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11.08.2017 um 11.21 Uhr - von G*. - " Die Situation hat mich sozusagen kaputtgemacht. Auch gesellschaftsbedingt hat diese miserable Situation Ihre Früchte getragen. Ich war noch nie in meinem Leben so verzweifelt"


Hallo christian.

ich wurde nach lt. §§49 gesperrt vom AMS. Ich war noch nie in meinem Leben so verzweifelt und man hat mich meiner Existenz beraubt, indem ich vom AMS seit Juni 2017 kein Geld mehr bekomme. Neben der Notschlafstelle muss ich im nächsten Zuge mein KfZ abmelden. Strom, Wärme, Essen etc. und zum Leben bleibt ohnehin nichts übrig. ? 590,-- Notstandshilfe stehen mir zu und mit 31 Jahren trieb mich das AMS in den Ruin und erlegt mir der Situation auf, dass ich auch noch bei Verwandten und Freunden Geld betteln muss. Ich bin am Ende und weiss nichtmehr weiter. Meine Wohnung beziehe ich seit 2006; also ich bin direkt nach erfolgreichem Bestehen der Hakmatura arbeiten gegangen und somit stehe ich seitdem auf eigenen Füßen.

Ich wurde noch nie in meinem Leben so respektlos und herablassend behandelt, als letztens beim AMS. Aussagen wie zB "Hören Sie mir überhaupt zu?"floßen auf mich ein. Noch nie in meinem Leben wurde ich so mies wie der letzte Abschaum behandelt, somal ich einen IQ von 114 habe; die Hakmatura habe; den ersten Abschnitt im Soziologiestudium absolviert habe und sieben Jahre als Industriekauffrau und Sachbearbeiterin im Ersatzteillager gearbeitet habe. Wie schon gesagt; ich habe mir dies alles schon sehr früh nach der Matura selbst aufgebaut; und bin ein korrekter, gewissenhafter, fleißiger, ordentlicher, niveauvoller Mensch und habe Anstand. Ich spreche eine zweiter lebende Fremdsprache; dies ist Italienisch (verwandtschaftsbedingt). Das letzte AMS-Gespräch war sehr unvorstellbar. Ich bin sehr wütend, wirklich auf 180; echt zornig. Ich kann mich kaum mehr bändigen. Mit mir wurde gesprochen, als ob ich der dreckigste "Asozialste" wäre. Als ich verbar loslegte und zur AMS-Berater
in sagte, dass ich mein KfZ abmelde und dass ich mich vor das Gebäude setzte und bettle. Daraufhin meinte diese nur in einem sehr abwesenden, bestimmten und sachlichen Ton, dass dies meine eigene Schuld ist. Nach mehrmaligen schildern meinerseits meiner dramatischen-katastrophalen Lage wurde ich immer nur mit den zwei Aussagen abgetan: "Hören Sie mir überhaupt zu?" und "Sie sind selbst schuld; ich kann nichts dafür." Das Geld steht mir zu. Ich bin immer dafür arbeiten gegangen. Leider ist es dieses Mal trauriger Rekord (1,5 Jahre arbeitssuchend). Menschlich gesehen möchte ich m. diesem Schreiben wegen meines schlechten Zustandes aufgrund dieser sehr langen Arbeitsabstinenz nicht hinterm Berg halten. Ich bin Anfang 30; in der Blüte meines Lebens und mein Zustand ist miserabel. Die Situation hat mich sozusagen kaputtgemacht. Auch gesellschaftsbedingt hat diese miserable Situation Ihre Früchte getragen.


Man wird allerseits als Feindbild angesehen. Andereseits bringe ich Mut auf, mich konstant seit meiner Arbeitslosigkeit regelmäßig pausenlos zu bewerben . seitens des AMS´s bekomme ich durchschnittlich eine Stelle in drei Monaten zugesandt. Im Durchschnitt habe ich einmal die Woche ein Vorstellungsgespräch im Raum Graz (30-60 km). Die teuren Fahrtkosten, die öffentlichen Verkehrsmittel; alles von mir selbst finanziert.

Es ist ein "abgekatertes Spiel", was mit mir betrieben wird. Die sind sich meiner gegenwärtigen Lage (1,5 Jahre Arbeitslosigkeit) bewusst und wissen genau, dass die nun letzte Etappe des grausamen Rausmobbens ist, damit ich endgültig aus der Arbeitslosenstatistik rausfalle, erfolgsbringend dererseits. Das AMS hat menschenunwürdige und menschenvernichtende Zwangsmaßnahmen. Also vom Niveau her wirklich "unter aller Sau". Somal mich noch nie jemand so respektlos behandelt hat; dies ist mir als Schülerin, Studentin, Mitschülerin, Arbeitskollegin, Studienkollegin, Freundin, Ehefrau und Arbeitnehmerin noch in sonst keiner Situation jemals passiert. Ich bin echt wütend. Und das kann ich mir von Frauen gefallen lassen beim AMS, die nichtmal die Matura haben und durch Connections und Vitamin B fest mit ihren f...... Ä....... im AMS-Stuhl festsitzen. Haben keine Ausbildung; höchstens als Fleischverkäuferin diese nichtsnutzigen Hausmütterchen. Zwei Männer, die ungefähr meines Alters entsprechen arbeiten beim AMS und haben als höchste Ausbildung die Handelsschule absolviert. Ein Mann, mit dem ich in die gleiche Klasse HAK gegangen bin blieb in der ersten Klasse HAK sitzen und ergriff danach einen technischen Lehrberuf. Er ist auch AMS Berater. Eine einzige Frau hat die Hakmatura, die beim AMS arbeitet. Mein Ehemann und ich haben beide Vollzeit fleissig gearbeitet und uns viel aufgebaut.

Arbeitswillig ist, wer bereit ist, eine durch die regionale Geschäftsstelle oder einem von Arbeitsmarktservicebeauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der § zwei bis sieben des Arbeitsmarktförderungsgesetzen (AMFG), BGBI Nr. 31/1969, durchführenden Dienstleister vermittelte zumutbare Beschäftigung anzunehmen.

Gegen die mir auferlegte Sperre § 49 seitens des Arbeitsmarktservices lege ich hiermit Berufung ein.

Pflichterfüllend nehme ich aktiv am Bewerbungsprozess teil und erfülle alle Anforderungen (geltendd lt. AMFG); und hebe ebenfalls hervor, dass ich es dem Arbeitsmarktservice V. persönlich kommunizierte, als ich im Vorjahre einer einmalige, über Stunden-andauernden Aushilfstätigkeit im Gastgewerbe nachging.

Ich werde jedoch gleich behandelt vom AMS , als alle anderen; da gibt es keine Unterschiede. Wenn ich diese "Härtefälle" mit mir vergleiche; dann wird mir übel. Ich bekomme keine Arbeit, weil ich kein Glück habe. Ich habe niemanden, der intervenieren kann; denn es spielt sich heutzutage ausschließlich alles über Vitamin B und Beziehungen ab. Das sieht man in jeder Berufssparte. Das Ganze macht mich total fertig. Meine engsten Freunde und Verwandte bringen Mitgefühl auf und machen sich deshalb große Sorgen um mich. Ich will arbeiten, darf aber nicht. Mein größter Wunsch ist "weg vom AMS". Man teilte mir über die AMS-Servicehotline mit, dass ich seit 29.5.2017 abgemeldet bin. Daraufhin fuhr ich zum AMS V. und anschließend zur Bundeshauptmannschaft, wo ich belehrt wurde, dass der Versicherungsschutz sechs Wochen im Nachhinein rückwirkend in Kraft trat. Zum "Berufung einlegen" ist es zu spät, da vier Wochen überschritten sind seitdem Zeitpunkt wo ich gesperrt wurde; wo ich
meiner Existenz entzogen wurde vom AMS. Ich, als kleinstes Glied der Gesellschaft erhebe Klage gegen das "große, mächtige" AMS. Mir ist bewusst, dass dies lachhaft und lächerlich ist, hier Erfolge für mich zu erwirken. Meine Chancen sind null, hier etwas auszurichten. Dieses Schreiben ist eine Beschwerde gegen das AMS. Nach meiner absolvierten Hakmatur musste ich als AMS-Zwangsmaßnahme zu einem "Jobfit-Bewerbungskurs". Man ist gezwungen, jeder auferlegten AMS-Maßnahme nachzugehen, ansonsten ist man erlegen (Bezugssperre). Bei diesem Kurs waren Leute jedes Alters von 18-60, bunt durchgemischt. Zu dieser Zielgruppe gehörten Ex-Drogenjunkies, Ex-Knackis(Häftlinge) und Leute , die keine Ausbildung haben und deren Bildungsstandard (niveau)auf einem sehr niedrigen Level ist. Ich hatte panische Angst in der Klasse und es war mir sehr mulmig zumute. In einer Klasse unter diesen Leuten, die total nicht im geringsten mein Niveau und meinen Bildungsstandard entsprachen. Ich wollte nac
h zehn Minuten einfach NUR NOCH WEG. Die Kurstätigkeiten erstreckten sich über "Malen nach Zahlen" oder "PC-KURS" zB wie man einen PC einschaltet wurde uns erörtert. Der Mentor (Trainer) war mein Ex-Hakschulkollege, der in meine Nebenklasse ging. Dieses asoziale Pak (die Leute in meinem Kurs) wussten nichtmal, was eine Sozialversicherungsnummer ist und waren zum Großteil nicht fähig, Personaldaten auszufüllen (Wohnort, Straße, etc). Dem AMS liegt von mir auch ein psychologisches/psychiatrisches Gutachten vor, was von denen kopiert wurde. Ich bin eine einzige Ausnahmeerscheinung als Person, die beim AMS gemeldet ist. Ich die Einzige unter denen, die studierte, eine Matura hat und über Hausverstand verfügt. Ich bin das komplette Gegenteil von denen, die als Arbeitslose gelten. Mir wird übel und mulmig, wenn ich diese ganzen Leute schon sehen muss, wenn ich zum AMS muss.

