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20.12.2006 um 12.15 Uhr - von Ch. Ba. - Nicht einschüchtern lassen !!!!


Ich danke Christian Moser für diese Webseite. Für die Zusammenstellung der Rechts-Informationen und Bereitstellung im Web.
Ich bin zuversichtlich das ich meine ungerechtfertigte, rechtswidrige Sperre bekämpfen konnte.
Ich kann nur allen Betroffenen empfehlen, sich durch AMS nicht einschüchtern zu lassen.
Jeder Autofahrer traut sich, sich zu wehren und seine Rechte einzuklagen - wenn er beim Falschparken erwischt wurde -

ALSO: warum auch nicht beim AMS als Betroffener.
In Zukunft werde ich mir noch mehr Notizen und Kopien im Zusammenhang mit AMS machen. Ihr glaubt es gar nicht, wie dringend notwendig dies sein kann - eines Tages. Und zwar genau zu dem Zeitpunkt, wenn ihr euch denkt, naja ich hab eh ein gutes Verhältnis mit meinem Betreuer, mit meinem AMS.

Wuuuuummmm !!!!! Pustekuchen. Dreck steh auf. Freundlichkeit im AMT was ist das? Passt bloß auf mit diesen Leasingfirmen. Falsche, vorsätzliche, mündliche, telefonische Absprachen usw. zwischen Leasing und AMS. Und der Verdacht von Dritten reicht völlig aus.

Nicht einschüchtern lassen !!!!

20.20 Uhr - von MyRigth - Rückmeldungen ans AMS!!
Eine besondere Schwachstelle ist die Rückmeldung von Firmen an das AMS. Davon kann ich mitlerweile eine Oper singen. Im besonderen mit Leasingfirmen, wie /H*/ /S/g/b/ da diese besonderes stark mit AMS zusammenarbeiten. In meinem Fall ist es zu vorsätzlich falschen Angaben gekommen, heute konnte ich Beweise und Zeugen nennen die mir Bestätigen das die Angaben falsch sind.
Wer - ist noch unklar - die Leasingmitarbeiterin, die AMS-Beraterin, jedenfall ist es durch diese rechtswidrigen Angaben sofort zu Disziplinierung nach § 10 AlVG und rechtswidrigen Einstellung der NH gekommen.
Raumschiff AMS befindet sich auf Sinkflug. Und aufgemerkt, die vom AMS arbeiten mit allen unlegalen Tricks.

21.32 Uhr Antwort:
Falls durch die Sperre Schäden entstanden sind und sie Zeugen haben, könnten
sie klagen. (siehe Schadensersatz)

19.12.2006 um 16.45 Uhr - von O. - beim ams abmelden !


sehr geehrte damen und herren!
könnten sie mir bitte folgende frage beantworten: wenn ich mich bei ams abmelden (z.b. auslandsurlaub), kann ich mich innerhalb von 62 tagen zurückmelden,ohne einen neuen antrag stellen zu müssen. bin ich in dieser zeit auch versichert?
liebe grüße und vielen dank

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Nein, außer die 3 Wochen Schutzfrist bei der GKK.

19.12.2006 um 11.51 Uhr - von Smeily - Gesetzes-Text ins deutsche übersetzen !
Jeder Bescheid des AMS, der eine Leistungskürzung oder auch nur die Androhung einer solchen beinhaltet, ist zu begründen und zwar nicht durch Allerweltsfloskeln, sondern auf den Einzelfall abgestellt


Gesetzes-Text:
Kann das vielleicht jemand ins deutsche übersetzen !

Nur am Rande sei erwähnt, dass die in Rede stehenden Mitteilungen regelmäßig überhaupt nicht begründet werden, obwohl sie für die Betroffenen erhebliche Nachteile (die Einstellung gewährter Leistungen) nach sich ziehen. Nach der Rechtsprechung des VfGH (VfSlg. 12.184/1989) stünde eine gesetzliche Bestimmung, die eine Behörde zur Erlassung eines begründungslosen belastenden Bescheides ermächtigt, in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip. Wenn jedoch nicht einmal der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung schaffen darf, so ist es ausgeschlossen, dass die Behörde ohne gesetzliche Grundlage im Wege einer unbegründeten Mitteilung derartige Rechtsfolgen auf verfassungskonformem Wege herbeiführen kann

Antwort der Solidaritätsgruppe
Hallo Christian,
wer immer das in welchem Zusammenhang geschrieben hat: Das ist nachgerade genial. Verkürzt gesagt heißt das nämlich: Was das Parlament als GesetzgeberIn nicht darf, darf das AMS schon gar nicht. Diese Binsenweisenheit von einer Aufhebung des Devisengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof abzuleiten, scheint am ersten Blick weithergeholt, ist aber in sich stimmig (das Erkenntnis findest Du im Anhang). In der Praxis würde das heißen: Jeder Bescheid des AMS, der eine Leistungskürzung oder auch nur die Androhung einer solchen beinhaltet, ist zu begründen und zwar nicht durch Allerweltsfloskeln, sondern auf den Einzelfall abgestellt (das verlangt ja an sich auch das AVG, nach dem das AMS vorzugehen hat, in §§ 58 bis 61 ). Fehlt eine solche Begründung, ist das ein Verfahrensmangel (der in der nächsten Instanz saniert werden kann und meistens wird). Zur Aufhebung eines solchen Bescheides nur aufgrund der mangelnden Begründung führt ein solcher Verfahrensfehler allerdings nach bisheriger Rechtspraxis immer nur dann, wenn diese mangelnde Begründung die Parteien an ihrer Rechtsverfolgung oder den Verwaltungsgerichtshof an der Überprüfung des Bescheides auf seine inhaltliche Rechtmäßigkeit hindert. Und genau darauf will der Verfasser jenes nette Schriftsätzchens wohl hinaus: Es reicht nicht, die Begründung in der zweiten Instanz quasi "nachzureichen", bereits der Erstbescheid hat begründet zu sein. "Was nicht einmal das Parlament darf, darfst Du AMS schon gar nicht". Ein Quantensprung: Die Bescheide in Sozialsachen, wo nicht nur AMS, auch PVA und KonsortInnen in der Erstinstanz Schmecks-Bescheide hervorstossen, sind Legion. Die Betroffenen kennen sich nicht aus - nicht einmal tatsächliche JuristInnen tun das, wenn nicht einmal die Gesetzesbestimmung angeführt wird, nach der gerade vorgegangen wurde - und sind genau dadurch an ihrer Rechtsverfolgung gehindert, legen beispielsweise gar nicht Berufung ein. Man/frau könnte versuchen, gegen die begründungslosen Erstbescheide einmal auf diese Weise vorzugehen und nicht inhaltlich. Drehen wir den Spieß doch einmal um ...
Wir werden das jedenfalls einmal mit unseren JuristInnen genauer besprechen, gut wäre auch den kompletten Text bekommen zu können.
Einstweilen viele Grüße,

19.12.2006 um 11.39 Uhr - von S.K.M. - Mal was nettes übers AMS


Selten aber doch, daher dachte ich mir muss auch mal sein.
Ich war heut am AMS, um einen Vorschuss zu holen (Todesfall in der Familie) und ich muss sagen, auch wenn man viel über die \"AMS\'ler\" schimpft, heute konnt ich sehen, das es sich wirklich um Menschen mit Gefühl handelt. Normal bekommt man nur einmal im Jahr einen \"Vorschuss\", die Dame schaute im Computer (ja ich hatte schon einen) und sagte nur ich soll ins näächste Stockwerk gehn, alles Erledigt.
Mein Betreuer (bei dem war ich auch gleich) hat mich sofort aus allen Pflichten (Vorstellungen) enthoben und war sichtlich Betroffen.
An dieser Stelle ausnahmsweise mal ein DANKE ans AMS.

18.12.2006 um 9.58 Uhr - von Ma. Po. - http://www.frohmut.at/


Hallo!
Ich habe seit Dezember ein Forum ins Netz gestellt, welche sich zur Aufgabe gesetzt hat als erste Anlaufstelle bei Problemen und Sorgen zu dienen! Ich verfolge schon lange mit grosser Begeisterung die soned.at Homepage und würde gerne eine link Ihrer Homepage setzen. Ist das für Sie o.k.?
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Gerne - schöne Grüsse und alles Gute!

17.12.2006 um 20.43 Uhr - Chris aus Salzburg - Grau & Schlau!


Zur Anfrage / Meldung vom 30.11.2006 um 2.02 Uhr - von M. Bu. aus Salzburg - kontakt zu ähnlichen fällen knüpfen;

Teile Euch mit, daß Grau & Schlau! ein Verein älterer Arbeitsloser in Salzburg ist, die selbst aktiv Jobs schaffen wollen, auch für andere Arbeitslose. Dazu gibt es bereits eine Reihe von ausgearbeiteten Konzepten. Sämtliche Aktivitäten, die sich nun bereits über etwa 2 Jahre erstrecken, wurden jedoch seitens des AMS Salzburg gezielt abgeblockt und vereitelt. Nicht einmal vor dauernden Falschmeldungen an Minister Bartenstein, der diese Initiative tatsächlich begrüßte, ist man zurückgeschreckt. Die Initiatoren bekamen deutliche Schwierigkeiten, darunter \"Jobvermittlungen\" und Sperren. So wichtig ist es dem AMS, daß neue Jobs geschaffen werden, daß es alles tut, damit das nicht geschehen kann.

17.12.2006 um 18.58 Uhr -- Kombilohn


Kombilohn in Österreich entpuppt sich als Flop!!

20 Mill. Euro stellte sie zur Förderung des Modellversuchs bereit, der zunächst auf ein Jahr begrenzt wurde. Bislang sind von dieser Summe erst 5,5 Mill. Euro abgerufen worden. Der Leiter des Arbeitsamtes Oberösterreich, Roman Obrovski, sprach angesichts des bisherigen Ergebnisses von einem "Rohrkrepierer"........................

ganzen Artikel lesen:
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200051&_t=ft&_b=1122176

17.12.2006 um 14.25 Uhr - von Robert - Maßnahme oder Beschäftigungsverhältnis


Das AMS darf laut VGH Urteile seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren auch nicht wenn diese gefördert werden. Wie schaut es dann mit dem WAFF Personalfinder aus? Dieser Personalfinder vom WAFF fungiert seinerseits wiederum auch nur als Vermittler an andere Zeitarbeitsfirmen. Von einem Vermittler zum nächsten bis es an eine Arbeitsstelle geht. Hat es da Sinn sich gegen eine Sperre zur Wehr zu setzen? Danke für Antwort

Antwort:
Der VwGH differenziert zwischen Maßnahmen und Beschäftigungsverhältnis.
Dazu eine BMWA-Weisung.
Auf alle Fälle macht es Sinn sich gegen eine Sperre zu wehren, zumal die Berufung kostenfrei ist und das AMS in diesem Bereich sehr oft rechtswidrig die Bezüge sperrt.

17.12.2006 um 12.14 Uhr - von Schr. - Urlaub bei Phönix!


Ich bin bei Phönix beschäftigt,zahlt das Ams meinen Bezug?Ich mache so Gartenarbeit?
Zu meiner eigentlichen Frage:Wenn ich Urlaub nehmen möchte, bekomme ich den,wo melde ich das (AMS und Phönix?) und BEKOMME ICH BEZUG WEITER bezahlt? eine Woche möchte nehmen?Wenn man ins Ausland fährt bekommt man nichts oder?
Muß ich was beachten?

Antwort:
In einem befristeten Beschäftigungsverhältnis haben sie (bezahlten) aliquoten Urlaubsanspruch. Den Urlaub melden sie ihrem Dienstgeber Phönix der ihre Bezüge bezahlt und vom AMS gefördert wird.
Sie können im Urlaub hinfahren wo sie wollen.

14.12.2006 um 20.15 Uhr - von Ch. Ba. - Leasingfirma - Sperre!


So einfach gehts:
Eine Mitarbeiterin von H. A., Leasingfirma macht nach Bewerbung falsche Rückmeldungen ans AMS und ich bekomme eine Sperre wegen angeblicher Verweigerung.
Meine Existenz ist dadurch gefährdet. Durch Lügen und Unwahrheit.
Jetzt bekomme ich keine Kopie der Rückmeldung, da ich Privatklage gegen Frau F. wegen Unwahrheit angekündigt habe.
Von 5 Leuten die gleichzeitig Bewerben waren, bekam ich als einziger eine Sperre angedroht. (Niederschrift)
So einfach gehts bei Leasingfirmen, vor allem wenn diese Leasingfirmen einen sogenannten, selbsterfundenen > haben. mfg

15.12.2006 um 12.52 Uhr von Landmark
Wenn Sie wirklich eine Privatklage gegen diese Leasingfirma durchziehen möchte ich Sie ersuchen das ergebnis hier zu Posten.
Datenschutzgesetz !!

15.12.2006 um 15.04 Uhr von E.
dann geh zu deinem AMS Versicherungsdienste und verlange eine Akteneinsicht gemäß §17 Allgemeines Verwaltungsgesetz.

14.12.2006 um 0.29 Uhr - von Tessa - Job2000!!!


Hallo!
Der neueste Schmäh des AMS heißt, JOB2000.

Dies ist so ähnlich wie Phönix, Trendwork etc.

schaut auf http://www.jugend-und-arbeit.at/ LG

13.12.2006 um 13.55 Uhr - von D.S. - Anrechnung des Einkommen der Eltern?


Liebe Redaktion,

ich habe Ihre E-Mail-Adresse aus dem Internet und hoffe, eine Antwort auf eine Frage zu bekommen, zu der ich schon den ganzen Tag ohne wirkliche Resultate recherchiere.

Zu meinem Fall:

Ich bin bis 22. Dezember in einer Schulungsmaßnahme, bekomme jedoch danach wahrscheinlich wieder 280 €/Monat Arbeitslosengeld. Jedoch muss ich bis 15. Januar meine Unterkunft räumen und habe demnach ab diesem Zeitpunkt keine Wohnadresse mehr, an die die Arbeitsamtspost geschickt werden könnte.

Meine Mutter, die in einem Pflegehelferkurs des AMS ist und den höchstmöglichen Betrag an Arbeitslosengeld bekommt, hat mir jetzt angeboten, ich könnte derweil zu ihr ziehen, jedoch möchte ich dies nicht tun, ohne mich genau über eventuelle finanzielle Einbußen informiert zu haben.

Deswegen meine Frage: Ist es möglich, dass zwei Arbeitslose unter einem Dach zusammenwohnen, ohne dass ein finanzieller Nachteil entsteht? Dass es bei der Notstandshilfe eine Zusammenlegung der Verdienste gibt, weiß ich, ist das beim Arbeitslosengeld dasselbe? Wie viel würde uns in dem Fall einer Meldung unter der Adresse meiner Mutter abgezogen werden? Oder wissen Sie eventuell jemanden, an den ich mich mit dieser Frage wenden könnte?

Danke im Voraus,

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Es wird ausschließlich das Partnereinkommen angerechnet, eine Anrechnung des Einkommens der Eltern gibts nicht!
Trotzdem beim AMS u./od. (Ombudsmann) nachfragen!

12.12.2006 um 17.11 Uhr - von Betty - "Doorstep 2007" Phönix Project


Ich habe heute den Informationstag von \"Doorstep 2007\", Phönix Project besucht, und habe erfahren, dass ich ab Jänner 1 Jahr lang dort in einen Kurs gehen soll.
Muss ich dort hin, sperrt man mir das Geld wenn ich nicht hingehe?

Antwort:
Wenn es sich bei Phönix noch immer um die aufsuchende Vermittlungsarbeit handelt, so ist der Besuch freiwillig!
Senden oder beschreiben sie mir Kursinhalt und/oder Vertrag!

Info zu Maßnahme oder Dienstverhältnis (Phönix Project anstatt Trendwerk einsetzen!)

Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.

12.12.2006 um 16.53 Uhr - von SKM - MENTOR


MENTOR
Grüß euch,nachdem ich ja eine Einladung vom AMS bekam, um moch bei MENTOR vorzustellen, habe ich hier gepostet.
Ich war selber auch nicht faul und hab mit denen Mailkontakt gehalten, mit folgendem Ausgang:
1: Die Dame wusste nicht mal um was es geht (griins)
2: Nachdem ich erklärte ich an Statistiksachen teilnehmen zu wollen, kam ein, meiner Meinung nach, recht nettes und hflich Formuliertes Mail, mit den Hinweis, dass es für mich bei MENTOR nichts gäbe, ich aber WENN ICH MÖCHTE(!!) weiterhin bei denen gspeichert bleiben kann, da sie ja sooo viele Partnerfirmen ( hmm.. den kenn ich doch von wo.. gg) haben und sich sicher was ergeben werden kann.
Nachdem ich jedoch eine ARBEIT suche und keinen Beitrag zur irgendwelchen Verschönerungen zu Statistiken leisten will, habe ich genauso Höflich abgelehnt.
FAZIT:
Mit ein wenig Selbstbewusstsein und Bestimtheit kann man bei manchen Organisationen was ereichen, selten aber doch ;)
lg
SKM

12.12.2006 um 14.45 Uhr - ratlos-verwirrter - ams kanns eindeutig besser


skurilitäten - kabinett

nein net schüssel & co denn ams kanns eindeutig besser ( sieh next )


ihre ausgangssituation :
wie sie uns bekanntgegeben haben, endet ihre arbeitslosigkeit aufgrund v. krankmeldung am 22.02.2007

was sie von uns erwarten können :
wir berechnen für sie ihre ansprüche auf arbeitslosengeld bzw. notstandshilfe.

aufgrund des absehbaren endes ihrer arbeitslosigkeit und der arbeitsmarktlage werden aus heutiger sicht keine weiteren vermittlungsbemühungen gestartet. bei dringenden personalbedarf von unternehmen erhalten sie trotzdem bewerbungsvorschläge.

was wir von ihnen erwarten :
wenn sie einen bewerbungsvorschlag erhalten müssen sie sich unverzügl. bewerben, und uns das ergebnis binnen 7 tagen mitteilen.

abmeldungen von bezug bzw der vormerkung zur arbeitssuche können auch rasch u. unkomplizi. via http://www.ams.at/ erfolgen.

mfg ihr ams

detail am rande :
bin seit 8 j al, seit 4 j. pensionsbevorschusst ( immer wieder seitens pva abgelehnt )

eure meinung-en, erfahrung etc. dankbar entgegenehmend, euer treuer erstrecht ( soned )

12.12.2006 um 0.47 Uhr - von C.B. - Beugung des gültigen Rechts


Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH):

Bereits mehrmals hat der VwGH in seinen Erkenntnissen festgestellt das Zwangszuweisungen zu Schulungen, Maßnahmen, Coaches, ua. rechtswidrig sind.
UND trotzdem schikaniert AMS, Arbeitssuchende Personen mit derartigen Maßnahmen. Somit Beugung des gültigen Rechts mit Duldung der Ministerien und Politik.
EU Gelder werden für Schulungen 2007 erhöht.
Wie kann es das geben????? in einem Rechtsstaat.

Unwissenheit alleine kann es nicht sein.

12.12.2006 um 0.26 Uhr - VwGH-Erkenntnis - eigener Pkw erforderlich


unten angegebens VwGH Erkenntnis erscheint mir interessant. Thema, Ablehnung Job, aus Geldmangel für Vorstellungskosten.
Ich habe versuche auf soned.at ähnliches zu finden, ist mir nicht gelungen.

VwGH.Veröffentlichungsdatum 2006 12 05

11.12.2006 um 21.45 Uhr - von Norbert - Niederschriften


hallo allsamt

interessante web seite

hätt da x ne frage : unterschrift auf nieder schrift verweigern wegen u.a. §10 alvg, §38 alvg, §49 alvg erfüllen diese § ( im niederschriften kontext ) nicht schon nötigung bzw. erpressung od. verstosz gg die menschenrechte ? ( wenn sie nicht....dann droht sperre.....) ?

kann ich fordern das in niederschrift
nicht nur subjektives ( \"....ihre erklärung wieder voll arbeitsfähig zu sein....\" ) drinnsteht, sondern auch objektives ( amtsarztbescheid, ärztl. gutachten v. pva u. med. gutachter sowie berufskundl. beurteilung , alles durch / von sozialgericht ) festgehalten wird !

natürlich nicht im vollem med. umfang, jedoch \"...lt. med. kalkül...\" o.ä.

immer wird davon ausgegangen das der arbeitslose VOLL arbeitsfähig ist, detto bei bewerbungen, ich jedoch musz nicht nur tabletten ( antidepressiva ) nehmen sondern bin auch hepatitisträger ( a ) = meldepflichtig.

danke f. ihre mühe

Antwort:
§10 Niederschrift führt zur vorläufigen "rechtswidrigen" Sperre
Diese brauchen sie nicht zu unterschreiben.
Sie haben das Recht in der Niederschrift auch ihre Version darzulegen.
Bestehen sie darauf, dass die Unterlagen (Kopie) angeheftet werden!
Wenn sie nicht angenommen werden, legen sie diese bei der Berufung bei!

Wenn ein AMS'ler jemand trotz einer VwGH-Judikatur mittels §10 zu einer Massnahme schickt, kann man eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch machen, ebenso wie eine Anzeige wegen schwerer Nötigung

Im Amtsarztbescheid / ärztl. Gutachten muss die verminderte Leistungsfähigkeit bestätigt werden!

11.12.2006 um 3.24 Uhr - Interessante Tabelle


Interessante Tabelle über AL-Zahlen laut BMAW Stand Dez. 2006

http://elis.bmwa.gv.at/Finweb/gebarung/docs/vorgemAL.pdf

Anmerkung:
Da rechnen wir ein paar Prozent dazu - dann stimmts! Beispiel

10.12.2006 um 20.09 Uhr - Sa. Ra. - AMS-Gratis-Jobs für Billa und Spar


mich interessiert der Dienstvertrag und Verdienst bei AMS-Gratis-Jobs für Billa und Spar ua.
Kann das zufällig jemand veröffentlichen.

Antwort:
Kollektivlohn = 1125.50 Brutto im Monat (Ganztags)

8.12.2006 um 7.46 Uhr - anonym - Frage


Wie ist das mit Stellenausschreibungen die ich vom AMS bekomme, bei denen ich zum AMS marschieren und mich dort bewerben muss?

Habe das Spielchen nun im Sommer für eine Stelle gemacht, die gar nicht schlecht klang, von einer renomierten sicheren Firma auch noch, nämlich der ÖBB und man sagte mir, ich würde in 3-4 Wochen hören, ob die Unterlagen weitergeleitet wurden oder nicht.

(ich hatte mich allerdings etwas gewundert, da ich haargenau das selbe Jobangebot [die Firma suchte an die 80 Leute] der gleichen Firma in etlichen Internetjobbörsen sah, bei denen rein garnichts von wegen AMS-Vorausbewerbung dabeistand, sondern E-Mail-Bewerbung.
Habe mich daraufhin auch nicht \"offiziell\" bei der Firma beworben, da ich ja schon vom AMS mich beworben hatte)

Die Wochen kamen und gingen, gehört habe ich nichts.

Weder ob meine Bewerbungsunterlagen der Firma weitergeleitet wurden noch sonst etwas.

Jedesmal wenn ich daraufhin meine Betreuerin danach fragte, sah sie in ihren Computer und meinte \"da hat sich noch nichts getan, sie sind noch dabei...ist noch alles offen\"
Dies Spielchen ging so bis letzten Monat, immer die gleiche Antwort.
Dann hatte meine Betreuerin eine Vertretung, und als ich den fragte, große Überraschung, sah der in den Computer und meinte, da steht absolut gar nichts, weder dass ich am AMS war für die Bewerbung, noch dass eine Bewerbung offen ist, noch dass sie abgelehnt wurde, garnichts.

So, nun wieder alles von vorne, wieder muss ich mich um eine Stelle bewerben, wieder mit Vorauswahl am AMS.

Jetzt frag ich mich schon langsam, was das soll?
Schmeißen die die Bewerbungen nachdem man sie brachte weg oder was?
Ist das die nächste Schikane des AMS?
Man soll sich bewerben gehen, falls man nicht kommt, Sperre, und falls man kommt bringt es einem absolut nichts, weil sie die Bewerbungen nicht weiterleiten?????

Ich bin mir sicher, hätte ich mich bei ersterem Job direkt auf deren Announcen beworben, wäre ich zumindest zum Vorstellungsgepräch eingeladen worden, da die wie gesagt, so um die 80 Leute suchten, also nicht wenig, und ich alle Voraussetzungen erfüllte.
Aber so war ich beim AMS, und weiß bis heute nicht was mit meinen Bewerbungsunterlagen überhaupt passiert ist.
Ich würde mir wirklich alle 10 Finger abschlecken, um bei der ÖBB ne Chance auf einen Job zu haben, nun ist es allerdings zu spät....

Was soll denn das????
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, dass ihr am AMS angetanzt seid, für ne Bewerbung, und danach nie wieder davon gehört habt?
LG

8.12.2006 um 13.58 Uhr von Erwin
Das AMS gibt uns Arbeitssuchenden viele Vermittlungsvorschläge für Jobs die nicht zu vergeben sind. Wenn dich das AMS zu einer Personallesingfirma schickt kannst du ziemlich sicher davon ausgehen das die den Job gar nicht haben. Die schauen nur das ihre Listen immer auf dem neusten Stand sind und sie genügend Leute auf Abruf haben. Den angebotenen Job kann sicher Arbeitssuchende aber abschminken weil den gibts noch gar nicht und es fraglich ist ob die Firma den Auftrag überhaupt bekommen wird. Und wenn dann ein halbes Jahr um ist schmeißen´s die Bewerbungen ins Altpapier und lassen sich vom AMS neue Bewerber schicken, kost ja der Leihfirma nichts. Der Personalfuzzi rechfertigt damit in der Firma seine Wichtigkeit und einem möglichen Auftraggeber können immer die frischesten Listen mit Bewerbern vorgeleht werden. Sozusagen als überzeugendes Argument für einen Vertragsabschluß zwischen Leihbuden und Auftraggeber. Und sollte unsereins auf die freche Idee verfallen einen Job abz!
ulehnen den es nicht gibt dann fällt sofort das §10 Fallbeil gnadenlos nieder.

Ähnlich verhält es mit der Vorauswahl beim AMS. Das AMS steht hier auf der Seite der Arbeitgeber. Die Aufgabe des AMS müsste es eigentlich alles zu tun um Leute sinnvoll zu vermitteln und nicht es nur den Firmen recht zu machen.

8.12.2006 um 15.35 Uhr von Landmark
Mir ging es genau so das die vorauswahl ein AMS Mitarbeiter für eine Stelle gemacht hat und der mir gleich ins Gesicht gesagt hat das ich für dieses Arbeitsangebot nicht in frage komme.
Auf meine frage hin warum er das beurteilt und nicht der Personalchef dieser Firma meinte er : Er treffe die auswahl und sonst niemand HABEN Sie mich verstanden !!

