> für Fairness > Forum & Gästebuch > Seite 346

 
 
 

<<<< - 346 - >>>>

Zum Eintrag

18.10.2016 um 13.30 Uhr - von G. - "Wie soll ich mich bitte wehren?"


Sehr geehrte Hr.Moser.

Ich Bitte um Hilfe.Am Montag der 16.10.2016,war ich zu Firma in.takt,genau auf gleiche Weise wie hier zugewiesen.
(3.08.2015 um 14.20 Uhr - von F*. - "In.Takt von Pro Mente, ohne KV.-Entlohnung, freiwillig")
Das Kurs der 6,9 oder sogar 12 Monate dauert.ist für arbeitslose Personen mit psychosozialen/psychischen Einschränkungen gedacht,ohne KV oder AV. Ich habe Problemen mit meine 3 Bandscheiben,keine Psychische Problemen. Wie soll ich mich Bitte währen? Habe Freitag ein Vorstellung Termin . Vielen Dank voraus G.

Antwort:
Gehen sie die Antwort des Links durch - Ist auch für sie anwendbar! Transitarbeitsplatz braucht einen KV. Ev. fragen sie vor Zeugen ob die Teilnahme freiwillig ist. - müsste es nämlich sein!
Ansonsten wäre eine Sperre wegen Verweigerung mit Berufung zu bekämpfen
siehe auch:
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14) (Ohne Gewähr)

19.10.2016 um 11.07 Uhr - von G. - "Das ist eine Schikane!"
Vielen Dank Hr.Moser.
Leider ist hier noch ein Problem.Ich darf laut Gerichtlich beeideten Sachverständiger (vorgelegt bei AMS) nur leichte Arbeiten vorrichten. Arbeit in der Druckerei ist leichte Arbeit? Das ist eine Schikane! G. (18.10.16)

Frage:
Was hat die in.takt-vermittlung mit druckerei zu tun?

18.10.2016 um 19.27 Uhr - von G. - "in.takt, bietet Druckerei,Tischlerei & Bauservice an!"
Sehr geehrte Herr Moser.
Ich wollte ihnen die Brogure scannen ,leider geht mein Scanner nicht. In der Firma in.takt, in Linz, ist angeboten-Druckerei,Tischlerei & Bauservice. Sonnst nichts!
Ich kann es Ihnen zuschicken. mfg.G.

Antwort:
dann muss es erst recht einen KV-lohn geben, sonst können sie dieses "arbeitsverhältnis"? ablehnen. ohne gewähr


18.10.2016 um 8.53 Uhr - von E*. - "Arbeitslosengeld nachfordern?"


Hallo Habe eine Frage bezüglich Arbeitslosengeldbezug.
Aufgrund schwerer Schiksalsschläge 2008 (beide Elterteile innerhalb eines Jahres verstorben)habe ich verabsäumt mich beim AMS anzumelden.Frage:Hat man die möglichkeit das Arbeitslosengeld nachzufordern? Ich bedanke mich im voraus für ihre Info lg. e.

Antwort:
Nein, ein Nachfordern gibts nicht! Im Gegenteil verlieren sie, wenn sie sich nicht rühren, auch noch den Anspruch auf das Arbeitslosengeld!
Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn sie in den letzten 2 Jahren ein Jahr gearbeitet haben! Also "Vorsicht" - Immer gleich nach Beendigung eines DV. um Arbeitslosengeld ansuchen!
siehe AlVG-Anwartschaft § 14. (1)
>Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 24 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.<


17.10.2016 um 12.37 Uhr - von H*. - "Darf mir dieser Trainer soviele Einzelcoachings aufzwingen? "


Hallo
Habe eine Frage bezüglich des "JobFit" Kurses.
Bin jetzt bereits in der 5. Woche dieses 6. Wöchigen Kurses und war bereits 2 mal bei einem Einzelcoaching was meines Wissens nach auch nur 2 mal statt findet. Nun wurde ich allerdings für morgen zu einem dritten Coaching verdonnert. Grund ist mir unbekannt. Wir sind 8 Personen in diesem Kurs und ein jeder ist unzufrieden bzw. "zwieder" mit dem Trainer. Der Trainer fährt nämlich extrem auf der Psychologische, Emotionalle und Privaten Schiene. Eine Teilnehmerin hat nach ihrem Einzelcoaching sogar aus dem Gebäude geheult. Beschwerde gegen diesen Trainer werde ich auf jeden Fall einreichen. Meine eigentliche Frage nun ist aber darf mir dieser Trainer soviele Einzelcoachings aufzwingen? Bei meinem 2. Gespräch nämlich, letzer Woche, war ich vielleicht gerade mal 10 Minuten, danach hat er mich heim geschickt. Ich danke schon mal für euere Antwort Lg.

Antwort:
Coaching / Coachingkurse müsste(n) eine freiwillige Angelegenheit sein!

"Keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" - Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)
>Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" (28.04.16)

Ev. fragen sie vor Zeugen ("KursteilnehmerInnen) nach, ob die Teilnahme freiwillig ist!

Sensible Daten nur an Personen weitergeben, denen sie trauen! Dazu Datenschutz! (ohne Gewähr)

Setzt ev. gemeinsam eine Beschwerde über diesen Trainer auf, den jede(r) unterzeichnet und sendet diese an seine Vorgesetzten / Kursanbieter wie ans AMS (Geschäftsstelle) ev. eingeschrieben oder Abgabe auf Kopie bestätigen lassen!


14.10.2016 um 11.19 Uhr - von T*. - "Habe eine Frage"


Hallo Habe eine Frage am die Juristen.
Da NH ja eine Versicherungsleistung ist. Mit welchem Recht konnte der mit der ersten Einzahlung geschlossene Versicherungsvertrag vom Gesetzgeber abgeändert wwerde? Laut Versicherungsgesetz dürfte der Beitrag zwar erhöht werden aber die Leistung nicht ohne Zustimmung verändert werden. D. H. War Partnereinkommen Anrechnung noch nicht Teil vom Gesetz als man den ersten Beitrag bezahlt hat, darf es auch später nicht angerechnet werden. Oder Kürzung der NH. Weil keiner von uns damit einverstanden war. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler? (13..10.16)

Antwort vom Laien"
Im Parlament wird von einer Mehrheit, über 50% der Abgeordneten, ein Gesetz beschlossen, das ab einem gewissen Datum in Kraft tritt. Dieses hebt, das bis dahin gültige Gesetz, auf bzw. verändert, korrigiert, erweitert .... (ohne Gewähr)


13.10.2016 um 9.31 Uhr - von Ö. - "Ich brauche dringend Rat!"


Hallo, ich brauche dringend rat!
Ich besuche gerade den Best Kurs im 12.bezirk für 5 Wochen. Aber werde ab Montag in den Krankenstand gehen, da ich eiseninfusionen bekommen werde und mich aussruhen muss. Jetzt meine frage was passiert mit dem kurs verlängert sich der kurs ? Würde ich ärger mit dem Ams bekommen ?

Antwort:
Es gibt keinen Ärger, wenn sie krank sind und vom Doktor deswegen krankgeschrieben werden. Ich denke nicht, dass der Kurs um die Krankenstandsdauer verlängert wird. Aber - je nach dem wie lange sie schon dabei sind - kann es sein dass sie aus diesem Kurs genommen und später erneut dazugebucht werden?

Zur Info:
>"Bereits absolvierte Deppenkurse nicht nochmals besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Auch müsste die Teilnahme an Coachingkursen freiwillig sein! .(Ohne Gewähr)


12.10.2016 um 18.15 Uhr - von M*. - "AMS-Berater/in hat meinen Arzt angerufen und wollte sich nach meiner Krankengeschichte erkundigen?"


