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12.08.2021 um 10.20 Uhr - von - A*. - "Mir kommt diese Geschichte ziemlich bekannt vor"


Hallo Christian,

ich lese immer wieder gerne mit. Vielen Dank für deine Hilfe.

Es geht um folgendes:
8.06.2021 um 14.13 Uhr - von F*. - "Gibt es hier schon Berichte von AlleinerzieherInnen ohne Ersparnissen, denen die Notstandshilfe gestrichen wurde?"

Mir kommt diese Geschichte ziemlich bekannt vor. Ich habe den Verdacht, daß es sich ums gleiche SÖB handelt (Volkshilfe Wien - Secondhand-Laden in S.) bzw. auch das selbe AMS (Bruck/Leitha). Wenn es so ist, dann ist der Geschäftsstellenleiter, Herr L. Und der ist wirklich ungut. Der dreht einem das Wort im Mund um. Es bringt rein gar nichts, mit ihm zu reden.
Bin seit der Karenz (2013) in Notstandshilfe. Ich suche eine Teilzeitstelle von 25- 30 Stunden im Bürobereich.

Meine Beraterin hat mich vor ca. 2 Wochen angerufen und meinte, daß wir uns ehrlich sein sollen und ich keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt habe. Ihr Kind ist jetzt 10 Jahre alt und da kann man schon mehr arbeiten! Wenn ein Platz im SÖB frei wird, bucht sie mich dazu.
Die Arbeitszeit wird 35 bis 40 Stunden sein. Darauf sagte ich, daß ich eine Teilzeitstelle suche und keine Vollzeit. Sie sagte dann, daß es beim SÖB nicht anders geht.

Als sie auflegte, hätte ich auszucken können.
Bin mit meiner Beraterin schon vom ersten Tag an gehängt. Das wird nix mehr.
Die sagt einem, mit einem freundlichen Gesicht und Tonfall, daß man für nix gut ist und macht einen so richtig runter.

Wegen dieser ** ** muss ich seit 2019 Antidepressiva nehmen. Was ich nicht sehr lustig finde. Immer wenn mich diese Dame anruft, gehts mir beschissen. Ich weiß, man soll das ganze nicht persönlich nehmen - beim einen Ohr rein, beim anderen raus. Das ist leichter gesagt, als getan. Funktioniert bei mir irgendwie nicht. :(

Vorgestern (***, ** Uhr) bekam ich einen Anruf von einer, mir nicht bekannten Handynummer. Ich hob ab und es meldete sich eine Dame von der Volkshilfe.
Sie hätte meine Nummer vom AMS und ob ich vom SÖB weiß und das ich einen Termin gehabt hätte.
Auf das hinauf war ich ganz verwundert. Ich sagte ihr, wie es war. Meine Beraterin hat mir gesagt, daß, wenn ein Platz frei wird, sie mich dazubucht. Von mehr weiß ich nicht. Und was schriftliches habe ich bis dato auch nicht erhalten. Von einem Termin weiß ich nichts.
Auf das hinauf hat sie gesagt, ok, kein Problem, Auf wiederhören.

OK, siehe da - keine Stunde später und ich hatte ein Schreiben (ist im Anhang) vom AMS in meinem E-AMS Konto. (vom Abteilungsleiter persönlich)
Am **.8.2021 um ** Uhr soll ich in S*** aufkreuzen, mit Lebenslauf und Zeugnissen.

Ganz ehrlich, ich will dieses **** SÖB nicht machen. Habe den Verdacht, daß ich nach den angeblich 6 Monaten meine Notstandshilfe nicht mehr bekomme. Bzw. nicht die Höhe die ich jetzt habe. Desweiteren glaube ich auch nicht, daß ich das psychisch und körperlich durchhalte.

Wie kann ich aus diesem Schmarrn raus? lg (11.08.21)

Antwort:
Durchdacht und ruhig angehen, lassen sie sich - wenn möglich - nervlich nicht sabotieren. Den Menschen das Selbstwertgefühl zu nehmen bzw. zu minimieren ist deren Strategie. Nicht zu sehr persönlich nehmen!
Sie haben ein 10-jähriges Kind, weshalb sie von Gesetzes wegen an Betreuungspflichten gebunden sind! Heisst 20 Stunden die Woche!
Und ja, wenn sie noch keine 45 Jahre alt sind, so tritt nach einem DV von 28 Wochen eine neue Berechnungsgrundlage in Kraft (wird über einem Zeitraum von 5 Jahren zusammengezählt) - Ist die Notstandshilfe jetzt ein wenig höher, so fällt sie nachher geringer aus. ("Kann passieren sehr geringer")

Sollten sie gesundheitlich nicht in der Lage sein, bestimmte Tätigkeiten zu verrichten, so besorgen sie sich von Vertrauensärzten: Facharzt / Hausarzt eine Bestätigung, Attest, das sie als vermindert Leistungsfähig ausweist - dieses schützt vor bestimmten DV.
Eine Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch die regionale Geschäftsstelle ist (dann) möglich! Drum sind Gutachten / Befunde von "eigenen" Ärzten wichtig!

Siehe auch:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)


9.08.2021 um 11.02 Uhr - von - M*. - Ich soll wegen einer Niederschrift vorbei kommen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich danke Ihnen schon mal für die wichtige Arbeit, die Sie hier leisten.

Zu meinem Fall:
Ich wurde vorige Woche von meiner Beraterin des AMS Wien angerufen, ich solle doch nächste Woche * - * Uhr zu ihr kommen wegen einer Niederschrift (Kontrollmeldetermin-Vorschreibung). Auf mein Fragen, warum, sagte sie, ich habe in meine Bewerbung (Vermittlungsvorschlag ist vom AMS gekommen) den Satz "Ich möchte noch festhalten, dass ich mich weder testen noch impfen lassen möchte" und meinen Gehaltswunsch reingeschrieben.

Dürfen sie deswegen meinen Bezug sperren? Was ist, wenn ich sage, ich bin bereit, 1x die Woche einen Test zu machen, aber sicher nicht 3x. Ich sehe dazu keinen Grund, wenn ich mich gesund fühle. Es ist doch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und mir und ich muss dem Arbeitgeber die Erlaubnis geben, dass ich mich testen lasse. Es gibt - soweit ich weiss - kein Gesetz zur Test- oder Impflicht und es ist ein Eingriff in meine Grundrechte (stimmt das so?) - siehe Nürnberger Kodex.

