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3.03.16 um 17.14 Uhr - von W. S. - "Missgunst schüren statt Ursachen bekämpfen"


LESENSWERT :
Anm. Die Vorstufe kennen wir, Arbeitnehmer gegen Arbeitslose, damit die Wirtschaft gewinnt.. ?
Aber es geht noch schlimmer !

Missgunst schüren statt Ursachen bekämpfen (Standard)

Während die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinanderklafft, setzt die Politik ihre Hebel lieber bei der Kürzung von Sozialleistungen an. Denn mit einer Neiddebatte über Mindestsicherung und Kindergeld lässt sich allemal mehr Volkszorn ernten.


3.03.16 um 16.04 Uhr - von J*. - "Ich bin gerade voll am A. ......"


Hallo!
Ich bin gerade voll am A. ......
Ende November war mein letzter AMS Termin. Dezember aufnahme test für eine schulung. die beginnt am 29.3 und kontrollmeldung wäre am 10.2 gewesen.
jetzt bin ich 7 tage gesperrt, was ich frech finde ich bekomme in wien den brief 7 tage nach absenden? am 16.2 erst bekomm ich den brief, wie soll man sich den da rechtzeitig zurückmelden.
die frau beim ams hat mir nicht gesagt das ich in der zeit kein geld bekomme. hört sich jetzt viell. naiv an aber hab schon mal nen termin vergessen und mich später gemeldet und da hab ich keine geldsperren bekommen.

deswegen war ich jetzt erstaunt und wütend. wenn ich den brief 2-3 Tage später in der post habe ist es nicht so schlimm aber 6 tage ist heftig. sie haben mir einmal eine stelle eingeschreiben gesendet, das können sie aber da dann plötzlich nicht.

Trotzdem die frage: was kann ich tun? hab ich ne chance? kann ichs vergessen oder soll ich gleich auf der straße betteln gehn.

auch wenn die schulung erst beginnt, ich bekomm alles gleich an geld hab aber mehr kosten durch die ständige verpflegung in der ausbildung und natürlich auch viel mehr verbrauch durch anstrengung.

wenn ich arbeite verbrauch ich logischerweise mehr energie als wenn ich schlafe . ich esse mehr und brauch mal zwischendurch hier was zu trinken und hier einen snack das kostet auch wesentlich mehr als daheim sein.
ich kann nicht immer mit vielen schulbüchern auch noch kilos essen mitzahn.

Hier bekommt man null extra zuschuss.
andere kollegen haben auch probleme gehabt sich ihre normale verpflegung zu leisten 7.30h bis 16.30h arbeiten und drum kämpfen müssen am tag nicht zu verdursten weil man nur noch 1 euro hat aber erst der 19 ist.
Auch etwas das sehr sehr falsch läuft.
lg

Antwort:
Ich muss gestehen. ich weiss jetzt nicht genau warum 7 Tage Sperre?
Was ich aus ihren Zeilen entnehme ist, dass sie am 10.2. einen Kontrolltermin gehabt hätten, den sie versäumt haben - ist das richtig so? - das hiesse, Sperre nach §49, bis zur Wiedermeldung! Wären bis heute 23 Tage Sperre!
Oder waren sie eh schon beim AMS? Wenn nicht sofort hin!
Hängt also nicht mit dem Erinnerungsschreiben zusammen, sondern diese Sperre betrifft die Anzahl der Tage die sie zu spät zum Termin sind!
Das sie schon einmal nicht gesperrt wurden bei einer Terminversäumnis hat den Grund, dass sie da eine AMS-BetreuerIn hatten die nett war!
Ev. würde helfen, wenn sie eine besondere Begründung bez. neuerlichen Terminversäumnis haben.
Und auf die Sperre Berufung einlegen! Ev. tun sie das - ist kostenlos!

Schauen sie sich die folgende Seite an! Vielleicht ist eine Förderung dabei, um die sie ansuchen könnten!

Ev. besuchen sie in Not die Caritas - Hier wäre Hilfe möglich! Es gibt Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, Ev. Bargeld.
Oder
suchen beim Sozialamt um einmalige Hilfe an? (Ohne Gewähr)


3.03.16 - von L. P. - "Wozu bestehen noch die Begutachtungsstellen"


"Wozu bestehen noch die Begutachtungsstellen"
+
"Vom Hippokrates Eid haben diese "gerichtlich beeideten Sachverständigen" / "Ärzte" noch nie gehört."
(3.03.16)
unter:
"Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen" (1.03.16)


3.03.16 - von W*. - "Termin war sehr spannend, dachte an das Böse dennoch kam es anders"


"Termin war sehr spannend, dachte an das Böse dennoch kam es anders"
(3.03.16)
unter:
"Ich bin am Ende meiner Kräfte und so gehts nicht weiter" (28.02.16)


3.03.16 um 11.19 Uhr - von H*. - " Kann das AMS uns einfach verhungern lassen oder auf die Straße schicken?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin schon schon ein paar Jahre, bis auf kurz Unterbrechungen in der Notstandshilfe. Ich habe Betreuungspflichten für ein Schulkind. Der Kindesvater und ich haben getrennte Wohnsitze und sehen uns hauptsächlich nur am Wochende bei ihm und den Großeltern des Kindes. Wir habe aber 2007 einen Kredit zum Wohnhausbauen aufgenommen auf beide Namen. Das AMS hat das jetzt irgendwie entdeckt und fordet viel Geld zurück, da Sie behaupten aufgrund des gemeinsamen Kredites zur Wohnraumschaffung sei eine Lebensgemeinschaft anzunehmen und dadurch alles andes zu berechnen gewesen. Das bereitet mir jetzt große Sorgen. Ich habe kein Geld erspart, um etwas zurückzuzahlen. Deshalb wollen sie nun von dem bischen Notstandshilfe ( ca. 13,- Euro/Tag) was mir nach ihrer Berechnung noch zusteht, noch die Hälfte einbehalten. Dann bekäme ich nur ca. 220,- Euro pro Monat. Die Miete alleine ist aber 325,- Euro. Mit der Familienbeihilfe könnte ich jetzt nur Miete und Benzin fürs Auto bezahlen, oder n
ur die Lebenserhaltungskosten und keine Miete. Sonst nichts mehr. 150 Euro Alimente helfen auch nicht viel weiter. Den Kredit bezahlt alleine der Kindesvater, da ich bis jetzt kein Geld dafür hatte. Er kann mir deshalb auch nicht mehr beisteuern. Kann das AMS Nostandshilfe das weit unter dem Existenzminimun und Mindeststandards für 1 Erwachsenen und 1 Kind ist einbehalten (exekutieren)? Können die uns einfach verhungern lassen oder auf die Straße schicken? Wissen Sie wie hoch bei Notstandshilfe der Freibetrag für Kredite ist? Haben Sie einen Tip für mich bezüglich Beschwerde gegen den Bescheid? Ich mache mir echt Sorgen! Deshalb freue ich mich auf ein paar Informationen Ihrerseits
Herzlichen Dank
mit freundlichen Grüßen (2.03.16)

Antwort:
"Sozial" ist für das AMS ein Fremdwort - Es behält sich bei "Übergenuss?" die Hälfte des Bezugs ein - egal wie hoch dieser ist und ungeachtet was mit euch passiert.
Nur, wenn sie nachweisen können, dass ihr beide getrennt lebt und gemeldet seid, dann kann es sich nicht um eine Partnerschaft im Sinne der Anrechnung handeln.
Sie legen sofort auf den Bescheid - mit dieser Begründung, die ihr ja nachweisen könnt - ev. Meldezettel vom Gemeinde-, Wohnungs-Amt - Berufung ein / (erhebt Beschwerde)

Rückfrage: Was ist mit dem Kredit zum Wohnhausbauen passiert?

