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12.3.2008 um 14.21 Uhr - von C.F.- Zwangsmassnahmen? Muss ich eine derartige \"Beschäftigung\" annehmen?


Grüß Dich Christian,

Zunächst mal find ichs nicht nur toll sondern auch sehr informativ und notwendig, dass Du diese Seite machst - Die Besucherstatistik belegt dieses ja.
Ich bin Langzeitbeschäftigungslos schonseit ein paar Jahren und habe dementsprechend auch schon mehrere Kurse (mehr oder weniger sinnvolle bis zu Deppenmaßnahmen) hinter mir - mit der üblichen, statistikbeschönenden Regelmäßigkeit. Ich war zuletzt im pädagogischen und vorher in sozialberatenden Bereich tätig.
Aufgrund psychosomatische Beschwerdend - Burn Out (allerdings nicht ärztlich bestätigt) möchte ich nunmehr wieder meine ursprüngliche Ausbildung (HAK) nutzen und suche im kaufm. Bereich eine fixe Anstellung - allerdings bisher ohne Erfolg -
Gestern bekam ich per Mail 2 neue Vermittlungsvorschläge - beide bei Personalbereitsstellungsfirmen (eine davon \"gemeinnützig\" - flexwork).
Nun ist das aber nicht gerade mein angestrebtes Betätigungsfeld.

Muss ich eine derartige \"Beschäftigung\" annehmen?
Befürchte, dass ein derartiges Dienstverhältnis, welches vermutlich nur von kurzer Dauer ist, darauf abzielt, meinen NH-Ansruch (mit dem ich gerade noch so über die Runden komme) zu reduzieren.
Eine entsprechende Entlohnung würde das natürlich verhindern - bezweifle aber davon ausgehen zu können.
Liebe Grüße C.F.

Antwort;
seit 1.1.08 (AIVG-novelle) sind diese art von zwangsmassnahmen / vermittlungsmethoden pflicht!
sollten sie in ein söb vermittelt werden, so muss nach kv entlohnt werden!
(Betriebsratgründung in SÖB)

M. H. ist optimistischer bei der Aufklärungspflicht!


12.3.2008 um 16.01 Uhr (verö.) - von Ro*. - Fragen um Zwangsmassnahmen?


Grüß Gott Hr. Moser,
Respekt, Respekt für diese super Beratungsseite.Ich bin seit 09/2007 arbeitslos und habe einige offene Fragen.
Sie schreiben das sämtliche im SoNed veröffentlichte VwGH-Erkenntnisse ab 1.1.2008 ungültig sind.
1. Kann dadurch eine Ablehnung, sich vom AMS an eine Leasingfirma, zu Trendwork , Jobtransfair oder anderen dubiosen Arbeitskräfteüberlassern nun mit einer rechtskräftigen Sperre der Bezügen sanktioniert werden.
2. Was bedeutet freiwillige Massnahme , wie erkenne ich eine solche, was kann ich dagegen unternehmen
3. Welche Möglichkeiten habe ich ,wenn ich mit einem Kurs zwangsbeglückt werde, aber nicht über meine Defizite aufgeklärt , diese also seitens des AMS nicht eruiert wurden.
4. Wie kann ich gegen eine Sperre der Bezüge vorgehen. Was bedeutet Bescheid, Feststellungsbescheid, Berufung.

Ich würde Ihre Initiative gerne in Form einer kleinen Spende unterstützen. Viel ist auf Grund meiner momentanen Situation leider nicht möglich. Falls Sie über ein Spendenkonto verfügen, geben Sie mir die Anschrift bekannt.

Herzlichen Dank im voraus.
Ro.

Antwort:
1) ja,
2) nach der novellierung sind alle pflicht! SÖB müssen nach KV. entlohnt werden
Freiwilligen Kurs würden sie selbst suchen!
3) gesetzestext bietet raum für interpretation! Fehlende Belehrung
Begründungspflicht gilt ganz allgemein!
(eine neue VwGH-erkenntnis wäre interessant!)
4) wenn ihnen das geld gesperrt wird, wird dies über einen bescheid mitgeteilt, denn können sie innerhalb 14 tage berufen!
wenn ihnen irgendetwas nicht klar ist, so können sie per antrag einen feststellungsbescheid darüber verlangen!
(ohne gewähr)



10.3.2008 um 23.42 Uhr - von M. H. - AlVG in einem unzulässig restriktiven Sinne ausgelegt! - Begründungspflicht gilt ganz allgemein!


