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15.05.2007 um 20.29 Uhr - von S.J. - Endlich kann ich etwas Positives berichten!
- Mit SoNed zur erfolgreichen Berufung!


Hallo!
Endlich kann ich etwas Positives berichten zu 30.03.2007 um 10.06 Uhr - von S.J. - von einem Deppenkurs in den anderen! Jetzt zu JobExpress! und 9.05.2007

Nachdem ich also gesperrt wurde vom 02.04.07-13.05.07, habe ich am 14. einen neuen Termin beim AMS gehabt. Mein Berater war wie immer sehr freundlich und hat sich sogar mit mir gefreut als ich sagte ich hätte Berufung eingelegt und entschuldigte sich nochmals, dass er in dieser Lage nicht anders entscheiden durfte. (er schien nicht ganz glücklich vom Druck seiner Vorgesetzten).

Zur Berufung: Als Begründung hatte ich folgendes angegeben:

Fehlende Belehrung (VwGH. Geschäftszahl 2004/08/0047)
Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!
"Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen."

Kurs nur wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind (VwGH. Geschäftszahl 2002/08/0262)

Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! (VwGH. Geschäftszahl 2002/08/0262)

Gelegenheit zur Stellungnahme (VwGH. Geschäftszahl 2002/08/0262)

Heute bekam ich formlos per Post eine "Mitteilung über den Leistungsanspruch" beginnend mit 02.04.07, ein Blick auf meinen Kontostand verriet mir dann auch: Die Berufung war erfolgreich, ich habe mein Geld bekommen!!! Vielen Dank, für diese tolle Internetseite und die vielen Antworten auf meine vielen Fragen, die ich hatte.

Antwort:
Gratuliere! Freud mich. Danke für die Rückmeldung!

15.05.2007 um 15.54 Uhr - von Wa. K. - Angst vor Zustand der Hoffnungslosigkeit und Ohnmacht!


Liebes Soned Team!
Ich bin derzeit arbeitsunfähig geschrieben und werde demnächst von der Krankenkasse ausgesteuert sein. Der Chefarzt vom mediz. Dienst der Krankenkasse sagte ich solle mich wieder am AMS melden - ein paar Tage vor dem Aussteuerungsdatum (bin im Notstand) und eventuell bei der PVA einreichen um mit meinen gesundheitlichen Problemen ohne Druck,Stress und Sonstigem klarzukommen.Alles weiter würde mir dann das AMS sagen,was zu tun ist. Wüßte gerne wie das jetzt weitergeht, um nicht in eine Falle zu tappen( keine Sozialversicherung,kein Geld,etc.) die sich wegen Unwissenheit vielleicht ergibt. Ist es ok meine gesundheitlichen Probleme,wegen derer ich solange im Krankenstand bin, am AMS auszubreiten,da ich ja sicher dazu befragt werde? Wie soll ich mich verhalten? Ich bekomme die Panik wenn ich daran denke vielleicht ohne Versicherungsschutz und die paar wenigen Euros die ich bekomme dazustehen und meine bereits zerstörte und eigentlich nicht mehr zu bezeichnende Existenz ,eher e!
in Zustand der Hoffnungslosigkeit und Ohnmacht,zu verlieren.
Ich danke eurem Team für die Hilfe die Ihr Menschen gebt,welche diesem pharisäerischen System dieses Staates komplett ausgeliefert sind.
MfG

Antwort:
Wenn ihr gesundheitliches Problem nachhaltig ist, dann bestehen sie auf einem Amtsarzttermin. Der Amtsarzt wird eine verminderte Leistungsfähigkeit feststellen, die sie vor einigen Tätigkeiten schützt. Das Ams muss sich an dieses Gutachten halten.
Ich habe zu wenig Informationen, vielleicht hat es Sinn dem Tip vom Chefarzt nachzukommen und suchen vorerst um den Pensionsvorschuss an. Dabei können sie auch auf die Unterstützung von AMS rechnen, da sie aus der Statistik fallen!
Pensionsvorschuss
Pensionsvorschuss - Stand 1.01.2007

Wenn es ihnen möglich ist, dann besuchen sie die Arbeitsloseninitiative AMSand!
Dort finden sie Ansprache und Unterstützung!

19.33 Uhr von Si. Be. aus St. Pölten
Durch eine Novellierung des § 139 (4) ASVG ist zudem klar zu stellen, dass 13 Wochen Versicherungszeit zur Begründung eines neuerlichen Krankengeldanspruches ausreichend sind. Das ist wichtig wenn man wegen ein und derselben Krankheit erneut in Krankenstand gehen möchte. Daher 13 Wochen AMS-Bezug (als arbeitsfähiger) müßten genug sein, damit dir die Krankenkasse wieder Krankengeld in voller Höhe auszahlt ! Dann kann man wieder 26 Wochen bzw 1 Jahr in Krankenstand gehen.

15.05.2007 um 8.13 Uhr - von Ka. B. - Meine Schikaniererei am AMS hört nicht auf!! - Arbeitssuchenden Menschen sollen sich UNBEDINGT wehren!


hallo, lieber christian!

Meine Schikaniererei am AMS hört nicht auf!! Ich war gestern (11.5) - wie von Ihnen empfohlen- am AMS um die Absagen, e-mails und den Schriftverkehr vorzulegen, damit sie mir die Bezugssperre wieder aufhebt. Tja, weit gefehlt!!! Ich werde den Besuch erzählen und mich so kurz wie möglich halten.
Als erstes erklärte ich meiner Betreuerin, das sie mir beim letzten mal nix davon gesagt hat, ich müsste den Schriftverkehr innerhalb 14 tagen nachbringen.(lt mitgegebenen Formular , beim nächsten Termin mitzubringen) Sie stritt das ab, sie hätte es mir gesagt. (eh klar) hin und her. Dann der Hammer Das interessiert mich jetzt nicht mehr, das ist mir zu spät. Fragte ich was das heissen soll und meinte sie , sie will das jetzt gar nicht mehr sehen. Sie hat ganz einfach verweigert die Unterlagen anzuschauen. Somit bleibt die Sperre aufrecht. Dann hat sie auch gleich den Termin Beim BDZ in der Geiselbergstraße angesprochen, wo ich ja die Unterschrift verweigerte (Datenschutz). Das haben sie ja auch nicht gemacht. Sagte ich zu Ihr,das das unter das Datenschutzgesetzt fällt und was sie eigentlich will von mir. Sogleich drohte sie mir wieder mit einem neuen Artztermin wo ich wieder einmal alles offenlegen MUSS, nennt sich AMD?? keine Ahnung was das ist, hab ich!
noch nie was gehöhrt davon. Aber das hat sie mir nicht mitgegeben, weil sie noch was nachschauen muss. Sie würde mich diesbezüglich noch anrufen. Dann hat sie wieder eine Niederschrift gemacht die ich unterschreiben sollte. Da stand drinn , ich hätte Jobs zum Bewerben bekommen, einen Arbeitsantritt mit 7.5??? gehabt und Diesen nicht war genommen. Das mit den Jobs stimmt - habe mich auch beworben(die Absagen wollte sie ja nicht sehen). KEINE ZUSAGE VON IRGENDJEMAND! Hatte ja nicht einmal ein Vorstellunggespräch.!!!! Wer also hätte mir versprochen ich könnte am 7.5. zu arbeiten beginnen.???? ausserdem war da noch der §10 angeführt, worauf hin ich ihr gleich diesen Ausdruck unter die nase hielt (Nötigung/Freiheitsstrafe....) Kurz und gut, ich habe die Unterschrift verweigert. Wieder das alte Spiel mit der Kollegin (Zeugin). Am Nachmittag erhielt ich dann einen Anruf von der Guten Frau , wo sie mir mitteilte sie möchte eine neue Niederschrift mit mir aufnehmen. (Termin 22.5) Den!
Bescheid wegen der Bezugssperre habe ich natürlich auch angefordert wo sie meinte: den krieg ich eh. Jetzt steht aber doch auf dem Bescheid über die Bezugssperre dass ich diesen innert 4 Wochen bekommen muss, sonst sei dieser aufzuheben?!
Nachtrag:
Sie meinte -wie immer bei jedem Gespräch - ich sei unkooperativ und gar nicht arbeitswillig, was ich dann eigentlich am AMS wollte, dann müsse sie mich abmelden.
Man sieht aus dieser Aussage sofort!!! was Sache ist. Was eigentlich bezweckt wird. Aber ich lasse mir das einfach nicht mehr gefallen und bin bereit zu kämpfen!! Ich habe die Schnauze voll und gehe auf die Barrikaden!!!!!!
Ich rate auch jedem sich UNBEDINGT zu wehren, denn das ist eine schweinerei was man mit den arbeitssuchenden Menschen aufführt.

Bitte, lieber christian, was soll ich jetzt machen???
vielen dank im voraus
lg ka.

Antwort:
Anstatt sich ihre Bewerbungsunterlagen anzusehen, dass die Betreuerin verweigert, unterstellt sie ihnen Arbeitsunwilligkeit! Dieses Verhalten befindet sich an der Grenze zum Amtsmissbrauch! Die Schwierigkeit liegt in der Beweisbarkeit! Weswegen es für sie vorteilhaft wäre Zeugen mitzunehmen. Sie hätten das Recht eine Begleitperson zu den Terminen mitzunehmen. Falls sie eine Vertrauensperson haben die das macht, machen sie von diesem Recht Gebrauch! (Dann ist einiges nicht mehr möglich!)
Gehen sie unbedingt zum Vorgesetzten oder/und Geschäftsstellenleiter. Schildern sie den Fall auch dem AMS Ombudsmann ihres Bundeslands! Mag. Rüdiger Wicha

E-Mail: ruediger.wicha@ams.at
Zugleich senden sie unbedingt eine Beschwerde an AMS-Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at an den Volksanwalt mailto:post@volksanwaltschaft.gv.at und per cc. an christian.moser@soned.at.

Besuchen sie die Arbeitsloseninitiative AMSand! Die wird ihnen auch bei der Berufung, die sie sofort nach Erhalt des BezugssperreBescheids einlegen, helfen!

AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst

Nicht im freien Belieben des Arbeitsmarktservice, Arbeitslose ärztlichen
Untersuchungen zuzuführen.

Zum Eintrag am 11.05.2007 von Ka.B. - B. D. Z. Datenschutz!

14.56 Uhr - von Ka. B. - Beschwerdeschreiben an AMS-Chef Dr. Buchinger, den Volksanwalt, Wiener Ombudsmann und per Cc. an SoNed!

Ka. B. , geb. am *.* in Wien, österreichische Staatsbürgerin

Mir wurde die Notstandshilfe per *.2007 gesperrt Begründung: wegen nicht einhalten einer Rückmeldung innert 14 Tagen.

Dieses wurde mir weder mitgeteilt noch steht es auf einem Stellenangebot durch das AMS gedruckt. Meine Betreuerin bestreitet dies nun. Sie hätte es mir mitgeteilt. Darauf hin bekam ich die Sperre. Am Montag den, *. ging ich sofort zu meiner Beraterin um dieses Mißverständniß zu klären. Diese meinte nur: es sei nun zu spät Ihr die Unterlagen vorzulegen (e-mails, Absagen, Schriftverkehr.) Die Sperre bleibt somit aufrecht. Weiters machte sie eine Niederschrift wo zu lesen stand:
Ich hätte mehrere Jobs zugewiesen bekommen und sogar – man höre und staune- arbeitsantritt per *.5.??? verweigert, was mich sehr erstaunen ließ, da ich mich zwar beworben habe aber nur Absagen bekam. Weiters sanktionierte sie dieses Schreiben mit dem §10!!! Ich habe die Unterschrift verweigert! Weiters wirft mir meine Betreuerin vor ich sei unkooperativ und zugleich arbeitsunwillig, was ich eigentlich am AMS wolle, wenn ich eh nicht arbeiten will, müsste sie mich abmelden. Das ist aber noch nicht alles.
Am *.5. musste ich zu einem Termin des BDZ (berufliches Diagnose Zentrum, Geiselbergstraße). Dort hielt man mir ein Blatt unter die Nase, wo von mir verlangt wurde meine Daten (und was bei diesem Gespräch, Untersuchung) herauskam, an meine Beraterin weiterleiten zu dürfen. Ich habe die Unterschrift verweigert.! Darauf hin erklärte man mir, man könne mich nicht drannehmen. Somit ging ich unverrichteter Dinge wieder nach Hause. (Hauptsache ich musste pünktlichst!!!! um 8 Uhr erscheinen und durch halb Wien fahren.)

Dies machte mir meine Beraterin am *.5 ebenfalls zum Vorwurf. „Das Diagnose Zentrum haben sie ja auch nicht gemacht.“( Sie würde mich immer gerne nach meinen Krankheiten ausfragen wollen, was ich aber verweigere) Nun droht sie mir wieder mit einem Artzbesuch , dieser nennt sich AMD. Sie müsse aber erst nachschauen, sie könnte mir diese Zuweisung nicht sofort mitgeben, ich werde von Ihr diesbezüglich noch kontaktiert. Ich wurde gleich am Nachmittag kontaktiert. Jedoch mit dem Auftrag am *.5 zu erscheinen um eine neue Niederschrift zu unterschreiben.
Ich finde es eine Ungeheurlichkeit mit welchen unlauteren Mitteln man versucht arbeit suchenden Menschen, Ihr ohnehin sorgenvolles da sein noch zu verschlechtern bzw. sie systematisch vom arbeitsfreien Markt ( respektive AMS) wegzubekommen um die Arbeitslosen Zahlen zu beschönigen und die Politik besser dastehen zu lassen.
Ich bin mit Sicherheit kein Einzelfall der so schikaniert wird. Ich finde es einfach unfassbar wie man mit Menschen in unserem Land umgeht!! Als Arbeitssuchender ( egal ob kurz oder lange) bist du in Österreich bereits ein Mensch dritter Klasse und somit nicht mehr würdig zu leben. Schau wo du bleibst. Hilf dir selbst - sonst hilft dir Keiner.

Wenn du nicht parierst werden wir dir dein Geld sperren und du wirst deine Wohnung verlieren, du hast nix mehr zu essen und kannst auch deine Schulden nicht bezahlen. Und die Hauptsache ist : Wir sind dich los geworden und brauchen uns nicht um dich zu kümmern, vom AMS bist auch weg, zählen müssen wir dich auch nicht mehr.

ALLES PALETTI UND ZU UNSEREN WÜNSCHEN POSITIV ABGESCHLOSSEN!!!!
OPERATION GELUNGEN – PATIENT TOT !!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Ka. B.

14.05.2007 um 12.07 Uhr - von Ni. - Kinderbetreuung?!


Hallo Herr Moser,
ich war heute vormittag im Kurs( meinen Kleinen hatte ich natürlich mit, ging ja nicht anders) Ich habe ihnen dann auch gleich gesagt das ich Morgen nicht da sein werde weil ich zum AMS muss weil ich mich nicht länger von Fr. L. schikanieren lasse, und dass ich warscheinlich auch nicht wieder kommen werde.
Nach langem hin und her haben die vom Bfi dann beim AMS angerufen weil sie nicht wussten ob sie mich nun anmelden sollen oder nicht.
Dort hieß es nur Fr. L. hat Urlaub und das sie mich wenn es mir jetzt nicht möglich ist den Kurs zu besuchen einfach raus nehmen sollen.
Jetzt bin ich also vorerst vom Kurs befreit, bin mal gespannt was raus kommt. Ich denke mal das ich wenigsten die nächsten 2 Wochen Ruhe hab bis die L. wieder da ist.
Vieleicht schaffe ich es ja bis dort hin eine Teilzeit Arbeit zu finden.
Danke nochmal Ni.

13.05.2007 um 18.43 Uhr - von Be*. Auszug - erleichtert, aber auch schockiert


Lieber Christian,
danke für Ihre prompte Antwort. Nächsten Dienstag werde ich von 18.00 - 20.00 Uhr bei AMSand! sein.
Jedenfalls bin ich sehr froh, auf Ihre Website gestoßen zu sein und bin erleichtert, dass ich nicht die einzige bin, die gequält wird, aber auch schockiert, was anderen Menschen schon alles vom AMS und der Regierung angetan wurde. LG Be*.

13.05.2007 um 12.33 Uhr - von Ge. St. - ehrenamtliche Tätigkeit!


S.g. soned Team
hab da mal eine Frage die nichts mit Recht zu tun hat.
Was sollen die 400.000 Jobsuchenden machen , abgesehen davon
dass es für viele keine Arbeit gibt ist es mir mitlerweile Saufad geworden.
Gibts da nichts wo man sich quasi pluspunkte holen kann auf freiwilliger basis
weil einen schlichtweg fad ist und man irgendwas machen will ?
So eine art ehrenamtliche Tätigkeit,
ich z.b. habe einen sehr guten bezug zu Tieren und würde gerne ehrenamtlich
Tiere pflegen solangs keine Arbeit für mich gibt.
Gibt es so etwas ??
mfg G.St.

Antwort:
Regierungsidee - Langzeitarbeitslose, schwer Vermittelbare sollen einen Dienst an der Gesellschaft leisten! Zur Zeit gibt es noch kein Konzept (Soviel ich weiss)
Die Umsetzung wird wichtig sein! Hoffentlich keine Zwangsarbeit. Wäre ausserdem in diesen Bereichen fatal. Ich könnte mir vorstellen, dass es für einige, unter Freiwilligkeit und fianziellen Anreiz, erstrebenswert ist mitzuwirken!
Ich denke da an Sozialarbeiten, Rettung, Betreuungsaufgaben im Altersheim, Lebenshilfe etc.! Auch in öffentlichen Einrichtungen wie Tierheime, Zoo....,
Zeigen sie privates Engagement und erkundigen - bemühen sie sich um eine ehrenamtliche Anstellung! Helfer sind gerne gesehen und wenn es zur offiziellen Umsetzung kommt, haben sie sicher Pluspunkte! Wobei sie jetzt noch auf die Arbeitsmarkt-Verfügbarkeit Rücksicht nehmen müssen!
Obwohl ich schon für einen finanziellen Anreiz bin treffen sie mit ihrem Anliegen den immateriellen Wert der Arbeit, der in unserer Kultur /Leistungsgesellschaft an Beachtung/Bedeutung verloren hat und m. M. aus sozialen u. psychischen Gründen genauso wichtig ist wie der Aspekt der existenziellen Absicherung!

13.25 Uhr von Ge. St.
Hallo
Generell gesehen, im Moment gibt es viele Kurs die offensichtlich niemand mag.
Dann gibt es Arbei zu der man genötigt wird (organisiert vom AmS) auch zu Kursen wird man mehr oder weniger genötigt.
Drum wäre mein Vorschlag , warum wird nicht so eine Art pool eingerichtet wo
man ehrenamtlich auf freiwilliger basis sich eine Ehrenamtliche tätigkeit aussuchen kann und in keinster weise genötigt wird und gleichzeitig auch aus der Statistik fällt (weil es ja wirklich Arbeit ist) und es auch nicht sanktioniert wird wenn einem z.b. die Arbeit nicht gefällt , da kommt man ja viel besser ins Berufsleben hinein.
Sicherlich gibt es welche die nichts tun wollen aber ich rede ja hier von Menschen die etwas tun wollen ich hab schon so ein bischen schuldgefühle wegen meiner längeren Arbeitslosigkeit, aber die Kurse die derzeit angeboten werden will ich nicht die sind reine Schikane.
Freiwillig ist sicher besser als unter zwang.
Der Vorschlag wäre gedacht als ZUSÄTZLICH , dass die derzeitigen \"kurse\" abgeschafft werden halt ich sowieso für nicht verwirklichbar.
Warum nicht so etwas zusätzlich ANBIETEN ?
Die Berater fühlen sich dann sicherlich auch besser (sofern sie ein Gewissen haben) weil sie ja so wie ich das sehe , nicht im interesse der Arbeitssuchenden aggieren.
Wir sind meiner meinung nach im modernsten und fortschrittlichsten land der Welt
sollte doch ein klax sein oder .....
mfg G.St.

12.05.2007 um 16.16 Uhr - von Mag. C.Ö. - ........ zum Muttertag!


Sehr geehrter Herr Moser,
zuerst: MENSCHEN WIE SIE MACHEN DAS LEBEN LEBENSWERT im Meer der (gebrochenen) Angepassten!
Sie sind zwar höchstwahrscheinlich für mein Problem nicht zuständig, vielleicht könnten Sie mir aber trotzdem insofern helfen, als Sie mir Kontaktdaten zu weiteren SystemkämpferInnen, Medienleuten sagen könnten, bzw Menschen mobilisieren könnten die mich am Ballhausplatz besuchen kommen, wenn ich mich, als ultima ratio, dort in den Sitzstreik begebe.
WEIL: Der * ein unfaßbares Fehlurteil, heißt einen abweisenden Beschluß, fällte, der ein Straftatopfer, meine inzwischen 80-jährige Mutter ins Heim zwingt und mich, die ich Existenz und Leben aufgab um meine Mutter zu pflegen, zur Sklavin einer rechtskräftig verurteilten Straftäterin macht.
MaW: Eine vor der Straftat völig selbständige Dame bekommt die, von den gerichtlich bestellten Sachverständigen attestierten, Pflegekosten NICHT ersetzt, sodaß ich, nach 3 1/2 Jahren Pflege, gesundheitlich am Ende seiende, nunmehr existenz- und mittellose (bzw aufgrund dieses Schandspruchs mit ca ? 25 000.- Anwaltsschulden) Tochter gezwungen werden soll meine Mutter ins staatliche Pflegeheim zu geben, was diese, und damit ich nicht überleben würde.
Danke im Voraus und herzliche Grüße

Antwort per E-Mail

12.05.2007 um 11.19 Uhr (verö.) - von Be*. - vom AMS nur schikaniert


Ich bin 40 Jahre alt und seit 1.1.2007 arbeitslos. Das AMS 1090 Wien hat mir, beginnend Montag, 5.2007 den JobExpress aufgebrummt. Wegen des nervösen Ausschlages, den ich daraufhin bekommen habe, werde ich ab Montag im Krankenstand sein. Außerdem beabsichtige ich, wegen meines angeschlagenen Bewegungsapparates die Invaliditätspension zu beantragen, damit eine Erwerbsminderung feststeht. (Psychisch kommen wahrscheinlich noch eine Altersdepression und eine kleine Paranoia hinzu.) Mir ist egal, ob dies das AMS im Computer aufscheinen hat. Ich werde seit 23 Jahren vom AMS nur schikaniert und erscheint mir dies als die beste Lösung. Was halten Sie davon?

Antwort:
Pensionsvorschuss ist eine Möglichkeit!
Gehen sie zur Arbeitsloseninitiative AMSand! die helfen ihnen dabei.
Eine weitere, falls es mit der Pension nichts werden sollte, vom Amtsarzt ein Gutachten einholen, hat den Vorteil, verminderte Leistungsfähig von ?% zu bekommen, das vor bestimmte Tätigkeiten schützt!
Das Gutachten legen sie dann vor, darin sind relevante Daten über ihre Krankheit angegeben! Selbst die BeraterIn über Gebrechen zu informieren bir
gt die Gefahr, dass dies gegen sie verwendet wird!

11.05.2007 um 22.38 Uhr - von Da. - Mit Deppenkurse gegen geringfügige Beschäftigung! 10 an der Zahl!


Mein Vater ist 61 Jahre alt und seit 2003 unverschuldet arbeitslos. Voraussichtlicher Pensionsantritt: 01.07.2008
Er hat mittlerweilen bereits 10 Kurs durch das AMS besucht und nun wird im schon wieder ein weiterer vorgeschrieben:Workshop des sozialökonomischen Itworks Personalservice Betriebes.
5 wöchiger Workshop mit der Möglichkeit eines anschließenden Dienstverhältnisses.
Mein Vater wurde bei keinen der bisherigen und auch bei der jetzigen Veranstalltung von der AMS Betreuerin informiert welche Sinnhaftigkeit diese Teilnahmen haben. Wir haben Einspruch erhoben und folgende Antwort von der Betreuerin erhalten:
solange Sie beim AMS aktiv vorgemerkt sind gelten die aktuellen Notstandshilfebestimmungen, dazu gehören neben Arbeitsfähigkeit Verfügbarkeit und Arbeitswilligkeit.
Das bedeutet dass Sie bereit sein müssen jederzeit eine angebotene Stelle anzunehmen sowie Kurse zu besuchen die bei der Arbeitssuche unterstützen sollen.
Auf geringfügige Dienstverhältnisse kann in diesbezüglich keine Rücksicht genommen werden da es sich um kein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis handelt.
Was können wir jetzt gegen diese absolut weitere unnütze AMS Zwangsteilnahme an diesen Worshop unternehmen?
Mein Vater ist 61 Jahre alt !!!! Es fehlt im nicht an Qualifikation. (Lagerarbeiter) er ist einfach zu alt um eine Chance im Berufsleben zu erhalten.

>Ich bin seit 2003 leider unverschuldet arbeitslos und habe durch unzählige Bewerbung in eigeninizative versucht wieder einen Job als Lagerarbeiter zu erhalten. Auch bei jeder vorgeschlagenen Arbeitsstelle von AMS habe ich mich immer unverzüglich beworben.
Leider ohne Erfolg.
Natürlich bin ich Arbeitswillig und jederzeit bereit eine angebotene Stelle anzunehmen.
Ich habe mittlerweilen 10 Kurse des AMS besucht, bei denen ich vor Zuteilung nicht informiert wurde welche Kenntnisse und Fähigkeiten mir fehlen um eine Gerechtfertigung der Kurse zu begründen.
Kurse:
Berufsorientierung, Bewerbungstraining mit Lebensläufen, Einzelcoaching, Aktive Arbeitsplatzsuche, EDV Kurse, Lagerlogistkkurs, Englischkurs, Aktivierungsbörse & Praktikumsbörse mit anschließenden Praktikum, Jobexpress für 966, ECDL.
Fazit: All diese Kurse haben in keinster Weise dazu beigetragen meine Vermittelbarkeit zu erhöhen.
Die Kosten der bisherigen Kurse sind sicher nicht gerechtfertigt gewesen, da mir nicht weitere Fähigkeiten für meinen Job fehlen sondern mein Alter 61 Jahre die Vermittelbarkeit nicht ermöglicht hat.
Bereits 2006 habe ich einen Kurs beeinsprucht (siehe Beilage Kurszuteilung 12 2006) und trotzdem habe ich im guten Willen einen weiteren Kurs besucht.
Es ist daher begründet, daß ich einen Einspruch gegen weitere Kurs, Workshops und Traningszuweisungen erhebe, da mir keine Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen um sofort einen Job anzutreten.
Im Gegenteil mit den bereits konsumierten AMS Kursen bin ich bereits überqualifiziert.<

Antwort:
Sie haben die Möglichkeit zu Verweigern! Und müssen dann aber mit einer rechtswidrigen Sperre rechnen! Gegen die sie sofort, wenn der Bescheid kommt, berufen!
Berufungsgründe:
Fehlende Belehrung - War schon sehr oft erfolgreich! siehe unten!

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.
Der 5 Wochenkurs muss erst ausjudiziert werden!

Anmerkung:
Leider muss ich ihnen mitteilen, dass kein (wirtschaftliches/politisches) Interesse besteht ihren Vater zu vermitteln / die Arbeitslosigkeit zu verringern. Wir, Ihr Vater ist Mittel zum Zweck und soll durch schlechte Behandlung Angst und Schrecken verbreiten und Arbeitnehmern suggerieren, wie es ihnen in der Arbeitslosigkeit ergeht sie gefälligst mehr Leistung bei weniger Rechte und Einkommen erbringen sollen, ansonsten ihre Arbeitsstellen sofort neu besetzt werden. Ein Heer Arbeitsloser wird in Deppenkursen und Zwangsmassnahmen dazu dressiert Arbeitsstellen unter jeglichen Bedingungen anzunehmen. Und die Arbeitslosen tun es, sonst wird ihnen das Geld gesperrt!
Das AMS lässt sich vom Wirtschaftsminister als neoliberales menschenverachtendes Werkzeug mißbrauchen!
(Die Unvereinbarkeit Arbeitslose ins Wirtschaftsministerium zu verschieben, hat die FPÖVP Regierung vom Nationalsozialismus übernommen! "Ausbeutung")
Die AK und die Gewerkschaft sehen nicht nur zu, sondern ihr Kind das BFI beteiligt sich sogar an den Geschäften mit der Not der Menschen!

