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20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur" |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der Novellierung des AlVG durch BGBl I 104/2007 wenden sich nur mehr selten arbeitslose Menschen mit der Frage an uns, ob die Beauftragung von privaten Dienstleistern durch das AMS rechtskonform ist oder nicht. Routinemäßig prüfen wir dann aber immer doch, ob es vielleicht neue Judikatur zu dieser Frage gibt. Und siehe da, unlängst sind wir fündig geworden. Die Entscheidung des VwGH zur Zahl 2009/08/0105 ist zugegebenermaßen eine der merkwürdigsten, die uns hier je untergekommen ist. Das Gericht nimmt fast ein wenig menschliche Züge an, es wirkt richtiggehend beleidigt. Man/frau stelle sich vor, da entwickelt es in mühsamer Kleinarbeit eine stringente Linie der Rechtssprechung und dann kommt der Gesetzgeber daher und vermasselt ihm das alles durch eine Gesetzesänderung ... Jedenfalls sind uE drei Dinge klargestellt:
1. Damit das AMS arbeitslose Menschen zu "Maßnahmen" bei seinen privaten Dienstleistern zwingen kann, müssen konkrete "Defizite" vorliegen, die die Vermittlung verhindern und die eben durch diese "Maßnahme" verringert oder beseitigt werden sollen. 2. Darf sich das AMS eben nicht genau dieser privaten Dienstleister bedienen, um angebliche Defizite des/der Arbeitslosen überhaupt erst zu erheben, das muß es schön selber tun, vor allem, da sich doch beim AMS die ausgewiesenen ExpertInnen der Arbeitsvermittlung tummeln ... 3. Den begründungslosen Bescheid, den das AMS so gern hätte, darf es spätestens im Berufungsverfahren nicht mehr geben. Und zwar, so schön, können Rechtssachen manchmal sein, weil ja das Gericht ansonsten an der Nachprüfung gehindert ist, ob nicht eigentlich die Voraussetzungen für einen begründungslosen Bescheid vorgelegen hätten. Bitte Vorsicht: Dieses Judikat bedeutet nicht die Aufhebung der Novelle und quasi eine Wiedereinführung der alten Rechtslage auf kaltem Weg. Es ist jeder Einzelfall genau zu prüfen, da das Kostenrisiko einer VwGH-Beschwerde (auch auf Verfahrenshilfebasis) ja nicht gering ist. Trotzdem könnten durchaus Beschwerden wieder aussichtsreich sein, va da sich ja das AMS weitgehend der privaten Dienstleister für eine Art soziales Screening der Arbeitslosen bedient. An der unbefriedigenden Situation, daß der Rechtsweg in AMS-Sachen ungebührlich lange dauert und immer erst im Nachhinein greift, ändert das alles natürlich überhaupt nichts. Mit freundlichen Grüßen,
Solidaritätsgruppe Schottengasse 3A/1/4/59 1010 Wien Tel.: (0699) 112 25 867 Fax: (01) 532 74 16 E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org http://solidaritaetsgruppe.org
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20.04.11 um 12.01 Uhr - von H. L. - "Neoliberales Europa - BRD: Die soziale Kluft wächst" |
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Serie: Wie gerecht ist Deutschland? Die soziale Kluft wächst Während die Unternehmensgewinne steigen, bekommen Arbeiter und Angestellte immer weniger ab. Die Politik verschärft die Polarisierung. Von A. Endres (Zeit.de) |
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20.04.11 um 9.08 Uhr - von K. - "Neue Justizministerin bitte gleich mal das Arbeitsmarktservice, dessen Zwangsarbeitsbetriebe und Schulungsunternehmen durchleuchten" |
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Es gibt eine neue Justizministerin. Sie ist Expertin im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europarecht. Sehr gut! Dann bitte gleich mal das Arbeitsmarktservice, dessen Zwangsarbeitsbetriebe und Schulungsunternehmen durchleuchten! Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft dürften ja schon genug Fälle zum weiteren Studium abgelegt worden sein. Danke, damit auch die Kleinen und Nicht-Prominenten nicht weiterhin ihrer grundlegenden Rechte beraubt werden.
Arbeitsrechtlerin für das Problemressort Justiz Krone.at Na, da hat sich der Snobe vorige Woche wohl schnell noch in der Kleinen Zeitung, in der Kronen Zeitung und im ORF selber "reingewaschen", während in der Zeitschrift NEWS folgendes zu lesen war: "AMS-Affäre: Snobe geht
Wechsel in Regionalgeschäftsstelle
Die News-Enthüllung über den Besuch eines einschlägigen Etablissements des steirischen AMS-Chef Karl-Heinz Snobe mit einem AMS-Auftragsnehmer hat Folgen. Snobes Tätigkeit als AMS-Landesgeschäftsführer wird diese Woche enden, er soll in eine Regionalgeschäftsstelle wechseln.
Jetzt ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung."
Und heute (20. April) liesst man in der Kronen Zeitung (Auszug): "Denn in der Bundeshauptstadt nimmt man ihm die Reinwaschungs-Initiative anscheinend mehr als krumm............."
"Auch dass die Innenrevision in Marsch gesetzt wurde, um "vertiefende Prüfungen" durchzuführen, deutet darauf hin, dass die Zentralstellen auf Snobe nicht sehr gut zu sprechen sind........."
Grüsse .
(18.04.11 um 22.00 Uhr - von M. L. - \"Freunderlwirtschaft\"??? unter: 9.04.11 um 11.27 Uhr - von H. L. - "Die ganze Branche ist in Aufruhr" Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen im Konkurrenz-"Krieg")
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19.04.11 um 19.02 Uhr - von C. K*. - "Ende meines Krankenstandes" |
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Guten abend,
ich hätte da mal eine Frage: bin nach Arbeitslosenanspruch mittlerweile Notstandempfänger. Am 3. März wurde ich krank, meldete dies via eams meiner Beraterin. 10 Tage danach, ging ich dirket vom Arzt zur GKK um mich dort abzumelden. Mitarbieter von GKK sagt mir, er faxt die Info über das Ende meines Krankenstandes diekt ans AMS. Bekomme ein paar Tage danach auch von GKK einen Schrieb darüber, mit dem Vermerk: per Fax ans AMS! Heute hatte ich ein Telefonat mit einer Betreuerin, die mir sagte, ich wäre seit 3. März im Krankenstand, weil ich mich nicht per Mail oder persönlich bei Ihnen abgemeldet hätte!
