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10.06.12 um 10.52 Uhr - von Sa. - Anspruch auf Pflegeurlaub?


Hallo!
Wollte dich fragen ob man anspruch auf pflegeurlaub hat wenn man arbeitslos ist?
Mein Sohn hat Fieber und ich habe in den nächsten Tagen einen AMS Termin.
Was kann ich tun? (9.06.12)

(13.04.12 von Sa* - "Seit 01.04.2012 arbeitslos und sogleich in einem Deppenkurs / MOBBINGKURS"
"Seit meinem 15 Lebensjahr habe ich durchgehend gearbeitet und jetzt ein Deppenkurs??")


Antwort:
wenn das kind krank ist und betreuung braucht - vom Arzt bestätigen lassen und "pflegeurlaub" bescheinigen lassen.
- beim AMS anrufen und neuen termin vereinbaren - sie können versuchen dies vor dem arzttermin zu tun - vielleicht gibt es noch betreuerIn mit sozialem verständnis? und gibt ihnen ohne arztbesuch einen neuen termin. alles gute


9.06.12 um 11.29 Uhr - von La*. - "Es geht nicht um mich sondern um meinen Freund."


Hallöchen, hab mal eine frage .. es geht jetzt nicht um mich sondern um meinen freund. mein freund war jahrelang drogenabhängig. hat jetzt aber komplett damit aufgehört und ist halt in so nem substitutionsprogramm. leider verträgt er das von seinem arzt ihm zugewiesene methadon nicht! er kann sich schwer konzentrieren, schläft kaum und schlecht, schwitzt ständig. nervlich haltet er das fast nicht mehr aus. ich mach mir wirklich sorgen um ihn. ok folgendes.. er bekommt gerade mal 180 ? vom ams. ich hab keine ahnung warum nur so wenig. davon muss er 100? monatlich an seine bank zahlen. er wohnt zwar noch zu hause aber bekommt kein geld von seinen eltern. es ist unmöglich mit 80? im monat auszukommen, das geht einfach nicht. ich geh zwar arbeiten kann ihn aber auch nicht wirklich finanziell unterstützen. er muss täglich zur apotheke und sein medikament nehmen. seine betreuerin (mit der er sich nicht versteht - d.... k.. :P) will das er jetzt so einen bescheurten deppen kurs bes!
ucht. der kurs fängt jeden tag um 8 uhr an und dauert bis ca 16 uhr. wie soll er dann zu seinem medikament kommen ? ohne das dreht er komplett durch und haltet so nen kurs bestimmt nicht durch. es heisst entweder er geht den kurs oder ihm wird das geld komplett gestrichen. das zweite is er kann sich ja nicht mal die straßenbahnkarte leisten die er kaufen müsste um zu dem kurs zu kommen, wie denn auch ?? nicht mal seine medikamente werden von der kassa übernommen. das komische ist er kennt jemanden der seit 8 jahren nicht arbeitet aber trotzdem noch die mindestsicherung bekommt. wie kann das sein? gibt es möglichkeiten das er den kurs nicht besuchen muss und ihm sein geld trotzdem nicht gestrichen wird? wir wissen echt nicht mehr weiter.. und gibt es die möglichkeit seinen betreuer beim ams zu wechseln? LG

Antwort:
Er soll um MIndestsicherung ansuchen - Warum hat er das noch nicht getan? - Das kann er im AMS tun. - Wurde er von der BeraterIn nicht darauf hingewiesen?
ca. 750 Euro monatlich - ev. abzüglich des Wohnkostenanteils ca. 190 Euro.

Er soll/muss unbedingt mit seinem Arzt reden. Es gibt auch andere Substitutionspräparate u.a. Polamidon (Edel-Methadon) - Gibt es seit kurzem auch in Österreich. Ist doppelt so stark wie das normale Methadon - deswegen braucht er nur mehr die Hälfte an Dosis. Betroffene berichten, dass das Schwitzen und andere Nebenwirkungen wegfallen oder sich verringern! Also er soll nicht aufgeben und unbedingt mit dem Arzt reden. Es gibt Alternativen!
Und er muss eine Anfangszeit überstehen bis sich der Körper auf das Mittel eingestellt hat!

Was den Kurs betrifft, so sind die geldverschwenderischen Deppenkurse/Mobbingkurse Pflicht!
Auch hier soll er rechtzeitig mit dem Amtsarzt/Arzt reden. Eine Sonderregelung ist möglich! Ev. dass er die Dosis für den nächsten Tag mitbekommt!

Auch soll er bei der BeraterIn bescheid geben, dass er die Fahrtkosten ersetzt braucht! Ab einer gewissen Entfernung zum Kursort bekommt er die Kosten, für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Ev. im Betreuungsplan aufnehmen lassen.
Und wenn er das Geld nicht hat, soll er beim AMS um einen Vorschuss ansuchen!

Auch wenn er in mehrerer Hinsicht ein Feindbild ist - sich das AMS-"MitarbeiterInnen" freut, weil sie so ohne Gewissensbisse Menschen das Leben schwer machen bzw. zugrunde richten können/dürfen - soll er sich nicht alles gefallen lassen.

Wurde er über seine Defizite und den Kurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt?Ansonsten ist eine §10 (Bezugssperre)-Vermittlung rechtswidrig und bei einer "rechtswidrigen" Sperre wegen Verweigerung ist Berufung einzulegen, die grosse Chancen auf Erfolg hat!
Bei der MIndestsicherung ist es möglich - sollte so sein, dass ihm bei Mobbingkurs-Weigerung nur ein Teil gestrichen wird. Öfterenfalls bis zu 50%.
"Erst in "Ausnahmefällen" gibt es eine gänzliche Sperre!"
Weiterführende Links anklicken - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Zu beachten. Dem AMS sowenig wie möglich anvertrauen!
Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

Wenn möglich soll er zu den Terminen eine Begleitperson mitnehmen! "Wirkt Wunder" (ohne Gewähr)

In der Steiermark / Graz gibt es in Arbeitslosenfragen Unterstützung
Besucht ev. die Arbeitslosen-Interessens-Vertretung Amsel

Schön dass sie zu ihrem Freund stehen! Weiter so! Alles Gute auch an ihren Freund!

