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14.09.2015 um 12.34 Uhr - von T. - "Ärger mit einem DV."


Hallo, Eine Freundin von mir hat vor 1 Monat einen Teilzeit Job in einer Gaststätte angenommen. Die Arbeitszeit wurde mit 6 Std pro Tag, 5 Tage die Woche festgelegt.
Der Arbeitgeber hat ihr bis dato allerdings immer noch keinen Arbeitsvertrag vorgelegt. Desweiteren wurde sie, ohne ihr Wissen, für eine geringfügige Tätigkeit angemeldet und nicht für Teilzeit. Der Lohn wurde ihr auch noch nicht überwiesen.
Anrufe beim Arbeitgeber brachten keinen Erfolg. Momentan ist sie im Krankenstand.
Welchen Rat können Sie mir geben, was meine Freundin tun kann um an ihre Papiere und an den Lohn zu kommen? Vielen Dank und mfg

Antwort:
In arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten unterstützt die AK! Sie soll die AK sofort besuchen die in solchen Fragen kompetent ist! Ev. mit Begleitperson.
Wichtig, dass sie sich eine Stundenliste / Gedächtnisprotokoll anlegt, um ihre Darstellung belegen zu können.
Es besteht übrigens ein grosser Unterschied zwischen geringfügige Tätigkeit und Teilzeit! U.a. erhält sie bei einer geringfügigen Tätigkeit auch Arbeitslosengeld / Notstand, so sie einen Anspruch darauf hat! Drum sofort abklären! (Ohne Gewähr)


14.09.2015 um 10.22 Uhr - Mobbing

"keine Angelegenheit, vom schlechten Charakter, einiger Weniger, sondern ein gesellschaftliches / gesellschaftspolitisches Geschwulst!"


Was sagt eine Mobbing-Kultur über eine Gesellschaft aus?

Mobbing: Eine Präventionsstrategie der Minderwertigkeit / (des Minderwertigkeitsgefühls).
Eine gesellschaftliche - krankmachende - Umgangsform der Gehässigkeit, des Neid`s, des Frust`s, der Unzufriedenheit, der Kleingeistigkeit.

Biotop des Gedeihens
Ein Anknüpfungspunkt ist der Negativ-Vergleich. Bestandteil der österreichischen Identität. Findet immer und zu jeder Zeit in "fast" jeder sozialen Schicht Anwendung.

Der Negativ-Vergleich hauptsächlich eine "faschistische bzw. nationalsozialistische" Methode - vieles aus dieser Zeit ist wegen fehlender Aufarbeitung noch immer tief in unserer Gesellschaft verankert und gedeiht nach wie vor.

In fast jeder Situation und jedem Zustand lässt sich ein Vergleich finden der unsere / meine Situation, unser System, Zivilisation, Gesellschaft besser stellt.
Realitätsverweigerung: Egal auch wie schlimm die Konsequenzen der Fehlentwicklung, die mit aller Kraft ignoriert, verleugnet werden, schon sind.

Kreislauf: Das Feindbild-Prinzip unterstützt Mobbing und Mobbing wiederum lebt vom Feindbild-Prinzip!

Die Täterschaft sorgt über Misse-, bzw. Gräueltaten für die Rufschädigung bzw. Leid bestimmter Existenzen, um sich einen Vergleich zu schaffen, der das eigene fragwürdige ev. bedauernswerte Leben (oder einen gewissen Zustand) noch als sehr angenehm ev. schön / eh lebenswert erscheinen lässt. Es gibt schliesslich noch jemanden bzw. etwas mit dem niemand und auf keinen Fall tauschen möchte!

("Es braucht jemanden der verantwortlich ist! - Ein Verantwortliche(r) / Schuldige(r) schützt mich vor bzw. erspart mir Selbstkritik / Selbsterkenntnis!")

Vorgehensweise:
Im politischen Bereich werden andere Länder, denen es bez. soziale Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Gerechtigkeit etc. sichtlich schlechter als uns ergeht zum Vergleich herangezogen . Geeignet sind ev. undemokratische Staaten / Diktaturen - kann auch die Vergangenheit im Vergleich mit der Gegenwart betreffen.
So gibt es nie etwas zu beklagen, da es uns im Vergleich "dazu" gut bis sehr gut geht und sich immer jemand oder etwas findet, die/der/das ein negativeres Bild abgeben.

Im persönlichen Bereich ignoriert man eigene Unzulänglichkeiten, Fehler, negative Ausprägungen, Seiten, die eigene miserable Situation und vergleicht das "Übrig-Gebliebene" mit anderen Personen, die in einigen Bereichen ev. noch schlechter abschneiden - ist das nicht der Fall, hilft man - über`s Schlechtmachen Anderer, um selbst besser dazustehen - nach!
Oder vergleicht mit Personen, die emotionale Probleme haben! - Auch wenn man selbst mit Gleichgesinnten dafür gesorgt hat!

Politische Strategie:
Erschreckend ist die Tatsache, dass Mobbing über die - einem Kalkül dienende - Feindbildpolitik sämtlicher Parteien (Regierungen) unterstützt, gefördert bzw. am Leben erhalten wird.
Einer Politik der niedrigen emotionalen Intelligenz!
Um sicherzustellen, dass die Menschen ihrer Lebensberechtigungs-Politik folgen, installieren die Parteien, u.a. über Gesetze, Anreize, die der Motivation zum Mitmachen dienen sollen!
>Anreize, die erst in der Umkehrschluss-Interpretation zu solchen werden.
Negativ-ausgerichtete Anreizfunktion: Angst vor etwas erzeugen, dem man nur über ein bestimmtes Verhalten auskommt!
(zBsp. Sanktionen in der Arbeitsmarktpolitik, um den Niedriglohnsektor "schmackhaft zu machen oder um Facharbeiter in Hilfsarbeitsstellen zu hieven!")

Lebensberechtigungs-Politik: Ist eine Politik, die Leistung einfordert, welche zur Teilnahme am ewigen Wettbewerb berechtigt bzw. befähigt, der den nicht enden wollenden Wachstum sicherstellt bzw. sicherstellen soll!
Bei diesem lebensverschwenderischen burnout-erzeugenden Wahnsinn reichen oft finanzielle, materielle Anreize nicht mehr aus - weswegen Feindbilder erzeugt/geschaffen werden, ("Arbeitslose, Obdachlose, Flüchtlinge, auch kranke Menschen, etc.") die der sozialen Ächtung preisgegeben werden, um als Schrecken zu dienen, wovor bzw. vor dessen Zugehörigkeit, sich jeder hütet!
Dazu gibt es für die "Anständigen-Fleissigen" die Erlaubnis, sich abhebend-drüberstehend drauf stürzen zu dürfen - "die so, jemanden zum selbst Rühmen oder/und zum Abreagieren präsentiert bekommen"!
Sogar Behörden sollen/"müssen" diesen Personenkreis, der zum Feindbild erklärt wurde, schlechter stellen, persönlich entwerten, psychisch terrorisieren bzw. vernichten!
So Angst vor dieser Sippschaft und seiner Zugehörigkeit sicherzustellen und zu steigern!
(Ein "Negativ-Anreiz" mit Erfolgsgarantie)

Gesellschaftliche Ursache / Täterprofil:
"Da es in unserer neoliberalen, auf Leistung und Anbiederung/"Arschkriecherei", ausgerichteten Wettbewerbskultur sehr vielen Menschen "wie mir" ergeht, die mit dem Zustand bez. ihrem eintönigen/einschienigen Leben auch äusserst unzufrieden sind, gibt es schnell eine Vielzahl an Personen, die sich "mit mir" / miteinander zum Mobbingopfer suchen, -finden, -bearbeiten verbünden, um so letzlich Existenzen zu schaffen, die mich / "uns" hierarchisch aufsteigen lassen, weil "ich" sie mit Hilfe von UnterstützungstäterInnen unter "mir / uns" angesiedelt habe.
Normalerweise braucht es besondere Fähigkeiten, um in einem Wettbewerb, egal welcher Disziplin, einen höheren Rang einzunehmen - jedoch nicht, bei der Anwendung von Mobbing = psychische Vernichtung von Menschen!