Diese schriftliche Erörterung ist eher emotional und gefühlsprägend charakterisiert, als sachlich, da ich mich in einer sehr schwierigen Situation befind und es mir nicht gutgeht durch die Bezugseinstellung.

Antwort:
Sie gehen sofort zum AMS und melden sich zurück. Haben sie das schon mal seit der Bezugseinstellung getan? - Können sie das irgendwie nachweisen. Falls ja, muss ab diesem "Augenblick" die Bezugseinstellung aufgehoben werden.
§ 49 heisst: Sie haben einen Kontrolltermin versäumt. Ab diesem Tag wird der Bezug bis zur Wiedermeldung eingestellt!
Und sie verlangen einen schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung, der ist zu berufen. (Nach 62 Tagen brauchts einen neuen Antrag! Falls gleich stellen! Siehe AlVG § 49. Kontrollmeldungen )
Nehmen sie, wenn möglich immer eine Begleitperson als stummen Zeugen zum Termin mit ("Wirkt ev. oftmals Wunder")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Und bei Ungereimtheiten setzen sie sich nicht nur ihrer/ihrem SachbearbeiterIn aus. Gehen sie ev. sofort (mit Begleitperson) zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!

Versuchen sie in Zukunft den ungehobelten AMS-Umgang nicht zu persönlich zu nehmen. Schauen sie sich in SoNed ein wenig um - das hilft - und sie werden sehen, dass es sich um menschenverachtende "Politik" handelt!
Individuelle Schuldzuweisung hat System / Kalkül und soll Druck auf "Opfer"/Betroffene ausüben und von der wirtschaftlichen / politischen Verantwortung ablenken!

Und versuchen sie, ihren Zorn / Frust nicht auf ihre Leidensgenossinnen zu lenken! Viele von denen ergehts wie ihnen bzw. nicht anders! (Ohne Gewähr)

Wie z. Bsp.: Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)
mehr auf
Aufklärung / Bewusstseinsbildung


11.08.2017 um 10.18 Uhr - von L*. - "Bezugssperre nachdem mir mitgeteilt wurde, dass die Teilnahme freiwillig ist?"


Frage ich war voriges jahr zur selben zeit bei der Firma jobtransfair, außer das es recht unterhaltsam war hat mir dieser Kurs nichts gebracht. Jetzt wurde ich wieder dazu *eingeladen* diesen Kurs zu machen, wobei ich dankend ablehnte, da reine Zeitverschwendung.......postwendend flatterte mir ein Schreiben vom AMS ins Haus da meine Notstandshilfe ab 3.8. gestrichen wird......ich hab am 22.8 einen Termin bei meinen Berater.........dürfen die das überhaupt, bei jobtransfair wurde uns gesagt es hat überhaupt keine Auswirkungen auf ihre Notsandshilfe wenn sie ablehnen zur Person ich bin 57 jahre alt und habe noch genau 3 jahre zu arbeiten, ich habe heute einen antrag auf vorzeitige Pension gestellt da ich von meinen 16 bis 55 jahr bis auf 2 jahre karanz durchgehend gearbeitet habe und noch nie arbeistlos war.....danke für antwort damit ich am 22 gerüstet bin. (10.08.17)

Antwort: "Rechtswidrige Bezugs-Sperre"
Es ist wichtig zu wissen, um welche Zwangsmassnahme es sich handelt?
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : )
Entweder um ein
SÖB-Transitarbeitsplatz (= Dank unserer SPÖ?/ÖVP/FPÖ-etc.-Politik ein zumutbares DV.) oder einen Deppenkurs (= Coaching / Bewerbungskurs, wäre ev. bekämpfbar. Deppenkurse nicht nochmals besuchen! trotz "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" ?)
Sie verlangen sofort den Sperr-Bescheid und legen darauf Berufung ein (erheben Beschwerde) in der sie einleitend natürlich auch erwähnen, dass ihnen von Jobtransfair`s Seite mitgeteilt wurde, dass die Teilnahme freiwillig ist bzw. eine Absage keine Konsequenzen nach sich zieht!
Falls eine Niederschrift beim Termin angelegt wird, so unterschreiben sie nichts womit sie nicht einverstanden sind! (Ohne Gewähr)

11.08.2017 um 18.32 Uhr - von L*. - "Ja war vorgeschaltener Deppenkurs"
ok danke.......ja war vorgeschaltener deppenkurs und dann mögliche aufnahme zur transitarbeitskraft, wo aber schon beim letzten kurs festgestellt wurde das dies für mich nicht möglich ist da ich betreuungspflichen die auch das AMS anerkannt hat, gegenüber meiner mutter habe. Ich bin für das Arbeitsamt maximal für 25 stunden in der Woche vorgemerkt, betreuungsvereinbarung etweder im Lager oder als Lieferwagenfahrerin.

Antwort:
ja dann legen sie wie beschrieben auf bescheid berufung ein - darin geben sie bescheidnummer oder versicherungsnummer an - alles gute
ev. rückmeldung über ausgang wäre schön

11.08.2017 um 22.03 Uhr - von L*. - "Berufung schick ich ans AMS"
danke, die Berufung schick ich ans AMS....aber an wen genau?? Eingeschrieben oder per E-Mail, was ist vernünftiger, danke.

Antwort:
ev. eingeschrieben - ev, auch per e-mail - an ihre regionale AMS-Geschäftsstelle
sodass sie es nachweisen können - ev. auch ihrer beraterin geben und abgabe auf einer kopie bestätigen lassen. alles gute


9.08.2017 um 7.13 Uhr - von G. N*. - "Immerhin hat meine Ausbildung doch mehrere Tausen Euro gekostet und dann soll man vielleicht als "Packlschupfer" oder "Regaleschlichter" arbeiten?"


Habe gestern (7.8.2017) bei meinem AMS Termin erfahren, dass nachdem ich die letzten drei Monate in einer Üungsfirma als EDV-Supporter tätig war und jetzt wieder bei AMS vorständig bin, ich in den nächsten drei Monaten eine andere Betreuerin habe bei der ich alle zwei Wochen einen Termin habe und an die ich alle meine Bewerbungsmails an den von mir angeschriebenen Firmen als BCC (im Mail) auch an die Betreuerin senden muß bzw. als Ausdruck beim nächsten Termin vorlegen soll (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und Zeugnisse).
Meine Frage dazu ist - bin ich dazu verpflichtet ihr meine Unterlagen die ich von meinem privat PC und privaten Mailaccount sende ihr mitzusenden bzw auszudrucken und vorzulegen oder kann man das aus Datenschutzrechtlichen Gründen verweigern (Datenaushändigung an Drittpersonen).
Gibt es da eine Rechtsgrundlage? Wenn ja vielleicht einen Artikel mit Paragraphen aus dem Arbeitslosengesetz oder ähnlichen?
Aushändigen würde ich ihr "nur" einen Auschnitt der gesendeten Mail (Sendebestätigung mit Datum, Uhrzeit und Mailadresse der Firma).

Eine Weitere Frage habe ich zur Betreuungsvereinbarung in der steht: Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als EDV-Techniker (Hard- und Software) bzw Support Manager oder jeder anderen zumutbaren Tätigkeit. <-- Ist diese Formulierung der JEDER ANDEREN ZUMUTBAREN TÄTIGKEIT überhaupt zulässig? Und was bedeutet sie? Immerhin hat meine Ausbildung inklusive
diverser Zertifikate rund um die Technik und im Management doch mehrere Tausen Euro gekostet (auch durch Kurse vom und über das AMS bezahlt) und dann soll man vielleicht als "Packlschupfer" in ein Lager gehen oder als "Regaleschlichter" zu einem Diskounter?

