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10.10.2009 um 13.23 Uhr - - von Su. S. - Wird Kurs trotz Teilzeit-Stelle bezahlt!


Guten Tag Herr Moser!

Ich habe da ein verzwicktes Problem mit dem AMS ich habe einen Kurs bezahlt bekommen den ich mir aussuchte jetzt aber habe ich die Möglichkeit arbeiten zu gehen ein bekannter nimmt mich in seiner Firma auf es handelt sich um Teilzeit 20 Stunden und der Kurs fang erst am 20.10 an wurde mir aber schon genehmigt vom AMS .Ist der Kurs nun hinfällig wenn ich arbeiten gehe oder kann ich den trotzdem machen weil bezahlt wird er ja vom AMS ? Ich traue mich nicht am AMS fragen die sind so unfreundlich und beraten mich sicher falsch. Ich bitte sie um um Hilfe diesbezüglich. DANKE (9.10.09)

Antwort:
Den Spielraum hat das AMS um den Kurs trotzdem zu bezahlen! Umsomehr als das sie den Vertrag mit dem Schulungsanbieter schon abgeschlossen haben! Oder?
Sie müssen sich mit dem AMS auseinandersetzen und nachfragen! Das kann ich ihnen nicht ersparen! Am besten mit Begleitperson!
Probieren sie es ev. vorab mit einem Telephonat bei der ServiceStelle!
Aber auch bei einer Zusage wäre Zeuge notwendig oder schriftliche Zusage um im nachhinein nicht dumm aus der Wäsche zu schauen, wenn der/diejenige die ihnen das Okay gegeben hat das Gespräch nachher abstreitet!


10.10.2009 um 12.29 Uhr - - von H. - Ich hoffe, dass die Personen, die all dies Leid verursachen, selbst einmal spüren-wie es ist-ausgestossen zu sein


Lieber Christian,
Du führst hier einen wirklichen Kampf für uns alle! Ich möchte Dir daher eine kleine Anerkennung zukommen lassen-sind zwar nur 20 Euro, aber bitte nimm dies an, und kaufe Deinen Kindern etwas damit. Vielen vielen Dank. Bitte gib mir Deine Kontoverbindung an, ich überweise Dir das heute noch per Netbanking.Betrachte es einfach als das, was es sein sollte: ein Dankeschön,
Ich wünsche Dir von ganzen Herzen das Allerbeste-und werde versuchen zumindest, nicht aufzugeben, obwohl es mir sehr schwer fällt, aufgrund meiner angegriffenen Psyche. Ich hoffe, dass die Personen, die all dies Leid verursachen, selbst einmal spüren-wie es ist-ausgestossen zu sein-aber das ist höchstwahrscheinlich nur Wunschdenken-denn die richten es sich immer.(8.10.09 um 7.57 Uhr)

8.10.09 um 14.32 Uhr von H. - Ehrlich gesagt, hab ich meinen Frust nur unter Kontrolle, damit ich nicht auch noch meine Familie dabei schädige-die leidet eh schon genug mit.
Lieber Christian,
hab das soeben wie angekündigt an Dich überwiesen. Es ist ja nicht viel-aber es ist für Euch ganz persönlich..
Vielen Dank für Deine netten Zeilen.
Ehrlich gesagt, hab ich meinen Frust nur unter Kontrolle, damit ich nicht
auch noch meine Familie dabei schädige-die leidet eh schon genug mit.
Du bist ein ganz besonderer Mensch-ich kann ja gar nicht verstehen, warum Du
so ein Schicksal hast-Du machst hier vielen sehr viel Mut-auch denen, die schon knapp vorm Abgrund stehen. Danke dafür!
Liebe Grüße H.

Antwort:
Vielen Dank!



10.10.2009 um 11.48 Uhr - - von Kr*. - Muss ich Vertrag bei Schmarotzer-SÖB unterzeichnen?


S. g. Hr. Moser,

mit großem Interesse habe ich mich durch Ihre Plattform geklickt und wollte Ihre Meinung zu Trendwerk bzw. Möglichkeiten zur Vermeidung eines Dienstverhältnisses bei Trendwerk erfragen.

Kurz zu meiner Situation:

Vor 2 Tagen (Mittwoch) habe ich einen Termin "verordnet" bekommen mich bei der Wiener Trendwerk Stelle vorzustellen. Termin ist am kommenden Dienstag. Meine AMS-Beraterin konnte mir nicht genau erklären warum ich das soll, bzw was der Sinn von Trendwerk ist, verwies mich direkt dorthin.
Nach ein paar Recherchen (bei denen man nichts wirklich Gutes über Trendwerk in Erfahrung bringen konnte) weiß ich jetzt, dass es entweder um einen Workshop, einen Dienstvertrag als eine Art "niederer Leih/Leasingarbeiter", oder um beides geht.
Ich habe einen guten Schulabschluss an einer höheren berufsbildenden Schule, Berufserfahrung und bei meinen letzten Anstellungen als Büromensch namhafter Firmen auch durchaus ein akzeptables (wenn auch ausbaufähiges) Gahalt bezogen. Ich habe kein Interesse mir meine Bemessungsgrundlage für zukünftig mögliche Arbeitslosigkeit zu ruinieren durch einen Vertrag den ich nicht will, mit einem Bezug den ich nicht will und nicht akzeptieren kann (würde ich auch nicht in der Privatwirtschaft).

Meine Frage an Sie ist: Muss ich denn bei Androhung einer Sperre seitens des AMS diesen Dienstvertrag annehmen (ich kann mir nicht leisten 6-8 Wochen auf Notstandshilfe zu verzichten), oder kann ich den höchstwahrscheinlich sinnlosen, aber (fast) nur zeit- und nicht geldraubenden Workshop mitmachen?
Muss ich einen Dienstvertrag unterschreiben, bei dem im besten Fall € 1.100,-- bezahlt werden (wobei das lt. diverser Internetplattformen eher € 850,-- zu sein scheinen), wobei ich während meiner Beschäftigung € 1.800,-- brutto verdient habe?
Auch habe ich vom AMS einen Termin zur Vorsprache zur Verlängerung meiner Notstandshilfe bekommen (Anfang November). Wieso? Wenn ich doch Mitarbeiter bei Trendwerk werde mit Einkommen habe ich nichts mehr mit dem AMS zu tun (so wurde mir vom AMS gesagt). Warum dann ein Termin für Trendwerd zum jetzigen Zeitpunkt und gleichzeitig schon vorab einen Termin um Notstandshilfe anfang November zu beantragen?

Im Prinzip weiß ich nur, dass ich Dienstag dort erscheinen MUSS. Aber ob und wieso und wo und wofür ich zugeteilt wurde...?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und ein paar Tips geben und bedanke mich schon im Voraus für Ihre Zeit und Ihr Entgegenkommen.

