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3.04.14 um 17.33 Uhr - von S*. - "Möchte an dieser Maßnahme nicht mehr teilnehmen"


Ich hoffe ich bin hier richtig :)
Ich habe ein großes Anliegen,Ich habe heute einen Brief vom FAB step2job wegen einen neuen Termin am 8.4 bekommen.War schon 2011 dort. Möchte zu dieser Maßnahme aber nichtmehr gehen. Da ich persönliche Probleme mit der Beraterin (diese mir auch den Brief geschrieben hat) hatte. Da ich mit dieser Dame Probleme hatte, worauf ich psychische Probleme bekam.
Ich habe per eams 2 mal meiner Beraterin geschrieben das ich diese Maßnahme nichtmehr machen will,aber gestern und heute keine Antwort. Was kann ich tun??

Antwort:
"Dieses Coaching sollte/müsste von haus-aus freiwillig sein?"
Da sie diese Massnahme aber schon besucht haben, müssen sie laut Sozialministerium (der politische Chef des AMS) kein weiteres Mal teilnehmen!

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sollte es trotzdem zu einer "rechtswidrigen" Sperre kommen, so legen sie mit dieser Begründung Berufung ein!

Oder werden sie über eine Bezugssperredrohung in diese Massnahme vermittelt, so handelt es sich um Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung" - verhält es sich wie angegeben - was sie ev. zur Anzeige, gleich bei der Staatsanwaltschaft, bringen sollten!
Hier wäre ein Zeuge wichtig! Nehmen sie - wenn sie das klären - ev. eine Begleitperson zum Termin mit! (ohne Gewähr)

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)

5.04.14 um 15.47 Uhr - von S*. - "Am Laufenden halten"
Sehr geehrter Herr Moser
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, ich werde Sie natürlich am laufenden halten.
Vielen Dank, Liebe Grüße (4.04.14)

26.06.14 um 13.47 Uhr - von S*. - "Muss nicht zu step2job, habe dafür einen anderen Kurs bekommen!
Sehr geehrtet Herr Moser
Ich möchte Ihnen mitteilen,das ich nicht zu step2job musste (hatte Termin beim AMS) hatte dafür einen anderen Kurs bekommen. Ob ich nie wieder in meiner Arbeitslosenzeit hin muss ist Fragwürdig. Aber ich hoffe mal gutes :) Vielen Lieben Dank für Ihre Hilfe Lg S.


3.04.14 um 10.23 Uhr - von M. S. - "Gewerbeberechtigungen, Gewerbebewilligungen"

"Mail an die WKO - und Antwort der WKO"


Hallo Herr Moser!

Am 20.3. erging folgendes Mail an die WKO:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein großes Lob für den Internetauftritt der WKO.
Mir geht es um Gewerbeberechtigungen, Gewerbebewilligungen.
Beim recherieren auf Eurer Homepage-Firmen A-Z-Das Radl, fiel mir folgende Ungereimtheit(?) auf.
Da ist nach der Suche: Das Radl, bezüglich GEWERBEBERECHTIGUNGEN AUFRECHT u.a. folgendes zu lesen:
Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 124 Z.10 GewO 1994).
Beim § 124 der GewO geht es aber(?) um Rauchfangkehrer (und deren ..(?).
Richtigerweise(?) müßte stehen: Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 154 GewO 1994).
Auf der Homepage von Das Radl ist (unter /über uns) u.a. zu lesen: Weitervermittlung: Hauptziel ist ein dauerhafter Arbeitsplatz am regulären Arbeitsmarkt für alle Radl - TransitmitarbeiterInnen.
Meines Wissens nach hat aber Das Radl keine aufrechte Gewerbeberechtigung für Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung oder ähnlich lautend.
Trotzdem werden aber Arbeitssuchende (beim Das radl) (widerrechtlich(?) weitervermittelt.

Hier die Antwort des zuständigen Sachbearbeiters der WKO:
ihre Nachricht erreichte mich als Fachgruppengeschäftsführer der Gewerblichen Dienstleister; hier vertrete ich auch die Branche Arbeitskräfteüberlasser.
Der Anlage entnehmen Sie die aufrechten Gewerbeberechtigungen der angesprochenen Firma.
Als sozial-ökonomischer Verein, neben den gewerblichen Standbeinen, kooperiert "Radl" mit dem AMS und anderen Institutionen.
Gewerberechtlich und im Sinne des Vereinsgesetzes liegt hier augenscheinlich keine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung vor!
Anm.: Eine Anlage ist bei dem Mail nicht dabei. Wohl aber vielleicht der interessante Hinweis: Das "Schwarzbuch Bürokratie" ist online verfügbar! Haben Sie weitere Geschichten? Dann erzählen Sie uns diese auf www.facebook.com/buerokratiestopp

Zu Gewerbeberechtigung: Leider findet die GewO aber keine Anwendung trotz fehlender Berechtigung bei dieser DienstleistungsGmbH. Das AMS in Kooperation mit SÖBen, GBPen, . genießt wohl Narrenfreiheit per Gesetz? Nach dem Motto: Arbeitssuchende(r): FRISS ODER STIRB!

Zu Arbeit/Beruf/Menschenrechte folgendes:
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist seit 1958 von Österreich unterzeichnet und befindet sich SEIT 1964 IM VERFASSUNGSRANG.
Verfassungsrang bedeutet im Klartext, daß die gesamte Gesetzgebung ausnahmslos der Verfassung unterstellt ist UND sämtliche nationalen Gesetzte der Menschenrechtskonvention untergeordnet sind
- DADURCH SIND AUCH SÄMTLICHE NATIONALEN GESETZESTEXTE NULL UND NICHTIG, welche der Verwirklichung des fundamentalen Menschenrechts entgegenwirken bzw. letzteres auch nur relativieren. (Anm.: Zitat von Peter siehe unten Link)
Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den berufs-bedingten widerlichen AMS-\"MitarbeiterInnen\"-Charakter im Clo runter spülen? ("VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" 6.05.12)

Man sollte dieses Ekel Hundstorfer eigentlich wegen (per Gesetz, ALVG Novelle) genehmigten Menschenhandels klagen! MS

Anm.: "Link zu Peter":
Dokumentation von Herrschaft über Kinder und Erwachsene http://ruzsicska.blogspot.co.at/

6.04.14 - Anmerkung zu fehlender "Gewerbeberechtigung / Gewerbebewilligung" vieler SÖBetriebe / dem Gemeinen nützliche Betriebe!?
"Bei den einzelnen StaatsbürgerInnen wird im Bezug auf die Gewerbebewilligung streng und kleinlich gehandelt. Bekommen Personen ev. keine Erlaubnis ihre Tätigkeit / Beruf auszuüben, weil es (u.a. ev.) zur Überschneidung zweier/verschiedener Gewerbe kommt!
Hier im Bereich der SÖB ("dem Gemeinen nützliche Betriebe") wird auf Weisung des Sozialministers Hundstorfers "SPÖ?" die Rechtsordnung im grossen Stil missachtet?
Die Missachtung der Gesetze /des Rechtsstaats wird von Behörden, Ministerium, Regierung betrieben! Ein enormer (noch nicht ins Bewusstsein gedrungener) Schaden für die Demokratie / demokratische Rechtsstaatlichkeit!" UNFASSBAR!

>"Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS systematisch rechtswidrige Bezugs-Sperren" (?)
SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?


2.04.14 um 18.20 Uhr - von Ri*. - "Schweigeklausel ?"


Sehr geehrter Herr Moser,

über die Sinnhaftigkeit der Schulungen vom AMS gibt es genug Meinungen, auf die ich nicht näher eingehen möchte. In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass nach einer \"Zwangs-Vermittlung\" zu so einem Kurs, der Teilnehmer im Zuge eines Infotages, Papiere zum Unterschreiben bekommt, dessen Inhalt ich hier näher erörten möchte. Neben der Hausordnung, die noch akzeptabel ist, werden einige Klauseln vermerkt die in meinen Augen fragwürdig sind. Z.B. gibt es eine Schweigeklausel, die es dem Teilnehmer verbietet mit anderen Leuten über die Vorkomnisse in den Kursräumen zu berichten. Des Weiteren gibt es einen Punkt, der den Kursteilnehmer zwingt für verursachte Schäden zu haften. Mich würde interessieren ob jemand solche Klauseln bemerkt bzw. unterschrieben hat? Des Weiteren möchte ich wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn man solche Sachen nicht unterschreibt bzw. fragwürdige Klauseln vor der Unterschrift schlicht und einfach durchstreicht? Ich denke, dass diese Angelegenheit !
geklärt werden sollte. Schon alleine aus dem Grund, weil die AMS Betreuer fragen wie der Kurs war. Was soll man dann sagen? Etwa den Umstand, dass man vertraglich dem Kursinstitut zugesichert hat über die Inhalte zu schweigen? Kann es sein, dass diese Klauseln eingeführt worden sind, damit sich die mehr oder wenigen bösen Meinungen auf so Seiten wie sonet.at nicht verbreiten?