Danke für ihre Zeit und die Beantwortung meiner Fragen.
mfg G. N. (8.08.17)

Antwort:
Wichtig ist, dass sie ihre Bewerbungen nachweisen können. Ja, mit so wenigen sensiblen Daten als möglich!
Und
der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Gewisse Aktivitäten sind wichtig, um nicht als arbeitsunwillig eingestuft zu werden!
Was "Packlschupfen" oder "Regaleschlichten" betrifft, so gibt`s - Dank unserer SPÖ?/ÖVP/FPÖ-etc.-Politik - nur einen geringen Berufsschutz / Einkommensschutz von ca 3 Monaten. (siehe Zumutbarkeitsbestimmungen 3)
Obwohl häufig argumentiert wird, dass die Hälfte der Arbeitslosen keine Ausbildung besitzen, ev. nur Hauptschulabschluss vorweisen können, betreibt diese Arbeitsmarktpolitik Dequalifikation.
Sie können nach diesen ca. 100 Tagen in fast jede Arbeitsstelle vermittelt werden, wenn nach KV. bzw. "branchenüblich" entlohnt wird.

Tipp: - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11) (Ohne Gewähr)

4.08.2017 um 11.24 Uhr - von N*. - "Alleinerziehende Mutter: Möchte Kurs zur Ordinationshilfe machen"


S.g. Moser,

ich bin alleinerziehende Mutter einer 2,5 Jahre alten Tochter die bereits in den KIGA geht.
Ich war bis Ende Juni in Bildungskarenz und bin nun arbeitslos. Hatte jetzt bereits den 3ten Termin beim AMS.

Ich Arbeite seit 09 gf bei einer Urologischen Praxis und habe dem AMS mitgeteilt, dass ich gerne den Kurs zur Ordinationshilfe machen würde. Habe mir dann einen berufsbegleitenden Kurs am WE ausgesucht, da ich ich keine Verwandten etc hier haben die mein Kind mitbetreuen können. Somit bleibt nur Fr. abend und Sa. wo ich eine Betreuung organisieren kann. Abgesehen davon sehe ich nicht ein, meine Tochter 50 Stunden in der Woche fremd betreuen zu lassen.
Der Wochenendkurs wurde abgelehnt und mein Betreuer hat mir einen, lt. seiner Aussage, mit ganz guten Zeiten ausgesucht.
MO-DO 8-17 Uhr und Fr 8-12,30 Uhr.
Als ich gesagt habe, dass das nicht geht hat er mich gleich angemault dass ich schon verfügbar sein muss. Habe als Verfügbarkeitszeiten 8-15 Uhr angegeben. Ich habe Ihn dann gleich darauf aufmerksam gemacht, dass ich ja nur 16 Std für das AMS verfügbar sein muss, wg Betreuung meines Kindes. Darauf hin hat er gleich gemeint, dass ich meine gf. Job gar nimmer so lange machen darf, weil mich das ja blockiert einen neuen Job zu finden.

Jetzt zu meinen Fragen:
- Kann er mich zwingen den Kurs zu machen bzw mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich ablehne?
- Kann er mich zwingen meinen gf Job zu kündigen? Ich brauche den nämlich um zu überleben weil das Geld nicht ausreicht?
MFG


Antwort:
dieser kurs muss freiwillig sein, da sie dem arbeitsmarkt wegen betreuungspflichten nur 16 - 20 stunden zur verfügung stehen müssen.

er kann sie nicht zwingen den job zu kündigen, jedoch in eine zwangsmassnahme vermitteln, die sich bez. zeiten überschneiden. falls kommt es drauf an welche und ob sie solche kurse schon mal besucht haben.

bez. ihrer ausbildungsstätte senden sie ein schreiben an die ams-geschäftsstelle - damit ev. jemand anderer mitentscheidet
.
>>Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend
bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen
Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" ?" 7.09.11)

ohne gewähr

1.08.2017 um 19.48 Uhr - von C. - "Gegen Chefarzt, mit "hellseherischen" Fähigkeiten, vorgehen?"


Guten Tag lieber Herr Moser,

es gibt wieder Neuigkeiten bei mir, laut GKK habe ich doch die vollen 52Wochen Anspruch auf Krankengeld, nicht wie gedacht die 26 Wochen. Nun ist es so das ich gerade wiedermal Therpien mache im Krankenhaus, die Schmerzen allerdings schlimmer werden durch die Belastungen und Reizungen. Jetzt hatte ich gestern wieder einen Chefarzt Termin und der hat mich gestern obwohl ich Shcmerzen habe, sofort mit beendigung der letzten Therapie im Krankenhaus gesund geschrieben. In ca.6 Wochen bin ich also von dem Chefarzt gesund geschrieben ob ich jetzt Schmerzen habe oder nicht.

Ich bin das erste mal mit etwas langwierigen im Krankenstand (zum Glück) und frage mich was ich dagegen unternehmen kann. Ich habe ihn gefragt wie er sich das vorstellt wenn ich noch Schmerzen habe, wie das gehen soll? Und was ist wenn diese Therpaie wie die anderen erfolglosen Therpaien seit (dez16) nicht hilft. Er meinte er ist zuversichtlich das diese jetzt hilft und es hat ihn nicht weiter ein Argument interessiert punkt fertig sozusagen. Sonst solle ich mich beim Ams anmelden. Ich frage mich es muss doch eine Möglichkeit geben dagegen vorzu gehen. Es kann doch nicht sein das der Chefarzt mit "Hellseherischen" Fähigkeiten so etwas einfach machen kann. Wenn ich nicht arbeitsfähig bin was ich im Moment nicht bin, muss es doch Möglichkeiten geben? Es muss doch eine Stelle geben an die ich mich wenden kann und dagegen vorgehen kann da ich mir das nicht gefallen lassen will! Oder eine Stelle die feststellt ob ich arbeitsfähig bin. Von dieser Vorgangsweise des Chefarztes bin ich jedenfalls erschüttert aber passt in unser System leider. Mfg C.

Antwort:
Ja, sie brauchen sich das nicht gefallen lassen! Auch hier ist es möglich sich einen schriftlichen Bescheid aushändigen zu lassen und gegen diesen Beschwerde zu erheben! (Berufung einlegen)

>Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
Falls, ist es, wie im Link angegeben, zudem eine Möglichkeit den Patientenanwalt zu kontaktieren! (Ohne Gewähr)

Zu "Aussteuerung <> Rehageld?" - (1.06.2017)

1.08.2017 um 14.58 Uhr - von D*. - "Mieteinnahmen zum AMS-Bezug?"


Sehr geehrter Herr Moser,

seit etlichen Jahren arbeitslos und Notstandshilfebezieher habe ich jetzt eine Wohnung geerbt. Haben Sie konkrete Erfahrungen, wie Mieteinnahmen vom AMS gehandhabt werden? Analog zum Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung? Darf man um, sagen wir, 600 Euro Bruttomiete (inkl. BK) vermieten und dann abzüglich aller Steuern 200 Euro Einkommen haben, ohne dass einem die Notstandshilfe gekürzt oder gar entzogen wird? Konkret geht es um Wien, die Wohnung ist aber in Oberösterreich. Danke!

Antwort:
einnahmen aus miete werden angerechnet. - nicht, wenn das einkommen niedriger als das geringfügige einkommen ist.
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?
die mieteinnahme darf die geringfügigkeitshöhe also nicht übersteigen.
(gibts ausserdem eine geringfügige anstellung, so werden die einnahmen zusammengerechnet!)
ev. erkundigen sie sich bei der AK (ev. auch beim AMS - versuch) woraus sich die summe zusammensetzt - ob nur der nettobetrag berücksichtigt wird oder der bruttobetrag herangezogen wird? ohne gewähr

1.08.2017 um 10.43 Uhr - von B*. - "Trendwerk: Ich kann einfach nicht mehr"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich muss morgen zu Trendwerk. Vor einiger Zeit gab es auf Ihrer Seite
einen Textvorschlag, den man anstelle einer Unterschrift hinschreiben
kann. Ich kann nur leider jetzt diesen Text nicht mehr finden und bin
total verzweifelt. Ich habe schon mehrere Bewerbungs- bzw. Deppenkurse
hinter mir und möchte nichts mehr unterschreiben!
Könnten Sie mir bitte diesen Text schicken? Ich kann einfach nicht mehr...