10.06.12 um 11.34 Uhr - von La*. - Ich verstehe nicht warum ihm von allen Seiten Steine in den Weg gelegt werden
Hallo. Danke für die schnelle Antwort! Ich denke schon das mein Freund um die Mindestsicherung angefragt hat. Kann es sein das er sie nicht bekommt weil er noch zu hause wohnt? Seine Mutter hat ein Haus.. Mit seinem Arzt hat er schon oft versucht zu sprechen. Er glaubt ihm das nicht - angeblich alles nur lügen - ihm gehts ja lt seinem Arzt gut und es gibt keinen Grund ihn auf ein anderes Medikament umzustellen - das macht sein Arzt aus Prinzip nicht. Sein Arzt hat ihn sogar schon ausgelacht, er wird einfach nicht ernst genommen. Von niemanden und das bringt ihn zur Verzweiflung. Leider ist es auch nicht so leicht den Arzt einfach zu wechseln weil sein Arzt ihn nicht freigibt. Wir haben auch schon beim LSF angerufen und gefragt was wir anstellen können damit er eben umgestellt wird. Dort wurde uns nur gesagt er braucht eine Überweisung von seinem Arzt - sein Arzt schreibt ihm aber keine. Das eine Möglichkeit besteht das er sein Methadon für den nächsten Tag mitbekommt wissen !
wir aber aus irgend einem Grund bewilligt das sein Arzt auch nicht. Ich verstehe nicht warum ihm von allen Seiten Steine in den Weg gelegt werden - er will doch nur endlich ein normales Leben führen. Ab Juli will er seine Ausbildung in Fohnsdorf fertig machen aber in seinem jetztigen Zustand is das unmöglich. Wir sind beide noch jung uns wissen wirklich nicht wohin und wen wir um Hilfe bitten können. Ist es schlau wenn wir uns bei der Patienten- und Pflegeombutschaft über seinen Arzt beschweren? Er hat Angst das sein Arzt ihn dann nicht mehr behandelt und ein andere auch nicht und er dann gar kein Medikament mehr bekommt. Ist das möglich? Was hat er dann für Möglichkeiten - soll er wieder mit den Drogen anfangen.. Wir wissen echt nicht mehr weiter.

Antwort: "Eine "faschistische Ausrichtung" führt zur Inkompetenz bez. der Substitutionsbehandlung - Ist unvereinbar mit deren Begründung/Ziel und contra produktiv bez. einer Lösung der "ausufernden" Drogenproblematik"
Grundsätzlich:
"Betroffene sind mit ihren gesundheitlichen Problemen dem österreichischen Faschismus , der sich unter der Schein-Oberfläche in fast allen Nischen "bester Gesundheit erfreut", ausgeliefert!
Darum auch gibt es weiter einen "grossen" illegalen Drogen-Markt. Weil der in Österreich akzeptierte weit verbreitete Faschismus (auch unter Ärzten) für extreme Inkompetenz bez. der Substitution-Behandlung - die politisch eingeführt wurde um die Kriminalität / Beschaffungs-Kriminalität illegalen Handel wie der Verbreitung von Ansteckungskrankheiten u.a. AIDS etc. zu unterbinden - sorgt.

Diese menschenverachtende Einstellung gegenüber Suchtkranken auch von Ärzten und den zuständigen Behörden führt zu Unvereinbarkeiten - im Sinne einer Gesundung / im Sinne einer Lösung "der ausufernden" Drogenproblematik.

Werden den Betroffenen doch Regeln aufgezwungen, die ihnen auf der anderen Seite die Teilnahme an der sozialen Lebensgestaltung verunmöglichen! Wie zBsp das Mitgabe-Verbot, dass Betroffenen häufig nicht ermöglicht einer Arbeit nachzugehen!
Die Verantwortlichen für diesen Unsinn geben die Schuld dann den Betroffenen weiter, die ohne dem Mittel - der Einnahme vor der Arbeit - auf keinen Fall arbeiten können!
Ein andauerndes zu spät kommen zur Arbeit führt natürlich zur Kündigung!
Auch muss es Betroffenen ermöglicht werden, dass sie die Sucht/Substitutions-Behandlung dem DG gegenüber verschweigen können, da sie sonst nicht eingestellt werden!
Obwohl die Verantwortlichen / Behörden von der Problematik bescheid wissen, werden Betroffene in diesem Sinne trotzdem nicht unterstützt, sondern im Gegenteil einer unlösbaren Situation ausgesetzt!
Und sie haben es dann sogar noch leicht, die Schuld an den Betroffenen zu delegieren, weil sie (obwohl sie sich doch tatsächlich als Kompetent verstehen) die Lösung des Problems einfach darin sehen: "Der Betroffenen soll halt seine Sucht einfach aufgeben?"
(Zynismus und widerliche Schadenfreude tut das seinige um Betroffene ev. noch weiter in das Problem zu stürzen!)
Also "die" wirklich glauben das Problem wird gelöst indem die Betroffenen zum Feindbild gestempelt werden, das man zusätzlich nur noch an den Pranger stellen braucht!
- Dem Betroffenen das Leben extrem erschwert und in die Verzweiflung drängt!
(Dies obwohl Sucht von der Weltgesundheitsorganisation - WHO als Krankheit eingestuft/definiert wird!)

Irrglauben/Unvereinbarkeit!
Heisst: Der Faschismus (niedrige emotionale Intelligenz) führt zur Inkompetenz bez. der Substitutionsbehandlung und so zur weiteren Beschaffungs-Kriminalität, illegalen Drogenhandel (Zunahme von Drogenabhängigkeiten / Stichwort: "Anfixen/Anwerben") und erhöhter Gefahr von Ansteckungs-Krankheiten wie u.a. Aids."

