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29.03.2018 um 9.34 Uhr - von B. - "Job-TransFair?"


Guten Tag, lieber Christian Moser!

Einladung zu folgender "Veranstaltung":

FRAUEN - Jobbörse Job-TransFair....

Bin 56 Jahre und schon längere Zeit im Notstandshilfebezug. Nach 2 Rehas und vielen längeren Krankenständen (immer wieder) wegen psych. Erkrankung
habe ich dieses Jahr bereits die 3. Einladung zu solchen Veranstaltungen bekommen, nachdem ich die ersten beiden mit Krankenständen "abgewehrt habe" erhalten.

Gibt es Informationen was einem dort erwartet, respektive wie soll man sich verhalten, wie kann man sich wehren gegen solch ein schikanöses Verhalten dem
Ams/Berater gegenüber? In den vergangenen Jahren konnte ich mich schon öfter durchsetzten (BBRZ-Gestzt (keine herausgabe der Krankenakte an das AMS).

Da ich immer wieder längere Krankenstände habe (bis zu 60 Tage oft) und auch jedes Jahr um BU - Pension einreiche, die immer wieder abgelehnt wird, frage ich mich
was das AMS nun bezweckt mit diesen Zuweisungen zu solchen Maßnahmen?

Hast Du eventuell einen Rat für mich?

Vielen Dank für Deine Antwort und liebe Grüße
(28.03.18)

Antwort:
Den Infotag besuchen, um genaue Infos zu erhalten. Ev. handelt es sich um eine freiwillige Teilnahme (ev. weil Coaching) - vor Zeugen nachfragen!
Oder, weil sie ähnliche Kurse schon besucht haben?
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Sollte es sich um einen freiwilligen Kurs handeln, so sollte dieser die Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen - auf gesundheitlichen Einschränkungen Rücksicht nehmend - zum Inhalt haben .

Folgende Links gehen sie in Ruhe durch.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ev. "rechtswidrige" Sperre wäre mit Berufung zu bekämpfen! (Ohne Gewähr)

11.04.2018 um 11.20 Uhr - von B. - "Bericht über den heutigen "Zwangsbesuch" bei FRAUEN - Jobbörse Job-TransFair"
Lieber Herr Christian Moser!

Von: *. B. (geb.196*)

Bericht über den heutigen "Zwangsbesuch" bei FRAUEN - Jobbörse Job-TransFair

Ca.50 Damen per Einladung anwesend gewesen (Alter zwischen 35 - 59).

Zuerst wurde die Firma Job TransFair angepriesen, sowie dessen "Vertrag" den man unterschreiben soll/kann/will sowie deren "Vorteile."

Lt.mitteilung der Vortragenden Dame sei Job TransFair ein gemeinnütziges Unternehmen, worauf hin ich die Frage stellte wovon die Firma
dann existieren könne? Antwort nach verdutzdem Blick: das Ams finanziert uns.

Ein Anpreisen von einigen Jobangeboten, die hauptsächlich u.a. Putzpersonal, Krankenschwestern, Stubenmädchen, Pflegepersonal,Kinderbetreuungl sowie eine
Verkäuferin begann. Es wurde auch mitgeteilt, dass man nicht alle zur Verfügung stehenden Jobangebote mitgebracht habe sondern nur einen kleinen Teil.

Auch ein Transitarbeitsplatz bei Job TransFair mit Ausbildung zum Coach der kostenlos sei, wurde angeboten.

Es wurde erklärt, dass Job TransFair nicht für Firmen Personal suche sondern allein dem Arbeitssuchenden zur Seite stünde.

Bei mir entstand der Eindruck, dass man nur auf diesen Vertrag mit Unterschrift aus ist, damit die Firma Job TransFair kassieren kann.
Keine Unterschrift (also kein Vertrag), kein Geld vom AMS die dann die Statistik wieder schönen können, da man ja rausfällt und als vermittelt gilt.

Dann begann das Einzelcoaching mit den "Beraterinnen" auf jeweils einem kleinen Stehtisch wo man seine eigene Beraterin zugewiesen bekommen hat.
Eine Dame vor mir bekundete, dass sie nächstes Jahr bereits in Pension gehe sowie eine Kur bevorstehe. Dies trug die Beraterin auf ihrer Namensliste
in der jeweiligen Spalte ein und meinte zugleich: " Ich trage das n u r so ein wie mir das gesagt wird, alles weitere entscheide dann der/die AMS-Berater/inn".

Meines Erachtens bereits ein "Warnschuss vor dem Bug" um anzukündigen: Unterschreibst du diesen Vertrag nicht, kann der AMS-Berater deine Unterstützung/Notstandshilfe/Arbeitslosengeld streichen.

Auch als ich an der Reihe war wurde kopfschüttelnd klar gemacht, dass man ja nur einen dementspechenden Vermerk machen müsse.Da ich öfters längere
Krankenstände habe und Gesundheitlich eingeschränkt bin sowie mein Alter (5*) lehnte ich ab, die Unterschrift zu leisten.

Bei meiner Erklärung warum ich nicht unterschreiben werde kam folgende antwort:

" Sie sind nicht die älteste zur Vermittlung, ich hatte schon eine Dame mit 58 die vermittelt wurde".
Antwort meinerseits: "Die war wahrscheinlich FIT , ich bin es leider nicht." So verliess ich die Veranstaltung und warte nun mit Kopfschmerzen darauf,
dass mir eventuell mein Grundeinkommen/Notstandshilfe aus gegebenem Anlass gestrichen wird.

Ich schicke dir diesen Bericht zur Information für andere Betroffene, damit diese eventuell Vorbereitet diese besuchen.

Liebe grüße


29.03.2018 um 9.30 Uhr - von A. - "In der Vereinbarung steht......?"


Hallo Herr Moser,

Ich mache die Abendschule und hab mit der AMS Betreuerin vereinbart, dass ich Jobs von 20-25 Stunden annehme. Nun hat Sie mir aber Jobs mit 30 Stunden zugewiesen, und ist der Meinung dass dies so vereinbart war. In der Vereinbarung steht dass ich zumindest 20 Stunden in der Woche einer Arbeit nachgehen kann. (27.03.18)

Antwort:
Wenn 20 - 25 st. drinsteht, könnten sie ev. dagegen vorgehen.
Heisst auf ev. sperre wegen verweigerung Berufung einlegen.

Die AK zu Betreuungsvereinbarung
Wozu brauche ich die Betreuungsvereinbarung?
In der Betreuungsvereinbarung werden die „Spielregeln“ zwischen Ihnen und dem Arbeitsmarktservice (AMS) vereinbart. Bedingungen, die in der Betreuungsvereinbarung festgehalten wurden, sind für das AMS bindend. Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar.
M
uss auch für den Umkehrschluss gelten. (Ohne gewähr)


27.03.2018 um 9.42 Uhr - von M*. - "Beim Rehageld pensionsversichert?"


Guten Tag,
Ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn man Rehageld bezieht (PVA-OÖGKK)
wegen Invaliditätspension.
Dann ist man doch automatisch pensionsversichert und krankenversichert.
Wer bezahlt dann die Sozialersicherungsbeiträge ?
Die PVA ? Vielen Dank im voraus, (26.03.18)

Antwort:
Das Geld erhalten sie von der Krankenkassa.
OÖ-KK. Pensionszahlungen: Welcher Versicherungsschutz besteht?
Bezieher von Rehabilitationsgeld sind kranken- und pensionsversichert.


27.03.2018 um 9.40 Uhr - von P*. - "Rechtsstreit gegen die PVA, wegen vorzeitiger Berufsunfähigkeit"


Ich so viele Fragen! Für diesmal: Derzeit befinde ich mich,in einem Rechtsstreit Gegen die PVA, wegen vorrzeitiger Berufs-unfähigkeit. Der Gerichts-Sachverständige Erklärt ganz klar eine Berufs-Unfkt. Da mir zu den Geforderten 120 Monaten 31M. fehlen, Verlangt die Richterin einen Nachweis von mir, dass ich bei erstmaligen Arbeits-Antritt(1972) Arbeits-Fähig war (Wie den ?) Gibt es einen ähnlichen Gerichtsfall? Werde Vertreten von der AK-Vlbg. Bin seit 2000 ohne Unterbrechung bei Ams Gemeldet. Sind das nicht auch Versicherungs-Monate für die Pension? 2.Gerichts-Termin ist am 12.4. bis dahin sollte ich Nachweisen 1972 Arbeitsfähig gewesen zu sein,was ich nicht kann,sonst wird zugunsten derPVA entschieden. (26.03.18)

Antwort:
Lassen sie sich von der krankenkassa den versicherungsauszug / -nachweis ausdrucken - da müsste auch das jahr 1972 dabei sein.
Ja, beim ALG. / Notstand sind sie auch pensionsversichert.