Sehr geehrter Herr Moser, Team von Soned.
Ich wende mich an ihnen mit einigen fragen die sie mir hoffentlich beantworten können .
Nun zu meiner Story :
Mein Leistungsbezug wurde von meiner Berater/in vorsorglich eingestellt wegen einer nicht annahme eines jobs . der Termin wurde Versäumt . Prommt wurde ich von meinem Berater Angerufen warum ich nicht zu dem termin erschienen bin . an diesem tag hatte ich sehr viel um die ohren kind schule Arzt etc . daraufhin bekam ich die Sperre (einstellung des Bezuges ).
(Zeitbestätigung vom Arzt liegt vor )
Beim nächsten Kontrolltermin paar tage Später bekam ich aufeinmal eine Niederschrift vorgelegt die ich Unterzeichen sollte was ich natürlich nicht gemacht habe .
2 tage später sollte ich erneut erscheinen wegen der Unterschrift dort bin ich dann in Begleitung hin und habe die Unterschrift erneut verweigert.
Diese Person war sehz patzig zu mir Begleitperson kann es bezeugen .
Zuhause angekommen schrieb ich das einen Einwand gegen die Niederschrift und ein zweites Einschreiben um einen Bescheid zu verlangen bezüglich der Sperre des Geldes .
Nun bekam ich erstaunlicher weise einen Anruf meines Arztes mit der bitte bei ihm mal vorbeizuschaun . was ich tat . mein Arzt erklärte mir das ein Berater/in vom AMS Angerufen habe und wollte sich nach meiner Krankengeschichte erkundigen . Er hat natürlich nichts gesagt wegen der Schweigeplicht aber der Berater bittete um einen kleinen hinweis welchen er auch nicht bekommen hat .
Nun fühle ich mich natürlich sehr Genötigt von dieser Person die auf Biegen und Brechen mir etwas ankreiden möchte . Was kann ich dagen tun an wenn soll ich mich wenden etc ..
über jede hilfreiche antwort wäre ich ihnen sehr dankbar

Antwort: Hammer!
Ihr BeraterIn wollte ihren Arzt zur Schweigepflichtverletzung / Datenschutzverletzung verführen! Hier ist zu prüfen, ob es sich nicht sogar um Amtsmissbrauch handelt?
Senden sie diesbezüglich eine Aufsichtsbeschwerde an die AMS-Landesgeschäftstelle!
Ev. per E-Mail auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - die, wenn sie eingreift u.a. auch die ("rechtswidrige"?) Sperre abwenden kann!

Und sie haben richtig reagiert! Sie haben eine Begleitperson zum Termin mitgenommen und den schriftlichen Sperr-Bescheid ( eingeschrieben) verlangt.
>Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung )
Kommt der Bescheid legen sie sofort Berufung ein. Dieser legen sie die Zeitbestätigung vom Arzt für diesen Tag bei!
Die Betreuungspflichten geben sie zusätzlich an! (War das eh eine Arbeit für 20 Wochenstunden?)

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(Ohne Gewähr)


11.10.2016 um 12.36 Uhr - von I. - "Es geht doch"
"Was komisch ist und war jeder wird stutzig wenn ich mir Notizen mache."


Sehr geehrter Herr Moser, Team von soned,

Die Berichte über das BBRZ habe ich mir durchgelesen. Da ich bereits einmal mit dem BBRZ vor Jahren Bekanntschaft machen durfte. Ich habe mich entschlossen dorthin zu gehen da mir ja eine Sperre angedroht wurde.

Was komisch ist und war jeder wird stutzig wenn ich mich mir Notizen mache. So auch am AMS Termin am 10.10.16

Fall Schilderung:

AMS Betreuerin nicht da musste also eine Nummer ziehen. Mir wurde einfach Kommentar los der Zettel gereicht und nach meiner Nachfrage und Nachhacken bekam ich die Auskunft dass die andere AMS Betreuerin nicht mit meinen Fall betraut sei. Ich finde es nur komisch dass ich von meiner Betreuerin am Freitag noch angerufen werde. Mir keinerlei Partei gehör gemacht wird von einer Rechtsbelehrung rede ich hier gar nicht also alles im Allen unter jeder Beschreibung. Mir kommt es so feige vor das man einfach Jeden Widerspruch im Keim ersticken will da ich jetzt nach 30 jährigen langen Kampf endlich meine Grunderkrankung los bin mich fit und wohl fühle und sehr wohl als Bürokauffrau arbeiten kann. Den Diabetes, Hep. C und eine Arthritis im Sprunggelenk für die Arbeit keine Rolle spielt.

Und jetzt kommts! Ich wurde von Herrn K. persönlich zurück gerufen wo ich mitten auf den Weg war in das BBRZ.

Herr K.: Entschuldigung dass ich mich erst jetzt melde. Ich habe gesehen Sie haben sich beschwert.

Ich: Ich ja so ist es mir ist es neu das etwas über meinen Kopf ohne muh und mäh entschieden wird und ich nicht aufgeklärt werde.

Herr K.: Es geht um die Untersuchung richtig?

Ich: Ja richtig

Herr K.: Sie haben trotz Krankheit den Arbeitsvertrag unterschrieben und uns 2 Verschiedene Gutachten 1 wo Sie noch Hep.C haben ein anderes wo Sie negativ sind.

Ich: Das ist Richtig in der weisen Voraussicht und mit Ankündigung das ich eine Therapie mache/ hatte.

Herr K.: Nun es wirft die Frage auf ob Sie jetzt Hep. C negativ sind. Da diese auch mit Verschiedenen Daten sind.

Ich: Verstehe ich aber ich brach ab da die Therapie zu stark war und mit Nebenwirkungen verbunden sind.

Herr K.: Ich kann mir das Vorstellen.

Ich: Aber was mir am meisten nicht passt ist das ohne mir zu erklären ich in der Luft hänge. Und einfach wo hin geschickt werde.

Herr K.: Das war so nicht geplant, normalerweise wird mit der Kundschaft das besprochen und dann ausgehändigt.

Ich: Aha Laut E-Ams Konto wurde das mir innerhalb von 4 Minuten 2 mal geschickt.

Herr K.: In der heutigen Zeit passieren Fehler und durch die heutige Technik kann sowas schon mal passieren.

Ich: Innerhalb von 4 Minuten dieselbe Mail mit gleichen Inhalt? Jedes Unternehmen ruft sie da an.

Herr K.: Betreuerin wird nachgeschult. Wir machen das doch nur zu Ihrem Schutz.

Ich: Ich weiß nicht was bei einem Angestrebten sitzenden Beruf für eine Rolle spielt ob ich Diabetes, oder eine Arthritis des Sprunggelenks habe.

Herr K.: Da haben Sie Recht. Der Fehler liegt in unserem System da wir nur einen Platz für sie Reserviert haben.

Ich: Gut ich werde das weiterhin im Auge behalten und verbleibe somit.

Ich muss ehrlich gestehen da ich mir keine Sperre von AMS Seiten her leisten kann war ich auch bei der Untersuchung. Da sich es sich Tatsächlich um eine Ärztin handelte gab ich ihr die Befunde. Und sie teilte mir auch freundlicher weise mit das AMS vor hat mich in ein Call Center zu stecken. Sie verstehe auch dass ich in meinen Erlernten Beruf Fuß fassen will. Es wundert mich nur das ich kein Clearing oder irgendwelche Tests machen musste aber vielleicht kommt das noch. Ich bleibe weiterhin Skeptisch und verbleibe somit

Freundliche Grüße
PS: Sie dürfen alles Veröffentlichen sofern es nur mit meinen Initialen versehen ist.

Antwort:
Danke für den Bericht!
Ich weiss, dass mit dem Risiko, einer ("rechtswidrigen"?) Sperre, zu rechnen ist, will man Gewissheit über die Freiwilligkeit bez. BBRZ-Teilnahme erlangen bzw. will man dies in Erfahrung zu bringen.
Womöglich ist ein belastender zeitraubender Rechtsweg notwendig, der auch mit einer befristeten finanziellen Katastrophe verbunden ist - denkt man an die mon. Fixkosten, die man dann nicht aufbringen kann!

Chancen auf Erfolg sind aber vorhanden - für Personen, die es nicht über sich bringen sich dieser Einrichtung (BBRZ) auszuliefern. (Ohne Gewähr)
>"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

>VwGH:
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

Siehe auch Aktive Arbeitslose:
40 Jahre (Menschen)Rechtsverletzungen beim BBRZ – kein Grund zu feiern

Zu: "Schikane hoch 10" - "Es hat wirklich lange gedauert das ich mir ein Herz fasste und ich nicht mehr gewillt bin mir vom AMS alles gefallen zu lassen, ....." (4.10.2016)


11.10.2016 um 00.04 Uhr - von T*. - "Ich möchte mal was los werden"


Hallo , ich möchte mal was los werden und zwar war ich mit meinem Mann im ams wegen der antragsabgabe auf Arbeitslosengeld, da haben wir 1,5 Std länger gewartet ,ich dachte ich werde noch verrückt, dass mann Menschen so behandelt ,vielleicht hat mann ja auch andere Sachen zu erledigen dass scheint denen da egal zu sein ,also konnte ich es nicht mehr aushalten und öffnete die Tür ohne zu klopfen und siehe da eine Frau saß auf dem schoß von diesem Berater wo wir einen Termin hatten und küssten sich ,der Berater hat und gleich rausgeachmissen ,wir sollten warten,so eine Frechheit!noch dazu bekam meine mann einen Monat Arbeitslosen Geld und schon einen Antrag auf notstandhilfe. Wie geht dass? Bitte um ihren rat.