Über die Höhe der Freigrenzen kann ich keine Auskunft geben.
Hier Antworten dazu:
Was sind Freigrenzen und eine Freigrenzenerhöhung?

Warum werden nicht alle Kredite als Freigrenze berücksichtigt? Welche Kredite werden berücksichtigt? (Aufrufen und anklicken)

Stellen sie diese Frage ev. dem AMS-BeraterIn bzw. Vorgesetzten! (mit Begleitperson)
oder sie verlangen auch einen Bemessungsbescheid!
Und unbedingt / sofort Berufung einlegen!

Zur Info: Betreuungspflichten. (ohne Gewähr)


1.03.16 um 17.08 Uhr - von P. H. - "Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen"


Unsere hohen gottgleichen Pharaonen (Politiker) haben wieder neue Verschlechterungen für das einfache Fußvolk (ASVG) beschlossen!!

Rehageldbezieher werden jetzt nicht mehr als Kranke oder als Arbeitsunfähige bezeichnet, sondern ganz einfach als Arbeitslose. Und um die Langzeitarbeitslosigkeit von Rehageldbezieherun zu vermeiden, soll für eigentlich kranke Menschen neben Deppenkursen auch gleich der Zwang zur Arbeit in einem SÖB kommen!!!!

Es kommt genau das, was wir schon vor einigen Jahren hier im Soned Forum vermutet haben. Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen.

Und wenn man es dann endlich in die Alterspension geschafft hat, kommt die nächste Überraschung: Für die ersten drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter bekommt man nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage. Und ein dazuverdienen ist in der ASVG-Alterspension grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

ich selber bin jetzt schon langzeitarbeitslos, wohne in einer prekären Wohnsituation, und lebe in bitterer Armut, und habe keine chance auf einen Job!!!!!!!

Was folgt wird eine bittere Altersarmut sein. Allerdings nur für uns. Weil für Beamte gelten all diese Änderungen NICHT !!!!! quelle: ORF

-------------- --------------- -----------------

Aus der Quelle: "Keinen vollen Dazuverdienst mehr: Alles, was über Ausgleichszulage bzw. Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht wird bis zur Hälfte angerechnet"
Auf der anderen Seite ist es nicht mehr möglich, neben der Pension voll dazuzuverdienen. Ebenfalls für die ersten drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter bekommt man nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage (oder je nach weiteren Verhandlungen Geringfügigkeitsgrenze) zur Gänze. Alles, was darüber hinausgeht, wird bis maximal zur Hälfte angerechnet, das heißt: nicht ausgezahlt.

----------------- ----------------- ---------------

Zur Sache: Ab 2014 keine befristete Invaliditätspension mehr"
"
Nun werden auch Kranke zum Feindbild erklärt und dem menschenverachtenden AMS ausgeliefert" (28.07.12)

"
Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)

Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?"
"Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.15)

3.03.16 um 11.51 Uhr - von L. P. - "Wozu bestehen noch die Begutachtungsstellen"
Zu dem Beitrag "Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen": Hier fragt man sich, wozu bestehen überhaupt noch die sich aus einer unüberschaubaren Anzahl an Untersuchungs-Räumen zusammensetzenden "Begutachtungsstellen" in den Pensionsversicherungsanstalten? Für die Handvoll, denen die I-Pension noch gewährt wird, würde eine ganz normale Praxis auch genügen.(2.03.16)

um 14.10 Uhr - "Vom Hippokrates Eid haben diese "gerichtlich beeideten
Sachverständigen" / "Ärzte" noch nie gehört."
Danke, Herr Moser.

Ich habe es, glaube ich, schon einmal geschrieben: Ich bin seit etwa einem
dreiviertel Jahr in Pension - GOTT SEI DANK. Mir geht es bei diesem ganzen,
Entschuldigung bitte, verbrecherischen Thema um die Arbeitslosen auch um
meinen Sohn, dem jederzeit das gleiche Damoklesschwert in der
Privatwirtschaft treffen könnte.

Ich selbst habe vor etwa 4 Jahren vor der Pension auf Grund seit meinem 3.
Lebensjahr bestehendem Asthma und Neurodermitis (hatte damals schon 40
Beitragsjahre!!! hinter mir), und durch die andauernden Kortison gaben
daneben entstehende Osteoporose, um I-Pension angesucht. Wie zu erwarten,
abgelehnt. Der "Sachverständige für Berufskunde" attestierte mir (ACHTUNG,
bitte), dass ich mit Asthma(!) u.a. auch in einer Parfümerie(!!!) arbeiten
könnte. Das muss man sich einmal vorstellen. Die "Verhandlung" beim
sogenannten "Sozialgericht" dauerte exakt 4 (!) Minuten. Und ich sage es
Ihnen hiermit ganz offen und ehrlich: Diese "gerichtlich beeideten
Sachverständigen" sind noch größere Verb......., als die Politiker, die denen
so etwas erst ermöglichen. Hippokrates Eid(?) Haben diese "Ärzte" noch nie
gehört. Schande.

Trotzdem: Alles Gute weiterhin.

Freundliche Grüße.


29.02.2016 um 17.34 Uhr - von N. - "Informationen zu Neue Wege"


"Informationen zu Neue Wege"
unter:
"Ist diese Maßnahme nach wie vor eine "freiwillige" Maßnahme" (9.02.2016)


28.02.16 um 18.24 Uhr - von W*. - "Ich bin am Ende meiner Kräfte und so gehts nicht weiter"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich entschuldige mich nicht im Gästebuch sondern Sie mittels Mail zu kontaktieren , aber ich bin am Ende meiner Kräfte und so gehts nicht weiter.

Kurzfassung:
2012 Gehirntumor Op (gutartig aber dennoch beschi$$en gelegen und hat wohl schaden erzeugt).
Aufgewacht Intensivstation mit starken Schmerzen am Nacken / Kopfübergang - ich sagte im intensiv Delirium zu der Krankenschwester obs mich massieren könne (man verzeihe mir mein Delirium von der OP).

