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1.05.2008 um 20.50 Uhr - von M*. -- Partnerschaftseinkommen


Hallo Herr Moser,
Zuerst einmal Gratulation zu Ihrer Internetseite.Ich hoffe das Sie meinen Namen nicht im Forum Veröffentlichen.
Meine Frage: Ich beziehe im Moment noch Arbeitslosengeld,mein Anspruch läuft aber in ca 3Wochen aus. Ich befinde mich in Ausbildung,bekomme weder Studienbeihilfe noch Familienbeihilfe noch irgendeine finanzielle Unterstützung. Ich konnte während meiner Arbeitslosigkeit keine Adäquate Stelle für mich finden und gerne eine Sozial oder Notstandhilfe beantragen. Ich wohne in der Wohnung meines Freundes, bin hier nicht gemeldet da er eine I-Pension bezieht. Gemeldet bin ich noch im Studentenheim, habe aber von dort keinen Mietvertrag, da ich von dort aus finanziellen Gründen ausziehen musste. Was können Sie mir raten? Auf welche Hilfe hätte ich Anspruch? Mit freundlichen Grüssen, B.

Antwort:
Sie brauchen eine eigene Wohnung! Ansonsten wird bei der Notstandshilfe das Partnereinkommen angerechnet!
Anrechnung des Partnereinkommens
Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.
Wohngemeinschaft!
(ohne Gewähr)



1.05.2008 um 16.40 Uhr - von Nat. -- Thema Heirat


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin durch Zufall auf Ihre Homepage gekommen und finde sie sehr interessant. Ich habe mich mit dem Thema Heirat selber schon auseinander gesetzt. Leider habe ich auch nichts im Internet nichts gefunden was mir weitergeholfen hat. Jetzt sehe ich, ich bin nicht die Einzige und möchte Sie auch etwas fragen wenn ich darf:

Frage 1: Wenn ich Notstandshilfe und Sozialhilfe beanspruche und ein Aufgebot auf dem Standesamt bestelle, was gebe ich dem AMS oder dem Sozialamt bekannt als Abmeldegrund? (Ich kann doch schwer sagen ich heirate, würde da das Sozialamt nicht fragen, seit wann ich das weis?)

Frage 2: Kann ich beim abmelden folgenden Grund angeben: Ich versichere mich selbst, deshalb bitte ich um Abmeldung ab dem ........ (beim AMS als auch beim Sozialamt, reicht das oder welchen Grund gebe ich am besten an „Sozialamt“)?

Frage 3: Sollte es dennoch gehen, wird dann, nachdem die Sozialhilfe ja ein Monat im voraus bezogen wird, dieses Geld wieder für ein Monat zurückgebucht oder bleibt es am Konto stehen?

Sie würden mir sehr weiter helfen, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten und stellen Sie meine Fragen bitte online, ich bin mir sicher einige Leute bräuchten auch diese Info. Vielen lieben Dank, mit freundlichen Grüßen, Nat.

Antwort:
Nicht der Tag der Bestellung des Aufgebots ist das Unterstützungsende, sondern der Zeitpunkt des zusammenziehens! (Gemeinsamer Haushalt Ich nehme an ab Heirat?)
Diesen Zeitpunkt geben sie am AMS/Sozialamt bekannt! Die Abmeldung wird dann ab diesem Zeitpunkt stattfinden! So kann auch auf die Verhinderung eines Übergenusses acht gegeben werden!
(ohne Gewähr) Antwort zu M.

Alles Gute!


1.05.2008 um 16.11 Uhr - von Hu*. -- Betrifft: Leisertreten - Anspruch-höhe?


Ich hoffe das Sie meinen Namen nicht im Forum Veröffentlichen (bitte nicht).
Anmerkung: SoNed veröffentlicht nur unter Initialen! Nur auf besonderen Wunsch mit Namen!

Hallo Herr Moser,
Zuerst einmal Gratulation zu Ihrer Internetsite.

Zu meiner Person:
50 Jahre, seit 25 Jahren im selben Betrieb (IT-Abtlg), gutes Gehalt (>4000/mtl), Abfertigungssystem NEU (=kein Abfertigungsverlust bei Sebstkündigung),
Belastung durch den Job wird immer härter.

Vor 2,5 Jahren leichter Herzinfarkt (Jobeinfluss höchst wahrscheinlich). Dannach Vorsatz beruflich kürzer zu treten. Habs aber nicht wirklich geschaft.
Jetzt im Spital wegen einer anderen leichteren Sache die aber höchstwahrscheinlich auch durch Stress verursacht ist.