In unserer Gegenwart des neoliberalen Wettbewerb`s reicht alleine schon irgend einer Arbeit - egal welcher - nachzugehen aus, um das Leben zu meistern. Politisch bzw. wirtschaftlich wird was anderes auch gar nicht gewünscht, schon gar nicht selbständiges Denken oder das Hinterfragen von Dingen!
Auch wenn es sich nur um eine Arbeit handelt, bei der man ev. tausende Male am Tag auf ein und dem selben Knopf drückt, drücken muss, weil eine gewisse zu produzierende Stückzahl vorgeschrieben ist. - Steht auch für monotone sich immer wieder wiederholende Aufgabe.
Sinnentleert, ausgelaugt, entkräftet ist abends nur mehr der Fernseher möglich. Wie und worauf soll man sich da was einbilden können, wenn der dadurch ermöglichte Status: eigene Wohnung, eigenes Auto, Fernseher etc. niemanden mehr von der Allgemeinheit unterscheidet - hat ja eh schon jede(r). Wie soll diese Tätigkeit, dieses Leben (von dem man nur Eines hat) dann befriedigen und ausfüllen?
Da brauchts unbedingt jemanden der (legitimer Weise) den Frust und die Wut abbekommt. Dem es (danach) allen Anschein nach schlechter geht!

Da aber Feindbilder oft nicht eindeutig identifiziert werden können. Die Grenze fliessend ist - erst recht in der heutigen Zeit, in der es keine lebenslange Fest-Anstellung mehr gibt - (Arbeit als Identitätsstifter und Selbstwert-Gestalter) - bestimmt sich der Mob/Pöbel / "gelernte Österreicher Innen" - neben den vorgegebenen Feindbildern - die Opfer auch selbst.
Ein Wettbewerb indem es gilt schnell jemanden zu finden, bevor man selbst an der Reihe ist! Diese Angst animiert natürlich auch Dritte zum Mitmachen. Oft im vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem/der OpferbestimmerIn = "Alpha-männchen" bzw. "Alpha-weibchen" - "bevor er/sie "mich" auswählt" - So kann man ausgezeichnet von der eigenen Person als Opfer ablenken!

Motiv: (im privaten Bereich)
"Sehr geeignet sind Personen die einem Neid und Eifersucht hervorrufen, weil sie vielleicht Courage haben und/oder etwas tun, dass man sich selbst auch schon immer wünscht-e, aber ev. der Mut, das Können, Wissen, der Charakter etc. dazu fehlt.
Weil die ev. kein, vor jedem buckelnden, hinten-reinkriechendes, Ja-Sager-Leben führen!
Auch Personen die ev. im Umkehrschluß (bzw. in der Spiegelung) "meinen" unzulänglichen Charakter / "meine" Lebenseinstellung des engen Horizont`s sichtbar machen
bzw. deren Auftreten und Verhalten "meinen" miesen von Feigheit geprägten Charakter wie "meine" tatsächliche unmündige Persönlichkeit widerspiegeln. (Jägerstätter-Phänomen)

"U. a. auch als Instrument der Macht, um "Abweichler" wieder auf Linie zu bringen oder als Unterstützung für die ("freiwillige") Entfernung einer Person aus einer Gruppe / Einheit / Mannschaft!
U. U. eingesetzt zur Disziplinierung bzw. zur Verbannung/Vernichtung von Courage"

Erklärung / Rechtfertigung:
Indem sich "seriöse, kultivierte, angepasste" MitbürgerInnen bzw. "MittäterInnen" am Ausrichten / Schlechterstellen / Beleidigen / Entwerten von Menschen / am Erzeugen von Opfern, (kurzum Mobbing) beteiligen, wird dieses-"mein" Verhalten legitimiert, was gleichzeitig ja im erweiterten Sinne auch heisst, dass "ich" zu den Anständigen, Fleissigen zähle . Was "mich" natürlich als zivilisiert ausweist - Ansonsten würde dieses Verhalten gesellschaftlich nie akzeptiert werden und "ich" dürfte/könnte niemals eine Person herabwürdigen bzw. unter "mir" ansiedeln / ( mobben) . Dafür wird schon ein, "von der Gesellschaft", akzeptierter Grund vorhanden sein, sonst würden die "anständigen-rechtschaffenen" MitbürgerInnen (Mittäterinnen) das niemals zulassen bzw. mitmachen. (Regeln eines gelernten Österreichers)

"So halte "ich" mein Leben im Vergleich zu dieser bedauernswerten Existenz/Person wieder aus - was sogar dazu führen kann, dass "ich mir" auf mein Leben (auch ohne besondere Fähigkeiten / Kenntnisse / Wissen / Taten) etwas einbilde.
Auch die Schadenfreude bringt zumindest eine gewisse Befriedigung - ja eben Freude - mit sich! Es gibt jemanden, dem es viel schlechter als "mir" ergeht. Eine bedauerlichere Existenz als "meine". Mich in der hierarchische Rangordnung nicht an niedrigster Stelle zu finden tut auch gut!"
>"Mentalität faschistoider Kleingeister wie "dem kleinen, anständigen, fleissigen Mann".

Das Gegenmittel
Bildung - zur emotionalen Intelligenz / Empathiefähigkeit - wird von der politischen Kaste nicht zugelassen. Iim Gegenteil wird alles dafür getan die Bevölkerung auf diesem niedrigen Niveau, der Gehässigkeit und Neids, der egoistischen Angst zu halten, da so die Leute leicht berechenbar / steuerbar / ausbeutbar sind bzw. bleiben und es auch ein Leichtes ist, die Menschen der unteren sozialen Schichten gegenseitig aufeinander zu hetzen, um so von der eigenen politischen Arbeit abzulenken wie Kritik daran zu verhindern.
Kurz vor Wahlen kriechen dann die PolitikerInnen sämtlicher Parteien den Menschen besser den WählerInnen bis zum Anschlag hinten rein. Macht ihm/ihr/ihnen Komplimente, wie klug und gescheit und vor allem mündig sie nicht doch sind. Was dazu beiträgt das niedrige Niveau, den niedrigen Bewusstseinsstand, der für das aufeinander losgehen / Mobbing verantwortlich ist, zu festigen, weil die falschen Komplimente zum Ruhm der Kleingeister beitragen.

Klar diese politische Kaste - eigentlich nichts anderes als die Handlanger der Konzerne, der Wirtschaft / Unternehmer - hat dafür zu sorgen, dass eine Vielzahl an Menschen für die "Macher" der oberen sozialen Schicht" lenk- und nach Gutdünken einsetzbar bleiben - weil die sich so schwindelerregend hohe Einkommen u.a. über die Arbeitskraft des Fussvolks sichern können.
Den Zorn vieler Personen, die in den Niedriglohnsektor gedrängt / untergebracht wurden, wird dann eben auf Feindbilder / Mobbingopfer gelenkt. (Als Ventil wirkend)

Übrigens, das installierte Finanz- bzw. Entlohnungssystem sorgt schon dafür, dass die Geldmittel, der Reichtum in eine bestimmte Richtung fliessen, nämlich in die Richtung derer (wie deren Klientel), die die Rahmenbedingungen / Gesetze festlegen und die Macht haben die Ausrichtung und Inhalte der Bildung zu bestimmen.
Dort Kritik anzubringen ist um ein Vielfaches komplizierter als Rufschädigung / Mobbing an Seinesgleichen zu begehen.

Natürlich funktioniert menschliches Verhalten über`s Nachahmen, (Vorbildfunktion) was erklärt, warum Mobbing auch bei Kindern in so hoher Konzentration vorzufinden ist!
Jedes zweite Kind wird gemobbt (nachrichten.at)

Fazit: Mobbing ist keine Angelegenheit, vom schlechten Charakter, einiger Weniger, sondern ein gesellschaftliches / gesellschaftspolitisches Geschwulst!

>Der Umfang dieser ekelerregenden Umgangsform zwischenmenschlicher Beziehungen erlaubt es mir zu pauschalisieren! - Danke für`s Verständnis!