Beste Grüße,
Kr*. (9.10.09)

Antwort:
Trendwerk führt Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse wie SÖB-Zwangsmassnahmen = "zumutbares befristetes Arbeitsverhältnis" durch!

Stellen sie fest in welchen der beiden Zwangsmassnahmen sie "gezwungen" werden!
Bei einen Deppenkurs hätten sie vorher aufgeklärt werden müssen!
Begründungspflicht gilt ganz allgemein!

fehlende Belehrung

Das zur erfolgreichen Berufung führt! Gesperrt wird auch rechtswidrig! Das AMS pfeift auf den Rechtsstaat!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Es ist auch Methode des AMS mit "Zwangs"-"SÖB" eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen und höhere Bezüge zu kürzen!

"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf"
(mit Bezugshöhe-Kürzungsfall auf dann ca. 600 Euro)

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Wie erzeugt die SPÖ Armut! und Kriminalität!


10.10.2009 um 11.47 Uhr - - von M. Se. - "Aus welchen Labor ist der Virus H1N1 ("Schweinegrippe") entschwunden? Zu welchem Zweck?"


http://infowars.wordpress.com/ - lebenswichtige Information, Journalistin Jean Bürgermeister informiert – in 2 Teilvideos - über Schweinegrippeimpfung.

BITTE ANSEHEN UND WEITERSENDEN!!!!!!!!!!!!!! (8.10.09)



10.10.2009 um 11.13 Uhr - - von Unm. - Das Problem liegt, meiner Meinung nach, bei den Unternehmen und nicht am Arbeitswillen!!!!!


Ich habe Fragen zu T. M*. - Begründungspflicht bei Zuweisungen zu "gemeinnützigen Personalüberlassern"?

1. Er, EDV-Techniker, Ing, hat HTL Ausbildung und Erfahrung!! nehme ich an!!
wie kann das AMS die Kosten rechtfertigen, und die Massnahme als zumutbar finden, wenn Techniker zum Produktionsarbeiter degradiert?
2. Welche KV wird hier angewendet?
und wird er als Hilfsarbeiter oder als Techniker behandelt?
3. Wie Sie wissen, ab 50, er ist 50, ist es schwer Arbeit zu finden!!! und es gibt Jugendarbeitslosigkeit!!!
warum wird nicht ein Jugendliche für den Job fit gemacht !!!
und 50+ Arbeitslose brauchen was anders, denn das Problem liegt, meine Meinung nach, bei den Unternehmen und nicht in der Arbeitswille!!!!!
LG (9.10.09)

Antwort: Arbeitsmarktpolitik soll Armut dadurch Abhängigkeit erzeugen, um der "Elite" Macht und Profit zu sichern/zu maximieren!
2. Je nach dem in welches DV. er vermittelt wird!
Ansonsten ist der KV. der TransitmitarbeiterInnen.pdf gültig! (ca. stammt von 2007)
(ohne Gewähr)

1+3. Unsere neoliberale teils auch rechtswidrige Arbeitsmarktpolitik von Bartenstein (ÖVP) und jetzt von Hundstorfer (spö) umgesetzt, richtet sich nicht nach den Interessen der Betroffenen oder Kompetenz! Diese richtet sich nach einem Kalkül, dass von den AMS-MitarbeiterInnen über Prämien (Anreiz) umgesetzt wird, egal was es kostet und welche Schäden es den Menschen/der Gesellschaft verursacht!

Arbeitsmarktpolitik zwingt die Menschen in die Armut!



9.10.2009 um 9.59 Uhr - - von Marion Hackl - OÖ-Studie zum Thema Kinderarmut
ELTERN / MÜTTER / VÄTER BITTE MITMACHEN!
Um die tatsächliche Lage bez. "Kinderarmut" mit seinen Auswirkungen zu eruieren/"festzustellen", bitte ich betroffene Eltern/Mütter/Väter mitzumachen!
Seriöse Studien machen es den verantwortlichen PolitikerInnen schwerer die Situation, "ev. mit gefälschten Statistiken", zu verdrängen / zu verleugnen!


Sehr geehrte MitarbeiterInnen der Erwerbsloseninternetplattform!

Das Institut für Kinderrechte und Elternbildung führt derzeit im Auftrag des Landes OÖ eine Studie zum Thema Kinderarmut durch. In diesem Rahmen möchten wir uns der Themenstellung aus Kinderperspektive nähern und von Armut betroffene Kinder selbst zu Wort kommen lassen. Dabei verstehen wir unter Armut nicht nur einen Mangel an materiellen Ressourcen, es werden bei der Definition auch soziale, psychische und gesundheitliche Aspekte miteinbezogen.

Den Fokus unserer Studie bildet die Frage, wie Kinder, die in irgendeiner Form von Armut betroffen sind, ihre Situation wahrnehmen und welche Bewältigungssstrategien sie im Umgang damit entwickeln. Besonderes Augenmerk wollen wir auf die Frage legen, inwiefern sich Armutserfahrungen auf die Persönlichkeitsentwicklung der befragten Kindern auswirken und welche Rolle hierbei das Gefühl der Selbstwirksamkeit spielt.

Wir gehen von der Annahme aus, dass von Armut betroffene Kinder weniger Entscheidungsspielraum haben, insbesondere bei Aktivitäten, die Geld kosten. Die Frage ist, ob diese Einschränkungserlebnisse in anderen Bereichen von den Kindern ausgeglichenen werden (können), welche Handlungsstrategien, die befragen Kinder (und auch ihre Eltern) diesbezüglich entwickeln und welche Rolle hierbei das soziale Umfeld der interviewten Kinder spielt.

Um diese Frage beantworten zu können, sind wir auf der Suche nach Kindern zwischen 8-12 Jahren und deren Eltern (bzw. ein Elternteil), die von Armut betroffen sind und bereit sind, mit uns ein ca. ein- bis zweistündiges Gespräch zu dieser Thematik zu führen.

Falls Sie in Ihrer Einrichtung Familien betreuen, die auf Grund Ihres Alters und Ihrer Lebenssituation für die Teilnahme an der Studie in Frage kommen, wären wir Ihnen sehr dankbar wenn Sie sich bei uns melden! Wir würden Ihnen dann einen Einladungstext für die Kinder und Eltern zukommen lassen und Sie bitten den Erstkontakt für uns herzustellen.

Die Informationen und Einblicke, die wir durch unsere Gespräche mit den Kindern und Eltern erhalten, werden von uns selbstverständlich nur in anonymisierter Form für die Studie verwendet!