Sie müssen unbedingt mit ihrem vertreter der AK reden. Gehen sie die angelegenheit durch. Ohne gewähr


25.03.2018 um 11.37 Uhr - von E. - "geringfügige Beschäftigung"


Sehr geehrter Hr. Moser
Ich habe nun eine geringfügige Beschäftigung begonnen und dies samt Datum und Dienstgeber dem AMS per Telefon gemeldet. Jetzt möchten sie noch eine Kopie der Anmeldung bei der GKK, wobei sie auf meine Nachfrage meinten dass dies das selbe, nur auf Papier, ist wie sie e (später noch?) im "System" sehen werden. Auf der GKK Anmeldung stehen u.a. als was ich beschäftigt bin, meine Tätigkeit, mein Monatslohn Brutto so wie die Stundenanzahl pro Woche (übermittle nur ungern nicht notwendige Daten an das AMS). Nun meine Frage, ist die Übermittlung dieser GKK Anmeldung zwingend, ich dachte das AMS wird automatisch alle relevanten Daten für die ALG Berechnung erfahren?
Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit! (24.03.18)

Antwort:
Ja richtig mit sensiblen Daten vorsichtig sein - wen sie was geben - aber sie sollten/müssen belegen, ob es sich tatsächlich um eine geringfügige Arbeitsstelle handelt.
Sie können nachfragen, ob sich das AMS die relevanten Daten nicht selbst besorgen kann? Ansonsten tragen sie dazu bei, indem sie diese Daten ans AMS übermitteln.
(Ohne Gewähr)

1.04.2018 um 18.36 Uhr - von E. - "kurze Rückmeldung"
Sehr geehrter Hr Moser,

nur als kurze Rückmeldung, nach meinem heutigen Anruf bei der Serviceline ob bezüglich der GF-Beschäftigung noch was offen ist, sah sie im System nach und meinte dass alles geklärt sei - und dass obwohl ich dem AMS die Anmelde-Bestätigung nicht übermittelte. Möglich dass ich demnächst oder in den nächsten Jahren(?) noch eine Nachricht über einen Nachweis oder gar einer gewünschten Rückzahlung erhalten werde, dass Anmeldedokument hebe ich mir natürlich auf.
Falls es dazu Neuigkeiten gibt werde ich dem Forum hier schreiben.

Danke Ihnen! Mit freundlichen Grüßen (29.03.18)


25.03.2018 um 10.59 Uhr - von P*. - "An meiner Gesundheit wurde nix besser, eher schlechter"


Hallo Herr Moser.

Ich verfolge schon lange deine Webseite und ich kann vieles lesen, wie es mir auch mit AMS und BBRZ gegangen ist.
Ich möchte ihnen etwas schreiben, das sie sich durchlesen und mir eine Antwort geben, ob sie es veröffentlichen oder nicht, überlasse ich ihnen.

Ich bin seit 2013 durchgehend Notstandshilfeempfänger oder in Krankenstand aufgrund immer wieder kehrenden psychischen Phasen (Depression, Angststörungen, vermehrte Infekt Anfälligkeit).Im Jänner 2017 wurde auf der PVA Linz eine Untersuchung wegen Arbeitsfähigkeit gemacht, Ergebnis war Arbeitsfähig, Empfehlung war ins BBRZ IMBUS Maßnahme. So im März bekamm ich einen eingeschriebenen Brief von einen Psychiater zur psychischen Begutachtung. Dauerte etwa 10 Minuten, Befunde wurden überflogen, ich durfte keine Zwischenfragen stellen, er meinte nur sie sehen gesund aus, warum sind sie hier? Ich sagte zu ihm, was soll ich sagen dafür hab ich ja Befunde mit, Antwort: die habe ich schon gesehen. Ok dann sind wir fertig, ich fragte nach was als nächstes kommt oder warum bin ich eigentlich hier?
Das erfahren Sie beim AMS.

2 Wochen später beim AMS, ja Herr P., die Begutachtung ergibt, sie sind Arbeitsfähig und psychisch ein wenig eingeschränkt, als nächstes machen sie im BBRZ Imbus eine 16 wöchige Abtestung auf welchem stand sie momentan sind und welche Umschulung wir machen sollen.
AMS Betreuer: Vorige Woche war wieder ein neuer start im IMBUS schauen wir ob sie noch ein "PLATZERL" für sie frei haben, wenn ja dann Morgen sofort. Ich sagt zu ihm: Ich weiß aber nicht ob ich die 16 Wochen durchhalten werde!!!
JA und es war so, nächsten tag fuhr ich dummer weise dort hin. Wurde in die Chaos Gruppe aufgenommen und von 2 Möchtegern Prozessmanagern, 1 mal weiblich, 1 mal männlich sofort am ersten Tag durchgefilzt. Am 2 Tag Psychotests und Persönliches Gespräch. Die Befunde die ich ja mitnehmen musste schaute sich kein SCHWEIN an, ich habe einmal gesagt, das eh alles in den befunden steht zu meiner Gesundheit, als Antwort kam: sind nur Befunde die kann man sich heut zu tage ganz leicht besorgen!! ICH sagte WAS ??? was soll das heißen? Befunde sagen nichts über einen Menschen, aha was dann ?? Von dort an kann mir das alles sehr komisch vor, diese Doktorspiele, die die 2 Manager besser gesagt " TRAINER" gemacht haben. An meiner Gesundheit wurde nix besser, eher schlechter. Nach 2 Monaten war ich dann am ENDE, Physisch sowie Psychisch. Ging zu meinen Hausarzt, sagte ihm das ich nicht mehr kann, konnte nicht mehr Autofahren, nicht mehr einkaufen gehen, nur mehr am Zittern.
Von da an so Mitte September 2017 bin ich jetzt in psychiatrischer Behandlung und es ändert sich nichts mehr viel.
War jetzt vor ein paar Wochen bei einer klinisch psychologischen abtestung und nach dem Krankenstand, werde ich wahrscheinlich wenn ich denn Befund von dort bekomme, anschließend Reha Geld bekommen.

Kann man da dagegen etwas machen?

Ich bin verzweifelt ob ich wieder so halbwegs gesund werde wie zuvor.

schreiben sie mir kurz zurück, ein paar Gedanken worte, die mir vielleicht gut tun und mich aubauen. (24.03.18)

Antwort:
Geben sie nichts auf das, was diese Trainerinnen dort sagen. Nur über Ignoranz verdienen die ihren Lebensunterhalt. Die Gesundheit der Betroffenen ist denen egal.
Ev. wären solche Massnahmen freiwillig zu besuchen oder man kann sich ev. dagegen wehren. Falls, mit Berufung gegen ev. Sperre?
Wenn sich ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert können sie jederzeit wieder um I-Pension ansuchen - ansonsten nach ca. einem Jahr! Tun sie das, auch wenn sie Reha-Geld bekommen.
Und reden sie weiter mit ihren Ärzten (Facharzt / Hausarzt). Die sollen ihnen beistehen. Falls möglich, lassen sich neue Befunde / Atteste aushändigen.
Nach wie vor wird die Verantwortung der Arbeitslosigkeit nicht bei der Wirtschaft / Politik gesehen, sondern es wird dem einzelnen Betroffenen die Schuld daran untergeschoben. ("Es fehlen hunderttausende Arbeitsplätze")
Sollten sie wieder zu einer Massnahme vermittelt werden, so besuchen sie den Infotag und bringen in Erfahrung, um welchen Kurs es sich genau handelt und ob sie sich dagegen wehren können!