8.12.2006 um 21.48 Uhr von Toni
Controlling ist alles.
Damit hat AMS ein Instrument um Arbeitssuchende zu kontrollieren.
Meine Erfahrung ist, die meisten derartig angebotenen Stellen sind nicht neu zu besetzen bzw. von Firmen besteht normaler Auftrag an AMS. Eventuell ist einem Mitarbeiter vom Service für Dienstgeber fad und er möchte jemanden näher kennenlernen.

Apropos, mein Tipp:
Es heißt noch lange nicht, das Bewerbungsunterlagen an AMS geschickt werden müssen. Ich melde mich immer telefonisch beim AMS-Zuständigen, erkundige mich über Firma, suche mir Adresse aus dem Internet und sende der Firma auf dem direkten Weg meine Unterlagen.

Ich muß ja nur arbeitswillig sein und mich bewerben? :-)

11.12.2006 um 14.50 Uhr Hadzabe
da habe ich schon meine Erfahrugen gemacht. Also, es antwortet kaum jemand, weder private Firmen, noch das AMS. Ich war zwei Mal in der Geisselbergstraße, einmal war der angebotene Arbeitsplatz schon vergeben (warum ich da hinkommen hab müssen ist mir bis heute unklar), dass zweite Mal wurde mir gesagt das sie sich rühren werden, dass ist jetzt schon mehr als 7 Wochen vorbei. Die anderen Angebote die ich von meiner Betreuerin erhalten haben, da hat eienr gleich abgesagt, telefonisch, und der andere .... Viele Angebote die ich erhalten habe waren schon seit Wochen vergeben, andere Firmen haben sich schon nach einem anderen, und wie mir versichert wurde, einem weitaus besseren Headhunter umgesehen als es das AMS ist. Die haben mit sich selber zu kämpfen, die haben keine Zeit für die Arbeitsuchenden. Einmal habe ich jemanden getroffen, der war bei einer Firma vorstellen, vor zwei Jahren, und für genau diese Position wurde wieder ein Arbeitsloser hingeschickt!
Eines muss auch ganz klar sein, wer denkt, dass diese Stellenangebote gute Arbeitsplätze sind, der irrt ganz gewaltig. Das sind die schlechtesten überhaupt. Also, wer einen Arbeitsplatz sucht ist auf sich alleine gestellt und muss auch alleine handeln.

12.12.2006 um 0.29 Uhr - von S.H.
@Hadzabe
da fragt man sich doch berechtigt \"WAS DIE ZU TUN HABEN???\"
wenn man die tabellen über die bezugssperren betrachtet bekommt man eine antwort darauf.
und wie ich aus eigener erfahrung weiss,sind die meisten davon rechtswidrig.
ausserdem macht man sich in vielen fällen ja nicht einmal die mühe,ein ohnehin vorgefertigtes schriftstück zu versenden(oder wesentlich verspätet)auch eigene erfahrung.
aber bei dem stress dort muss man das ja verstehen.
ich war vor ca. 1 jahr einmal um 8 uhr beim ams (ich verkneife mir jetzt dem kommentar welches)
zwischen 8 und 8.30 uhr waren etliche damen damit beschäftigt mit kaffeekannen oder giesskannen eifrig wasser zu holen.
ist ja wirklich ein wahnsinnsstress den man dabei hat.
auch bei den anderen besuchen hatte ich stets das gefühl,dass die betreuerinnen aufgrund der überarbeitung kurz vor dem zusammenbruch stehen.deswegen war ich auch immer freundlich damit sie nicht wegen mir auch noch einen krankenstand in anspruch nehmen müssen.
ich wäre dafür die positionen mit den arbeitslosen zu tauschen,aber ich glaube dafür sind die meisten von uns überqualifiziert.
auf jeden fall hätte ich bei einer arbeitsstelle diesen stress gerne.
auf die erkenntnis vom arbeitamt nicht wirklich eine stelle zu erhalten,möchte ich sagen,dass ich in 24 arbeitsjahren eine einzige stelle über das ams bekommen habe.
und der clou an dem ganzen ist,dass ich das geld für meine 2monatige tätigkeit bis zum heutigen tage (3jahre später)trotz mehrerer urteile nicht erhalten habe.
arbeitlosenunterstützung natürlich auch nicht.
da kann man doch zur erfolgreichen arbeitsvermittlung gratulieren.
einmal als ich um 12 uhr kam wurde ich auch darüber belehrt,dass ich reichlich spät komme.
wohlgemerkt: an der eingangstür steht amtszeit bis 14.30uhr.
aber ich verstehe natürlich,dass man sich rechtzeitig aufs nach hause gehen vorbereiten muss.
ich entschuldige mich hiermit auch gleich bei all denjenigen,die wirklich ehrlich und gewissenhaft ihre arbeit verrichten und anderen zumindest versuchen zu helfen.
ich glaube,dass diejenigen sich auch nicht angesprochen fühlen,aber ich meine auch ihnen kann nicht verborgen geblieben sein was hier vorgeht.und somit sei euch ein spruch mit auf den weg gegeben\"WER UNRECHT SIEHT UND NICHTS DAGEGEN UNTERNIMMT STIMMT ALSO DAMIT ÜBEREIN\"
für die anderen sei gesagt,nachdem ihr euch das recht herausnehmt uns auf unnötige weise zu schickanieren und unsere existenz zu bedrohen,so habe auch wir das recht unsere erlebnisse und erfahrungen zum ausdruck zu bringen.
als arbeitsvermittlung seit ihr nämlich kläglich gescheitert.es wird schon einen grund haben,warum sich die meisten firmen arbeitnehmer auf andere art und weise suchen.
diesen rang haben euch schon lange personalbereitstellungsfirmen abgelaufen.diese agieren jedoch leider auch meistens im untergraben von arbeitnehmerrechten.
was schade ist,weil ordnungsgemässes arbeiten immer noch genug gewinn abwerfen würde.
und somit seit froh,dass euch euer beamtenstatus schützt,weil in der wildbahn der privatarbeitnehmer würdet IHR nämlich die arbeitslosen sein.
allen arbeitsuchenden wünsche ich noch ein gesegnetes fest

7.12.2006 um 20.45 Uhr - ro.ka. aus wien - Itworks


Frage zu Itworks
Die velangen einen SOZIALVERSICHERUNGSAUSZUG.
Die hätten dann alle Daten ab 1972 von mir, die dann vielleicht an alle Sklafenüberlasser weitergegeben werden.
Kann mann das aus Datenschutzrechtlichen Gründen ablehnen?
PS.:
Eigentlich müsste eure Arbeit doch öffentlich gelobt werden. Es ist wie Balsam für die Herzen der Arbeitslosen!!!
Vielen Dank und viel Erfolg!!!

Antwort:
Jawohl, sie brauchen die Daten nicht weitergeben. Auf der Kursvereinbarung haben sie für die freiwillige Weitergabe ihrer Daten unterschrieben. Das widerrufen sie!
Auf der Vereinbarung durchstreichen! Datenschutz
Darüber hinaus ist die Teilnahme an gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassern nur mehr freiwillig! BMWA - Weisung
Die Zeilen von AMS-Pressesprecher kopieren und BeraterIn vorlegen.

Klären sie auch ihre Kurskollegen über die freiwillige Teilnahme auf!

27.11.2006 um 19.34 Uhr - von Rene - ITworks

17.11.2006 um 8.36 Uhr - von Ch.B. - Itworks - Hurra!! Die Sperre wurde sofort aufgehoben

7.12.2006 um 14.23 Uhr - von Alexander K. - verkaufe alles und gehe weg!


Habe Zwangsarbeit, medizinische Einstufung, Amtsmissbrauch(hatte Beziehung zu Schwester einer AMS-Angestellten:Racheaktionen+Schikanen),Trendwerk etc.hinter mir.Korruption in allen Bereichen(AMS,Polizei,Öffentlicher Dienst, Spitäler) erlebt.will alles verkaufen und gehe weg, sobald ich unter Wert meinen Besitz verhökert habe.
mfg K.
0664 7855494

7.12.2006 um 13.14 Uhr - von Erwin - Vorläufige Einstellung des Bezugs!


Hallo!

Ich habe vom AMS einen Brief bekommen (kein Einschreiben) in dem steht wörtlich: da sich im Zusammenhang mit ihrem Anspruch offene Fragen ergeben haben mussten wir ihren Leistungsbezug vorläufig einstellen. Ich solle doch innerhalb einer Woche ab Erhalt des Schreibens beim AMS vorbeikommen. Ist das jetzt schon die Verhängung der §10 Sperre und ist das eine gesetzmässige Vorgangsweise das Geld vorläufig einstellen weil für das AMS eine Frage offen ist?

Antwort:
Vorläufige Einstellung des Bezugs ist rechtswidrig!
Bei Amtsmissbrauch steht ihnen Schadensersatz zu, sollte ihnen einer entstehen!

Hier ist es nicht der §10 sondern sie müssen zur Klärung sofort ins AMS - Kann sich auch um einen Irrtum handeln!

7.12.2006 um 5.06 Uhr - von Ku. - sekkiererische SOEB


Betreff:
SÖB Zwangsarbeit mit Zwangserziehung

Hallo Christian,
Liebe Forumleser!

Ich versprach mich rückzumelden und hier ist mein Bericht:

Nachdem ich mir im Soned-Forum die ersten Tips geholt hatte, wie ich dieses sinnlose und sekkiererische SOEB am besten verweigere und mir die relevanten VvGH-Urteile runterkopiert hatte, ging ich nicht sofort zum AMS, sondern schickte sicherheitshalber einen eingeschriebenen Brief mit meiner Bewerbung, allerdings "vorbehaltlich der gesetzlichen Zumutsbarkeitsbestimmungen", sodaß man mir gegebenenfalls nicht vorsetzliche Vereitelung nachsagen kann, sollte es im Anschluß an mein Gespräch beim AMS zu einer Sperre kommen. Ich ging also erst zwei Tage später zum AMS, wo man meine Beschwerde erst gar nicht entgegen nehmen wollte. Anstatt dessen holte man sofort einen Zeugen hinzu, da ich mich nicht abwimmeln ließ. Im 6-Augen-Gespräch zwichen Tür und Angel erklärte ich kurz den Sachverhalt und erwähnte die Weisung des Bundesminsiteriums, sowie die Urteile gegen SOEBS des VvGH, ohne das dies die AMS-Mitarbeiter sonderlich beeindruckte. Man grinste nur höhnisch, aber ich bestand auf!
einer Niederschrift, wohlwissend, daß man mich sonst hinterrücks sperren könnte. Einige Tage späte hatte ich dann meinen Termin und das AMS wollte mir erneut weismachen, daß das SOEB rechtens sei. Jedenfalls unterschrieb ich eine weitere Niederschrift, in der nur festgehalten wurde, daß ich über Paragraph 49 informiert wurde. Desweiteren ergab sich mein Eindruck, daß alleine die eingeschriebene Bewerbung die Sperre verhindert hat, ansonsten wäre das AMS ohne weiteres bereit, es auf einen Konflikt anzulegen.
Wir verblieben dann derart, daß wir übereinkamen, ich werde einen Feststellungsbescheid beantragen, und sollte sich dieSOEB- Firma auf meinenBrief hin nicht rückmelden, dann hat sich das "Problem" eh von selbst gelöst. Ansonsten muß man sehen, und ich hatte ja noch die Empfehlung des soeben auch erst zuende gegangenen BFI-Jobcoachings mit, in welchem explizit festgehalten wurde, daß man mir eine Zusatzausbildung im Bereich Finanzanalyse bezahlen soll, weil ich in diesem Bereich über herausragende Fähigkeiten verfügte. Diesbezüglich solle ich mich halt mal umsehen und dem AMS gegebenenfalls einige Angebote legen. Das werde ich auch tun, allerdings wird man erst sehen müssen, was zwischendurch passieren könnte, da mir auch gleich auf meine Anfrage versichert wurde, daß ab Januar die maßnahmen noch schärfer werden. Ein diesbezügliches AVISO wäre bereits an das AMS ergangen, unnabhängig davon, wer neuer Bundeskanzler wird.

In diesem Kontext erlaube ich mir das Forum noch auf folgendes hinzuweisen:

Biite verliert euch nicht in Parteien-Hickhack, denn es ist egal, wer in Wien an die Macht kommt, da diese Zwansmaßnahmen im Prinzip EU-Weisungen sind. Es iwst also unerheblich, ob Gussenbauer oder Schüssel oder Starche oder Stoisits die nächste Regierung bilden, da alle EU-Hörig sind. Der Unterschied ist nur, der eine ist ideologisch näher dran als der andere, aber das war es auch schon. Gerade eben erst hat Herr Strache sich egoutet als Schw*, den er sagt zu allen Langzeitarbeitslosen "Sozialschmarotzer" und meint, die Hartz 4-Einführung in Österarm wäre nicht anderes als "Sozialschmaotzersubvention". Nachzulesen in "Österreich vom 6. Dezember! Dabei gelten diese 726Euro sowieso nur inklusive Miete und vorbehaltlich des Arbeitens! Tja, und die Grünen, dazu möchte ich auch mitteilen, daß ich selbst zeuge gewesen bin, als im Vorjahr im Museumsquatier in Wien eine Podiumsdiskussion mit Wiener Grünen abgehalten wurde, auf welcher man meinte, daß es ein bedingungsloses Grunde!
inkommen nicht geben dürfe, weil der Österreicher dazu kein Verstädnis hätte, wie man es ausdrückte. Ist natürlich nur eine Ausrede, weil man nicht zugeben wollte, daß man den anderen Parteien sehr nahe steht in dieser Sache. Christian wird mir verzeihen, wenn ich hier etwas politisiere, aber meine Meinung dazu ist, daß die Grünen sowieso auch Faschisten sind, weil sie es inkauf genommen haben, daß die Industrie weggehnt aus Österreich; denn ihre vertrottelten Umweltgesetze sind erst der Auslöser gewesen, daß alle Betriebe abgewandert sind. Herr Van der Bellen ist ja sooo sehr für die Globalisierung, aber er weiß auch, daß diese Globalisierun Arbeitsplätze zerstört in Österreich. Also glaubt denen nicht alles, das sind auch Heuchler. Das wahre problem besteht meiner Meinung nach darin, daß Österreich als Nation nicht mehr existiert, weshalb es auch keinen Schutz bietet für seine Bevölkerung. Da meine ich durchaus den begriff Nation als Staat, jedenfalls aber nicht im Sinne v!
on ethnisch. Wie auch immer, in Österreich wird alles immer nur im Dualismus diskutiert: entweder Sozialstaat und unkontrollierte Zuwanderung, oder keine Zuwanderung und auch kein Sozialstaat. Aber noch nie hat jemand gesagt: Sozialstaat und keine unkontrollierte Zuwanderung! So als schlöße sich beides gegenseitig aus. Ihr seht schon, alles nur Heuchelei, und die neuen Sadisten-Gesetze, welche aus den USA und aus England zu uns herüberschwappen (Anti-Stalking-Gesetz, Rauchergesetz, Grundsicherungsmodell), daß sind allesamt nur Gesetze, die gegen die Rationalität im Menschen gerichtet sind. Damit will man die Solidarität zerstören, die das menschliche Zusammenleben erst ausmachen. Noch ein Wort zu den Grünen und zum Thema Zuwanderung: Anstatt die verzweifelten armen Menschen hierherzubringen, wo sie erst recht wieder ausgegrenzt sind und mißbraucht werden für Lohndumping, sollte man Länder wie die Türkei und die Osteuropäischen Staaten zwingen, ein Solzialsystem einzuführen, !
damit eben nicht alle hierher kommen brauchen, und uns unser System zerstören, ohne daß es ihre Absicht ist. Die Wahrheit scheint zu sein, daß die Zuwanderungsfetischisten unser Sozialsystem absichtlich zerstören wollen unter dem Deckmantel der ageblichen "Nächstenliebe". Ich muß lachen!

Meine Conculio bezüglich AMS ist: Es wird schwieriger, aber bitte wehrt euch gegen diese Zwansmaßnahmen, den wir gehen in eine faqlsche Richtung, Beschäftigungspolitik hilft niemanden! Das ist wie im Dritten Reich. Was wir brauchen sind Industriearebeitsplätze und einen Schutz unserer Betriebe vor Heuschrecken, und zum Teufel mit der Globalisierung! Sie hilft weder uns noch den Armen in der Dritten Welt. Wehret den Anfängen!

Liebe Grüße

Anmerkung:
Um gegen die Armut anzukämpfen braucht es politische Strategien die eine soziale menschliche Handschrift besitzen, die nicht die unteren sozialen Schichten für den eigenen Reichtum ausbeuten.
Und hier spielt die Gesinnung der Personen und Parteien eine massgebliche Rolle.
Der dazu notwendige Charakter ist nicht bei allen Personen u. Parteien zu finden. Darum macht es m.M. einen grossen Unterschied wer regiert.
Eine humanistische Politik kann ich sehr wohl national umsetzen!

18.59 Uhr von Michael G.
Die EU stellt nur die finanziellen Mittel zur Verfügung. Verantwortlich für die \"Deppenkurse\" und für die SOEB sind einzig und allein Buchinger, Kopf, derzeit noch Bartenstein; Die 3 Freunde der Mißwirtschaft und steigenden Arbeitslosigkeit.
Bildung könnte sinnvoll sein, dass will aber der oben genannte \"M*\" nicht.
Würden sich diese Herrschaften mal wirklich den Kopf zerbrechen, dann gäbe es diese katastrophalen, denunzierende Vereine, Schulungen, Job-Vermittler nicht.

Aber wie bereits mehrmals hier erwähnt geht es diesen Personen nur um Statistikbeschönigung. Die Unfähigkeit der Politiker müssen eben andere ausbaden.

8.12.2006 um 9.25 Uhr - von Ku.
Kurze Replik zu euren Anmerkungen:

Das stimmt aber nur bedingt, denn Österreich ist Mitglied der EU und hat sich am Lissaboner Gipfel verpflichtet, die EU-Fördergelder für \"Kurse\" zu verwenden. Wenn man hinter die Kulissen blickt, dann bemerkt man sofort, die wahren Befürworter einer Großen Koalition sind die Kammern. Herr Leitl schwärmt geradezu davon und die angeblichen Sozialpartner sind sich nur einig, wenn es um Kürzungen geht. Ich gebe zu bedenken, daß der BFI-Eigentümer die Arbeiterkammer ist, die andererseits auch sinnlose Jobcoachings im BFI gerne durchführt, und desweiteren hat der ÖGB gerade sehr schön aufgezeigt, daß im die Karibik wichtiger ist als die Arbeitslosen zu vertreten. Von solchen Institutionen darf man sich vorläufig keine Verbesserungen für Sozialschwache erhoffen. Im Übrigen gehört die gemeinde Wien auch zu Betreibern von SOEBS, und wie ihr wissen dürftet ist Herr Häupl angeblich ein Sozialist. Na Danke!
Seid gegrüßt

Antwort:
Ich bin ganz bei ihnen. Ich gehe nur davon aus, dass man das Geld für sinnvolle freiwillige Qualifizierungskurse auch verwenden könnte.
AK / ÖGB - BFI-Zwangsmaßnahmen = Eine Unvereinbarkeit!
Hier sind zurecht kritische Worte angesagt!
Bei persönliche Treffen mit AK-Personen ist/war das natürlich Thema!

6.12.2006 um 21.06 Uhr wie in einem ...........!


Auf Wunsch rausgenommen!

7.12.2006 um 1.01 Uhr von Toni
Guter Rat ist teuer. Ich empfehle, rufen Sie den zuständigen Ombudsmann/frau ihres Bundeslandes an. Schildern das Problem und erbitten Rat und Unterstützung. Der Ombudsmann/frau muß Ihnen zur Seite stehen. Ich hatte immer gute Betreuung und Hilfestellung. Meist lösten sich die Probleme in Luft auf und wurden niemals mehr angesprochen. Weiters Beratung bei AK bzw ÖGB. Ein Mitglied des ÖGB sitzt im AMS-Regionalausschuß. Auch der muß ihnen weiterhelfen.
Schriftliche Vereinbarung ist besser: lassen sie alles in den Betreuungsplan eintragen. Eine Zusage von der Firma besorgen, dass sie die nötigen Qualifikationen besitzen und in absehbarer zeit fix eingestellt werden.
Bei geringfügiger Beschäftigung hat AMS nichts anzuschaffen.
lt. Gesetz dürfen sie diesen Betrag als AL dazuverdienen. Wichtig! sie müssen jederzeit dem AMS zwecks Arbeitssuche zur Verfügung stehen. Es kann daher zu Überschneidungen kommen.
Momentan ist AMS extrem nervös, da selbigen selbst nicht wissen was auf sie zukommt an Vorgaben.
Je hartnäckiger sie bleiben umso leichter Erfolg im Umgang mit AMS.
Auch kann jeder Arbeitslose (wer sich traut), seine Probleme dem AMS-Regionalbeirat vortragen. Es genügt eine schriftliche Beschwerde mit dem Zusatzt den Regionalbeirat i.d. Angelegenheit zwecks Klärung zu beauftragen.
jedem AMS-Chef ist das zu blöd, vor allem wenn es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ich persönlich - nachdem ich ihre Schilderung gelesen habe - würde sogar mit Amtsmissbrauch drohen.

6.12.2006 um 20.11 Uhr - träumer - vision


ich habe eine vision.

jeder bekomt eine grundsicherung. keiner bräuchte mehr vom ams abhängig sein.
das ams könnte abgeschaft werden und die ersparten milliarden könnte man anderswo verwenden.
die firmen würden dann schwer arbeitskräfte finden und müssten höhere löhne zahlen.
die arbeitskräfte würden dann das bekommen was ihnen zusteht.
und alles würde so sein , wie es sein soll.
jemand interessiert am weiterträumen?
träumer freut sich auf antwort!

7.12.2006 Antwort
Der sozialen Stabilität wegen, muß Ihr Traum in Zukunft zur Realität werden!

5.12.2006 um 12.03 Uhr - von Martina aus Tirol - riesiges Problem!


Hab ein riesiges Problem:
Ich bin 17 Jahre alt und leide schon seit mehr als 7 Jahren an schweren Angst-u.Panikattacken zudem kommt noch eine Herbstdepression dazu. Ich war schon 2 mal in einer Psychiatrie. Ohne Erfolg. Ebenso bin ich in Behandlung bei einem Psychiater.

Ich weiß nicht mehr weiter! Ich will arbeiten gehen und ich hätte am Montag auch einen Job anfangen können, aber ich bekam wieder total Panik. Manchmal ist es sogar soweit, dass ich mich mit Selbsmordgedanken auseinander setze.
Mein Leben kann doch nicht so weiter gehen?! Ich habe Telefonrechnungen zu bezahlen, zudem möchte ich den Führerschein machen. Aber mit was für einem Geld? Ich weiß echt nicht mehr weiter.
Das AMS hat kein Verständnis für meine Situation, diese sagen, dass ich einfach nur zu faul zum Arbeiten wäre, aber das stimmt nicht! Was soll ich tun? Ich habe mich nie beim AMS als arbeitssuchend gemeldet, weil ich nur schlechtes von ihnen höre, besonders wenn Menschen Probleme haben.
Ich brauche eure Hilfe!!!

Antwort:
Hallo Martina
Versuchen sie sich nicht so sehr unter Druck zu setzen. Es ist sehr traurig, immer mehr Menschen geht es wie ihnen! Darunter viele arbeitslose Menschen!
Gehen sie beim nächsten Vorstellungstermin davon aus, dass sie einen netten Menschen treffen. Mit ein wenig Glück kann das vorkommen.
Ich würde ihnen raten, mit Teilzeit oder Halbtagsarbeit zu beginnen und so langsam rein zu finden.
Wir führen mit dem AMS eine starke Auseinandersetzung, weil sie den politischen Auftrag haben die Statistiken mit zum Teil unsinnigen Massnahmen zu beschönigen und uns AL + NHempfänger in Niedriglohnjobs zu zwingen. Das AMS schreckt hier leider auch nicht vor Rechtswidrigkeit zurück.

Bei ihnen verhält es sich ein wenig anders. Da sie keine Arbeitslosengeld bekommen, handelt es sich um reine Freiwilligkeit. Auch hier kommt es auf ihre Bezugsperson an. Wenn sie auf einen netten hilfsbereiten Menschen treffen, können sie mit Unterstützung rechnen. (Ich kenne auch angenehme Personen im AMS. Zwei Personen vom AMS unterstützen mit Rat auch SoNed!)
Überwinden sie sich und schauen sie auf das AMS. Es gibt für Jugendliche auch Kurse die Sinn machen. Die sind nicht vergleichbar mit den von uns angeprangerten Zwangsmassnahmen. Sie können ja wieder aufhören, wenn es ihnen überhaupt nicht gefällt. Schon alleine der soziale Aspekt könnte ihnen gut tun. Sie treffen dort einige gleichaltrige Jugendliche mit vielleicht den selben Schwierigkeiten. In dieser Umgebung wird das Gewicht ihrer Probleme etwas leichter
Vielleicht kommt es sogar zu einer Lehrstelle die sie interessiert. Auf alle Fälle wird ihnen dort geholfen eine passende Arbeitsstelle zu finden.
Und besuchen sie mal eine Jugendberatungsstelle. Solche wird es in ihrer Umgebung auch geben. Konzentrieren sie ihre ganze Kraft und machen sie den Schritt nach aussen. Das könnte helfen!

Alles Gute

5.12.2006 um 11.16 Uhr - anonym - sperre


ein servus an alle, mit der bitte um auskunft.
was kommt eigentlich nach der ersten sperre im notstand? fällt man dann aus dem ams? muß man einen neuen antrag stellen? wird der anspruch neu berechnet? ich frage deshalb, wei ich es auf eine sperre ankommen lassen will, bevor ich ein weiteres magengeschwür wegen dem ams bekomme! danke!!!

Antwort:
Die erste Sperre dauert 6 Wochen. Jede weitere im selben Jahr 8 Wochen.
Neuer Antrag ist nur notwendig, wenn der alte ausläuft.

Lassen sie sich auf keinen Fall den Notstand so leicht sperren.
Der VwGH kommt zur Erkenntnis, dass nicht jede Kursverweigerung sanktioniert werden darf. Berufung sinnvoll!

