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7.09.2009 um 11.43 Uhr von. Br* - Kur in der Arbeitslosigkeit?


Kann ich wenn ich beim AMS gemeldet bin auf Kur gehen?

Antwort:
Ja,
Bei einer Kur wird ab dem 1. Tag, meistens aber ab dem 4. Tag Krankengeld von der Gebietskrankenkasse gewährt. Nach der Kur mit der Krankenstandsbescheinigung beim AMS vorsprechen. Der Arbeitslosen(Notstandshilfe)bezug wird für den Zeitraum des Krankenstandes unterbrochen.
Die Versicherungsleistung besteht auch während der Kur!



7.09.2009 um 11.04 Uhr von. W. - Volksanwalt u. Rechnungshof-Beschwerde!


ZUR INFO und NACHAHMUNG EMPFOHLEN:

1) am 7.9.2009: Termin beim Volksanwalt. Beschwerde und Unterlagen über 3 zugeteilte Kurse in 7 Monaten (VwGH-Urteil: Kosten nicht gerechtfertigt)
Ich informiere ihn über dei Rechtsbruchpraktiken vom AMS Esteplatz

2) Beschwerde an BUNDESRECHNUNGSHOF über Verschwendung von Steuermitteln (Übermittlung von Zwangszuweisungen)
Adresse siehe unten

Bitte scheut Euch nicht, offiziell Beschwerde bei diesen Organisationen einzulegen, damit niemand sagen kann, es sei eh alles in Ordnung! DRUCK MACHEN! (5.09.09)


7.09.2009 von. L. P. - Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll.


Mein Mail vom 02.09.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann kam im Nov. 2008 nach Österreich. Hat 3 Teile des
Deutschintegrationskurses gemacht und im März 2009 zu arbeiten als
Malergehilfe Teilzeit begonnen. Den Deutschkurs macht er nun im Dezember
fertig.
Da der Malerbetrieb in den Wintermonaten keine Aufträge hat werden die MA
stempeln geschickt. Meine Frage ist nun hat mein Mann anspruch auf
Arbeitslosengeld? Weil er ja erst seit 21.03.2009 arbeitet?
Die zweite Frage wäre - wir würden über die Feiertage Weihnachten, Neujahr
nach Bosnien fahren - darf er das überhaupt wenn er "stempeln" ist?
Bitte dringend um Info!
Vielen Dank!

>Ihre Anfrage bezüglich Anspruch auf Arbeitslosengeld
Sehr geehrter Herr Piralic!
Anbei die Information zur Erfüllung der Anwartschaft lt
§14 AlVG (1) Bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 24 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war. Handelt es sich jedoch um einen Arbeitslosen, der das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, ist die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld auch dann erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 26 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice<

Ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll. Seit mein Mann da ist habe ich um jeden Euro gekämfpt bis er zu arbeiten begonnen hat und jetzt droht mir wieder ein Leben das nicht lebenswert ist.
Ich hab auch keine Ahnung ob ich irgendeine finanzielle Unterstützung bekommen kann. Wir werden finanziell keinen Winter mehr ohne das zweite Einkommen überstehen können. Wohnbeihilfe bekomme ich auch nicht. Mir wurde schon im Jahre 2008 der Antrag abgelehnt. Mein Mann würde wirklich gerne arbeiten - aber wo wenn er noch nicht so gut Deutsch spricht - er lernt zwar fleisig aber diese Sprache kann man nicht einfach so erlernen. Ich bin am verzweifeln, kann nicht mehr schlafen und nichts essen - meinem Mann will ich nicht meine ganzen Sorgen zeigen weil er sich so schon schwer tut.
Wissen Sie vielleicht was ich noch machen kann? Ich wäre um irgendeine Antwort sehr dankbar.

Freundliche Grüße, (2.09.09)

Antwort:
arbeitslose müssen sich für auslandurlaub vom AMS abmelden!
wie alt ist ihr mann?
die auskunft vom AMS ist richtig!
gehen sie aufs sozialamt und holen sie sich unterstützung! richtsatz ca. 1150 euro zu zweit! und genieren sie sich nicht! wenn es knapp ist, dann bitten sie bei der caritas um hilfe! einkaufsgutscheine - miete, strom ev. per erlagscheine - ev. bargeld!

7.09.2009 um 12.39 Uhr - von. L. P.
Hallo,
Leider ist mein Mann über 25 Jahre somit muss er 52 Wochen vor beantragung beschäftigt sein.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Natürlich können Sie gerne den Eintrag veröffentlichen - jeder der in so einer Lage ist soll sich informieren könne.
Ich versuche ihn nun über die Wintermonate eine befristete Stelle zu suchen, sollte dies ohne Erfolg bleiben werde ich Ihren Ratschlag befolgen.
Vielen Dank! Freundliche Grüße,



5.09.2009 um 21.51 Uhr - von Z*. - vorläufige Einstellung der Bezugssperre aufgehoben


Lieber Herr Moser,

danke für Ihre Info und die rasche Hilfe! Ich bin mit den Infos aus Ihrer Antwort zum AMS gegangen und die Folge war, dass man die vorläufige Einstellung der Bezugssperre aufgehoben hat!

Herzlichen Dank!
Z*.



5.09.2009 um 11.40 Uhr - von M. H. - "Deppenkurs bis zum Übergangsgeld?"


Guten Tag!
Äußerst interessante Seite!
Ich habe eine kurze Frage:
Im November könnte ich Übergangsgeld (bei Notstandshilfenbezug) beantragen.
Jetzt habe ich allerdings eine Aufforderung zur Teilnahme einer Info Veranstaltung Mentor GmbH & Co Beginn 5.10.09 erhalten.
Da ich meinen behinderten Gatten dzt.Pfl.St.4 und Erhöhung eingeklagt, betreuen muß stellt sich für mich die Frage ob ich ev.an einer 30 Stunden Maßnahme oder zu Zeiten wo ich anwesend sein muß teilnehmen muß.

Eine weitere Frage von mir:
Die Höhe meines Bezuges hat sich seit Jahren nicht verändert. Habe ich da etwas übersehen, oder bleibt sie immer gleich? Ich bezahle damit meine Miete und damit ist sie weg.
Das Übergangsgeld wird doch aufgrund von Arbeitslosengeld aus dem um 25% erhöhtem Grundbetrag errechnet, oder irre ich mich da?

