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9.12.13 um 11.09 Uhr - von N*. - "Betreuungspflichten: Ich weiss nicht was ich machen soll"


Ich weiss nicht was ich machen soll! Habe 2 Kinder davon ist ein 60% Behindert. Mein kind ist 6 jahre
Ich kann von 8-12 Arbeitengehen mehr kann ich nicht.
Jetzt habe ich eine Kurs bekommen der dauert mo - mi von 8:30-16 was nun? Die beraterin meinte ja das regeln sie dort! Ich weiss nivht was ich machen soll. (8.12.13)

Antwort:
Beruhigen sie sich! Die müssen auf ihre Betreuungspflichten Rücksicht nehmen!
Das muss auch die AMS-BeraterIn machen.
Aber gehen sie in den Deppenkurs und machen sie sich für die drei Tage eine Anwesenheitszeit aus, die ihnen möglich ist!
Wenn das nicht geht, muss sich die AMS-BeraterIn um einen Deppenkurs umschauen, in dem das möglich ist!

Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle)
für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. (ansonsten 20 Stunden!) 7.5.2008 - gilt auch für Zwangsmassnahmen!

Haben sie schon selbe Deppenkurse - oder gleichen Inhalts - besucht? Dann können sie dagegen angehen!

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Bzw.bestehen grosse Chancen auf eine erfolgreiche Berufung - gegen eine ev. rechtswidrige Sperre!

(Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!)

(ohne Gewähr)


8.12.13 um 16.30 Uhr - von L. H. - "Kununu"
"Eine Plattform, wo Ex-Mitarbeiter und Bewerber Unternehmen bewerten können!
"

"SÖB - meist eine massive Geldverschwendung, gepaart mit der Verschwendung von Lebenszeit und einem enormen Frustfaktor - für viele oft nicht aushaltbar
."


Kununu ist eine Plattform, wo Ex-Mitarbeiter und Bewerber Unternehmen bewerten können! Ich denke, dass viel mehr Leute diese nutzen sollten. Interessant scheint mir da auch die Möglichkeit für SÖB-Transitkräfte, Unternehmen wie itworks, trendwerk, jobtransfair, fab-betriebe uvam. bewerten zu können!

Da das Image von Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit, Geldgebern, interessierten Mitarbeitern und Transitkräften mitgegeprägt wird, sollte man darauf nicht verzichten! Siehe auch Liste bei der bdv -

Da der bdv - als Netzwerk der Gemeinnützigen - nun Gütesiegel vergibt, sollte man besonders von der Möglichkeit Gebrauch machen und ebenfalls Erfahrungsberichte von SÖBs- was da wirklich so läuft an den bdv senden; damit die nicht mehr sagen können, dass eh alle so glücklich sind, überhaupt in einem SÖB gnädigerweise arbeiten zu dürfen! (Wobei die Leute - aus Mangel an Stellen, meist stundenlang vor dem PC herumsitzen dürfen).

Diese Leute für die das passt, die gibt es ab und an und ich will das nicht bewerten. Für die Mehrheit ist es aber ein reines Disziplinierungsmittel! Ein Zwangsinstrument, wo Leute sich massiv dequalifizieren lassen sollen und jede noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen sollen - solange bis sie diese in der Mehrzahl der Fälle wieder - an den nächsten Niedrigstlöhner vom SÖB verlieren! Zumindest ist es aber in der meist eine massive Geldverschwendung, gepaart mit der Verschwendung von Lebenszeit und einem enormen Frustfaktor - für viele oft nicht aushaltbar. Oftmals sind diese SÖBs daher aber vor allem ein Quell der Sperren und der Bereinigung der Arbeitslosenzahlen, die Folge ist weitere Verarmung und Verelendung bis hin zum Verlusts des Dachs über dem Kopf!

Anbei eine Bewertung von Trendwerk
Beschäftigungstherapie
Kommentar:
Beschäftigungstherapie für gelangweilte Angestellte,
Personalverantwortliche, die sich nicht im Griff haben und sehr emotional auf Zwischenfragen reagieren.
Trendwerk Wien gemeinnütz. Gesellschaft mbH zur Förd. der Integration am Arbeitsmarkt
Beworben für Position: k.A.

und eine
Bewertung eines Bewerbers für eine Beraterstelle beim AMS:

Arbeitgeberbewertungen - Kununu

7.12.13 um 17.41 Uhr - von J*. - "Spiele mit dem Gedanken mir das Leben zu nehmen weil ich nicht mehr kann"


Hallo Herr Moser ich lese hier schon lange die Beschreibungen der mitleidenden.

ich habe schon 8 bis 9 deppenkurse hinter mir und kann nicht mehr nehme seit April 2013 Medikamente war im **** schnuppern sprich deppenkurs bekam nen emotionalen anfall worauf ich sofort zum Arzt ging und der mich überweisen lassen hat in die ***** sprich tagesklinik für spychatrie . so nachdem ganzen nehme ich Medikamente regelmäßig depakine 300 mg und tritico 150 mg bin seit montag schnuppern in ******* sprich deppenkurs beim ams mein Berater herr S*...er drohte mir mit sperre im falle einer nichterscheinung zu denn schnuppertagen ich kann langsam nicht mehr habe schon Suizid Gedanken ich will nur mehr raus aus der höhle spiele mit dem Gedanken mir das leben zu nehmen weil ich nicht mehr kann seit 2005 vermittelte mich ams zu deppenkursen mittlerweile haben sie alle möglichen Atteste von mir . was kann ich tun herr moser um diesen deppenkurs in **** engtgegenzu gehen zudem lass ich mich nicht mehr von meinem ams Berater anschreien habe ne Begleitung von der volkshilfe die zugleich meine Psychotherapeutin ist ... ich bitte um rat und bedanke mich herrzlich bei ihnen .. (5.12.13)

Antwort:
Bevor sie sich was antun, kämpfen sie gegen diese Widerlichkeit an!

Selbst das "Sozial"-Ministerium / Hundstorfer "SPÖ?" - politische Verantwortliche bestätigt, dass "keine bereits absolvierten Deppenkurse besucht werden müssen" Also nur einmal!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Da ihnen in den vielen Deppenkurse die Defizite schon ausgeglichen wurden, müssen sie laut VwGH keine mehr besuchen!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sollte es zu einer "rechtswidrigen" Sperre kommen, so legen sie sofort auf den schriftlichen Bescheid, den sie verlangen, Berufung ein!
(Grosse Chancen auf Erfolg - bzw. ist davon auszugehen!)

Wenn sie Schnuppern müssen, so nur wenn sie dafür "nach KV." entlohnt werden.
siehe Schnuppertage auch ein Praktikum muss entlohnt werden!

Unterzeichnen sie kein Schriftstück, das sie freiwillig dort arbeiten und darauf verzichten gegen diese Firma - in der sie ein Praktikum / Schnuppern absolvieren -
Lohnforderungen zu stellen!

Zur Info und Vollständigkeit auch noch Arbeitstraining
nicht verpflichtet, sich einem Arbeitstraining zu unterziehen.
30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige
Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10
Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar
als beispiel
"Transitarbeitsplatz mit nur der Versicherungsleistung als Entlohnung ist
illegal"
siehe antwort unter: 25.07.12 "Pro Mente: Wir werden hier psychisch misshandelt."

Wenn ihre gesundheitlichen Einschränkungen attestiert sind, muss das AMS darauf Rücksicht nehmen! - Schützt vor bestimmten DV.
Muss auch für die "Arbeit" in Zwangsmassnahmen gelten!"
>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen!