"Österreichische Faschisten / Nazis sind hyperegoistische hauptsächlich auf Eigennutz ausgerichtete Personen der niedrigen emotionalen Intelligenz (gefühlskalt/gefühlskrank), die nicht/schwer in der Lage sind zusammenhängend zu Denken geschweige denn zu Handeln!
"Die" sehen eine Lösung des Problems im Entfernen der Betroffenen, ev. über Selbstmord, bei dem man ein wenig nachhelfen kann, indem man Betroffene schikaniert, erniedrigt, persönlich entwerten, ein Leben in Würde verunmöglicht!
>Übrigens eine österreichische ("neoliberale*") Methode, die bei allen Feindbildern zur Anwendung kommt.
Siehe Umgang des AMS mit (unschuldigen) Arbeitslosen!
Als Ausweg lässt man den Arbeitslosen die Flucht in den Niedriglohnsektor / ("Ausbeutung")"

"*Faschismus, nationalsozialistisches Gedankengut ist äusserst kompatibel mit dem Neoliberalismus = Wirtschaftsfaschismus"
- "Einzig dem Mensch der Leistung erbringt gewährt man seine Daseinsberechtigung, um an ihn zu verdienen!"
("Führt zur Verzweiflung, Gefühlsverarmung, Entsolidarisierung, Isolation etc. und Sucht-Krankheiten - nicht nur Drogen!)
(Unsere Gesellschaft braucht unbedingt eine Wertediskussion um "ev." den wahren Sinn des Lebens zu erkennen!)

Zu ihrem Freund!
Muss er nicht auch zu einer Drogenberatungsstelle? Dort soll er das Problem mit seinem Arzt und dem ev. falschen Substitutionsmittel ansprechen. Dort auch um Unterstützung bez. Mitgabe bitten!
Ev. soll er den Arzt. wechseln - will er nicht völlig kaputt gehen - mit so einem Arzt bei solch einem massiven Problem ist die Gefahr dazu sehr gross!
Ansonsten/Auch soll er Kontakt zur Drogenkoordinationsstelle des Landes Steiermark aufnehmen.
Einen Termin tel. ausmachen und dort vorsprechen! Vermutlich ist dort weit mehr Kompetenz als bei "seinem" Arzt vorhanden!

"Vielleicht lassen sich die umfassenden Probleme bis Juli soweit in den Griff bekommen, dass er seine Ausbildung fertig machen kann - wäre kuhl!"
Denn eine Zukunftsvorstellung wie in ihnen eine tolle Freundin die zu ihm steht zu haben sind Voraussetzungen die Kraft geben (können) und so sein Leben auch wieder mit Zuversicht/Hoffnung und ein "wenig Freude" bereichern!"

Mindestsicherung: Richtig in der Steiermark wurde trotz der 15a Vereinbarung Regress eingeführt. Wird die MIndestsicherung ev. von den Eltern zurück verlangt?
Um die Frage genau beantwortet zu bekommen - Inwieweit das geschieht oder ob "nur" ein Teil zurück verlangt wird - nehmen sie mit Amsel Kontakt auf.
Amsel hat sich intensiv mit der MIndestsicherung-Landesregelung auseinander gesetzt und können ev. weiterhelfen!
Sie können dort angeben, dass sie den Tipp von SoNed haben!
("Österreichisches Netzwerk autonomer Arbeitslosen-Initiativen")
Er müsste die Mindestsicherung auf alle Fälle bekommen, so er will? ( ohne Gewähr)

Anmerkung:
E-Mail an Landeshauptmann Voves wie an die Steiermark-Regierung

Ich möchte ihnen nicht meinen Unmut bzw. die SoNed-Veröffentlichung bez. Regress, auch bei der Mindestsicherung, vorenthalten! (21.12.10)


9.06.12 um 10.20 Uhr - von E. S*. - "Meine Tochter studiert und ist schwanger wovon soll sie nun leben?"


sehr geehrter herr moser,
meine tochter studiert in baden lehramt für sonderschule und geht geringfügig 11 std als kellnerin arbeiten. nun ist sie schwanger, hatte blutungen durchs schwere heben und sollte jetzt zu hause bleiben da es ein raucherlokal ist und nur nachtarbeit. der arbeitgeber will nun eine einvernehmliche kündigung. so meine frage: ist das zulässig, soll sie dem zustimmen, und wovon soll sie nun leben denn laut arbeitgeber hat sie keinerlei ansprüche.

vielen dank für ihre hilfe
e. s.! (8.06.12)

Antwort:
Ja, ihre Tochter sollte jetzt auf ihre Gesundheit achten. Ich denke auch, dass diese Arbeit jetzt für sie nichts mehr ist!
Es bleibt ev. kein anderer Ausweg übrig als zu kündigen. "Einvernehmliche Kündigung"
Ev. würde es nicht schaden in dieser Frage noch die AK zu Rate zu ziehen.
In arbeitnehmerrechtlichen Fragen ist die AK kompetent.
Obwohl, wenn tatsächlich geringfügig beschäftigt, so besteht keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld!
Aber
Ihre Tochter soll unbedingt um MIndestsicherung ansuchen! Die bekommt sie - ca. 750 Euro monatlich - in OÖ 850 Euro - ev. abzüglich des Wohnkostenanteils ca. 190 Euro, falls sie daheim wohnt.
Antrag auf dem Sozialamt oder gleich beim AMS stellen!
Sie ist dann zwar auch dem AMS ausgeliefert, aber ist einige Wochen/"Monate" vor und bis 3 Jahre nach der Geburt vor dieser Behörde geschützt! Also unbedingt Antrag stellen! Alles Gute auch an ihre Tochter! (ohne Gewähr)


8.06.12 um 9.13 Uhr - von De*. - "BeraterIn missachtet Betreuungspflichten"
"Ich fühle mich von meiner AMS Beraterin schikaniert und schlecht behandelt!"