Folgende Links gehen sie in Ruhe durch.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Zum BBRZ:
Was die Seriosität des BBRZ betrifft, so sollte man sich eine Meinung bilden, nach dem man sich einen Auszug eines Bundesverwaltungsgerichts-Urteils durchliest.
Das BvWG gibt "nichts" (nicht viel) auf die BBRZ-Gutachten.
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<
unter: Antwort zu BBRZ!
(Ohne Gewähr)


23.03.2018 um 11.43 Uhr - von A. S. - "Das Budget der Veränderung"


Sehr geehrter Hr.Dr.Pochieser,
Sehr geehrtes Team Sebastian Kurz,
Sehr geehrter Hr.Moser,
Sehr geehrter Volksanwalt,

Ihr könntet unendlich viel sparen,wenn ihr das AMS auflöst.
DENN man wird ohnehin nur f.d.Statistik,wiederholt in Kurse genötigt um Lebensläufe wieder u.wieder neu zu formulieren.
Exkursionen ins Museum...
Rechenbeispiele d.in d.VS schon absolviert wurden inkl.als Elternteil, ohnehin eigenen Kinder beigebracht wurde...
etc etc.
Kurse u.Umschulungen für 50+gibt es nicht.
Dafür aber findet man im Betreuungsplan vermerkt, Berufe die man nie ausübte u.die auch nicht vom Profil gelöscht werden.Trotz Protest das dies Unwahrheiten sind.
"Weil es vielseitiger aussieht"!laut AMS Betreuer.

Vom Ams wird man zu div.Jobtransfers oder noch besser, in das BBRZ gesteckt.
Damit man testen kann WELCHE ARBEIT man noch machen könnte.
Arztbefunde gelten genauso wenig wie eine, man darf es ruhig glauben!, realistische Einschätzung des Arbeit suchenden inklusive Arbeitswillen und daraus folgend, erbetene Umschulungen u./od.Zusatzqualifikationen.
Abgelehnt.
Wozu dann im BBRZ testen WAS man noch machen könnte?Arbeitssuchende als Intelligente Mitmenschen wissen das selbst.
Oder ist es gewollt, ALLE in einen Topf zu befördern?
Sollten AMS Berater nicht soweit geschult und des gesunden Menschenverstandes fähig sein, zu unterscheiden wer da vor ihnen ditzt?
Es ist natürlich einfacher in zwei Minuten die Leute höfflich wieder aus dem Termin zu entlassen, und ins BBRZ zu schicken...
Das AMS hat ausgedient. Das BBRZ ist hoch im Kurs und muss ohnehin auch bezahlt werden.
Für nichts tun und Zeit absitzen, Statistiken manipulieren und die Leute für Blöd verkaufen, (bitte um Englischkurs wird statt gegeben wenn man einen festen Job nachweisen kann.Ja? Seit wann bezahlt d.Ams Kurse für Leute die beteits einen Job haben? Sonst leider nicht).
Dafür muss man kein enormes Budget an Ams Betreuer Gehälter zahlen.
HIER WÄRE SPAREN ANGESAGT!

Es interessiert auch keinen, ob man sich....
ARBEITEN LEISTEN KANN!
Ich war eine Alleinerziehende Mutter.Habe die Schulden d.mir mein Ex Mann verursacht und meine Mutter ebenso,bezahlt bis ich nicht mehr konnte.
Mein Anwalt riet mir zum Konkurs.
Ich habe Jahre unter minimalistischer Existenz gelebt.Ich habe TROTZDEM seit 10 Jahren,niemals mein Konto überzogen!!!
ICH DARF das gar nicht.Bis an mein Lebensende nicht!
Niemand fragt mich weshalb ich im Konkurs war.
Man ist abgestempelt!
Mir pers.bleiben täglich !!! 1,36€ zum Leben !!!
Ein Busfahrschein kostet f.1ne Fahrt...2,30€.

Selbst WENN ich Arbeit finden könnte, übersteigen Fahrtkosten,Orf Gebühren, Rezeptgebühren, nötige Kleidung(ich besitze 3 Kleider.2 Jeans. 1Paar Schuhe) meine Einnahmen.Da ich nicht mehr als 1200.- bekommen würde. Zu lange bei den Kindern zu Hause.Konkurs, ständig chronisch krank.
Lehrberuf geht körperlich nicht mehr.Langes stehen,sitzen,Pc auch nicht.Schwerarbeit wie putzen oder Küche,schon gar nicht!
Arbeiten? JA! Wie gerne wäre ich raus aus dem AMS und hätte einen Job den ich noch (körperlich stark eingeschränkt...aber hoppla,ich bin NACH d.1 1.1964 geboren, das gilt dann nicht.Wegen des Kalendejahres....sagen Sie d.bitte meinen kaputten Gelenken u.Bandscheiben.Die ich mich weigere zu operieren da d.neg.Risiko gr.ist)ausführen kann.

Meine Stärke?
Ich bin fähig vor 1000den Leuten zu sprechen.
Ich bin fähig Dinge zu analysieren,hinterfragen und gegebenenfalls klug zu argumentieren.
Beispiel: Gendern
WIRKLICH?
Haben wir nichts besseres,sinnvolleres zu ver-ändern, als einer offensichtlich sich ihres Selbstwert unsicheren FRAU- Politikerin nachzurennen wie ein Lemming, weil ....nicht für die Rechte der Frau, anerkannt zu werden, denn d.sind wir längst!
Sondern um deren Sinnesgelüsten, Männer zu dominieren, Rechnung zu tragen?

Wirklich?
Für ein paar, entschuldigen Sie den unqualifizierten Ausdruck, Kampflesben, die eine sprachliche Bestätigung benötigen zur Sicherstellung das diese sich als Frau fühlen können?
WER SO ETWAS unter enormen Geldaufwand sprachlich überall zu ändern gedenkt, gehört nicht in die Politik!

Einsparung alleine hilft nicht!
Sie müssen Selbstgenugtuung aus der Politik entfernen.
Menschen ACHTEN u.Respektieren UND WICHTIG sie nicht mit Sanktionen klein halten so wie es in AMS u.BBRZ täglich gehandelt wird.

Die Menschen brauchen:
Höhere Löhne...denn ALLE würden mehr einkaufen.Weil es Freude macht sich sein Leben zu verschönern u.verbessern.
DAS LÄSST WIRTSCHAFT wachsen und Arbeitsstellen entstehen!
Aber nein, Blödmänner müssen ja Billigramsch von Nahrung bis Div.vom Ausland importieren.

Studierte...und doch nicht fähig das naheliegenste zu erkennen!

JEDER sollte nicht halbtod bis zum Ende rehabiliert werden um unter Zwang u.womöglich Schmerzen bis zum umfallen arbeiten zu MÜSSEN.

JEDER sollte alle 5 Jahre eine gute Matratze vom Staat geschenkt bekommen.
JEDER sollte hervorragende Zahnersätze bekommen.
JEDER sollte hochwertige Sehbehälfe bekommen.

WAS DENKEN SIE....wie unendlich viel weniger Kranke gäbe es?
WIEVIEL würde man sparen an VÖLLIG UNBRAUCHBAREN weil ohnehin zu wenig bis unleistbare div.Reha Aufwendungen!!!?!!!
Massagen,Strombehandlungen etc.?

Studierte...und doch nicht fähig das naheliegende zu erkennen.
Oder gar umzusetzen...

Danke für Ihre Zeit!
MfG A. S. (22.03.18)

Anmerkung: Grundsätzliches zum AMS


19.03.2018 um 19.17 Uhr - von A*. - "SÖB: Meine Fingerfertigkeit ist eingeschränkt"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe gerade eine 4 wöchige Reha hinter mich gebracht. Ich leide unter einer rheumatischen Erkrankung in meinen Fingergelenken und dadurch ist meine Fingerfertigkeit eingeschränkt, welches in meinem Entlassungsbrief klar und deutlich dokumentiert ist.
Nächste Woche habe ich ein Gespräch beim FAB und ich soll in der Qualitätskontrolle irgendwelche Teile sotieren. Zudem ist ein handwerkliches Geschick erforderlich. Wie soll ich mich jetzt richtig verhalten?