>
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

Ja und gut so, lassen sie sich das nicht mehr von ihren Berater gefallen! Jetzt drehen sie den Spiess um!

Drohen sie ihm mit einer Amtsmissbrauchs/Nötigungs-Anzeige, wenn er sie noch einmal - mit Bezugssperre-Drohung - in einen Deppenkurs vermitteln möchte, der nur freiwillig zu besuchen wäre!
Z.Bsp weil sie eben schon eine Menge solcher Deppen-, Mobbingkurse besucht haben! Und ihnen die Fähigkeiten / Kenntnisse nicht mehr fehlen, die ihnen diese Deppenkurse vermitteln müssen!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (17.01.10)

(Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!)

Und nur mehr mit Begleitperson zum Termin gehen! Bei Problemen senden sie schriftlich (eingeschrieben) eine Aufsichtsbeschwerde an die AMS-Geschäftsstelle oder Landesgeschäftsstelle!
Und / oder - gehen sofort mit Begleitperson zum Vorgesetzten/GeschäftsstellenleiterIn!
Bei Mobbing durch das AMS bzw. Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

(ohne Gewähr)


Ev. als Möglichkeit wenn die Menschenverachtung eskaliert - Beschwerde an viele Adressen senden!

Ich wünsche ihnen alles Gute und versuchen sie Widerstand gegen diese Menschenverachtung zu leisten! Ich gehe von dem aus, dass es ihnen dann besser geht! Probieren sie das aus! Auf alle Fälle bevor sie sich was antun!
Ich, wie viele andere sind im Geiste bei ihnen! Sie sind nicht allein! - Es ergeht vielen so - und es werden immer mehr die sich diese behördlichen menschenrechtsverletzenden, würderaubenden Widerlichkeiten nicht mehr gefallen lassen und dagegen ankämpfen! - Toll!
Jede(r) der sich wehrt, kämpft auch für alle LeidensgenossInnen!

8.12.13 - Leserreaktion auf Wunsch per E-Mail an J. gesendet!

13.12.13 um 14.43 Uhr - von J*. - ich danke ihnen vom ganzen herzen Herr moser :)
sie sind ein mensch von seele lg (10.12.13)


7.12.13 um 9.38 Uhr - von W. S. - "NÖ: AMS vermittelt zweifache Mutter an Bordell"


NÖ: AMS vermittelt zweifache Mutter an Bordell (krone.at)

Höchst zweifelhaftes Jobangebot des AMS in St. Pölten: Eine zweifache Mutter hatte sich als Kellnerin beworben - vermittelt wurde Martina O. dann eine Stelle in der \"PussycatVilla\"! Dort sollte die 31- Jährige die ganze Nacht an der Bar stehen. Und den Freiern jeden Getränkewunsch von den Augen ablesen.


5.12.13 um 19.58 Uhr - von Su. - "Auf meinbezirk.at"
"Jeden Donnerstag demonstriert J. A. vor dem AMS.""


sollte man veroefentlichen, lg, s.

Wiener Schlosser hält Arbeitsamt in Schach
­Lautstark macht J. A. auf die „willkürliche“ Sperre seiner Notstandshilfe aufmerksam. Seit Juli bekommt er kein Geld. (meinbezirk.at) (3.12.13)

8.12.13 um 10.13 Uhr - von ? - "hmm..... die Sache war doch schon vor über drei Jahren ! !??"


5.12.13 um 17.25 Uhr - von M. S. - "Im Namen der Information."


Hallo Herr Moser!

1.DANK AN L.H. für den Link

http://www.europa-geht-anders.eu/

Habe die Petition als 9802ter unterzeichnet. Da müssen noch viel viel mehr unterzeichnen! Sonst kommt da wirklich abscheuliches auf uns zu wie L.H. so hervorragend geschrieben. Leiharbeit, indiskutable Arbeitsverhältnisse und was weiß ich, was da diesen EU-Typen in ihrem grenzenlosen Zynismus noch so alles einfällt.
Weiters erging in dieser Sache ein Email an den Bundeskanzler. Besser: an den Bundeslügner!

2.Vor einiger Zeit schrieb ich wegen des Justizdatenskandal . Beschaffung und Verkauf vertraulicher Gerichtsdaten (auf Aktuell und Seite 266 zu lesen).
Bekam von Arge Daten heute folgende Auskunft:
Sofern gegen Sie im Zeitraum von 2002 bis 2010 Exekutionen geführt wurden, können Sie sich mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Verbindung setzen. Diese hat das Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber des Wirtschaftsauskunftsdienstes durchgeführt und müsste Ihnen daher mitteilen können, ob auch Sie betroffen waren. Eine detaillierte Auflistung welche Gerichte wann von Abfragen betroffen waren finden Sie unter:

Zustellungsverständigung im Strafverfahren - edikte.justiz.gv.at

Im Namen der Information. MS


4.12.13 um 23.27 Uhr - von H. H*. - "Macht es den bei Ihnen Infosuchenden Menschen keinen Spass .....?"


lieber herr moser, ich lese immer wieder gerne hier, aber manchmal frage ich mich: macht es den bei Ihnen Infosuchenden Menschen keinen spass mit vielen anderen jeden tag in einer \'Klasse\' (Gemeinschaft) zusammensein, neue freunde kennen zu lernen, spass haben, weil wer nimmt so kurse die hier erwähnt werden ernst, und das beste draus zu machen!? ich bin überzeugt das ein neues anschnuppern mit gleichgestellten Personen durchaus zu Motivation, Selbstbewußtsein und neuen starken Charakter führen kann.
wenn nur ein einziger oder einzige es schafft \'aus dem bisherigen leben\' rauszukommen, wäre es doch schon ein riesen erfolg! was sagen sie zu dieser positivien frage? immer nur GEGEN ist doch ein Irrsinn unbeschreiblichen Ausmaßes zum volltsen Schaden des Betroffenen weil das Gegenüber sofort in die selbe Rolle schlüpft! aber eben am längeren Ast sitzt! ....die zeit vergeht doch so schnell.....Herzliche Grüße! H. H.

Antwort:
Au-Weia ? Sie lesen tatsächlich die Einträge, die von persönlicher Entwertung, Mobbing-(Kursen), Suizid-Selbstmord-Gedanken, Erniedrigung, verursachten psychischen Erkrankungen, Krankenstandsflucht etc. etc. handeln und kommen mit der positiven Schiene?
Zudem werden durch diesen Zwangs-Wirtschaftszweig hunderte Millionen Euro beim Fenster hinaus geworfen!
Und der Wunsch nach tatsächlicher Ausbildung / Qualifizierungskursen wird gleichzeitig verwehrt.

Ich nehme an sie sind eine Choacherin und verdienen an diesem Zwang?
Ich denke hier ist die Bezeichnung Ignoranz - Ignorantin angebracht!
Haben sie sich schon mal mit Menschenrechte - mit der menschlichen Würde - auseinandergesetzt?