Antwort: "Diese Klausel ist ein sittenwidriges Mundverbieten"
Richtig, die unsinnigen Deppenkurse wollen sich an den Menschen in Not weiter dumm und deppert verdienen. Eine Kritik, die von Menschenverachtung, Inkompetenz, Unsinnigkeit berichtet soll vermieden werden - Schadet eine solche Kritik ja dem "Millionen" - Geschäft!

Eine Ungeheuerlichkeit - Hier überlebt ein Teil des Nazi-Geists! Zwingt man Menschen in persönlichkeitsentwertende Mobbing-, Deppenkurse und verlangt zugleich eine Unterschrift die ihnen bez. der Deppenkurse den Mund verbieten soll bzw. die Meinungsfreiheit verbietet - Ein Menschenrecht!

Natürlich nicht unterschreiben bzw. wie sie vorschlagen aus dem Vertrag rausstreichen!
Dem Zwangsmassnahmenanbieter steht es ja dann frei, die Betroffenen nicht aufzunehmen! Jedoch darf dann keine Bezugssperre ausgesprochen werden, weil es kein schuldhaftes Verweigern des "Kunden" gab.
Die Ver-Weigerung geht so vom Kursbetreiber aus!

Besser noch - keine Unterschrift unter diesen Zwangsverträgen leisten!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Ev. in Abwandlung:
"Trotz den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich keine Unterschrift, da diese mir m. M. nach mein Menschenrecht auf freien Meinungsäusserung verbieten soll."

Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.

Sollte dezidiert eine Sanktionsdrohung / Bezugssperrdrohung geäussert werden, wenn die Schweigeklausel nicht unterschrieben wird - dann - am Besten gleich bei der Staatsanwaltschaft - sofort eine Anzeige wegen Nötigung erstatten.
Gut wäre es, dies ev. schriftlich zu verlangen oder versuchen Zeugen zu involvieren! Ev. vor allen Deppenkurs-Kollegen fragen.

Betroffene sollten so einen Vertrag sicherstellen und u.a. dem Volksanwalt senden! Mit dem Wunsch einer Klarstellung!

Kommt es ev. zu einer "rechtswidrigen" Bezugssperre, so ist diese mit einer Berufung zu bekämpfen! (ohne Gewähr)


2.04.14 um 15.08 Uhr - von E. K. - "Leider eine völlig unbefriedigende Antwort von der Volksanwaltschaft"

2.04.14 um 16.17 Uhr - von E. K. - "Meine heutige Antwort an die Volksanwaltschaft"


Hallo Herr Moser,
ich habe vor einigen Wochen ein Mail an die Volksanwaltschaft gesandt, in der ich vor allem auf die Problematik der Zuweisungen zu den SÖB´s hingewiesen habe. Gestern habe ich eine Antwort von der Volksanwaltschaft erhalten, die leider völlig unbefriedigend ist. Es wird wieder einmal auf die durch die Novellierung des AIVG erfolgte Rechtmäßigkeit der Zuweisungen zu SÖB´s und die durch den Verwaltungsgerichtshof ergangenen Grundsatzentscheidungen in dieser Angelegenheit hingewiesen. Also alles nicht Neues …

Kein Wort also zu der völlig unnötigen Verschwendung hunderter Millionen Euro an Steuergeld und anderer rechtlich zumindest bedenklicher Rahmenbedingungen bei den SÖB´s!

Wenn man sich den letzten Absatz der Stellungnahme der Volksanwaltschaft durchliest, dann muß man erkennen, daß sich hier für uns Betroffene nichts ändern wird. Denn wenn die Volksanwaltschaft lediglich im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft an den Gesetzgeber unsere Kritik vermerkt, wird das die sogenannten Volksvertreter nicht zu einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen veranlassen.
Leider ist es also so, daß die Volksanwaltschaft in dieser Sache nichts unternehmen wird!

Nachfolgend mein Mail an die Volksanwaltschaft sowie die Antwort derselben.

Mein Mail an die Volksanwaltschaft vom 15.1.2014 mit dem Titel „AMS-Lüge“:

Sehr geehrter Herr Volksanwalt,
mit Freude habe ich gelesen, daß Sie sich der AMS-Kurse annehmen.
Dabei habe ich mich großem Erstaunen in der Zeitung die „Rechtfertigung“ der AMS-Vorstände Buchinger und Kopf gelesen, die die Sinnhaftigkeit der AMS-Kurse verteidigen bzw. schönreden.
Daß die Rechnung, die diese beiden Herren aufstellen, nicht stimmen kann, das durchschaut ja jeder Volksschüler, der nur halbwegs die Grundrechnungsarten beherrscht.
Laut Aussage der AMS-Vorstände haben im Jahr 2013 von 300.000 Kursbesuchern 180.000, also 60 %, nach dem Kursbesuch innerhalb von 6 Monaten wieder eine Arbeitsstelle gefunden.
Nimmt man die offiziellen Arbeitslosenzahlen, dann waren vom Jänner 2013 bis Dezember 2013 zwischen 340.000 und 390.000 Personen arbeitslos.

Wenn also, wie vom AMS so freudig verkündet, davon 180.000 Personen bereits einen Job gefunden haben, warum sinken dann die Arbeitslosenzahlen nicht? Im Gegenteil, sie sind im Jahr 2013 laufend gestiegen, und wie von allen Experten und auch von den AMS-Verantwortlichen vorhergesagt, werden sie auch im Jahr 2014 weiter steigen.

Das passt also doch nicht zusammen, wenn doch ein Großteil der Arbeitslosen nach einem Kursbesuch eine Arbeitsstelle gefunden hat.

Die Wahrheit ist nämlich, daß ein überwiegender Teil dieser nach einem Kursbesuch angetretenen Arbeitsstellen bei einem sozialökonomischen Betrieb waren. Die Praktik des AMS ist es nämlich, praktisch jeden Arbeitslosen nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit zu so einem sozialökonomischen Betrieb zu schicken, welche in den letzten Jahren in Österreich wie die berühmten Schwammerln aus dem Boden geschossen sind. Dort hat der Arbeitslose zuerst einmal einen meist 5-wöchigen Kurs zu absolvieren, welcher „Vorbereitungsmaßnahme“ genannt wird und in dem eigentlich nichts passiert, außer die Lebensläufe zu überarbeiten und ansonsten die Zeit totzuschlagen. Und nach diesem 5-wöchigen Kurs wird dann dem Arbeitslosen von diesem Betrieb ein auf meist 2-3 Monate befristeter Dienstvertrag als Transitarbeiter vorgelegt. Im Prinzip ist man dann gezwungen, diesen zu akzeptieren und zu unterschreiben, denn tut man das nicht, dann bekommt man vom AMS das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gestrichen. Das kann sich kein Arbeitsloser leisten, daher werden diese vorgelegten Dienstverträge – die übrigens nach Ansicht vieler Arbeitsrechtsexperten noch dazu verfassungswidrig sind – unterschrieben.

Was passiert dann eigentlich mit den Personen, die so einen Dienstvertrag bei einem sozialökonomischen Betrieb unterschrieben haben und somit Transitarbeiter sind?

Im Wirklichkeit gar nichts! Diese Betriebe haben kaum Jobs anzubieten, und die wenigen, die sie vermitteln können, sind im absoluten Niedrigstlohnsektor, großteils auch nur Teilzeit. Es braucht leider auch nicht extra erwähnt werden, daß auf Qualifikationen, Ausbildungen und bisherige Erfahrungen im Arbeitsleben der vom AMS so zwangsweise Überlassenen überhaupt keine Rücksicht genommen wird.
Also sitzt man die ganze Zeit, in der man lt. AMS-Definition praktisch nicht mehr arbeitslos ist, nur in den Niederlassungen der sozialökonomischen Betriebe herum, sucht auf den meistens in gar nicht genügender Anzahl vorhandenen völlig überalteten, extrem langsamen Computern im Internet nach Jobs, die meiste Zeit wird aber Zeitung gelesen und die Zeit sonst irgendwie totgeschlagen. Den Lohn, den man in der sogenannten überlassungsfreien Zeit von dem sozialökonomischen Betrieb bekommt, bezahlt in Wahrheit das AMS.
Und weil auch diese sozialökonomischen Betriebe die Arbeitsstellen bei anderen Firmen nicht aus dem Hut zaubern können, ist ein überwiegender Teil dieser Personen nach Ablauf des auf wenige Monate befristeten Dienstverhältnisses wieder arbeitslos, meldet sich also wieder beim AMS an.
Und das sind dann die Arbeitsstellen, die – wie vom AMS so freudig verkündet – die Arbeitslosen nach einem Kursbesuch gefunden haben!
Daß die meisten dieser Personen nach 2-3 Monaten wieder arbeitslos sind, das verschweigen die beiden AMS-Vorstände geflissentlich, denn dann würde ja die Rechtfertigung nicht mehr stimmen.

Somit wird die Arbeitslosenstatistik verfälscht, denn eigentlich müssten auch alle Personen, die ein Dienstverhältnis bei so einem sozialökonomischen Betrieb haben, aber gerade nicht als Transitarbeiter bei irgendeinem Betrieb beschäftigt sind, also der größte Teil dieser offiziell „Beschäftigten“, auch als arbeitslos gezählt werden, vor allem auch, weil das Geld in dieser Zeit ja auch vom AMS kommt.

Die größten dieser sozialökonomischen Betriebe (it-works, Trendwerk, job-transfair, usw.) lukrieren jeweils einige 100.000 Euro im Jahr. Nun sind sozialökonomische Betriebe lt. Gesetz zwar „gemeinnützige Unternehmen“ und dürfen keinen Gewinn machen, ich frage mich aber, wo hier die „Gemeinnützigkeit“ ist, wenn man sich ansieht, wie viele Millionen Euro an Steuergeld hier Jahr für Jahr verschwendet wird.

Ursprünglich waren sozialökonomische Betriebe dafür gedacht, Menschen mit Behinderung den Einstieg in ein normales Berufsleben und somit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ein für die Gesellschaft sehr nützliches und über Jahre hinweg auch sehr erfolgreiches Modell. Seit einigen Jahren aber definiert das AMS, daß „längere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt“ für die Betroffenen ein Hinderungsgrund ist, auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Und damit ist eine Vermittlung zu einem sozialökonomischen Betrieb gerechtfertigt. Ein Arbeitsloser mit mehr als 6 Monaten Arbeitslosigkeit wird also vom AMS als behindert angesehen!

Ich habe selbst zwei Mal so einen „Vorbereitungskurs“ bei zwei verschiedenen sozialökonomischen Betrieben mitmachen „dürfen“, ich weiß also ganz genau, wovon ich hier schreibe.
Ich denke, daß es mal an der Zeit wäre, daß sich der Rechnungshof die Praktik des AMS in Verbindung mit den sozialökonomischen Betrieben ansieht.

Mit freundlichen Grüßen
E. K.

Die Antwort der Volksanwaltschaft vom 31.3.2014:

Sehr geehrter Herr K.!

Es geht um Ihr E-Mail vom 15. Jänner 2014 (Stichwort: „AMS-Lüge“). Aufgrund der enormen Anzahl an Beschwerden, die im Bereich des AMS bei uns eingelangt sind, komme ich leider erst jetzt dazu Ihnen zu antworten.

Sie haben es, so vermute ich, bereits den Meldungen in den Medien entnommen: Die Volksanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Problematik der sogenannten AMS-Wiedereingliederungsmaßnahmen bzw. der AMS-Kurse ein strukturelles Prüfverfahren eingeleitet. Wir sind hier mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ( = zuständige Oberbehörde für das AMS) und den Vorständen des AMS Österreich in Kontakt. Darüber hinaus gibt und gab es auch laufend Gespräche zwischen der Volksanwaltschaft und dem AMS auf Beamten- bzw. Expertenebene sowie mit verschiedenen Arbeitslosen-Initiativen. Erfreulich ist hier, dass es speziell im Bereich des AMS Wien bereits erste Reformbestrebungen gibt und insbesondere verschiedene Kursmaßnahmen auslaufen und neu ausgeschrieben werden, welche zuletzt besonders stark in die Kritik geraten waren. Die Volksanwaltschaft wird diesen Reformprozess genau beobachten und begleiten.

In Ihrem E-Mail sprechen Sie schwerpunktmäßig nicht die „klassischen“ AMS-Kurse bzw. Wiedereingliederungsmaßnahmen an. Es geht Ihnen eigentlich um die sogenannten Sozialökonomischen Betriebe bzw. Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte. Dabei handelt es sich um arbeitsmarktpolitische Instrumentarien, die von den eigentlichen AMS-Kursen zu unterscheiden sind.

Rechtlich gesehen stehen jene Sozialökonomischen Betriebe bzw. Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte derzeit auf einem soliden Fundament. Das bedeutet: Man ist grundsätzlich verpflichtet, eine Zubuchung zu einem Sozialökonomischen Betrieb bzw. zu einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt zu befolgen und dort in ein Beschäftigungsverhältnis einzutreten.

Im Detail schaut die Rechtslage folgendermaßen aus: Bis Ende 2007 war die Annahme einer Beschäftigung im Rahmen eines sozialökonomischen Betriebes bzw. eines gemeinnützigen Beschäftigungsprojekts noch nicht verpflichtend. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dies klargestellt, zumal er für solche Beschäftigungsverhältnisse – vereinfacht gesagt – keine Grundlage im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) feststellen konnte. Aufgrund einer mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Neufassung des § 9 Abs. 7 AIVG) erfolgte jedoch eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Verpflichtung, Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten anzunehmen. Vor diesem Hintergrund vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass eine entsprechende Verpflichtung für arbeitslos gemeldete Personen besteht. Die diesbezügliche Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erfolgte mit Erkenntnis (Urteil) vom 18.11.2009, Zl: 2009/08/0222.

Zuletzt hat der Gerichtshof diese Judikaturlinie mit Erkenntnis vom 21.02.2014, Zl: 2012/08/0197 bekräftigt. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in dieser zuletzt zitierten Entscheidung sogar die Auffassung, dass die Zuweisung zu einem Arbeitsverhältnis im Rahmen eines sozialökonomischen Betriebes oder eines gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes vom AMS nicht einmal konkret begründet oder gerechtfertigt werden muss. In der juristischen Fachliteratur war zuvor eine solche Begründungspflicht gefordert worden. Der Gerichtshof macht des Weiteren deutlich, dass speziell für Notstandshilfebezieher bzw. Notstandshilfebezieherinnen eine solche Beschäftigung jedenfalls als zumutbar zu werten wäre, da man als Notstandshilfebezieher bzw. Notstandshilfebezieherin aufgrund der geltenden Rechtslage leider keinen Berufsschutz (= Beschränkung der Vermittlung auf den erlernten Beruf) mehr in Anspruch nehmen könne.

Unter den gegebenen restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen können wir die Vorgangsweise des AMS in Ihrem Fall nicht als rechtswidrig beanstanden. Das Problem liegt im Endeffekt nicht im Bereich des AMS, sondern in den geltenden gesetzlichen Grundlagen selbst begründet. Diese rechtlichen Grundlagen lassen leider weder für das AMS noch für die Volksanwaltschaft einen Spielraum.

Von unserer Seite her besteht bei gegebenem Stand der Dinge nur die Möglichkeit, dass wir auf die grundsätzliche Kritik von Betroffenen an sozialökonomischen Betrieben bzw. gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten in unserem Tätigkeitsbericht an den Gesetzgeber (Nationalrat, Bundesrat) hinweisen. Es liegt dann im Verantwortungsbereich der Abgeordneten, allfällige legistische Änderungen vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter e.h.