Antwort:
Merkwürdig? Überprüfen sie selbst
>je nach dem wie lange die arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung
nachgewiesen wird, wird das Arbeitslosengeld für 20 Wochen, 30 Wochen, 39 Wochen, bis 52 Wochen gewährt.
Wie lange hat ihr Mann gearbeitet? Klicken sie auf den Link (unterstrichen) und scrollen sie zum § 18 - siehe Dauer des Bezugs AlVG § 18. (1)


Haben sie schon die Bezugsmitteilung (Wieviel Geld und wie lange?) bekommen? Wenn ihnen das nicht geheuer ist, stellen sie den Antrag auf Bemessungsbescheid - und falls erheben sie Einspruch / Beschwerde! (ohne Gewähr)


10.10.2016 um 9.37 Uhr - von K. - "Wegen Erbe vom AMS abmelden?"


Hallo !
ich bin 49 Jahre alt und beziehe seit 9 Jahren Notstandshilfe,bekomme leider keinen Job mehr.Ich habe jetzt einiges geerbt (Depots,Sparbücher). Damit das AMS nicht auf dumme Gedanken kommt,Stichwort Kontenregister,möchte ich mich vom Bezug abmelden.Wie funktioniert das dann mit der Krankenkasse ? Knappe 400 Euro im Monat möchte ich nun doch nicht zahlen.Vielen Dank!

Antwort:
Bei der notstandshilfe darf man ev. vermögen haben - nur monatliche einkünfte werden angerechnet.
siehe.
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?
>
zwecks versicherung müssten sie mit ihrer krankenkassa verhandeln - auskunft
einholen. - zBsp.: gibts aus sozialen Gründen abgesenkte Beiträge.
>nicht zu vergessen fällt aber auch die pensionsversicherungszahlungen weg
- sie sind dann nicht mehr pensionsversichert!
ohne gewähr


9.10.2016 um 21.10 Uhr - von A*. - "Dienstaufsichtsbeschwerde"

"Ein Akademiker mit Obdachlosigkeit bedroht"


Ein Akademiker mit Obdachlosigkeit bedroht

Wer bin ich?

1. Architekt (DI. 1994 TU Wien), IT-Senior-Consultant (seit 1997), Schriftsteller, Historiker, Dissertant an Tu Wien seit 2014.

Worum es geht?

1. Arbeitsuchen gemeldet bei AMS seit 2002

2. Nur als freiberuflich und Freelancer inzwischen gearbeitet

3. Seit 2006 ehrenamtlich bei Verein Kultur Dialog tätig

4. Fünf Jahre lange gemeldet bei Stadtschulrat Wien als HTL/Berufsschule und immer wieder keine freie Stelle!

5. Mehr als fünf Jahre gemeldet bei Bundesdenkmalamt als Architekt jährlich vorgemerkt und immer wieder keine Freie Stelle!

6. Eine Menge von Kursen und Weiterbildung bei AMS, Wifi, BFI und andere Institute besucht.

7. International zertifizierte MCP und Cisco Ingenieur anerkannt

8. Immer wieder mit Leistungsspeere und Obdachlosigkeiten von AMS bedroht, wenn ich ihre „Sozioökonomische" Maßnahmen, welche nicht mehr als Hilfsstellenanbieter oder Tätigkeiten bei „IT-Works" und „Volkshilfe" sowie alle „SÖZ-Vereine", die nur für Analphabet Leute gedacht sind, ablehne.

9. Obwohl ich immer wieder höflich dagegen begründet, dass ich wegen lange Zeit Arbeitssuche mit Höhe Schulden belastet bin (ca. 90.000,- €) und auf Grund der Beratung der Schuldnerberatung, ein Einkommen in der Höhe von 1350,- € netto verdienen zu müssen um die Antrag auf Regulieren meiner Schulden beim Gericht einzureichen

Begründung

1. Außerdem habe ich keinerlei Erfahrung mit solchen Tätigkeiten und liegt viel unter meiner Qualifikation, was total unmoralisch solche Tätigkeiten zu akzeptieren.

2. Die Frage, ob Staat Österreich und ESF damit einverstanden sind, Millionen oder Milliarden Euro in Weiterbildung der Arbeitssuchende - als Input - und keinerlei Output davon profitieren zu können, weil anstatt AMS für diese Arbeitssuchende die passende Stelle suchen und somit die Wirtschaft von deren Qualifikation profitieren kann, einfach nur Hilfetätigkeiten für sie zu suchen, welche überhaupt nicht zu tun mit deren Ausbildung.

3. Welche stelle konkret trägt die Verantwortung für solche Verschwendung von Ressourcen (human, zeitlich und Geld) in Weiterbildung. Nennt man das eine falsche oder korrupte Arbeitsmarktpolitik oder?

4. Das vorgeschlagene Einkommen in der Höhe von 1350,- € netto bzw. 1770,- € brutto ist nicht einmal der Hälfte vom meinem Arbeitsmarkt relevantes bzw. marktkonformes Gehalt, derzeit für IT-Senior Consultant liegt zwischen 2500,- und 3000,- € netto monatlich. Das 1770,- € Gehalt ist absolute schmerzen Grenze für sogenannte Zumutbarkeit.

10. Auf Grund der Höhen Schulden die durch lange Suche nach Arbeitsplatz und dauerhafte Ablehnung meiner Bewerbung sind meine Zwei Heirate aufgelöst (2001 und 2013) dadurch:

Alle meine drei Kinder haben Aussichtslose Zukunft (alle drei leben mit ihrer Mutter):

M. ist behindert geworden, 23 Jahre alt, wird von Gerichtshof und dessen Sachverhalt ausgenützt und lebt mit 20,- € Taschengeld pro Woche, Außerdem sind 300,- monatlich von Sachverhalt gestohlen, dagegen hat die Bundessozialamt nichts gemacht! Außerdem kein Urlaub und nicht einmal eine Mindestsicherung!

Meine Liebling Tochter M., die ich seit mehr als 5 Jahre nicht mehr gesehen habe, hat ihre Schule verlassen und mit höhe Schulden derzeit belastet, hier die Aufgabe von Jugendamt und Bundesministerium diese Kinder und Familie zu helfen, allerdings besteht von Behörden keinerlei Interesse!

Meine jüngste Sohn O. besucht derzeit eine Berufsschule und Aufgrund die Diskriminierungsfall bei ersten Lehrstelle hat sein Arbeitsgeber ihn gekündigt, jetzt er ist wieder bei einer zweiten Lehrstelle und hoffe, dass den ersten Fall nicht wiederholt!

Wegen Höhe Schulden darf ich nicht mehr heiratet, weil keine Frau diese Situation ertragen könnte. Das heißt praktisch ich muss mein restliches Leben alleine verbringen! Außerdem kann ich meine Familie seit mehr als fünf Jahre nicht mehr besuchen.

11. Gegen die Behauptung der AMS, dass für Notstandesbezieher keinen Arbeitsschutz mehr gibt und muss alle Stellen; die Zumutbar sind, von arbeitssuchende aufnehmen, gibt es eine Menge von Vorfällen bei Verwaltungsgerichthof und hier sind einige Einsprüche dagegen

Zitat ist von Mag. Ing. Martin Mair: übernommen:

1. „Auch wenn diese Grundsätze keine exakten und eindeutig feststellbaren Kriterien für die einzelne Zuweisung ergeben, so ist das AMS doch verpflichtet, derartige Abwägungen durchzuführen und darf streng genommen nicht den Bestqualifizierten in den schlechtesten Job zuweisen, wenn es erstens andere geringer Qualifizierte gibt, die diesen Job wohl mit mehr Motivation machen, und wenn es zweitens höher qualifizierte Jobs gibt, wo die arbeitsuchende Person mit mehr Arbeitseinsatz arbeiten wird und ihre Arbeitskraft produktiver anwenden kann. Das Verhalten des AMS wäre in solchen Fällen ja auch als die Wirtschaft schädigend zu bezeichnen."

2. Einen Ähnlichen Fall mit ausführlichen Begründung gegen sogenannten Zumutbarkeit finden Sie hier:

Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen AMS-Sperre wegen it-works

12. Einerseits setzt AMS strenge Maßnahmen gegen Arbeitgeber andererseits investieret AMS keine Mühe um die Ablehnungsgründe von Bewerbung jenes Arbeitssuchendes zu untersuchen, stattdessen schiebt alle Verantwortung an Abreitsuchender, und gibt ihm/ihr alleine Schuld, warum er oder sie keine Abriet bis jetzt findet!

Lösungsvorschläge

1. Kontrollmechanismen

Um die Autoritätsmissbrauche der Firmen bei Auswahl der passenden Kandidaten minimieren zu können, schlage ich vor die folgenden Kontrollmechanismen, welche von AMS, WKO GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) AK realisieren zu können, indem Mitglieder diese Behörde bei Auswahl die passenden Kandidaten während Bewerbungsverfahren anwesend sein, um sicher zu stellen, dass keinen Bewerber untergestellt oder diskriminiert wird.

