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11.07.2010 um 10.30 Uhr - von P*. - Sperr-Bescheid kommt 1 1/2 Jahre später?


Hallo Herr Moser!

das AMS hat 2008 mein Geld gesperrt wegen §10 ohne mir einen Bescheid zu schicken. Nachdem ich lange genug lästig war hat man mir nun endlich den Bescheid geschickt. Sperre wurde Ende 2008 verhängt und der Bescheid darüber kommt Sommer 2010.

Mein AMS streitet ab das sie säumig sind und sie fühlen sich im Recht. Ich glaube die sind entweder verrückt oder man will mich im Kreis schicken bis ich aufgebe (10.07.10)

Antwort: Das AMS war säumig!
hier wäre eine rechtsvertretung RA. (haben sie eine rechtsschutzversicherung?) von vorteil!

sie hätten den bescheid schriftlich verlangen müssen!
einen monat nachdem sie den bescheid begehrten, hätte ihnen das geld ausbezahlt werden müssen.
können sie die bescheid-forderung ev. über zeugen nachweisen?

auf alle fälle gehen sie in berufung - die ist kostenfrei

10.07.2010 um 19.19 Uhr - von P*. - Ich darf nun endlich berufen gnädigerweise.
Hallo Herr Moser

ich habe schon im Juli 2009 dem AMS eine Mitteilung geschrieben das sie mir das Geld auszahlen sollen. Das AMS hat auf dieses Schreiben 1 Jahr nicht reagiert obwohl ich für dieses Schreiben einen Stempel von der Posteinlauftstelle habe.

Jetzt hat man mir endlich diesen Sperrbescheid geschickt allerdings nur eine Kopie. Ich darf nun endlich berufen gnädigerweise.

Aber ich frage mich ob die nicht schon säumig sind und ihre Fristen selber versäumt haben? VLG P.

Antwort: AMS "eine staatliche Behörde?"?
das AMS war säumig - RA wäre gut: Erste Stunde ev. Gratis-Auskunft.
Kostenloser Gerichtsauskunftstag im Bezirk besuchen!
- oder in wien zu
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

14 tagefrist ab bescheid-zustellung - unbedingt in berufung gehen:

"Einen Monat nach ihrem Beschwerde-Begehren hätte ihnen das AMS das Geld ausbezahlen müssen!"
>VwGH-Die bezugsberechtigte Person hat das Recht, binnen vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid über die Einstellung oder Neubemessung zu begehren. Wird in diesem Fall nicht binnen vier Wochen nach Einlangen des Begehrens ein Bescheid erlassen, so tritt die Einstellung oder Neubemessung
rückwirkend außer Kraft und die vorenthaltene Leistung ist nachzuzahlen.

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
> Besuchen sie unbedingt eine Rechtsvertretung wie oben beschrieben!
Rechtsschutzversicherung: "Als AMS-"Kunde ein muss" - Ich weiss leider können sich viele dieser Bevölkerungsgruppe eine Solche nicht leisten!

Schutz vor dem kaputten Charakter dieser Behörde und dessen "MitarbeiterInnen?"!
Wenn sie sich um eine Erledigung dieses "Problems?" bemühen. Nehmen sie eine Begleitperson / Zeuge mit!
So müssen sie sich nicht jeden "Scheiss" anhören, weil die AMS-Bediensteten dann acht geben was sie äussern!
Mit Zeugen ist es ihnen nämlich nicht möglich, ihren traditionellen Umgang zu pflegen und "alles" (Inkompetenz, Einschüchterung, Demütigung, Lügen etc.) im nachhinein wieder abzustreiten!

12.07.2010 um 8.18 Uhr - von P*. - Termin zur Akteinsicht
guten morgen Herr Moser!
heute habe ich in meinem Fall das AMS aufgesucht um Akteinsicht zu nehmen.
Wie man mir mitteilte ginge das nur mit vorheriger Terminverinbarung.
Also einen Termin dafür bekommen und unverrichteter Dinger wieder weggegangen!viele Grüße Peter

13.07.2010 um 20.26 Uhr - von G. Z. - Eine Ex-AMS-Langzeit-Gequälte zur Sache Akteneinsicht
Servas Christian!

Eine Ex-AMS-Langzeit-Gequälte zur Sache Akteneinsicht von P*. - Termin zur Akteinsicht

Ja, dass mensch nicht immer sofort Akteneinsicht nehmen kann ist verständlich. Bei mir hat es 2 Mal ad hoc geklappt, lediglich 1 Mal bekam ich hierfür einen Termin. Den habe ich aber auch wahrgenommen.

Peter hätte sich aber gleich ein Antragsformular \"Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000\" aushändigen lassen und ev. ausfüllen und abgeben sollen. Beim Ausfüllen ist zu berücksichtigen (ergänzend anzuführen), dass mensch auch alle Datenverarbeitungen von Auftragnehmern des AMS (Organisationen, Institutionen, Projektstellen, potenzielle Dienstgeber, Schulungsveranstalter etc.) zu denen das AMS (Standort) zugewiesen hat, haben möchte.
Das AMS hat dann eine gesetzliche Frist (4 Wochen?) in der es diesem Antrag nachkommen muss.

Eine separate Akteneinsicht ist lediglich zusätzlich/ergänzend, da die Daten beinahe zur Gänze elektronisch erfasst werden und nur mittels \"Antrag auf Auskunft gemäß & 26 Datenschutzgesetz 2000\" erhoben werden können.

In meinem Fall befanden sich im Akt ergänzend sämtliche meiner Arbeitslosen- und Notstandshilfe-Ansuchen, einige alte Dienstzettel sowie ganz wichtig, abgefasste Niederschriften mit handschriftlichen Anmerkungen. Habe mir alles (zwar mit viel Zittern, aber doch bestimmt) kopieren lassen. Möglicherweise muss mensch für die Kopien Gebühren zahlen. In meinem Fall wurde jedoch nichts verlangt.

mglg aus GU-Süd
G.