Bezüglich ihres Einwands gibt es schon Kommentare von mir. Bitte lesen, dann brauche ich jetzt nicht nochmal ("Ende nie") ausführen!
Die unbestrittene notwendige Hilfe freiwilliger Massnahmen führt über Zwang zum Schaden! (8.12.08)

Das Unvermögen der arbeitsmarktpolitisch tätigen Personen zwischen Freiwilligkeit und Zwang zu unterscheiden!?
Ist es auch möglich das mir ein Kurs auch weiterhelfen kann (17.09.09)

Aber es gibt auch aufrichtige couragierte und selbstdenkende TrainerInnen und AMS-MitarbeiterInnen die eine andere Meinung zu diesen "Wahnsinn" haben!
Zum Wahnsinn genannt Arbeitsmarktpolitik!
("U.a. von Zwangsmassnahmen-TrainerInnen wie AMS-MitarbeiterInnen")

"Als SozialarbeiterIn betroffen" - "Selbst im Sozialbereich sind nur noch Gleichschaltung und Scheuklappen erwünscht" (22.06.13)

Und ja, es ist schön wenn Personen wieder Arbeit und neuen Mut fürs Leben finden! Nur sind es genau die Deppenkurse - erst recht nach mehrmaligen Besuch die das Problem Arbeitslosigkeit individualisieren und dem Einzelnen die Schuld an der Arbeitslosigkeit geben!
Bei mittlerweile ca. 390 000 Arbeitslosen (nach gefälschter Statistik) die auf
ca. 30 000 offenen Stellen kommen! Auch über Doppelmeldungen der Verleihfirmen "gefälscht"!
Übrigens was anderes hat der Arbeitsmarkt "fast" nicht mehr zu bieten!
Deppenkurse brauchen Vermittlungsquoten sonst gibts keine Aufträge mehr vom AMS!
Also ab mit den Betroffenen in prekäre Jobs und in den Niedriglohnsektor!
Egal wenn dadurch die selbe Anzahl an Personen rausgeschossen / ausgetauscht werden / wieder arbeitslos werden. Durch dieses Rotationssystem kann man grossartig die Löhne nach unten drängen bzw. auf niedrigen Niveau halten! = Neoliberal wirtschaften!

Und haben sie schon mal dran gedacht, dass diese Deppenkurse mit ihrer Ignoranz / Realitätsverweigerung auch falsche Hoffnungen verbreiten?
Übrig bleiben dann viele - nicht nur ein Einziger - depremierte-(r)!

Nein, sie sind an der falschen Stelle mit ihrer positiven Schiene!

Anfrage an den österreichischen Coaching-Dachverband -
"Vergewaltigung ihres CoacherIn-Leitbilds durch AMS-Zwangsmassnahmen müsste auch ihnen den Magen von innen nach aussen stülpen?" (15.12.10)
Unter: "Auch Nexus hat sich verkauft?" (14.12.10)


Und zum längeren Ast möchte ich ihnen Brecht zitieren!
(siehe auch Webseite rechts unten)

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren!

4.12.13 um 22.33 Uhr - von L. H. - "Europa geht anders"


Hallo Christian,
ein Link zu einer bemerkenswerten Pressekonferenz, die von den Medien weitestgehend totgeschwiegen wird! Warum, weil der EU-Wettbewerbspakt massive Vorteile für Konzerne bringen soll, und es sind Kürzungen im Sozialbereich geplant, sowie weitere Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes.
Jeder, der dieses Forum mitverfolgt, kann sich mit ein wenig Fantasie vorstellen, was das heißen könnte: Mehr Flexibilisierung, mehr Leiharbeit, mehr Zwang zu indiskutablen Arbeitsverhältnissen und Kursmaßnahmen - in der Konsequenz noch mehr Armut und prekäre Lebenssituationen! Vor allem aber, könnte das eine weitere sehr effiziente Basis sein für das Erstarken faschistischer Parteien, die die Verzweifelten dann nur mehr einsammeln brauchen! Bitte Petition unterzeichnen und Info weitergeben! Danke! H.L. - Europa geht anders
(3.12.13)

4.12.13 um 14.24 Uhr - von I*. - "Von Anfang an wurde ich vom AMS schikaniert und habe eine Betreuerin die jenseits von Gut und Böse ist"


Hallo,
habe ca. vor einem Jahr meine Arbeitsstelle, die ich schon seit Jahren hatte, gekündigt, da keine Perspektive mehr gegeben war. Von Anfang an wurde ich schikaniert vom AMS und habe eine Betreuerin die jenseits von Gut und Böse ist (haben mir andere AMS-Mitarbeiter sogar bestätigt). Im 1. Halbjahr habe ich (hart erkämpft) eine Ausbildung mit Diplom bekommen und auch bestanden. Im August habe ich dann einen neuen Arbeitgeber gehabt, aber leider war es dort ein kompletter Reinfall (nur 2 Tage gearbeitet). Habe mich dann später beim AMS wieder retour gemeldet und bin nicht zum Termin erschienen, weil ich es psychisch mit dieser Frau nicht mehr aushalte. Da mein Partner gesagt hat, er kann das nicht mehr mit ansehen, wie diese Frau mich regelrecht zerstört (war bei fast allen Terminen dabei)...habe ich mich nicht mehr dort gemeldet. Natürlich wurde mein Bezug gesperrt und in November wäre er normal auch zu Ende gewesen. Da die Jobsuche doch zu lange dauert und nebenbei selbst ein!
en Kurs am Abend finanziere, muss ich mich für einen Notstand melden. Was soll ich tun? Es war wahrscheinlich ein Fehler sich abschrecken zu lassen, aber es kamen einfach zu viele Schicksalsschläge nacheinander, die ich nicht mehr verarbeiten konnte.

Antwort:
Stellen sie sofort wieder einen Antrag auf Notstandshilfe! Wenn sie beim nächsten Termin wieder schikaniert werden, gehen sie mit ihrer Begleitperson, auf der Stelle zum Geschäftstellenleiter und bringen eine Beschwerde ein - ev. auch schriftlich!
Tun sie der den Gefallen nicht mehr - und bleiben weg. Die freut sich, gibts auch noch eine Prämie, weil das ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist!
Wehren sie sich!
Im Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Ev. senden sie eine Beschwerden auch an sämtlichen Adressen - mit Aufklärung der Medien! Es reicht!

5.12.13 um 11.35 Uhr - von I*. - "Beim 2. Mal hat sich die Gruppenleiterin schon verweigert meine Beschwerde anzunehmen."
Hallo,
danke für die rasche Antwort. Ich habe schon Beschwerde eingereicht bei der Leiterin, sowie auch bei der Ombudsstelle (siehe Anhang). Beim 2. Mal hat sich die Gruppenleiterin schon verweigert meine Beschwerde anzunehmen.
Alle anderen AMS-Mitarbeiterin wissen von dem Problem, aber können mir nicht helfen oder wollen ev. auch nicht. Eine Mitarbeiterin hat mir sogar erzählt, dass diese Betreuerin ihre Kollegen schon zum Weinen bringen.

Ich muss gestehen...normalerweise habe ich kein Problem bzgl. Konfrontationen, aber ich muss gestehen, dass ich wirklich ihre Art nicht aushalte.

Aber ich werde mit meiner Begleitperson diese Woche hingehen. Und wie soll ich die schriftliche Aufsichtsbeschwerde einbringen? Bin seit 2 Monaten nicht mehr beim AMS gewesen. Weiters glaube ich, dass sie in meinem Akt irgendwas arbeitsverweigerndes reingeschrieben hat, obwohl ich belegen kann, dass ich alles bis zu dem Zeitpunkt des Ausstiegs gemacht habe, was von mir verlangt wurde.Danke im Voraus. Liebe Grüße (4.12.13)

Antwort:
Es ist zwar gut, dass sie an den AMS-Ombudsmann schreiben, damit es nicht heisst: "Es gibt keine Beschwerden", aber erwarten sie sich von dort nichts - nicht zuviel!
Senden sie die Aufsichtsbeschwerde ev. eingeschrieben oder per Fax an die Geschäftsstellenleitung! (Dann gibts kein "nicht annehmen")
und ev. an weiteren Adressen - Volksanwaltschaft. AMS-Österreich etc.
Links oben anklicken!
Wenn es zu Problemen bez. des Antrags kommen sollte, dann schriftlich per Bescheid bearbeiten lassen, den sie dann mit ihrer Begründung berufen!
(Jede(r) der sich wehrt, hilft auch seinen LeidensgenossInnen!)