Ihr Vater soll sich auf keinen Fall ein schlechtes Gewissen einreden lassen. Diese Arbeitsmarktpolitik hat Methode und dient den Wirtschaftsbonzen mehr Gewinn zu erwirtschaften!
Ihrem Vater stehen, wenn das AMS für ihn keine Arbeit auftreiben kann, alle Mitteln zu, diesen Deppenkursen, die hunderte Millionen Euro beim Fenster rauswerfen, auszukommen!
Die Zeit bis zur Pension, voraussichtlich ca. 1 Jahr ist relativ schnell um!
Priorität hat, sich durch diese asoziale menschenverachtende Politik keinen psychischen Schaden zu holen! Gut das ihr Vater einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, die ist für ihn, nicht nur wegen dem Geld, sehr wichtig! Ich hoffe er kann sie behalten!
Alles Gute

11.05.2007 um 18.52 Uhr - von And. - Dank SoNed - Berufung erfolgreich - Sperre aufgehoben!
Eintrag von And. am 5.03.2007 in
Forum.doc (Links leider defekt!)


Hallo Christian!
Habe heute den Bescheid bekommen,dass meine Sperre aufgehoben wurde! Ich möchte mich recht herzlich für ihre Unterstützung bedanken!
LG And.

Die Begründung lautet:
Nach Durchführung des Ermittlungsverfahren konnte im Berufungsverfahren festgestellt werden,dass dem Berufungswerber vor Erteilung des Aufrages zur Teilnahme an der Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt "Job Fit" nicht nachweislich unter Rechtsfolgenbelehrung des §10 AIVG,zur Kenntnis gebracht wurde,inwieweit seine persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung am Arbeitsmarkt nicht ausreichen und die Maßnahme - unter Angabe des konkreten Inhaltes- geeignet ist, diese Defizite zu beheben. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes konnte daher die Sanktion gemäß § 38 iVm § 10 Aivg nicht verhängt werden.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

29.03.2007 um 12.38 Uhr von And. (Auszug aus dem E-Mail Verkehr)
Hallo Hr Moser!
Ich habe heute den Bescheid über eine 8 wöchige Sperre bekommen.Begründung:
Weigerund an der Maßnahme "Job Fit " Kurs bei Fa. Mentor.
Wie soll ich jetzt mit der Berufung vorgehen und wo soll ich die hinsenden?
Ans AMS ,Bundesrechenzentrum oder gleich Verfassungsgerichtshof?
Meine Begründung wäre: 1.Datenschutz
und 2. Die Maßnahme dient nicht zur Erweiterungen meiner Fähigkeiten (da
auch nie über meine Defizite aufgeklärt wurde).
MFG And.

29.03.2007 um 13.44 Uhr Antwort
Hallo
Berufung eingeschrieben an die Landesgeschäftsstelle senden, oder bei ihrem
AMS abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen.
Nummer des Bescheids angeben!
Begründung
1) Fehlende Belehrung
VwGH -Geschäftszahl2004/08/0047
- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

und zusätzlich geben sie den
2) Datenschutz an.
Erst die Beschwerde nach der Berufungsablehnung ergeht an den VwGH
Schöne Grüsse
Christian

Anmerkung:
Rückmeldungen sind sehr wichtig! Um sicher zu sein, welche Kurse nicht sanktionierbar sind! Bzw. bei welchen Kursen und/oder aus welchen Gründen die Sperre in der Berufung aufgehoben wird! Und - Ist auch für mich ein Erfolgserlebnis. Danke!

11.05.2007 um 16.57 Uhr - von N. M. - Ganztagsjob statt Teilzeitjob


Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Ich habe heute ein Stellenangebot per Post zugeschickt bekommen, der Job hört sich sehr gut an, nur das Problem ist, es ist nur für 20 Stunden die Woche. Ich habe gestern meiner Betreuerin aber zweimal gesagt, da sie mich selber gefragt hat, ich will Vollzeit (also 40 Stunden) arbeiten aus finanziellen Gründen eben. Sie meinte, sie kann das sehr gut verstehen und vermerkte eben Vollzeit 40 Stunden. Jetzt weiß ich eben nicht wie ich mich verhalten soll. Eines muß ich noch dazu sagen, dass bei diesem Stellenangebot sie dazu händisch geschrieben hat nur Teilzeitjob, bitte um Rückruf. Kann ich ihr am Montag das normal erklären, dass ich von 20 Stunden die Woche Arbeit bestimmt nicht leben kann, oder verstoße ich gleich gegen ein Gesetz und somit wird mir gleich das Geld gesperrt. Danke.

Antwort:
Reden sie mit der Betreuerin, wenn sie ganztags in den Betreuungsplan geschrieben hat, dürfte es kein Problem sein.
Wenn ihnen die Arbeit gefällt, gehen sie hin vorstellen und fragen ob ganztags auch möglich wäre!

22.21 Uhr von Peter
Man kann bei jedem Meldetermin beim AMS seinen Betreuungsplan auf
Ganztagsbeschäftigung ändern - Der/Die BetreuerIn muß das akzeptieren!
(sehr empfehlenswert, da eine Halbtagsstelle die Gefahr der immer
geringer werdenden AL/NH in sich birgt!!)

14.05.2007 um 16.31 Uhr von Maria
Das hängt davon ab, ob man noch Arbeitslose bezieht oder schn in der
Notstandshilfe ist. Im Notstand musst du alles annehmen, was zumutbar
ist. vorher nur, wenn du (vor Ablauf der ersten 120 Tage) 80% von dem
verdienst, was du vorher gehabt hast, nachher musst du dich mit 75%
begnügen. Leider ist es wurscht, ob ein Mensch von dem leben kann, was
er/sie verdient. Ich hab auch schon eine Beschäftigung von 8 Stunden
übermittelt bekommen. Da musste ich mich bewerben.

11.05.2007 um 15.16 Uhr - von H. St. - Inkompetenz des AMS


Der Schreck fuhr mir durch alle Glieder als ich wieder mal mit der Inkompetenz des AMS konfrontiert wurde. Ein Brief mit Datum vom 30. April diesen Jahres, informierte mich darüber, daß mein Bezug bis auf Weiteres eingestellt wurde. Und zwar ab dem 2. April. Am 6. April hatte ich meinen letzten Beratungstermin, und kein Wort wurde darüber verloren. Von mir sowieso nicht, da ich noch nichts von meinem Glück wusste, aber meine Beraterin sollte dies schon gewußt haben. Nehme ich halt an. Die Interna des AMS gibt mir immer wieder Rätsel auf. Heute machte ich mich am AMS schlau warum man mir den Bezug gestrichen hat. Ich hätte angeblich einen Vorstellungstermin nicht wahr genommen. Nun, das ist schlicht weg gelogen, da ich immer meine Termine einhalte, eben wegen des Bezugsverlustes. Obwohl ich mit 5 Euro Tagessatz nicht gerade weit springen kann.
Ich hatte ein Schreiben bekommen, mich bei der Firma ANKER, über das AMS Geiselbergstr. durch Fr. P., zu bewerben. Im Schreiben stand, gerne auch über Email mit Anhang eines Lebenslaufes und eines Bewerbungsschreibens. Also gab ich meine Bewerbung per Email zuhanden von Fr. P. auf. Es kam eine Retourmail, daß alles in Ordnung sei, und meine Bewerbung an die Firma ANKER weitergeleitet wird.
Nun stempelt man mich zum Lügner ab, daß dieser Mailverkehr nie statt gefunden hätte.
Als ich vom AMS heimkam, schaute ich sofort in mein Mailprogramm, und siehe da, der Mailverkehr ist keine Fiktion. Gleich alles ausgedruckt, und nächste Woche spielts mal richtig RAMBAZAMBA. Was machen diese Leute bitte den ganzen Tag in ihrem Büro??? Es gäbe soviele intelligente Menschen, die keine Arbeit haben. Kann man die nicht mit dem AMS Personal austauschen. Ich würde mich auch gerne anbieten.

Anmerkung:
Ich ( nicht nur ich nehme ich an) kann ihre Wut verstehen. Gehen sie zum Vorgesetzten!

11.05.2007 um 15.02 Uhr - von Klara - dem AMS zur Verfügung stehen?


Hallo, was bedeutet eigentlich \"dem AMS zur Verfügung stehen?\" Ich habe letztends in einem Kurs ein Gespräch zwischen zwei Trainern mitgehört, wo gesagt wurde, dass ich dem AMS nicht zur Verfügung stehe. Was bitte soll ich davon nun wieder halten? Ich wußte ja garnicht, dass ich dem AMS \"nicht zur Verfügung stehe\".

Antwort:
Es muss sicher gestellt sein, dass sie dem Arbeitsmarkt für mind. 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Ohne weiters 16 Stunden die Woche arbeiten könnten!
Bei Betreuungsaufgaben/Kindererziehung stellt sich das Problem!
Sollten Eltern dem Arbeitsmarkt nicht die geforderten Stunden zur Verfügung stehen wird ihnen brutal der Bezug gesperrt! Die Bezugsberechtigung entzogen!

11.05.2007 um 8.58 Uhr - von Ka.B. - berufliches Diagnose Zentrum / Datenschutz!


guten morgen lieber Christian!
habe heute den Termin beim BDZ (berufliches Diagnose Zentrum) wahrgenommen. Sollte um 8.00 Uhr pünktlichst!!! erscheinen. Als erstes hat man mir sogleich einen Zettel unter die Nase gehalten den ich unterschreiben sollte.: Freigabe der Diagnose zur weiterleitung an den AMS-BeraterIn. Ich habe die unterschrift natürlich verweigert, da dies ja unter den Datenschutz fällt. Ich gehe wohl recht in der Annahme das ich nun in kürze einen RSA-Brief bekommen werde wo mir mittgeteilt wird, daß der Bezug gestrichen wurde/wird. Bitte wie habe ich dann vorzugehen.?
liebe grüße ka.

Antwort:
Datenschutz (siehe Erweiterung:)
Zudem gibt es für Fach-Ärztliche Untersuchung Richtlinien! Natürlich wird auf der Gegenseite auf das Argument, was ist relevant für die Vermittlung, gesetzt! Das muss in einem Verfahren festgestellt werden! Es ist schon öfters vorgekommen, dass die Landesgeschäftsstelle bei der Berufung auch die Rechtswidrigkeiten der regionalen Geschäftsstelle bestätigte, weswegen in einigen Fällen eine Beschwerde zum VwGH unumgänglich ist.
Der VwGH ist auch verärgert über die zum Teil bewusste Missachtung ihrer Judikatur. Das AMS verlässt sich darauf, dass die Betroffenen der Behörde Glauben schenken, weil man sich eigentlich aber auch nicht vorstellen kann/will, dass eine Behörde Rechtswidrigkeiten systematisch umsetzt und den Rechtsstaat untergräbt!
Besuchen sie, wenn es zu einer Sperre kommt die Arbeitsloseninitiative AMSand! die werden ihnen bei der Berufung die sie dann sofort einlegen helfen, gegebenenfalls auch bei der Beschwerde an den VwGH und auch beim Antrag zur Verfahrenshilfe!
Find ich gut, dass sie stop gesagt haben!

Erweiterung: 29.06.2007
Berufsunfähigkeitsprüfung - BBRZ - Datenweitergabe !
Sie haben sich bei der Weitergabe des von ihnen erhobenen Befundes auf jene Daten zu beschränken, die das AMS unbedingt wissen muss, um in der Sache zu
entscheiden:
D.i.die Art und Grad der Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit.
Eine allfällige Weitergabe von Krankheitsdetails
(Einzelne Befunde, stattgehabte Operationen, biographischer Hintergrund
etc.) oder Einzelheiten der Diagnose ist aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht zulässig. Selbstverständlich dürfen auch die Gutachten,
die bei der Einbestellung angefordert werden und die gegebenenfalls von
der/dem Arbeitslosen vorgelegt werden, nicht dem AMS übermittelt werden

11.05.2007 um 7.33 Uhr - von J.J. - Betreuungsengpaß


Hello..
Leider muss ich wiedermal ne Frage stellen..
Folgende Situation:
Meine LG hat eine Tagesmutter für unseren knapp 3 Jährigen Sohn, damit sie auch dem AMS die nötigen Stunden zur verfügung stehen kann..

nun isses aber so, dass die Tagesmutter im moment den Rotlauf hat (ansteckend), und daher unseren Kleinen für mind. 3 Wochen nicht nehmen kann..
Meine LG hat jedoch keine andere Möglichkeit der Unterbringung,,sie musste sich mit dem kleinem schon Vorstellen (AMS Stelle)..und das wichtigere..in knapp 2 Wochen steht ein InfoTag für einen Kurs an--ja--jez gehts bei uns leider auch los..
Die Frage nun, was machen wegen dem Ausfall der Tagesmutter???
Dem AMS melden???, den Kleinen mitnehmen zum Infotag für den Kurs?? wiegesagt in ca. 3 wochen wäre die TagesM. wieder gesund, und könnte den kleinen wieder nehmen..nur bis dahin, haben wir keine möglichkeit für die Kinderbetreuung...und in den KIGA geht der kleine erst ab September..
vielen Dank für etwaige Ratschläge..

Antwort:
Schwierige Situation!
Vielleicht mitnehmen zum Infotag den eine Freistellung / Pflegeurlaub gibts vom Arzt nur wenn das Kind krank ist!
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, können sie gegen den Infotag als Kontrolltermin berufen!

10.05.2007 um 23.29 Uhr - von M*. - Vorsicht im BBRZ - man wird behandelt wie im Kindergarten!


E-Mail Addy bitte nicht veröffentlichen
Bin zur zeit im BBRZ es ist dort so schlimm das ich am liebsten den Kurs sofort abbrechen wüde - geht das??

Man wird dort behandelt wie im Kindergarten ... man hat z.b ohne Begründung in verschiedenen Gegenständen EINZELUNTERRICHT??!!?? Man muss einen EDV Kurs machen auch wenn man einen ECDL hat, man schreibt Bewerbungen für (gratis) Praktikum und wenn man dann eines hat muss man bevor man endgültig zusagt mit den Betreuern Rücksprache halten ob den der Termin auch in Ordnung geht (welche Firma nimmt da einen noch wenn man sagt, naja einen moment bitte ich muss erst mal fragen ob ich das machen \"darf\"),
man wird am Anfang bei der Rehab gefragt was man gerne machen will, da gibt man 2 Berufe an (da heisst es dann es kommt auf alle fälle der erste Beruf *haha*) und bekommt man doche den 2te Beruf , ich frag mich nur was das soll??
Ich würde NIE MEHR ins BBRZ gehn! Ich bin da auch in der Übungsfirma ... ich brauch die ja gar net, weil das kann ich ja alles .... ich bin fast fertig; Ich weiss ja nicht mal warum ich da überhaupt bin ... den ich hab ja einen Ausbildung (Bürokauffrau) wo ich auch arbeiten kann ... ich weiss net was das ganze soll?? Ich will eigentlich nur einen Job.

Antwort:
Es liegt schon auch an der Frage, was lasse ich mir alles gefallen oder was lasse ich alles mit mir machen! Der Erniedrigung ein wenig Mut entgegen zu stellen tut sicher gut!

Zu BBRZ
Ärztliche Untersuchung?
Praktikum / Fachärztliche Untersuchung / Coaching keine Massnahme / Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
(Der Kurs müsste freiwillig sein! Das AMS sperrt auch rechtswidrig die Bezüge, aber hier gibt es einige Argumente die bei einer Berufung / Beschwerde erfolgreich sein könnten! Ab einem gewissen Niveau der Unterdrückung muss man den Kampf annehmen und auch ein gewisses Risiko eingehen! m.M. - ohne Gewähr! Alles Gute!)

10.05.2007 um 11.01 Uhr - von He. Ku. - Antragsbearbeitung?


Habe am 10. April einen neuen Antrag auf Notstandshilfe gestellt bzw. verlängert. Am 19. April diesen beim AMS wieder abgegeben. Bis dato habe ich jedoch von der Berechungsstelle kein Schreiben erhalten, bzw. natürlich auch noch kein Geld für die 20 Apriltage bekommen.
Wielange darf sich das AMS Zeit lassen um einen Antrag zu bearbeiten?

Antwort:
Besuchen sie die Abteilung in der sie den Antrag abgegeben haben! Vielleicht ist er versehentlich liegen geblieben oder aber sie können ihnen sagen wie lange es noch dauert. Nehmen sie die Antragsabgabebestätigung mit!

10.05.2007 um 10.53 Uhr - von To. P. - Gleich wieder in einen Deppenkurs?


Hallo Leute, ich sitze mir gerade im Pc-Raum (Workshop Trendwerk) meinen Hintern wund. Glücklicherweise am Dienstag mein letzter Zwangstag vorbei ( nichtunterzeichnung des Vertrages).
Nun mein Problem also ich mich gestern mit meiner AMS-BETREUERIN kurzschließ betreffend neuem Termin wurde mir gleich in der Antwortmail bekundet das ich am Mittwoch mit dort einzufinden hab und eine Zuweisung zu Jobtransfair oder ItWoorks bekomme.
Nun ich natürlich wutschnaupend rein ins Internet und hab mal einige Seiten zu diesem Thema durchforstet.
Mich und meine Workshopkollegen würde nun folgendes Interessieren:
Wie aktuell sind diese Berichte die man überall liest z.B Infotag ist verpflichtetend Teilnahme am Workshop aber nicht (ohne Bezugssperre).
Wir wollen uns solch eine Massnahme nicht noch einmal antun!!! Und kann ich wirklich meiner Betreuerin diese Androhnung wegen Nötigung vorlegen.
Was mich auch noch interessirt, weiß wer wieviel so eine Massnahme( Trendwerk usw.... )für diesen Zeitraum von 5 Wochen kostet?

Ich sags euch , ich bin so geladen das ich explodieren könnt.
SO sicha ned. lg Tom

Antwort:
Der 5 Wochenkurs muss erst ausjudiziert werden! Wenn sie aber gerade mit einem fertig geworden sind, dann muss eine Weigerung möglich sein, oder wenn doch Sperre, die Berufung mit folgenden Grund für sie erfolgreich sein!
Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Ausser sie meint den anschliessenden mehrmonatigen Transitarbeitsplatz!
Dann können sie die Anzeige-Androhung (wegen Nötigung ) vorlegen!
Wenn der/die BeraterIn trotz VwGH-Judikatur mittels §10 auf die Massnahme besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der schweren Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!
Auch gegen Infotag könnte man vorgehen!

Ich weiss nicht genau was so ein Deppen-kurs kostet. - richtet sich auch an Stundenanzahl und Qualität ca. 1200 Euro bis ca. 3000 Euro! -
(Schätzung! darum diesbezüglich um eine zusätzliche Informationsquelle bemühen)

20.05 Uhr von Tom P.
Hallo!
Im Jahr 2006 haben Trendwerk, Jobtransfair und It-Works 19,2 Mio. Euro für 3250 arbeitssuchende Personen erhalten. Macht pro Person knapp 6000,- Euro. Ist sicher kein schlechter Verdienst für so wenig Leistung.
Presseaussendung
lg Tom

10.05.2007 um 9.07 Uhr - von Sab. - Zwangskurs auch für Sozialhilfe?


Hallo! Hätte da eine Frage bezüglich Ams-Kurse: Wurde wiedermal dazu verdonnert einen Kurs anzutretten. Meine Frage: Muss ich diesen Kurs machen selbst wenn ich vom AMS keine Arbeitslosen oder dergleichen beziehe? Bekomme Sozialhilfe von 420? welches ich auch vom Sozialamt selbst in die Hand kriege...sprich ich bekomme weder Geld noch Versicherung vom AMS, von daher können sie mir mit Sperre nicht drohen..nur wer weiss was denen noch einfällt. Danke jetzt schon für die Hilfe!

Antwort:
Vorsicht! Sozialhilfe wird/ist mit dem AMS gekoppelt!
(Die Auslieferung der Sozialhilfe-empfänger an das AMS und die damit verbundene Gefahr der rechtswidrigen Sperren, funktioniert schneller als die Einführung der Mindestsicherung!)
Der politische Wille sorgt, jetzt auch Dank der SPÖ, für die Möglichkeit Sozialhilfenempfänger die Sozialhilfe zu streichen indem die in Not geratenen Menschen der noliberalen menschenverachtenden Politik, die das AMS umzusetzen hat, ausgeliefert werden!
Laut VwGH sind viele Kurse freiwillig/nicht sanktionierbar, was vielen Politikern und dem AMS aber nicht kümmert, darum sind die Kursinhalte wichtig um gegebenenfalls bei einer Weigerung gegen rechtswidrige Bezugssperren zu berufen!

12.50 Uhr von Sab.
Ich bins nochmal, habe heute schon im Forum bzw GB gepostet wg. Kurs - Sozialhilfe! Entschuldigen Sie meine Aufdringlichkeit aber besteht irgendwie die Möglichkeit diesen Kurs zu umgehen? Ich hatte erst einen 6 wöchigen Kurs vom 5.2 bis 2.3.! Der Termin des Infotages ist der 22.5....ich bekomme aber am 21.5. mein Geld vom Sozialamt...wie lang würde die Bezugssperre vom AMS dauern, bzw wenn ich das Geld einen Tag vorher bekomme...bekomme ich dann beim nächsten Mal kein Geld?! Ich danke Ihnen jetzt schon vielmals für Ihre Zeit, Geduld und vorallem für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüssen, Sab

Antwort:
Eine Sperre dauert 6 Wochen jede weitere innerhalb eines Jahres 8 Wochen!
Melden sie sich, wenn sie wissen in welchen Kurs sie kommen! Dann sehen wir ob die Teilnahme freiwillig ist!

11.05.2007 um 17.57 Uhr - von Sab.
Habe den Brief vor mir liegen wg. Kursbesuchs: ItWorks Personalservice im 20 Bez. Das Arbeitstraining dient zur Abkläreung der individuellen Problemlagen und von Vermittlungshindernissen (Clearing), zur Vorbereitung eines Transit-Dienstverhältnisses im Projekt, sowie zur Erarbeitung von Karriereplänen. - Das wäre mal die Kurzfassung.

Antwort:
Der 5 Wochenkurs muss noch ausjudiziert werden, das anschliessende Transitdienstverhältnis ist zur Zeit freiwillig! Heisst könnte trotzdem eine rechtswidrige Sperre geben, die aber in der Berufung oder Beschwerde aufgehoben wird!

10.05.2007 um 7.48 Uhr - von Ni. - Kinderbetreuung?!


Guten Tag ich habe einige Fragen zur Notstandhilfe und hoffe das sie mir weiterhelfen können.
Ich habe am 2.Mai beim AMS einen Antrag auf Notstandhilfe gestellt.
Am 7 Mai bekam ich dann schon einen Brief das ich für einen Kurs eingeteilt bin. Kursbeginn am 14.Mai.
Bis jetzt ist noch nicht mal geklärt ob ich überhaupt Anspruch habe oder nicht.
Dann ist mir beim Beratungsgespräch gesagt worden das die Kinderbetreuung für mindesten 16 Stunden in der Woche geregelt sein muss. Auch das hab ich gemacht, nur das der Kurs eben nicht in dieser Zeit stattfindet. Irgenwie fühle ich mich verarscht, denn jetzt heißt es auf einmal wenn ich den Kurs nicht machen will muss ich mich eben bei ihnen abmelden und bekomme kein Geld. Dabei hat das mit nicht wollen nichts zu tun, wie soll ich innerhalb von 5 Tagen eine Tagesmutter auftreiben? Kinderhort ist total überfüllt und auch beim Tagesmutterverein Innviertel hat man mir gesagt das es viel zu kurzfristig ist.
Deshalb wollte ich gerne wissen ob es Fristen gibt an die sich das AMS halten muss?
Mit freundlichen Grüssen Ni


Antwort:
Artikel: AMS bestraft AlleinerzieherInnen, mit 4 Phasenmodell kopieren (Arbeitslos und Kinderbetreuung) und der Vorgesetzten ihrer Betreuerin vorlegen!
4 Phasenmodell wurde anscheinend vergessen?!

11.05.2007 um 9.02 Uhr - von Ni.
Na ja, vom AMS heißt es nur das Gesetz sei nicht mehr gültig, entweder ich mache den Kurs oder ich hab Pech gehabt. Das komische ist nur zuerst war ich für einen 12 Wochen Kurs eingeteilt der nur am Vormittag ist. Also bin ich wieder hin und hab ihr gesagt das das nicht geht weil ich nur jede 2 Woche vormittags kann. Also hat sie mir einen neuen Zettel mitgegeben Kurs für Aktive Arbeitssuche, Dauer 5-8 Wochen. Gut das sind ja immerhin schon mal einige Wochen weniger und da meine Schwerster gerade Matura macht und jetzt frei hat hätte ich die fünf Wochen schon irgendwie geschafft.
Heute hab ich dann beim Bfi angerufen und die haben mir gesagt das ich jetzt doch wieder für den 12 Wochen Kurs eingeteilt bin.Ich bin gerade auf 180. Fr L. dreht sowieso alles so wie sie es gerade braucht und teilt mich einfach für einen anderen Kurs ein ohne es mir zu sagen.
Ich hab keine Ahnung wie ich das jetzt machen soll, am besten gehe ich am Montag hin und hoffe nicht am Deppenkurs teilnehmen zu müssen.
Meinen Mann hats gerade zerissen, er versucht jetzt den Vorgesetzten von Fr. Lutz ans Telefon zu kriegen. mal sehn ob er was erreicht.
mfg N.

Antwort:
Unbedingt zu Vorgesetzten von Fr. L. gehen.
Die Betreuerin ist bekannt! Vermutlich bereitet es ihr persönliche Befriedigung, wenn sie Menschen in existenzielle Notlagen/Schwierigkeiten bringen kann!

Anmerkung:
BFI ein Kind von AK und ÖGB. Bei dieser Unvereinbarkeit weiss man wie es um unsere Gesellschaft steht! Und alle wundern sich, warum sich (ein Teil) unserer Jugend bewusstlos säuft - Was eine Katastrophe ist!
(Wertelosigkeit kaschiert durch Scheinen. Konzentriert auf Leistung; Orientierung auf Konsum; Kapital und Materialismus anstatt Spiritualität; Zukunftsaussichten zum Erfolg über Opportunität, Falschheit, Couragelosigkeit; Abhängigkeit von Konzernen die Menschen durch Technologie ersetzen und so für einen scharfen Kunkurrenzkampf sorgen und Personen bevorzugen die sich in ihrem Sinne verhalten; Gewissensberuhigung über Alibiaktionen) = Komasaufen!
Die unüberschaubaren Zusammenhänge die für die enormen negativen Konsequenzen der globalisierten Welt verantwortlich sind, können von uns/vielen Menschen kognitiv nicht mehr erfasst werden, werden aber emotional wahrgenommen!

9.05.2007 um 23.41 Uhr - von S. J. - 30.03.2007 von einem Deppenkurs in den anderen!


Hallo!
Ich habe schon wieder eine Frage: Und zwar, nachdem ich nun wegen der Zuweisung zu Job-Express zum zweiten mal, abgelehnt habe und gesperrt wurde und eben auch eine Berufung geschrieben habe, endet die im Moment noch strittige Sperre nächste Woche.
Was mache ich, wenn mich der Berater gleich wieder zu der eben erst verweigerten Maßnahme zubucht, vor allem wo das Ergebnis noch nicht erklärt ist?

Antwort:
Rechtspruch muss abgewartet werden - laufendes Verfahren!
Falls sie trotzdem vermittelt werden sollten, gehen sie zur(m) Vorgesetzten ihres Beraters!
Wenn sie in Wien sind besuchen sie AMSand - steht mit einem RA in Verbindung!

9.05.2007 um 20.23 Uhr - von Schn. - zum dritten mal in einen Deppen-Kurs!


hallo hab die seite jetz sehr lang gelesen und ich muß sagen das man sehr viel erfährt. aber ich hab jetzt auch ein problem und zwar soll ich zum dritten mal in einen kurs für berufsorientierung. ich bin 34 und hab einen sohn mit knappe 4 jahren. das problem ist jetzt das meine eltern nicht mehr bereit sind auf meinen sohn aufzupassen,da sie auch ihre freizeit wollen und in urlaub fahren. wir haben uns deswegen heute zerstritten. mein sohn hat auch massiven eisenmangel und schläft sehr viel und bleibt schwer bei fremden leuten. wir müssen auch des öfteren ins kh,aber ab september kommt er in den kindergarten .wie kann ich verhindern das sie mir das geld streichen.