Mucky, ich hab im Forum ein bißchen gelesen und bemerkt, dass du das
neue AlVG in einem unzulässig restriktiven Sinne auslegst. Du schreibst
z.B, wenn sie nicht LZA sind, muss die Zuweisung begründet werden. Die
Begründungspflicht gilt ganz allgemein! Auch für LZA! Und wenn Sie
darauf verzichten wollen, weil der Mangelzustand des Betroffenen
offensichtlich ist, müssen Sie das auch begründen. Das ist ja der Witz
und das Paradoxe daran.
Bescheide sind wegen der Verletzung der Begründungspflicht alle anfechtbar.
Und vergiss bitte nicht, dass es derzeit wegen mangelnder Qualitätsrichtlinien keine Sanktionen bei Maßnahmen gibt!

Also nicht so minimalistisch und kleinmütig sein!

Antwort:
Da es bei den AIVG-Gesetzestexten grossen Spielraum für Interpretationen gibt, ist es mir eine Erleichterung andere "positivere" Sichtweisen anzubieten!
Und eben sehr wichtig, dass Betroffene auch sehen, dass nicht alles
Glasklar formuliert ist, sondern Interpretationen viel Platz haben!
Dadurch sind bei Berufungen und Beschwerden erhebliche Chancen auf Erfolg gegeben!
Werde mir deine Aufklärung/Meinung zu Herzen nehmen und diesbezüglich optimistischer werden! Danke!

(Ohne Gewähr)


10.3.2008 um 20.42 Uhr - von Maria*. - aus gesundheitlichen Gründen


lieber christian,
ich freue mich sehr, dass es diese homepage nach wie vor gibt.

hätte eine frage:
ich bin notstandshilfe bezieherin und aus gesundheitlichen gründen häufig im krankenstand. meine krankenstände dauern mittlerweile zwischen zwei und vier monate. kann mich das ams aufgrund meiner häufigen und langen krankenstände an andere institutionen \"weitergeben\"? könnte sich dies nachteilig für mich auswirken?
würde mich sehr über eine antwort freuen und bedanke mich im voraus recht herzlich. lg maria

Antwort:
Auf keinen Fall Arbeitsunfähigkeit angeben. Sonst heisst das - keinen Anspruch! Wohingegen eine verminderte Leistungsfähigkeit von ?% vor bestimmte Tätigkeiten schützt!

Voraussetzung für die Frühpension ist gegeben, so sie das wollen!
Besuchen sie
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien
dort finden sie Auskunft über Frühpension , Unterstützung und Hilfe!


10.3.2008 um 13.52 Uhr - von St. - Berufung war erfolgreich!


Hallo!
erstmal ein herzliches Dankeschön für eure Hilfe im Nov/Dez 2007.Da bin ich nach eurem Rat in berufung gegangen gegen eine Sperre des AMS- erfolgreich! Danke nochmal!!!

Nun bin ich schon wieder in einem Kurs, der eigentlich ganz ok ist. Aber meine AMS beraterin meint, wenn ich nach diesem Kurs keinen Job finde nimmt sie mich aus der Arbeitslosen raus?Das geht doch nicht so einfach, oder? Ich bin zwar schon 2 Jahre arbeitslos, aber trotzdem..
Da hätt ich gleich noch eine Frage:
Ich war drogenabhängig und bin jetzt in einem Drogenprogramm, in Substitution also. Muss ich dies dem AMS bekanntgeben?
Ich habs leider getan, da meine Beraterin gemeint hat sie sieht mir das an, und ich soll es ihr sagen, da sie es sowieso rausfindet. da bin ich leider schwachgeworden. Und jetzt benutzt sie das um mich zu schikanieren.
Wie ist dazu die Rechtslage?

Danke schonmal im vorhinein, und macht weiter so!!
Liebe Grüße St.