Antwort:
Wenn ihnen diese Tätigkeit als unmöglich erscheint, so holen sie sich Unterstützung vom Arzt (Hausarzt / Facharzt) und lassen sich einen Befund, Attest schreiben - Zusätzlich können sie ev. den Entlassungsbrief - wenn der nicht mehr sensible Daten aufweist, wie unbedingt nötig - vorlegen.
Zum Gespräch gehen sie, um festzustellen, um was es sich genau handelt.
Sollte es sich um einen vorgeschaltenen Kurs handeln, so kann man ev. dagegen vorgehen, wenn sie ähnliche Kurse schon besucht haben oder dieser ev. freiwillig ist wie ev. Coaching! Fragen sie vor Zeugen (ev. KurskollegInnen) nach, ob der Kurs freiwillig ist.
Sollte es sich um einen Transitarbeitsplatz handeln, so ist das ein zumutbares DV., wenn nach KV. entlohnt wird.
Trotzdem kann man (wenigstens) die Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern.

>Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

u.a. unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Ohne Gewähr)

12.04.2018 um 7.23 Uhr - von A. - "FAB-Arbeitstraining: Mein Leistungsbezug wurde vorläufig eingestellt."
Sehr geehrter Herr Moser,

Zum Thema: Meine Fingerfertigkeit ist eingeschränkt vom 19.3.18

Den Termin beim FAB habe ich wahrgenommen und mir die Arbeit angeschaut. Ich müsste 6 Stunden kleine Teile sortieren und das bei meiner rheumatischen Erkrankung.
Der Sozialarbeiterin der ich von meiner Erkrankung erzählte meinte das könne schwierig werden. Mit dem FAB bin ich so verblieben, dass man es so meiner Beraterin weitergeben würde, mehr nicht!
Heute habe ich einen Brief vom AMS erhalten, mein Leistungsbezug werde vorläufig eingestellt. Ich habe das Arbeitstraining aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Innerhalb einer Woche solle ich beim AMS vorsprechen und danach werde über eine Weitergewährung meines Anspruchs entschieden.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? (11.04.18)

Antwort:
Wenn es sich tatsächlich um ein Arbeitstraining handelt-e, so ist die Bezugseinstellung widerrechtlich!

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
unter:
"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

VwGH: nicht verpflichtet, sich einem Arbeitstraining zu unterziehen.

Besuchen sie ihre Beraterin und klären sie die Angelegenheit!
Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson mit!
Falls, besuchen sie auch den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter!
(ohne Gewähr)


19.03.2018 um 10.05 Uhr - von S*. - "Chronisch krank - ich halte das psychisch nicht mehr aus"


Hallo Ich wolkte fragen ich bin chronisch krank habe interstitielle cistitis und bin jezt abeistlos habe jede woche ein Infektion ich bin nicht arbeitsfähig weio ich urolohisch in Behandlung bin ich bin aber jezt beim ams gelandet ich kann aber nicht immer alle 14 tage zur wgkk ich halte was psychisch nicht mehr aus wie lange ich krank bin das wies ich nicht genau ich glaube das wird wo schnell nicht gut könnte ich auch einen mindestsicherung beantragen ich möchte mich nicht mehr lange mit dem ams plagen haben sie eine Idee einen ratschkag für mich wäre sehr dankbar LG (18.03.18)

Antwort:
Mindestsicherung ist keine Erleichterung, im Gegenteil, müssen sie sich dann auch beim AMS melden. Eigentlich rechtlose Almosen.
Reden sie mit ihren Ärzten! Hausarzt und Facharzt. Sie brauchen deren Unterstützung. Die sollen ihnen Atteste, Befunde ausstellen, in diesen sichtbar ist, dass sie vermindert bzw. nicht arbeitsfähig sind.
Bei Arbeitsunfähigkeit könnte es ev. die Mindestsicherung ohne Arbeitspflicht geben? (Ohne Gewähr)


17.03.2018 um 17.40 Uhr - von H. B. - "Ich hoffe Antworten auf folgende Fragen zu erhalten"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich hoffe Antworten auf folgende Fragen zu erhalten:

Nachdem mich mein Freundlicher am AMS vorige Woche vor die Wahl stellte entweder in Pflegekarenz zu gehen, in einer Institution namens Hebebühne einen Kurs samt Praktikum zu machen(wobei herausgestrichen wurde über welch tolle Kontakte in die Wirtschaft sie verfügen) oder mich überregional vermitteln zu lassen (wörtlich als Tellerwäscher) hätte ich einige Fragen dazu.

1. der Berater sagte was von neuen Regelungen der Regierung und dass er mich nun überregional vermitteln kann. Mein Einwand von Hund und Katze wurde mit "auf das kann das AMS leider keine Rücksicht nehmen beantwortet. Stimmt das so?

Und falls das so stimmt, muss ich meine Tiere die ich ja mitnehmen muss, in meine Bewerbung mit reinschreiben? (könnte ja sein das das vom AMS als Weigerung gewertet wird)

2. Muss der Berater auf meinen Wunsch alle meine gestellten Fragen und vor allem seine Antworten wortwörtlich mit Namen in das Protokoll, welches man bei jedem Besuch unterschreibt aufnehmen?

3.) ist es rechtlich ev. besser in Zukunft nur mehr mit Vorbehalt zu unterschreiben? (ich kann in der Zeit des Gespräches unmöglich eruieren ob mir mein Berater überhaupt die Wahrheit sagt)

Bin ausgebildeter System und Netzwerktechniker, 52 Jahre alt und hatte in den vergangen Jahren schon öfter Probleme mit dem AMS(wurde des öfterem im Krankenstand bei der Krankenkasse abgemeldet, über Jahre hindurch um ca. 2 Euro/Tag zu wenig bezahlt, und einiges mehr.

Mit der Hoffung auf Antworten verbleibe ich
H. B. (16.03.18)

Antwort:
In ganz Österreich dann, wenn eine Unterkunft vorhanden ist, ansonsten darf die Wegzeit 2 Stunden bei Vollzeit betragen (hin und zurück) - bei Teilzeit 1,5 Stunden. Soll um eine halbe Stunde erhöht werden. Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen.
Mit den Tieren
könnten sie recht haben - wenn`s dadurch zu einer Sperre kommt, weil sie es beim Bewerbungsgespräch gemeldet haben, legen sie Berufung ein.
>Ausser sie haben bez. Unterbringung eine andere Möglichkeit?

Falls, vor dem Bewerben beim AMS um finanzielle Unterstützung ansuchen -
Vorstellungsbeihilfe
!

Handelt es sich um sehr wichtige Fragen, so bestehen sie auf ein schriftliches Festhalten. Auch darum ist eine Begleitperson als Zeuge vorteilhaft.
Wenn sie die Betreuungsvereinbarung meinen, so bestehen sie drauf, dass ihre Anregungen, Wünsche mit aufgenommen werden.
Wenn sie mit Inhalten nicht einverstanden sind, unterschreiben sie nichts mehr - egal um welches Schriftstück es sich handelt. Ja unter Vorbehalt könnte das eine oder andere Mal auch angebracht sein.

Krankenkassaabmeldung auch bei Bezugssperre ist widerrechtlich! Falls, sofort an die Volksanwaltschaft wenden. Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
(Ohne Gewähr)


16.03.2018 um 10.28 Uhr - von G*. - "Ich habe ein schrecklich grosses Problem"


Guten Tag :)

Ich habe ein schrecklich grosses Problem mit meiner Ams-Betreuerin, namentlich J. S.
Man sei vor dieser Respektablen Person gewarnt. Auf keinen fall nüchtern entgegentreten!!! (scherz) Die gute Dame ist seit unserem erstem Aufeinandertreffen stets darum bemüht mich Fertigzumachen.
Dass sie sich da bei mir sämtliche Zähne ausbeisst dürfte sie wohl nicht stören.
Schon bei der Begrüssung wird nur gestichelt und Provoziert.
Jedoch finde ich mich relativ gut damit zurecht, denn ich kann nach meinem Termin nach Hause gehen während sie wohl noch ein Weilchen dort sitzen wird.
Und ich gönne es ihr.
Die gute Frau S. und das AMS haben einander verdient.
Ich würde wohl gerne den Betreuer wechseln, jedoch hoffe ich insgeheim dass diese Scharade noch mindestens bis 2020 andauert.
-Denn zu gross ist der Stolz des Helden nachdem er sich in die Höhle der Medusa vorgewagt hat und sie lebend wieder verlies. (15.03.18)

Antwort:
Sieht so aus, als machen sie das eh gut. Versuchen sie weiter freundlich zu bleiben - was zugleich als Aufforderung verstanden werden kann / soll, dass sie auch so behandelt werden wollen.
Nehmen sie sich - wenn möglich - eine Begleitperson zu den Terminen mit!
Ändert sich nichts, so besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und bringen mündlich eine Beschwerde vor. - Ev. auch mit Begleitperson.

Beraterwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
Trotzdem versuchen sie ev. einen Beraterwechsel einzufordern!
Ev. mit schriftlicher Beschwerde an die Geschäftsstellenleitung"

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

(16.07.11) - Tipp von K. P. - Adresse AMS Disziplinaraufsicht
AMS Bundesgeschäftstelle Österreich, Disziplinaraufsicht,
1200 Wien Treustrasse 35-43 z.H.:Hr. Mag.Kopp (laut Rechstbeistand)
vielleicht ist anderen Leidensgenossen geholfen. Lg P

19.03.2018 um 10.19 Uhr - von G. - "Dank für die schnelle Antwort"
Vielen Dank für die schnelle Antwort mein Freund, sie sind ein wahrer Held in meinen Augen.
Ihr Engagement ist bewundernswert und ich werde es in Betracht ziehen ihnen von meinem nächsten Gehalt (Zeitungszusteller, geringfügig) eine kleine spende zukommen zu lassen. Vielen Dank und weiter so! (18.03.18)


16.03.2018 um 10.21 Uhr - von G. - "Zu meinem Fall - Geld ist bereits ausbezahlt"


Hallo Herr Moser.
Nach längere Zeit wieder. Also, zu meinem Fall. Herr Dr. Pochieser ist Oberhammer!!!!! Geld von AMS, ist bereits ausbezahlt ( 11 Wochen ). VwGh wird erst folgen. Bald kennen wir mein Fall veröffentlichen.
Danke Ihnen
mfg.G. aus L. (14.03.18)

Anmerkung:
Sachlage wird folgen - Dauert noch ein wenig. Danke für die Rückmeldung.


15.03.2018 um 3.42 Uhr - von S. - "Widerrechtliche Bezugseinstellung: Ich bin wirklich verzweifelt "


Sehr geehrter Herr Moser,

Vor kurzem habe ich Sie schon einmal kontaktiert, wegen der Schule und der Angst, das meine AMS Beraterin mich los werden will, heute wurde mir zum ersten Mal mit Streichung des AMS Geldes gedroht, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Folgende Situatuon:

Mir wurde vom AMS ein Stellenangebot zugesendet,ich habe mich auf dieses NICHT beworben. Der Grund dafür war das bei diesem Stellenangebot wurde eine kaufmännische Ausbildung verlangt , die ich nicht besitze.Außerdem wurden 5 Jahre Arbeitserfahrung verlangt in diesem Bereich, die ich ebenso nicht besitze. Bekommen habe ich das Stellenangebot übers E AMS Konto. Darauf habe ich auch eine Antwort geschrieben, das mir leider die Qualifikationen hierfür fehlen.

Als Antwort kam, Danke für die Information, viel Glück bei ihrer weiteren Arbeitssuche.

Heute war eine Nachricht in meinem AMS Konto, ich solle bitte eine Bestätigung senden das ich mich auf diese Stelle beworben habe,
ich Antwortete, ich habe mich auf diese Stelle nicht beworben, da ich die Qualifikation nicht besitze. Dieses habe ich bereits mitgeteilt, in einer seperaten Mail.(E AMS)
Daraufhin bekam ich noch eine Nachricht, es wird ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, dieses könnte mit Bezugssperre enden.
Was kann ich tun !?
Ich bin gerade 1 Monat und 6 Tage Arbeitslos und habe jetzt schon furchtbare Existenz Ängste.
Ich habe seit dem ersten Tag ein sehr schlechtes Gefühl bei meiner Betreuerin.
Ich kann einfach nicht verstehen das mir jetzt schon mit bezugssperre gedroht wird, weil ich mich nicht bewerbe für einen Job für den ich keinerlei Qualifikation besitze.
Ich frage mich wo das enden soll, wird mir das nächste Mal das Geld gestrichen, weil ich mich nicht bewerbe wenn das Ams mir ein Stellenangebot als Maurer oder Maler schickt, obwohl ich nichts davon gelernt habe ?

Ich bin wirklich verzweifelt
Ich hoffe wirklich sie können mir helfen , kann ich was tun um dieses Ermittlungsverfahren positiv zu beeinflussen!?

Antwort:
Was können sie tun? Nicht aufregen, denn es handelt sich um eine "rechtswidrige" Bezugseinstellung!
Verwaltungsgerichtshof: Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig!

So sie der Meinung sind, ihre Beraterin schikaniert sie, gehen sie zum Geschäftsstellenleiter und beschweren sich! Bzw. Besuchen sie ihn ev. auch wegen der rechtswidrigen Sperre und legen sie ihm die Kopie des VwGH-Links vor.
Nehmen sie eine Begleitperson mit und in Zukunft auch zu den AMS-Terminen! ("Wirkt Wunder")
Möglich wäre auch eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles ans AMS zu senden. (eingeschrieben)
siehe auch:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Falls, legen sie erfolgreiche Berufung gegen diese Sperre ein!


14.03.2018 um 10.02 Uhr - "VfGH: Knalleffekt - NÖ-Mindestsicherung ist ab sofort gekippt"


Knalleffekt
NÖ-Mindestsicherung ist ab sofort gekippt

Der Verfassungsgerichtshof hat die seit Anfang 2017 in Niederösterreich geltende Kürzung der Sozialhilfe aufgehoben. 1500-Euro-Deckelung und Fünf-Jahre-Wartefrist sind verfassungswidrig. (noen.at)

Anmerkung: Hört, Hört!
Stark! Damit könnte auch die OÖ-Regelung auf dem Prüfstand stehen!


14.03.2018 um 7.15 Uhr - von Mag. P*. - "Betreuungsvereinbarung: Soll ich den Klageweg beschreiten?"


Ich habe nachfolgenden Brief an das Sozialministerium und auch an die AMS-Landesstelle Wien geschrieben. Die Antwortschreiben füge ich unterhalb meines Schreibens auch noch bei.
Meine Fragen: Soll ich den Klageweg beschreiten, wobei ich zu bedenken gebe, dass ich mich im Besprechungszimmer „überfahren“ ließ und die Betreuungsvereinbarung unterschrieb, wenngleich ich unmittelbar nachdem ich meinen „Fehler“ bemerkte, Einspruch erhob.
Außerdem möchte ich festhalten, dass ich bereits 4 Jobcoaching –Kurse besuchte und auch auch 1x bei Trendwerk 6 Monate war, mit den gleichen Inhalten.

Hier mein Schreiben
Dienstaufsichtsbeschwerde:
Da das AMS seiner Aufklärungspflicht nach Paragraf 13a Allgemeines Verwaltungsgesetz nicht nachgekommen ist und mich nicht über die Möglichkeit des Einspruchs informiert hat, beeinspruche ich hiermit die Betreuungsvereinbarung (Betreuungsplan).
Des Weiteren erhebe ich hiermit Beschwerde gegen M. S., AMS E.

Begründung:
Am Freitag, dem **. Februar 2018 hatte ich wieder einen AMS-Termin. Fr. S. meinte gleich nach meinem Eintritt in den Raum, dass ich ja meine Mutter pflegen würde und da meine Mutter Pflegestufe 5 sei, was eine Betreuung von mehr als 200 h/Monat bedeuten würde, ich in keinerlei Weise ich einen Job nachgehen könnte und sie mich daher von der Notstandshilfe abmelden würde, da ich als Notstandshilfeempfänger verpflichtet sei auch 40 h – Jobs anzunehmen. Als ich entgegne, dass, sollte das Wunder passieren und ich über das AMS einen Job bekäme, mein Bruder die Pflege meiner Mutter übernehmen würde, nahm sie meine Aussage sofort zu Protokoll. Zur Information: mir wurde in den nahezu 20 Jahren, die ich bereits beim AMS bin, nur ein einziger Job konkret angeboten, für den ich leider eine Absage bekam. Ich bin vor allem deshalb nicht vermittelbar, weil ich aus meiner selbstständigen Tätigkeit einer eigenen Werbeagentur und einer fahrlässigen Krida mit ca. ****"sehr hoch"*** € verschuldet bin.
Zum anderen weil ich überqualifiziert bin: ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium, eine erfolgreiche 2-jährige post-graduate Ausbildung, sowie alle Seminare zur Betriebsberaterprüfung und eine einjährige Tätigkeit bei einem amerikanischen Marketing-Weltkonzern (P.& G.), sowie der erfolgreiche Abschluss der Werbemittler- und Werbeberaterprüfung und viele erfolgreiche Jahre mit meiner Werbeagentur stehen in meinem Lebenslauf.