Antwort:
Folgende Gründe sind bei einer Berufung erfolgreich! Je nach dem um welche Inhalte es sich bei diesem Kurs handelt!
Da das AMS die Bezüge auch rechtswidrig sperrt, weiss es, dass wenige den Mut aufbringen oder es sich wenige leisten können einige Wochen bis Monate, bis zur "erfolgreichen" Berufung, auf ihr Geld zu verzichten - und viele deswegen nichts gegen die genötigte Kursvermittlung unternehmen werden!
Lesen sie sich die Punkte genau durch und entscheiden sie dann ob sie verweigern und eine Sperre riskieren wollen. Z.Bsp. war die fehlende Aufklärung schon einige male erfolgreich! Zum dritten mal in den selben Kurs - dann fehlen ihnen die vermittelten Fähigkeiten nicht mehr! Falls... dann legen sie schon bei der Niederschrift die Kopien (der zutreffenden Links) bei! Alles Gute!
Coaching keine Massnahme

Aufklärung über Defizite

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

9.05.2007 um 7.14 Uhr - von E. B. - Kollektivvertrag für geschützte Werkstätte?


Einen wunderschönen guten Morgen; ich habe auch wieder eine Frage, und hoffe, dass mir geholfen werden kann.
Nachdem ich ab 19.5.07 in diesen sogenannten Deppenkurs übernommen werden sollte (bis dahin bin ich dem AMS unterstellt und beziehe Notstandshilfe), diese als Dienstgeber fungieren und somit auch Gehalt ausbezahlen, wollte ich wissen, ob dieses nicht weit unter dem KV liegt.
Arbeitszeit wäre: Mo - Do: 07.30 - 16.30 (1/2 Std. Pause), Fr: 07.30 - 12.30 (keine Pause) Entlohnung: ca. 1.090,00 brutto (ca. 820,00 netto). Nach meiner Rechnung wären das 39,00 Stunden.
Hat so eine geschützte Werkstätte einen anderen KV als die Privatwirtschaft an sich ? Ist die Höhe dieses Gehalts als unterbezahlt anzusehen ?
Vor allen Dingen geht es dann auch darum, dass, wenn ich in der Zeit, in der diese Schulungsmaßnahme herrscht, keinen Job finde, ich mich wieder Arbeitslos melden muss und dann von diesen 820,00 berechnet werde; und dann natürlich weitaus weniger erhalte, als ich jetzt aubezahlt bekomme; und dann somit existenzgefährdet bin.
Um eventuellen Nörglern Dann such dir doch einen Job den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ich habe bereits um die 150 Bewerbungen geschrieben, die größtenteils alle unbeantwortet blieben. Die wenigen, bei denen ich zum Vorstellungsgespräch antreten durfte, haben sich leider anderwertig entschieden, da mein Profil doch nicht so ganz zu ihren Vorstellungen gepasst hat......
Besten Dank.

Antwort:
Bitte wenden sie sich bezüglich KV an die AK. Die sind in diesem Bereich kompetent!
Wenn sie innerhalb 12 Monate 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind, kommt es zur Neuberechnung! Dann kann es passieren, dass sie einen geringeren Bezug bekommen!
Ich denke, dass die Teilnahme freiwillig sein müsste!

20.43 Uhr - von K.M.
Hallo,
Soviel ich weiß, muß ein Notstandshilfebezieher einen KV-üblichen Gehalt der jeweiligen Branche bekommen.

21.40 Uhr von E.B. an K.M.
Vorab mal danke für die Info.
Es ist nur so, dass dort eine Behindertenwerkstätte ist, in der ich derzeit untergebracht bin. Hier ist quer durch die Bank alles an körperlichen Defiziten vertreten. Manche Personen werden eben für Reinigungsarbeiten eingeteilt, manche für technische Hilfsarbeiten, manche für Gartenpflege und manche sind dort ansässig und haben quasi eine Beschäftigungstherapie (Wundertüten füllen, Kartons falten, Werbeaussendungen etekettieren etc).
Somit scheint für jeden ein anderer KV zu gelten, was rein abrechnungs technisch zu hoch sein dürfte; daher denke ich, dass alle gleich viel erhalten....

Anmerkung:
Ausstieg aus dieser Verpflichtungs-Vertrag wäre ev. über fehlenden KVlohn möglich!

10.05.2007 um 13.02 Uhr von E. B.
Lieber Herr Moser,
habe heut bei der AK angerufen. Bezüglich des auszuzahlenden Lohnes wurde mir gesagt, dass dies "leider" ein Pauschalbetrag wäre. An diesem könnte man nichts rütteln. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich die Übernahme in das Dienstverhältnis bei der Bandgesellschaft ablehnen kann und KEINE Sperre verhängt bekommen dürfte, da dies ein gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt wäre.
Bei Ablehnung müsste ich wieder in die normale Notstandshilfe einzugliedern sein.

Ich werde nächste Woche mit den Betreuern der Bandgesellschaft sprechen, ihnen diese Auskunft der AK weitervermitteln und abwarten, was diese darauf sagen. Sollten diese mir jedoch mit Sperre drohen, soll ich mich gleich wieder auf der AK melden. Liebe Grüße

Anmerkung:
Laut Rechtsmeinung der AK, wurde bei ihnen, da sie unter § 10 vermittelt wurden, der Tatbestand der Nötigung erfüllt.

8.05.2007 um 17.39 Uhr - von Ka. - Phönix


Ich bin seit September 2003 arbeitslos und hab in dieser Zwischenzeit locker an die 200 Bewerbungen geschrieben, aber leider hatte ich bisher nie das Glück eine Stelle zu finden. Natürlich hab ich mich nicht nur auf die Stellenangebote vom AMS verlassen, ich hab selber viele Bewerbungen weggeschickt. Jetzt hab ich folgende Situation. Ich hab heute ein Schreiben vom AMS bekommen bezüglich
"Einladung zur Informationsveranstaltung über die Vermittlungsunterstützung Phoenix"
Der Termin ist am 15.5. beim AMS.
Ja, ja. es geht wieder mal um das Projekt Phoenix, über welches man viel Negatives schon auf Eurer Homepage gelesen hat. Ich habe absolut kein Interesse an diesem Projekt. Wie schaut die momentane Lage eigentlich aus?
Das AMS darf ja einen Arbeitslosen dazu nicht zwingen, hat sich da inzwischen was geändert? Warum versucht es das AMS aber weiterhin obwohl es total illegal ist? Versucht das AMS es immer wieder, damit sie bei solchen Veranstaltungen Leute zu einer Unterschrift überreden wollen? Ok, ich werde den Termin einhalten, alleine schon aus Neugier was dort vorgetragen wird. Aber unterschreiben werde ich natürlich nichts.

Trotzdem frage ich:
Bin ich überhaupt verpflichtet die Infoveranstaltung zu besuchen?
Ist die Einladung vom AMS überhaupt legal?
Auszug vom Schreiben:
Arbeitssuche verlangt professionelles Vorgehen. Um bei der Jobsuche erfolgreich zu sein, reichen oft die eigenen Bewerbungsaktivitäten nicht aus, sondern es braucht intensive Vermittlungsunterstützung durch geschulte Experten. Das AMS hat gemeinsam mit der Firma bit consulting GmbH das Projekt Phoenix entwickelt. Phoenix bietet professionelle Hilfe und Unterstützung im Bewerbungsprozess. Das Betreuungsangebot dient besonders der Integration länger Beschäftigungsloser in den Arbeitsmarkt und wird im Auftrag des AMS von der Firma bit consulting GmbH durchgeführt. Sie werden daher eingeladen, an der Informationsveranstaltung über Phoenix teilzunehmen.
Tag: Dienstag, 15. Mai 2007
Zeit: 13:00 Uhr
Ort: AMS xxx, 2 Stock
Um pünktliches Erscheinen wird ersucht.
Wenn Sie LeistungsbezieherIn sind, wird darauf hingewiesen, dass im Falle Ihres Nichterscheinens der Leistungsbezug mit 15.5.2007 eingestellt wird.
Über einen allfälligen weiteren Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezug könnte erst nach einer neuerlichen Vorsprache beim AMS entschieden werden.
Außerdem ist Ihr Nichterscheinen als Versäumnis einer Kontrollmeldung gemäß § 49 ALVG zu werten.
Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, ersuchen wir Sie, sich umgehend mit Ihrer(m) zuständigen Berater(in) im AMS xxx, Tel xxx, in Verbindung zu setzen, auch dann wenn Sie keine Leistungen vom AMS beziehen, da wir sonst davon ausgehen, dass Sie an einer weiteren Vormerkung kein Interesse mehr haben und wir daher Ihre Vormerkung beim AMS xxx beenden. (Ende des Schreibens)

Also mich würde wirklich interessieren ob das AMS einen auch zwingen kann mit Drohung der Einstellung des Leistungsbezugs diese Infoveranstaltung zu besuchen. Weiters würde mich noch interessieren, ob das AMS jemandem, vielleicht durch ein neues Gesetz oder dergleichen, mit einer Sperre drohen kann, wenn man bei Phoenix nicht unterschreibt. (Ok, so weit ist es ja noch nicht, die Infoveranstaltung ist ja erst am 15.5.)
Interessant ist auch der letzte Absatz vom Schreiben.
Selbst wenn man in der Zeit wo die Infoveranstaltung stattfindet keine Leistungen vom AMS bezieht, weil man vielleicht für 6 Wochen gesperrt ist (Ich bin nicht gesperrt, aber mich würde die Antwort darauf interessieren) dann muss man trotzdem den Termin einhalten? Das finde ich ziemlich eigenartig. Ich denke, wenn man keinen Bezug vom AMS bekommt, weil man gesperrt wurde, ist man in dieser Zeit dem AMS gegenüber zu nichts verpflichtet. Aber laut diesem Brief ist man anscheinend trotzdem zu einer Gegenleistung verpflichtet, sonst bekommt man wieder Schwierigkeiten.
Ich bin zum Glück nicht gesperrt, aber wenn ich für 6 Wochen gesperrt wäre, dann sehe ich nicht ein, dass ich dem AMS in dieser Zeit gegenüber Verpflichtungen habe, ich bekomm ja kein Geld.
Das ist mir neu, das hab ich noch nie gehört.
Auf Antworten zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen.
DANKE!!!!

Antwort:
Nach meinen Informationen handelt es sich noch immer um aufsuchende Vermittlung, die ist nach wie vor nur freiwillig möglich!
Zu Phönix
Personen die nicht Bescheid wissen werden zur Teilnahme genötigt und die Bezüge rechtswidrig gesperrt.


Wenn sie zum Infotag gehen unterrichten sie alle Teilnehmer von der freiwilligen Teilnahme!

Wenn der/die BeraterIn unter §10 auf die Massnahme besteht, wird der Tatbestand des
Amtsmissbrauch und der schweren Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!
Muss man bei einer Sperre dem AMS zur Verfügung stehen?
Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists
eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da
man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns
keine Konsequenzen geben.

8.05.2007 um 15.41 Uhr - von Phillipp - Bush auf Shirt drucken


Hallo, darf ich das bild von Bush (Verkörperung der westlichen Werte) auf ein Shirt drucken oder ist das geschützt?? mfg
PHILIPP

Antwort:
Sie dürfen!
Nehmen sie das grosse Format und verkleinern sie es auf die Druckgrösse!
dann wird es schärfer als das Kleine vergrössern!

10.05. 2007 um 13.17 Uhr von Phillipp
Hallo
Danke für ihre Antwort!
Und der Tip mit dem verkleinern ist gut!
Hatte ich schon gmacht! ;) Jetzt wird bush ..... mfg Philipp

8.05.2007 um 13.32 Uhr - von Ja. K. - Sonderbetreuer


Hallo,

ich würde gerne wissen, ob jemand weiß, was es bedeutet, wenn man zu einem Sonderbetreuer hin muß. Eine Freundin von mir hat sich anfang dieses Jahres arbeitslos gemeldet und war schon zwei Mal ziemlich lange im Krankenstand. Als sie endlich mal bei Ihrem Betreuer war, wollte er natürlich gleich wissen warum sie so lange im Krankenstand war. Sie wußte natürlich gleich, wenn sie sagt Ich habe Depressionen dass es gegen sie verwendet wird. Sie zählte andere Krankheiten auf und er meinte nur, wenn sie Depressionen hat, dann kommt sie zu einem Sonderbetreuer. Er meinte sogar wenn alles in Ordnung ist, dann wird er sie alle 14 Tage her bestellen und sie bekommt 7-8 Stellenangebote und wenn sie sich natürlich nicht bewirbt oder sie schafft es nicht, dann droht die Sperre. Er hatte aber das Gefühl, dass sie es nicht schaffen wird, den Druck stand zu halten. Naja sie hat es dann auch zugegeben und kommt zu einem Sonderbetreuer und muss ein Gutachten über Ihr IST Zustand bringen!
. Meine Frage ist, ob so ein Sonderbetreuer beim AMS was gutes ist oder ist sie in eine Falle gefallen?
Danke schön

Antwort:
Ich bemühe mich keine Schimpfwörter zu gebrauchen. Bei diesem Berater werde ich auf die Probe gestellt! Richtiges Verhalten im AMS!
Nach der Beschreibung kann man sich schwer vorstellen, dass es sich um was Gutes handelt!
Die Strategie vom AMS ist klar. Zur Bereinigung der Statistik - damit Bartenstein grinsen kann, wenn er die beschönigten Arbeitslosen-Zahlen verkündet - soll ihre Freundin rausbuxiert werden. Koste es Menschen-schiksale, was es wolle!

Nichts testo trotz soll sie nicht in Panik verfallen. Sehr viele Menschen haben auf Grund der Arbeitslosigkeit psychische Probleme! Falls nicht bekommen sie diese spätestens im Kontakt mit dem AMS! Sie ist nicht alleine!
Ihre Freundin soll darauf bestehen, dass sie arbeitsfähig ist! Das entnehme ich aus ihrem Bericht, denn ansonsten hätte sie vermutlich darauf hingewiesen und nicht versucht zu verbergen! Sie soll sich weiter gar nicht auf den Druck von AMS einlassen! Wenn die gesundheitlichen Probleme zu gross werden, soll sich ihre Freundin um ein Gutachten bemühen, indem auf Grund der Erkrankung eine vermindert Leistungsfähigkeit diagnostiziert wird! Vom Facharzt der eigenen Wahl oder aus Kostengründen vom Amtsarzt! So wird sie vor einigen Arbeiten und einigen Betreuern geschützt!
Eine Zuweisung zur fachärztliche Untersuchung kann nur von einem praktischen Arzt erfolgen! Die BetreuerIn muss sie also erst zu einem Arzt der Allgemeinmedizin schicken!

Ich bin dafür, dass sich ihre Freundin psychisch so einstellt, dass die Belastung so gering wie möglich gehalten wird. Auch wenn es sich um einen Wunsch handelt! Wenn auch nicht oft, so wurde folgende Erwartung sicher schon mal/öfters Realität!

Es ist durchaus möglich, dass sie mit Glück eine Arbeitsstelle bekommt, die sie interessiert und die vielleicht gut bezahlt wird, sodass sie mit ca. 30 Stunden gut davon Leben kann, deswegen genügend Freizeit - Regenerationsphasen zur Erholung hat und oben drauf noch nette Arbeitskollegen bekommt!

Nach ihrem Bericht zu urteilen ist ein Beraterwechsel vielleicht gar nicht das schlechteste!

Alles Gute!

8.05.2007 um 12.29 Uhr - Anonym - AMS m d Sozialversicherungstraegern vernetzt?


hallo an all interessierten
vorweg ein herzliches danke a d betreiber sowie a. d. soned team, toll

in medias : in wieweit ist das ams m d sozialversicherungstraegern vernetzt soll heiszen : ist es dem ams berater moeglich stammdatenbank eintragungen im sozilversicherungsnetz vorzunehmen, welches dann auch v.d. aerzten einsehbar ist !?
wer wurde wird v.d. med seite gemobbt ( hams a zusatzversicherung, was machens denn berufl. , sie sind dzt aber nicht vers, usw )
danke f.d. interesse

Antwort:
Datenübertragung - Datenschutz / Datenmissbrauch - Datenverweigerung

8.05.2007 um 11.31 Uhr - von Martin - Jobexpress


Hallo- vorerst vielen Dank für die Antwort- toll das es euch gibt- man kommt
sich plötzlich nicht mehr rechtelos vor!

dacht ichs mir das das ein Fehler war. Naja mein Fehler.
Bin heute leider ausserhalb Wien unterwegs- habe aber mal die Scans der
Massnahme im Anhang mitgeschickt (virus checked)
Ich beiss mir sonstwohin wenn ich dort hin muss nur weil ich überhastet
unterschrieben habe.
Danke nochmals für die Antwort und alles Gute für die Zukunft
schöne Grüße

Antwort:
Jobexpress wird in der Niederschrift als Einzel und Gruppencoaching beschrieben!
Sie ziehen die Unterschrift zurück. Sie wurden dazu genötigt!
Coaching keine Massnahme / nur freiwillig

Legen sie der BeraterIn die Kopien der angegebenen Links und dieser Antwort vor und lassen sie sich diese Kenntnisnahme auf einer Kopie bestätigen! Wenn der/die BeraterIn weiterhin unter §10 auf die Massnahme besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen schweren Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

Warnung an AMS MitarbeiterInnen! - Tatbestand der "schweren" Nötigung

11.05.2007 JOBEXPRESS - Coaching keine Maßnahme - §10 Androhung bei Vermittlung rechtswidrig / Nötigung!

8.05.2007 um 11.16 Uhr - von M. Gl. - Kurs Jobfit


Hallo!
Komme gerade von einem AMS-Kontrolltermin zurück.
Mir wurde mitgeteilt, dass bei meinem nächsten Besuch im Juni entschieden wird, ob ich für einen Monat bei eimen Beschäftigungsprojekt (finanziert vom AMS und dem Land Stmk) oder den Kurs Jobfit nochmals (den habe ich vor ca. 1 1/2 Jahren schon einmal besucht) besuchen müßte.
Zur Info: ich bin Wiedereinsteigerin und beziehe Notstandshilfe.
Sollte ich diese Maßnahmen verweigern, muss ich damit rechnen, dass mir die Notstandshilfe gesperrt wird? (Für immer oder nur für 6 Wochen?)
Liebe Grüße

Antwort:
Gesperrt wird für 6 Wochen, jede weitere innerhalb eines Jahres 8 Wochen!
Wenn sie verweigern, gehen sie auf alle Fälle in Berufung!
Wenn es sich um Coaching handelt ist die Teilnahme freiwillig und bekommen in der Berufung oder Beschwerde Recht!
Berufungsgründe - auch in der Niederschrift angeben!

7.05.2007 um 12.21 Uhr - von H.S. - Gekürzte Nostandshilfe undurchsichtig!


In meinem Fall (gekürzte Nostandshilfe) wird es immer undurchsichtiger: Kein Mitarbeiter das AMS konnte mir erkären warum mein Bezug für April um EUR 286,-- gekürzt wurde. Auch die weitere Kürzung ab 1.8.07 auf den Ausgleichzulagenrichtsatz ist unerkärlich, da es für Arbeitlose über 50 keine Kürzung der Notstandshilfe geben darf.
Ein Zugriff auf meine AMS-Daten ist lt. AMS-Mitarbeiter nicht möglich: \"Zugriff gesperrt\"! Was geht hier ab?
Zudem wurde ich zu einem \"Deppen-Kurs\" (\"QC3 Persönlichkeitstaining\", halbtags) verdonnert, zu welchem ich 3,5h gesamte Fahrzeit (hin und zurück) brauche, sodass ich mein KFZ verwenden muss (dann 40min hin und zurück). Ersetzt mir das AMS die Sprit-Kosten für das KFZ von etwa EUR 75,-- für den gesamten Kurs? Muss ich einen Halbtagskurs annehmen wenn die Fahrzeit die Zumutbarkeit lt. § 9 ALG übersteigt?

Antwort:
Haben sie den Antrag auf Bemessungsbescheid wie am 27.04. empfohlen schon eingebracht?

Zum Kurs, genaue Inhaltsangabe ist wichtig!
Soviel vorweg!
Sie bekommen eine Bauschale (Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
Auskunft gibt darüber auch das AMS, nachfragen!
Coaching keine Massnahme / nur freiwillig

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit) / nur freiwillig

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

8.05.2007 um 11.16 Uhr - von H. S.
Hab heute meinen Bescheid erhalten. Die Kürzung ist offenbar rechtens, da die Bemessungsgrundlage falsch ermittel wurde. d.h. mir wurde bisher zu viel bezahlt. Schei**** !

Was mir noch nicht klar ist, wie es mit dem Fahrtkostenzuschuss aussieht. Mir wurde für den Kurs (4 Wochen) etwa 34 EURO zuerkannt. Tatsächlich kostet mich eine Wochenkarte für die Kurszeit EUR 60,--. Somit entsteht mir ein Nachteil von EUR 26,-- . Muss ich das akzeptieren? Zudem bin ich nur an reiner Wegzeit, auf Grund der ungüstigen Verkehrsverbindugnen und Entfernung zum Kurs, pro Tag etwa 5h unterwegs. Ist das zumutbar?
Für Infos wäre ich dankbar!

Antwort:
Wegen Differenz auf Wochenkarte schreiben sie dem/der AMS Ombudsmann/frau ihres Bundeslands! - bitte um Rückmeldung!
5 Std ist zu lang!
Da sie einen eigenen PKW haben und so die Weg-Zeit eine kürzere ist, ist sie wahrscheinlich zumutbar!
Ansonsten ist das ein weiterer Berufungsgrund, falls sie verweigern! (ohne Gewähr)

7.05.2007 um 11.10 Uhr - von Ma. - JOBEXPRESS für 965


Hallo,
Bin seit einem Jahr Arbeitslos (dzt. Notstandshilfe) und heute zur Maßnahme "JOBEXPRESS für 965" bei der "MENTOR GMBH" @Linzer Straße 30 am 21. Mai 2007 um 8.30 eingeteilt worden.
A) Wer ist für selbige Maßnahme/Termin/Ort eingeteilt worden- wäre an Vorabtreffen zum gemütlichen Kennenlernen und Absprache interessiert.
B) Wer war schon dort und hat welche Erfahrungen gemacht? BITTE um Infos (Trainer, Bewerbungstraining, Umgangston, Unternehmensruf, ...)
bitte meldet Euch zahlreich unter:
martrix@chello.at Mfg M.

6.05.2007 um 12.40 Uhr - von Tom - Bemessungsbescheid


Hallo!
Ich muß demnächst wieder einen Bescheid über die Höhe meiner NH beantragen. Ist die folgende Mustervorlage noch gültig, oder gibt es bereits eine neue Version?wegen: Arbeitslosengeld/Notstandhilfe
ANTRAG AUF BESCHEIDAUSFERTIGUNG
1-fach In oben bezeichneter Rechtssache wird der Antrag gestellt, den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe laut Mitteilung über den Leistungsanspruch vom # in Bescheidform zu erlassen.

Vielen Dank für die Hilfe! Ich lese die Seite jetzt schon seit fast einem Jahr regelmäßig und der Bekanntheitsgrad hat sich inzwischen enorm gesteigert. Weiter so und viel Erfolg!
Viele Grüße Tom

Antwort:
Antrag für Bemessungsbescheid stellen. Muster

5.05.2007 um 21.48 Uhr - von C. Ho. - Wie geht es weiter?


Habe nach einem dreiviertel Jahr Krankenstand (Fibromyalgie, Chron. Polyarthritis, Paryngitis, Morbus Basedow) die Berufsunfähigkeitspension beantragt. Wurde natürlich abgelehnt.
Bin jetzt seit 14 Monaten im Krankenstand.
Habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich ja nicht mehr arbeitsfähig bin, als auch keinen Anspruch auf Pensionsvorschuss, da ich verheiratet bin.

Haben leider einen Kredit und uns bleiben ab September 2007 nur Euro 200,-- zum Leben monatlich über.
Wie geht es dann weiter?

Antwort:
Sie befinden sich in einer schwierigen Situation!
Probieren sie beim Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Bei Ablehnung verlangen sie einen Bescheid - gegen den sie Berufen können!
Eventuell lassen sie sich die Arbeitsfähigkeit wieder bestätigen, auf dass sie wieder eine Unterstützung bekommen? Ein Versuch sollte es Wert sein!
Eine Diagnose vom Amtsarzt führt zu einer verminderten Leistungsfähigkeit von ?%. Die schützt sie vor schwerer Arbeit! Und suchen sie immer wieder um Pension (Pensionsvorschuss) an!
Alles Gute!

6.05.2007 um 18.49 Uhr - von Peter
Wenn der Klient seit 14 Monaten im Krankenstand ist, kann es ihm zwar passieren, daß sie von der KK ausgesteuert wird, aber auf ihren Pensionsvorschuß muß sie auf jeden Fall Anspruch haben, wenn sie zumindest die Minimalanforderungen dazu erfüllt! Außerdem, wenn dieser Fall zutrifft, muß Pensionsvorschuß gewährleistet werden, unabhängig, ob verheiratet oder nicht!

6.05.2007 um 19.13 Uhr - von Patrick
Wenn sie vom Amtsarzt für mehr als 6 Monate als arbeitsunfähig eingeschätzt werden, dann werden sie beim Sozialamt in Wien die Mindespension bekommen (subsidiär=ergänzend). Wie ein Pensionist. inklusive Urlaubsgeld. Pfändungsfrei. Alter ist egal. Auch wenn sie 18 jahre alt sind aber dementsprechend krank sind, dann geht das durch. Zur Begutachtung gehen sie zum Bundessozialamt Babenbergerstr. , Wien. Dort Antrag stellen und sich \"begutachten\" lassen. Man muß aber damit rechnen das der Führerschein eine zeit lang \"eingezogen\" wird. Diesbezüglich sind sie sehr streng, damit muß man rechnen!

5.05.2007 um 16.26 Uhr - von Georg E. - http://www.jobping.net/


Servus, bin zufällig hier gelandet... wir wollen in Graz so etwas ähnliches aufziehen... nette Seite... Georg

Anmerkung:
Zum Kontaktieren aus Graz
Grazer Stammtisch und Amsel

Medienberichte aus Graz (Gratulation an AMSEL und ihrer Öffentlichkeitsarbeit)

4.05.2007 um 23.14 Uhr - von H.S. - Kürzung der Notstandshilfe?


Wie schon mal hier gepostet, wird mir die Notstandshilfe (nach 6monatigem Bezug) ab August von ? 36 auf ? 24 (tgl.) gekürzt. Am Montag war ich bei meiner AMS-Betreuerin die sich wirklich (ohne Ergebnis) bemühte einen Grund für die Kürzung herauszufinden.
Heute musste ich festellen, dass mein Nostandshilfebezug für April um EUR 289,-- gekürzt wurde. Haben wir schon August? Ich verstehe gar nichts mehr!
Hab sofort nach Bekanntwerden dieser Sauerei ein Mail mit der Sachlage an meine Betreuerin gesendet.
Werde auch am Montag einen Antrag auf Erstellung eines Feststellungsbescheides betreffs der Höhe der Notstandshilfe eingeschrieben an das AMS senden.

4.05.2007 um 22.29 Uhr - von S.P. - zu Jobtransfair!


Liebe Leidensgenossen,

Ich wurde heute zu Jobtransfair zugewiesen.
Offensichtlich gibt es da mal zuerst eine Art Vorstellungsgespräch
Kann mir jemand der dies bereits hinter sich hat kurz und prägnant den Ablauf dieses Termins & Tips dazu geben?
LG - S.P.

5.05.2007 um 5.35 Uhr von P. B.
JOBTRANSFAIR: ich war im herbst dort eingeladen, als der 5wochen-vorspann noch nicht war, er gab mit schriftlich ne einstellzusage, die gleichbedeutend war mit sperre-bei-weigerung. obwohl ich mich glücklicherweis für andren söb entschied, brachten die gegen mich kurzfristig sperre durch, welche dann gegenstandslos war. ich merkte im herbst dass jobtransfair noch viel mehr terror macht und klienten braucht als andre söbs, die am markt schon etablierter, weil fairer sind. vorsicht also bei allem was mit jobtransfair zu tun hat.

PC AUSFÄLLE AM AMS: hab selber einen erlebt, beraterin war nett und gab keine zuweisungen. meine jobs für bewerbung such ich ohnehin selber auch via der ams-site. diese ausfälle häufen sich vermehrt. das gute-kurse-rausschleudern am jahresanfang aufgrund leerer versprechungen der politik sollte hervorgehoben werden: großer fehler.

VITAK-ausbildung: das ams fördert keine ausbildungen mehr die zu selbständigkeit führen. problem hier war, dass die leute die 5000euro ausbildung machten und dann wieder am ams saßen. nur unter abstrusen auflagen könnte man die ausbildung im nachhinein finanziert kriegen, muss sie aber vorfinanzieren (?!!).

Anmerkung:
Die monatelange Massnahme Jobtransfair ist nicht sanktionierbar! (freiwillig)

Jobtransfair - Arbeitsmarktsumpf

4.05.2007 um 12.53 Uhr - von Ed. - Statistikschwindel!