( 28.08.15 - - 14.09.15) (Mobbing auch unter Themen)

Zum Thema:
"Der Faschismus der Opfer / der Unterdrückten ist sogar der aller-schlimmste!" (16.01.13)

"Im "Scheinen" anstatt "Sein" ist Österreich "Weltmeister"!"
"Conchita Wurst-Phänomen" (20.05.14)


15.09.2015 um 9.23 Uhr - von P. R. - "Empfehle noch folgenden Link"
Lieber Christian!
Zu Deinem Statement:
- Mobbing - empfehle ich auch noch folgenden informativen Link:
Mobbing familienmedizin.net auch auf ruzsicska.blogspot - Menschenrecht
Liebe Grüße: Peter


13.09.2015 um 18.19 Uhr - von A*. - "Partnerschafts-Anrechnung: Ich bitte um Hilfe, weil mit 300? können wir nicht leben"


hallo, meine Frau hat als Zahnarztassistentin gearbeitet ( damals noch Freundin ) und wurde mit **.01.2015 gekündigt. Sie hat Arbeitslosengeld bezogen bis August und Antrag für Notstandhilfe beantragt, was das Ams aber ablehnt weil sie der meinung sind das ich genug verdiene, mein lohn 1500 netto ( bin saisonarbeiter und beziehe im winter selbst ams geld. Miete zahle ich 620?, Handys plus tv und internet ca 100?, zur wohnung kommen auch noch strom und so dazu ca 80? autoversicherung 125? monatlich. Wir sind am *.12.2014 aus wien nach mödling gezogen und haben damals ein kredit genommen monatlich zahlen wir 250? ca zurück. die meinen das 300? für uns genug sind!! Meine Frau will nicht mehr als zahnarztas. arbeiten und wollte sich umschulen lassen aber das ams mödling hatte nicht die finanziellen mittel dazu, da haben wir unsere ersparten 3000? genommen um eine ausbildung zu finanzieren. die ausbildung beginnt im oktober!! ich bitte um hilfe weil mit 300? können wir nicht leben,
wie kann ich gegen das ams vorgehen oder was könnte ich machen. danke

Antwort: "Armutserzeugende "SPÖ?"-Politik
"Christlich-soziale" Parteien allen voran "SPÖ?"/ÖVP sorgen über Gesetze / Rahmenbedingungen dafür , dass Menschen wie ihr euch in der Armut wieder findet!
Hat ihre Frau eh die Mitteilung über den Anspruch bzw. die Partnerschafts-Anrechnung bekommen?

Zur Info
Auch wenn das Einkommen des Partners in der Notstandshilfe angerechnet wird, muss der Antrag angenommen werden und eine Mitteilung / "ein Bescheid" über das Ergebnis, ausgetellt werden.

Auch wäre dann ein Antrag auf Bemessungsbescheid möglich, indem die Berechnung nachvollziehbar aufgelistet wird - den man berufen kann.

Und es stehen ihr, trotz Anrechnung, Pensionsversicherungszeiten zu!

Falls: - soll ihre Frau mit einer Begleitperson zum AMS gehen und den Notstandshilfe-Antrag abgeben - oder ev. eingeschrieben per Post aufgeben!

Und nochwas die Ausbildung muss vom AMS genehmigt werden - ansonsten verliert sie, auch wenn ihr euch die Ausbildung selbst bezahlt, sämtliche Ansprüche (Pensionsversicherungszeiten), da sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss!

Dazu weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Es wäre wichtig, dass die Betroffenen Unmutskundgebungen / Beschwerden an sämtlichen Adressen versenden! Dass u.a auch genau die, die diese Gesetze beschliessen bzw. die Verantwortlichen, über die Konsequenzen ihres Tun`s aufgeklärt werden! (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at)

Ps.: Berechnung: Beispiel ansehen und versuchen dieses auf die eigene Situation zu übertragen.
Beispiel: Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? Seite aufrufen und die Frage anklicken! (ohne Gewähr)


13.09.2015 um 8.54 Uhr - von B*. - "Partnerschafts-Anrechnung / Berechnung"


Liebes Team von SoNed

Zunächst Respekt und ein Dankeschön für die Arbeit , die ihr hier leistet. Selbst seit fast einem Jahr arbeitslos (das erste mal in meinem Leben) kenne ich nun auch die "andere" Seite. Es ist echt deprimierend , wenn man trotz zahlreicher Bewerbungsschreiben entweder gar keine Antwort oder nur Absagen bekommt. Zusätzlich dazu plagen mich auch finanzielle Sorgen :( Nun aber zu meiner eigentlichen Frage :

Ich bekomme noch bis Jänner 2016 AMS Geld, danach muss ich um Notstandshilfe ansuchen. Ich habe das Glück / Pech verheiratet zu sein, sodass das Einkommen meines Mannes dazu gezählt wird. Damit ich ungefähr weiß , was da auf mich zukommt, würde ich um eine "Vorabrechnung" bitten. Habe mich zwar selbst auf der AMS Seite schlau gemacht, aber gerade beim Ergänzungsbeitrag (berücksichtigt ja/nein , wenn ja in welcher Höhe?) bin ich mir unsicher. Derzeit erhalte ich als Grundbetrag ? 20,80. Da unser Kind (22) noch in Ausbildung ist, und FBH erhält, bekomme ich einen Ergänzungsbetrag, sodass ich insgesamt auf ? 27,73 / Tag komme.

Mein Mann verdient ca 1380,- netto. Als Freibeträge habe ich folgende berücksichtigt ? 11,- (Werbungskostenpauschale), ? 634,- (Gattin) und ? 275,- (Kind). Nach meinen Berechnungen käme ich auf einen Anrechnungsbetrag von ca 15 ? , sodass ca 12 ? / Tag ausgezahlt würden. Könnten Sie mir vielleicht sagen, ob das in etwa hinkommt ?

Vielen Dank im Voraus

Antwort: Diskriminierungs-Regelung stürzt Paare in die Armut!
Ich denke, mir ergeht es in dieser Frage auch nicht viel anders wie ihnen!
Drum Beispiel ansehen und versuchen dieses auf die eigene Situation zu übertragen.
Siehe Beispiel:
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? Seite aufrufen und die Frage anklicken!

Falls- steht ihnen, trotz Anrechnung, Pensionsversicherungszeiten zu!

Zur Info: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut! (Ohne Gewähr)


11.09.2015 um 0.03 Uhr - von N. - "Bin komplett am Boden."


Eine frage.....ich muss jetzt jede menge retour zahlen, weil mein freund und ich eine Wohnung haben, das war´s aber auch schon mit gemeinsamen Sachen. Wir müssen jetzt eine Menge Geld retour zahlen, weil wir beide den Stand "Ledig" angegeben haben, weil wir uns als Lebenspartner in dem Sinn nicht verstanden( beide Notstand).... mir wurde auch gleich gedroht, dass sich das Finanzamt, Gebietskrankenkasse (Krankenstand dazwischen) auch einschalten kann und und und....mir sitzt das ganze noch sehr in den Knochen...muss ich jetzt zu diesem Dilemma auch noch Angst haben, dass das Finanzamt auch noch kommt und einsacken will???? Vor allem habe ich geglaubt das Notstand steuerfrei ist??BZW was hat das alles mit dem Finanzamt zu tun?? Bin komplett am Boden...
Ich hoffe ihr könnt mir da Licht in die Sache bringen...
lg

Antwort:
Dient eher der Einschüchterung und Angst-mache! Lassen sie das nicht zu und berufen sie den Anrechnungsbescheid - wie schon in der Antwort an sie angedeutet!
Wenn niemanden Unterhalt zusteht und dieser nicht freiwillig geleistet wird plädieren sie auf Wohngemeinschaft!
(Falls, verlangen sie einen Feststellungsbescheid, auf den sie Beschwerde erheben / Berufung einlegen) (Links durchgehen!)

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)


Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)


9.09.2015 um 14.51 Uhr - von M*. - "Vermittlungsvorschlag im Krankenstand?"


Befinde mich im Krankenstand und habe einen Vermittlungsvorschlag erhalten, wie verhalte ich mich jetzt? Muss ich mich bewerben? Vielen Dank.

Antwort:
Im K
rankenstand müssen sie natürlich keinem Vermittlungsvorschlag nachkommen - sondern genesen!
Ev. geben sie Bescheid, falls der AMS-BeraterIn/AbsenderIn, die Krankenstands-Daten noch nicht erhalten hat?
alles gute!

9.09.2015 um 15.24 Uhr - von M*. - Vielen Dank für die rasche Antwort.
LG


9.09.2015 um 14.21 Uhr - von S-B*. - "Zum x-ten Male Geld vorenthalten"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin Lebens- u. Sozialberater, Burnout- u. Business-Coach und berate Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Ich bedanke mich vorweg für Ihre Internetseite, die uns auch „ehrenamtlich tätigen“ super unterstützt. Ihre Infos haben uns schon sehr oft weitergeholfen, vor allem gegen den Raubritterzug des AMS vorzugehen.
Soeben habe ich Ihre gesamte Seite zu einem schwierigen Thema durchforstet und nichts gefunden, folglich frage ich bei Ihnen direkt an, ob Sie uns (meiner Klientin und mir) helfen können. Ihr wird zum x-ten Male Geld vorenthalten.