1. Eine revolutionäre Bewerbungsverfahren anzuwenden um sicherzustellen, dass jeden Bewerber die gleiche und faire Chance hat, seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen somit die Auswahlpartien möglichst objektive Kandidat Kompetenz beurteilen zu können. Diese Verfahren beinhaltet drei Stufen:

Das Vorstellungsgespräch,

Einerseits bekommt die Bewerber eine Menge von klassischen Fragen, wie z.B. was er bis jetzt gemacht hat, warum will er sein Stelle Wechsel usw., in diesem Fall Konzentriert sich die Fragen nur auf Vergangenheit der Bewerber und seine bis jetzt gesammelte Erfahrung, mit dieser Art und Weise gibt es keine Auswertung, ob tatsächlich diese Bewerber diese Erfragung gesammelt hat, falls ja, kann wirklich die Firma davon Profiteuren? handelt es um schein Erfahrung. Viele Bewerber fühlen sich durch dieses theoretische Vorstellungsgespräch benachteiligt, weil sie fast keine Chance haben, Ihre Fähigkeiten zu zeigen, um eine Faire und neutrale Beurteilung ihrer Kompetenz zu bekommen.

2. Damit diese Lücke zwischen Vergangenheit der Bewerbung und seine neue Zukunft in geplanten Stelle zu decken, würde ich hier vorschlagen, dass der Bewerber die Chance haben auch technische oder andere Fragen dem Firmenpersonal zu stellen. Nicht nur der Personalabteilung, sondern auch der Fachabteilung sollte die Frage stellen.

3. Eine Schnuppertag bzw. -stunden um die Bewerber selbst die Einrichtung der Firma und seine neuen Kollegen in geplanter Stelle sowie seinen Arbeitsplatz auch kennenzulernen. Ziel ist es der Bewerber darf auch dabei zu stimmen, ob der Arbeitsplatz, das Arbeitsklima usw. für ihn passt wären und selbstverständlich, die beide Parteien – Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer können die Anpassung zu einander zustimmen.

4. Die Vertreter von AMS, WKO, AK, und GPA als neutral Partei um beide Bewerbung Parteien (Arbeitsgeber und -nehmer) zu kontrollieren und eine Auswertung zu geben, in wie weit sind die Auswahl Kriterien fair sind, hätten alle Bewerber objektiv gleichgestellt und bewertet.

5. Da fast jeden Bewerber einen Tablet oder Laptop besetzt, und wenn nicht, kann man auf USB eine Schnupper Prästation, ein Teil der Anforderung, welche in ausgeschriebener Stelle erwähnt ist. Als Beispiel wäre virtuelle Betriebssystem oder Oracle Datenbank für 5 bis 8 Minuten eine Demo vorzuzeigen, damit vom Fachpersonal zu überprüfen, in wie weit ist der Kandidat für diese Stelle passen würde.

Fragen wie:

Wie kann man den PC bzw. Tablet beschleunigen ohne Hardware aufzurüsten und ohne neue Software zu kaufen? (schwierigkeitsstufe 2)

Wie kann man die Bottleneck bzw. Engpässe in einer Datenbank praktische beseitigen? (schwierigkeitsstufe 3)

Die Beseitigung von Netzwerk Engpässe wie kann entdecken und realisieren (schwierigkeitsstufe 3)

Ein Partitionen in Linux ist fast voll wie kann man diese expandieren ohne System neu zu Installieren (schwierigkeitsstufe 3)

Mimik, Rhetorik, Körpersprache, sowie Problembeschreibung und zielorientierte Lösungsangebot werden bewertet bei Präsentation.

Eine Menge von Diesen Fragen habe ich persönlich entwickelt mit ideale Antwort, selbstverständlich kann ich Ihnen gerne beraten, falls Sie das neue Bewerbungsverfahrene Projekt realisieren wollen würden, allerdings gegen entsprechende Honorar.

6. Nicht zu Letzt sollte der Auswahl prozentweise für Männer, Frauen, Jugendliche, ältere Kandidaten, Behinderten sowie Rassen, Angehörige verschiedener Religionsbekenntnisse gleichgestellt sein, ohne niemand von diesen Gruppen diskriminiert oder absichtlich von Auswahl aus irgendwelchem versteckten Gründen ausgeschlossen zu sein!

7. Würde irgendeine Firma diese Massenhamen absichtlich verhindert, müssen sie von staatlich Befreiung oder Förderung ausgeschlossen, andere strenge Maßnahmen wie abmelden oder Ruhen der Gewerbe, muss auch von Gesetzgeber einzusetzen.

8. Nur mit dieser Art und Weise - meiner Meinung nach - sind die Firmen gezwungen an Bekämpfung der Arbeitslosigkeiten objektiv teilzunehmen. Demzufolge werden dadurch die Risiken sowohl für Arbeitsgeber oder Arbeitnehmer minimieren zu können.

9. Dementsprechend dürfte einige attraktiver Förderung Möglichkeiten anzubieten, um die Firmen solche Maßnahmen freiwillig zu akzeptieren und aktive mitzuwirken und zu realisieren.

10. Die Vorteile wären, die Behörde auf Ort und Stelle die Fähigkeiten der Bewerber zu testet und die Pro und Contra jenes Bewerbers praktisch zu erkennen, wobei maßgeschneiderte Maßnahmen zu unternehmen, um Bewerber Kompetenz zu optimieren. Vorteil für die Firmen wären, solche Methode die Firmen passende Kandidat schnell und effizient auszuwählen, weil er oder sie von stattliche Behörde empfohlen sind, und somit wirtschaftliche Risiko für die Firmen-Investitionen zu minimieren.

11. Eine Benotung für jeden Bewerber für folgende vier Leistung sollte in Betracht genommen werden, um die faire und objektive Beurteilung des Bewerbers zu gewährleisten:

Vorstellungsgespräch in beiden Richtungen (2 Sitzung)

Schnuppertag oder Schnupperstunde

Kurz Präsentation (5 bis 8 Minute)

Bewerbungsunterlagen

2. An Rechtsextremisten Politiker und Politiker und deren Institutionen, diejenigen die an mit Islamophobie und Ausländerphobie leiden:

solange bräuchten Sie keine Muslime in Österreich unter Behauptung, dass Muslime nicht integrierbar wären, warum empfangen Sie noch ca. 100.000 Flüchtlinge aus Syrien.

1. Hätten Sie Arbeitsplatz für alle diese Menschen?

2. Hätten Ihre Regierung vorher schon Arbeitsplatze gesichert für mehr als 400.000 Arbeitssuchende Menschen sowie 37.000 Obdachlosen, damit Sie neue Flüchtlinge empfangen wollen würden?

Bemühen Sie sich Liebe Politiker und Politikerin und versuch mal einen kurzen Besuch in sozial Markt 1070 Wien Neustiftgasse 73, die von Hilfswerk verwaltet, und untersuchen mal die Ware für die Arme Menschen, mit abgelaufenem Datum und Brut, die schon verderbt ist sowie viele Ware, die mit höhere Preise als Hofer und Penny verkauft sind. Außerdem mansche Mitarbeiter dort schreien auf Kunden und behandeln die Kunden als Bettler!

Außerdem eine Kurze Besuche der AMS Maßnahmen wäre erforderlich um die Menschenmenge zu befragen, ob sie davon profitieren oder sie sind dort wegen Zwang und Bedrohungsmaßnahme. Weiteres wäre eine Kontrolle der Einrichtungen wie der Arbeitsplätze – Alte Pcs, sehr langsame Internetanschluss, zu viel Leute in Warte Raum, weil keine genug Arbeitsplätze für sie gegeben sind. Außerdem ob Kursinhalt, Aussichten Chancen nach Absolvierung des Kurses reflektiert das Interesse der Arbeitsuchende wäre. Ob diese Ausbildung überhaupt von Arbeitsgeber anerkannt wäre, oder einfach die Staatliche und EU Invasionen sowie Zeit Verschwendung der Arbeitssuchende dargestellt wären?

Anschriften: IT-Works in 1200 Wien, Meldemannstraße 12-14 und AMS in Quellenstrasse 2c, 1100 Wien, sowie Geiselbergstrasse 26-32, 1100 Wien, und Volkshilfe Beschäftigung SÖB, Holzmanngasse 5, 1210 Wien:

1. http://www.vhbi.at/betriebe/volkshilfe-besch%C3%A4ftigung-s%C3%B6b

2. http://www.vhbi.at/adresse/hygieneservice-dyson-reparaturservice

3. http://www.itworks.co.at/

Unter das Motto: Ausländer Geh Heim, gerne aber unter diese Voraussetzung:

1. Eine Rückkehrabhilfe und Schadenersatz in der Höhe von mind. 631.436,-€ für mich alleine oder 2.027.436,- € für mich und alle meine drei Kinder und deren Mutter, wenn Sie mitzukommen wollen.

Somit verzichten wir freiwillig auf alle Pensionsbeträge, Notstands Hilfe oder sonstige Beihilfen von Österreichischen Republik. Vorausgesetzt, dass alle schulden damit entfällt werden müsste.