Nach Aufnahme des Protokolls meinte Fr. S., dass sich die Rechtslage geändert hätte und jetzt auch Akademiker verpflichtet seien an Kursen teilzunehmen (Jobtransfair), um über den Sekundärmarkt einen Job zu bekommen. Sie drückte mir eine „Einladung“ zu Jobtransfair in die Hand und auch noch zwei weitere vorgefertigte bedruckte Seiten, die mit einer Heftklammer verbunden waren und die ich unterschreiben müsse, sagte Fr. S., um meine Teilnahme am Kurs zu bestätigen. Ich unterschrieb, bekam noch eine Kopie in die Hand gedrückt und verließ den Raum. Meine Freundin, die im Wartezimmer auf mich wartete meinte dann, "das ging aber schnell, du warst genau 7 Minuten drinnen."

Zu Hause schaute ich mir diesen weiteren Zettel genauer an und es war die „Betreuungsvereinbarung“. Eine „Vereinbarung“ impliziert jedoch immer eine gemeinsame Interaktion. Die war jedoch bei keinem einzigen meiner Treffen mit Fr. S. gegeben. Unabhängig davon, dass ich in keinerlei Weise auch nur irgendetwas in diese Richtung mit Fr. S. besprochen, geschweige denn vereinbart hatte, strotze dieses Schreiben von unrichtigen Angaben. Ich schrieb daraufhin sofort eine Mail an das AMS-E., doch die einzige Antwort darauf war ein paar Tage später ein Brief in meinem Postkasten mit der identen Vereinbarung, mit der Überschrift „Betreuungsplan“. Dies war die einzige Änderung.

Nun dazu im Detail, die Punkte die in der „Vereinbarung“ stehen:
1). Gleich unter „Betreuungsvereinbarung“ steht „verbindlich vereinbart zwischen Mag. *. P. und AMS E.“. Dies ist schlichtweg falsch und gelogen. Ich führte kein einziges Gespräch mit Fr. S., in dem Themen aus der Betreuungsvereinbarung zur Sprache kamen.
2). „ihre Ausgangssituation“:
Dort stehen 2 Punkte die schlichtweg falsch sind: „Sie benötigen Beratung hinsichtlich Qualifikation“ und „Sie benötigen Beratung hinsichtlich Berufsorientierung“.
Ich weiß sehr wohl Bescheid über meine Qualifikation und benötige keinerlei Beratung bezüglich Berufsorientierung.
3). „Die Arbeitssuche war bisher nicht erfolgreich, weil“:
Dort steht „sie haben keine Berufserfahrung“. Wenn 10 Jahre Tätigkeit in leitender Funktion, sprich strategische Planung, Organisation und deren Umsetzung als „keine Berufserfahrung“ bezeichnet wird, ab wann beginnt die Berufserfahrung? Unabhängig davon bin ich seit Jahren ehrenamtlich in leitender Funktion in einem Verein tätig, wo genau meine Kenntnisse von Marketing und Werbung gefragt sind. Arbeitsmarktferne ist somit auch nicht gegeben.
4). „Ziel der Betreuung“:
Gleich als erster Punkt steht: „Das AMS unterstützt Sie bei der Suche nach einer Stelle als Hilfsarbeiter oder im Bereich allgemeiner Notstandshilfebestimmungen.“ Ich suche keine Stelle als Hilfsarbeiter. Ich suche eine Stelle in leitender Funktion im Werbe- und Marketingbereich. Das AMS ist doch verpflichtet meine Berufswünsche konkret in die „Betreuungsvereinbarung“ (die sowieso nicht gemacht wurde) hineinzuschreiben! Laut Arbeitsmarktservicegesetz, Paragraf 29 hat das AMS auch in der Notstandshilfe, wenn kein Berufsschutz und Gehaltsschutz mehr gilt, bei der Zuweisung von Arbeitsstellen meine Vermittlungswünsche zu berücksichtigen. Das Arbeitsmarktservice hat zur Erreichung dieses Zieles im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Leistungen zu erbringen, die darauf gerichtet sind, auf effiziente Weise die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften auf Arbeitsplätze herbeizuführen, die möglichst eine den Vermittlungswünschen des Arbeitsuchenden entsprechende Beschäftigung bieten.
Ziel sollte bleiben, einen Job zu bekommen, den ich suche und sollte keine geeignete Stelle vorhanden sind, hat das AMS im Sinne eines Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage in einem möglichst nahe liegenden Bereiche zu vermitteln, aber nicht gleich in die unterste Schublade zu greifen!

Als zweiter Punkt steht: „Das AMS unterstützt sie bei der Überwindung von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar durch Zubuchung zu Jobtransfair – dient der Wiedereingliederung nach langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt“.
In dem Schreiben von Jobtransfair werden jedoch nur jene Unterstützungen angeboten, die ich in keinerlei Weise brauche: Erhebung der Qualifikationen, Fertigkeiten und Kompetenzen; Unterstützung bei Bewerbungstätigkeiten; Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen; Hilfe bei der Vorbereitung zu Vorstellungsgesprächen; Abklären eines möglichen Qualifizierungsbedarfes.
Für mich als Marketing-Spezialisten gibt es keinen Job am Primärmarkt, wie könne man dann annehmen, dass es am Sekundärmarkt einen Job geben würde. Der Sekundärmarkt ist vor allem für niedere Arbeiten und in keiner Weise für Akademiker passend. Daher gibt es ja auch die Empfehlung der Geschäftsführerin des AMS – Fr. Mag. D., Akademiker nicht zu solchen Infotagen einzuladen und schon gar nicht solche Kurse zu besuchen. Das ist eine Verschwendung von Steuergeldern. Unterstützung beim Schreiben von Lebensläufen und dem Herausarbeiten von Stärken/Schwächen sind für mich in keiner Weise interessant, da ich dies schon immer konnte, ansonsten wäre ich nicht bei den Head-Hunting Firmen „Catro“ und „Neumann“ im Portfolio und hätte mich auch nicht ein amerikanischer Weltkonzern, der führend im Marketing ist, engagiert. Unabhängig davon hatte ich bereits 4 Job Coaching Kurse besucht, wobei ich in den letzten 2 Kursen mehr oder weniger Assistent des Kursleiters war und für Jugoslawen und Türken, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, die Bewerbungsunterlagen erstellte und deren Stärken herausarbeitete. Ich bin nur an konkreter Arbeit interessiert.
Wie bereits weiter oben erwähnt, bin ich unabhängig davon de facto seit Jahren am Arbeitsmarkt tätig, wenngleich unentgeltlich in ehrenamtlicher Funktion. Von Arbeitsmarktferne kann also keine Rede sein!

