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25.03.13 um 19.51 Uhr - von Tr*. - "Arbeitslos und am Verzweifeln"
"Seit dieser Aussage kämpfe ich mit Depressionen und Angstzuständen"

"Der AMS-Ombudsmann hat sich als falsches Schw... entpuppt."


Sehr geehrter Herr Moser !

Ich bin seit Anfang 2011 arbeitslos (das erste Mal in meinem Leben, nach 13 1/2 Jahren lückenloser Anstellung), war seither in 4 sinnlosen "Perspektive neu blabla"-Kursen,und habe nach 1 1/2 Jahren Kampf und verschwendeter Zeit vom AMS den Kurs zum Personalverrechner zugesprochen bekommen.
Diesen habe ich im Dezember 2012 mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen, und suche seither Arbeit auf diesem Gebiet, was sich aus Mangel an praktischer Erfahrung schwierig gestaltet.
Meine AMS-Beraterin meinte, mir würde recht bald das drohen was als "Sozioökonomische Dienste" bekannt ist.
Seit dieser Aussage kämpfe ich mit Depressionen und Angstzuständen, vor allem auch deshalb weil ich nicht weiss was das AMS mir alles antun kann, und ich auch nicht weiss an wen ich mich mit Fragen wenden kann..der AMS-Ombudsmann hat sich als - verzeihen Sie den Ausdruck - falsches Schw... entpuppt.
Kann das AMS einem alles aufzwingen ? Bzw kann man irgendetwas dagegen tun ?
Ist die Zwangsbeglückung mit diesen sozioökonomischen Diensten zeitlich begrenzt oder auf Dauer ?
Was genau sind Transitarbeitsplätze ? Wer wird wann zu so etwas gezwungen ? Kann man dem entkommen ? Für wie lange sind diese Arbeitsplätze ausgelegt ?
Wenn ich richtig liege, ist ein Transitarbeitsplatz ein "normales Dienstverhältnis", sprich nach diesem Transitarbeitsplatz wird mein Arbeitslosengeld/der Notstand neu berechnet, auf Basis des Transitgehalts, ist das richtig ?
Gibt es im Raum Graz eine Art Selbsthilfegruppe, oder Ansprechpersonen denen man vertrauen kann ?
Ich bin für jeden Tip dankbar,
lieben Gruß,

Antwort:
"Absichtlich erzeugte Armut über SÖB-Anstellung"
jeder kann nach dreimonatiger arbeitslosigkeit in diese "zwangs"-arbeit gezwungen werden.
meistens sind dies zwangsmassnahmen /"zwangsarbeit" auf bis zu ca. 9 monate ausgelegt. ist dank "sozial"-Minister Hundstorfer SPÖ / ÖVP etc. ein zumutbares Dienstverhältnis.

die schweinerei liegt, neben dem zwang zu dieser arbeit, in der daraus resultierenden neuen bemessungsgrundlage, die den betroffenen, sind diese noch keine 45 jahre alt, den "ev. höheren" notstand um bis zu einigen hundert euro kürzt - die opfer also in die armut hievt.
(neue bemessungsgrundlage nach 28 wöchigen (auch SÖB)-DV.
- Rahmenfrist: 28 wochen werden ev. über 5 jahre zusammengerechnet)

ja besuchen sie AMSEL dort gibts unterstützung/ zuspruch / ev. hilfe

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Ihre Äusserung zum Ombudsmann ist voll verständlich und nachvollziehbar!
Zu Ombudsmann siehe auch unten! alles gute!

26.03.13 um 18.56 Uhr - von Tr*. - "Ich bin zum ersten Mal arbeitslos, und schockiert über diese Zustände"
"Ein System das mich jetzt wie -sorry- Scheisse behandelt"
Sehr geehrter Herr Moser !
Danke für die rasche Antwort.
Natürlich ist das Veröffentlichen ok, ich wäre nur (aus Angst) dankbar wenn mein Name nicht genannt wird.
Ich bin zum ersten Mal arbeitslos, und schockiert über diese Zustände..wenn ich die Bezüge die ich mehr als 13 Jahre lang verdient habe Brutto für Netto ausbezahlt bekommen hätte, statt die Hälfte davon in ein System zu pumpen das mich jetzt wie -sorry- Scheisse behandelt, müßte ich mir lange keine Sorgen mehr machen.
Es ist mir ein Rätsel, wieso diese Thematik dermassen an der Öffentlichkeit vorbei geht.
Können Sie mir die genauen Regeln/Unterschiede zwischen sozioökonomischen Diensten und Transitarbeitsplätzen sagen ? Ist das eine dasselbe wie das andere (vor allem Bezugstechnisch) ?
Ist es Zufall wie lange man dazu verdonnert wird, oder steckt ein System dahinter ?
Wie beeinflusst Krankenstand den ganzen Irrsinn ?
Was muss ich unterschreiben und was nicht ? (kann ich einen Dienstvertrag vorher prüfen lassen) ?
Gibt es ein Minimum für Notstand ?
Ich hoffe, Sie nehmen mir meine vielen Fragen nicht übel..das Schlimmste an dem ganzen ist die Ohnmacht..nicht zu wissen was Sache ist, keine Ansprechperson zu haben, und sich verraten und verkauft zu fühlen.
Um zu erklären was mich zu dem Schluss gebracht hat, den Ombudsmann als falsches Schw... zu bezeichnen:
Ich hatte um eine rechtliche Auskunft gebeten um zu wissen was ich muss und was nicht..eine ganz allgemeine Frage..als erstes kam von ihm die Frage nach meiner Sozialversicherungsnummer zurück, die ich törichter Weise beantwortete..einen Tag später bekam ich dann meine Antwort - allerdings nicht vom Ombudsmann, sondern vom stvr Leiter des AMS.
Vielen Dank nochmal, lg (25.03.13)

Antwort:
ist das selbe bzw. werden die anstellungen in den SozialÖkonomischenBetrieben (gemein-nützige Vereine - besser: dem Gemeinen nützliche Vereine)
als Transitarbeit-splätze bezeichnet - muss nach eigens dafür entworfenen niedrigstKV entlohnt werden.

versuchen sie ev. den vertrag vor der unterschrift überprüfen zu lassen - obwohl das nicht gerne gesehen wird. es auch ärger geben könnte. auch sitzt die AK mit in diesem "arbeitslosenentrechtungs"-boot, weswegen von dieser seite ev. keine hilfe in dieser angelegenheit zu erwarten ist! trotzdem probieren, schon alleine deswegen um den AK-leuten ihre unvereinbarkeit näher zu bringen - ev. um bei dem einen oder anderen das schamgefühl zu aktivieren!
Siehe auch:
Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"
Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)


folgen sie sämtlichen links (unterstrichen) in der gästebuch-antwort
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Zum Verständnis!
Eine Arbeitsmarktpolitik gestaltet
von der neoliberalen Elite, die Personen aus ihren Reihen/Unternehmen in die Politik senden und so ihre Interessen in Gesetze "formen" lassen!
Über politische Rahmenbedingungen werden dann die Menschen u.a. in den Niedriglohn-Sektor gezwungen / wird Lohndumping betrieben!
Als Beispiel Finanzminister Grasser, Wirtschaftsminister Bartenstein etc.!
KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik,

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!
und besuchen sie AMSEL - alles gute!