Sachbearbeiter MR Mag. Heimo Tröster

Sie können diese Zeilen in vollem Umfang (aber bitte nur mit Initialen) gerne in Ihrem Forum öffentlich machen.

Liebe Grüße

Antwort:
Richtig, deswegen beinhaltet unser Kampf nicht nur den Widerstand gegen eine inkompetente, menschenverachtende, versichertengemeinschafts-gelder-verschwendende, u.a. auch rechtswidrige Arbeitsmarktpolitik, sondern unser Engagement richtet sich auch und umsomehr gegen diese menschenrechtsverletzenden, faschistischen Politik wie dessen Gesetze, die in einer Demokratie, aber schon rein gar nichts verloren haben!

Es ist und war also trotzdem wichtig, dass die Betroffenen Beschwerden an die VA senden! Denn nur so erzeugen wir Druck und decken diesen, auch menschen-vernichtenden, Wahnsinn auf.
Vorher lautete ein Argument: "Es gibt keine Beschwerden, darum ist "eh" alles in Ordnung! - Dieses ist mittlerweile wie das Einzelfälle-Argument hinfällig.
Also kein Entmutigen, sondern ein "erst recht" - Es ist geradezu die Pflicht eines Demokraten wie mündigen StaatsbürgerIn gegen diese abscheuliche, faschistische Politik aufzutreten!

Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen!

2.04.14 um 16.17 Uhr - von E. K. - "Meine heutige Antwort an die Volksanwaltschaft"
Hallo Herr Moser,
danke, und nachstehend meine heutige Antwort an die Volksanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Volksanwalt,

danke für Ihre Antwort mit der Geschäftszahl VA-BD-SV/0108-A/1/2014. Leider ist Ihre Stellungnahme zur Problematik der Sozialökonomischen Betriebe bzw. Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte nicht wirklich befriedigend.

Mir ist schon klar, daß mit der mit 1.1.2008 in Kraft getretenen Novelle des AIVG die Zuweisungen von Notstandshilfeempfänger/innen rechtlich abgesichert wurden. Bis dahin hatten sich viele Betroffene gegen die vom AMS verhängten Bezugssperren beim Verwaltungsgerichtshof erfolgreich gewehrt. Durch die Novelle zum AIVG, die aufgrund dieser bis dahin gültigen Rechtssprechung auf Bestreben des damaligen Sozialministers erfolgte, wurde von den Abgeordneten des Nationalrats – zu denen zum damaligen Zeitpunkt auch Sie, sehr geehrter Herr Dr. Kräuter, gehörten – eine rechtswidrige Praxis des AMS einfach mal auf diese Art und Weise legalisiert. Eine derart fragwürdige Vorgangsweise nennt man Anlass-Gesetzgebung! Somit blieb dem Verwaltungsgerichtshof also auch gar nichts anderes übrig, als in nachfolgenden Erkenntnissen die Vorgangsweise des AMS als rechtskonform anzusehen.

Es ging mir in meinem Mail an Sie aber auch gar nicht darum, eine etwaige Rechtswidrigkeit bei den Zuteilungen zu solchen Maßnahmen anzusprechen. Auch die „normalen“ AMS-Kurse und Wiedereingliederungsmaßnahmen stehen ja auf einem rechtlich soliden Fundament. Wie ich den Medien in den letzten Wochen und Monaten entnehmen konnte, stellt die Volksanwaltschaft ja – und das völlig zu Recht – nicht die Rechtmäßigkeit, sondern die Sinnhaftigkeit dieser Kurse in Frage, wenn z.B. jemand wenige Monate vor Pensionsantritt einen Bewerbungskurs besuchen soll oder ein IT-Techniker vom AMS in einen EDV-Grundkurs geschickt wird. Nochmals, diese Kurse sind rechtlich völlig gedeckt, machen in der Praxis aber sehr oft keinen Sinn und stellen vor allem eine nicht unbeträchtliche Verschwendung von Steuergeld dar.

Und genau dasselbe ist auch bei den jährlich zehntausenden Zuweisungen zu solzialökonomischen Betrieben der Fall. Die Aufgabe solcher Betriebe sollte ja sein, die zugewiesenen Personen in langfristige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Die Realität sieht aber so aus, dass die Betroffenen nach Ablauf der meist auf wenige Monate befristeten Arbeitsverträge bei den SÖB´s wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Und da stellt sich ja – ebenso wie bei den normalen AMS-Kursen – die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme. Und die Tatsache, daß während dieser sogenannten Beschäftigungsverhältnisse das Gehalt über Umwege vom AMS bezahlt wird, stellt doch wiederum eine enorme Verschwendung von Steuergeld in jährlich mehrfacher Millionenhöhe dar. Eine rechtlich zwar gültige, aber sinnlose und mit Verschwendung von Steuergeld verbundene Maßnahme sollte doch Grund genug sein für die Volksanwaltschaft, sich diese Praktik näher anzusehen und zu hinterfragen. Ein einfacher Tätigkeitsbericht an den Gesetzgeber wird da sicher kein Umdenken bei den Volksvertretern herbeiführen!

Und noch ein Wort zur Rechtmäßigkeit: Die Zuweisung zu einem sozialökonomischen Betrieb ist zwar seit der genannten Novelle zum AIVG rechtmäßig, nach Ansicht vieler Experten sind jedoch die den Betroffenen dort aufgezwungenen Arbeitsverträge rechtswidrig. Der in der österreichischen Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz wird gröblich verletzt, die meisten sozialökonomischen Betriebe haben keine Gewerbeberechtigung und es gibt noch viele andere Punkte in den Dienstverträgen, die zumindest einmal rechtlich überprüft gehören, weil sie nach Ansicht vieler Experten rechtswidrig sind. Den Betroffenen ist es aber meist aus finanziellen Gründen unmöglich, sich dagegen zu wehren. Auch dies sollte meiner Ansicht nach ein Grund für die Volksanwaltschaft sein, diese Maßnahmen bzw. deren Rahmenbedingungen wie Dienstverträge etc. zu durchleuchten.

Wie viele Studien, zuletzt eine gestern (Auftraggeber: die Arbeiterkammer) veröffentlichte, aufgezeigt haben, machen atypische Beschäftigungsverhältnisse – zu denen auch die bei Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten gehören – die Menschen krank, verursachen Depressionen, leiden die sozialen Kontakte der Betroffenen und erzeugen weitere Armut. Und wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, das alles nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Familienangehörige. Angesichts der trotzdem jährlich zehntausenden vom AMS durchgeführten und von der Politik mit der genannten Novelle auf fragwürdige Art und Weise legalisierten Zuweisungen zu solchen prekären Dienstverhältnissen muß die Frage erlaubt sein, ob diese Vorgangsweise nicht zutiefst menschenrechtsverletzend ist.

Eine Frage, die auch die Volksanwaltschaft stellen sollte!

Mit freundlichen Grüßen
E. K.


2.04.14 um 10.48 Uhr - von C. - "Trotz ärztlichen Attest keine Mindestsicherung?"


Hallo, Ich habe ein Problem:
Mir wurde bereits 2012 die Mindestsicherung per Bescheid vom Bürgermeister
bewilligt. Mir wurde auch das Berechnungsblatt nachgereicht, auf dem man genau erkennen kann, dass mir im Falle, wenn ich kein Einkommen habe, die gesamte Mindestsicherung gewährt wird.
Ich habe den Bescheid samt Schreiben und Berechnungsblätter angefügt. Nun habe ich das Problem,dass ich vom AMS seit Ende Jänner kein Geld erhalten habe. Ich habe dem AMS einen Ärztlichen Attest vorgelegt, in dem steht, dass ich aus gesundheitlichen Gründen bis auf Weiters dem AMS nicht mehr weiter zur Verfügung stehen kann.
Die Leiterin des AMS hat mich an das Magistrat verwiesen, aber diese stellen sich blöd. Man überweist mir nur den Differenzbetrag zwischen der Notstandshilfe, die ich aber nicht mehr erhalte und nicht den ganzen Betrag der Mindestsicherung, wie es am Beiblatt als Beispiel angeführt ist.
Was kann ich nun machen ??? Ich brauche das Geld dringend !!