2. Entsprechende Rückkehrabhilfe und Schadenersatz für jede Familie, denjenigen, die nach Ihre Heimatland freiwillig zurückkehren wollen würden.

3. Alle EU Firmen, die in islamischen, arabischen, afrikanischen sowie dritten Welt Länder tätig sind, sofort zurückziehen und Ihre Arbeitsaufträge beenden (damit einen Platz für alle Migranten frei zu machen!)

4. Die Schweine Diktaturen in alle dieser Länder weder politisch noch militärische noch finanziell unterstützen

5. Alle Geldsparen und Investitionen in Immobilien oder Bankenkontoinhalten von diesen Diktaturen, die schon völlig illegitim und international gesetzwidrig Gelwäsche betätigt, mit diesen Investitionen nach EU entflohen sind, sollte wieder an diese Länder zurückgeben

6. Lassen freiwillig die Mehrheit Länder wie IRAG, Syrien, Ägypten usw. ohne irgend Einfluss, sich selbst ihre Regierung und Form der Regierung auszuwählen, also ohne irgend militärisch, wirtschaftliche oder Hilfe für Minderheiten zu geben.

7. Keine Billige Roh Material, wie Öl, Gas usw. von diesen Ländern mit Zwang zu nehmen, sondern nur mit Faire Preise zu kaufen, die von Bürger diese Länder zustimmen und nicht von eure Internationale Organisation, welche nur arbeitet zugunsten reicher Ländern sind!

3. Eine Ablehnungsbegründung zu verlangen

4. Eine Erklärung vor Auffassung der Bewerbung, um sicherzustellen, in wie weit die Firma an gesetzliche Regelung einzuhalten…

Konsequenzen

1. Werden die o.g. Lösungen abgelehnt oder aus irgendwelchem Grund nicht realisierbar sein, müssen die Staat Österreich damit rechnen, dass Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ohne Erfolg bleibt wird, und wird mit Zeit das Problem drastisch eskaliert, und würde eine soziale Revolution in absehbare Zeit Revolution eskaliert sein, wegen Höhe Rate der Armut in Österreich (ca. 1 Million Mensch unter Armutsgrenze mit weniger als 1000,- € monatlich plus ca. 100.000 Flüchtlinge aus Syrien!)

2. Würde auf persönliche ebene alle oben Lösungsvariante nicht ernsthaft von Behörden genommen und stattdessen bin immer wie vorher von AMS mit Leistung sperre bedroht, bin in diesem Fall gezwungen meine Existenz zu schützen und alle Firmen, welche mir keine Arbeit absichtlich geben bzw. Keine überzeugte Ablehnungsgründe vorlegen, große Schaden für sie absichtlich verursachen!

3. Grund dafür habe ich Verlust seit 2002 bis heute umgerechnet 705.000, € durch Ablehnung meiner Bewerbungen und bin nicht mehr bereit solche Firmen zu belohnen in dem ich deren Diskriminierung und ihre Unterstellung einfach ohne Bestrafung zu lassen, deshalb muss ich etwas dagegen tun solange die Behörden sehr negative bleiben und absichtlich nichts dagegen unternehmen wollen würden.

4. Für alle Arbeitssuchende um ihre Situation zu verbessern, müssen Sie aktiv sein, schreiben Sie wie ich ständige Beschwerde, setzten Sie Druck auf den korrupten Arbeitsmarktpolitiken ein. die AMS und anderen Behörde leider haben nur Sorge und Interesse für Zufriedenheit der Reichen Firmen, allerdings für Arme Leute wie uns niemand interessiert sich!

5. Ich bin bereit gerne euch zu helfen, falls Sie diesbezüglich eine Frage stellen oder Beratung bräuchten.

6. Für Verfassungsschutzpolizei und Rechtsanwaltschaft: ich weiß schon, dass meine Bedrohung für die Firmen strafbar ist, aber leider meine Geduld mit korrupten Arbeitsmarktpolitik in Österreich ist am Ende, ich habe meine Familie zwei Mal verloren wegen Firmen Diskriminierung und verursacht davon hohe Schulden (90.000 €). Sie können mir in Gefängnis bringen, weil ich eure korrupte Arbeitsmarktpolitik bedrohen, aber ich habe mich für alle Situation gut vorbreitet, egal werde ich Obdachlos sein oder wäre ich festgenommen, werde alle Firmen die meine Leben entschädigt bestrafen lassen!

7. Was erwarte ich:

Eine Stelle, die für meine Qualifikation passt mit Arbeitsmarkt konform Gehaltsvorstellung:

1. Jedoch nicht unter 2500,- € netto für Vollzeitbeschäftigungen

2. Als Freiberuflich oder Freelancer Stundensatz 70,- € oder Projektpauschale ab 600,- €

Eine Gesetzänderung bezüglich punkt

1. „Zumutbarkeit" unter Punkt „Gegen die Behauptung der AMS..."

2. Neue Bewerbungsverfahren unter Punkt „Kontrollmechanismen"

3. Strenge Maßnahmen gegen Arbeitsgeber und nicht nur gegen Arbeitsnehmer, sowie weitere Gesetze gegen versteckte Rassismus und Unterstellung von Rassen, Angehörige der Religionsbekenntnisse oder Alter einzusetzen.

4. Dementsprechend sollte mehr Freiheit und Flexibilität sowie mehr Autorität für Gleichstellungsstelle und deren Rechtsanwälte um Beweise gegen Arbeitsgeber zu sammeln und dagegen effektive und rasche Maßnahmen zu unternehmen.

Ich lehne ab jede Einladung, die nur mir zu beruhigen ohne irgendeine Lösung zu allen o.g. Punkten oder einer davon realistische anzubieten. 

Fast alle o.g. Punkten betreffen in Großen und ganzen alle 400.000 Arbeitssuchende und 37000 Obdachlosen Österreichweit!

Dienstaufsichtsbeschwerde

Gegen Einstellungsschrieben von AMS am 10.08.2016 muss ich Dienstaufsichtsbeschwerde erheben

Gegen die Betreuungsplan von 22.09.2016 muss ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde

innerhabe 7 Tage Frist Erheben und ich darf diese Betreuungsplan nicht zustimmen, weil das AMS mir gezwungen, die Hilfstätigkeiten aufzunehmen, ohne meine Wünsche und Qualifikation zu berücksichtigen

Gleichfalls gegen AMS Bescheid vom 27.09.2016 zu erheben.

1. Erste Begründung entnehmen Sie bitte diesen Webseiten:

2. Zitat ist von Mag. Ing. Martin Mair übernommen:

„Mit der Aufsichtsbeschwerde wird ANGEREGT, das Aufsichtsrecht in einer bestimmten Richtung auszuüben. Aufsichtsbeschwerde kann grundsätzlich von jedermann, der sich durch das Vorgehen eines Organs ... für beschwert erachtet, erheben" (VwGH 94/19/1174 RS 1). Sie dient also dazu, einen vermeintlichen Miss-stand der Oberbehörde – oder dem Dienstvorgesetzten des Organs – zur Kenntnis zu bringen, damit sie Abhilfe schaffen." (VwGH 90/18/0158 RS 4)"

3. Zweite Begründung gegen Zumutbarkeit relevanten Themen:

„Dieses Urteil berücksichtigt aber nicht die oben angeführten Grundsätze der Arbeitsvermittlung nach AMSG und AMFG, demzufolge das AMS „eine den Vermittlungswünschen des Arbeitssuchenden entsprechende Beschäftigung" zu vermitteln hat (§ 29 Absatz 2 AMS), die „Fähigkeiten" und „Wünsche" des Arbeitsuchenden zu berücksichtigen hat (§ 3 AMF), ein „möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage" bewirkt, wenn anzunehmen ist, dass bei derartigen Fehlzuweisungen der Betroffene sich möglichst rasch eine andere Arbeit sucht oder durch schlechte Arbeitsleistung eine Kündigung provoziert. Ein „angemessener Ausgleich der Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer" (§ 1 Absatz 5 AMF) schaut anders aus! Eine „volle, produktive und frei gewählte Beschäftigung" nach ILO-Übereinkommen 122 erst recht."

„Auch wenn diese Grundsätze keine exakten und eindeutig feststellbaren Kriterien für die einzelne Zuweisung ergeben, so ist das AMS doch verpflichtet, derartige Abwägungen durchzuführen und darf streng genommen nicht den Bestqualifizierten in den schlechtesten Job zuweisen, wenn es erstens andere geringer Qualifizierte gibt, die diesen Job wohl mit mehr Motivation machen, und wenn es zweitens höher qualifizierte Jobs gibt, wo die arbeitsuchende Person mit mehr Arbeitseinsatz arbeiten wird und ihre Arbeitskraft produktiver anwenden kann. Das Verhalten des AMS wäre in solchen Fällen ja auch als die Wirtschaft schädigend zu bezeichnen"

4. Dritte Begründung, da ich eine Menge von Ausbildung mit Förderung der AMS absolviert habe, welche allerdings nicht mehr von AMS bei Erstellung der Betreuungsplan berücksichtiget sind:

„Qualifikationserhaltung nach Betreuungsplan: Mit der AlVG-Novelle 2007 wurde in § 38c AMSG Betreuungsplan eingeführt. Die Fähigkeiten und das Entwicklungspotenzial der einzelnen Arbeitslosen müssen demnach im Betreuungsplan festgehalten werden und sind nach der Vermittlung, also bei Stellenzuweisungen, nach Möglichkeit zu berücksichtigen."