5.12.2006 um 4.51 Uhr - von RON- Context


Hi

Ich habe nach einem \"Kurs\" bei Trendwerk mich wieder Arbeistlos melden müssen.
Gestern ist ein Brief gekommen,das ich mich an 3 Tagen bei Context zu Melden habe.
Sie schreiben,das dieser Termin eine Kontrollmeldung im Sinne des § 49 Arebitslosenversicherungsgesetzes handelt.
Sollte ich mich dort nicht Melden habe ich keinen Anspruch auf Notstandshilfe und für die ersten 62 Tage kann es zu einem Anspruchsverlust kommen.
Sie schreiben auch,das die Landesgeschäftsstelle Gemäß § 49 Abs. 1 AIVG auch andere Stelle als meldestellen bezeichnen kann.
Ich habe ja nix dagegen,denn ich bin frohmwenn man versucht mir zu Helfen,abder ich war schon mal bei Context und das sind nix weiter wie Typen,die dich zusammenscheißen,warum du nicht Arbeiten gehst.
Als mein Vater gestorben ist und ich zu meiner Mutter, musste, hat der eine Gesagt,das es nichts Wichtigeres als Arbeit derzeit für mich zu geben hat.
Ich hätte von denen aus meine Mutter in ihrer Not verrecken lassen sollen,was ich natürlich nicht getan habe.
Was soll ich jetzt tun?

Liebe Grüße aus dem 22. Bezirk: RON

Antwort:
Gegen diesen Kontrolltermin könnten sie berufen.
Nur müssen sie mit einer "rechtswidrigen" vorläufigen Bezugssperre rechnen.
Falls sie zum Termin gehen, lassen sie sich die Massnahmenbeschreibung geben.

4.12.2006 um 21.19 Uhr - von Isus - Stelle ablehnen


Beziehe Notstandshilfe. Habe schon länger beim AMS im e-job Room meine Personenbeschreibung eingeben lassen. Meine Frage:
Habe heute daraufhin einen Anruf von einer Vermögensberatung (die die Info über meinen Namen, Telefonnummer beim AMS bekamen) erhalten, dass ich mich vorstellen kommen kann.
Sollte ich von mir aus diese Stelle ablehnen, kann mir das AMS daraufhin meinen Bezug sperren gleich wie bei einer Stellenausschreibung vom AMS.
Danke im Voraus!

Antwort:
Falls das AMS von der Ablehnung erfährt, ist eine Sperre zu befürchten.

5.12.2006 um 12.30 Uhr von Anna
Du bist aber selber schuld, wenn du im e-job room deine daten angibst und dich somit verpflichtest dich drangsalieren zu lassen. Das ist eine willkommene einladung zur zwangsarbeit.

6.12.2006 um 20.30 Uhr von toni
die meisten wissen es gar nicht. doch jeder hat so ein ams-insereat geschalten bekommen. automatisch mit Antrag auf AL. Persönliche Daten werden nicht angegeben.
Berater kann euch auskunft über inserat geben. jeder kann sich auch eigenen text überlegen und online stellen lassen.
zufinden sind diese ams-inserate über SERVICE FÜR UNTERNEHMEN.
auch Anna hat ein inserat, ohne dass sie es wollte oder wußte???

4.12.2006 um 14.24 Uhr - von A.Ko. - AMS-Kredit ?


Hallo,

ich bin leider immer noch Arbeitslos, und durch meinen behinderten Sohn schaut es schlecht mit Stellen aus!
Habe jetzt die Möglichkeit bekommen, mich selbstständig zu machen, möchte eine Trafik kaufen, da ich aber keine finanzielle Mitteln habe, weder Geld noch Eigentum.
Habe von meinen Bekannten erfahren, das AMS für einen Kredit bürgt!
Wie und was muß ich tun!

Ich danke im Voraus
mfg

Antwort:
AMS bürgt für einen Kredit? noch nie gehört!
Das AMS hat ein Unternehmensgründungsprogramm

AMS finanziert Unternehmensberater und Arbeitslosengeld

Das Unternehmensgründungsprogramm dauert sechs bis neun Monate.
Das AMS stellt dem Gründer einen Unternehmensberater zur Seite, der
die Unternehmensgründung begleitet. Der Weg in die Selbständigkeit
wird dabei in vier Phasen unterteilt: Zu Beginn geht es um die
Realisierbarkeit der Geschäftsidee und um die Prüfung der
persönlichen Voraussetzungen. Dann folgt die Phase der
Gründungsvorbereitung mit dem Einstieg in das Gründungsprogramm und
der begleitenden Unternehmensberatung. Während dieser Zeit erhalten
die potenziellen Jungunternehmer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
vom AMS weiter ausbezahlt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
erforderliche Qualifikationen zu erwerben. Die Kosten für die
Unternehmensberatung und die Weiterbildung trägt das AMS.
Detaillierte Informationen über die Teilnahme am Gründerprogramm
erhalten arbeitslose Personen in den regionalen Geschäftsstellen des
AMS.
www.ots.at/presseaussendung.

3.12.2006 um 21.25 Uhr - von Martina - Wie hoch ist der Kollektivvertrag?


Hallo Leute! Super Forum habt ihr hier. Nun zu meiner Frage:

Ich habe wegen schweren Depressionen die Handelsschule nach dem 1. Jahr abbrechen müssen. Ich werde in wenigen Tagen 17 Jahre und fange morgen (Montag) beim M-Preis im Baguette an. Bis jetzt hat man mir noch nicht gesagt, wieviel ich verdienen werde. Es war sowieso so eine Ruckzuckaktion. Weil mich eine Mitarbeiterin am Freitag anrief ich solle zum Bewerbungsgespräch vorbei kommen. Das Bewerbungsgespräch hatte ich bei einer Mitarbeiterin und dauerte gerade mal 2 Minuten!! Wieviel müsste ich laut Kollektivvertrag in der Stunde verdienen?

Bitte schreibt mir eure Antworten an folgende E-Mailadresse:

3.12.2006 um 16.03 Uhr - von M.J. - Arbeitsverweigerung?


Hallo,

bin nun seit ca. 2 Monaten ohne Arbeit. Ich war vorher als Saisonarbeiter tätig doch habe nun durch viele Umstände usw. beschlossen diesen Winter zurück in meine Heimat zu gehen und nicht wieder irgendwo eine weitere Saison zu verbringen (für´s erste...habe das aber in Zukunft schon wieder vor nur eben diesen Winter sicher nicht!). Dies habe ich auch dem AMS erklärt...die dies aber nicht begreifen. Anscheinend, denn ich muss mich mind. schon zum 4 mal darüber \"rechtfertigen\". Beim letzten Gespräch habe ich und eine andere Beraterin dann vereinbart, dass ich erstmal einen Kurs mache, der mir auch wirklich etwas nutzen würde und ich mich ehrlich gesagt auch darauf freuen würde...wäre genau meine Sache. Nun bekam ich aber wieder ein Schreiben, nicht für den Kurs - sondern, dass ich zu einem Infogespräch kommen soll, wo es um Stellenangebote (Saisaonarbeit in Salzburg/Tirol) usw. geht...mein Berater hätte mich dafür vorgeschlagen. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll? Ich r!
ede mir immer wieder den Mund fuselig und anscheinend werden meine Aussagen vollkommen ignoriert. Man kann mich doch nicht dazu zwingen, oder? Wenn aber doch eine weitere Saison für mich im Moment vollkommen undenkbar ist - wie gesagt, im Moment. Und es ist ja nicht so, dass ich überhaupt nicht arbeiten möchte...aber, können die mir \"Arbeitsverweigerung\" \"unterstellen\" (Geld streichen?) wenn ich im Moment keine Reisebereitschaft zeige? Bitte, es wäre toll wenn mir jemand antworten könnte - ich weiß da nicht weiter.

Entschuldigung für die verwirrende Erklärung - bin aber sehr aufgebracht darüber.
Danke, liebe Grüße!

Antwort:
Wenn sie nicht fahren, ist das eine Vereitelung und wird mit §10 sanktioniert. Dazu brauchts einen wichtigen Grund - Krankheit....
Es muss sie die Firma ablehnen, ansonsten Bezugsperre!
Es liegt im Spielraum der Beraterin ob sie gleich wieder in die Berge geschickt werden. Vielleicht brauchts durch den Schneemangel momentan weniger Saisonkräfte?

19.19 Uhr von M.J.
Hallo nochmals,
kurz zu Ihrer Antwort im Thema \"Arbeitsverweigerung?\":
Das heißt also, wenn ich dem Berater sage, dass eine Saisonstelle für mich zur Zeit nicht in Frage kommt und er mir trotzdem weiterhin solche Angebote zukommen lasst oder mich eben zu solchen Infotagen über Saisonarbeit \"einlädt\"...muss ich das machen obwohl ich das keinesfalls will. Mein NEIN nützt nichts?!?! Ich muss also defintiv diesen Winter wieder auf Saison gehen ob ich will oder nicht?!?!
Dann nehme ich diese Bezugssperre gerne hin...wo leben wir eigentlich. Menschenrechte sind anscheinend total egal - Diktatur lässt Grüßen....

Antwort:
Besuchen sie auf alle Fälle die Infogespräche. Sie können dann immer noch entscheiden.

3.12.2006 um 3.32 Uhr - von Toni - Billigjobs


Attacke der H**** vom AMS-Hauptquatier:

AMS startet neuen Anlauf für Billigjobs
Umstrittene Aktion für arbeitslose Frauen startet im Weihnachtsgeschäft neu durch

(Quelle: Der Standard, http://derstandard.at/?ressort=Arbeitsmarkt)

Was Bartenstein mit Arbeitslosen in Zukunft vorhat. Seine Pläne nachzulesen unter(Bundesministerium für Wirtschaft u. Arbeit):
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/74B2E6E8-F62D-4936-A7EA-08D9411D5A17/0/ZielvorgabenFassung0806.pdf

30.11.2006 um 18.04 Uhr - von P.Hö - JobTransfair ?


Eine Frage: Ich bin derzeit bei Job-Transfair und bin einen Tag nach dem Probemonat gekündigt worden.Habe sechs Wochen Kündigungsfrist.Ist sicher nicht üblich,oder kann das sein. In einem regulären Job habe ich nach dieser kurzen Zeit sicher nicht diese Kündigungsfrist. Wenn die Kündigung zurückgezogen wird(das ist der Fall,wenn ich einen Job finde),muß ich dann einwilligen,oder kann ich darauf beharren,nach Ablauf der Frist auszuscheiden?

Antwort:
Job-Transfair ist freiwillig. Ausstieg ist sofort möglich!
Die Zeilen von AMS-Pressesprecher kopieren und BeraterIn vorlegen.
Wenn das AMS sie aus der Maßnahme nimmt, spielt es keine Rolle was JobTransFair dazu sagt.

Auch Mag. Thomas Rihl von Job-TransFair hat mir am 21.11.2006 beim österreichischen Arbeitsmarktgipfel des BDV in Salzburg versichert, dass, seit dem Schreiben von AMS-Pressesprecher Dr. Nosko, die Arbeitslosen beim Vorstellungstermin auf die freiwillige Teilnahme hingewiesen werden und das seither der Bezug nicht mehr gesperrt werde.

23.46 Uhr von Petra
die chancen einen Job zu kriegen, sind nicht sehr hoch, egal was sie dir erzählen! Die Gründe warum sie dann die Kündigung zurückziehen ist die, dass das AMS einen Teil deiner Lohnkosten über Jobtransfair an deinen neuen Arbeitgeber zahlt, eine Zeit jedenfalls. Meist endet das so, dass die Firma sich damit einverstanden erklärt, aber dich feuert, sobald die Förderung ausläuft, weil dann nehmens wieder jemanden anderen mit Förderung!
Und es wird dir ja schon aufgefallen sein, die meisten Job bei JT sind schlecht qualifiziert! Glaube ihnen auch nicht die 3000 Partnerfirmen, habe diese Liste mal durch Zufall gesehen, mager, mager und viele unseriöse.
lg und trotzdem alles Gute Petra

30.11.2006 um 14.42 Uhr - von Tom - Bescheidausfertigung


Hallo,

In meiner Frage geht es um die Bescheidausfertigung:
Wie vom RA empfohlen wird, habe ich einen Bescheid für die \"Mitteilung über den Leistungsanspruch\" beantragt.
Das AMS hat ja jetzt 6 Monate zeit diesen Bescheid zu erlassen. Inzwischen habe ich aber eine neue \"Mitteilung über den Leistungsanspruch\" bekommen.
Muß ich jetzt für jede NEUE Mitteilung über den Leistungsanspruch einen Bescheid anfordern?
Es gibt ja für jede Unterbrechung wie z.B.: Krankmeldung, Kurs usw. eine neue Mitteilung.
Ist es notwendig jedes mal einen neuen Bescheid anzufordern?
Viele Grüße

Antwort:
Das AMS wird ihnen einen Bescheid über den gültigen Anspruch ausstellen!

30.11.2006 um 2.02 Uhr - von M. Bu. aus Salzburg - kontakt zu ähnlichen fällen knüpfen


mein Fall: 38jahre m. umschulung zum bürokaufmann, danach 2,5 jahre arbeitslos, über 400 bewerbungen geschrieben. bin ich der einzige??? oder gibt es ähnliche fälle. würde gerne kontakt zu ähnlichen fällen knüpfen.

Antwort:
Besuchen sie Grau & Schlau in Salzburg
http://www.grau-und-schlau.at/
info@grau-und-schlau.at

1.12.2006 um 0.54 Uhr von I. Su
aus grau-und-schlau
...werd ich nicht schlau.
Was ist das. Es ist kein Verein, vermittelt aber irgendwie Jobs, hat Projekte, usw.
Klingt wie AMS, Leasing, oder ähnliche Projekte die mit AMS zusammenarbeiten.
Wenn mir jemand erklären kann was die wirklich wollen.

Anmerkung
Es gibt Vereine die wollen anscheinend mit dem AMS kooperieren und wie die Zwangsmassnahmenbetreiber an den Arbeitslosen Geld verdienen.
Sollte das auf freiwilliger Basis stattfinden gibt es nichts einzuwenden.
Nur wird ein solches Konzept (Freiwilligkeit - Die jetzigen Deppenkurse sind nur mit Zwang zu besetzen!) bis jetzt vom AMS nicht unterstützt.
Falls ein Verein mit Zwangsmassnahmen an den Arbeitslosen verdient und Gesetze und Menschenrechte verletzt, muss er mit unseren Widerstand rechnen.

Sobald wir/ich Kenntnis von Vereinen mit dieser Ausrichtung haben, gibt es keine Zusammenarbeit mehr. Bitte um Infos!
Meines Wissens hat Grau & Schlau derzeit noch keinen Vertrag mit dem AMS.

Ein Teil der Initiativen die in Österreich Widerstand leisten und sich für die Rechte der Arbeitslosen einsetzen sind unter den Mitgliedern des http://www.arbeitslosensprecherin.at/ zu finden.

An Alle!
Es besteht auch die Möglichkeit eine eigene Initiative zu gründen und dem
österreichischen Dachverband "ArbeitslosensprecherIn" beizutreten.
http://www.arbeitslosensprecherin.at/
Was sie brauchen ist ein Raum/Treffpunkt. Die Interessenten werden immer mehr.
Bei der Bekanntmachung helfen wir ihnen gerne.

30.11.2006 um 1.57 Uhr - von St. - HILFE! -


Sehr geehrter Hr. Moser!

Ich habe den link zu Ihrer Website mal vor einiger Zeit von einer Bekannten aus dem Netz bekommen, die aus Salzburg ist und selbst lange arbeitslos war und mir diese Seite damals mal empfahl, weil sie da schon davon wusste, dass ich dauernd Schwierigkeiten mit meiner sog. AMS-\"Betreuerin\" (ich nenne diese inkompetente Person nicht so) habe. Ich fühle mich im Moment total machtlos und hilflos und bin total am Verzweifeln, weil ich nicht weiß an wen ich mich wegen meines Problems bzw. meiner Probleme wenden kann oder wer mir da in irgendeiner Art und Weise weiterhelfen kann. Es fällt mir auch schwer hier alles niederzuschreiben. Ich will Sie nicht mit einem langen \"Roman\" hier belästigen, aber es ist soviel vorgefallen und liegt soviel an, dass ich meine Gedanken kaum mehr ordnen kann. Mein zuständiges AMS ist das AMS in der Redergasse für den 5. Bez. Ich bin seit 4 Jahren nun arbeitslos. War erst vor kurzem wieder mal in Krankenstand, weil ich in eine tiefe Depression ges!türzt bin.

Ich sah bzw. sehe einfach keinen Ausweg mehr. Ich kann in keinster Weise mehr optimistisch in die Zukunft blicken. Es fängt schon mit den finanz. Problemen an. Doch geht es mir nun mal vorerst um \"mein\" AMS und die zuständige Betreurin dort. Seit ich dort bin und diese Betreuerin habe, werde ich schikaniert und wie der letzte Dreck behandelt. Sie legt mir alle möglichen Steine in den Weg, anstatt mir zu helfen, um einen Job zu finden bzw. als Beispiel jetzt, einen Kurs zu bekommen, den ich brauche, weil ich eben über bestimmte Kenntnisse nicht verfüge. Ich will aber jetzt zum aktuellsten Problem kommen, dass ich mit dieser Person habe. Ich hatte diesen Dienstag wieder einen Termin bei ihr. Zuerst lief alles ab wie immer. Sie fragte mich, was es Neues gibt. Ich habe ihr dann als 1. mal mitgeteilt, dass ich nun fix bei ibi (Institut zur berufl. Integration) in \"Betreuung\" bin, da ich zuvor beim Rehab-Coaching in \"Betreuung\" war, welches aber nun mit Ende d. Ja!hres geschlossen wird auf Anweisung des sehr \"verrehrten\" Hrn. Minister Barsteins.

Meine Betreuerin bzw. nun Ex-Betreuerin teilte mir mit, dass es der Hr. Minister nicht für nötig hält, dass Langzeitsarbeitslose oder Arbeitslose, die mit gesundheitl. Problemen und dergleichen zu kämpfen haben unterstützt werden. Vielmehr sollen nun Jugendliche in jeder Weise unterstützt und gefördert werden. Dies hat mich auch schon sehr wütend gemacht, denn es klingt ja dann für mich danach, dass es dann sozusag. egal ist, was mit Menschen wie mir geschieht. Mit einem Wort: ich kann wohl ruhig verrecken und auf der Straße landen. Tut mir leid, ich schweife ab. Ich hab ihr desweiteren mitgeteilt, dass ich nächste Woche einige Termine habe, unter anderem auch ein Vorstellungsgespräch. Alles andere, was sich sonst bei mir ergeben hat, hat sie ja wieder mal keineswegs interessiert. Was macht die Gute? Sie steckt mich in einen Kurs bzw. nennt sich das BPA(Berufspotenzialanalyse), was nächste ! Woche eben beginnt.

Tja, ich sage zu ihr, was ist mit meinen Termin bzw. mit meinem Vorstellungsgespräch, was ja wohl vorranging ist. Ich soll, nein, ich muss alle Termin inkl. Vorstellungsgespräch absagen. Ich dachte ehrlich gesagt ich spinne bzw. ist sie nun entgültig durchgeknallt. Dass ich Kurse vom AMS aus besuchen muss, das weiß ich, aber ich sehe nicht ein, dass ich Vorstellungsgespräche absagen muss und habe ihr das auch gesagt, dass dies ja wohl mehr als absurd sei und wohl kaum im Sinne vom AMS sein kann, dass ich Vorstellungsgespräche absagen muss, nur um diesen Kurs zu besuchen. Doch sie wiederholte es nochmals, dass ich es machen muss und drohte mir sogar, wenn ich es nicht mache, dass dann meine Auszahlung meiner Notstandshilfe eingestellt wird. Es ist mit ihr in keinster Weise zu reden. Ich meinte dann ja auch noch, ob man denn dies alles nicht um 1 Woche verschieben kann, da dies ja laufend ist, aber nein, das geht nicht. Ich bin mir aber sicher, dass dies sehr wohl ginge, aber sie es eben wieder nicht macht, weil sie mich wie üblich nur schikanieren will.

Dann habe ich noch eine Frage an sie gewagt, betreffend einem Praktikum, da ich mich in dieser Sache auch nicht auskenne. Ich bin deswegen diesbezügl. zur \"Anfrage\" gekommen, weil ich den letzten Freitag mein 2. Gespräch bei ibi hatte und wir da eben auch so im großen und ganzen mein bevorstehendes Vorstellungsgespräch durchgingen und die Betreuerin dort mir eben sagte, dass ich ja noch sozusag. als \"Trumpf\" sagen könnte, dass ich ja ein Praktikum machen könnte. Es kostet der Firma nichts und sie können sich von meinen Fähigkeiten überzeugen. Auweia, ich dachte meine \"nette\" AMS-Beraterin reißt mir förmlich den Kopf ab. Wie ich denn zu diesem Unsinn komme, denn ich habe ja Berufserfahrung. Ich habe erwidert, dass dies wohl kaum blödsinnig ist, denn ich kann ja auch nicht alles. Desweiteren sagte ich auch noch zu ihr wie lange ich noch in meiner Bereich (Buchhaltung/Büro)! suchen soll und dass ich von einer Bekannten weiß, die auch lange arbeitslos war und eben nichts fand und dann ein Praktikum bei einer Firma machte und dort seither als Kass. arbeitet.

Ich bin ja jedem Job aufgeschlossen und würde jederzeit auch etwas ganz anderes machen. Doch nein, das kommt für mich nicht in Frage. Ich konnte und kann das alles nicht mehr fassen. Diese Frau schafft es echt immer wieder, noch einen \"draufzusetzen\". Wie schon geschrieben oder auch nicht, sie ist schlampig, völlig inkompetent, gibt keine richtigen Auskünfte, informiert mich nicht über für mich wichtige Dinge und ist ganz nirgends dahinter, wenn es z. B. um Kurse oder so geht. Und auch wenn ich oft irgendwelche Fragen an sie habe, die sie ja als Beraterin wissen müsste, weiß sie es nicht und sagt eben nur, dass sie das halt nicht weiß. Also wirklich wieder in so einem Ton, dass dies eh egal wäre. Ich bin aus dem Zimmer kopfschüttelnd raus und konnte das alles ganz einfach nicht mehr fassen.!

Ich war echt nah dran Amok zu laufen, was ich bei dieser \"Dame\" schon mehrmals nah dran war, aber jetzt reicht es entgültig. Ich bin gestern bzw. DI nach dem Gespräch nur mehr auf \"Hochtouren\" gelaufen. War wütend, zornig und hätte am Liebsten das AMS-Gebäude mit der Beraterin und auch all den anderen unfähigen Angestellten dort in die Luft gesprengt. Meine Gedanken gingen und gehen echt schon so weit, dass ich mir am Liebsten am ganzen Körper Sprengstoff umschnallen möchte und damit in das AMS-Gebäude gehen möchte und mich und den ganzen Laden in die Luft sprengen möchte. Naja, heute bzw. gestern am MI hab ich dann eben doch versucht Stellen zu finden, die mir vielleicht weiterhelfen können, denn das kann es ja nun wirklich nicht mehr alles geben. Es muss doch eine Möglichkeit geben 1. gegen diese AMS-Beraterin vorzugehen und 2. überhaupt dieses komplette unfähige AMS irgendwie unter die Lupe zu nehmen, überprüfen zu lassen oder was auch immer.

Mir ist aus div. Kursen ! und anderen Sachen auch schon lange bekannt, dass dieses AMS scheinbar wirklichh das unfähigste und schlechteste von ganz Wien ist. Ich hab dann mal zuerst bei der AK angerufen, anderes ist mir im Moment nicht eingefallen. Ich bin da bei einer Dame gelandet, die sich zuerst alles wirklich anhörte und sie ebenfalls sagte, dass dies alles, was dort vor sich geht mehr als krass ist und vor allem, dass ich ein Vorstellungsgespräch abgsagen soll bzw. muss, das ist ihrer Meinung nach sogar \"rechtswidrig\". Nun denn, sie teilte mir dann eben mit, dass ich mich an den AMS-Ombudsman wenden sollle oder müsste. Sie gab mir auch so einige Namen und Telefonnummern. Ich meinte da natürlich aber auch zuerst, wenn dieser Ombudsman beim AMS und für das AMS tätig ist, dann wird mir dies ja wohl kaum was bringen. Ja, es ist halt üblich, dass versucht wird Ungereimtheiten und Schwierigkeitn auf beiden Seiten zu lösen. Von ihr habe ich allerdings auch erfahren, dass es Fakt ist, dass das AMS Wi!
en das Schlechteste von ganz Österreich ist.

Naja, sie meinte dann eben auch noch, wenn ich das Gefühl habe, dass mir der Ombudsman nicht weiterhelfen kann oder mir nicht so weiterhelfen kann, wie ich es mir vorstelle oder auch diese gar nicht bemüht sind sich um die Angelegenheit zu kümmern, dass ich mich dann direkt an die Juristen wenden soll, von denen sie mir auch gleich die Namen und Telefon-Nummern gab. Vor allem auch deswegen, weil sie eben ja selber meinte, dass dies wohl kaum (ich sag jetzt mal) \"gesetzesrecht\" sein kann, dass ich mein Vorstellungsgespräch absagen muss. Daraufhin hab ich dann diesen Ombudsman angerufen, wo ich dann eine Frau an der Leitung hatte und habe mit ihr ewig telefoniert. Ja, sie hat sich das alles auch angehört und zu diesem und jenem gemeint, dass es dies ja wohl nicht geben darf. Bezügl. meines Vorstellungsgepräches meinte sie, dass dies sicher möglich sein muss, wenn ich dies am MO bei diesem Inst. anspreche. Ich habe zu ihr gesagt, j!
a schön und gut und wenn nicht ? Sie darauf, dass ich sie wieder kontaktieren solle, aber sie ja gar nicht da sei nächste Woche. Ich meinte aber eben trotzdem, dass auch wenn ich zum Vorstellungsgespräch gehen \"darf\" es ja wohl trotzdem nicht so mit meiner \"Beraterin\" weitergehen kann bzw. sie mir sagt, dass ich das Gespräch eben absagen muss. Sie sagte mir dann eben auch, da dies alles schon sehr umfangreich ist, was ja nun auch stimmt, dass ich dies schriftlich einreichen muss und so wie sie es anhand meines Redens auffasst, ich mich auf jeden Fall beschweren möchte. Ich sagte natürlich ja und fragte aber auch, was denn das konkret bringen würde. Tja, sie meinte natürlich, dass sie ja nun nicht alles umorganisieren können. Was mir auch klar ist und ebenso, dass es wohl in den anderen AMS-Stellen auch nicht alles \"reibungslos\" abläuft, aber eben nicht so ein unfähiger Haufen dort am Werken ist wie in der Redergasse.

Sie teilte mir auch noch mit, dass dann wenn ich die! Beschwerde sosag. einreiche, ich 1. natürlich konkret die Namen nennen muss und dergleichen und diese dann aber eben auch auf alle Vorkommnisse angesprochen werden. Tja, und da denk ich mir nun eben wirklich , was dies dann bringen soll, denn meine \"Betreuerin\" (wie ich sie kenne) wird ganz sicherlich nicht die Wahrheit sagen, sondern auch noch mit weiteren Lügen kommen und so wird das wohl alles kaum was bringen, außer dass sie mich nach der Beschwerde noch mehr schikaniert. Was soll ich machen ? Ich habe nunmal keine Beweise in der Hand, da ich zu der Ombudsfrau eben dann auch sagte oder meinte, ob ich künftig wohl bei jedem Termin ein Aufnahmegerät mitnehmen soll und mir das einstecke und jedes Mal, wenn ich zu der reingehe einschalte und ich so dann alles auf Band hätte und so dann auch Beweise hätte. Mir fällt dazu nichts mehr anderes ein, ehrlich gesagt, denn im Grunde steht ja dann ein Wort gegen das Andere. Also weiß ich auch diesbezügl. nicht, was ich machen soll!, weil ich da auch keinen Sinn darin sehe.