Klientin hat wegen Depression u. Burnout ihren Job verloren. Seit 6 Jahren bei AMS (aktuell Notstandshilfe) gemeldet. Die Invaliditätspension wurde von der PVA zum zweiten Mal im Juni 2015 abgelehnt.
Klientin wurde von ihrer Ärztin bei GKK wg Magen-Darm-Grippe krank gemeldet, parallel dazu hat sie sich beim AMS (wie vorgeschrieben) krank gemeldet. Weil sie laut GKK, Steiermark den gesetzlichen Höchstanspruch auf Krankengeld erreicht hat, besteht kein Anspruch auf eine Geldleistung. Das AMS will auch nicht zahlen und fordert gleichzeitig Verfügbarkeit im Krankenstand ein, damit der Anspruch auf Notstandshilfe nicht ruht, wie die Betreuerin es formuliert. Wie kann ich meiner Klientin helfen, dass sie zu ihrem Geld € 300,- kommt, und stimmt es, dass Kranke währen dem Krankenstand dem AMS zur Verfügung stehen müssen? Es kann doch nicht sein, dass sie bestraft wird, also keine Geld bekommt, wenn sie krank ist. Nachdem sie alleine lebt, kann sie auf einen Geldbetrag von € 300,- keinesfalls verzichten.

Nochmals Danke, für Ihre Leistung und danke vorweg für Ihr Rückantwort. Sollte dies ein neues Thema auf ihrer Seite sein, so hat die Klientin der Veröffentlichung bereits zugestimmt.

Liebe Grüße
C. S.-B.

Antwort:
Ich gehe davon aus, dass ihre Klientin von der Versicherung ausgesteuert wurde.
Ich habe mich schon oft gefragt, wie bzw. warum man Menschen derart bestraft nur weil diese schwer krank sind - ansonsten gäbe es einen so langen Krankenstand nicht!
Wie sich die, die solche Gesetze verabschieden, als "sozial" bezeichnen können/trauen!

Aussteuerung - Für ein und dieselbe Krankheit darf man max. 26 Wochen innerhalb eines ganzen Jahres krank sein!

Ja, Notstandshilfe bekommt sie nur weiter, wenn sie sich bereit erklärt - trotz Krankheit - weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. - also auch vermittelt werden kann.

Ev. wäre eine Möglichkeit, dieser Grausamkeit auszukommen, die Mindestsicherung? Sie braucht dazu die Hilfe eines/ihres Arztes Vertrauensarzt/Facharzt - der sie auf Grund der Krankheit arbeitsuntauglich schreibt! Dann müsste sie ev. in der Mindestsicherung nicht ihre Arbeitskraft einsetzen bzw. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Vor diesem Schritt aber unbedingt mit dem/einem Arzt reden. (Ohne Gewähr)


9.09.2015 um 13.35 Uhr - von A*. - "Keinen Versicherungsschutz"


Hallo,
ich bin am AMS Wr. Neustadt als NOTSTANDSHILFE-Bezieherin gemeldet. Dafür brauche ich die Lohnbescheinigung meines Mannes. Habe ich gebracht und den Bescheid bekommen von rd. ? 10,-/Tag. ENDE 10.12.2015. Soweit so gut dachte ich. Musste aber dann feststellen, dass ich im nächsten Monat kein Geld bekam. Auf meine Frage warum, wurde mir gesagt, dass sie noch weitere Lohnbescheinigungen zw. Berechnung brauchen. Diese habe ich am vor 2 Tagen nachgereicht.
Mein Problem ist. Ich wollte vor 3 Tagen zum Zahnarzt, weil ich Schmerzen hatte und dort wurde mir gesagt, dass ich nicht mehr versichert bin. (Also die nachwirkende Zeit auch schon abgelaufen ist). Ich bin aus allen Wolken gefallen! Auf meine Frage, warum ich keinen Versicherungsschutz mehr genieße, hieß es: Wenn keine Leistungen ausbezahlt werden, ist man auch automatisch nicht mehr versichert.
Zu dieser Situation habe ich NIE auch nur eine Mitteilung vom AMS erhalten. Dafür habe ich aber in diesem Zeitraum das eine und andere Jobangebot/Vorsprache-Termin und damit einhergehendem Pflichtkurs für "Berufsfindung" erhalten. Meine Frage ist nun: Muss ich - obwohl ich in dieser Zeitspanne keine Leistung erhalten habe - diesen Kurs besuchen? Oder darf ich argumentieren, weil ich ja ohnehin Nichts vom AMS bekomme, geschweige denn versichert bin, dass ich diesen Kurs nicht besuchen werde. Ich bitte um Hilfe, weil ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass das AMS in diesem Fall im Recht liegt...
Mit freundlichen Grüßen A.

Antwort:
Die Schutzfrist nach Abmeldung beträgt 6 Wochen - Aber sie hätten über die Abmeldung bzw. Einstellung informiert werden müssen. Verlangen sie einen schriftlichen Bescheid darüber - den können sie dann auch berufen.
.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Wenn sie beim AMS nicht mehr gemeldet sind, brauchen sie auch keine Deppenkurse besuchen. Aber klären sie das trotzdem ab - was das soll?
Die aktivieren ihren Status - nachdem sie die Unterlagen gebracht haben - wieder und sperren ihnen danach den Bezug - Beim AMS muss mit allem gerechnet werden.
Nehmen sie sich eine Begleitperson mit (Zeuge ist wichtig) und besuchen sie ev. auch den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und fordern sie eine Erklärung über dieses Gebaren!? - "Bestehen sie darauf, dass die K-Versicherung sofort wieder aktiviert wird! - umsomehr, als dass es keine Mitteilung über die Leistungs-Einstellung gab!
Ev. geben sie auch eine schriftliche Beschwerde an die AMS-Landesgeschäftsstelle auf. Dieses Verhalten (Beschwerde) sollte auch von weiteren Instanzen beurteilt bzw. (bearbeitet) werden.

Zur Info: AlVG §36 (3) d)
Hat der Ehegatte, die Ehegattin, der eingetragene Partner, die eingetragene Partnerin, der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin ein schwankendes Einkommen, wie z. B. Akkordverdienste, regelmäßige, aber ungleiche Überstundenleistungen, so kann der Anrechnung jeweils das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten drei vollen Monate für den Anspruch auf Notstandshilfe für die folgende Bezugsdauer von 52 Wochen zu Grunde gelegt werden. (Ohne Gewähr) Ev. halten sie uns auf dem Laufenden!


9.09.2015 um 11.34 Uhr - von D*. - "Rückforderung AMS wegen rückwirkender P4 Anmeldung"


Sehr geehrtes Soned Team,

der erste Urlaub seit Jahren und schon ein RSA Brief im Postkasten.

Grund? - AMS schrieb: Wir mussten feststellen sie waren in einem Dienstverhältnis und haben AMS Leistungen bezogen.

So. Stimmt ja auch. Ich war im UGP und habe im Jan und Februar, sowie bis 15. März geringfügig gearbeitet und mich danach selbstständig gemacht. Danach war ich als Freie Dienstnehmerin tätig im Nebenberuf.

Nun wurde ich im Juni darauf aufmerksam gemacht vom Unternehmen, dass ich wahrscheinlich rückwirkend angemeldet werden würde - das hieße ein Teil des Honorars würde einbehalten werden. OK, das ist auch passiert. Ich bin danach auf Urlaub gefahren.

Als ich zurückkam war der Brief vom AMS da. Das Unternehmen hat mich rückwirkend angemeldet und meinen Verdienst im HALBJAHRESDURCHSCHNITT auf alle Monate von Jan - Juni aufgeteilt.

So war ich natürlich NICHT mehr unter der Geringfügigkeitsgrenze im Jan, Feb und bis Mitte März. Das sich das auf den AMS Bezug auswirkt.. das konnte ich nicht wissen. Ich hatte ohnehin schon zu viele Stunden im Juni. Die Info über die Anmeldung erfolgte also ohnehin zu spät.

Ich komme zum Schluss:
Kann ich mich darauf berufen, dass ich nicht wusste, dass ein Halbjahresdurchschnitt zur Berechnung herbeigezogen wird und die rückwirkende Anmeldung das AMS informiert ich hätte mehr verdient?

Ich habe dem AMS bereits meine Honorarnoten für Jan und Februar abgegeben aus denen hervorgeht, dass ich nicht mehr als zugelassen verdient habe. Sie haben sich nicht wirklich darum gekümmert. Wollten sogar bis Mai alle Bezüge zurück (ich habe dann interveniert weil ich weiß, dass die Gründungsbeihilfe nicht zurückgefordert wird.)

Vielen Dank für Ihr Engagement. Ich habe leider nur noch bis Freitag Zeit beim AMS schriftlich der Rückforderung "zuzustimmen", aber ich habe ihre Seite erst jetzt gefunden. Ich würde es einfach gerne wissen, ob die mich rechtswidrig oder rechtskräftig zur Zahlung zwingen.

Ich musste eine Niederschrift unterschreiben in der stand ich würde mein Unternehmen ersuchen die Anmeldung zu ändern (doch das hat nicht funktioniert). Ansonsten würde ich die Rückforderung leisten. (Es hieß ich müsse das an jenem Tag noch unterzeichnen..) mfG (8.09.15)

Antwort:
Da sie über diesen Zeitraum die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben, hatten sie die Versicherungsleistung zu Unrecht bezogen. Den Übergenuss müssen sie (wahrscheinlich/sicherlich) zurückzahlen. Klären sie die Angelegenheit schnellstens mit dem AMS und suchen sie ev. um Ratenzahlung an.