Und dass man den Gehaltswunsch nicht in die Bewerbung schreiben darf, davon hab ich noch nichts gehört (ist sogar manchmal gewünscht).

Was kann ich machen?
Was passiert, wenn ich die Niederschrift nicht unterschreibe?
Falls die mich sperren, bin ich dann noch krankenversichert?
Habe Arzttermine im August.
Vielen Dank im vorhinein für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen (8.08.21)

Antwort:
So wie es aussieht wirft ihnen das AMS Vereitelung vor. Sie können bei der Niederschrift die Unterschrift auch verweigern, als Zeuge übernimmt das dann eine KollegIn.
Sollte es zu einer Sperre kommen - es gibt auch rechtswidrige Sperren - so legen sie auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein / erheben Beschwerde!
Bei negativen Entscheid lassen sie die Berufung / Beschwerde dem Landesverwaltungsgericht vorlegen!
Sie sind während der Sperre weiter krankenversichert!
Es gibt eine 6 wöchige Schutzfrist (Bin ich trotz Bezugssperre versichert?)
Berufungsbegründung: Halten sie ev. fest, dass sie geschrieben haben, dass sie das nicht "möchten" und nicht, dass sie es auf keinen Fall tun würden.
Dass sie das als Verhandlungsspielraum verstanden wissen wollten und das - so wie sie schreiben - ev. einmal die Woche in Ordnung wäre.
(Wobei es besser gewesen wäre, wenn sie das auch so geschrieben hätten - aber egal - falls, dann legen sie Berufung auf die Sperre ein! ("ohne Gewähr")

9.08.2021 um 19.09 Uhr - von - M*. - "Arbeitswegzeit"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe noch eine Frage und zwar zu diesem Absatz:
Welcher Arbeitsweg gilt als zumutbar?
• Bei einem Teilzeitjob gelten jedenfalls eineinhalb Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar - unabhängig vom Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung.
Heißt das, dass die Wegzeit längstens 1,5 Stunden sein darf? Weil, wenn dem so ist, dann hätte ich den Job nicht vermittelt bekommen dürfen. Bei dem Vermittlungsvorschlag wäre die Wegzeit fast 2 Stunden (30 Stunden Job).
Gilt das dann auch, wenn es nicht in meiner Betreuungsvereinbarung steht?
Vielen Dank nochmal! MfG

Antwort:
2 stunden sinds bei vollzeit (hin und zurück)
1.5 stunden bei teilzeit.
Und klar, wird das nicht eingehalten so ist das ein berufungsgrund.
Sollte jemand sehr abgelegen wohnen, so gibt es einen interpretationsspielraum – also in der Berufung, auf alle fälle angeben – falls
Ist gesetz
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
(Wird die Frage sein, ob das AMS 30 Stunden als Vollzeit festlegt - wobei in der Berufung ein Gericht entscheidet, so sie diese dem Landesverwaltungsgericht vorlegen lassen – wozu ich rate - falls. (ohne Gewähr)

18.08.2021 um 15.59 Uhr - von - M*. - "Bescheid wg Vereitelung bekommen"
Lieber Herr Moser,
wie schon erwartet, habe ich einen negativen Bescheid wg Vereitelung bekommen.

Hier der Text vom Bescheid:

"B E S C H E I D

Sie haben den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den nachstehend angeführten Zeitraum verloren. Der angeführte Zeitraum verlängert sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen wurde.
05.08.2021 - 15.09.2021 Nachsicht wurde nicht erteilt

B E G R Ü N D U N G Die gesetzlichen Bestimmungen lauten:
Gemäß § 38 AlVG sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen über das Arbeitslosengeld sinngemäß anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Gemäß § 10 Abs. 1 AlVG verliert die arbeitslose Person, die
1. sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten,
die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister
zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, oder die Annahme einer solchen Beschäftigung
vereitelt, oder
2. sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach(Um-)schulung zu entsprechen oder durch ihr
Verschulden den Erfolg der Nach(Um-)schulung vereitelt, oder
3. ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
verweigert oder den Erfolg einer Maßnahme vereitelt, oder
4. auf Aufforderung durch die regionale Geschäftsstelle nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichende
Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen,
für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung gemäß Ziffer 1
bis 4 folgenden sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Mindestdauer des Anspruchsverlustes
erhöht sich mit jeder weiteren Pflichtverletzung gemäß Ziffer 1 bis 4 um weitere zwei Wochen auf acht Wochen.
Die Erhöhung der Mindestdauer des Anspruchsverlustes gilt jeweils bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft.

Die Zeiten des Anspruchsverlustes verlängern sich um die in ihnen liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen wurde. In berücksichtigungswürdigen Fällen - wie zB bei Aufnahme einer anderen
Beschäftigung - ist gemäß § 10 Abs.3 AlVG der Verlust des Anspruches gemäß Abs.1 nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise nachzusehen.

Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Sie haben durch Ihr Verhalten das Zustandekommen einer vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen, zumutbaren Beschäftigung als Büroangestellte bei der Firma Bäckerei Schwarz vereitelt.
Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw. können nicht berücksichtigt werden.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G

Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen nach Zustellung (=Beschwerdefrist) schriftlich bei der oben
angeführten regionalen Geschäftsstelle die Beschwerde eingebracht werden. Diese muss folgende Kriterien
erfüllen:

1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides;
2. die Bezeichnung der belangten Behörde (= Geschäftsstelle des AMS, die den Bescheid erlassen hat);
3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, bzw. falls dies nicht zutrifft, eine
Erklärung über den Umfang der Anfechtung;
4. das Begehren und
5. Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist (bitte
geben Sie den Tag an, an dem Sie den Bescheid erhalten haben)."
Ich werde Beschwerde dagegen erheben mit den Gründen, die Sie mir genannt haben:
• Halten sie ev. fest, dass sie geschrieben haben, dass sie das nicht "möchten" und nicht, dass sie es auf keinen Fall tun würden. Dass sie das als Verhandlungsspielraum verstanden wissen wollten und das - so wie sie schreiben - ev. einmal die Woche in Ordnung wäre.
• 1.5 stunden bei teilzeit.Und klar, wird das nicht eingehalten so ist das ein berufungsgrund.
Sollte jemand sehr abgelegen wohnen, so gibt es einen interpretationsspielraum – also in der Berufung, auf alle fälle angeben – falls
Ist gesetz
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
(Wird die Frage sein, ob das AMS 30 Stunden als Vollzeit festlegt - wobei in der Berufung ein Gericht entscheidet, so sie diese dem Landesverwaltungsgericht vorlegen lassen – wozu ich rate - falls. (ohne Gewähr)
Ich denke schon, dass 30 Stunden als Teilzeit gilt, weil ich das erst vor kurzem abklären musste beim BBRZ (weil ich Rückenschmerzen habe, wenn ich zu lange am Schreibtisch sitze). Mit positivem Befund, dh ich bin derzeit im Teilzeitausmaß für leicht körperliche Tätigkeiten, bei denen Lagewechsel möglich und Zwangshaltungen nicht nötig sind, einsetzbar (so steht es im BBRZ-Befund).

Meine Fragen wären:
1.) Gibt es irgendwo ein Muster für eine Beschwerde? Kostet sie etwas?
2.) Wie lange dauert es normalerweise bis ich eine Antwort bekomme auf meine Beschwerde?
3.) Ich habe am 25.8. bei Trendwerk meinen 3. Termin, muss ich diesen einhalten?
(sie wollte mich letztes Mal schon in ein Praktikum schicken, wo mir das Gehalt gar nicht gepasst hat, habe ich - noch irgendwie, weil ich jetzt physikalische Therapie machen muss laut BBRZ-Befund (noch nicht angefangen - jetzt lass ich mir erst recht Zeit) - verhindern können!)
4.) Was passiert, wenn ich den Trendwerk-Termin nicht einhalte und im Nachhinein die Geldsperre aufgelöst wird (dh wenn ich einen positiven Bescheid auf meine Beschwerde bekomme - aber halt erst nach 25.8.)?

Ich danke Ihnen schon mal im Voraus und sorry für den langen Text!

Liebe Grüße (16.08.21)

Antwort:
Da es um individuelle begründung geht, gibt es sowas wie vordruck nicht, aber grundsätliches zur berufung (beschwerde)
und geben sie alles an – vor allen dingen auch die wegzeit überschreitung.
Berufungsergebnis kann bis zu einigen wochen dauern.
Während einer sperre kann es keine weitere sperre geben. Aber vorsicht trotzdem, Ev. besuchen sie den termin bei trendwerk – auch um herauszufinden um was es sich ganau handelt.
Ev. ziehen die die sperre zurück????? und sperren ihnen dann ab diesem tag das geld, weil es ein kontrolltermin war und sie nicht gekommen sind. VORSICHT!!!!!!!

Kein praktikum freiwillig also kostenlos absolvieren – sagen sie das sie den KV.-lohn gegebenfalls einfordern

gehen sie die folgenden links in ruhe durch um in erfahrung zu bringen wie und gegen was sie sich wehren können.
("Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse")
und nochwas
falls – lassen sie die berufung dem bundesverwaltungsgericht vorlegen!
ohne gewähr


7.08.2021 um 17.26 Uhr - von - C*. - "Weiterbildungsdrama AMS"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wollte Ihnen danken, dass Sie Arbeitslose unterstützen, indem Sie Ihre Seite betreiben, da sie eine gute Infoquelle ist! Wenn Sie wollen, können Sie meinen Fall auch veröffentlichen (auch gekürzt). Für Nachfragen stehe ich natürlich zur Verfügung:

Ich bin seit fast 1 Jahr wegen Corona arbeitslos, die letzten paar Jahre habe ich hauptsächlich im Ausland im akademischen Bereich gearbeitet. Da ich Risikogruppenpatientin bin, möchte ich einen neuen Job in Österreich, was gar nicht so einfach ist. Das AMS hilft mir bei der Jobsuche leider nicht wirklich. Bisher habe ich lediglich 2 Vermittlungsvorschläge bekommen, wobei einer wegen meines Risikogruppenattests (war im Lockdown) nicht möglich war und ich mich für den anderen schon 3 Tage vorher beworben und diese Bewerbung auch brav ins eAMS- Konto eingetragen habe. Naja, wenn man sich die Fälle auf Ihrer Seite ansieht, kann ich darüber wohl sogar noch froh sein, dass ich nicht mehr Vermittlungsvorschläge bekomme.
Da ich nicht untätig rumsitzen will (macht sich nicht gut im Lebenslauf), habe ich beim AMS die Finanzierung von Weiterbildungen beantragt. 4 Kurse wurden mir genehmigt (das Prozedere war aber relativ schwierig und teilweise ein Kampf), aber seit meinem Betreuerwechsel (=Bestrafung wegen Langzeitarbeitslosigkeit seitens des AMS) gibt es Probleme: Ein Kurs wurde mir sofort schriftlich abgelehnt mit der Begründung, dass das AMS keine relevanten Stellen hat, für die ich diesen Kurs brauche und das arbeitsmarktpolitisch deshalb keinen Sinn mache. Lustige Begründung, da ich bisher nur 2 Vermittlungsvorschläge bekommen habe Telefonisch wurde ein anderer Kurs (Aufbaukurs zu einem genehmigten Kurs), über den ich vage nachgefragt habe, auch abgeschmettert und nachgefragt, ob dieser wirklich relevant für meine Jobsuche sei. Ich habe dann noch einen weiteren Kurs beantragt, der auf einen AMS-Deppenkurs aufbaut, in den ich gesteckt wurde und kürzlich erfolgreich abgeschlossen habe. Antwort vom AMS: Das wird beim nächsten Kontrolltermin mit meiner Betreuerin beschlossen. Anmerkung noch zum AMS-Deppenkurs: Dieser hat 3 Monate gedauert und war mit 25h pro Woche veranschlagt. Ich musste zum Glück aufgrund meines Risikogruppenattests nicht "live" am Kurs teilnehmen, sondern hatte nur ein paar Online-Termine, abgesehen von der Prüfung. Jedenfalls betrug meine tatsächliche Lernzeit, um die Prüfung zu schaffen hochgerechnet maximal 4h pro Woche. Es ist ein Witz, dass so etwas finanziert wird nur um die Arbeitslosenstatistik aufzuhübschen (Schulungsteilnehmer fallen aus der Statistik raus), aber man um sinnvolle Kurse kämpfen muss. Ich bin mir sicher, dass ich demnächst wieder zur Volksanwaltschaft muss, da meine Betreuerin alles abschmetttern und/oder mich in den nächsten AMS-Deppenkurs stecken wird.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und nochmal vielen Dank für Ihren Einsatz für Arbeitslose!