P. S.: Obwohl inzwischen mit viel, viel \"Schwein\" erwerbstätig, lese ich täglich \"SONED\". Und, ich bin heilfroh diesen \"AMS-Anstalten\" entkommen zu sein! (12.07.10)


9.07.2010 um 15.35 Uhr - von E*. - Eigenen Ausbildungswunsch verweigert und stattdessen zur SÖB/Deppenkurs-Unterschrift genötigt!


Hallo,

ich bin jetzt leider seit August 2008 arbeitslos, dass Unternehmen in welchen ich gearbeitet habe, ging leider in Konkurs. Seit dem bin ich aktiv auf Arbeitsuche, allerdings habe ich auf geschätzte 700 Bewerbungen, entweder keine Antworten erhalten (teilweise auch von AMS) oder es ist einfach zu unterbezahlt bzw. zu weit weg. Habe leider keinen Führerschein. Aber nun zu meinem eigentlichen Anliegen, habe mittlerweile verschiedene Idiotenkurse vom AMS mitgemacht, immer der selbe Inhalt, heißt einfach nur anders. Tja nun ist es aber so, dass ich sehr wohl genaue Zukunftsvorstellung in beruflicher Hinsicht habe und natürlich diesbezüglich auf Unterstützung vom AMS gehofft habe. Habe einige Kursvorschläge gemacht, mit genauer Erklärung wieso, warum, weshalb... Antworten vom AMS: Na liebe Frau E., des geht net, da haben sie Pech gehabt (da ich denen dort sagte, dass ich einige Leute kenne die meine vorgeschlagenen Kurse bezahlt bekommen hatten) usw.... Nun hatte ich vor c!
a. vierzehn Tagen wieder mal einen Kontrolltermin und wieder mal wurde mir ein Kursvorschlag von meiner Betreuerin vorgelegt, gleich mit Termin für nächsten Tag wegen Info... Tja und dann kams, ich solle dies allerdings gleich vor Ort unterschreiben... Ich habe dann meiner Betreuerin gesagt, dass ich mir das gerne erstmal ansehen bzw. anhören würde und dann erst wenn überhaupt meine Unterschrift und somit Verpflichtung geben möchte... Darauhin wurde sie gleich unfreundlich und meinte entweder unterschreiben oder Sperre der Kohle... Ich habe ihr dann nochmals erklärt, dass ich nicht eine Unterschrift unter etwas setzte wo ich nicht mal weiß worum genau es geht und schon gar nicht wenn dies eine Verpflichtung über sechs Monate ist... Nachdem sie mir weiterhin mit Sperre gedroht hat, habe ich um ein Gespräch mit dem Leiter vom AMS ersucht, welcher dann auch nach fünf Minuten kam, mir gegenüber allerdings die selbe Drohung aussprach.... Habe ihn dann noch gefragt ob er sich sic!
her ist das dies auch rechtens ist und er meinte, das dies nat!
ürlich s
o sei denn sonst würde er dies nicht sagen... Dann wurde ich von meiner Betreuerin über den ungefähren Inhalt des Kurses aufgeklärt (Schwimmen gehen, turnen, Gymnastik machen, Bewerbungen schreiben usw...) Ich habe dann leider aus Angst vor Sperre unterschrieben... Glücklicherweise (das nennt man dann wohl Glück im Unglück oder so...lol) habe ich mir einen Tag später bei einem Sturz meinen Knöchel stark gezerrt und liege nun mit einer Bandage flach... Tja und laut AMS muss ich den Kurs nach Krankenstand beginnen, da Einstieg leider immer möglich.... So jetzt habe ich mir den Frust endlich mal von der Seele geschrieben und fühle mich zumindest im Moment etwas besser...

Liebe Grüße E.

Antwort: "Dahinter steht ein berechnender, widerlicher, verlogener, "menschlicher" Geist!
Die war gelogen und eine Nötigung! Könnten sie das beweisen wäre eine Anzeige möglich/notwendig! >Deshalb Begleitperson/Zeuge mitnehmen! Dann wären zumindest viele Schweinereien nicht mehr möglich!

Sie hätten auch über den Kurs und ihre Defizite aufgeklärt werden müssen!
Der Kurs muss auch fehlende Kenntnisse ausgleichen! Da sie schon viele Deppenkurse besucht haben, fehlen ihnen diese Kenntnisse nicht mehr!
Wären sie nicht im Krankenstand, hätte ihre Berufung grosse Chancen auf Erfolg!
Auch brauchts eine VwGH-Interpretation welches "Coaching" unter §10 (Sperre) subsumiert werden darf oder ob ein Kurs mit "solchen" Inhalten nicht freiwillig sein muss!

Wobei ich verstehe, dass sich das AMS die Alltags-Schweinereien eben nur deshalb umsetzen traut, weil "die" wissen, dass es (*noch zu viele) Betroffene, aus Gründen der Existenzsicherung, nicht wagen sich über den Rechtsweg, der rechtswidrige Sperren voraussetzt, zu wehren! "Oftmals nicht können"!
Dahinter steht ein berechnender, widerlicher, verlogener, "menschlicher" Geist!
("= politische Weisung über erzeugtes Feindbild legitimiert!")
SÖB und (vorgeschaltenen) Deppenkurs :

Unterschrift im/für Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Tipp: ( Formalweg )
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
(10.06.09)

(*Über die Arbeit der ArbeitslosenInitiativen nehmen die eingebrachten Berufungen / Beschwerden zu! - Denen zudem "häufigst" stattgegeben werden!
Dieser Widerstand muss/wird sich ausweiten und den Rechtsstaat wie Demokratie auch zum AMS bringen!
Jede(r) die sich gegen die ihr angetanen Rechtswidrigkeiten/Schweinereien wehrt bzw. die Öffentlichkeit darüber informiert, kann sich einer grossen Dankbarkeit der ("zukünftigen") Gesellschaft sicher sein!)"