>Ausser das Unternehmen ändert doch noch die Anmeldung? (Ohne Gewähr)

27.10.2015 um 20.03 Uhr - von D*. - "Es wird keine Rückforderung gestellt"
Sehr geehrter Herr Moser,
als letztes Update: es wird keine Rückforderung gestellt, da ich zum Zeitpunkt meines AMS Bezuges geringfügig verdient habe. Die rückwirkende Anmeldung mit über 600€ ändert nichts an dieser Tatsache.
Vielleicht gibt mein Fall jemand anderem Kraft nicht sofort einer Rückforderung zuzustimmen, ohne die Fakten klar zu stellen. mfG (26.10.15)


7.09.2015 um 18.37 Uhr - von W*. - "Partnerschaftsanrechnung?"


Sehr geehrter Hr. Moser,

ich bin durch die Suche einer Lösung meines Problems im Internet auf ihre Seite gestoßen und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin 2* Jahre alt und habe mich dazu entschlossen eine Ausbildung zur Krankenschwester ab 1. Oktober zu beginnen. Habe mich im Jänner beim Ams erkundigt und mir wurde ein Fachkräftestipendium zugesagt. Ich war nun von *.1. 2015 bis *.8.2015 arbeitslos gemeldet und habe Arbeitslosengeld bezogen. Habe in dieser Zeit versucht einen vorübergehenden Job zu finden, nur leider aussichtslos wenn man sagt man kann nur bis Oktober.

Vor zwei Wochen hatte ich erst einen Termin bei meiner Betreuerin welche mir einen Antrag auf Notstandshilfe vorgelegt hat und zusätzlich dazu wurde mir erklärt ich muss Lohnzettel und Kreditvertrag des Hauses meines Freundes , bei dem ich seit letzten Oktober wohne, vorlegen. Ich bezahle meinem Freund jedes Monat Miete und habe selber noch ein Leasingauto sowie einen Schulkredit (wurde für Abendmatura vor zwei Jahren beantragt) welchen ich zu bezahlen habe. Dies habe ich auch der Dame vom Ams erklärt, sie meinte das wäre trotzdem eine Lebensgemeinschaft weil ich an dieser Adresse gemeldet bin. Auf meine Frage hin was das mit meiner Berechnung zu tun habe , hat mich die Beraterin angeschnauzt und gemeint wenn mir etwas nicht passt , könne ich gerne darauf verzichten oder mich bei der Regierung beschweren. Ich war in diesem Moment ziemlich perplex und konnte daraufhin gar nichts mehr antworten. Sie hat mir nur noch die Unterlagen in die Hand gedrückt und auf Wiedersehen gesagt.

Da mein Freund durch Auslandseinsatz usw. Gut verdient , befürchte ich dass ich vom Ams geldmäßig nichts bekommen werde. Mein Freund bezahlt mir ja nichts von meinen Kosten und ist mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Wäre es eine Lösung wenn wir einen Mietvertrag aufsetzen ? Und wird das Gehalt meines Freundes auch beim Fachkräftestipendium zur Berechnung gezogen? Notstandshilfe würde ich ja nur 2 Monate beziehen da dann ja die schule beginnen würde aber finanziell wäre das für mich untragbar ! Ich hoffe sie können mir irgendwie einen Rat geben oder weiter helfen. Liebe Grüße

Antwort:
Sie verlangen den Bescheid über die Partnerschaftsanrechnung in der Notstandshilfe und legen darauf Berufung ein! Sie bestehen darauf, dass der Notstandshilfe-Antrag bearbeitet wird und den Ausgang (Antwort) per schriftlichen Bescheid zugestellt haben wollen! - falls das noch nicht geschehen ist?

Sollte die BeraterIn den Notstandshilfe-Antrag nicht entgegen nehmen, gehen sie sofort zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter - wenn möglich - mit Begleitperson.
Sonst Notstandshilfe-Antrag ev. einegeschrieben per Post aufgeben.
Wurde der Notstandshilfe-Antrtag angenommen / bearbeitet, können sie auch einen Antrag auf Feststellungsbescheid stellen -

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

- und den berufen.
Da niemanden ein Unterhalt zusteht dieser auch nicht freiwillig geleistet wird handelt es sich um eine Wohngemeinschaft!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Unbedingt dagegen ankämpfen! Zusätzlich geben sie auch an, dass sie alleine im Haushalt leben, da ihr Freund / Wohngemeinschaft im Auslandeinsatz ist!
Ev. legt ihr euch auch einen Untermietevertrag zu! (Wäre hilfreich)
Nochmals: Nehmen sie sich wenn möglich immer eine Begleitperson zu den Terminen mit! Bei Problemen mit der BeraterIn gehen sie zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!
Wenn ihnen das Fachkräftestipendium schon zugesagt wurde, so dürfte es bei dieser Unterstützung keine Anrechnung geben. Sprechen sie das nochmals an!
Haben sie die Zusage schriftlich? (Ohne Gewähr)


7.09.2015 um 17.55 Uhr - "BRD: Solidarität - Ralph Boes gefährlicher Protest / Kampf"

"Aktive Arbeitslose Österreich: Solidarität mit Ralph Boes´ „Sanktionshungern“ - es geht um die Rechte aller Menschen!"


Aktive Arbeitslose Österreich erklären sich solidarisch mit der Protestaktion gegen das menschenrechtswidrige Sanktionenregime in Deutschland und anderswo .

8.09.2015 um 13.49 Uhr- Offener Brief von Inge Hannemann, Christel T., Timothy Speed
Offener Brief an die Bundesregierung und an Frau Merkel (07.09.2015)

"Hungern gegen Hartz"

------------------ ----------------- ---------------------

Ralph Boes kämpft für die Menschenrechte und Menschenwürde aller! (16.03.2012)
mit aktuellen Vortrag 28.06.2012
)
+\"Sanktionshungern\" / \"Nun scharfe Sanktionen ausgesprochen\" (27.10.12)
+
\"Bewusste staatliche Rechtsverletzung?\"
Ralph Boes auf Wake News 2012-11-22: (Youtube) (25.11.12 )


7.09.2015 um 9.40 Uhr - von R*. - "Besachwalterter erhält keine Auskunft?"


Guten Tag die Damen und Herren,
Eines habt iHr nicht auf Eurer Homepage drin und zwar wenn es um Pensionsversicherungsanstalt Auskunft geht.

Meine Fragen und wisst Ihr das?:
Ich möchte gerne wissen auf welchen Datenschutz sich die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beruht.

Wo steht geschrieben das der betroffene der besachwaltert ist keine Auskunft von der PVA Österreich bekommen darf?.
Wenn der Sachwalter und die Richterin auch die Auskunft verweigern.
Also nochmal wo in welchem Datenschutz Gesetz Österreich steht das geschrieben das der betroffenen keine Auskunft von der PVA Österreich weil er besachwaltert ist bekommen darf?. Könnt Ihr mir da weiterhelfen ?. Mfg (6.09.15)

Antwort:
In dieser Frage wäre es angebracht ev. bei der Datenschutzbehörde (dsb@dsb.gv.at) oder ARGE-Daten (webmaster@argedaten.at) anzufragen. Besuchen sie ev. auch den Gerichtsauskunftstag in ihrem Bezirk. Oder ev. erste Stunde beim RA gratis (Rechtsanwaltskammer (rechtsanwaelte@oerak.at). Falls, Danke für Rückmeldung.

Was ihnen da passiert leuchtet mir aber nicht ein? Weiss aber nicht, ob das mit rechten Dingen zugeht? - Folgendes habe ich gefunden!
Justizministerium SACHWALTERSCHAFT
Wissenswertes für Betroffene, Angehörige und Interessierte
Die Rechte des Betroffenen Seite 17
Der Betroffene hat jederzeit das Recht, in den Gerichtsakt Einsicht zu nehmen.
Das Gericht darf ""Fremden"" keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Betroffenen geben. (Ohne Gewähr)

7.09.2015 um 13.13 Uhr - von R*. - Danke!