Als ich dann auf die normale Station kam viel ich geschockt von allen Wolken , mir wurde gesagt und auch von mir unterschrieben das wohl meine Geschmackssinn futsch sein wird, komisch ich habe nun 8 schrauben und 2 Platten im Kopf eine riesengroße Narbe aber noch unerträglicher diese 'Anfälle und Schmerzen'.

Das schlimmste ich bin heute 27 und stehte eigentlich voll im Leben (Job ist durch Tumor und nichts mehr hören auf einem Ohr weggebrochen, dachte ich sei gesund auch dies ein Schock). Bei jedem Niesen oder Duschen oder sogar beim Zusammenräumen egal wie Banal es ist oder rausgehen strassenlärm oder menschenansammlungen.. egal zu welchem Gutachter PVA (abgelehnt im Februar bin arbeitsfähig).. ich geh selbst nicht mehr aktiv raus meist aber eher selten wenn draußen ruhiger also nachts mal kurz vor die Türe. Ich belaste meine Freundin die Ihre Lehre macht auch sehr und es tut mir einfach selbst sehr weh immer zu hören 'sie hom nix denkens ans arbatn', doch zig Foren im Internet bestätigen das dies nach so einer Op durchaus normal ist absolut nicht mehr belastbar und auch sonst komplett 'im Heilungsmodus' , also an meinem Hobby Kochen oder vorm pc aktiv sitzen wie früher ist nicht mehr. Ich bin 27 und weiß einfach nicht mehr weiter :( ich hab bei der Pv a auch gesagt ich gehe selten bis kaum raus .. ams Termin am 2.3 ->> hört mir niemand zu , ich geh ja nicht mal einkaufen.

Meine schmerzen sind tückisch egal bei welcher Bewegung also im Normal Spektrum .. Duschen .. abtrocknen und ganz alltägliche Sachen lösen eine Art Krampfanfall aus .. es fühlt sich so an wie mein Arzt sagte 'Wie eine innerliche Dauer verkühlung, und noch dazu schmerzen wie ein Krampf mit Herzrasen .. Fieber .. Schweiß .. :( :(

Ich entschuldige mich für die mehr als lange Mail , bin wieder zu soned gekommen nachdem ich einen Artikel gelesen habe wo soned einen Mandanten vertrat.

Leider war das nur ein kleiner Teil. Dankend (27.02.16)

Antwort:
Au, sie haben eine sehr belastende Karte gezogen. Wenigstens bzw. hoffentlich lässt sich ihre Erkrankung heilen.
Auf Grund ihres Zustands sollten sie andere Vergleiche anstellen - als die Norm das tut - dass sie zBsp. eine Beziehung haben und die Partnerin zu ihnen hält - finde ich persönlich schön und wertvoll.

Auch ist klar - erst recht in der Jugendzeit - dass sie sich momentan, in der Schwere der Zeit unmöglich ein umfassendes den Zusammenhang-betreffendes Bild machen können - auch im Bezug auf Heilung, die sicher eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Und es ev. doch möglich ist/sein könnte, dass sich einige Komplikationen / Operationskonsequenzen, die jetzt sehr depressiv wirken, mit der Zeit wieder bzw. weitgehend aufheben.
In der Finsternis selbst lassen sich vorerst kleine und kleinste Lichtquellen nicht "gross" bemerken. - Ist für mich nachvollziehbar!
Viele Menschen höheren Alters haben Situationen und Erlebnisse hinter sich, in denen der blanke Horror zugegen war, weswegen Hoffnungslosigkeit vorherrschte und sich Betroffene nicht vorstellen konnten, dass hier irgendwann nochmal Besserung eintreffen könne. - Aber diese, entgegen der Vorstellungskraft, im Laufe der Zeit doch eintraf - welche wieder Lebenssinn und Lebensfreude vermittelt.
Drum sollte man sich mit Zukunftsaussichten in der schwierigsten Zeit - wenn durch die Beeinträchtigung der Tag finster wird - bewusst zurückhalten und nur von Schritt zu Schritt sehen und kleinste Erfolgserlebnisse / positive Ereignisse auch bez. der Gesundheit wahrnehmen.
"Tatsächliche" Genesungen laden die Energie langsam wieder auf und lassen mit der Zeit die Zukunft zumindest (viel) anders Erscheinen als jetzt.

Dazu gehört es auch, sich auf keinen Fall von den oft menschenverachtenden Vorgehensweisen der Behörden runterziehen zu lassen - bzw. soweit wie möglich in der Einstellung dagegen angehen - immer!!!!! Begleitperson zu Behörden mitnehmen - ev. gesagtes in ein Ohr rein und beim anderen Ohr raus-lassen.
Was die von sich geben hat nichts mit ihrem angeschlagenen Zustand zu tun, sondern ist ein Verhalten das sich an Feindbildern ausrichtet und politisch gewünscht wird bzw. auf politische Weisung beruht.

Ihr E-Mail zeigt wie es Menschen in unserem Land geht und - viel mehr - wie Behörden mit Menschen, die dem Leid ausgesetzt sind, umgehen - und Zustände / Gesundheit verschlimmern.

>Grundsätzlich bez. I-Pension
Geben sie nicht auf - bei negativen PVA-Bescheid legen sie Klage ein und kämpfen bei Erfolglosigkeit weiter. Sollte es der Gesundheitszustand verlangen, so suchen sie sobald wie möglich wieder um I-Pension an. Beschreiten auch den Rechtsweg - falls nötig.

Brauchen sie bez. behördlichen Umgang / Vorgehensweise Tipps, so melden sie sich wieder - falls ich was Positives beitragen kann, werde ich versuchen ihnen zu helfen!

(Lassen sie noch eine Zeit vergehen bevor sie ihren Zustand beurteilen bzw. Prognosen bez. Zukunft erstellen.)

alles gute (ohne Gewähr)

28.02.16 um 16.14 Uhr - von W*. - "Ich bin kein Verweigerer, ich kann einfach nicht mehr, keine Kraft."
Hallo, danke für Ihre erfreuliche Mail. Gerne dürfen Sie es unter einem synonym veröffentlichen solang der Name verborgen bleibt.

Nachdem ich nicht mehr hinaus gehen kann und am *.3 ams habe bereitet mir sorgen , geh ja nicht mal einkaufen weil es einfach nicht geht.

Ich war im Krankenstand, dann wurde dieser seitens wgkk befristet (war am wienerberg). Danach pva .. dürfte ich wieder in den Krankenstand oder wie sieht dies rechtlich aus? Nein ich bin kein verweigerer, ich kann einfach nicht mehr keine Kraft. Bin mehr Belastung und diese Termine und alles wie es weitergeht versetzt mich in noch mehr Panik denn es liegt ja an mir :( wie ich überall höre. Wenn ich diesem Termin vernbleibe wie gehts dann weiter :(.

Herzlichen dank das Sie sich die Zeit nehmen, ich bin einfach nur verzweifelt und habe Angst Wohnung und co zu verlieren wenn ich dem ams nicht 'Freude' bereit.