Frage von Ines: Ist man bei einer Bezugssperre in der Langzeitarbeitslosenstatistik?

Antwort:
Durch die Bezugssperre fällt der Betroffene aus der Arbeitslosen-Statistik und auch aus der Langzeitarbeitslosenstatistik

4.05.2007 um 11.51 Uhr - von A. - Beschwerde an AMS Chef Dr. Buchinger und per Cc an Moser Christian/SoNed!


Sehr geehrter Herr Buchinger,

Ich war bis zum *.07 in Krankenstand, habe dann den Entgeldzettel der
Krankenkasse per Post an das AMS S* geschickt.
Als ich daraufhin weder die Bezugsbestätigung noch das restliche AMS Geld
für März erhielt, habe ich den 2ten Entgeldzettel für diesen Krankenstand
persönlich am *.07 zum AMS S* gebracht.
Bis zum *.07 passierte wieder nichts, also rief ich an, um nachzufragen
was los sei.
Die Antwort war: "wurde vergessen, wird nun nachgeholt"

Heute ist der *.07 und gekommen ist weder der Brief mit der
Bezugsbestätigung, noch die Nachzahlung.

Mein Konto ist deshalb um über 400? mehr überzogen als sein müsste, und weil
ich ja keine Bezugsbestätigung erhielt, konnte ich bis jetzt auch keine
Rezeptgebührenbefreiung einreichen, die mir zustehen würde, und die ich
dringend brauchen würde.
Habe letzte Woche von meinem Arzt einige Medikamente aufgeschrieben
bekommen, bei denen ich es mir eigentlich nicht leisten dürfte sie zu holen,
da mir sowieso kein Geld zum Leben übrig bleibt, da ich vom AMS keine
Bestätigung über den Leistungsanspruch bekomme, um die
Rezeptgebührenbefreiung einzureichen, bleibt mir nichts anderes übrig.
(andere Medikamente, die ich ebenfalls bräuchte, habe ich mich gar nicht
aufschreiben lassen, da ich es mir nicht leisten kann, für viele Medikamente
die Rezeptgebühr selber zu bezahlen)

Sowas ähnliches ist mir Anfang Dezember letzten Jahres ebenfalls passiert.
Als ich vom AMS eine Bezugsbestätigung verlangte, erklärte man mir, die
würde ich nicht bekommen, da man mich in irgendeine Kursmaßnahme eingetragen und wieder ausgetragen hat (ohne mein Wissen) und deshalb würde ich die nächste Bezugsbestätigung erst wieder im * 2007 bekommen.
(weßhalb man aus diesem Grund keine Bestätigung hergeben könne, blieb mir
schleierhaft...)

Des weiteren ist es so, dass ich am *.07 in Spital komme und operiert
werde.
Wie lange ich danach arbeitsunfähig sein werde, weiß ich nicht, es wird aber
einige Wochen dauern bis ich wieder einsatzfähig bin, da beim
Heilungsprozess Entzündungen, Blutergüsse und auch Schmerzen inklusive sind.
Mein Arbeitssuche-Status im Computer wurde laut Frau Mag. L* bei der
ich letztens war, aus diesem Grund auf "nicht arbeitssuchend" gestellt, weil
ich eben im Moment beim Vorstellen nicht mal sagen könnte, wann ich anfangen
könnte.
Dennoch wurde per Niederschrift ausgemacht, dass ich mich pro Woche bei
mind. 3 Firmen bewerbe, und dies auch dem AMS als Beweis zukommen lasse.

Ich frage mich auch nach dem Sinn dieser "Maßnahme"??

Diese Sachen wollte ich eben im AMS Callcenter klären, jedoch wußte der Herr
mit dem ich sprach leider gar nichts, ich solle "persönlich vorbeikommen".
Auch ist es so, dass man sich auf die Antworten beim Callcenter leider nicht
verlassen kann, und sich auch nicht darauf beziehen kann, weil sich diese
Leute beim Callcenter weigern, einem ihren Namen zu nennen.
Dies passierte mir nämlich bei dem Herrn gerade am Telefon. Als ich ihm nach
seinem Namen fragte, sagte er wortwörtlich: "Huber. Oder vielleicht Maier?"
Wofür gibt es ein Callcenter, wenn solche Leute dort sitzen?

Des weiteren gibt es noch einiges:
Ich wurde per Zwang ins B* geschickt, um dort eine Umschulung zu machen,
obwohl ich nicht krank war.
(das zog nach sich, dass ich eine eineinhalb jährige Umschulung dort machte,
40std/Woche mit rund 550?/Monat, da ich ja keine Beihilfen bekam, da ich
NICHT krank bin. In dieser Zeit habe ich leider eine Menge Schulden gemacht,
da ich mit dem Geld nicht auskam.)
Habe diese Umschulung trotzdem zu Ende gemacht.

Im B* wird man bei Antipathie gleich mal zum "Hauspsychologen" geschickt,
weigert man sich, droht der Rauswurf und somit die Geldsperre.
Was eine 6-Wochen Geldsperre bedeutet, muss ich glaube ich nicht erläutern.
Also ging ich zwangsweise zu dieser "Psychologin" (welche in meinen Augen
alles war, nur keine "Psychologin") und erzählte ihr "irgendwas". (denn was
soll ich erzählen, wenn es nichts gibt zum erzählen??)
(Jedoch erzählte ich auch nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit, auf gut
Deutsch gesagt, mir wurde von dieser Psychologin mehrmals versichert, dass
das was ich erzähle, nicht weitergeleitet wird, und in diesem Raum dort
bleibt.)
So, nun steht aber alles was ich ihr erzählte, in den AMS Akten über mich.

Ich habe keine Lust als psychisch oder sozial labil hingestellt zu werden,
aufgrund erzwungener Gespräche, und verlange dass diese Dinge aus meinem Akt
rausgelöscht werden!!

Nach dieser Umschulung wollte mich das AMS in das Cafe Restaurant Max
vermitteln, ein sozialökonomischer Betrieb, der, wie sich als ich mit der
Chefin des Restaurants redete herausstellte, Leute vom AMS wollte, die eben
in ihrer geistigen Gesundheit beschränkt sind.
Ebenso erzählte mir die Chefin, das AMS hätte ihr geschrieben, sie hätten
"Befunde" von mir, was aber nicht sein kann, da ich bis zu diesem Zeitpunkt,
keinerlei Befunde dem AMS zur Verfügung stellte, und auch gibt es derartige
"Befunde" von mir nicht.

Da ich geistig gesund bin, weigerte ich mich dorthin arbeiten zu gehen, und
wollte das mit K* aus dem AMS S* klären.
Er bestand weiterhin darauf dass ich hingehen solle, und drohte mir, er
könne mich auch zwangsweise zum Arzt schicken.
Ebenfalls antwortete er nicht mehr, nachdem ich verlangt hatte, meine AMS
Akten offenzulegen, da ich wissen möchte, welche "Befunde" er denn von mir
hätte.

Das ist in meinen Augen Nötigung, nämlich indem er mir drohte, und ebenso
ist es Rufschädigung, da er mich als gesunden Menschen in die Sparte einer
Behinderten zu stecken versucht.

Was ich im Moment gerne hätte, wäre ein Feststellungsbescheid, warum ich
seit * auf die Nachzahlung des AMS sowie Bezugsbestätigung warte.
Ebenso gerne würde ich den genauen Grund erfahren, warum ich im Dezember
keine Leistungsbeszugbestätigung bekam.
Was ich nun im Falle der Rezeptgebührenbefreiung machen kann, bei der es mir
nun zum 2ten mal unmöglich gemacht wurde, sie rechtzeitig einzureichen?
Auch über die angeblichen "Befunde" die es dem AMS ermöglichen, mich als
geistig labilen Menschen ins Cafe Max zu vermitteln würde ich gerne Bescheid
wissen.
Und auch eine Bestätigung darüber, dass man die "erzwungenen verschwiegenen
Gespräche" aus dem B* mit der Hauspsychologin aus meinem Akt rauslöscht,
hätte ich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

4.05.2007 um 11.48 Uhr - von R. So. - :))§%&-) Jobtransfair?!?


Ich besuche gerade den Kurs Jobtransfair.
Wollte fragen ob Sie mich ohne meine Einwilligung für 6 monate Einstellen dürfen oder nicht.
Wenn nicht würde ich Probleme (AMS) kriegen?

Antwort:
Die anschliessende Massnahme nach dem ca. 5wöchigen "Deppen"-Kurs ist ein Transitarbeitsplatz und der darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz nur freiwillig)

Wenn der/die BeraterIn weiterhin unter §10 (Bezugssperre) auf die Massnahme besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen "schweren" Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!
Mit rechtswidriger Bezugssperre muss man beim AMS immer rechnen. Bestehen sie auf ihr Recht und legen sie die Kopien der Links vor, dann müsste sich die Angelegenheit erledigt haben!

(Der vorgeschaltene 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!)

4.05.2007 um 11.19 Uhr - von J.J - bitte was soll das??


Hello..
hätte mal wieder eine Frage..
meine LG kommt gerade vom AMS zurück (AMS-nach Karenzende)
Dort hat sie ne Stelle bekommen, wo sie sich bewerben muss..ansich ja nichts negatives :)
allerdings ist diese Stelle teilzeit, und auf nur eine woche beschränkt -.-
bitte was soll das??
das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein oder???
Ist das ein Test ob man sich vorstellen geht, bzw. wie das Bewerbungsgespräch abläuft??
Ein ernstgemeintes Jobangebot kann das wohl kaum sein..
aber natürlich gehts sich meine lg dorthin vorstellen, keine frage.. lg J.J

4.05.2007 um 10.36 Uhr - von Martina - Kennt wer ZIB Training GmbH


Hallo!
Habe am 17.04 geschrieben das ich von meiner Betreuerin einen Kurs zugewiesen wurde wusste bis datto aber nicht welcher oder wo der stattfinden soll.Heute habe ich von meiner Betreuerin den Zettel bekommen AMS-Arbeitssuche mit System Veranstalter ZIB Training GmbH
Noch dazu finde ich den Weg von Favoriten nach Floridsdorf beachtlich.Kurszeiten gibt es scheinbar keine . Noch nicht.Weiss nicht mal was der Kurs kann.Vielleicht könnte mir jemand etwas darüber sagen. Viele Grüsse und ein DANKE das es euch gibt!!!!!!

14.13 Uhr von alleinerzieherIn
@ martina, wegen zib-training:
auch ich hätte dort einen kurs gehabt, allerdings unter dem namen: frauen ergreifen möglichkeiten. da lernt man dann edv-grundkenntnisse, sprich computer einschalten und was die maus ist, weitere punkte wären gewesen: hygiene und der umgang mit den vorgesetzten (tolle möglichkeiten für frauen...), ich hab mit der kursleiterin telefoniert, die im übrigen ziemlich nett klang, und im gespräch kam raus, dass der kurs für mich nicht sehr zielführend ist... ich denk mal, das arbeitssuche mit system wird ähnlich ablaufen... mit bewerbungsschreiben und so. meiner meinung nach handelt es sich um einen job-coaching kurs...
und, naja, strebersdorf ist wirklich weit weg...
hoffe ich konnte weiterhelfen...

Anmerkung:
Coaching keine Massnahme

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

3.05.2007 um 22.38 Uhr - von Lydia - Sozialökonomischen Betrieb


Sehr geehrtes Team!

Vorweg möchte ich gratulieren für diese tolle Hompage.
Nun hätte ich auch mal eine Frage:
Handelt es sich bei der u.a. Stelle um einen Transitarbeitsplatz oder so?
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen!
Möchte mich schon jetzt bedanken und macht weiter so!
MUSIS
Liebe Grüße Lydia

Antwort:
Schwer zu sagen! Ich brauche noch Informationen!
Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass die Teilnahme freiwillig ist!
Und wenn, müssten sie nach Kollektiv entlohnt werden! Eine Entlohnung in der Höhe des Arbeitslosenbezugs/Notstands verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtswidrig!
Wenn sie den Kollektivvertrag der Transitarbeitnehmer vorgelegt bekommen, darf eine Teilnahmeverweigerung nicht sanktioniert werden!

3.05.2007 um 14.43 Uhr - von S. H. - Sozialökonomischen Betrieb


Darf mir das AMS den Bezug einstellen, wenn ich mich weigere, in einem Sozialökonomischen Betrieb ein Arbeitsverhältnis für 6 Monate (zuzüglich 8 Wochen Arbeitstraining) einzugehen. mfg S. H.

Antwort:
Hier handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz. Der darf nicht sanktioniert werden. Nur freiwillig! Legen sie der BetreuerIn die Kopien /diese Antwort vor!
Einige SÖBs haben 5 Wochenkurse vorgeschaltet die sind verpflichtend - die müssen noch ausjudiziert werden!
Wenn der/die BeraterIn weiterhin unter §10 auf die Massnahme besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

3.05.2007 um 12.39 Uhr - von Michael - Berufung gegen Sperre!


Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen.
Bin seit Jänner beim AMS, zuvor 18 Jahre durchgehend Berufstätig. Auf Grund eines noch bis Ende des Jahres bestehenden Konkurrenzverbotes in und um Österreich (=fast ganz Europa!!) habe ich vor kurzen auf eigene Kosten (Flug, Hotel usw.) eine Fachmesse im Ausland besucht um Kontakte zu knüpfen um eine Anstellung zu erhalten. Das AMS hat mir diese 3 Tage gestrichen, mit der Begründung das ich keine Vorstellgespräche hatte. Weiters nun auch eine Sperre rückwirkend ab 1.April da ich für einen Kollegen der sich vor kurzem selbstständig gemacht hat (und an diesem Unternehmen ich zu 20% Gesellschafter bin) die Webseite erstellt habe und Ihm durch Beratung unterstützt habe (max. 30-40Stunden zusammen in den letzten 4 Monaten).Natürlich alles unentgeltlich.Grund der Sperre wurde mir genannt das ich aufgrund meiner Unterstützung meines Kollegen für einen Aufnahme einer anderen Tätigkeit sowieso keine Zeit hätte und ich durch diese Tätigkeiten eigentlich gar nicht arbeitslos bin...
Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Danke für Erur Hilfe,

Antwort:
Sofort wenn der Bescheid über die Sperre kommt in Berufung gehen!
Sie legen dar, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dies eine ehrenamtliche Beschäftigung ist und war. Und sobald sie daraus eine geringfügige Beschäftigung machen geben sie dem AMS unverzüglich Bescheid!
Ausserdem waren die 3 Tage ein privater Ausflug und sie keine Vorstellungsverpflichtung hatten und auch dem AMS zur Verfügung standen, weil im Falle einer schriftlichen Vermittlung der Postweg diese Zeit in Anspruch nehmen würde und die Frist der Erledigung von ca. einer Woche nicht gefährdet wäre, darum bestehen sie auf die Nachzahlung der 3 gesperrten Tage!

Ich würde ihnen raten diese Frage zusätzlich an die Solidaritätsgruppe zu richten und/oder wenn sie aus Wien sind AMSand! zu besuchen!

3.05.2007 um 12.15 Uhr - von M. aus W. - über AMS-Erlebnisse am laufenden halten...


hallo!

ich möchte Sie einfach über meine weiteren AMS-Erlebnisse am laufenden
halten...
War also heute wie geplant um 11 Uhr dort. (Das tragikomische an der Sache
war nur mein Söhnchen Liam, der beschloss vor der Tür so einen richtig
tollen, nieendenwollenden Zornanfall auf mich niedergehen zu lassen, dass
uns vor lauter laut sogar ein security dann oben besuchte... das ganze
allerdings eher zu seiner belustigung und tristen arbeitsabwechslung diente,
... auch die Leute im Warteraum waren beschäftigt mit Kind entzornen... und
die Lage war gleich um einiges entspannter ;) )
Hab ich mich vor kurzem noch ziemlich gefürchtet vorm AMS-Besuch, war ich
heute in dem Wissen, dass es wie auch immer Rückhalt gibt um einiges
lockerer.
Ich erklärte meiner Betreuerin gleich, dass ich gestern auch schon da war,
aber leider zu spät, sie trug das schön brav in meine Karte ein, und
erzählte mir, dass sie seit gestern sowieso haus-weite edv-probleme und
computerabstürze hätten. Auf die Frage des versäumten Kurses (Frauen
ergreifen Möglichkeiten) sagte ich ihr, dass ich mit der Kursleiterin
ziemlich lange telefoniert hatte, sie mich wegen des Begräbnisses
entschuldigte, und auch der Kurs letztlich für mich nicht zielführend sei.
Irgendwie war meine Betreuerin heute aber gut drauf, verlor kein weiteres
Wort mehr darüber.
Dann trug ich ihr gleich meinen Kurswunsch auf der Vitalakademie vor... mit
sämtlichen schon von mir herausgesuchten Daten, von dem hat sie, im
gegensatz zum waff schon mal was gelesen...
Jedenfalls war sie wirklich freundlich, auch wenn mich das leider wieder
nicht an mein Ziel führte (Schnitzeljagd a la AMS), sie sagte, sie würde mir
da wirklich gerne helfen, und verstehe, dass mich das interessiert: nur vor
2 Tagen bekamen sie die Weisung solche Kurse nicht mehr zu genehmigen, da
das AMS kein budget mehr hat, dank regierung, die das gleiche wie im vorjahr
versprachen, es aber nicht einhielten, und so haben sie halt schon die
brauchbaren kurse anfang des jahres "rausgeschleudert", und jetzt ist kein
geld mehr da... (das waren ihre worte)
Sie könnte sich allerdings für mich einsetzen, wenn ich ein Stellenangebot
hätte, das diesen Kurs voraussetzt... (werde mich jetzt mal wirklich
persönlich mit der vitak in verbindung setzen...)

naja, meinen nächsten termin bekam ich am *. ... ich finde, das ist
doch schon mal was...
zumindest war ich seltsamerweise trotzdem dannach gut gelaunt, und hatte
kein komisches gefühl in der magengrube wie sonst!!!

wie immer herzlichen Dank für Ihre tolle Arbeit und der moralischen
Unterstützung!
Lg

3.05.2007 um 9.11 Uhr - von S. Ki. - Jobtransfair!?


Hallo!

Ich (20) bin momentan in einer Maßnahme der Ma 15 - Fa. Jobtransfair

Möchte nur kurz meine Eindrücke beschreiben.
Erst gab es einmal so eine Art Auflockerungsphase mit gruppendynamischen Spielen und dergleichen, dann Jobcoaching mit Bewerbungsschreiben und Lebenslauf. Zu Beginn wurden wir des öfteren zu vertraulichend Gesprächen geholt, wo wir immer wieder gefragt wurden :
"Haben sie ein Suchtproblem, Haben sie nicht ein Suchtprobelem - Sie schauen immer so verschlafen - Na, haben sie nicht doch vielleicht ein Suchtproblem."
Die jenigen die dann ein solches Problem eingestanden haben wurden eher rasch gekündigt, wobei es interresant wäre zu wissen, was bei denen dann im Bericht an das Sozi gestanden ist, von dem ich ja jetzt weiß, daß er gemacht wird. Zu beginn werden alle befragt , was denn für eine Stelle sie sich am Besten vorstellen könnten. Dann wird eine solche Stelle gesucht. Dazu geht manchmal auch, anscheinend dann, wenn die Berater einem misstrauen, ein spezieller Berater mit zu einem Bewerbungsgespräch, so wie das bei mir der Fall war.
Dann, so nach und nach, werden die Teilnehmer, die selbst keine Stelle finden konnten, in irgendwelchen Praktika eingeteilt. Hier hätte mich interressiert, wie man am Besten kommunizieren hätte sollen, das einem eine solche Stelle nicht liegt.
Ich weiß, das klingt jetzt vielleicht so , als ob ich von vorne herein arbeitsunwillig wäre, aber ich habe mir die Stelle ja nicht ausgesucht, und Schutt auf der Baustelle zusammenräumen ist halt doch nicht das was man sich vorstellt, für netto 697 Euro. wäre ich als Hilfsarbeiter angestellt, und bekame netto 900 - 1000, dann wäre das ja eine andere Sache. Besonders glaube ich nicht wirklich daran, daß es einem Teilnehmer oft gelingt, sich dort bei den Firmen so präsentieren, dass es zu einer dauerhaften Anstellung, oder einer Lehrstelle kommt. Und das stellt die ganze Sache ja irgendwie in Frage. Ob es nicht ein besserer Ansatz wäre, eigene Aus- und Weiterbildungszentren zu finanzieren, als über jobtransfair
Arbeitslose den Betrieben irgendwie so mal zur Verfügung zu stellen, und das dann Wiedereingliederung zu nennen.
Woran ich mich auch noch erinnern kann ist, dass mein Berater mir ausdrücklich von sozialen Vereinen abgeraten hat, obwohl ich jemanden kenne, der mithilfe einer solchen Fördermaßnahme einen job in einem sozialen Verein gfunden hat. Er hat gemeint ich könne es mir eigentlicfh nicht aussuchen. Leider war ich nicht schlagfertig genug, ihm mit der frage zu antworten , warum dann alle zu Beginn gefragt wurden, was sie denn eigentlich tun wollen.
Meine eigentliche Frage ist: Was wird in den feedbackbericht an das Sozialamt eigentlich hineingeschrieben und wie kann mir das schaden?


Antwort:
Datenschutz ist Menschenrecht:

Stellen sie einen Antrag auf Auskunft! über ihre gespeicherten Daten und deren Weitergabe!
Jobtransfair bis zu 9 Monate ist ein Transitarbeitsplatz und der darf nicht sanktioniert werden!

Der neudesignte 5 Wochenkurse ist verpflichtend. Muss noch ausjudiziert werden.
Begleitende Vermittlungsarbeit ist nur freiwillig möglich ansonsten illegal.
Wenn der/die BeraterIn Arbeitslose trotz VwGH-Judikatur unter §10 in Kurse vermittelt, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der Nötigung erfüllt.Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

Unterrichten sie ihre Kollegen über die freiwillige Teilnahme!
Sie wirken auf mich nicht arbeitsunwillig! Im Gegenteil sie nehmen ihre Staatsbürgerpflicht wahr, die auch darin besteht über mögliche behördliche Rechtswidrigkeiten zu Informieren und dazu beizutragen diese zu beseitigen!

2.05.2007 um 7.40 Uhr - von L. Ka. - Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!


HAllo!
Ich hätte da eine Frage! Wenn ich dem AMS lediglich 16 Stunden zu verfügung stehe wie können die mir dann einen Kurs geben der mehr als 25 Stunden (wöchentlich) hat? Liege ich richtig mit der Vermutung dass ich dann auch nur 16 Stündige Kurse besuchen sollte? MfG

Antwort:
Die 16 Stunden sind die Mindestzeit, um Anspruch auf Unterstützung zu haben!
Mir ist in meinen zahlreichen Kursbesuchen kein Fall untergekommen, in der eine reduzierte Stundenzahl genehmigt wurde, ausser es handelte sich um einen Kurs bei dem man sich zwischen halbtags und ganztags entscheiden konnte!
Versuchen sie mit der BeraterIn eine Regelung zu finden und diese in den Betreuungsplan aufzunehmen!

2.05.2007 um 1.13 Uhr - von K. - Sie sind wohl ein Gegner von "Deppenkursen" sowie dem AMS


Lieber Herr Moser!
Nach dieser Seite zu urteilen sind sie wohl ein großer Gegner von \"Deppenkursen\" sowie dem AMS.
Was mich dennoch sehr interessieren würde: Welche Maßnahmen würden sie setzen wenn Sie im AMS das sagen hätten?
Was ist ihrer Meinung nach die Aufgabe des AMS? Was würden Sie unternehmen wenn ein gewisser Anteil der Bevölkerung sich als tatsächlich arbeitsunwillig herausstellt? Grundsicherung zahlen und hoffen, dass die Bezieher derselben nicht zu viele werden, dass es den Rahmen sprengt? Ich mag meinen Beruf, aber Hand aufs Herz: Wenn ich fürs Nichtstun auch Geld bekäme, so dass ich einigermaßen leben kann würde ich zuhause bleiben. Glaube nicht dass ich die einzige wäre..
Lg K

Antwort: per E-Mail
hallo K

so ist es, ich bin ein gegner der deppenkurse und der arbeitsmarktpolitik.
das AMS darf nicht ein neoliberales menschenverachtendes werkzeug sein.
ich kann mir aber ein hilfreiches sinnvolles AMS sehr gut vorstellen!

dieser bereich zeigt, dass wir noch immer eine faschistoide gesellschaft
haben. alleine ein feindbild reicht um menschen zu demütigen, entrechten,
und zu unterdrücken!
und die negativeinstellung geht so weit, dass systematische rechtswidrigkeit
zum Alltag wird und nur wenigen stört dies!
darin sehe ich auch meine hauptaufgabe, wir haben verabsäumt uns mit der
vergangenheit auseinanderzusetzten sie aufzuarbeiten, weswegen sie auch
wieder durchbricht.
deutlich zu erkennen im umgang mit sozial schwachen. erschreckend für mich
die "gewissheit", dass mit unserer gesellschaft jederzeit der
Nationalsozialismus, mit einem wenig anderem gesicht, wieder möglich/umsetzbar
wäre. klar graust und schreckt uns die unmenschlichen verbrechen im dritten
reich.
nur wäre das eine entwicklung, die sukszesive in diese richtung geht!

im arbeitsmarkt handelt es sich nicht hauptsächlich um arbeitsunwillige,
sonder um kranke menschen um erziehende menschen, die man aufgrund ihrer
schwierigkeiten fallen lässt!