25.03.13 um 21.44 Uhr - von Tr*. - "Hilft" Krankenstand bzw ein Attest über Depressionen ?"
Sehr geehrter Herr Moser !
Danke für die Links, ich habe begonnen sie durchzuackern..
Gibt es für die Notstanshilfe eine Mindest-Untergrenze ? Und wielange muss ein Transitarbeitsverhältnis dauernd damit der Bezug danach berechnet wird ?
"Hilft" Krankenstand bzw ein Attest über Depressionen ?
Im Forum fand ich u.a. den Eintrag
"Guten Abend!
Da mir in diesem Jahr schon einmal die Notstandshilfe für 6 Wochen gestrichen wurde, weil ich den Ausbeutervertrag bei Trendwerk nicht unterschrieben habe, muss ich diese Woche nun zu Jobtransfair."

Daraus ergibt sich die Frage ob mir das AMS den Bezug streichen kann wenn ich etwas nicht unterschreibe bzw wenn ich bei den Transitverbrechern nicht unterschreibe ?! Vielen Dank (!)

Antwort:
28 WOCHEN siehe oben

es gibt keine notstand untergrenze - bei niedrigen notstand, besteht ev. die möglichkeit den betrag über die mindestsicherung auf ca. 750 euro aufstocken zu lassen.

schreiben sie den spruch statt der unterschrift
unterschrift-verweigerung alleine darf zu keiner sperre führen - wenn doch
berufung einlegen! sperre nur bei teilnahme-verweigerung!

wenn sie ein ärztliches attest haben - sie also vermindert arbeitsfähig sind - ist eine berufung auf eine ev. sperre wegen verweigerung ev. erfolgreich.

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

es besteht halt die gefahr zu AMS-eigenen ärzten geschickt zu werden - drum ist ein attest vom vertrauensarzt / facharzt wichtig

SoNed darf nicht zum krankenstand raten, auch wenn viele betroffene versuchen sich damit zu schützen bzw. den beginn verzögern.
(Wie unter "
Krankenstandsflucht" beschrieben handelt es sich "meist" um keine Simulation) OHNE GEWÄHR


25.03.13 um 16.22 Uhr - von P. Z*. - "Betrifft die Deppenkurse vom AMS"


Sg.Hr.Moser
Betrifft die Deppenkurse vom AMS

Ich habe mich heute mit dem §10 Alvg auseinandergesetzt und die Bestimmungen gelesen.Dazu ist mir folgendes eingefallen.
Ist es nicht so das man diesen Paragraphen auch so interpretieren könnte wie folgt:
Wenn ich angenommen zu so einem Kurs verdonnert werde und ich mich nicht weigere diesen anzunehmen,hätte ja in diesem Fall eine Vermittlung seitenes des Ams Erfolg gehabt,weil ich ja zum einem Arbeitvermittler vermittelt wurde.Und da stellt sich nun meine Frage.Es ist ja so das die meisten private Arbeitsvermittler (Unternehmensberater etc.)sind und ich auf weisung des Ams dort zu erscheinen habe da mir ja sonst das Arbeitslosengeld gestrichen wird.Ist ja daselbe wie wenn ich zu einer Firma nicht vorstellen gehe.Da es aber so ist das ich in so einem Kurs auch irgendwelche Tätigkeiten verrichten sollte (sei es nur Lebenslauf schreiben oder blöd reden) hätte ich ja meiner Ansicht nach einen Arbeitsplatz.Ich denke mir das einmal so weil wenn ich nicht anwesend bin erwarten mich ja Sanktionen wie in einer Firma halt auch.Wäre da nicht ein Ansatz darüber nachzudenken ob das nicht ein Arbeitsverhältnis wäre das sozialversicherungspflichtig und nach kollektivlohn (je nachdem was d! er Kursbetreiber für ein Gewerbe hat)bezahlt werden müßte.Weil es ist ja im Prinzip egal ob ich in so einem Kurs sitze oder weitervermittelt werde .Aber einerseits würde es so sein daß das Ams mich los ist und der Kursbetreiber für meinen Lohn aufkommen muß, ich aber wieder sagen kann hat er nicht die passende Arbeitsstelle muss ich sie nicht annehmen.Das einzige was ist er kann mich entlassen und ich stehe wieder beim Ams. Wäre da nicht irgendwo eine rechtliche Lücke zu entdecken. Mfg P.

Antwort:
Diese Farce / Mobbingkurs/Deppenkurs wird als "Schulung" ausgewiesen, - bzw. als Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt - , nicht als zumutbares DV.! Bei einer Verweigerung wird ihnen trotzdem Arbeitsunwilligkeit vorgeworfen!

>Gemäß § 9 Abs. 1 AlVG ist arbeitswillig, wer u.a. bereit ist, sich zum Zwecke beruflicher Ausbildung nach- bzw. umschulen zu lassen oder an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.
§ 10 Abs. 1 AlVG bestimmt (u.a.), dass der Arbeitslose für die Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer der auf die Weigerung folgenden sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, wenn er ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt.<

Sollten sie das Risiko eingehen und mit ihrer Argumentation den
Rechtsweg bis zum VwGH zu beschreiten, so senden sie uns einen Bericht über den Ausgang!
Denke wird nicht von Erfolg gekrönt sein! (Ohne Gewähr)

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!


25.03.13 um 11.42 Uhr - von Ti. - "Unterstützung fürs Bedingungslose GrundEinkommen abgeben"


Es ist soweit daß man seine Unterstützung bis zum 14.02.2014 fürs BedingungsloseGrundEinkommen abgeben kann:
http://www.grundeinkommen.at/
Ab 1.000 000 Unterstützer in mindestens 7 EU-Staaten gehts dann weiter...
Bitte weiterleiten und bewerben.
Gruss Ti.


22.03.13 um 13.32 Uhr - von SZ. - "Berufung erfolgreich!
"Sperre wurde aufgehoben, da ich vorher nicht über meine Defizite informiert wurde"


Sehr geehrter Herr Moser,

vor einigen Wochen haben Sie mir sehr geholfen, als mich das AMS zum 2.Mal zu Jobtransfer schicken wollte.
Habe heute wieder auf Ihrer Webseite nachgesehen, dieses “Problem” dürfte besonders im Wahljahr 2013 sehr akut sein.

Bei mir hat sich folgendes ergeben:
Habe Jobtransfer abgelehnt mit der Begründung, dass ich zuhause die Infrastruktur für Bewerbungen habe und diese Firma sowieso keinen adäquaten Job für mich hat.
Sofortige Androhung Bezugssperre durch AMS.
Musste 4 Wochen auf einen Termin bei meiner Beraterin warten, um die entsprechende Niederschrift aufzusetzen, die ja vollkommen umsonst ist/war.
Bescheid über Sperre erst nach 6 Wochen erhalten.
Habe Berufung eingelegt, mit der Begründung dass ich keine Info über “Defizite” oder “fehlende Kenntnisse ...” hatte.
Nach 4 Wochen kam nun Berufungsentscheidung, 9 Seiten lang, meine gesamte Berufung wurde in den Bescheid übernommen, die Sperre wurde nur aus “FORMALEN” Gründen aufgehoben, da ich vorher nicht über meine Defizite informiert wurde, Geld hatte ich einige Tage später gottseidank am Konto.