Meine Fragen dazu:
1) gilt die Bescheinigung der GKK vom Ende meines Krankenstandes nicht als: Mandant nicht mehr krank - alles wie vorher?????
2) welchen offiziellen Status hätte ich denn nach \"Gesundmeldung\" beim AMS: gesund aber nicht AMS gesund weil ich mich nicht direkt und höchstpersönlich abgemeldet habe????
Telefoniere morgen nochmals mit meiner Betreuerin, die heute nicht mehr für ein klärendes Gespräch anzutreffen war, und bin gespannt!
Danke für etwaige nützliche Hinweise!!!
Antwort: Mit dem AMS ist in solchen Fällen höchste Vorsicht geboten! Am Besten: Sie holen sich von der KK. die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese zum AMS. Sie wären bei negativen Ausgang zwar krankenversichert (Schutzfrist 6 Wochen) bekämen aber für die Zeit von der Gesundschreibung bis zur Wiedermeldung beim AMS keinen Notstandsbezug! Da sie die Bestätigung von der Krankenkasse vorliegen haben, dürfte es aber keine Probleme geben sie rückwirkend, ab dem Zeitpunkt der Gesundmeldung, wieder in den Status "arbeitsuchend" aufzunehmen. (ohne Gewähr) |
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19.04.11 um 12.28 Uhr - von N. G. - "Jobbörse Careesma.at" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
wie wir auf Ihrer Seite gesehen haben, haben Sie mehrere Jobbörsen/Jobsuchmaschinen bzw. deren Links angeführt. Wir von Careesma.at wollten anfragen, ob Sie eventuell auch unsere Jobbörse hinzufügen möchten?
Careesma.at. ist eine der größten Jobbörsen Österreichs. Wir haben etwa 5.700 Jobangebote und 150.000 registrierte Kandidaten. Außerdem haben wir vor Kurzem eine Kooperation mit dem oe24-Netzwerk (z.B. Tageszeitung „Österreich“ oder wetter.at) geschlossen und daher hat sich auch unsere Reichweite enorm erweitert. Unser Angebot richtet sich unter anderem auch an jugendliche Jobsucher und Studenten (Prakitka, Lehrstellen, Nebenjobs etc.).
Wir würden uns über eine Kooperation sehr freuen.
CAREESMA ÖSTERREICH Universitätsstraße 4/5, A-1090 Wien T. 01 253 05 03 F. 01 253 30 33 33 09
www.careesma.at weblog.careesma.at www.recruitingclub.at www.studentsein.at |
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18.04.11 um 19.18 Uhr - von T*. - "Ich habe im Moment auch ein kleines Problem mit dem AMS." |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Nach Tipp einer Bekannten habe ich mir die Internetseite Soned angesehen und war total begeistert davon. Ich habe im Moment auch ein kleines Problem mit dem AMS. Nach Karenz (2 1/2) Jahre habe ich mich im Februar arbeitslos gemeldet. Die wollten mich gleich zu so einem Deppenkurs schicken, habe ich aber nicht mit mir machen lassen und gleich eine Eintrittszusage meines Chefs besorgt bei dem ich vor der Karenz gearbeitet habe und auch vorhabe wieder dort anzufangen. Die Mitarbeiter vom AMS haben mir unmissverständlich mitgeteilt, dass ich mit **. Mai dann abgemeldet werde und ich ja nicht vorher wiederkommen sollte weil ich die Arbeit nicht annehme oder es mit der Kinderbetreuung nicht klappt. Tja nun ist es halt passiert und ich bin wieder schwanger geworden und werde sicher nicht am **. Mai anfangen zu arbeiten, Arbeitsort ist 60 km entfernt und werde den Stress in meinem Zustand nicht auf mich nehmen. Jetzt meine Frage, was kann ich da noch tun, kann ich bis zum Mutterschutz arbeitslos gemeldet bleiben oder muss ich mich abmelden lassen? Kann ich hingehen und sagen ich will einen Arbeit in meiner näheren Umgebung (20-25 km) finden. Ich wäre dankbar für eine rasche Nachricht, weil ich wirklich nicht weiß was ich im Moment machen soll.
Vielen Dank im Voraus M. (17.04.11)
Antwort: ihr zustand (schwangerschaft) verlangt natürlich eine neubewertung der situation. deshalb: lassen sie sich nicht einschüchtern - und klar melden sie sich weiter arbeitslos - gehen sie erst kurz vor dem **. zum AMS damit sie noch eine zeit ruhe haben
nehmen sie zum AMS termin eine begleitperson mit - wirkt wunder - weil die betreuerIn ihre ("aufgetragene") menschenverachtung nicht mehr zur gänze ausspielen kann! alles gute!
18.04.11 um 14.07 Uhr - von T*. - vom weiteren "Ausgang" berichten. Sehr geehrter Herr Moser!
Danke für dich rasche Antwort, ich werd dies berücksichtigen und Ihnen dann vom weiteren "Ausgang" berichten.