Mit freundlichen Grüßen (31.07.17)

Antwort:
hier der text:
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

zwangsmassnahme pflicht wenns eine arbeit ist und nach KV entlohnt wird!

siehe auch
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse" (25.12.2015) ohne gewähr

1.08.2017 um 11.02 Uhr - von B*. - "Ohne SoNed hätte ich nie den Mut gehabt, die Unterschrift zu verweigern"
Sehr geehrter Herr Moser,
die Veranstaltung bei Trendwerk nennt sich akt:E und ist für alle über 50. Nachdem ich meine Unterschrift verweigert hatte, kam ein sehr netter Herr zu mir und hat sich mit mir unterhalten. Ich erzählte ihm, dass ich Ähnliches schon mehrmals machen musste und zudem gesundheitliche Probleme habe (Darmkrebs früh genug erkannt, extreme Gewichtsabnahme, Dauerdurchfall, Depressionen wegen der Einladung zu Trendwerk).
Er war sehr lieb und verständnisvoll und hat mich abgelehnt. Das bedeutet, dass nicht ich die Teilnahme verweigert habe, sondern dass Trendwerk mich nicht aufgenommen hat.

Ich bin so froh, dass ich Ihre Webseite gefunden habe. Ohne Sie hätte ich nie den Mut gehabt, die Unterschrift zu verweigern. Vielen Dank! Mit ganz lieben Grüßen

Ps.: 11.17 Uhr: "Herr bei Trendwerk war sehr lieb und verständnisvoll"
Dieser Herr bei Trendwerk hätte mich aber auch ohne meine körperlichen Probleme abgelehnt. Er erkannte meinen psychischen Zustand, ich habe fast geweint, vor Angst gezittert, die ganze Nacht nicht geschlafen. Und er sah auch ein, dass noch und noch ein weiteres Bewerbungstraining nicht nötig sei. LG

1.08.2017 um 10.15 Uhr - von A. A. - "Bezugssperre wegen Deppenkurs"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wollte mich bei Ihnen Erkundigen, ob es rechtens ist, dass jemandem eine Bezugssperre verhängt wird, mit der Begründung der Vereitelung einer Schulungsmaßnahme, wenn er unentschuldigt die ersten 2 Tage der Maßnahme gefehlt hat, danach 2 Tage im Krankenstand war und am Montag der 2. Woche regulär zum Kursantritt erschienen ist.

Mir wurde gesagt, dass ich dann nicht mehr am Kurs teilnehmen konnte, obwohl er nicht voll war oder sonst etwas. Als Folge wurde eine 8-wöchige Sperre verhängt.

Im Falle des Selbstverschuldens (da ich die 2 Tage nicht erschienen bin, aufgrund von schwerer Depression), wollte ich noch fragen, was für Möglichkeiten ich nun habe? Mindestsicherung? Gar keine Unterstützung für 2 (bzw. da ich erst im Oktober wieder Geld überwiesen werden kriege 3) Monate?

Mit freundlichen Grüßen
A. A.

Antwort:
Das war nicht gut gemacht. Können sie mit dem Dr. reden, dass er ihnen ev. eine Bestätigung, wenn schon keine Krankmeldung für die ersten 2 Tage, mitgibt.
Ev. soll er ihnen bestätigen, dass sie wegen schwerer Depressionen nicht ausser Haus gehen konnten.

Frage: Haben sie so einen Kurs schon besucht! Wenn ja sind weitere Teilnahmen ev. freiwillig!
>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

>Auch wäre Coaching freiwillig, was sie sonst auch in der Berufung angeben!

>Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen und Deppenkurse" (25.12.2015)

Also Sperr-Bescheid verlangen und Berufung einlegen! Nichts unterschreiben womit sie nicht einverstanden sind!

>Mindestsicherung gibts bei Sperre keine - AMS-Sozialamt wurden von SPÖ?-Sozial?-Minister Hundstorfer verknüpft!

>Tipps für MindestsicherungsbezieherInnen!
"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13) unter:
Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
(ohne gewähr)

1.08.2017 um 10.12 Uhr - von Fl*. - "Call Center solange mein Körper bzw. mein Geist es aushielt"


Hallo Herr Moser,

am Mittwoch den 2.8.2017 nehme ich an einem Vorstellungsgespräch inkl. Test eines Assessment Centers teil. Dieses Gespräch bezieht sich auf einen Job im Call Center. Zur Vorgeschichte: von Anfang 2013 bis Ende 2014 arbeitete ich tatsächlich freiwillig in einem Call Center, weil mir natürlich die Erfahrung in diesem Berufszweig fehlte, um selbst einschätzen zu können, was für eine demütigende und überfordernde Tätigkeit ich hier eigentlich ausübte. Da ich an den Staat Schulden via Inkasso abzuleisten hatte (und noch immer abzuleisten habe, sobald ich wieder ins Berufsleben einsteige) blieb ich auch dort, solange mein Körper bzw. mein Geist es aushielten.
Aufgrund der Tatsache, die vorhandene Erfahrung/Qualifikation zu besitzen wurden mir nach wie vor Stellenangebote dieses Berufes zugesendet, trotz mehrmaliger Aufforderung mir Stellenangebote zu schicken, welche sich auf mein tatsächlich erlerntes Berufsbild (IT-Technik) beziehen. Leider wurde darauf nie eingegangen und mir wurden, wenn überhaupt immer nur Stellenangebote für Call Center Arbeiten zugesendet. Mir ist sehr wohl bewusst, dass gewisse Firmen in Kontakt mit dem Arbeitsmarkt Service stehen und es sind meistens Firmen, welche so gut wie jeden Mitarbeiter einstellen, egal ob Qualifikationen vorhanden sind oder nicht.
In der wie oben erwähnten letzten Firma als Call Center Agent (im späteren Verlauf dann auch als Back Office Mitarbeiter) hatte ich ich mich quasi kaputt gearbeitet bis hin zum geistigen Burn-Out. Glauben sie mir Hr. Moser, auch wenn dies keine schwierige oder all zu anspruchsvolle Arbeit zu sein scheint, kann diese Tätigkeit einen Menschen bis zur letzten Reserve auslaugen. Habe ich am eigenen Leib erfahren müssen. Da ich die Befürchtung habe, dass mich die Geschäftsführer/Firmenleiter dieses Unternehmens einstellen werden und ich so gut wie keine Möglichkeit sehe, die Stelle abzulehnen (mögliche Bezugseinstellung meiner Mindestsicherung/Notstandshilfe, wenn das AMS eine Stelle vorschlägt an die man eine Bewerbung verschicken "muss" und dann auch noch zum Vorstellungtermin eingeladen wird und die Stelle dann auch noch bekommt, ist man quasi gezwungen diese anzunehmen, denn dies würde laut dem Arbeitslosengesetz einer Arbeitsverweigerung gleich kommen, oder liege ich hierbei
falsch?)
Sollte ich gezwungen sein diese Stelle annehmen zu müssen, werde ich über kurz oder lang gesundheitlich darunter leiden.
Falls Sie helfen können bitte ich Sie freundlichst um Ihre Unterstützung. (31.07.17)

Antwort:
Ich kann das gut nachvollziehen, drum reden sie mit ihrem Vertrauensarzt / Hausarzt ev. auch Facharzt und holen sie sich Unterstützung! Teilen sie denen mit was sie hier an gesundheitlichen Problemen aufzählen.
Sollte es zu einer Sperre kommen, ist dies auch die Berufungs-Begründung!

Ev. bringen sie beim Vorstellungsgespräch zur Sprache, dass sie diese Arbeit schon mal gemacht haben und wegen Burnout aufhören mussten. Ev. werden sie gar nicht genommen. (Ohne Gewähr)


30.07.2017 um 11.28 Uhr - von Su. - "Pflegekarenz"


Hallo Herr Moser, wenn man die Mindestsicherung erhält kann man dann pflegekarenz bekommen? Ich würde mich eventuell vom AMS abmelden um meine Mutter zu pflegen. Davor müsste sie glaub ich Pflegegeld beantragen. Ich hab nur Angst wenn ich mich vom AMS abmelden keine Mindestsicherung zu erhalten und auch keine pflegekarenz.danke (29.07.17)

Antwort:
auf keinen fall vorschnell vom AMS abmelden - reden sie mit den behörden drüber - sie können davon ausgehen, dass sie vom AMS eine richtige auskunft erhalten, gibt es diese möglichkeit und sie fallen dadurch zugleich aus der AL-Statistik.
erkundigen sie sich was zu tun ist - ev. auch bei der MA / sozialamt.
Pflegekarenz & Pflegeteilzeit (AK)

Pflegekarenz wird vor allem von Arbeitslosen genutzt (Standard) ohne gewähr


27.07.2017 um 10.14 Uhr - von Hoffnung für UNS - "Hilfe für Menschen mit Rehageld"


Ich denke, jeder Mensch hat im Leben eine Chance verdient und wir würden Sie bitten uns eine Chance zu geben und uns 5min Zeit zu schenken!
DANKESCHÖN!