Antwort:
Sensible Daten nicht preisgeben! Die werden gegen sie verwendet! Die Beraterin kann sie nicht aus dem Bezug schmeissen, nur weil sie gerade lustig ist!
Vorsicht trotzdem! Sie könnte versuchen ein Verhalten zu provozieren, dass zu einer Sperre führt (ev. Vereitelung! Gehen sie immer zu Vorstellungsgesprächen! Sowieso nicht sicher ob sie genommen werden!) Bei 3 Sperren droht der Ausschluss!
Auch kann über eine medizinische Untersuchung festgestellt werden, wieweit sie noch arbeitsfähig sind! Auf keinen Fall Arbeitsunfähigkeit angeben. Sonst heisst das - keinen Anspruch! Wohingegen eine verminderte Leistungsfähigkeit von ?% vor bestimmte Tätigkeiten schützt! Lassen sie sich von ihrer BeraterIn nicht einschüchtern!
Wenns nicht passt! beschweren sie sich umgehend beim Vorgesetzten! Heikle Aussagen lassen sie sich schriftlich geben! Am besten nehmen sie eine Begleitperson / Zeuge mit! Und ratsch!`´)%""! gibts einen anderen Umgang -ston!


10.3.2008 um 8.24 Uhr - von Le. - Erfahrungswerte zum Datenschutz


Hallo,
mich würde interessieren, ob es zu folgender \"Geschichte\" Erfahrungswerte gibt:
Vor ein paar Tagen hat mich telefonisch ein Herr von der Firma \"Ertrag & Sicherheit\" kontaktiert und gesagt, er habe meine Telefonnummer vom AMS. Er bot mir eine \"Führungsposition im Vertrieb\" an, wollte über meine Qualifikationen gar nichts wissen und gab mir sofort einen Vorstellungstermin.
Ich sagte zuerst zu - war total überrumpelt. Die Sache kam mir aber dann recht spanisch vor und ich hab im Internet zu der Firma recherchiert -> ist wohl so ein Finanzdienstleister mit eher zweifelhaftem Ruf (pyramidenspielähnliche Vorgangsweise). Dann hab ich beim AMS angerufen, um nachzufragen warum meine Daten an so dubiose Unternehmen weitergegeben werden - noch dazu aus einer Branche, mit der ich von meiner Ausbildung her gar nichts zu tun hab (Ich bin Psychologin!) An der Serviceline hat man mir gesagt, meine Nummer wurde gar nicht weitergegeben!? Ich stehe aber nicht im Telefonbuch und hab mich auch bei meiner AMS-STellenanzeige nur anonymisiert eingetragen...
Was haltet Ihr davon?
Freue mich über Rückmeldungen.

Antwort:
Stellen sie ein Auskunftsbegehren gemäß § 26 Datenschutzgesetz
Datenschutzauskunft


8.3.2008 um 19.29 Uhr - von Karl - Transferarbeitsplatz ist zumutbar


\"Sämtliche, in SoNed veröffentlichte, VwGH-Erkenntnisse sind ab 1.1.2008 \"ungültig\"!\"

Ja, und die AMSler wissen das und haben mich gleich für einen Transferarbeitsplatz vermittelt der seit 1.1.08 ja ebenso unter Berufung auf §9 ALVG zumutbar ist - wie es mir mein Betreuer nach meinem Protest sogleich unter die Nase gerieben hat.


7.3.2008 um 13.47 Uhr - von He. R. - Weil ich wieder mit dem AMS in Kontakt treten muss, fasse ich Mut, um um Hilfe zu bitten.


Guten Tag!
Im Internet und durch meine Recherche bin ich auf Ihre Homepage gestoßen!
Ich bin seit einen Monat arbeitslos, aber auch leider im Krankenstand.
Was nicht heißen soll das ich mir den Weg zum Arbeitsamt ersparen möchte, jedoch suche ich Menschen und Kontaktstellen die mir helfen können.

anbei sende ich zwei Dokumente die aus meiner objektiven Sicht heraus erstellt, und an die AK Dr. Kalliauer, Nachrichten Hr. Atteneder, ÖGB Mag. Simunovic weitergeleitet, habe.

Ich bitte Sie, meine Schreiben anzusehen und mir in Bezug auf den Inhalt
Antwort zu geben. Vielleicht Stellen nennen oder weiterleiten die sich mit solchen Themen intensiver beschäftigen.
Sie können sich wahrscheinlich Vorstellen das diese Zeilen, wenn vorerst mal Objektiv, aus meinen eigenen Erfahrungen und Erlebnissen hervor geht, jedoch teilweise auch aus Beobachtungen und Erzählungen unserer Mitmenschen.