Veröffentlichung passt mir wie gesagt unter Initialen. Danke nochmals |
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18.04.11 um 19.17 Uhr - von Do. - "AUFRUF - ANZEIGE BEIM RECHNUNGSHOF." |
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AUFRUF - ANZEIGE BEIM RECHNUNGSHOF. Mehrmalige Kurse (Deppenkurse) durch das AMS sind rechtswidrig und sind Steuergeldverschwendung und daher strafbar. Eine Möglichekeit diese Praxis aufzuzeigen sind Anzeigen beim RECHNUNGSHOF. Wehrt Euch gegen den Korruptionssumpf! http://www.rechnungshof.gv.at/ / office@rechnungshof.gv.at |
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18.04.11 um 9.26 Uhr - von Th*. - "Bemessungsgrundlage richtet sich nach einem Stichtag" |
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Hallo! Ich habe folgendes Problem. Habe vor kurzem meinen Job gekündigt, da mir das weite fahren mit dem Auto (ca. 2h jeden Tag) zu anstrengend geworden ist. Nun hab ich meine Bemessungsgrundlage vom AMS bekommen und war im ersten Moment sehr geschockt, da diese nicht sehr hoch war, obwohl ich bei meinem letzten Arbeitgeber sehr gut verdient habe. Nach einigen Recherchen habe ich jetzt erfahren, das die Bemessungsgrundlage für das AMS Geld nach einem Stichtag erfolgt. Das heißt bis 30.06. wird die Berechnung des Arbeitslosengeldes vom Jahr 2009 vorgenommen und ab 01.07. von Jahr 2010. Da ich allerdings erst Anfang 2010 bei meinem letzten Arbeitgeber angefangen habe zu arbeiten, ist meine Bemessungsgrundlage dadurch auch nicht so hoch. Da ich eine spezielle Ausbildung habe und ich in diesem Bereich nur schwer eine Arbeit finde, werde ich wahrscheinlich einige Monate benötigen, um wieder einen passenden Arbeitgeber zu finden.
Antwort: Richtig: Bei Antragstellung bis einschliesslich Juni wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen. Ab Juli das letzte Jahr! |
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16.04.11 um 0.20 Uhr - von Ma*. - "Dauerhafte Sperre wegen Mobbingkurse ist arbeitsmarktpolitischer Erfolg" |
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sehr geehrter herr moser!!
ich habe folgendes problem!!
also ich bin schon seit geraumer zeit arbeitslos!!und vor ca einen halben jahr wurde ich darauf hingewiesen,dass wenn ich mich noch einmal in dem jahr 2010 sperren lasse,weil ich mich wegen einem zwangskurs schon 2 mal hab sperren lassen ,ich meinen leistungsbezug für immer verlieren werde.ich kann erst wieder einen beziehen wenn ich für ein halbes jahr arbeiten war.so die eigentliche geschichte ist diese,dass ich mir dann vor diesem besagten kurs eine geringfügige arbeit gesucht habe um diesen nicht machen zu müssen.meine ams betreurin hat mir aber gesagt das ich diesen kurs trotzdem machen muss und meine termine war nehmen muss.da mein chef nicht mit diesem einverstanden war ,wollte er mich nicht weiter beschäftigen.aus lauter verzweiflung und um diesen kurs nicht machen zu müssen hab ich mich dann für gut 1,5 monaten krank schreiben lassen aus gründen die ich hier nicht nennen möchte.hab mich aber dann, als mich die kontrollärztin abgeschrieben hat nicht mehr bei ams zurü! ckgemeldet.da ich einiges an geld gespart habe ,hab ich mich seit gut einem halben jahr nicht mehr zurück gemeldet.nun meine frage ist,kann mich das ams jetzt trotzdem für immer sperren und was passiert wenn ich mich zurück melde?und ich möchte nach wie vor nicht in diesen kurs gehen,da es meines erachtens viel sinnvollere kurse gibt als rasenmähen und äste schneiden.aber mir wurde nie ein anderer kurs angeboten auch nach mehrerer nachfrage nach alternativen,hat es geheissen ich muss diesen kurs machen.erst nach beendigung des kurses kann man über andere weiterbildungsmöglichkeiten reden.da ich kein geld mehr besitze ,muss ich mich in den nächsten zwei wochen zurückmelden.nehmen wir das schlimmst mögliche an und ich kann wirklich keinen bezug mehr beziehen,welche alternativen gibt es zum ams?sozialhilfe?würd mich sehr freun auf ihre antwort!! MFG
Antwort: Mit ihrem Verhalten kommen sie dem AMS nicht aus. Im Gegenteil, freut es dem AMS wenn sie aus der Statistik verschwinden, da dies als arbeitsmarktpolitischer Erfolg gewertet wird der mit einer Prämie belohnt wird. Sie hätten sich gegen die Deppenkurse anders wehren müssen! Meist werden Betroffene nicht aufgeklärt, was zu einer erfolgreichen Berufung führt! Auch müssen Deppenkurse fehlende Kenntnisse ausgleichen! Jetzt müssen sie wirklich aufpassen. Eine dritte Sperre führt zur dauerhaften Sperre/Existenzvernichtung! Sollten sie aus Gründen dieser Mobbingkurse psychische Probleme bekommen, so reden sie mit ihrem Hausarzt darüber, auf dass er sie zu einem Facharzt überweist. Es wurden Personen auch monate-lang kursuntauglich geschrieben.
Die Möglichkeit der MIndestsicherung ist gegeben! Die ÖVP/"spö?" Politik sorgt aber dafür, Menschen der Ausbeutung auszusetzen, deswegen ist auch in diesem Fall eine gänzliche Sperre möglich! Trotzdem machen sie es diesen unsozialen Personen/Behörden nicht so leicht. Stellen sie die Anträge! Und wie gesagt, wenn sie diese Volks-Vertrottelungs-Kurse und SÖBs nicht aushalten kann nur ein ärztliches Attest helfen! Mit den zwei Sperren - bei denen nicht klar ist ob die rechtens oder rechtswidrig verhängt wurden - haben sie sich mit dem Rücken an die Wand drängen lassen! Das Risiko auf Dauersperre engt den Spielraum bez. Rechtsweg bei Deppenkurs-Weigerung extrem ein. Eine verlorene Berufung hätte fatale Folgen!