2014 würde das Reha Geld eingeführt, für Menschen die zuvor in IPension waren.
Die Menschen werden schickaniert und es werden Ihnen grosse Steine in den Weg gelegt und wird Ihnen erschwert sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren, dabei entstehen auch noch erhebliche Mehrkosten an Steuergeld, was Sie betrifft.
Auszug Standard Zeitung:

Dieser zu Folge wird das Budget in den Jahren 2014 bis 2018 nicht wie angekündigt um knapp 649 Millionen entlastet sondern es werden Mehrkosten zwischen 100 und 200 Millionen entstehen.
Die Menschen die Reha Geld beziehen, benötigen dringend Ihre Hilfe, spreche aus Erfahrung!!!
Bitte schauen Sie sich das Video an!
Hilfe für Menschen mit Rehageld (You-Tube)

Was wir uns wünschen und wie Sie uns Helfen können wäre, wenn Sie das Video weiter schicken, auf Facebook Posten damit soviele Menschen wie möglich davon erfahren und die Regierung uns erhöhrt und evtl einen neuen Weg findet!!!DANKESCHÖN für Ihre Unterstützung!!! (26.07.17)

Anm.: Siehe auch: "I-Pension-Reform: Ein Riesen-Pfusch" (8.07.2017)

30.07.2017 um 11.14 Uhr - von Hoffnung für UNS -
"Entlastung?"
Hallo Christian!
Wärst Du bitte so lieb und könntest Dir dieses Video ansehen und teilen?!
Wäre Dir zu tiefst Dankbar !!! Liebe Grüße
"R I P" Reha Geld - "Zur Entlastung der Staatskasse" (28.07.17)


27.07.2017 um 7.45 Uhr - von J. - "Unternehmergründerprogramm"


Hallo Herr Moser,
wollte gerne wissen ob Sie Erfahrungen mit diesem Unternehmergründerprogramm des AMS haben. Ich habe mich mit 01.06. selbstständig gemacht und wurde von meiner AMS Betreuerin in dieses Programm verfrachtet. Meine Frage wäre nämlich was im Falle des Scheiterns meines Unternehmens mit meiner Notstandshilfe passiert. Ich nehme jetzt nur mal den Fall an meine Firma läuft nach Ende des Programms nicht so das ich davon leben kann, müsste ich mich wieder zurück in den Notstand melden. Wissen Sie ob diese sich dann reduziert weil ich ja ein halbes Jahr aus dem Bezug rausgefallen bin. Ich frage mich jetzt auch (nachdem ich einiges zu diesem UGP gelesen gab) ob ich dadurch jetzt weniger Geld monatlich bekomme - weil ich ja keinen Notstand beziehe sondern Gründerbeihilfe. Bin etwas überfordert mit der ganzen Situation weil mir auch die Betreuerin nicht mehr sagen konnte oder wollte. Ich hab halt Angst das ich hier nur in dieses Programm gedrängt worden bin um aus der Statistik zu fallen (wie bei einem Kursbesuch) und dann nach Ende des Programms dann die Ernüchterung kommt. Hoffe Sie können mir hier weiterhelfen. Danke J. (26.07.17)

Antwort:
Ich denke dieses Programm ist für Leute, die sich selbständig machen, nicht so schlecht. Auch weil es unter Freiwilligkeit stattfindet.
Ich denke auch, dass die finanzielle Unterstützung ca. die selbe Höhe, wie die Notstandshilfe, hat.
Wichtig wäre gewesen, dass sie sich vorher umfangreich informieren lassen. Die Förderungshöhe hätte ihnen u.a. sicherlich mitgeteilt werden können.
Sollte ihre Firma nicht laufen, so können sie danach wieder in die Notstandshilfe, mit gleicher Höhe, einsteigen.
Hier die Infoseite des AMS zum Unternehmergründerprogramm (Ohne Gewähr)


26.07.2017 um 8.58 Uhr - von Dr. Pochieser - "Neos-Strolz reitet Frontalangriff auf den Sozialstaat; will „Notstandsbeihilfe“ abschaffen"

"Strolz lebt immer noch in der Zeit des Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg mit Vollbeschäftigung. Ein junger Mann, der eben im Gestern lebt."


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

im gestrigen Sommergespräch auf Puls 4 wurde zumindest eines klar, und zwar, dass die NEOS-Partei nicht wirklich eine Ahnung von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosen hat, denn was deren Vorsitzender, Herr Strolz sagt, ist (in seinem Jargon gesprochen) nicht o. k.:

- Er spricht von „Notstandsbeihilfe“. Von einem Parteivorsitzenden könnte man sich doch erwarten, dass er wenigstens einen derart zentralen Begriff des Arbeitslosenversicherungswesens kennt. Schon daraus wird klar, dass er nicht weiß wovon er spricht. Der Unterschied zwischen Versicherungswesen und Beihilfenwesen ist - für einen Parteivorsitzenden - wohl etwas zu Differenziertes.

- Er will die „Notstandsbeihilfe“ abschaffen, was einen fundamentalen Angriff auf den österreichischen Sozialstaat, so weit er überhaupt noch einer ist, und nicht schon (auch unter Mithilfe der SPÖ) demontiert wurde, vermittelt.

- Er meint, dass Arbeitslosengeld sollte auf 2 Jahre gewährt und innerhalb dieser 2 Jahre sukzessive verringert werden. Er weiß offenbar nicht, dass die sogenannte Nettoersatzrate in Österreich die zweit- oder drittniedrigste im OECD Raum überhaupt ist (Herr Strolz: Was ist denn eine Nettoersatzrate überhaupt?) Offenbar agieren die Neos nach dem Schema: „Darfs ein bisschen weniger sein, dann werden die Leit schon arbeiten.“ Strolz lebt immer noch in der Zeit des Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg mit Vollbeschäftigung. Ein junger Mann, der eben im Gestern lebt.

- Er meint, es ginge nicht an, dass Menschen ein Leben lang Notstandshilfe beziehen und spricht in einem Atemzug davon, es gebe so viele Menschen – offenbar meint er, unter den Notstandshilfebeziehern – die mehrere Häuser hätten und Einkommen aus Vermietung bezögen. Er billigt Menschen ein Restvermögen von EUR 10.000 zu (da will doch einer wieder großzügiger, als es das Mindestsicherungsrecht ist, sein). Man fragt sich bei derartigen Äußerungen, wo Herr Strolz lebt. Kann jemand von einer Arbeitsloseninitiative den Herrn Strolz einmal einladen, damit er das Leben von Arbeitslosen und Notstandshilfebeziehern kennen lernt? In den untersten Keller des Sozialstaates, in das Leben der Mindestsicherungsbezieher wird dieser Herr Strolz wohl auf keinen Fall hinabsteigen wollen.

- Gehe ich recht in der Annahme, dass Herr Strolz lieber Bäume als arbeitslose Menschen umarmt?

Ich wünsche Herrn Strolz und seiner Partei, die sich eine Bewegung nennen will, daß er bzw. sie knapp unter 4 % bleibt, damit uns seine unerträglichen Ergüsse auf dem Rücken der Ärmsten der Armen erspart bleiben.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (25.07.17)

26.07.2017 um 12.06 Uhr - von M. S. - "Herr Strolz hat meine Wahlentscheidung ungemein erleichtert "
Kurzer Kommentar zu: Neos-Strolz reitet Frontalangriff auf den Sozialstaat; will "Notstandsbeihilfe" abschaffen"
War Herr Matthias Strolz bei seinem "phänomenalen" PULS 4-Auftritt nüchtern oder in einem bewußtseinsbeeinträchtigten Zustand?
Was meint die neueste NEOS-Errungenschaft Frau Irmgard Gries dazu?
Wie auch immer: Herr Matthias Strolz hat meine Wahlentscheidung für den 15.10. ungemein erleichtert ...!