Ich bin demnach nicht alleine was solche Erfahrungen betrifft, doch als verantwortungsvoller und gerechtigkeitsstarker Mensch wende ich mich an Sie, um nicht dabei zu zusehen und mir mit einem konstruktiven Beitrag in dieser Sache helfen.

Kurz zu meiner Person.
Ich werde 3* Jahre, habe ein zweijähriges Kind und habe berufliche Erfahrung auf der ganzen Welt gesammelt.
2002 hatte ich den ersten Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice, wo ich bis Dato einen undenkbaren Weg hinter mir habe.
Erst jetzt, wo ich wieder mit dem AMS in Kontakt treten muss, nach diversen Erlebnissen in der Arbeitswelt, fasse ich meinen Mut, um Sie um Hilfe zu bitten.

AMS u. Leasingarbeit objektiv gesehen


7.3.2008 um 13.47 Uhr - von Ha. W. - DATA MINING im grossen Stil


Betreffend Überwachung/Datenschutz, eAMS Konto, E-card etc.
Bezugnahme :
Seite 30 - 8.2.2008 um 21.40 Uhr - von M. T. Danke an Hr. P. wegen Mahnung zur Vorsicht!
Seite 33 - 18.2.2008 um 18.43 Uhr (verö.) - von Re. S*. - E-Card

Anhand der von uns mehr oder weniger freiwillig hergegebenen Daten wird hier DATA MINING im grossen Stil betrieben !

Begriffserklärung:

Im Allgemeinem werden mit dem Begriff Data Mining die Techniken zum Finden von interessanten und nützlichen Mustern und Regeln ("Wissen" ) in großen Datenbanken, bezeichnet.
Eine Informationextraktionsaktivität, deren Ziel es ist, versteckte Informationen in den Datenbanken zu entdecken. Mit einer Kombination der
Lernfähigkeit einer Maschine, statistischen Analyse, Techniken und Datenbanktechnologie, findet Datenbergbau Muster und subtile Verhältnisse in den Daten und erschließt Richtlinien, die Vorhersage der zukünftigen Resultate erlauben.

Als Basis können z.B Daten aus Gesundheitsakten, eAms Konto, AMS allgemein, oder gar Formulare aus den Coachings von Subfirmen (Deppenkursen) dienen.
Einzeln sehen diese Informationen ja unschuldig aus, doch die EDV-mässige Vernetzung und Verknüpfung macht die Sache so brisant.

Nachfolgend ein Beispiel, das durch div. Aufweichungen der Gesetze durchaus passieren kann.
Unter Betrachtung dieser Informationen stelle ich folgende Suchmaske zusammen :

Nimmt Antidepressiva=ja
Arbeitslos=ja,
Schuldnerberatung besucht=ja

und schon filtert mir der Computer aus all diesen Daten Namen heraus.
Mit diesen Informationen weiß das AMS daß diese Leute anfälliger für Stresssituatuonen sind UND finanzielle Probleme haben.
Ideale Kanditaten also für Mobbing ud Gehirnwäschetaktiken.
In die Mangel genommen, wird auf diese Menschen eingeredet damit sie jeden noch so miesen Job annehmen und aus der Statistik fallen - Und diese
fällt, wie letztens stolz verkündet wurde !

Viel verwerflicher noch wäre es, wenn private Personaldienstleister diese Daten in die Finger bekommen, angeblich zu noch besseren Betreuung und effizienteren Bearbeitung - Zynisch, nicht ?


5.3.2008 um 22.33 Uhr - von St. - Deppenkurse noch und nöcher!


Hallo
bin nun in der 3.Woche bei Jobsuche intensiv von ibis acam, die 2.Woche im Krankenstand, wie viele Tage muss ich an den 6 wöchigen Kurs teilnehmen ohne diesen wiederholen zu müssen ?
Danke

Antwort:
Spielt keine Rolle wieviele Tage sie in diesem Deppenkurs anwesend sind! Hauptsache sie sind 4 Wochen aus dem Arbeitslosenbezug. Dann fallen sie nämlich aus der Langzeitarbeitslosigkeit - Ob Krankenstand oder nicht! . In dieser Zeit zählen sie auch nicht in der Arbeitslosenstatistik!
Was kein Grund zur Freude ist! Der nächste Deppenkurs wartet auf sie! Spätestens dann, wenn sie Fristgerecht wieder LZAL werden würden! Vorausgesetzt sie finden bis dahin keine Arbeit!
Ca. alle paar Monate bis zu einem Jahr gibt`s einen neuen Einberufungsbefehl!
(Ohne Gewähr)