(zu SÖB und Deppenkurs :) |
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15.04.11 - INFORMATION |
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Habe mir ein starkes Virus-Problem eingefangen! Könnte sein, dass ich auf Daten der letzten Tage nicht mehr zugreifen kann. (Es wird daran gearbeitet) Deshalb bitte: Einträge und E-Mails die ab 10.04 - 14.04.11 gesendet wurden nochmals senden! Sorry, Danke! |
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10.04.11 um 13.21 Uhr - von L*. - "Nun habe ich schriftlich auf die Mindestsicherung verzichtet" |
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Hallo. Ich hab ein ganz anderes Problem.Bin Mutter von 2 Kindern,habe mein erstes schon sehr früh bekommen und habe deshalb die Mindestsicherung bezogen.Dadurch ich von der zuständigen BH so unter Druck gesetzt wurde, indem ich 40Std arbeiten gehen soll, obwohl ich eine Ausbildung jetzt abgeschlossen habe,reicht denen es nicht da ich 20std Arbeiten gehen möchte.Nun seit August 2010 ist mein Freund Zweitwohnsitz bei mir gemeldet,nun ständig hab ich Kontrolle vom Sozialamt.Obwohl sie wissen das mein Freund von Zeit zu Teit bei mir wohnt.Nun habe ich schriftlich auf die Mindestsicherung verzichtet jedoch nicht auf meine Sozialversicherung. Nun wurde mir heute gesagt ich wäre nicht versichert,möchte aber keine Leistung mehr in Anspruch nehmen da mein Freund sich ab nächsten Monat Hauptwohnsitz bei mir anmeldet. Was kann ich tun das ich wieder versichert bin? (6.04.11)
Antwort: Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle) für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. (ansonsten 20 Stunden!)
auch wenn der freund bei ihnen wohnt musst das keine partnerschaft im sinne der anrechnung sein !
zur info ein text und zwar wenn ihnen kein unterhalt zusteht und der freund diesen nicht leistet! (Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)
auf was zu achten ist! Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
ich würde also die mindestsicherung trotzdem empfehlen! die steht ihnen zu! Nehmen sie die "Unterschrift" zurück! Wenn möglich: Immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! Wirkt Wunder!
ansonsten Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!
Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten (ohne gewähr) |
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10.04.11 um 13.20 Uhr - von AKTIVEN ARBEITSLOSEN starten Protestaktion gegen die "Transitarbeitskräfteregelung" im BABE- und BAGS-Kollektivvertrag" |
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Schluss mit der Umgehung von Kollektivverträgen durch die Gewerkschaften gpa-djp und vida!
AKTIVE ARBEITSLOSE starten Protestaktion gegen die "Transitarbeitskräfteregelung" im BABE- und BAGS-Kollektivvertrag
E-Mail-Formular: http://www.aktive-arbeitslose.at/cgi-bin/emailaktion_babe_2011.cgi
Während die Gewerkschaften gpa-djp und vida unter dem Motto "mehr Geld für gutes Angebot an Pflege und Betreuung" für Verbesserungen im BAGS-KV (Gesundeits- und Sozialberufe) einsetzen und bei den Verhandlungen zum BABE-KV (Erwachsenenbildung) zähe Verhandlungen beklagen, verschweigen sie, dass sie in beiden Kollektivverträge mit der "Transitarbeitskräfteregelung" für ArbeitnehmerInnen in AMS-Zwangsmaßnahmen zum Teil die eigenen Kollektivverträge aushebeln und so möglicherweise den Grundstein für eine Armutsindustrie nach Vorbild von Hartz IV legen.
Forderungen:
* Abschaffung der Umgehung regulärer Kollektivverträge durch die menschenrechtswidrige "Transitarbeitskräfteregelung" * Kein "2. Arbeitsmarkt" auf dem ArbeitnehmerInnen weniger Rechte haben und schlechter bezahlt werden * Schaffung von Arbeitslosenbetriebsräten in allen AMS-Maßnahmen * Demokratisch legitimierte Organisierung Arbeit suchender ArbeitnehmerInnen in den Gewerkschaften mit ausreichend Ressourcen für deren Kampf um die vollen ArbeitnehmerInnenrechte.
So hebelt die Gewerkschaft ihre eigenen Kollektivverträge aus:
Wer vom AMS einer "Wiedereingliederungsmaßnahme" in Form eines (Transit)Arbeitsplatzes zugewiesen wird, wird dank den von gpa-djp und vida zu verantwortenden Transitarbeitskräfteregelungen immer seltener nach den regulären Branchenkollektivverträgen entlohnt, sondern muss auf viele Rechte verzichten, die sonst ein Arbeitnehmer hat:
* Vordienstzeiten bzw. Berufserfahrung und Ausbildung werden nicht berücksichtigt, jeder bekommt den gleich niedrigen Pauschallohn. * Egal wie oft jemand solchen "Transitarbeitsplätzen" zugewiesen wird, er oder sie kommt nie in den Genuss von Lohnvorrückungen und wird so beim Gehalt am untersten Niveau gehalten. * Recht auf Arbeitskampf für bessere Arbeitsbedingungen (Streikrecht) besteht de facto auch nicht, weil dieser vom AMS als "Vereitelung einer Maßnahme" gewertet werden würde. * "Transitarbeitskräfte" sind in der Regel weniger als ein halbes Jahr im Betrieb und können daher auch keine Betriebsräte wählen, das Recht auf Vertretung wird ihnen so verwehrt. Betriebsräte – soferne überhaupt vorhanden - vertreten daher in der Regel eher die TäterInnen ("Schlüsselarbeitskräfte") als die Opfer ("Transitarbeitskräfte") dieser Zwangsmaßnahmen.
Transitarbeitskräfte werden so mit Hilfe der Gewerkschaften zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse degradiert. Laut AMS-Richtlinie soll für "sozialökonomische Betriebe" der BAGS-KV und BABE-KV mit der billigen "Transitarbeitskräfteregelung" schon alleine durch Mitgliedschaft in den entsprechenden Berufsvereinigungen anwendbar werden, womit Tür und Tor für Umgehung regulärer Branchenkollektivverträge gelegt wird. Besonders umstritten sind die "gemeinnützigen Personalüberlasser" deren "Gemeinnützigkeit" aus Sicht der Betroffenen, die oft mehr Schaden als Nutzen in diesen Zwangsmaßnahmen sehen, fraglich ist. Hier werden nach wie vor teilweise rechtswidrige Dienstverträge "angeboten".’