Ich fühle mich von meine AMS Beraterin schikanier und schlecht behaldeln!
Ich bin seit 5 Jahre arbeitlos. Jetzt bekommen ich notstanhilfe. Ich habe eine neue Beraterin bekommen und ich fühle mich von ihr schikaniert!
Ich habe bis jetzt 2 controls Termin mit ihr gehabt und leider nicht reibunlos gegangen!
Ich habe nie vorher Problem mit meinen frühere Beraterinen gehabt . Die Beraterin hat mich Vorwürfe gemacht das ich keine Vorbild für meine drei Kinder sei. Habe drei Kinder 20 Jahre , studiert in die Wirtschaft Universitât, 12 jährige 100% geistiger behindert und 11 jährige besucht die Mietelschule. Ich habe in Kuba Diplome Ing. In Gelogie studiert und 4 Jahre in eine Nikel plus Cobaltus Mine gearbeitet . Meine Diplome ist in Öst. anerkannt geworden aber in diese Branch gibt nicht Job hier. Dadurch habe ich, als ich meine beide kleine nicht hatte als Kellnerine hier gearbeitet , nach das ich die beide kleine bekommen habe, konnte nicht mehr als Kellnerine arbeiten wegen Dientszeit. Dann habe ich bei eine Firma in Bürolager 4 Jahre gearbeitet .Nacher bin ich arbeitslos geworden wegen betreung problema. Meine Mama das damals mir mit den Kinder sehr geholfen hat , hat entschieden wieder nach Kuba zurück zu fliegen. Seit denn suche ich eine neue Stelle Vollzeit von Montag bis F!
reitag wegen betreungpflicht. Es ist für mich nie wieder möglich Samstag und Sonntag arbeiten gehen. Meine 12 Jährige behinderte Tochter ist 100% geistiger Behindert. Daher bin ich betreung pflichtig und das für immer!
Meine Betaterin gibt mir eine Stelle in Flughafen Schwehater wo ich mich als Putzfrau bewerben sollte, wo in die Beschreibung stehe Praxis muss vorhanden und Arbeitszeit von Montag bis Sonntag! Obwohl Sie meine Situation kennt und in meine Profil stehe dass ich eine stelle suche vollzeit von Montag bis Freitag in Wien.
Wir haben eine kleine Kampf Ansage an diese letzte Control Termin gehabt!
An 26 Juni muss ich mich in AMS Schwehater wegen diese stelle bewerben gehen!!!
Obwohl ich auch zu eine Kurse Geschick geworden bin das 12 Wochen Dauer! Diese Kurs Anfang an 16 Juni bis 16 September! Gerade in diese zeit sind die Kinder in Ferie. Die 11 Jährige braucht keine betreung unbedingt, aber die 12 Jährige wir natürlich unbedingt betreung benötigen wegen ihre Behinderung. Betreungplätze für diese 10 Wochen Ferien für Sie wird so schwer wie unmöglich zu finden und eine Privat Person das diese Job übernimmt wird auch in den Ferien nicht leicht zu finden.
Darf meine Betaterin mich auf solche Bewerbung als Putzfrau schicken obwohl sie weis das das nicht mein Beanch ist und die Praxis und Dientzeit nicht vorhanden sind??? Wie kann ich mit ihre schikanierte Art wehren!??? Sie sagte sogar zu mir das irgend wann geht die Klingel zu!! Als ich hätte mich diese Situation ausgesucht! Sie sagte auch zu mir das ich sehe mich immer als Opfer und als arme!! Obwohl ich so was nie behaupte habe!
Ich finde sie hat sich unpassend ausgedrückt. Sie nehme ich an sie hat eine ausbildung für diese Stelle und Sie sollte genau Wiesen was in ihre rechte stehe und wie soll sich gehenüber Arbeitslose Mensch ausdrücken ohne vowürfen und ohne descriminierung zu machen!
Auf eine Rache anwort freue ich mich !
Mit Netten Grüßen Frau De.

Antwort: "Feindbildorientierte charakterlose Behörde-MitarbeiterInnen!"
Lassen sie sich die Frechheiten - bez. kein Vorbild für ihre Kinder - dieser charakterlosen AMS-BeraterIn beim Arsch vorbei gehen - Wenn möglich!
Sie dürfen ihr auch (ev. im Gedanken) den ausgestreckten Mittelfinger zeigen.
Denn auf dieser Ebene enormen auch psychischen Druck, gegen Mütter die ihren Betreuungspflichten gegenüber u.a. einem behinderten Kind nachkommen, auszuüben, ist perfide! Sie dürfen auf diese AMS-Person runterblicken!

Die Schwierigkeit liegt natürlich darin begraben, dass Hundstorfer/AMS so einer Person - der niedrigsten emotionalen Intelligenz (ethik-, moral-, anstandslos) - Macht über Menschen in Not zubilligt!
Deshalb nehmen sie in Zukunft immer eine Begleitperson zu Terminen mit!
Wirkt, gerade bei solchen charakterlosen Personen, Wunder!
- Können "die" dann ihre Schweinereien nicht mehr ausleben bzw. auch keine Lügen / Falschheiten verbreiten, die sie - kommts zur Beschwerde/Auseinandersetzung - im Nachhinen einfach abstreiten!

Sie brauchen - mit Betreuungspflichten - am Wochenende / Sonntags nicht arbeiten!
Ich nehme an das weiss die AMS-Beraterin auch. Sie will sie in die Verzweiflung treiben und ev. eine Strategie fahren mit der sie, egal wie, aus der AL-Statistik fallen.
Denn auch dies wäre ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es eine Prämie gibt!
Ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist es auch wenn die Betroffenen zBsp. über praktizierten behördlichen Psychoterror psychisch krank werden und in den Langzeitkrankenstand müssen - sogar wenn sich Betroffene selbst umbringen wäre das ebenfalls ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es eine Prämie gibt!

Für diese Zwecke gibt es bestimmte realitätsverweigernde (Statistikfälschung) AMS-BeraterInnen, die kein Gewissen besitzen und längerzeitige Arbeitslose, die dann zu diesen Horror-BeraterInnen müssen, terrorisieren dürfen/sollen!
So kommts, dass sich die Mehrheit der AMS-MitarbeiterInnen als anständig sehen, weil sie Betroffene "eh" freundlich behandeln und für die psychische Vernichtung andere BeraterInnen-KollegInnen zuständig sind.
-Drum auch der Wechsel zu brutale BeraterInnen.