5.3.2008 um 22.33 Uhr - von St. - Deppenkurse
danke für die prompte Antwort, es gibt jemand im Kurs der hatte diesen im Jänner und war 3 Wochen krank, und darf diesen jetzt wieder machen

Antwort:
Ja, klar doch bei diesen Deppenkursen u.ä. braucht einen sowieso nichts wundern!
Es kommt auch vor, wenn feststeht, dass der Krankenstand länger dauert, der Beglückte rausgenommen wird und dannach wieder weitermachen muss!
U.a. geht es auch um die Existenzsicherung der TrainerInnen / KursanbieterInnen:
Wirtschaftszweig Deppenkurse: Öffentliche / Versicherungs-Gelderverschwendung, an Millionen von Euro, ohne Scham!


4.3.2008 um 22.07 Uhr - von Pa. T. - jetzt noch arbeitslos melden???


bin sei september 2007 arbeitslos habe mich aber nie beim arbeitsamt gemeldet da ich noch von erspartem gelebt habe.kann ich mich denn jetzt noch arbeitslos melden???

Antwort:
Ja, besuchen sie das AMS und stellen sie einen Antrag!


4.3.2008 um 11.42 Uhr - von Gö. Ei. - lieber in Freiheit und Gerechtigkeit


Hallo, es fällt mir angesichts der Themen schwer zu sagen: Danke das Ihr da seid. Mir wäre es lieber, man spräche miteinander in Freiheit und Gerechtigkeit. Nun, ich selbst arbeite in dieser Richtung, und freue mich, dass ich nicht allein bin. In diesem Sinne: Danke an Euch Gö.

Viele Arten zu töten
"Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stecken, einem das Brot nehmen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Selbstmord treiben, einen in den Krieg führen und so weiter.
“Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.”
Bertolt Brecht

Quelle: Roter-Götz


3.3.2008 um 20.10 Uhr - von Ku*. - Pensionsvoerschuss?


Sehr geehrter Herr Moser,
vorest möchte ich meine Anerkennung und meinen Respekt für die mit dieser Internetseite im Sinne der Arbeitslosen geleisteten Arbeit ausdrücken.
Meine Frage:
Ich beziehe derzeit einen Pensionsvorschuss (weniger als \"Arbeitslose\") da ich einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt habe. Im Fall der Ablehnung wird der Pensionsvoerschuss noch 3 Monate weiterbezahlt (Berufungsfrist). Müsste ich diese 3 Monate dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen?
Jetzt schon vielen Dank und weiter so.

Antwort:
Dazu gibt es eine merkwürdige VwGH-Erkenntnis, die Kontrollmeldungen von PensionsvorschussbezieherInnen zulässt, obwohl die Zwecke der Kontrollmeldungen (Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft) bei Beziehern von Pensionsvorschuss gar nicht vorliegen können?????
Kommentar Dr. Pochieser


3.3.2008 um 7.29 Uhr - Si. Kr. - Geld gesperrt


Mir wurde im Nov. 2007 (!!) das Geld für 2 Monate gesperrt, weil ich nicht zum Trendwerk gegangen bin. Das Geld wurde mir, trotzdem ich sämtlich Ausdrucke dieser Seite vorgelegte habe, gestrichen. So viel dazu, nun droht mir erneut eine Sperre, da ich mich nicht bei einer Firma vorgestellt habe. Angeblich. Ich habe jedoch kein Stellenangebot bekommen, anscheinend ist diese email (mit dem Stellenangebot) im Nirvana verschwunden, daher konnte ich auch nichts davon wissen. Was jetzt? Wohin soll ich mich jetzt wenden? Soll ich gleich zum Höchstgericht gehen?

Antwort:
Sie bekommen einen Bescheid über die Sperre! Auf diesen legen sie Berufung ein!
Sollte die negativ ausfallen erheben sie Beschwerde beim VwGH!

Was ich auch empfehle! Ich kann mir schwer vorstellen, dass der VwGH auf Grund einer E-Mail-Nachricht derartige Konsequenzen wie Bezugssperre ausspricht!