Dann wurde mir noch empfohlen bzw. habe ich selber daran gedacht mich an den Ombudsman Dr. Zilk zu wenden, aber ich hab da ja nun genausowenig Ahnung, inwieweit da geholfen werden kann.
Es tut mir leid, wenn ich nun doch so viel geschrieben habe, obwohl da noch viel mehr zu schreiben wäre.
Ich bin einfach nur mehr fertig und weiß echt nicht mehr weiter. Da soll es noch jemanden wundern, wenn man dann in Depressionen verfällt oder psychisch total fertig ist und dergleichen. Und ich bin total fertig, weil für mich das alles echt nur nicht mehr zu fassen ist. Ich fühle mich nach den 4 Jahren arbeitslosen Zeit schon fast wie \"Dreck\" und muss mir das dann auch noch aus dem Umfeld oder Behörden sagen lassen bzw. mich so behandeln lassen. Tja, das fördert natürlich ganz sicher das Selbstbewußtsein oder die Moitivation.

Ich mache jetzt endlich Schluß. Es ist schon 2.00 Uhr früh. Ich bin zwar müde, aber schlafen kann ich schon lange nicht mehr bzw. habe ich große Einschlafprobleme, denn auch wenn ich müde bin und ich ins Bett gehe, fängt dann sofort meine Gedankenspirale zum Kreisen an, die mich unmöglich einschlafen lässt.
Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen und dass Sie mir ev. weiterhelfen können oder Tips geben oder entsprechende Stellen sagen können, an die ich mich wenden kann oder auch zu meinem ganzen Getippere mir eine Art Hilfestellung geben können, dass vielleicht das eine oder andere Genannte doch etwas bringt und ich das so machen soll.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen aus Wien,

Antwort per E-Mail

18.29 Uhr von S
Versuchen Sie es bei:
Wien / Bundes-Geschäftsstelle

Dr. Andreas Schaupp
Tel.: 331 78/309
Fax: 331 78/152
E-Mail: andreas.schaupp@ams.at

Soviel ich weiß, hilft er bei speziellen Problemfällen und die Redergasse ist ein Problem-AMS. Er hat schon in einigen Fällen geholfen. Sie müssen ihm jedoch den Namen der Beraterin schreiben bzw. sagen. Probieren Sie ihn anzurufen.

Noch ein Tipp: kontaktieren Sie den Verein Zum Alten Eisen A-1080 Wien, Laudongasse 16
0699/81 19 64 31 Mo-Fr 8-16 Uhr
http://www.zum-alten-eisen.org/
Alles Gute aus Wien

3.12.2006 um 21.04 Uhr von stevie
liebe st.
möchte dich darauf aufmerksam machen,dass die zuweisung zur berufspotentialanalyse,ich schätze beim BBRZ reha ges.m.b.h,einige risiken birgt.
auch auf der homepage von arbeitslosensprecherin oder soned wird davor gewarnt,dass diese untersuchungen dort dazu führen,dass man im endeffekt als arbeitsunfähig erklärt wird und man dann in die sozialhilfe abgedrängt wird, was erhebliche nachteile mit sich bringt.
ich würde vorschlagen dich auf artikel 8 der europäischen menschenrechtskonvention zu berufen.
der besagt,dass erzwungene untersuchungen gegen das grundrecht auf privatleben verstösst,da man ja auch befunde von selbst gewählten und somit auch nicht beeinflussten ärzten beibringen könnte.weiters widerspricht es der verhältnismässigkeit ,wenn spezielle,wie in diesem falle,psychologische untersuchungen stattfinden,noch bevor ein allgemeinmediziner seine analyse abgeschlossen hat und weitere untersuchungen dafür benötigt werden.weiters muss das dann aber natürlich auch begründet werden warum eine solche untersuchung unerlässlich ist.
genaue erläuterung für das was ich dir hier geschrieben habe findest du unter den rechtsinformationen hier auf der homepage oder wie gesagt unter arbeitslosensprecherin.
wenn du möchtes kannst du auch eine email an christian moser oder maria hintersteiner richten.sie werden dir sicher meine email adresse geben und ich kann dir vorlagen von schriftsätzen zeigen mit denen du gewisse rechtswidrige und gefährliche aktionen abwehren kannst.bin gerne bereit dir hier hilfestellung zu leisten.
liebe grüsse stevie

29.11.2006 um 13.53 Uhr - von SKM - Mentor?


Wieder was Neues?
Ich bekam heute vom AMS ein schreiben mit dem Freudigen hinweis, einen Job anbieten zu können. Nach durchlesen dieses \"Angebotes\" fand ich am Seitenende folgendes: AB STIFTUNGSBEGINN SIND SIE IM UNTERNEHMEN TÄTIG UND WERDEN PARALLEL DAZU EINGESCHULT. FÜR DIE DAUER DER STIFTUNG (6-9 mon) ERHALTEN SIE WEITER AMS BEZUG.....
Infos unter http://www.mentor.at/
wasndasfürnmist????

Antwort:
Arbeitsvertrag wäre wichtig! Bitte zusenden!

Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat. (VwGH)

Von Mentor Dienstzettel verlangen!
Im Probemonat keine Sperre bei Kündigung!
Kollektivlohn!
Die Entlohnung muss im Sinne des § 9 Abs. 2 AlVG angemessen, d.h. zumindest den anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechend erfolgen. Unterliegt der Arbeitgeber keinem Kollektivvertrag, so gilt jene Entlohnung als angemessen, die jeweils für eine vergleichbare Tätigkeit aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer Satzung in Betracht kämen.
Die Weisung des BMWA diferenziert zwischen Maßnahme und Dienstverhältnis!

Beraterin fragen ob die Teilnahme freiwillig ist. (schriftlich geben lassen.)
Amtsmissbrauch?

28.11.2006 um 14.55 Uhr - von Mira - Wer kennt Lilaktiv?


Eine große Bitte: könnte mir jemand erklären, was man zu erwarten hat, wenn man für lilaktiv einen termin bekommt? was macht man dort? ich komme aus dem bürobereich. (finde leider nix im www darüber)
danke im voraus

27.11.2006 um 19.34 Uhr - von Rene - kein Wort mehr über ITworks stattdessen einen Schweißkurs


Danke für die vielen guten Ratschläge und Tips.
War heute beim AMS zwecks Sperre wegen ITworks-Verweigerung. Vorlage von Falter bzw. VwGh Urteil nicht mal notwendig.Habe meinem Berater stattdessen um einen Schweißkurs(bin Schlosser) gebeten. Hat dem positiv zugestimmt und kein Wort mehr über ITworks verloren. Nochmals vielen Dank für die Unterstützung, auch ans AMS

27.11.2006 um 16.57 Uhr - von K.Mo -


Super informative Seite, hat mir extrem weitergeholfen! Danke und weiter so!

27.11.2006 um 11.24 Uhr - von Birgit - Pensionsversicherungszeit


1. eine sehr sehr tolle web page, diese art von information und solidarisierung fehlte bislang!

2. meine frage: bin ich, wenn der arbeitslosengeld-bezug auslief und ich keine notstandshilfe bekomme, weil verheiratet und mein mann zu viel verdient, weiter krankenversichert (wenn ich weiter arbeitslos gemeldet bin und einen dämlichen edv-kurs besuche) oder nicht, muss ich mich bei meinem mann mitversichern? auskünfte des ams sind sehr widersprüchlich, aber grade die krankenversicherung ist doch wichtig.

Antwort:
Pensionsversicherungszeit
Bei Anerkennung der Pensionsversicherungszeit müssten sie auch versichert sein.
Holen sie sich auch Auskunft vom Vorgesetzten ihrer Beraterin und/oder der AK.
Kostenlose rechtliche Auskunft auch per E-Mail von der
Solidaritätsgruppe
Schottengasse 3A/1/4/59
1010 Wien
Tel.: (0699) 112 25 867
Fax: (01) 532 74 16
E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
Ansonsten lassen sie sich bei ihren Mann mitversichern!

27.11.2006 um 11.15 Uhr - von A. - Job-TransFair


Bin derzeit bei Job-TransFair angestellt, leider schon über dem Probemonat. Bekomme etwa nur die Hälfte der Notstandshilfe, weil ich nur für 20 Stunden angestellt bin. Das dort herrschende Klima ich schrecklich. Manche Personalberater sind menschlich gesehen völlig inakzeptabel. Ich bin psychisch sehr angeschlagen, depremiert und enttäuscht. Ich verstehe dieses ganze System nicht und auch nicht, warum ich dort sein muss. Ich bitte um Information und Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Job-Transfair ist freiwillig. Kündigung ohne Sperre möglich!
Die Zeilen von AMS-Pressesprecher kopieren und BeraterIn vorlegen.

Mag. Thomas Rihl von Job-TransFair hat mir am 21.11.2006 beim österreichischen Arbeitsmarktgipfel des BDV in Salzburg versichert, dass, seit dem Schreiben von AMS-Pressesprecher Dr. Nosko, die Arbeitslosen beim Vorstellungstermin auf die freiwillige Teilnahme hingewiesen werden.

19.55 Uhr von A
Danke für Ihre Antwort. Beim Einstellungsgespräch bin ich nicht darauf
hingewiesen worden, dass Job-TransFair freiwillig ist. Auch in der
Lernwerkstätte in der ersten Woche haben die dort Beschäftigten uns gesagt,
dass ihnen klar sei, dass wir nicht ganz freiwillig da sind. Jeder, der
derzeit mit mir bei Job-TransFair angestellt ist, glaubt, er muss da sein.

25.11.2006 um 20.17 Uhr - anonym - Lebensgemeinschaft? - unterschied zw. bescheidausfertigung u. festellungsbescheid ?


vorweg a.d. team

informativ - kreative web pages, übersichtliche plattform, gefälliges layout ( phuuu, lexikon ) freut mich hier zu sein, DANKE, jedoch........
....................lauscher, schläfer, neider, wichtigtuer v. amtswegen etc. sind ja überall, daher bin ich mit meinen daten ( vor-zuname,e-mail adresse etc. ) doch schon sehr vooorsichtig, motto aus schaden wird man klug

bitte um nachsicht

in medias : bin ( nur ) kirchl. verh., haben getrennte bleibe-n, kein gemeinsames haushaltseinkommen - bankkonto - kredit o.ä., trotzdem ams meldepflichtig ? od. sonst irgendwie nachteilig !?

trotzdem danke

Antwort:
"Der Begriff Lebensgemeinschaft" bzw Lebensgefährte ist in der
österr Rechtsordnung nicht näher bestimmt. Nach der Rsp ist bei
Prüfung der Frage, ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt, von den
Erfahrungen des Lebens auszugehen, wonach eine
Lebensgemeinschaft durch die Merkmale des gemeinsamen
Zusammenlebens, der gemeinsamen Aufbringung des
Lebensunterhaltes und der gegenseitigen Unterstützung
gekennzeichnet ist."
VwSlg 13151 A/1990

21.35 Uhr Frage:
schnelle frage : unterschied zw. bescheidausfertigung u. festellungsbescheid ?
danke f. auskunft

Antwort:
Gegen jeden Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig.
Es ist möglich Handlungen / Rechtswidrigkeit über einen Bescheid feststellen zu lassen.

25.11.2006 um 13.07 Uhr - von Rene - ITworks


Kann ich meinem AMS Berater beim nächsten Termin am Montag den Falter Bericht und das VwGh Urteil vorlegen wenn mir wegen nicht antreten des ITworks Dienstverhältnisses die Notstandshilfe eingestellt wurde?

Antwort:
Teilnahme an gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassern nur mehr freiwillig!
Die Zeilen von AMS-Pressesprecher kopieren und BeraterIn vorlegen.

22.11.2006 um 15.50 Uhr - von Renate - SÖB


Hallo!

In meiner Frage gehts mal wieder um die SÖB. Inzwischen ist klar daß ich Trendwerk und Co. ohne Bezugssperre ablehnen kann.

Es gibt aber SÖB wie z.B. Die Volkshilfe (Second-Hand Bekleidung), die auch wirklich Arbeitsplätze anbieten. Man arbeitet dann für ein paar Hundert Euro entweder im Lager oder in einem Geschäft und verkauft die Ware. Das Arbeitsverhältnis ist auf 1 Jahr beschränkt, verlängerung nicht möglich.

Ist es auch möglich solche fragwürdigen Angebote abzulehnen?
Liebe Grüße Renate

Antwort:
Vorsicht geboten! Ich brauche den Vertrag!
Wie ist die Entlohnung bei Personen die höhere NH als Kollektivlohn haben? Gibt es ein Probemonat?
BMWA Weisung

23.11.2006 um 0.53 Uhr Anmerkung von I. Ho.
erinnert mich ein wenig an \"Transitarbeitskräfte\" Modell wie bei Proba und FAB. So 1000 Euro Jobs, mit Dienstvertrag als Transitarbeiter/inn befristet für 3 Monate, wird verlängert, höchstens 12 Monate, gefördert durch AMS und EU-Förderungen.... (und die AK unternimmt nichts). Obwohl es für diese Tätigkeit keinen Kollektivvertrag gibt.
Dabei handelt es sich zwar nicht unbedingt um Zwangszuweisung, somit könnte es durchaus blöd ausgehen bei Ablehnung. Jedoch ist es kein Problem nach Ablauf der 3 Monate den Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Oder mit <> (zB Unsittlichkeit, sexuelle Belästigung, Mobbing,) das Arbeitsverhältnis zu lösen. Bitte unbedingt Zeugen/ schriftliche Beweise besorgen für AMS Niederschrift.

(BFI) Proba vermittelt auch Arbeitskräfte/Dienstleistung an Dritte.
Selbstbewußte rufen beim Arbeitsinspektorat an und lassen Verein wegen Arbeitsbedingungen und Arbeits- Gesundheits- Sicherheits- Vorschriften prüfen.

Von diesen Modellen betroffen sind meist <> wie (mir bekannt) Proba, FAB (Verein zur Förderung von Arbeit und Bildung), alles Tochterunternehmen v. BFI (das wiederum Tochter von der AK ist.)
Da es derartig viele verschiedene Modelle gibt, müßte jedes einzelne zuerst überprüft werden. Vergleiche BMWA Weisung.

Der Begriff Transitarbeiter konnte mir bis dato nicht erklärt werden. Es existiert auch kein Kollektivvertrag dafür. Unter der Hand wurde mir gesagt, er wurde eigens erfunden für diese Art der Arbeitsvermittlung mit AMS, AK, Bundesministerium f. Arbeit und Wirtschaft, damit das Kind einen Namen hat.
Tatsache ist das gemeinnützige Vereine Unterstützung durch den Staat erhalten jedoch keine Gewinne erzielen dürfen und somit keine Steuer zahlen müssen.
in diesem Sinne I.

23.11.2006 um 20.20 Uhr von Renate
Die Entlohung war für alle gleich. Waren damals (vor ca. 2,5 Jahren) ? 944,- brutto. Probemonat gab es. Die Filialen der Volkshilfe gibt es noch immer und werden nach wie vor mit Arbeitslosen versorgt.

Antwort:
Kündigung in der Probezeit führt nicht zur Bezugssperre.

22.11.2006 um 14.47 Uhr - von L.S. - niedrige Pension + NH ?


Sg. Hr. Moser!
Bin durch Zufall auf diese informative Plattform gestossen. Ich habe bereits jetzt schlaflose Nächte, weil ich mir Sorgen um die Zukunft mache, da ich das Gefühl habe, keiner kann richtig Auskunft geben. Ich hoffe daher, auf dieser Plattform Antwort zu bekommen.
Ich bin/war Büroangestellte, Jahrgang 1953 und seit 1.7.2006 arbeitslos. Grund der Arbeitslosigkeit: nicht mehr belastbar nach Brustkrebs und chronischem Lymphstau im linken Arm (dauerhaftes Tragen eines Arm- und Fingerkompressionsstumpfes unumgänglich).
Mein AL geht voraussichtlich bis 18.7.2007. In der Zwischenzeit sind Schulungsmassnahmen im Officebereich vorgesehen, die ich auch besuchen werde. Auch bin ich bereit Arbeit zu suchen und aufzunehmen, jedoch was geschieht wenn ich keine Arbeit bis dorthin bekomme? Offenbar gibt es lt. Beraterin des AMS für mich im Anschluss keine NH, da ich eine Witwenrente in Höhe von EUR 460,- beziehe. Allerdings: wie kann man davon leben? Ich kann erst 2013 in Pension gehen. Welche Möglichkeiten habe ich in den Jahren bis zur eigenen Pension? Welchen Fehler darf ich auf keinen Fall machen, um nicht \"durch den Rost zu fallen\"?
Bitte um Ihre Rückmeldung.
Vld. im Voraus!

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Bin kein ALVG-Spezialist, weil nicht in der Servicezone, aber soviel weiß
ich dann auch: Die Witwenpension gilt als eigenes Einkommen und wird voll
auf die Notstandshilfe angerechnet. Es kommt also auf die Bezugshöhe und ev.
Freigrenzen (Kinder, Alter, Kredit f. Wohnung oder Hausbau..) an, ob dann
noch was überbleibt. Selbst wenns keine Freigrenzenerhöhungen gibt, würde ab
einem derzeitigen ALG-Satz von etwa 15,50 tgl. Notstandshilfe gebühren.

um 20.03 Uhr von Noname
ist die NH niedriger als die witwenrente ?? ansonsten abzug der WR von der NH, würd ich sagen.
falls das nichts nützt und kein eigentum vorhanden ist, richtsatzergänzung vom sozialamt holen !!

22.11.2006 um 11.45 Uhr - von Andy aus Wien - Geschäfte bekommen Arbeitslose \"geschenkt\"


Liebes Forum und Leidsgenossen,

Durch Zufall habe ich einen sehr interessanten Artikel im Standard entdeckt.

http://derstandard.at/?url=/?id=2666007

Geschäfte bekommen Arbeitslose \"geschenkt\"
Niederösterreichisches AMS spendiert dem Weihnachtsgeschäft Wiedereinsteigerinnen - Handel muss nichts bezahlen. LG

21.11.2006 Landmark
Jetzt wird wieder gratis gearbeitet.
Frohe Weihnachten.
http://noe.orf.at/stories/152132/

22.11.2006 um 11.21 Uhr - von R.W. - "JOBEXPRSS?


Hallo Liebe Leute,
habe vor Kurzem eine \"Einladung\" zu einer Veranstaltung Namens \"JOBEXPRSS für 961\" dankend erhalten. Nach dem ich jetzt schon ca. 2 Stunden in diesem Forum herumstöbere, bin ich mir aber leider noch nicht sicher ob es sich um ein Jobcoaching handelt, welches ich anscheinend dankend ablehnen könnte - oder um eine verbindliche Maßnahme handelt, die bei Ablehnung mit einer Sanktionierung der NH \"bestraft werden würde.

Könnte mir eventuell jemand weiterhelfen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen (oder eben schreiben)?

Vielen Dank im Voraus - übrigens wirklich gute, sehr informative Seite!!!

um 20.03 Uhr von Noname
ja, jobexpress ist eine 2-teilige massnahme, die aus einem 16h/wo-gruppencoaching besteht und einem mindestens 1h/wo-einzelcoaching bei einer sozialarbeiterin(hatte ich \"in venedig\"). ich empfehle, den beihilfenantrag, den man am infotag bekommt, nicht auszufüllen(begründung: bankverbindung=datenschutz) und ihn auch NICHT MEHR aus der hand zu geben(\"ich reich bei meiner beraterin selber ein\", das recht hat man nämlich).
des weiteren habe ich beeinsprucht, dass ich schon mal ein einzelcoaching hatte, das nicht zielführend war, und eine nochmalige zubuchung illegal wäre; ich wär aber sehr wohl bereit das gruppencoaching zu absolvieren(wohl wissend, dass ein \"aufsplitten\" für sie mehr als mühsam, wenn nicht gar unmöglich ist.
bitte nicht den frust an den trainern auslassen, falls es nicht so läuft. die sind nur ALs mit momentanem job. die gefahr kommt von den fix angestellten \"schreibdamen\", die einem gern eine verweigerung draus machen und das auch so ans AMS zurückmelden!

nachdem um 10h alle, die genommen wurden, für diesen (info)tag entlassen waren, durfte ich noch eine weile warten, weil der zuständige projektleiter eine persönliche aussprache wollte, in der er wüste lügen in bezug auf eine mögliche sperre losließ. bitte nicht auf diese micky-maus-diskussion einsteigen und zeit verplempern. denn nur darum gehts dem kerl, ...dass es sich für eine spontane vorsprache am AMS am selben tag nicht mehr ausgeht !!!! wenn man nämlich nicht am selben tag zum AMS fährt und denen \"bericht erstattet\", kann die sperre möglicherweise nur schwer wieder rückgängig gemacht werden.

ich bin seinerzeit gerade noch pünktlich(11-11.30) gewesen und hab auf die verwunderte frage, was ich denn möchte, den beihilfenantrag rübergereicht. sie meinte dann, was das solle, ich sei ja, wegen verweigerung, nicht genommen worden. ich meinte darauf, davon weiss i gar nix, die haben mir da nix gesagt. sie hat dann dort nachgefragt und nach einer menge ungereimtheiten(das AMS weiss sehr wohl, dass auch die kursinstitute mitunter lügen) hat sie die sperre zurückgezogen.

und überhaupt, da das jobexpress-infotag-einladungsschreiben mit der post gekommen ist: ES FEHLTE JA AUCH DIE BELEHRUNG OB MEINER DEFIZITE !!

gutes gelingen ;-)

p.s. die 961 ist die nummer deiner regionalgeschäftsstelle

Anmerkung:
Trainer die hier gegen uns eingebunden sind brauchen sich nicht über Frust und Widerstand wundern.
Coaching keine Maßnahme

21.11.2006 um 23.03 Uhr - von Ku. - SÖB Zwangsarbeit mit Zwangserziehung


Hallo Forum,

Hatte soeben ein zweimonatiges Jobcoaching im BFI (Aktivierungsbörse 2006), welches seit 3 Wochen aus ist, da ich das Praktikum, wie alle anderen Teilnehmer auch, abgelehnt habe...

Mein nächster Termin am AMS wäre in einer Woche gewesen. Jetzt bekomme ich plötzlich einen Rsb-Brief, indem man mich in ein SOEB (Sozialökonomischer Betrieb) für ein Jahr zwingen will. Leider steht auf der Soned-Webpage nichts über dieses Pseudo-Verhältnis, aber die Inhalte wären:

Arbeitsplatztraining
Recycling von Medizintechnik
Transitarbeitsplätze
zum Ziel der Wiedereingliederung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen
mittels Training von Anforderungen am Arbeitsplatz.
Schritte zur sozialen Stabilisierung
(Wohnungssuche,Schuldnerberatung)
Anlernen von Tätigkeiten über Praktika
Jobready-Maßnahmen
zur Festigung eines geregelten Arbeitsrhythmus
Bewerbungshilfe
(Zwangs?)Vermittlung von Kursen
Info (Nötigung?) über Weiterbildungswege
etc.

Frage: wie seht ihr das und ist das ein Muß oder illegal? Ich mache das sicher nicht und lasse mich auch sperren. Ich sehe das als Zwangsarbeit mit Zwangserziehung wie im KZ. Wie kann ich das am besten verweigern, und soll ich dort überhaupt Vorstellen hingehen? LG

Fehlende Belehrung

Bei Weigerung die Seiten kopieren und BeraterIn vorlegen. Bitte um Rückmeldung über Ausgang!