( nachtrag: gründe der absagen sind weitreichend, wie unten angesprochen - zu alt, zu jung, über-, unterqualifiziert, etc. arbeitslose menschen sind mit einer menge von absagen konfrontiert, falls es auf schriftliche bewerbungen überhaupt antworten gibt, dass ich schon als nett bezeichne. jede absage ist eine persönliche niederlage die schmerzt und das selbstwertgefühl belastet.
die bezeichnung arbeitsunwillig, faul wird verwendet um stimmung gegen diese personen zu machen, und zur vermeidung des schlechten gewissens wegen fehlender sozialer einstellung. so hat niemand etwas dagegen wenn man mit diesen menschen/mit ihrer not geschäfte macht und an ihnen verdient!)

viele dieser gesellschaftsgruppe befassen sich mit suizid! wieviele ihn ausüben, müsste untersucht werden!

und komme so zu ihren fragen
ich weiss nicht, ob sie schon mal längere zeit arbeitslos waren, ich glaube
nicht!
und traue mich ihnen zu sagen, wenn es die grundsicherung/grundeinkommen
gäbe. sie würden trotzdem arbeiten. so wie die meisten menschen.
es geht nicht nur um`s einkommen/existenzsicherung!
arbeit ist der bereich des sozial kontakts/interaktivität, des austausch`s,
auch der persönlichkeitsformung, anerkennung, erfolgserlebnis,
selbstwertgefühl!

arbeitende menschen beurteilen arbeitslosigkeit unter den aspekt des endlich
mal freihaben, was ich verstehe, mal längere zeit urlaub haben.
aber diese vorstellung schliesst mit ein, dass es um eine befristete zeit
geht.
und geht von einer verdienten freien zeit aus - in der man wieder kräfte
sammelt , - für neue ideen, für die weiterführung der gewohnten arbeit etc - .
wohingegen ein ausgegliedert sein von der gesellschaft, auch für die
rauheste natur gefährlich ist und unweigerlich in psychische
schwierigkeiten / erkrankungen führt.

ja, diejenigen für die es keine arbeit gibt, auch wenn darunter personen
sind die nicht arbeiten wollen. für die soll es das garantierte
grundeinkommen geben. (umsomehr, wenn es vielmehr arbeitswillige arbeitslose
als freie stellen gibt. ich pflege zu sagen, unter diesen umständen ist es sogar okay - falls es arbeitsunwillige arbeitslose gibt, gibt es wenigstens einige arbeitslose ohne depressionen!)
mit grundeinkommen würde es zu einer gesellschaftsveränderung kommen, in der arbeit neu definiert wird. durch diese finanzierung werden tätigkeiten verübt,
die sich nicht in einen wettbewerb messen müssen und die sehr wichtig für
die gesellschaft sind. zBsp.: ehrenamtliche tätigkeiten, die es jetzt auch schon
gibt werden zunehmen und werden so finanziert.

natürlich die arbeiten, die gemacht werden müssen und in der hierachie der
beliebtheitsskala unten rangieren, was drecksarbeiten - putzarbeiten etc
betrifft- wo es die berechtigte angst gibt, dass sie nicht mehr gemacht werden, müssen über höhere entlohnung attraktiver werden und so motivation erzeugen.

die jetzigen kurse die mehrheitlich arbeitsmarktpolitisch völlig sinnlos
sind in denen hunderte millionen euro beim fenster hinausgeworfen werden
sind ansatzlos zu streichen. stattdessen bin ich für kurse / schulungen die
für einen qualifizierten abschluss sorgen. ich bin überzeugt, dass solche
kurse mit anderer handhabung freiwillig zu füllen wären und man sogar listen
anlegen müsste um die chancen auf teilnahme gerecht zu verteilen.
und wenn bewerbungstraining/wiedereingliederungsmassnahmen, dann nur durch freiwilligkeit!

die jetzigen kurse dienen nur einer politischen weisung, nämlich einerseits
die statistiken zu beschönigen und andererseits der wirtschaft "sklaven" zu
vermitteln. heisst. personen zu liefern die man in die billigstlohnstellen
ohne rechte zwingen kann. - des profits wegen!

dort ist unser problem angesiedelt. während die gewinne der konzerne /
wirtschaft enorme zuwächse aufweisen bewegt sich im vergleich bei den löhnen
nichts. arbeitnehmer werden sogar entlassen weil der einsatz von technologie
für mehr gewinn sorgt! auch unter der arbeitenden bevölkerung nimmt burn-out
und verschiedene krankheiten zu!

und klar auch, dass der sozialstaat schwer zu finanzieren ist, wenn er über
löhne - arbeitende menschen - finanziert wird. darum wertschöpfungsabgabe,
der sozialstaat muss über dem erwirtschafteten finanziert werden.
ein grundeinkommen bevorteilt also nicht nur arbeitslose sondern auch die
arbeitende bevölkerung.
über höhere löhne einerseits und das arbeit grundsätzlich an wert zunimmt andererseits.
gerechte verteilung auch der arbeit. sorgt für gesundheit! Arbeitszeitverkürzung bei gleichem lohn!
im jetzigen system werden arbeitnehmer und arbeitslose gegeneinander
ausgespielt.
heisst die wirtschaft macht arbeitnehmer mit arbeitslosen druck.
bei kleinsten "schwierigkeiten" droht die kündigung! bei hoher
arbeitslosigkeit ist die stelle sofort neu besetzt. viele arbeitslose werden
in den kursen abgerichtet die stelle auch bei niedrigeren lohn anzunehmen
auch bei weniger rechte und bei höherer "gesundheitsschädlicheren" leistung.
das ist der grund, warum die wirtschaft und deren politiker kein interesse
an einer vollbeschäftigung oder grundeinkommen haben.

die abhängigkeit der menschen/arbeitnehmer führt zu mehr profit!
(um hier keine kritik ansiedeln zu lassen, von dieser abzulenken sorgt das feindbild
arbeitsloser, dass aus der sicht der wirtschaft aber gut für hohen profit ist! )

schöne grüsse
christian


14.08 Uhr von E. B. An \"K\": bitte um Beantwortung meiner Frage:
Sie sind (z.B.) SekretärIn, machen sämtliche Büroarbeiten bishin zur Lohnverrechnung und Buchhaltung. Betrieb wird geschlossen, Sie gehören in den Kreis der Erwerbslosigkeit.
AMS vermittelt Ihnen einen Kurs, indem Sie lernen mit dem PC umzugehen, bzw. wie Sie sich richtig bewerben, respektive sendet Sie in eine Schulungsmaßnahme, in der Sie lernen wie Sie zu putzen haben?
Würden Sie das dann nicht als Deppenkurs bezeichnen ?

Viele sind nicht aus Spaß daheim, sondern weil sie niemand mehr nimmt, weil a) zu alt, b) zu jung, c) zu teuer oder aus welchen Gründen auch immer.

Seien Sie noch froh, solange Sie noch Ihren Job haben und nicht in solche Deppenkurse gehen müssen, die Sie dann sicherlich auch als solche bezeichnen würden.

15.15 Uhr von H. K.
hallo, bin jetzt 52, seit 2004 arbeitslos - habe mittlerweile den ECDL, sowie eine ausbildung zur bürofachkraft gemacht - UND würde für mein leben gerne wieder arbeiten gehen - wenn mich wer nähme. anscheinend bin ich zu alt, zu teuer und was weiss ich noch alles. glaub mir ich komme mir mit der zeit schon unnütz vor. :(
werde aber sicher auch demnächst wieder in einen kurs / aus - weiterbildung gehen *dürfen*, da der letzte schon länger zurückliegt. ich hoffe nur dass es etwas sinnvolles wird..... lg, H

18.20 Uhr von M. S.
Ich bin seit einigen Jahren AL und kann auf einer Hand abzählen wieviele Stellenangebote ich vom AMS bekommen habe ,soll ich Stellen sagen oder Leihfirmen? Also ich weiss das AMS auch keine Wunder vollbringen kann, aber ich glaube ein Kurs auch nicht.Ich habe auch den ECDL gemacht und kann sagen das er mir pers. nichts gebracht hat. Habe heuer schon etliche Bewerbungen wegggeschickt und war auch pers.vorstellen die Antworten sind ABSAGEN.Zum Thema Kinderbetreuung: Ich musste vom AMS aus einen KDGT und Hortplatz suchen habe auch die Begünstigungen bekommen nach 3 Monaten wurde es uns zu viel (Kosten) und lies meine Kinder wieder ausschreiben.300 Euro mussten wir nachzahlen das AMS hat mehrmals im KDGT angerufen ob meine Kinder auch anwesend sind.Mein LG arbeitet seit 17 Jahren in ein und der selben Firma im Verkauf .Sprich er wird dazugerechnet ich bekomme ca. nicht ganz 9 Euro pro Tag soviel zum Thema \"einigermassen Leben\"(überleben)Ich pers. hätte gerne eine Teilzeitstell!
e ohne Wochenende da man sich vereinbaren muss bei 2 Kindern.Ach entschuldigen Sie ich bin AL und darf keine Wünsche haben stattdessen mache ich noch ein paar Kurse oder gehe in SÖBS denn die sagen mir auch was ich zu tun habe und zu arbeiten habe und vorallem Teilen die mir meine Zeit ein.Die 8-10 Bewerbungen in 14 Tagen zählen auch nicht als Arbeitswillig .Ich suche Stellen im Internet ,in Zeitungen ,in Firmen fragt man einfach mal so nach......................Meine Frage an Sie :An was kann es liegen das es nicht und nicht klappt?Glauben Sie das Kurse Wunder vollbringen können 3-4 pro Jahr.Bei mir war es noch nicht so. Entschuldigen Sie den langen Text habe Unmengen von Zeit.

L.g M.S.

P.S Oja wie gerne würde ich einen Job haben anstatt 2 Stunden oder länger auf den AMS zu sitzen und zu warten welchen Kurs man heute wieder bekommt.(15 Minuten pro Kunde??????????????????????????)

1.05.2007 um 19.10 Uhr - von A.B. - Pensionsvorschuss / "Die Berater"


Hallo Christian,
als erstes möchte ich allen (Wien und Umgebung) die Probleme mit dem AMS haben, empfehlen zu AMSand zu gehen! Das Team ist sehr bemüht und sucht wirklich für jeden individuelle Lösung! Übrigens ist jeden Dienstag ab 18.00 das Team vor Ort!
Nun zu meinem heutigen Problem: ich habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension bei der PVA beantragt, habe das auch dem AMS nachweislich mitgeteilt! Und trotzdem habe ich ein Einladungsschreiben für Anfang Mai zu einer Veranstaltung von "Die Berater" bekommen! Und tel. von meiner Betreuerin mitgeteilt bekommen ich würde bis zum Ende des Pensionsverfahren kein Geld bekommen!! (und das kann bekanntlich lange dauern)!!!
Meinen Informationen nach sollte vorerst das AMS die Notstandshilfe auf Pensionsvorschuss umstellen und darf mir keine Stellenangebote und dergleichen schicken solange das Pensionsverfahren läuft! Wie soll ich mich verhalten? Soll ich zu "Die Berater" gehen? Nachdem was ich auf der Homepage von denen gelesen habe, bin ich nicht wirklich begeistert!!
Was mache ich, wenn ich am 8.5. kein Geld am Konto habe?
Danke und nochmals Gratulation zur tollen Arbeit!!
A.B.

Antwort:
So ist es, in der Zeit in der der Pensionsvorschuss läuft, müssen sie vom AMS Ruhe haben! Informieren sie das AMS über den Antrag!

Bitte teilen sie mir mit, ob es bei den Beratern eine Kursänderung gibt. Wenn nicht ist die Teilnahme freiwillig!
Die Berater Ausschlussfrist gem. § 10 AlVG nicht möglich!
Viele SÖB haben einen neudesignten 5 wöchigen Kurs vorgeschaltet, um den Arbeitslosen das Geld wieder streichen zu können und sie wieder, der Geschäftemacherei wegen, zur Teilnahme zwingen zu können!
Über die Berater liegt mir diesbezüglich keine Informationen vor! Darum Vorsicht!

Emil von AMSand ist Fachmann im Bereich Pension! Sprechen sie mit ihm!

1.05.2007 um 19.06 Uhr - von P.H. - Im Kurs mehr Geld!


Ich höre immer nur über diese unnützen Kurse. Ich weiß,daß die Kurse nicht das Gelbe vom Ei sind,aber für mich sind sie lebensnotwendig. Da ich Notstandshilfe in der Höhe von ? 5,60 täglich bekomme, wenn ich daheim bin, aber wenn ich in einem Kurs sitze bekomme ich ca. ? 20,- täglich. Wie wenn ich das Geld außerhalb eines Kurses nicht brauchen würde. Irgend etwas ist doch bei der Berechnung faul, aber ich persönlich setze mich gerne in einen Kurs, da dann zumindest für 6 Wochen das Geld stimmt.

Antwort:
Ist nachvollziehbar! Es wird sie niemand daran hindern den Kurs zu besuchen!

30.04.2007 um 13.07 Uhr - von N. N. - Nach SoNed-Auskunft übern Volksanwalt zum Erfolg!


Nach Erhalt der abgelehnten Berufung in der Causa meiner Notstandshilfesperre war mir der Weg zum VwGH zu riskant. Ich wandte mich daher vor Ablauf der sechswöchigen Frist mit meinem Anliegen an die Volksanwaltschaft und ersuchte um Intervention zugunsten einer amtswegigen Aufhebung der Bezugssperre. Hr. Dr. Kostelka nahm sich der Sache an und hat mit dem Argument "Aus der Sicht der VA hat das AMS die nach der Rechtssprechung des VwGH geforderte Aufklärungsfrist im Bezug auf die zugewiesene Wiedereingliederungsmaßnahme verletzt" gegenüber der zuständigen Landesgeschäftsstelle gepunktet.

Es hat zwar einige Monate gedauert, aber dann wurde der Bescheid abgeändert und meiner Berufung Folge gegeben.

Als Aufmunterung für Ihre geschätzten Aktivitäten gedacht!

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung:
Unvereinbarkeit - Rechtswidrigkeit - Rechtlosigkeit!
(Danke für die Rückmeldung! Sehr wichtig zeigen sie den Erfolg der Arbeitslosenbewegung und animieren/motivieren zum mitmachen/Widerstand, um für das eigene Recht zu kämpfen!
Das hemmende Argument, man kann sowieso nichts tun und alleine schon gar nicht, wird so endlich aufgehoben! Gratuliere ihre Aktivität brachte ihnen den Erfolg und das Geld auf das sie einen Rechtsanspruch haben. - Versicherungsprinzip!)

N. N. holte sich von SoNed die Bestätigung über seine Vermutung, dass es bei Kursvermittlungen selten mit rechten Dingen zugeht!

Rechtswidrige Sperre durch fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

Ein weiteres Beispiel, wie übrigens all jene Fälle, in denen der VwGH den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufhebt/aufgehoben hat, die zeigen, dass in der Berufung die AMS-Landesgeschäftsstelle die Rechtswidrigkeit der eigenen Behörde kontrollieren und ev. aufheben soll, und es sich somit um einen klaren Fall von Unvereinbarkeit handelt, mit der vielen Menschen die Existenzgrundlage entzogen wird!
Diese Auffassung der Rechtsstaatlichkeit gibt es sonst nur in Diktaturen/Faschismus.
Wenn in der Berufung an die LGST. die Sanktionen bestätigt werden, keinesfalls von unabhängiger Rechtssprechung ausgehen. Hier deckt die Landesgeschäftsstelle die Rechtswidrigkeiten der Regionalgeschäftsstelle! Der Rechtsstaat wird hier mit Füssen getreten!
Der soziale Rand soll und muss sich zwar an Gesetze halten, hat aber keinen Anspruch auf Rechte. - Naheliegende Interpretation!
(Eine soziale Sprengkraft!, den anstatt diese Farce in Ordnung zu bringen, holt das AMS zum eigenen Schutz, gegen Entrechtete und Unterdrückte, einen Wachdienst!)

Barrieren bei Beschwerden an den VwGH wie RA-Pflicht und Selbstkostenbeitrag halten Arbeitslose davon ab sich für das ihnen zustehende Recht einzusetzen! Dieser Umstand wird vom AMS ausgenützt und lässt sie bis Dato ihre systematischen Rechtswidrigkeiten angstlos praktizieren!
- In fragwürdigen Fällen an Arbeitsloseninitiativen wenden und Unterstützung einholen. Beschwerde - Verfahrenshilfe!

Es reicht! Immer mehr Arbeitslose wehren sich! Auch wurde schon Anzeige erstattet und Klagen eingebracht!
Die AMS-BetreuerInnen müssen wissen, dass sie in solchen Fällen persönlich haften! (Verurteilung heisst auch Vorstrafe)

Jeder Arbeitslose der sich das nicht mehr gefallen lässt und sich wehrt, hilft zugleich auch Anderen! So erwirken wir Änderungen! Mitmachen und uns informieren/mit uns Kontakt aufnehmen!

30.04.2007 um 10.13 Uhr - von E. B. - klasse Idee von J.J. - die Plattform noch besser bekannt zu machen!


Schönen guten Morgen,
die Idee von J.J. finde ich klasse. Darf ich mich dieser anschließen, und Ihre Seite mit meiner Homepage verlinken ???

Antwort:
Gerne!

30.04.2007 um 0.51 Uhr - von O. M. - freiberuflich...?


hy,
ich wuerde gerne erfahrungen hoeren zum thema - freiberuflich...
ich habe mein dienstverhaeltniss wegen der auftragslage einvernaehmlich aufgeloest, da ich sonst gekuendigt worden waere und so doch noch die moeglichkeit besteht in dem job weiterzumachen...
darf ich mich nun arbeitslos melden und als freiberufler taetig sein od ist dies nicht moeglich??
geringfuegig duerfte ich ja weiter taetig sein ( ausser im ersten monat bei der gleichen firma) ich wuerde aber schon an 2 tagen an denen ich arbeite mehr verdienen als bei der geringfuegigkeitsgrenze erlaubt ist...
hat wer einen rat oder tipp fuer mich...
Ps.: werde mittwoch den 2.4 aufs ams gehen und mal arbeitslos melden und den freiberuf nicht angeben - ausser es findet sich ein tipp...
natuerlich werde ich auch meine erfahrungen zu dieser situation hier weiter posten..
NUR WEITER SO HIER :)

Antwort:
Achtung! Geben sie acht auf die Geringfügigkeitsgrenze!
Aus dem Strafgesetzbuch - Betrug

29.04.2007 um 19.50 Uhr - von C. - Betreuungsplan


Sehr geehrter Herr Moser,
danke für Ihre wirklich sinnvolle Tätigkeit.

Ich bitte Sie gleich um zwei Antworten:
1. Muss nach Ablauf eines Betreuungsplanes ein neuer erstellt werden?
2. Im Betreuungsplan sind mir zwei Sätze aufgefallen:
Was Sie von uns erwarten können...Wir prüfen und veranlassen ggf. die Teilnahme an einer Maßnahme"
und
Sie nehmen an den vereinbarten Kursen teil.
Meiner Meinung nach heisst es aber, wenn ich diese Formulierungen unterzeichne, muss ich dann jede mir zugewiesene Maßnahme, soll es ein sinnloser Coaching Kurs oder Arbeit in einem SÖB Betrieb, akzeptieren. Oder täusche ich mich?
Ich bitte Sie um Rat, wie man vorgehen soll, wenn man einen solchen Betreuungsplan bekommt.
Liebe Grüße

Antwort:
Betreuungsplan: § 38c AMSG
Die regionale Geschäftsstelle hat für jede Person einen Betreuungsplan zu erstellen, der ausgehend vom zu erwartenden Betreuungsbedarf insb. die Art und Weise der Betreuung und die in Aussicht genommenen Maßnahmen sowie eine Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise enthält.
Insb. ist auf die gem. § 9 Abs. 1 bis 3 AIVG massgeblichen Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung und bei Maßnahmen ist von den Kenntnissen und Fertigkeiten auszugehen diese nach Möglichkeit zu erhalten oder bei Bedarf zu erweitern. Bei Änderungen ist der Betreuungsplan anzupassen.
Die regionale Gst. hat ... Einvernehmen mit der arbeitslosen Person anzustreben.
Auf bestimmten Betreuungplan oder Maßnahmen, die im Betreuungsplan in Aussicht genommen sind, besteht kein Rechtsanspruch.
- Univ. Prof. Dr. Walter J. Pfeil -

Sie können ihn aktualisieren oder eine Korrektur vornehmen lassen.
Wenn sie nicht einverstanden sind, so unterschreiben sie nicht!

Anmerkung:
...... kein Rechtsanspruch. So entsteht natürlich nicht zu Unrecht die Meinung - es handelt sich um eine Alibiaktion!

3.05.2007 um 19.43 Uhr von C.
Sehr geehrter Herr Moser,
danke für Ihre Antwort
Es ist mir aber noch nicht ganz klar, wenn ich einen Betr.Pl. unterschreibe, in dem es drinnen steht, dass das AMS geeignete Maßnahme für mich prüft, ob ich dann einen Coaching oder SÖB annehmen?
Danke

Antwort:
Coaching oder SÖB/Transitarbeitsplatz sind laut VwGH nicht sanktionierbar!freiwillige Teilnahme!

29.04.2007 um 18.33 Uhr - J.J. - Plattform noch besser bekannt machen!


Hello
Zuerst nochmals vielen Danke für Ihren Einsatz, und für die Beantwortung meiner Frage..

Ich möchte nur folgende Idee noch einbringen, wenn es Sie nicht stört..

Um Ihre Plattform noch besser bekannt zu machen, würde ich gerne meinen Mailclient so konfigurieren, dass man Ihre Internetadresse in meiner Signatur lesen kann (natürlich nur mit Ihrer Zustimmung)..somit würde sich Ihre Plattform sicher wie ein Lauffeuer verbreiten (wenn dies mehrere Betroffene machen würden)
und wer weis, ev. bekommen auch mal "die richtigen" Leute diese kontaktadresse zugesandt, und es wird endlich wieder umgedacht mfg J.J.

Antwort:
Ja klar haben sie meine Zustimmung. Gute Idee! Danke!

29.04.2007 um 17.17 Uhr - He. K. - Kurse damit sich die Ärmsten der Gesellschaft selbst zerstören?


Schönen sonntag nachmittag

ich lese mir gerne diese Seite durch, sehr interessant.
Auch ich war auf mehreren Kursen und bei einigen Beratern

Aus meiner Sicht heraus glaube ich, dass Problem ist dass aus vielen
einfach nichts geworden ist, meine damit die kursleiter eineige Berater
manchmal auch Kursteilnehmer.

Dann wenigstens noch ein paar arme Arbeitslose kapputt machen wenn sie nicht
blindlings gehorchen.
Ist aus mir nichts geworden so sehe ich dass als mein privates Problem andere
sollen nicht darunter leiden , wo sind wir denn.....
Sich mit Arbeitslosen zu messen wo ja von vornherein klar ist dass sie verlieren ist
meiner meinung nach schlichtweg feig, man könnt ja genauso gut
auf kleine schwache kinder losgehen , um sich zu messen.

Ja ja wär da nur ein einziger Kurs dabei gewesen der was gebracht hätt, wär ich vermutl.
nicht mehr auf Jobsuch, die Kurse sind aber rein nur demotivierend und regen eher
zum stagnieren an .
In letzter Zeit drängt sich mir der Gedanke auf ob die Kurse gemacht wurden damit
sich die ärmsten der Gesellschaft selbst zerstören sollen !\"§\"§%§&?

Ich für meine Person hüte mich jedenfalls davor in Kursen Speisen anzunehmen
kaffe aus dem Automaten zu konsumieren oder privat Kontakte zu knüpfen.
Dabei kann man ja nur verlieren, jedenfalls tut man dass nicht bekommt man den Zorn
der Organisation (kurs) zu spüren , scheinbar können die nicht damit leben wenn
man sein eigener Herr ist.

Ich lauf ja auch nicht irgendwelchen anderen nach um zu beweisen wer stärker ist
weil aus mir nichts geworden ist oder weil ich gerne andere beherrschen möchte.....

29.04.2007 um 12.02 Uhr - Hans - Zusammenhalten!


Super Seite!
Gottseidank gibt es noch Nächstenliebe. Wer zusammenhält ist stark!

29.04.2007 um 2.17 Uhr - anonymisiert, - SÖB - Volkshilfe!
Per Unterschrift zur Verschwiegenheit verpflichtet! auch über Ende der Massnahme hinaus! Das spricht Bände!


Guten Abend,
vorerst alle Achtung über Ihr forum,wiklich super
bitte meine daten nicht veröffentlichen wegen ev.nachteilen.
Kann mir jemand sagen wie folgende Zuweisung des AMS zu behandeln ist, bzw. gibt es schon erfahrungen mit dem geförderten Projekt VHB Sansped - Trainingsprojekt das mir dass AMS am Postweg anbietet? Ich konnte im Forum nichts darüber finden. Es handelt sich um einen Sozialökonomischen Betrieb von Volkshilfe Wien, wobei dieser Ableger angeblich erst seit 2006 existiert.(Internet, Volkshilfe)
Die Maßnahme gliedert sich in ein max. 12 wöchiges Arbeitstraining, in dem die folgenden Arbeitsabläufe durchlaufen werden: KraftfahrerIn, Lagerarbeiter, Matratzenreinigung, Objektreinigung, Wekstattmitarbeiter, Callcenteragent, Kundenberatung.
Nach dem Arbeitstraining ergehen ein Bericht und eine Empfehlung an das AMS. Eine Übernahme in den sozialökonomischen Betrieb auf max. 9 Monate bzw. in eine Qualifizierungsmaßnahme von max 5 Monate ist möglich.
Veranstaltungsort: 1220 Wien ......
Sollten Sie ohne Rücksprach mit Ihrer BeraterIn dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann ihr Leistungsbezug eingestellt werden.
Dies ist der Text des Schreibens, in dem Anfangs das Projekt angeboten wird, weiter eine Maßnahme ist, am Ende Aufforderung zur Teilnahme ist. Schon daraus ist ersichtlich mit welchen psychischen Methoden eine Einschüchterung erfolgen soll. Offensichtlich sollen die Feststellungen der Qualifikationsmängel der Menschen vom AMS ausgelagert werden und durch entsprechende??? Rückmeldungen der Instution dann eingeleitet werden.
Nun ich bin schon längere Zeit in NH, * Jahre, mit Behinderung *% . Ich war zum vorgeschriebenen Termin bei dem Betrieb zum Erstgespräch, wo mir sämtliche datenauskünfte abverlangt wurden, sowie Kontoinformationen wegen Kursgeld?, wenn doch das AMS weiterbezahlt. Weiters sämtliche derzeitige Krankheiten abgefragt inkl. Medikamenteneinnahme, mit der Begründung, falls im Betrieb etwas passiert müsse man die Unterlagen für Rettungsdienste bereithalten. Auch mit Unterschrift zu bestätigen war eine doppelseite, genannt Betriebsregeln, wo als erster Punkt Verschwiegenheitspflicht angeführt ist:
Sie sind zur Geheimhaltung Ihnen zur Kenntnis gelangter Geschäfts-, Betriebs- und Datenschutzgeheimnisse gegenüber jedermann - auch über das Ende der Maßnahme hinaus - verpflichtet. In der Folge wurde jedem Teilnehmer ein Wochenplan ausgehändigt, worauf ersichtlich ist, wo er in den nächsten Wochen eingeteilt ist.
Allerdings wurden für mich nur drei Bereiche eingeteilt, je 2 Wochen, dafür in einem der gar nicht Angeboten wird. Anwesenheitszeit im (lt.Sansped) 8-14 Uhr. Mein Eintritt ist am *.07. Ist dies nun ein Kurs oder was??? nach welchen Kriterien kann ich mich richten. Danke im voraus für Ihre Bemühungen, mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Zwangs - Deppenkurse und anschliessende "freiwillige" Massnahmen

Unsere Widerstandsarbeit trägt Früchte:
Per Unterschrift zur Geheimhaltung, auch über das Ende der Maßnahme hinaus, verpflichtet.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Aufklärung über Zwangskurse die die Menschen unterdrücken, entwürdigen, psychisch krank machen und zur Statistikbeschönigung, Zwangsbesetzung der Billiglohnstellen und der eigenen Bereicherung dienen, mit allen Mitteln verhindert werden sollen!
Immer mehr wird klar, dass diese Einrichtungen neoliberale menschenverachtende Werkzeuge sind!

An die Betroffenen!
Es ist wichtig die (verständliche) Angst abzulegen und gegen diese Schweinereien, die sogar als "sozial" bezeichnet werden, aufzutreten!

Nicht unterschreiben!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!
AMSand trifft sich jeden Dienstag ab 18:00 Uhr im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8, Wien-1070

Hier handelt es sich um sensible Daten, die fallen unter Datenschutz!
Wenn sie unter Androhung der Bezugssperre zur Unterschrift gezwungen werden, wird der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Anzeige - Klage ist möglich!

Ebenso wenn sie unter Androhung des §10 zu einem Transitarbeitsplatz gezwungen werden!

28.04.2007 um 20.43 Uhr - von Eli. -


Hallo!
Ich bin 37 Jahre und 50% invalied. Ich stehe kurz vor meiner kündigung durchs gericht. Was erwartet mich beim AMS?
Gibt es da was für mich ? Lg

Antwort:
Falls es in ihrem Beruf schwierig ist etwas zu finden, haben sie bei 50% verminderte Leistungsfähigkeit gute Chancen auf eine Umschulung/Ausbildung.

28.04.2007 um 12.55 Uhr - von St. - Suizid, is halt ne harte Sache wenn man plötzlich vor dem Sensenmann steht!


S.g. Soned Team
Hab eine Frage.
Wenn mit dem AMS so viel zoff war dass man sich die Wohnung nicht mehr leisten kann was ist dann eigentlich ?
Ich meine wenn man sich gar nicht mehr streiten kann Kurs hin Kurs her
wenn der Streit durch Mietzahlungsunfähigkeit quasi beendigt ist.
Hat man dann wenigstens seine Ruhe was das AMS betrifft oder geht dass dann
so weiter, auf der Strasse wär man ja am besten ANGREIFBAR bzw. rekrutierbar.
Was tut man denn dann wenn man kein Geld mehr hat wegen zu viel Kursweigerung; verfolgen die einen dann noch weiter weil man irgendwann Staatsgelder bezogen hat ?
Hab schon viel über suizid gehört aber is halt ne harte Sache wenn man plötzlich
vor dem Sensenmann steht, das kann nicht jeder
Weiters ,
wie gut können Kurse sein zu denen man gezwungen wird ??