Es sei aber allen AMS-MitarbeiterInnen gesagt, dass alle mit-schuldig sind, auch wenn für den Psychoterror, der Betroffene ruiniert, bestimmte KollegInnen zuständig sind!
Ein, ich bin ja gar nicht so! oder ein nicht hin-sehen, hin-hören, "nichts wissen" befreit euch/"sie" nicht von der tiefgreifenden - auch menschen(psyche)vernichtenden - Schuld!
"Sie" haben gegen die ethiklosen, morallosen Schweinereien, die in "ihrer/eurer" Behörde vorkommen, aufzustehen, anzuprangern und eine sofortige Änderung herbeizuführen! Auch ein ich bin nur in der Arbeit so, da muss es sein - privat bin ich niemals so - befreit nicht von dieser Schuld/Sünde!

Nehmen sie sich ein Beispiel an ihren französischen KollegInnen!
>"Ethik-Erklärung gleich arbeitsmarktpolitisches Leitbild"
- warum nicht auch für`s AMS?
Die Französischen Jobcentermitarbeiter erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen.
>Als MORALISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR JEDE(N) ARBEITSLOSE(N)!
und andererseits als ungeheuerlichen Vorwurf ans AMS wie seinen MitarbeiterInnen! (19.10.11)<

Nochmal zu ihren Problemen Frau De.
Sie brauchen - mit Betreuungspflichten - am Wochenende / Sonntags nicht arbeiten! Eine Weigerung darf zu keiner Bezugssperre §10 führen!

Sie müssen dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden zur Verfügung stehen!
Daran hat sich auch ihre BeraterIn zu halten und das gilt auch für Deppenkurse und ist bei DV-Vermittlungen zu berücksichtigen!
Betreuungspflichten!
(Konfrontieren sie die BeraterIn mit der Sachlage und fragen sie sie was sie dazu zu sagen hat?)

Wenn doch Sperre oder weitere Probleme, dann gehen sie zum Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter / und lassen u.a. die Sperre sofort aufheben! (Begleitperson mitnehmen wäre sehr wichtig!)

Ansonsten legen sie Berufung ein! Ist kostenfrei!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Eltern behinderter Kinder: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Betreuungspflicht
„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Rechtslage so kompliziert ist, dass es notwendig ist, hier den Eltern einen Wegweiser, zur Verfügung zu stellen. Vielleicht können wir dadurch Eltern behinderter Kinder etwas unterstützen“, sagt AKNÖ-Präsident Josef Staudinger. Die Orientierungshilfe finden Interessierte auf noe.arbeiterkammer.at. Fragen Betroffener beantwortet Mag. Fraunbaum unter 05 7171-1418.
Ev. nehmen sie Kontakt mit der AK-NÖ auf / bzw. rufen sie an! (Falls: Danke für Rückmeldung über Ausgang)

Anspruch auf Arbeitslosengeld für Eltern behinderter Kinder geregelt: AK-NÖ Forderung vom Gesetzgeber erfüllt (gleichgestellt.at) (ohne Gewähr)

8.06.12 um 15.33 Uhr - von Diplom. Ing. De*. - "Werde von Informationen Gebrauch machen"
Vielen Dank für ihre rasche Antwort!
Sie haben mich genügende nützlich Information gegeben wo ich gebraucht machen werde .
Ich werde mich weiter in Kontakt halten und die Ausgang von meine Situation weiter erzählen!
Mit Netten Grüßen Frau Diplom. Ing De

Antwort:
Alles Gute!


7.06.12 um 11.18 Uhr - von K*. - "Brief an itworks: "Mit der Zuweisung vom AMS zu Ihrem Unternehmen bin ich nicht entmündigt"


Hallo Herr Moser,

zuerst einmal Gratulation zu Ihrer sehr informativen Seite und vielen Dank dafür, dass Sie mir – wie so vielen anderen, die die üblichen Nötigungen vom AMS ertragen müssen – damit sehr helfen.

Ich bin seit zwei Wochen nach Zuweisung vom AMS in Wien bei itworks, derzeit noch in der sogenannten Vorbereitungsphase von vier Wochen und habe noch keinen Dienstvertrag dort unterschrieben, was ich auch nicht tun werde. Ich habe feststellen müssen, dass itworks nach meiner Auffassung krass rechtswidrig handelt, indem es meine verfassungsmäßigen Grundrechte und auch das Datenschutzgesetz verletzt. Ich habe Ihnen ganz unten eine Kopie eines Briefes angehängt, den ich morgen eingeschrieben an die Geschäftsleitung von itworks abschicken werde, in der Sie dies alles – und auch andere Versäumnisse von itworks – genau nachlesen können. Dazu werde ich auch eine Kopie dieses Schreibens eingeschrieben an meine AMS-Geschäftsstelle schicken mit der Bitte um Stellungnahme.

Zusätzlich habe ich auch noch eine Frage an Sie, betreffend zumutbare Wegzeit:

Im § 9 AlVG Abs. 2 steht: „Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden.“

Da es sich bei der „Übernahme“ bei itworks ja nur um eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 30 Wochenstunden handelt, sind somit nur eineinhalb Stunden tägliche Wegzeit zumutbar. Ich wohne ganz am Standrand von Wien und dazu noch ganz am anderen Ende der Stadt und meine Wegzeit beträgt knapp mehr als zwei Stunden. Ich beabsichtige daher, den Dienstvertrag, den mir itworks und AMS dort aufzwingen werden wollen, auch mit dem Hinweis auf die unzumutbare Wegzeit abzulehnen.

Im selben Paragraphen ist aber auch angeführt: „Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar."

Denken Sie, dass das AMS diesen Zusatz in genanntem Paragraphen zur Anwendung bringen wird, da sowohl meine Wohnadresse als auch itworks innerhalb von Wien liegen? Haben Sie da schon irgendwelche Erfahrungen?

Es würde mich freuen, wenn Sie mir da Auskunft geben könnten.

Sie können dies alles – auch meinen Brief an itworks – gerne im Forum Ihrer Seite veröffentlichen, in diesem Falle bitte ich Sie aber, meinen Namen nicht vollständig anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
K.

Mein Brief an itworks:

Firma
itworks Personalservice
Geschäftsleitung
Meldemannstraße 12 – 14
1200 Wien

Betr.: Feststellung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin aufgrund einer Zuweisung durch das AMS seit 24.5.2012 bei Ihnen in „Betreuung“, meine Personalberaterin ist Frau S. B.