Schöne Grüße (6.0821)

Antwort:
Um nicht nur von ihrem Berater bzw. seiner Entscheidung abhängig zu sein, suchen sie schriftlich um Wunsch-Kurse an. Ev. entscheiden, über ein Begehren, mehrere Personen / Instanzen?
Siehe:
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den gewünschten Kurs betreffend bei!
(Kursinhalt / Anbieter / Ort / Dauer / mindestens 1 Monat - Tageskurs / Kosten)
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)

26.08.2021 um 14.14 Uhr - von - C*. - "über meinen Fall am Laufenden halten"
Sehr geehrter Herr Moser,
ich möchte sie gern über meinen Fall am Laufenden halten und schicke Ihnen daher mein heutiges Schreiben an die Volksanwaltschaft sowie die dazu beigelegten Dokumente.
Also dieses ganze AMS-Drama nimmt ungeahnte Ausmaße an, so etwas wie bei meinem Kontrolltermin heute, hätte ich mir in meinen kafkaeskesten Vorstellungen nicht erträumen können. Jedenfalls lasse ich mich trotzdem nicht unterkriegen und werde der AMS OÖ-Ombudsfrau nochmal schreiben und mich mit meinem Fall auch an die Herren Kopf, Buchinger, Kocher und Mückstein wenden. Hätten sie vielleicht noch einen Vorschlag, wie ich mich effektiv zur Wehr setzen kann? Ich will kein Mittel unversucht lassen, weil ich schon eine derarige Wut gepaart mit Verzweiflung im Bauch habe, dass ich wahrscheinlich sofort ein Magengeschwür bekommen würde, wenn ich jetzt klein bei gebe. ....... ...... ...
Ich vermute, dass es in den nächsten Tagen und Wochen noch ein Donnerwetter geben wird und mich das AMS mit sinnbefreiten Vermittlungsvorschlägen zumüllen wird.

Schöne Grüße (24.08.21)

Anmerkung: Anhang gesichtet

Antwort:
Ja ist von ihnen eh das, was sie tun können – weiter „lästig“ sein, auf dass die sehen sie wollen unbedingt.
Gut dass sie sich nicht alles gefallen lassen und sich wehren, auch wenn die chancen gering sind - weil kein rechtsanspruch auf ausbildung besteht.
Aber finde ich gut, dass sie sich an sämtliche stellen wenden weiter so.
>>ich veröffentliche weiter, weil es die leute interessiert was passiert, wie betroffene handeln und weil sie zugleich vorbild für leidensgenossInnen sind!

Auch die behörden sollen mitbekommen an wen sie sich aller wenden. Ev. ruhig mal bei e-mails alle adressen anführen ev. auch unter cc. Etc.
Versuchen sie ja, ihre nerven zu schonen auch wenn sich keine erfolge einstellen – aber ohne es zu versuchen passiert schon gar nichts
In diesem sinne.
NUR DURCH DEN VERSUCH ENTSTEHEN ERST DIE MÖGLICHKEITEN
Alles gute

31.08.2021 um 9.42 Uhr - von - C*. - "Als Arbeitsloser wird man wirklich behandelt wie der allerletzte Dreck"
Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe soeben mit der AMS OÖ-Ombudsfrau, *. H., telefoniert (der AMS OÖ-Chef, *. S. hat mich an sie delegiert). Leider ist diese Stelle bzw. diese Ombudsfrau völlig sinnlos und hilft mir überhaupt nicht, egal ob es um meine abgelehnten Weiterbildungsbegehren oder einen Betreuer- oder Geschäftsstellenwechsel geht. Die Krönung war, dass sie mir geraten hat, dass ich mich im "niederschwelligen Bereich" bewerben soll. Ich könnte mich so derart über diese Person aufregen, die verdient wahrscheinlich mindestens 3000 netto und macht genau nichts bei Beschwerden. Wenn der AMS OÖ-Chef nicht delegiert hätte, wäre sie in meinem Fall wahrscheinlich gar nicht tätig geworden. Ich hoffe, dass von der Volksanwaltschaft etwas Positiveres kommt, bezweifle es aber mittlerweile stark. Es ist wirklich nur mehr eine Frage der Zeit bis ich meine Bezüge gestrichen bekomme, da meine AMS-Betreuerin ja nun anscheinend weiß, dass sie machen kann, was sie will, und ich keinerlei Mittel habe, mich zur Wehr zu setzen. Eine Frechheit Sonderzeichen ist das alles, als Arbeitsloser wird man wirklich behandelt wie der allerletzte Dreck. Schöne Grüße

Antwort:
Sie dürfen Sperren nicht in Kauf nehmen, nach mehreren innerhalb kurzer Zeit gibt's eine Bezugseinstellung wegen Arbeitsunwilligkeit.
Auskommen in ihrem Sinne tun sie dem AMS dann, wenn sie selbst eine gewünschte Arbeitsstelle finden. Bez. ihrer Wünsche gibt's keine Rechte (Gesetz).
Seien sie vorsichtig! Sie wissen jetzt Bescheid, dass sie den Kürzeren ziehen - was ich damit sagen will ist, ja gut, dass sie ihre Wünsche äussern - und ja am Besten schriftlich, auch gut dass sie sich an mehrere Personen / Behörden / Einrichtungen wenden. Versuchen sie aber, dass sie sich dabei nicht aufreiben. Mit Glück könnte so mal was aufgehen - aber provozieren sie keine Sperren.
Wenns um Zwangsmassnahmen geht, bringen sie den genauen Inhalt in Erfahrung, um zu wissen, ob es eine Möglichkeit gibt sich dagegen zu wehren!