23.07.2017 um 12.28 Uhr - von W*. - "Unnötige Zeit- und Geldverschwendung"


Kurs bei Computerkurse & Training (16, S.gasse)

Alle Kurse bestehen nur aus Video-Tutorials, kein wirklicher Trainer vor Ort! "Bei Fragen bitte sofort fragen", wenn man wen findet und wenn man sich äussert "wenn man wen braucht findet man keinen" wird man auch noch angeschnauzt. Nur keine lästigen Fragen: z.B. Video passt nicht zum installiertem Programm, Videos wiederholen sich bzw. sind durcheinander oder Teile des Videos fehlen und sind fehlerhaft und veraltet. Freien Sessel vom Nebentisch darf man nicht benutzen, kommt Kursbesitzer "das ist mein Sessel und das Ihrer". Wenn man brav anklopft bevor man einen Raum betritt wird man angeschnauzt "anklopfen und warten bis jemand herein sagt oder aufmacht". Kursbesitzer (ausländisches Ehepaar) kommt auch schon mal zu spät obwohl sie im selben Haus wohnen. Kam mir vor wie im Kindergarten! Die billigsdorfer Sessel sind tödlich für Rücken und Gesäss. Wenn man etwas möchte, z.B. ein neues Video, kommt als Antwort immer "Morgen", sofort geht anscheinend nichts, wurde auch schon ma
l übermorgen. Am Schluss gibt es ein offenes Feedback mit der Chefin (nicht anonym). Man kommt über AMS oder Update (Neue Wege) zu diesem Kurs. Wollte mich weiterbilden hab aber fast nichts Neues erfahren. Zusammen gefasst: Kurs ist unnötige Zeit- und Geldverschwendung; wenn man sich Videos von Youtube zusammen sucht lernt man wahrscheinlich mehr!

(ohne Gewähr) Antwort:
Das AMS "wünscht" Rückmeldungen bez. Kursbeurteilungen. Teilen sie dem AMS ihre Erfahrungen mit!

Frage: wie lange hat der kurs gedauert - was hat er gekostet - wurde dieser selbst gesucht? danke!

25.07.2017 um 19.59 Uhr - von W*. - "Weiterbildungskurs, um mein Wissen auf den neusten Stand zu bringen"
Hallo;
Ich suchte einen Weiterbildungskurs um mein Wissen auf den neusten Stand zu bringen und dadurch mehr Chancen am Arbeitsmarkt zu haben.
Mein AMS-Berater verwies mich zu Update Training und mein Einzelcoach (Fr. H. steckt mit denen vermutlich unter einer Decke) verwies mich zu Computerkurse und Training.
Der Kurs dauert in den meisten Fällen 6 Wochen und kostet 1.500,-. Kosten übernimmt Update Training.
Von 9 - 14 Uhr nur Videos schauen und ein bisschen herumprobieren bringt nichts ohne Ansprechpartner.
Habe schon viele Kurse mit Trainer hinter mir aber sowas ist eine Frechheit(speziell auch wegen der alten, nicht passenden und zusammengestückelten Videos)! (23.07.17)


21.07.2017 um 0.09 Uhr - von P*. - "werde meine Unterschrift zurückziehen"


unter: "Ich hoffe Sie können mir helfen, ich weiß sonst nicht an wen man sich heutzutage noch wenden kann?" (18.07.2017)


19.07.2017 um 11.42 Uhr - von L. - "4 Wochen-Arbeit bei AMS-Bezug?"


Hallo Herr Moser!
Ich hatte heute wieder mal die Ehre beim AMS.
Heute wurde mir angekündigt, dass wenn ich bis Ende August keine Stelle finde, dann einen Termin bekomme bei Neue Arbeit (SÖB) und dort vorstellen gehen muss.
Mir wurde dann erklärt, dass ich dort ein vierwöchiges Vorbereitungsprogramm machen muss und eventuell zu anderen Firmen zum arbeiten geschickt werde.
Aber trotzdem in diesen 4 Wochen das Geld vom AMS beziehe!!
Ist das überhaupt erlaubt?
Ich hatte ja eine Unterbrechung von über 28 Tagen, muss ich dann trotzdem eine AMS Maßnahme machen?
Falls ja bitte senden Sie mir den Gesetzestext dazu.
Ich glaube Sie haben in der Richtung mal etwas erwähnt, ich bin mir aber nicht mehr sicher.
Seit über zwanzig Jahren habe ich immer Teilzeit gearbeitet und in meinem Plan steht dass auch drinnen.
Heute sagte mir meine Beraterin dass ich dann bei neuer Arbeit auf Vollzeit gehen muss!
Kann ich wirklich gezwungen werden vollzeit zu arbeiten, auch wenn ich keine Kinder habe? Vielen Dank im voraus. (18.07.17)

Antwort:
ja 20 - 40 stunden bzw. vollzeit ist pflicht, aber nur dann wenn nach KV entlohnt wird.
diese massnahme - Vorbereitungsprogramm bzw. gratisarbeit? - ist nur freiwillig möglich.
>30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)<
unter: Ausbeutung - falls, auf rechtswidriger sperre berufung einlegen. (ohne Gewähr) alles gute


18.07.2017 um 15.53 Uhr - von P*. - "Ich hoffe Sie können mir helfen, ich weiß sonst nicht an wen man sich heutzutage noch wenden kann?"


Sehr geehrter Hr. Moser,

ich hoffe Sie können mir helfen, ich weiß sonst nicht an wen man sich heutzutage noch wenden kann.

Ich fange mal mit einer kurzen Zusammenfassung an:
Ich habe mit 20 Jahren mein Biotechnologiestudium mit einem guten Erfolg beendet, leider habe ich seitdem feststellen müssen, dass dieser Bereich in Österreich anscheinend doch nicht so aufstrebend ist wie in meinem Studium versprochen. In 3 verschiedenen AMS Filialen und 2 Bundesländern wurde mir gesagt, dass sie sowieso keine Stellen für Akademiker haben, bzw dass die Förderung einer Lehre illegal wäre. Alle anderen Vorschläge meinerseits (WIFI Fortbildungen, etc..) wurden abgeschmettert.

Nun ist es so, dass ich seit November bei Leoben wohne, mein Betreuer (ein gewisser Hr. K.) meinte anfangs noch ich müsse unbedingt in meinem Bereich arbeiten. Nach einem halben Jahr ohne irgendeinen Beratungstermin oder eine Stellenausschreibung, hat er mich in ein Projekt namens ARIS gesteckt, zudem ich jede Woche pünktlich erschienen bin, in der Annahme, dass das der Kurs ist in den man nach einem halben Jahr (unter 26) gesteckt wird.
Bald darauf wurde ich per eams-Konto zu einem Kontrolltermin geschickt ("Projekt Straußennest"), bei dem man entweder Kinder babysitten oder Rasen mähen sollte. Nachdem mir gesagt wurde, dass das nur ein Angebot ist und keine Verpflichtung, habe ich abgelehnt.
Drei Tage nach diesem Kontrolltermin habe ich wieder auf meine emails gesehen, und stellte fest, dass ich in vier Tagen schon wieder einen Kontrolltermin habe (es ging um eine Informationsstunde für den Bewerbungscoachingskurs). Da ich für diesen Tag schon lang im vorhinein einen Termin ausgemacht hatte, habe ich 2 Tage vor diesem Kontrolltermin beim AMS angerufen und wollte den Termin verschieben. Da wurde mir gesagt, dass ich sobald wie möglich bei meinem Betreuer vorsprechen sollte, da sonst der Bezug gesperrt wird.

Als ich 3 Werktage später bei meinem Betreuer war, ließ er mich nicht einmal reden um die Situation zu erklären, er unterbrach mich dauernd, hat mich persönlich angegriffen, beleidigt, extrem sexistische Meldungen geschoben, als mein Freund anfangen wollte zu reden (Zeuge) hat er ihn nach zwei Wörtern aus dem Raum geschickt. Dann wollte er meine Erklärung protokollieren (er hat es so aussehen lassen, als würde anhand dessen entschieden werden ob ich eine 6-wöchige Sperre kriege oder nicht) als er den Zettel ausdruckte stand da aber " Weigerung" und ich musste es unterschreiben. Nachdem ich einen Bescheid bekommen habe (Nachsicht wurde nicht erteilt) gingen wir zur AK. Das war ein eher unerfreuliches Ereignis, sie haben Beschwerde eingelegt und der Hr. meinte, dass das bis zum Gericht gehen wird.

Von 10.5-20.6 war ich beim AMS gesperrt, und die Mindestsicherung hat nicht nur mir 25 % abgezogen, sondern auch meinem Freund, statt wie sonst 350 haben wir nur knappe 200 Euro bekommen, aber das nur am Rande.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich Unterlagen aus meinem Studium vorweisen kann, dass ich das Fach Bewerbung mit 2 Semesterwochenstunden schon im 2. Semester auf einen Einser abgeschlossen habe, sowie auch in Graz schon einmal in so einem Bewerbungskurs war, sogar in Kärnten habe ich noch die Hälfte von so einem Kurs mitgemacht. Sowas wollte die AK aber nicht reinschreiben weil sie meinen das wird dann erst recht als Weigerung ausgelegt, und man müsse eben machen was das AMS sagt, weil wir werden jetzt keine Gesetzesänderung bewirken...