Armutsfalle "Transitarbeit"
Die Zuweisung zu solchen "Transitarbeitsplätzen" erfolgt unter menschenrechtswidriger Androhung des Existenzentzuges (Bezugsperre). Obwohl diese Arbeitsplätze laut Definition "für nicht unmittelbar in den ‚primären’ Arbeitsmarkt vermittelbare Personen" eingerichtet sind und eine "sozialpsychologische Betreuung" beinhalten, werden mit dem stetigen Anwachsen von dauerhaft vom "ersten Arbeitsmarkt" ausgeschlossenen Langzeiterwerbslosen immer öfter Menschen, die direkt am "ersten Arbeitsmarkt" einsetzbar wären, unter Zwang zugewiesen um aus der Langzeiterwerbslosenstatistik zu verschwinden. Für die Betroffenen bieten diese der Zwangsarbeit ähnlichen Beschäftigungen oft keine Zukunftsperspektiven und werden als entwürdigend und bloßstellend empfunden.
Es droht nicht nur Verfestigung der Armut, sondern Armutsverschärfung: Wer innerhalb von 5 Jahren 6 Monate lang in solchen "Arbeitsverhältnissen" gearbeitet hat und unter 45 Jahre alt ist, "erwirbt" sich eine neue Bemessungsgrundlage und kann so einen deutlich geringeren AMS-Bezug weit unter der Armutsgrenze runter fallen.
In der Steiermark wurde in der "Aktion Gemeinde" von "gemeinnützigen Beschäftigungsträgern" rechtswidrig die Transitarbeitskräfteregelung für in Gemeinden arbeitenden "TransitarbeiterInnen" angewandt. Dabei handelte es sich aber um Personalüberlassung und es hätte die ortsübliche Bezahlung des Beschäftigerbetriebs (der Gemeinden) gezahlt werden müssen. Trotz Nachfrage durch Arbeitsloseninitiativen zeigten sich die Gewerkschaften unwillens, gegen diese Umgehungsverträge etwas zu unternehmen.
Das Menschenrecht auf gleichen Lohn auf gleiche Arbeit wird so zerstört und die Gewerkschaften geben den Anschein, als seien die menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmaßnahmen – weil kollektivvertraglich geregelt – eh in Ordnung.
Bei der "Transitarbeitskräfteregelung" handelt es sich daher nach Meinung der AKTIVEN ARBEITSLOSEN um nichts anderes als Hartz-IV auf österreichisch und sollte daher von jeder seriösen Gewerkschaft aufs schärfte bekämpft werden.
AMS-Sumpf: ArbeitnehmerInnenrechte in Gefahr!
Was der ÖGB und seine Teilgewerkschaften offenbar noch nicht verstanden haben: Arbeitslosenrechte sind ArbeitnehmerInnenrechte. denn Die Entrechtung Arbeit suchender Menschen bedeutet
1. dass der Druck, Arbeit um jeden Preis anzunehmen steigt, und so die Gehälter aller ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten 2. dass die Angst der Lohnarbeit habenden ArbeitnehmerInnen vor der Lohnarbeitslosigkeit steigt und diesen so schlechtere Arbeitsbedingungen leichter aufgezwungen werden können. 3. dass letztlich auch die Postition der Gewerkschaften geschwächt wird.
Anfragen seitens der AKTIVEN ARBEITSLOSEN an die Gewerkschaften gpa-djp und vida zu deren Position zur äußerst problematischen "Transitarbeitskräfteregelung" blieben bislang unbeantwortet. Ob das damit zu tun hat, dass so mancher Betrieb, der von menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmaßnahmen lebt als partei- bzw. sozialpartnernahe gilt, stellt sich angesichts des wohl nur die Spitze des Eisbergs darstellenden Skandals um den Bordellbesuch von AMS-Steiermark-Vorstands Karl-Heinz Snobe mit einem befreundeten Auftragnehmer des AMS nun ganz besonders.
Gewerkschaften und AK sind in Bundes-, Landes- und regionalen Geschäftsstellen maßgeblich involviert und so politisch mitverantwortlich für die zweifelhaften Firmengeflechte rund ums AMS. Das geht voll zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft und der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen, die nach wie vor keine politische Interessensvertretung mit entsprechenden Mitspracherechten haben.
Auf eine Mailanfrage der AKTIVEN ARBEITSLOSEN vor zwei Wochen zur Position der Gewerkschaften gpa-djp und vida in Bezug auf die umstrittenen Transitarbeitsplätze war beiden Gewerkschaften nicht einmal die Mühe wert, auf die Anliegen der Betroffenen Lohnarbeitslosen einzugehen und zu antworten. Ein Konzept für eine Interessensgemeinschaft für Lohnarbeitslose ArbeitnehmerInnen verstaubt seit über 5 Jahren in der Schulblade gpa-djp und vom ÖGB nach dem BAWAG-Skandal versprochenen Pilotprojekt für Arbeitslose ward seither nichts mehr gehört oder gesehen. Auch sonst zeigen die Gewerkschaften wenig engagement, ihrer Aufgabe als Vertretung ALLER ArbeitnehmerInnen nachzukommen.
Daher starten die AKTIVEN ARBEITSLOSEN nun eine Protestmailaktion an die Gewerkschaftsvorstände von gpa-djp und vida gegen die Zerstörung von ArbeitnehmerInnenrechte durch die Transitarbeitskräfteregelung in BABE- und BAGS-KV.