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

Kontaktperson: Marion Hackl; Telefon: 0650-2674359; Mail:
mara.hackl@gmail.com

mit freundlichen Grüßen

Marion Hackl
(Institut für Kinderrechte und Elternbildung)

PS: Im Anhang finden Sie einen Einladunstext, der sich an Familien richtet. In diesem Text ist das Thema Armut bewusst ausgespart, da wir eine (weitere) Stigmatisierung der Betroffenen vermeiden wollen. Es wird auch in den Interviews nicht hauptsächlich um die Einkommenssituation gehen, sondern vielmehr um Handlungsspielräume und Handlungsstrategien, um vorhandene (soziale, persönliche) Ressourcen und Wünsche nach Unterstützung.
Falls Sie die Möglichkeit haben diesen Text in Ihrer Einrichtung auf einer Pinnwand oder Ähnlichem aufzuhängen, wären wir Ihnen sehr dankbar wenn Sie dies tun würden! Noch hilfreicher wäre es selbstverständlich wenn sie aktiv Menschen ansprechen könnten ob sie sich vorstellen könnten an der Studie mitzuwirken!
Gerne wären wir auch bereit unsere Erkenntnisse mit Ihnen zu teilen und Ihnen einen Bericht der Forschungsergebnisse zukommen zu lassen bzw. bei einem Ihrer Treffen ein Referat mit anschließender Diskussion abzuhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Institut für Kinderrechte und Elternbildung
Ballgasse 2, A-1010 Wien; T: +43/1/51383, F: +43/1/5121298-62, M:
www.kinderrechteinstitut.at

Einladungstext für Familien:

Liebe Kinder! Liebe Eltern!

Das Institut für Kinderrechte und Elternbildung hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die Lebenssituationen von Kindern und ihren Familien zu erforschen. Wir interessieren uns für Ihre Lebensumstände, Ihren Familienalltag und Ihre Freizeitgestaltung. Wir würden aber auch gerne über spezielle Herausforderungen des Alltags und Ihren persönlichen Umgang damit sprechen. Außerdem würden wir gerne etwas über Ihre Anliegen und Wünsche Ihre Familie betreffend erfahren. Mit Hilfe dieses Wissens wollen wir Kindern und hren Familien als Sprachrohr dienen und uns für die Anliegen von Kindern und Kinderrechten einsetzen.

Deswegen sind wir auf der Suche nach Familien mit zumindest einem Kind zwischen 8 und 12 Jahren, die mit uns über dieses Themenfeld sprechen wollen. Wir würden gerne jeweils mit mindestens einem Elternteil und einem Kind ein ein- bis zweistündiges Gespräch führen. Wir werden die Informationen, die wir dadurch von Ihnen erhalten selbstverständlich nur für Forschungszwecke und nur in anonymisierter Form verwenden.

Wir würden uns sehr freuen wenn Sie uns unterstützen und zu einem Gespräch mit uns bereit wären. Falls wir nun Ihre Neugier geweckt haben, melden Sie sich bitte bei Marion Hackl unter der Telefonnummer 0650 2674359 oder per Mail:
mara.hackl@gmail.com.

Falls Sie sich noch nicht sicher sind ob Sie teilnehmen wollen und noch genauere Informationen von uns möchten, können Sie sich natürlich ebenfalls bei Marion Hackl (Kontaktdaten siehe oben) melden. Wir sind gerne dazu bereit Ihnen alle Fragen zu beantworten.

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Marion Hackl


9.10.2009 um 9.58 Uhr - - von J. M. - Einladung zu Schmarotzer-SÖB


Sehr geehrtes SONED Team
Habe am 7.10.2009 eine \"Einladung\" zur Vorbereitungsmassnahme Für Itworks bekommen.Vorallem würde mich folgender Absatz interessieren...
\"Die Teilnahme am Workshop wird ihnen hiermit verbindlich vorgeschrieben.Sollten sie die Teilnahe ohne triftigen Grund verweigern oder den Erfolg durch Kursabbruch vereiteln,verlierern sie ihre Geldleistung nach dem ALVG §49.
Habe diesen Paragraphen gegoogelt und herausgefunden das sich dieser nur auf einen Kontrolltermin bezieht.
Nun meine Frage...Wenn ich diesen Kontrolltermin einhalte,die Teilnahme an diesem Workshop \"vereitle\" indem ich diesen Pseudoarbeitsvertag nicht unterzeichne,kann mir dann trotzdem die Notstandshilfe gesperrt werden?.Den Kontrolltermin würde ich ja einhalten! (8.10.09)

Antwort:
Die hätten auch den 2 § angeben müssen!
Kontrolltemin / Den Termin wahrnehmen richtet sich nach §49
Vereiteln oder Verweigern steht unter §10
dies könnte ihnen dann beim Infotermin mitgeteilt werden, ansonsten wären sie falsch aufgeklärt! Dies ist aber die Pflicht des AMS und wäre daher ein Berufungsgrund!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne Gewähr)



9.10.2009 um 9.57 Uhr - - von I. - Ruhen vom Arbeitslosengeld!


Bei einem Erhalt von Urlaubsentschädigung wurde folg. Empfehlungen an die Beschäftigungslosen abgegeben:

den Antrag auf Arbeitslosengeld mit dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit (und nicht wie von allem es offenbar gehandhabt, mit dem Tag nach Beendigung der Beschäftigung zuzüglich Ersatzzeiten für die Urlaubsabfindung) abstempeln lassen. Wenn dies verweigert wird, dies mit einer schriftlichen Eingabe an das Arbeitsmarktservice dokumentieren.

Ich habe das nicht ganz verstanden - wenn ich gekündigt bin und z.B. nach meinen Krankenstand mit wieder beim AMS melde und eine Zahlung des vorherigen Arbeitgebers noch ausständig ist, soll ich mich wann beim AMS melden???
MfG (8.10.09)

Antwort:
sofort wenn sie wieder gesundgeschrieben sind!

nach "rechtsmeinung" ist das ruhen des arbeitslosengeldes verfassungswidrig (ohne Gewähr)


9.10.2009 um 9.56 Uhr - - von V. R. - Ich berufe


AMS hat mich zu einem Personalvermittler geschickt und der sagte Montag Arbeitsbeginn aber er hat mir keine Firma, kein Einkommen gesagt. Darf mich das AMS sperren? Sie haben es vorerst getan ich berufe. (6.10.09)

Antwort:
Ja, auf alle Fälle berufen!

Arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden!
Dienstzettel etc. Dienstverhältnis ablehnen. (ohne Gewähr)

Geht es bei "gemeinnützigen Personalüberlassern" mit rechten Dingen zu?



8.10.2009 um 7.58 Uhr - - von H. P. - Was ich wirklich empfinde-und wie gross mein Frust und meine Wut ist, würde den Rahmen hier sprengen.