7.09.2015 um 9.38 Uhr - von M. - "Vermittlung an Private"


Guten Tag
hab das Forum durchgestöbert leider finde ich hierbei keine genaue Antwort.
Muss man sich auf zeitarbeitsfirmen bewerben die vom AMS kommen und gibt es hierbei Erfahrungen.......
Mfg (6.09.15)

Antwort:
ja sind zumutbare DV. - es muss aber über die verleihfirma zugleich eine Stelle angeboten werden. über die sie mit dem potentiellen arbeitgeber sprechen können - lohn - arbeitszeit - etc. (abzuleiten auch aus folgenden links.)
Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber

>Hat hingegen der Arbeitslose mit einem potenziellen Dienstgeber auf Grund ihm bekannt gegebener näherer Daten zum Zwecke der Vereinbarung eines
Vorstellungsgesprächs erst von sich aus Kontakt aufzunehmen, dann
liegt Vermittlung vor. Sich bietende Arbeitsmöglichkeit und bloßen Vermittlung!

Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?!

"vermittlung an private" ist seit der alvg-novelle ende 2007 pflicht - wenn sie nicht vorstellen gehen, riskieren sie sperre ev. wegen vereitelung eines sich bietendes DV.? (Ohne Gewähr)


6.09.2015 um 14.46 Uhr - von N. P. - "Probemonat / Bezugssperre?"


Hallo, bei lösung des Dienstverhältnisse im Probemonat (Stelle habe ich mir privat gesucht, nicht vom AMS bekommen), muss ich da mit einer Bezugssperre rechnen? (das Verhältniss kann aufgrund psychischer Auswirkungen nicht mehr aufrechterhalten werden...) Mfg N.P. (5.09.15)

Antwort:
Ist nicht eindeutig zu beantworten - ev. auch regionale bzw. Landes-Unterschiede.
Wenn sie die gesundheitliche Bergründung belegen könnten, wäre das vorteilhaft. Ev. ärztliche Bestätigung / Attest.
Wer die Stelle vermittelt hat oder ob diese selbst gesucht wurde - spielt keine Rolle! Siehe: Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre?


5.09.2015 um 11.31 Uhr - von C*. - "Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte?"


Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand mir weiterhelfen könnte,bezüglich:
1.) Ich habe mir eine Weiterbildung selbst finaziert,die mir vom AMS nicht bezahlt wurde...gibt es möglichkeiten mir die KURS-Kosten zu erstatten?
2.) Bekomme ich vom AMS Notstandsbeihilfe,leider hat sich meine Patnerin von mir getrennt.Das Geld wird jetzt knapp,da das Einkommen von meiner ex Patnerin miteingerechnet war. Kann ich ein neues Formular,für eine neue NSH, beantragen ??? Mit freundlichen Grüßen C. (4.09.15)

Antwort:
1.) Bez. AMS- Ausbildungs-Unterstützungen - hätten sie das vorher abklären müssen. Aber vielleicht bringen sie es trotzdem zur Sprache. Fragen sie nach!
Machen sie sich ev. übers Internet / Suchmaschine auf die Suche nach Möglichkeiten der Unterstützung. Vielleicht kann ihnen ev. ein Teil erstattet werden. Ev. gibts. Bundesländerunterstützung? siehe Zbsp. auch erwachsenenbildung.at / ev. hilfreich: kursfoerderung.at
Frage sie ev. auch bei der AK "etc." nach Möglichkeiten der Unterstützung!

2. Ja klar sie müssen die geänderte Situation bekannt geben. Teilen sie dem AMS mit, dass sie in keiner Partnerschaft mehr leben. Damit sich die Partnerschaftsanrechnung beim Notstand aufhebt. Reden sie schnellstens mit ihrem BetreuerIn / bei Problemen ev. mit Vorgesetzten. Nehmen sie sich eine Begleitperson mit - wenn möglich! Alles Gute! (Ohne Gewähr)

5.09.2015 um 15.18 Uhr - von C*. - "Danke"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herzlichen Danke das Sie mir geantwortet haben und für die hilfreichen Tipps.
Mit Freundlichen Grüßen C


4.09.2015 um 14.26 Uhr - von J*. - "Über Unseriosität zur rechtswidrigen Bezugssperre?"


Hallo, Meinem Lebensgefährten wurde die Notstandshilfe gesperrt da er angeblich eine Stelle einer Firma Maxtoni GmbH nicht angenommen hat. Da ich immer mit ihm gemeinsam seine Bewerbungen schreibe weiss ich, dass er sich niemals bei dieser Firma beworben hat. Auch vom AMS hat er keinen Stellenvorschlag bekommen, weder bei seinem letzten Termin noch über sein eAMS Konto. Er hat lediglich von einer ominösen Tel. Nr. vor 2 Tagen eine SMS erhalten mit folgendem Text: Wir suchen 4 Helfer zum Ausladen von Schulmöbel, bei Interesse bitte um Rückruf unter *******. Wir haben versucht anzurufen kamen aber nicht durch und das Schreiben einer SMS auf diese Nummer war nicht möglich. Die Nummer war nur über Whats App erreichbar. Nach Rückfrage wie die Herrschaften zu den Kontaktdaten meines Lebensgefährten gekommen sind bekammen wir zur Antwort er hätte such beworben. Wir haben alle seine Bewenungen durchgesehen und die Stellenvorschläge die er vom AMS bekommen hat, diese Firma war jedoch nicht dabei. Meinem Lebensgefährten wurde jetzt in Nachhinein der Bezug von 30.07 bis 09.09 gesperrt. Wie die Betreuerin vom AMS auf diesen Zeitraum kommt ist uns nicht klar. Er war an 29.07. bei seinem letzten Terim und da wurden ihm lediglich 3 Stellen mitgegeben auf die er sich auch sofort (inkl. Mail in cc ans AMS) beworben hat. Bitte um Hilfe was wir hier machen können.
Vielen Dank schonmal vorab J.

Antwort: "Rechtswidrige Bezugssperre"
Da für diese Leute ("Kartell"?) arbeitslose Menschen als entrechtet gelten, sind einige der Meinung bei Feindbildern langt ein Fingerschnipsen, um deren Existenzgrundlage zu vernichten. Was hier gerade versucht wird!
Sie / Ihr Freund verlangen sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid, den sie sofort berufen!

(Eingeschrieben, kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss ihr Freund das Geld erhalten)

Wenn es sich so wie sie schreiben zugetragen hat, so steckt in der Begründung schon die Unwahrheit - so sich ihr Freund nicht bei dieser Firma beworben hatte.
Dass sie sich auf deren Angebot nicht zurück-melden konnten, ist auch nicht "ihre" Schuld. Zumindest müsste die Telefonnummer, von der das Angebot ausging, erreichbar sein.
Sie haben es versucht, obwohl dies ein merkwürdiger Vorgang war. Bei einer / Stellenvermittlung müsste zumindest Adresse / "Telefon" / Firmenname angegeben sein.
Wie wäre es sonst möglich eine seriöse Stellenvermittlung von einem Schwarzarbeitsangebot auseinander zu halten?

Dienstverhältnis ablehnen. - Ihnen (Freund) muss über einen Bewerbungstermin die Möglichkeit gegeben werden, sich u.a. über Arbeitszeit, Höhe des \'Gehalts\' etc. informieren zu können!

Legen sie in der Berufung alles so dar, wie es sich zugetragen hat. Auch dass sie den Bewerbungen, die sie beim letzten Termin erhalten haben, nachgegangen sind und dies auch dem AMS zukommen lassen haben!
So wie sie schreiben müsste diese Berufung erfolgreich sein.
Ev. besuchen sie (als Begleitperson) und ihr Freund den Geschäftsstellenleiter und fragen ihn was das soll? - Danke für Rückmeldung über Ausgang!

Weitere Links zu VwGH-Erkenntnisse, die sie zusätzlich für die Berufung verwenden können/sollen! (bzw. Auszüge davon)

Sich bietende Arbeitsmöglichkeit und bloßen Vermittlung!

Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
(Ohne Gewähr)
Alles Gute!

5.09.2015 um 11.29 Uhr - von J*. - "werde über den Ausgang berichten"
Hallo,
Danke für die Hilfe, werde über den Ausgang berichten. Danke J. (4.09.15)

5.09.2015 um 12.19 Uhr - von W. S. - "Beweise verlangen!"
Liebe J* !
Verlange Beweise für diese Behauptung !
Wenn der Lebensgefährte sich beworben hat, müssen sie doch einen Lebenslauf haben ?
Oder das AMS einen Beweis für die Zustellung des Bewerbungsvorschlages mit ADG Nummer.
Ziehe eine Anzeige wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede (?) oder auch
eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission in Erwägung !
Nur so kann man denen beikommen
Für deine Beweisführung ist es relevant, über das eAMS Konto sog. PrintScreens zu machen, d.h. Bilder welche Bewerbungen vom AMS kommen, damit sie nachher nichts "unterjubeln".
JEDER sollte dies in gewissen Abständen machen, damit eben das AMS nichts nachträglich "unterjubeln" kann !!
Das AMS muss kontrolliert werden.
Noch dazu finde ich Firmen, die sich nur über WhatsApp kontaktieren lassen unseriös. Sag das auch dem AMS.