Unterschrift möglich unter: http://www.aktive-arbeitslose.at/
Rückfragehinweis:
Ing. Mag. Martin Mair Obmann "AKTIVE ARBEITSLOSE" Tel. +43 676 35 48 310 kontakt@aktive-arbeitslose.at (7.04.11) |
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9.04.11 um 11.27 Uhr - von H. L. - "Die ganze Branche ist in Aufruhr" Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen im Konkurrenz-"Krieg" |
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"Die ganze Branche ist in Aufruhr" von Walter Müller | 08. April 2011, 18:37
Detektivfotos von Bordellbesuchen, Peilsender unter Autos: Der Kampf um die lukrativen AMS-Millionenetats im Schulungsbereich wird härter Detektivfotos von Bordellbesuchen, Peilsender unter Autos: Der Kampf um die lukrativen AMS-Millionenetats im Schulungsbereich wird immer härter. Ein Opfer fürchtet um die Familie und berichtet von neuen Beschattungen.
Graz - Stephan Sticher ist über das Getratsche in der Branche empört: "Was? Ich soll das gewesen sein? Also bitte, ich meine, mit diesen Dingen haben wir absolut nichts zu tun. Da distanzieren wir uns. Es ist ein Wahnsinn, dass ich jetzt durch den Dreck gezogen werde." Auch Sticher, der Chef des Schulungs-Unternehmens Bit hat eigenen Worten nach "keine Ahnung", wer hinter der ominösen Bordell-Detektivüberwachung steht. Fotos einer Observierung des steirischen Chefs des Arbeitsmarktservices, Heinz Snobe, und des Leiters des privaten Schulungsbetriebes Alea zeigen beide bei einem Nachtclubbesuch in Wien. Die Bilder waren letzte Woche an die Öffentlichkeit gespielt worden. Sticher legt im STANDARD-Gespräch die Spur nach Wien: "Die ganze Branche ist momentan in Aufruhr, vor allem in Wien. Weil große Bieter auch in Graz mitgetan haben und nicht zum Zug gekommen sind." In der steirischen Szene, die eher davon ausgeht, dass die Detektivüberwachung - an einem Auto wurde ein Peilsender angebracht - von einem der Ihren beauftragt wurde, wird indessen spekuliert, dass nicht der AMS-Chef Snobe Ziel der Observierung war, sondern sein Bordellbegleiter Andreas Hammerschmied, der früher bei Stichers Bit gearbeitet und 2008 den Schulungsbetrieb Alea mitgegründet hatte. Alea, ein kleiner Player, hat sich in letzter Zeit bei Ausschreibungen - als Teil eines Bieterkonsortiums - ins Spiel gebracht. "Großer Kampf" in der Szene Hammerschmied im Gespräch mit dem STANDARD: "Mir wurde zugetragen, dass wir nach wie vor beschattet werden. Ich habe ein ganz furchtbares Gefühl, vor allem wegen meiner Familie, man weiß ja nicht, aus welchen Kreisen das kommt und wohin das abzielt. Der Kampf in der Szene ist sehr groß, seit das AMS die Strategie auf Großprojekte umgestellt hat. Weil jetzt geht es um große Etats. Man hört, dass die Branche in ganz Österreich aufgewühlt ist." Es geht tatsächlich um viel Geld. Mit Beginn der Krise ist die Beraterszene rapid angewachsen. Neben den großen Nonprofit-Organisationen - dem schwarzen Wifi und dem roten BFI - sind Dutzende private Bildungsfirmen entstanden. Über das AMS flossen dreistellige Millionenbeträge in diese Einrichtungen. Allein in der Steiermark, dem momentan offenbar am heißesten umkämpften Markt, werden jährlich rund 60 Mio. Euro für Schulungsprogramme verteilt. Österreichweit wurden zuletzt knapp 700 Mio. Euro für Qualifizierungsmaßnahmen in den Schulungsmarkt gepumpt. Jetzt, da die Konjunktur wieder anspringt, werden die AMS-Etats zurückgeschraubt, die Kuchen kleiner. Mehr ehemalige Arbeitslose sind wieder im Job, die in den letzten Jahren aus dem Boden gestampften privaten Bildungsbetriebe klagen nun über Auslastungsprobleme. (Walter Müller, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9./10.4.2011) (8.04.11)
(6.04.11 um 12.23 Uhr - von L. H. - Zwangsmassnahmen-Millionen-Geschäfte Arbeitsmarktservice: Nach Bordellbesuch weitere Vorwürfe gegen AMS)
Anmerkung: "Zwangsmassnahmen-Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen!" Nur zur Erinnerung: Das sind die, die angeben im Interesse der Arbeitslosen tätig zu sein. Ihnen Hilfe zu sein, sie zu "qualifizieren" und zu "coachen"?
15.04.11 um 11.00 Uhr - von K. - "AMS-Affäre: Snobe geht Wechsel in Regionalgeschäftsstelle" Lt. NEWS vom 14. April 2011 AMS-Affäre: Snobe geht Wechsel in Regionalgeschäftsstelle Die News-Enthüllung über den Besuch eines einschlägigen Etablissements des steirischen AMS-Chef Karl-Heinz Snobe mit einem AMS-Auftragsnehmer hat Folgen. Snobes Tätigkeit als AMS-Landesgeschäftsführer wird diese Woche enden, er soll in eine Regionalgeschäftsstelle wechseln. Jetzt ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anmerkung: Klar gilt für diese Typen wieder mal die Unschuldsvermutung, nur für Arbeitslose gilt sie nicht! Bezüge werden eingestellt, nur weil irgendein AMS-Mitarbeiter Schikaneabsichten hegt. Hoffentlich macht Bandion-Ortner der Korruptionsstaatsanwaltschaft auch in diesem Fall ein bißchen Feuer unter dem Dach……….. Die Meldung in der Krone lautet leider etwas anders: "AMS-Chef sieht sich "von Vorwürfen reingewaschen"
18.04.11 um 22.00 Uhr - von M. L. - \"Freunderlwirtschaft\"??? Alea + Partner hatten auf Ihrer Homepage eine Teamseite mit den Bildern/Namen und Kontaktdaten aller Mitarbeiter. Diese ist seit einigen Tagen spurlos verschwunden. Alle Reste wurden aus dem Netz entfernt. Warum wohl?