Ich sehe es so das ich jetzt die Entscheidung treffen muß entweder beruflich so weiterzumachen (und auf das nächste gesundheitl. Problem warten) oder Zurückzustecken.

Leisertreten stelle ich mir so vor das ich weniger Verantwortung habe, dadurch natürlich weniger Gehalt aber vielleicht trotzdem noch Freude an der Arbeit habe.
Eventuell noch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit.

In Summe soll es mehr Lebensqualität ergeben mit Schonung meiner Gesundheit.

Ob das beim jetzigen Arbeitgeber realisiert werden kann oder bei einem anderen ist unklar. Hätte für beide Seiten Vorteile.
Ich rechne aber damit das ich selbst kündigen muß (oder bewußt die Leistung herunterschrauben das es der Arbeitgeber macht).
Wenn nicht gleich ein neuer Job da ist dann rechne ich schon mit einigen Monaten Arbeitslosengeld.

Obwohl, mir ist flau im Magen und ich weis nicht ob ich diesen Schritt wagen soll. Mit 50 zählt man ja angeblich schon zum alten Eisen.
Jobaussichten aufgrund meiner Erfahrung angeblich gut aber in der Realität ? Das Märchen von den benötigen Alten glaube ich nicht so ganz.

Jetzt möchte ich keinesfalls durch überhastete Aktionen ins Fettnäpfchen treten und mir vielleicht zukünftige Ansprüche (AMS) verbauen.
Deshalb meine große Bitte an Sie bezüglich Hinweise/Tips was es zu beachten gibt.

Auf meinen bisher kurzen Recherchen bin ich auf den Begriff "Bemessungsgrundlagenschutz" gestossen.
Soweit ich das verstehe bekommen ich die maximale Arbeitslosenunterstützung (ca.1300,-/mtl vorerst für 52 Monate) und die Bemessungsgrundlage dafür bleibt mir ewig.
Selbst wenn ich eine geringer bezahlten Job annehme. Richtig so?
Unklar ist mir noch ob ich für diesen Bemessungsgrundlagenschutz vorher die Einstufung vom AMS benötige - das heißt ob ich vor Annahme eines anderen Jobs arbeitslos sein muß?
Es könnte ja auch sein das ich sofort nach der Kündigung zu einem geringeren Gehalt arbeite ohne arbeitslos zu sein.
Dann würde ja diese Bemessungsgrundlage unter den Höchstbetrag fallen und bei späterer Arbeitslosigkeit hätte ich einen Nachteil. Falsch?
Das meinte ich mit "eventuelle Ansprüche verbauen".

Andere Frage:
Wenn ich einige Monate Arbeitslosengeld bekomme und dann einige Monate einen niedrig bezahlten Job nehme (im Idealfall nicht unter Arbeitslosenzuschuss), dann wieder arbeitslos werde,
dann bekomme ich die Arbeitslosenunterstützung von meiner ehemaligen hohen Bemessungsgrundlage. Richtig ?
Wie lange kann ich das machen? Muß ich da nur auf die zeitlichen Fristen (Beschäftigungsdauer) für den neuerlichen Anspruch auf AL-Geld aufpassen?

Im Moment bin ich noch ziemlich verunsichert und es würde mir sehr helfen wenn ich so viel wie möglich an Infos zu diesem Thema habe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Richtig! Wenn sie mit einem höheren Gehalt in die Arbeitslosigkeit gehen, dient dieses als Bemessungsgrundlage, die in ihrem Fall (über 45 Jahre) nicht mehr geringer werden kann! - Die bleibt dann! geschützter Bemessungsgrundlage
Sie verbauen sich Ansprüche, wenn sie ohne arbeitslos zu sein in einen Job mit geringeren Gehalt wechseln! Die Arbeits-Dauer spielt auch eine Rolle! siehe Berechnungsgrundlage!

Anwartschaft:
2.1. Bei erstmaliger Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes: Innerhalb der letzten 24 Monate
vor dem Antrag (Rahmenfrist) müssen 52 Wochen versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.