Antwort:
Das AMS war erfolgreich, wenn sie nicht mehr in der Statistik aufscheinen und noch mehr wenn sie kein Geld mehr bekommen! Dann kann der zuständige Politiker / Ministerium im TV protzen!
Wenn keine Anzeige wegen Betrug vorliegt, Arbeitslosengeldbezug durch Falschangaben, dann haben sie "Ruhe"!
Suizid!
Kann ich mir gut vorstellen, dass dieser Schritt einer der schwierigsten ist! Bevor man dies in Erwägung zieht, ist es ev. angebracht von der Situation auszugehen, dass es nichts mehr zu verlieren gibt und es deshalb besser ist Widerstand zu leisten!
Vielleicht gibt es in der Umgebung einen Verein, Initiative, Partei die sich gegen diese zum Teil menschenverachtende Politik wendet und der man sich anschliessen kann!
Das ist erst/eher möglich, wenn sie den persönlichen Kampf, betreffend der schlimmen Situation in der sie stecken, hinter sich gelassen haben.
(Als Vorschlag gedacht!)
Besuchen sie unbedingt Hilfsorganisationen. Caritas für materielle Hilfe! Beratungsorganisationen für mentale Hilfe - Obdachlosenorganisationen - Schlafstellen, dort gibt es umfangreichere spezifische Informationen! Auch Sozialamt - Bei Weigerung der Hilfe lassen sie sich einen Bescheid ausstellen, gegen den ist dann eine Berufung möglich!
Wenns irgendwie geht, soll man den Leuten, die für diese erniedrigenden Lebensumstände verantwortlich sind, nicht den gefallen machen und Suizid begehen!
Wenn`s sein muss, auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen! (Arzt)

Leider/Klar verlieren Kurse, die für die Statistikbeschönigung und Zwangsbesetzung der Billiglohnstellen missbraucht werden, ihre Qualität. Diese Ausrichtung braucht keine qualifizierten teuren Trainer / Lehrer, weil Ausbildung, psychologische Hilfe keine Priorität besitzt und für diese Zwecke Billigstpersonal vernünftiger ist und man zugleich behauptet kann, dass es sich um verantwortungsvolle Sparmassnahmen handelt! Wenn dadurch das Selbstwertgefühl, die psychische Gesundheit der Menschen zerstört wird so ist das nicht weiter beunruhigend, denn wirtschaftliche Argumente sind wichtiger als die Unterstützung der "arbeitslosen" Personen und ihre Gesundheit!
(Durch Werkverträge sind die Trainer ohne Schutz, auch der Willkür, ausgeliefert. Nur so konnte vor Jahren die Entlohnung auf einen Schlag um ca. 40 - 50 % reduziert werden!
Hier geht es nicht um Qualität sondern um Druck und Abhängigkeit!
Eigentlich müssten sie mit uns auf die Barrikaden!)

Ich wünsche ihnen alles Gute!

28.04.2007 um 12.53 Uhr - von Pa.B. - zum Thema SÖB ins Fernsehen!


Ich weiß aus VERLÄSSIGSTER Quelle wie es sich beim SÖB Verein Die W. abspielt.

Die Chefleute, all seine bevorzugten angestellten Freunderl, und Veranstalter vom sozialen Verein SÖB Die W. dürfen sich an SICH SELBER **** Euro Brutto 14xGehalt auszahlen. Völlig sanktionsfrei. UND sie dürfen sich vom AMS für alle SACHAUFWÄNDE sponsern lassen. Also Klopapier, Bürobedarf, PC, Monitore, Arbeitsmaterial für die Sklaven, alles kommt gratis vom AMS.

Zusätzliche Gewinne durch die Arbeitskraft bekommt nur der SÖB-Chef. Beispielsweise: Die Arbeitskraft muß Fernsehgeräte reparieren, den Rechnungsbetrag-Erlös bekommt aber zu 100% der SÖB-Chef!! Und aus einem Verein kann man ja bekanntlich steuerschondend Geld für Privatzwecke entnehmen. (Siehe korrupten Tierschutzverein Wien) Aber ein dort angestellte (zwangsarbeitende) Transitarbeitskraft bekommt halt nur den Sozialhilfe-Regelsatz von 710 Euro Brutto 14x weil sie ans Arbeiten GEWÖHNT werden soll !! (Steht genau so im Kursprospekt!)

Vorrausgesetzt, sie wird nicht verdächtig den Kurs zu vereiteln !! Ausserdem wenn sie frech und übermütig zum Trainer werden, dann muß man der Transitarbeitskraft sämtliche Sozialleistungen und Krankenversicherungen auf 6-8 Wochen sperren. Da sie ja vereiteln will. Miete, essen, Ärtzbesuche, Krankenhausbesuche, alles sperren! Wenn die Chefleute vom SÖB Verein zu faul sind zu arbeiten, dann werden sie nicht gesperrt. Ist das nicht korrekt und sozial von unserem SOZIALMinister??? Ich nenne das: das Mauthausen-Projekt. Das ist die reinste Sklaverei. Im KZ-Mauthausen hat man die Menschen die arbeitsscheu waren von der sogenannten Todesstiege im Steinbruch hinunter gestoßen. Ohne Wohnung und Lebensmittel kann einem das bei einer Sperre auch passieren. Das gehört längst ins Fernsehen zu VERA, SCHAUPLATZ etc. Aber der ORF ist ja ein Regierungssender, und daher nicht unabhängig. Es gehört auf ATV gesendet !!!

Anmerkung:
Transitarbeitnehmer zur Zeit nur freiwillig! Weigerung nicht sanktionierbar!

28.04.2007 um 9.52 Uhr - von K. Be. - Berufliches Diagnosezentrum (BDZ)


Hallo und schönen guten Tag!
Habe heute von meiner Beraterin ein Schreiben erhalten worauf hin ich aufgefordert werde in ein Berufliches Diagnosezentrum (BDZ) in der Geiselbergstrasse in Wien Terminlich vorsprechen soll. (11.5.)
Da meiner Betreuerin etwas komisch vorkommt, weil ich \"schon wieder\" sooo lange krank war. (letzter Kstd. Sept. 06) Sanktioniert mit § 8 und § 49. Weiters wurde ich aufgefordert eine Niederschrift zu unterzeichnen wo ich mich einverstanden erkläre mit dieser \"Maßnahme\". Diese habe ich verweigert! Meine Beraterin rief dann sogleich eine Kollegin als Zeugin zu fungieren, da Ihre Kundin (also ich) die Unterschrift verweigere.
Als sie mir die Niederschrift vorlegte und ich verweigerte, meinte sie \" Das tut eh nix zur Sache\".
Habe auch noch 3 Stellenangebote von Ihr mitbekommen wo einer davon Halbtags ist (bin alleinstehend) einer über Manpower und einer über personalfinder zu bewerben ist.
Meine Fragen Nun wären bitte: wie verhalte ich mich gegenüber BDZ und diesen Stellenangeboten (die für mich gar nicht passend sind). Für eine baldige Hilfe im voraus dankend lg k.

Antwort:
Gehts um ein psychologisches Gutachten? dann können sie verweigern.

Die Beraterin muss genaue Gründe angeben warum eine Untersuchung und ihnen
Gelegenheit zur Stellungnahme geben!
Vorher zu einem Allgemeinmediziner und nur der darf sie zu einem Facharzt (z.Bsp. Psychologie) überweisen.
(§8 - Wenn sein muss, bestehen sie auf einen Termin beim Amtsarzt.)

Bei Stellen die von AMS kommen müssen sie vorstellen gehen.
Wenn Vermittlungen von Dritte kommen (Verleihfirmen ) darf es bei einer
Verweigerung ihrerseits keine Sanktionen geben.
(mit rechtswidriger Sperre müssen sie aber rechnen.)
Unterschriftverweigerung tut nichts zur Sache und ist eher gut so.
Es entscheidet der Regionalbeirat und dann gehen sie, wenn der
Bescheid kommt, sofort in Berufung.
Wobei ich glaube, dass, wenn sie dann diese Kopie vorlegen, die Sperre
aufgehoben wird! (ohne Gewähr)

Leihfirmen: Auslagerung von AMS-Hoheit ist nicht zulässig.

besuchen sie AMSand!

27.04.2007 um 23.09 Uhr - von Lucy aus Wien - AMS ,diese SÖB Firmen und Leihfirmen und Coachings ins Fernsehen zu bringen so alla Schauplatz!


Ich persönlich fände es Interessant das AMS ,diese SÖB Firmen und Leihfirmen und Coachings ins Fernsehen zu bringen so alla Schauplatz!!!!!!!!!!! Und natürlich diese Damen und Herren auch zu befragen was das ganze wirklich bringt.Ich empfinde es als moderne Sklaverei.

Anmerkung:
Ich hoffe das passiert demnächst. Es ist unfassbar, dass eine Behörde systematische Rechtswidrigkeit praktiziert, wodurch "Sozialvereine" Geschäfte machen und sich an der Not der Menschen bereichern.
Einige Journalisten wollen sich wahrscheinlich nicht die Finger verbrennen und Andere können das vermutlich kaum glauben!
Unsere Widerstandsarbeit wird früher oder später dazu führen das es einen flächendeckenden TV Bericht gibt.
Dem AMS und den "Sozialvereinen" ist zu raten vor solch einer Sendung diese Machenschaften einzustellen!
Eine Institution/Behörde die über politischen Willen den Rechtsstaat untergräbt!
UNFASSBAR!

Ich hoffe, dass es zu dieser Sendung kommt, bevor die "soziale" SPÖ und die "christlich-soziale" ÖVP kurzerhand die Gesetze ändern und diese Rechtswidrigkeit legalisiert, und die Unterdrückung der Menschen legalisiert!

27.04.2007 um 19.12 Uhr - von R.V. - mittlerweile schon 18-22 oder mehr Deppenkurse / Zwangsmaßnahmen


Sehr geehrter Herr Moser!

Bin 45 jahre alt und schon \"einige jahre\" notstandshilfebezieher - hätte lieber einen job. z.Z bin ich in der invaliditätspensionsbevorschußung (auf anraten des amsbetreuers - na eh klar - raus aus der arbeitslosenstatistik) habe mich darauf eingelassen denn : 1. keine finanzielle einbuße 2. man hat ca 1 - 1 1/2 jahre ruhe von ams kursen.-maßnahmen von denen ich mittlerweile schon 18-22 oder mehr (hab irgendwann zu zählen aufgehört) gemacht habe.
Bevor ich 2006 bei der pva den antrag stellte, hatte ich noch einen termin bei meiner ams betreuerin (spezialbetreuerin für langzeitarbeitslose - was immer das auch bedeuten soll... ) die da meinte entweder pva oder wieder einen kurs - \"denn irgendwo müßen wir ja mal anfangen \" <--- originalzitat hrhr, dachte ich höre schlecht lol, also dann schon lieber invaliditätsbevorschußung (obwohl das sowieso 100% nie durchgehen wird, aber egal)

Seit 3 monaten verfolge ich hier täglich diese forum, man muß (soll) ja am \"laufenden bleiben\" und möchte dazu ein paar kommentare abgeben.....

Ich persöhnlich empfinde es als eine ZUMUTUNG und eine Frechheit, wie man hier im land von einigen ams betreuern als arbeitsloser behandelt wird...
Bei ärzten sagt man \"götter in weis\", entscheiden über leben und tot. wie bitte schön soll man dann so einen ams\'ler nennen, der mitlerweile von ganz oben so viel macht bekommen hat, um über z.b. das finanzielle sein oder nicht sein des arbeitlosen entscheiden (§10) darf - \"sperrgott\" - oder heute hab ich einen termin beim \"10ner\" lol ..... Bei denen man schon vor einem ams termin zittern muß, hoffentlich hatte der/die eine gute nacht und ist gut drauf, sonnst kanns passieren das mich der/die gleich mal beim reinkommen anpöbelt, und ich schön brav kuschen muß um nicht meine paar armseligen euros zu riskieren.
Da wird gesperrt auf teufel komm raus, wahllos und hemmungslos egal welches einzelschicksal dahinter steht, und wenns geht bitte setzten wir uns auch noch über vwgh urteile hinweg, denn wenn der einzelne sich das bieten läßt na bravo, wieder so ein depp der sich nicht auskennt und 6 wochen aus der statistik fällt, vielleicht bekommen wir ja auch noch einen bonus dafür.....und haben unsere monatliche auflage an sperren erfüllt
Was ? du beschwerst dich? na dann komm gleich mit zu meinem vorgesetzten, da würgen wir dir zu 2 oder zu 3 eine rein, denn das darf doch nicht sein, tztz beschweren auch noch, ewas denkt sich denn der....
Aber leute \"das gibt es doch bei uns gar nicht\" - die statistik sagt doch was anderes.....hunderttausende zufriedene ams kunden, da machen doch die paar tausend fehlgriffe nichts aus...na eh klar....denn, wer will sich schon auf eine 6 wöchige sperre einlassen, die er dann (wahrscheinlich) sowieso gewinnt und seine kohle ein paar monate später erst hat. jeder braucht sein geld doch gleich und nicht in paar monaten, sonnst würde die sache ganz anders aussehen....
Und was heißt denn hier statistik???....jeder wir bombadiert mit dem wort statistik. so ein schmarren, wer erstellt so einen schwachsinn oder sind das aus der luft gegriffene annahmen ? wo man hinhört die statistik sagt dieses oder jenes -tztz- beweise auf den tisch, oder befragt man da nur ein paar wenige glückliche arbeitslose und das gillt dann für alle ? statistisch gesehen lol
In diesem forum schon sehr oft gelesen ---- man bekommt einen kurs oder eines vom AMS geförderten sozialökonomischen Betriebs ein Arbeitsverhältnis angeboten unter androhung des §10 (sperre)
Was ich nicht begreife ist folgendes:
Obwohl es da ein vwgh urteil gibt, und mir bei weigerung nichts passieren kann, sich die ams\'ler mit einem bein schon vor dem richter befindet, Amtsmissbrauch und der schweren vorsätzlichen Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar, warum werden solche SCHROTT \"kurse\" und \"arbeitsverhältnisse\" trotzdem an den arbeitslosen vermittelt ??
Der ams\'ler muß das doch wissen was er da vermittelt und das er sich strafbar macht, das sollte doch in eigeninteresse sein. Aber offentsichlich ist das nicht so, darum werde ich persöhnlich mich gar nicht darauf einlassen, meine betreuerin auf ein vwgh urteil hinzuweisen (sie muß das wissen) und sie SOFORT anzeigen. schneller als man denk bekommst eine sperre,schneller als sie/er denk ist sie/er angezeigt
Auffrischungskurse in psychologie, menschenfürung und strafrecht wären für viele ams mitarbeiter dringend notwendig -- statistisch gesehen --- *gg*
Kurse :
Von diesen pseudo - coaching - clearing.- und wie diese deppenkurse (\"kurs\"<--- allein schon das wort, für solche bis zu 5 wöchigen, mir, und jeden anderen, zeitstehlende, auf arbeitslosenstatistik verschönende aufgezwungene zwangsmaßnahme)noch alle heißen mögen, hab ich sowieso genug bis oben hin
Wie die schwammerl im wald sind vor jahren schon solche geförderten brutstätten für geistige umnachtung zum verstecken arbeitsloser aus dem boden geschossen die sich am leid der jobsuchenden schamlos bereichern. Wo zum teil schwachsinnige, selbsternannte und herangezüchtete sogenannte coachings den ganzen tag herumlaufen und mit §10 sperre drohen, wenn du am morgen nicht beim gemeinsamen mitturnen oder beim scherenschnitt ect. mitmachen möchtest .Hab da mal die zahl ca. 2000 euro pro arbeitslosen gehört, kann etwas mehr oder weniger sein,kann man sich vorstellen wie sich die dann um uns reißen *gg*(ich weis nicht wie hoch der tatsächliche betrag ist)
Und bringen in wahrheit nichts, da wird schon am ersten kurstag gesagt,wir können ihnen einiges bieten nur keine arbeit---ohh sorry --- statistisch gesehen haben alle diese einrichtungen eine überaus positive bilanz, beinahe alle die in den kursen waren haben einen job---na ist das nicht wunderbar,super cool ich will wieder einen kurs!!!

27.04.2007 um 14.13 Uhr - von H. S. - Kürzung der Notstandshilfe?


Haätte eine Frage zur Nostandshilfe. habe einen bescheid bekommen dass mir die Nostandshilfe (nach 6 Monaten Bezug!!) per August auf EUR 750,-- gekürzt wird. Ist das überhaupt rechtens? Meine Frau ist ebenfalls arbeitslos und mit gesamt ~ ? 1.000,-- können wir nicht überleben!

Antwort:
Verlangen sie einen Bemessungsbescheid. Muster!
(Antrag eingeschrieben aufgeben oder abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen!)

27.04.2007 um 14.04 Uhr - von M. aus W. - SoNed-Info zum Feststellungsbescheid führte zur Korrektur!


hallo christian!
was fand ich tatsächlich heute in meinem postkasten:
Service für Arbeitskräfte,
Ihr Antrag auf Feststellungsbescheid

Sehr geehrte Frau M.
Im Zuge der Prüfung Ihres Aktes bemerkten wir, dass bei der Anweisung ab
*.2006 ihre Kinder irrtümlich leider nicht berücksichtigt wurden. Ihr
Leistungsbezug wurde daher sofort korrigiert. Sie erhalten nun eine
neuerliche Mitteilung über Ihren Leistungsanspruch und eine Nachzahlung der
Familienzuschläge.
Durch die Korrektur Ihres Leistungsbezuges nehmen wir an, dass es nun nicht
mehr unbedingt nötig ist, einen Feststellungsbescheid zu erlassen. Sollten
Sie doch noch einen F. wünschen so bitten wir um eine kurze Information
darüber.
Mit freundlichen Grüssen...

Also: so ein Feststellungsbescheid zahlt sich offenbar aus, sollte jeder
machen!!!
werde natürlich trotzdem einen F. nochmal beantragen, eventuell in
freundlicher Form...

26.04.2007 um 23.46 Uhr - von Po.- M.- Schadensersatz wegen krankmachenden Coachingkurs!


Hallo,
ich bitte Euch um Auskunft.
Wenn man in einem AMS Kurs (coaching) so fertiggemacht wird, dass man dadurch krank wird (mehrere Wochen Krankenstand), kann man Schadenersatzansprüche geltend machen (Verjährungsfrist?)?
Danke.

Antwort:
Wenn sie beweisen können, dass der Kurs die Ursache war! Dann ja!
Am besten, wärend der Massnahme zum Facharzt die Schäden bestätigen lassen und eine Klage einbringen!
Hier ist ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt erforderlich! Verjährungsfrist! Vorgehensweise! etc.! Und natürlich den richtigen Rechtsanwalt! Einer mit Courage, der sich für Minderheitenrechte, Menschenrechte einsetzt! Zu empfehlen Dr. Pochieser !
Es gibt auch Auskunftstage im Gericht. Auch Erstgespräche bei Rechtsanwälten sind häufig kostenlos!
Ich will sie in ihrem Vorhaben bestärken. Das muss wirklich öfters passieren, in letzter Zeit wurden auch schon Klagen eingebracht. Der "rechtswidrigen" Menschenzerstörung muss ein Ende gesetzt werden. Mit diesem Schritt helfen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Anderen!

26.04.2007 um 14.28 Uhr - von Chr.. - FAB - Proba Werbeassistenz - freiwillig!


Sehr geehrtes SoNed-Team,

habe heute ein Schreiben vom AMS mit folgendem Wortlaut bekommen:
Sehr geehrter Herr xx,
wir können Ihnen im Rahmen eines vom AMS geförderten sozialökonomischen Betriebs ein Arbeitsverhältnis anbieten:
Proba Werbeassistenz - Bürokraft
Tätigkeitsbereich: Büro/Verwaltung/EDV
Termin 3.5.2007 9Uhr
Projektträger fab Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung
Ort 4020 Linz
Wir ersuchen Sie, sich umgehend für das ausgeschriebene Arbeitsverhältnis zu bewerben. Sollten Sie ohne Rücksprache mit Ihrer Beraterin /Ihrem Berater des AMS dieser Aufforderung zur Bewerbung nicht nachkommen, kann Ihr Leistungsbezug eingestellt werden.
IM ANHANG BEFINDET SICH FOLGENDE INFO ÜBER DIE MASSNAHME:
Proba Werbeassistenz - Bürohilfskraft
Inhalt
Befristete Beschäftigung als TransitmitarbeiterIn im Werbemittel- produktions- sowie Bürobereich;
Allgemeine Hilfsarbeiten wie Folieren, Kopieren, Kuvertieren, Versenden, Telefondienst, allg. Schriftverkehr, Archivierung, etc.
Voraussetzungen:
Genaues Arbeiten, handwerkl. Geschick, Interesse an Arbeiten mit Kunden, Verlässlichkeit, EDV-Grundkenntnisse
Angeboten wird:
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung, sozialpädagogische Unterstützung und Bewerbungstraining
Entlohnung: BAGS-KV (mind. 1068,--)
ZIEL:
(Wieder-)erlangung jener arbeitsmarktbezogenen Fähigkeiten, die Einstiegsvoraussetzungen für den Regelarbeitsmarkt sind.

Nun hätte ich dazu einige Fragen:
a) wie lange muss man dort beschäftigt sein dass sie die Arbeitslose/NH neu (nach den 1068? berechnet?
(würde dann später durch die Neuberechnung weniger bekommen)
b) wie verhält man sich richtig um einer event. Bezugssperre zu entgehen wenn man diese Maßnahme ablehnt. (am ersten tag dort hingehen oder vorher mit dem Berater/In Kontakt aufnehmen???)
c) gibt es da eventuell Probezeit in der man das Dienstverhältnis problemlos lösen kann?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen Chr.

Antwort:
a) Um nach einem Notstandshilfe-Bezug wieder Arbeitslosengeld beziehen zu
können, müssen Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung insgesamt 28
Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Diese Massnahmen reduziert nach Neuberechnungen ein höheres Arbeitslosengeld/Notstand
b) Transitarbeitsplatz zur Zeit nur freiwillig
An dem Tag an dem Die Massnahme angeht, gehen sie zur BetreuerIn und Verweigern die Teilnahme! Bei Weigerung braucht sie der Kurs gar nicht zu interessieren!
c) Hier müsste es eine Probezeit auch geben, ist im Vertrag angegeben, eine
Trennung in der Probezeit führt in OÖ zu keiner Sperre!
(ohne Gewähr)

Legen sie der BeraterIn die Kopien des angegebenen Links vor, Wenn der/die BeraterIn weiterhin unter §10 auf eine, vom VwGH als nicht sanktionierbar eingestufte, Massnahme besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

26.04.2007 um 13.07 Uhr - von Da. Ad. - zusätzlich Geld für Kurs?


Ist es nicht schön, daß man bei Kurs- und Maßnahmenbesuchen zusätzlich Geld vom AMS bekommt? - Ich freue mich zur Zeit über weitere ? 1,02 täglich! Fürwahr! - Besser als gar nichts! Dass ich aber für Hin- und Rückfahrt zu den Kurs/Maßnahmestätten ? 3,00 an Fahrscheinen berappen muß (Wien) scheint sich beim AMS noch nicht herumgesprochen zu haben... Kurzum: Ich darf mir jetzt für die Dauer von fünf Wochen an Wochentagen an die ? 2,- von meiner NBH abziehen! - Dafür lerne ich aber jetzt unheimlich viel!!! Beherrsche schon Scherenschnitte, Zettel aufkleben und meinen Namen richtig schreiben... (Naja, man soll´s nicht übertreiben! Lieben Gruß an alle Mitleidenden)

25.04.2007 um 19.22 Uhr - von Kurt - Gastro 3000


Hi! Habe heute vom AMS ein Stellenangebot für ppctraining-Implacementstiftung Gastro 3000 erhalten und bin auf der Suche nach Info auf eure Seite gekommen. Super Seite, Danke für eure Bemühungen. Habe eine Anfrage von Chiara v. 23.3.07 in gleicher Angelegenheit gefunden und wollte euch fragen ob ihr schon Infos dazu habt, soll dies eine Schulung sein oder eine Arbeitsstelle ? Ich bin NH seit einigen Jahren und hab natürlich Probleme mit AMS wenn ich eine Bewerbung ablehne, möchte aber schon vorher wissen was auf mich zukommt. Bitte um Hilfe!

Antwort:
Der Kurs muss freiwillig sein.
Die Finanzierung wie angegeben verstösst gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ist rechtswidrig!
Coaching keine Massnahme

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Es ist rechtswidrig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen!
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Kopieren sie die Antwort und legen sie diese dem AMS vor!
Wenn der/die BeraterIn unter §10 auf den Kurs besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!
Falls es zu einer rechtswidrigen Sperre kommt bekommen sie in der Berufung/Beschwerde Recht. (ohne Gewähr)

Geben sie mir nach einer ev. Verweigerung Bescheid.

25.04.2007 um 14.31 Uhr - von Peter B. - Gehirnwäsche wie bei einer Sekte


Nachdem die Pensionsversicherung meinen Antrag auf Pension abwies wurde ich vom AMS in Psycho-Kurse mit falschen sozial-Psychologen geschickt. Wo man uns mit Gehirnwäsche wie bei einer Sekte komplett seelisch kaputt macht. Acht Stunden täglich falsche psycho-Spielchen. Der Gruppen-Suizid wäre ist ja das eigentliche Kursziel im Coaching-Kurs. Das ist kein Spaß, sondern Todernst und Realität. In meinem letzten Coaching-Kurs bei die B* in WIEN waren mehrere (meiner Meinung) schwerst psychiatrisch geschädigte Jugendliche, die dem freiwilligen Suizid schon sehr nahestanden. Ein junger österreichischer Bursche hatte immer einen Butterfly (=Klappmesser) mit, dass er uns im Kursraum auch immer stolz präsentierte !!! ??? Hätte er endlich auf die Psychotante von Kurstrainerin eingestochen hätte es mich nicht gewundert. Alle hätten sich gefreut. Und mit Beifall geklatscht. So geschehn bei die B*. Ein anderer Bursche hatte eine Gaspistole im Auto. Das hat er mir jedenfalls!
erzählt. Ich weiß nicht ob es stimmt, den er kam mir nicht auffällig vor. Bei unserem Kurs waren gleich 2 garschtige Psychotanten die uns GLEICHZEITIG beleidigten, beschimpften und verhöhnten! In dem Kurs war der totale Haß. Am liebsten hätten sich die Leute gegenseitig erschlagen.

Ein 20-jähriges übergewichtiges aber freundliches Mädl hat uns erzählt sie möchte gerne mit Kinder arbeiten und Kindergärtnerin werden. Sie wurde aber von der Trainerin als zu blöd und unfähig für eine Ausbildung hingestellt! Nun mußte sie Bewerbungen für Kochlehrling schreiben.

Ein anderer Bursche hatte während dem ganzen Kurs eine durchgesteckte (3 cm große) Büroklammer in der Oberlippe! Die dann so heraushängt. Wie bei einem zungenpiercing. Und die er mit der Zunge gespielt hat, damit man es sieht wie sich die Büroklammer bewegt. Eine BÜROKLAMMER!!! Bitte! So krank!

Ich will da nie wieder hin. Was soll ich tun?

Antwort:
Die Kursteilnahme ist freiwillig!
Coaching keine Massnahme
Aufklärung über Defizite
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Legen sie der BeraterIn die Kopien der angegeben Links vor, Wenn der/die BeraterIn weiterhin unter §10 auf den Kurs besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

Wie lange dauert der Kurs?
Auch der 5 Wochenkurs darf die angegebenen Links nicht beinhalten!
Bitte um Rückmeldung nach Weigerung!
Informieren sie ihre Leidensgenossen!

Ps.: Dieser Kurs ist gefährlich! In Kursen wie beschrieben, wäre eine Unterschriftensammlung und ein gemeinsames Vorgehen der Kursteilnehmer notwendig! Teilen sie mir mit in welchen Kurs sie jetzt sind?
(Ohne Gewähr)

15.24 Uhr - von P.B. -
ich habe ein dejavu wenn ich dies lese, und hinter der abkürzung erkenne ich die-b*, 'die-b* gehört dringendst das handwerk gelegt. ich hab wegen einer wirklich unfähigen trainertusse mehrwöchigen krankenstand, psy-sozialen dienst und therapie in anspruch nehmen müssen. die sind das schlimmste am \'markt\'.

25.04.2007 um 13.22 Uhr - von Mi. Z. - Rückmeldung vom 2.04.2007 Phönix nur freiwillig!


Hallo!
Ich war krank zum Termin, Als ich mich zurückgemeldet habe, wurde ich
von meiner Betreuerin zum Leiter der Geschäftstelle geschickt. Er
erklärte, dass die Phönix Maßnahme aus zwei Teilen bestehe ein 5
Wöchiger "Kurs" und dann die Vermittlungstätigkeit. Der Kurs sei
verpflichtend der Rest nicht. Ich sagte, dass ich am zweiten Teil
nicht teilnehmen werde. Dann änderte er seine Taktik.
Ich hätte eh einen Beruf (Elektriker) und es gibt arbeit, also brauche
ich keine Kurse Ich bin Alleinerzieher von 5mj. Kindern. Mir wurden
bis dato nur Teilzeitarbeiten zugewiesen. Er änderte meine bisherige
Vereinbarung mit dem AMS und notierte, dass ab jetzt Vollzeitarbeiten
mir zugewiesen werden. So bekam ich schon einige Stellenangebote für
Vollzeit zugeschickt, aber wegen der Kinderbetreung klappt es eh
nicht.

25.04.2007 um 8.34 Uhr - von P. Sm. - Grundsicherung / Grundeinkommen


hallo! mich würde interessieren ob der \"AMSand\"-verein sich bereits stärker mit dem Verein zur Grundsicherung zusammengetan hat.