10.07.2010 um 12.03 Uhr - von K. P. - Tipp an SÖB-Betroffene
Hallo Christian,

ich würde jedem zwangsbeglückten SÖB-Mitarbeiter empfehlen, zu kontrollieren, ob der jeweilige Betrieb über die gesetzlich vorgeschriebenen gewerberechtlichen Bewilligungen verfügt.
Weitere Infos findet ihr auf diesem Link: wko.at
Ich habe bei der Bezirkshauptmannschaft und bei der KIAB (Finanzamt) jedenfalls Anzeige erstattet (könnte auch anonym erfolgen), nachdem ich zu so einem SÖB zwangsvermittelt werden sollte. Ergebnis: SÖB hatte keine ausreichenden Bewilligungen, aber das AMS schweigt lieber dazu.........Jedoch dieser SÖB hat jetzt bei der Bezirkshauptmannschaft Antrag auf Gewerbeberechtigung eingebracht. Eine Bewilligung steht allerdings noch aus. Hier sieht man wieder wie anderswo gewurschtelt wird........, aber bestraft werden die Arbeitslosen....... Quo vadis, Österreich!! (9.07.10)

Anmerkung: "Illegale "Firma" erwirkt(e) im Zusammenspiel mit dem AMS rechtswidrige Bezugs-Sperren"
Ist dem so - wurden alle Arbeitslosen, denen im Zusammenhang mit dieser SÖB-Vermittlung der Bezug gesperrt wurde, um die Versicherungsleistung mit Rechtsanspruch, betrogen!

8.07.2010 - "Strafanzeigen gegen SÖBSA / (SCHULDEINGESTÄNDNIS?)"


9.07.2010 um 14.21 Uhr - von M. P*. - "Probezeit?" / Rechtswidrige Einstellung des Arbeitslosengelds!


Guten Tag!

Ich bin sehr froh, daß es Menschen wie Sie gibt, und mithilfe Ihrer Seite unzähligen Menschen helfen sich im Paragraphendschungel zurecht zu finden.
Meine Hochachtung!

Ich bin seit kurzem arbeitslos, und habe bereits einige Probetage hinter mir, \"leider\" habe ich mich in einem Cafe beworben, mußte täglich 15 Stunden arbeiten, und bekam keinen Dienstzettel, und auch keine Anmeldung zur WGKK, ich wurde stutzig, und beendete das Dienstverhältnis meinerseits innerhalb der Probezeit.

Meldete mich beim AMS zurück, fragte ob ich dadurch etwas zu beachten sei, oder ob etwas passieren könne, man meinte es sei alles in Ordnung.

Ich habe am 8. kein Geld vom AMS gesehen.
Lediglich ein Zettel kam mit der Post, dass ich einen Bezug am 7. Juli habe.

Keine Begründung, nichts.
Nach unzähligen anrufen, sagte man mir beim 1. Telefongespräch - man weiß auch nicht warum. Beim 2. Telgespräch es wird am selben Tag überwiesen.
Am 3. Tag, es gibt einen Fehler, und ich kann das Geld persönlich abholen.

Beim persönlichem Vorsprechen sagte man mir, ich müsse Stellung nehmen, damit eine Sperre aufgehoben wird, da ich selbst gekündigt habe.

Bis heute kein Geld bekommen.
Man wird bestraft, weil man versucht zu arbeiten.

Danke AMS,

Antwort:
Bei Sperre/Bezugseinstellung sofort Bescheid verlangen und sogleich Berufung einlegen!
"Im Falle der Selbstkündigung eines Dienstverhältnisses bedarf es allerdings eines „triftigen“ Grundes."
Den haben sie! - In ihrem Falle könnte es ev. auch Unterstützung von der AK geben!
Lassen sich die Probleme nicht regeln, kontaktieren sie die AK!

Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)



9.07.2010 um 13.14 Uhr - von An. H*. - "Rechtswidrige Sperre/Kürzung"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin seit einem Monat beim AMS Graz arbeitslos gemeldet! Die Behörde hätte mir angeblich ein Stellenangebot per SMS zu gesendet, ich habe so eine SMS nie erhalten! Darauf hin haben sie mir meinen Bezug über die Hälfte gekürzt! Meine Frage lautet: Ist es rechtlich zulässig Vermittlungvorschläge per SMS zu versenden, und ist die Kürzung nicht auch rechtwiedrig erfolgt? Mit freundlichen Grüßen A.

Antwort:
Verlangen sie sofort den Bescheid über die Sperre und legen sie Berufung ein!
Aus einer VwGH-Erkenntnis wird sichtbar, dass ein Stellenangebot eingeschrieben gesendet werden muss, will das AMS deswegen den Bezug sperren!
Erst dann kann es "ev" nachweisen, dass sie von den Vermittlungsvorschlag wussten und sie die Post "absichtlich" nicht abgeholt haben!
Lassen sie im Betreuungsplan aufnehmen, dass sie AMS-Post eingeschrieben gesendet haben wollen!
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden!
Nehmen sie die Kopie mit und beschweren sie sich beim AMS-Vorgesetzten sollte ihre BetreuerIn die Sperre nicht sofort aufheben!
Begleitperson mitnehmen - wirkt Wunder!
>"Bekommen sie Sozialhilfe?"
Bei Probleme finden sie Unterstützung auch bei AMSEL! (ohne Gewähr)


8.07.2010 um 11.08 Uhr - von N. C. - Erfolgreicher Einspruch gegen die rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommens!
"Mittlerweile wurden die Bezüge bereits rückwirkend ausbezahlt"


Sehr geehrter Herr Moser!