In verzweiflung,

Antwort:
Drum ist es wichtig, dass sie ja die behördlichen Termine wahrnehmen! Gehen sie unbedingt hin und es soll sie - wenn möglich - jemand begleiten.
Machen sie sich nicht vorher schon einen Kopf - auch wenns schwer ist, versuchen sie es. So wie sie die Situation beschreiben ist das AMS nicht die richtige Adresse! Um dieser Behörde auszukommen - so sie natürlich Geld brauchen - brauchen sie ärztliche Unterstützung / Hilfe / ärztliche Atteste die sie dahingehend unterstützen! Nur heissts auch hier vorsichtig sein, da nach einer gewissen Zeit und Krankschreibung wegen der selben Krankheit die Aussteuerung droht.
Schwer Kranke die längere Zeit einen Krankenstand brauchen, werden bei uns mit dem Entzug des Krankengelds bestraft. >("ich komm mit dieser Bestimmung selbst nicht klar, ist aber anscheinend österreichische christlich-soziale Politik"?)<
Deshalb bleibt ihnen früher oder später nichts anderes übrig - wie oben beschrieben - als um I-Pension anzusuchen. Ev. immer wieder! Bzw. wird es bei ihnen, weil sie noch sehr jung sind - das Rehageld werden!
Aber egal um welche Versicherungsleistung es sich handelt, versäumen sie NIE einen (behördlichen) Termin, denn dann droht Wohnungsverlust etc.!

Versuchen sie die Belastung bez, dieser Termine einzuschränken. Erledigen sie immer gleich alles was ihnen diesbezüglich aufgetragen wird und konzentrieren sie sich so gut wies geht auf die Kontakte während der Termine. In der Zwischenzeit lassen sie los und erholen sich so gut wie`s geht. Machen sie sich in der Zeit, in der sie auf die Termine warten müssen, nicht psychisch fertig. Versuchen sie das unbedingt. Niemand hat das Recht, sie und ihr Leben kaputt zu machen! Das gehört ihnen!
Nicht vergessen! BEGLEITPERSON zu den Terminen mitnehmen! Bietet einen gewissen Schutz! Und sprechen sie unbedingt auch mit ihren Vertrauensärzten / Fachärzten, vielleicht unterstützen die sie bei ihrem Weg - auch mit den Behörden!

Wenn`s wegen der Behörden zuviel Ärger gibt - sie sich nicht mehr aussehen - dann schreiben sie der Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - Wenn die sie unterstützt, dann wäre das eine grosse Hilfe! (ohne Gewähr)

3.03.16 um 0.22 Uhr - von W*. - "Termin war sehr spannend, dachte an das Böse dennoch kam es anders"
Hallo,
Termin war sehr spannend, dachte an das Böse dennoch kam es anders wiederspruch eingelegt.
Komisch das die PVA mit Phantasie Stellenbeschreibungen, meinen wohlgemerkt gelernten Job auf meinem Bescheid fallen lässt ABER beim AMS zugesandten Gutachten steht mein gelernter Beruf.
Wem gehts noch so, nun wurde mir empfohlen vor dem wiederspruch Arbeiterkammer als auch Patientenanwalt hinzuziehen damit man im Falle schon Rückhalt hat.
Danke nochmals für die Motivation und Tipps

Antwort:
Ja nehmen sie die Tipps - Arbeiterkammer als auch Patientenanwalt hinzuziehen - wahr!


27.02.16 um 10.30 Uhr - von J*. - "Frage bezüglich einer Lohnbescheinigung"


Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Lohnbescheinigung von meinem Mann. Ich bin z.Z. in einem (Deppen-)Kurs und habe Anfang des Monats einen Antrag für Fahrkostenbeihilfe usw eingereicht. Da sich seit dem niemand meldete und nichts "aufgebucht" war, schrieb ich meine Beraterin an wie lange die Bearbeitung denn noch dauert. Als Antwort kam: Das diese schon genehmigt sind aber ich noch keine Antwort erhalten habe, da noch eine Lohnbescheinigung von meinem Mann für Jänner fehlt und deshalb der Bezug ab 1.02. eingestellt worden ist!
Ich habe Anfang Jänner ein Schreiben bekommen, das sie eine neue Lohnbescheinigung brauchen (vom 1.1.2016 - 1.1.2016 !?), ja... Aber einen Tag später erhielt ich auch schon die Mitteilung über meinen neuen Leistungsanspruch bis September 2016 und die Mitteilung das sie weiter nichts brauchen!
Jetzt meine Frage? Warum bekomme ich die Mitteilung über meinen neuen Leistungsanspruch bis September 2016 wenn sie diesen ja eigentlich garnicht berechnen konnten? Dürfen sie den Bezug einstellen obwohl der Fehler nicht bei mir liegt? Warum brauchen sie eine Lohnbescheinigung für nur 1 Tag! Und reicht es wenn ich die Lohnabrechnung für Jänner einschicke? MfG J.

Antwort:
Merkwürdig? Solange die Konsequenzen die "Kunden" zu tragen haben, ist es dem AMS ("dem einen oder anderen BeraterIn") egal ob "etwas" Hand und Fuss hat?
Ev. sollten sie das nicht einfach hinnehmen -
>(um draufzukommen, ob hier Schikane im Spiel ist?) auch dass sie nicht über die Bezugseinstellung mit 1.02. informiert wurden, sondern erst als sie ca. 1 Monat später wegen der Fahrtkostenbeihilfe nachfragten von dieser "Machenschaft" erfuhren? spricht für sich!<
- und sich über diese Gebarung beschweren (schriftlich eingeschrieben senden oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) oder mit Begleitperson den Geschäftsstellenleiter besuchen und eine Erklärung verlangen.
Trotzdem, so oder so nehmen sie die "Jänner"-Lohnbescheinigung mit oder senden diese "sicherheitshalber" dem AMS-Berater. ("weil kürzerer Ast")

Zur Information: Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch (Ohne Gewähr)


26.02.2016 um 10.49 Uhr - von M*. - "Gegen die Betreuungsvereinbarung Einspruch erheben"


Sehr geehrter Herr Moser,

kann man gegen die Betreuungsvereinbarung einspruch erheben (wie lange habe ich daüfr zeit, ist ein mail dazu ausreichend oder muß das ein brief sein eingeschrieben) und wenn ja bringt das überhaupt etwas.
arbeitsort, berufserfahrung,... stimmt alles nicht! vielen herzlichen dank!

Antwort:
Stellen sie richtig was falsch ist, ohne sich zuviel zu erwarten.
dazu siehe Betreuungsvereinbarung ändern.


25.02.2016 um 18.22 Uhr - von S. - "Arbeitslosengeld trotz Mieteinnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze "


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe eine Frage: Ist es möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn man gleichzeitig Mieteinnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze hat? Dass es neben der Notstandshilfe nicht möglich ist, weiß ich, mir geht es explizit um Arbeitslosengeld. Oder alternativ: wer könnte über die Rechtslage Bescheid wissen? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen S.