Bez. Ombudsmann - "Schamgefühl-lose Ombudsmann-Antwort!"

4.12.13 um 8.13 Uhr - von Al. - "Wer begleitet mich zum AMS?"


Guten Morgen Herr Moser und Mitkämpfer,
Ich benötige eine Begleitperson zum AMS in Wien am 10.12.2013 Vormittags. Wer hat Zeit und Lust? Im Gegenzug gehe ich auch mit ihm oder ihr zu ihrem Termin mit. Lieber Gruß Al

3.12.13 um 11.31 Uhr - von E. - Antwort der Datenschutzkommission


unter:
16.11.13 um 14.54 Uhr - von E.
- "Daten beim AMS löschen lassen?"

3.12.13 um 11.06 Uhr - von C. - "Arbeit" ohne Entlohnung?"
"Meinung & Ratschlag in einer Angelegenheit, die meines Erachtens nicht ganz Gesetzeskonform abläuft?"


Hi Hr. Moser,

Diesmal brauche ich Ihre Meinung & Ratschlag in einer Angelegenheit, die meines Erachtens nicht ganz Gesetzeskonform abläuft.

Die Fakten:
Auf meinen Wunsch hin - um dem nächsten Deppenkurs zu entgehen - hat mich der Vertreter meines AMS-Betreuers zu einem Infotag des D.R.Z. (Demontage & Recycling Zentrum) angemeldet.
So-weit-so-gut... Am 1. Arbeitstag - als \"Trainee\" - wurde mir vom \"Abteilungsleiter\" mitgeteilt, daß - wenn ich einen Termin ausserhalb habe, außer der obligatorischen Zeitbestätigung auch die Verpflichtung besteht, die fehlenden Stunden einzuarbeiten.

Während der \"Trainee-Zeit\" - solange der \"Teufelspakt\" noch nicht unterschrieben ist, werde ich nach wie vor vom AMS mit der Notstandshilfe etc. versorgt.
Also wird mir - meiner Ansicht nach - illegal eine extra Arbeitsleistung abverlangt.

Es Würde mich freuen bald Ihre kompetente Meinung zu erfahren und verbleibe
mit den besten Grüssen (30.11.13)

Antwort:
gratisarbeit ist nicht pflicht!
siehe auch Praktikum oder Schnuppertage
transitarbeitsplatz bei SÖB muss nach dem eigens angefertigten niedrigst-KV entlohnt werden.
nicht verpflichtet, sich einem Arbeitstraining zu unterziehen.
30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige
Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10
Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar
als beispiel
"Transitarbeitsplatz mit nur der Versicherungsleistung als Entlohnung ist
illegal"
siehe antwort unter: 25.07.12 "Pro Mente: Wir werden hier psychisch misshandelt."

OHNE GEWÄHR

PS:. TROTZ Zeitbestätigung besteht die Verpflichtung , die fehlenden Stunden
einzuarbeiten - GEHT GAR NICHT (M. M.) - HOLEN SIE SICH AUSKUNFT VON DER AK - auch wenn man als arbeitsloser nicht zuviel von der AK erwarten darf -
hier kann ich mir vorstellen, dass es eine auskunft gibt - falls danke für
rückmeldung.
?soetwas macht man nicht freiwillig denke ich? - oder? ALLES GUTE!

3.12.13 um 5.20 Uhr - von C. - "Hier die Antwort der AK"
Hallo Hr.Moser!
Ich habe mich bei der AK bezüglich des Einarbeitens der Arztstunden während der \"Einschulung\" beim D.R.Z. per Mail erkundigt.
Hier die - rasche - Antwort:

--->Sehr geehrter Herr C.!

Da Sie laut Ihren Angaben weiterhin Notstandshilfe beziehen, handelt es sich offenbar um eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice (AMS), zu der Sie zugewiesen wurden.

Unklar ist, was unter \"Einschuler\" zu verstehen ist. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Arbeitserprobung (Dauer bis zu vier Wochen) oder um ein Arbeitstraining (Dauer bis zu 12 Wochen) handelt.

Beide Maßnahmen sind gemäß der AMS Richtlinie \"Aus- und Weiterbildungsbeihilfen\" nur unter bestimmten Voraussetzungen und zur Erreichung eines bestimmten Zieles zulässig. Jedenfalls hat in der Regel eine Maßnahmenbelehrung zu erfolgen, durch die Ihnen die Gründe für die Zuweisung bekannt gegeben werden.

Generell müssen Maßnahmen zeitlich konkret befristet sein. Ein \"Einarbeiten\" von Fehlstunden, über die genannte Zeitdauer hinaus, ist daher nicht vorgesehen. Ebenso sehen wir keine Grundlage dafür, versäumte Maßnahmenstunden, insbesondere wenn sie aufgrund wichtiger Gründe entschuldigt sind, durch eine Verlegung der vereinbarten Maßnahmenzeiten nachzuholen. Erreichen die Fehlstunden ein Ausmaß, durch das das Ziel der Maßnahme (z.B. Feststellung der persönlichen Eignung) nicht mehr erreicht werden kann, käme eine vorzeitige Beendigung der Maßnahme in Frage. Würde Sie ein Verschulden daran treffen, könnte das AMS eine Sanktion (befristete Leistungssperre) verhängen. Daher empfehlen wir Ihnen, falls möglich, Arzttermine außerhalb der Maßnahmenzeiten zu vereinbaren. Entschuldigte Fehlzeiten (z.B: Krankenstand, notwendige Arzttermine) können natürlich keine Sanktion rechtfertigen.

Zum Einarbeiten von entschuldigten Verhinderungszeiten können Sie daher nicht verpflichtet werden. <---

Also nun werde ich diese Tatsache mit den zuständigen (A)Sozialarbeitern des D.R.Z. erörtern und Sie danach weiter informieren.
Beste Grüsse

Antwort:
Danke für die Rückmeldung und fürs am Laufenden halten!

3.12.13 um 8.54 Uhr - von K. - "Ist es rechtlich in Ordnung, wenn Kameras in Kursinstituten (updatetraining) installiert werden?"


Hallo, wollte mich erkundigen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn Kameras in Kursinstituten( updatetraining) installiert werden. Diese Information, hab ich bei einem Trainergespräch aufgeschnappt, daß ab nächstem neuen Jahr, bei updatetraining auf jeden Fall,bei anderen weiß ichs nicht, überall Kameras installiert werden sollen, die nicht nur den Trainer überwachen sollen sondern auch die Kursteilnehmer.Wie ist es denn dann das mit dem Datenschutz? Habt ihr davon schon etwas gehört? Liebe Grüße Uschi (@K.) Danke, daß ihr noch nicht aufgegeben habt.