3.09.2015 um 19.46 Uhr - von A*. - "Betreuerwechsel ist Wechsel in eine Massnahme?"


Lieber Christian,
ich bin seit anfang 2014 arbeitslos und werde vom AMS W. traktiert ohne Ende. Meine Qualifikation ist Klinikreferent und freischaffender Künstler.
Bitte schau dir das Att an.
Meine Frage:
ich habe nur per email eine neue Betreuerin zugeteilt bekommen. Man hatte meinem Wunsch nach einem Betreuerwechsel (wegen eklatanten Vertrauensverlust durch unprofessionelle Übergriffe, das war meine Beschwerde) intern entsprochen sagte man mir.
Dass es sich aber um eine Massnahme handelte, wie mir die "neue Betreuerin" von der Fa ALEA mitteilte,- davon hatte ich niemals weder schriftlich noch mündlich eine Information bekommen.
Bitte schau dir mein att an und würde mich freuen wenn du mir einen Ratschlag geben könntest wie ich mich verhalten soll.
Ich hoffe dass ich damit auch einen Beitrag leisten kann. liebe Grüße

Antwort:
Ja es ist ärgerlich, dass der "Kunde" für dumm verkauft wird und ein gewünschter BeraterInwechsel sich als Wechsel zu einer Coaching-Massnahme herausstellt.
Auch für mich stellt sich immer wieder die Frage: "Wie kann es sein, dass eine Behörde nicht als seriös gelten möchte?" - Eine behördliche Unseriosität ist in einer Demokratie eigentlich ein Skandal!
Aufklärung (vor Irreführung) müsste oberste "Kundenregel" für eine Behörde sein?

>alea & partner case managment ARIS Plus (müsste freiwillig sein / ev. vor Zeugen fragen ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt)

diese "falls zwangsmassnahme" ev. über den rechtsweg (berufung und ev. beschwerde an den VwGH) bekämpfen. bei ev. verweigerung u. bezugssperre berufung einlegen.
>drum wichtig was für eine leistung du bekommst mindestsicherung oder notstand?

oder ev. über entsprechendes agieren nicht aufgenommen werden!
zbsp. auf keinen fall unterschreiben, sondern text statt unterschrift eintragen.
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe (Mindestsicherung) als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

>unter Datenschutz / Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

>"Coaching ev. freiwillig - bei notstand?

>Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage

"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"


>Zwangsmassnahmen-Info siehe Antwort! zeit nehmen und links durchgehen!
ohne gewähr / alles gute!

3.09.2015 um 20.09 Uhr - von A*. - "Ich möchte dass dieser Terror auf Menschen aufhört. Ich hasse diese faschistischen Gedankenmodelle!!"
notstand - das ist ja der grund weshalb sie alle kanonen auf mich richten, mit mir haben sie nicht gerechnet weil ich ein intellektueller ausnahmefall bin.
wenn du details haben möchtest, wir sprech weiter
ich ,möchte dass dieser terror auf menschen aufhört. ich hasse diese faschistischen gedankenmodelle!!
gerade jetzt wo eine unendliche energie auf uns einwirkt bin ich eh der letzte der ein problem hat. take care christian+


2.09.2015 um 13.43 Uhr - von V*. - "Schade dass das AMS Partnerschaften und Familien mit der Kürzung der Notstandshilfe bestraft"


Hallo!
Werde aus der Anrechnenug des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe nicht schlau. Bin selbst alleinerziehende Mama ohne Alimente (Vater unbekannt) und bekomme 840? Nostandshilfe. Mein Freund verdient ca. 1500? netto und zahlt derzeit für zwei Kinder Unterhalt von 508?. Einen Kredit hat er aus erster Ehe auch laufrn von 130? im Monat. Wir würden gerne zusammen ziehen und wünschen uns ein gemeinsames Kind. Er würde auch die Vaterschaft meines ersten Kindes übernehmen. Nur wie wirkt sich diese Konstellation auf meinen Notstandsbezug aus falls wir zusammen ziehn und ein weiteres Kind da wäre? Werde aus der Berechnung nicht ganz schlau. Würde nur gern wissen ob wir dann e nicht komplett am Hungertuch nahrn müssen bevor ich wieder arbeiten gehe. Schade dass das AMS Partnerschaften und Familien mit der Kürzung der Notstandshilfe bestraft. Danke und Vlg.

Antwort:
Diese Diskriminierungs-Regelung stürzt Paare in die Armut! Die Kompliziertheit dieser Berechnung erlaubt keine leichte Antwort.
Drum Beispiel ansehen und versuchen dieses auf die eigene Situation zu übertragen.
Bevor sie sich entschliessen diesen Schritt zu tätigen, bitten sie ev. auch ihre AMS-BeraterIn bzw. den Vorgesetzen noch um Antwort auf diese Frage!

Siehe Beispiel:
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? Seite aufrufen und die Frage anklicken!

Zur Info: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut


2.09.2015 um 9.42 Uhr - von M. - "Vorläufige Einstellung der Bezüge"


Gute morgen,
Habe dem ams dann am 30.07 noch geschrieben warum ich den Deppenkurs nicht besuchen werde (defizite, doppelte inhalte) und es kam keine Antwort - 4Wochen lang!
Erst gestern, nachdem ich Bescheid gegeben habe das ich eine 2. geringfügige Stelle gefunden habe, kam eine Info das noch eine Niederschrift auständig ist.
Diese habe ich dann auch gemacht mit den von unten angeführten Gründen.

Zitat:
Sehrr geehrter Herr M.!
Es ist noch eine Niederschrift nach §10 ausständig, da Sie einen AMS-Kurs verweigert/vereitelt haben.
Ich bitte Sie, persönlich ins AMS zu kommen um diese Niederschrift aufnehmen zu können.
Solange der Sachverhalt nicht geklärt ist, ist es nicht möglich eine Geldleistung vom AMS zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice Linz
Zitat Ende:

Der Beirat wird am Freitag im Haus sein und dann wird entschieden.
Glauben Sie dass ich damit durchkomme?

Darf mir das AMS überhaupt Geldleistungen sperren, wenn noch keine Entscheidung bis 08.09 (Auszahlung) fest steht oder müssen Sie diese bezahlen, dann falls die Entscheidung zu Gunsten des AMS ausfällt muss ich diese wieder zurückzahlen?

Danke nochmals für Ihre Antwort Lg.

Antwort: "Keine Unschuldsvermutung"
Rechtsmeinung: Die vorläufige Einstellung der Bezüge verletzt das Verfassungsgesetz! Dazu gibts seit Jänner auch eine VfGH-Erkenntnis, der das AMS anscheinend keine Bedeutung schenkt.
Ev. senden sie eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und fragen nach was zu tun ist, wenn sich das AMS nicht an deren VfGH-Erkenntnis (der aufschiebenden Wirkung) hält.

(Rechtsmittel gegen Bescheide des AMS haben seit 24.1.2015 aufschiebende Wirkung!)

Oder/Und sie besuchen ev. auch den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks - Legen die Angelegenheit dar (ev. Kopien der Links mitnehmen) und fragen nach der diesbez. Vorgehensweise! (Vielleicht könnte auch die oö-Rechtsanwaltskammer (mit Fenster: Anfrage abschicken) bzw. Mail: office@ooerak.or.at die Frage beantworten) - Falls, Danke für Rückmeldung

Siehe Vorläufige Einstellung der Notstandshilfe. Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Anforderungen!

Auf alle Fälle fordern sie schnellstens den Sperr-Bescheid auf den sie dann Berufung einlegen!