Siehe dazu: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Was Stellenvermittlung anbelangt, so entscheiden sich die Firmen ev. auch mal für jemanden anderen. Drum immer bewerben, wenn ein Vermittlungsvorschlag kommt.
Und versuchen sie ihre Ziele selbst zu verwirklichen - trotz aller Schwierigkeiten. Machen sie es dem AMS bez. Bezugssperren nicht zu leicht! (ohne Gewähr)

2.09.2021 um 11.37 Uhr - von C. - "Nach der Volksanwaltschaft werde ich auch noch der OÖ-Soziallandesrätin schreiben"
Sehr geehrter Herr Moser,
ja passt und Danke für die Infos. Ich hoffe wirklich, dass sich die Volksanwaltschaft bald meldet und vielleicht doch etwas Positives für mich hat. Ich werde auch noch der OÖ-Soziallandesrätin schreiben, es ist eh gerade Wahlkampf, vielleicht ergibt sich da noch etwas. Schöne Grüße (31.08.21)

Antwort:
ja probieren sie es - ohne sich zuviel zu erwarten
Die soziallandesrätin in OÖ war vorher AMS-chefin von OÖ = Birgit Gerstorfer spö
Alles gute

1.09.2021 um 6.39 Uhr von - C. - "allerdings hat sie mich dieses Jahr schon einmal finanziell unterstützt"
Sehr geehrter Herr Moser,
ja, das weiß ich, dass sie früher AMS OÖ-Chefin war, allerdings hat sie mich dieses Jahr schon einmal finanziell unterstützt, als mir das Geld ausgegangen ist, und kürzlivh hat sie sich in einem Interview negativ zu den AMS-Verschärfungen geäußert:
Es ist wahrscheinlich eh alles nur Wahlkampfblabla, aber ich versuche mal diese Gunst der Stunde zu nutzen.

Ich habe der Volksanwaltschaft noch einmal geschrieben (siehe Anhang), die sollen ruhig wissen, welcher Irrsinn hier passiert. Hoffentlich beschweren sich noch mehr Arbeitslose, dann passiert vielleicht endlich mal etwas.

Momentan setze ich bei meinen Bewerbungen auf unterbezahlte Verwaltungspraktika (eigentlich traurig mit 37 Jahren), vielleicht klappt ja das endlich, hauptsache mal eine Zeit lang weg vom AMS. Schöne Grüße

Anm.: Beschwerde an die VA. gesichtet!

1.09.2021 um 10.06 Uhr von - C. - "Gute Nachrichten"
Sehr geehrter Herr Moser,
das Büro der OÖ Sozialrätin hat mich gerade angerufen. In 1-2 Wochen hat Frau Gerstorfer einen Termin am AMS OÖ und mein Fall steht dabei auch auf der Agenda. Endlich mal ein Lichtblick in diesem AMS-Alptraum.
Ein Vorstellungsgespräch für ein Verwaltungspraktikum habe ich auch schon, hoffentlich klappt das, damit ich vom AMS endlich weg kann. Schöne Grüße

2.09.2021 um 10.05 Uhr von - C. - "Mitterweile hat sich die Volksanwaltschaft bei mir gemeldet, der AMS OÖ-Chef muss eine Stellungnahme zu meinem Fall abgeben"
Sehr geehrter Herr Moser,
mitterweile hat sich die Volksanwaltschaft bei mir gemeldet (siehe Anhang), der AMS OÖ-Chef muss eine Stellungnahme abgeben zu meinem Fall. Veröffentlichen Sie diese Info bitte (auch, dass man sich an die OÖ Soziallandesrätin wenden kann) auf Ihrer Seite, denn je mehr Leute sich vom AMS nicht alles gefallen lassen und sich beschweren, desto eher hört die unmenschliche Behandlung von Arbeitslosen auf. Vor allem in Hinblick auf die geplanten Anschläge auf Arbeitslose im Herbst ist es wichtig, sich jetzt zur Wehr zu setzen. Schöne Grüße

Anm.: Anhang gesichtet.


4.08.2021 um 10.16 Uhr - von - T. - "Bin noch verzweifelter als je zuvor"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Ihnen schon geschrieben aber diesmal bin ich noch verzweifelter als je zuvor.
Bescheid ist da heute.Mein Antrag vom *. Februar 2021 auf Gewährung ,, einer Invaliditätspension wird abgelehnt,weil Invalidität nicht dauerhaft vorliegt und vorübergehende Invalidität im Ausmaß von mindestens sechs Monaten liegt ebenfalls nicht vor.,,
Ich kann es nicht glauben,Ich zittere und ich kann vor dem Schock nicht einmal weinen. Der Arzt ( Neurologe) erklärte mir, dass es in meinem Fall aufgrund der späten Diagnose keine Therapie gibt und er hat mich praktisch nach Hause geschickt (ich habe seiner Meinung nach seit 10+ Jahren MS).
Diese Tatsache allein ist schon schwierig genug, und jetzt ist auch dies, und die Realität ist, dass ich in der Wohnung kaum funktionieren kann, ich gehe aus Stabilitäts- und Unsicherheitsgründen immer noch mit einem Stock, und das ist das Maximum bis zu Lidl, das bei 400 m liegt . Jeder Weg aus dem Haus ist für mich geplant, es geht nicht anders.Leider!!!
Ich habe nur Angst, dass ich meinen Verstand verliere, und es scheint mir, dass es einigen Leuten passen würde. Natürlich möchte ich gesund sein und jeden Tag arbeiten gehen, aber jetzt sind meine Wünsche und Möglichkeiten andere. Ich bin weder faul noch dumm, mein letzter Job war zufälligerweise im Sitzen und dann kam der Moment, in dem ich nicht mehr konnte (Ende 2018).
Und seitdem hat sich mein Zustand nur verschlechtert.
Jammern bringt nichts ,dass weiß ich .
Und deshalb bitte ich um Rat, was jetzt zu tun ist. Ich WEISS, dass ich in diesem Zustand und mit diesen Schmerzen nicht mehr arbeiten muss,aber ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll und was ich tun soll.
Ich verlasse mich auf Ihre Erfahrung und freue mich auf einen Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
verzweifelte T.
PS-Tut mir leid, dass es länger geworden ist, als ich geplant hatte! (3.08.21)

Antwort:
In ihrem Fall ist eine Klage, beim Arbeits- Sozialgericht, anzuraten. Versuchen sie sich nicht zu sehr aufzuregen und besuchen sie die AK, die unterstützt Betroffene, wenn Chancen auf Erfolg gegeben sind! (Ohne Gewähr)