Antwort:
Ich bin der Meinung, dass man sich nicht gegen den eigenen Willen filmen lassen muss! - Auch nicht, wenn jemand das Recht hat seinen eigenen Besitz (Raum) per Kamera zu überwachen!
Dann muss es mir zumindest gestattet sein, den Raum nicht zu betreten! (Ohne Gewähr)
Um eine richtungsweisende Antwort zu erhalten, ist hier eine Anfrage an die Datenschutzkommission dsk@dsk.gv.at (= "Ev. nicht unabhängig?") oder/und an Arge Daten webmaster@argedaten.at zu senden!
Danke für Rückmeldung nach deren Antwort

unter:
"Totalüberwachung bei Update Training?" (2.12.13)

3.12.13 um 0.33 Uhr - von L. H. - "Videoüberwachung"
Update Training: Eine Videoüberwachung ist meldepflichtig:

An CocherInnen: "Mitarbeiterkontrolle ist absolut unzulässig"
Aber auch Videoüberwachungen zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle sind gem. § 50a Abs 5 absolut unzulässig.

Kennzeichnungspflicht! Betroffenen muss es ermöglicht werden der Videoüberwachung auszuweichen
Sämtliche Videoüberwachungen, also auch jene die nicht meldepflichtig sind, müssen für Betroffene deutlich erkennbar, in einer Art und Weise gekennzeichnet sein, die es ermöglicht der Videoüberwachung auszuweichen. Bei Geschäften und Lokalen wird dies wohl nur durch einen entsprechenden (deutlich sichtbaren) Hinweis auf der Eingangstüre möglich sein.

Der Betriebsrat muss die Zustimmung geben und zwar in Form einer Betriebsvereinbarung!

(ohne Gewähr)

2.12.13 um 19.19 Uhr - von T*. - "Es ist traurig, wie menschenunwürdig es dort zugeht"


Hallo Christian,

danke für die Hilfe wegen dem negativen Umgang mit mir seitens des AMS. Sämtliche Begehren wurden konsequent abgelehnt weiterhin, nach heftigem Intervenieren beim Vorgesetzten wurde ich zu einem weiteren x-beliebigen Kurs geschickt, weiter weg von mir gehts nicht mehr, ich fühle mich nur bestraft. Auch, wenn das AMS meint, dass sie halt Kurse eingekauft haben und die müssen sie anbringen. Weswegen sie nicht individuelle Wünsche berücksichtigen können. Aber, wie ich erfahren habe - handhaben das die Mitarbeiter sehr unterschiedlich.

Ich habe nun eine Leistungseinstellung bekommen (glaube das ist keine Sperre), weil ich einen Kurs nicht angetreten habe auf Grund eines Vorstellungsgespräches. Grund - es wurde mir Absicht unterstellt.

Nun soll ich zu einem weiteren Kurs, trotz Leistungseinstellung gehen, es würde sich ja noch entscheiden, ob die Leistung weiter inaktiv bleibt oder ob diese Einstellung aufgehoben wird.

Ist das überhaupt rechtens? Bin ich überhaupt krankenversichert?

Ich wollte mich sogar am mit Begehren eingebrachten Kurs beteiligen, abgelehnt, und bei vollständiger Übernahme durch mich hieß es, das könnens machen, ist ja ihr Geld, das sie \"raushauen\". Aber anerkannt wird das dann nicht als Kurs.

Ich bin noch kein NH-Bezieher, d.h. es ist mein Geld, das für solche unsinnigen Dinge verausgabt wird, anstelle alles zu tun, mich in die Arbeitswelt zu bekommen.

Bewusstes Desinteresse und Ignoranz - sowohl bei Stellen als auch bei Kursen, wie soll ich da etwas erreichen. Ich könnte mich ja beim AMS abmelden war der wunderbare Rat.

Es ist traurig, wie menschenunwürdig das dort zugeht, schließlich will ich ja etwas erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
In einer Sperre ist keine weiter möglich!
Auch während der Sperre sind sie K-versichert!
Das AMS pfeift auf den demokratischen Rechtsstaat! Soviel zur Frage ob rechtens?
Es handelt sich um eine vorläufige rechtswidrige Einstellung der Leistung - I-tipferl-reiterei - = m. M. Sperre - je nach dem ob die Berufung erfolgreich ist!
Sie verlangen sofort - ev. eingeschrieben oder Abgabe auf Kopie bestätigen lassen - einen schriftlichen Bescheid - kommt der nicht muss ihnen das AMS einen Monat nach ihrer Bescheid-Forderung den Bezug auszahlen.
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
Wenn der Bescheid kommt legen sie sofort mit ihrer Begründung Berufung ein. Die ist kostenfrei!

Und auf keinen Fall selbst einen Kurs besuchen bzw. bezahlen. - Dann wird ihnen der Bezug gestrichen, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!

Zur Info: Selbe Kurse müssen nicht ein weiteres Mal besucht werden!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

("auch nicht bei selben Inhalt?")
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen (ohne Gewähr)

Bez. dem Tipp zur Abmeldung: "Schamgefühl-lose Ombudsmann-Antwort!" (13.03.13)

2.12.13 um 19.06 Uhr - anonymisiert - " Totalüberwachung bei Update Training?"


Servus Christian,

Zur Info, unter dem Deckmantel der 'Sicherheit' kommt die Überwachung Arbeitsloser!
Diese Woche bei Update Training in der Dresdner Straße 108, ein Gepräch mehrerer Trainer überhört,
wonach während der Weihnachtspause in sämtlichen Schulungsräumen Kameras installiert werden sollen.
Mehrere Trainer meinten dass sie so sicher nicht arbeiten werden und aufgrund dessen kündigen werden. lg (1.12.13)

Rückfrage:
das ist ein wichtiger hinweis - der hammer!
lässt sich dieser irgendwie belegen?
wo haben sie das gehört? danke!

1.12.13 um 16.03 Uhr - anonymisiert - "Installation von Kameras"
Servus, Bin zurzeit in einem Deppenkurs bei Update Training und wie schon erwähnt, war es ein Gespräch von ein paar 'Trainern' dass ich überhört habe.

Soweit ich mich erinnere, hat ein 'Trainer' in etwa gesagt, dass die ÖSB Holding (ÖSB Consulting, Itworks Personalservice & Update Training) über einen Betriebsrat verfügt
und somit ohne dessen Zustimmung im Rahmen von 'Sicherheitsmaßnahmen' die Installation der Kameras problemlos möglich ist.
Das ganze soll wohl Ende Dezember vonstatten gehen aber beweisen, na ja ... da müsste schon ein Verantwortlicher Auskunft geben.
Sollte diese Info veröffentlicht werden dann bitte nur anonym, danke. lg.

Anmerkung:
Ich veröffentliche, obwohl dieser Hinweis fraglich ist!
Auf das Betroffene in diese Richtung sensibel werden und die Ohren / Augen "spitzen"

3.12.13 um 8.54 Uhr - von K. - "Ist es rechtlich in Ordnung, wenn Kameras in Kursinstituten (updatetraining) installiert werden"
Hallo, wollte mich erkundigen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn Kameras in Kursinstituten( updatetraining) installiert werden. Diese Information, hab ich bei einem Trainergespräch aufgeschnappt, daß ab nächstem neuen Jahr, bei updatetraining auf jeden Fall,bei anderen weiß ichs nicht, überall Kameras installiert werden sollen, die nicht nur den Trainer überwachen sollen sondern auch die Kursteilnehmer.Wie ist es denn dann das mit dem Datenschutz? Habt ihr davon schon etwas gehört? Liebe Grüße Uschi (@K.) Danke, daß ihr noch nicht aufgegeben habt.