Vielen Dank im voraus für die rasche Antwort !!! fg, C

Antwort:
legen sie auch dem sozialamt das ärztliche attest vor und teilen dem amt mit, dass sie aus diesem grund keinen notstand bekommen, weswegen ihnen i. M. die ganze mindestsicherung zusteht.
wenn das attest anerkannt wird, dürften sie die mindestsicherung bekommen.
>mich wundert aber, dass sie nicht gleich zu den - "vom AMS gekauften" - Ärzten geschickt wurden, um die arbeitstauglichkeit festzustellen?
wie dem auch sei verlangen sie auch die nachzahlung.

über den ausgang dieser angelegenheit verlangen sie einen bescheid - auf den sie mit dieser begründung (attest) berufung einlegen!

nehmen sie immer eine begleitperson zu den terminen mit. ohne gewähr alles gute!

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)


1.04.14 um 10.51 Uhr - von CP*. - "Nachdem mir die AMS-BetreuerIn nahelegte mich abzumelden, ergab jetzt nach drei Jahren eine neuerliche Überprüfung, dass mir die Notstandshilfe doch zugestanden wäre?
Eine Woche wurde mir nachbezahlt?"


Hallo Herr Moser,

bin zufällig auf diese Seite gestossen und hoffe, Sie können mir helfen.

Ich habe im Juli 2011 einen Antrag auf Notstandshilfe gestellt, der mangels Notlage (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit meines Lebensgefährten wurde angerechnet), abgewiesen wurde.

Daraufhin wurde mir von der zuständigen Betreuerin nahegelegt mich abzumelden, da ich mich mitversichern könnte und ja kein Geld bekomme. Sie hat mich zwar auf die Möglichkeit zur Vormerkung hingewiesen, allerdings angemerkt, daß sie ja eh genug andere zu betreuen hat und ich ja auch so eine Stelle finde.

Habe mich abgemeldet und die Sache war für mich erledigt. Nun gut, jetzt nach fast drei Jahren ruft mich eine Dame vom AMS an und teilt mir mit, daß sie den Antrag nochmal überprüft haben, da sie jetzt den Einkommensbescheid meines Lebensgefährten für das Jahr 2011 haben und ich doch Anspruch gehabt hätte.

Habe für die sieben Tage in denen ich noch vorgemerkt war die Notstandshilfe ausbezahlt bekommen.

Meine Frage wäre, ob es hier eine Möglichkeit gibt da rückwirkend noch etwas zu machen, schließlich wäre der Anspruch ja da gewesen und ich wurde nie darüber aufgeklärt, daß bei selbständichen Einkommen von Lebensgefährten später nochmals überprüft wird.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
CP

Antwort:
Ja auf alle Fälle streiten sie darum! Es geht um viel Geld. Ev. wäre hier auch eine rechtliche Vertretung angebracht!
Es wird darum gehen, ob sie nachweisen (plausibl erklären) können warum sie sich seinerzeit abmeldeten bzw. ob die BetreuerIn das zugibt!
(AMS - Haftung Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!)
Auf alle Fälle legen sie sofort auf den Bescheid - den muss es über die Woche Notstandsgeld geben - Berufung ein - die ist kostenlos!
(bzw. verlangen sie ev. einen Bemessungsbescheid und legen darauf Berufung ein.)

Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten besuchen sie den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks! Oder einen RA - die erste Stunde ist ev. kostenlos! Kämpfen sie um das Geld!

Auch ist es fraglich, ob es sich um eine Partnerschaftsanrechnung handelte, wenn niemanden ein Unterhalt zustand bzw. dieser nicht freiwillig geleistet worden wäre!
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)

Und sie hätten sich entgegen der BeraterIn-"Info"-Aufforderung, wegen der Pensionsversicherung, trotzdem arbeitslos melden sollen!
NEU - Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung!

Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)

unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Halten sie mich / uns auf dem Laufenden! Alles Gute! (Ohne Gewähr)

2.04.14 um 15.24 Uhr - von CP*. - "Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen"
Hallo Herr Moser,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort, sie haben mir damit schon sehr geholfen! Ich habe eine Mitteilung über den Leistungsanspruch bekommen, in der die Notstandshilfe von 16.07.2011 bis 13.07.2012 bemessen wurde (tatsächlich wurde ja nur bis 20.07.2011 ausbezahlt, solange ich vorgemerkt war), ich werde dagegen Berufung einlegen. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Im Nachhinein ist es mir auch klar, daß es klüger gewesen wäre angemeldet zu bleiben, damals schien es in Ordnung zu sein, da ich ja dachte, keine Ansprüche zu haben, den Hinweis bzgl der Versicherungszeiten hab ich ehrlich gesagt auf dem Bescheid damals überlesen.

Da wir gemeinsame Kinder haben ist die Partnerschaftsanrechnung wohl gerechtfertigt.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten!

Liebe Grüße
CP


1.04.14 um 10.11 Uhr von RA. Dr. Pochieser - "Rote Vorfeld-Organisationen / Hilfsorganisation muss betteln gehen, weil sie offenbar dem eigenen Parteiapparat die Bedürfnisse ihrer Klientel nicht kommunizieren kann!"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Die bekannte rote Hilfsorganisation “Volkshilfe“ ruft zu einer bemerkenswerten Hilfsaktion für eine Schulstarthilfe auf. Anlass ist der Wiener City Marathon in 2 Wochen.

Vor nicht allzulanger Zeit propagierte das rote Wien, Sozialhauptstadt Europas zu sein. Soweit hat es das rote Wien nun gebracht, dass eine rote Hilfsorganisation als Vorfeld-Organisationen offenbar dem eigenen Parteiapparat die Bedürfnisse ihrer Klientel nicht kommunizieren kann, eine öffentliche Schnorraktion starten muss (unfeiner ausgedrückt: Betteln gehen muss) und zwar, weil unter Federführung der Sozialdemokraten eine sog. Grundsicherung auf Schiene gebracht wurde, die es ausschließt, vor allem in Wien, über die Grundsicherung hinausgehende Sonderbedürfnisse, wie sie z.B. zum Schulstart anfallen, zu decken.

Ich rufe bei dieser Gelegenheit in Erinnerung, dass die im Wiener Sozialhilfegesetz noch verankert gewesene Menschenwürde in der Wiener Landesgesetzgebung beseitigt ist. Im Grundsicherungsgesetz für Wien scheint keine Menschenwürde mehr auf. Der Verfassungsgerichtshof hat das (unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da in Ansehung von Gesetzesprüfungverfahren für Arme eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof offenbar nicht notwendig erachtet wurde; Arme sind dem Verfassungsgerichtshof offenbar keine öffentliche mündliche Verhandlung Wert) für in Ordnung befunden.

Die – ebenfalls überwiegend rote – Arbeiterkammer beklagt heute die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit (Enorme Folgen für ganze Familie ORF). Dabei ist es sie selbst, die nicht unmaßgeblich unter dem Vorwand, die aktive Erwerbsbevölkerung (gegen die Erwerbsarbeitslosen) vertreten zu müssen, für eine restriktive Politik gegenüber Arbeitslosen steht und an massenhaften Sperren von Arbeitslosengeld im Verfahren beteiligt ist (so dass die von ihr heute beklagten infolge Arbeitslosigkeit Bedürftigen für 6 oder 8 Wochen gar nichts haben). Offenbar hat die rote Arbeiterkammer aber auch keinen guten Draht zum roten Sozialminister, um für eine höhere Nettoersatzrate zu plädieren.

Aber vielleicht sehe ich das zu eng: vielleicht ermöglichen die wenig sozialen roten Entscheidungsträger und Regierenden roten (Vorfeld) Organisationen sich sozial engagiert zu zeigen?

Aber wäre es vielleicht nicht besser, wenn die Kreativität für Fundraising in eine Kreativität zur Beseitigung sozialer Missstände umgeleitet würde?

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser

>Die Arbeiterkammer (AK) Wien hat in einer Umfrage ermittelt, wie Arbeitslose mit ihrer Situation zurechtkommen. - Enorme Folgen für ganze Familie ORF)


1.04.14 um 10.10 Uhr von H* - "Frechheit"


Ich frage mich auch was geht beim AMS vor,ohne ein wort über eine der Sachen zu reden erstmal .Sie gehen dahin oder melden sich von AMS ab.Frechheit (28.03.14)


31.03.14 um 11.24 Uhr von E* - "Ich bin mir unschlüssig ob ich gegen den Bescheid vorgehen soll"


Sehr geehrter Herr Moser!