5.08.21 um 19.55 Uhr - von T. - "Vermittlungsschutz nur 3 Monate?"
Ganz kurz:
Klage gegen die PVA - ja,ok, aber muss ich gleichzeitig dem AMS als arbeitsfähig zum Verfügung stehen?? Die Vermittlungsschutz gilt nur 3 Monate! ( bei mir war nicht so, Antrag habe ich am **.02.21 gest., Bescheid habe ich gestern bekommen, kovid ist wahrscheinlich der grund) Sage ich aber die Wahrheit dass ich nicht arbeitsfähig bin, verliere ich meine Bezuge!???? (4.08.21)

Antwort:
Dann sagen sie das dass erst noch entschieden wird, weil sie klage einreichen / eingereicht haben. Je nach beraterIn könnten sie auch noch eine weile ruhe bekommen?
Und
sonst kommt es auf ihre einschränkungen drauf an - je nach arztbestätigung / atteste sind sie eh vor bestimmten DV. geschützt.
vermindert leistungsfäghig – also gar / ja nicht auf arbeitsunfähig plädieren.
(Ohne gewähr)

5.08.21 um 18.07 - von T. - Herzliches dank Herr Moser


3.08.2021 um 10.57 Uhr - von - N. - "Langzeitarbeitslosigkeit / Langzeitbeschäftigungslosigkeit?"


Lieber Herr Moser,

heute habe ich auf SoNed.at Folgendes von Ihnen gelesen:
„Langzeitarbeitslosigkeit hebt sich nach einer 28 tägigen Unterbrechung auf,
Langzeitbeschäftigungslosigkeit hebt sich nach 62 Tagen Unterbrechung auf.“

Meine Situation:
Ich war schon über 1 Jahr beim AMS arbeitslos gemeldet und habe Notstandshilfe erhalten (war also langzeitarbeitslos und langzeitbeschäftigungslos), bis ich im Frühjahr 2021 einen schweren Unfall hatte. Nun bin ich bereits seit mehr als 3 Monaten im Krankenstand und erhalte Krankengeld von der ÖGK. Mein Krankenstand ist laufend, sobald dieser beendet ist, melde ich mich wieder beim AMS an.

Meine Frage lautet:
Gelte ich jetzt noch als langzeitarbeitslos und langzeitbeschäftigungslos? Ich bin ja seit mehr als 28 Tagen und mehr als 62 Tagen vom AMS abgemeldet und erhalte mein Geld von der ÖGK.
Weiters, WO bin ich jetzt eigentlich versichert?

Vielen Dank, falls Sie hier Licht ins Dunkel bringen können!

Mit besten Grüßen,

Antwort:
Krankenstand ist ein Grund, der sie - je nach Länge - aus sämtlichen Statistiken nimmt. Sie scheinen nicht mehr als langzeitarbeitslos bzw langzeitbeschäftigungslos auf. Sie sind bei der Krankenkassa versichert und erhalten von dort auch ihr Kranken-Geld.
Zur Info: Aussteuerung (ohne Gewähr)

3.08.2021 um 11.37 Uhr - von - N. - Vielen herzlichen Dank!


2.08.2021 um 11.24 Uhr - von - St*. - "Den Regionalbeirat gibt es nicht?"


Den Regionalbeirat als ein Gremium das in einem Raum zusammenkommt und Fälle behandelt, gibt es nicht. Niemand kennt dieses Gremium, niemand weiß wo diese zusammentreffen und an welchem Tag das war. Sie hinterlassen keine Spuren. Nicht einmal im Akt ist der geringste Hinweis zu finden auf die Personen des Regionalbeirates und deren Entscheidung. Das bleibt alles leer und im Akt, diese Erkenntnis habe ich nach mehren Akteinsichten. Der Regionalbeirat des AMS wird vorgespielt. Es ist ein fake! mfg (30.07.21)

Antwort:
Der Regionalbeirat besteht aus Teilen der Wirtschaftskammer / Industriellenvereinigung / Arbeiterkammer / Gewerkschaft und AMS -
Bez. der Kräfte richtet sich dieser Beirat von Haus aus gegen arbeitslose Personen.
Bei negativer Entscheidung, erst gar nicht gross Energie an dem Ergebnis verschwenden, sondern dem Landesverwaltungsgericht vorlegen lassen.
"Sollte unabhängiger sein als der Beirat. (
Ohne Gewähr)
Siehe
Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG / § 20. Regionalbeirat
Zusammensetzung und Mitgliedschaft
(1) Bei jeder regionalen Organisation ist ein Beirat einzurichten (Regionalbeirat).
(2) Der Beirat besteht aus dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern. Diese weiteren Mitglieder bestellt das Landesdirektorium auf Vorschlag der Kammer der gewerblichen Wirtschaft des jeweiligen Bundeslandes, der Vereinigung österreichischer Industrieller, der Kammer für Arbeiter und Angestellte des jeweiligen Bundeslandes und des österreichischen Gewerkschaftsbundes. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen, der das Mitglied zu vertreten hat, wenn es an der Ausübung seiner Funktion verhindert ist.

Da sich Arbeitslose schon seit Jahrzehnten organisiert haben, ist es längst an der Zeit ein Mitglied aus den Vereinen / Initiativen in den Beirat einzuberufen!


30.07.2021 um 10.33 Uhr - von - An*. - "Frage bezüglich einer chronischen Erkrankung"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe eine Frage bezüglich einer chronischen Erkrankung und wie man es dem AMS mitteilt.

Ich beziehe aktuell Notstandshilfe und seit letzter Woche wurde mir eine chronische Erkankung diagnostiziert welche nicht heilbar ist. Es handelt sich um eine --erkrankung, was dazu führt dass ich starke Probleme mit --entzündungen habe welche so stark sind dass ich bereits mehrmals deswegen krank geschrieben wurde. Es ist geplant, nächste Woche eine Therapie mit starken Medikamenten zu beginnen welche auch Nebenwirkungen verursachen können. Zudem war ich seit Beginn der Arbeitslosigkeit mehrmals im Krankenstand, nur eben bis vor einer Woche ohne Diagnose. Es ist natürlich schwer einzuschätzen wie der weitere Krankheitsverlauf sein wird da die Krankheit sehr selten ist und zudem äußerst schwierig zu behandeln. Fest steht bisher nur dass es sich um eine unheilbare --erkrankung handelt welche nach heutigem Stand der Medizin mehr oder weniger gut mit Medikamenten gelindert werden kann, welche jedoch auch starke Nebenwirkungen verursachen können.