>Stellen sie mit der Berufung immer einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung
(Ohne Gewähr)

Zu: "Hilfe Deppenkurs!" (29.07.2015)

29.09.15 um 14.14 Uhr - von M. - "Bezug wurde trotzdem vorläufig eingestellt"
Guten Morgen Christian,
Bezug wurde trotzdem vorläufig eingestellt, es wurde nur Geld für ein paar Tage überwiesen.
Heute kam folgender Bescheid - siehe Anhang, bitte nicht auf der Homepage mit Namen und Adresse veröffentlichen..)
Was soll ich jetzt tun?
Warum hätte ich diesen Kurs besuchen müssen, wenn ich eine ähnlichen mit gleichen Inhalten schon vor einem Jahr besucht und abgeschlossen habe?
Danke! LG D (9.09.2015)

Antwort:
dem AMS ist das egal - es sperrt auch rechtswidrig.
drum legen sie auf diesen bescheid - mit dieser begründung - berufung ein.
bescheidnr. oder versicherungsnummer in der berufung angeben.
wissen sie eh, dass sie so einen kurs - mit ähnlichen inhalten schon besucht haben.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
berufung unbedingt einlegen - ist kostenlos
und vielleicht rufen sie ebenfals beim sozialministerium an - oder schreiben es per e-mail an - wie im link ersichtlich. alles gute (ohne gewähr)

9.09.15 von M. - Dem Sozialministerium habe ich geschrieben und gestern folgende Antwort erhalten:
>
Negative Sozialministeriums-Antwort, die im Widerspruch zu vorherigen Antworten stand!
unter: "Die Beschwerde war erfolgreich" (29.09.2015)


31.08.2015 um 14.26 Uhr - von C. - "Opfer von (sexueller) Gewalt haben das Recht männliche Ärzte zu verweigern"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich möchte gerne zum Eintrag vom 21.08.2015 - von (*)* sagen: ich betreue in einer psychosozialen Einrichtung u. a. Opfer von (sexueller) Gewalt: man hat das Recht (wenn man Befunde/Atteste von PsychologIn/TherapeutIn/ÄrztIn diesbezüglich hat), männliche Ärzte zu verweigern und auf die Untersuchung durch eine weibliche Person zu bestehen, wenn dies retraumatisierend wirkt.(Umgekehrt sicher auch). Außerdem würde ich dringend raten, zu solchen Untersuchungen zusätzlich eine (weibliche) Vertrauensperson als Begleitung mitzunehmen. Ich habe zwei KlientInnen (m. dissoziativer PS), welche sich ausschließllich von Frauen untersuchen lassen - auch bei der PVA (und beim Pflegegeld und allen anderen Stellen) hat das (natürlich nach etwas Druck und hin und her) funktioniert! Dass so eine Untersuchung retraumatisieren kann, ist ja eigentlich bekannt! Am besten schon einige Zeit vorher mit Hilfe einer Beratungsstelle (in Wien z. B. Frauenberatenfrauen.a
t, fem.at oder dem Frauennotruf: 24-Stunden Frauennotruf etc.) kontaktieren und um Unterstützung bitten. Ich täte diesen Bericht auch an die Ombudsstellen von u. a. Ärztekammer, PVA, Frauennotruf und die zuständigen Stadträte/PolitikerInnen senden. So etwas darf nicht einfach weitergehen! Opfer von (sexueller und anderer) Gewalt dürfen durch strutkurelle Gewalt nicht retraumatisiert werden! Ich wünsche für die nächste Untersuchung viel Glück und hoffe, Sie bekommen Unterstützung! Alles Gute, C.


31.08.2015 um 12.17 Uhr - von E. - "Kurz gearbeitet"


Guten Tag
ich habe jetzt 12 Wochen bei einer Firma gearbeitet wo ich 21.08.kündigte
mir wurde 6 tage Urlaub ausbezahlt.
am 1.09 fange ich wieder zu arbeiten an arbeitslos melde ich mich.
Meldete mich mit 1.09 ab hab ich hierbei einen Anspruch bzw man muss ja für einen neuen Anspruch 7 Monate arbeiten zählen die 12 Wochen jetzt oder muss man hierbei wieder 7 Monate durch arbeiten ohne einen tag Unterbrechung.
mfg

Antwort:
Für eine neue Bemessungsgrundlage müssen sie 28 Wochen arbeiten - sonst bekommen sie das weiter, was sie vorher bekommen haben - Arbeitslosengeld bis zum Ende (was noch übrig war) oder Notstandshilfe?.
AlVG § 11. Da sie selbst gekündigt haben, gibts 4 Wochen Sperre. Ist aber wegen neuerlichen DV ev. nachzusehen. (Ohne Gewähr)


30.08.2015 um 12.55 Uhr - von M.A*. - "Ins Ausland?"


Guten Tag.
Habe ein kurze und knappe frage -
Ich möchte für 1-3 Wochen im ausland unterwegs sein und einbisschen die welt sehen.
Ich musste mich bei einen Job bewerben den ich nicht möchte und bin jetzt aufgefordert worden den Arbeitgeber anzurufen.
Wenn ich mich jetzt abmelde, bekomme ich wenn ich mich wieder anmelde probleme wegen den letzten mal? MFG M,A

Antwort:
für den auslandsaufenthalt müssen sie sich vom AMS abmelden.
bzw.
>Es kann in Ausnahmefällen auf ein Ruhen der Bezüge bei Auslandaufenthalt verzichtet werden - bis zu drei Monate, wenn dies der Arbeitssuche dient oder aus familären Gründen!
Sie müssen aber mit der AMS-BeraterIn oder Vorgesetzten reden! Begleitperson mitnehmen, wenn möglich!< -
(Urlaub)
und sie müssen sich unbedingt bei dem vermittlungsvorschlag bewerben -
ansonsten droht bezugs-sperre. bewerbung ist noch keine anstellung. kann sein, dass jemand anderer bevorzugt wird / die stelle jemand anderer erhält?
> dv. über 20 wochenstunden sind pflicht, wenn nach KV entlohnt wird.
alles gute - (ohne gewähr)


29.08.2015 um 19.46 Uhr - von D. - "Werden nun beim Reha-Geld die Zügel straff angezogen?"


Liebe Alle,

ich hatte heute einen Termin bez. des Case-Managements bei der WGKK.
Ich bin knapp einer Katastrophe entgangen, denn dort hörte ich, daß die PVA für mich schon das Psychosoziale Zentrum in der Leopoldau vorgesehen hat (ich wohne am anderen Ende von Wien im 23. Bezirk!).
Meine Anwesenheit in Leopoldau ist von 8 bis 15 h vorgesehen gewesen (bei so langer Anwesenheitspflicht könnte ich gleich arbeiten gehen oder einen AMS-Kurs machen, denn wenn ich heimkomme - plus jeweils 1,5 h Fahrtzeit in jede Richtung - muß ich noch den Haushalt für mich und meine drei Söhne schupfen... - klingt so richtig nach einer Möglichkeit wieder auf die Füße zu kommen!)

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es mir gelungen ist, dies abzuwenden. Aber vielleicht hatten die beiden Case-Managerinnen zumindest dieses erste Mal doch etwas Verständnis, daß ich als völlig ausgelaugt bin und aufgrund von vielen schwierigen Umständen, die gerade jetzt alle zusammen kommen, ein bissel ein Einsehen hatten und haben vorerst erfolgreich telefonisch gegenüber der PVA vertreten, daß ich erst Mal nicht in die Leopoldau zu fahren brauche.

Ein bissel hantig wurde die eine dann aber schon, als herauskam, daß mir der Fonds Soziales Wien das vor 1,5 Jahren zuerkannte Teilbetreute Wohnen schon wieder gestrichen hatte (das wußte ich gar nicht mal), weil ich mich angeblich nicht regelmäßig bei den Anbietern darum bemühte.
Obwohl ich alle Unterlagen und ausgedruckte (!) Emailantworten der jeweiligen Anbieter dabei hatte und herzeigte.
War nicht Beweis genug, denn geglaubt haben sie mir nicht so recht!

Aufgrund eigener Kinder meinten beide Case-Managerinnen auch, daß meine drei Jungs (17, 15 und 13 Jahre) mir sehr wohl noch zu folgen hätten, wenn ich etwas beschließe.
Klingt gut!
Ich hatte den Eindruck, daß beide nicht unbedingt in der/meiner Realität leben...

Ich wurde auch wieder darauf aufmerksam gemacht, daß die PVA keine Rücksicht nimmt, wie meine Situation gemeinsam mit meinen Kindern ist. Es zählt alleinig nur meine gesundheitliche Situation (als würde ich alleine leben und würden die tollen Sachen, die manchmal durch Kinder in das Elternleben kommen, mich nicht belasten...).

Kann es sein, daß das Nicht-Wissen der Ämter, wie mit Leuten, die Reha-Geld zuerkannt bekamen, umgegangen werden soll, nun ein Ende hat und auch hier die Zügel straff angezogen werden?
Wer von euch weiß etwas dazu?

Liebe Grüße
D. (28.08.15)

Antwort:
"Ist zu befürchten / zu erwarten" ("?"- ohne Gewähr)

Ps.: Ev. besuchen sie mal den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks, um sich bez. Betreuungspflichten im Zusammenhang mit dem Rehageld zu erkundigen.
"Ob "u.a." die Betreuungspflicht (auch hier) über eine ev. Anwesenheitspflicht steht?"

Ev. halten sie uns weiter auf dem Laufenden! Danke!

>"Zum Rehageld"
Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?"
"Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.15)

"Rehageld: PVA / WGKK / Case Management" (4.05.2015)

Zum Eintrag

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