Vorerst vielen Dank für eine Antwort! (4.09.09)

Antwort:
die kurse sind pflicht jedoch ist aufklärung und parteiengehör ebenfalls
pflicht!
ansonsten erfolgreiche berufung nach sperre! der zeitaufwand füllt ev. die Lücke zum Übergangsgeld!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema


wegen der pflege bräuchten sie ev. pflegefreistellung vom hausarzt - ev.
bekommen sie eine und können den kurs bis zum übergangsgeld rausschieben!
arztbestätigung dann wenn kurs anfängt - ("kurz davor!)!
In ihrem Fall werden die "Zwangs"-Kurskosten beim Fenster rausgeschmiessen!

Übergangsgeld
...... errechnet sich aus dem Grundbetrag des Arbeitslosengeldes plus 25
Prozent.
(ohne Gewähr)

4.09.2009 um 19.07 Uhr - von M. H. - 20 Stunden zur Verfügung stehen - auch für Kurse
Hallo Christian!

Vielen Dank für die Antwort!
Ich muß dem AMS ohnehin nur 20 Stunden für Arbeit zur Verfügung stehen. Daher auch meine Frage ob das auch für Kurse gilt.
Ob Mentor Gmbh ein Zwangsmaßnahme oder Deppenkurs oder Verleihfirma ist weiß ich nicht.

Bekomme ich auf Wunsch eine Aufklärung beim AMS?
Der Brief kam einfach ohne Stempel mit der Post.

Sie dürfen unter Initialen veröffentlichen.

Antwort:
20 stunden gilt auch für kurse!
natürlich bekommen sie aufklärung auf wunsch - wäre die pflicht des AMS!

wenn sie nicht aufgeklärt wurden - dann haben sie aber einen grund der bei berufung erfolgreich ist - sollten sie eine sperre wegen kurs-verweigerung bekommen-

über alles was sie wissen möchten lassen sie sich aufklären - "berufswunsch" "zukunft" bezogen - besser aber übers übergangsgeld! reden sie mit dem AMS darüber! lassen sie sich unterstützen! auch mit dem vorgesetzten ihrer beraterIn sollte es keine einsicht geben!

besuchen sie den Infotag oder Vorstellungstermin von Mentor um zu erfahren um welche art von "kurs" es sich handelt! ist für eine ev. Berufung wichtig!
Aufsuchende Vermittlung wäre freiwillig!
(ohne gewähr)


4.09.2009 um 12.50 Uhr von. C. - Volksstimmefest (Sa.5. + So. 6.09.) mit AMSand


AMSand www.amsand.net beim Volksstimmefest im Wr.Prater - 1020 Jesuitenwiese ( Sa.5. + So. 6. Sept. 2009 ) http://www.volksstimmefest.at

4.09.2009 um 11.40 Uhr - von C. N. - Deppenkurs anstatt "Qualifizierungsmodul"
"Ich weine oft, kann nicht schlafen, stehe morgens voller Angst auf."


Ich bin seit 3 Monaten arbeitslos und schon verzweifelt. Ich wünsche mich in den Sklavenjob zurück, den ich geschmissen habe.
Gestern hatte ich einen AMS-Termin:
Die Beraterin meinte ich bräuchte DRINGEND einen Kurs im Rechnungswesen.
Sinnlos. Ich brauche noch 6 Monate Praxis um die 2. Teilprüfung zum Buchhalter machen zu können. Dann mach ich den Bilanzbuchhalter.
"Ach ja, sie haben ja gar keine Ausbildung!"
Doch. Habe einen Kurs - mit Bravour- absolviert, der einer HAK-Ausbildung entspricht. Vielleicht bräuchte ich ein bißchen Büro-Englisch. Geschäftsbriefe verfassen und so.
Die Beraterin ist aus dem Häuschen. Sie findet sofort einen Kurs.
Auf welchem Niveau?
Da machen Sie einen Test.
Klingt vernünftig. Bieten die Büro-Englisch an?
Ja, ja, die haben verschiedene Kurse. Telefonisch vereinbart sie einen Termin zum Infotag. Gibt meine Sozialversicherungsnummer durch.
Wozu frage ich mich?
Sie überreicht mir die Betreuungsvereinbarung. "Zu Hause gut durchlesen!"
Mach ich, da steht: keine Ausbildung, wenig Englischkenntnisse, benötigt Beratung hinsichtlich Qualifikation. SO EINE SCHEI**E! Nach der Recherche im Internet, der zweite Schock: BEST "Fit for Business" bietet kein Büro-Englisch an. Dafür Personalbereitstellung.
Ich hab schon viel mit meinem Mann durchgemacht (sag nur Phönix), jetzt bin ich dran. Ich weine oft, kann nicht schlafen, stehe morgens voller Angst auf. Was fällt denen als nächstes ein? Werde ich in einen Deppenkurs gedrängt? In eine Leihfirma? Bitte sag mir: Kann ich mich gegen die Betreuungsvereinbarung noch wehren? (Werde am Kurs nicht teilnehmen, weil meine Englischkenntnisse NICHT gering sind.) Wie bekomme ich eine neue Beraterin? Und wie den Kurs am bfi (ganztägig, AMS-tauglich), den ich möchte? Bitte hilf mir. Lieben Dank im Voraus!
(2.09.09)

Antwort: Begleitperson zum AMS mitnehmen! Wirkt Wunder!
Besuchen sie den Vorgesetzten ihrer BeraterIn und bringen sie eine Beschwerde, bez. der falschen Aufklärung des Kursinhalts, ein!
Das AMS ist verpflichtet die arbeitslosen Personen (richtig) aufzuklären und Parteiengehör zu gewährleisten! - Sie haben das Recht zur Stellungnahme!
Begleitperson mitnehmen!
Bei der Gelegenheit verlangen sie den selbstgewählten Kurs!
Muss mind. 28 Tage dauern - ca. 20 Std. die Woche - Tageskurs sein und 2-3000 Euro kosten! Holen sie sich die Unterlagen vom BFI - zum Vorgesetzten-Termin mitnehmen!

Wenns "Nein" heisst beschreiten sie den Formalweg
Begehren-Formular verlangen, ausfüllen und abgeben! Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen oder eingeschrieben aufgeben!
( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung Begehren, für Instanzenweg, abgeben!