Im Mai wandte ich mich an Sie, weil meinem Freund die Notstandshilfe aufgrund der Anrechnung des Partnerschaftseinkommens verweigert wurde und sogar eine Rückzahlung drohte. Gegen den Bescheid haben wir Einspruch eingelegt - erfolgreich! Mittlerweile wurden die Bezüge bereits rückwirkend ausbezahlt. Dem Einspruch legten wir eine Stellungnahme meinerseits bei, die etwa so aussah:

An das
Arbeitsmarktservice
Adresse

(mein) Name
Adresse
SV-Nummer

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (Adresse) vom (Datum) wurde (Name) Antrag auf Gewährung der Notstandshilfe keine Folge gegeben, da wir angeblich eine "Lebensgemeinschaft-Partnerschaft" führen und mein Einkommen als "Partnerschaftseinkommen" angerechnet wurde. Dies ist unrichtig.

(Name) gab mich in seinem Antrag auf Notstandshilfe vom (Datum) als Mitbewohnerin an, mein Einkommen wird ihm nun als "Partnerschaftseinkommen" angerechnet.

(Name) und ich leben lediglich in einer Wohnungsgemeinschaft, nicht in einer Partnerschaft. Jeder von uns verfügt selbst über seine jeweiligen Einkünfte.

Weder bin ich dazu verpflichtet (Name) finanziell zu unterstützen noch tue ich dies freiwillig.

Ich hoffe mit meiner Stellungnahme gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift)

Wir wurden von einem Mitarbeiter des AMS besucht, der getrennte Wohnbereiche vorfand, getrennt gelagerte Wäsche, usw. Wir wurden getrennt befragt, zum Teil wurde das Gespräch auf Tonband aufgezeichnet.

Mein Rat: Traut Euch Einspruch zu erheben! (Frist beachten!) Es kostet nur einen eingeschriebenen Brief. Man kann nichts verlieren, aber sein Recht zurück gewinnen. Wenn es schief geht, kann man sich immer noch überlegen, ob der Weg zum Gericht lohnt. (es gibt die Möglichkeit vorher kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen!)

Nochmals vielen Dank, Herr Moser! (7.07.10)

10.05.2010 - von N. C. - Rechtswidrige Partnerschaftsanrechnung!

Antwort: Erfolg gegen die armutserzeugende Politik!
Freut mich "sehr"! Gratuliere!
Und vielen Dank für die Rückmeldung! Die ist "sehr" wichtig für den Widerstand gegen eine armutserzeugende Politik die von willfährigen HandlangerInnen auch rechtswidrig umgestzt wird!

Rückfrage: "habt ihr den AMS-mitarbeiter freiwillig in die wohnung gelassen oder haben die sich einfach zutritt verschafft?

14.07.2010 um 11.08 Uhr - von N. C. - AMS-Mitarbeiter freiwillig in die Wohnung gelassen
Sehr geehrter Herr Moser!

Wir haben den AMS-Mitarbeiter freiwillig in die Wohnung gelassen. Dank Ihrer Website waren wir auf den Besuch vorbereitet...

Mit freundlichen Grüßen, (13.07.10)


8.07.2010 um 10.21 Uhr - von H. K. WARAP - "SÖBSA / SCHULDEINGESTÄNDNIS?"
"Was andere SÖB / GBP anbelangt, sollten "Anzeigernetzwerke" installiert werden"


Hallo !

Wie anhand der Presseaussendung zu ersehen ist, erhöht sich der Druck auf unsere regionale SÖBSA ins Überdimensionale....

Dies ist (war) aber nur möglich, weil wir unabhängig und von mehreren Seiten (Einzelpersonen und Gewerbeinhaber) verschiedenste Strafanzeigen gegen SÖBSA / AMS getätigt haben!!!

Maßgebliche Unterstützung gab es bei dieser Anzeigeflut von:
"Keine-AMS-Schikanen-mehr" <Keine-AMS-Schikanen-mehr@gmx.at>, Stop-AMS-Mob@gmx.org, AMS-Geschockt@gmx.at und dem Unternehmer Wolfgang P. aus Judenburg. D A N K E !

Eine jetzt von SÖBSA eingereichte - "nachträgliche" -
Gewerbe- und/oder Betriebsniederlassungsanmeldung ist somit wohl auch als SCHULDEINGESTÄNDNIS zu werten...!!!

Dies bestätigt die bereits vielfach geäußerte WARAP-Rechtsmeinung,
(Chefduzen.at)
denn immerhin arbeitete diese SÖBSA Fohnsdorf schon seit ca. 1999 rechtswidrig!!!

Was die vielen anderen SÖB / GBP anbelangt, sollten wohl auch weitere solcher "Anzeigernetzwerke" installiert werden, denn Änderungen kommen, wie ersichtlich, nur dann, wenn möglichst viele Leute (Geschädigte und Betroffene) - unabhängig von einander - über einen längeren Zeitraum
Strafanzeigen ohne Ende tätigen, damit endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften auch vom AMS und deren Subunternehmungen eingehalten werden.

Gruß
H. (7.07.10)



8.07.2010 um 10.20 Uhr - von Do. S. - Mit Herz und Hirn


ich lese jeden tag da die berichte und möchte nun mal von ganzen herzen den christian loben der mit herz und hirn diese seite macht und ihn gebührt mei voller lob und annerkennung
danke dir christian (7.07.10)

Antwort:
Danke!