Im Bescheid ist nun angeführt, dass mein Alter (über 50) und meine Langzeitarbeitslosigkeit (4Jahre) als “Defizit” gelten, d.h. das AMS kann mich jederzeit wieder zu einem solchen Transitarbeitsplatz schicken und es scheint dass ich gar nix dagegen unternehmen kann. Habe gestern mit der Arbeiterkammer telefoniert, diese meinen, dass eine solche Zuweisung seit einigen Jahren gesetzlich abgedeckt ist.
Wie ist Ihre Meinung dazu?

Meine Beraterin erklärte mir übrigens, sie hätten Anweisung “von oben”, alle LZ über 50 zu solchen Transitarbeitsplätzen zu schicken, meine Einwände, dass ich mir das finanziell nicht leisten kann, 40 Std. irgendwo zu sitzen für 850,—/M, wurden mit einem Achselzucken abgetan.
Auf meine Frage, warum ich vom AMS keine Stellenangebote erhalte, erklärte sie, die Berater hätten so viele Kunden, dass nur mehr verwaltet werden kann und keine Zeit ist, Jobangebote für uns zu suchen.

Gerne können Sie wieder veröffentlichen unter sz.

Liebe Grüße, Danke dass es Sie gibt!!!! (21.03.13)

("Schmarotzer-Betrieb-Job Transfer, Bitte um Hilfestellung" 9.12.12)

Antwort:
Ist strittig - Es braucht bei Langzeitarbeitslosigkeit nicht unbedingt eine Belehrung zur Vermittlung, aber Langzeitarbeitslosigkeit und Alter alleine sind keine Defizite!

-
AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP haben einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

>In Fällen, in denen die Erforderlichkeit einer Maßnahme zur Wiedereingliederung offenkundig sei? - brauchts keine Belehrung?
Ein Ausschluss vom Bezug der Geldleistung setzt aber jedenfalls voraus, dass entsprechende Gründe für die Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegen!

>VwGH: Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte.
unter
unbestimmte Zeit als unzulässig.<

Hier braucht es ev. (nach verlorener Berufung) den
Rechtsweg bis zum VwGH - ev. mit Verfahrenshilfe_VwGH. (ohne Gewähr)


21.03.13 um 6.29 Uhr - von Ka. - "Je länger ich hier lese, desto mehr Gallensaft produziere ich"


Sehr geehrter Herr Moser,

je länger ich hier lese, desto mehr Gallensaft produziere ich.

Was ich mich seit langem Frage, warum geht Mann/Frau nicht auf die Straße? Demos gibt es genug, aber eine Demo von Arbeitslosen meines Wissens nicht. Wozu gibt es Volksbefragungungen oder sonstige demokratische Instrumente?

Sie \"rufen\" immer wieder zum stillen Wiederstand auf. Ich befürworte auch reden/schreiben, statt kräftezehrendem Streit. Was ich aber befürchte, dass die Probleme von Arbeitssuchenden \"im stillen Kämmerlein\" auszusitzen sind und \"keiner\" soll viel davon erfahren. Ich wette, die wenigsten Österreicherinnen sind über die Vorgangsweise vom AMS informiert bzw. ist über die Armutsfalle in der Arbeitslosigkeit/Notstand informiert.

Da wird dann auchnschnell de Ruf laut:\" Ja wenn wir das gewusst hätten...!\" Dann hätte man vielleicht anders gewählt, etc.

Ich recherchiere seit längerem bezüglich der Anrechnung vom Einkommen der/des Lebensgefährtin/des Lebensefährten. Obwohl es sichnimmer wieder Laute Aufschreie von wegen diskriminierend, entgegen allen möglichen Bestimmungen und Gesetze - auch von der AK - finde ich keine VGH Entscheidung darüber. Wie kann man gerade in so einer wichtigen Frage nicht aktiv werden? Ich meine aber nicht sie, sondern Parteien, Gruppierungen etc.

Traurig!!!

LG Ka. (20.03.13)

Antwort:
Nein - Ich rufe zum gewaltlosen, nicht zum stillen Widerstand auf.
Der "Stille" ergibt sich daraus, weil jeder "Mut" mit Existenzvernichtung gleichgesetzt wird - weswegen sich diese menschenverachtende Behörde so leicht tut, Menschen einzuschüchtern!
Und deswegen leidet mein Optimismus bez. Arbeitslosen-Demo! Was schön und erforderlich wäre!
Was bleibt ist, wie sie sagen, die Öffentlichkeit zu informieren - denn was sich hier abspielt kann man ja nicht glauben! - Vielleicht geht sich dann ja früher oder / eher später eine Demo aus!

Was aber immer öfter passiert - gut ist - und sich hoffentlich noch ausweitet sind
Beschwerden der Betroffenen an mehreren Adressen!
Wie die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft! (siehe "Auszüge" auf
Widerstand)

Auch die "Stille" muss differenziert werden, sieht man sich folgenden Link an.
Diese Infos von Verzweiflungstaten dringen selten an die Öffentlichkeit!
("
AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen"
"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich" 18.08.12)

Hier noch der Link zu
"Rechtswidrigen" Anrechnung des Partnerschaftseinkommen!"
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!


20.03.13 um 11.56 Uhr - von C. - "Fragt sich nur, ob die letzten 20 Jahre mit Studium und anschließendem bisherigem Berufsweg als Jurist als wertlose Vergangenheit abzuhacken wären?"


Lieber Herr Moser,

ich muß Ihnen wieder über meine jüngsten Erfahrungen mit dem geschätzten AMS berichten.

Regelmäßig rege ich mich beim AMS über die Deppenkurse auf, denn die wenigsten von uns brauchen Kurse, sondern einen Job.
Mitten in der City gibt es einen "besonders kompetenten" Kurs, wo man mir trotz dreifacher Nachfrage nicht sagen konnte/wollte, was tagsüber konkret zu erwarten ist respektive wie man bei der Beseitigung allfälliger Defizite vorgehen werde.
Sinngemäße Antwort: Gruppentraining, Einzelcoaches und verpflichtende Workshops.
Anschließend verließ ich diesen Ort.

Bravo, genau so sind nämlich fast alle Deppenkurse aufgezogen. Herr Moser, Sie konstatieren immer wieder vollkommen richtig: kennt man einen Deppenkurs, kennt man alle.

Für mich heißt das, Selbststudium beim U-Bahnzeitunglesen, erzwungene Kommunikation in oder außerhalb des Raucherkammerls, die 157. Überarbeitung des CV sowie ein bißchen EDV-Training. Einzelcoaches sind nichts anderes als die sentimentale Betrachtung der Vergangenheit unter 4 Augen oder das Beschreiben von bunten Kärtchen mit seinen Hobbies etc!

Das AMS will mich offensichtlich schnell loswerden. Wie praktisch, daß die Wiener Linien gerade 20 Leute als Stationsaufsicht suchen.
Als knapp 40 jähriger Jurist bin ich da der beste Kandidat. Fragt sich nur, ob die letzten 20 Jahre mit Studium und anschließendem bisherigem Berufsweg als Jurist als wertlose Vergangenheit abzuhacken wären?!

Hier sieht man einmal wieder, daß dem AMS das Wohl der einzelnen Menschen völlig gleich ist, Hauptsache man fällt schnell aus der euphemisierten Statistik und kann dem AMS bei der generellen Bedarfsdeckung behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
C


19.03.13 um 19.20 Uhr - von T. - "Wider Erwarten hat mir das AMS den Bezug nicht gesperrt."