Es gibt bei Alea eine Mitarbeiterin mit dem Namen J. Snobe!!!
War unter unser Team - alea und partner unter folgenden Kontaktdaten eingetragen: J. Snobe bakk.phil. Jobworker *43(0)****/**** und E-mail Adresse j.snobe@ ..... (15.04.11)
Rückfrage: wissen sie ob da ein verwandtschaftliches verhältnis besteht?
16.04.11 um 18.02 Uhr - von M. L. - "bin mir nicht 100% sicher, aber" Hallo Herr Moser,
bin mir nicht 100% sicher, aber dürfte die Tochter sein, das wurde mir auch mal von einem Alea Mitarbeiter bestättigt. Auszug aus Bericht der Kleinen Zeitung vom 15.04. - " Karl Heinz Snobe, geboren am 19. Jänner 1964 in St. Andrä" Suchanfrage über J. Snobe im Internet ergiebt - "J. Snobe. weiblich. 2* Jahre. **** St. Andrä". Das ist doch zuviel der Zufälle, insbesondere da ja alle Teamdaten bei Alea gelöscht wurden. Habe noch vor einigen Tagen eine Suchanfrage über Altavista gerettet - siehe Anhang Worddokument -ist ein Bildschirmdruck. Inzwischen wurden auch diese Reste aus dem Netz entfernt. Die waren ganz schön gründlich, ist wohl das schlechte Gewissen.
Viel Spass beim Nachforschen Schöne Grüße M. L. |
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9.04.11 um 11.20 Uhr - von D. P*. - "Unsinniger Deppenkurs bedroht in ernstem Maße meine Gesundheit" |
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hallöchen mal; bin seit 4.4.2011 von meiner A.M.S.-Dresdnerstraße-Betreuerin für eine Kurs-Maßnahme angemeldet (\"Perspektiven f junge Erwachsene\"-Die BERATER-Siebenbrunnengasse).Das ganze war so eine Art Strafe, u das bessere von 2 Übeln; nämlich mir das Geld 6 Wochen zu streichen...Nun befinde ich mich seit einigen Jahren in einem Substitutions-Programm u habe auch noch einige psychische Probleme (Depression,Sozialphobie u ä).Der Besuch dieses \"Kurses\", dessen \"Angebote\" von lächerlich über unnötig bis uninteressant bedroht in ernstem Maße meine Gesundheit. Es ist mir aus meheren Gründen DERZEITIG einfach nicht möglich einen täglichen Kurs, der ein Aufstehen um 06:30 nötig macht u am anderen Ende Wiens liegt, zu besuchen. Wie aber soll ich DAS am besten (u bei/gegenüber wem) argumentieren, bzw geltend machen?? Ich habe ja alles diagnostiziert u so; aber wenn mich meine Ams-Betreuerin (trotz \"besseren Wissens\") zu diesen \"BERATERN\" schickt (die ja pro Kursteilnehmer, also auch fü! r mich) bezahlt werden; denke ich nicht, dass meine Einwände berücksichtigt werden... Um jegliche Hilfe oder Anregeung, wie ich am besten weiterverfahren soll/könnte wäre ich sehr dankbar!! (8.04.11)
Antwort: Ohne ärztlichen Beistand bleiben sie diesem AMS ausgeliefert! Um ihr Problem zu minimieren braucht es Ärzte! Nur ein "Hausarzt/Facharzt"-Attest könnte ihnen Schutz (vor diesen Mobbingkursen) bieten! Hütten sie sich davor (soweit es geht) ihrer BeraterIn (zuviel) von ihren Problemen mitzuteilen. Dann bekommt sie/er erst recht ihre Feindbildsicht bestätigt. Nach einem Solchen, mit Generalverdacht, und nicht nach Kompetenz ist diese Arbeitsmarktpolitik ausgerichtet! Deshalb: Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Wenn dieser Kurs (noch immer) eine Aufsuchende Vermittlung ist, dann ist die Teilnahme freiwillig!
Weitere Gründe die eine §10 Sperre bei Zwangsmassnahmen-vermittlungen verbieten! zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Alles Gute! |
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9.04.11 um 11.04 Uhr - von Mag. A.F. - Antwortschreiben der GRÜNEN auf meine Fragen |
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RE: Gedanken zum Internationalen Frauentag_Gesetz gegen Lohn und Sozialdumping: PARLAMENTARISCHE ANFRAGE der GRÜNEN an Minister Hundstorfer möglich!!
Lieber Christian,
hier das Antwortschreiben der GRÜNEN auf meine Fragen, zuerst Allgemeines, dann Detailantworten auf meine Fragen.
Sehr geehrte Frau Mag. F.!
Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Fragen an uns.
Zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpungsgesetz können wir Ihnen folgende Antworten geben:
Dieses unserer Meinung nach relativ zahnlose Gesetz stellt dennoch eine leichte Verbesserung gegenüber dem Status quo dar, denn erstmals gibt es den Tatbestand der Unterentlohnung, der mit Verwaltungsstrafen bestraft werden kann. Die Grünen haben das Gesetz bis zum Schluss kritisch betrachtet und auch im Nationalrat in 2. Lesung noch abgelehnt und einen umfassenden Abänderungsantrag dazu eingebracht. In diesem Abänderungsantrag (siehe auch: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AA/AA_00192/imfname_211626.pdf) geht unsere ArbeitnehmerInnensprecherin Birgit Schatz auf einige, aus unserer Sicht wichtige Lücken im Gesetz ein und versucht diese zu schließen. Dieser Abänderungsantrag wurde, wie leider abzusehen war, von SPÖ und ÖVP nicht angenommen.