Antwort:
Der Notlagenparagraph kommt beim Notstand zur Anwendung, nicht beim Arbeitslosengeld, weswegen Arbeitslosengeld trotz Mieteinnahmen über der Geringfügigkeitsgrenze möglich ist / "sein müsste"! (Ohne Gewähr)

Ev. sichern sie sich ab, indem sie sich die Info auch von der AK einhollen /"bestätigen lassen"
Diese Frage können sie ev. auch dem AMS-Berater stellen. Ev. telefonisch als grundsätzliche Auskunft an die Servicestelle richten. oder siehe ev. auch AlVG.

25.02.2016 um 19.33 Uhr - von S. - Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen S.


24.02.2016 um 19.30 Uhr - von I*. - "Seit ich arbeitslos bin habe ich nur Ärger mit dem AMS / ....... weil diese mich so aufregen, kann ich schon nachts nicht mehr schlafen "


Hallo,
mit großem Interesse lese ich immer Ihre Tipps gegen das AMS zu wirken. Heute habe ich eine Frage, die nicht in ihrem Forum steht.
Seit ich arbeitslos bin habe ich nur Ärger mit dem AMS F. und versuche gegen dieses zu wirken mit Erfolgslosigkeit. Ich habe sogar schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Geschäftsführung eingereicht welche abgelehnt wurde. Seitdem werde ich immer zu einen neuen Betreuungstermin eingeladen obwohl ich einen Betreuungsplan bis **.07.2016 mit dem AMS gemacht habe. Jetzt habe ich wieder einen Betreuungstermin bekommen vom AMS und frage hiermit, muss ich diesen wahr nehmen trotz Betreuungsplan bis **.07.2016 und darf das AMS mit mir wieder einen neuen Betreuungsplan schon nach zwei Monaten erstellen? Langsam werden diese Termine mir zu teuer, da ich nur Notstandshilfe bekomme. Des weiteren möchte ich eine Strafanzeige gegen meine Betreuerin und den stellvertretenden AMS Geschäftsführers machen, weil ich schon zweimal von den zwei Personen mit einer Zivilklage bedroht wurden bin. Der Grund, weil ich keine Zwangsmaßnahme zum vierten Mal annehmen wollte. Ich bin 52 Jahre
und seit 2014 arbeitslos und mache seitdem nur gemeinnützige Projekte und Schulkurse. Leider weiß ich nicht wie und wo ich solch eine Strafanzeige machen kann, da ich noch nie sowas in meinem Leben gemacht habe. Aber ich habe es richtig satt, daß mich das AMS nicht in Ruhe läst trotz Bewerbungen die ich mache und jede Maßnahme. Ich bitte Sie inständig mir diesbezüglich zu antworten weil ich schon nachts nicht mehr schlafen kann weil diese mich so aufregen und ich Singel bin und mich nicht wehren kann. Ich bitte Sie mir zu antworten und nicht zu veröffentlichen. Für Ihre Hilfe würde ich mich auch erkenntlich zeigen.
Mit freundlichen Grüßen und auf Hoffnung ihrer Rückmeldung

Antwort:
ja unbedingt termin wahrnehmen, ansonsten kommt es zur sperre (ab versäumnis
bis zur wiedermeldung)
sollte schikane dahinter stehen, so senden sie eine beschwerde gleich an
mehreren adressen
AMS - österreichische geschäftsführung Dr. Buchinger und ganz wichtig der
volksanwaltschaft ev. unterstützen die sie. vaa@volksanwaltschaft.gv.at

gehen sie nur mehr mit begleitperson zu den terminen - "wirkt wunder"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(16.02.11)

anzeigen richten sie an die staatsanwaltschaft - 1030 Wien - Dampfschiffstraße 4

(wieso zu teuer - ist das ams zu weit weg - ev. suchen sie um unterstützung
/ fahrtkostenzuschuss an - an ihre geschäftsstelle eingeschrieben schriftlich)

Ps. Coaching. - müsste freiwillig sein? - erst recht - haben sie solche bzw. ähnliche schon besucht. Bereits absolvierten Deppenkurse müssen" nicht nochmal besucht werden. Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (ohne Gewähr)


24.02.2016 um 19.25 Uhr - von G*. - "Leistungsbezug bis zum Vorsprechungstermin eingestellt"


Mir wurde gestern ein RSB Brief zu gestellt, wo mir ab **.02.16 der Leistungsbezug bis zum Vorsprechungstermin eingestellt wird.
Begründing ich habe auf einen Vermittlungsvorschlag mich nicht Rückgemeldet. Ich mache alles über das eAMS-Konto und habe mich gestern hin gesetzt und alles was ich erhalten und geschrieben habe ausgedruckt und auf zwei Speichersticks abgespeichert. Es wurde alles von mir Bearbeitete, entweder ich habe eine Bewerbung geschrieben oder abgelehnt da es nicht passte, meistens Tag gleich wie der Erhalt oder am nächsten Tag. Ich habe auch heute meinen Beraer eine Mail geschrieben, habe seine persönliche Mailadresse, wo ich glaube das es sich um ein Missverständnis handelt. Ich bin mir nicht sicher ob ich zu meinen Gespräch einen Rechtsbeistand mitnehmen soll, da ich glaub das die mir eine Linke drehen möchte um mir das Geld zu Streichen. Gibt es da Rechtsbeistände die nicht viel kosten? Beziehungsweise wie soll ich mich verhalten oder vorgehen? Ich bin erst sei **.01.16 arbeitslos.

Antwort:
Das ist gut, dass sie alles belegen können. Sie brauchen nicht unbedingt einen Rechtsbeistand für diesen Termin - gut wäre es, könnten sie eine Begleitperson als stummen Zeugen mitnehmen.
Wenn sich zeigt, dass es sich um ein Missverständnis handelt wird die Sperre sofort aufgehoben. Ist der Berater vom Gegenteil überzeugt gibts eine 6 Wochen Sperre - wobei auch rechtswidrig gesperrt wird, weswegen sie den Rechtsweg beschreiten und sofort nach Erhalt des schriftlichen Bescheids Berufung einlegen / Beschwerde erheben. Falls, widerlegen sie in der, mit ihren Belegen, die Vorwürfe!

Ps.: VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! - ev. teilen sie dem ams mit, dass sie in zukunft wichtige post eingeschrieben zugesandt haben wollen.