Wie in dem Post vom 15.10.2013 vorgeschlagen habe ich beim Ams einen Feststellungsbescheid zur Feststellung der Wohngemeinschaft zwischen mir und meinem Partner/Mitbewohner in Auftrag gegeben um zu verhindern das dass Partnereinkommen bei der Notstandshilfe angerechnet wird . Leider wurde eine Lebensgemeinschaft festgestellt .... Ich bin mir unschlüssig ob ich gegen den Bescheid vorgehen soll da wir so finanziell schon kaum über die Runden kommen , und wenn es über ein Gericht gehen sollte können wir uns das nicht leisten.

Würde es Sinn machen wenn er sich einfach wo anders anmeldet und nicht mehr bei mir wohnt? (Ein Arbeitsplatz für mich ist leider noch immer nicht in Sicht obwohl ich mich selbstständig bewerbe, vom Ams erhielt ich noch keinen Stellenvorschlag.)

Eine andere Frage habe ich auch noch: Mein Kind muss Therapien machen und ich bin dadurch beruflich nicht so flexibel wie ich es gerne sein möchte, kleinere Kinder zb bekommen Termine bei uns nur vormittags und auch nicht immer an den selben Wochentagen. Das kommt natürlich in einem Ams Kurs nicht gut an, und auch meine Betreuerin setzt mir desswegen auch schön zu. Muss das Ams in so einem Fall auf Kinderbetreuungspflichten Rücksicht nehmen ?

Gruß
Si (23.03.14)

Antwort:
das kostet ihnen nichts
Berufung ist kostenlos - wenn sie der meinung sind bzw. kein unterhalt zusteht und der nicht geleistet wird?
dann berufung einlegen
auch anschliessende VwGH beschwerde ist möglich und über verfahrenshilfe kostenfrei.
wenn das AMS feststellt, dass der partner nur wegen der notstandshilfe auszog kann ev. das einkommen auch angerechnet werden(?)

natürlich muss das AMS - gilt auch für zwangskurse - auf betreuungspflichten rücksicht nehmen.
nicht gefallen lassen und nicht einschüchtern lassen - auch wenn das ams drauf pfeift.
ist das zur veröffentlichung frei gegeben? alles gute

24.03.14 um 12.30 Uhr von E* - "Das nimmt mir eine große Last von meinen Schultern"
Danke für Ihre Auskunft! Das nimmt mir eine große Last von meinen Schultern den so kann ich auch gegen den Bescheid vorgehen.
Er wird in eine eigene Wohnung ziehen... Nachdem er fast 4 Monate auf Wohnungssuche hat er nun endlich eine passende Wohnung für sich gefunden. Das er schon ein paar Monate auf der suche war weiß auch das ams... Sie meinten ich kann ja um Notstand ansuchen wenn er die Wohnung verlassen hat und eine eigene hat .
Natürlich darf es veröffentlicht werden. Ich halte Sie weiter auf dem laufenden.


29.03.14 um 11.15 Uhr - von B. - "Zwangsmassnahmen-Zuweisung hätte sie mir ja auch beim Termin geben können aber ich denke sie will sich dem nicht aussetzten"


Lieber Christian Moser!

Ich lese täglich deine Seite, da mich die täglichen Einträge sehr interessieren, sowie deine Lösungsangebote, die immer sehr hilfreich sind.!!

Ich habe mich nach längerer Arbeitslosigkeit im Jahr 2011 selbständig gemacht . Im Dezember 2012 bekam ich ein gutes Übernahmeangebot dem ich zustimmte.

Seit Dez.2012 bin ich nun wieder am Ams gemeldet. Im Juni 2013 wurde ich Krank geschrieben und habe mich auf eigenen Wunsch erst jetzt(24. März 2014) vom Krankenstand vorsorglich betreffend "Assteuerung" abschreiben lassen. Im Juli fahre ich auf REHA, das AMS weis nix davon - noch nicht.

Gleich am Nächsten Tag (25.3.) habe ich mich wieder beim Ams persönlich gesund gemeldet. Ich bekam einen Antrag ausgehändigt und gleich einen Abgabetermin sowie einen Beratungstermin bei meiner Betreuerin am gleichen Tag.

Heute hatte ich bereits ein Einladungsschreiben vom Ams in der Post.
BBE für Ältere 50+ - Early Intervention. Sogleich im Internet nachgesehen und siehe da:
es stellt sich heraus dies dient einzig und alleine einem einzigen Ziel:
der Herausfindung zur ARBEITSFÄHIGKEIT!!!!!

Unter anderem wird auf der Seite beschrieben wie dort vorgegangen wird, nähmlich
wird man dort offenbar nach seinen Krankeiten mittels Work Ability Index Fragebogen über seine Krankheiten ausgequetscht. Da ich schon einmal erfolgreich gegen das 'Ams klagte und auch gewonnen habe (BBRZ-Unterschriftsverweigerung) gehe ich davon aus, dass die gute Frau auf gesetzteswidrigem 'Wege Auskunft über meine Gesundheit herausfinden will. Da der Termin als Kontrolltermin getarnt ist werde ich diesen wahrnehmen müssen. Keinesfalls werde ich aber diesen ominösen Fragebogen ausfüllen, da ich der Meinung bin es sich um Datenschutz-Auskunft handelt und ich wieder einmal meine Einwilligung nicht geben werde.

Gerne werde ich den weiteren Verlauf berichten. Der Termin wurde mir einen Tag nach dem Betreuungstermin vorgeschrieben dh. 2.4. Beraterin AMS - 3.4. BBE!!!! Das hätte sie mir ja auch beim Termin geben können aber ich denke sie will sich dem nicht aussetzten.

Link: , Selbsteinschätzung der Arbeitsfähigkeit!!! (arbeitsfaehigkeit.uni-wuppertal.de)
WAI Online Fragebogen - ein Scherz!!

liebe 'Grüße einer treuen Leserin B. (28.03.14)

Antwort:
ists okay zu veröffentlichen?
gut dass sie schon mal eine solche auseinandersetzung gewonnen haben, so haben die kein leichtes spiel mit ihnen.
irgendwelchen zwangsmassnahmencoaches sensible daten über die gesundheit mitteilen ist eine zumutung sonders gleichen!
das tut man bei einem arzt DEM MAN TRAUT
ja halten sie mich / uns am laufenden
ps. ja und die aussteuerung nicht aus den blick verlieren - "sollten" sie in der reha-zeit auch krank geschrieben werden.
nicht zulange für ein und die selbe krankheit krankschreiben lassen -
ohne gewähr - alles gute!


29.03.14 um 10.05 Uhr - von T. - "Das Propagandaministerium (Sozialministerium) schaltet schon ganzseitige Anzeigen bez. SÖB-Zwangsmassnahmen"


Hallo Christian,
das Propagandaministerium schaltet schon ganzseitige Anzeigen in Zeitschriften. Wir werden schon auf die "Beschäftigungsinitiative" für die 50 jährigen vorbereitet. Hier werden wieder hunderte Millionen für Söbs verschwendet, und die Regierung verkündet uns dann, dass die Beschäftigung der Generation 50+ kräftig gestiegen ist. Die Situation ist nur mehr grotesk. Gefunden in der Zeitschrift Österreich vom 28.03.2014.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende T.

Dazu: "Abschieben in den zweiten Arbeitsmarkt"
"Diskriminierung älterer ArbeitnehmerInnen und Vereitelung von Initiativbewerbungen durch AMS-Zwangsmaßnahmen und Abschieben in den zweiten Arbeitsmarkt (2.03.14)
+ "Aktive Arbeitslose-Aussendung zum Arbeitsmarktpaket: Ältere Arbeitslose werden im SÖB geparkt" - 3.03.14)


28.03.14 um 19.22 Uhr - von S. F. - "Arbeitsgruppe gegen Zwang zu Personalüberlassern"

"Der Widerstand wächst!"


lieber christian
ich versprach dir ja in einem früheren mail, dass ich dich rglmg über den fortschritt unserer arbeitsgruppe/taskforce informieren würde.
wir sind seit gestern 5 mitglieder und haben in sechs tagen in wien unsere erste beratung
auf vielfachen wunsch sind wir jetzt auch auf facebook vertreten

Arbeitsgruppe gegen Zwang zu Personalüberlassern

martin untersucht ris.bka.gv urteile. und diese werden leider immer schlimmer.
schade für alle soned-kunden. aber die im wiener umkreis können sich gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden herzlichen gruß aus wien sendet dir s. f.