21.11.2006 um 17.21 Uhr - von S. - Möglichkeit die Immunität der AMS-BeraterInnen aufzuheben!


an alle arbeitslosen!!!
ich möchte euch auf diesem weg ein paar informationen mitteilen,wenn ihr durch zwangsmassnahmen des ams psychisch terrorisiert werdet.
STELLT DEN ANTRAG AUF BESCHEIDMÄSSIGE AUSFERTIGUNG EURES ARBEITSLOSEN BZW. NOTSTANDSHILFEANSPRUCHS da die übliche „mitteilung über den leistungsanspruch“ ein sch****hauspapier ist und ihr mit dem „bescheid des anspruches“ die „vorläufigen einstellungen oder sperren“ durch das ams erschwert,weil ihr dann ohne die sonstigen ewigen wartezeiten (die mitarbeiter am ams erhalten ja ihr gehalt pünktlich,dass wir schon gerne hätten)und könnt sofort mit einer klage an den verwaltungsgerichtshof zur durchsetzung eurer ansprüche herantreten.wird dieser bescheid nicht innerhalb von 6 monaten erlassen so könnt ihr einen so genannten „devolutionsantrag“am verwaltungsgerichtshof stellen.auf das lässt sich das ams laut informationen selten bis gar nicht mehr ein da dieser vwgh dann rigoros gegen das ams vorgeht.auch aussagen wie „wir haben ja 6 monate zeit“ müsst ihr nicht hinnehmen,denn das wäre ebenfalls vorsätzlicher amtsmissbrauch.
da mitarbeiter des ams quasi einen immunitätsstatus geniessen,wenn sie euch auf massnahmen wie trendwerk,phönix,itworks,jobexpress etc verweisen oder sonst psychisch durch einstellung des bezuges terrorisieren und eure finanzielle existenz bedrohen und ihr dadurch psychische probleme bis hin zu körperlichen symptomen habt,dann lasst euch vom hausarzt an einen psychiater zur betreuung überweisen.wenn dieser die probleme befundmässig feststellen kann und dadurch auch in zeitlichen zusammenhang mit den repressalien des ams bringen kann habt ihr eine sehr wirksame möglichkeit diese immunität aufzuheben.weil dann ist nämlich der tatbestand der körperverletzung in tateinheit mit nötigung und erpressung erfüllt und berührt somit strafrecht und nicht verwaltungsrecht in dem ihr auch nicht mit einer anzeige wegen amtsmissbrauchs durchkommt,es sei denn ihr habt dem betreuer vorher schriftlich und somit beweisbar in kenntnis gesetzt,dass massnahmen wie oben genannt nur mehr freiwillig gemacht werden können und somit auch nicht zur leistungseinstellung führen können.
wie ich an den einträgen sehe ist das in vielen fällen schon erfolgreich da bei festhalten an der zwangszuweisung dann sehr wohl der tatbestand des vorsätzlichen amtsmissbrauchs erfüllt ist.
wenn ihr jedoch durch einen psychiater festgestellt bekommt,dass die psychischen bis körperlichen beschwerden auf das mobbing und den psychoterror wegen existenzgefährdung zurückzuführen sind,dann könnt ihr wie gesagt eine anzeige auf körperverletzung einbringen.
da ihr aufgrund der arbeitslosigkeit ja in den meisten fällen verfahrenshilfe bekommt habt ihr auch kein kostenrisiko zu befürchten solltet ihr verlieren.was bei einer ärztlichen dokumentation ohnehin sehr unwahrscheinlich ist.im falle der verurteilung gibt es für den betreuer dann nämlich nicht nur eine verwarnung oder verwaltungsstrafe in geldform sondern eine vorstrafe die im wiederholunsfall eine haftstrafe nach sich zieht,weil sich die anzeige wegen körperverletzung dann auf die person bezieht die euch das angetan hat und nicht mehr gegen die schwammige institution ams.da wird es sich wohl jeder genauestens überlegen ob er das nochmal jemand anderen antut.
ich werde mittlerweile massivst unter druck gesetzt und habe mich jetzt ebenfalls an einen psychologen zur betreuung überweisen lassen und kann anhand von krankenakten des hausarztes,von notärzten,spital und in absehbarer zeit durch den befund des psychiaters dies nachweisen und werde dann mit meinem anwalt der bereits ein amtshaftungsverfahren eingeleitet hat,das sich jedoch nur auf den tatsächlichen finanziellen schaden der mir entstanden ist konzentriert,ebenfalls die anzeige wegen körperverletzung einbringen.mit einem solchen urteil könnt ihr dann auf dem zivilrechtsweg eine klage wegen schmerzensgeld einbringen welche sich dann je nach höhe der gesundheitlichen schäden bzw. schmerzen bis zu einem stattlichen betrag für euch ausweiten kann.
in jedem fall auch wenn kein schmerzensgeld eingeklagt wird führt es dazu,dass die vorstrafe verhindert,dass dieser betreuer jemals wieder einem anderen schaden zufügen kann,widrigenfalls er/sie sich dann ein gefängnis von innen anschauen kann und dann am eigenen leib erfährt was psychoterror bewirkt bzw. dann zeit zum nachdenken hat was er anderen angetan hat die ihrerseits ihm nichts getan haben ja sogar zum erhalt seines arbeitsplatzes beigetragen haben.aber ganz sicher wird es dazu führen,dass diese ungerechtigkeiten aufhören, da jedem betreuer dann das hemd näher als die hose ist und daher die angst vor einer vorstrafe grösser ist als die rüge seines abteilungsleiters wenn er diesen terror nicht ausübt.
Ausserdem tut ihr euch nicht nur selbst etwas gutes in dem ihr euch von dem terror befreit sondern helft jedem anderen arbeitslosen dem dieses schicksal widerfährt und verhindert,dass es in zukunft weiteren menschen so gehen muss.
Ich möchte nicht wissen wie viele tragödien sich in diesem fall schon zugetragen haben bei menschen die dem psychoterror nicht mehr gewachsen waren und deren familie daran zerbrochen ist oder schlimmeres.
Wendet euch auch an vereine wie amsand,arbeitslosensprecherin etc.die helfen euch wirklich auch durch juristische unterstützung.
als ich meinen kampf begann,dachte ich ich wäre auf mich allein gestellt und hätte das auch alleine durchgezogen,aber die unterstützung durch soned hat mir gezeigt,dass es menschen gibt die uns nicht alleine lassen und unterstützen, was sehr wertvoll und hilfreich ist.
auch ich bin durch soned zu einem rechtsanwalt gekommen der sich für und mit uns einsetzt um diese menschenunwürdigen ja beinahe schon faschistischen praktiken abzustellen.
Mein anwalt hat bis zum heutigen tage noch kein geld von mir verlangt,sondern holt es sich dann im zuge des verfahrens da der verlierer ja die kosten ersetzen muss.
Ich kann euch hier keine daten nennen, da ich nicht weiss ob ich das darf oder soll,deswegen setzt euch mit den vereinen in verbindung die können euch diese information dann geben.
Was auch noch wichtig ist: ERZÄHLT ES JEDEM BETROFFENEN, DENN MIT JEDEM DER SICH DAS NICHT MEHR GEFALLEN LÄSST UND DAGEGEN VORGEHT WERDEN UNSERER ALLER CHANCEN GRÖSSER,DASS WIR IN ZUKUNFT WIEDER EIN MENSCHENWÜRDIGES LEBEN FÜHREN KÖNNEN auch wenn uns wirtschaft und politik im stich lassen,da die nur auf ihren eigenen profit schauen und denen ein leben nichts mehr wert ist.
Auch ich führe diesen kampf für euch und ertrage all diese repressalien,schwierigkeiten und probleme um meine und eure zukunft wieder lebenswert zu machen,denn nur wenn wir eine geschlossene gemeinschaft bilden werden wir am ende den sieg davontragen, gegen diese verbrecher die sich das recht anmassen über unsere schicksale entscheiden zu können und denen es am abend wenn sie nach hause gehen vollkommen gleichgültig ist welches leid sie anderen zufügen.
Meine betreuerin tätigte einmal den ausspruch“wir machen alle nur unsere arbeit“und erst aufgrund solcher einstellung war es vor über sechzig jahren möglich massenmord an millionen von menschen zu begehen.einfach durch blindes lemmingverhalten und ohne nachzudenken auszuführen was andere angeordnet haben und blind sich über das leid anderer hinwegzusetzen.
Ich würde anregen,dass die betreuer die sich so verhalten einmal in ihre eigenen angeordneten zwangsmassnahmen zur nachschulung geschickt werden,widrigenfalls ihre bezüge gesperrt werden auch wenn sie das ziel der massnahme vereiteln und sagen den schwachsinn mach ich nicht mehr mit.
dieser industriezweig an vereinen an die man vom ams zwangsbeglückt wird führt nämlich in wahrheit dazu,dass hier ein fass ohne boden entstanden ist.man möge sich nämlich nur einmal die einnahmen ausrechnen die ein solcher verein erzielt(mehrere tausend euro pro kopf und nase,zusammengepfercht mal 15-oder zwanzig pro zimmer)
Ich bin es nämlich leid immer als feindbild herzuhalten und vielleicht als sozialschmarotzer bezeichnet zu werden bei einem bezug von nicht einmal 500,- euro monatlich.
Ich würde gerne die bezüge der ams mitarbeiter die das mit uns machen auf dieses mass reduzieren und dann schauen wie lange es dauert bis sie unter der armutsgrenze leben und wie es ihnen dann geht. das würde auch eher dem leistungsprinzip entsprechen.
Und ich muss all das ertragen obwohl ich nichts für meine arbeitslosigkeit kann(wie viele andere auch), da ich zur zeit als ich ein eigenes unternehmen hatte von meinem geschäftspartner um alles was ich bis dahin erreicht hatte betrogen worden bin.trotz urteil in dem er mir mittlerweile mit zinsen über 75.000,- euro schuldet,werde ich nie mehr etwas von dem geld sehen, da er in frühpension geflüchtet ist und seither mindestrente bezieht.ich hätte ansonsten nicht nur einen betrag von 35.000,-euro auf einem konto sondern auch keine probleme bei der arbeitssuche(weil keine lohnexekutionen).
Also WEHRET DEN ANFÄNGEN und GEMEINSAM SIND WIR STARK ,das war sicher auch der leitsatz der gewerkschaften und unserer vorfahren die bis vor 15 jahren zu einem wirklichen wohlstand geführt haben und der von misswirtschaft und geldgierigen politikern binnen kürzester zeit in grund und boden versenkt wurde.

Schadensersatz von RA. Dr. Pochieser

20.11.2006 um 15.06 Uhr - von S. - Werde Klage wegen AMS-Terrormethoden vorbereiten! Nötigung, Erpressung,und psychischer Folter wegen Existenzbedrohung


hallo christian.
hier ein kurzer zwischenbericht über die vergangenen tage.
ich habe am dienstag 14.11 eine beschwerde beim ministerium für arbeit und wirtschaft bezüglich der abmeldung von der krankenversicherung gemacht.es wurde seitens eines hr.schaupp telefonisch angenommen.weiters war ich bei einer fr. dr. hafner persönlich vorsprechen.beide sagten mir,dass sie sich den akt anschauen würden.danach war ich auf der landesgeschäftsstelle bei einem hr.grundner der die beschwerde ebenfalls aufgenommen hat.anschliessend war ich bei der geschäftsleitung am ams esteplatz wo ich wie bei allen anderen stellen eine schriftliche begründung verlangt habe mit welcher frechheit man sich das recht herausnehme mich von der krankenversicherung abzumelden.schriftliche stellungnahme bzw. begründung erhielt ich bis zum heutigen tag keine.den vorenthaltenen anspruch habe ich dann am freitag erhalten,da scheinbar die vorläufige einstellung vom 5.10 so rechtswidrig war,dass man nicht einmal mehr einen bescheid erlassen konnte.
am esteplatz stellte mir man eine bezugsbestätigung aus damit ich das krankengeld erhalte jedoch erst nachdem man mich genötigt hatte zu meiner betreuerin zu gehen die mich auf folgende massnahme zuwies.
"berufspotentialanalyse beim BBRZ reha gesm.b.h."zur medizinischen untersuchung auch mittels psychologen.allein die bezeichnung gesm.b.h legt den schluss nahe,dass es sich hier nicht um eine dem ams zugehörige stelle handelt,sondern um eine ausgelagerte stelle.bei begutachtung der homepage dieses vereins habe ich herausgefunden,dass dessen hauptaufgabe darin besteht menschen die eine behinderung durch unfall oder wie auch immer haben beim wiedereinstieg in das berufsleben geholfen werden soll.was ich dort zu suchen habe kann ich in keinster weise nachvollziehen da ich über keine behinderung verfüge(siehe unter http://www.bbrz.at/). ich habe nachdem ich eure homepage komplett durchgeackert habe den eintrag gefunden wonach eine medizinische abklärung,insbesondere durch andere fachärzte(wie psychologen etc.)dem grundrecht auf privatleben widerspricht und zuerst durch eine untersuchung von einen allgemeinmediziner abzuklären sei.und erst wenn dieser keine genaue diagnose stellen kann zusätzlich andere untersuchungen beiziehen könnte.
darüber hinaus wurde mir keine begründung für diese untersuchung genannt und auch keine stellungnahme dazu gewährt. ich werde dieser zuweisung daher nicht folge leisten zumal ich befunde meines arztes bei dem ich seit jahren in behandlung bin beibringen kann und diese wohl mehr aussagekraft von einem arzt haben der mich seit jahren kennt als von jemand der mich vielleicht ein paar stunden begutachtet.
ich habe dies in einer berufung gegen die zuweisung dieser massnahme zusammengeschrieben und werde diese dem ams morgen übermitteln.der antritt wäre am 27.11.ich werde darüber hinaus vorsichtshalber am donnerstag in krankenstand gehen.zumal diese untersuchungen bis 19. jänner dauern sollten und in keinster weise auf meine betreuungspflichten rücksicht genommen wurde(zeiten dieser massnahme montag bis freitag 8-16 uhr.ich muss jedoch meine tochter täglich zur schule bringen vom 11. in den 3. bezirk und sie überwiegend abholen da meine frau zu diesen zeiten arbeitet.
von dr.pochieser habe ich erfahren,dass ich über meinen notstandshilfeanspruch einen bescheid verlangen kann,was ich jetzt auch auf eurer homepage gelesen habe und nach dessen ausstellung die "vorläufigen einstellungen" des anspruchs erschwert.habe dies schriftlich verfasst und werde es ebenfalls morgen an das ams übermitteln.
der vortrag am samstag war recht interessant auch um zu sehen wie weit verbreitet die rechtswidrigkeiten mittlerweile sind,ansonsten habe ich nicht viel neues erfahren da durch die vertretung von dr.pochieser mir bereits vieles zur kenntnis gebracht wurde.aber für andere die nicht von ihm vertreten werden waren die informationen sicher sehr wertvoll.
ich habe mich mittlerweile von meinem hausarzt an einen psychiater zur psychologischen betreuung überweisen lassen.werde auch die behandlungen wegen meiner körperlichen beschwerden durch hausarzt,notarzt und spital (behandlungen wegen schwerer magen- und darmkoliken,erbrechen,durchfall)von der krankenkasse ausheben und schriftlich geben lassen.mit den befunden des psychologen in dessen behandlung ich mich jetzt begebe müsste der zeitliche zusammenhang und somit die causalität mit den repressalien und der existenzbedrohung und den daraus folgenden gesundheitsschäden dokumentierbar sein.ich möchte nämlich anzeigen auf amtsmissbrauch wegen der abmeldung von der krankenversicherung,sowie nötigung,folter,erpressung und körperverletzung und eine daraus resultierende klage wegen schmerzensgeld einbringen.sobald der psychologe einen befund erstellen kann werde ich die klage mit dr.pochieser vorbereiten.er hat mich bereits darüber aufgeklärt,dass wir die klage hieb und stichfest vorbereiten und beweisen müssen.ich hoffe doch,dass im falle des erfolgreichen verfahrens aufgrund der schwere der körperverletzung (2 monate durchgehende schwere magen und darmschmerzen,erbrechen,durchfall,ständiges schwächegefühl sowie 3monate leichte schmerzen und dann die angst mit einem künstlichen darmausgang zu leben,da ja mein hausarzt mich schon mit der verdachtsdiagnose"colitis ulcerosa bzw.morbus crohn" beides entzündliche darmerkrankungen mit schweren operationen und endprodukt"künstlicher darmausgang" ans spital verwies)auch noch in tateinheit mit nötigung,erpressung,und psychischer folter wegen existenzbedrohung die zuständige betreuerin nicht mehr mit einer bedingten strafe davonkommt.daraus resultierend werden es sich andere dann vielleicht eingehender überlegen ob sie das risiko in kauf nehmen,nur um anderen lediglich das leben schwer zu machen.
sollten sich wichtige dinge zutragen werde ich zwischendurch immer wieder einen bericht senden.
bis dahin liebe grüsse und dank für eure hilfe

Schadensersatz von RA. Dr. Pochieser

18.11.2006 um 12.08 Uhr - von B. - Comeback-Wiedereingliederungshilfe


Liebe Leute,folgende Anfrage:
Alleinerzieherin,42 hätte Anspruch auf Comeback-Wiedereingliederungshilfe
und wird von Firmen fallweise gefragt wie hoch diese ist. Nach unseren
Informationen sind dies das volle Bruttogehalt sowie 50 % der Nebenkosten.
Stimmt das?
Da man EUR 1500 Gehalt anstreben wuerde, was wuerde man ggf. vom AMS
bekommen (? Bruttolohn, ? Nebenkosten).

Eine einprägsame,baldmögliche Antwort darauf wäre für die Bewerberin
wichtig!
ist das richtig so, wissen sie darüber bescheid. danke

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Diese Beihilfe ist von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle verschieden,
ändert sich meist mehrmals jährlich und hängt vom jeweiligen Budgetstand und
der Dringlichkeit der Zielerreichung ab. Jeder Geschäftsstelle wird
vorgeschrieben, wieviele Wiedereinsteigerinnen die Arbeit aufzunehmen haben.
Hat eine Geschäftsstelle diese Zahl erreicht, wird sie unter diesem Titel
ev. gar nichts mehr fördern. Rechtsanspruch auf eine Förderung hat die Firma
nicht. Aber wenn eine Arbeitserprobung gewährt werden würde, wären das 150%
vom Bruttolohn, in dem Fall würde also die Firma für das Monat (oder ev.
auch für die ersten 2 Monate) 2250? gewährt. Aus meiner Erfahrung weiß ich,
daß sehr vielen Geschäftsstellen wegen der außergewöhnlich vielen
Förderungen die heuer gewährt wurden, keine Förderung mehr möglich ist. Also
direkt beim Berater nachfragen, wie es akut ausschaut und ob die Dame die
Förderungsmöglichkeit bei Vorstellungen erwähnen kann. Die Förderhöhe
handelt der Berater dann sowieso mit der Firma aus.

17.11.2006 um 10.29 Uhr - von An. G. aus Wien - gigantische Homepage


Es ist schon gigantisch, was Ihr hier für eine Homepage auf die Füße gestellt habt! Einzigartig und 100%ig professionell. GRATULATION AN OÖ + alle die hier mitARBEITEN ! Herzlichen Dank

Antwort:
Danke für Komplimente - tut gut! An der Hompage wirken mittlerweile einige Personen mit. Dank und Komplimente gebe ich gerne weiter!
Grossen Dank auch der Firma Netzteil, die SoNed unabhängig vom Inhalt, die Webseite und ihr Anwendungsprogramm "Bauteil" gratis zur Verfügung stellt.

17.11.2006 um 10.15 Uhr - anonym - nützliche Tipps


Als mein Berater/inn gemerkt hat ich kenne mich einigermaßen gut aus - mit meinen Pflichten und Rechten im Umgang mit dem AMS, hat sich die Situation wesentlich gebessert.
Ich habe mich getraut - das sollten alle Arbeitssuchende ebenfalls. Es geht nicht von heut auf morgen. Aber es geht. Und konsequent durchziehen.
Der völlig falsche weg ist mit dem Berater mündlich zu diskutieren. Wer mit dem Berater diskutiert, verliert meist, weil es den Berater/inn aus zeitlichen Gründen meist nicht interessiert. Erst wenn dieser merkt, er bekommt durch Sie mehr arbeit als ihm lieb ist, wegen der schriftlichen Einwände (müssen alle vom Berater bearbeitet werden) usw. wird es jedem Berater zu \"blöd\" - es ist so.
Wirkungsvoller ist deshallb alles schriftlich, per Einschreiben erledigen, gleich an den AMS-Leiter.

Viele Internetseiten geben bereits nützliche Tipps und Unterstützung.
\"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht\"
Kein Mitleid mit gewissen \"*" die nichtmal fähig sind eine AMS-Termin einzuhalten - dann aber jammern wegen Konsequenzen.

Merke:
Das Arbeitslosengeld steht jedem Arbeitslosen zu.(Sozialversicherungsgesetz,)
Das AMS macht es nur ein wenig kompliziert. Aber das AL-Geld kommt, früher oder später (im nachhinein), weil es jedem \"Arbeitssuchenden\" zusteht.(VwGH)

Bezugssperre:
Wer eine Bezugssperre einfach hinnimmt und nicht schriftlich per Einschreiben bekämpft, der ist selber Schuld. Zu 90% wird nach einem \"Einspruch\" die Sperre aufgehoben. Also sofort (innerhalb der Frist) reagieren und Einspruch erheben.

Es gibt die AMS-Service-Nummer(AMS TelNr, ihrer AMS-Geschäftsstelle), dort kann sich jeder Anonym Hilfe holen. Die Damen und Herren an der Hotline (Call-Center ist meist wo anders und extern) sind meist freundlich und geben zu allen Themen bereitwillig Auskunft und Tipps im Umgang mit AMS. Weil diese müssen.

Vorstellungskosten (Bahn, Bus), für Bewerbungen bei Firmen (Stellenangebote v. AMS) werden vom AMS zurückerstattet. Am Besten gleich zum Betreuungsplan hinzufügen lassen, dass Gewährung von \"Vorstellungsbeihilfen\" gewährt wird.

Keine Scheu: Beantragen Sie Wohnbeihilfe (Land), Rezeptgebührenbefreiung (GKK), Befreiung der GIS (Fernsehgebühr,ORF) und Telefonzuschuß (Antragsformular b. Telekom, auch für Handy, das sind mtl 26 Euro Gutschrift aufs Handy)

17.11.2006 um 8.36 Uhr - von Ch.B. - Itworks - Hurra!! Die Sperre wurde sofort aufgehoben


Hurra!! Mit dem Schreiben vom AMS Pressesprecher und den VGHF Urteilen ließ sich die AMS Betreuerin überzeugen das Itworks nur mehr freiwillig ist. Die Sperre wurde sofort aufgehoben.

15.11.2006 um 21.46 Uhr - von M. - Geschützte Bemessungsgrundlage


Tolles Forum, hier fühlt man sich gut beraten !!! Bitte macht weiter so !!!

Bin 47, war in den letzten 2 Jahren meiner beruflichen Laufbahn als EDV-Techniker tätig. Die Chancen mit diesem Alter in der schnelllebigen EDV-Branche sind leider denkbar schlecht. Ausserdem gibt es hier 2 HTL für Informatik bzw. EDV u. Organisation, weiters eine Fachschule für EDV. Also ca. 100 junge qualifizierte zusätzliche Fachkräfte pro Jahr am Arbeitsmarkt, von den ausgelernten EDV-Technikern mal ganz zu schweigen. . .

Kurz meine \"Laufbahn\" als euer \"Leidensgenosse\" seit meiner Kündigung:

März 2003 - Feber 2004 Bildungskarenz, Bezug von Weiterbildungsgeld

März 2004 - Nov 2004 Bezug von Arbeitslosengeld. Im Oktober 2004 wurde ich 45, das ist wichtig für meine abschließende Frage an euch.

Dezember 2005 - bis heute Bezug von NH. Aber ich darf mich noch glücklich schätzen - in der Höhe von ca. 1030 EUR monatlich. Damit kann man zumindest leben.

Da ich bei meinem letzten Dienstgeber 18 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet habe und über 45 bin, gibt es bei mir auch keine \"Deckelung\" der NH mehr.

Nun meine Frage an: Kann bei mir die BEMESSUNGSGRUNDLAGE für ein zukünftiges Arbeitslosengeld, bzw. NH noch sinken, z.B. bei Annahme einer etwas schlechter bezahlten Tätigkeit, oder kann die BEM-GL nur mehr steigen.

Vielen Dank & ToiToiToi

Antwort:
Ab dem 45. Lebensjahr gibt es einen Schutz für die Bemessungsgrundlage, dann darf der Satz nicht mehr sinken.
siehe 14.7. Bemessungsgrundlage

17.11.2006 um 19.41 Uhr - AMS-Mitarbeiter
Ja,
§21/8
Hat ein Arbeitsloser das 45. Lebensjahr vollendet, so ist abweichend
von Abs. 1 ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes
herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf
Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des
Arbeitslosengeldes
heranzuziehen, bis ein höheres monatliches Bruttoentgelt
vorliegt.

15.11.2006 um 18.39 Uhr - von Alex - Nostandshilfe-Krankenhaus


Ich beziehe derzeit die Nostandshilfe .. der Anspruch läuft im März 2007 aus.

Da ich derzeit aber auch noch eine vom AMS ausgehende und finanzierte Umschulung/Weiterbildungsmaßnahme (Pflegehelferausbildung) mache, die am 12.3 endet .. (mein Anspruch würde am 5. oder 6.3 enden) hätte ich nun folgende Fragen:

1. Muss ich automatisch am 5/6.3 wieder beim AMS vorstellig werden und einen neuen Antrag abgeben? und

2. Von meiner Hausärztin aus .. sollte bzw. kann ich ab eben auch März 2007 (endlich) mit einer von der GKK bezahlten Therapie anfangen. Diese würde jedoch stationär in einem KH in Wien stattfinden. In wie weit bin ich dann noch Anspruchsberechtigt .. sei es jetzt Notstandshilfe oder ALG?!

Vielen Danke für ihre Hilfe mfg Alex

Antwort:
Sie müssen rechtzeitig einen neuen Antrag stellen und beim AMS abgeben.
Reden sie mit ihrer Ärztin und/oder der GKK. In der Therapie sind sie im Krankenstand und müssten Krankengeld bekommen.

14.11.2006 um 22.43 Uhr - von Mo. - "Itworks, ebenfalls ohne Sperre abgelehnt


Maria H. vielen Dank für Ihre Tips, die haben mir sehr weitergeholfen.
Mit Kopien von VwGH-Urteile, die den Punkt "Auslagerung von AMS-Agenden an Dritte" ansprechen und die Zeilen von AMS-Pressesprecher befreiten mich von Itworks.
Ich war heute den 13.11.06 bei meiner Beraterin beim AMS und legte ihr diese
Ausdrucke vor, sie war sehr freundlich und hat sofort diese Maßnahme
rückgängig gemacht und von Sperre keine Rede mehr.

14.11.2006 um 16.22 Uhr - von Ro. - Trendwerk?


mein neuer \"dienstgeber\" (trendwerk) will den versicherungsdatenauszug der sozialversicherung von mir haben. auf meine frage, wofür sie diese daten brauchen, sagte mir der sozialfuzzi: zur überprüfung meiner angaben im lebenslauf.
ich bot einsicht in meiner gegenwart an, möchte aber keine kopie aus den händen geben.
in alter stasimanier erklärte mir dieser arrogante ar***: wer nichts zu verbergen hat, der kann seine daten abgeben. ich solle es mir bis morgen überlegen.
morgen, mein 2. arbeits(such)tag und ich weiss nicht wie ich mich diesem, meinem vorgesetzten gegenüber verhalten soll.
gibts jemanden der mir tip(s) geben kann?

Antwort:
Teilnahme an gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassern nur mehr freiwillig!
Die Zeilen von AMS-Pressesprecher kopieren und BeraterIn vorlegen.

zu Trendwerk.

Übermittlung von Daten
Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn
sie aus einer rechtmäßigen Datenverarbeitung stammen UND
der Empfänger das gesetzliche Recht hat, die Daten zu empfangen (z.B.: Übermittlung von Sozialversicherungsdaten an das AMS zur Berechnung des Arbeitslosenbezuges) UND
die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen nicht verletzt werden
Ansonsten ist die Weitergabe von Daten nur mit freiwilliger Zustimmung des Betroffenen möglich. Diese muss bestimmt sein: Welche Daten werden zu welchen Zwecken an wen übermittelt. Diese Zustimmung kann jederzeit – am besten schriftlich, eingeschrieben – widerrufen werden!

siehe auch Datenverweigerung

20.39 Uhr - von John
Niemals würde ich den Versicherungsdatenauszug, der sehr persönlich ist, jemanden -Dienstgeber- zeigen, schon gar nicht zur Überprüfung meiner Angaben im Lebenslauf. Ein seriöser Dienstgeber würde vermutlich auch niemals so etwas verlangen.
greets john

14.11.2006 um 15.36 Uhr - von P.D. - Schnauze ganz schön voll


Hallo, auch wir eine Gruppe von Langzeitarbeitsuchenden inklusive Trainer haben die Schnauze ganz schön voll von der Behandlung als Menschen zweiter Klasse. Schön, dass es euch gibt. Weiter so.

14.11.2006 um 15.17 Uhr - von Anonym - Notstand läuft während der Sperre aus? / Berater ablehnen?


Hallo!
Mein Notstand läuft in einem Monat aus, wenn ich jetzt eine 8 Wochen Sperre bekomme und ich einen Neuantrag stelle, sind dann die nächsten 4Wochen auch noch gesperrt?