Konkrete Kritik am LSDB-G gab es von den Grünen vor allem zu Folgenden Punkten:
Es wird nur der Grundlohn und nicht die, in einigen relevanten Branchen bis rund 50% des Entgelts ausmachenden Zulagen, kontrolliert. Zudem enthält das Gesetz einige bereits jetzt offensichtliche Hintertüren:
Unternehmen mit Sitz in Österreich haben weniger Sanktionen zu befürchten als jene mit Sitz im Ausland (Untersagung der Dienstleistung), unterentlohnte ArbeitnehmerInnen sowie Interessensvertretungen werden nicht über den Tatbestand in Kenntnis gesetzt, die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und die Kontrollbehörden sind personell unterbesetzt. Von der noch im Ministerialentwurf vorgesehenen Möglichkeit einer Verbandsklage wurde wieder Abstand genommen, d.h. sollte nicht zufällig eine stichprobenartige Kontrolle erfolgen, müsste der/die einzelne Arbeitnehmer/in den Weg vor Gericht wagen.
Damit vergibt die Regierung wieder einmal die große Chance, ein vernünftiges Gesetz auf die Beine zu stellen. "Vor allem die ÖVP ist nicht ernsthaft daran interessiert, faire Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen in Österreich herzustellen. Noch immer müssen Menschen in diesem Land zu Entlohnungsbedingungen in Vollzeiterwerbstätigkeit arbeiten, welche nicht einmal die Absicherung des Existenzminimums ermöglichen. Die Zahl der so genannten Working Poor steigt und die Mindestlöhne der Kollektivverträge - wo vorhanden - können diesem Phänomen nicht beikommen. Als Basis für eine effektive Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping müsste ein, von den Grünen seit geraumer Zeit gefordertes, allgemein gültiges Mindestlohngesetz stehen. Aber dass beim LSDB-G nachgebessert werden muss, wurde seitens der SPÖ bei den Verhandlungen der Materie im Arbeits- und Sozialausschuss ja bereits angekündigt. Offen ist nur, ob und wann,\" so Birgit Schatz in ihrer Presseaussendung zum Gesetz.
Nun im DETAIL zu Ihren FRAGEN:
1. Grundsätzlich können gemäß LSDB-G ALLE privatrechtlichen Arbeitgeber kontrolliert und im Falle von Unterentlohnung (bezogen auf den Grundlohn) bzw. falscher Einstufung nach KV bestraft werden. Durch das LSDB-G wurde das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert, und dieses findet Anwendung auf:
(1) Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
1. zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden;
2. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287 (dieses Gesetz wurde aber auch durch das LSDB-G angepasst);
3. zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, welche den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln;
4. zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, gemäß § 1 Abs. 2 VBG sinngemäß anzuwenden ist.
(3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist.
(4) Auf Arbeitsverhältnisse, für die das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAG), BGBl. Nr. 235/1962, gilt, finden die §§ 2, 2c, 2d, 11 bis 15, für Hausgehilfen und Hausangestellte von physischen Personen finden auch die §§ 3 bis 6 keine Anwendung.
2. Kontrolliert werden Grundlohn und richtige Einstufung durch das neu eingerichtete Kompetenzzentrum LSDB bei der Gebietskrankenkasse. Dieses dürfte allerdings personell knapp besetzt sein und es sind stichprobenartige Kontrollen der Unternehmen vorgesehen. Auch wenn eine Anzeige gegen einen Arbeitgeber beim Kompetenzzentrum einlangt, besteht keine Verpflichtung des Kompetenzzentrums, dieser (sofort) nachzugehenn. Die vorgesehenen Verwaltungsstrafen sind gestaffelt und es sind höhere Strafen bei Wiederholung angesetzt.
3. Das müssen Sie die Arbeiterkammer fragen. Uns wird das immer so erklärt, dass die Sozialpartner etwas vereinbart haben (wie etwa die Ausgestaltung des LSDB-G) und dass man sich an diese Vereinbarung hält. Die Kritik der Arbeiterkammer am LSDB-G können Sie ebenfalls auf der Parlamentshomepage nachlesen (zum Begutachtungsentwurf des LSDB-G); sie hätte unserer Meinung nach auch durchaus schärfer ausfallen können.
4. siehe oben, Punkt 1 und 2.
4.a. Gem. LSDB-G hat das Kompetenzzentrum LSDB eine Evidenz über rechtskräftige Bescheide in Verwaltungsstrafverfahren zu führen (für jeweils 5 Jahre) und Bezirksverwaltungsbehörden, Krankenversicherungsträgern, der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung sowie dem Bundesministerium für Finanzen darüber Auskünfte zu erteilen.
5.-6. Diese Fragen können wir leider nicht so einfach beantworten, aber dazu könnten wir eine Anfrage an den zuständigen Minister (Hundstorfer) richten. Wollen Sie uns diesbezüglich noch genauere Informationen zukommen lassen, damit wir eine Anfrage formulieren können?
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Antworten ein bisschen weitergeholfen zu haben und versichern Ihnen, dass wir uns auch weiterhin für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Österreich einsetzen werden. Gerade die Entwicklungen der letzten Zeit zeigen, dass in diesem Bereich noch viel zu tun ist. Wenn Sie genauere Informationen zur Arbeit von Birgit Schatz und zu unseren Positionen bezüglich ArbeitnehmerInnenpolitik haben möchten finden Sie diese auf der Homepage: http://www.gruene.at/personen/birgit_schatz/.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen Ihr Dialogbüro der Grünen ------------------------
Das Angebot eine parlamentarischen Anfrage zu den Fragen 5. und 6. zu machen, werden ich natürlich gerne annehmen.
Bei dieser Gelegenheit frage ich nun ALLE von AMS-Maßnahmen Betroffenen, nach Ihren Erfahrungen:
Frage 5 lautete: Warum werden Betroffene von Trainern"in Wiedereingliederungsmaßnahmen des AMS, über arbeitsrechtliche Sachverhalte nicht oder nur falsch informiert?
Frage 6: Wie kann es sein, dass nach wie vor Trainer oder Berater ohne entsprechender Ausbildung bzw. Ausbildungsnachweise in AMS-Maßnahmen tätig sind?
Kontaktaufnahme bitte über das Kontaktformular meiner Homepage http://www.ficenc.com/ mit dem Betreff \"Parlamentarische Anfrage\"
Liebe Grüße, Mag. A.F. (7.04.11)
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