7.07.2010 um 11.21 Uhr - von K. M*. - Deppenkurs / Volks-Vertrottelungs-Kurse!
"Hätten sie eine eigene Partei hätten sie meine Stimme"



Lieber Herr Moser ich hätte ein Paar fragen an sie achja tolles lob an ihre seite und ihre arbeit...
nun zu meiner frage wie ist das mit der 29 Tage regel? ich muss demnächst zu nen kurs perspektive für jugendliche ab 19 Jahren veranstalter ist die firma \" die berater\" ist irgendetwas verdächtiges über die bearter bekannt´? kann ich nach 29 tagen den kurs abbrechen? und darf mir dann kein weiterer kurs gegeben werden?
wie ist das eigentlich mit den beater wechsel? weil meine neue beraterinn will meine daten alle nochmal wobei ich verweigert habe und ihr gesagt habe die seien eh in ihren AMS Computer netzwerk.
liebe grüße K. M. (5.07.10)

Antwort: "Erfolg" der Volks-Vertrottelungs-Kurse!
wenn berater noch immer eine aufsuchende vermittlung ist, ist die teilnahme
freiwillig!
beraterwechsel ist fast nicht möglich - weil ja alle die selbe politische
anweisung haben! ev. versuchen sie es mit beschwerde!
wichtig
begleitperson mitnehmen - wirkt wunder - auch wenn sie zum vorgesetzten
gehen - sollte ein grund für eine beschwerde vorhanden sein

Datenschutz

In Volks-Vertrottelungs-Kurse wird laufend/mehrere male (bis zum "Erfolg") vermittelt!
"Und vereitelt wer den "Erfolg" dieser Massnahme, dann wird der Bezug gesperrt / wird die Existenz-Sicherung / Existenz-Berechtigung entzogen!"

6.07.2010 um 20.21 Uhr - von K. M*. - "Hätten sie eine eigene Partei hätten sie meine Stimme"
danke für die schnelle antwort wenn sie wollen können sie meinen ganzen namen veröffentlichen ich habe da keine sorge schöne grüße und machen sie so weiter hätten sie eine eigene partei hätten sie meine stimme

Anm.: Die Möglichkeit der Gründung einer neuen Partei! (30.03.09)

Welche Partei ist am besten zu wählen ?

Nationalratswahl gleich Depression!



6.07.2010 um 16.27 Uhr - von R. L*. - Da ich nicht mehr weiter weiss bitte ich sie um einen Rat


Hallo Herr Moser
Da ich nicht mehr weiter weis bitte ich sie um einen Rat was ich machen soll.
Ich bin 52Jahre und Verheiratet. Ich bin zurzeit Arbeitslos wo ich zunächst das Arbeitslosengeld von 430euro bekamm.
Jetzt bekomme ich Notstandshielfe von 3,40 am Tag weil meine Frau bei antragstellung das Weinachtsgeld und Ihre Überstunden der letzten 3 Monate zur berechnung herangezogen wurde und somit ein Monatliches Gehalt von Euro1103.-bekommt bekomme ich nur mehr 3,40euro am Tag.
Bei der antragstellung habe ich auch darauf hingewiesen das meine Frau nur vor Weinachten dieses Gehalt bezieht und sonst nur mehr ca 900-1000euro im Monat verdiehnt und zusätzlich eine Lohnpfändung von ca 180-200euro hatt,wurde ignorit.Jetzt habe ich noch mal einspruch gemacht und es wurde abgelehnt.
Begründung da meine Frau 1103 euro laut berechnung der letzten 3Monate Verdiehnt hatt,und die Freigrenze 495euro ist werden die 495 abgezogen ab so verbleibt ein Anrechnungsbetrag von 597 aufgrund des angeführten mtl. Anrechnungsbetrages von 597euro ergibt sich eine tägliche anrechnung von euro 19,62.- Zieht man diese von der Bruttonotstandshielfe ab,verbleibt ein Betrag von 3,40 Notstandshielfe.
Da wir mit diesen geld nicht mehr Leben können und ich nicht mehr ein noch aus weis bitte ich sie um einen Rat was ich noch machen kann und ob es auch Rechtens ist. Sozialhielfe hätte ich auch schon beantragt aber weil meine Frau ca 900-1000euro im Monat verdiehnt wurde es abgelehnt.
Wir wissen nicht mehr weiter.
mit Lieben Grüssen
R. L. (5.07.10)

Antwort: Ja, es ist zum "Verzweifeln" mit dieser Behörde, dieser armutserzeugenden Politik und diesem "SPÖ?"-"Sozial"-Minister!
Ev. schreiben sie "nochmals" eine Beschwerde/Einspruch und legen nicht nur diese 3 Monate vor sondern die Gehalts-Abrechnungen ihrer Frau für das ganze Jahr!
Gleich an mehreren Adressen und unbedingt auch an die ach so soziale SPÖ

(ams oesterreich ; post@bmask.gv.at ; spoe@spoe.at ;)
Ansonsten gehen sie jeden Monat mit der Lohn-Abrechnung ihrer Frau und ihrem Notstand-Einkommen aufs Sozialamt und lassen sich das beiderseitige Einkommen auf den Partnerschafts-SozialhilfeRichtsatz Betrag ca. 1150 Euro deckeln! BegleitPerson mitnehmen!
Eine ev. Ablehnung schriftlich per Bescheid verlangen! Der ist zu berufen!
Wenn es ansteht besuchen sie die Caritas! u.a. Einkaufsgutscheine!
Und vielleicht gibt es auch in ihrer Gegend eine wöchentliche gratis-Lebensmittelausgabestelle! Ö3 hat österreichweit geworben! Alles Gute!

7.07.2010 um 00.25 Uhr - von R. L*. - werde dagegen berufen
Herzlichen Dank führ Antwort ich werde dagegen Berufen. Grüsse


6.07.2010 um 14.24 Uhr - von Gr. S*. - Der Kurs gehört für mich genauso in die Deppenkategorie


Hallo SoNed-Team

Was ist wenn ich zwei, drei Tage vor dem Kurs \"NEU Starten Jobsuche mit Kompetenz Intensiv- ZIB Training\" einen Auslandsaufenthalt melde und mich ergo von vom Leistungsbezug abmelde? Kann mir AMS den Bezug sperren, sofern ich wieder da bin?