5). „Was wir von Ihnen erwarten“
Dort steht unter anderem: „Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil: Jobtransfair ab **.7.2018“ Ich habe keine Vereinbarung mit dem AMS, respektive Fr. S., getroffen.
Des Weiteren steht: „Sie reagieren auf Anrufe und Emails von Unternehmen, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten.“ Ich bin nicht an einer Freigabe meiner Daten an Dritte interessiert und schon gar nicht verpflichtet! Es ist Aufgabe des AMS zu vermitteln.
Abschließend möchte ich festhalten, dass das AMS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Leistungen zu erbringen hat, die auf effiziente Weise die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften auf Arbeitsplätze herbeizuführen, die möglichst eine den Vermittlungswünschen des Arbeitsuchenden entsprechende Beschäftigung bieten. (Auszug § 29 AMSG) Aus Absatz 2 Ziffer 1 des Gesetzestextes folgt also, dass das AMS meinen Vermittlungswunsch im Betreuungsplan korrekt dokumentieren muss! Dies ist bei mir nicht geschehen!
Als Vorschlag vom AMS für eine Jobbewerbung steht auf dem mir ausgehändigten Schreiben:
„Hilfsarbeiter sucht Voll- oder Teilzeitbeschäftigung im Bundesland Wien.“ Das ist der Vorschlag des AMS, respektive von Fr. S. (Wobei ich hoffe, dass sie nicht repräsentativ für die Qualifikation der AMS-Mitarbeiter ist.) für einen Akademiker mit post-graduate Ausbildung, der nur in leitender Position tätig war und DIE optimale Ausbildung im Marketing-/Werbebereich hat.
Unabhängig davon, dass Fr. S. die „Betreuungsvereinbarung“ sowieso ohne meine Beteiligung und alleine in meiner Abwesenheit erstellt hat, wäre sie spätestens nach meinem schriftlichen Einspruch via Email (Kopie des Schreibens als Beilage) verpflichtet gewesen zu dokumentieren, dass kein Konsens zwischen BeraterIn und KundIn über den Berufs- bzw. Weiterbildungswunsch des Kunden/der Kundin erzielt werden konnte und der von mir geäußerte Berufswunsch wäre festzuhalten gewesen. Selbst nach meiner Reklamation kam Fr. S. dem nicht nach.

Der Betreuungsplan wurde ohne mein Wissen und zu meinen Ungunsten verfasst. Wahrheitswidrige Behauptungen („die Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt“), das Weglassen meines Vermittlungswunsches (leitende Position im Marketing oder Werbung) , sowie als Ziel der Betreuung eine Stelle als Hilfsarbeiter oder im Bereich allgemeiner Notstandshilfebestimmungen zu erlangen, sind Straftatbestände die Fr. S. begangen hat. Es ist die Fälschung eines Beweismittels einerseits (§ 293 StGB) sowie Urkundenfälschung (§ 223 StGB). Ich behalte mir eine Strafanzeige wegen Fälschung eines Beweismittels vor.
Angesichts der grob fahrlässigen Handlungsweise und der Fälschung von Beweismitteln seitens Fr. S., ersuche ich um einen Wechsel meiner Betreuung.
Mit freundlichen Grüßen - Mag. *. P.
cc.: AMS Wien Landesgeschäftsstelle, z.H.: Frau Mag. P. D.

Hier das Antwortschreiben, meine Antwort und ein erneutes Antwortschreiben vom AMS:
Sehr geehrter Herr Mag. P.,

Ihr an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gerichtete Schreiben, sowie das von diesem an Sie ergangene Antwortschreiben wurde uns zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

Grundsätzlich bedauern wir, dass Sie Anlass zur Beschwerde hatten.

Da Sie in dieser aber gesetzlich normierte Betreuungsvorgänge und gesetzliche Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ansprachen, wurden Sie dazu bereits ausführlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz informiert.

Da das Arbeitsmarktservice somit berechtigt ist, in Fällen, in denen keine Betreuungsvereinbarung im Einvernehmen hergestellt werden kann, eben auch einen Betreuungsplan vorzugeben, führt Ihr Vorwurf des strafrechtlichen Tatbestandes der Fälschung von Beweismitteln und der Urkundenfälschung ins Leere.

Aufgrund der Tatsache, Sie am **.02.2018 einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt haben, wird das Arbeitsmarktservice für die Dauer von drei Monaten von einer aktiven Betreuung und Stellenvermittlung Abstand nehmen.

Sie wurden daher auch von Seiten des Arbeitsmarktservice E. niederschriftlich informiert, dass Sie während des Pensionsverfahrens der Arbeitsvermittlung bis zur Klärung der Arbeitsfähigkeit, grundsätzlich für maximal 3 Monate nicht zur Verfügung stehen müssen. Wenn auf Grund des Gutachtens anzunehmen ist, dass Arbeitsfähigkeit nicht vorliegt, so verlängert sich dieser Zeitraum bis zur bescheidmäßigen Feststellung des Pensionsversicherungsträgers.

Im umgekehrten Fall müssen Sie nach Ablauf dieser drei Monate wieder bereit sein, auf Stellenangebote und Projekte des Arbeitsmarktservice, der Notstandshilfeverordnung folgend, zu reagieren und Eigenbemühungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zeigen.

Wir hoffen, dass wir in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu einem besseren Verständnis beitragen konnten, wünschen Ihnen alles Gute und verbleiben


mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Landesgeschäftsführerin

Meine Antwort darauf:
Ich muss sie leider berichtigen:

1). Wurde gar nicht versucht eine einvernehmliche Betreuungsvereinbarung zu erreichen

2). Hätte diese stattgefunden und wäre kein Konsens gefunden worden, so dürfte in der „Betreuungsvereinbarung“ nicht stehen „einvernehmlich“. Dies ist eindeutig eine Fälschung.

3). Die Betreuungsvereinbarung wurde objektiv falsch formuliert, zu meinen Ungunsten. (Hilfsarbeiter, Probleme in der Qualifikation, Mängel in der Berufsorientierung)

Ihr Schreiben bestärkt mich meinen Rechtanwalt zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen – . P.
Hier die neuerliche Antwort vom AMS:

Sehr geehrter Herr Mag. P.,

gerne beziehen wir nochmals kurz Stellung zu Ihren Angaben:

ad 1.) dies bedauern wir, allerdings setzt ein Einvernehmen die Bereitschaft beider Parteien voraus. Hier können wir mangels Anwesenheit den Hergang nicht nachvollziehen.

ad 2.) gegenwärtig liegt keine Betreuungsvereinbarung, sondern ein Betreuungsplan vor.
Eine Fälschung ist nach den rechtlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches etwas anderes. Das AMS hat keinen Vorteil von den von Ihnen bezeichneten "Fälschungen" und wird derartige daher erst gar nicht versuchen.
Im vorliegenden Fall kann es sich also maximal um eine Änderung handeln, über die Sie jederzeit einen Ausdruck der Betreuungsvereinbarung oder des Betreuungsplans verlangen können.
Bereits durch diese Möglichkeit führt der Vorwurf der Fälschung ad absurdum.

Beachten Sie dazu bitte auch, dass der Vorteil der Nutzung des eAMS-Kontos darin zu erkennen ist, dass jegliche Änderung der Betreuungsvereinbarung oder des Betreuungsplans für den Nutzer des eAMS-Kontos sofort einsehbar ist und im Bedarfsfall über die Nachrichtenfunktion des eAMS-Kontos geklärt werden kann.

ad 3.) hier zitieren Sie einerseits Teile der Notstandshilfeverordnung bzw. des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Hilfstätigkeiten sind demnach zulässig, wenn jemand bereits Notstandshilfe bezieht), andererseits ist es richtig, dass beim Bezug der Notstandshilfe in der Regel bereits eine längere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt erkennbar ist. Ob hier bereits Qualifikationsmängel (die Qualifikation ist eventuell nicht mehr aktuell) und/oder Probleme bei der Berufsorientierung, als Folge längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt vorliegen, wird am ehesten die/der zuständige Berater/in aus den zwischen Ihnen und dieser stattgefundenen Gespräche und Ergebnisse Ihrer Bewerbungsaktivitäten ableiten können.
Darüber wird im Bedarfsfall bei einer neuerlichen aktiven Betreuung nochmals zu sprechen sein.

Natürlich steht es Ihnen frei, einen Rechtsbeistand, der auch mit den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und Arbeitsmarktservicegesetzes bewandert ist, zu Rate zu ziehen.

Wir dürfen Ihnen aber versichern, dass das Arbeitsmarktservice absolut kein Interesse daran hegt, jemanden vorsätzlich Schaden zuzufügen, sondern ganz im Gegenteil, das Arbeitsmarktservice versucht und auch dem gesetzlichen Auftrag folgend versuchen muss, arbeitslose Personen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wir ersuchen Sie daher um entsprechende Kooperation, falls Ihr Pensionsantrag nicht den gewünschten Erfolg entfalten sollte, damit eine angenehme und Ziel-orientierte AMS-Betreuung möglich wird.