Berechnungsgrundlage
 bei Geltendmachung bis 30. Juni eines Jahres der arbeitslosenversicherungspflichtige Brutto -
durchschnittsverdienst des vorletzten Jahres inkl. Sonderzahlungen
 bei Geltendmachung ab 1. Juli eines Jahres der arbeitslosenversicherungspflichtige Brutto -
durchschnittsverdienst des letzten Jahres inkl. Sonderzahlungen
Berechnungsassistent

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes
1. grundsätzlich 20 Wochen
2. 30 Wochen bei einer Beschäftigung von 156 Wochen (3 Jahre) in den letzten 5 Jahren,
3. 39 Wochen bei einer Beschäftigung von 312 Wochen (6 Jahre) in den letzten 10 Jahren, wenn das Arbeitslosengeld nach dem 40. Geburtstag anfällt,
4. 52 Wochen bei einer Beschäftigung von 468 Wochen (9 Jahre) in den letzten 15 Jahren, wenn das Arbeitslosengeld nach dem 50. Geburtstag anfällt,

Mehr: Arbeitslosenversicherung 2008 - Dank an die AK-NÖ

Für sie wäre es vorteilhaft, könnten sie mit beiderseitigen Einverständnis kündigen und nach ein paar Wochen mit verkürzter Wochenzeit wieder eingestellt werden!
In der Zwischenzeit, sofort bei Arbeitslosigkeit, stellen sie einen AL-Antrag!
Nicht selbst kündigen! Verlust verschiedener Ansprüche?
Halten sie im Falle unbedingt Rücksprache bei der AK (ohne Gewähr)


30.4.2008 um 9.20 Uhr - von H. S. -- Die Gesellschaft gehört endlich aufgeklärt


Hallo!
Da ich mit Phönix sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe, würde ich gerne mitmachen!
Die Gesellschaft gehört endlich aufgeklärt darüber,was da eigentlich vor sich geht.

Sie können mich jederzeit erreichen unter 0676/*

Mit freundlichen Grüßen


30.4.2008 um 0.09 Uhr - von U*. - Wie verhalte ich mich am AMS


Sehr geehrter Herr Moser!
Mit wachsendem Entsetzen studiere ich die Berichte auf Ihren Seiten und habe größte Hochachtung vor Ihrer Plattform und dem was Sie für viele hier leisten.
Ich muß Sie leider ebenfalls kontaktieren und um Ihren Rat bitten(ich hoffe meine Zeilen bleiben anonym): Ich bin schon älter, krank geschrieben wegen Burnout (sollte durch Bossing zur Selbstkündigung getrieben werden) und wurde während des Krankenstandes gekündigt. Ich weiß nicht wie es für mich nun weitergeht, einen Pensionsantrag kann ich frühestens in ca. 3 Jahren stellen. Ich werde mich demnächst gesund melden und nach Ende der Kündigungsfrist Arbeitslose beantragen. Wie verhalte ich mich am AMS am Besten? Kann ich damit rechnen daß ich nur gleichwertige Arbeit annehmen muß (war in anspruchsvoller Bürotätigkeit angestellt). Ist es empfehlenswert meinen angeschlagenen Gesundheitszustand zu erwähnen? Soll ich erwähnen wie ich mich fühle und daß mich ein ähnlich stressiger Job wie zuletzt überfordert? Ist es klug zu sagen daß ich mich eigentlich umorientieren möchte aber selber nicht genau weiß was ich machen könnte (ev. Solzialbereich)? Ich möchte am AMS nicht von vorn!
e herein alles falsch machen und bitte Sie herzlich um ein paar \"Verhaltensregeln\" und ein paar Hinweise worauf ich achten sollte.
Freundlichen Gruß und vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort

Antwort:
"Versuchen" sie bei der Antragstellung das AMS vorurteilsfrei zu besuchen! Die ersten ca. 3 Monate trifft man meist auf "kein feindseliges Verhalten", Betreuerpersönlichkeit spielt auch eine Rolle! In dieser Zeit gilt auch noch ein gewisser Berufs-; Entgeldschutz.
Unterstützung gibts einige Zeit auch bei der Suche nach "Wunsch"Berufe, wie in ihrem Fall, so sie zu verwirklichen sind!
Bei Erfolglosigkeit (fast immer ist dafür der Arbeitsmarkt verantwortlich) kommt es dann zu Deppenkursen und Zwangsmassnahmen! Wobei der erste nicht unsinnig sein muss! Ev. EDV-Kenntnisse aneignen oder Europ. Computerführerschein machen. Selbst die Hilfe bei Bewerbungsschreiben ist im ersten Kurs nicht negativ!
Bei mehrmaligen Besuch geht es dann um Realitätsverweigerung und Schuldzuweisung! Ab dann wird es psychisch gefährlich!
Bei Interesse ist es ev. möglich sich selbst einen Kurs zu suchen!
Auch aus diesem Grund ist es wichtig, im Betreuungsplan ihre Interessen und Wünsche festzuhalten! (Ausbildung im Sozialbereich etc.) Den Plan wird ihre BetreuerIn mit ihnen aufnehmen!

