Aktivierungs- und Praktikumsbörse des BFI 2011: Trainer des BFI haben keine Ahnung von Arbeitsrecht, statt Schnuppertage sind nun Probetage sehr beliebt!!
Das BFI ist auf den Geschmack von unbezahlten PROBETAGEN gekommen, da Schnuppertage - ohne Anmeldung bei der SV durch den Arbeitgeber und ohne angemessene Entlohnung arbeitsrechtlich nicht gedeckt sind.
Laut Trainern des BFI sind diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen hingegen NICHT auf PROBETAGE anzuwenden.
Das BFI bietet außerdem neben den üblichen Workshops (Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Outfit, Farb- und Stilberatung, Kommunikation etc.) auch auf Wunsch & Interesse Workshops zum Thema ARBEITSRECHT an.
Dort kann man lt. Aussage einer Trainerin den Unterschied zwischen einer OG, GmbH, AG, KG etc. erfahren.ich glaube mehr brauche ich zu diesen Aussagen nicht hinzufügen!!
Da bin ich ja richtig froh, dass ich meine Lehrgänge in Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht am Wifi Wien gemacht habe und nicht am BFI!!
Liebe Grüße, Mag.A.F. (14.03.11)
Anmerkung: "AK: Unbezahlte Schnuppertage statt echter Probezeit: Arbeit ohne Entgelt ist gesetzwidrig!"
"Egal ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht, die geleisteten Arbeitsstunden müssen entlohnt werden." Die AK rät: beim Probearbeiten unbedingt genaue Zeit- und Tätigkeitsaufzeichnungen führen!
Unbezahlte Schnuppertage statt echter Probezeit: Arbeit ohne Entgelt ist gesetzwidrig! ots.at
"Was für eine Peinlichkeit/Unvereinbarkeit, weiss man, dass das BFI das "Kind" der AK ist!"
Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!
Geschäfte mit der Not der Menschen!
Bedauerlicher Weise sind darin auch AK und Gewerkschaft "in-direkt" verwickelt!<
"Der AK kann man was Arbeitslosenthemen angeht nicht trauen!"
17.03.11 um 18.15 Uhr - von - Mag.A.F. - Aktivierungs- und Praktikumsbörse des BFI 2011 - FRAGEN beim EINZELGESPRÄCH
zur Datensammlung (nicht der Reihe nach und nicht wörtlich), die jeweiligen Antworten wurden in ein vorgefertigtes Formular händisch eingetragen).
Zuerst Abgabe des Lebenslaufes, dann wurden im Rahmen eines Gespräches folgende Fragen gestellt:
- Frage nach dem Familienstand
- Frage nach Kindern
- Frage ob man alleine lebt oder nicht
- Frage über Höhe des AMS-Bezuges
- Frage über Höhe der Miete (BFI will wissen ob man in finanzieller Not etc. ist)
- Nehmen Sie Drogen?
- Nehmen Sie Medikamente?
- Trinken Sie Alkohol?
- Sind Sie vorbestraft?
- Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor?
- Liegen Lohn-, oder Gehaltspfändungen vor?
- Frage nach Betreuungspflichten
- Frage nach zu pflegenden Angehörigen
- Fragen zur Ausbildung, Werdegang etc.
- Frage nach Berufswusch bzw. in welchen Bereichen man arbeiten will
- Frage nach alternative Berufsmöglichkeiten
- Frage nach Führerschein
- Fragen über das gewünschte Arbeitsausmaß (Vollzeit, Teilzeit, Praktikum etc.)
Dauer des Einzelgespräches individuell. Bei mir sicher nicht länger als 20 Minuten.
Das Einzelgespräch fand in keinem Einzelzimmer statt, zeitgleich mit meinem \"Einzelgespräch\" wurde ein weiterer Teilnehmer befragt.
Liebe Grüße, Mag. A.F. (16.03.11)
Anmerkung: Datenschutz ist Menschenrecht!
Sensible Datenweitergabe nur freiwillig!