Der Kurs gehört für mich genauso in die Deppenkategorie, da mir das Schreiben schon zu klar machen versucht, ich sei nicht mehr selbst fähig mich in das Arbeitsleben zu integrieren, weil schon so lange Arbeitslos (3 Monate um genau zu sein)

Danke im voraus.

Antwort:
"Dann werden sie nachher in einen Volks-Vertrottelungs-Kurs zugebucht!
Vom Bezug abmelden ist kein Bezugssperrgrund!
Ist ebenfalls ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für AMS-MitarbeiterInnen der zur Prämie führt!"
Aufsuchende Vermittlung wäre freiwillig! (ohne Gewähr)


6.07.2010 um 11.53 Uhr - von Ch. L. - Möchte Dir nur berichten


Hallo Christian !
Möchte Dir nur berichten, wie es mir erging. Voriges Jahr im April trennte sich meine Frau und wollte eine halbjährige \"Auszeit\". Deshalb bezog sie eine eigene Wohnung. Am AMS teilte man mir mit, dass ich, trotz Vorlage des Meldezettels meiner \"Noch\"-Frau mit einer Kürzung des Bezuges zu rechnen hätte, wenn sich meine Frau nicht innerhalb eines Jahres scheiden lassen würde. Ich finde dieses Verhalten menschenverachtend. Ich hatte auf eine Rückkehr meiner Frau gehofft,- da wird man aber vom AMS quasi zur Scheidung gedrängt. Gott sei Dank bin ich jetzt in Frühpension, aber ich wollte Dir nur meinen Sachverhalt schildern. Wünsche Dir für dein \"Unternehmen\"- \"Soned!\" weiterhin viel Erfolg. WIR BRAUCHEN DICH ! LG Ch. L.

Antwort: Menschlich kaputtes AMS / "Politik"
Danke!
So klar ist die Angelegenheit bez. PartnerschaftsAnrechnung bei getrennten Wohnsitz der "Ex" Ehe-Partner nicht!
Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?
Schön das du vor dieser menschenverachtenden Behörde geschützt bist!


5.07.2010 um 9.54 Uhr - von W. - Rechtswidrige Partnerschafts-Anrechnung?
"Bescheid vom AMS erhalten, meine Berufung wurde abgelehnt."


Hallo Herr Moser!

Heute habe ich einen neuerlichen Bescheid vom AMS erhalten, meine Berufung wurde abgelehnt. Ich bekomme weiterhin keine Notstandshilfe, weil laut AMS meine Freundin für mich aufkommen muss.

Was könnte ich denn jetzt noch machen? Am Schluss des Bescheides steht, dass ich Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof erheben kann. Allerdings wird mir mitgeteilt, dass eine solche Beschwerde von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein muss und mit Kosten von EURO 220,--- verbunden ist (diese Mitteilung kommt mir schon etwas "höhnisch" vor).

Viele Grüße
W.

Sie hatten vollkommen Recht. Die AK ist zu vergessen! (7.06.2010)

Antwort:
VwGH Beschwerde - machen sie das!

es zahlt sich bei ihnen aus! und zwar über verfahrenshilfe
dann werden die kosten übernommen!

(siehe auch Eintrag unten von K. K.!
wenn die verfahrenshilfe gewährt wird wie bei K.K. ersichtlich ist das schon mal ein gutes zeichen!
passiert, wenn aussicht auf erfolg besteht! besser, wenn gar keine aussicht auf erfolg besteht, wird auch die verfahrenshilfe nicht gewährt!)

die grünen interpretieren eben VwGH-erkenntnisse und kommen auch zu dem schluss, dass in vielen fällen die anrechnung der partnerschaft rechtswidrig erfolgt!

sie bekommen bei erfolg alles nachbezahlt! unbedingt machen!
Ps. bitte um rückmeldung nach erledigung! (ohne Gewähr)

>Warum kann das AMS mit Menschen tun was es will!
Auch besitzt das AMS seine eigene "Gerichtsbarkeit"!
Das AMS prüft sich selbst!
Die AMS Landesgeschäftsstelle prüft die, auch "rechtswidrigen", Bezugssperren der regionalen AMS-Geschäftsstellen! (Und bestätigt auch Rechtswidrigkeiten)
Unvereinbar auch mit einem demokratischen Prinzip! (30.03.09)


5.07.2010 um 0.31 Uhr - von K. K. - Rechtswidrige Partnerschafts-Anrechnung?
"Obwohl laut Rechtsanwalt rechtlich keine Verpflichtung besteht, dass mein Freund für meine Tochter aufkommen muss!"

Der Fall ist schon beim Verwaltungsgerichtshof.


Hallo Christian,

ich habe dir schon ein paar mal geschrieben, da ich wegen dem angeblich zu hohen Einkommens meines Freundes kaum Notstandshilfe bekomme. Der Fall ist schon im Vor-Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof.
Nun habe ich aber folgendes überlegt.... Ich habe damals ja blöderweise angegeben dass ich mit meinem "Lebensgefährten" zusammenlebe und dies ist ja das rechtliche Problem. Da wir keine Wirtschaftsgemeinschaft haben ist der rechtliche Sinn des Wortes Lebensgemeinschaft ja nicht passend. Eigentlich wohnen wir ja nur beisammen. Mehr nicht.

Was passiert wenn ich beim AMS umändere dass ich in einer WG wohne?
Mein Bezug wird immer weniger wegen gesetzlichen Erhöhungen bei meinem Freund. Mittlerweile kann ich mich kaum noch über Wasser halten, habe schon viel von meinen privaten Sachen wegen Geldmangel auf Flohmärkten usw. verkauft auch wenn mir dabei das Herb blutete. Der Lohn meines Freundes wird von der Wohnung, Auto etc verschluckt. Für Wohnbeihilfe ist es dennoch angeblich zuviel. Meine Tochter, von der mein Freund nicht der Vater ist, wurde auch bei der Bemessung abgerechnet, obwohl rechtlich keine Verpflichtung besteht, dass mein Freund für sie aufkommen muss lt. Auskunft des Rechtsanwalts.