Von ihren gesundheitlichen Einschränkungen würde ich am Anfang nichts erwähnen! Um Rücksicht zu erwarten sind ärztliche Atestte nötig! Diese legen sie dann vor, wenn sie keine Arbeit finden sollten und der Druck stärker wird!
Am besten dann, wenn sie in Arbeiten gedrängt werden, die nur bei voller Gesundheit zu leisten sind! Dann hilft die ärztliche Feststellung einer verminderten Leistungsfähigkeit!

Beim Umgang mit Menschen richte ich mich nach dem Sprichwort:
"Wie man im Wald rein schreit, so kommt (sende ich) es wieder zurück!"
Wobei ich gerne als ersteres Freundlichkeit ausübe!

Ich denke für`s erste reicht`s! Bei Problemen melden sie sich wieder!
Alles Gute!


29.4.2008 um 16.06 Uhr - von Ko. - ich benötige dringend Ihre hilfe


Guten Tag, ich benötige dringend Ihre hilfe, denn ich habe eine Gehörbehinderung und das AMS bietet mir andauernd Jobs an welches ich nicht ausüben kann, wie z.b. Imbissstand betreuer, Servierkraft, Tankstellenkassier, etc. habe jahrelang EDV Kurse und Büroschulungen gemacht.
Bitte um Hilfe, danke sehr

Antwort:
EDV in den betreuungsplan schreiben lassen, falls noch nicht geschehen!
für die gehörbehinderung brauchen sie ein ärztliches attest
das schützt sie vor bestimmten tätigkeiten!


29.4.2008 um 13.10 Uhr - von Ger. - Zwangsmassnahme ignorieren? Teil 2


Danke, für ihre bisherigen Tips.

Habe heute mit der Vertretung meines AMS-Betreueuers bezüglich möglicher " Doppelzuweisung" telefoniert.
Diese Vertretung meinte dazu nur: Das "Stellenangebot" S:A:M: Implacement) ist ja noch vorher, den Kurs(bfi-Kurs) hätten sie ja erst nächstes Monat, also gehen sie bitte zum "Stellenangebot" das ihnen geschickt wurde.
Ich fragte die Betreuer-Vertretung dann noch ob mein Bfi-Kurs nun hinfällig wäre.Doch sie meinte nur das ich zum Stellenangebot erscheinen solle und
ja noch nicht klar ist ob ich dafür in Frage komme. Damit beendete die Dame das Gespräch mit der Begründung es wären noch andere Kunden da.

Interessant ist das auf dem Stellenangebot als Termin Mo-Fr zw. 9-13 Uhr steht. Das würde ja bedeuten das ich frei wählen kann ob ich z.B erst in ein paar Wochen dort erscheine.
Was muss ich tun damit ich für S.A.M nicht in Frage komme?
mfG Ger.

Antwort:
Mit BetreuerIn und sonst mit Vorgesetzte sprechen!

29.4.2008 um 17.36 Uhr - von Gina - @ Ger. Zwangsmaßnahme ignorieren
Nein, es ist nicht egal ob sie erst in ein paar Wochen zu diesem \"Stellenangebot\" gehen.
Man muss dem AMS innerhalb einer bestimmten Frist (ich bin mir nicht sicher, entweder innerhalb 7 oder 10 Tage, glaube ich) Bescheid geben, was bei dem Vorstellungstermin/Bewerbung rausgekommen ist.
Das gilt höchstwahrscheinlich auch für diese Implacementstiftung.
Also gehen sie bitte so schnell wie möglich dort hin, andernfalls droht auch hier eine Sperre wegen Arbeitsunwillligkeit oder sonstigem...

Anmerkung:
Frist für das Vorlegen von Bewerbungen in den Betreuungsplan schreiben lassen!


29.4.2008 um 9.01 Uhr - von Ja. - Deppenkurse und dessen Kosten?


Hallo!

Es ist schon lange her, dass ich mit meinem Problem, dem "JobTransfair" Kurs geschrieben habe.

Es erfolgte eine persönliche Einladung ins AMS, weiters bekam ich einen neuen Berater, einen sogenannten "Intensiv-Betreuungs-Partner". Und halt eine Ermahnung, dass ich so eine Kurs-Verweigerung lassen soll.