5. Vierte Begründung: habe von WGKK informiert, dass ich seit ca. 6 Wochen nicht mehr versichert bin, was gesetzwidrig ist:

arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Zumutbarkeit.html

„Der Krankenversicherungsschutz für Arbeitslose und ihre Angehörigen bleibt auch während der Ausschlussfrist erhalten."

6. Fünfte Begründung. eine Menge von Beschwerden gegen „IT-Works" und „Volkshilfe Beschäftigung SÖB" Maßnahmen, welche von AMS beauftragten sind, und ähnlich sogenannten Sozial -Ökonomische Verein finden Sie hier

http://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/vereitelung_initiativebewerbung.html

http://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_bescheidaufhebung.html

http://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_vwgh-beschwerde.html

7. Sechste Begründung sind alle Punkte insbesondere Lösungsvorschläge" unter Haupttitel von „Ein Akademiker mit Obdachlosigkeit bedroht" hier in diesem Brief auf Seite 1 bis 7 zu entnehmen.

8. letzte Begründung: habe ich in folgenden Branchen Erfahrung gesammelt, und bei neuen Betreuungsplan sollte es unbedingt nur diese Tätigkeiten berücksichtigt sein:

IT Administration, Graphic design (CorelDraw, Photoshop, Illustrator, Inkspace), Archicad, AutoCAD, Cisco, Oracle, Familien und jugendliche Mediator

Architektur, Gebäude Entwurf, Unterricht & Schulung, Trainer für IT und Architektur, Nachhilfe Tätigkeiten Mittelschulen/Gymnasium /HTL, Technische Zeichner für Ausführungspläne, Einreichpläne und Polierpläne, Rendering und Visualisieren, Perspektiven, Isometrie , Revit CAD und Autodesk Vault, Konvertierung von Fotos Raster zu Vektor (DXF, DWG, ADOBE Produkte), Literaturverwaltungsprogramme , Citavi, Endnote, Zotero, Auffassung und Korrektur von wissenschaftliche Arbeiten, Erfahrung mit wissenschaftliche Forschungsprojekte, Abwicklung von IT- Infrastruktur Projekte und Sicherheitsprojekte für Microsoft, Linux und Cisco Netzwerke, IT-Management, Projekt Management in Architektur Branche und IT, Denkmalschutzmaßnahmen und Denkmalpflege, Bauaufnahmen mit Laserinstrumente (Laser-Scan), Virtual Maschine, wie VMware, Oracle VirtualBox, und Proxmox VE, Erfahrung mit sämtliche Linux Distribution und Microsoft Server, Client-landschaft und Mac OCX, Jass, DepthmapX, ArcGIS-City Engine, ECDL (MS Office 2013) Advanced uvm.

auf Wunsch kann die gewünschte Software Paket samt OS mit konkrete Leistungsorientierte Beispiel präsentieren.

Die mindestens akzeptable Entlohnung in Falle der Zwangsmaßnahmen der AMS für o.g. Tätigkeiten ist ausnahmsweise 1770,- € brutto für 38,5 Stunde pro Woche, das ist nicht mehr als 50% der Alters- und Erfahrungsrelevante sowie Marktkonformes Gehalt für mich, welche variiert sich zwischen von 2500,- bis 3000,- netto monatlich. Das 1770,- € Gehalt ist absolute schmerzen Grenze für sogenannte Zumutbarkeit.

Eine finale Bemerkung: Trotz zwei malige Korrektur, also händisch und mit Hilfe von Software, kann ich leider aus Zeitgründen eine Menge von textlich als auch grammatikalische Fehler nicht ausschlissen, die AMS sowie die Behörden müssen mehr um Ihre Sprache fachgerecht zu vermitteln, weil die Behörden nicht einmal unter 10% Investitionen im Vergleich mit der Engländer abzugeben, um ihre Sprache weltweit zu verbreiten.

Beilage: Lebensläufe, Motivationsschreiben, eine-Email an Volkshilfe Beschäftigung SÖB Verein ohne Antwort uvm..!

Mit freundlichen Grüßen

Wien am 28.09.2016

DI.A. A.
Am S. **-*-**
A-**** W.

Tel.: **** ** *****
Email: ********** (4.10.16)


9.10.2016 um 21.00 Uhr - von M*. - "Erfahrungsbericht bezüglich der Angabe meiner Sozialversicherungsnummer"


Liebe Alle,
hier mein Erfahrungsbericht bezüglich der Angabe meiner Sozialversicherungsnummer - zusätzlich rechtl. Fragen.

Gestern **.10.2016 war der Einladungstag von meinem Coachingkurs beim ip-center, Wien, den ich vom AMS erhalten habe. Ich freute mich, das war gut!

Wir erhielten ein Formular für den Fahrtkostenzuschuss, auf der man auch die Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) eintragen musste und ein Anmeldeformular von der Firma ip-center, bei der ich meine SV-Nr. nicht ausgefüllt habe, da ich nicht bei dieser Firma angestellt bin und werde.

Heute hatte ich im ip-center einen Termin um die Anmeldeformulare durchzugehen und den Coachingkurs zu besprechen.
Der Coach sah meine Unterlagen durch und bemerkte, dass ich auf dem ip-center Anmeldeformular meine SV-Nr. nicht eingetragen hatte.
Der Coach fragte mich danach – Dialog:

Coach: Wie ist Ihre SV-Nr.?

Ich: Die gebe ich für dieses Anmeldeformular nicht bekannt.

Coach: Warum nicht?

Ich: Weil ich das nicht muss und nicht will.

Coach: Sie müssen das hier angeben, weil es hier steht.

Ich: Sie müssen auf dem Anmeldeformular die SV-Nr. nicht schriftlich angeben, dass man diese ausfüllen muss.

Coach: I C H fülle das für S I E N i C H T aus!

Ich: Ich fülle das auch nicht aus!

Coach: Aber auf dem Fahrtkostenzuschussformular haben Sie die SV-Nr. auch ausgefüllt, warum machen Sie das nicht auf dem Anmeldeformular?

Ich: Das Fahrtkostenzuschussformular ist ein behördliches Formular und das Anmeldeformular betrifft eine andere Firma, der ich meine SV-Nr. nicht bekannt geben muss. Ich gebe nicht jeder Firma und jeder Person meine SV-Nr.

Coach: Wenn Sie die SV.-Nr. nicht ausfüllen, dann können Sie den Kurs hier nicht besuchen, dann müssen Sie aufs AMS zurück.

Ich: Wenn das Nicht-Ausfüllen meiner SV-Nr. auf dem Anmeldeformular von ihrer Firma ein Grund ist, dass ich diesen Kus nicht besuchen darf, dann schicken Sie mich aufs AMS zurück. – Aber ich denke, das muss ich jetzt mit Ihrem Vorgesetzten besprechen.

Der Coach steht auf und geht aus dem Zimmer. Nach einer Weile kommt er zurück, setzt sich wieder und sagt:

Coach: Das ist ein Kasperltheater!

Ich: Das ist ein Datenschutzthema!

Der Coach nimmt meinen Anmeldezettel von der Firma und schreibt von sich aus auf diesen meine SV.-Nr. in das vorgegebene Feld - er muss das nach Vorschrift von seinem Arbeitgeber tun. Aber er tat das im Wissen, dass ich damit nicht einverstanden bin.

Das ist doch eine Überrumpelung, oder? Ich sagte dann nichts mehr, da ich wusste, er musste das tun. Doch ich hätte sagen können, er solle dieses Anmeldeformular vernichten, oder? Das hätte er aber auch nicht gemacht.

Wie soll man sich hier am besten verhalten? Wie löst man das?
Begeht der Coach nicht ohne sein Wissen eine Rechtsverletzung, wenn er ohne mein Einverständnis meine persönliche SV.-Nr. auf den Zettel schreibt?
Kennst du dich hier aus, oder kennt sich hier jemand gut aus, wie hier die rechtliche Sachlage ist und wie man sich hier rechtlich am besten verhält?
Was ich noch gesehen habe: Das Gespräch fand in einem Computerraum statt, in dem bereits ein paar Teilnehmer am Computer arbeiteten. Auf dem Tisch vom Coach, wo ich mein Gespräch hatte, lag eine Anwesenheits-Teilnehmerliste, in der sich die Teilnehmer eintragen mussten. Das erschreckende, was ich hier sah, war, die Teilnehmer mussten auf der Teilnehmerliste eintragen:

Name Sozialv.Nr. Unterschrift.