Antwort von AMS-Mitarbeiter
Is a bissl kompliziert. Die Sperre kann nur für die Zeit verhängt werden,
solang der Antrag läuft. Um die Versicherung aufrecht zu halten, muß also
der Antrag während der Sperre verlängert werden, klar bleibt der Bezug bis
zum Ende der 8 Wochen ab dem Tag der Weigerung gesperrt, aber es wird die
Krankenversicherung bezahlt. Bringt also nichts den Antrag verspätet zu
stellen, man schneidet sich nur um die Krankenversicherung, wenn man den
Antrag 4 Wochen später stellt, verliert man in der 4. Woche auch noch die
Schutzfrist bei der GKK.

Frage:
ist es möglich einen berater abzulehnen und einen anderen zu verlangen.

Antwort von AMS-Mitarbeiter
Berater ablehnen kann man eigentlich nicht, aber wenn man zum
Abteilungsleiter geht und Gründe vorbringt (können ruhig subjektiv sein),
wird er dem Beraterwechsel im Normalfall zustimmen. Voraussetzung ist
natürlich, der aktuelle Berater stimmt dem Wechsel zu und er findet einen
Berater der dazu freiwillig bereit ist. Jedenfalls wurde das bei uns zwar
sehr selten, aber doch in ein paar Einzelfällen gemacht.

15.11.2006 um 6.44 Uhr Frage:
Thema: Bezugs-Sperre!!
Angenommen es droht Bezugssperre oder man ist bereits gesperrt.
Um die Sperre gänzlich los zu werden müßte man sich vom Bezug abmelden bzw. besser noch kurzfristig eine Arbeitsstelle (nicht Geringfügig ) annehmen.
Ist meine Überlegung so korrekt ? Oder bleibt Bezugssperre aufrrecht und läuft bei neuem AL/NH-Antrag weiter?
Danke für jede Anregung.

Antwort:
Sperre los zu werden... siehe Antwort 3 Absätze weiter oben.
Die Aufnahme einer Beschäftigung während der Sperrfrist kann als Nachsichtsgrund berücksichtigt werden. Eine teilweise Nachsicht von der Sperrfrist ist aus diesem Grund möglich.
Bei jeder Sperre unbedingt Berufung einlegen. Der RA schätzt, dass ca. zwei Drittel der Sperren rechtswidrig sind.

13.11.2006 um 16.01 Uhr - von C. - keine Chance auf Arbeit!


Grüß Euch !

Mein Problem liegt darin, dass ich 45 Jahre alt bin und eine Behinderung von 50% habe. Meine Betreuerin im AMS ist sehr freundlich und hilfsbereit, kann mir aber auch nicht helfen. Mittlerweile bin ich drei Jahre ohne Beschäftigung. Auch zwei Pensionsanträge wurden abgelehnt.
Auch Leasing-Firmen haben kein Interesse zu vermitteln. Original-Ton:\"Wir nehmen Sie gernein unsere Liste auf, aber Chance, eine Arbeit zu finden haben Sie keine!\"
Ich weiß mir nicht mehr zu helfen.

13.11.2006 um 0.59 Uhr - von H.J. - gemeinnützige und gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser?


Hallo Leute!

Hat jemand Erfahrung mit der Maßnahme \"AMS - Arbeitssuche mit System\", durchgeführt von ZIB-Training?

Ziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt über \"gemeinnützige und gewerbliche Arbeitskräfteüberlasser\" !!!

Ich bin übrigens weiblich, 56 1/2 ... Berufsunfähigkeitsrente (auf Druck des AMS) wurde trotz gesundheitlicher Einschränkungen verweigert ... für die vorzeitige Rente fehlen aufgrund der Alleinerziehung der Kinder (beide inzwischen erfolgreiche Akademiker) Versicherungszeiten ... also Rente erst mit 60 und wieder Kurse, um - lt AMS-Berater - nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit zu fallen.

Ein Hoch auf die Errungenschaften der schwarzen Regierung:
2 Kurse jährlich plus 580 Euro Notstandshilfe übersteigen zwar die Mindestrente (mehr krieg ich nicht, wie kann Frau auch nur so dumm sein, Kinder in die Welt zu setzen und sie auch noch zu erziehen !?), aber wir haben\'s ja ... Hauptsache die verlogene Statistik, die Schüssel und Bartenstein noch immer betonen, stimmt .... die reinste Bananenrepublik!!!

Liebe Grüße, Helene

Antwort:
Teilnahme an gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassern nur mehr freiwillig!
Die Zeilen von AMS-Pressesprecher kopieren und BeraterIn vorlegen.

11.11.2006 um 16.32 Uhr - von Thomas P. - Bericht zur weiteren erfolgreichen Itworks - Ablehnung*!


Hallo Christian!
Hallo SoNed Team!

Mit Eurer Hilfe habe ich es geschafft die Zwangszuweisung zu Itworks zu verhindern. Danke!

Hier ein kurzer Bericht wie ich vorgegangen bin:

Den Kontrolltermin bei Itworks unbedingt einhalten. Dort angekommen gibt man das Zuweisungsschreiben vom AMS beim Infoschalter ab. Jetzt bekommt Ihr einen 4-seitigen Personalfragebogen der auszufüllen ist. Achtung! Hier werden sehr persönliche Daten verlangt wie z.B.: Medikamente, Drogen, Alkohol, Schulden usw. . Diese Angaben auf jeden Fall verweigern und sich auf den Datenschutz berufen. Hier ist ein interessanter Artikel über die Datenverweigerung, bitte lesen.

http://www.soned.at/783b5b5247175f31d6b2549d9593a410.html

Jetzt folgt das Einzelgespräch. Gleich zwei Itworks Mitarbeiter kümmern sich um Euch. Der Personalfragebogen wird gemeinsam besprochen. Ihr werdet aufgefordert alle Daten anzugeben. Beruft euch auf den Datenschutz und verweigert weitere Angaben. Im folgenden Gespräch geht es darum wie super Itworks arbeitet und welche Chance das für Euch ist. Natürlich werden auch alle Details wie Gehalt, Arbeitszeit usw. besprochen. Hier habe ich das Gespräch unterbrochen und angegeben daß ich jetzt mit dem AMS abkläre ob eine Teilnahme erforderlich ist. Das wars bei Itworks, das Gespräch hat keine 10 Minuten gedauert.

Danach bin ich gleich zu meinem AMS Betreuer gefahren und habe ihm das Schreiben von Dr. Nosko präsentiert.
Seiner Sache nicht ganz sicher hat er den Amtsleiter zum Gespräch hinzugezogen. Dieser beginnt gleich mit einem Vortrag wie gut die SÖB sind und welche Möglichkeiten ich dadurch habe (das hatte ich doch heute schon einmal gehört). Danach folgt eine Belehrung über Pflichten und welche Nachteile sich durch eine Verweigerung ergeben könnten. Ich werde nach wie vor im Unklaren gelassen ob es bei Verweigerung eine Bezugssperre gibt oder nicht. Es wird alles sehr \"schwammig\" formuliert, und auch nur im Konjuktiv gesprochen, wie zB.: \"Es könnte zu einer Sperre kommen\". Ich merke schon, so ist kein weiterkommen, den Amtsleiter muß ich alles aus der Nase ziehen. Ich spreche Ihn direkt auf das Rundschreiben von Dr. Nosko an.

http://www.soned.at/archiv#Itworks

Ab jetzt geht alles sehr einfach. Ja er kennt diese Schreiben und bestätigt den Inhalt. Ich frage nochmals nach ob es bei Ablehnung der Maßnahme eine Be!
zugssperre gibt und bekomme endlich die Bestätigung daß keine Bezugssperre erfolgen wird!
Warum spricht das AMS immer nur von Pflichten und Konsequenzen, aber nie von den Rechten.
Von einer Behörde erwarte ich mir eine seriöse und nicht einseitige Beratung. Es sollen sowohl die Pflichten wie auch die Rechte mit dem Arbeitssuchenden abgeklärt werden!

Vielen Dank für diese Plattform, die uns Arbeitssuchenden erlaubt unsere Rechte wieder in die eigene Hand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Tom

* Erfolgreiche Ablehnung = Ablehnung ohne Bezugssperre

10.11.2006 um 14.31 Uhr - von A.B. - Itworks erfolgreich abgelehnt!
- erfolgreiche Ablehnung mit AMS Pressesprecher-Schreiben -


Habe heute erfolgreich beim AMS, den Termin bei Itworks abgelehnt! Meine Beraterin war zum Glück nicht da heute! Ersatzdame sehr nett und freundlich, habe ihr gleich den Ausdruck hingelegt. Sie hat mich nur gefragt warum ich wenn ich arbeitslos bin, mir wenigstens das ganze Anschaue und erst danach absage. War aber mit meiner Antwort, dass ich mir unter einem Job etwas anderes vorstellen, auch zufrieden! Und ich konnte wieder gehen..
Danke nochmals an das Soned Team!!!

Antwort:
Danke für die Rückmeldung. Rückmeldungen sind für den Widerstand äusserst wichtig.
Rückmeldungen bestätigen unser Recht, machen Mut und animieren zum nachmachen/mitmachen. Sie sind Teil eines erfolgreichen Widerstands.
Diese Erfolge bringen uns die Würde zurück!

Wer die Möglichkeit hat, soll bitte Kursteilnehmer über den Erfolg der Ablehnungen unterrichten. Das AMS kommt der Aufklärungspflicht nicht nach.
Im Gegenteil: Wie wir berichtet bekommen, gibt das AMS in vielen Fällen falsche Informationen weiter.
Die Berater müssen sich im klaren sein, dass wissentlich falsche Auskunft, die zu einer Bezugssperre führt, kein Kavaliersdelikt ist. Hier handelt es sich um Existenzgefährdung/vernichtung.
Rechtswidrige Bezugssperren erreichen "mittlerweile" enorme Geld-Summen, darum müssen wir bei bewusst herbeigeführten rechtswidrigen Bezugssperren von Verbrechen sprechen!

10.11.2006 um 12.39 Uhr - anonym - brauche eine Wohnung


Ich hätte da eine Frage die vielleicht nicht ganz dazu passt, vielleicht kann mir aber trotzdem jemand helfen.
Ich bin nun, nach einer eineinhalbjährigen Zwangsumschulung arbeitslos.
Lebe mit meiner Mutter in einem Haus, und wollte eigentlich vor der Umschulung schon ausziehen, was nicht gegangen ist.
Nun sitz ich da, such wie besessen Job, aber bekomme nichts, AMS Geld beträgt um die 500? im Monat
Es ist aber so, dass ich es zu Hause aufgrund schwerer Differenzen nicht mehr aushalte, bin seelisch fertig.
Habe ich eine Chance, eine Wohnung zu bekommen, Sozialbau oder sowas, und Unterstützung, da ich glaube mit dem 500? nicht auskommen werde?
Wo kann ich mich hinwenden, es ist wirklich ganz dringen!
LG

Antwort:
Besuchen sie das Wohnungsamt. Eine Einzimmerwohnung ist ev. leistbar, wenn sie zusätzlich um Wohnungsbeihilfe ansuchen.

10.11.2006 um 11.37 Uhr - von N. - neuen NH-Antrag - Leistungsbeginn?


nach einem 3 monatigen beschäftigungsverhältnis ( Ende 31.10.) stellte ich am 7.11. wieder einen neuen Antrag auf Notstandshilfe, denn an diesem tag erhielt ich die arbeitsbescheinigung. jetzt beginnt die notstandshilfe tatsächlich erst wieder am 7.11., ich bin aber nicht bereit, dem AMS die 6 Tage zu schenken, zumal ich schon am 21.10. den Neuantrag stellen wollte, dies aber nicht getan wurde, weil ich zu früh da war. Ich dachte mir eine woche habe ich sowieso noch Zeit dafür nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Kann ich da etwas machen, ist das rechtlich haltbar?

Antwort:
Wichtig, nach Beendigung eines Dienstverhältnis sofort beim AMS arbeitslos melden und Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen. Das Arbeitslosengeld gebührt ab dem Tag der Antragstellung. (Ausnahme siehe AMS-Info)
Eine Frist ermöglicht fehlende Dokumente nachzubringen. Bei Bedarf ist eine Verlängerung der Frist möglich.

In ihrem Fall könnte/müsste der Antrag ab 1.11. also ab Beginn der Arbeitslosigkeit Gültigkeit haben. (siehe AMS-Info) Legen sie die AMS eigenen Zeilen ihrer BeraterIn oder dem/der Vorgesetzten vor. Ich hoffe die BeraterIn kann und will sich an ihren Besuch am 21.10. erinnern.
Wenn darauf keine Rücksicht genommen wird, legen sie, sobald der Bescheid über ihre Leistung kommt, Einspruch/Berufung ein.
AMS-Info
Wenn Sie sich nach dem Bekanntwerden Ihres Beschäftigungsendes und vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit beim Arbeitsmarktservice zur Stellensuche anmelden, muss Ihre persönliche Vorsprache zur Beantragung des Arbeitslosengeldes nicht sofort nach Ende Ihres Dienstverhältnisses erfolgen. Das heißt, dass es für die frühestmögliche Zuerkennung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ausreichend ist, wenn Sie bis spätestens 7 Tage nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle persönlich vorsprechen und Arbeitslosengeld beantragen.

9.11.2006 um 11.21 Uhr - von C.A. - Arbeitslosenforum http://www.forum4free.org/17037/forum/


hallo,
da ich Ihre Seite regelmässig mit Interesse verfolge, wollte ich anfragen, ob Ihr etwas dagegen habt, wenn Ich Eure Seite mit meinem Arbeitslosenforum verlinke.
Da Ihr hier sehr viel Informationen habt, die bestimmt von anderen auch gerne gelesen werden und denen damit geholfen werden kann. Sind zwar noch nicht allzuviele Mitglieder, aber es soll sich auch hauptsächlich ausgetauscht werden.
Man muss sich nähmlich anmelden, da ich auf einen höflichen Umgang miteinander sehr viel Wert lege und nicht auf Streitereien wie es in so manch anderen Foren der Fall ist.
Liebe Grüße

Antwort:
Gerne dürfen sie einen Link setzen. Alles Gute

8.11.2006 um 10.27 Uhr - Mo. - "Itworks, Zwangszuweisung rechtswidrig.


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wurde vom AMS zu einer Zwangsmaßnahme bei der Firma \"Itworks\" verpflichtet, diese findet am 14.11.2006 statt. Da ich laut Internetrecherche erfahren habe, daß dies rechtswidrig ist, möchte ich von Ihnen Wissen, was ich in diesen Fall tun soll. Meine AMS Beraterin hat mit einer Sperre meiner Notstandhilfe gedroht! Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Das Zitat von Dr. Hans-Paul Nosko kopieren und BeraterIn vorlegen

Trotz VwGH Erkenntnisse und internes AMS-Rundschreiben, bei Zuweisungen zu gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern keine Anspruchsverluste mehr auszusprechen, wird weiter mit Bezugssperren gedroht. Das erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Betroffene / Schikanierte können sich über office@arbeitslosensprecherin.at wegen einer Anzeige gegen das AMS melden.
Hier wird der Rechtsstaat boykottiert.

8.11.2006 um 1.49 Uhr - U.L. - Kaum zu essen


Was tun?
Mein NL-Geld ist sehr knapp! Kaum zu essen. Ich muß extrem sparen. Wenn ich mich nicht vorstellen kann, weil kein Geld mehr vorhanden. Ich befürchte dass AMS mich zu Firmen schickt, die extrem hohe Bahnkosten verursachen.

Antwort:
Die Fahrtkosten zum Vorstellungstermin werden vom AMS ersetzt.
Keine falsche Scham, wenn sie grosse existenzielle Schwierigkeiten haben, besuchen sie das Sozialamt und die ( Caritas - dort bekommen sie zumindest Einkaufsgutscheine )

7.11.2006 um 11.46 Uhr - J.S. - Lebensgemeinschaft? unregelmäßiges Einkommen


Guten Tag! Folgende Frage: für die Bemessung der NH war die Lohnbestätigung von meinem Mann notwendig. Die drei herangezogenen Monate waren Juli, August und September. Dummerweise hat er im Juli viele Überstunden ausgezahlt bekommen (die er normalerweise nicht macht weil nicht notwendig) und bei der Berechnung meiner NH ist die Beraterin auf knappe 3 Euro pro Tag gekommen. Das heisst meine NH würde 90 Euro im Monat betragen. Da ich noch eine Kreditbestätigung vorlegen muss, ist das ganze noch nicht endgültig und der nächste Termin ist am 15. November. Darf ich dann eine neue Lohnbestätigung von meinem Mann mitbringen (für September, Oktober und November - es waren Monate mit \"normalem\" Gehalt) und muss die Beraterin das berücksichtigen? Ich verstehe nicht, warum bei einem schwankenden Gehalt nur die letzten 3 Monate herangezogen werden, und kein Jahresgehalt, das wesentlich niedriger ausfallen würde? Was würden Sie mir raten?
Herzlichen Dank im Voraus

6.11.2006 um 12.12 Uhr - R.V. - Lebensgemeinschaft? Anrechnung des Partnereinkommen.


Hallo Leute!

Bin verheiratet und seit gut 2 jahren von meiner Frau \"getrennt lebend\", wohne bei meiner Mutter (Hauptwohnsitz). Für die Berechnungsgrundlage meiner Notstandshilfe wurde aus diesem Grund der Gehalt meiner arbeitenden Frau nicht herangezogen, diesen Umstand habe ich es zu verdanken, das sich meine Notstandshilfe deutlich erhöhte
Als ich heute beim AMS wegen Verlängerung meiner Notstanshilfe war, wurde mir vom zuständigen AMS Berater gesagt : ich \"muß\" mich jetzt bald scheiden lassen, ansonnst müßte ich von meiner getrennt lebenden Frau eine Lohnbetätigung beibringen (wird dann bei meiner Notstandshilfeberchnung wieder herangezogen) da sie gesetzlich verpflichtet sei mich finanziell zu unterstützen
Also ich weis ja nicht wie sich der gute Mann das vorstellt, aber im momment habe ich nicht die Absicht mich scheiden zu lassen und meine Frau wird mich 100% nicht unterstützen, schon gar nicht mir eine Lohnbestätigung geben, da der Grund des getrennt lebens meine Arbeitslosigkeit war und ist.

Nun zu meinen fragen :1) Kann der Ams Berater bei neuerlicher Verlängerung der Notstandshilfe darauf bestehen, einen Lohnzettel von meiner Frau vorzulegen, obwohl wir getrennt leben und beide einen anderen Hauptwohnsitz haben ?
2) Muß ich jetzt wirklich eine Scheidung anstreben sodas sich meine Notstandshilfe von zur Zeit 450? nicht auf unter 200? senkt ?
3) Welche gestzlichen Möglichkeiten hätte der AMS Berater bei meiner nächten Antragsabgabe (ca in einer Woche) mir finanziell zu schaden bzw mit welchen Konsequenzen müßte ich im schlechtesten Fall rechnen ?

Ich bin froh das es dieses Forum gibt, denn ich wüßte nicht wen ich fragen könnte, vielen Dank!!

Antwort:
"Der Begriff Lebensgemeinschaft bzw Lebensgefährte ist in der
österr Rechtsordnung nicht näher bestimmt. Nach der Rsp ist bei
Prüfung der Frage, ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt, von den
Erfahrungen des Lebens auszugehen, wonach eine
Lebensgemeinschaft durch die Merkmale des gemeinsamen
Zusammenlebens, der gemeinsamen Aufbringung des
Lebensunterhaltes und der gegenseitigen Unterstützung
gekennzeichnet ist."
VwSlg 13151 A/1990

Aus dieser Beschreibung geht hervor, dass sie in keiner Lebensgemeinschaft leben und deshalb m.M. das Einkommen ihrer Frau nicht angerechnet werden darf.
Kopieren sie den Absatz und legen sie ihn ihrer BeraterIn oder ihrer Vorgesetzten vor.
Wenn es Probleme gibt fragen sie bei der Solidaritätsgruppe nach (Adresse siehe Solidaritätsgruppe ) oder besuchen
AMSand
Amerlinghaus
Stiftgasse 8
1070 Wien
jeden Dienstag - Beratung ab 20 Uhr

AMS - Info
Für die Berücksichtigung des Einkommens Ihres/ Ihrer Lebensgefährten/Lebensgefährtin sind die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft maßgebend, die zu einer Verringerung der Lebenskosten führen.

5.11.2006 um 21 57 Uhr - von C. - Freiheit der Kunst ?! Maßnahme für arbeitslose Künstler!


Ebenfalls ein Fall für diese Internetseite ist das T*, das neue, ausgelagerte Künstlerservice des AMS T*. Als Nachfolgeorganisation der Fr. Dr. M* vom berühmt-berüchtigten Wr. E* aufgezogen, eröffnet es den aktuellen Diskurs um "neue Selbständigkeit", "atypische bzw.
prekäre Beschäftigungsverhältnisse" und Arbeitslosigkeit mit der Situation freier SchauspielerInnen in
Wien nach der Wiener Theaterreform und ihrer Ausgliederung aus dem AMS.

\"Coaching & Clearing\" sind die Schlagworte von T*. Ehemalige Künstler, oder solche, die es in ihrem Traumjob einst eben nicht *geschafft* haben, wurden T*-\"Beamte\" und führen jetzt in zweifelhafter Manier \"Coaching & Clearing\" aus, dh. versuchen mit all diesen Coachings, Seminaren, Benimmregeln, Kleider- und Schminkordnungen, dem
ohnehin bereits mit Diplom versehenen "neuen" Subjekt der Arbeit eine nochmalige Schauspielausbildung in rudimentärer Form zu vermitteln. Denn nur qualifizierte Künstler wären im Engagement; arbeitslos sind daher nur die weniger qualifizierten Künstler. Daher wird mit alternativer Androhung der Leistungseinstellung in überteuerten Kursen & Maßnahmen auf Staatskosten gecoacht bzw. *gecleared*: Künstler, bei denen man trotz momentan vorhandenen Engagements in der freien Szene eine dauerhafte finanzielle Selbsterhaltung bezweifelt, werden zur Berufsorientierung geschickt. Personen, die anderwärtig wegen eigener Unzulänglichkeiten aus ihrem Dienstverhältnis verabschiedet wurden (Beispiel Schauspielschule K* und eine dortmals ehemalige Dozentin für Improvisation, die als Karriere-Highlight Schauspielcoach bei \"T*\" vermelden kann) entscheiden nun bei T* über Sein oder Nichtsein anderer Kollegen. Ebenso eine bei der Bühnengewerkschaft ortsbekannte Dozentin, die im ********* wohl besser aufgehoben wäre, als in jenen privaten Schauspielschulen, wo sie sich an der zukünftigen Generation der Klientel für AMS und Sozialamt ergeht.
Oder jene anderen *Berater* und *Betreuer* bei T*, die mehr fürs Zettelschlichten auf Staatskosten denn für tatsächliche Beratertätigkeit finanziert werden. Denn die aktive Vermittlertätigkeit von T* sieht folgendermaßen aus: Der Künstler erhält per E-Mail laufend *Angebote* von Produktionen freier Gruppen, die man auch im örtlichen Supermarkt unter \"Ich suche - ich biete\" oder in der ÖH-Studentenjobbörse fände. Das sind zumeist Jobs mit EUR 30,- Bezahlung pro tatsächlich gespielter Vorstellung, Proben natürlich unbezahlt. Und dazu muss der Künstler dann immer einen Monatsbericht an seinen T* -Betreuer schicken (\"Melden Sie, ob Sie sich bewerben oder nicht.\"). Jedes Quartal erfolgt ein persönliches - nach T*-Diktion - *Beratungsgespräch*, das der Künstler eher als Straftribunal sieht, wenn er nicht das Glück hat, aufgrund vorübergehender Erwerbstätigkeit als Neuer Selbstständiger von AMS, T* und Gebietskrankenkasse abgemeldet zu sein; endet es doch immer da!
mit: Entweder Sie willigen freiwillig zu dieser oder jener Maßnahme ein oder Sie fliegen raus aus T* oder man streicht Ihnen vorübergehend die Leistung\". Also entscheidet man sich für so eine Maßnahme: \"Ich-AG\" um EUR 4.000,-, \"Markterkundung\", \"Media Acting\" ebenfalls um EUR 4.000 auf Staatskosten, \"Sprechtechnik\" (als hätte man das in der Schauspielschule einst nicht ohnehin gelernt) oder ein \"Seminar zu beruflichen Orientierung von Künstlern\", wo ua. das kreative Potential des Künstlers ausgelotet werden soll.

Fragt man den T* -Berater nach Kontaktadressen für allfällige Bewerbungen, erntet man das pure Nichtwissen. Nicht einmal ein \"Schauen Sie in den Gelben Seiten nach\" erhält man auf die Frage nach potentiellen Theatern, Tonstudios, Agenturen. Ach ja, Agenturen: Von einer Vertretung durch eine Besetzungsagentur wie z.Bsp. Vienna People wird einem wiederum abgeraten. Frage: Ist das nur ein kleinkariertes Konkurrenzdenken seitens T*?

Zugegeben, der Stellenmarkt der Kunst steht nicht in der Zeitung. Aber ihn gibt es. Nur zieht es T* lieber vor, für den Künstler EUR 4.000,- pro Kurs für Qualifizierungen auszugeben, über die der Künstler ohnehin verfügt, anstatt einen sinnvollen Agenturbetrieb aufzuziehen. Die Personaldienstleister der bürgerlichen Privatwirtschaft leisten sich ganze Abteilungen zur Ermittlung vakanter Stellen; private Künstleragenturen kassieren mind. 20% von der Gage bei erfolgreicher Vermittlung, dafür wird auch vermittelt. Nur T* schafft das nicht: Einen staatlichen Personalpool von Künstlern mit Qualitätsgarantie, die zu tatsächlichen Jobs vermittelt werden. Von seriösen Projekten erfährt man meist erst im Nachhinein aus der Zeitung bzw. aus dem ORF Seitenblicke-Magazin, dass da wieder einmal wo ein Casting mit 800 Teilnehmern gewesen wäre. T* wusste es jedenfalls nie. Stattdessen werden Künstler entweder langfristig aus dem Beruf oder in die Illegalität gedrängt. Denn auch da!
s gibt es: Nicht alle Künstler melden ihre Honorarnoten beim AMS. Bei EUR 30,- Tagesgage mangels Alternativen in einer Freien Gruppe und gleichzeitig 21,01 Notstandshilfe pro Tag blieben bei korrekter Meldung nur noch heiße EUR 8,99 Nettoverdienst (siehe Regeln \"Arbeitslos sein und dazuverdienen\").
Und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen: Die Künstler werden von T*
UND der AMS-Regionalstelle gleichzeitig betreut. Dh. Bestätigungen sind an beide Adressen persönlich vorzubringen. Wo bleibt hier die Effizienz? Staatlich finanziertes Zettelschlichten soll die Lösung sein?

