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8.05.2008 um 12.36 Uhr - von Mag. M. -- Auferlegte Bewerbungen!


Sehr geehrter Herr Moser,
ich wende mich an Sie, da mir mein AMS-Betreuer eine Niederschrift mit dazugehöriger Bewerbungsliste bezüglich Eigeninitiative ausgehändigt hat, welche ich auch bereits unterschrieben habe. Demnach bin ich verpflichtet zwei Bewerbungen pro Woche auf Eigeninititative vorzuweisen und zu dokumentieren. Anmerkung: Das Arbeitsmarktservice darf sie (sic!) darauf hinweisen, dass sowohl die mangelnde Eigeninitiative ..., den vorübergehenden Verlust Ihres Leistungsanspruches ...zur Folge haben kann.
Nachdem ich in Ihrem Forum bereits gelesen habe, dass der Verwaltungsgerichtshof dem AMS hierbei einen Riegel vorgeschoben hat, frage ich Sie dennoch, wie ich mich nun verhalten soll. Soll ich das Ganze einfach ignorieren und meinen Betreuer beim nächsten Termin darüber aufklären, oder muss ich schnellstens eine Beschwerde einlegen.
Mein Betreuer hat mich bis zu diesem Zeitpunkt stets zuvorkommend und freundlich behandelt. Diesen plötzlichen Sinneswandel finde ich doch recht interessant.
Vielen Dank für Ihre Zeit und für diese Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. M.

Antwort:
Vorsicht! Nichts unterschreiben mit dem man nicht einverstanden ist!

Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer
(sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.

Keinesfalls ignorieren!
Eigeninitiative muss erbracht werden! Diese gilt es zu definieren? Hier ist aber der VwGH anderer Ansicht als das AMS!
Es gibt ev. die Möglichkeit sich nochmal mit dem Berater, der auch unter Druck steht, über diese Forderung auseinander zu setzen! Wobei, sollte der Berater auf stur schalten, was zu befürchten ist, eine Sperre droht, die im Rechtsweg Berufung / Beschwerde ca. 1 Jahr und länger zu klären ist!
Ihre Karten schlecht sind, weil diese Weigerung gleich am Anfang der Übereinkunft auftritt und keine Indizien/Beweise der Eigeninitiative vorhanden/vorzulegen sind!?
Daher haben sie im Falle eins Rechtsstreit bessere Chancen auf Erfolg könnten sie Bewerbungen/Eigeninitiative vorlegen!

Suchen sie sich Firmen/Tätigkeiten ihres Ausbildungsniveaus und bewerben sie sich schriftlich! (Immer aufheben!)
Sollte es dann zu Auseinandersetzungen mit dem Betreuer/ev. Sperre kommen, ist ihre Ausgangsposition eine ganz andere!
Reden sie trotzdem mit ihrem Berater und verlangen sie eine Aufklärung ab wann es genau zu einer Sperre kommt?
Nehmen sie die Unterschrift zurück, oder lassen einen Vermerk hinzufügen, dass dies eine Forderung des AMS ist der sie in dieser Art nicht zustimmen, lediglich den Druck, den es zu definieren gilt, vorerst zur Kenntnis nehmen/"nachgeben", da für sie eine Bezugssperre existenzgefährdend ist!

Anmerkung:
Dieser Passus dient u.a. der Realitätsverweigerung, braucht sich das AMS ihre Hilflosigkeit, die es bei Vollbeschäftigung ja nicht geben dürfte, nicht einzugestehen, sondern gibt ihre Erfolglosigkeit, bei Existenzvernichtung (Sperre) an die verzweifelten Menschen (Arbeitslosen) weiter.
Angenehmer Nebeneffekt: Die Verschleppung der Diskussion über die Überflüssigkeit des AMS, das mittlerweile einen grossen Teil ihrer Tätigkeit an Private delegiert! (SÖB / Deppenkurse etc.)
Bin mal gespannt, wieviele Arbeitsplätze bei dieser Arbeitsmarktpolitik, im Laufe der Zeit, im AMS selbst zu halten sind?