Bei meinem letzten „Einzelcoaching“ am *.6.2012 teilte mir Frau B. mit, sie hätte in meinem Namen eine Bewerbung bei einer Firma vorgenommen und ich wäre von dieser Firma angeblich nur deswegen nicht aufgenommen worden, weil ich kein Foto in meinem Lebenslauf habe.

Die oben erwähnte Bewerbung mit Übersendung meines Lebenslaufs erfolgte ohne mein Wissen und ohne meine ausdrückliche Zustimmung und ist somit rechtswidrig. Dies ist ein Eingriff in meine Grundrechte und außerdem ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie vom AMS dazu die Berechtigung oder gar den Auftrag haben.

Ich fordere Sie hiermit auf, ab sofort jede Bewerbung ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung zu unterlassen.

Ich fordere Sie weiters hiermit auf, mit den Ihnen von mir anvertrauten persönlichen Daten wie Lebenslauf etc. rechtskonform umzugehen und diese nicht ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung weiterzugeben.

Ich fordere Sie außerdem hiermit auf, mir spätestens bei meinem nächsten Einzelcoaching am *.6.2012 eine Liste zu übergeben, auf der detailgetreu aufgelistet ist, bei welchen Firmen MitarbeiterInnen von itworks bisher Bewerbungen in meinem Namen mit Übersendung meines Lebenslauf durchgeführt haben.

Ich halte fest, dass gemäß meinen Grundrechten jede einzelne Bewerbung mit mir abgesprochen und nur mit meiner Zustimmung erfolgen darf, wobei mir dabei die gesetzmäßig vorgesehenen Daten der angebotenen Stelle (Name des Unternehmens, Art der Beschäftigung, Höhe der Entlohnung, usw.) bekannt zu geben sind.

Ich halte weiters fest, dass ich Frau B. meine Beweggründe, warum ich kein Foto in meinem Lebenslauf haben möchte, klar und deutlich erklärt habe. Diese Beweggründe sind von Ihnen und allen Ihrer MitarbeiterInnen zu akzeptieren. Es gibt keine Bestimmung und kein Gesetz, wonach ich in meinem Lebenslauf ein Foto haben muß. Die von Frau B. ganz offen ausgesprochene Androhung, mir deswegen „mangelnde Mitarbeit“ vorzuwerfen und dies so dem AMS mitzuteilen, ist nicht nur lächerlich, sondern grenzt bereits an Nötigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Sollte Ihre Mitarbeiterin das aber tatsächlich tun und mir deswegen durch eine eventuelle Bezugssperre des AMS finanzielle Schäden entstehen, die mich auch in meiner Existenz bedrohen, dann würde ich mich gezwungen sehen, neben einem Einspruch beim AMS auch die Firma itworks im Allgemeinen und die Frau B. im Besonderen auf Schadenersatz zu klagen und Anzeige zu erstatten.

Ich fordere Sie daher auf, Frau B. auch dahingehend zu unterrichten, dass sie solche Drohungen in Hinkunft zu unterlassen hat, auch angesichts der Tatsache, dass sie selbst ihren Pflichten als meine Personalberaterin nur äußerst mangelhaft nachkommt.

Ich habe mit Ihnen eine sogenannte „Beratungs- und Betreuungsvereinbarung“ abgeschlossen und halte mich an alle Vorgaben. Ich bin pünktlich, besuche die gewählten Module, Gruppen- und Einzelcoachings, verbringe die vorgegebene Zeit in Ihrem Haus und bin aktiv auf Arbeitssuche. Allerdings sind in dieser „Beratungs- und Betreuungsvereinbarung“ auch einige Punkte angeführt, welche von Ihnen bzw. der von Ihnen für mich eingesetzten Beraterin zu erfüllen sind, und von den meisten davon kann keine Rede sein. Von einem „Coaching“ und individuellem Betreuungsverhältnis abhängig von Kultur, Alter, Geschlecht und besonderen Anforderung der einzelnen Personen (siehe Ihr Leitbild) kann in Ihrer Firma – zumindest was mich betrifft – wahrlich nicht gesprochen werden.

Es ist doch keine individuelle Betreuung, wenn mir – genauso wie allen anderen TeilnehmerInnen – beim Einzelcoaching lediglich die Modulliste für die nächste Woche vorgelegt wird, wovon ich mir dann zwei Module aussuche, dann bekomme ich den Plan für die nächste Woche überreicht und dann ist das „Einzelcoaching“ auch schon wieder beendet und hat gerade mal maximal zehn Minuten gedauert. Und das sogenannte „Gruppencoaching“ besteht auch nur darin, dass den TeilnehmerInnen ein paar Stellenangebote vorgelesen werden, was auch nur wenige Minuten dauert. Wenn das Gruppencoaching überhaupt stattfindet, denn von den bisherigen Terminen ist die Hälfte ausgefallen, wobei die anderen TeilnehmerInnen und ich meist in dem dafür vorgesehenen Raum gewartet haben, ohne dass uns wer mitgeteilt hätte, dass das Coaching ausfällt.

Außerdem verweise ich auch noch auf andere Punkte in Ihrem eigenen Leitbild.

Halten Sie es tatsächlich für einen respektvollen Umgang mit Ihren TeilnehmerInnen, wenn Sie ohne deren Wissen und Zustimmung vertrauliche Daten wie einen Lebenslauf an Dritte weitergeben?

Ist es für Sie Wertschätzung Ihrer TeilnehmerInnen, wenn Sie bzw. Ihre MitarbeiterInnen deren Grundrechte verletzen und bestehende Gesetze ignorieren?

Sind das die hohen Maßstäbe, nach denen sich die Qualität Ihrer Arbeit orientiert?

Ich habe mit Ihrem Unternehmen keinen Dienstvertrag als Leiharbeiter abgeschlossen, Sie sind daher nicht berechtigt, ohne Absprache mit mir und ohne meine Zustimmung irgendwelche eigenmächtigen Handlungen zu setzen, die meine Grundrechte und das Datenschutzgesetz verletzen.

Mit der Zuweisung vom AMS zu Ihrem Unternehmen bin ich nicht entmündigt!