Ansonsten besuchen sie den Infotag oder Vorstellungstermin um zu erfahren um welche Art von Kurs es sich bei BEST "Fit for Business" handelt! Aufsuchende Vermittlung wäre freiwillig!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

(ohne Gewähr)

Bei Probleme Beschwerden unbedingt an mehrere Stellen senden - mit Aufklärung der Medien,



4.09.2009 um 11.08 Uhr - von E. N. - Hier möchte ich kurz mitteilen wie es mir seit 27.02.08 ergangen ist.


Hallo Christian

Hier möchte ich kurz mitteilen wie es mir seit 27.02.08 ergangen ist.

Laut PV konnten bei mir bis zum Feststellungszeitraum 1. Jänner 2009 insgesamt 426 Versicherungsmonate ermittelt werden.

Am 27.2.2008 bin ich dann, bildlich gesprochen, vom vielen Arbeiten zusammengebrochen (ich war seit 1.12.97 ? 31.03.09 in einem namhaften
Software-Unternehmen tätig). Außerhalb der Firma hatte ich, von mir gänzlich unbemerkt, schon lange keinerlei sozialen Kontakte mehr, ich hatte nur mehr meinen Job im Kopf. Sept.-Okt.08 hatte ich 8 Wochen im Otto-Wagner-Spital an einem Psychosomatikturnus teilgenommen (Horror!!!), davor und danach machte ich Einzel ?und Gruppentherapien (PRIVAT bezahlt ? bei Einzeltherapie bekomme ich einen läppischen Zuschuss von der WGKK) ? zur Zeit bin ich nur mehr in Einzeltherapie.

Ich musste während des Krankenstandes monatlich zur Kontrollärztin der WGKK , ich war schwer depressiv und hatte unter Angstzuständen zu leiden ?
obwohl oder gerade weil ihr das bekannt war, hatte sie mich immer wieder unter Druck gesetzt und ihre ?Psychospielchen? mit mir gespielt ?
u.a. schrie sie mich an und meinte ich sei überhaupt nicht mehr arbeitsfähig, ich soll doch endlich um Pension ansuchen - dann im Dezember 08 ein neuerlicher Zusammenbruch ? ich konnte diesem Druck, den die Kontrollärztin auf mich ausübte, nicht mehr standhalten ? Kommentar der Kontrollärztin ?Setzen sie sich draußen hin und beruhigen sie sich wieder! Diese Kontrolltermine waren für mich ein Horror und haben mich zusätzlich viele extra Einzeltherapiestunden gekostet!

Letztendlich suchte ich um Berufsunfähigkeitspension an, da ich der Meinung war, ich benötige etwas Zeit um meinen psychischen Zustand noch etwas zu festigen ? diese wurde jedoch von der pv abgelehnt.

Wenn ich heute unseren FM Erwin Pröll höre, fühle ich mich schlicht gesagt "verarscht". Eines weiss ich ganz sicher - ich bin 52 - für mich ist jetzt die Zeit gekommen um für "ALLE" zu kämpfen - ich habe die Kommentare zum Sommergespräch mit Pröll in unseren Tageszeitungen gelesen - meine Kritik
- alle haben sich hinter nicknames verschanzt (zumindest in der Krone) - ich wünsche mir Kritiken unter dem vollen Namen - Nicknames werden nie und nimmer von der Politik erstgenommen - darum bitte Mut an alle, die in Tageszeitungen Kommentare abgeben - weiters bin ich der Meinung, dass weder Ingrid Thurnher noch andere bzw. CoInterwiewer soviel Aufmerksamkeit verdienen, hier sollte das Augenmerk hauptsächlich auf dem zu intervieten Gast liegen.

Erwin Pröll hat sich klar und deutlich gegen Menschenrechte ausgesprochen - weiters wird Erwin Pröll die "kranken" Kassen beobachten, allerdings hat er sich nicht dazu geäußert ob er ebenso die Banken beobachtet denen er unser Steuergeld in den Arsch geschoben hat. Pröll war auch gegen Steuererhöhung - er hat nicht gesagt dass "versteckte" Steuererhöhungen wie u.a. bei der Mineralölsteuer, Vignettensteuer,..... Energiesteuer...etc. uns bevorstehen werden - Pröll glaubt nach wie vor, dass er die "Kleinen" verarschen kann und den grossen Reichen damit einen Gefallen tut - dieser Mann ist mitsamt seinem Onkel Erwin Pröll unwählbar - wir wollen weder eine Vetternwirtschaft noch eine Freunderlwirtschaft -
ich hoffe und wünsche mir, dass alle Menschen begreifen, dass Sie es bestimmen wer unser Land in Zukunft regieren wird und vor allem, dass Sie nie wieder auf Wahlversprechen reinfallen werden

Christian ich danke dir, dass du uns allen die Gelegenheit gibst uns über unsere Erfahrungen hier auszutauschen - ich wünsche dir und uns noch viel Kraft und Engagement.
Liebe Grüße E.N.

Wenn du möchtest, kannst das veröffentlichen - auch gekürzt ... das überlasse ich dir!
zu meinem Bericht vom 30.7.09/09.54 (3.09.09)


2.09.2009 - von D. S. - Schreiben der WGKK, dass meinem Antrag doch stattgegeben werde!
Erfolgserlebnis der SoNed-"Philosophie"!
Jede(r) die um ihr Recht kämpft, kämpft auch um die Gerechtigkeit "Aller"!
Dabei unterstützt SoNed und/mit weitere Initiativen! Dank an D. S.


Arbeitslosen Rezeptgebührenbefreiung verwehrt - AKNÖ deckt auf: (1.09.09)

Hallo Christian,
hab vielen lieben Dank für Deine Info bezüglich Rezeptgebührenbefreiuung. Wollte Dir ja schon längst schreiben und auch den anderen Menschen folgendes mitteilen: Ich habe an die WGKK geschrieben und mein Antrag wurde natürlich abgelehnt. Habe aber nicht aufgegeben und mich an die AKNÖ an Herrn Mag. Fraunbaum gewandt. An dieser Stelle möchte ich mich auch herzlichst bei ihm bedanken, denn er hat sich sofort für mich eingesetzt und meinte, in meinen Fall, steht mir eine Rezeptgebührenbefreiuung auf jeden Fall zu. Nach mehrmaligem Weigern der WGKK und androhender Klage seitens der AKNÖ (da ja wie gesagt schon ein Urteil aus dem Jahr 2005 besteht) bekam ich ein Schreiben der WGKK, dass meinem Antrag doch stattgegeben werde. Herr Mag. Fraunbaum beklagte, dass leider nur wenige Menschen Bescheid wüssten, die unterhalb der 901,00 Euro Grenze fallen, selbstverständlich ein Anrecht auf besagte Befreiung hätten und er war sehr froh, dass ich mich an ihm gewandt habe. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich auch nur aufgrund Deiner Seite überhaupt darauf gekommen bin, Anspruch darauf zu erheben. Immerhin hab ich sämtliche Rezepte vom Arzt nicht einlösen können, denn war ich mal krank, macht das bei 4 Medikamenten immerhin fast 20,00 Euro aus – und die hatte ich nicht. Natürlich muss ich dazu sagen, dass ich froh bin, wenn ich gesund bin und weder Medikamente, noch Arztbesuche brauche.

Hier noch Mal ein großes Dankeschön an Dich und die AKNÖ – ohne Eure Hilfe – wäre ich niemals zu meinem Recht gekommen.

An alle die nicht mehr als 900,00 Euro Notstandshilfe beziehen: Bitte bedenkt: dass für die Rezeptgebührenbefreiung das Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage gilt, die Ausgleichszulage 14mal jährlich ausbezahlt wird und das Notstandshilfegeld/Arbeitslosengeld nur 12mal – daher die Gesamtsumme (des Jahreseinkommens) durch 14 dividiert wird !! Also kommen die meisten unter die 900,00 Euro – Grenze !!!

Liebe Grüße (1.09.09)

SoNed-Eintrag von D. S. vor ca. einem halben Jahr! - wurde jedes Mal von der WGKK abgewiesen,
>Vielen lieben Dank für Deine Hilfe. Ich bin so froh, dass es diese Seite gibt und Du Dich mit aller Kraft für uns einsetzt. Erst durch Deine Seite habe ich erfahren, dass ich doch Anrecht auf z.B. Rezeptgebührenbefreiung habe (wurde jedes Mal von der WGKK abgewiesen, da ich „zuviel“ Notstandshilfe habe) Antrag ist schon gestellt. Habe an Sozialminister Hundstorfer geschrieben, Deine Flyer ausgedruckt. Beim letzten Kurs stand auch so ein Mitbetroffener abseits. In der Pause hab ich mit ihm gesprochen, er war sehr deprimiert, er dachte er müsse alles über sich ergehen lassen, da ihm sonst Sperre droht. Ich hab ihm ein wenig Mut gemacht und ihn auf Deine Seite verwiesen. Er war ganz verwundert, dass auch er Rechte hätte und hat mir versprochen, da gleich nachzusehen. Mich hat es gefreut, als ich ihm ein Lächeln abgewinnen konnte.
Liebe Grüße<

Arbeitslose bis 901,13 Euro von der Rezeptgebühr befreit? (17.02.09)



2.09.2009 um 11.03 Uhr - von Da*. - Kriterien der Schulungen?


Nach welchen Kriterien werden eigentlich die Leute ausgewählt, die in Schulungen gesteckt werden?
Sind das solche, die eher noch Chancen am Arbeitsmarkt hätten?
Oder sind das solche, die man ein bissl kontrollieren will, ob sie eh nicht schwarz arbeiten?
Oder solche, die irgendwie arbeitsunwillig wirken, und denen man einen \"geregelten Tagesablauf\" aufzwingen will?

Kriegt man noch Weiterbildungen vom AMS bezahlt? Oder werden die nur bezahlt, wenn eine gewisse Aussicht auf einen Job besteht? (1.09.09)

Antwort:
Kriterium richtet sich nach der Statistik! Verhindert Langzeitarbeitslosigkeit - nach Ablauf eines Jahres oder halben Jahres müssen die Betroffenen in einen Kurs!
Und der Arbeitslosenstatistik insgesamt! Werden die Deppenkusteilnehmer nicht als arbeitslos gezählt!

Hunderte Millionen werden für diesen realitätsverweigernden, krankmachenden Wahnsinn ausgegeben! Gleichzeitig verhindert dieses System/diese Arbeitsmarktpolitik die tatsächliche Qualifizierung der Betroffenen, weil die im vorhinein billigst gebuchten Deppenkurse/Mobbingkurse gefüllt werden müssen und das Geld für Sinnvolles hier verschleudert wird!

Oder doch nicht verschleudert und dient es dem Kalkül einer bestimmten Ideologie?



1.09.2009 um 11.29 Uhr - von I. V. - Veranstaltung! u.a. über Datenschutz!
Dr. Pochieser am 11.9. im Amerlinghaus! - "(Pflichttermin für "Wiener")"


Einladung

dürfen's denn das?
AMS-Dienstleister übermitteln Daten an ihre Auftraggeber - Was müssen sie?
Was dürfen sie?
und vor allem: Was müssen Arbeitslose darüber wissen!?

mit RA Dr. Pochieser

Freitag, 11. September 2009 um 15 Uhr

Das Erleben in der Arbeitslosigkeit

Lesung und Diskussion
Maria Hintersteiner hat in ihrer Diplomarbeit Interviews und Texte von
Erwerbsarbeitslosen analysiert.
Diskussion zu Proaktivität und Zeitgestaltung, Schuldgefühlen, Nix-Tun,
Horizonterweiterung und noch mehr.

Freitag, 6. November 2009 um 18 Uhr

Ort: Amerlinghaus ("Galerie") 1070 Wien, Stiftg. 8
Diese Veranstaltungen werden gemeinsam mit Wr. Arbeitsloseninitiativen
organisiert.
Wir hoffen auf Eure aktive Beteiligung !

Beratung für Erwerbsarbeitslose
AMSand: Donnerstag ab 18 Uhr - Amerlinghaus oder amsand.office@aon.at
Arbeitslosennetz: kontakt@arbeitslosennetz.org od. 0676 3548310

entschleunigung und orientierung - institut für alterskompetenzen
www.alterskompetenzen.info



1.09.2009 um 10.45 Uhr - von Re. - Muss ich die Existenzgrundlage von Trendwerk erwirtschaften?


Ich bin demnächst zu einer "vorbereitungsmaßnahme für Trendwerk (SÖBÜ 2009)" vorgeladen, sie gilt als Kontrolltermin.
Darf ich, so mir das geboten erscheint, ein Diktiergerät zücken und den Berater/Betreuer/Trainer etc fragen, ob er etwas dagegen hat, wenn mein kleiner Freund aufzeichnet?
Sollte er/sie ablehnen, ist es sinnvoll einer aktenkundige Niederschrift über das Gespräch zu verlangen. Etwa unter der Begründung, ich möchte meine sozialrechtliche Situation von Dritter Seite prüfen lassen und benötige dafür beweiskräftige Unterlagen.
Hilft der Hinweis, daß ich mich nicht zur Zielgruppe der SÖB rechne, da ich zwar längere Zeit arbeitslos bin, aber meine Produktivität darunter nicht gelitten hat. Auch wurde ich ohne persönlichen Kontakt oder "Anamnese" meiner Arbeitsfähig- &Willigkeit zu dem Termin bestellt, beim letzten termin mit meinem Berater war von Trendwerk etc keine Rede.
Danke für Hinweise; und ja es drängt!

PS: Ich werde keine Verträge unterschreiben, die mir rechtswidrig oder unvorteilhaft erscheinen. Insbes. kein nicht-KV-besoldetes Praktikum akzeptieren.
Selbstverständlich fertige Gedächtnisprotokolle bzw. Mitschriften an. (31.08.09)

Antwort:
Ja, fragen sie nach - mal sehen ob ihm/ihr das gefällt! Die TrainerInnen sollen schön langsam auch das Gefühl bekommen, dass die Öffentlichkeit mithört und mitbekommt, dass dieses "COACHING" auf einer realitätsverweigernden "Theorie" aufgebaut ist!
Und so psychische Schäden, durch ungerechte ("verstaatlichte") Schuldzuweisungen, bei den betroffenen Menschen auslösen! (In keine vorhandene Lösungsmöglichkeit hetzen!)
>Ca 350 000 Arbeitslose nach gefälschter Statistik auf ca. 27 000 offene Stellen!
Wobei der Rechnungshof anmerkt, dass es zu Doppelmeldungen bezüglich offenen Stellen kommt! Fachkräftemangel: Rechnungshof kritisiert Erhebung
Unerträglich! "Einige hunderttausend Arbeitslose auf "keine" freien Arbeitsstellen" und das AMS zwingt Arbeitslose in Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse weil ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse für den Arbeitsmarkt abgehen?!
Ebenso laufend in unseriösen "Firmen/Vereine"!
"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf"
- Oder in die "Gesundheitsstrasse" um sie für krank zu erklären!<
(`?´BBRZ:)!(: = soviel wie Grusel*!)

Sie sind verpflichtet die Existenzgrundlage von SÖB (= Neoliberal"Ökonomischen"Betrieben) Trendwerk, Jobtransfair und wie die Schmarotzer alle heissen mögen, und deren MitarbeiterInnen zu erwirtschaften, ansonsten wird ihre Existenzgrundlage per Bezugssperre vernichtet!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema


Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Diskussion um Gründung eines Betribsrats könnte/würde SÖB nervös machen!

Betriebsrat RA.

Der Begriff: "Schmarotzer", anhand Kopf`s (ÖVP) Forderung der Arbeitspflicht für Arbeitslose, neu definiert!


1.09.2009 um 0.30 Uhr - von L. - Arbeitslosen Rezeptgebührenbefreiung verwehrt
AKNÖ deckt auf:


2009-04-09 / 11:44:48 / Arbeiterkammer Niederösterreich

AKNÖ deckt auf: Arbeitslosen Rezeptgebührenbefreiung verwehrt
Utl.: Staudinger fordert Umsetzung des
Verwaltungsgerichtshofentscheids =

Wien (AKNÖ) - Für Personen, die 14 mal ein Einkommen im Jahr beziehen, gilt bei der Rezeptgebührenbefreiung eine andere Berechnung als für jene, die 12 mal im Jahr ein Einkommen erhalten, wie etwa Arbeitslose. Doch die Realität schaut anders aus. Die AKNÖ fordert sofortige Abhilfe.

Personen, die 12 Einkommen pro Jahr beziehen, sind laut Verwaltungsgerichtshof von der Rezeptgebühr befreit, wenn sie monatlich nicht mehr als 900 Euro erhalten. Bei der AKNÖ haben sich Betroffene gemeldet, denen die Befreiung durch die Sozialversicherung verweigert wurde. AKNÖ-Präsident Staudinger fordert den Hauptverband der Sozialversicherungsträger auf, die Krankenversicherungsträger zur
Respektierung der Verwaltungsgerichtshofsentscheidung zu drängen.

Doris S. ist arbeitslos und bezieht Notstandshilfe. Sie bekommt 838, 20 Euro monatlich, 12 Mal im Jahr. Damit muss sie von der Rezeptgebühr befreit werden. Ihr Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Sie wandte sich an die AKNÖ. "Frau S. steht eine Befreiung von der Rezeptgebühr eindeutig zu. Sie bleibt unter der Grenze von 900 Euro. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes von 2005, ist bei Menschen deren Einkommen nur 12 mal ausbezahlt wird, der höhere Richtwert von 900 Euro heranzuziehen, weil sie nur 12 Monatsgehälter erhalten statt 14", erklärt Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum. AKNÖ-Präsident Josef Staudinger meint dazu: "Die Rezeptgebühr beträgt immerhin 4,90
Euro pro Medikament. Insbesondere in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit darf die Missinterpretation einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes nicht dazu führen, dass sich Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, ihre Medikamente nicht mehr leisten können. Deshalb fordern wir vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes endlich umgesetzt wird. Nach vier Jahren ist das hoch an der Zeit."

Rückfragehinweis:
AKNÖ Sozialrecht
Mag. Josef Fraunbaum
Tel.: (01) 58883-1418
http://noe.arbeiterkammer.at

2.09.2009 - von Doris S. - meinem Antrag doch stattgegeben!



31.08.2009 - von S.P. - - Gedanken über die Wahlen in Saarland, Sachsen & Thüringen... (Erstarkung der Linken)


Gedanken über die Wahlen in Saarland, Sachsen & Thüringen...

Die Richtung erscheint auf den ersten Blick gut, allerdings spreizen sich bereits am Wahlabend alle Beteiligten gegen eine Zusammenarbeit mit den \"Linken\", die wohl in diesem Sumpf als die einzig mögliche Alternative scheinen.
Aha. Ach ja. War das nicht Rot-Grün (!!!) unter Schröder, die Harz 4 für unsere Nachbarn eingeführt haben?
Warum verkünden bereits jetzt alle s.g. \"etablierten Parteien\" in den oben genannten deutschen Bundesländern NICHT mit der \"Linken\" zusammenzuarbeiten zu wollen??
Aha?!
Diese Partei hat in Thüringen immerhin +27% (!), sogar im westdeutschen Saarland mehr als 21% erreicht!
Wieder ein sehr deutliches Beispiel dafür, was wohl noch alles passieren muss, bis wir tatsächlich eine Veränderung erreichen; leider sind wir hierzulande selbst davon noch sehr weit entfernt... LG - S.P. (um 0.37 Uhr )

Anmerkung:"politische Alternative um zum "gesunden" Leben zurück zu kehren!"
"Hoffnung"
In Österreich brauchts "endlich" auch eine Alternative!
Eine "Partei" die sich der unteren sozialen Schichten animmt und so auch eine gesellschaftliche Veränderung herbei führt die zum Wohle aller ist!
Z. Bsp. Das
"Grundeinkommen", das gerechtere Verteilung einführt! So auch über die Kaufkraft den wirtschaftlichen Kreislauf aufrecht erhält! Die Menschen aus Abhängigkeiten befreit und den Weg freigibt für persönliche Entfaltung/Entwicklung und Motivationen erzeugt die nicht an materieller Belohnung geknüpft sind! (nicht extrinsisch //Der Belohnung wegen!//, sondern intrinsisch //Der Sache wegen!// motiviert sind! - Wir würden uns wundern, welch positive Energie freigesetzt werden würde! Zum Reichtum der Gesellschaft! bez. Stimmung, Gesundheit, Kriminalität, etc.!
Menschenbilddefinition: Es gibt keinen faulen, sondern nur demotivierte, erkrankte Menschen!)
Und was zu aller Gesundheit beitragen würde! Die Welt wieder entschleunigen, da die Geschwindigkeit von der Wirtschaft vorgegeben ist! - Ein Aktien-System, dass an Profit und immer mehr Profit / "Wachstum" ausgerichtet ist! //Arbeitnehmer einsparen durch Technologie ersetzt und die übrigbleibenden Arbeitnehmer, immer schneller und länger Arbeit verrichten lassen!
Über die erzeugten Arbeitslosen wird dann auch noch Lohndumping betrieben!
Zur Steigerung des Profits!
"Sozialabgaben leisten "nur" die Arbeitnehmer"
Ein System, dass "wenige" immer reicher macht und immer mehr ärmer! - Die Gesllschaft zerstört!
Und diejenigen die immer Reicher werden, werden das nicht nur alleine aus dem Grund weil sie etwas gut können! Nein, der wirtschaftliche Wettbewerb hat an Brutalität zugenommen und macht Verhaltensweisen notwendig die ausserhalb von Ethik und Moral liegen!
Da es bei den Teilnehmern der Mannschaften (Firmen) um Existenzsicherung, ev. auch für die Familie, handelt, sind sie gezwungen dass Team zu verstärken, nirgends mehr hin sehen, nichts mehr zu kritisieren, nicht mehr selbständig zu denken, keine Überzeugung mehr zu entwickeln, nur mehr das zu tun was aufgetragen wird! Schnell und sauber! (Sensibilität, Empathie = emotionale Intelligent ist per-se verboten!)
Jede Linie entwickelt sich effizient und "besser" weiter auch in negativer Richtung!
Wo soll es hingehen mit permanentem Wachstum ("für Wenige")
Schauen wir die Konsequenzen an - Kriminalität, psychische Erkrankungen, Hass, Neid gegenüber Feindbilder (aber nicht mehr nur - auch in eigenen Familien!????! / Freundschaften etc.) Und schmerzhaft "Nur mehr" Lügen, Unaufrichtigkeit, Oberflächlichkeit, etc. So entwerten wir uns selbst! = auch diese Konsequenzen entwickeln sich "erfolgreich" weiter!
Eine Entwicklung in negativer Richtung wird durch Konsequenzen/Katastrophen gestoppt / aufgelöst!
Deshalb müssen wir vorher noch die Kurve kratzen! Und deshalb brauchts auch in Österreich eine politische Alternative um zum "gesunden" Leben zurück zu kehren!

Lasst uns nicht aufgeben!

"
Ein wenig Bescheidenheit bringt uns in eine lebenswerte/liebenswerte Welt!"

So kommen wir zu einer gesunden harmonischen Gemeinschaft.


31.08.2009 um 12.41 Uhr - von Z*. - Rechtswidrige Bezugssperre mit rechtswidriger Abmeldung von der Krankenkassa!


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Ihre Seite beim Suchen im Internet gefunden. Um ehrlich zu sein, bis gestern glaubte ich eigentlich, dass das AMS soweit rechtstaatlich agiert. Leider muss ich realisieren, dass das, was Sie schreiben wahr ist und dort absolute \"Schweineren\" passieren. Aber wahrscheinlich glaubt man es erst, wenn man selber betroffen ist. Ich bitte Sie um Hilfe bei folgendem Problem: Mir wurde der Bezug vorübergehend eingestellt, weil ich angeblich einen Brief nicht behoben habe. Die Post sagt mir aber , dass kein eingeschriebener Brief für mich gekommen ist. Was aber noch schlimmer ist, ich musste auch fesstellen, dass ich von der Krankenversicherung abgemeldet bin. Ich war schon beim AMS - das hat aber nichts gebracht. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ist die Abmeldung von der Gkk rechtmäßig und was kann ich dagegen tun? Besonders amüsant ist ja, dass ich den Brief von der Einstellung Ende dieses Monats bekommen habe, dazwischen auch einen Kontrolltermin hatte, Bewerbungsauff!
orderungen erledigt habe und jetzt im nachhinein ab 01.08. keinen Bezug bekommen soll.
Ich bitte Sie dringend um Rat! Danke!!!

Antwort:
Rechtswidrige Bezugseinstellung wie rechtswidrige Abmeldung von der KK.

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Die Versicherungsleistung bleibt trotz Bezugssperre aufrecht

Rechtswidrige Abmeldung von der Krankenversicherung!

Was ist zu tun bei widerrechtlicher KK:-Abmeldung

Wenn der Bescheid kommt, sofort in Berufung gehen! In diesem muss angegeben sein, warum ihnen der Bezug gesperrt wurde?
Und gehen sie mit dem Problem zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn! Begleitperson mitnehmen wenn möglich! Die Postauskunft bestätigen lassen / belegen!
Bitte um Rückmeldung!

2.09.2009 um 11.03 Uhr - von E. N. - oder gibts diesen Rechtsstaat gar nicht mehr ....
Hallo Christian,
mit Entsetzen lese ich immer wieder über rechtswidrige Bezugssperren. Meiner Meinung nach gehören Buchinger und Kopf schon lange wegen Betrug auf die Anklagebank - denn wenn mir etwas absichtlich vorenthalten wird, was mir gesetzlich zusteht - in vielen Fällen wie hier immer wieder zu lesen - Arbeitslosengeld,..... dann ist das in meinen Augen \"Betrug\" und Betrüger kommen in einem Rechtsstaat auf die Anklagebank - äähhmmm oder gibts diesen Rechtsstaat gar nicht mehr .... (1.09.09)


31.08.2009 um 12.16 Uhr - von M. - Willkür der BeraterInnen!
- "Inkompetenz/Dummheit/Peinlichkeit!"


Hallo Christian!
Vor kurzem hab ich dir ein mail geschickt, dass mich das AMS zur Zeit in Ruhe lässt - da hab ichs wohl verschrien . . .

Kurz zu meinem "Fall" - ich arbeite geringfügig im Behindertenbereich, mache im kommenden Halbjahr diverse Kurse (vom AMS und WAFF bewillingt) zwecks Aufschulung. Und siehe da, letzte Woche flattert mir per Post ein Stellenangebot ins Haus. Ab sofort als Karenzvertretung soll ich mich bewerben. Ich rufe also beim AMS an, möchte mit meinem Berater sprechen - die superunfreundliche Dame in der Service Line teilt mir mit, dass sie mich nicht mit ihm verbindet, ich soll ihr sagen, worum es geht.
Ich erkläre also meine Situation, worauf sie meint, ich muss mich bewerben, sonst krieg ich kein Geld mehr. Ich vesuche zu erklären, dass es doch widersinnig ist, mich in ein WAFF-Coaching zu schicken und mir Kurse zu bewillingen, wenn ich die dann eh nicht machen kann. Die Antwort dieser Dame war, das ein Job wichtiger als ein Kurs ist und darum muss ich mich vorstellen gehen. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass mir alle Kurse vom AMS bewilligt wurden, ich mich überall schon angemeldet habe und bei Nichtteilnahme Stornogebühren zahlen muss. Antwort, das ist halt so. Ich habe dann nochmal gefragt, was der Sinn ist, mich ins Coaching zu schicken, mich mühsam diverse Einzelkurse suchen zu lassen (deren
Zeiten ja auch mit den Betreuungszeiten meiner Kinder übereinstimmen müssen) ,Kostenvoranschläge in ganz Wien einsammeln zu lassen, mir das alles dann zu bewilligen und mir dann dieses Stellenangebot samt Auskunft zu geben. Die Antwort der AMS-Dame war, die Kurse sind wichtig zur Aufqualifzierung. Echt, ich bin mir vorgekommen, wie in einem schlechten Film! Hab sie wieder gefragt, wie ich mich denn aufqualifizieren soll, wenn ich an den Kursen nicht teilnehmen kann,
falls ich die Stelle als Karenzvertretung bekomme und annehmen muss? Sie hat das Gespräch beendet mit den Worten " Sie müssen sich vorstellen gehen, sonst kriegen sie kein Geld mehr von uns."
Nach einer halben Stunde hab ich nochmal bei der Service-Line angerufen, und bin glücklicherweise an eine andere Dame geraten. Die hat versucht, mich mit meinem Berater zu verbinden. Da er nicht erreichbar war, hat sie mich zur Vertretung weiterverbunden, ich hab meinen Situation geschildert und die Dame hat gemeint, ich soll das Stellenangebot wegschmeissen, sie hats schon aus dem Computer rausgelöscht. Weils ja unsinnig ist, jetzt einen Job anzunehmen, wenn ich Kurse besuche.

So läufts also - als AMS -Kunde/Kundin bist du der Willkür der BeraterInnen ausgesetzt. Ich kann nur jeder/jedem den Tipp geben, sich nicht mit so blöden Meldungen abwimmeln zu lassen, sich zu wehren.
Danke, Christian für deine Seite - sie ist eine Bereicherung und Hilfe für alle, die mit dem AMS zu tun haben!

Viele liebe Grüsse, M.

PS: du kannst das gerne mit Initialen veröffentlichen.



31.08.2009 um 8.04 Uhr - von Jü. - Berufsschutz/Entgeltschutz


S.g. Herr Moser..
Ich habe mir die SÖB Richtlinien ein wenig durchgelesen.
unter anderem bin ich auf die Kollektiventlohnung? gestossen(1000.-)
Jetzt stellt sich mir jedoch die Frage, ob bzw. wie dies mit dem traurigem Rest des Berufsschutzes vereinbar wäre ?? (80% bzw. später 75% des zur Bemessungsgrundlage herangezogenen Letztverdienstes)
was wenn man lt. Berufsschutz/Entgeltschutz trotz der 75% Grenze mehr als 1000.- verdienen müsste ?? muss man dann den SÖB akzeptieren, oder bekommt man dann mehr als 1000.- oder gibts dann nur Teilzeit ??
vielen Dank lg Jü.

Antwort:
Die ersten drei Monate ca. besteht der Schutz - "In der Zeit wird nicht an SÖBs vermittelt, wenn doch dann freiwillig oder man könnte sich in diesem Sinne dagegen wehren!" Zumutbarkeitsbestimmungen (ohne Gewähr)



30.08.2009 um 8.21 Uhr - von P.F. - Ich möchte an alle Arbeitslosen apellieren, sich dauerhaft und heftig gegen die AMS-Repressalien zu wehren


Danke für diese sehr informative Seite!
Es ist sehr wichtig sich gegen die Willkür der AMS-Mitarbeiter zu wehren. Eine Macht der Mitarbeiter die sich keineswegs aufgrund gesetzlicher Grundlagen ergibt sondern vielmehr an der Persönlichkeit der ausgewählten Mitarbeiter festzumachen ist. Menschen mit hohem Macht und Geltungsbedürfnis, Menschen die entweder auch vorher arbeitslos waren, oder auch sonst keine genauen Berufsvorstellungen haben und dieses kleine Häufchen Macht geniessen und ihre ganze der Persönlichkeit daran hochziehen, was schlussendlich den Arbeitslosen schikaniert. Menschen mit eher geringem Selbstwertgefühl plötzlich mit dieser Funktionsmacht auszustatten ist gefährlich und verantwortungslos dem Arbeitssuchenden und in Not geratenen aber auch den AMS Mitarbeitern gegenüber selber. Leider entspricht diese Vorgehensweise aber der AMS internen Philosophie, eine narzistische Einstellung die zukünftigen Mitarbeitern gegenüber eine ausnützende Position einnimmt und vorwiegend Leute einstellt die aufgrund!
ihrer innewohnenden Persönlichkeitskonstellation solchen Ausbeutungen gegenüber angreifbar sind. Ja, ich gehe sogar so weit und behaupte, dass beim AMS vorzugsweise Personen eingestellt werden die leichte Persönlichkeitsstörungen aufweisen, insbesondere narzistische, histrionische, borderline und Zwangsstörungen. Der Hintergrund dieser Philosophie ist den Anforderungen und hohen Arbeitsdruck gerecht zu werden. Ich möchte an alle Arbeitslosen apellieren, sich dauerhaft und heftig gegen die AMS-Repressalien zu wehren, andernfalls habt ihr schon verloren. Also kämpft und holt euch Hilfe!

Viel Erfolg
PF

Anmerkung:
Wie funktioniert`s Verzeihen! ("Bei schweren Vergehen!")
"Verzeihen im evolutionärem Sinne!" Christian Moser (30.08.09)

"Auch für den einen oder anderen AMS-MitarbeiterIn"



30.08.2009 - von S. - Datenweitergabe!


Hallo, Herr Moser
Wieder einmal, wende ich mit einer Frage an Sie!
Mein Bescheid auf Invaliditätspension wurde nun beim 1mal abgelehnt. Ich habe nicht geklagt.
Nun verlangt das Arbeitsamt den kompletten Bescheid von mir - ich müßte den ganzen Bescheid vorlegen und nicht nur so wie ich es gemacht habe - die 1. Seite - in der abgelehnt steht.
Darf das AMS den ganzen Bescheid verlangen und kopieren????
Herzlichen Dank. Fr. S. (28.08.09)

Antwort:
Sind sensible Daten vorhanden die sie dem AMS nicht weitergeben wollen?
Ev. kopieren und einschwärzen!
Sensible Daten geben sie nicht weiter!
Arbeitsmarktrelevante Daten müssen weiter gegeben werden!
Z. Bsp. Das AMS muss wissen inwieweit sie arbeitsfähig sind! Wie hoch - in Prozent - vermindert leistungsfähig? Aber es braucht nicht zu wissen, durch welche Krankheit!

Dazu auch die Antwort vom
8.07.2009 Gibt es in Zwangs-Deppenkursen noch Datenschutz? (ohne Gewähr)



30.08.2009 - von Hans aus Wien - AMS-Richtlinien


Kundmachung von AMS-Richtlinien nach § 4 Abs. 4 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) sowie nach Art. 5 Z 2 der VO (EG) 1828/2006 und nach Art. 9 Abs. 2 der VO (EG) 800/2008

Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖB)
betreffend § 9 Abs. 7 AlVG und ESF-Förderbarkeit
Kundgemacht am 20.7.2009

im besonderen find ich folgenden punkt interessant:

das nicht einfache blose anwesenheit genügt sondern zwingend auch überlassen werden muss. sonst gilt das dienstverhältnis als nicht erfüllt. wenn ich das richtig verstehe.

6.6.2. Überlassungsfreie Zeit bei gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung5
Nach dem Eintritt in ein Dienstverhältnis darf die Stehzeit bis zur effektiven Überlassung im Durchschnitt nicht m ehr als 3 Wochen betragen. Der Anteil der Stehzeiten während der gesamten Transitbeschäftigung darf im Durchschnitt nicht mehr als ein Drittel betragen. Die überlassungsfreien Zeiten sind für Ausbildungs- und Betreuungszwecke zu nutzen.
Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, sind Verbesserungen für eine allfällige Fortführung abzuleiten.
Bestehenden Projekten wird für die Umsetzung dieser Bestimmungen eine Übergangsfrist bis Ende der Vertragslaufzeit eingeräumt. (28.08.09)



28.08.2009 um 9.41 Uhr - von M. H. - Habe schriftliche Beschwerde beim Filialleiter eingebracht! Welche Möglichkeiten gibts noch!


Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihr Engagement!!
Ich wußte bisher nicht, daß es diese Seite gibt. Sie spricht mir in so Vielem aus dem Herzen.
Unglücklicherweise war ich diesen Sommer gezwungen, vorübergehend Unterstützung vom AMS anzufordern.
Dabei habe ich eine Mitarbeiterin erwischt, die sich derart unmöglich benommen hat, daß ich eine schriftliche Beschwerde beim Filialleiter eingebracht habe - letzten Freitag. Das ist nun eine Woche her. Ich habe auch um Kontrolle der von dieser Mitarbeiterin getätigten Eingaben gebeten.
Bisher habe ich keine Antwort erhalten und werde mein Anliegen nun an den Ombudsman richten.
Gibt es noch eine weitere Stelle, an die ich mich wenden könnte? LG, M. H.

Antwort:
Ihre Reaktion war die Richtige! Bravo! Zum Nachahmen!
Beschwerden unbedingt an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien,

In ihrem Fall ev. an: post@volksanwaltschaft.gv.at; ams.oesterreich@ams.at; briefkasten@bmsk.gv.at ; (Hundstorfer) Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at - (AK - Kontakt); spoe@spoe.at ; (auch an weitere Medien, wie u.a an Babara Stöckl, ombudsman@kronenzeitung.at; senden)

AMS-Ombudsmann "nur" zusätzlich! Der dient dem AMS "nur" als Alibi!

 
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