Natürlich für neoliberale Kräfte handelt das AMS sehr erfolgreich. Sorgt es doch für Disziplinierung/Ausbeutung/Lohndumping und der Festigung der Unmündigkeit des Volkes/ genauer der unteren sozialen Schicht!

17.46 Uhr von Mag. M
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Ihr Engagemt. Mehrmals konnte ich seitens Ihres Forums Informationen einholen und so der einen oder anderen Schikane seitens des AMS aus dem Wege gehen.

.

7.05.2008 um 14.24 Uhr - von H.S. -- Weiterbildung?


Liebes SoNed Team!

Ich bin seit 5 Monaten als Arbeitslos gemeldet. Ich bin 40 Jahre alt, und absolvierte die Studienberechtigungsprüfung in Medizin, um zur Pharmareferentenprüfung antreten zu können, da ich aus gesundheitlichen Gründen (Attest eines Facharztes für Orthopädie und Orthop. Chirurgie mit den Worten: Eine Umschulung ist aus med. Sicht angezeigt um eine vorzeitige Invalidisierung zu vermeiden), meinen Beruf als Kellner nicht mehr ausüben kann. Dieses Attest legte ich dem AMS vor. Des weiteren suchte ich beim AMS um Beihilfe zum Kurs \"Pharmareferent\"an. Diese Beihilfe wurde mir auch gewährt. Der Kurs fand vom Dezember 2007 bis Februar 2008 in Graz statt. Zeitgleich zum Kurs, meldete ich mich auch zur Pharmareferentenprüfung bei Pharmig in Wien an. Im Anmeldeformular der Pharmig kann man sich einen Wunschtermin aussuchen. Ich wählte den Anfang Mai 2008, da ich recht leicht lerne, und ich endlich meinen neuen Wunschberuf als Pharmareferent ausüben will. Als meine AMS Beraterin den Ta!
ggenauen Prüfungstermin erfahren wollte, setzte ich mich mit Pharmig in Verbindung, und sie sagten mir zu meinem Bedauern, das auf Grund des großen Andranges mein Prüfungstermin erst Anfang Oktober 2008 stattfindet. Ich teilte das daraufhin meiner Beraterin vom AMS mit, und sie wollte die Telefonnummer der zuständigen Dame von der Firma Pharmig.Na klar -gab die Dame von Pharmig meiner Beraterin die selbe Auskunft wie mir.
Lange Rede - Kurzer Sinn:
Meine Betreuerin meinte dann:
Das ist viel zu lange bis zur Prüfung. Ich werde sie zu einer Arbeit vermitteln. Und das tat sie auch:
Vertreter für Leitern; Kellner; Hilfsarbeiter in einem Lager; Bewachungsdienst usw....
Nachdem ich keine Arbeit zugesprochen bekommen habe, da es sich bei all diesen Stellen um Dauerstellen gehandelt hat, und ich natürlich auf die Frage der potentiellen Dienstgeber, was ich so mache derzeit, eine wahrheitsgetreue Antwort gab, indem ich erklärte, Anfang Oktober zur Pharmareferentenprüfung anzutreten ,verlangte meine Betreuerin ich solle gefälligst nicht meine derzeitige Ausbildung bekanntgeben. Ich werde also von meiner Betreuerin zur Lüge genötigt, obwohl mir das AMS den Kurs bezahlte, und ich völlig schuldlos einen späteren Prüfungstermin bekommen habe. Im übrigen ist der Prüfungsstoff gigantisch, und ich bin froh, erst Anfang Oktober antreten zu können. - Meine Frage:
Darf das AMS mich in meiner jetzigen Situation bzw. Ausbildung überhaupt Vermitteln? - Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld endet Anfang September 2008. Ich brauche eigentlich gar keinen Notstand für ein Monat, ich möchte mich nur in Ruhe auf meine Prüfung vorbereiten. Leider kann ich auf das Arbeitslosengeld auf Grund meiner zwei kleinen Kinder nicht verzichten. Bitte helft mir!
Vielen herzlichen Dank im Vorraus!

Antwort:
das AMS darf sie vermitteln!
das AMS darf sie aber nicht zur lüge und ev. zu einem vertrag, der mit
falschen angaben zustande kommt, zwingen! sie müssen sich aber damit
einverstanden erklären, dass arbeitsverhältnis solange einzugehen, bis sie
eine prüfungsabhängige tätigkeit angehen können!
auch wenn dadurch eine anstellung nicht möglich ist, ihnen ein mitbewerber
vorgezogen wird, darf dies nicht als vereitelung ausgelegt werden!
versuchen sie sich nicht zu sehr zu stressen und konzentrieren sie sich auf
die prüfung, zu der ich ihnen alles gute wünsche! (ohne gewähr)

stellen sie einen antrag auf bildungskarenz! (versuch)

Betreuungspflichten / Kinderbetreuungsbeihilfe

von H.S.

Selbstverständlich können Sie meine Anfrage veröffentlichen!
In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Ihnen vielmals für Ihre rasche
und kompetente Antwort bedanken!
Vielen Dank - H.S.

7.05.2008 um 12.28 Uhr (verö.)- von M*. -- Beraterwechsel / Mobbing!


Sehr geehrter Herr Moser!
Mein großes Anliegen an Sie wäre mir dabei zu helfen den AMS Berater dringend zu wechseln, mir wird immer erklärt es ist kein Beraterwechsel möglich wobei ich von meinen Psychotherapeuten einen schriftlichen Befund habe, dass der Berater mit mir seine Machtspiele ausübt und ich es nicht mehr mit ihm schaffe zu kommunizieren. Bitte um Hilfe danke mit freundlichen Grüßen M*.
Näheres bei einem Gespräch wie er mich behandlet. (5.5.08)

Antwort:
gehen sie mit dem befund zum vorgesetzten!
ansonsten senden sie eine beschwerde und bitte/aufforderung zum
beraterwechsel an
die AMS - Geschäfts-, und Landesgeschäftsstelle!
An den AMS-Vorstand Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at
und an den AMS-"ombudsmann"
Michael Fleischlig (87871/50515 E-Mail: michael.fleischlig@ams.at

Bei Erfolglosigkeit auch an Medien und Politiker!

Mit Befund muss der Berater gewechselt werden!

besuchen sie
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

dort finden sie unterstützung!
(ohne Gewähr)

Anmerkung:
Wie sollen die Vorgesetzten einem Beraterwechsel zustimmen, wenn Bartenstein/ÖVP mit Zustimmung der SPÖ, bei längerzeitigen Arbeitslosen, als AMS-Linie Psychoterror bis Menschenvernichtung verlangt!
Ob Rechtsstaat oder Rechtswidrigkeit - spielt keine Rolle!

7.05.2008 um 12.28 Uhr (verö.)- von Da. -- Frage bezüglich Krankenstand


Ich hätte eine Frage bezüglich Krankenstand. Wenn ich sagen wir mal 17 Tage im Krankenstand bin, verlängert sich auch der Anspruch auf Arbeitslose um weitere 17 Tage oder muß ich hier die 4 Tage die das AMS noch zahlt abziehen.
Danke für die Hilfe (5.5.08)

Antwort:
Die Krankenversicherung erfolgt von Gesetz wegen automatisch. Bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gebührt anstelle des Arbeitslosengeldes das Krankengeld von der Krankenkasse in der Höhe des täglichen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.

8.05.2008 um 6.58 Uhr von AMS-Mitarbeiter3
das arbeitslosengeld "ruht" während des bezuges von krankengeld.
die bezugsdauer wird also auch nur für die dauer des bezuges von krankengeld verlängert.

Achtung:
bei personen, die auf einen anspruch auf übergangsgeld "hinarbeiten" ist es nicht ratsam in den krankenstand zu gehen: das eine jahr arbeitslosigkeit, dass (ua.) voraussetzung für den anspruch auf übergangsgeld ist, verlängert sich um zeiten des bezuges von krankengeld!


6.05.2008 um 23.49 Uhr (verö.)- von P*. -- Mein bis jetzt NEUNTER KURS, in dem Ich die Ehre habe mir Bälle zuzuwerfen!


Guten Tag Herr Moser.

Falls Sie sich erinnern, Sie haben mir Ende letzten Jahres sehr bei dem Kursproblem geholfen, damals war die Berufung erfolgreich und ich hab mein Geld bekommen.
Jetzt kaum 4 Monate später wurde ich wieder zu einem Kurs verdonnert.
Ich frage meine NEUE AMS Beraterin ob der eh nur Vormittags ist.
Eindeutige Antwort (sogar mit einem Infoblatt) JA ganz sicher von 8 bis 12.
5 Wochen mit mind. 20 Wochenstunden.
Ich denk mir naja ist zwar nerving aber solange dass nicht mit meiner geringfügigen Tätigkeit in Konflikt gerät spiel ich halt mit.
Dort beim BFI frag ich nach wegen den Kurs Zeiten und wen wunderts:
2 bis 3mal in der Woche geht der auch bis 16:00!!! Außerdem werden noch die Feiertage eingearbeitet so dass der Kurs fast immer 30 Wochenstunden hat.
Tja mein Rücken ist auch nicht der Beste und der Arzt verschreibt mir eine Therapie!!! Eine Woche Krankenstand und heute der AMS Besuch. Erste Frage warum sind Sie nicht im Kurs? Antwort: ich melde mich vom Krankenstand zurück.
Daraufhin meine Beraterinn: dann gehen Sie morgen wieder in den Kurs. Darauf ich: Nein ich mache eine Therapie und die würde mit den Kurszeiten kollidieren.
Auf meine Einwände bezüglich der falsch erklärten Kurszeiten und der 20 Wochenstunden aus denen 30 wurden, sowie der Tatsache dass es mein bis jetzt NEUNTER KURS ist in dem Ich die Ehre habe mir Bälle zuzuwerfen, alles egal. Dann machen wir eine Niederschrift. Auf Fragen wie: Wissen Sie dass diese Kurse nicht zwingend Sind, keine Antwort.
Auf meine Frage wie oft ich noch zu solchen Kursen geschickt werde: Lange Rede Kurzer Sinn wir machen jetzt die Niederschrift.
Auf gut Deutsch denen ist unsere Gesundheit Scheissegal, und eine Therapie darf den Kurszeiten nicht im Weg stehen!!!! Ausser im Krankenstand. A Frechheit.

Ich rechne fest mit der üblichen Sanktion (Sperre des Bezugs) und meine Wut übersteigt meine Angst mittlerweile bei weitem.
Trotz der geringeren Chance auf Erfolg werde Ich Berufung einlegen.
Diese wird die üblichen Punkte beinhalten (Coaching keine Maßnahme, Fehlende Belehrung Maßnahme unzulässig usw.) Und außerdem die Punkte die ich oben erklärt habe: Kurs geht vor Ihre Therapie, und die schriftlich ausgabe von falschen Informationen.
Ich hoffe das beste aber man wird sehen.
Ich würde Sie um eine kurze mail bitten wie Sie die Chancen sehen wegen dieser AVIG Novelle. (5.5.08)

Antwort:
Berufungen / Beschwerden sind genau jetzt, nach der AIVG Novelle, sehr wichtig! Da wir Erkenntnisse brauchen die uns Recht bzw. Unrecht definieren!
Vom AMS ist dies nicht zu erwarten!

Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse

6.05.2008 um 15.08 Uhr - von M.P. -- Geringfügigkeits-einkommen-überschreitung im Jahresdurchschnitt! - Asoziale Rückforderung vernichtet Existenz!


hallo !

mein name ist martin und bin sehr dankbar und traurig zugleich ihre seite gefunden zu haben!
ich brauche bitte dringend hilfe !
es ist eine lange geschichte, kann alles belegen und bin zutiefst enttäuscht vom ams traun-linz.
hätte ich keinen laptop heute geliehen bekommen wäre ich morgen
noch zuversichtlich auf das gericht gegangen und wäre zuversichtlich gewesen dass es in österreich ein existenzminimum gibt.
lt. ihrem rechtsanwalt habe ich gegen das ams keine chance und so bin ich noch trauriger als ich schon bin.

kurz zur sache
bin 38 jahre alt , war von 2004-2006
selbständig als kasmartin in o.ö. unterwegs und machte vielen menschen freude.

2006 konnte ich mein unternehmen nicht mehr halten , verlor alles (konkurs ? 60.000,-- schulden, suchte das ams auf und durfte meine geliebte selbständigkeit nebenberuflich weiterführen.
2007 folgte eine operation , langer krankenstand depression etc.
feb. 08 wurde ich dankenderweise zur dia-pe an das bbrz muldenstrasse
überwiesen.
zeige dort lt. meinen betreuern sehr gute leistungen und es wurde mir eine ausbildung zum bürokaufmann in aussicht gestellt
am 1,april 08 (kein witz) erhielt ich vom ams traun einen bescheid, dass ich 2006 die notstandshilfe zu unrecht bezogen hätte (über ? 3000) und daher meine leistungen einbehalten werden. bumm
seit dem befinde ich mich lt. chefarzt noch bis 9.5. in krankenstand und habe keine zukunftsperspektive mehr.

berufung und aufschiebende wirkung
wurde vom ams abgelehnt
die sozialhilfe darf mir nicht helfen
die arbeiterkammer kann mir nicht helfen...

(volksanwalt ?)
verzweifelt verbleibt
m. p. 0676 / *
ps niemand kann die vorgehensweise vom ams verstehen,
aber nur ich befinde mich in dieser lage om (5.05.2008 um 23.44 Uhr)

Antwort:
sie müssen einen bescheid mit begründung haben!
wenden sie sich an die solitaritätsgruppe
E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
http://solidaritaetsgruppe.lnxnt.org/
hier brauchts rechtsgelehrte!
mit papiere zur caritas um bitte für unterstützung wäre ev. eine vorübergehende notlösung!

6.05.2008 um 15.08 Uhr - von M.P. - bin zutiefst deprimiert
Hallo Christian !

Die Begründung ist , dass ich im nachhinein 2006 nicht als arbeitslos gelte, da mein mtl. einkommen die geringfügigkeitsgrenze überschritten hat.
ich war nur vom 18.4.06-22.10.06 arbeitssuchend gemeldet, in dieser zeit
übte ich meine selbständige tätigkeit mit wissen und genehmigung vom ams
nebenruflich weiter aus. erzielte in dieser zeit wie gefordert keine
gewinne über der geringfügikeitsgrenze und keine umsätze über € 3.000.
jetzt wird im nachhinein das ganze jahr zur berrechnung herangezogen.
da ich mit beginn nov. 06 (weichnachtsmärkte) versuchte mein unternehmen zu
retten, meldete ich mich ordnungsgemäß schon mit 22.10.06 wegen den
vorbereitungen vom bezug ab.
ende 2006 musste ich mein unternehmen schliessen , es folgte eine operation
und ein langer krankenstand.
aus dieser selbständigen tätigkeit ist mir ein schuldenstand von über
€ 60.000,-- entstanden, konkursantrag der sva 2007 mangels vermögen
abgewiesen , 8 klagen bei gericht etc.
da ich mir keine steuerliche beratung mehr leisten konnte, erledigte ich
die einkommen und umsatzsteuererklärung selbst ohne fachwissen.
im feb. 08 erhielt ich den steuerbescheid in welchem ein einkommen 2006
von ca. € 1.600 und einkünfte aus gewerbebetrieb von € 6.800 ausgewiesen
sind.
am 1.april 08 erhielt ich 2 bescheide vom AMS-Traun in welchem der ganze bezug 2006 (über € 5.000,--) zurückgefordert wird. es folgte ein nervenzusammenbruch und ich bin seitdem im krankenstand.
die eingelegte berufung und das ansuchen um aufschiebende wirkung wurde
seiten,s des ams abgelehnt.
es werden nun € 3.400 seiten,s des ams zurückgefordert und meine
geldleistung märz wurde zur hälfte einbehalten.
von meiner seite aus die rückforderung des ams zu unrecht ergangen , lt.
ams gesetz zu recht.
nun soll ich von ca. € 380,-- mind. 8 monate lang leben, wobei meine miete
€ 470,-- beträgt.
die arbeiterkammer hilft mir nicht , die sozialstelle traun und die bh linz
land DÜRFEN MIR NICHT HELFEN , da ich mich im leistungsbezug beim ams befinde.
es wurde mir seitens der sozialstelle geraten , gerichtlich gegen das ams
vorzugehen.
eine exfreundin von mir hat mir gestern ihren laptop geliehen , so fand ich
deine internetadresse und musste lesen , dass lt. einem rechtsanwalt dr.
pochieser das ams lt. gesetz die hälfte vom bezug einbehalten darf und
unter das existenzminimum pfänden darf.
so ging ich heute nicht auf das gericht und bin zutiefst deprimiert zu
hause geblieben und schreibe diese zeilen.
lange werde ich kein dach mehr über meinem kopf haben.

anfang feb. 08 wurde ich vom ams-traun an das bbrz zur beruflichen
rehabilitation und stabilisierung überwiesen. bin dort sehr beliebt gewesen
und zeige dort lt. meinen betreuern sehr gute leistungen im kaufmännischen
bereich. lt.fr.klemmer wurde mir nach einem tel. gespräch mit dem ams -
traun eine ausbildung zum bürokaufmann in aussicht gestellt.

nun nimmt mir das ams meine letzte zukunftsperspektive und meine
existenz, ist das eine reha und stabilisation ?
alle briefe vom ams und meine berufung liegen schriftlich vor!
so bin ich auch dabei mit letzter kraft mich an hr.dr.josef ratzenböck
(o.ö. hilfswerk) brieflich mich für eine finanzielle hilfe von € 100
zu bedanken und auf meine notsituation schriftlich aufmerksam zu machen.
lt. gesetz erhoffe ich mir von nirgendwo mehr hilfe , bin zutiefst
enttäuscht von unserer regierung , welche solche gesetze genehmigt.

ohne rücksicht auf menschen in not.

jede zeile von mir darf veröffentlich werden , denn ich habe ehrlich und
in wahrheit gehandelt. m. p.

herzlichen dank für deine hilfe
mail geht auch dorthin und an das bbrz lgm.

Anmerkung:
2008 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze € 349.01! Wko
Diesen Betrag darf man dazu verdienen und er wird nicht angerechnet!
Achtung grösste Vorsicht! (Jahresdurchschnitt)
Gibt es dazu Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wird der Gesamtbetrag durch 12 dividiert - kommt ein höherer Durchschnitt raus. Auch wenn nur gering, müssen Arbeitslose den vollen bis Dato erhaltenen Betrag Notstand/Arbeitslose zurückzahlen. Das Motiv kann nur sein einen Menschen dem das passiert, finanziell/existenziell zu ruinieren!
Unfassbar was die Regierung jetzt mit SPÖ unter "sozial" versteht!


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