Ich hoffe Sie können mir helfen, mir kommt nicht vor, dass das die AK tut...also jetzt schon mal vielen Dank!!

Antwort:
Wurde von der AK eine Beschwerde erhoben? Ja oder? Heisst, abwarten was da rauskommt und falls den Rechtsweg weiter beschreiten.

Erwähnt werden muss, dass sie bez. dem Info-Termin vorher telefonisch bescheid sagten.
Auch muss eine Massnahme fehlende Kenntnisse / Fähigkeiten vermitteln.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

Ein Coachin müsste freiwillig sein!
Was Bewerbungskurse betrifft braucht man keine weiteren besuchen, hat man ähnliche schon besucht!

>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

Das bringen sie alles in der Beschwerde bzw. ev. in weiteren rechtlichen Schritte unter! (Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde ev. über Verfahrenshilfe

>Die Begleitperson sollte nächstes Mal stumm sein - nur als Zeuge anwesend sein! Das brauchts/reicht eh.
und
sie brauchen sich nicht beleidigen lassen! Senden sie eine schriftliche Beschwerde / Aufsichtsbeschwerde an die Geschäftsstellenleiterin / Landesgeschäftsstelle!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
Bzw. gehen sie sofort - mit der Begleitperson zum Geschäftsstellenleiter!
Wenden
sie sich auch an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at und senden sie dieser eine Sachverhaltsdarstellung!

Und nie etwas unterschreiben, erst recht nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind! - Sie können die Unterschrift auch zurücknehmen!
Erklärung schriftlich (eingeschrieben) senden oder Abgabe auf dem Amt auf einer Kopie bestätigen lassen!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Ps.: "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs"
unter:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
(Ohne Gewähr)

21.07.2017 um 0.09 Uhr - von P*. - "werde meine Unterschrift zurückziehen"
Sehr geehrter Hr. Moser,
Vielen, vielen Dank für die rasche Antwort, werde gleich morgen bei meinem AMS Termin die Unterschrift zurückziehen.
Mit freundlichen Grüßen


17.07.2017 um 10.14 Uhr - von Dr. Pochieser - "Tipp für verfassungsrechtlich und menschenrechtlich Interessierte"
"Auch wäre es,
bez. dem
österreichischen Sicherheitspaket, das demnächst beschlossen werden soll, so empfehlenswert einen Blick nach Deutschland zu werfen
"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

wenn der österreichische Innenminister es den Bayern nachmachen will (Kfz-Kennzeichenabgleich; Generalsverdacht für Autofahrer) so ist darauf hinzuweisen, dass Bayern und Baden-Württemberg sowie Hessen sich demnächst vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (Verfahren 1 BvR 1782/09, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10, 1 BvR 142/15) zu verantworten haben.

Tipp für verfassungsrechtlich und menschenrechtlich Interessierte:

Verfassungsrechtlich und menschenrechtlich Interessierten kann/muss, da der österreichische VfGH diesbezüglich nichts adäquates anzubieten hat und er (teilweise inhaltlich fragwürdige) ad hoc-Aktionen (um nicht zu sagen: Ho-Ruck-Aktionen) in seiner Judikatur vorzieht, (Anfechtung der Bundespräsidentenwahl oder zuletzt zum Flughafen in Schwechat, wo er, wie ihn bereits vorgehalten werden musste, inhaltlich ein VwGH-Judikat zum Luftverkehrsrecht, ein Verfahren, das zufällig von mir geführt wurde, falsch wiedergab) empfohlen werden, wenn es um verfassungsrechtliche menschenrechtlich richtungsweisende Entscheidungen geht, die anstehen, einen Blick auf die Jahresübersicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu werfen.

Für österreichische Tierschützer interessant: Mal sehen was das deutsche Bundesverfassungsgericht (vielleicht im Gegensatz zu unserem VfGH, der die Beschwerde abwies und den Jägern recht gab) zur Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen sagt (Beschwerden 1 BvR 3250/14,1 BvR 3251/14).

Zum Thema Menschenwürde und Sozialstaatlichkeit gibt es zur Geschäftszahl 1 BvL 7/16 eine
- Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.

Auch für Österreich interessant:

- Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhe der Vergütung für die Gefangenenarbeit nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl S. 866, BayRS 312-2-1-J) mit Verfassungsrecht vereinbar ist (2 BvR 166/16).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (17.07.2017)


16.07.2017 um 11.42 Uhr - von M. S. - "Infotag oder Datenerhebungstag?"


Hallo Christian,
ich habe vom AMS Villach eine Einladung für eine Veranstaltung erhalten.

Infotag „Zukunftsstrategien Villach/Hermagor“
Diese Kursmaßnahme ist die Vorbereitung auf ein mögliches Dienstverhältnis im Rahmen der „Beschäftigungsgarantie für Ältere – Aktion 20000“
Veranstalter: Bietergemeinschaft BFI – WIFI
Bitte bringen Sie den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen zum Infotag mit!

Soweit das einleitende Schreiben im AMS-Jargon.
Ich sollte folgendes bekannt geben:
Bewerber / -in: Name, Geburtsdaten, Adresse, Tel:, Staatsangehörigkeit, Emailadresse, Bankverbindung
Gesundheitszustand: Epilepsie oder sonstige Ausfallsleiden, Asthma bronichale, Einschränkungen im Stütz- u./od. Bewegungsapparat, Zuckerkrankheit, Allergien, Operationen, Sonstige Erkrankungen, in Behandlung stehend wegen, Suchterkrankung, ist ein Kurtermin absehbar

Vorstrafen: Ja/Nein/wann/wie/warum
Laufende(s) Strafverfahren: Ja/Nein/warum
Bisherige berufliche Tätigkeiten: Erlernter Beruf/ausgeübte Berufe/bei Firma/von/bis

Arbeitslos seit:
Welche Bezirke fürs Arbeiten sind möglich:
Wurde bereits ein Pensionsantrag gestellt? Ja/Nein/abgelehnt/in Bearbeitung
Weiterbildung und Kurse Bezeichnung/Veranstalter/von/bis
Besondere Kenntnisse und Fertigkeiten Führerschein der Klasse(n)/Sonstige Angaben

Sprachkenntnisse:
Warum oder auf wessen Veranlassung bewerben Sie sich für das Projekt „Zukunftsstrategien“?
Meine Frage: Handelt es sich bei „Zukunftsstrategien Villach/Hermagor“ um einen Informationstag, oder um einen Datenerhebungstag? (15.07.17)

Antwort:
Vorsicht mit sensiblen Daten! - Zur Orientierung siehe Antwort "Hammer"

24.07.2017 um 11.34 Uhr - von A. - "Ich selbst war bei dem Infotag / Chaos"
Ich selbst war bei dem Infotag (absolutes Chaos des ganzen Projektes, keiner weiss nix Syndrom. Jeder sagt was anderes. Eh nur Beschaeftigungstherapie und vermutlich wobei Gehaelter sogar bei Bewerbungsgespraechen vor dem Infotag plus Nachfragen 1 Woche spaeter bei Projektleitung noch immer nicht bekannt sind.. der "Kollektiv" ist sicher nicht mehr als 1500 brutto weil genau das geht sich mit der Foerderung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei 300 Personen und 2 Jahren aus. 27.000 pro Jahr.
Die Bietergemeinschaft BFI und WIFI sowie GPS werden sicher auch noch was einstreifen.

dann sicher Zuweisung zu GPS als Leiharbeitsvermittler (frischer Mitarbeiter beim WIFI meinte man ist beim Magistrat angestellt und die werden aufzahlen von 1500 auf hoeheren Kollektiv. HAHA). Weil die Jobs fuer die 300 im Projekt 20.000 werden nur so hereinfliegen..

Ich hab selbst bei der Datenschutzbehoerde Beschwerde gegen diesen ominoesen Fragebogen erhoben, die sind aber wohl auch ein bissl daneben.
Wenn ich die Daten nicht hergeb besteht eh kein Grund zur Beschwerde. Ich finde allerdings schon den Versuch solche hochsensible Daten zu erheben komplett daneben. Wurde abgeschmettert (nach Aufforderung zur Maengelbehebung u.a. Bietergemeinschaft WIFI-BFI sei zu wenig... Mehr stand am Fragebogen aber nicht...)

Man musste bis jetzt den Bogen eh nicht abgeben. Morgen startet der 9 woechige Kurs. Schwammige Kursinhalte.. Vielleicht dann. Die Daten kriegt von mir niemand, weder BFI, WIFI noch GPS.

