründung auf den Sperr-Bescheid Berufung ein! Müsste klappen! Danke für die info!

Geben sie diesen Grund auch schon bei der AMS-BeraterIn an bzw. in der Niederschrift, die ev. aufgenommen wird, anhand dieser entscheidet dann das AMS ob Sperre oder nicht.

Sollten sie gleich anschliessend eine Arbeit aufnehmen (ev. innerhalb der Sperrfrist?) – so wäre auch das ev. ein Nachsichtsgrund. - (ohne gewähr)


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