Auch hier wieder die Sozialv. Nr. - Darf das Unternehmen rechtlich überhaupt von allen Teilnehmern die SV-Nr. verlangen, wenn diese nicht bei diesem Unternehmen angestellt sind? Diese SV-Nr.n liegen öffentlich auf und jeder hat Einsicht darauf, wenn er auf die Liste sieht. Ist das nicht unseriös, oder ist das schlecht durchdacht?

Der Termin mit dem Coach verlief dann weiter sehr gut, wir gingen in einen anderen leeren Raum und besprachen in Ruhe den weiteren Verlauf des Coachingkurses.

LG
M. (6.10.16)

Antwort:
sie hätten sich zurück zum AMS schicken lassen können - es hätte keine sperre geben dürfen - weil sie die Daten nicht aushändigten - und falls doch ist mit einer erfolgreichen Berufung zu rechnen.
siehe
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung

Datenverweigerung auf den Informationsbögen der (Zwangs)- Massnahmen darf nicht zur Bezugssperre führen.
auf
datenschutz
sie hätten auch vor zeugen nachfragen können/sollen ob die teilnahme freiwillig ist
coaching freiwillig
-
oder wollen sie den kurs freiwillig, von sich aus, machen? (ohne gewähr)

7.10.2016 um 15.11 Uhr - von M*. - "Ich möchte diesen Coachingkurs schon gerne besuchen"
Hallo Herr Moser,
ja, Sie dürfen meinen Erfahrungsbericht gerne im SoNed veröffentlichen. Danke für Ihre sehr informativen Links.
Ich möchte diesen Coachingkurs schon gerne besuchen, da doch sehr interessante Themen für mich angeboten werden, wie z.B. kreative Bewerbung, Bewerbung in internat. Unternehmen, etc.

Ich wusste, dass ich aufgrund meiner Nichtangabe meiner SV-Nr. keine Bezugssperre vom AMS bekommen würde.
Das, was mich hier sehr störte, war, dass
1. eine Drittfirma (Kursanbieter) meine SV-Nr. verlangt, obwohl diese keine Berechtigung dazu hat.
2. auf der Anwesenheits-Teilnehmerliste die Spalte mit der Angabe der SV-Nr. angeführt und öffentlich einsehbar war.

Zu 1.: Drittfirmen (Kursanbieter) agieren folgendermaßen – das habe ich bereits alles erlebt:

Wenn ein Teilnehmer selbständig bei einem Kursinstitut nach einem Kurs anfragt, der vom AMS gefördert wird, fragt und verlangt das Kursinstitut (auch mit Formular oder mündlich) nach der SV-Nr. des Teilnehmers. Auf Nachfrage des Teilnehmers, wozu sie die SV-Nr. benötigen, argumentiert das Kursinstitut, dass sie die SV-Nr. dem AMS übermitteln müssen, sonst erhält das Kursinstitut keinen Kurs für den Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer erhält ohne Angabe seiner SV-Nr. keinen Kurs vom Kursinstitut.

Wenn ein Teilnehmer vom AMS zu einem Kursinstitut zugeteilt wird, wird der Teilnehmer dazu verpflichtet seine SV-Nr. in das Anmeldeformular des Kursinstitutes einzutragen.

Die Praxis sieht so aus, dass bei Kurszuweisung vom AMS das Kursinstitut über Computer vom AMS die SV-Nr. automatisch vom Teilnehmer übermittelt bekommt. D.H. das Kursinstitut besitzt bereits die SV-Nr. des Teilnehmers schon am ersten Tag (hierzu habe ich im ip-center am Coachingtisch auf dem Computerbildschirm eine Spaltenliste mit Name und SV-Nr. der Teilnehmer gesehen).

Zu 2.: Eine Sozialversicherungsnummer hat etwa dieselbe Bedeutung wie ein Passwort im Computer. Es ist eine Nummer, die NUR öffentlich gemacht wird, bei:

1. der Krankenkasse, Arztbesuchen, in Krankenhäusern - über die e-Card
2. der Arbeitsaufnahme beim Arbeitgeber, am AMS

Alle anderen Personen oder Firmen haben keine Berechtigung eine Sozialversicherung von fremden Personen zu sehen.
Ich sehe die „verpflichtende“ Herausgabe der SV-Nr. als eine persönliche und gesellschaftliche Grenzüberschreitung, die öffentlich gemacht werden muss.
Alles Gute M


8.10.2016 um 10.10 Uhr - von D. - "Fallweise beschäftigt "


Hallo Herr Moser,.
Ich bin "leider" wieder vom AMS ermutigt worden Sie zu kontaktieren.

Folgendes passiert gerade:
Ich bin von einer Firma für September fallweise beschäftigt worden.
Als ich Mitte September dann einen Kontrolltermin beim Ams hatte, erwähnte ich fehlerhaft dass ich geringfügig angestellt bin in diesem Monat. (September natürlich) Einen Tag später, fand ich heraus, dass ich nur eine Fallweise Beschäftigung hatte, mir war das in dem Alltag Stress nicht klar, dass es da auch sowas gibt.
Ich schrieb dem ams ein Mail dass ich Fallweise Beschäftigb bin und druckte mir die Mail aus, weil ich irgendwie ahnte dass da was faul sein wird.
Nun hatten wir die Auszahlungstermine am 5.10. und mittlerweile dann auch den 6.10. Ich sah im eAms auch dass nichts ausgezahlt wurde.

Ich rief an und die meinten dass ich geringfügig angestellt bin und ich korrigierte die Dame am Telefon dass ich doch ein Mail über eAms schrieb, dass ich nur Fallweise beschäftigt bin.
Mein Lohn betrug ca 380€ für September, also unter der Geringfügigkeitsgenze.

Die Dame meinte ich soll eine Lohn Bestätigung schicken und dann per eAms an "Finanzielles" anklicken bzw abschicken.
Am 6.10 gleich gesagt, getan und am 7.10 tat sich noch immer nichts.
Das war gestern, ich rief nochmal an und sie meinten dass sei in Bearbeitung.

Worauf ist hier aufzupassen oder sind die wirklich einfach nur langsam?

Ich bin finanziell im Verzug und verstehe nicht einmal warum dir Auszahlung eingestellt wurde? Mir kommt es oft vor dass es sogar besser wäre nichts dem ams zu sagen und erst am Ende einfach ohne Kommentar eine Lohn Bestätigung für das jeweilige Monat zu schicken, so hätte ich mir administrative, finanzielle Schwierigkeiten erspart und alles wäre runder gelaufen. Wie sehen Sie das?

Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, D.

Antwort:
Man darf nicht damit rechnen, dass bei Behörden Angelegenheiten von einem auf dem anderen Tag erledigt werden. - "Was ich (im Grunde) aber auch nicht kritisiere"
Sonst haben sie schon recht, dass es oft gescheiter ist, dem AMS nicht alles auf die Nase zu binden - dann aber dafür Belege und Unterlagen "rechtzeitig" vorlegen.
Natürlich muss man das schon richtig verstehen - von dem gehe ich aus!
Als .Bsp. zum Verständnis eine "seinerzeitige" Warnung von Amsand bez. Gesundheit:
"Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!"
- ansonsten ist ev. darauf aufzupassen, dass man Unterlagen nicht kurz vorm Auszahlungstag beim AMS abgibt. Falls möglich ist darauf zu achten, dass das AMS genügend Zeit zur Berechnung / zur Bearbeitung - hin zum Auszahlungstag - hat.

Und so guts geht alles schriftlich erledigen - ev. eingeschrieben senden - oder schriftliche Abgaben auf einer Kopie bestätigen lassen. Um - falls - Nachweise erbringen zu können!
Wenn das bei ihnen öfters - oder jedes Monat vorkommt, so sprechen sie das in der Behörde an, (ev. mit Begleitperson bei der SachbearbeiterIn bzw. Vorgesetzten) welcher Zeitpunkt bez. Unterlagen-Abgabe - optimal ist, um die Bezugs-Auszahlung ohne Verzögerung sicherzustellen!
Wenn man kurz vor oder fast direkt am Auszahlungstag solche Unterlagen vorlegt, ist mit einer Verzögerung zu rechnen!

Was ihren Fall weiters angeht - Bedenken sie eh, dass es auch tägliche Geringfügigkeitsgrenzen gibt!
>Bei einer fallweisen Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) sind es durchschnittlich 31,92 Euro pro Arbeitstag, die nicht überschritten werden dürfen.

>Sollte sich die Auszahlung noch länger - "als ein paar wenige Tage" - hinziehen - so gehen sie ev. mit Begleitperson zum Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit. - Ev. halten sie uns auf dem Laufenden.