Hallo Christian,
in ca. 2 Wochen ist hier in Graz ein Parteitag der SPÖ, ich werde die Gelegenheit nutzen, um den Vorsitzenden bzw. Politikern meinen Notstandsbescheid ,
der die gigantische Höhe von Euro 5,45 hat, unter die Nase zu halten. und sie zur Rede stellen, vor möglichst vielen Teilnehmern.Sollten die mich rausschmeissen ,ist mir das auch so was von egal.Durch die gesetzwidrige und asoziale Anrechnung des Partnereinkommens ist dieser Schandbetrag berechnet worden.Meine Frau verdient übrigens knapp 1000 Euro.
Was bleibt dann noch zum Leben?Fixkosten beinahme identisch!

Bei der Berechnung des Partnereinkommens wurde leider ein höherer Betrag unrichtigerweise angegeben, seitens ihrer Firma-also werde ich diesen Bescheid beeinspruchen.

Und zum AMS, auf meinen bzg. Einwand sagte mir die Beraterin, auch wenn Sie nur gemeinsam die Wäsche waschen, ist das bereits so wie eine Lebensgemeinschaft zu bewerten, und dass sie die Gesetze nicht macht-da muss ich ihr leider Recht geben. Die haben selbst Angst um Ihren Job!und stehen unter Druck. Alle sind nicht sadistisch-wir sollten doch objektiv bleiben, auch wenn es uns manchmal schwer fällt.
Bin in der Zwischenzeit auch wiederum in einen Kurs beordert worden-den mache ich, denn daheim herumsitzen, das halte ich psychisch nicht länger aus.
(Schwere Depressionen schon seit langem)
Die wahren Verursacher dieser ganzen
Sch.... sitzen als unsere VERTRETER (Zertreter) abgehoben von jeder Lebensrealität im Parlament.
Was sich derzeit am Arbeitsmarkt abspielt, spottet jeder Beschreibung. Firmen wollen um einen Bettel Leute beschäftigen (Lohndumping) um uns als Menschen nicht nur zu erniedrigen, sondern auch um Ihre Gewinne erhöhen.
Dieser ganzen Keilerjobfirmen gehen auch schon zum AMS um Leute für Ihr
ausbeuterisches System zu bekommen.
Es ist einfach nur mehr zum Kotzen!
Ich habe das alles jetzt möglichst sachlich geschrieben-denn was ich wirklich empfinde-und wie gross mein Frust und meine Wut ist, würde den Rahmen hier sprengen.



7.10.2009 um 13.33 Uhr - - von T. M*. - Begründungspflicht bei Zuweisungen zu "gemeinnützigen Personalüberlassern"?


Begründungspflicht bei Zuweisungen zu "gemeinnützigen Personalüberlassern"

Guten Tag Hr. Moser,

vor ein paar Tagen erhielt ich von meinem AMS-Betreuer einen Termin beim GPS-Kärnten (Gemeinnütziges Personalservice Kärnten). Erwartungsgemäss erhielt ich von der Dame dort zwei Jobangebote, die man mehr oder weniger als "letztklassig" bezeichnen kann. Hilsarbeiten mit einer Entlohnung niedriger als die NH, bzw. Produktionsarbeit im Dreischichtbetrieb auch an Wochenenden, tägl. ca 40km hin und zurück zu pendeln. (Ich bin EDV-Techniker, Ing., 50 Jahre, und möchte mir das gesundheitlich wohl nicht mehr zumuten).Kurzum ich habe abgelehnt.

Bei der Niederschrift sagte mein AMS-Betreuer etwas, was klang als ob dies eine Zubuchung bzw. Zuweisung zu einer Massnahme gewesen sein könnte. Stimmt es generell, dass Zuweisungen zu Gemeinnützigen Personalüberlassern eigentlich "Massnahmen" sind, und daher auch Begründungspflicht besteht.

Im Falle einer Sperre, wäre dies ein geeigneter Ansatzpunkt für die Berufung? Ausser LZAL/LZBL bestehen bei mir keinesfalls weitere "Problemlagen", die einer Vermittlung durch das AMS hinderlich wären.

Haben auch andere Leser im Forum bereits "Erfahrungen" im Zusammenhang mit dem GPS-Kärnten gesammelt, bzw. gibt es schon "Präzedenzfälle"?

Vielen Dank Hr. Moser für Ihre Hilfe!

Anbei noch ein Link zu einer Arbeitslosennetz-Seite betreffen GPS. Haben Sie vielleicht schon neuere Informationen ? (6.10.09)

Antwort:
Diese "gemeinnützigen Personalüberlassern"-Firmen leben von den "Zwangs"rekrutierten! Wie bei den Schmarotzer-SÖB handelt es sich um "zumutbare" Vermittlung in ein Dienstverhältnis, das Pflicht ist wenn KV. mit Entlohnung/"branchenüblich" eingehalten wird!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Es wäre zu prüfen ob alle "gemeinnützige- Personalüberlasser" "Zwangs"firmen die mit dem AMS gemeinsame Sache machen die Gewerbeberechtigung haben!

Anscheinend kommt es da zu Ungereimtheiten!
Wie Warap wegen einem anderem "Zwangs"-Betrieb in Chefdutzen veröffentlichte!
"Laut Gewerbeordnung ist eine Personalbereitstellung "konzessionspflichtig" und darüber hinaus sogar "bewilligungspflichtig"

Es ist auch unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.


Berufungsansatz:
Arbeitsverhältnis und Schulung muss getrennt sein! Wenn es sich um "Schulungs-, "Eingliederungs"-Massnahme" handelt, so ist Aufklärung Pflicht!
Begründungspflicht gilt ganz allgemein!

Das Arbeitslosennetz hat sich intensiv mit der Materie beschäftigt!
"Sperre dürfte eigentlich nicht verhängt werden?"(ohne Gewähr)


7.10.2009 um 13.30 Uhr - - von D**.- Das Arbeitslosengeld ist nicht höher als 200?


Schönen Guten Tag,

mein Name ist Dzwonkowski Christian bin 25 jahre jung udn ehrenamtlicher student auf der haupt uni. ich jobe zurzeit als kellner und als freiberuflicher produzent/organisator.
Zum problem.

Leider habe ich meine Wohnungverloren da mein mietvertrag abgelaufen ist. demnach bin ich jetzt vorübergehend zu meinem bruder gezogen und bin auf wohnungssuche und habe auch kein fixes einkommen. habe beim ams mehrmals probiert eine fundiertere ausbildung in anspruch zu nehmen leider jedesmal ohne erfolg.
Das Arbeitslosengeld ist nicht höher als 200? also unterm existenzminimum. Ich weiss eigentlich nicht mehr weiter was ich machen soll???Zuschläge ode rsonsitge leistungen nehm ich nciht in anspruch da ich einfach gesagt ahnungslos bin....