>E-AMS-Konto ist eine freiwillige Angelegenheit. Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht! ("ohne Gewähr")



24.02.2016 um 18.53 Uhr - von J*. - "Job4You Coach freiwillig?"
"Habe ja jetzt schon Depressionen und magenkrämpfe jedes mal wenn ich zu meiner Beraterin muss "



Hallo, bin neu hier im Forum.
Habe mir aber schon einige Beiträge durchgelesen. Finde es gut wie einen hier geholfen und geantwortet wird. :)

Nun zu meiner Frage,

Bin seit einen Jahr beim ams gemeldet, meine Beraterin ist nicht gerade sehr kooperativ, da ich vor 4 Jahre (ist deshalb so lange her das ich einen job hatte weil ich ziemlich depressiv war..) als Hilfsarbeiterin in einen Betrieb gearbeitet habe für 1 1/2 Jahre da ich aber noch jung bin und mich steigern möchte in der Arbeitswelt und nicht wieder in diesen hilfsjob möchte. Sie will mir weder helfen eine Umschulung noch eine Lehrstelle zu finden (bin 21 Jahre.)
Nun zu meinen jetzigen Problem sie will das ich einmal in der Woche einen Job4You Coach treffe der mir angeblich helfen soll Bewerbungen zu schreiben , karriereplan ausarbeiten, Jobangebote ansehen, usw..
(Hier der Link falls es sein könnte das sie noch nicht davon gehört haben, www.noe-volkshilfe.at/job4you )
Muss ich dieses Angebot annehmen?
Ich suche mir lieber selber die Jobs aus, und möchte nicht von den Kerl auch noch gezwungen werden zu meinen alten hilfsjob zurückzugehen. Habe ja jetzt schon Depressionen und magenkrämpfe jedes mal wenn ich zu meiner Beraterin muss die mich nur schikaniert selbst wenn ich eine Begleit Person dabei habe. (23.02.16)

Antwort:
Falls sie die Beratungstermine / Massnahme nicht aushalten und verweigern ist mit einer Sperre zu rechnen, die sie sofort nach Erhalt des schriftlichen Bescheids berufen (Beschwerde erheben)
Diese Massnahme - Coaching. - müsste freiwillig sein?
erst recht - haben sie solche bzw. ähnliche schon besucht.
Bereits absolvierten Deppenkurse müssen" nicht nochmal besucht werden.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)

"
Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

>Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

>Und nehmen sie weiterhin eine Begleitperson mit - sollte sie es wagen sie weiter zu schikanieren, besuchen sie mit Begleitperson sofort den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
(Ohne Gewähr)

19.02.2016 um 12.53 Uhr - von T. - "I-Pension: Gibt es keine "Schonfrist" mehr?"


Hallo Christian,

meine Lebensgefährtin ist seit knapp 3 Wochen in der Notstandshilfe, und wartet auf eine Untersuchung bei der PVA. Bereits jetzt verlangt das AMS einen Lebenslauf und möchte mit Bewerbungsaktivitäten beginnen. Pensionsvorschuss wurde ja abgeschafft, aber gibt es keine "Schonfrist" mehr?

Es steht ja noch gar nicht fest, ob meine Lebensg. für arbeitsfähig befunden wird. Die Untersuchung steht noch aus. Wie kann das AMS jetzt schon mit Bewerbungen beginnen? Das ist aller nur mehr krank. Lg T.

Antwort:
Eigentlich schon. Für ca. 2 Monate sollte man vorm AMS Ruhe haben. Mit Begleitperson den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen und die Angelegenheit klären!
Siehe auch Arbeitslosennetz:: Arbeitsfähigkeit und Verfahren um die Invaliditätspension (§ 8 AlVG) (Ohne Gewähr)

19.02.2016 um 11.01 Uhr - von M*. - "Für meine 1 1/2 jährige Enkelin gibt es keine offizielle Betreuung"


Hallo, uns stellt sich folgendes Problem:
Meine Schwiegertochter muss, veranlasst durch das AMS, einen Kurs beim ZAM besuchen. Wird das nicht wahrgenommen, droht ihr die Sperre der Notstandshilfe.
Der Haken: meine 1 1/2 jährige Enkelin, für die es keine offizielle Betreuung gibt. Die 2 (in Worten zwei) Tagesmütter, die hier in der Region vom AMS anerkannt sind und somit die Kosten getragen werden, sind komplett belegt/ausgebucht.
Kommentar der AMS-Beraterin (die meine eigene Situation kennt): dann soll halt die Schwiegermutter einspringen...
Natürlich springe ich bei der Betreuung ein, jedoch bin ich selbst auf Jobsuche (rein theoretisch schränkt mich die Betreuung somit bei der Vermittlung zumindest moralisch ein), mit Bewegungseinschränkungen, zu 70 % anerkannter Schwerbehinderung. Es macht daher für mich einen enormen Unterschied, ob ich 6 Stunden irgendwo an einem Schreibtisch sitze, oder ob ich einen 1 1/2 jährigen Quirl betreue.
Natürlich muss meine Schwiegertochter mit der minimal Stundenzahl der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.... aber dann ist sie auch nimmer auf die Kostenübernahme für die Kinderbetreuung angewiesen, da ihr Einkommen in der Höhe sicherlich die Höhe der Notstandshilfe überschreiten wird.
Frage: wenn eine junge Mutter bereit ist, wieder ins Berufsleben zurückzukehren, inzwischen unter dem Angebot der Betreuungszusage, die nur faktisch existiert (es gibt keine freien Betreuungsplätze), in einen Kurs gebucht wird, ist das zulässig? Familienfreundliches Verhalten geht deutlich anders... es wäre dem Kind auch zugemutet worden, von heute auf morgen, ohne Eingewöhnungsphase, täglich stundenlang in der Obhut einer fremden Person zu sein....

Die Fragwürdigkeit dieser Kurse lasse ich offen... Ich habe selbst einige Kurse absolviert und habe aus nicht einer dieser "Veranstaltungen" etwas lehrhaftes mitgenommen....

Würde mich über jeden Tipp freuen... Danke

Viele Grüße
M. (18.02.16)

Ps.: Wäre mein Sohn DER Topverdiener, wäre das Ganze natürlich kein Thema, somit ist diese Familie auf den finanziellen Obulus, den die Mutter erbringen kann angewiesen. Derzeit nun mal leider durch die Notstandshilfe und nicht durch einen Job....

Antwort:
Ihre Tochter muss auch diesem Kurs "nur" 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Falls - muss ihrer Tochter eine auf 16 Stunden zugeschnittenen Kurs-Inhalt / Anwesenheit angeboten werden.
Ich vermute aber, dass der Kurs auf freiwilliger Basis stattfinden wird / "muss"!
Siehe Zwangsmassnahme / Deppenkurse.

Massnahme müssen einen schulischen Charakter haben!

Ev. kontaktiert ihr den Volksanwalt - vaa@volksanwaltschaft.gv.at und bittet um Info bez. Kinder-Betreuungs-Stelle. Und verlangt Auskunft was zu tun ist, sollte es in ihrer Umgebung keine geben bzw. wenn alle besetzt sind?
Vielleicht setzt er sich für ihre´Tochter ein? (Ohne Gewähr)

Frage: Wird ihrer Tochter das Einkommen des Partners angerechnet?

