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25.07.2007 um 15.38 Uhr – von Bi*. - Arbeitslosengeld im vorhinein möglich?


Ich bin vom 08.08. - 01.09.07 arbeitslos, habe aber eine Einstellungsgarantie ab September. Nun ist es so, dass ich von meiner alten Firma das Gehalt immer im vorhinein bekommen habe. Da die Arbeitslose aber immer erst im Nachhinein kommt, hab ich im August ein totales Finanzloch. Weiss jemand was in so einem Fall möglich ist, bezw. wohin ich mich wenden soll? Es gibt zwar einen Vorschuss der Arbeitlose, nur diesen Antrag kann ich auch erst ab 08.08 abgeben, dann muss er erst geprüft werden und dann muss ich eine Notlage nachweisen können, das ist lt. AMS aber erst eine bevorstehende Delogierung oder Ähnliches.

Danke für jede Antwort Mfg Birgit

Antwort:
Keine falsche Scham, besuchen sie die Caritas - dort gibt es
zumindest Einkaufgutscheine in besonderen Fällen wird auch Miete, Strom etc.
per Erlagschein bezahlt. Auch finanzielle Hilfe ist möglich.

Wenn sie auf ihrer Bank nichts bekommen,
gehen sie zum Sozialamt und erklären ihnen ihr Problem. es bestünde auch
die Möglichkeit, dass sie sobald sie ihr Arbeitslosengeld bekommen, den
entliehenen Betrag zurückzahlen! Das Sozialamt könnte unter diesen Umständen
einwilligen! Alles Gute

27.07.2007 um 20.08 Uhr von Info-light - Arbeitslosengeld im vorhinein möglich?
ist möglich unter bestimmten Vorraussetzungen. Ein Gespräch mit Berater, vorbringen von glaubhaften Gründen ist notwendig.
28.07.2007 um 9.48 Uhr
zum vorschuß vom ams
ALVG §51 abs2. und abs3. durchlesen und mit diesem argumentieren. stichwort berücksichtigungswürdig - darauf kommts

25.07.2007 um 14.41 Uhr – von Zo**. - JobTransfair! zu 21.07.


Hallo Christian
Zunächst mal danke für deine schnelle präzise Auskunft.
bekam heute ein Mail von meiner Beraterin mit folgendem Inhalt.

..Die Einhaltung des Termins am ..07ist verpflichtend.
Sollte keine Vorsprache erfolgen, dann erfolgt eine Leistungseinstellung
gem.§49 AIVG(=Kontrollmeldeversäumnis). Eine persönliche AMS Vorsprache ist
anschließend erforderlich.
Sanktionsmöglichkeiten gemäß §10 AIVG gibt es bei diesem Projekt lt. dem
Verwaltungsgerichtshof nicht.
Meine Frage:Stimmt das so,wenn ich dort hingeh und alles ablehne ist dann der
Sache Genüge getan, oder doch lieber gleich zur Beraterin?

Danke für deine Antwort
Nette Grüsse

Antwort:
Vielleicht ist es im Sinne des Klimas besser sie befolgen den Vorschlag ihrer Beraterin! Kommt auf das Verhältnis zu ihrer Beraterin an!
Sie gehen zuerst hin und lehnen dann ab! Anschliessend teilen sie es ihrer Beraterin mit!
Es müsste aber auch okay sein wenn sie gleich zu ihrer Beraterin gehen und
ablehnen! Infoveranstaltung als Kontrolltermin ist fraglich?

25.07.2007 um 11.27 Uhr – von Ra*: - JobTransfair! - Widerlich!


Ich bin von meinem Berater ans JobTransfair geschickt wordem. Habe mich trotz zweifel gestern dort gemeldet, einerseits weil ich die Arbeitslosigkeit nach 4 Jahren (44J, EDV ...) mehr als satt habe, andrerseits aber wegen der Gefahr der Streichung der Notstandhilfe, mein einziges Einkommen. Was ich dort gesehen habe ist erschütternd: Grüppchen die irgendwie herumstehen und ziellos irgendwelche Papiere untersuchen, Typen ( Betreuer ?) die eindeutig psychologisch auffällig sind, Angestellte die sich ungern vom Kaffeetratsch weglocken lassen, 100%ige Wurschtigkeit gegenüber was in den Formularen steht, DRECK.