Antwort:
Ihr Vorgehensweise/Brief ist toll und soll Betroffenen/"LeidensgenossInnen" zur Nachahmung dienen!
Zumutbare Wegzeit:
Es ist natürlich zu befürchten, dass das AMS, das "Menschen in Not/Arbeitslosen" auch rechtswidrig die Bezüge sperrt, - Wir haben es hier mit einem charakterlich widerlichen Haufen zu tun! -, die Wegzeit-Regelung zu ihrem Nachteil auslegt.
Es kann sein das sie ihr Recht über Berufung / (ev. VwGH-Beschwerde - weil das AMS über eine eigene demokratie-verstossende Gerichtsbarkeit verfügt) erkämpfen müssen.
Ich interpretiere die Ausnahmeregelung so, dass eine längere Wegzeit dann erlaubt ist, wenn jemand weit draussen am Land, mit schlechter Infrastruktur, lebt und eine schlechte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln hat. Dann ist ev. eine längere Wegzeit erlaubt.
(Vorausgesetzt er/sie hat kein eigenes Auto mit dem er/sie schneller am Arbeitsort sein könnte.)
Ihren Wohnort würde ich nicht darunter einreihen.
Weswegen sie bei einem Teilzeit-DV 1 1/2 Stunden ("ev. etwas drüber - 2 Stunden?") zur "Arbeit" brauchen können/dürfen! (ohne Gewähr) Alles Gute!
.

Ps.: Info zu Schmarotzer-SÖBetriebe siehe Antwort unten.

9.07.12 um 10.17 Uhr - von E. K. - "Bekam noch am selben Tag eine Antwort, dass meine Bezugssperre bereits aufgehoben wurde."

"Wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren!"


6.06.12 um 12.26 Uhr - von M. - "Datenschutz? Krankenkasse über Zwangsmassnahmen-Zuweisung informiert"

"Wie wir feststellen mussten, haben Sie sich bereits zum wiederholten Mal in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem für Sie vorgesehenen AMS-Fortbildungskurs krankschreiben lassen."

"Text für Schreiben an die Krankenkassa! - Zur Orientierung"


Hallo Christian,

Wir waren vor kurzem wieder einmal via E-mail in Kontakt.

Zur Info, war im April und jetzt wieder im Mai im Krankenstand, da ich seit ca. 4 Jahren Rückenprobleme (u.a. auch häufige Schmerzanfälle) habe, und mache zur Zeit eine mehrwöchige Physiotherapie.
Krankenstandsflucht hin oder her, das diese Deppenkurse nicht gerade Gesundheitsfördernd sind, ja sogar krank machen wissen wir.

Aber der Grund meines Schreibens ist folgender:
Etwas verwundert bin ich über den heute erhaltenen eingeschriebenen Brief der WGKK, ich zitiere (Siehe E-mail Anhang):
"Wie wir feststellen mussten, haben Sie sich bereits zum wiederholten Mal in engem zeitlichen Zusammenhang mit einem für Sie vorgesehenen AMS-Fortbildungskurs krankschreiben lassen."

Das Itworks Zwangsarbeitslager bzw. die ÖSB Parasitenfirmen generell als AMS-Fortbildungskurse zu bezeichnen ist ja schon ein starkes Stück,
dass das AMS jetzt aber schon Kursdaten an die WGKK weiterreicht ist rechtsstaatlich gesehen eine riesen Sauerei und gehört sofort unterbunden,
gibt es diesbezüglich vielleicht Information von Herrn Dr. Pochieser?!

Danke und lg. M. (4.06.12)

Anmerkung: Im Anhang war die KK-Aufforderung bei jedem Krankenstand sofort am nächsten Tag wegen Kontrolle zum KK-Chefarzt zu kommen.

Antwort:
voll der hammer!!
senden sie (trotzdem) eine beschwerde an
Datenschutzkommission, Geschäftsstelle der Datenschutzkommission, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien A-1010 Wien, Tel.: 01-50105/2525, http://www.dsk.gv.at, dsk@dsk.gv.at
und
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

"ARGE Datenschutz hat ein Formular bereitgestellt:"

"KK-Aufforderung: "Sofortiger Chefarzt-Kontrolltermin wegen ang. "Krankenstandsflucht?"

"Orientierungs-Text für Schreiben an die Krankenkassa!"
"Schreiben sie der Krankenkassa und stellen sie ev. klar - dass sie das ungeheuerlich finden!
und
es sich hier um keine Fortbildungskurse handelt, sondern um Mobbingkurse die laufend unter (auch rechtswidrigen) Zwang besucht werden müssen!
Deren Ankündigung Angst und Schrecken verbreitet
bzw. so sehr für psychischen Stress sorgt, dass dieser (oft auch) krank macht!

Es sich also auch um keine Simulierung (Krankenstandsflucht) handelt
sondern ev. um einen Schutz vor einer ansonsten krankmachenden "Schweinerei/Zwang" die/der sich auf Realitätsverweigerung* stützt!
= Statistikfälschung: Für hunderttausende Menschen gibt es keine (gerecht/angemessen entlohnte) Arbeit!
Die Deppenkurse/Mobbingkurse also keine Hilfe bitten, sondern als Lohndumpinginstrument missbraucht werden.
Diese sollen über individuelle Schuldzuweisung persönlich entwerten und so die Betroffenen in den Niedriglohnsektor drängen/zwingen!
Deshalb auch dürfen diese Deppenkurse als Mobbing betrachtet werden.
>Schutzlos einem Mobbing / Psychoterror ausgeliefert zu sein führt zu psychischen Krankheiten (u. U. zum Suizid**)! Was die Krankenkassa eigentlich wissen müsste.

Anstatt einzuschreiten und ihre Kundschaft zu schützen beteiligt sich die Krankenkassa an dem widerlichen menschenverachtenden System und beteiligt sich so an der Gesundheits-Vernichtung ihrer Kunden.

*Realitätsverweigerung / gefälschte AL-Statistik
ca. 350 000 arbeitslose Menschen, (nach gefälschter Statistik)
"bei ca. 30 000 offene Stellen - (auch hier verfälschen Doppelmeldungen die Statistik")

**Wieviele Menschen sich auf Grund dieser menschenverachtenden Arbeitsmarktpolitik - Arbeitslosigkeit + AMS-Behandlung für den Suizid entschliessen muss untersucht werden!