18.02.2016 um 18.39 Uhr - von N. I. - Kurzinformation zur Informationsveranstaltung zur "BBE Job Cross Mentoring für Akademiker und Führungskräfte über 40"


Kurzinformation zur Informationsveranstaltung zur "BBE Job Cross Mentoring für Akademiker und Führungskräfte über 40"
unter:
9.02.2016 um 15.59 Uhr - von N. I. - "Ist diese Maßnahme nach wie vor eine "freiwillige" Maßnahme"

18.02.2016 um 12.32 Uhr - von Tom - "Die "Alten" vermehrt in Kursen verstecken?"


Hallo Christian,

Es sieht so aus, dass die "Alten" vermehrt in Kursen versteckt werden, um
die Statistik zu bereinigen. Ich wurde zu folgendem Kurs gebucht,
Veranstalter ist FAB:

BBE für Ältere 50+ Zentrum für Kompetenz und Erfahrung

Ich gehe davon aus, dass die Maßnahme freiwillig ist, da es sich um eine
Beratungs- und Betreuungseinrichtung handelt. Kannst Du mir näheres dazu
mitteilen, eventuell Erkenntnisse vom VwGH. Welche Nachteile können durch
eine Teilnahme entstehen, sicher hat schon jemand Erfahrung mit diesem
Veranstalter gesammelt.

Vielen Dank und viele Grüße
Tom

Antwort:
Um rauszubekommen ob dieser Kurs sicher freiwillig ist den Infotag besuchen - und ev. auch vor Zeugen nachfragen - Fab bietet auch Transitarbeitsplätze an und die wären verpflichtend, wenn nach den eigens dafür angefertigten niedrigst-KV entlohnt wird! (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)

Reines Coaching müsste freiwillig sein!

Massnahme müssen einen schulischen Charakter haben!

-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Aufsuchende Vermittlung freiwillig.

Dazu Aktive Arbeitslose:
FAB Kompetenz und Erfahrung (BBE 50plus): Vereinbarung zur aktiven Vermittlungsunterstützung (ohne Gewähr)

19.02.2016 um 12.45Uhr - von Tom - "Info über den weiteren Ablauf"
Hallo Christian,
danke für die Info, informiere Dich über den weiteren Ablauf. LG

14.02.2016 um 10.41 Uhr - von B*, - "Steuerreform bringt mon. 70 Euro mehr Lohn, weswegen die Partnerin mon. ca, 270 Euro Notstand verliert?"


Liebes Forum!
Die Lebensgefährtin (in Österreich geborene Türkin, 2 Kinder im Alter von 10 und 13 Jahren/türkische Väter) meines Sohnes (Österreicher) bekam bis zuletzt pro Tag 24.?? ? pro Tag Notstandshilfe. Unser Sohn bekommt ab Jänner aufgrund der Steuerreform monatlich 70 ? mehr Lohn - und nun hat Frau A. einen Bescheid bekommen, dass sie ab Jänner nur noch 16.?? ? Notstand pro Tag bekommt, weil der Lebensgefährte 70 ? mehr im Monat bekommt - die Kürzung bedeutet, dass sie im Monat 270 ? (!!!) weniger bekommt! Ich möchte gerne wissen, ob das rechtlich zulässig ist? Sie hat am AMS G. nachgefragt und bekam zur Antwort:"Wir haben jetzt soviele Flüchtlinge...!" Wohin kann sie sich wenden? Besten Dank!

Antwort:
"Der Phantasie bez. Schlechterstellung / Nachteile der Menschen aus der "unteren" sozialen Schicht sind keine Grenzen gesetzt!
Frau A. soll auf alle Fälle einen Antrag auf Bemessungsbescheid stellen. So wurden schon Fehler / Ungereimtheiten gefunden. Gegebenenfalls soll sie Berufung / Beschwerde einlegen/erheben!
Kommt es zu einem unbefriedigenden Ergebnis, so kontaktieren sie ev. die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at und bitten um Unterstützung.(Ohne Gewähr)

13.02.2016 um 9.45 Uhr - von N. I. - "Kurs laut HP freiwillig"


unter:
"Sperre wegen "freiwilligen" Deppenkurs?"
"Bin am Verzweifeln und bekomm die Nächte kein Auge mehr zu da mich die Situation fertig macht"

12.02.2016 um 16.30 Uhr - von G. - "Von einem Vermittlungsvorschlag weiss ich nichts."


Hallo, ich bekam heute vom AMS ein schreiben demnach ich einen vermittlungsvorschlag bekommen hätte am 26.1.2016. Von dem weiss ich aber nichts. Das ist nie passiert. Das AMS verschickt ja die stellenvorschläge nicht eingeschrieben per post. Das ist ja so gut wie nicht nachweisbar was die da tun. Wie verhalte ich mich nun am besten ? mfg G.

Antwort:
Wenns zur Sperre kommt den Rechtsweg beschreiten - Berufung einlegen und nötigen-falls über Verfahrenshilfe bis zum VwGH gehen und Beschwerde erheben. VwGH-Der Brief muss zugestellt werden!
Klären sie mit dem AMS, dass sie in Zukunft wichtige Schreiben etc. eingeschrieben zugesendet haben wollen!

"Bei Erfolglosigkeit lassen sie sich ev. von der Volksanwaltschaft unterstützen vaa@volksanwaltschaft.gv.at (Ohne Gewähr)

12.02.2016 um 0.50 Uhr - von G*. - "Trotz Migräne Jahre/Jahrzehnte lange Schikanen am AMS"


Hallo, ich fass mich hier kurz mit der aktuellsten Frage:
Meine Mutter wird vom AMS gezwungen-da sonst notstand gestrichen wird, pro woche 3 bewerbungen zu schreiben, obwohl sie seit Kindheit an an schwerster Migräne leidet...und durch ihr Leben...die Arbeiten die sie annehmen MUSSTE und jahre/Jahrzehnte langen schikanierungen am AMS jetzt nur noch von arzt zu arzt läuft. sie KANN NICHT mehr arbeiten, sie hat es 30 fast 40jahre lang probiert, aber niemand will jemanden einstellen der in der woche 2mal fehlt oder öfters...wegen ihrer Migräne. Sie hat auch schon auf frühpension angefragt...aber wer erkennt schon Migräne an? obwohl diese Ärzte sehrwohl ihre Krankenakte (und die muss bummvoll sein von krankenständen u deren begründung...reicht bis zu krankenhausaufenthalten wegs Migräne)
kennen...und was das AMS jetzt noch aufführt, macht es noch schlimmer.
Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man diese BeraterInnen schon anzeigen kann, weil es wissenschaftlich nun schon anerkannt wurde, dass es sich im Gehirn negativ auswirkt wenn man zu etwas gezwungen oder unter druck gesetzt wird.....aber ich kenne mich da leider zu wenig aus. DESHALB BITTE um eine hilfreiche Antwort. Gerne auch per Mail, telefonisch oder privat.
Vielen DANK.

Antwort:
Sie haben recht - Das Leiden wird durch das Vorgehen des AMS schlimmer! Für so eine Klage bräuchte es aber Beweise. Ist übrigens die Politik von "SPÖ?"/ÖVP - diese Haupt-Verantwortlichen verlangen diese menschenverachtende Vorgehensweise.
Ihre Mutter braucht von den Fach-Ärzten unbedingt ein Attest, das sie ev. ein wenig vorm AMS schützt.