Beim löschen hunderten Spam`s am Tag kann sich ein wichtiges E-Mail darunter mischen! Auch könnte der Rechner / Programm mal Störungen aufweisen oder kaputt sein etc. etc.!

Bei Sperre immer in Berufung gehen! Die ist kostenfrei!!

Ps.: Das AMS handelt nicht Rechtsstaatkonform! Sehr viele Sperren wurden vor der Novelle 1.1.2008 rechtswidrig verhängt! Es ist davon auszugehen, dass dies auch weiterhin passiert!
So ist jede Sperre die vorläufig verhängt wird nicht mit Rechtstaatlichkeit vereinbar!


3.3.2008 um 3.01 Uhr - A. U. - "Teile und Beherrsche"


Hallo Christian!

Als Antwort zur "21.2.2008 um 9.12 Uhr - von M. Zeh. - Zwangsmassnahmen/Deppenkurse!", schreibst Du:
"Wenn sie nicht LZAL / LZBL sind, müssen sie über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt werden!"

Meiner Meinung nach, für manche würde dass bedeuten dass die oben genannten "LZAL / LZBL "sind hoffnungslos "verloren", entrechtet, unmündig geworden (denen braucht man keine Erklärungen mehr geben, weil die sind sowieso nicht mehr in der Lage eigenen Entscheidungen zu Treffen-welchen Grund auf immer-) und schon in der Kategorie von "auf Bewährung entlassenen Zuchthäuslern die "resozialisiert" werden sollen oder zur Arbeitsdienst/Sozialdienst verurteilte klein Kriminelle" die keine Rechte mehr haben, eben weil die, "LZAL / LZBL" geworden sind (auf welcher Schuld steht hier nicht mehr zur Diskussion). Für manche könnte dass bedeuten das DU (und für viele DU bist schon etwas wie eine "objektive moralische Instanz" geworden) schon akzeptiert hast (ich weiss das dass nicht wahr sein kann!), dass für diese "Kategorie" keine Hoffnung mehr gibt! Dass die ("LZAL / LZBL") sind DEREN ausgeliefert, weil "LZAL / LZBL" keine Bürgerrechte mehr haben. Weil "LZAL / LZBL" zu sein, ist schon etwas wie ein Delikt und daher "LZAL / LZBL" zu sein bedeutet schon als man Rechtskräftig als Kriminelle (zur "Sozialdienst/Arbeitsdienst"?!) verurteilt wäre!

Was ÜBERHAUT NICHT STIMMEN KANN!!!
Auf Grund der all die Menschenrechtskonventionen, Bundesverfassung und Gleichberechtigungsgesetzt/Antidiskriminierungsgesetz inklusive!!!


Und es ist schon wieder falsch (meiner Meinung nach) nur Teile von dieser "Novellierung" abzulehnen/kritisieren, solange eigentlich das Ganze (inklusive Evaluierung/Stimmungsverfahren/Stimmungsabgabe im Parlament), verfassungswidrig (nicht Einhaltung des EMRK und so weiter! - siehe auch "25.2.2008 um 12.51 Uhr - von P. R. - Einhaltung der Menschenrechte!!") ist.
Weil dann tappen WIR in die Falle der "Teile und Beherrsche"!
Und nächstes Mal wird eine neue "Kategorie" ("Untermenschen"!?) an der Reihe!

Der Rest finde ich OK!

Alles Gute und sei mir bitte nicht böse für meine „kritischen Äußerungen“!

Antwort:
wenn ich nach der novellierung den gesetzestext zitiere/interpretiere, so heisst das nicht das ich dies akzeptiere/ gut heisse!
ich kritisiere sehr scharf und will selbst auch kritisiert werden! nur so ist zu lernen!