Ich habe weder vom AMS noch vom JobTransfair klare Antworten auf Fragen bekommen, bei JTF waren alle Antworten bestenfalls ausweichend. Interessant, die Aussage wir haben nix mit dem AMS zu tun obwohl dort Aushänge mit dem Bild der Chefin des AMS-Wien, wo drinnen steht, die Lokalitäten des JTF seien Meldestellen bzw. Kontrollstellen im Sinne irgendwelcher Paragraphen.

Kurzum, ich habe das JTF so WIDERLICH gefunden, dass mir nur zum wegrennen zumute war.

Jetzt meine Fragen:
Nachdem die Zwangszuweisungen und die Vergabe von Vermittlungen ausser Hauses seitens des AMS gesetzeswidrig sind (Nötigung, Amtsmissbrauch ... ) wie das anderswo hier und auf anderen Websites zu lesen ist :

(Anm: das StGB ist eine Goldgrube, denn da stehen auch noch solche Leckereien wie Bildung einer Kriminellen Vereinigung, Tatwiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr usw.)
- Welche unmittelbare Folgen hätte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ? Die haben doch die Pflicht, bei Delikten die eine gewisssses Strafausmass überschreiten, die Beschuldigten in U-Haft zu nehmen.
- Repressalien seitens des AMS obwohl man sich an alles hält ?
- Angenommen ich drucke die Judikaturen aus und bringe sie meinem Berater: Kann der mich schon deswegen fertig machen, bzw. ist das üblich ? Gibt es da Erfahrungen ?
- Unwissen bez. Gesetzlichen Bestimmungen schützt nicht vor Strafe, und im Falle von Bediensteten der Republik KANN man denen zumuten, dass sie sich halbwegs auskennen.

Ich weiss nur, dass ich ab Montag einen Kurs bei denen habe und mich das absolut ankotzt (viel mehr als die deppenkurse bei Trendworks ...), und ich einerseits Arbeit will, aber mich nicht über den Tisch ziehen lassen will.

Übrigens habe ich den Überweisungszettel (3 Seiten) vom AMS and JTF mit der Androhung von §10,38 eingescannt.

Danke für jede Antwort.

Antwort:
Finde ich gut, dass sie aus der Anonymität getreten sind!
Es ist unverständlich, dass Rechtswidrigkeiten in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben!
Hier ist die Angst im Spiel die ich einen Eintrag vorher erwähnte!
Es braucht Personen die die Courage und den Mut aufbringen dagegen vorzugehen und Anzeigen / Klagen einbringen! Weil hier neben privaten Vereinen, Institute AK -ÖGB, staatliche Behörden AMS mitwirken, lässt sich niemand so leicht auf einen rechtlichen Kampf ein!
Es wird aber höchste Zeit! Ich bin überzeugt - es bräuchte nur eine Verurteilung und es gäbe grundlegende Veränderungen!
Ich kann ihnen mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwalt nur Mut machen! Von Vorteil wäre eine weitere Person(en) als Zeugen (Unterschriftenliste)! Wobei diese Verhältnisse keine Geheimnisse mehr sind!
Sie haben Recht, bei einer Anzeige ist auch eine interessante Diskussion über Bildung einer kriminellen Vereinigung, Tatwiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr usw. zu führen!
Angst und fehlende Aktivität der Betroffenen schützt bis jetzt noch die Verursacher dieser Menschenverachtung!
Ich hoffe sie werden tätig! (Sie helfen damit viele Personen)
Dazu empfehle ich ihnen Kontakt mit AMSand aufzunehmen, die mit einem RA in Verbindung stehen. Dort können sie Unterstützung erfahren!
Und ich hoffe auch, dass ich ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen noch abwarten kann - bald erlebe! Ein funktionierender Rechtsstaat ist für die Gesellschaft sehr wichtig! Und soll auch für sozial Schwache gültig sein!

AMSand Urlaub!
Derzeit Dienstag und Mittwoch keine AMSand-Beratung!
Bis 21. August - Beratung von Maria Hintersteiner immer am Donnerstag von 17 bis 19 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

Immer mehr Personen legen die VwGH Erkenntnisse beim AMS vor und machen die BetreuerInnen auf die Rechtswidrigkeiten aufmerksam!
Welche Pepressalien können den derzeitigen AMS-Umgang verschlimmern?

Dazu passt ein Eintrag von heute um 9.01 Uhr
Hallo lieber Christian, habe eben durch jemandem der in dem selben Forum ist wie ich, diesen Link zu einer Seite seines selber geschriebenen Buches bekommen.
Vielleicht ists ja ganz interessant....

http://www.bildungsmafia.at/

25.07.2007 um 11.27 Uhr – von Christian Moser- Anonyme Vorwürfe!!!!!!!!!
Betrifft die Beschwerde gegen JobTransfair!


Schwere Vorwürfe auch wenn sie stimmen, weil sie sich mit anderen Einträge decken, werden nicht veröffentlicht falls sie anonym an SoNed/mich gerichtet sind!

Ich bitte um Verständnis und um ein wenig Mut! Den mittlerweile schon viele aufbringen!
Ich habe mit sehr vielen Personen die hier Einträge tätigen auch E-Mail-Kontakt!
Und nicht alle Einträge werden veröffentlicht!
Obwohl Veröffentlichungen unverzichtbar sind und einen Teil des Widerstands ausmachen!
Z. Bsp. leistet SoNed einen wichtigen Beitrag und deckt das Argument Einzelfälle als Lüge auf und dokumentiert unglaubliches! Das ist nur durch den Mut der Personen möglich die hier ihre Erfahrungen und Beschwerden wiedergeben und dazu stehen!
Nur so kann eine Veränderung herbei geführt werden!

AMS-Mitarbeiter, TrainerInnen, Sozialarbeiter, Politiker etc. die an Arbeitslosen verdienen und sie trotzdem menschenverachtend behandeln rechnen mit der Angst der Betroffenen! Diese schützt sie!
Darum ist es wichtig, bei der Beschwerde auf Anonymität zu verzichten!
Nur so wird der Widerstand wirken! Stellen wir diese menschenverachtenden Personen an den Pranger!

Einträge werden vertraulich behandelt und anonymisiert mit Initialen veröffentlicht!


24.07.2007 um 15.20 Uhr – von M. - Trendwerk / Phönix


Vielen Dank für die sehr aufschlussreichen Informationen zu Trendwerk - habe ich schon vor einiger Zeit gelesen, und jetzt hat es mich auch erwischt.

Ich bin gespannt, wie reibungslos ich nach dem 5-wöchigen Kurs aus der Sache herauskomme - auch wenn man im Recht ist, kann es ja sein dass ich ewig herumstreiten muss. Immerhin, einer aus dem Kurs ist schon sehr gut drüber aufgeklärt, dass man dieses Schein-Dienstverhältnis sanktionslos ablehnen kann.

Es wurde mir auch diese Maßnahme Phönix \"angedroht\", falls das mit Trendwerk nichts werden sollte. Also vielleicht doch besser zu Trendwerk und schauen, dass man rechtzeitig vor den 28 Wochen (?) bis zur Neuberechnung dort herauskommt?

Antwort:
Trendwerk - mehrmonatige Transitarbeitsplatz ist freiwillig!

Falter-Artikel als Befreiungsschein!

Phönix siehe Beitrag unten - nur freiwillig!

24.07.2007 um 15.14 Uhr – von A. M. - "Phönix" / ABAB ?
"dem Volksanwalt geschrieben"


Servus Christian;
wollte Ihnen nur kurz mitteilen, dass ich dem Volksanwalt geschrieben habe, und hierbei insbesondere auf "Phönix" eingegangen bin.
Wie nicht anders zu erwarten, teilte mir meine Beraterin mit, dass ich demnächst wiederum einen Termin bei "Phönix" habe, wobei sie dieses "Unternehmen" anders bezeichnete (ABAB ?).
Nachdem ich sie auf die Freiwilligkeit hinwies, meinte sie, dass ich den Termin dort auf alle Fälle einhalten müsse, und mich dann dafür oder dagegen entscheiden könne. Ihr ist also - so scheints - die Freiwilligkeit bekannt.
Werde also in die "Höhle des Löwen" steigen, und dort schlicht und einfach ablehnen.

beste Grüße,

24.07.2007 um 14.26 Uhr – von Anonym - Verfassungsreform:


Welche Vor-Nachteil ergeben sich daraus??
Behördenverfahren wird auf Berufungsverfahren umgstellt !!
Zitat Standard
Derzeit ist es so, dass die erste Instanz (typischerweise ein weisungsgebundener Beamter) einen Bescheid erläßt, der beeinsprucht werden kann. Wenn Rechtsmittel dagegen ergriffen werden, landet der Fall wieder bei einem Beamten der jeweils nächsthöhrern Behörde, der weisungsgebunden (etwa in Vertretung des...) entscheidet.
Nun aber soll ab der ersten Berufung ein Verwaltungsgericht zuständig sein.....