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen, ich wäre Ihnen sehr dankbar.

mfg D.

Antwort:
Sie besuchen sofort das Sozialamt und lassen sich den Betrag auf den Sozialhilferichtsatz! ca. 550 Euro monatlich deckeln!
Erkundigen sie sich welche Unterstützungen dazu kommen! Gewand, Heizung etc.
Lassen sie sich nicht abweisen! Bei einem Nein verlangen sie einen schriftlichen Bescheid - Der ist zu berufen!
In Notfällen besuchen sie auch die Caritas! Ev. Einkaufsgutscheine, Strom Miete per Erlagschein. U. U. Bar geld!


7.10.2009 um 12.52 Uhr - - von M. S. - Verlängert sich durch einen Kurs die Dauer des Arbeitslosengeldes?


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich hätte ein Frage zum Bezug des Arbeitslosengeld während eines Kurses.
Wenn ich vom AMS einen Kurs bekomme, verlängert sich dann die Dauer des Bezuges des Arbeitslosengeldes um die Dauer des Kurses? Bsp. Anspruch endet mit Ende OKT - Kurs dauert von Mitte Okt bis Mitte Nov -> Anspruchsdauer bis Ende Nov, da 2 Wochen Bezugsdauer (Mitte bis Ende Okt) noch übrig sind:

Danke und Grüße M. S.

Antwort: AMS-Mitarbeiter3
Der Besuch einer Maßnahme, die im Auftrag des AMS besucht wird, verlängert die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um die Dauer des "Kurses"! (ohne Gewähr)




6.10.2009 um 13.55 Uhr - - von D. M*. - Ich möchte mich Ihrem Aufruf nur in jedem Absatz vollkommen anschließen.


Sehr geehrter Herr Moser!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe im Internet soeben Ihren Aufruf zum Kampf gegen diverse Ungerechtigkeiten seitens des AMS gelesen. Dieser Bericht ist doch schon etwas älter, ich hoffe (und glaube), dass dieser Bericht mit der Zeit nicht an Aktualität einbußen musste.

Ich möchte mich Ihrem Aufruf nur in jedem Absatz vollkommen anschließen.
Ich wurde nach 3 Jahren und 3 Monaten Arbeit (bin 19 Jahre, männl.) leider arbeitslos, habe nach ungefähr 2 Monaten Arbeitslosigkeit einen Job gefunden. Nach 2 Monaten habe ich diesen leider auch wieder verloren, da der Betrieb pleite ging.

Schon seit Beginn meiner Arbeitslosigkeit wurde ich mehr als unfreundlich aufgenommen, bekam hirnlose Stellenangebote von meiner Beraterin, die zumeist Anforderungen enthielten, die ich nicht aufwies. (zB. Matura, 5 Jahre Berufserfahrung etc.)
Nachdem ich meine Beraterin mehrmals darauf hinwies, dass eine Bewerbung für eine solche Stelle sinnlos wäre, wurde mein Bezug erstmals eingestellt, da ich mich "auf Stellenangebote, die vom AMS vermittelt wurden, nicht bewerben möchte".

Damals ließ ich mir dies gefallen, sagte nichts, sondern blieb einfach zu Hause und nahm Termine des AMS nicht mehr wahr, was natürlich zur Folge hatte, gänzlich abgemeldet zu werden - was mir damals egal war.

Schließlich ging ich wieder zum AMS, begann meine neue Arbeit und verlor sie danach leider wieder und kam zu einer neuen Beraterin, die auf den ersten Blick etwas freundlicher und kompetenter wirkte - bis vor 2 Monaten.

Vor 2 Monaten "schlug" mir meine Beraterin vor, einen Kurs zu belegen (Buchhaltung, Rechnungswesen etc.), der mir im Prinzip zusagte, da ich mir dachte, ein solcher Kurs könne für meinen beruflichen Werdegang nicht schaden.
Anschließend ging meine Beraterin auf Urlaub und ich bekam einen Brief, in dem der Kurs bestätigt wurde - allerdings ein ganz anderer Kurs, als der, den wir vorab besprochen haben.

Natürlich meldete ich mich beim AMS, man sagte mir dies sei einfach so. (Nach dem Motto: "Pech gehabt")

Ich besuchte den Kurs (ein Kurs, in dem man richtiges Bewerben lernt - recht unnütz); fand ihn letztlich doch nicht so blöd wie vorher angenommen.
Meine Beraterin kam nun von ihrem Urlaub zurück; offensichtlich tat ihr die viele Sonne jedoch nicht gut.

Sie sendete mir per E-Mail eine Einladung zu einer Vorauswahl zu, die in Wien stattfindet (ich wohne im Bgld.). Ohne Termin - Bewerbungsgespräche sind jeden Die. und Do. möglich (auch ohne zeitliche Einschränkung).

Dies war vor ungefähr 2 Wochen; jeden Die. oder Do. war ich leider verhindert, da ich Bewerbungsgespräche führte, krank war und letzten Donnerstag einen kleinen Autounfall hatte (Reifen kaputt).
Meine Beraterin rief dann den Kursleiter an, um ihn zu sagen, ich solle am Donnerstag (letzte Woche) nach Wien fahren, oder sie werde Konsequenzen ziehen.
Natürlich meldete ich mich bei ihr, fragte sie was das soll. Daraufhin ergab sich ein Wortgefecht, in dem sie immer wieder wiederholte, dass ich verpflichtet sei, mich noch im September in Wien zu bewerben, oder sie werde mit mir eine Niederschrift machen, was natürlich wieder ein Monat ohne Bezug bedeuten würde.

"Kulanterweise" ließ sie sich darauf ein, dass ich morgen, Dienstag, nach Wien fahren soll; ohne dass sie Konsequenzen ziehen würde; die Problematik dabei ist, dass ich kein Geld habe (300 Euro Arbeitslosenentgeld im Monat...), das AMS aber keinen Vorschuss bezahlen möchte, gleichzeitig verlangt, dass ich nach Wien fahre.

Ich bin nicht mehr gewillt, das weiter mit zu machen. Morgen werde ich zum AMS fahren, werde der Beraterin drohen, mich über sie zu beschweren oder "meine Konsequenzen" aus dieser Sache zu ziehen.
Sollte das AMS nicht ein ArbeitsmarktSERVICE, statt eine Arbeitslosenverwaltung sein? In meiner bisherigen Zeit als Arbeitsloser kann ich mich nicht erinnern, jemals irgendein "Service" des AMS genoßen zu haben, noch dass mir bei der Jobsuche in irgendeiner Form geholfen oder ich unterstützt wurde.

Ich hoffe, Sie mit dieser Geschichte nicht allzu sehr gelangweilt zu haben, ich brauchte momentan nur ein "Ventil".

Ich ersuche Sie, meine E-Mail vertraulich zu behandeln und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Ansonsten wünsche ich Ihnen das Beste und verbleibe

mit freundlichen Grüßen (5.10.09)

Antwort:
Sprechen sie die Fahrtkosten zum AMS an und suchen sie um Unterstützung an!
Wenn nötig gehen sie auch zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn! Begleitperson mitnehmen wirkt Wunder!
Es gibt auch die Vorstellbeihilfe - vorher schon ansprechen und im Betreuungsplan aufnehmen lassen!

Und bei jeder Sperre Berufung einlegen, da sich das AMS nicht an den Rechtsstaat hält! Die ist kostenfrei!
Wenn sie im vorhinein Deppenkurse ablehnen - weiss die BetreuerIn was sie zu tun hat um ihnen das Geld zu sperren - machen sie es dem AMS nicht so einfach!

Das AMS ist auch verpflichtet sie über ihre festgestellten Defizite aufzuklären auch über den Kurs der diese Defizite ausgleichen können muss!

Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse



6.10.2009 um 10.45 Uhr - - von M*. - BBE Massnahme AWS


Hallo, habe heute einen Brief erhalten für die BBE Massnahme AWS. Leider sagt mir das gar nichts. Die Addresse ist aber fast dieselbe wie ItWorks (Meldemannstrasse 12-14) nur halt 3ter Stock. Weiß jemand was genaueres?

Antwort: Grundsätzlich!
"Kennen sie einen Deppenkurs kennen sie alle!"
Die funktionieren österreichweit alle nach dem selben Konzept!
"Über Realitätsverweigerung und Ignoranz den Zwangszugeteilten zu suggerieren dass sie an der Arbeitslosigkeit selbst Schuld sind!"
"So machen und sichern sie sich Millionengeschäfte mit der Not der Menschen!"

Da mittlerweile einige Deppenkursanbieter bekannt sind und ihr Name bei vielen Betroffenen mit "Horror" gleichgesetzt wird, ändern sie die Bezeichnungen der verschiedenen Kurse! Es kann also durchaus sein, dass es sich um Itworks handelt! - Muss aber nicht!

Über gefälschte Statistiken wird ein Arbeitsmarkt gezeichnet den es gar nicht gibt!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse


6.10.2009 um 10.31 Uhr - - von C. u. T. - TV-Tipp / Kreuz und quer
Heute 22.30 Uhr in ORF 2 -
"Makel Langzeitarbeitslosigkeit"


kreuz und quer -Dienstag, 6.10. 2009, 22.30 Uhr in ORF 2
"Makel Langzeitarbeitslosigkeit"

Einen spannenden "kreuz und quer"-Themenabend über Arbeit präsentiert Doris Appel am Dienstag, dem 6. Oktober, um 22.30 Uhr in ORF 2. Eröffnet wird der Themenabend mit der Dokumentation "Makel Langzeitarbeitslosigkeit" von Regisseur Kurt Brazda.
http://religion.orf.at/projekt03/tvradio/kreuz/kq091006_arbeit_fr.htm
"Makel Langzeitarbeitslosigkeit" – Dokumentarfilm von Kurt Brazda



6.10.2009 um 10.25 Uhr - - von M. C*. - Pensionszeiten während einer Haft


Verfolge seit Jahren mit Respekt ihre homepage und verweise bei Fragen die an mich gerichtet werden auf die Kompetenz dieser Seiten.

Vor ca. 2 Jahren wurde ein Antrag eines Häftlings in Strassburg wegen der fehlenden Pensionszeiten während einer Haft eingebracht. Ich konnte ein Ergebnis nirgends finden? Wurde darüber schon entschieden?

Ersuche höflichst um Mittelung und verbleibe mit freundlcihen Grüßen

Antwort:
Leider habe ich diesbezüglich keine Kenntnis! Entscheidungen des EuGH können sich über Jahre hinziehen! Vielleicht hat ein SoNed-Leser Informationen darüber! Danke!



5.10.2009 um 14.33 Uhr - - von T. - Schockiert aber zugleich auch erleichtert!


hallo christian!

ein ex-arbeitskollege von dem sinnlosen call center der zuvor auch beim amSS war und schon mal die berater "genießen" durfte und feuer und galle dagegen gespuckt hatte, rief mich heute an und berichtete mir daß er erstmals deine homepage (ich riet ihm schmerzlichts dazu) gelesen hat und schockiert aber auch erleichtert zugleich ist. warum schockiert kann ich mir logischerweise ersparen, aber positiv weil er die persönliche bestätigung bekam was er selbst so alles beim und um das amSS erlebt hat!!!
seine frau (hat einen job) ist anscheinend über zwei stunden über deine seite hergefallen und ordentlich schockiert was in unserem angeblích so demokratischen und vor allem wichtig wichtig antifa land so vor sich geht. er und sie werden definitiv im gesamten freundes und bekanntenkreis werbung machen!!!!!!!! (3.10.09)


5.10.2009 um 12.37 Uhr - - von G. - Deppenkurs als Schikane!


Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe vor 6 Jahren einen Saisonjob bekommen und all diese Jahre 28 Wochen ausgeübt. Laut AMS sollte ich nun einen Kurs besuchen, wobei sie aber wissen, das ich im März 2010 diese Arbeit wieder aufnehmen werde, auch muß ich 3 Bewerbungen pro Monat selber bringen. Ich frage mich was das soll, denn mit 56 Jahren bekomme ich sicher keinen Jahresjob mehr.Ich finde das als Schikane.
Meine Chefin sagte mir auch das sie für mich keine Förderung bekommt, da es Bezirk B. ist und ich im N. Bezirk wohnhaft bin.

Antwort:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch "wöchentlich" eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

Anmerkung:
"Eigene Existenzangst lässt die AMS-MitarbeiterInnen auch "inkompetenten menschenschädigenden Unsinn" umsetzen!"
Dem AMS geht es nicht um ihre oder gesellschaftliche, sondern um politische Interessen wie z.Bsp. Statistikfälschung verbunden mit der Prämie die sie dafür erhalten!
Dabei verschwenden sie hunderte Millionen/"Milliarde" Euro der Versichertengemeinschaft!
Dieser Schaden der Versichertengemeinschaft ist ihnen die Umsetzung des ÖVP/spö-Kalküls Wert!
Wir haben es leider mit Ignoranten und Realitätsverweigerern zu tun, denen es auch egal ist ob 100 000ende Menschen psychisch erkranken und ein Teil davon über persönliche Entwertung wie ausweglosen Druck Suizid begeht!

Um sich nicht selbst mit der realistischen Situation, die bei aufrichtigen Einsatz bez. Arbeitsvermittlung zur Erfolgslosigkeit führen würde, auseinandersetzen zu müssen, geben sie die Hoffnungslosigkeit unter Existenzentzugs-Androhung an die Betroffenen weiter! Gleichzeitig verwenden sie die Chancenlosigkeit am Arbeitsmarkt um den Betroffenen individuell die Schuld an der Arbeitslosigkeit zuzuweisen bzw. Feindbilder zu schaffen um die berechtigte Kritik an AMS und Politik an die leidenden Arbeitslosen weiterzuleiten/ bzw. erst gar nicht aufkommen zu lassen!
"Ihre eigenen Existenzängste wiederum lässt sie auch Schweinereien umsetzen und macht sie zu charakterlosen asozialen Mitmenschen!"

..........! "Kennen wir aus der Geschichte! So etwas wird dann mit einer Art "Entnazifizierung" bereinigt!"

An AMS-MitarbeiterInnen
Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen?




5.10.2009 um 11.15 Uhr - - von A. G. - Wachstum führt die Menschheit auf eine schwere Katastrophe zu!


Hallo Herr Moser,

ich habe heute Abend Ihren Bericht über Wachstum gelesen. Sehr interessant und treffend geschrieben.

Mir sind die Zusammenhänge auch sehr klar warum die Menschheit auf eine schwere Katastrophe zusteuert und zugrunde gehen muß, zwangsläufig, wenn der Kurs nicht geändert wird.

In diesem Zusammenhang ist es hochgradig erschreckend, festzustellen, wie weiterhin aufgewachte Menschen diffamiert werden die nur Ansatzweise in

den Politiktalkshows den Wachstumswahn kritisieren. Sie werden einfach ignoriert, heute Abend wieder geschehen im deutschen Fernsehen, bei Anne Will. Es wurde

jemand eingeladen, der die Linken gewählt hat. Er wirkte wie jemand, der die unlösbare Aufgabe hat, der Welt zu erklären, daß die Erde keine Scheibe ist. Kam er weit? (Die Geschichte lehrt uns)

Nein. Es wurde sogleich wieder abgelenkt von der Moderatorin auf unwichtige Themen und die anderen Redner wirkten souverän, da sie sich mit ihrem Gesagten auf

der Ebene bewegten, daß die Erde eben doch eine Scheibe ist. Also auf der sicheren Seite. (Da ja die meisten anderen auch daran glauben)

Nun meine Frage:

Wie kann man den Untergang noch verhindern wenn es in Deutschland möglich ist, daß eine Regierung gewählt wird deren Aussage eigentlich nur diese ist:

Wirtschaftswachstum Arbeitsplätze
Wirtschaftswachstum Arbeitsplätze
Wirtschaftswachstum Arbeitsplätze

Buuuuuuuuuummmmmmm!!!!!!!!!! (Supergau)

Dieses Geschwafel trieft unaufhörlich aus den Mäulern von Merkel, Westerwelle und CO.

Und diese Menschen nicht in die Wüste geschickt werden bevor es dazu kommt?

Und noch viel erschreckender ist die Tatsache, daß diese Parteien von einer Bevölkerung gewählt wurden die nun zu sicherlich 90 % nicht von diesem kapitalistische Wachstumsystem profitieren?!?

Ich glaube an die Dummheit der Menschen und deren absolute Gehirnwäsche über das Schul und Universitätssystem. Über die Medien, usw, usw. usw.

Gibt es noch Rettung?

Grüße aus Weßling

A. G. Ps: Es ist auch das Zinseszinssystem welches ständiges Wachstum verlangt.

Link: Wachstum: Irrsinn ohne Grenzen!

7.10.2009 um 1.57 Uhr - - von Shirin - jedes land bekommt [...] was es verdient
Bürgergeld als Mogelpackung (heise.de)
FDP will nur noch gesundheitliche Minimalversorgung für Arme
---
Die Höhe des Bürgergeldes soll pauschal 662 Euro betragen, ausgezahlt vom Finanzamt. Voraussetzung sind die Bedürftigkeit und die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit. Bei Ablehnung einer zumutbaren angeboten Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt. [...] Vor allem aber ist mit diesem Bürgergeld der Weg in die medizinische Versorgung von Langzeitarbeitslosen und bedürftigen Rentnern nur noch auf Minimalniveau vorgegeben. [...] \"Ohne eine Anpassung der Tarife nach unten ist der strukturellen Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich nicht wirksam entgegen zu treten. Zudem müssen die starren Flächentarifverträge flexibler gestaltet werden.\" Auf dem Programm stehen also die Absenkung der Löhne, die Abschaffung der Flächentarife und auch des Kündigungsschutzes.
---

ich frage mich, warum kam bei der övp noch keiner auf die idee? oder tat das schon wer und man traut es sich nur [noch] nicht laut auszusprechen? ich fürchte, daß irgendwas in die richtung hierzulande wohl auch noch kommen wird, oder zumindest der versuch. oder wie sonst will erwins neffe sein riesen loch ohne steuererhöhungen stopfen?

allem anschein nach wollen einige echt wieder zurück ins 19. jahrundert. muß was dran sein an dem satz mit jedes land bekommt [...] was es verdient.


5.10.2009 um 8.47Uhr - von M. - muß ich dem AMS mitteilen das ich Diabetiker bin?


Hallo hätte eine frage, muß ich dem AMS mitteilen das ich Diabetiker bin?
Und wenn ja , welche Behandlung kann ich erwarten bezüglich Chefarzt schicken usw.?
Danke im Voraus für die Antwort M.

Antwort:
"Ich würde es nicht empfehlen!
Wenn es sich um eine "vermittelte" Arbeit handelt in der sie durch ihre Krankheit beeinträchtigt wären und aus diesem Grund das Dienstverhältnis ev. nicht annehmen könnten, dann holen sie sich von ihrem Vertrauensarzt ein ärztliches Gutachten!"
Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

7.10.2009 um 6.35 Uhr - von M. - habe schon einige Informationen rauslesen können
Hallo Guten Morgen!
Danke für die Antwort; Und ich freue mich das es die Seite gibt habe schon einige Informationen rauslesen können; Nur so weiter Danke M.