Kommt es zu keiner gütlichen Übereinkunft und stellt das AMS (ihre SachbearbeiterIn) die Versicherungsleistung weiterhin jeden Monat ein, so erheben sie Einspruch!
Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch (ohne Gewähr)


7.10.2016 um 10.37 Uhr - von P*. - "Partnerschaftseinkommensanrechnung trotz getrennten Haushalts?"


Hallo Hr. Moser!
Ich bekomme seit August die Notstandshilfe, 92 % vom letzten Arbeitslosengeld.
Meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung des Partnereinkommens beim Bezug der Notstandshilfe.
Ich lebe seit 4 Monaten von meiner Frau getrennt. Seit diesem Zeitraum habe ich auch eine neue Adresse, wo ich alleine lebe.
Hinsichtlich der Scheidung können wir uns nicht einigen. Es geht um die Aufteilung unseres Hauses.
Jetzt will das AMS von mir innerhalb von 3 Monaten ein Scheidungsurteil, ansonsten wird das Einkommen meiner Noch-Gattin angerechnet. Eine Scheidung wird es nach jetziger Sicht nicht geben, weil ein Partner den anderen nicht auszahlen kann.
Kann das AMS mich dazu verpflichten, dass ich das Einkommen meiner Noch-Gattin nachweisen muss, obwohl wir getrennt voneinander leben?

Ich habe einen eigenen Haushalt, den ich selbst finanzieren muss. Bei der Anrechnung des Partnereinkommens würde mir kaum was finanziell überbleiben. Wie soll ich Miete, Strom, Lebenskosten dann finanzieren? mfg. P

Antwort:
Sie verlangen einen schriftlichen Bescheid (Feststellungsbescheid bzw. Bemessungsbescheid - muster ) und legen darauf Berufung ein / erheben Beschwerde!
Darin geben sie an, dass sie alleine wohnen, weshalb es zu keiner Anrechnung des Partnereinkommens kommen darf! Weisen sie nach, dass sie bei dieser Adresse alleine gemeldet sind! Meldezettel legen sie der Berufung bei!

>Das Arbeitsmarktservice schließt von einem Meldezettel unter einer Adresse auf einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, womit dann eine Anrechnung des Partnereinkommens stattfindet.

(Was bei ihnen nicht der Fall ist. Im Gegentei muss das AMS daraus - anhand ihres Meldezettels - schliessen, dass es zu keiner Anrechnung kommen darf.
Weil sie eben unter dieser Adresse alleine wohnen / gemeldet sind! )

u.a.unter:
Rechtsinformation AlVG: (Ehegemeinschaft) Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen (16.03.10)

Bei fiktiver Anrechnung - Auszüge 1 zu 1 für ev. Berufung verwenden!
Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe

Folgende Links gut durchlesen!
>Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)

8.10.2016 um 18.10 Uhr - von P*. - "Ich werde dementsprechend vorgehen"
Sehr geehrter Herr Moser!
Vielen Dank für Ihre rasche und fundierte, kompetente Antwort. Ich werde dementsprechend vorgehen. Auf jeden Fall werde ich SoNed mit einer Spende unterstützen. Schöne Grüsse, P. (7.10.16)


Zum Eintrag

<<<< - 346 - >>>>

 
Identität
Aktuell
Forum & Gästebuch
Seite 413
Seite 412
Seite 411
Seite 410
Seite 409
Seite 408
Seite 407
Seite 406
Seite 405
Seite 404
Seite 403
Seite 402
Seite 401
Seite 400
Seite 399
Seite 398
Seite 397
Seite 396
Seite 395
Seite 394
Seite 393
Seite 392
Seite 391
Seite 390
Seite 389
Seite 388
Seite 387
Seite 386
Seite 385
Seite 384
Seite 383
Seite 382
Seite 381
Seite 380
Seite 379
Seite 378
Seite 377
Seite 376
Seite 375
Seite 374
Seite 373
Seite 372
Seite 371
Seite 370
Seite 369
Seite 368
Seite 367
Seite 366
Seite 365
Seite 364
Seite 363
Seite 362
Seite 361
Seite 360
Seite 359
Seite 358
Seite 357
Seite 356
Seite 355
Seite 354
Seite 353
Seite 352
Seite 351
Seite 350
Seite 349
Seite 348
Seite 347
Seite 346
Seite 345
Seite 344
Seite 343
Seite 342
Seite 341
Seite 340
Seite 339
Seite 338
Seite 337
Seite 336
Seite 335
Seite 334
Seite 333
Seite 332
Seite 331
Seite 330
Seite 329
Seite 328
Seite 327
Seite 326
Seite 325
Seite 324
Seite 323
Seite 322
Seite 321
Seite 320
Seite 319
Seite 318
Seite 317
Seite 316
Seite 315
Seite 314
Seite 313
Seite 312
Seite 311
Seite 310
Seite 309
Seite 308
Seite 307
Seite 306
Seite 305
Seite 304
Seite 303
Seite 302
Seite 301
Seite 300
Seite 299
Seite 298
Seite 297
Seite 296
Seite 295
Seite 294
Seite 293
Seite 292
Seite 291
Seite 290
Seite 289
Seite 288
Seite 287
Seite 286
Seite 285
Seite 284
Seite 283
Seite 282
Seite 281
Seite 280
Seite 279
Seite 278
Seite 277
Seite 276
Seite 275
Seite 274
Seite 273
Seite 272
Seite 271
Seite 270
Seite 269
Seite 268
Seite 267
Seite 266
Seite 265
Seite 264
Seite 263
Seite 262
Seite 261
Seite 260
Seite 259
Seite 258
Seite 257
Seite 256
Seite 255
Seite 254
Seite 253
Seite 252
Seite 251
Seite 250
Seite 249
Seite 248
Seite 247
Seite 246
Seite 245
Seite 244
Seite 243
Seite 242
Seite 241
Seite 240
Seite 239
Seite 238
Seite 237
Seite 236
Seite 235
Seite 234
Seite 233
Seite 232
Seite 231
Seite 230
Seite 229
Seite 228
Seite 227
Seite 226
Seite 225
Seite 224
Seite 223
Seite 222
Seite 221
Seite 220
Seite 219
Seite 218
Seite 217
Seite 216
Seite 215
Seite 214
Seite 213
Seite 212
Seite 211
Seite 210
Seite 209
Seite 208
Seite 207
Seite 206
Seite 205
Seite 204
Seite 203
Seite 202
Seite 201
Seite 200
Seite 199
Seite 198
Seite 197
Seite 196
Seite 195
Seite 194
Seite 193
Seite 192
Seite 191
Seite 190
Seite 189
Seite 188
Seite 187
Seite 186
Seite 185
Seite 184
Seite 183
Seite 182
Seite 181
Seite 180
Seite 179
Seite 178
Seite 177
Seite 176
Seite 175
Seite 174
Seite 173
Seite 172
Seite 171
Seite 170
Seite 169
Seite 168
Seite 167
Seite 166
Seite 165
Seite 164
Seite 163
Seite 162
Seite 161
Seite 160
Seite 159
Seite 158
Seite 157
Seite 156
Seite 155
Seite 154
Seite 153
Seite 152
Seite 151
Seite 150
Seite 149
Seite 148
Seite 147
Seite 146
Seite 145
Seite 144
Seite 143
Seite 142
Seite 141
Seite 140
Seite 139
Seite 138
Seite 137
Seite 136
Seite 135
Seite 134
Seite 133
Seite 132
Seite 131
Seite 130
Seite 129
Seite 128
Seite 127
Seite 126
Seite 125
Seite 124
Seite 123
Seite 122
Seite 121
Seite 120
Seite 119
Seite 117
Seite 116
Seite 115
Seite 114
Seite 113
Seite 112
Seite 111
Seite 110
Seite 109
Seite 108
Seite 107
Seite 106
Seite 105
Seite 104
Seite 103
Seite 102
Seite 101
Seite 100
Seite 99
Seite 98
Seite 97
Seite 96
Seite 95
Seite 94
Seite 93
Seite 92
Seite 91
Seite 90
Seite 89
Seite 88
Seite 87
Seite 86
Seite 85
Seite 84
Seite 83
Seite 82
Seite 81
Seite 80
Seite 79
Seite 78
Seite 77
Seite 76
Seite 75
Seite 74
Seite 73
Seite 72
Seite 71
Seite 70
Seite 69
Seite 68
Seite 67
Seite 66
Seite 65
Seite 64
Seite 63
Seite 62
Seite 61
Seite 60
Seite 59
Seite 58
Seite 57
Seite 56
Seite 55
Seite 54
Seite 53
Seite 52
Seite 51
Seite 50
Seite 49
Seite 48
Seite 47
Seite 46
Seite 45 - 1
Erfolge
Rechts-Information
Aufklärung
Philosophie
Links
Archiv
Impressum
 
 
Erwerbsarbeitsloseninternetplattform  
 
Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich