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15.12.2007 um 17.56 Uhr - von He. Sch. - AMS so ziemlich alles Verbockt



Hallo,
bei mir hat das AMS so ziemlich alles Verbockt was man nur verbocken kann.
bis 2003 war ich selbständig und Angestellt. Als ich meinen Job verloren hab
musste ich um Arbeitslosengeld zu bekommen meine Gewerbe stilllegen.
Dies tat ich dann auch. 2004 bekam ich dann ein Angebot als Subunternehmer.
2006 bekam ich eine Rückforderung vom AMS für das Jahr 2003 da ich ja selbständig war.
Nach Klärung kam heraus das 1. nur eines meiner 2 Gewerbe stillgelegt wurde und
das das AMS meine Steuererklärung von 2003 haben will. Diese hab ich denen geschickt.
Angeblich hat das AMS meine unterlagen nicht erhalten und ich war zu blöd denen
die unterlagen eingeschrieben zu schicken. Darauf kam es zu einem Versäumnisurteil
das ich alle Leistungen aus 2003 zurückzahlen muss.
2007 musste ich mangels Aufträge mein unternehmen schließen. ging zum AMS um mich
arbeitslos zu melden. Dort sagte man mir das laut Hauptverbandsabfrage ich
für Arbeitslosenentgeld in Frage komme da 5jahre noch nicht um sein.
Dies habe ich dann auch beantragt und es wurde mir nie abgelehnt.
So nun werde ich von einer Leasingfirma angerufen die meine Telefonnummer vom
AMS hat. ich brav wie ich bin geh hin um mir dem Job anzuschauen. Leider war
es kein Job in meinem Beruf sondert ein Callcenter Job. Diesen verweigerte ich
bei der Leasingfirma. Es kam zum Streit und der Typ von der Leasingfirma sagte
mir ich hab Beziehungen in die obersten Etagen vom AMS.
Am nächsten Tag bekam ich dann ein schreiben das ich zu einem Jobcoachingterm
soll. Ich hab dem AMSler VwGH Erkenntnis zurückgeschrieben. Jaja die Rache der
Leasingfirma kam. Ich also zum AMS frage wo ihr Problem liegt.
Meine Betreuerin wollte gar nimmer mit mir reden und schickt mich gleich
zu ihrem Chef. der wiederrum ist auch gleich der Hansel der mir den Brief zum
Thema Coaching geschrieben hat und auch gleichzeitig der Betreuer für unternehmen.
natürlich leugnend der AMS Boss das er den Leasingfirmen Boss kennt. aber wenn ich
schon mal da bin machen wir gleich einen Niederschrift wegen Verstoß gegen §10
Sag ich zu dem H* ich bin Arbeitslosengeld Empfänger und mach doch keine
Hilfarbeiterjobs. Sagt der Spaßvogel ich bin Notstandshilfeempfänger und hab
jede Art von Job anzunehmen. und dann streichen wir ihnen gleich noch mal
schnell die Bezüge bis zur Klärung.
Naja die werden schon noch schauen:
Habe mein Auto billigst verkauft damit ich was zu essen habe in den nächsten 6 Wochen.
Außerdem melde ich mein Internet ab. Die Wiederanschaffung des Autos werde ich mir
über §1 AHG finanzieren lassen.
Das der Spaßvogel vom AMS mir weder Akteneinsicht ermöglichte noch mich über
§56 Abs. 2 AlVG belehrte brauchen wir gar nicht zu erörtern.
Bin mal neugierig wie die darauf reagieren das ich nun die einbehaltenen Bezüge
unter dem Existenzminimum fordere. eigentlich wollte ich das gleich im insolvenzverfahren
kompensieren.
am meisten neugierig bin ich aber warum ich Notstandshilfe bekomme ohne diese beantragt zu
haben. irgendwie schaffen die Leutchen dort garnix.

14.12.2007 um 23.15 Uhr - von Sado - beim AMS ein paar Menschen bestellen.



Da ich sehr wohltätig und christlich veranlagt bin, würde ich soo gerne eine SÖB \"Arbeitende Menschen sind glücklich\" gründen, und beim AMS ein paar Menschen bestellen.
Frage:
1. Zu welchen Zwangsarbeiten und Konditionen darf ich Menschen einsetzen
2. Wieviel Geld bekomme ich pro Mensch und Arbeitsmonat
3. Darf ich diese *sozialen Arbeitslosen auch für meinen Haushalt als Gehilfen einsetzen?
4. Darf ich zu meinem Privatvergnügen Psychospielchen und Gehirnwäsche machen, und mich daran belustigen?
Kapitalist zu sein macht spaß ! Und das ganze noch mit staatlicher Genehmigung. Ich liebe Österreich !
Ein Sadist aus Österreich.

15.12.2007 um 12.51 Uhr - Der Masochist
Ich liebe es benutzt zu werden .
Gehirnwäsche brauche ich wie die Luft zum Athmen.
Meinen Sadisten (spö) liebe ich .
Man darf mich auch für private zwecke entgeltlos gebrauchen.

14.12.2007 um 10.08 Uhr - von Th. Ü. - WAS JETZT GEBRAUCHT WIRD SIND TAKTISCHE RATSCHLÄGE....VERHALTENSANWEISUNGEN FÜR DIE SCHLIMME ZEIT!


Die ALVG tritt ganz wie erwartet zum Jahreswechsel in Kraft - lamentieren nützt nichts oder auf den Gusi als Retter zu warten. Fällt denn niemanden auf, daß es fast immer die Roten sind, die die einschneidensten Gesetze gegen die AL machen--Schröder, Müntefering, Gusi
WAS JETZT GEBRAUCHT WIRD SIND TAKTISCHE RATSCHLÄGE....VERHALTENSANWEISUNGEN FÜR DIE SCHLIMME ZEIT!
Frohe Weihnachten

13.12.2007 um 20.24 Uhr von Kurt - Und wann wird endlich zu einer Aktion aufgerufen!


Liebe Forumteilnehmer,
es ist ja wirklich wunderbar, wenn sich hier Menschen austauschen und versuchen, ihr Recht durchzusetzen, welches ab 1.1.2008 sowieso nicht mehr anwendbar ist.
Und wann wird endlich zu einer Aktion aufgerufen, um das neue Gesetz zu verhindern und die dafür zuständigen Politiker dermaßen zu beeindrucken, daß sie davon Abstand nehmen?
Oder glaubt jemand von euch wirklich noch, daß die Demokratie funktioniert?
Wo ist die außerparlamentarische Widerstandsbewegung und der Aktionismus vor dem Parlament?
Immer dann, wenn es um umweltfragen geht oder um Tierschutz, ketten sich Aktionisten an bäume oder steigen auf Fabrikschornsteine, um dort ihren Unmut medienwirksam kund zu tun.
Was ich bislang in diesem Forum vermisse, ist Teamwork. Jeder kocht hier verzweifelt sein eigenes Süppchen. So wird das nichts! Solange wir das ignorieren, lassen wir lieber auch gleich das Jammern sein.
Und dann kommt es, wie es kommen muß:
\"Arbeit macht frei\"
Typisch Österreich!

13.12.2007 um 15.49 Uhr von Ed. Ma. - ad Insolvenzstiftung


Herzlichen Dank für die Info! Ich werde jetzt mal in die Berufung gehen und dann weiterschauen ;)
Zur Insolvenzstifung werde ich mich dann im Februar melden, weil im Jänner keine Plätze mehr verfügbar sind, das Angebot (vom WAFF) ist ja auch wirklich verlockend - daher dachte ich gleich an den berühmten \"Haken an der Sache\".
Ich werde aber gerne auch weiter hier berichten, wie die Sache mit dem Einspruch weiter verläuft! lg Edith

13.12.2007 um 14.28 Uhr von E. Ko. - Arbeitslosengeld auf Notstandshilfe umgewandelt


Bin 53 Jahre und seit September arbeitslos. Meines Wissens hab ich Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld.
Mir wurde nun meine Anspruch auf Arbeitslosengeld auf Notstandshilfe umgewandelt, weil ich mir ein Studienjahr bei der PVA nachgekauft habe, beziehungsweise mich bei der PVA freiwillig weiterversichert habe, um keinen Pensionsanspruch zu verlieren. Ich bin fürs AMS dadurch vermögend.
Ich mußte mir das Geld leihen, also von vermögend kann keine Rede sein.
Ist das rechtlich wirklich gedeckt?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Antwort:
Verlangen sie einen Bemessungsbescheid !
Mit diesen besuchen sie AMSand


13.12.2007 um 12.26 Uhr von E. - Volksanwaltschaft


Habe heute von der Volksanwaltschaft die ich besuchte, die Bestätigung bekommen, dass wegen Unzulänglichkeiten am BBRZ Stellungnahme gefordert wird. Eig. Kommentar: Primär geht es hier nicht um einzelne Personen herauszusondern, denn die müssen auch \"nur\" Ihren Job machen, sondern allgemein um Verbesserungen zu erreichen, wie z.B. das die Berater auch den von Ihnen selbst zugewiesenen Teilnehmern zu Psychotest-Kursen mit Entkleidung beim AMS Arzt, wie \"BPA\" z.B. , mitteilen was Sie dort wochenlang nebenbei noch erwartet. Es soll den Menschen gesagt werden, aus welchen Einheiten so eine Maßnahme besteht, und wie das AMS begründet, warum Herr \"Sowieso\" oder Frau \"Sowieso\" ausgerechnet diese Maßnahme machen MUSS, und wie die Vermittlungstätigkeit der Berater während und nach dieser Maßnahmen aussehen. Ich wünsche allen Menschen so gut es geht ein Frohes Fest, alles Gute auch dem Betreiber dieser Webseite, Gott schütze euch!

12.12.2007 um 22.27 Uhr (verö.) von Ol. Sch. - Geld für 8 Wochen gestrichen


Mir wurde jetzt das Geld für 8 Wochen gestrichen, weil ich beim Trendwerk nicht teilgenommen habe!!!! Habe aber sämtlich Ausdrucke von dieser Seite vorgelegt!!!! Bitte was soll ich jetzt machen? Kannst du mir bitte helfen? Ich habe sonst niemanden, der mir helfen kann. Nützt eine Berufung? Was soll ich denen noch vorlegen?

Antwort:
Vielen BetreuerInnen ist die Gesetzeslage egal. Die sperren auch rechtswidrig!
Berufung
Bei einer Bezugssperre Bescheid verlangen und sofort Berufung einlegen!
Gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstellen ist eine Berufung an die Landesgeschäftsstelle zulässig und bei den zuständigen regionalen Geschäftsstellen einzubringen. Unbedingt zu enthalten hat eine Berufung die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet, sowie einen begründeten Berufungsantrag.
( Entweder eingeschrieben aufgeben, oder bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen. )
Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“

Der Berufung legen sie die Kopien bei! (Ohne Gewähr)

12.12.2007 um 20.00 Uhr Uhr- von H. K. - Frage zu der geplanten AIVG Novelle
- kollektivvertragliche Mindestlöhne


Hallo,
ich hätte eine Frage zu der geplanten AIVG Novelle.
Wenn ab dem 1.1.08 die Zuweisung in ein SÖB verpflichtend sein wird, wo die Arbeitsleistung im Normalfall in der Höhe des AMS Bezugs bzw. der Notstandshilfe entlohnt wird, wie soll es mit der allgem. Gesetzeslage konform gehen, nach der jeder Arbeitnehmer wenigstens eine Frage zu der geplanten AIVG Novelle. beziehen sollte?
Danke für Ihre Antwort.

Antwort:
Die SPÖ rühmt sich, kollektivverträgliche Mindestlöhne ausverhandelt zu haben!

Eigentlich waren Arbeitslose / Initiativen / Vereine insofern erfolgreich, als das sie auf Probleme aufmerksam machten und es so noch zu Änderungen kam!

Nur will sich kein Gefühl des Erfolgserlebnisses einstellen, wenn unterm Strich Psychoterror legalisiert wird!


12.12.2007 um 17.42 Uhr- von Ed. Ma. - Insolvenzstiftung


Hallo!
Vorerst mal ein Kompliment für diese wirklich informative und gelungene Web-Site!
Ich hab 2 Fragen, die hier eventuell wer entsprechend beantworten kann:
1.) Zahlt es sich wirklich aus, Einspruch gegen einen Bescheid vom AMS betreffend \"Ruhen des AL-Bezuges wg. UEL\" anzufechten?
2.) Ich habe einen Platz in einer Insolvenzstiftung für ca. 156 Wochen angeboten bekommen - gibts darüber Negatives zu berichten, oder ist das mit den angeführten Implacementstiftungen nicht zu vergleichen?
Herzlichen Dank schon mal und schönen Abend noch
Edith

Antwort:
Wenn es sich um Ungerechtigkeit handelt zahlt es sich aus! Geben sie den Einspruch ab - dann wird es sich weisen! Das müssen sie entscheiden!
Insolvenzstiftung: Das Angebot würde ich annehmen! Orientierung / Ausbildung / und Hilfe bei der Stellensuche!
Alleine das sie schreiben angeboten! Freiwilligkeit statt Zwang! Für mich sehr Aussagekräftig!
Stiftungen wären im Grossen und Ganzen eine gute Sache! - ohne Bartensteins-Arbeitsmarktpolitik!

12.12.2007 um 11.54 Uhr- von Ha. Ec. - Projekt LEA - Jobtransfair. ("Sozialmafia"?)


Projekt LEA - Jobtransfair.
War im vergangenen Sommer bei Jobtransfair ein Monat Eingangsphase, dann 2 Monate angestellt (Jobtransfair ähnlich Trendwerk, IT Works...). Jobtransfair betreibt zusammen mit MA 40 und Caritas ein Projekt, eben \"LEA\". ende der Anstellung bei Jobtransfair wurde mir nahegelegt, mich bei der für mich zuständigen MA 40 LEA zubuchen zu lassen. Das tat ich auch, denn sieben Monate 690.-/Monat statt 427.-/Monat und Aussicht auf eventuell doch endlich einen Job is\' ja was (think positive). Wurde dann zu Vorstelltermin für LEA wieder zu Jobtransfair eingeladen, von Jobtransfair der für LEA zuständige Herr sprach kein Wort mit mir und entzog sich mehrmals meinen Versuchen, ihn zu begrüßen. Aber das Gespräch, wo ein Herr von Caritas und einer von weiß ich wo dabei waren, wurde mir positives Feedback gegeben und ein Einladungszettel, mich am 13.12. wieder einzufinden (denke wegen Aufnahme). -am nächsten Tag aber ein Anruf des herren von Jobtransfair, der eben nicht mit mir gesprochew!
n hatte am Vortag, ich sei zu instabil, es hätte keinen Sinn.
Ist das eine Falle? droht mir Bezugssperre beim Sozialamt, wenn aufgrund dieses Anrufes am 13.12. nicht erscheine? Was würdet Ihr mir raten zu tun? Hätte die Bezahlung bei LEA bitter nötig, aber Herrn S. -jetzt ist sein Name raus- eine böse Mail über seine Fähigkeiten der Ferndiagnostik geschrieben. Hoffe, mir werden nicht auch noch die 427.-/Monat gestrichen, bzw, dass LEA mich eh wollte und S. das Zustandekommmen mit seinem Anruf vereitelt hat. Von Lea gibt\'s übrigens keine TelNr oder ähnl zu finden, scheint doch Jobtransfair zu sein unter Einbezioehung von MA 40 (Sozialamt) und Caritas. Da ich arbeitsfähig bin, werden von den beiden Letztgenannten Gelder an Jobtransfair verschwendet. Vermittlungschancen sind bei mir hoch, sonst wäre ich im Sommer nicht der Vorletzte gewesen, den sie wieder zum AMS und MA 40 geschickt haben. Sorry wegen der langen Ausführung, aber mich regt der Kerl und einiges mehr momentan sehr auf (am Rande zur Depression)

Antwort:
Nehmen sie, wenn sie unsicher sind keine Rücksicht auf den Anruf, die Einladung wahr!

12.12.2007 um 11.54 Uhr- von Ha. Ec. - auf Einträge antworten
Hallo und schönen tag,
wollte nur fragen, ob im Forum/Gästebuch auch andere User auf Einträge antworten können? Eher ned, gelll?
Lieben Gruß aus Wien und Danke für die Arbeit, die Du Dir antust

Antwort:
Antworten an SoNed über Eintragfeld ist möglich! Ich bitte darum! Keine Garantie für Veröffentlichung!

12.12.2007 um 11.54 Uhr- von Hannes - Die Berater


Hi, ich wurde für Jänner 2008 zu \"Die Berater\" geschickt.Weiss irgendwer was das ist? Ist das etwas seriöses oder wieder ein Deppenkurs ?

Antwort:
Die Berater
Vorsicht:
Ab Jänner ist jeder Unsinn und jede Sauerei legal!
(Ab Jänner sind sämtliche Rechtsinformationen / VwGH-Erkenntnisse aus SoNed ungültig!)

11.12.2007 um 23.43 Uhr ein Freak aus Tulln
ihr habt euch jahrelang über die schwarz-blaue Regierung beschwert, jetzt sind die Roten an der Macht und ab 2008 wird angeblich noch alles schlimmer, hättet ihr die roten Schw... nicht gewählt.

12.12.2007 um 11.10 Uhr- von Al. Ne. - Unterhaltsklage gegen meine Frau


hallo!
hätte mal eine dringende anfrage!
zur vorgeschichte: bin verheiratet aber seit ca. 2jahren getrennt lebend habe das auch auf meinem antragsformular (notstandshilfe) angegeben(wie auch beim letzten mal)kein problem.heute hat der nette herr vom ams eine niederschrift verfast in der ich mich gezwungen sehe die scheidung und eine unterhaltsklage gegen meine frau einzureichen(sie ist selbst seit jänner 2007 arbeitslos und hat zusätzlich noch eine50% behinderung und will sich nicht scheiden lassen)sie ist mit unserem gemeinsamen sohn zu ihrer mutter gezogen und ich bewohne ihre wohnung(gemeinde). ich bezahle die miete und unterhalt für meinen sohn 235 euro dazu kommen noch gas strom und der rest von ca. 300euro bleiben zum leben. meine frau bekommt ca. 680 euro arbeitslose bis ende des jahren danach auch notstandshilfe. mit welchen konsequenzen habe ich zu rechnen?
ich hab 3 monate zeit um die klage einzureichen. ist das rechtens?

Antwort: Solidaritätsgruppe
dieser Fachartikel aus "Das Recht der Arbeit" 5/2007 behandelt umfassend das
Problem der Anrechnung von fiktiven Unterhalt auf die Notstandshilfe.
Man/frau kann Passagen wörtlich für Berufungen übernehmen.
DRdA_5_2007.pdf


11.12.2007 um 19.43 Uhr- von Shirin -
Keine Sozialhilfe weil ich bei Job-TransFair zuviel verdient habe!


nachdem man bei job-transfair quasi einen arbeitsvertrag unterschreibt, wird es als einkommen gerechnet, was man von denen bezieht ... von daher ... einkommen = rückzahlung des \'darlehns\' des sozialamts, da es mehr oder weniger kein tatsächlicher dauerbezug, sondern nur eine - im übertragenen sinne - aushilfe zum lebensbedarf bzw aufzahlung zum richtsatz darstellt, wenn ein teil des eigenen einkommens - ams - unter dem selbigen liegt ... oder so ähnlich ... hatte selbst einmal das vergnügen aus dem gleichen grund
und ja, es ist üblich, einkommen jedweder anderer art als nh damit querzuverrechnen ... sie können gern nebenbei geringfügig arbeiten gehen ... aber vom sozialamt werden sie dann nichts bekommen, bzw erfahren die davon ... siehe oben bei jobtransfair

11.12.2007 um 11.23 Uhr - von e. - "Lohnt es sich nebst einer Ausbildung zu arbeiten?\" Gesetzte machen es unattraktiv und bedenklich fuer den Dienstnehmer!


Ich besuche eine Ausbildung die mindestens noch die nächsten 7 Monate läuft. In Kombination zur Ausbildung kann ich geringfügig arbeiten. Vorhin war ich wegen der geringen Notstandshilfe Rezeptgebührenbefreit und GIS befreit, weiterhin bekam man 26 Euro im Monat auf ein Mobiltelefon überwiesen. Die Angestelltenjahre können mir nicht angerechnet werden, da ich sonst wegen ein paar Euro brutto!! zuviel verdiene, und die Kursbeihilfe, bzw. laufende Notstandszahlung gefährde. Also ich erhalte jetzt fuer 40 Stunden Geringbeschäftigung ca. aufgerundet 300 Euro, dafuer verliere ich die Handybuchung und die Rezeptgebührenbefreiung, muss wieder Fernsehgebühren zahlen, und noch dazu fuer einen geringeren Gehalt arbeiten wie vorgesehen. Die Spanne ist viel zu klein, das einem was überbleibt...also 20 ? TV, 26? Telefon, weniger Lohn, und obendrein noch dürfen mir Feiertagszuschläge (zuletzt der 8.12!) nicht ausbezahlt werden weil es wiederum zu viel wäre als was gesetzlich erlaubt ist !
in der geringfügigkeit. Diese Zeit kann ich dann in Stundenabschnitten zuhaus bleiben, was aber eigentlich nicht der Sinn der Sache ist, den überweigenden Teil arbeiten zu gehen, nur fuer Freizeit/Normalstundenverhältnis. (da die Anmeldung ja weiter besteht solang man ein Dienstverhältnis hat). Einverstanden bin ich nur das die Rezeptbefreiung beendet wird, habe ich auch schon gemeldet, schlimm finde ich das andere...weniger Lohn, nur Freizeit, alles wegen der gesetzlichen Grenze die man um ein paar Euro überschreitet aber dadurch vielmehr verliert oder zusätzliche Kosten hat und wieder in tiefes Motivationsloch fliegt! Na und die GIS Gebühr fuer 2 lausige Programme brauchen wir ja ohnehin nicht zu besprechen. DANKE liebe Regierung, DANKE an alle Gewerkschaften, Danke das wir uns Kleinen kaum aufrappeln können ohne dafür büßen zu müssen! ...DANKE fuer das Weihnachtsgeschenk!

10.12.2007 um 19.26 Uhr - von Juliane aus OÖ - Kurs vernichtet Ausbildung?


Mir geht es wie \"Re. Ab\", deren Eintrag auf Seite2 zu lesen ist.
Nachdem ich nach der Handelsschule immer nur Jobs als Aushilfe, Vertretung oder befristete Stellen bekam, hole ich seit einem Jahr Abends die Matura nach, um mir meinen Traum von Studium doch noch erfüllen zu können.
Die Kurse für die Berufsreifeprüfung kosten mich über 3000 Euro, was ich mir selbst aus meinen Jobs zusammengespart habe.
Ich habe MO-DO von jeweils 17:30 bis 22 Uhr Schule und werd meine Matura nächsten September schreiben.
Nun hat mir das AMS eine Kursmaßnahme zugeteilt, deren Kursort über 50km von meiner Abendschule in Linz entfernt ist.
Die AMS Schulung endet jeweils kurz nach 16 Uhr und es gibt keine Bus- oder Zugverbindung, mit welcher ich es auch nur halbwegs rechtzeitig zu meiner Schule nach Linz schaffe. Ein eigenes Auto besitze ich nicht mehr, kann mir das nicht mehr leisten!
Ich habe meinen Berater gebeten, mir die Kursmaßnahme zumindest in Linz machen zu lassen, aber vergebens. Man müsse die Kursmaßnahme dort machen, wo man auch beim AMS gemeldet ist.
Ich sehe keinen anderen Ausweg, als den Kurs zu verweigern und für die 6 Wochen auf meine Geldbezüge zu verzichten. Ich hoffe nur, dass ich danach mein Arbeitslosengeld wieder erhalte!
Ich kann es mir schulisch gesehen nicht leisten, jeden tag fast 2 Stunden vom Unterricht zu versäumen! Die 3000 Euro hab ich mir hart erspart und ich möchte den Unterricht unbedingt besuchen...

Antwort:
Um welchen Kurs handelt es sich!
Vielleicht gibt es eine VwGH-Erkenntnis dagegen! Je nach dem bis zum 31.12.07 gültig! Und ab 1.1.08 soll es bei diesem Punkt Verbesserungen geben!
Ausbildungen soll möglich sein!?

11.12.2007 um 0.22 Uhr - von Juliane aus OÖ - Welche Verbesserungen sind in diesem Bereich ab Neujahr geplant?
Es handelt sich um einen AMS Kurs für "job ready personen" in dem es um bewerbungstraining und motivation gehen soll.
Meine Beraterin meinte dass ich einen solchen Kurs mit Bewerbungstraining brauchen würde, da die mittlerweile fast 100 Bewerbungen nichts gebracht haben und der "Fehler somit in meinen Bewerbungsunterlagen und oder meinem Auftreten bei Bewerbungsgesprächen liegen müsste.

Der Kurs startet allerdings erst im Jänner.
Kann man bereits irgendwo nachschlagen, welche Verbesserungen in diesem Bereich ab Neujahr geplant sind?

Antwort:
In diesem Bereich sind keine Verbesserungen geplant! Im Gegenteil Es wartet die totale Entrechtung!
ACHTUNG!
Ab Jänner sind sämtliche Rechtsinformationen / VwGH-Erkenntnisse aus SoNed ungültig!

Loblied der SPÖ zu AIVG

22.43 Uhr- von Juliane aus OÖ
Ich bin gespannt wie es in diesem Bereich dann tatsächlich aussehen wird.
Jedenfalls werde ich keinesfalls 6 Monate vor der Matura meine Abendschule abbrechen, nur weil mir das AMS einen zeitlich überschneidenden Kurs aufzwingt.
Dafür sind mir die hart erarbeiteten 3000 Euro für meine Berufsreifeprüfung zu schade.
Unverständlich, daß es den Menschen so schwer gemacht wird, sich weiterzubilden.
Mein Betreuer hat mehrmals gesagt dass ich mit einer Handelsschule und wenig Praxis schwer vermittelbar sei, da Maturanten oder Lehrlinge mit langjähriger Praxis den Handelsschülern vorgezogen werden.
Ich hab ein Jahr lang gespart um mir die BRP leisten zu können, habe die Abendschule auch während eines Arbeitsverhältnisses begonnen und nicht erst als ich arbeitslos wurde...
Und nun sowas!
Unverständlich....

Anmerkung:
Ich hoffe nicht nur für sie, dass sich die Lage insofern ändert, dass sie die Ausbildung ohne finanziellen Desaster beenden können! Natürlich machen sie diese fertig! Alles Gute!


10.12.2007 um 17.08 Uhr (verö.) - von Ernstl - Über Arbeitslosengeldbezug!


Wenn ich das AMS auf einen Kurs schickt verlängert sich dann mein Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Falls ich krank werde verlängert sich dann mein Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Und bekommt man auch im Krankenstand das selbe Geld und wenn ich nach dem Krankenstand wieder auf das AMS geh bleibt dann auch der selbe Arbeitslosenbezug. Danke für eure Hilfe diese seite ist echt super

Antwort: AMS-Mitarbeiter3
Der Besuch einer Maßnahme, die im Auftrag des AMS besucht wird, verlängert die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes
Der Anspruch auf Krankengeld bewirkt ein Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld und verlängert somit auch faktisch die Bezugsdauer (des Arbeitslosengeldes)
Das Krankengeld von LeistungsbezieherInnen wird in Höhe des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe gezahlt
Wenn nach dem Bezug von Krankengeld kein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist (wovon in der Regel auszugehen ist), gebührt die Leistung in der davor bezogenen Höhe weiter

10.12.2007 um 15.30 Uhr - von S. J. - Rückmeldung: Was ist eine Implacementstifung?



Hallo!
Heute war ich zu dieser "Vorauswahl" bei S.A.M. als Sachbearbeiterin. Der Herr dort, wollte mich gleich ohne, es weiter mit mir zu besprechen einsetzen. Also hab ich nachgefragt, was das ist und was ich hier nun lernen kann. Schaut er auf den Zettel und sagt nur "Sprachen" bei meiner Nachfrage welche Sprachen denn, meinte er "Na, alle Sprachen". Allerdings meinte er dann, dass es schlecht ist, dass ich keinen Führerschein habe, da ich ohne, gar nicht hinkommen werde. Aber er hätte da nun einen Kurs für 6 Monate. Also fragte ich weiter nach und dann meinte er plötzlich "Hah, natürlich lernen sie da keine Sprachen, glauben sie wirklich ich kann ihnen in 6 Monaten einen Sprache lernen?" Er rückte mit der Wahrheit heraus, dass ich 6 Monate lang quasi gratis für den Baumax arbeiten sollte. Nur für das Arbeitslosengeld + 100 Euro selbstverständlich. Nach diesen 6 Monaten ist eine Fixanstellung nicht garantiert.
Leider ich hab ich mich auf das Streitgespräch eingelassen, was er provoziert hatte habe gesagt, dass ich sicher nicht gratis arbeite. Aber mal sehen ob mich das AMS dafür sperrt. Mich zu verpflichten 6 Monate zu arbeiten ohne kollektivvertragliche Entlohnung fand ich dann doch sehr krass. Ich sagte ihm noch, dass das AMS 90% des kollektivvertraglichen Gehalts zu übernehmen für 3 Monate und ich gerne bereit bin das zu tun, aber eine Firma so gar nicht bereit ist zu zahlen würde das auf mich nicht so wirken, als dass sie überhaupt an einer Anstellung interessiert sei. Danach hat er mich mehr oder weniger rausgeworfen.


9.12.2007 um 23.28 Uhr- von Ro. Lo. - Keine Sozialhilfe weil ich bei Job-TransFair zuviel verdient habe!



Sg.Herr Moser
Ich weis nicht ob Sie mir helfen können, aber ich versuche es mal.Bin total verzweifelt!!
Hier in Kurzform die Ereignisse...
Bin leider Sozialhilfeempfänger und habe auch beim Ams regelmäßige Termine wahrzunehmen.Beziehe vom Soz.Amt 420 Euro monatlich.
Mußte vom AMS aus von 28.08.07-25.09.07 bei Job-TransFair einen Kurs belegen.
Als ich nach meinem Probemonat mit 780 Eu"monatlich" (also nur einmal bezogen),gekündigt wurde,meldete ich mich sofort wieder beim Soz.Amt an. Dort wurde mir erklärt das ich drei !!! Monate kein Geld mehr bekomme,weil ich bei Job-TransFair zuviel verdient habe. Also ich bekomme seit 25.09.07 KEIN Geld mehr !!!
Ich kann mir nicht vorstellen das diese Praxis rechtskonform ist.
Was meinen Sie dazu,werter Hr. Moser.Kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich mich damit abfinden?
Ich bitte dringenst um Antwort !!
Habe am 14.12.07 wieder einen Termin beim Soz.Amt.Habe auch dunkel von AMSand gehört, kann mir dort wer helfen? Ich bin wirklich am Sand...
Hr. Moser,Weihnachten steht vor der Türe und ich weis nicht wie ich meinen Hunger stillen soll.Habe Null Euro !!Ein Wahnsinn was da abgeht....Ich bin fix u. fertig............
Danke,für Ihren Einsatz,auch wenn Sie mir nicht helfen können,machen Sie BITTE weiter,...Wir brauchen Sie....!!!!
Sollte es mir wider Erwarten etwas besser gehen,können Sie mit einer regelmäßigen Spende von mir rechnen!! !!!
Rückmeldung folgt.....
Nochmals, DANKE.....LG

Antwort:
Der Hammer!
Sie verlangen vom Soz.-Amt sofort einen Bescheid über die Begründung! Nicht abwimmeln lassen! Mit der gehen sie zu AMSand!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien
Über AMSand gibt es ev. auch RA. Unterstützung / Auskunft!

9.12.2007 um 10.53 Uhr - von Christian - Implacementstiftung Sam



hallo,
ich bin seit mittwoch über das ams bei der implacementstiftung sam dabei (plus).
meine frage ist nun kann man \"ohne\" gröbere probleme aus dieser stiftung austreten, da der lebensmittelhandel nicht das ideale für mich ist.
ich finde diesbezüglich leider für sam keine genaueren infos - für work4me, mentor doch. da steht nur austrittserklärung mit gespräch teilnemer und stiftung und arbeitnehmer.
habe ich durch den eventuellen austritt beim ams anschließend probleme?
vielen dank für die hilfe

Antwort:
Was ist eine Implacementstifung?
Mit Schwierigkeiten ist immer, auch wenn das AMS über Rechtswidrigkeit Bescheid weiss, zu rechnen! Diese Einschüchterungsversuche sorgen für die Angst, die das AMS (mit grossem Erfolg) gegen Kritik, Beschwerden und Klagen etc. schützt! (Kalkül)

7.12.2007 um 18.50 Uhr - von e. - @ M. F. - Berufspotentialanalyse?



Ich kann dir sagen was dich erwartet. Vorher möchte ich aber auch dazusagen, das ich diesen Kurs bekam, da ich auf Grund wiederholten Bandscheibenvorfalles, als ungelernte Kraft, nicht mehr allmöglichen Lager und Hilfsarbeiten machen. Innerhalb der ersten 3 Tage muss man einmal seine Befunde über körperliche Einschränkungen abgeben. Je nach Anzahl der Zugewiesenen wird in 2 Räume aufgeteilt. Es gibt in dieser Kursmaßnahme nur Psycholgen und einen Haussozialarbeiter oder Kurssozialarbeiter. Die Psychologen sind zwischen 25 und 30 Jahren ungefähr. Zuerst bekommt man einen leichten Test mit fehlenden Buchstaben einfügen, einstellige Rechnungen +/- Später wird vorgelesen und man muss mitschreiben. Im Laufe des Tages bekommt man eine Kurzgeschichte zum Lesen, und muss danach eine Nacherzählung schreiben. Am Nachmittag kommt wieder eine Psychologin mit Zangen und Drähten, und jeder muss einen Kreis, ein Dreieck oder andere Formen biegen. Zum Abschluss wird in Gruppen ein Turm aus !
Karton-Papier gebaut. Während des Tages wird man dann noch von einem Arzt abgeholt und bei diesen wird dann ein Test auf Augen und Ohren gemacht, Fragen gestellt die mehr oder weniger in die Vergangenheit eines jeden dringt, und am Ende wird verlangt das man sich auszieht. Tags darauf kommt man in einem Computerraum und macht dort zuerst einfache psychologische Tests, anschliesend wird es immer schwerer und man hat 20 minuten Zeit. Ich war nur 2 oder 3 Tage dabei...

Anmerkung:
Au!
Nachsehen wie Meschuke die offiziellen ca 300 000?? Menschen sind, für die es keine Arbeit gibt! Es muss doch irgend einen Grund haben, warum genau "die" übrig bleiben? Was machen "die" bloß falsch?

9.12.2007 um 9.12 Uhr - von e. - zur Anmerkung
(BPA Berufspotentialanalyse): Es ist eigentlich nicht allein dieser BPA Kurs, es ist in vielen AMS Kursen so, sei es eine Ausbildung oder andere \"kostenlose\" Kurse vom AMS, es wird immer im vorhinein wochenlang nur psychologisches und neurolinguistisches, sowie glückstraining, erfolg und postivies denken, betrachten von amerikanischen Filmen über Psychologen und Mentoren, Mediatoren, Physikern usw., den Teilnehmern \"aufgedrängt\". Es mag sein, das diese Vor-Maßnahmen nicht unbedingt jeden Teilnehmer zusagen. Man kann den Eindruck bekommen, man ist hier einer Zwangspsychologischen Maßnahme ausgesetzt, die man nicht nach eigenen Willen abbrechen kann, ohne die Konsequenzen, wie etwaige Geldsperren, etc., zu tragen.
Das finde ich eigentlich das Problem, denn auch im realen Leben (ich sage bewusst! reales Leben), hat man eine Probezeit in Unternehmen! Bemerkenswert ist auch das sich das AMS mit einer Unterschrift der Zugeteilten Personen solcher BPA-Maßnahmen, bestätigen lässt, das Vermittlungsversuche seitens AMS immer scheitern, das man nicht krank sein darf..etc..! Somit gibt man sich als Probant fuer Jungpsychologen hin, die Ihre auswendig gelernten Geschichten aus Wikipedia zum Thema \"NLP\" vortragen...bis zum bitteren Ende.... anyhow...den ein Ziel oder einen Erfolg fuer den Teilnehmer fällt mir hierzu nicht ein. Man geht danach wieder aufs AMS zur Stellenvermittlung oder zum normalen Ablauf über...

6.12.2007 um 5.45 Uhr - von H.St. - ACHTUNDVIERZIG CENT - pro Tag!!! Notstand!



Und wieder mal Hallo!
Mussten wir vorher schon ums Überleben und einen fast Wohnungsverlust kämpfen. So hat man mir mit der Neuberechnung meiner Notstandshilfe endgültig ein Grab geschaufelt. Durch die Berufstätigkeit meiner Frau, bekam ich bis zum 27.11.07 lediglich 5 Euro Notstandshilfe, obwohl ich immer bis zu 2000.- Euro Netto verdient hatte.
Man muß sich jetzt die Neuberechnung laut auf der Zunge zergehen lassen - ACHTUNDVIERZIG CENT - pro Tag!!!
Das sind in etwa 15 Euro im Monat, die ich gerne dem AMS in die Kaffeekasse zahlen würde!!!
Welche Art von Politik, abgesehen einer Militärdiktatur, will man eigentlich in Ö betreiben, um alle Arbeitslosen in die völlige Armut zu treiben. Ich würde dem Bartenstein gerne die 15 Euro wo hinstecken!!!
Man müsste dem Herrn Minister einmal zum Einkaufen mitnehmen, damit er sieht, wie schwer man Heutzutage über die Runden kommt.
Und zu mehr als Kartoffeln und Wasser reicht es momentan nicht!!!

5.12.2007 um 15.59 Uhr - von Ge. Wi. - Sperre wenn auch nur bis zur Berufung / Beschwerde



Hallo
heute war ich beim AMS -kontrolltermin- da ich wieder eine Stelle vermittelt bekommen habe die ich aus verkehrstechnischen gründen nicht annehmen kann habe ich ein sperre bekommen- ist gerade vor weihnacht ärgerlich.
da ich schon vor 6 monaten diese stelle ablehnenmusste und der bescheid aufgehoben wurde wird auch jetzt der bescheid aufgehoben-
ärgerlich dass das aber erst im Jänner 08 sein wird.
meine betreuerin meinte ich kann mich ja beschweren und hatt mir deshalb diese sperre verängt - unnörig weil ich jeder bescheid bezüglich schlechter verkehrverbinungen immer aufgehoben worden.
da ich mein konto überziehen muss
wer bezahlt die ca. 50 € überziehungszinsen ? das AMS sollte haftbar gemacht werden für unötige sperren. meiner erfahrung zeig das die erst instanz nie den bescheid aufhebt auch wenn es klar ist das es keine vereitelung war.
nun kommt aber leider das frustrierende -
ich wurde aufgefordert das ich unterschreiben soll - das ich in kenntnis gesetzt bin -das der VfGH mit beschluss 2005 oder 2006 bei einer 3.vereitelung der arbeitsuchende die notstandshilfe zur gänze verlieren kann.
wenn das stimmt ist das echt besch*** - dann braucht der betreuer nicht mehr vermitteln sondern nur mehr schauen das ein kunde ne vereitelung bekommt und schon ist man weg und es gibt weniger arbeitssuchende- dafür mehr sozialhilfeempfänger... dir frage bekommt jemand eine sozialhilfe wenn er arbeitstellen vereitelt hat?
dazu wird es beim AMS so gedreht das es eine vereitelung ist auch wenn es dabei eigentliche keine ist und gesetzte werden missachtet werden.
das war heute leider eine schlechte info für mich und sicher für jeden - da ich die unterschrift verweigert habe habe ich gleich blöde bewerkungen
bekommen-
zu glück gibt es keine sperre bei unterschriften verweigerung
es grüßt ge. wi.

Anmerkung:
Ihr Schluss zum Verlust der Notstandshilfe bei dreimaliger "Vereitelung° ist erschreckend!
Willkürlich provozierte Vereitelungen lässt Arbeitslose verschwinden - das AMS und Bartenstein glänzen!


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