Durch deinen Tipp mit der Verfahrenshilfe habe ich einen Anwalt gestellt bekommen und es ist alles schon im laufen. Doch bis es endlich zu einem Beschluss kommt, kann es, laut Rechtsanwalt, locker noch bis Dezember dauern wenn nicht länger.

Kann ich irgendetwas machen damit ich schneller wieder meinen vollen Bezug bekomme oder wenigstens für meine Tochter etwas bekomme? Sie fängt im Herbst mit der Schule an und ich frage mich jetzt schon, wie ich ihr das ganze Material (Schultasche, etc.) kaufen soll.

Ganz liebe Grüße und ein großes DANKE für deine bisherige Hilfe und Auskunft

Antwort:
ist schwierig - heisst auf die VwGH-rechtsprechung warten!
wenn angenommen wird, dass nur wegen dem bezug eine andere wohnung
bezogen wird, gibt es ebenfalls keine notstandshilfe!

toll das sie das durchziehen - bin gepannt - bitte um rückmeldung, wenn`s
soweit ist!

besuchen sie ev. caritas - ev. auch sozialamt mit der begründung, dass sie
unterstützung für die schule brauchen und das die einstellung ev. rechtswidrig erfolgte und der fall noch beim VwGH liegt!


4.07.2010 um 13.04 Uhr - von Richard - Krone.at / Keine Woche ohne neue Schlagzeilen aus der kuriosen Welt des AMS


Kurioser Vorschlag:AMS empfiehlt herzkrankem Mann Job als Bodyguard (Krone.at 04.07.2010, 12:10)

\"Wir müssen eine Vereinbarung unterschreiben, nichts an Medien weiterzugeben. Sonst sperrt man uns das Geld.\"

Hat das schon mal jemand unterschrieben? Oder steht es irgenwo in der Vereinbarung? Bei mir zum glück (noch) nicht!
Gruss Richard

Anmerkung: "Ein arbeitsmarktpolitischer Tätigkeitsbereich für eine ehrlose Sippschaft?"
Eigentlich unfassbar würde es sich nicht um`s AMS und dessen Zwangsmassnahmen handeln!
Solch Vereinbarung ist natürlich sittenwidrig! Eine daraus resultierende Sperre rechtswidrig!
Ein arbeitsmarktpolitischer Tätigkeitsbereich für eine ehrlose Sippschaft?
"AMS-CoacherInnen-Anforderung: Realitätsverweigerung; Missachtung der Menschenrechte; des Rechtsstaat; der Ethik und Moral etc.!"

"Was hier "kurios" genannt wird vernichtet Menschen!"

Ps.: Lebensregeln an "CoacherInnen"


4.07.2010 um 11.14 Uhr - von W. L. / AMSEL - Leserbrief: Hartherzige ÖVP
An: steirer@kronenzeitung.at, leser@kronenzeitung.at; + Kleine Zeitung + Die Ganze Woche + einige andere Zeitungen!
"Verlogenheit der ÖVP-"Würden"träger/-innen bringt nur mehr Abscheu und Überdruss hervor."


Mit Hängen und Würgen haben am 28.06.2010 Kanzler Faymann und dessen
Vize Finanzminister Pröll - eine Minute vor Zwölf - die BEDARFSORIEN-
TIERTE MINDESTSICHERUNG (BOM), gekoppelt an die "obligatorische"(sei-
tens der ÖVP) "Transparenzdatenbank", auf die Welt gebracht.

Dass die 744 Euro monatlich für die darauf Angewiesenen bei Weitem
noch keine Loslösung aus der Armutszone bedeuten (dies würde es erst
ab ca.900 Euro im Monat sein - oder etwas darunter bei wenigstens 14-
maliger Auszahlung wie etwa bei der Ausgleichszulagenpension)
und auch äußerst strenge Anforderungen in Punkto Zumutbarkeit einer -
auch schlechtest bezahlten, prekären und oft weit vom Wohnort ent-
fernten - Arbeitsstelle (od.entwürdigender Untersuchungsverfahren zur
Feststellung einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit) an (künftige) BOM-
Bezieher stellen und auch der vorherige Verbrauch oder Verkauf eines
eventuellen geldwerten Eigentums bis zu 3700 Euro verlangt wird, sei
nur am Rand erwähnt.

Dass nun der steirische ÖVP-Klubobmann Draxler(d'accord mit der
Bundes-ÖVP)nicht einmal zulässt, eine 14malige statt der 12maligen
Auszahlung der BOM(wie das ja auch im ersten Entwurf dazu vorgesehen
war und wie es die steirische Sozialhilfe ebenfalls praktiziert!)auch
nur anzudenken, ja sogar die wenigstens 14malige Anweisung bloss der
Kinderbeiträge(!) ablehnt - wie dies Soziallandesrat Schrittwieser an-
geregt hat -, ist so etwas von unchristlich und hartherzig, dass die
Selbstdefinition der ÖVP als "christlich-soziale, familienfreundliche
Volks"-partei in Gegenüberstellung mit deren realpolitischen "Taten"
und heuchlerischen, nicht ernst zu nehmenden und rein rhetorischen
Lippenbekenntnissen, in salbungsvollen "Sonntags-" und Festreden etc.
von ÖVP-Funktionären/-innen im Steireranzug(-Dirndl)von sich gegeben,
bei mir und sicher vielen anderen, welche diese Verlogenheit der
ÖVP-"Würden"träger/-innen auch schon durchschaut haben, nur mehr
Abscheu und Überdruss hervorbringt.