Nach meiner Einschätzung bestehen hier gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen, doch wie gebe ich das dem AMS bekannt und welche Bürokratischen Hürden gibt es?

Danke und liebe Grüße, (29.07.21)

Antwort:
Dazu brauchen sie unbedingt ein ärztliches attest, das ihnen verminderte leistungsfähigkeit bestätigt.
Dieses müssen sie dem ams vorlegen, damit wären sie vor bestimmten DV. geschützt.
Muss aber von einem arzt / facharzt ausgestellt werden -
der den arbeitsbereich konkretisiert bzw. ev. bestimmte tätigkeiten ausschliesst.
(ohne gewähr)

Ps.: Antwort per E-Mail kam wieder zurück. Deswegen anonymisierte Veröffentlichung. Bitte mitteilen, falls ich diese wieder herausnehmen soll.


28.07.2021 um 11.56 Uhr - von G*. - "Berufungsdauer?"


Sehr geehrte Herr Moser.
Ich Bitte um Rat.Ich habe von Seite des AMS,4 Wochen Sperre gehabt, wegen Kündigung in Probezeit. Ich habe Berufung vor 5 Wochen per eingeschriebene Brief gestellt. Besteht da ein Frist von Seite des AMS? Oder kann ich warten bis zu Weihnachten?Vielen Dank voraus. G.
(27.07.21)

Rückfrage:
Haben sie vor der berufung den schriftlichen sperrbescheid bekommen?

27.07.2021 um 19.28 Uhr - von G. - ja §11 und §38

Antwort:
Eine berufung kann durchaus einige wochen dauern, da der regionalbeirat zu bestimmten zeiten zusammentrifft und gleich mehrere fälle behandelt.
Berufung ev. dem verwaltungsgericht vorlegen lassen wenn negativ entschieden wird. (ohne gewähr)


28.07.2021 um 9.42 Uhr - von D*. - "Menschenrechte spielen keine Rolle?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich weiß nicht ob Sie die Zeit haben meinen kleinen Roman zu lesen. Falls ja, wäre ich Ihnen sehr verbunden, und über eine Antwort irgendwelcher Art ebenfalls.
Ich wollte mich erkundigen ob es Ihnen zu Ohren gekommen ist dass das AMS in der Lage ist auf Basis geltenden Rechts seine Vertragspartner teilweise zu Unterlassungslügen zu zwingen oder ansonsten gegebenenfalls Arbeitslosenbezüge einzustellen?
Konkret: ich erhalte Arbeitslosenbezug + habe eine Wiedereinstellungsbestätigung für in ca. 2 Monaten. Es wird trotzdem vermittelt(AMS-Kontakte und ich haben uns durch die Blume zu verstehen geben dass es im Grunde genommen eine Farce ist, aber trotzdem so ablaufen muss wegen Protokoll).
Wenn das AMS mir jetzt einen Jobvorschlag schickt muss ich mich bewerben und darf dem potentiellen Arbeitgeber nicht sagen dass ich voraussichtlich in 2 Monaten wieder woanders arbeiten werde, also wohl bald bei ihm kündigen werde.
Das hat mich erstaunt da ich eine Verletzung meiner Grundrechte, d.h. Freiheit des Ausdrucks vermute. Weiters sehe ich ein Problem für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes aus folgender Perspektive: das staatlich geförderte AMS führt Verträge mit Bezugsempfängern durch die diese zwingen ihre künftigen Arbeitgeber nicht ordentlich und vollständig zu informieren. Das bedeutet, das dass AMS sie praktisch vertraglich verpflichtet sich auf eine Art zu verhalten, die das Vertrauen ihres künftigen Arbeitgebers ausnutzt und - wie man sich wohl leicht denken kann - diesem potentielle finanzielle Schäden unbekannter Höhe verursachen kann, da er ja wohl nur jemanden einstellen wird mit dem er auch fix für länger als 2 bis 3 Monate rechnet. Wenn dieser Arbeitgeber wüsste dass ich bald nicht mehr bei ihm zu arbeiten gedenke, wird er sich ja wohl kaum für mich entscheiden, oder besser gesagt ist er zumindest in der Lage diese Information in seine Entscheidung einfließen zu lassen wen er einstellen will. Somit bin ich der Meinung dass diese anscheinend rechtlich einwandfreie(oder zumindest nicht in Frage gestellte) Maßnahme des AMS das Vertrauen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Allgemeinen aktiv untergräbt, was wenn es allgemein so angewendet wird der Wirtschaft im Gesamten ja wohl kaum nutzen kann, sondern vielmehr schaden wird. Handelsbeziehungen beruhen seit jeher auf Vertrauen, und eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist ein Handel von verschiedenen Leistungen die gegenseitig erbracht werden. Wenn eine Seite nicht mit offenen Karten spielt, wird das Vertrauen missbraucht. Zweifellos sollte ein Mensch das Recht haben solche Dinge seinem potentiellen Arbeitgeber nicht zu sagen. Aber dazu von einer von der Regierung sanktionierten Behörde vertraglich angehalten zu werden - das ist doch unerhört!
Übrigens spielt sich meine kleine Geschichte mit dem AMS im schönen Salzburg ab.
Ich habe übrigens heute schon mit der Rechtsabteilung der AK Salzburg und der Volksanwaltschaft telefonisch verkehrt. Bei der AK erreichte ich eine mehr oder weniger verständnisvolle Dame die meine Bedenken um die Grundrechte teilte und mir versicherte dass sie mich verstünde, dass ich jedoch aus rechtlicher Sicht hier ihrer Meinung nach keine Chance hätte, sondern mich gemäß dem Wunsch des AMS zu verhalten hätte. Zwar wäre es möglich im Falle einer Einstellung der Bezüge Klage einzureichen, sie glaube aber dass ich hier keine Chancen hätte. Sie wirkte etwas überfordert durch meinen Hinweis auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und betonte dass dies nicht mehr ihrer Zuständigkeit entspräche. Gott segne sie.
Sie konnte mich nur an die Volksanwaltschaft verweisen, meinte aber dass man mir dort wohl auch kaum helfen könne. Damit hatte sie recht. Dort kann man lediglich schriftliche Ansuchen einreichen, und zwar wenn man eine konkrete Rechtsverletzung einer Behörde vermutet. Eine solche ist aber ja nicht gegeben - oder vielleicht war ich nicht selbstbewusst genug in meinem Vortrag. Immerhin sollten die Menschenrechte eigentlich kein Pappenstiel sein.
Nun, warum schreibe ich Ihnen? Ich kenne Sie ja gar nicht und habe erst eben ihre Website entdeckt als ich auf Google "AMS ungerecht" eingegeben habe. Aber ich frage mich an wen man sich hier wenden soll. Für mich besteht ja kein allzu großes Problem. Ich fühle mich nicht moralisch am Boden angekommen, wenn ich nicht ehrlich zu einem potentiellen Arbeitgeber bin. Und doch bin ich nicht glücklich damit und muss sagen, ich erachte solche Praktiken als für eine mitteleuropäische Demokratie unwürdig, nämlich die Republik Österreich. Und wie kann es sein dass niemand zur Stelle ist wenn man eine Grundrechtsverletzung vermutet?
Kennen Sie Stellen an die man sich wenden kann?
wenn Sie dies gelesen haben, hoffe ich dass ich Ihnen nicht zu viel Ihrer wertvollen Zeit gestohlen habe und mich halbwegs klar(wenn auch schnippisch) ausgedrückt habe. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen,
ein verwirrter und besorgter Bürger (27.07.21)