Mit diesem neuen Berater verstand ich mich sehr gut, bis dieser aus unerklärlichen Gründen nach 3-4 Monaten gekündigt hat, worauf ich von Anfang November bis Mitte Jänner immer bei Stellvertretern gelandet bin. Die Termine fanden komischer Weise dann alle 2-3 Wochen statt.

Ab Mitte Jänner erhielt ich einen neuen Berater, der mich ab 17.03.08 in eine Maßnahme namens "Scriptura" schickte, es heißt Coaching. Am 17.03.08 hatte ich mein persönliches Vorstellungsgespräch dort, mit der Koordinatorin, die mir in Aussicht stellte, dass die 9-10h pro Woche vormittags gerne abzuhalten sind, so, wie ich es mir gewünscht habe.

Die Termine mit dem Coach würden dann via Mail / Telefon vereinbart, was jedoch leider nicht klappte (Mails kamen nicht an), der erste "Coaching"-Termin wurde am * (14-16h) fixiert. Meinem Wunsch wurde nicht entsprochen, ich bekam eine Coach, die generell eigentlich nur am Nachmittag arbeitet. Nach mehrerem Hin und Her wurden dann Vormittagstermine vereinbart, 15.*, am 18.* hatte ich Fieber und konnte den Termin nicht wahrnehmen. Weitere Termine: 22.+23.*., und dann heute, jeweils von 10h-12h.

Dadurch ergibt sich das Problem, dass dieser Kurs verlängert werden muss, Dank der Nichtkoordination. Meinen AMS-Kontroll-Termin (28.*., der nach dem Kurs hätte stattfinden sollen) konnte ich daher nicht wahrnehmen.

Ist es rechtens, dass das jetzt verlängert wird (noch ist kein offizielles Schreiben eingelangt).

Kann ich etwas gegen den Kurs unternehmen (ich würde am liebsten aussteigen), da er mir nichts bringt. Ich lerne, wie man Lebenslauf schreibt. Weiters kenne ich jetzt das fast komplette Leben meiner Coach, der PC ist veraltet und hat nur ein B-Laufwerk (Floppy-Disk) und Ziel des Coachings ist es, dass ich mich besser fühle und mehr Selbstbewusstsein habe. Nur - ist das wichtig für eine etvahige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt?

Vielen Dank für all die Hilfe!

Oft fühlt man sich in diesem "Droh-Dschungel" des AMS verlassen. Vor allem mein Berater droht mir gerne, "ein Klick, ein Datum und schon ist die Sperre drinnen".

Mfg, Ja.

Antwort:
Um definitiv zu sagen was rechtens ist, braucht es neue VwGH-Erkenntnisse und Personen die trotz des Risiko`s der Bezugssperre den Rechtsweg Berufung/Beschwerde zu Ende gehen!

Diese Erkenntnisse müssten nach wie vor Gültigkeit haben!
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Da Arbeitslose zum Xten mal Deppenkurse besuchen müssen, wäre es interessant, diese Rechtssprüche, bei sonstiger Ausschöpfung der Rechtsmittel, zur Anwendung zu bringen!

Weisen sie ihren Berater darauf hin, dass es sich bei unüberlegter/gewohnheitsmässiger Bezugssperre-Androhung auch mal um Amtsmissbrauch/Nötigung handeln könnte! - Vorteil wäre eine Begleitperson!
(Ohne Gewähr)


28.4.2008 um 0.35 Uhr - von Au. W. - Arbeitslosenversicherung von AKNÖ


Hallo Christian,

bei der Suche nach dem Letztstand der Freigrenzenregelungen zu
Partnereinkommen bei der Anrechnung von PartnerInneneinkommen auf eine
allfällige Notstandshilfe bin ich auf eine brauchbare
Übersicht über die Arbeitslosenversicherung mit Einarbeitung der letzten Novelle von Ende 2007 gekommen, die von der AK-Niederösterreich verfasst wurde:

Vielleicht brauchbar als Infoquelle/Link auf der Soned-Website... Au. W.

Antwort:
Danke! auch an die AK-NÖ


27.4.2008 um 23.47 Uhr - von Maria - Chefduzen - Forum der Ausgebeuteten


Hi Christian,

könntest du denn evtl. die Seite http://www.chefduzen.at/in deine Linkliste aufnehmen?
Dort ist ein Forum, unter anderem auch für Arbeitslose.

LG



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