Auch wenn, wie ich es in einem Bericht auf http://www.arbeitslosensprecherin.at/ gelesen gegen die grundsicherung ist, so ist meine Frage wie es mit gemeinsamen Aktionen für und eine gleichzeitige Aktion gegen die Grundsicherung aussieht. Das gemeinsame Ziel wäre meiner Meinung eine größere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zu ziehen um wieder in das bewusstsein gerückt zu werden.

Antwort:
Wir SoNed und AMSand! (beide sind Mitglieder im Verein ArbeitslosensprecherIn) kooperieren zwar eng zusammen, aber eine genauere Auskunft bekommen sie , wenn sie diese Frage AMSand stellen.
Gegen die Grundsicherung in dem Sinne, weil wir gegen ein Almosenprinzip sind.
AMSand bemüht sich am Tag der Arbeitslosen, der in Wien von den Grünen organisiert wird, um eine gemeinsame öffentliche Aktion mit den Grundeinkommenbefürworter .
Bitte um Information über Verein Grundsicherung!
Ich empfehle ihnen/dem Verein Grundsicherung Kontakt mit dem Netzwerk Grundeinkommen aufzunehmen!

25.04.2007 um 8.01 Uhr - von Br. He. - Pensionsvorschuss


wer weiss die antworten?

die person: notstandshilfeempfänger
wenn der NH-bezug angenommen tgl. ca. 30,--? beträgt und die person erkrankt, so wird von der krankenkasse dieser betrag als krankengeld weiterbezahlt. so weit so gut. für das AMS ist man ja in dieser zeit praktisch nicht greifbar, vermittelbar und laut eigener aussage ohne jeglichen einfluss auf den kunden.
was aber ist zu tun wenn jetzt während dieses krankenstandes, bei der PVA ein pensionsantrag gestellt wird?
1. muß die pensionsantragstellung auch in diesem fall dem AMS gemeldet werden?
2. wird nun während des krankenstandes ab der pensionsantragstellung der bezug von der krankenkasse auf die höhe des pensionsvorschusses gekürzt, oder wird weiter krankengeld in der höhe von ca. 30,-- ? weiterbezahlt?

Antwort
Ich werde die Frage weiterleiten!
Ohne genau Bescheid zu wissen würde ich den Antrag ab Gesundmeldung stellen.
Das AMS müssen sie über den Pensionsantrag-vorschuss informieren!

12.31 Uhr von Peter
1) Warten sie auf die Bestätigung von der PVA und teilen sie dies sodann der Leistungsabteilung des AMS schriftlich (per Fax oder Einschreiben) mit.
20.06 Uhr von merlin
2) also der tagsatz bleibt solange gleich (also höher) bis der krankenstand unterbrochen wird.
erst dann kommt die tagsatz-begrenzung des pensionsvorschusses zum tragen,weil der versicherungsfall des krankenstandes ja vor dem pensionsantrag eingetreten ist.
somit ist der krankenstand bis zum ende der ununterbrochenen krankschreibung nach der bemessungsgrundlage zum zeitpunkt des beginns des krankenstandes zu berechnen.
steht auch so in der kk-leistungsbroschüre.

(ohne Gewähr)

24.04.2007 um 20.05 Uhr - von Peter - Sinnlos -, Deppenkurs!


Ich habe zwei bsp. was ich an dem AMS schlecht finde!!
1.es hat geheißen EDV kurs soll ich machen ich sagte darauf ja!!!das ist ja noch nicht mal das problem.
2.als ich mir das angesehen habe war ich nicht sehr erfreut darüber, 1 bekomm ich dafür nicht mal ein kursgeld 2.hat dieser kurs keinen sinn für mich!!
Als ich mit meiner Beraterin gesprochen habe hat Sie zu mir gesagt ich könne den kurs nicht mehr wechsel, weil das hab ich schon unterschrieben.und ich werde qasi dazu gezwungen den Kurs zu machen ,weil sonst verlier ich meine Notstandshilfe!!!!
3. Das beste aber daran ist es gibt einen Kurs wo ich meine Lehre fertig machen könnt, aber das kann ich ja nicht mehr machen,weil ich ja gezwungen werde den anderen Kurs zu machen!!!
was kann man da jetzt tun ???

So jetzt das 2 bsp:

Ich habe noch meinen ZIVI Dienst zu Leisten ,aber ich weiß nicht genau wann der anfängt.
Meine Breaterin sagt zu mir ich muß mich wo bewerben gehen !! Ja das ist ja kein problem,aber überall wo ich mich vorstellen geh nimmt mich keiner wegen dem ZIVI!!!das hab ich ihr auch so gesagt und sie meint dazu nur ja das ist Arbeitsverweigerung und sie muß mich abmelden !! also das is ja auch nicht normal, weil arbeiten will ich ja !!!
und dann schick ich dem S* AMS eine beschwerde mail und die sind nicht einmal im stande das sie mir zurückschreiben !!!!!
NAJA das kann ich euch halt von mir erzählen!!!
MFG Peter

Antwort:
Richtig! Lassen sie sich nicht einschüchtern! Sie müssen angeben, dass sie den Zivildienst noch machen müssen. Auf Grund dessen ist es nicht zulässig von Arbeitsverweigerung zu reden!
Vielmehr liegen sie genau richtig, die Lehre fertig zu machen!
1) Braucht das Land unbedingt Facharbeiter! Darüber gibt es zur Zeit auch eine breite Diskussion, weswegen sie gute Chancen haben die Lehre fertig zu machen (ev. per Umschulung) und
2) wärend der Ausbildung sind sie vom Zivildienst freigestellt, den sie bei Ausbildungsende umgehend ableisten würden!
Halten sie sich nicht bei ihrer inkompetenten Betreuerin auf und gehen sie sofort zum Vorgesetzten. Gleichzeitig treten sie in Kontakt mit dem AMS Ombudsmann ihres Bundeslands.

Ich brauche die Kursbeschreibung. Vielleicht kann man den Kurs auf Grund eines Inhalts ablehnen!

24.04.2007 um 18.54 Uhr - von A. - Deppenkurs!


Liebes Soned-Team,
bekomme nach einem Jahr Erwerbslosigkeit nunmehr ein 50+Training/Coaching verordnet. Habe mich zuerst sogar gefreut darüber, nach eingehenderem Studium des Maßnahmenfolders und Eurer Rechtsinfo sind bei mir nun aber sehr gemischte Gefühle aufgekommen.
Teil dieses 5wöchigen Kurses ist natürlich ein Bewerbungstraining. Nichts Ungewöhnliches eigentlich, nur ich war jahrelang als Personalleiter tätig, bin also Bewerbungsprofi schlechthin. Was mich weiters irritiert, sind die Module \"Betreutes Praktikum\", \"Vermittlung\" (frage mich wohin, das AMS hatte bis dato nahezu keine Stellenangebote für mich) und die sozial-pädagogische Betreuung (bin auf Grundlage meiner bisherigen Berufslaufbahn selbstbewusst und gut sozial integriert) und zur Krönung ein Modul in word/Internet (bin auch hier ziemlich perfekt). Das Kursprogramm kommt bei mir als subtiles Angebot meine (per se nicht vorhandenen) Defizite auszugleichen an. Sehr verärgert bin ich über die Drohung, die Leistung einzustellen, wenn ich zum Kursbeginn nicht erscheine. Die Aufforderung zur Kursteilnahme kam per Post, Gespräch wurde mit mir keines geführt. Das AMS weiss auch, dass ich mich initiativ sehr aktiv bewerbe, doch bisher leider erfolglos. Liegt aber am Arbeitsmark!
t, nicht an mir.
Ich werde an diesem Kurs teilnehmen, ich lasse mich aber keinesfalls auf ein \"betreutes Praktikum\" ein, höchstens auf ein freiwilliges. Außerdem werde ich mich nicht telefonisch bei Firmen aufdrängen, die niemanden suchen.
Was meint Ihr, geht mir das durch ohne Auslagerung (beziehe Notstandshilfe)?
Ich bitte um anonyme Behandlung meiner Anfrage.
Vielen Dank und liebe Grüsse

Antwort:
Dieser Kurs nur durch freiwillige Teilnahme!
Coaching keine Massnahme

Aufklärung über Defizite

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Für Praktikum Kollektivlohn!

Legen sie dem Berater die Kopien der angegebenen Links vor, dann hat sich der Kurs erledigt! Wenn der Berater weiterhin unter §10 auf den Kurs besteht, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen Nötigung erfüllt. Dafür ist er persönlich haftbar!

Anmerkung:
Amtsmissbrauch und Nötigung liegt bereits vor, wenn der/die BeraterIn Arbeitslose unter Androhung des §10 (Bezugssperre) in Kurse vermittelt, welche laut VwGH Erkenntnis nicht sanktionierbar/freiwillig sind.
Da nicht alle BeraterInnen von den VwGH Erkenntnissen wissen, bin ich dafür die BeraterInnen darüber mit eingeschriebenen Brief in Kenntnis zu setzen,
(oder auch mündlich und dies auf einer VwGH-Erkenntnis Kopie bestätigen lassen)
und bei wiederholter rechtswidrigen Kursvermittlung (unter §10) Anzeige wegen Amtsmissbrauch und der schweren vorsätzlichen Nötigung zu erstatten!

24.04.2007 um 16.40 Uhr - von Klara - Kurse mit Niveau?


Sehr geehrtes SoNed-Team, liebe Forumsbesucher,

zum Thema AMS geförderte Kurse, möchte ich gerne etwas schreiben. Ein Blick auf die AMS-Homepage in die Weiterbildungsdatenbank zeigt welche Kurse vom AMS finanziert werden. Die Frage stellt sich hier jedoch: Wer darf welchen Kurs besuchen?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß gewisse Kurse nur dann besucht und vom AMS finanziert werden, wenn man zuvor schon einen Dienstgeber gefunden hat, der sich bereit erklärt, einen Arbeitsuchenden nach einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme in seinem Betrieb aufzunehmen. Andernfalls stehen Kurse, die zu absolvieren noch einigermaßen vernünftig erscheinen, nur einer gewissen Klientel an Arbeitsuchenden offen. Beispielsweise wird der Besuch eines Buchhaltungs-Lehrganges nur Absolventen einer weiterführenden mittleren Schule, wie beispielsweise einer Handelsschule oder -akademie, genehmigt. Auch bei EDV-Kursen, die über das ECDL-Niveau hinausgehen, sollte man zumindest - laut meiner ehemaligen AMS-Beraterin - ein HTL besucht haben oder Akademiker sein.
Ist es hiermit also ein aussichtsloses Unterfangen, wenn man gewissen Kriterien nicht entspricht, auf eine Teilnahme einer sinnvollen vom AMS finanzierten Weiterbildungsmaßnahme zu pochen?
Mit freundlichen Gruß
Klara

Antwort:
Wie sie schon schreiben, darauf pochen. Regierungslinie sollte sein,
Qualifikation vor Deppenkurse! ...... ...... ?!

24.04.2007 um 11.58 Uhr - von Ge. St. - Der Markt wird voll von diesen Agenturen kontrolliert


Sehr geehrtes Soned Team,

es kommt öfter die Meldung , wenigstens wird so getan, als ob der Arbeteislose nicht auf Jobsuche sei.
Ich war mich sehr oft bewerben und weis nicht wo ich mich überhaupt noch bewerben soll!
Mein grösstes Problem ist dass hier scheinbar nur noch personalbereitsteller suchen.
Sehe ich auf die Internetseite J* fällt einem sehr schnell auf dass alles fast nur durch eine Personalagentur --- VOLLGEPFLASTERT --- ist, K* detto !
Die ersten beiden seiten sind durch eine einzige Agentur vollgepflastert !
Viele vermeintlich freie stellen aber wenn man einmal vorstellen war und nicht eingestellt wurde wo soll man dann noch hingehen.
Der Markt wird voll von diesen Agenturen kontrolliert !
Von wegen Arbeitsscheu, wo sollen wir uns denn überhaupt noch vorstellen gehen !

24.04.2007 um 11.48 Uhr - von Gabrielle - Bezahlung zu niedrig?


Wenn ich eine zugeschickte Stelle von mir aus absage, da die Bezahlung sehr schlecht ist (ist zwar angeblich Kollektiv), muß ich damit rechnen, dass mir meine Notstandshilfte gestrichen wird?
Oder ist es besser, einen anderen Grund zu erfinden bzw. anzugeben?

Antwort:
Wenn sie eine zumutbare Arbeitsstelle (AIVG § 9) ablehnen, wird ihnen der Notstand gesperrt!

23.04.2007 um 21.21 Uhr - von M. - Hilferuf von Br.Ro. ist wirklich erschütternd!


der Hilferuf von Br.Ro. ist wirklich erschütternd! und sowas in mitteleuropa und einer \"wohlstands-und wegwerfgesellschaft\"! pfui!

das traf aber auch noch eine anstehende offene frage meinersteits auf den punkt:
falls man/frau vom notstandshilfebezug gesperrt wird, wie lange ist man dann noch krankenversichert...(somit auch die mitversicherten kinder)...? (also auch mit einspruch... das dauert ja alles seine zeit, nehm ich mal an)
konnte leider noch nichts drüber finden!
und noch eine offene frage: wo befindet sich der ams-ombudsmann für wien?
Ganz grossen Dank!!!
p.s.: es gibt ja jede menge vom ams geförderte kurse, und vor einiger zeit noch auf der ams-seite eine umfangreiche datenbank darüber. die wurde aber wieder auf die coaching-kurse reduziert, so dass es sehr schwierig, fast unmöglich ist, sich über das angebot einen überblick verschaffen zu können. angeblich gibt es zwar auf jedem ams einen \"kurs-überblicks-beauftragten\", aber eben nichts, wo man selbständig sich informieren könnte, ohne von hinz zu kunz zu rennen, und wieder nichts adäquates rauszufinden, oder doch??? sollte man meinen in zeiten des internets, das das am-service das wieder zur verfügung stellt...

Antwort:
Trotz Bezugssperre versichert!
Ombudsstelle für KundInnen
des AMS Wien
Landesgeschäftsstelle
1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 55-57
Tel.: 87871 DW 50505

23.04.2007 um 13.19 Uhr - von Br. Ro. - Hilfe - 20.04.07


Hallo nochmal, ich wollte mich nur noch einmal melden, da sich leider immer mehr das Chaos bei uns entwickelt.
Nach einem heutigen Arztbesuch mit meinem Sohn, der nun ebenfalls seit Freitag krank ist, stellte sich heraus, dass auch ER nun ohne Krankenversicherung ist. Der Kleine hat (er ist 6 Jahre) einen schweren Harnwegsinfekt und eine akute Mandelentzündung. Die Überweisung zur OP hätten wir schon, allerdings, ohne Versicherung ist diese nichts Wert! Antibiotika bräuchte er auch, bekommt er natürlich auch nicht! Können Sie sich vorstellen, wie es ist, wenn der kleine schreit vor Schmerzen wenn er Harn lässt und sie bekommen nicht einmal die nötigen Medikamente?

Am Freitag hatten wir uns noch gefreut, dass die Firma endlich nach vielen vielen Problemen die Arbeits- und Entgeltbestätigung geschickt hat. Heute auf der Krankenkasse das Böse erwachen. Die Bestätigung sei nicht richtig ausgefüllt und es werde wohl etwas länger dauern bis dies alles geklärt sei.

Heute bekam ich vom AMS ein Schreiben, dass ich bis 02.05.2007 die Krankengeldbestätigung für meinen Mann vorlegen soll. Auf der WGKK sagte man mir, dass mich das AMS allerdings bereits mit 01.04.2007 gesperrt hat! Geschieht dies einfach profilaktisch? Ist dies rechtens? Einfach mal alle sperren vielleicht bringen sie das ja nicht, was wir brauchen?? Was geschieht weiter? Ich bin nun seit 17.04. krank, aber ohne Krankenstandsbestätigung, diese bekomme ich ja nicht! Klar könnte mir mein Arzt bestätigen dass ich krank bin, aber reicht das aus? Nein, bestimmt nicht, und es werden die Probleme weiter und weitergehen!!!

WARUM haben wir Gesetze an die sich keiner hält? Überall steht, dass diese vorweg Sperren nicht OK sind, und trotzdem sitzen wir hier, und kämpfen genau deshalb, und können NICHTS machen!
In unserem Fall hat sich nun die Volksanwaltschaft gemeldet, danke noch mal für den Tipp Christian!

Wir hoffen nur, dass sich das alles schnell klärt und vor allem,
dass es niemanden so ergeht wie uns!

Danke an Herrn Mag. Tröster von der Volksanwaltschaft, dass er sich so
schnell bei uns gemeldet hat, und sich um unseren Fall kümmert.
Die Volksanwaltschaft hat nun alle Unterlagen vorliegen und wird sich auch wieder bei mir melden, besten Dank schon einmal vorweg!

Bitte, Herr Buchinger, vielleicht finden Sie die Zeit, sich meine Geschichte anzusehen, und helfen mir, aus diesem Loch wieder hinaus!

Herr Moser, vielen Dank für Ihre Internetseite, diese hat mir sehr geholfen zumindest einen Lichtblick zu haben!

Anmerkung:
E-Mail erging auch an die Volksanwaltschaft und AMS-Chef Dr. Buchinger!

Monatliche Einstellung der Versicherungsleistung rechtswidrig.
Muster-Brief für Einspruch!

Besuchen sie auch noch AMSand um sich über rechtliche Schritte zu informieren
AMSand
Stiftgasse 8
1070 Wien
Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Pensionsrecht - Emil, Arbeitslosenrecht - Peter, Stefan und Maria, die zudem das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!
Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!
Die Arbeitsloseninitiative steht mit RA. Dr Pochieser in Verbindung!

23.04.2007 um 10.39 Uhr - von M. aus W. - was sagen, tun????


Hallo! Ihre Seite ist wirklich super!!! Vor kurzem wunderte ich mich noch, dass es niemanden gibt, der sich mit ams-willkür so intensiv beschäftigt!
EIN RIESENGROSSES DANKE DAFÜR!!!

jetzt wirds mal zeit, mich zu deklarieren (ich schrieb unter anonym - alleinerzieherin im forum ;) )
habe heute bei dem kurs angerufen, um mich gleich mal für morgen zu entschuldigen - begräbnis...
weiters war die dame am hörer auch etwas erstaunt, da die kursinhalte ja in keinsterweise meinem weiterkommen dienen (unterqualifizierte inhalte), und ich erklärte auch, dass mein betreuungsplan vorsieht: teilzeit 9-14 uhr, und ich mich somit nicht an beginnzeiten wie 8uhr am anderen Ende der Stadt (unmöglichkeit der körperlich räumlichen spaltung) halten kann.
nun gut, sie sagte zwar, dass ich nun für morgen entschuldigt sei... aber was mir nun blüht, ist meine persönliche vorsprache bei meiner betreuerin (ams d., frau w.).
ich kann ja an kaum mehr was anderes denken, als ans ams, und langsam löst das regelrechte depressionen aus. (und das für meinen niedrigen Bezug).
wobei ich sagen muss, dass ich momentan mich sehrwohl um jobs umschaue (und am liebsten geringfügig, bis zum kindergarteneintritt im september..., das kann ich dem ams natürlich nicht sagen)
wie soll ich mich nun meiner beraterin gegenüber verhalten..., von wegen abgelehnten coaching-kurs..., ist es besser auf die mitteilung der einstellung der notstandshilfe zu warten, und dann hinzugehen (war beim verordneten kurs so, und ging durch, weil ich ihr sagte, ich war der meinung, nach absprache mit der kursleiterin sei das ok gewesen), oder besser gleich hingehen,... und was dann sagen, tun???? ich hab da echt richtige panikattacken schon beim gedanken dran...
Ich hoffe mit so einer Frage nicht allzu dumm oder lästig zu sein ;(, komm ja sonst auch mit allem immer wieder zurecht, ...
vielen dank jetzt schon, M.

Antwort per E-Mail
Hallo!
die frage ist auf keinen fall zu dumm!
in diesem bereich, indem es um unterdrückung und entwürdigung geht, und man
deswegen natürlich psychische probleme bekommt, kommen (ganz klar) auch
wegen jeder art von anlässen existenzängste auf.
darum finde ich es gut und es wird ihnen nachher sehr gut tun, wenn sie sich
nicht alles gefallen lassen. auch wenn niederlagen vorprogrammiert sind. auf dem kürzeren ast muss man immer damit rechnen.
und deswegen gefällt mir der spruch von bert brecht, nachdem ich mich auch
richte, sehr gut!

" Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren"

zum problem,
wenn sie einen termin haben gehen sie hin! wenn der kurs anfängt und sie wollen
verweigern, gehen sie an diesem tag zu ihrer betreuerIn und erklären ihr warum
sie verweigern.
wenn es ein coachingkurs ist, haben sie einen guten grund für die
niederschrift.und später für die berufung
Coaching keine Massnahme
sind sie über ihre Defizite aufgeklärt worden, - muss sein damit sie in kurse vermittelt werden die diese defizite auch ausgleichen können.
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

beim gespräch mit der betreuerIn und vorgesetzten stellen sie sich psychisch so ein, dass ihnen der notstand rechtlich zusteht. versicherungsprinzip.
das diese leute (AMS) durch sie eine arbeit haben und davon gut leben und das es ihre aufgabe ist sie zu unterstützen.
auch das moralische recht ist auf ihrer seite.
die wirtschaft erzeugt arbeitslose, von denen es so viele gibt, dass nicht
für alle arbeit da ist und deswegen der konkurenzkampf um freie
arbeitsstellen so gross/ brutal ist, dass einkommen und rechte reduziert werden.
das ist im interesse der wirtschaft und führt zu profit / couragelosigkeit = kritiklosigkeit, jede andere äusserung ist heuchelei.
und das ams ist leider zum handlanger dieser interessen verkommen, die die
richtlinien von bartenstein, der die arbeitslosen vom AMS , zur freude seiner wirtschaftsfreunde, in niedriglohnstellen zwingen lässt.

sie brauchen also überhaupt kein schlechtes gewissen zu haben, ganz im
gegenteil, wenn sie sich wehren, helfen sie sich nicht nur selbst, sondern
auch alle anderen und gestalten die gesellschaft positiv mit.
mehr gesundheit und weniger kriminalität, denn durch denn jetzt getätigten druck werden die menschen psychisch krank und zur kriminalität gezwungen. von was sollen sie sonst leben, wenn ihnen der bezug "rechtswidrig" gesperrt wird?

13.17 Uhr - von M. aus W.
hallo christian!
erstmal nochmals grossen dank auch für die schnelle rückmeldung!!! es tut
wirklich gut, soviel rückhalt zu bekommen!
ja, es macht tatsächlich krank... diese aufgezwungenen existenzängste, das
äußert sich ja in tagesdepression, einschlafschwierigkeiten und albträumen.

und da halt ichs mit dem spruch, dessen urheber ich nicht kenne:
"Wer nicht die Kraft hat zu träumen, hat nicht den Mut zu Kämpfen"
(fast so, als würden sie einem bewusst die träume rauben)

Ich werde mir jetzt mal aus den gesammelten Ratschlägen eine Art
Schummelzettel zusammenschreiben.
und: ja, sie dürfen das natürlich veröffentlichen, nur eben momemtan wäre
mir anonym auf jeden fall lieber, oder halt mit einem fake-namen und leicht
geänderten orts-und datumsangaben (tut ja zur sache nicht wirklich was)
grundsätzlich gehör ich ja auch eher zu den politisch engagierten menschen,
und beobachte dieses wirtschaftstheater auch schon länger,

das 1. mal persönlich betroffen hats mich nach der karenz mit dem 1. sohn,
denn damals frass das karenzgeld den arbeitslosenanspruch einfach auf.
und nun heißt das ganze halt kindergeld. hat sicher für viele vorteile
gebracht, allerdings wurden hier alleinerzieher nicht nur nicht
berücksichtigt, sondern auch noch um das "sondernotstandsgeld", im falle
eines noch nicht ANGEMESSENEN betreuungsplatzes betrogen.
(und das alles unter dem deckmäntelchen, dass es nun frauen spezifisch
leichter haben sollen - sofern man auch tatsächlich eine "große kariere"
anstrebt)

nochmal kurz vorweg: ich habe eine hak-matura, div. joberfahrung, selbstständig in der "zwischenkinds-zeit". ich sagte meiner beraterin auch, dass ich sehrwohl eigenständig suche, meine berufswünsche aber eher in richtung behindertenbetreuung...soziales...
(therapiehund liegt zu meinen füssen) geht als in bürojobs... und ich lieber
als gärtnergehilfe arbeiten würde als als aktenträgerin ... (auch hier
nötiges wissen vorhanden), also ich bin grad recht fleissig dabei mir selbst
zu helfen ;)... ist leider momentan nicht viel in aussicht, nur wenn mal
der kindergartenplatz da ist, sind meine zeiten auch wieder um ein
vielfaches flexibler. (das zum thema: freie berufswahl *ggg*)

ah ja, zum kurs: (zu guter letzt, dass kostet nämlich ein paar nervige minuten des durchlesens)
(abschrift) von der Kursmassnahme 7 Wochen
.............................!

Danke, dass Sie sich bis hierher durchgelesen haben.
Ich werde Sie auf jeden Fall am Laufenden halten!
Und hoffe das sich bald was ändert, nicht nur für mich, für ALLE!!!
Liebe Grüße,

Antwort:
informationsveranstaltung als kontrolltermin kann man bekämpfen
der 7 Wochenkurs müsste noch ausjudiziert werden, chancen sind vorhanden, gründe von vorhin, coaching nur freiwillig und
Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.
mit sperre muss man rechnen! falls sie verweigern wollen und es kommt zur sperre, dann sofort in berufung gehen.
versuchen sie einen kurs/ausbildung richtung behindertenbetreuung zu bekommen. reden sie ansonsten auch mit dem vorgesetzten und dem ams ombudsmann.
es gehen in diesen sozialberufen, qualifizierte personen ab und die regierung will statt deppenkurse qualifizierende kurse/ausbildung anbieten! lassen wir uns überraschen.
alles gute!

22.04.2007 um 20.08 Uhr - von Sabine - 2 Rechtswidrige Sperren


Hallo, habe gerade gelesen, dass \"Die Weiche\" freiwillig sein soll? Kann mir jemand sagen seit wann? Ich wurde wegen Weigerung an der Teilnahme \"Der Weiche\" (Zerlegung von Elektrogeräten) 2006 das Geld gesperrt. Ich habe durch diese Seite bereits erfahren, dass mir auch 2003 das Geld rechtswidrig wegen dem Trenkwerk gesperrt wurde. Würde jetzt gerne die Bestätigung haben, ob mir das Geld bereits 2x rechtswidrig gesperrt wurde, oder ob das 2006 noch \"OK\" war.

Antwort:
Sie hätten vermutlich 2003 bis zum VwGH gehen müssen, aber die Beschwerde wäre erfolgreich gewesen und der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden.
Bei der Weiche handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz und der ist zur Zeit nicht sanktionierbar.
Transitarbeitsplatz nicht u. §10
Weisung an das AMS
Ihnen wurde 2mal rechtswidrig der Bezug gesperrt!

23.16 Uhr von Ro. We.
Wird endlich Zeit, die Leute wegen Amtsmißbrauch zu klagen, und über den Volksanwalt und Medien zu transportieren! So kann es ja nicht weitergehen!

Anmerkung:
Klagen müssen sofort nach dem Ereignis eingebracht werden.
Medien schweigen die Rechtswidrigkeit bis Dato Tod. Einige wissen!
Für Arbeitslose möchte sich wahrscheinlich niemand die Finger verbrennen! Trotzdem nicht aufgeben - Leserbriefe schreiben - Einige wurden schon veröffentlicht. Und auch weiter an den Volksanwalt senden! Jede betroffene Person sollte das machen! Und uns darüber berichten!

22.04.2007 um 12.11 Uhr - von R. V. - Dauersperre wegen Arbeitsunwilligkeit?


Sehr geehrter Herr Moser !

Seit ca 3 Monaten verfolge ich nunmehr, beinahe täglich, dieses Forum. Möchte mich gerne mal bedanken was Sie und Ihr SONED Team für die Leute hier leisten. Danke!

Hab da mal eine Frage. Was passiert eigenlich, wenn man innerhalb eines Bezugsjahres 3 mal gesperrt wird ?
Also 1x - 6 Wochen, 2x - 8 Wochen, und wie lange nach dem 3 ten mal ? Und was dann ? wie gehts da finanziell weiter ? Die Leute können ja keine Straftaten begehen um an etwas Geld für Miete und Essen zu kommen......ist man dann auf ewig gesperrt oder wie läuft das ganze ab ....?
Vielen Dank ! mf R.V.