Antwort:
Ich bin der Meinung, dass man sich nicht gegen den eigenen Willen filmen lassen muss! - Auch nicht, wenn jemand das Recht hat seinen eigenen Besitz (Raum) per Kamera zu überwachen!
Dann muss es mir zumindest gestattet sein, den Raum nicht zu betreten! (Ohne Gewähr)
Um eine richtungsweisende Antwort zu erhalten, ist hier eine Anfrage an die Datenschutzkommission dsk@dsk.gv.at (= "Ev. nicht unabhängig?") oder/und an Arge Daten webmaster@argedaten.at zu senden!
Danke für Rückmeldung nach deren Antwort!

3.12.13 um 0.33 Uhr - von L. H. - "Videoüberwachung"
Update Training: Eine Videoüberwachung ist meldepflichtig:

An CocherInnen: "Mitarbeiterkontrolle absolut unzulässig"
Aber auch Videoüberwachungen zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle sind gem. § 50a Abs 5 absolut unzulässig.

Kennzeichnungspflicht! Betroffenen muss es ermöglicht werden der Videoüberwachung auszuweichen
Sämtliche Videoüberwachungen, also auch jene die nicht meldepflichtig sind, müssen für Betroffene deutlich erkennbar, in einer Art und Weise gekennzeichnet sein, die es ermöglicht der Videoüberwachung auszuweichen. Bei Geschäften und Lokalen wird dies wohl nur durch einen entsprechenden (deutlich sichtbaren) Hinweis auf der Eingangstüre möglich sein.

Der Betriebsrat muss die Zustimmung geben und zwar in Form einer Betriebsvereinbarung

(ohne Gewähr)

2.12.13 um 8.22 Uhr - von L. H. - "Explosion prekärer Jobs"


Der Soziologe Jörg Flecker über die Explosion prekärer Jobs, Mythen über den heimischen Arbeitsmarkt und ein Sozialsystem aus der Zeit vor Erfindung des Computers.
Jörg Flecker über prekäre Jobs: „In Österreich wird zu viel gearbeitet” (profil.at)

30.11.13 um 14.57 Uhr - von Mag. D. Y. - "Wollte nur mitteilen, dass ich die volle Nachzahlung erhalten habe"


Hallo Herr Moser,
wollte nur mitteilen, dass ich die volle nachzahlung erhalten habe. Was die Zeugen angeht wurde mir beim Gespräch gesagt dass das unerlaubt ist und sie weitere Personen ausschliessen.Das Gespräch allein war für mich ziemlich unangenehmen und müsste 2 std. über meine Verpflichtungen und Arbeitsunwilligkeit hören.

(4.07.13 - von De*. - "Sperre weil ich nicht schwarz arbeiten wollte?")

ich möchte sie jedoch noch mal um einen Rat bitten:
Kurz noch mal:Ich bin 2 Jahre arbeitslos(Notstandhilfe) und bisher neben meinem Studium als Kellnerin gearbeitet und somit bisher keinen Beruf (gehabt)gelernt, aber ich bin seit 18.11.2013 diplomierte Biologin (Diplom (Mag.) +annerkante von Ministerium für Wissenschaft und Forschung Diplom(Bak)(Bescheid-18.11.2013)).
Zurzeit habe ich mit rechten Schulter Probleme(Verkalkung) und habe noch immer schmerzen (Die Kontrollärztin mich gesundschrieb,da sie mich nicht ewig krank schreiben kann ???!!!!!). Ich habe eine Zuweisung zur Deppenkurs bekommen-Berufliches Kompetenzzentrum BFI ( Orientierung und Erprobung in Metal,Elektro,Kunststoffindustrie inkl. Arbeitsmedizinische Testung) (mit diesen Schulter schwer!) und bin zur "Die Berater" geschickt worden.Die Dame dort meinte (sehr nett) dass ich mich diplomatisch mit meiner Beraterin unterhalten muss , auch wenn sie mich schlecht behandelt. Ich suche schon Arbeit und will arbeiten.Bin bereit auch Kurse zu machen,solange sie sinvoll sind(Sprach kursoder weiterbildungkurse in meinen Beruf-Laborantin).

Laut AMS Vereinbarung- Ausgangsituation:
Arbeitssuche nach Krankenstand, dzt physicalische Therapie,berufsbegleitend Studium
benötigen Beratung hinsichtlich Berufsorientierung
Begründung:
-Aufgrung langer Vormerkdauer wird in Sozialökonomische und gemeinnützige Projekte (befristet Dienstverhältnisse) vermittelt.
-sie benötigen dringend Zusatzqualifikationen.Der Besuch zur Berufliches Kompetenzzentrum BFI wird ihre Chancen verbessern:Durch Verbesserung ihre Kenntnisse der Arbeitsmöglichkeiten bei angegebener gesundheitlicher einschränkungen
-eine Qualifizierungsmassnahme erhöht die Chancen usw.

Und meinen Fragen wären:

1.Sind nicht die Begründungen bei solchen Zuweisungen rechtswiedrig und wenn ja was kann ich machen? Am 11.11 habe ich an Infotag teilgenommen und wurde nicht in diesen Kurs aufgenommen.Die medizinische Untersuchung hat 5 min gedauert.Die Ärztin hat sich meine Befunde angeschaut und das wars.Ich bin in einer Warteliste.
2.Muss ich zur Verfügung stehen und was passiert wenn ich den Kurs nicht besuchen will?Ich habe zur Zeit des Infotages 11.11.2013 keine Berufsausbildung gehabt ,aber am 18.11.2013 - 2 Diplomen bekommen und meine Ausgangsituation sich geändert hat (neu qualifiziert und entsprechend umgeschult,wobei den Beruf als mangelkraft angesehen wird und die Suche des Arbeitsmarktes entspricht).
3.Wäre möglich die Teilnahme zu weigern( mit der Begründung dass die Beraterin mich nicht zur Umschulung zuweisen darf oder keinen konkreten Defiziten gennant worden sind (laut VwGhf))?Ist nicht die Vermittlung in SÖP rechtswiedrig und kann ich vl. Betreungplan ändern lassen und was kann ich als Begründung nennen?
Meine Beraterin meinte ,,Mir ist egal was für Titeln sie haben,sie sind Langzeitarbeitlos und sie müssen jegliche andere Tätigkeiten annehmen und wenn sie nicht in Krankenstand sind dann sind sie arbeitsfähig.Wiegern sie sich werden sie gesppert." Auf meinen Problemen mit Schultern(3 Befunde vorgelegt) hat sie gefragt"Was können sie dann arbeiten ".Ich antwortete leichte Tätigkeiten.Sie hat gefragt" Was denn, ich muss das eh nicht berüchsichtigen"(laut AIVG §9 (2) schon).Ich wusste nicht mehr was ich sagen soll.Somit hat mich auch zur diesem Kurs geschickt"Sie werden dort untersucht, für was für Berufe sie geignet sind"(laut VwGhf darf das nicht).Dort hat die" Infotag Lehrerin" gemeint, sie können mit mir Lebenslauf schreiben.Meinen Lebenslauf und Bewerbung wurden schon als Perfekt geschätzt,zusätzlich habe ich einen Kurs gemacht - Self Marketing,Communication,also was kann ich neues lernen?!Ich möchte gerne ruhig bleiben und nett sein aber das kann ich nicht mehr!

Ich werde mich über eine Antwort und Hilfe freuen.
Mag.D.Y.

Antwort:
Gratuliere zum Erfolg bez. Nachzahlung wie zu ihrer abgeschlossenen Ausbildung! Toll!

Wenn ihre gesundheitlichen Einschränkungen attestiert sind, muss das AMS darauf Rücksicht nehmen! - Schützt vor bestimmten DV.
Wichtig, sind sie mit der gesundheitlichen Beurteilung der AMS-Mobbingkursen" /ev. gekauften "Ärzten"? nicht einverstanden erheben sie Beschwerde/Einspruch mit Atteste/Gutachten von Vertrauensärzten / Fachärzten
>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen!

>
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

Gegen Deppenkurse können sie sich wehren, wenn sie schon solche Deppenkurse / welche gleichen Inhalts besucht haben!

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Deppenkurse müssen ihre Defizite ausgleichen. Sind solche nicht vorhanden bzw. besitzen sie die Fähigkeiten/Kenntnisse, die ihnen diese Deppenkurse vermitteln müssen, schon, so können sie "ev." verweigern bzw. wäre eine Berufung erfolgreich!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Für längerzeitige Arbeitslose haben die neoliberalen Ausbeuter eine faschistoide AUSNAHME: in den Gesetzestext aufgenommen!

Wenn sie mit dem Betreuungsplan nicht einverstanden sind, setzen sie einen Text zur Änderung auf und senden ihn eingeschrieben an ihre BeraterIn!

Zur Information bez.
Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ
"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter:
"Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)

"BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)

Aufsuchende Vermittlung ("Die Berater") freiwillig!

Immer Begleitperson zum Termin mitnehmen ("Wirkt Wunder")
Sollte dies ihre BeraterIn nicht erlauben?, gehen sie sofort zum Vorgesetzten/GeschäftsstellenleiterIn - mit ihrer Begleitperson - ist als stummer Zeuge erlaubt/zugelassen!

Bei Mobbing durch das AMS bzw. Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

SÖB-"Zwangsarbeit"-Transitarbeitsplatz muss nach dem eigens geschaffenen niedrigst-KV entlohnt werden!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! - Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!


Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!
(Ohne Gewähr)

1.12.13 um 20.16 Uhr - von L. H. - "Begleitperson soll sich ev. ausweisen können"
zu D.Y. Eine Begleitung zu Terminen bei Ämtern ist natürlich legitim, wenn man jemanden als Zeugen haben möchte! Wichtig: Was verlangt werden kann und häufig auch wird, ist dass sich die Begleitperson ausweisen kann! D.h. die Begleitung darauf hinweisen, dass ein Dokument zur Identitätsfeststellung mitzubringen ist, ansonsten kann die Begleitung aufgrund mangelnder Identitätsfeststellung abgelehnt werden! Das amtliche Dokument kann ein Personalausweis, ein Reisepass, ein Führerschein oder eine Bürgerkarte sein! (30.11.13)

2.12.13 um 18.48 Uhr - von Mag. D. Y. -
Hallo Herr Moser,
sie sind der Hammer!Ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Es ist Ihnen zu verdanken dass ich Erfolg hatte! Die Rechtslage ist ziemlich verwirrend und schwer zu verstehen,deshalb meine Frage noch mal.

1.Deppenkurs-Ausbildungdefiziten bei mir KEINE. Aber,eben wegen gesundheitlichen Einschränkung brauche ich neu Orientierung (laut AMS). AUSNAHME Regelung.......eine (ausführlichere) Begründung der Maßnahme vor Zuweisung entfallen kann...ABER.....Ein Ausschluss vom Bezug der Geldleistung setzt aber jedenfalls voraus, dass entsprechende Gründe für die Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegen ....spricht müssen es nicht Begründen , jedoch müssen Gründe (Defizite) vorliegen (für die Zuweisung), wenn ich das richtig verstanden habe?In dem Fall gilt trotzdem den Satzt- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! Da ich arbeitswillig bin und den Deppenkursbesuch freiwillig ist (wenn keine Defizite da sind,wie eben den Fall) dürfen sie meinen Bezug ohne Grund nicht sperren (in dem Fall haben sie keinen)?

2. SÖP-mag sein dass eine AUSNAHME gibt,aber laut VwGhf dürfen sie mich nicht an Dritte vermitteln (Z.B. It-work oder ähnliche)?! Habe ich das richtig verstanden? (1.12.13)

Antwort:
es gibt kein losungswort zur deppenkurs-befreiung
es ist wahrscheinlich mit (rechtswidriger?) sperre zu rechnen und die haben sie dann mit berufung zu bekämpfen.
nach langer arbeitslosigkeit besteht nicht mehr die pflicht zur aufklärung - ausnahme-link

SÖB ist dank spö-övp eine zumutbare DV - wenn nach KV entlohnt wird.
die links in SOned - sollen Falls - bei der berufungsbegründung helfen.
risiko ist dabei

wichtig auch zu wissen um welchen kursinhalt es sich handelt - damit sie sicher sein können, dass sie die defizite nicht haben, die dort ausgeglichen werden müssen - bzw. auch ob SÖB zwangsmassnahme oder deppenkurs

gesetz wurde mit der AlVG-novelle geändert
ams darf an dritte vermitteln - aber nur AMS darf arbeitsstellen vermitteln
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

mit rechtswidriger sperre ist immer zu rechnen - ist mit dem rechtsweg
>(Berufung / da das AMS "noch" über seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit verfügt, ist ev. in weiterer Folge eine VwGH- Beschwerde zu erheben!)< zu bekämpfen! alles gute! OHNE GEWÄHR

2.12.13 um 10.28 Uhr - von Mag. D. Y. - "Ich werde versuchen, mich zu wehren"
Danke Herr Moser! Sie und die Seite sind grosse Hilfe!
Ich werde versuchen, mich zu wehren und vorbereiten (ich rechne eben mit einer Sperre). Ich will arbeiten und ich werde Arbeit finden, aber nicht unter Zwang ( in SÖB),und auch keine sinnlosen Kurse besuchen , die mir nichts bringen.
LG Mag.D.Y

29.11.13 um 17.39 Uhr - von W*. - "Weiterbildungs-Antrag abgelehnt"


Hallo,
erstmal HUT AB - vor Euren Seiten!
Nun muß ich auch einmal hier eine Frage stellen. Ich habe beim AMS eine Förderung für eine Weiterbildung beantragt. Diese wurde mittels Mitteilung abgelehnt. Dient nicht der Verbesserung der Vermittlung...
Habe ich hier auch einen Rechtsanspruch einen BESCHEID statt der Mitteilung zu verlangen? Würde dann eben in Berufung gehen und weiter Instanzen anrufen, da ich dies genau andersrum sehe.
DANKE falls Ihr hier eine Antwort habt.
Liebe Grüße, W.

Antwort:
Auf tatsächliche Qualifizierung/Ausbildung gibt es leider keinen Rechtsanspruch nur die Pflicht zu Volksvertrottelungskurse/Deppenkurse!
Aber unbedingt weiter auch lästig sein!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)

28.11.13 um 15.35 Uhr - von G. - "BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe"
"Stattdessen gibts einen anderen Verblödungskurs"


Hallo Christian!

Das AMS hat mir das BBRZ wieder storniert nachdem ich ihnen geschrieben habe ich möchte bitte schrifftlich von ihnen haben das ich dort erscheinen muss und ohne das ich möchte und auch möchte ich von ihnen schrifftlich haben eine Stellungsnahme das wenn ich nicht gehen sollte mir der Bezug gesperrt wird. Darauf hin habe ich einen Anruf erhalten und das BBRZ wurde storniert. Statt dessen habe ich nun einen anderen Verblödungskurs aber damit kann ich einsweilen Leben . Ob ich zufrieden bin steht aber auf einen anderen Blatt denn alles was man mir aufzwingt mach mich richtig wütend. Gruß G.

28.11.13 um 5.20 Uhr - von D*. - "Möchte in knapp 4 Monaten umziehen"


Hallo,
ich bin arbeitslos und möchte umziehen, von Wien ins Waldviertel. Hab dort ein kleines Häuschen gekauft. Möchte im März umziehen, also in knapp 4 Monaten. Die Wohnung in Wien muss ich kündigen 3 Monate vorher, also stehe ich theoretisch die 3 Monate nicht zur Arbeitsvermittlung, zumindest wird das AMS so sehen, denn wie sollen die mich wo vermitteln wenn ich schon die Wohnung gekündigt habe, aber im Waldviertel kann ich auch nicht vermittelt werden weil ich die 3 Monate noch in Wien bin. Was soll ich tun, wenn ich nichts sage verlangen sie dann das AG wieder zurück wenn sie vom Umzug erfahren und dass ich es schon 4 Monate vorher gewusst habe.
Mit freundlichen Grüssen
D.

Antwort:
Grundsätzlich ist das AMS des Bezirks zuständig, in dem sie gemeldet sind!
Bis März Wien und danach das AMS ihrer neuen Heimat/Wohnorts!
"Nur" weil sie bald umziehen verlieren sie nicht die Versicherungsleistung!
Wird erst zum Problem, wenn sie eine Arbeit in Wien vermittelt bekommen!
Oder einen Deppenkurs wenn er länger, als ihr Wien-Aufenthalt, dauert!
Ich tue mir bez. Ratschlag bei diesem AMS / MitarbeiterInnen selbst schwer.
Natürlich wäre es vorteilhafter gleich Bescheid zu sagen - auf das sich die Arbeitssuche auf ihren neuen Wohnort konzentriert!
Andererseits kommt es auch auf ihren AMS-Betreuer bzw. seine/ihre Boshaftigkeit / Unseriosität an, ob ev. der Wille zum Benachteiligen / Schädigen vorhanden ist?
(Schätzen sie ihre BeraterIn ein und entscheiden sie dann, ob sie ev. gleich Bescheid geben!)

Andererseits, wenn sie zur Zeit vom AMS Ruhe haben, sind ev. die wenigsten Schwierigkeiten / Komplikationen zu erwarten, wenn sie mit dem Bescheid geben noch zuwarten? (ohne Gewähr)

28.11.13 um 18.34 Uhr - von L. H. - "Übersiedlungsbeihilfe"
zu D: Einen Vorteil der frühzeitigen Bekanntgabe der geplanten Übersiedlung würde ich nur dann sehen, falls Sie im Waldviertel einen Job finden sollten! Dann hätten Sie Anspruch auf die Übersiedlungsbeihilfe!


26.11.13 um 15.36 Uhr - von N. N. - "Erfahrung mit Integratio + AMS in 2013"


Guten Tag Herr Moser,
Meine Erfahrungen mit AMS und Vereinigung die sich für Menschen mit Behinderung einsetzten soll.
Ob Sie es veröffentlichen überlasse ich Ihnen. Bitte aber mit NN als Signatur!

Meine Erfahrung(en).
Integratio - Ein Gesellschaft von der WKO zu Unterstützung von Menschen mit
Behinderung bei der Arbeitsplatzsuche.
Wurde mir von Bundessozialamt "empfohlen".

1. Name: Integratio.
2. Wie und wo die einen unterstützen können kann ich bis heute nicht sagen.
3. Ich sitze bei der guten Frau 2 Stunden mit 0 Ergebnis.
4. Ich komme bei Integration an.
5. Die gute Frau will über meine Krankheit mir mit reden.
a. Ohne im Beisein von einem Arzt.
b. Sie ist auch keine Ärztin.
c. Also was soll das, Sie wird es ja eh net verstehen.
6. Zügig geht das Thema zu dem Punkt.
a. Sie bräuchte Befunde und Arztbriefe.
b. Meine Augen werden immer größer
c. Man bekommt gleich ein Zetterle zum Unterschreiben das man einverstanden ist das Daten weitergeleitet werden. Ich weiss den "Fachausdruck" nicht mehr dafür. Das man auf den Datenschutz verzichtet.
7. Als braver Österreicher unterschreibt man den Wisch, und gibt natürlich nix weiter. Sie ist zufrieden und....
8. Ich verabschiede mich.
Es wurde viel geredet es kam nix dabei raus.
Was die eigentlich machen ist mir bis heute noch nicht klar.
9. Die Dame ist hartnäckig.
Nach einigen Wochen werde ich angerufen, wo den die ärztlichen Unterlagen bleiben.
Ich war noch guter Hoffnung Sie kapieren es von selber.
Ich habe dann der Dame sehr deutlich gemacht, daß:
a. es keine ärztlichen Unterlagen von mir gibt, werde ich weiter dazu genötigt, verfasse ich einen entsprechenden Brief an die Integratio und den Volksanwalt.
b. Auch gebe ich den Fall weiter an die Rechtschutzversicherung/Anwalt.
c. Dann war mal Ruhe.
d. Dann wurde ich darauf aufmerksam gemacht diese Informationen würden aber mögliche Arbeitgerber benötigen.
e. Ich fragte nach und erklärte der guten Frau: Es wird sich wohl nicht um Ärzte handeln - oder? also geht das niemanden was an.
f. Ich habe die gute Frau aufgeklärt: Arbeitgeber bekommt nur Schreiben vom Amt mit % Satz der Behinderung und sonst gar nichts, und Ende der Diskussion.
Was sollen sich irgendwelche Hanseln über meine arztlichen Unterlagen den Kppf werden es eh nicht verstehen. Also was soll das?
Hier fangen die Laiendarsteller an Arzt zu spielen. Fein!

Meine Meinung zu dem: Will da die Wirtschaft zu sehr privaten Daten von Menschen mit Behinderung kommen?

AM AMS:

Ich wurde mal darauf aufmerksam gemacht - ja was lese ich den da? Sie haben eine Behinderung? Man sieht ja nix?
hmmm Ich erstaunt: Es fahren nicht alle Menschen mit Behinderung mit dem Rollstuhl rein.
Die Welt ist leider nicht so einfach in sw zu sehen.
Ich frage weiter: Wie glauben Sie Krankheit an einem Menschen zu erkennen?
Damit war es für mich erledigt weitere Diskussionen zu führen.
Weil, Antwort kommt ja eh keine. Nur Standardrhethorik.
Klar, in der aktuellen Zeit gibt es ja keine kranken Menschen mehr. Das ist halt einfach Pech wenn es einen trifft.

Das Aufnahmegerät läuft mit. Also lassen wir die Leute reden.
PS: Wenn ich alleine am AMS bin ohne Begleitung - zeichne ich die Gespräche auf.
Der Herr meint, na ja im Beruf haben Sie ja eh keine Einschränkungen????
aha.... fein wie sich Leidln am AMS die Welt zurechtbiegen können.
Ich habe den Kerl aber vorher erklärt das die Firma mich wegen Behinderung weiterhaben wollte.

Auch wieder ein selbsternannter Arzt,........ klar weil dort so viele Genies sind!
Ich denke mir: Lächle und lass Ihn reden.

LG
(bitte auch keine Initialen veröffentlichen, nur NN - Danke)

Antwort:
"Sowas" nicht unterschreiben


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