Anmerkung: Moderne Sklaverei (Leiharbeiter)
"Wegweisender Schritt des Obersten Gerichtshof von Namibia" Leiharbeit ist Menschenhandel!


28.03.14 um 18.50 Uhr - von M*. - "Mir wurde die Notstandshilfe gesperrt"


Hallo,
mir wurde die Notstandshilfe gesperrt, da ich den Termin für ein Vorstellungsgespräch bei einer Personalvermittlung auf Grund eines wichtigen Termins nicht wahrnehmen konnte. Meinem Betreuer schrieb ich zwar und bat ihn um einen neuen bzw. anderen Termin, dieser meinte aber, dass mein Grund nicht zählen würde und ich daher nun für 6 Wochen gesperrt werde.
Meine Frage: Gilt die Sperre ab sofort oder ist diese auch rückwirkend, so dass ich nun im April überhaupt kein Geld bekomme? (26.03.14)

Antwort:
die gilt ab sofort - nicht rückwirkend -
legen sie unbedingt berufung ein - da sie einen grund hatten und dem berater
auch bescheid sagten.
so wird sichtbar, dass es diesen **** nur um die sperre geht - weil es ein
arbeitsmarktpolitischer erfolg ist für den es eine prämie gibt.
bei den verleih-firmen hat man immer die möglichkeit zum vorstellen - ein
termin heisst nicht gleich arbeitsstelle - es geht hauptsächlich ums vormerken lassen. - also unbedingt Berufung einlegen, die ist kostenfrei


28.03.14 um 18.45 Uhr - von A*. - "Bekomme ich in einer anderen Stadt auch meinen Notstand und die Mindestsicherung"


ich beziehe Notstandshilfe und die Mindestsicherung, werde jetzt aber in Wien von meiner Wohnung rausgeworfen, und möchte in eine andere Stadt ziehen, bekomme ich auch dort meinen Notstand und die Mindestsicherung?

Antwort:
ja melden sie sich rechtzeitig um. in dieser angelegenheit versuchen sie auch von der behörde die notwendigen infos zu bekommen. (versuch)
sofort! wenn sie übrsiedelt sind melden sie sich bei den zuständigen behörden und regeln die angelegenheit, auf dass sie ohne unterbrechung die versicherungsleistung / unterstützung weiter bekommen. (ev. können sie das auch von Wien aus schon in die Wege leiten? Reden sie mit den Behörden - Wenn möglich nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit!) alles gute!

28.03.14 um 18.40 Uhr - von S. - " Leider ist alles noch schlimmer geworden"


Lieber Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist alles noch schlimmer geworden. Ich konnte 2 aufeinanderfolgende Termine nicht wahrnehmen, da sie (für mich) sehr zeitig waren. Mein Berater weiß über meine Schlafstörungen bescheid. Dennoch hat er mir Nachmittagstermine bzw. spätere Termine verweigert und ich habe es einfach nicht geschafft!
nun teilt er mir mit, daß das dem ma40 bekannt gegeben worden ist, und daß er dazugeschrieben hat ich sei NICHT kooperativ. Ich kann mit einer Kürzung rechnen, hat er gemeint und daß er sich nicht von mir \"pflanzen\" läßt.

an meinen Terminen bin ich am Nachmittag zum Schalter gegangen und habe berichtet, daß ich es heute früh nicht geschafft habe. Ich habe also nicht eine Woche oder so gewartet!

kann ich bei einer eventuellen Richtsatzkürzung bzw. überhaupt kein Geld, Berufung einlegen, bzw. hätte ich überhaupt eine Chance gegen dieses System? ich habe mich noch nie zu einer Massnahme geweigert bzw. laß ich mir nicht sagen, ich sei nicht kooperativ. (25.03.14)

("Ich kann diese Person nicht mehr ertragen, mir ist einfach schlecht!" - 19.03.14)

Antwort:
ja auf alle fälle legen sie bei einer kürzung/sperre berufung ein die ist kostelos.
sie brauchen - auch für die zukunft - unbedingt ein ärztliches attest. gehen sie zum arzt und reden sie mit ihm darüber.
ihr hausarzt soll sie zum facharzt überweisen.
das ist sehr sehr wichtig - ansonsten fädelt ihnen das AMS / "BeraterIn" den völligen verlust der mindestsicherung ein. sie spielen ihm so die trümpfe in die hand!
wir haben es hier mit keinen rücksichtsvollen, netten, sozialen menschen zu tun - sondern das gegenteil ist der fall - also leiten sie das unbedingt in die wege!
alles gute!

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13) (ohne Gewähr)


28.03.14 um 10.15 Uhr - von E*. - "Auf Grund dieser Zwangsbeglückung kamen die Panikattacken"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin 54 Jahre, weiblich, stand seit 36 Jahre im Berufsleben, davon die letzten 32 Jahre als Auftragssachbearbeiterin bei ein und demselben Unternehmen und das 1. Mal arbeitslos. Ich mußte vergangenen September meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen leider aufgeben (immer schwerere Panikattacken - in Behandlung seit dem Jahr 2000). Ich habe dies auch so dem AMS bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß meine oberste Priorität meine Gesundheit ist und nicht eine neue Arbeitsstelle. War wohl ein sehr großer Fehler, denn dies interessierte meine Betreuerin nicht wirklich. Ich wurde daraufhin zu dem Kurs \"Neu Starten - Jobsuche mit Kompetenz\" / Dauer 5 Wochen, verdonnert. Die Leute dort waren sehr nett und bemüht, jedoch war ich beim Einzelcoaching ehrlich, was meine persönl. Perspektiven anbelangt. Auf Grund dieser Zwangsbeglückung kamen die Panikattacken wieder und ich mußte mich krank melden. Ich habe dann auf Anraten des Gruppen!
arztes bei der PVA die Berufsunfähigkeitspension eingereicht. Leider wurde diese abgelehnt, da ich ja immer noch, zwar unter Medikamente, arbeiten könnte. In der Zwischenzeit habe ich einen neuen Betreuer bekommen und was sich dieser herausnimmt ist reine Nötigung. Er schlug mir eine "Infoveranstaltung BPA / Rehaplanung" vor, welche am 10. Juni beginnen sollte. Ich erklärte mich dazu bereit. Als ich am Abend mein eAMS öffnete und das mir übermittelte Einladungsschreiben öffnete, wurde mir vor lauter Ärger schlecht / DAUER: 7 Wochen - Mo-Do 8 - 16 Uhr. Eine Infoveranstaltung dauert bei mir max. 1 Woche, außerdem fällt der Termin ab der 3. Woche genau in meinen bereits seit vorigem Jahr gebuchten Urlaub. Ich teilte dies auch sofort meinen Betreuer mit, was bei diesem großen Ärger verursachte. Ich teilte ihm mit, daß wenn er mir gleich gesagt hätte, daß diese "Infoveranstaltung" 7 Wochen dauern würde, ich nicht zugesagt hätte. Daraufhin wollte er mich beim letzten Gespräch für!
einen Computerkurs anmelden, den ich mit der Frage auf Sinnha!
ftigkeit
ablehnte (ich bin 8 Jahren SAP Keyuser und perfekt in Word und Excel, was auch dem AMS bekannt ist). Er teilte mir daraufhin mit, daß ich gefälligst die Sinnhaftigkeit der einzelnen Kurse nicht in Frage zu stellen hätte, den schließlich hat ja das AMS dafür genügend Geld !!!!!!!!. Ich fiel aus allen Wolken, bin ich wirklich ein unmündiger Bürger, der sich alles gefallen lassen muß? Er verfaßte eine Niederschrift mit der Aufforderung zur Eigeninitiative bis zum 30.06. wöchentlich zumindest 2 Bewerbungen glaubhaft zu machen und droht mir, wenn ich dieser nicht nachkommen sollte mit Streichung des Arbeitslosengeldes. Meine gesundheitliche Situation interessierte ihm nicht, denn schließlich habe ich dem AMS jederzeit zur Verfügung zu stehen.
Bitte was kann ich tun ?
Danke E. (27.03.14)

Antwort:
Vorsicht liefern sie sich nicht völlig ihrem boshaften, inkompetenten AMS-Berater aus. Erzählen sie ihm nicht alles bez. ihrer Gesundheit! Es gibt kein Mitgefühl oder Rücksicht nahme. Im Gegenteil, weiss er dann wie er sie ganz kaputt machen kann! Da es keine Arbeitsplätze gibt müssen die Betroffenen irgendwie anders aus der Statistik vertrieben werden - sei es über Krankenstand , "Suizid" etc.
Rein über Vermittlung in Arbeitsplätze kann es "fast" keinen arbeitsmarktpolitischen Erfolg somit Prämie geben. Drum andere Wege zBsp. krankmachende Zwangsmassnahmen, Deppenkurse etc.

Nehmen sie in Zukunft eine Begleitperson zu den Terminen mit. Bei Problemen gehen sie zum Vorgesetzten/ Geschäftsstellenleiter.

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

"Und niemals auf Menschlichkeit oder Nachsicht beim AMS vertrauen" (21.06.13)

Es handelt sich um einen weiteren Deppenkurs. Sie wurden anscheinend falsch informiert!
Da sie sich noch im Arbeitslosengeld befinden - oder? - hätten sie aufgeklärt werden müssen.

Heisst, sollte es zu einer Sperre wegen Verweigerung kommen - hat die Berufung gute Chancen auf Erfolg!

- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

und informieren sie sich über den Kursinhalt des "neuen" Deppenkurs, ev. beim Infotag, wenn es die gleichen Inhalte wie beim ersten Deppenkurs sind, können sie auch aus diesem Grund ablehnen.
siehe:
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Geben sie das alles ev. in der Berufung an!

(Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)

Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Zum Urlaub - ev. mit Begleitperson zum Vorgesetzten gehen!
Und bewusst machen! Sie haben es mit einer faschistischen Behörde zu tun!
Das Ergebnis der - ÖVP /"SPÖ?" und vorher auch FPÖ/BZÖ - Politik!

(ohne Gewähr) alles Gute!

Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen

28.03.14 um 19.49 Uhr - von E*. - "Ich werde mich nicht von dieser Behörde schikanieren lassen"
Hallo Herr Moser,

Danke für Ihre Empfehlungen und Tipps. Es wird mir ein Vergnügen sein, bei
meinem nächsten AMS-Besuch, meinen Betreuer die VwGH Erkenntnis über die
Anzahl von Bewerbungen pro Woche unter die Nase zu halten.

Ich bin normalerweise nicht der Typ der auf totale Konfrontation geht, aber
dieser arrogante Betreuer glaubt in mir eine schüchterne 20 jährige vor sich
zu haben. Es tut zwar meiner Gesundheit nicht besonders gut, aber ich werde
mich nicht von dieser Behörde schikanieren lassen.

Einen schönen Abend und ich finde es toll, daß Sie sich so engagieren. E


28.03.14 um 10.10Uhr - von V*. - "Wegen ev. 2-3 Wochen-DV soll/muss ich mit Englischkurs aufhören?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Bin über 1,5 Jahre arbeitslos, bekomme Notstandhilfe.
Eine Arbeitskräfteüberlassungsfirma will mich zu einer Spedition vermitteln.Erst bei dem heutigen Vorstelltermin bei dieser Spedition habe ich erfahren, dass die Spedition nicht genau weiß , wie lange ich gebraucht werde, es kann sein, dass mein DV nach 2-3 Wochen beendet wird. Besuche derzeit im Rahmen einer AMS Schulungmaßnahme einen Englischkurs, dessen erfolgreiche Beeindigung für mich wichtig ist. (ausgeübte Berufe:Bürokauffrau- Speditionskauffrau)
Mein AMS Berater hat heute gesagt, JOb hat immer Priorität. Kann ich mich trozdem nicht währen, dass wegen 2-3 Wochen Beschäftigung mein Englischkurs nicht abgebrochen werden muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Besten Gruß (26.03.14)

Antwort:
da wäre es gut, dass sie nachweisen können, dass dieses DV wirklich nur 3
wochen dauert - und dann zum ams geschäftsstellenleiter gehen und dagegen
ankämpfen - damit die kurskosten nicht umsonst sind. versuch ist es wert.

haben sie die angelegenheit schon geregelt - was verdienen sie - ev. gibt
es einen anderen grund weshalb sie nicht genommen werden?

oder versuchen sie auch mit der verleihfirma zu reden und erzählen sie dem
mitarbeiter besser chef dort, dass sie erst in ein paar wochen können - ob
das in ordnung ist - weil sie gerade noch einen kurs machen.
(mitunter) mehr als frage formuliert. ev. geht das in ordnuing?
(ohne gewähr) alles gute!

27.03.14 um 18.01 Uhr - von V*. - "mit Tipps weitergeholfen"
Vielen Dank Herr Moser für die rasche Antwort. haben Sie mir mit den Tipps weitergeholfen. besten Gruß

28.03.14 um 12.21 Uhr - von E. - "Wieder so eine AMS Perversität, die sinnlos Geld verschleudert"
Zu: Wegen 2-3 Wochen DV mit dem Englisch Kurs aufhören ?

Wieder so eine AMS Perversität, die sinnlos Geld verschleudert, denn die Kurskosten werden sich sicher nicht rückerstatten lassen. Zudem wird die geschätzte Kollegin in zwei bis drei Wochen wieder beim AMS vorstellig, und liegt diesem wiederum auf der Tasche. Nur wahrscheinlich dann noch länger, weil ihr eine wichtige Qualifizierung unterschlagen worden ist. Wie man es dreht und wendet, es ist sowohl eine Zeit, und vor allem eine Geldverschwendung. Zeit und Geld des AMS, bzw. des Steuerzahlers, wohlgemerkt.

Übrigens bestätigt sich einmal mehr, warum Zeitarbeitsfirmen in dieser heute zulässigen Form, meiner Meinung nach ohnehin verboten gehören, was ohnehin bis Mitte der 1980´iger der Fall gewesen, und in manchen Ländern noch immer ist. Auf kurzfristige Vertretungen, oder noch schlimmer, versteckte Teilzeitfallen wird von solchen Firmen erst gar nicht hingewiesen, warum wohl ?

Und selbstverständlich ist vom dem Gros der AMS Betreuer (es gibt tatsächlich noch immer andere, aber die sterben aus) keine Hilfe zu erwarten, gelten doch seit einigen Jahren DV´s über Leihfirmen als zumutbar.

Gelöst kann gegenständlicher Fall nur über die Zeitarbeitsfirma werden, denn diese will vor ihrem Kunden gut dastehen und kein unmotiviertes Personal vermitteln. Ein Hinweis auf den abzubrechenden Kurs, denn sie so gerne weitergemacht hätte, wäre in aller Regel schon ausreichend. Reicht das nicht, so schadet es nicht, sich sehr subtil, über den letzten Job zu äußern, ala: "Die Arbeit war sehr interessant, ich wäre so gerne in dieser Firma geblieben, aber es ist mir halt alles einfach über dem Kopf gewachsen, die hätten nur mehr Leute einstellen brauchen, anstatt so viele Überstunden zu fordern !" So eine Aussage wäre bestenfalls naiv zu werten, reicht aber niemals als Grundlage für das AMS, um eine Vereitelung zu konstruieren.

Wer länger als fünf Jahre im Berufsleben stand, bzw. steht weiß genau, was Arbeitgeber, Lieferanten, Vermittler etc. wollen, nämlich zufriedene Kunden, keinen Ärger mit Behörden (Finanz bzw. Arbeitsinspektorat, bzw. Gewerbeaufsicht) und einen geschonten Geldbeutel. Jeder Unternehmer, der nur einen Hauch von Problemen aus dieser Richtung wittert, wird sofort von potentiellen Verursachern Abstand nehmen.

Nur so lässt sich das Problem mit unpassenden Arbeitsplätzen lösen, aber sicher nicht mit der Hilfe des AMS. Nicht mehr in der heutigen Zeit, wo die Wirtschaft allmächtig, und der Arbeitslose nur als ein unnötig an der Gesellschaft schmarotzender Wurm gesehen wird. Ein Wurm der Schuld ist an abgewanderten Produktionen, bzw. Dienstleistungen, bzw. an der EU- weiten Öffnung des Arbeitsmarktes.

E. (Name und Adresse der Redaktion bekannt)


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