Wolfgang L.
E.-Str.7
* Graz
Mobil: ****/********
(Sprecher des Vereins AMSEL = Arbeitslose Menschen Suchen Effektive Lösungen) (3.07.10)

3.07.2010 um 15.11 Uhr - von Ing. D. K. - Hartherzige ÖVP / Was bleibt ist eine "Christliche Sozial-LEERE".
DANKE für die Mühe!!

Die "Christliche Soziallehre" war schon in der Zwischenkriegszeit nichts mehr als ein äusserst dürftiges Feigenblatt.
Die ÖVP sollte betreff "Christlicher Soziallehre" einfach bei Mt. 25,35 nachlesen: "Ich war hungrig, ihr gabt mir zu essen; ..."
Von Arbeitspflicht ist da keine Rede.

Aber vermutlich haben Draxler & Co nicht einmal im "Kompendium der Christlichen Soziallehre" nachgeschaut.

Was bleibt ist eine "Christliche Sozial-LEERE".
LG. D.


4.07.2010 um 8.47 Uhr - von A. K*. - Was ist mit meinem Geld?


Hallo Herr Moser!!!!
Ich hab da mal ne frage an sie bevor ich zum AMS gehe am Montag ich habe mich für den 3.6.2010 bei meinen AMS geschäftsstelle abgemeldet da ich in urlaub gefahren bin so ich bin dann wieder am 19.6.2010 zurück gekommen anmerk war ein samstag so ich habe mich dann am kommenden montag das war der 21.6.2010 zurück gemeldet bei ams da aber am 18.6.2010 mein vertrag aus war hab ich noch am selben montag den 21.6.2010 auch gleich den vertrag mit genommen um eben den auszufüllen und dann wieder an das ams zurück geben das ist mal so die vorgeschichte

jetzt kommt was wo ich nicht mitkomme ganz.

auf den vertrag steht das ich den erst am 22.7.2010 zurück geben soll warum so lange seh ich keinen sinn aber hab mir da keine gedanken gemacht erst jetzt ich guckte bei der e service zone nach wann sie mir meine kohle schicken und mir ist auch klar das ich von 3.6.2010-18.6.2010 kein geld bezug bekomme aber ich müsste dann von 21.6.-30.6.2010 geld bekommen von ams ist aber so nicht ich bekomme nur geld von 1.6.2010 und 2.6.2010 wo ist der geldbezug von 21.6.2010-30.6.2010 ich dachte mal ich wende mich mal an sie und ich hoffe sie wissen ne antwort auf meine frage

ANMERK: ich habe keine geldsperre bekommen weder noch mit einen brief oder in der e service zone im internet vom ams

ich bedank mich mal recht herzlich und warte auf ihr antwort gruss alexander .K. (3.07.10)

Antwort:
Wenn es sich um eine Neu-Antragstellung handelt, dann acht geben, dass der Antrag rechtzeitig abgegeben wird!
Heisst: Der Bezug wird so ca. um den 8. jeden Monats überwiesen. Deshalb wenn möglich sollte der Antrag ca. 1 1/2 Wochen (Bearbeitungszeit) vorher abgegeben werden!
In ihrem Fall ist die Abgabefrist sehr lange? (Ansonsten ev. 2 Wochen!)
Deshalb kann ihnen der Bezug erst beim nächsten Termin 8.8.10 überwiesen werden!
Ich empfehle in Fällen in denen es eng wird alle Hebeln in Bewegung zu setzen damit der Antrag rechtzeitig angenommen wird um nicht über ein Monat auf das Geld warten zu müssen!
Suchen sie beim AMS um einen Vorschuss an! Oder besuchen sie die Caritas und bitten um Hilfe! (u.a. Einkaufsgutscheine!)
In dringenden Fällen auch das Sozialamt! (Einmalige Hilfe) (ohne Gewähr)


4.07.2010 um 8.39 Uhr - von K*. P. - Lebensregeln zur Verantwortung fern der neoliberalen Ideologie!


Hallo Christian,

es muss wieder einmal gesagt werden, wie unglaublich wichtig Dein Forum für die Arbeitslosen ist.
Natürlich ist das Internet heute eine einzigartige Möglichkeit Machenschaften solcher Institutionen wie dem AMS aufzudecken. Schließlich leben wir (noch) in einem Rechtsstaat. Schließlich darf man sich (noch) wehren, wenn es nicht mehr mit rechten "Dingen" zugeht. Schließlich darf man (noch) seine Meinung öffentlich äußern. Wenn das auch besonders 2 Personen auf höchster Ebene des AMS und wahrscheinlich doch sehr interessierte Mitleser von SONED offenbar persönlich doch (noch) sehr zu schaffen macht.

Deshalb einmal ein anderes Thema zu nachdenken:

Die Lebensregeln des Dalai Lama

wenn Du verlierst, verliere nicht den Lerneffekt
denke, weil große Liebe und große Ziele große Risiken in sich bergen an:
- Respekt für Dich selbst,
- Respekt für andere und
- Respekt (Verantwortung) für alle Deine Handlungen
denk daran, dass etwas, was Du nicht bekommst, manchmal eine wunderbare Fügung des Schicksals sein kann
lerne die Regeln, damit Du weißt, wie Du sie brichst, wenn Du merkst, dass Du einen Fehler gemacht hast, unternimm unverzüglich etwas, um ihn zu korrigieren.
verbringe jeden Tag einige Zeit mit Dir selbst
begegne Veränderungen mit offenen Armen, aber verliere dabei nicht Deine Wertmaßstäbe
eine freundliche Atmosphäre in Deinem Haus ist die beste Grundlage für Dein Leben
wenn Du mit lieben Freunden streitest, bezieh Dich nur auf die aktuelle Situation - lass die Vergangenheit ruhen
teile Dein Wissen, so erlangst Du Unsterblichkeit
sei freundlich zur Erde
besuche einmal im Jahr einen Ort, den Du noch nicht kennst
bewerte Deine Erfolge daran, was Du aufgeben musstest, um sie zu erzielen

 
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