Antwort:
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes von 2003 und 2004 zur Übertragung der Aufgaben des AMS an andere Einrichtungen besagen, dass das AMS die Aufgaben der Arbeitsvermittlung selbst wahrzunehmen hat und dass demnach dem betroffenen Arbeitslosen, sollte er eine Arbeit, die ihm durch die Vermittlung einer dieser Einrichtungen zugewiesen wird, nicht annehmen, keine Sanktionen erwachsen dürfen.

§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

VwGH-Erkenntnisse
Es steht nicht im freien Belieben des Arbeitsamtes, einem
Arbeitslosen (auch einem Langzeitarbeitslosen) entweder eine
Arbeitsstelle zu vermitteln oder ihn zu einer Nachschulung oder
Umschulung zuzuweisen. Eine solche Zuweisung vermag sich
insbesondere auch nicht auf die vom Arbeitslosen (auch
wiederholt) an den Tag gelegte Arbeitsunwilligkeit, eine ihm
durch das Arbeitsamt zugewiesene zumutbare Beschäftigung
anzunehmen, zu stützen. Für eine solche Maßnahme ist vielmehr
Voraussetzung, daß die Kenntnisse des Arbeitslosen für die
Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in
Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind.

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Hallo C.
Ich finde ihren Bericht sehr aufschlussreich und interessant.
Ich möchte sie auch auf folgende Seite: Amtsmissbrauch hinweisen!
Kontaktieren sie mich per E-Mail. christian.moser@soned.cc

Hier fügt man/frau der Kunst grosse Schmerzen zu!
Kulturpolitik anno dazumal!

Schöne Grüsse

5.11.2006 um 20.13 Uhr - A. B. - Itworks ?


Hallo!

Irgendwie, habe ich wieder einmal durch den Forumdschungel gewühlt und finde aber nicht die notwendige Info:

habe für komenden Mittwoch ein Einladungsschreiben für Itworks bekommen! Soll ich jetzt hingehen und ablehnen oder soll ich dem AMS schriftlich oder persönlich bekannt geben, dass laut Rechtssprüche des Verwaltungsgerichtshofes, es verboten ist! Vor lauter Einträgen kenne ich mich nicht mehr aus...
Danke für die Hilfe

Antwort:
Das Zitat von Dr. Hans-Paul Nosko kopieren und BeraterIn vorlegen

2.11.2006 um 14.19 Uhr - Ch. B. - Besuch bei der Firma Itworks ?


Hallo Leute!

Ein Besuch bei der Firma Itworks in Wien kann schon eine Überraschung sein. Geht man nämlich zur angegebenen Adresse im 20. Bezirk fallen einem schon von weitem die im Wind wehenden blauen Fahnen auf die stolz verkünden das hier die Firma ÖSB Consulting GmbH ihren Sitz hat. Nur die Firma Itworks sucht man auf der Sprechanlage vergeblich, kein Schild, kein Hinweis rein gar nichts. Vor mir eine Dame die ebenfalls auf dem Weg zu Itworks ist und der ich verunsichert nachgehe. In mir steigt das Gefühl auf vielleicht an einer falschen Adresse angelangt zu sein und dadurch den Termin nicht einhalten zu können, vor meinem geistigen Auge schon die Sperre des Geldes sehend. In irgendeinem Stock angekommen betreten wir das Portal von ÖSB Consulting. Auch hier wieder: nichts weist darauf hin das hier Itworks loggiert. Noch immer glaube ich am falschen Ort zu sein. Bis endlich das erste winzige Namenstaferl in der Größe einer T-Shirt Etikette mir anzeigt hier ist Itworks. Und kein Taferl!
in dem ganzen Laden war größer als besagte T-Shirt Etikette

Der ganze Ablauf der Anmeldung war zwar chaotisch organisiert aber ich wurde schon bald zum Einzelgespräch gebeten. Und da will ich euch gleich vorwarnen: Zu diesem Gespräch nimmt sich der Trainer eine zweite Person mit die am eigentlichen Einzelgespräch nicht teilnimmt aber später eine wichtige Fuktion einnimmt. Diese Person ist nämlich Zeuge und wird bei nachher auftretenden Unstimmigkeiten über den Inhalt des Gespräches nicht auf Seite des Arbeitslosen stehen. Denkt euch also nicht das ist nur die rechte Hand des Trainers.

Abschließend habe ich Zweifel in welcher Firma ich nun tatsächlich war. Ist es ÖSB Consulting gewesen oder doch Itworks? Firmenstempel auf der Einstellzusage ist von Itworks. Die Einstellzusage war schon fertig auf meinen Name ausgestellt und wurde am Ende des Gesprächs sozusagen aus dem Hut gezaubert. Eine telefonische Anfrage beim Gewerbereferat des Wiener Magistrates brachte zutage das Itworks für den Bereich Arbeitsvermittlung keine Gewerbeberechtigung hat aber dafür andere Gewerbe ausüben darf. Allerdings mit Sitz in einem anderen Bezirk.

das ganze ist sehr unheimlich und ich will dort auch nie wieder hin!!!

3.11.2006 um 13.07 von P.B.
ich war vor 3 monaten dort, 2. person war noch nicht zugegen, gespräch war empathisch, den drecksschmäh mit der einstellzusage haben diese halsabschneider also immer noch! ÖSB dürfte eine privat organisierte firma sein, die sich an den armen bezugssperrebedrohten bereichert, indem sie sie unter erpressungszwang in tarif-kombilohnartige zwangsjobs presst. wie handhabst du es nun! siehst du eine exit strategie aus dieser verfahrenen itworks zwangssituation? wie moser von soned weiss, ist verweigerung von itworks nimmer mit bezugssperre bedroht, siehe vorhergehende einträge hier.

2.11.2006 um 13.19 Uhr - Christian Moser - Leserbrief in der Braunauer Rundschau vom 2.11.06 zur Grundsicherung/Grundeinkommen. Dieses Schreiben erging auch an sämtliche Politiker und an die im Parlament vertretenen Parteien. Ebenso an weitere Medien!


Positiv definiertes Menschenbild untermauert die Grundsicherung/Grundeinkommen.

Eine positive Sichtweise des Menschen, schliesst das Vorurteil "fauler Mensch" gänzlich aus.
Darum wird die Grundsicherung/Grundeinkommen nicht zur Arbeitsunwilligkeit beitragen.
Das Verhältnis zwischen arbeitswilligen und arbeitsunwilligen Arbeitslosen im Bezug auf freie Arbeitsplätze zeigt uns, dass jede Befürchtung, bezüglich einer faulen Gesellschaft, aus einer fehlerhaften Menschenbild-Definition entspringt.

Die künstlich geschürte Angst vor der Arbeitsunwilligkeit bei Einführung der Grundsicherung/Grundeinkommen ist eine Verteidigungsstrategie der Wirtschaft um die profitable Situation,
- Zwangsbesetzung der Niedriglohnstellen -, weiter am Leben zu erhalten.

Der immateriellen Wert der Arbeit wird so erstickt.
Der Mensch braucht neben finanzieller Existenzsicherung eine Aufgabe und will sich einbringen und mitgestalten. Erfolgserlebnis, Anerkennung, soziale Eingliederung in eine Gemeinschaft, eine Tageseinteilung/struktur die psychische Stabilität erzeugt, eine Weiterentwicklung durch Lernen nur um einiges zu nennen sind Voraussetzung für ein gesundes Selbstwertgefühl und Bestandteil eines Dienstverhältnisses.
Darum ist eine auf Strafmassnahmen (Bezugssperren) ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik völlig unangebracht, verletzt die Würde des Menschen und erhöht die Armutsgefahr.
Dies erfordert die sofortige Einführung der Grundsicherung/Grundeinkommen mit Rechtsanspruch.
Durch die Obmann-Erfahrungen aus dem österreichischen Dachverband der Arbeitsloseninitiativen kann ich ihnen prophezeien, dass sich trotz Grundsicherung/Grundeinkommen hundertausende arbeitswillige Arbeitslose weiter um die zehntausenden freien Arbeitsplätze bemühen werden.

Ich wünsche ihnen den Mut die Armut mit der Grundsicherung/Grundeinkommen zu bekämpfen, dadurch eine freundschaftliche Stimmung zu erzeugen, dessen Klima den Neid, die Eifersucht, Krankheit, Kriminalität reduziert und stattdessen ehrenamtliche Tätigkeiten und Sicherheit fördert.
Das so erzeugte Klima, wird das Fundament einer konstruktiven kreativen Gesellschaft, die als Motiv das Miteinander in den Fordergrund stellt.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet wird die Grundsicherung/Grundeinkommen eine wichtige Maßnahme gegen den auf Egoismus ausgerichteten Neoliberalismus, der für das Fortschreiten psychischer wie körperlicher Schäden verantwortlich ist!

Es ist verständlich und es liegt in der Natur der Sache, dass das Subjekt seine Ängste, Erwartungen und Bedürfnisse über den Egoismus definiert.
Ein Kollektiv - eine Gemeinschaft hingegen muss die Konzentration auf den Altruismus legen, der in einer reifen Gesellschaft für die existenzielle Absicherung des Einzelnen sorgt und seine Verwirklichung zulässt.
Die Grundsicherung/Grundeinkommen ist ein unerlässlicher Beitrag zu einem modernen sozialen Österreich.

ArbeitslosensprecherIn

27.10.2006 um 12.21 Uhr - Dialogbüro Grüner Klub im Parlament 1017 Wien
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zur Grundsicherung/Grundeinkommen, die wir zur Information an den zuständigen Fachreferenten und Abgeordneten weiterleiten. Wie Sie sicher wissen, treten wir für die Grundsicherung ein. Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter

Wir sind der Ansicht, dass Menschen einen Großteil ihres Selbstbewusstseins aus der Teilnahme am öffentlichen Leben erwerben, vor allem an der Erwerbsarbeit. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass Menschen, denen die Grundsicherung über eine Vielzahl von Angeboten die Perspektive auf ein zukünftig besseres Leben bietet, diese Chance nicht ergreifen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen

8.11.2006 um 11.53 Uhr - Mag. (FH) Anna Bock Abteilung Politik
ÖVP Bundespartei
Sehr geehrter Herr Moser,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, indem Sie sehr klar, menschlich und verständlich eine Sichtweise der Dinge darlegen. Man muss es aber auch kritisch betrachten. Das versuchen wir und wollen gleichzeitig, die von Ihrer Sicht geschilderten Tatsachen nicht ausschließen.

Die SPÖ legt mit dem Grundeinkommensmodell wieder einmal ein undurchdachtes und unfinanzierbares Konzept vor: Wenn das Grundeinkommen nur als Ergänzungszahlungen für bestehende Sozialmodelle (Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, etc.) ausbezahlt wird, kostet es mindestens 1,3 Milliarden Euro. Will die SPÖ das Grundeinkommen allerdings auch als Lohnergänzung einführen (Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Teilzeit, Studenten), dann kostet die Maßnahme insgesamt über vier Milliarden Euro - jährlich. Ein arbeitsfreies Grundeinkommen ist eine unsolidarische Forderung, die mit den Werten auf denen das österreichische Sozialmodell aufgebaut ist, nicht vereinbar ist.
Wir stehen für ein Sozialmodell, das schnell und zuverlässig die Menschen unterstützt, die dringend Hilfe brauchen. Unser Sozialsystem mit seinem breit gefächerten Auffangnetz bietet eine flächendeckende Existenzsicherung für alle. In der Praxis zeigt sich: Nur wer differenziert, hilft direkt. Dieses System ist ein gutes Fundament, auf dem aufzubauen ist. Wir sagen nicht, es gäbe keine Verbesserungen zu tun, aber wir sagen:

• Kein Arbeitnehmer versteht die Forderung nach einem Grundeinkommen ohne Arbeit (das er als Arbeitender zu zahlen hat).

• Für die ÖVP hat die Absicherung des Lebensstandards mittels eigener Erwerbsarbeit Vorrang vor dem Bezug einer sozialen Leistung.

• Wenn Hilfe notwendig wird, sind wir für ein System, das schnellstmöglich Hilfe für die Menschen anbietet, die sie wirklich brauchen und suchen.

• Der Mensch, der Unterstützung braucht, darf nicht zum Bittsteller gegenüber der Solidargemeinschaft gemacht werden. Und es darf ihm die Eigenverantwortung und damit seine Selbstständigkeit nicht genommen werden. Was sagen wir einem Jugendlichen, der von der Schule kommt, warum er überhaupt Arbeit suchen soll?

• Die Einführung des "one-stop-shop"-Prinzips in der Sozialverwaltung gemeinsam mit den Bundesländern halten wir für eine gute Lösung, damit die Untersützungsmaßnahmen, die es in Österreich gibt, in einer Anlaufstelle für die Menschen gebündelt werden.

Ich hoffe, unsere Sichtweise etwas nähergebracht zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mag. (FH) Anna Bock
Abteilung Politik
ÖVP Bundespartei
Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien

Antwort: Christian Moser
Hallo Fr. Anna Bock

Vorweg war ich positiv überrascht über ihre Antwort und bedanke mich dafür!

Kurz möcht ich auf ihre Punkte eingehen.

• Kein Arbeitnehmer versteht die Forderung nach einem Grundeinkommen ohne Arbeit (das er als Arbeitender zu zahlen hat).

C.M. Hier würde eine Aufklärung das gängige Feindbild beseitigen.
Ein Grundeinkommen bringt eine derartig angenehme gesamtgesellschaftliche Veränderung mit sich, sodass wir, konzentriert auf Arbeitnehmer, von Auswirkungen in einem Teilbereich reden.
Das Grundeinkommen beeinflusst die Arbeitnehmer dahingehend positiv, als das der Leistungs - Druck von ihnen genommen wird. Ich gehe davon aus, dass es dann auch zur Arbeitszeitverkürzung/teilung und höheren Mindestlöhne kommen wird. Über die Arbeitszeitverkürzung komme wir zu mehr Beschäftigung.
Das Prinzip des Teilens weitet sich so von der sozialen Unterschicht auf andere Bevölkerungsgruppen aus. Arbeitnehmer werden gerne zur Arbeit gehen, weil es sich zu einem grösseren Teil um Wunschberufe handelt. Arbeiten die nicht so gerne verrichtet werden, werden höher entlohnt.
Ideen und Engagement werden durch das Grundeinkommen finanziert und lösen sich von den Einschaltquoten. Innovation misst sich nicht mehr an der Finanzierbarkeit und an Profit sondern an dem Wohle der Gesellschaft.
Die Motivation und Gesundheit der Bevölkerung sind unmittelbar betroffen.............
Finanzierung: Enorme Gewinne der Grossindustrie/Konzerne.
Arbeitnehmer + Technologie erwirtschaften den Umsatz von dem die Sozialkosten gedeckt werden sollten.
Von der Befürchtung ausgegangen, dass kein Arbeitnehmer versteht...., ist für mich abzuleiten, dass die Einführung des "bedingungslosen Grundeinkommen für alle" vernünftiger wäre, weil auch die Arbeitnehmerschaft keinen Nachteil hätte.

Trotzdem, auch beim bedarfsorientierten Grundsicherung/Grundeinkommen mit Rechtsanspruch kann der Arbeitnehmer beruhigt sein. Er weiss sobald er arbeitslos ist, ist er abgesichert. Hier handelt es sich um ein akutes Problem. Die Arbeitslosigkeit betrifft heute immer mehr Menschen, immer öfter und länger.
Dazu kommt, dass sich viele Leute in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden und von ihrer Arbeit nicht leben können.

• Für die ÖVP hat die Absicherung des Lebensstandards mittels eigener Erwerbsarbeit Vorrang vor dem Bezug einer sozialen Leistung.

C.M. Nichts einzuwenden! Unter den momentanen Ümständen müssen wir uns aber von der Vorstellung der Vollbeschäftigung verabschieden.
Das heisst die Gesellschaft muss die Menschen für die es keine Arbeit gibt absichern ohne aus ihnen Almosenempfänger zu machen. Das Grundeinkommen mit Rechtsanspruch nimmt auf die Würde des Menschen Rücksicht!

• Wenn Hilfe notwendig wird, sind wir für ein System, das schnellstmöglich Hilfe für die Menschen anbietet, die sie wirklich brauchen und suchen.

C.M. Ich lade sie ein mit 400 oder 500 Euro zu leben. Miete, Essen .....Fixkosten nicht vergessen! - durchschnittliche Sozialhilfe ein wenig mehr Notstandshilfe.
Dazu kommt das die Regierung bei uns (untersten sozialen Schicht) spart. Sehr vielen arbeitslosen Menschen werden, der Arbeitslosenstatistik wegen, rechtswidrig die Bezüge gesperrt.
Die Regierung hat die sozialen Errungenschaften Österreichs in den letzten Jahren abgebaut .
Das Wahlergebnis zeigt, dass sich die Wähler Österreichs ein soziales Land wünschen. Bitte zur Kenntnis nehmen!
Um so dringlicher, wenn wir uns die Zahlen der Armutskonferenz zu diesem Thema anschauen.
>(08.08.06) Ende 2004 betrug die Zahl der Hilfesuchenden in Sozialhilfe 114 216, das ist ein Anstieg zum Vorjahr um 11% (102 920)*, weist die ARMUTSKONFERENZ auf die bisher unveröffentlichten und aktuellst verfügbaren Daten hin.

Viele die Hilfe brauchen, bekommen sie nicht!

Der Mensch, der Unterstützung braucht, darf nicht zum Bittsteller gegenüber der Solidargemeinschaft gemacht werden. Und es darf ihm die Eigenverantwortung und damit seine Selbstständigkeit nicht genommen werden. Was sagen wir einem Jugendlichen, der von der Schule kommt, warum er überhaupt Arbeit suchen soll?

C.M. Genau das ist der Fall. Wir sind Bittsteller, Auch Arbeitslose mit Rechtsanspruch werden wie Bittsteller behandelt. Viele Menschen holen sich vor Scham keine Unterstützung, auch wenn diese ihnen zusteht.
Wir haben eine hohe Jugendarbeitslosigkeit und nicht aus dem Grund weil die Jugendlichen faul sind.

die Jugendarbeitslosenquote seit dem Jahr 2000 um 6,3 Prozent gestiegen ist, hat sie sich in Österreich nahezu verdoppelt (von 5,3 auf 10,4 Prozent) AKOÖ

Für Jugendliche ist Arbeitslosigkeit ein Horror.
Auch hier, Menschen für die wir keine Arbeit haben müssen wir absichern!


113.000 Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren sind akut arm, d.h. neben einem geringen Einkommen des Haushalts in dem sie leben, treten schwierigste Lebensbedingungen auf, wie: die Wohnung nicht warm halten können, keine unerwarteten Ausgaben tätigen können, feuchte schimmlige Wohungen ...
(Quelle: Statistik Austria 2006, EU-SILC)
Das Grundeinkommen gewährleistet die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Menschen.
Den immateriellen Wert der Arbeit habe ich schon im Artikel beschrieben.

• Die Einführung des "one-stop-shop"-Prinzips in der Sozialverwaltung gemeinsam mit den Bundesländern halten wir für eine gute Lösung, damit die Untersützungsmaßnahmen, die es in Österreich gibt, in einer Anlaufstelle für die Menschen gebündelt werden.

C.M. Jede Vereinfachung ist zu begrüssen. Auf die Art der Hilfe wird es aber letztendlich ankommen.

Da hier Menschen im unteren Einkommensbereich unterstützt werden, wird das Geld für die Lebenserhaltungskosten sofort wieder umgesetzt. Anstatt zu sparen erhöht sich die Kaufkraft, was wiederum der Wirtschaft zugute kommt.

Österreich ist reich. Armutsbekämpfung ist eine Frage der Um-ver-teilung zum Vorteil aller. Sicherheit, gesellschaftliches Klima, Gesundheit etc.
Das Geld ist da. Für was gebe ich das Geld aus? Z.Bsp. für Flieger oder für Menschen.

Viele Personen und Organisationen haben sich schon Gedanken von der bedarfsorientierten Grundsicherung bis zum bedingungslosen Grundeinkommen gemacht.
Darunter einige sehr brauchbare Modelle die auch finanzierbar sind. Z.Bsp.
www.grundeinkommen.at

Mein Ansatz zur Finanzierung:

Das Grundeinkommen finanziert sich durch die Zusammenlegung der jetzt schon getätigten Ausgaben von Pension, Familienbeihilfe-Kindergeld, Arbeitslosengeld-Notstand, Sozialhilfe.
Einsparungen in der Verwaltung, im Sicherheitswesen, im Gesundheitswesen und der Einführung der
Wertschöpfungsabgabe. Besteuerung des Kapitals.
Soziale Dienstleistungen können mit dem Grundeinkommen grossteils ehrenamtlich geleistet werden. ( z.Bsp.: Familienintern) Kosten die auf die Gesellschaft zukommen, werden so geringer.
Ausserdem kommt es durch das Grundeinkommen zu einer Stärkung der Kaufkraft, einem wirtschaftlichen Aufschwung und mehr Steuereinnahmen. (Refinanzierung)
( Obwohl die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, wäre meiner Meinung nach die Finanzierung gesichert.)

Ich wünsche Österreich, dass sich die ÖVP auf christlich soziale Werte besinnt.
Und das Schüssel und sein Stab bald der Vergangenheit angehören möge.

Alles Gute und schöne Grüsse
Christian Moser


4.11.2006 um 16.11 Uhr - von P.B - Leserbrief Hartz IV als Grundsicherung
Gleichzeitig mit der Diskussion um die wild umstrittene Grundsicherung werden wir Österreicher dazu angehalten, privat für unsere persönliche Zusatzpension vorzusorgen, der kürzlich zurückliegende Weltspartag wird propagiert wie nie zuvor, und wir Österreicher haben jeder Einzelne angeblich einen zigtausendfachen Eurobetrag auf der hohen Kante.
Im selben Atemzug jedoch wird die österreichische Version des deutschen Hartz IV uns als Grund- oder Mindestsicherung verkauft! Nach einem halben Jahr der Arbeitslosenunterstützung gerät man nicht etwa in die Notstandshilfe sondern wird automatisch mit dem Sozialhilfeempfänger gleichgesetzt, was einer Offenlegung allfällig angesparter Notgroschen gleichkommt, bis hin zu Eigentumswohnung, Fahrzeug, privater Vorsorge zur obig angeführter Pensionsversicherung – und wenn dies nicht in fragwürdigen Privatpensionsvorsorgen geschah, dann in einer Lebensversicherung oder noch liquidnäheren Kapitalanlagen, wie sie etwa viele 50jährige angelegt haben, welche lange noch nicht pensionsreif sind und dennoch aufgrund deren hoher Gehälter von einem auf den andren Tag gekündigt wurden, ohne die Aussicht auf eine adäquate Arbeitsstelle: mit Erfahrung aber jenseits der 50. Es wird dem Staatsbürger damit in noch größerem Ausmaß jegliche autonome Lebensplanung unterbunden: Zwar darf der Grundsicherungsempfänger eine Eigentumswohnung behalten, ist jedoch im Moment einer späteren Veräußerung verpflichtet, vom Erlös die früher einmal erhaltene monatliche Grundsicherung zurückzuerstatten!
Er ist mit dem Eintritt in diese Armutsfalle einmal mehr darauf angewiesen, sich für den Rest seines Lebens auf den Staat und seine staatliche Hilfe, etwa die Beibehaltung dieser langfristig kaum finanzierbaren Grundsicherung zu verlassen! So verhindert der Staat nicht die Armut, wie landläufig propagiert wird, sondern er kreiert sie ja regelrecht!
Aus diesem Grund fordere ich die persönliche Wahlmöglichkeit, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung mit einer Darlegung von Ersparnissen zwangsweise einhergehen muss oder nicht und ob die Arbeitslosenunterstützung/Notstandshilfe auf eine allfällige Mindestsicherung individuell aufgestockt werden soll.

1.11.2006 um 21.15 Uhr - von L.M. - Ständig macht mich meine Beraterin am AMS fertig!


Erstmal ein dickes Lob an diese Seite !

Ich bin 45 Jahre alt. Ich war über 20 Jahre lang in der Metall - Branche als Hilfsarbeiterin tätig. Davon viele Jahre im Akkord. Seit 1 Jahr bin ich leider joblos. Ständig macht mich meine Beraterin am AMS fertig das kann so nicht weitergehen mit mir, ich muß endlich wieder arbeiten gehen. In der Metall - Branche sucht keiner eine 45- jährige Hilfsarbeiterin mehr. Was anderes habe ich nie gemacht. Meine AMS Beraterin weiß das ich einen Bandscheibenvorfall habe, ich bin einäugig und mein linkes Bein ist seit einem Unfall nicht belastbar. Das heißt, ich brauche einen Job in dem ich nichts schweres heben muß, ich keine Kleinarbeiten wegen meiner Sehkraft machen kann, und abwechselnd sitzen und stehend arbeiten kann.
Ich verlange keine Extrawürste, ich habe ihr das alles nur gesagt, damit sie weiß das ich nicht so belastbar bin.

Da sie mich ständig niedermacht habe ich jetzt schon angefangen an meinen Fingernägeln und der Haut zu kauen, obwohl ich erst am 15.11.2006 den nächsten Kontrolltermin habe.

Das ist aber nicht immer so, es richtet sich nach IHRER Laune. Manchmal sitze ich eine Halbe Stunde bei Ihr, weil sie nicht zu reden aufhört. Da erzählt sie mir von ihrer Tochter und vom Urlaub und von Gott und der Welt. Im nächsten Moment giftet sie mich an ; sie hätte 400 Kunden zu betreuen und kann sich nicht jedesmal so lange Zeit für mich alleine nehmen !!!???

Ich halte ihre Launen nicht mehr aus. Ich bin gereizt und spüre Wut in mir. MUSS ich mir das alles gefallen lassen ?

Ich schlafe sehr schlecht und habe regelrecht Albträume.

Wie soll ich mich verhalten, wenn sie mich wieder zur Schnecke macht ?

Ich habe mir meine Arbeitslosigkeit nicht ausgesucht und will auch nicht behandelt werden wie der letzte Dreck.

Immer wieder will sie mir Jobcoachings aufs Auge drücken. Ich habe einen gemacht und dabei 4 Kg abgenommen. Die Trainer haben uns fertig gemacht. Zu einer Frau die etwas Übergewichtig war, hat der \"Trainer\" gesagt \"Wenn\'s weiter so fressen, werdens immer arbeitslos bleiben. Wer soll mit Ihnen etwas anfangen können, sie sind ja Bewegungsunfähig. Habens keinen Spiegel z\'Haus ?\" Einen Mann hat er gefragt was er denn arbeiten möchte. Dieser sagte er war immer Musiker und hat zum Beweis gleich seine Cd\'s vorgezeigt. Daraufhin wurde er ausgelacht von dem \"Trainer\" mit den Worten \"Ich habe mit meiner Frage gemeint was sie arbeiten wollen und nicht trällern. Singen könnens unter der Dusche\" Auf den Brunnenmarkt hat man uns geschickt um zu beobachten was die Leute einkaufen. Untereinander sollten wir uns die Schultern und Nacken massieren. Wir hatten keine Tische und mußten uns abquälen 8 Stunden auf harten Plastiksesseln.