Antwort:
Ja das ams kann dies als vereitelung auslegen – es geht bei ihrer „strategie“ auch darum, ob sie sicher in zwei wochen genommen werden – darf nicht „voraussichtlich“ sein.
wenn es sich um eine 100prozentige zusage bez. einstellung handelt, so könnten sie es ev. wagen, dem potentiellen arbeitgeber bescheid zu geben, dass sie nur wenige wochen „hier“ sein werden - erst recht dann, wenn sie die vermittlung z.bsp. weniger als 6 wochen zur zugesagten einstellung bekommen, denn so könnte von einer sperre abgesehen werden, wenn innerhalb der sperrzeit eine arbeit begonnen wird (ca. 6 wochen).
was menschenrechte betrifft, so pfeift das ams drauf – wohl wissend, dass dies einen rechtsstreit über sämtliche Instanzen, vom landesverwaltungsgericht über den verwaltungsgerichtshof bis zum europäischen gerichtshof für menschenrechte, in anspruch nehmen würde, geht jemand rechtlich dagegen vor – nervlich, zeitlich (ev. jahre) und finanziell / aus kostengründen (anwalt) für einen arbeitslosen fast nicht zu stemmen – drum erfahren sie auch von keiner behörde / einrichtung unterstützung.
Heisst sie müssten es drauf ankommen lassen und hoffen, dass ihre Berufung vor dem landes-verwaltungsgericht erfolgreich ist? ohne risiko nicht möglich, obwohl sie moralisch natürlich recht haben. Ohne gewähr


27.07.2021 um 10.28 Uhr - von R*. - "In jedem Fall gehört so etwas an die große Glocke"


Sehr geehrter Ansprechperson,

ich war erfolgreicher Wissenschaftsjournalist in Österreich. heute gibt es für Leute, die für Wissenschaft und Wahrheit eintreten wollen, ein unausgesprochenes Berufsverbot, was mir dutzende Kollegen bestätigt haben.

Also sagte ich mir, wenn mich der Staat daran hindert, meinen Beruf auszuüben, dann soll er wenigstens für einen Teil des Schadens aufkommen. so habe ich um Stallgeld angesucht. davon kann ich kaum leben, aber das wenige hat man mir jetzt brutal gekürzt mit unglaublicher Begründung, die mich als Journalist auf den Plan ruft: das kann nicht sein, dem muss man nachgehen, dagegen muss ich ankämpfen, das ist himmelschreiendes Unrecht ...

Die Mutter meines Sohnes, der gerade zum Zivildienst gekommen ist, hat Brustkrebs und erhält darum Rehabilitationsgeld. Bewunderungswürdig, wie sie sich damit aus ihrer schweren Lebenskrise heraus arbeitet, ihren eigenen, gesunden Weg geht und dabei erfolgreich ist, wie die Befunde zeigen.

Obwohl ihre Gesundheit noch nicht wiederhergestellt ist, verlangt man nun, dass sie das für ihre Rehabilitation bewilligte Geld nicht weiterhin für ihre Wiederherstellung einsetzt, sondern als Unterhaltszahlung für unseren Sohn zweckentfremden muss. Wie kann eine Behörde mit einer Hand Geld für die Rehabilitation bewilligen, um es dann mit der anderen Hand wieder zu entziehen?! Indem es bewilligt wurde, gibt man ihr recht, dass ihr das Geld für ihre Wiederherstellung zusteht. Indem man ihr das Geld aber wieder mit anderen Argumenten und in einem ganz anderen Zusammenhang abspricht, widerspricht das 2. Urteil vollkommen dem 1. Urteil.

Selbst wenn so ein Widerspruch, der obendrein Unrecht ist, vom Gesetz gedeckt wird, ist es Menschenpflicht dagegen vorzugehen. Gesetz muss auch Recht sein. Wenn es unrecht wird, muss man klagen und einen Präzedenzfall schaffen, um es - im besten Fall - wieder zu kippen.

Sollte mich jemand in diesem Fall unterstützen, könnten wir alles noch besser dokumentieren und publizieren. Da ich wohl kein Einzelfall bin, könnte auch eine Sammellage angedacht werden. In jedem Fall gehört so etwas an die große Glocke.

Vorerst mit den allerbesten Grüßen (26.07.21)

Antwort:
Ja, hier wäre ein Rechtsanwalt von Vorteil / Nöten, welcher nicht kostenfrei wäre. Ev. ist eine Erstauskunft kostenlos. Während so einer Beratung könnte auch die Möglichkeit einer Verfahrenshilfe behandelt werden?
"Müsste die Unterhaltspflicht während des Zivildienstes nicht ruhen?
Während der Zivildienstzeit müsste Selbsterhaltungsfähigkeit bestehen." (Ohne Gewähr)



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