Antwort:
Hier ist höchste Vorsicht geboten. Bei jeder Sperre Information einholen und in Berufung gehen. Wie wir wissen, wird auch systematisch rechtswidrig gesperrt!
Nach einigen Sperren kann wegen Arbeitsunwilligkeit eine Dauersperre verhängt werden, die bei Glaubhaftmachung der Arbeitswilligkeit wieder aufgehoben wird?
(Werde die Frage weiterleiten.)
Die asozialen Richtlinien werden von AMS, dass zum Handlanger der neoliberalen Bartenstein /Wirtschafts Politik degradiert wurde, umgesetzt und die Menschen kriminalisiert. Nicht wenige setzen sich deswegen mit Suizid auseinander. Es gilt zu untersuchen wieviele auf Grund dieser "Arbeitsmarkt"Politik bis zum äussersten gehen. Es ist zu befürchten, dass es sich nicht um wenige Personen handelt!

Dauersperre wegen Arbeitsunwilligkeit

21.04.2007 um 23.39 Uhr - von C.S. - AMS-Gegendarstellung / Verein Amsel!


Yoga Kurse und ,sinnlose Schulungen eine Gegendarstellung:

http://www.ams.at/neu/stmk/7167_13629.htm

Ich habe leider weder den Beitrag auf ATV gesehn, noch den Artikel in der Zeitung gelesen. Aber dass ist das erste mal, das ich auf der AMS HP solch eine Gegendarstellung lesen durfte.Meine pers. Meinung hierzu ist, das da doch mehr dran ist, an den 'Yoga Kursen, als in der Gegendarstellung geschrieben steht.

Es gab da auch mal im TV so einen Bericht drüber, also über eine Arbeitsloseninitiative, deren Namen ich nicht im Kopf habe, auch in Graz, wo ein Fernsehteam genau solch einen Kurs besucht hat.

Bin gespannt was da noch so alles kommt von der neuen Arbeitslosen Initiative. Und in wiefern sich da was ändern wird, falls überhaupt.

Anmerkung:
Das Statistikbeschönigung als Argumente für die Öffentlichkeitsmeinungsbildung/verdummung dienen ist mittlerweile nicht nur uns Arbeitsloseninitiativen bekannt.
Wie schauts mit einer Gegendarstellung zu "systematischen" rechtswidrigen Bezugssperren aus?
Ein „paar Problempunkte“ führen zum Suizid?

21.04.2007 um 21.45 Uhr - von S. B. aus Judenburg - Grundeinkommen - Experiment


MINICOME Das einzigartige Experiment: Bedingungsloses Grund Einkommen in der Kleinstadt Dauphin, Bundestaat Manitoba, Kanada zwischen 1974 und 1977: Mit dem originalnamen: Canadian guaranteed annual income (GAI)

Jeder bekam genug subsidiäre (=ergänzende) Hilfe um reichlich genug Geld zum Leben zu haben, und um nicht notwendigerweiß arbeiten zu müßen. Wenn man keine Lust hat. Es war nicht mehr notwendig zu arbeiten.

Das Resultat dieses Experiment wurde aus unbekannten Gründen nicht veröffentlich, aber die Daten werden derzeit neu untersucht!!! Zwischenzeitlich kann man folgendes interessantes berichten:

Eine 5-köpfige Familie bekam im jahre 1974 $17,980 pro Jahr. Inflationsbereinigt ist das heute ein Vielfaches. Selbst wenn man den Wechselkurs zum Euro bereinigt. Beinahe Luxus!! Niemand mußte arbeiten. Dennoch gingen NUR 1% weniger Männer arbeiten, und nur 4% weniger Frauen arbeiten. Also im Prinzip war niemand asozial oder mehr arbeitsscheu als zuvor. Das Argument unserer sogenannten Wirtschaftspartei zieht nicht. Besonders überraschend war: Es gab eine riesige Steigerung der \"kanadischen High School\" Studenten. Das betrifft in Kanada sowohl Jugend- als auch Erwachsenenbildung. Die beste Bildung konnte sich ja jeder leisten. Egal um welchen Preis. Keine psycho-Verblödungskurse von lokalen Arbeitsagenturen wie bei uns.

Niemand saß faul auf der Couch so wie es Molterer schimpft !! Sie gingen einer Arbeit und zusätzlich noch einer anständigen Weiterbildung nach!!
Mal sehen was da noch herauskommt. Aber für unsere Provinzpolitiker ist das wohl unvorstellbar.

Experiment des garantiertes Jahreseinkommens / Kanada

Wikipedia

Es gibt bereits mehrere Untersuchungen von renommierten Wissenschaftlern zu diesem Thema. Mit gutem Ergebnis. Dennoch wird es von den sogenannte Wirtschaftsparteien tot geschwiegen. Da bei der eigenen Wählerschaft nur die Ellbogen-Argumente mit seiner Geiz-ist-Geil Mentalität wirksam ist.

21.04.2007 um 9.26 Uhr - von Ha. W. - sozialökonomisches Projekt - zur Zeit nur freiwillige Teilnahme!


Ich wurde vom AMS zu einer sogenannten (Re)-Integrationsmaßnahme eingeteilt. Im Prinzip handelt es sich dabei um ein 6 Monate dauerndes Projekt, bei dem alte Elektrogeräte (Waschmaschinen, PCs, Radios usw.) zerlegt und die Bestandteile dann in Müllcontainern getrennt entsorgt werden. Hier der Wortlaut der \"Maßnahme\"

Die Weiche
Dieses sozialökonomische Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Umweltdienst Burgenland durchgeführt. Ziel ist es, langzeitarbeitslosen Männern und Frauen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern.

Wie genau mir als Büroangestelltem (Buchhaltung und Lohnverrechnung) diese \"Maßnahme\" den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtern soll, verstehe ich allerdings nicht. Ich bin 44 Jahre alt und seit 5 Jahren im Notstand weil immer wieder junge Schulabgängerinnen mit HAK-Matura aufgenommen werden, ich habe nur die Handelsschule. Was mir aber diese \"Maßnahme\" helfen soll, verstehe ich eben nicht und möchte daher nicht 6 Monate lang eine \"unnötige\" Maßnahme machen. Ich bin gerne bereit, passende Kurse (WIFI-Bilanzbuchhalterkurse oder eben so etwas ähnliches) zu machen, aber so eine \"Pseudomaßnahme\" die mir sowieso nichts bringt und dem Staat nur unnötig Geld (Kurskosten, Fahrtkostenzuschuß) kostet, möchte ich nicht machen.

Meine Frage: Muß ich diese \"Maßnahme\" machen und falls ich sie verweigere, kann mir dann die Notstandshilfe gestrichen werden? Und falls JA, wie lange, die vollen 6 Monate (Maßnahmendauer) oder sogar für immer?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antwort:
Das ist ein Transitarbeitsplatz!
Zur Zeit ist die Teilnahme freiwillig!
Für Freiwillige ist der KV. der TransitmitarbeiterInnen.pdf gültig!

Die Gefahr der rechtswidrigen Bezugssperre besteht immer! Bei Unwissende sowieso! Darum kopieren sie die Seite und legen sie diese der BetreuerIn und/oder Vorgesetzten vor.
Dann werden sie vorsichtiger. Denn wenn sie nach der Kenntnisnahme auf die Vermittlung bestehen, handelt es sich um Amtsmissbrauch und Nötigung und die ist klagbar. Dazu kommt das in diesen Fällen die BetreuerInnen persönlich haftbar sind!
Rechtswidrige Sperren werden nach der Berufung/Beschwerde aufgehoben (Ohne Gewähr)
SÖB-Sperre rechtswidrig

Bitte um Rückmeldung - nach der Weigerung/Vorlage der Kopien

Dauer der Bezugssperre - 6 Wochen jede weitere innerhalb eines Jahres 8 Wochen! Wenn Arbeitsunwilligkeit festgestellt wird, gibts sogar unbefristete Sperren! Dann unbedingt eine Arbeitsloseninitiative oder Rechtsanwalt aufsuchen.
Denn dann gibt es auch keine Sozialhilfe!
Und soll zur Katastrophe wie in der BRD führen! Arbeitsloser verhungert. Verschiedene Medien berichteten! (Donnerstag 19 April)

BRD: Depressiver Arbeitsloser verhungert in seiner Wohnung!

25.04.2007 um 12.13 Uhr von AMS-Fachmann
In den §§ 9-11 Alvg wird die sogenannte Arbeitswilligkeit geregelt:
Der §9(1) AlVG: "Arbeitswillig ist, wer bereit ist, eine durch die regionale
Geschäftsstelle vermittelte zumutbare Beschäftigung anzunehmen.(...)"
Ist Arbeitswilligkeit im Sinne des § 9 nicht gegeben, kann (!) temporäre
oder generelle Arbeitsunwilligkeit vorliegen.
Temporär nur dann, wenn Person eine Stelle ablehnt ( sie kann dann eine
andere annehmen).
Generelle Arbeitsunwilligkeit: Eine Person erklärt, sie sei selbständig
erwerbstätig. Sie erlärt die fehlende Arbeitswilligkeit, indem sie erklärt,
keine zumutbare Beschäftigung ausüben zu können ( geht ja nicht, weil
selbständig).
Generelle Arbeitsunwilligkeit auch dann, wenn Person erklärt, keine andere
Beschäftigung als im Gastgewerbe antreten zu wollen ( VwGH vom 5.9.1995).
Generelle Arbeitsunwilligkeit auch dann, wenn die Annahme jedweder
zumutbaren Beschäftigung abgelehnt wird.
Man kann aber nicht von vorneherein von genereller Arbeitsunwilligkeit
sprechen, wenn mehrere Sanktionen gem § 10 AlVg verhängt worden sind. Der
Umstand kann nur ein Indiz auf fehlende Arbeitswilligkeit sein.
Dauersperre bei Arbeitsunwilligkeit nur dann , wenn (s.o.) wirklich
Arbeitsunwilligkeit vorliegt.
Ansonsten: Bei Weigerung eine zumutbare Stelle anzunehmen, verliert die
Person für die Dauer der Weigerung , mindestens jedoch für 6 Wochen den
Anspruch auf Leistung.Diese Dauer erhöht sich bei weiterer Pflichtverletzung
auf 8 Wochen.
Eine Sperre kann dann aufgehoben werden, wenn Person z.B. eine zumutbare
Stelle annimmt, dem Auftrag zu einer Um-Nachschulung nachkommt, eine
Maßnahme zur Wiedereingliederung nicht ( mehr ) verweigert, ausreichende
Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung unternimmt.

20.04.2007 um 17.27 Uhr - von Ang. - Bezugssperre


Wegen Vereitelung eines möglichen Dienstverhältnisses wurde mir vom AMS der Bezug gesperrt. Meiner Meinung nach zu Unrecht. Welche Rechtsmittel habe ich dagegen?
Nach telefonischer Nachfrage bei meinem Berater habe ich Termin für Niederschrift bekommen. - Was bedeutet das?
Wie kann ich Einspruch erheben? Vielen Dank!

Antwort:
Bei der Niederschrift können sie auch ihre Sichtweise, warum keine Vereitelung, angeben. Die geht dann zum Regionalbeirat und der entscheidet über die Sperre. Sie werden danach mittels Bescheid über die Sperre, falls eine beschlossen wird, verständigt. Den Bescheid können sie dann berufen!
In der Berufung geben sie die Bescheidnummer an!

20.08 Uhr von MyRight
Keine Angst
besorgen Sie sich irgendwie eine Kopie der Niederschrift - mit 100%iger Wahrscheinlichkeit wird AMS das verweigern.
In der Niederschrift sollte auch angegeben werden, was Ihnen vorgeworfen wird. Warum Vereitelung?
Wenn das nicht dabei steht, verlangen Sie neue Niederschrift oder schreiben es einfach dazu.
Es hilft Ihnen. Denn schriftlich ist schriftlich.
Bereiten Sie sich eventuell auch darauf vor, dass vom AMS - zwecks Einschüchterung - 2 AMS Mitarbeiter bei der Niederschrift anwesend sind.
und: verplappern Sie sich nicht, weniger ist mehr!!!!!

Anmerkung:
Sie brauchen die Niederschrift nicht zu unterschreiben. Und
Sie dürfen zu den Terminen eine Vertrauensperson mitnehmen!

21.04.2007 um 7.21 Uhr - von Erwin
Zusätzlich Akteneinsicht verlangen zur Sperre, wird das vom AMS verweigert, dann in der Berufung als Verfahrensfehler anführen.

20.04.2007 um 12.21 Uhr - von Wo. Pf. - Jobtransfair-Falle


Guten Tag,

erstmal herzlichen Dank, dass Sie eine Webseite mit so wichtigen Informationen betreiben. Ich wäre sonst in die jobtransfair-Falle getappt.
Ich habe die Themen betreffend jobtransfair auf ihrer Homepage gelesen, mir ist aber nicht ganz klar, welche Schritte man konkret setzen muss.

Hier im Kurzen meine Geschichte:
Ich bin seit längerem arbeitslos und habe meinen Job aufgrund psychischer Probleme (Sozialphobie, Depression) verloren.
Meine gesundheitlichen Probleme sind dem AMS bekannt, da sich während der Arbeitslosigkeit mein Zustand aufgrund eines Behandlungsfehlers und einer damit verbundenen Traumatisierung dramatisch verschlechterte. Leider ging ich nicht in Krankenstand, sondern eröffnete dem/der Berater/in, dass ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin. Ich war diesbezüglich auch beim Psychologen des AMS.

Ein halbes Jahr nach dem gesundheitlichen Einbruch verbesserte sich meine Situation, ich konnte zwei Kurse erfolgreich absolvieren und so wichtige Schritte in Richtung eines geregelten Arbeitslebens gehen.
Anfang 2007 begann ich einen dritten Kurs, der seitens des Kursinstitutes aufgrund länger dauernder Krankenstände abgebrochen wurde (der letzte davon wegen eines kleinen depressiven Rückfalls).
Nach dem Krankenstand habe ich mich beim AMS zurückgemeldet (beim Empfang, da die Berater keine Zeit für Rückmeldungen nach Krankenständen haben) und einen neuen Kontrolltermin bei meinem/meiner Berater/in in zwei Monaten bekommen. So weit so gut.

Kurz darauf flatterte ein Brief ins Haus:
Job-Transfair GmbH
Sozialökonomischer Betrieb
M 15040 V 10
Sehr geehrter Herr ***
Sie wurden vom/von Ihrer/m AMS-Berater/in für die Teilnahme am Projekt *JOB-TRANSFAIR* vorgeschlagen.
Vorstellungstermin: ***
Beginn: ***
Projektträger: Job-Transfair GmbH
Ort: ***
Telefonnummer: ***
Um pünktliche Erscheinen wird gebeten.
Ziel der Maßnahme:
Job-Transfair soll Ihnen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt behilflich sein
Ort der Maßnahme:
Art der Maßnahme:
Traineeprogramm als Vorbereitung auf eine Anstellung als Transitarbeitskraft für 1 - 9 Monate bei Job-Transfair (Überlassung an Partnerunternehmen) oder zur Vermittlung in eine Anstellung bei einer der Job-Transfair Partnerfirmen.
Dauer der Maßnahme:
(Dauer v. 8:30 bis 16:30)
1 bis 9 Monate
Bitte bringen Sie zum Vorstellungsgespräch folgende Unterlagen mit:
- Dieses Einladungsschreiben
- Bewerbungsunterlagen
- Lichtbildausweis
- BewerberInnendatenblatt ausgefüllt
Sollte Ihnen die Vorsprache zu diesem Termin nicht möglich sein, informieren Sie bitte umgehend Ihre/n zuständige/n Berater/in beim Arbeitsmarktservice.
Achtung: Die Teilnahme am oben angeführten sozialökonomischen Betrieb wird Ihnen hiermit verbindlich vorgeschrieben. Sollten Sie die Teilnahme ohne triftigen Grund verweigern oder den Erfolg durch Maßnahmenabbruch vereiteln, verlieren Sie gemäß §§10,38 des ALVG Arbeitslosenversicherungsgesetzes für mindestens 6 Wochen den Anspruch auf Geldleistung.
Der Gesetzgeber regelt in § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz:
Wenn eine arbeitslose Person ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, so verliert sie für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe). Die Mindestdauer des Anspruchsverlustes erhöht sich mit jeder weiteren Pflichtverletzung um weitere zwei Wochen auf acht Wochen. Die Zeiten des Anspruchsverlustes verlängern sich um die in ihnen liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsmarktservice Wien

Hinsichtlich dieser Maßnahme hat mein/e Berater/in überhaupt nicht mit mir gesprochen. Das obige Schreiben ist alles, was ich hinsichtlich dieser Maßnahme bekommen habe.
Bisher haben wir immer vor jedem Kurs einen Betreuungsplan erstellt, auch das ist nicht passiert.
Meine Fragen lauten nun:
Kann ich verhindern, dass ich überhaupt zu dem Termin bei jobtransfair gehen muss, indem ich mit meinem/meiner Berater/in spreche?
Wie argumentiere ich in dem Fall?
Oder ist das die Variante, wo man erst 5 Wochen *Kurs* hat und dann den Dienstvertrag vorgelegt bekommt.
Der Termin wäre schon am kommenden Mittwoch (25.04.), d.h. ich kann nur mehr am Montag oder Dienstag vormittag zum AMS gehen.
Ich bin wirklich verzweifelt, wenn ich in einen Dienstvertrag gezwungen werde und dann keinen Job finde, habe ich in der anschließenden Arbeitslosigkeit eine viel schlechtere Bemessungsgrundlage. Das Geld, das ich dann noch bekommen würde, wäre zu wenig für meinen Lebensunterhalt und würde ernsthaft meine Existenz gefährden!
Freundliche Grüße, Wo

Antwort:
Gegen den Kontrolltermin können sie vorgehen.

Der neudesignte 5wöchige Kurs gehört erst ausjudiziert.
Berufungsgründe
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auszugleichen. Auch darzulegen warum genau in diesen Kurs und abschliessend den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben! (VwGH.)
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Bei der anschliessenden Maßnahme von 6-9 Monate handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz.
diesen können sie verweigern - Zur Zeit nur freiwillige Teilnahme!

Bei einer Weigerung keine Neuberechnung!
Geschützte Bemessungsgrundlage ab dem 45. Lebensjahr!

Gesundheitlich Defizite darf nur von zuständigen ExpertIn festgestellt werden!

Zuweisung zur Untersuchung hat (vorerst) nur an einen Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen. Soweit dieser die Frage der Arbeitsfähigkeit nicht abschließend zu beurteilen vermag, wäre es seine Sache darzutun, dass und welche weiteren Untersuchungen durch Fachärzte zur Abklärung des Leidenszustandes aus medizinischer Sicht erforderlich sind.


Vorsicht:
Teilen sie dem AMS nichts privates/über Gesundheitszustand mit!
Es gibt (Viele) Berater die verwenden das gegen sie!

20.04.2007 um 12.18 Uhr - von Ka. Erfreuliche Rückmeldung von 13.04.2007 um 14.30 Uhr


Lieber Christian!!
Ich befinde mich zurzeit in einem Gefühlschaos!Kalt,warm!
Gestern habe ich Post vom Bundesrechenamt bekommen.
Datiert am 16.04.07,mit dem Bescheid dass ich bis Sept.07 Anspruch auf
Notstandshilfe habe!!!!!
??????????Was ist passiert?????

Ich finde dass wieder mal Grenzgenial,wobei scheinbar weder
ich noch andere den Durchblick haben.
Aber vielleicht blickt SoNed hier noch durch?
Liebe Grüsse Ka

Antwort:
Sie haben einen Rechtsanspruch darauf! Wahrscheinlich hatten sie einen Fürsprecher!

20.04.2007 um 12.18 Uhr - von Br. Ro. - HILFE !


Ich weiß nicht ob, und wer uns noch helfen kann. Mein Mann und ich sind aus gesundheitlichen Gründen seit längerer Zeit arbeitslos, und nun im Notstand. Durch das nette AMS wird mein Mann (er nimmt Morphium wegen der starken Schmerzen, und ist am erblinden wegen grünem Star) immer wieder an irgendwelche Firmen vermittelt. OK, wir konnten trotz Berufsfeldgutachten und weiteren Attesten bis jetzt nichts dagegen unternehmen, was auch nicht das vorrangige Problem im Moment ist. Er wurde an eine Firma vermittelt, arbeitete dort genau 2 Tage und konnte sich nicht mehr bewegen. Nun ist er im Krankenstand, und wurde nach 2 Wochen natürlich von der Firma in der Probezeit gekündigt.

Das Problem bei dem ganzen ist, dass wir natürlich die Abrechnungsunterlagen von der Firma, und eine Lohnbescheinigung (Vordruck vom AMS) brauchen, damit ich den Notstand beziehen kann. Aber es kamen keine Unterlagen, auch die Lohnbestätigung wurde nicht geschickt. Ich bin nun, ohne jeglichen Bescheid oder sonstiges, einfach mit 01.03.2007 gesperrt, was natürlich erst mit ausbleiben des Geldes von mir bemerkt wurde. Mein Mann ist jetzt seit 20.02.2007 im Krankenstand, und bekommt auch kein Krankengeld, denn auch hier fehlt die Bestätigung der Firma, zur Vorlage bei der WGKK. Also steht die ganze Familie (wir haben 2 Kinder) seit 28.02. ohne Geld da. Nach mehrmaligen urgieren bei dieser Firma haben wir am 12.04. zwar die Arbeitsbescheinigung, aber wieder keine Entgeltbestätigung oder Lohnbescheinigung für mich bekommen! Also hab ich einfach am nächsten Tag ein Fax, mit nochmals dem Formular für die Lohnbescheinigung und dem Formular für die Arbeits- und Entgeltbestätigung, al!
s Beilage geschickt. Dazu hab ich auch noch Seiten aus dem Internet mit \"Arbeitsrecht\" gelegt. Dann bekamen wir am 17 einen Eingeschriebenen Brief mit diversen Ausreden und es war ja in der Post usw. Die Lohnbescheinigung für mich lag zum Glück nun dabei. Diese hab ich auch gleich mittels Fax an das AMS geschickt, da ich leider seit 17.04 Krank bin, ich habe ein schweres Leiden an der Halswirbelsäule und leider unter Migräneanfällen, dazu noch eine Erkältung und das ganze war perfekt. Ich ging zum Arzt und \"Tadaaaa\" die E-Card ist gesperrt ich bin nicht Krankenversichert! Kann mich natürlich auch, in diesem Fall, nicht krankmelden und das erforderliche Antibiotikum erhalten.
Also sollte ich auf das AMS fahren, dann auf die Krankenkasse und dann zum Arzt .. Da mein Mann und ich aber im Moment das Bett hüten, wie soll das funktionieren? Nun hab ich keine Krankmeldung und werde sicher gleich wieder gesperrt und bekomme kein Geld.

Heute hab ich am AMS angerufen und meine Misere erklärt, was allerdings auch nicht weiterhalf. Jetzt bekomme ich zwar nächste Woche den März abgerechnet, bin aber mit 01.04. wieder gesperrt. Ich muss die Abrechnung der Krankenkasse, für den Krankengeldbezug meines Mannes, vorlegen, den ich aber natürlich nicht ohne das fehlende Formular erhalte! Wir haben bei der Firma angerufen, es wurde uns nach ein paar Worten aufgelegt, wir haben der Firma bereits mehrere Male mit dem Rechtsanwalt gedroht, keine Reaktion ..

Was kann ich noch machen? Ich bin leider, genau wie mein Mann, Schmerzpatient und nehme regelmäßig starke Medikamente, die ich jetzt aber nicht mehr habe und auch, ohne Versicherung, nicht bekomme!

Kann mir wer helfen? Wie komme ich zu einem Versicherungsschutz ohne durch die Weltgeschichte zu Reisen? Gibt es keine Möglichkeit, dass die mir das einfach zufaxen? (lt. Serviceline nicht)

War schon jemand in dieser Situation? Wie kann ich die Firma dazu bringen, endlich die uns zustehende Bestätigung auszustellen???

Lg Br.

PS.: Vielen Dank für die Mühe, diese ganze \"Litanei\" durchzulesen, und es tat wirklich gut, den Frust endlich mal einfach aufzuschreiben :-)

Antwort:
AMS ist verpflichtet ihnen zu helfen! Auch die AK hilft in diesen Fällen!
Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) erstatten.

Monatliche Einstellung der Versicherungsleistung rechtswidrig.
Muster-Brief für Einspruch!


Senden sie unbedingt eine Beschwerde an den Volksanwalt mailto:post@volksanwaltschaft.gv.atper cc. an AMS-Chef Buchinger herbert.buchinger@ams.at und an christian.moser@soned.at.

Sie werden leider den Weg zu den Behörden beschreiten müssen! Alles Gute!

13.16 Uhr von Br. Ro. - Hilfe!
Um 13.16 wurde das Schreiben auch an AMS-Chef Buchinger und per cc. an die Volksanwaltschaft und an Christian Moser gesendet!

19.51 Uhr von S. aus Judenburg
Lassen sie sich bei einer oder besser gleich zwei Rechtschutzversicherungen für den Bereich Arbeits-/ und Sozialrechtschutz versichern. Sobald die Wartezeit vorbei ist (leider) schicken sie den Firmen und dem AMS ein paar Klagsandrohungen. Mit 2 Wochen Frist. Das muß wirklich reichen. Dann gehts unverzüglich vors Gericht. Inklusive Forderung auf Schadenersatz. Sie haben keine Risiken zu tragen. Außerdem ist es strafbar wenn die Firma ihnen keine Arbeitsbescheinigungen schickt. !! Daher haben sie gute Chancen, egal was die Firma erzählt.

19.04.2007 um 14.15 Uhr - von Ur. - Coole Idee


hallooo,vielen Dank für die so schnelle Rückmeldung,find ich ur nett.Hab auch gleich andere damit versorgt.Übrigends soned find ich sehr genial,coole Idee mit Sinn.DANKE

19.04.2007 um 11.37 Uhr - von Alleinerzieherin - Bauchweh wegen diesen dummen Kurs


Hallo allerseits!
ich möchte vorerst anonym bleiben, und auch die daten nur ungefähr angeben (keine ahnung wer das sonst noch aller liest...)
also: ich war diesen dienstag bei der beratung von amsand und gleich mal vorweg herzlichen dank euch allen! bin um viele infos reicher ;)
ich bin allereinerzieherin von 2 kleinen kindern (1 vorschulklassenkind und 1er 3jahre alt). mein dreijähriger hat leider erst ab september 07 einen platz in dem (angemessenen) kindergarten bekommen. war also mit meinem ersten sohn 1,5 jahre in karenz (dannach bezog ich nach damaligen recht sondernotstandshilfe... bis zum eintritt in den kindergarten, sowas gibts ja seit dem kindergeld nicht mehr), dannach war ich selbständig und auch geringfügig beschäftigt,... dann bezog ich für den 2. sohn kindergeld... also 2,5 jahre.
ich meldete mich ende oktober 06 beim ams (notstandshilfe - ausmass ca. 280 euro),
mein betreuungsplan sieht folgendes vor: teilzeit, sowie arbeitszeit von 9 - 14 Uhr, da ich um 8 uhr noch mit in die schule bringen meines vorschulkindes beschäftigt bin.
3 wochen darauf wurde ich schon einer massnahme zugewiesen (intercom, weg zum job), meine internetrecherche zu dem kurs ergab, dass das ziel u.a. sei, meine deutschkenntnisse zu verbessern...

... nun gut, das konnte ich gerade noch abwenden

nun soll ich nächsten dienstag (wo ich übrigens auf einem begräbnis bin), wieder zu einem massnahmenkurs erscheinen, der um 8 uhr in der früh am anderen ende von wien stattfindet (ausmass Mo-Fr, 20 Stunden), und für meine fähigkeiten zusätzlich unterqualifiziert ist (edv-grundbegriffe, kundenorientierung, hygiene z.b)... ich habe eine hak-matura, und war mit einem laden selbständig etc.
nun muss ich mich natürlich wieder bei meinem berater (der übrigens ziemlich herablassend und unfreundlich nach meinem subjektiven empfinden ist) melden, da ich ja am kursbeginnstag wegen familienangelegenheiten nicht kann, und in weiterer folge mir es auch unmöglich ist die beginnzeit einzuhalten, abgesehen davon, dass ich DIESEN dummen kurs wirklich nicht machen will. - voll bauchweh!

bitte um hilfe, wie ich mich nun am besten verhalten soll!!!

ich hab ja auch übrigens erfahren, dass ja gerade alleinerziehende besonders ins visier genommen werden sollen, und es ja auch angeblich interne weisungen gibt, gerade solche menschen so schnell wie möglich wieder aus dem ams-system rauszudrängen! würde mich sehr über reaktionen anderer betroffener freuen!!!
danke schon mal!!!

Antwort:
Wie lange dauert der Kurs?
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

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