Wir dürfen Ihnen nochmals alles Gute wünschen und verbleiben


mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Landesgeschäftsführerin

Im Schreiben vom Sozialministerium wurde auf meine Punkte nicht eingegangen und im Grunde nur darauf verwiesen, dass das AMS zuständig sei. (13.03.18)

Antwort:
ich finde es gut, dass sie mit ihrer Korrektur und einer Beschwwerde bez. des Betreuungsplans sofort reagierten.
Und ich verstehe sie sehr gut, dass sie bei ihrer ausbildung, ob der tatsache, dass auf ihre qualifikationen keine rücksicht genommen wird und dies auch im betreuungsplan seinen niederschlag findet, mit fassungslosigkeit konfrontiert sind.

Für mich liegt aber das problem nicht im betreuungsplan, dieser ist nur ein vorwand, um beiderseitiges einverständnis zu heucheln, sondern im ALV-gesetz, das zulässt, dass auch akademiker nach dreimonatiger arbeitslosigkeit - solange gibt’s einen gewissen schutz - in hilfsarbeitstätigkeiten vermittelt werden können.

Die ist der wahre arbeitsmarktpolitische skandal.

Aus diesem grund würde ich nicht zuviel energie wegen des betreuungsplans verschwenden - war aber sehr gut, dass sie die beschwerde auch an den politischen verantwortlichen (sozialministerium) gesandt haben.

Klar halte ich niemanden davor ab per rechtsanwalt und klage gegen das AMS vorzugehen, wenn rechtsverletzungen stattfinden und diese auch beweisbar sind - hier sind immer auch die kosten zu bedenken und im falle von betreuungsplänen, bin ich nicht sicher, ob dies den gewünschten erfolg bringen würde - da oftmals nichtmal unterschrieben wird oder dies nicht unbedingt erforderlich ist.

Ich rate jeden in solch einen fall ein schreiben mit gewünschten korrekturen und änderungen an die sachbearbeiterin zu senden - ev. auch mit beschwerde, wie sie es getan haben.

Siehe links - mit anmerkung zum betreuungsplan (augenauswischerei) "Betreuungsvereinbarung ändern"

> sollte es zu deppenkursvermittlungen kommen, so ist es angebracht gegen diese vermittlung vorzugehen, weil es die möglichkeit zulässt, wenn kurse schon besucht worden sind oder die kenntnisse fähigkeiten die vermittelt werden sollen nicht fehlen. - ev. auch freiwillig wären wie ev. coaching

>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

zur info
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)


ev. sehen das, was Betreuungsvereinbarung betrifft, die aktive "n" arbeitslose "n" etwas strenger:
Vorsicht vor Überraschungen im Betreuungsplan ("Betreuungsvereinbarung")

Hier noch die Zumutbarkeitsbestimmungen (unter 3) , ohne gewähr


13.03.2018 um 15.03 Uhr - von S*. - "Ist es dem AMS erlaubt, meine Schule zu kontaktieren?"



Lieber Herr Moser,

Meine Frage ist eigentlich ganz einfach, ist es dem AMS erlaubt, meine Schule zu kontaktieren ( ich besuche eine Privat Schule die es ermöglicht die HAK - Matura nachzuholen) die ich auch privat bezahle. Ich stehe dem Ams zur Verfügung, auch für Kurse und habe auch AMS Geld zuerkannt bekommen.
Kontaktieren will sie die Schule regelmäßig und nach meiner Anwesenheit fragen, warum sie das tun will sagt sie mir nicht.
Ich bin volljährig die Schule hat mit dem AMS nichts zutun, ich habe bereits eine Abgeschlossene Ausbildung, warum könnte sie das tun wollen und noch wichtiger darf sie das !?

P.S: ich finde es mehr als toll was sie hier machen - großes Kompliment

P.P.S: ich möchte noch die Erfahrung mitteilen die mich so mißtrauisch macht: Bei meinem Vorletzten AMS Termin musste ich warten, ich saß also da aufeinmal sehe ich einen anderen AMS Berater der zu meiner Betreuerin ins Zimmer geht, dieser hatte scheinbar noch nicht so viel Erfahrung und fragte nach wie lang eine Studentin die die große Anwartschaft erfüllt dem AMS zur Verfügung stehen muss. Darauf hin Antwortete meiner „nette“ Betreuerin: Studenten sollen genauso zur Verfügung stehen wie alle anderen, wenn nicht sofortige Sperre, wir müssen eh Schaun das ma de los kriegen die wollen eh alle net Hackeln, als der noch jüngere Berater erwiederte das besagte Studentin jetzt 2 Jahre berufstätig war und jetzt erst seit 4 Wochen arbeitslos, sagte meine nette Beraterin er müsse härter werden. Das ganze hat sie gesagt obwohl die Türe offen stand und ich alles mithören konnte.

Seit diesem Tag habe ich wirklich Angst das sie mich auch „los werden“ will.
Danke im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Die Beraterin möchte sie ev. einschüchtern - versuchen sie das nicht zuzulassen!
Da Kosten vom AMS übernommen werden, möchte sie sie sich ev. informieren ob sie eh immer dort sind.
Wenn sie das überhaupt nicht wollen, so sagen sie das auch der Beraterin!
Sie wünschen nicht, dass sie mehrmals in der Schule nachfragt bzw. fragen sie nach warum das Misstrauen vorhanden ist.
Ev. kann man das so lösen, dass sie ev. Anwesenheitslisten (ev. am Ende eines Semesters) selbst abgeben, wenn das möglich ist!
Sollte es zu keiner zufriedenstellenden Einigung kommen, so besuchen sie den Geschäftsstellenleiter und klären das mit ihm. Mit Begleitperson wäre zum Vorteil.

Im Falle eines Studiums sollte es eine Einigung - einer 20 stündigen Verfügbarkeit - mit dem AMS geben. Falls, ebenfalls mit dem Geschäftsstellenleiter abklären! (Ohne Gewähr)

14.03.2018 um 9.55 Uhr - von S*. - "Die Schule ist privat, das AMS bezahlt keinen Cent"
Lieber Herr Moser,
Sorry, falsch ich mich schlecht ausgedrückt habe.
Die Schule ist privat, das AMS bezahlt keinen Cent für diese Ausbildung, diese habe ich privat von meinem ersparten bezahlt.
Deshalb meine Verwunderung und meine Frage ob sie dort Anrufen darf, um das zu erfragen !?
Was für einen nutzen könnte sie daraus ziehen !?
Mit freundlichen Grüßen

>Kleine Anmerkung noch zu meiner vorhergehenden Antwort, mit AMS Geld zuerkannt bekommen, meine ich, regüläres Ams Geld. Die Schule ist komplett Privat und wurde nicht gefördert.
Noch mal vielen Dank für die bisherige Antwort. (13.03.18)

Antwort:
Wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen und das AMS zahlt für die schule nichts, geht dies auch der betreuerin nichts an. Sie soll sich fern halten.
Verbieten sie ihr das oder sie gehen zum vorgesetzten.

19.03.2018 um 19.42 Uhr - von S*. - "Wurden alle Urteile des VwGH für nichtig erklärt?"
Danke nochmal für die vielen Antworten :)
Jetzt habe ich noch eine Frage, stimmt es das alle Urteile des VwGH für nichtig erklärt wurden?!
Ich denke ich habe sowas hier auf der Seite gelesen. LG (18.03.18)

Antwort:
Nein stimmt nicht.
Schlimm wird es aber, wenn der notstand tatsächlich aufgehoben wird und alle in die mindestsicherung müssen. Dann werden viele VwGH-Erkenntnisse nicht mehr relevant sein. Ev. in ca. 1 jahr? Ohne gewähr

21.03.2018 um 21.07 Uhr - von S*. - "Mindestsicherung zu AMS Geld - Gibt es da rechtliche Unterschiede"
Wieso ? Haben Menschen die Mindestsicherung beziehen, nicht die selben Rechte wie Menschen die „reguläres“ AMS Geld beziehen !?
Gibt es da rechtliche Unterschiede !? (20.03.18)

Antwort:
"Mindestsicherung ist eine Sozialhilfe und Notstand / Alg. ist eine Versicherungsleistung" - >"Rechtlich eine Welt dazwischen"<

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