4.10.2009 um 10.18 Uhr - von H*. - Zwangsmassnahme vereitelt geringfügiges Einkommen!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe folgendes Problem.
Das AMS salzburg zwingt mich zu einer Maßnahme die sich zurück in den Arbeitsmarkt nennt. Meine Einwende ich kann nicht zu diesen Zeiten diesen
Kurs besuchen weil ich von 6-9 Uhr früh (geringfügig)
arbeite, einfach mit der lapidaren Bemerkung;das können sie mit dem Betrieb ja eh vereinbaren;abegtan. Ich habe Ihn auch darauf aufmerksam gemacht dass ich dieses Geld dringend benötige. Ist aber nicht sein Problem, er hat ja eine Arbeit. Nun meine Frage was kann ich tun, um mich vor einem Finanziellen Disaster( hohe Rechnung zu begleichen)abzuwenden?
Kann mich das AMS wirklich dazu zwingen diesen Kurs zu besuchen?

Mit freundlichen Grüßen (28.09.09)

Antwort:
dem AMS sind ihre probleme egal! wenn das AMS von geringfügigkeit erfährt
ist es dem AMS eine freude diese einkommensquelle zu verunmöglichen!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse


4.10.2009 um 10.17 Uhr - von D*. - "Studium" - Es ist nicht fair was das AMS mit mir macht..


Sehr geehrter Herr Moser!


Ich habe ein Problem mit dem AMS. Nun bin ich seit August 08 berufstätig, davor war ich arbeitslos.
Aus meiner Situation habe ich mich damals hinausgesehnt, deswegen inskribierte ich mich 2007 auf der UNI Wien und gab meine früheren Prüfungen ab, bezüglich "Prüfungsanerkennung" -da ich im Jahre 2000 in Klagenfurt ein Jahr studiert habe.

Im März 2007 habe ich inskribiert und den Prüfungsanerkennungsbescheid erhielt ich irgendwann im Juni 07. Das heisst ich habe in dieser Zeit gar nicht studiert, da ich gar nicht gewusst hätte welche Prüfungen anerkannt werden und welche nicht... d.h.
ich hätte gar nicht gewusst welche Vorlesungen ich besuchen muss etc.


Ab dem Wintersemester 07 habe ich mich vom Ams abgemeldet , als ich gewusst habe, dass meine früheren Prüfungen anerkannt worden sind und mir klar war dass ich ab jetzt nun studieren werde.

Vom AMS erhielt ich davor EUR 350,- monatlich.
Nun will das Ams EUR 3090,- von mir zurückfordern, weil ich inskribiert war - Zeitraum März 07 bis November 07.

Ich habe bereits fast alles zurückgezahlt, da meine Brieflein beim Bundesministerium und Landesgeschäftsstelle AMS nichts genutzt haben, Ich wollte keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft diesbezüglich (Eur 700,- sind noch offen).
-man muss ja innerhalb eines Jahres zurückzahlen, damit man keine Anzeige bekommt -lt. AMS.

Haben Sie eine Idee was man da machen könnte? Habe ich überhaupt eine Chance das Geld zurückzu bekommen???


Es ist nicht fair was das AMS mit mir macht..


Danke im Voraus, mit besten Grüssen

D.

Antwort:
Legen sie Einspruch ein! Als Versuch!
RA. Unterstützung wäre von Vorteil!
Besuchen sie
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien
Ansonsten suchen sie um Ratenzahlung an! (ohne Gewähr)




4.10.2009 um 9.51 Uhr - von A*. - Fortsetzung des Studiums


S.g. Herr Moser,

ich brauche Ihre Hilfe.

Meine Frage ist (auch im Bezug zu AIVG Novelle - die Anhebung der
Verfügbarkeit auf 20 Stunden - § 14, Abs. 4, lit.a ):

- Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich gleich eine Angabe mache; Fortsetzung des Studiums/Studium(seit Fortsetzung 28.08.2009 ich habe noch keine Prüfung gemacht – sprich, noch nicht aktiv Studiert)
- Muss ich mein Studium vorhaben dem AMS melden, sonst gibt es Konsequenzen?
- Wenn ich es Anmelde, sollte ich mich bereit erklären für eine Verfugbarkeit von mindestens 20 Stunden?

Zur meiner Vorgeschichte:
Alleinstehend-41J & 1 Kind

Ich bin Ihnen im Voraus sehr Dankbar
MFG (3.10.09)


Antwort:
Ein Vorhaben brauchen sie nicht angeben! Wenn es soweit ist müssen sie ev. um den "Bezug" kämpfen!
Unter Bildung!
Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen (ohne Gewähr)
von Maria. H.
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

5.10.2009 um 10.59 Uhr - K. H. - Arbeitslosengeld und Studium
hallo herr moser,

da ich die diskussionbeiträge bzgl. studium und arbeitslosigkeit gesehen habe, anbei meine im interenet dazu gesehenen infos:

http://portweb1.arbeiterkammer.at/page.php?P=13227

http://www.unijobs.at/data/artikel.php?artikelid=767

Arbeitslosengeld und Studium

Grundsätzlich haben Studenten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gibt jedoch neben den allgemeinen Bestimmungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes Ausnahmen, bei denen Werkstudenten Arbeitslosengeld erhalten können. Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:

Bei unter 25-jährigen

muss bei erstmaliger Inanspruchnahme innerhalb von 12 Monaten eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung von 26 Wochen und bei über 25-jährigen von 52 Wochen nachgewiesen werden.

Darüber hinaus haben Studenten noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Während eines Zeitraumes von 12 Monaten vor der Antragstellung des Arbeitslosengeldes müssen Werkstudenten mindestens 39 Wochen, davon 26 Wochen durchgehend, oder mindestens die Hälfte der Ausbildungszeit, wenn diese kürzer als 12 Monate ist, arbeitslosenversicherungspflichtig (also nicht geringfügig!) beschäftigt gewesen sein.

Dem Studium oder der praktischen Ausbildung muss parallel zur Beschäftigung nachgegangen werden.

Die letzte Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit darf nicht selbst zwecks Fortsetzung des Studiums oder der praktischen Ausbildung freiwillig gelöst worden sein. Achtung: Eine bereits erfüllte Parallelität von Studium und Beschäftigung wird durch einen Präsenz- oder Zivildienst- oder Ausbildungsdienst oder einer Bildungskarenz im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis vernichtet! (4.10.09)

Anmerkung:
Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen (von M. H. / AMSand)


4.10.2009 um 9.35 Uhr - von B*. - Gegen achtwöchige Sperre Berufung einlegen


hallo christian!

möchte gegen achtwöchige sperre des notstandgeldes berufung einlegen - wie genau mache ich das?
nur der satz "ich lege gegen den bescheid soundso berufung ein" ist ja wohl etwas dürftig.
wie formuliere ich eine berufung also korrekt?
ich hoffe, sie können mir helfen!
vielen dank im voraus!

mit freundlichen grüßen (2.10.09)

Antwort:
Wenn sie den Bescheid der Sperre bekommen legen sie darauf Berufung ein!
Aus welchen Grund wurde ihnen der Bezug gesperrt? Die Begründung richtet sich nach diesem Grund!

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