Senden (sie dieses oder) ähnliches Schreiben - auf das die Krankenkassa weiss an welcher Menschenverachtung (ev. bis Menschenvernichtung) sie sich beteiligt!
und auch,
dass Behörden die Versichertengemeinschaft(en)-Schädiger sind!

5.06.12 um 18.25 Uhr - von M. - "Folgende Mail erging heute an die WGKK:"

"Sogenannte Deppen-/Entwertungs-/Mobbingkurse des AMS als Fortbildungskurse zu bezeichnen ist an Zynismus nicht zu überbieten!"

Servus, Folgende Mail erging heute an die WGKK:

Betrifft: Ihr Schreiben an meine Person vom ******** (Siehe E-mail Anhang)

Bezugnehmend darauf möchte ich folgendes Feststellen:

1. Das ich seit längerer Zeit erhebliche Probleme mit meinem Rücken habe und dies auch behandeln lasse.

2. Will ich wissen, von wem genau Sie diese Information erhalten haben das ich mich "während" AMS-Fortbildungskursen krankschreiben lasse
bzw. wie dieser angebliche, zeitliche Zusammenhang hergestellt wurde?

3. Sogenannte Deppen-/Entwertungs-/Mobbingkurse des AMS als Fortbildungskurse zu bezeichnen, deren vorrangiges Ziel es ist -
Arbeitslose niederzumachen und um jeden Preis eine Sperre zu verhängen, an Zynismus nicht zu überbieten ist!

4. Ihr Schreiben, in dem Sie mir indirekt Versicherungsbetrug unterstellen, eine absolute Frechheit ist und ich es als ungeheuerlich erachte wie Sie mich hier einfach unter Generalverdacht stellen!

5. Ich mir rechtliche Schritte vorbehalte.

------------------------- ---------------------

Dann noch eine Frage,
es gab mal einen Text/Vordruck um beim AMS seine gespeicherten Daten einzusehen (auch löschen zu lassen?) nur find ich den nicht, kannst mir vielleicht weiterhelfen?

Danke - M

Antwort:
Datenschutzauskunft mit Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000

(AMS: Jagd auf kranke Arbeitslose
"Öffentliche Aufforderung zur Denunziation als Krankenstandsbekämpfung"
(31.07.11) mit der Anm.: "Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?"


6.06.12 um 12.13 Uhr - von Ge*. - "Reha-Termin - verminderte Leistungsfähigkeit?"


Sehr geehrter Herr Moser,

könnten Sie mir eventuell Auskunft geben, ob man als Notstandshilfebezieher einen bereits bekannten Termin Ende August für einen Reha-Aufenthalt bereits im Vorfeld mitteilen muß, oder bei Terminbeginn dann einfach automatisch in den Krankenstand wechselt.

Wie verhält es sich mit orthopädischen Attesten, in meinem Fall geht es um das Knie. Habe bisher Bürojobs gemacht. Hat es hier Sinn, ein Attest über die verminderte Leistungsfähigkeit des Knies zu erlangen und dem AMS zur Kenntnis zu bringen, oder kann es dadurch Nachteile geben?

Mit bestem Dank für ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen,
Ge. (2.06.12)

Antwort:
sie können jetzt schon bescheid geben oder kurz vorher bzw. die krankmeldung dann abgeben.
(ev. geben sie auch schon bescheid - "ist aber nicht gesagt, dass das AMS darauf rücksicht nimmt?")

verminderte leistungsfähigkeit schützt vor bestimmten DV.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen


5.06.12 um 17.25 Uhr - von He*. - Zwangsmaßnahme TRENDWERK: BITTE UM HILFE"


Guten Tag,

ich benötige dringend Hilfe, ich habe heute von meinem AMS Berater eine Zwangsmaßnahme für TRENDWERK erhalten, wie kann ich dagegen vorgehen???

Am 19.06.2012 soll ich zu einem Infotag, sollte ich diese Maßnahme ablehenen droht mir eine Bezugssperre von 6 Wochen.

BITTE UM HILFE

Antwort:
Da ÖVP/"SPÖ?" diese armutserzeugenden, erste arbeitsmarkt-vernichtenden Zwangsmassnahmen gesetzlich zum zumutbarem Dienstverhältnis erklärten, ist es angebracht den Infotag zu besuchen, um herauszufinden ob es sich um einen Deppen-, Mobbingkurs (von einigen Wochen) oder um eine Zwangsmassnahme/"Zwangsarbeit"/Transitarbeitsplatz handelt.
Weiterführende Links anklicken zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

siehe auch:
(
16.03.2012 um 15.34 Uhr - von Dr. Pochieser - "Langersehntes, erstes Judikat des VwGH zur Bedenklichkeit einer Konkurrenzklausel"
mit
Empfehlungen an SÖB-Betroffene)

Bei Weigerung ist immer mit einer (ev. auch rechtswidrigen) Bezugssperre zu rechnen, die mit einer Berufung / (ev. VwGH-Beschwerde - weil das AMS über eine eigene demokratie-verstossende Gerichtsbarkeit verfügt) zu bekämpfen ist!
(ohne Gewähr)

Diese Arbeitsmarktpolitik sichert in erster Linie den menschenrechts-verletzenden SÖB-Zwangsmassnahmen ihre Millionen-Geschäfte (und deren Arbeitsplätze).
Die wiederum auch dafür verwendet werden das Feindbild "Arbeitsloser" zu kreieren/voran zu treiben.
Werden Arbeitslose, die diese Ausbeutung, Armutserzeugung, u.a. auch peinlichen Beschäftigungsprogramme verweigern, als arbeitsscheu-die Arbeitsplätze ablehnen, bezeichnet.
Dazu brauchts diese, im Grunde, menschenverachtenden Einrichtungen, weil uns tatsächliche DV./Arbeitsplätze fehlen. (siehe Statistikfälschung)

*im Grunde menschenverachtenden Einrichtungen! - Diese Behauptung bezieht aus dem Zwang und der fehlenden Freiwilligkeit ihre Legitimation!

Zur Information: Aktive Arbeitslose zu SÖBs und GPBs.


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