Irgendwie wuerd ich gern mit der Person M.S. in Kontakt kommen zwecks Erfahrungsaustausch. Vielleicht war diese Person in einem anderen Infotag und nicht wie mein Mann und ich vorigen Montag. lg. A. (23.07.17)

Anmerkung: Kontakt wurde hergestellt!

24.07.2017 um 10.30 Uhr - von M. S. - "Entwarnung"
Hallo Christian, bezüglich Infotag am 24.7. kann ich Entwarnung geben. Grund dürfte wohl mein Schreiben an den Berater gewesen sein.
AMS-Berater-Antwort:

"wie Sie richtig erkannt haben, ist der Infotag "Zukunftsstrategien" unverbindlich, also freiwillig. Sie müssen daran nicht teilnehmen, ich habe Sie dort auch bereits abgebucht. ...... ...


13.07.2017 um 12.11 Uhr - von Th. - "Neuerliche Anwartschaft"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich war im jahr 2016 von 19. April bis 5. Dezember ununterbrochen in einer Firma beschäftigt und wurde dann gekündigt. Ab Jänner 2017 bis Anfang Juli war ich dann auf diversen Reisen im Ausland und NICHT beim AMS als arbeitslos gemeldet.
Am 11. Juli 2017 meldete ich mich beim AMS arbeitslos und mir wurde mitgeteilt dass ich nur noch 11 Tage Restanwartschaft hätte und dann einen Antrag auf Notstandshilfe stellen müsste. Dies habe ich auch getan, aber ist es normalerweise nicht so geregelt, dass nach 28 Wochen durchgehender Beschäftigung eine neue Anwartschaft auf Bezug von AMS Geld gewährt werden muss?
Nach meiner Rechnung war ich im Jahr 2016 nämlich knapp 32 Wochen durchgehend beschäftigt oder ist meien Rechnung falsch?
Vielen Dank und mfg

Antwort:
§ 14 (2) - Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

>Sie haben recht - aber hätten ev. gleich ("im Dezember 2016") um das Arbeitslosengeld ansuchen sollen. Kann sein, dass sie jetzt, da sie eine Zeit lang nicht beim AMS gemeldet waren, keine 28 Wochen zusammen bekommen. - Weil die letzten 12 Monate vom 11 Juli 2017 weg gerechnet werden!
Stellen sie aber nach Erhalt der neuerlichen Bezugsbescheinigung einen Antrag auf Bemessungsbescheid ! (Ohne Gewähr)


11.07.2017 um 6.10 Uhr - von J. - "Gegen AMS-Bescheid angehen"


Hallo Herr Moser,
ich habe vom AMS einen Bescheid bekommen und möchte dagegen angehen. Da ich so etwas noch nie gemacht habe und das Schreiben etwas emotionsgeladen ist, wollte ich Sie bitten, ob Sie mal einen kurzen Blick darauf werfen könnten. Nicht, dass man mir aus irgendwas einen Schuh drehen könnte... Sollten Sie keine Kapazitäten haben, vll könnten mir andere Forumsbesucher behilflich sein?
Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen


Antwort:
Es darf ruhig ein gewisser Unmut durchscheinen! Wichtig ist allerdings, dass sie auf die Sperr-Begründung eingehen und versuchen diese zu widerlegen.
Beschwerde-Nummer angeben bzw. Versicherungsnummer und Name / Datum.
Ev. eingeschrieben senden oder Abgabe im AMT auf einer Kopie bestätigen lassen!
Berufung (Ohne Gewähr)


10.07.2017 um 19.15 Uhr - von Z. - "Kündigung in der Probezeit"


Hallo Christian !
Ich habe ein Arbeitsverhältnis angefangen im Sicherheitsdienst und diese Dienststelle ist 56 km von meinen Wohnort entfernt. Ich bin diese strecke mit dem Privaten Pkw gefahren jedoch ist mir mein PKW verreckt und ich konnte nicht mehr in die Arbeit fahren da zwar eine bahn dort hin geht aber die erst um 7 Uhr dort ankommt und ich dann noch gut 20 Minuten zu Fuß gehen müsste um an die Dienststelle zu kommen , ich fange aber um 7 an zu arbeiten und würde daher immer zu spät kommen. meine Firma habe ich unterrichtet das mein Pkw defekt ist und ich nicht mehr an den Arbeitsplatz fahren kann ,jedoch ist der Firma das ziemlich egal .Sie stellt mir keinen firmen PKW zur Verfügung .Die Firma meint labidar ich solle mit dem Taxi fahren oder das Auto rasch reparieren lassen was ich aber nicht kann da kein Geld, bezahlen will die Firma weder Taxi noch die Reparatur. Meine Frage kann ich in der Probezeit das Dienstverhältnis lösen ohne vom AMS 4 Wochen gesperrt zu werden? Ich bitte dich dringend wenn möglich um ein paar Zeilen und danke im voraus. Lg. (8.07.17)

Antwort:
Wie lange brauchen sie - ohne Auto - in die Arbeit! Sie dürften bei Vollzeit 2 Stunden, bei Teilzeit 1,5 Stunden - hin und zurück - brauchen. Wenn sie länger brauchen, dann ist das ein Berufungsgrund, sollte ihnen der Bezug gesperrt werden. Denn auch eine Beendigung in der Probezeit kann ihnen als "schuldhafte Kündigung" ausgelegt werden. Falls also Sperre dann legen sie Berufung ein! Ohne Gewähr


8.07.2017 um 9.17 Uhr - von H. - "I-Pension-Reform: Ein Riesen-Pfusch"


Wien. Die Reform der Invaliditätspension (I-Pension) hat weder die erhofften Einsparungen gebracht noch Menschen in ausreichendem Maß wieder zurück ins Arbeitsleben geführt. Das hat eine Rechnungshof-Prüfung ergeben. Dieser zu Folge wird das Budget in den Jahren 2014 bis 2018 nicht wie angekündigt um knapp 649 Millionen entlastet, stattdessen werden Mehrkosten zwischen 100 und 200 Millionen entstehen. (7.07.17)
weiter siehe:
Neuregelung der Invaliditätspension verursacht Mehrkosten - Wiener Zeitung Online

Anmerkung: Feindbildpolitik,
koste es was es wolle! Muss eh das Volk zahlen! (Link in Anlehnung an Feindbildpolitik)

Siehe auch: Hoffnung für UNS - "Hilfe für Menschen mit Rehageld" (27.07.2017)


7.07.2017 um 14.11 Uhr - von A. - "Endlich geschafft, bei der PVA um einen neuen Termin zu ersuchen"


unter: "Frage betreffend Rehageld und Begutachtung" (4.07.17)


7.07.2017 um 11.32 Uhr - von A. - "Das ich ein Kind zu versorgen habe, sowie nachweislich €800 reine Fixkosten (ohne Lebensmittel) habe, interessiert dabei niemanden"
"Werde Niederschrift in Anwesenheit meines Anwaltes fortsetzen!"


unter: "Probleme mit dem AMS" "Habe mich auch schon an die Politik, Öffentlichkeit, Volksanwaltschaft und Sozialministerium gewandt" (4.07.17)


7.07.2017 - von L. P. - "Ex-Arbeitsmarktpolitik-Verantwortlicher Bartenstein!"


Einer von den "Sozial"-Verbrechern seinerzeit, Martin Bartenstein, mit dessen Hilfe Abertausende in die Armut getrieben wurden und werden, setzt sich - gut genährt - in den Untersuchungsausschuss über die Euro-Fighter und übt sich im Nichts-Wissen, Vergessen, Übersehen, etc. Wahrlich, da gehört Charakter dazu. Pfui Teufel. (6.07.17)

Archiv:
> "Das AMS als Bartensteins (ÖVP) Handlanger!" / Hochverrat der SPÖ / Zur Freude der extremen Rechten

> "Bartensteins-Firma stellt tatsächlich Antidepressiva her! Krankheitsverursacher und Heilmittelhersteller ident! (26.08.09)
(Bartenstein / ÖVP ist Wirtschaftsminister und unvereinbarer Weise zuständiger Minister für Arbeitslose?)
Das explosionsartige Wachstum der Firma hat selbst Ilse Bartenstein überrascht (31.08.09)

> Ist das AMS mit dem verantwortlichen Minister Bartenstein nach §278 eine kriminelle Vereinigung oder gar Organisation und er wie die MitarbeiterInnen des AMS /Zwangsmassnahmen/Deppenkursen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei bzw. fünf Jahren zu bestrafen?
(Bevor Tierschützer und Väter, die um ein Besuchs-, bzw. Miterziehungsrecht ihrer Kinder kämpfen, mit diesem Paragraphen angeklagt werden, muss das AMS über §278 angeklagt werden! 3.04.10)


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