Was die Bewerbungen anbelangt, so schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. .

Ihre Mutter soll, wenns drauf ankommt die Kopie beim AMS vorlegen! Kommt`s deswegen zu einer Sperre, wäre die Berufung erfolgreich.
Sie soll ausserdem nur mehr mit Begleitperson zu den Terminen gehen ("Wirkt Wunder")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

Und ihre Mutter soll immer wieder (sobald möglich) um I-Pension ansuchen!
(Ohne Gewähr)

12.02.2016 um 13.52 Uhr - von N. I. - "Betreff: Trotz Migräne"
I-Pension zu erhalten wird heutzutage immer schwieriger. Migräne alleine wird wahrscheinlich nicht zur I-Pension reichen,da man argumentieren kann "die gesundheitlichen Einschränkungen reichen noch für Halbtagsjobs mit flexiblen (keine gesten) Arbeitszeiten".
Der Nachweis einer Kombination mit (schwerer) Depression und (mehreren) absolvierten Psychotherapien könnten hier hilfreich sein I-Pension (natürlich auch abhängig von Amtsarzt) zu erhalten.
lg N.I.

11.02.2016 um 19.10 Uhr - von N. I. - "Teilnahme ist NICHT freiwillig"


unter:
"Ist diese Maßnahme nach wie vor eine "freiwillige" Maßnahme" (9.02.2016)

11.02.2016 um 16.15 Uhr - von D*. - "Sperre wegen "freiwilligen" Deppenkurs?"

"Bin am Verzweifeln und bekomm die Nächte kein Auge mehr zu da mich die Situation fertig macht"


Hi ich wollte um hilfe bitten!

also mein berater hat mich obwohl ich obdachlos war und mit meiner existenz kämpfte und 0 in der lage war einen kurs zu besuchen da ich physisch auch ziemlich litt und mit dem alltag kaum klar kam in einen "freiwilligen" BBE "Männer" kurs geschickt der am 7.12.15 begann...dadurch ich aber immer einen schlafplatz suchen musste und keine lebensqualität hatte , dachte ich leider nicht mehr an den kurs und verseumte den antrittstermin , darauf folgte die sperre 6-8 wochen lang ,als ich zum ams gang gab es erst am 27.1 einen termin weil ich mit dem bertater reden wollte warum ich wegen eines freiwilligen kurses gesperrt werde obwohl ich obdachlos bin ,warum er mir das antäte , sitz eh scho im tiefsten loch und dann sowas ? Warum ? Mir war garnix mehr möglich nd wenn ich nicht eine tolle frau kennen gelernt hätte die mir geholfen hat dann würd ich jz ws im gefängnis sitzen !!! Als ich dort war am 27.1 verlangte er eine krankmeldung die ich nicht hatte und bestätigte die sperr und
sagte das man nix machen kann , sozusagen i soi schaun wo i bleib ! Jz hab ich mich im 14ten gemeldet bei meiner neuen freundin und auch beim ams in hietzing und die sehr nette kompetente dame was man ja garnicht mehr gewohnt is hat mir gesagt das man nix machen kann , stimmt das ? Bräuchte eig die nachzahlung um es meiner freundin zurückkzugeben das sie jz auch probleme mit der wohnung hat nd das nicht sein muss das ganze ! Bitte können sie mir sagen was ich machen kann , bin am verzweifeln und bekomm die nächte kein auge mehr zu da mich die situation fertig macht das ich ihr nicht helfen kann wegen so einen mist :(((( danke lg

Antwort:
Wer hat ihnen gesagt, dass der Deppen-Kurs freiwillig ist?
Sie verlangen den schriftlichen Bescheid und legen dann darauf sofort Berufung ein - unbedingt ist auch kostenlos!
Bescheid ev. eingeschrieben verlangen - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats, müssen sie das Geld bekommen.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Siehe auch Zwangsmassnahme / Deppenkurse. (Ohne Gewähr)

Ev. melden sie sich wieder, wenn der Bescheid mit der genauen Sperr-Begründung kommt!

13.02.2016 um 9.45 Uhr - von N. I. - "Kurs laut HP freiwillig"
Betreff: "Sperre wegen "freiwilligen" Deppenkurs?"
Der Kurs BBE Männer ist laut HP freiwillig - aber ACHTUNG: die Informationsveranstaltung ist verpflichtend!!
Auszug aus HP: "Die Teilnahme an der Männer BBE erfolgt, abgesehen vom Infotreffen, auf freiwilliger Basis und ist mit keinerlei Kosten für den Teilnehmer verbunden."
Hier der Link zur Homepage der Männerberatung:Liebe Grüße, N.I. (12.02.16)

An D. - "Rechtswidrige Sperre falls §10 Vereitelung"
Auf den Sperr-Bescheid warten - ist darin eine §10 Sperre angegeben,
dann
zum AMS gehen - wenn möglich mit Begleitperson - ev. gleich zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und Sperre sofort aufheben lassen. - ansonsten androhen bzw. auch tun - (u.a.) der Volksanwaltschaft zu schreiben. vaa@volksanwaltschaft.gv.at .

>Gibts eine Sperre weil sie nicht beim Infotag waren - so müsste wegen AlVG § 49. versäumter Kontrolltermin gesperrt werden. Was heisst Sperre gibts bis zur Wiedermeldung.
Also wichtig welcher Paragraph im Sperr-Bescheid angegeben ist. §10 oder § 49 ?

§ 49: Es ist zumindest strittig, ob ein Kontrolltermin ausserhalb der Behörde (ev.?) verordnet werden kann/darf - bzw. wenn ja - dann muss der Kontrolltermin von einer AMS-MitarbeiterIn abgenommen/bestätigt werden. Nicht von einer privaten Person / Kurs-MitarbeiterIn!
Dies muss über den Rechtsweg entschieden werden! In beiden Fällen Berufung einlegen! - falls die Sperre nicht vorher aufgehoben wird!

11.02.2016 um 11.08 Uhr - von Ad*. - "Stichwort Partnereinkommen"


Lieber Herr Moser,
Kennen Sie sich bei der Berechnung der Notstandshilfe aus (Stichwort Partnereinkommen)?
Habe gerade einen haarsträubenden Bescheid über meinen Leistungsanspruch bekommen, wonach mein Anspruch von 23,- auf 12,- gekürzt werden soll, weil mein Partner 720,- plus 287,- Sachbezug bekommt..... Kann das sein?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Für die Wohngemeinschaft bräuchte jeder sein eigenes Schlaf-Zimmer - Wäre wichtig! Und wenn niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. Anrechnung wäre dann nicht okay bzw. legen sie auf den Bemessungs-Bescheid , den sie verlangen, Berufung ein.

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)

Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? Seite aufrufen und die Frage anklicken!


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