5.3.2008 von P,R. - Die Konstruktion des AlVG´s ist Menschenrechtswidrig!!!
Ein sehr wichtiges Posting(!) und es ist tatsächlich so, wenn man(n)/Frau
die ganze Konstruktion des AlVG´s (noch dazu in der gültigen Fassung)
anschaut, so ist das Ganze von vornherein völlig Menschenrechtswidrig!!!
Es liegt auch völlig klar auf der Hand, daß dieses AlVG ein Versklavungsgesetz ist, welches ja sämtliche Arbeitsrechte (wie Du ja eh weißt) sehr geschickt umgeht. Es ist natürlich zusätzlich der dreckige Mix aus Gesetztestreue und gleichzeitig nachhaltigen Gesetztesbruch, was die Machthabenden da durchziehen!!
Es kommt noch dazu, daß unsere Verbrecherlegislative schon solche Gesetzte
verabschiedet, die von vornherein Menschenrechtswidrig sind!!!
(z. B. Arbeitszwang, obwohl man(n)/Frau nicht davon Leben können etc....)
Es ist eben ein totaler Vernichtungsfeldzug zur Abschaffung aller Menschenrechte!!!
Doch eben die Menschenrechte sind ja so einfach wie wichtig
(Jede(r) ist da Experte!!) und eigentlich das einzige wirkliche Argument gegen Herrschaft überhaupt!!!
Deshalb setzten alle Machthaber alles daran, die Menschenrechte mit allen möglichen Tricks immer und überall außer Kraft zu setzten!!!! Es ist ihnen wirklich jedes Mittel recht, um das zu bewerkstelligen - wir bekommen es ja tagtäglich serviert, ob es uns paßt oder nicht!!!!
Es ist immer dasselbe, nur immer in anderen Gewändern, wie ein jahrtausende alter Virus, der sich immer anpasst.....

5.3.2008 von St. - die kategorie \"untermensch\" ist längst geschaffen.
es ist seit geraumer zeit an der tagesordnung menschenrechte und sonstige gesetzmässigkeiten zu ignorieren.
kein wunder,da die betroffenen ja keine strafverfolgung zu befürchten haben.
kein wunder, nachdem bei einführung der novelle,wir die einzigen waren die auf die barrikaden gestiegen sind.
keine gewerkschaft,keine arbeiterkammer,kein verfassungsgerichtshof oder sonstige ernstzunehmende instanz in ö hat auch nur ein ohrwaschel gerührt,dass diese novelle gesetzes-,menschenrechts- und verfassungswidrig ist,obwohl diese nicht nur von uns sondern auch vielen anderen helfern darüber informiert wurden.
der zustand,dass lzal,lzbl entrechtete menschen zweiter klasse sind ist bereits realität. bereits vor der novelle.
diese sind mittlerweile nicht nur zum arbeitsdienst bedingungslos verpflichtet,sondern bereits seit geraumer zeit menschen die man behandeln kann wie schlachtvieh.
dazu zählt diese psychisch zu terrorisieren,zu quälen,sie zu medizinischen untersuchungen zu zwingen
(einzig zu dem zweck sie gänzlich aus der versicherungsleistung zu drängen),in deppenkurse zu zwingen, wo selbst ein überdurchschnittlich intelligenter mensch verrückt werden muss,wenn seine einzige beschäftigung darin besteht am tag 6-8 stunden zeit sinnlos totschlagen zu müssen,oder permanent psychospielchen von jungpsychologen ausgesetzt zu sein,die diese als versuchskaninchen betrachten.
weiters sie wie verurteilte verbrecher einer art bewährungshilfe zuzuführen,in der form,dass ein anstandswauwau zu bewerbungsgesprächen mitgeht,nachdem er betroffene um 6 uhr früh unangemeldet aus dem bett holt, oder um 22 uhr bzw. zu sonstigen vollkommen verrückten zeiten auftaucht um ein bewerbungsgespräch zu terminisieren.
zu guter letzt noch den ständigen monatelangen,rechtswidrigen entzug von leistungen für die sie bereits jahrelange prämien bezahlt haben,um in der idee der versicherung im anlassfall des arbeitsverlustes davor abgesichert zu sein.

daher brauchen wir nicht in die falle \"divide et imperare\" , \"teile und herrsche\" zu tappen,
WEIL WIR SIND BEREITS MITTEN DRIN!!!!!!!!!!!!!!

ebenso ist die kategorie \"untermensch\" längst geschaffen.
und diese wird durch die novelle noch treffsicher und unausweichlich der absoluten VERNICHTUNG zugeführt.
dies wird auch noch derart verschwiegen,dass es die allgemeinheit nicht bemerkt,weil die zensur der medien ja darauf schaut,dass dies nicht publik wird.
und die finanzierung für all das, wird den betroffenen auch noch selbst über abgaben abgenötigt,den rest bezahlt die allgemeinheit,
damit diese sich noch viel treffsicherer darin verfangen,wenn sie selbst einmal betroffen sind. und die zeit bis dahin wird immer kürzer.

 
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