Selbst wenn sie mir meine Notstandshilfe sperren sollte, aber zu einem \"Jobcoaching\" werde ich nie wieder mehr gehen.

Den Gedanken zur Abteilungsleiterin des AMS zu gehen, habe ich immer Verworfen weil ich mir denke das sie ihren Kollegen mehr glauben schenkt als mir.

Arbeit ist auch keine in Sicht. Meine Gesundheit litt schon unter der Arbeitslosigkeit, nun auch noch diese Launenhafte \"Beraterin\". Ich hatte in diesem ganzen Jahr nicht 1 Beratungsgespräch. Nur Vorwürfe das ich immer noch Arbeitslos bin.

Ich habe mich ohnehin schon isoliert. Habe mich von Menschen zurückgezogen, gehe nicht mehr aus und trinke regelmässig Alkohol um schlafen zu können.

Ein Besuch beim Psychologen brachte mir jede Menge Tabletten ein. Wechsel zu einem Psychiater, gleiches Ergebniss. Keiner hört einem zu. Die Tabletten waren so stark, das ich völlig benommen war und gar nicht mehr richtig wahr nahm was um mich herum passiert.

Also das kanns ja nicht sein. An die Regierung zu apellieren das sie sich endlich um uns kümmern sollen, hat Wohl auch keinen Sinn. Ich weiß nicht wo und wie ich eines Tages enden werde. Zu jung für die Pension, zu alt für die Wirtschaft. Keine Ausbildung, keine Qualifikation. Hätte ich Beides, wäre ich mit Sicherheit zu teuer und auch dann nicht vermittelbar. Trist und traurig, nicht nur meine Lage

3.11.2006 um 0.19 Uhr ein Arbeitsloser
Liebe L.M.

Also vorweg mal dieses Verhalten deiner AMS Beraterin brauchst du dir natürlich nicht gefallen zu lassen! Sprich sie das nächste Mal darauf an, ruhig und sachlich und erkläre ihr sie möge ihr Verhalten unter Kontrolle bringen. Wir sind keine Lausbuben mit denen man alles machen kann! Vor allem ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen.
Sollte sich die Situation danach nicht ändern sprich bei ihrem Vorgesetzten vor und setze ihn von deiner Situation in Kenntnis.
Ich hatte auch schon mal so eine Beraterin und bin bis zum Geschäftsleiter des AMS gegangen und nachdem sich die Situation nicht gebessert hatte habe ich die Beraterin abgelehnt und wurde einer Anderen zugewiesen.
Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens hat man das Recht seine(n) Betreuer(in) abzulehnen.

Nun noch etwas zum Thema Psychologen:
Auch hier spreche ich aus eigener Erfahrung und was ich in meinem Umfeld erlebt habe.
Jene an die man sich wenden kann wo die GKK die Kosten übernimmt, halten sich (natürlich) auch an die Weisungen ihres Brötchengebers. Sprich die GKK hat finanzielle Probleme und wird daher auch versuchen die Leute als Arbeitsfähig und gesund zu betrachten. Besonders im Bereich der Psychologie ist hier viel Spielraum für unterschiedliche Auslegungen!
Also wer sich eine fachliche Hilfe aus eigener Tasche leisten kann dem wird auch (meist) geholfen. Der Rest.. (das überlasse ich jetzt deiner [eurer] Phantasie).

Es ist einfach: Je mehr man sich gefallen lässt desto weiter können sie gegen dich (euch) vorgehen.

Wer kämpft verliert auch mal, wer nicht kämpft hat sowieso schon verloren!

Mit freundlichen Grüßen
Ein Arbeitsloser

4.11.2006 um 1.11 Uhr - von AMS-Mitarbeiter 2
Liebe L.M.
Nein, so ein Verhalten soll und darf man sich nicht gefallen lassen. Scheuen Sie sich nicht mit der Abteilungsleiterin der Kollegin zu sprechen und ihr die Situation klar und sachlich zu schildern. Es kommt leider ab und an vor, daß bestimmte Menschen mit anderen Menschen nicht können. Das ist leider eine menschliche Tugend aber nicht sehr zielführend.
Dort wo ich arbeite gibt es derartige Probleme üblicherweise nicht (ich kann natürlich nur von meiner Abteilung und von mir selbst sprechen...). Letztlich sind wir alle - die beim AMS Arbeitenden und unsere vorgemerkten Kunden - daran interessiert, daß es zu einer Arbeitsaufnahme kommt nach einem Jobverlust. Dies ist das oberste Ziel der Betreuung. Wobei man NATÜRLICH nicht auf den gegenseitigen Respekt vergessen sollte.
Also nur Mut, scheuen Sie sich nicht dieses klärende Gespräch zu führen.
Es gibt auch Ombudstellen im AMS wo man sich hinwenden kann wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nun etwas Anderes: versuchen Sie etwas mehr Eigeninitiative zu entwickeln und sprechen Sie von sich aus ruhig bestimmte Themen an: Welche Möglichkeiten gibt es für Sie die Ihnen in Ihrer Situation helfen würden? Würde eine medizinische Abklärung oder Berufspotentialanalyse Sinn machen? Eine Umschulung und/oder Höherqualifizierung? Beratung durch externe Beratungs- und Betreuungseinrichtungen?
All diese Punkte sollten Sie sachlich ansprechen und ohne Scheu nachfragen.
Wenn Sie das JETZT nicht tun, wird sich vermutlich auch nichts ändern und die Situation sich weiter verschlechtern.
Alles Gute!

4.11.2006 um 18.31 Uhr - von L.M.
Danke an den Arbeitslosen Herren und den AMS Mitarbeiter 2
Es ist nicht so das meine Beraterin und ich uns nicht \"grün\" wären. Sie ist einfach nur sehr Launenhaft. Manchmal lacht sie mit mir, dann wiederum ist sie wieder Barsch.
Bei meinem Letzten Besuch habe ich sie gefragt ob es die Möglichkeit gäbe einen Kurs zum Ernährungsberater zu machen. Ich sagte noch das dies nicht schlecht wäre, denn ich ernähre mich ohnehin nicht richtig. Nach der Ausbildung könnte ich mein Wissen an andere Weitergeben. Sie sagte ich kann mir nicht etwas Aussuchen was mir Vergnügen macht, sondern damit ich Arbeit habe. Aha, ich dachte schon das mir mein Zukünftiger Job auch Freude machen soll, wie sonst sollte ich den Ausüben.
Ich war auch bei einem \"Berufsorientierungskurs\". Der hatte mit allem zu tun, nur nicht mit einer Orientierung. Der Herr war sehr nett und Humorvoll, aber er hatte überhaupt keine Ahnung. Wir haben diese 3 Wochen mit Gesprächen verbracht, die man auch mit Bekannten bespricht. Kino, Musik,Kultur, Museen, Essen, Freunde etc. Auf Fragen was mich Interessieren würde, sagte ich ; Heilmasseur, Lebens - und Sozialberaterin, Fahrschullehrerin. Alles zu teuer und die Ausbildung viel zu lange. Ich wäre dann viel zu alt und würde keine Anstellung bekommen.
Man wollte mich in einen 3 - Schichtbetrieb schicken Lebensmittel verpacken. Ich habe in Jungen Jahren Schicht gearbeitet und tat mir damals schon enorm schwer mit den Schlafumstellungen. Ich will das nicht mehr machen. Ich wollte einen Computerkurs um vielleicht als Bürohilfskraft arbeiten zu können. Antwort ; Bürohilfskräfte werden keine gesucht.
Ich habe mich beworben bei einem Schuhmacher, obwohl ich keine Ahnung von diesem Job habe. In verschiedenen Solarien, bei allen Pharma Betrieben in Wien, Eine Telefonistin wurde gesucht für ein Notruftelefon. Das hätte ich sehr gerne gemacht. Sie haben mich nicht eingestellt weil ich die österreichische Staatsbürgerschaft nicht habe. Ich spreche Akzentfrei Deutsch, weil ich seit meine frühesten Kindheit in Österreich lebe. Am Telefon hätte kein Mensch gewusst welcher Nationalität ich angehöre.

Ich könnte noch länger so Fortfahren.

1.11.2006 um 15.27 Uhr - von K.W. - Ein Hoch auf unsere Regierung!


Ein Hoch auf unsere Regierung, die es geschafft hat, durch neue Schulungen und strengsten Zwangsmaßnahmen und einem gnadenlosen Disziplinierungssystem endlich die wohlersehnte Vollbeschäftigung einzuführen. Dacapo 1933 !! Das hat es schon mal gegeben ! Wehret den Anfängen ! Wacht auf !

31.10.2006 um 1.23 Uhr - Hans - konnte heute \"itworks\" erfolgreich ablehnen


Ein Hallo an alle hier,

vielen Dank für die vielen nützlichen Informationen. Dank der Rechtssprüche des Verwaltungsgerichtshofes, von denen ich bis vor einigen Tagen nichts wußte, konnte ich heute die AMS-Maßnahme \"itworks\" erfolgreich ablehnen. Sogar die Abteilungsleiterin von der Redergasse sagte mir darüber nichts und ließ mich ihm Glauben mir drohe eine Bezugssperre der Notstandshilfe.

Schön dass sich die Arbeitslosen nicht alles gefallen lassen und sich organisiert haben. Macht weiter so. Servus Hans P.

21.20 Uhr - von Charls -
coole sache

30.10.2006 um 13.16 Uhr - anonym - Danke ÖVP


die Leistungen dieser Schüssel ÖVP:

1 Million Österreicherinnen und Österreicher von ARMUT betroffen. Davon weit über 100.000 Kinder ebenfalls von Armut betroffen.
Über 300.000 Arbeitslose.

Danke Herr Dr. Schüssel
Danke Herr Bartenstein
Danke Willi Molterer
Danke dem schönen Leitl
Danke ÖVP

21.52 Uhr - Landmark
Ein besonderer dank an Hr. Dr Haider der dies mitzuverantworten hat.
VIELEN DANK

28.10.2006 um 13.41 Uhr - von G. - erstrebenswerte Arbeitsstelle


Folgendes Jobangebot ist an uns herangetragen worden -

SPRECHSTUNDENHILFE für Zahnarztordination dringend gesucht,
Einstieg noch im NOV. möglich, für 40 Std./Woche.

Eine freundliche, kommunikative Kraft, flexibel, gerne auch älter,
Wiedereinsteigerin bzw. langzeitarbeitslos kein Problem,
besondere Kenntnissse sind nicht erforderlich, da alles erlernbar.

Ordination Dr.Dr. SCHOLZ
1190 Wien, Döblinger Hauptstr. 7
Tel. 368 67 75 nächste Wo : Montag nachmittag, Dienstag ganztags,
ab 6. Nov,. zu Ordinationszeiten.

mit freundlichen Grüßen
Verein "Zum Alten Eisen?"

Anmerkung:
Bei Zustandekommen dieses Dienstverhältnis gratuliere ich und bitte um Rückmeldung!

29.10.2006 um 0.06 Uhr ein Arbeitsloser
Find ich toll von Ordination Dr.Dr. SCHOLZ hier jemanden eine Chance zu geben.
Falls sich solche guten Mitteilungen häufen könnte man da auch eine eigene Rubrik eröffnen.
Auch wenn ich männlich und nicht aus Wien bin, aber evt. gäbs auch hier eine weitere Möglichkeit Arbeit zu finden.

Antwort:
Vermittlungstätigkeit wird kein Schwerpunkt dieser Seite werden. Das überlasse ich Anderen die können das besser. Ausnahmen mache ich gerne, umso mehr, wenn es sich um attraktive Arbeitsstellen handelt.

Diese Gelegenheit möchte ich nützen, um auf die Fehlinterpretation,
"Das AMS abschaffen", einzugehen.
Eine Institution in der Suchende und Anbietende organisiert werden, bleibt auch nach Einführung der Grundsicherung/Grundeinkommen unverzichtbar! Eine Dienstleistung für Menschen.

Durch Billiglohnstellen, Ausbeutung, Überforderung, brutalen wirtschaftlichen Konkurrenzkampf, Burn Out Syndrom, bei gleichzeitigem zusehen wie Wenige immer reicher werden,
ist uns der immaterielle Wert der Arbeit völlig abhanden gekommen.
Arbeit ist
neben finanzieller Existenzsicherung vor allem Anerkennung, soziale Vernetzung/Eingliederung, Tagesstruktur/Zeiteinteilung die zur psychischen Stabilität beiträgt, Motivation zum Lernen, Weiterentwicklung der Fähigkeiten/Kenntnisse, Selbst-Bestätigung, im günstigen Fall Verwirklichung - Entfaltung - Sinnstiftung um Einiges zu nennen.

Erst das "bedingungslose" Grundsicherung/Grundeinkommen wird uns den immateriellen Wert der Arbeit sichtbar/erfahrbar machen und eine Vermittlungsbehörde/Institution weiterhin mit umfangreichen Aufgaben versorgen.

27.10.2006 um 21.43 Uhr - von El. - NH trotz Lebensgemeinschaft


Hallo Christian!

Ich habe einen Erfolg zu verbuchen: ich bekomme trotz Zusammenlebens mit
meinem Freund meine Notstandshilfe. Mein Partner hat dazu Stellung genommen
und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ihn nicht interessiert für mich
und meine Tochter zu sorgen. Das Geld wurde mir rückerstattet

Anrechnung des Partnereinkommens

26.10.2006 um 20.18 Uhr - G.P. - AMS Werbung


Heute wieder mal den TV-Spot vom AMS gesehen. Kann mir jemand erklären, für wen oder was wirbt das AMS, für frische Arbeitslose ???
Dafür hat AMS ausreichend Geld. Kommt mir irgendwie pervers vor.
mfg G.P.

27.10.2006 um 12.21 Uhr von F.B.
@G.P.
AMS Werbung:
10.6.06 Eintrag von mir zu diesem Thema. Grüße franz

27.10.2006 um 20.12 Uhr von P.B.
SOWAS VON AGGRESSIV macht mich dieser spot - wenn ihr jenen meint, in dem der tusse das kostüm unter der achsel zerreißt, der toast anbrennt und sie der katze die lange nase zeigt. die schaut mir nicht so aus als würde sie zu einem 1euro-trendwerk job rennen. wenns mir so geht wie der in der früh, dann krieg ich einen hysterischen anfall, und muss mich wegen kreislaufschwäche und leerem magen krank melden, mit meiner katze gehe ich dann kuscheln.
einen höhnischeren spot konnte sich das ams ums teure steuergeld wirklich nicht einfallen lassen: WAS soll dieser bekloppte spot bitte FÜR WEN bringen: etwa für die potentiellen arbeitgeber?

Anmerkung:
Doch, doch, die freud sich weil sie wieder (zum 8 mal) in einen Zwangskurs darf!

24.10.2006 um 20.39 Uhr - H.T. aus Stockerau - warum gibt es keine Indexanpassungen?


Die neue Regierung ist noch nicht gebildet, schon gibt es Forderungen von den Pensionisten-
vertretern für Pensionserhöhungen.
Nun frage ich mich, warum gibt es keine Indexanpassungen bei Arbeitslosenbezügen bzw.
Notstandshilfe, die ia ja ebenfalls Versicherungsleistungen sind?
Trotz gewaltiger Preiserhöungen in den letzten 6 Jahren (30% und mehr), bleiben die Bezüge immer gleich hoch bzw. niedrig.

24.10.2006 um 12.35 Uhr - J.S. - Gewerbe angemeldet - trotzdem NH ?


Hallo! Brauche Eure Hilfe!
Ich habe bis 17.10. AL bezogen, am 16.10. habe ich mit meiner Betreuerin bei AMS Antrag auf NH ausgefüllt, der am 31.10 mit diversen Dokumenten abgegeben werden muss. Ich habe mit Wirkung 01.11.06 Gewerbe angemeldet (Finanzdienstleister), aber es wird noch ein paar Monate dauern bis ich damit Geld verdienen kann. Die Betreuerin hat gemeint, da ich ab 01.11 selbständig bin, habe ich dann keinen Anspruch auf NH. Stimmt das? Heisst es, ich kriege ab 1.November überhaupt kein Geld mehr?
Danke und liebe Grüße

21.57 Uhr Antwort: AMS-Mitarbeiter
Das heißt es grundsätzlich nicht, außer man ist bei der Gewerblichen
Versicherung angemeldet. Man kann auch geringfügig selbständig sein und
weiter Arbeitslosengeld beziehen, das würd ich in dem Fall auch empfehlen.
Die Betreuerin kann den Bezug nur dann einstellen, wenn er sich selbst wegen
Selbständigkeit vom Bezug abmeldet. Meldet er die geringfügige
Selbständigkeit, wird der Anspruch zunächst einmal zur Klärung eingestellt,
es ist dann monatlich eine Selbsteinschätzung über Umsatz und Einkommen zu
machen, die wird geprüft und dann der Bezug rückwirkend angewiesen
(zumindest läufts bei uns so). Theoretisch kann das AMS auch die
Verfügbarkeit prüfen, es wurde dann eine Niederschrift aufgenommen in der
man angeben mußte, wieviel Zeit man für die Selbständigkeit verwendet.
Besonders Schlaue haben da dann 10 Stunden täglich angegeben und sich
gewundert, daß der Bezug mangels Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt eingestellt
wurde. Bei uns wird das nicht mehr gemacht, ob das anderswo noch der Fall
ist , weiß ich natürlich nicht. Es muß einem aber klar sein, daß das AMS bei
laufenden Leistungsbezug punkto Kontrollmeldungen, Kurseinweisungen und
Stellenvermittlungen auf die geringfügig selbständige Erwerbstätigkeit keine
Rücksicht nehmen kann.

Ist die Teilnahme im Unternehmergründerprogramm möglich?

Unternehmergründerprogramm geht nur dann, wenn er die letzten Jahre nicht
bei der Gewerblichen Versicherung versichert war. Und er wird auch ins
Unternehmergründerprogramm nur dann übernommen, wenn die Gewähr besteht, daß
er innerhalb der nächsten 6 Monate über eine geringfügige Selbständigkeit
hinauskommt. Bei den Finanzdienstleistern ist diese Aussicht erfahrungsgemäß
verschwindend gering und die werden bei uns fast immer abgelehnt.

24.10.2006 um 10.32 Uhr - M.K. - Im Krankenstand gekündigt


hallo ich bin seit 18.10 2006 arbeitslos.
ich wurde in meinem Krankenstand gekündigt, habe aber keinen dienstzettel unterschrieben.
ist das rechtkräftig? lg Monika

Antwort:
Besuchen sie sofort die AK, die für diese Fragen zuständig und kompetent sind.

23.10.2006 um 21.32 Uhr - Anonym- Mir Reichts!!!! Arbeitsuchende Menschen Schikanieren


ein sehr interessantes VeGH Erkenntnis:
TE VwGH Erkenntnis 21. Dezember 2005 2004/08/0208
http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/
Wie
finden? ein kleiner Tipp: in der Suchmaske VwGH Text ankreuzen, Datum von.... bis 2x 20051221 eintippen. Dann ist es Nr. 25 oder Endziffern 0208

Betrifft: alle Kursmaßnahmen, letztes drittel interessant. (Erklärung VwGH)
mfg
Mir Reichts!!!!
A rbeitsuchende M enschen
S chikanieren

Anmerkung:
(Zu finden auch in SoNed: Coaching keine Maßnahme)

Rechtssatz
Bei Maßnahmen (hier "Jobcoaching"), die zwischen dem AMS und der
arbeitsuchenden Person im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung
vereinbart werden, ist in Ermangelung einer diesbezüglichen
gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 34ff AMSG (in der hier noch
anzuwendenden Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 77/2004) die
Verhängung der Sanktion nach § 10 Abs. 1 AlVG nicht zulässig.

23.10.2006 um 10.07 Uhr - F.B. - Betreuungsplan?


Frage?
Ein neuer Betreuungsplan beim AMS wird erstellt, jedoch vom \"Kunden\" so nicht akzeptiert. Auch ein Gespräch bringt kein Abrücken des AMS Standpunktes. Im neuen Betreuungsplan wird dann ausgeführt: \"Diese Vereinbarung wurde nicht einvernehmlich erstellt!\"
Gibt es hier etwaige Rechtsfolgen oder sonstiges zu beachten?
Und die zweite Frage:
Der Betreuungsplan wird immer nur ausgehändigt, aber nie von beiden Seiten unterschrieben. Wie gültig ist \"so\" ein Dokument, bzw. ist es eines?

Antwort:
Betreuungsplan: § 38c AMSG
Die regionale Geschäftsstelle hat für jede Person einen Betreuungsplan zu erstellen, der ausgehend vom zu erwartenden Betreuungsbedarf insb. die Art und Weise der Betreuung und die in Aussicht genommenen Maßnahmen sowie eine Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise enthält.
Insb. ist auf die gem. § 9 Abs. 1 bis 3 AIVG massgeblichen Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung und bei Maßnahmen ist von den Kenntnissen und Fertigkeiten auszugehen diese nach Möglichkeit zu erhalten oder bei Bedarf zu erweitern. Bei Änderungen ist der Betreuungsplan anzupassen.
Die regionale Gst. hat ... Einvernehmen mit der arbeitslosen Person anzustreben.
Auf bestimmten Betreuungplan oder Maßnahmen, die im Betreuungsplan in Aussicht genommen sind, besteht kein Rechtsanspruch.
- Univ. Prof. Dr. Walter J. Pfeil -

Anmerkung:
...... kein Rechtsanspruch. So entsteht natürlich nicht zu Unrecht die Meinung - es handelt sich um eine Alibiaktion!

23.10.2006 um 0.47 Uhr - Ilse - Trendwerk! - Ansprüche über die AK geltend machen


Die AK kommt zur Auffassung, dass, im Falle aller Kursteilnehmer die mit der Fa. Trendwerk Verträge, vor dem 02.08.2006 abgeschlossen haben, Ansprüche in der Höhe von ? 880.- Brutto geltend gemacht werden können! Ungeachtet der angegebenen Wochenstunden.

---------

soll heißen, selbst wenn man nur teilzeit von ~30h für einen monat hatte, steht einem der betrag zu? ad zeit ... dem wäre im sommer voriges jahr gewesen ...

Antwort:
Hier gebe ich Informationen weiter!
Bitte setzen sie sich mit der AK Wien in Verbindung. Wäre über Rückmeldung dankbar!

21.10.2006 um 20.03 Uhr - anonymisiert. - job-transfair!?


Hallo!
Ich habe mich da mir das AMS keine geeigneten Kurse ermöglichte autodidakt vortgebildet und stehe kurz (2 Monate) davor vielversprechende Kenntnisse so weit zu beherschen, dass ich damit leicht einen Job finden kann. Jetzt wurde zu einer für mich ideotischen Bewerbung dei job-transfair verdammt, die mich ziemlich sicher weit zurückwirft. Können sie mir sagen, wie ich den Unfug entkomme ohne Geldendzug frchten zu müssen?

Antwort:
Die Geschäftstellen des Arbeitsmarktservice Wien wurden nach entsprechenden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes angewiesen, bei Zuweisungen zu gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern keine Anspruchsverluste mehr auszusprechen.

(Wurde telephonisch von AMS-Pressesprecher Dr. Hans-Paul Nosko bestätigt! 10.10.2006)

Diese Zeilen kopieren und der BeraterIn oder Vorgesetzten vorlegen.

Das AMS darf Vermittlungstätigkeit nicht an private Vereine delegieren.
Wenn es Probezeit geben sollte kann man ohne Sperre kündigen.
Falls ab einer gewissen Höhe AL und NH ausbezahlt wird so widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtswidrig.

Falls sie nicht über ihre Defizite aufgeklärt sind, ist eine Weigerung ohne Sperre möglich.
Es gibt genug Gründe für eine erfolgreiche Berufung.
Mit einer rechtswidrigen Bezugssperre muss man leider rechnen.

Wenn aber das AMS die VwGH-Erkenntnisse ignoriert und die Notstandshilfe rechtswidrig sperrt, können sämtliche daraus resultierenden Schäden im Amtshaftungswege geltend gemacht werden.

20.10.2006 um 5.45 Uhr - H.K. - Notstandshilfe mit Eigentumswohnung?


Hallo!
Kann man eine Notstandshilfe beantragen wenn man eine Eigentumswohnung hat (Eigentumswohnung zum eigenen Gebrauch nicht vermietet) oder muß diese vorher verkauft werden?

17.26 Uhr Antwort von AMS Mitarbeiter
Eigentumswohnung und anderes Vermögen spielen bei der Notstandshilfe keine
Rolle. Wohl aber ev. Einkünfte, z.B. Mieteinkommen, Witwenpension usw.

19.10.2006 um 9.53 Uhr -Tanoo - Verwaltungsgerichtshofanweisungen


Hallo lieber Christian !

Zuerst vielen Dank für diese informative Internetseite und Gratulation an ArbeitslosensprecherIn für seinen Erfolg.
Meine Frage: Gilt Anweisung des Verwaltungsgerichtshofes Bezüglich so genannte sozial ökonomische Betriebe auch für die Notstandshilfebezieher?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort:
Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof
Bei einer Bescheidbeschwerde entscheidet der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis, wobei entweder die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wird oder der angefochtene Bescheid aufgehoben wird. "Aufhebung" bedeutet, dass die Behörde - bei Bindung an die Rechtsansicht des VwGH - neuerlich entscheiden muss. Bei einer Säumnisbeschwerde entscheidet der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis in der Sache selbst, wenn die Behörde den Bescheid trotz Aufforderung nicht nachgeholt hat. (VwGH.)

Erkenntnisse des VwGH betreffen auch die Notstandshilfe. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich das AMS darüber hinwegsetzt.
In einem solchen Fall die Erkenntnis kopieren und dem/der SachbearbeiterIn oder dessen Vorgesetzten vorlegen.
Wenn darauf keine Rücksicht genommen wird, mit einer Arbeitsloseninitiative Kontakt aufnehmen.

24.10.2006 um 18.20 Uhr - von Tanoo
Herzlichen Dank für die rasche Antwort. Konnte mich bei Dir nicht früher bedanken, weil ich mein Festnet aus finaziellen Gründen abgemeldet habe, nun muss ich von Internet-Cafe ins Internet.

17.10.2006 um 16.09 Uhr - von Birgit - für Diplomarbeit an bibschneid@hotmail.com


Ich würde für meine Diplomarbeit \"Freiwillige\" suchen, die mir zum Thema \"Aus-u. Weiterbildungsmotivation\" Rede und Antwort stehen! Befragungsdauer ca.15 min. Zielgruppe 40+ Es wäre mir sehr geholfen, ich freue mich über jede AW unter bibschneid@hotmail.com Danke lg.

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