Hallo Christian,

hier folgt Update2 zu meinen Einträgen von:
29.01.2013 19:23 \"Söb Schmarotzer\" / 12.02.2013 14:32 \"Update zu meinem Eintrag\"

wider Erwarten hat das AMS einen Rückzieher gemacht, und mir den Bezug nicht gesperrt. Vermutlich weil ich die Maßnahme bei Jobtransfair schon einmal besucht habe.
Inzwischen habe ich aber schon wieder eine neue Zuweisung erhalten. Lt. Aussage meines Betreuers handelt es sich um eine Weiterbildungsmaßnahme wo diverse Kurse belegt werden können, wie zB.: Englisch, ECDL usw. . Der Kurs nennt sich \"Neue Wege, für Personen ab 30\". Für mich sieht es aber so aus, als ob es sich um eine gewöhnliche Coaching Maßnahme handelt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum gerade dieser Kurs ausgewählt wurde. Gibt es da einen Haken bei dieser Maßname?

Viele Grüße
T.

Antwort: "Kennst du einen Deppenkurs, kennst du alle!"
Ich würde nicht - bei sämtlichen oder gerade anstehende Deppenkurse - nach einen besonderen Hacken suchen!
"Übrigens reicht bei allen Mobbing "eh" als Hacken"
Wenn, dann ev. in der Hinsicht, als das durch verschiedene Module versucht wird Qualifikation zu simulieren!
Ansonsten muss dieser genauso Defizite ausgleichen.

>Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme / zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)


19.03.13 um 14.26 Uhr - von Se*. - "Kein Verlass bez. Ausbildung"


Ich brauche ihre Meinung. Bin seit 2 Jahren arbeitslos. Vorher habe ich als bau hilsfarbeiter gearbeitet für 3 Jahren. In einem Tag ich bin aufgestanden und konnte ich gar nicht mehr bewegen, zum Notfall gegangen und ergebniss war dass mein kreutz kaputt ist:kalkablagerung. na ja ich bin nur 23 Jahre alt. Arzt hat gesagt sollte ich nie mehr in Baustelle arbeiten. 2 Monate krankestand, gekündigt und dann zu ams. Nach Beratung bekomme ich par Tage später Einladungen wieder fürs Hilfsarbeiter, sofort in ams angerufen und abgelehnt. Dann mein Berater hat mir empfiehlt ein Ausbildung zu machen. ok ich wollte und ich will it teckniker werden aber mir wurde gesagt dass kein Plätze gibt und musste ich zuerst deutschkurs weil kein Osterreicher bin, dannach habe ich Edv Kurse wie ecdl core und advance. Also 2 Jahren wieder verloren. Im jaunar hat mich aber erfreut dass ich ein Einladung bei bfi für it Techniker bekommen habe. endlich! Im 1 Tag bei bfi waren wir 100 Leute für nur 10 Pl!
ätze!!!..sowas hat mir niemand gesagt. Ich musste die aufnahmen Tests machen und habe ich alle mit positive Bewertung geschaft. wir waren dann nur mehr 20 Leute. nach interwiew aber wurde ich abgelenht weil kein PRAKTIKUM habe!!!wie bitte??? Zurück zum ams und mein Berater hat gesagt dass bis Juni keinen Kurse mehr gibt und muss jetz eigentlich in job transfair gehen. aber ich will dass nicht! Ich war heute bei Ausnahme und habe ich doch mein punkt gesagt aber trozdem muss ich gehen. ich habe am Freitag wieder ein Gespräch mit mein Berater anfordet und ich glaube wird mein letzte chanche sein. habe ich 2 Jahre um nicht verloren? ich konnte ja gleich Arbeit suchen statt zu hoffnen für ein Ausbildung. Warum haben die nicht gleich gesagt die vorausetzungen von anfang an und warum kann ich nicht bis Juni warten? weil in Juni gibt wieder einstig moglicheit ohne Praktikum vorausetzung. Wie soll ich job transfair ablehnen und wie soll ich mit mein Berater sprechen???ich bitte um H!
ilfe. Und danke dass sie mein stoty gelesen haben.

Antwort:
Sie müssen wissen, dass sie es mit extrem unseriösen Personen/Behörden/Einrichtungen zu tun haben und deshalb das Gesagte nicht überbewerten dürfen!
Sie dienen in "Summe" den Millionen-Geschäften eines Wirtschaftszweig in dessen Massnahmen sie gezwungen werden dürfen!
Gleichzeitig aber keinen Rechtsanspruch auf tatsächliche sinnvolle Ausbildung haben.
Tut mir leid, wenn ich ihnen mitteilen muss, dass das Gesagte dieser Behörden-MitarbeiterInnen und/oder verbundenen Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen nicht mehr Wert ist, als das was sie nach verrichteter Notdurft im WC runterspülen!

>Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Bezüglich Ausbildung müssen sie weiter lästig sein!

Und gehen sie, wenn möglich, nur mehr mit Begleitperson zu AMS-Termine!

19.03.13 um 14.13 Uhr - von R*. - "Erkenntnis bez. Trottelverein"

"Aber so was von einem Trottelverein habe ich noch nie erlebt. Da geht es offenbar um Statistiken zu türken und JEDEN in irgendeinen Trottelkurs zu stecken, einfach Steuergelder en gros zu vernichten"


Bin leider schon einigen Monaten einkommenslos, zu tun hab ich immer etwas :-) War vorher viele Jahre in der Industrie tätig, hatte auch Führungspositionen inne. Leider kann ich viele der üblen Geschichten über das AMS jetzt durch eigene Erfahrungen bestätigen. Ich bin arbeitswillig, hatte auch schon Bewerbungsgespräche, sogar in der Endrunde, leider aber jemand anderer den Job bekommen. Einen Job bekam ich leider nicht, da mir eine betriebswirtschaftliche Ausbildung fehlt- wäre auch eine Führungsposition gewesen. Ich bringe daher motiviert meinem Betreuer einen Kostenvoranschlag für den Wirtschaftsführerschein- genauso geschrieben wie es für das AMS notwendig ist. Daraufhin werde ich in einen Kurs zum BEST geschickt, anstatt die Bestätigung für den Kurs zu bekommen. Nach einem \"Info-nachmittag\" erfolgt die Zuteilung zur \"Clearing-woche\". Es vergehen wieder einige Wochen. In der Clearingwoche sitze ich mit Personen im Raum, die noch nie einen Computer bedient haben, oder!
damit gearbeitet haben. Es wird erklärt was es für Kurse gibt, von Word über Excel, Buchhaltungskurse etc. Bei einer Erklärung Zwischenfrage einer jungen Dame: Was ist Outlook? - nur um zu zeigen welches Niveau hier herrscht. Ich bin hier, weil ich nur den Wirtschaftsführerschein machen WILL. Am ersten Tag der Clearingwoche gibt es einen deutsch und einen mathe-test. der Mathe test ist ungefähr auf dem Niveau: wieviel ist 6x7, 8x9, oder setzen Sie die Zahlenreihe fort: 200, 400, 800, .... der deutsch test ein paar Bestrichsetzungen und ss oder ß und einen freien Aufsatz mit 10 Sätzen schreiben; ich möchte anmerken dass ich sowohl Matura als auch Studium habe, als auch eine Menge Berufserfahrung mitbringen, trotzdem spiele ich dieses Spiel mit. Die nächsten Tage vergehen damit, dass jeder einzeln zu einer Betreuerin aufgerufen wird. Dazwischen gibt es Gruppenspiele wie: was ist gender-mainstreaming? was ist typisch männlich/weiblich? Und das jeden Tag von 8-14h, ich nehme m!
ir schon ein Buch zum Lesen mit. Frage: glauben die im Ernst d!
as mich
das für den nächsten Job fit macht, oder wie? Reine Zeitverschwendung! Als ich an der Reihe war zum Einzelgespräch hat sich die nette Trainierin beinahe entschuldigt, dass ich hier sein muss. Der Kurs den ich machen möchte, den gibt es nur alle 2 Monate und der nächste passte mir nicht in den Kram, und für den übernächsten könne sie mich noch nicht anmelden, da bekäme ich Schwierigkeiten mit dem AMS. Sie empfahl mir daher beinhart in den Krankenstand zu gehen, was ich dann ganz verwundert auch tat. Das ist Steuergeldverschwendung ERSTER KLASSE! Ich weiss nicht wer hier wen schmiert, aber das geht ja wohl kaum ärger! Wenn man überqualifiziert ist muss man wohl so was über sich ergehen lassen, dass man downgegraded/verblödet wird. Daraufhin hatte ich beim AMS-Betreuer die nächste Vorladung. Er war etwas unfreundlich wieso ich krank war. Fragte ihn, ob er glaube, dass mich diese Art von primiteven Tests beruflich weiterbringen. \"Ach so? Das machen die da?\" Ich habe mir den K!
ommentar verkniffen, ob er eigentlich den leistesten Tau einer Ahnung hat WOHIN er mich überhaupt geschickt hat, aber lieber nicht mit der OBRIGKEIT anlegen. Anstatt zu fragen, ob es den Kurs gibt, den ich machen möchte, hat er mich einfach beinhart in den nächsten Kurs eines anderen Instituts geschickt, ich glaub ich träum...ich fürchte mich wird dort ein deja vu ereilen, hab schon auf der internet seite gelesen die haben auch sogenannte \"clearing-woche\"....was soll ich machen, ich will nicht meine Bezüge verlieren. Aber so was von einem Trottelverein habe ich noch nie erlebt. Da geht es offenbar um Statistiken zu türken und JEDEN in irgendeinen Trottelkurs zu stecken, einfach Steuergelder en gros zu vernichten. Ich betone: ich bin arbeits- und weiterbildungswillig, aber was für Prügel einen da in den Weg gelegt werden ist einfach unfassbar...Das ganze ist einfach ein Verein, der sich selbst am Leben erhält und zunimmt mit der Summe an Arbeitslosen. Man bekommt langsam d!
en Eindruck, die die das System füttern (die Arbeitenden) sind!
hier di
e gelackmeierterten und den Sozialschmarotzern wird Tür und Tor geöffnet! Ich würde mich freuen, wenn man das irgendwo kund tun kann um dieser Packelei ein Ende zu setzen und dass sie aufhören Leute zu sekkieren die wirklich was weiterbringen wollen. Ich bin gespannt ob ich jemals zu dem Kurs komme, den ich machen möchte oder ob mir dann noch ein anderer Kurs \"schmackhaft\" gemacht wird (wie bewerbe ich mich richtig- ha ha ha!!) :-(( LG

Antwort:
Diese, den menschlichen Geist beleidigenden und versichertengemeinschafts-schädigenden, Mobbingkurse sind nur über Berufung bei "rechtswidriger" Bezugssperre zu bekämpfen!

Die Deppenkurse müssen ihre Defizite ausgleichen - ist das nicht möglich weil sie schon ausgeglichen wurden oder erst gar nicht vorhanden sind so ist die Berufung auf eine Sperre wegen Verweigerung erfolgreich!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Auf tatsächliche Qualifikation / Schulung gibts keinen Rechtsanspruch, deshalb lästig sein und nicht aufgeben!

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg
/ Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("
Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)

Dazu die Anmerkung:
Unsere Arbeitsmarktpolitik zerstört Menschen und die Gesellschaft!


18.03.13 um 14.05 Uhr - von D*. - "BBrz-zugesagter Kurs nun doch nicht?"
"Ich wende mich an euch weil ich echt ziemlich verunsichert und verzweifelt bin."


Hallo,

ich wende mich an euch weil ich echt ziehmlich verunsichert, und verzweifelt bin.
Also, ich bin jetz seit einiger Da hat man mir eine Ausbildung als heimhilfe in Aussicht gestellt , aber man müsste eben zuerst mit meiner Ams Beraterin sprechen.
Dies habe ich abgewartet , nun.. beim nächsten Termin fragte ich was nun jetz sei,.. da wurde mir nur ausgewichen.. mir wurde statt einer Antwort einfach gesagt das wir um die zeit zu überbrücken eine Arbeitsstelle suchen sollte.. so als ob ich das die ganze zeit nicht tun würde.
Ich merkte dann noch an das ich den Kurs eigentlich nur wegen denm besseren Verdienstmöglichkeiten machen würde!
Plötzlich ist es gegangen das man eine Vollzeitstelle sucht nach mehr als einem Jahr wollte ich genau das!
Aber ich frage mich was steckt dahinter und wieso will mein BBRZ berater mir nix mehr sagen wegen dem Kurs.
Nnun hab ich doch Angst das ich den Kurs dann machen kann , aber alle Kosten selber tragen muss.
Ich bedanke mich schon jetz für eine Antwort.
Mit netten Grüssen, D.

Antwort:
Ich denke, was ihre Angst betrifft kann ich sie beruhigen!
Es geht nicht darum den Kurs zu verschieben, um ihnen die Kosten dann anzulasten, sondern das AMS hat anscheinend entschieden, dass es ihnen den Kurs doch nicht gestattet/finanziert.
Seriösität ist nicht die Stärke dieses "Amtes" mit/und seiner Zwangsmassnahmen!
Da ihnen der Kurs mehr oder weniger schon in Aussicht gestellt wurde, will man ihnen anscheinend nicht sagen, dass er ihnen doch verweigert wird ?
Eine Lösung wäre also, dass sie in der "Zwischenzeit" eine Arbeitsstelle annehmen, denn dann wäre der Kurs / "das Zugesagte" sowieso hinfällig!
(ohne Gewähr)
Aber sie können nicht zu einem Kurs gezwungen werden, dessen Kosten sie selbst zu tragen hätten! Bzw. Man kann sie nicht zu Kurs-Kosten zwingen!
So etwas wäre nur freiwillig möglich!
Ich weiss jetzt nicht ob sie den Kurs unbedingt wollen!
Wenn ja, dann seien sie lästig und bestehen sie auf den zugesagten Kurs!
Dessen Kosten natürlich das AMS trägt!

"
Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg
/ Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("
Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)


18.03.13 um 12.00 Uhr - von J*. - "Keine Mindestsicherung für AlleinerzieherIn?"
"Alleine komme ich gegen diese bürokratische Frotzelei nicht an "


Hallo Christian, wirklich super, dass es diese Plattform im Internet gibt! Ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos, habe 3 kleine Kinder und habe, nachdem ich den Antrag bei der MA40 bereits am 20.12.2012 (!) gestellt habe am 12.3.2013 einen negativen Bescheid der Mindestsicherung im Postkasten gehabt, nachdem ich inzwischen drei Mal persönlich dort bei einem/-r Sachbearbeiterin war, um geforderte Unterlagen nach zu bringen. Jedes Mal habe ich dort die Auskunft erhalten, dass nun wirklich alle Unterlagen da sind, um eine Entscheidung zu treffen. Das Allerschlimmste ist, dass damit auch mein damit zusammengeekoppelter Antrag auf Wohnbeihilfe einfach abgelehnt worden ist und ich bin jetzt schon 2 Mieten im Rückstand! Kannst Du mir raten, oder irgendjemand hier im Forum, an wen ich mich wegen der Berufung wenden kann? Alleine komme ich gegen diese bürokratische Frotzelei nicht an und die Zeit und mein Geld sind knapp, der Rahmen der Kreditkarte ist jetzt mit den Essenseinkäuf!
en bald am Limit und dann weiß ich nicht mehr weiter. LG, J
(15.03.13)

Antwort:
versuchen sie es bei
AMSand - dort gibts ev. hilfe

Sperren - Berufungen - Zuweisungen
Rechtsbüro AMSAND Beratung
jeden Donnnerstag
18-20h
Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien
selbstverständlich kostenlos Kontaktadresse und Information
amsandbuero@gmx.at
oder
ev.
Aktive-Arbeitslose
melden sie sich wies ausgegangen ist.

und besuchen sie unbedingt die caritas - miete und strom ev. per erlagschein -
einkaufsgutscheine - ev. bargeld.

versuchen sie ev. auskunft übers Sozialtelefon zu erhalten
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
unter:
"
Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

Immer mit Begleitperson beim Amt auftauchen! Erschwert die Frotzelei sehr!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

19.03.13 um 11.46 Uhr - von L. H. - "zu Mindestsicherung für Alleinerzieherin:" "Wichtig: Beleg als Nachweis!"
Ich würde überhaupt nicht aufs Sozialamt gehen, sondern jeden Antrag und die Unterlagen faxen (
Antrag in Wien einfach aus dem Internet laden) und zusätzlich eingeschrieben aufgeben, wobei auf dem ersten Blatt der Empfänger und der Inhalt des Faxes stehen sollte also Antrag + Einkommensbescheid etc... Nachfragen und Druck machen via E-Mail. Auf Schaden hinweisen, der eintritt, wenn das Geld verspätet kommt! Es stehen ohnehin alle Unterlage am Antrag, die beizubringen sind - wenn die da sind - dauert es ca. 3-4 Wochen, 3 Monate dürfen Sie nur warten, wenn Unterlagen ausständig sind. Wichtig ist vor allem, dass man einen Beleg in Händen hat (daher auch wenn persö!
nlich dort gewesen, zusätzlich etwas schriftlich einreichen) hat, wann der Antrag gestellt wurde, weil ab dem Zeitpunkt die Nachzahlung beginnt, wenn man das belegen kann!!!


17.03.13 um 20.48 Uhr - von L. H. - "Mord im Jobcenter"


Bilder einer Aufwallung (faz.net)
16.03.2013 · Ahmed S. hat im Jobcenter Neuss die Arbeitsvermittlerin Irene N. erstochen. Warum, kann er selbst nicht erklären. Seine Anwälte setzen auf verminderte Schuldfähigkeit. Doch zwei Gutachten kommen zu einem anderen Ergebnis.

("
De. - Tödlicher Angriff auf Jobcenter-MitarbeiterIn" "Familienvater ersticht seine Sachbearbeiterin" - 26.09.12)


17.03.13 um 20.35 Uhr - von Al. - "Solidarität und Protest im JObcenter"
"Wann werden wir in Österreich eine solche Aktion veranstalten?"


"Solidarität und Protest im JObcenter mit einem vollsanktionierten Hartz Iv Empfänger. Diese Sanktion bedeutet, dass er beispielsweise laufende Kosten für Internet, Strom, Gas und Wasser nicht mehr begleichen kann. Auch die Mietkosten sollen für diesen Zeitraum nicht mehr gezahlt werden. Einzig und allein ein Lebensmittelgutschein steht dem Betroffenen zur Verfügung.\" wann werden wir in Österreich eine solche Aktion veranstalten? Wie vernetzen wir uns stärker?

"Hartz IV ein Totmacher - Es reicht! Die Strasse ruft! Jetzt gnade Euch Gott!" (gegen-hartz.de) (14.03.13)


17.03.13 um 19.28 Uhr - von B*. - "Wird nach Heirat der Notstand gestrichen?"


hallo herr moser, mein freund und ich möchten heiraten . er verdient 1300? wobei 560,- als alimente an seine kinder gehen. ich bekomme derzeit 800,- notstandshilfe, habe selbst 3 kinder die bei uns leben, und mich würde interessieren ob mir nach der heirat der notstand gestrichen wird. am ams wurde ich mit einem *das müssens ausprobieren* abgespeist... danke lg b.. (15.03.13)

Antwort:
Leider fehlt, bei dieser Berechnung, auch mir der genaue Durchblick!
Ich kann ihnen nicht sagen wieviel und ob sie weniger bekommen!
Ev. ist davon auszugehen, dass die (gemeinsame) Summe bei Partnerschaft ca. 1150 Euro ausmacht - zuzüglich versch. Freigrenzen.
Hier der
Link zu den Infos über Freigrenzen (Siehe einige Fragen bzw. Antworten!)
Die Gefahr dass sich, nach der Heirat, die Summe eures Einkommens, im Vergleich zu jetzt, verkleinert ist gegeben! (OHNE GEWÄHR)
Ev. gehen sie mit Begleitperson zum Geschäftsstellenleiter und lassen sich diese Auskunft geben! (Danke für ev. Rückmeldung)


17.03.13 um 9.37 Uhr - von Ti*. - "Bezugssperre wegen DV.-Verweigerung aus gesundheitlichen Gründen?"


Guten Tag, Herr Moser
Ich bin seit Mitte Dezember 2011 arbeitslos, jedoch seit einem Jahr geringfügig beschäftigt. Bin auf der Suche nach einem Job im technischen Verkauf. Das AMS hat mir einen Job bei einer Brandschutzfirma vorgeschlagen, den ich aus gesundheitlichen abgelehnt habe. Danach wurde mir der Notstand für 6 Wochen gestrichen. Eine Untersuchung bei der AMS Ärztin erfolgte danach, diese hat mein Problem (Beeinträchtigung des rechten Ellbogens nach kompliziertem Bruch-dadurch Schmerzen nach dem Heben von Lasten) jedoch heruntergespielt.
Erstens hätte ich ein Problem damit den ganzen Tag Feuerlöscher zu tragen, zweitens entspricht der Job nicht meinen Vorstellungen. Jetzt möchte ich dagegen berufen. Was können Sie mir raten. Mit freundlichen Grüssen Ti.

Antwort:
Ja, gehen sie in
Berufung !
Aber sie brauchen ein ärztliches Attest von einem "Vertrauensarzt" bzw. von einem Arzt der nicht vom AMS bezahlt wird/"gekauft ist"! - Denn hier ist eher von "Kartell" als von Unabhängigkeit zu reden!

Ohne einem ärztliches Attest eines unabhängigen Arztes brauchen sie nicht in Berufung gehen! - Also holen sie sich eins und legen sie unbedingt Berufung ein!
Kämpfen sie darum!

Anm.: "Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte
(ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der
Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)


14.03.13 um 11.52 Uhr - von A*. - "Nach Krankenstand wegen telephonischer Rück-Meldung kein Geld?"


ich bitte um ihre hilfe !!!

ich habe dieses monat kein geld vom ams bekommen (pensions vorschuß)!

es wird behauptet das ich mich nach meinem letzten krankenstand im jänner 2013 bis jetzt nicht gesund gemeldet habe und es keinen beweis dafür gibt weil ich mich wie immer bei der sogenannten \"serviceline\" telefonisch gesund gemeldet habe!

es wird behauptet das ich mich erst jetzt am 8.03.2013 gesund gemeldet habe,jedoch war ich an diesem tag überhaupt nicht mit dem ams in kontakt,weder telefonisch,mail oder persönlich!

ich denke mir das meine telefonische gesundmeldung einfach verschlampt wurde und nun hat mich einfach irgend jemand von der serviceline am 8.3. gesund gemeldet.

laut auskunft der wgkk wurde meine gesundmeldung auch schriftlich ordnungsgemäß bereits gleich nach dem krankenstand ans ams weiter geleitet und ich habe mich sofort beim ams telefonisch gemeldet denn das machte ich bisher immer so und ohne probleme!

ich habe keine ahnung wie die sich das vorstellen und wie ich meine monatlichen rechnungen bezahlen soll .....

bitte um hilfe (auch vom rechtsanwalt wenn es möglich ist) wie ich nun weiterhin vorgehen soll (arbeitsgericht usw.) denn ich kann ja keinen beweis erbringen das ich mich telefonisch gesund gemeldet habe!

hier anbei sende ich ihnen noch den ganzen mailverkehr mit dem ams der letzten tage und ich weiß auch gar nicht mit wem ich da überhaupt maile denn unterschrieben wird immer nur mit \"ams\".

auf jeden fall melde ich mich vom \"e-ams\" ab und werde auch die \"serviceline\" nie mehr in anspruch nehmen !
ich akzeptiere nur mehr alles schriftlich per post oder persönlich,
genauso wie die es haben wollen!

ich bin 45 jahre alt und wegen krankheit im pensions verfahren über die pva seit ca.3 monaten.

mfg,
a. (12.03.13)

hier nun der mailverkehr: (Anmerkung: Im Anhang dabei")

Antwort:
au - mist -
niieee müdlich per telefon zurück melden.
wurden sie nicht aufgeklärt, dass sie nach dem krankenstand von der
krankenkassa die krankenstandsbescheinigung holen und diese dann dem AMS
bringen sollen/müssen?

irgendwie sollten sie versuchen nachzuweisen, dass sie sich telephonisch
zurück gemeldet haben.
bzw.
ev. datenauskunft beantragen
vielleicht ist eine notiz zu finden die auf ihr gespräch mit dem AMS hinweist.
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)
unter:
Datenschutz
auch um nachzuforschen wer sie am 7./8. angemeldet hat wenn sie es nicht waren?
also
verlangen sie das vorgehen bzw. die bezugs-einstellung schriftlich - per bescheid, den sie dann
berufen. dort bringen sie sämtliche begründungen vor - wer hat sie am 7./8. angemeldet?

>>besuchen sie die caritas - miete strom etc. per erlagschein -
ev. einkaufsgutscheine - ev. bargeld. - erzählen sie denen die wahrheit / den sachverhalt

genauso zum sozialamt als versuch um ev. um einmalige hilfe anzusuchen!

13.03.13 um 19.40 Uhr - von A*. - "Ein AMS-Mitarbeiter hat mir dann einmal gesagt das es genügt wenn ich mich telefonisch gesund melde"
hallo Herr Moser

vielen dank für die rasche antwort !!

also ich habe das früher immer so gemacht(persönlich zur krankenkassa und
gleich mit dem wisch zum ams....
irgendein mitarbeiter in der service zone vom ams hat mir dann einmal gesagt das es genügt wenn ich mich telefonisch gesund melde,da ja die krankenstands bestätigung sowieso automatisch von der wgkk ans ams weiter geleitet wird .

ich habe das dann bisher schon oft so gemacht und mir damit lange wartezeiten am ams erspart und bisher noch nie damit probleme gehabt.

also bringt es nichts wenn ich gleich ans arbeitsgericht schreibe?

naja,ich mache jetzt einmal die berufung und verlange erst noch den bescheid über die bezugs einstellung !

es ist echt wahnsinn was man sich bieten lassen muß und der witz dabei ist ja auch das ich dem ams zur zeit gar nicht "zur verfügung" stehen muß da ich mich im pensions verfahren befinde und in dieser zeit keine kontrollmeldungen habe und keine "kursmassnahme" !

mfg,
a

Antwort:
ja genau - aber vorher bescheid verlangen und in berufung gehen - in weiterer folge
VwGH-beschwerde ev. über Verfahrenshilfe_VwGH.

ja weisen sie in der berufung / einspruch darauf hin, dass sie das immer
(sehr oft) so gemacht hatten und es keine probleme gab.
>zur caritas und sozialamt gehen!

Ps. und in zukunft - wie sie schreiben - angelegenheiten nur mehr schriftlich erledigen! - wegen nachweis!

13.03.13 um 20.32 Uhr - von A*. - "Ans Sozialamt habe ich heute bereits geschrieben"
ja danke vielmals,ans sozialamt habe ich heute bereits geschrieben und warte was da raus kommt....
übrigens finde ich ihre"soned" seite mehr als toll und finde die mühe von ihnen sehr bewundernswert !!! vielen dank mfg, a

14.03.13 um 19.35 Uhr - von Stephan - "Telefonat mit dem AMS ganz einfach nachzuweisen"
hallo christian. zu a. 14.3.13 11.52uhr:
das telefonat mit dem ams ist ganz einfach zu beweisen, in dem man einen einzelgesprächsnachweis seines telefonanbieters beantragt.

bei einem handyvertrag ist dies in den meisten fällen sogar selbst,sofort und kostenlos von der internetseite des anbieters downzuloaden möglich.

mit dem sollte es für a. kein problem sein, den anruf der rückmeldung vom krankenstand mit datum und uhrzeit einwandfrei zu beweisen.

liebe grüsse stephan


13.03.13 um 17.25 Uhr - von C. B. - "eAMS Konto löschen"


Hallo Christian

ich weiß nicht ob es sich schon rumgesprochen hat: laut AMS Linz kann man eAMS Konto unter Einstellungen (rechts oben) dauerhaft löschen “Konto löschen”...
Ich selbst hab eAMS Konto aus bekannten Gründen nie aktiviert, da es laut einer “Richtlinie zur Verwendung eAMS Konto” unter Punkt 6ff. immer noch freiwillig ist und ohne Sanktionen.

Die zweite Alternative ist es “ruhend” stelle zu lassen, mit dem Hinweis, zukünftige AMS Dokumente wie Stellenvorschläge nur per Post etc.... Am Besten schriftlich ! Dann ist zwar eAMS Konto aktiv, aber Stellenvorstellvorschläge, werden dann per Post zugestellt.
Sorry sollte Info doppelt sein, schönen Tag!

LG
C. B.

Vorsicht bei BFI Kursen, da BFI Trainer vom AMS die Anweisung haben, soviele eAMS Kontos zu eröffnen wie nur möglich. Die Trainer haben keine Ahnung, nur wie man Konto eröffnet und aktiviert. Sie drohen auch mit Bezugssperren, sollte man sich Weigern Konto zu eröffnen. Möglich das sie Prämien bekommen. (12.03.13)

(ohne Gewähr)


13.03.13 um 16.44 Uhr - von I*. - "Beraterwechsel"
"Ich wende mich an euch, da ich ziemlich verzweifelt bin mit dem AMS"


Hallo Herr Moser,

ich wende mich an euch, da ich ziemlich Verzweifelt bin mit dem AMS.

Ich bin seit circa 1,2 Jahren Arbeitslos und schreibe fleißig Bewerbungen,
aber bekomme leider viele Absagen. Bin seit diesen Jahr bei der Prandaugasse 8 Wien Kagran gemeldet. Und habe einem Berater bekommen der unfreundlich ist. Ich habe eine Beschwerde an den Herrn Dr. Buchinger, und an denn Herrn Fleischlig, geschrieben da ich einen Beraterwechsel möchte. Hier ist die Email

Sehr geehrter Herr XXX,

Bezug nehmend auf Ihr Email vom 10.3.2013, das Sie an den Vorstand des AMS
Österreich, Herrn Dr. Buchinger, sowie an Herrn Fleischlig von der
Ombudsstelle ams.help der Landesgeschäftsstelle des AMS Wien gerichtet
haben und das in weiterer Folge zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet
wurde, bedauere ich, dass Sie die bisherige Betreuung durch Ihren Berater
des AMS Prandaugasse negativ erlebt haben, muss Ihnen dazu jedoch leider
mitteilen, dass Beraterwechsel im gesamten AMS Wien grundsätzlich nicht
vorgenommen werden können. Einer der Gründe dafür ist, dass Beraterwechsel
die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, der auf eine Aufteilung der zu
betreuenden KundInnen nach dem Geburtsdatum aufgebaut ist, gefährden
würden, wenn keine zwingende Notwendigkeit dafür vorliegt.

Zwingende Notwendigkeit für einen Beraterwechsel liegt lediglich dann vor,
wenn auf Grund eines Naheverhältnisses zwischen KundIn und BeraterIn, z. B.
wegen Verwandtschaft, Befangenheit besteht, die eine objektive Betreuung
grundsätzlich in Frage stellt.

Die Mehrheit der Regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien bietet jedoch
KundInnen, die mit ihrer/m BeraterIn unzufrieden sind, Teamberatungen als
Lösung an. In diesem Fall bleibt zwar weiterhin der/die bisherige BeraterIn
für die Betreuung zuständig, allerdings wird zu den Beratungsgesprächen
noch eine weitere Person - in der Regel der/die AbteilungsleiterIn oder
StellvertreterIn - hinzugezogen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen wollen kontaktieren Sie bitte den Leiter oder dessen
Stellvertreterin der für Ihre Betreuung zuständigen Abteilung in der
Regionalen Geschäftsstelle Prandaugasse. Da dadurch mehrheitlich eine
Verbesserung des Einvernehmens zwischen KundIn und BeraterIn erzielt werden
kann, ist Ihnen aus meiner Sicht dieser Schritt in jedem Fall zu empfehlen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen zu einer Klarstellung beigetragen haben
und ich Ihnen damit dienlich sein konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Wie soll ich mich jetzt verhalten und vorgehen? Danke und Respekt für die Webseite.

Antwort: "Unseriösität, Menschenverachtung, etc. ist Teil des Konzepts!"
(
BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!)

Auf deren Angebot gehen sie nicht ein, dann haben sie bei Terminen zwei von dieser Sorte/dieser unseriösen, menschenverachtenden Behörde gegen sie!

Nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mit! ("Wirkt Wunder!")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

Zu Ombudsmann siehe auch unten!


13.03.13 um 10.03 Uhr - von C. - "AMS-Ombudsmann-Zynismus stellt frei die Betreuung durchs AMS zu beenden, zumal diese freiwillig wäre"


Werter Herr Moser,

ich bin ein kanpp 40 Jähriger langzeitarbeitsloser Akademiker. Das AMS hat mich erneut einem sinnlosen Deppenkurs zugeteilt.

Daraufhin habe ich der Landesgeschäftsstelle geschrieben, daß das AMS bis dato nicht fähig/willens ist, meine Defizite festzustellen und eine hierfür geeignete Maßnahme zur Beseitigung ebenselbiger zu finden.

Der Ombudsmann hat mir nun eine lange Antwort übermittelt, die natürlich auf mein Anliegen kaum eingeht sondern mir unter anderem freistellt, die Betreuung durchs AMS zu beenden, zumal diese freiwillig wäre und ansonsten hätte ich auch Pflichten (nämlich die Kursbesuche) zu erfüllen.

Ich brauche einen Job und keinen Deppenkurs, von denen ich in 6 Jahren schon unzählige besucht habe.

Die \"Lösung\" mit dem Krankenstand ist weniger meines. Gibt es andere Möglichkeiten, diesen Mobbingkurs ohne den üblichen Schikanen durchs AMS (Bezugssperre) abzuwenden?

MfG
C.

Antwort:
Nein, Deppenkurs ist nur über
Berufung gegen die "ev. rechtswidrige" Sperre bei Verweigerung zu bekämpfen!
Ihnen wurden die Defizite in den unzähligen Deppenkursen schon ausgeglichen!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

"Diese Ombudsmann-Antwort ist nur ohne Schamgefühl möglich!"
>"
Er meint mit
"die Betreuung durchs AMS zu beenden, zumal diese freiwillig wäre",
wohl, dass sich Betroffene, wenn sie freiwillig auf die Versicherungsleistung verzichten, der kriminellen Laufbahn widmen sollen um existieren zu können? - oder meint er ev. die Betroffenen sollen halt dann die Wohnung verlieren und verhungern?

Bei den "Jobs" der AMS-Ombudsmänner und Frauen handelt es sich um Versorger-Posten. Sie lukrieren über ihren Zynismus und Hohn hohe Einkommen aus den Versichertengemeinschaftsgeldern!

Hat natürlich nichts mit unabhängig zu tun! Ist eine AMS-Alibi-Einrichtung um dem "dummen" Fussvolk zu suggerieren, dass man sich um die Belange "der Betroffenen/der Opfer" kümmert!

Trotzdem sendet ihnen - ohne sich dabei etwas zu erwarten - haufenweise an Beschwerden, damit sie in ihrer Engagementlosigkeit sehen, dass sie unnütz sind!
- Im wahrsten Sinne des Wortes verantwortungslose "Schmarotzer" sind!"

Ev. AMS-Ombudsmänner und Frauen unter cc. angeben, wenn man
Beschwerden gleich an mehreren Adressen sendet!

"
Zynismus wie Hohn auf Nazi-Niveau / mit Nazi-Qualität!"
"Realitätsverweigerung sehr besorgniserregend!
unter: "
Zwangsarbeit nicht mehr unter Anführungszeichen schreiben" (8.09.12)

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