was kommt da auf Betroffene zu??
Kosten?? Erleichterung, was meint ein RA dazu!!
Vielen dank

Antwort:
eines Laien.
Wird höchste Zeit! Im derzeitigen Verfahren kontrolliert sich das selbe Amt!
Wenn jetzt ab der ersten Berufung ein Verwaltungsgericht zuständig ist, so ist eine unabhängige Rechtsprechung zu erwarten! Ich begrüsse diese Reform!
Ich nehme nicht an, dass sich in Kostenfragen etwas ändern wird!
Durch unabhängige Rechtsprechung in der ersten Instanz kommt es voraussichtlich zu weniger, mit Kosten verbundenen, Beschwerden an den VwGH !
( Die Verfahrenshilfe ersetzt zwar die Kosten, aber der Aufwand dafür schreckte ab, was dazu führte, das viele auf ihr Recht verzichteten!)
Es heisst abzuwarten wie die Reform dann letztendlich aussehen wird!
Die Reform, so sie kommt, bewirkt, dass Betroffene der Behörde / zBsp. AMS etwas weniger ausgeliefert sind! M.M.
Ein Verwaltungsgericht geht mit Rechtswidrigkeiten sicher nicht so sorglos, wie derzeit die Landesgeschäftsstelle, um!

Im Kommentar kritisiere ich diese rechtliche Unvereinbarkeit!
"Rechtsstaat" gegen sozial Schwache!

24.07.2007 um 10.16 Uhr – von Ho. aus Liezen - www.ams.egal.at
Arbeitsmarkt Service Willkür oder eine Provinzposse!


Hallo Christian, habe deine Plattform endeckt, sehr informativ , habe ebenfalls so meine Langzeit Erfahrungen mit dem AMS, im besonderen auch mit einigen "Bildungseinrichtungen" und Berufs-Umorientierungs Trainer " IQ Tests
ect ect..
Habe mir gedacht diese Erfahrung und Beispiele für Umorientierung sollte mann puplik machen.
Besonders liegt mir aber am Informationsgehalt im Sinne des Datenschutzgesetz denn was da so abgeht kann man sich als "normaler Arbeitsloser nicht vorstellen°

da ich deine Seite informativ finde habe ich sie auf meiner neuen HP als Link eingefügt sollte der Link nicht in deinem Sinne sein dann bitte kurze mail,
wenn doch wäre ein Link auf meine Page nett.

schönen tag noch
grüsse
christian

23.07.2007 um 21.48 Uhr – von An. Gä. - Übersiedlungsbeihilfe


Wer für den Job umzieht, kassiert: AMS will Arbeitslosen mit 5.000 Euro Beine machen!

24.07.2007 um 6.06 Uhr von Alleinerzieherin
hallo wieder mal....
unten der artikel von orf.at... ams zahlt für umzug bis zu 5000 euro... aber einer wiedereinsteigerin wie mir ist ihnen ein für mich zukunftsweisender lehrgang, der auch in der ams-datenbank drinnensteht und das gleiche kosten würde... schlicht zu teuer! bekomm ich auf gar keinen fall...

hier der artikel:
AMS zahlt bis zu 5.000 Euro für Jobwechsel
Arbeitslose, die ihren Wohnsitz für einen neuen Job wechseln, werden in Zukunft mit 4.000 bis 5.000 Euro an "Übersiedlungsbeihilfe" gefördert, berichtet die Tageszeitung "Österreich" (Dienstag-Ausgabe). Laut "Standard" werden es bis zu 4.632 Euro sein, die das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlen will, wenn jemand einen Job außerhalb des Wohnsitzes annimmt.
Ersatz für Übersiedlungskosten
Wer für eine weit entfernte Stelle umzieht, bekommt die Übersiedlungskosten ersetzt. Geplant ist eine Pauschale von einigen hundert Euro. Fallen höhere Kosten (etwa für Spediteure) an, werden diese bis zu 4.000 oder 5.000 Euro ersetzt. Der genaue Betrag muss noch fixiert werden.

Die Arbeitnehmer müssen demnach nur einen kleinen Selbstbehalt bezahlen, berichtet "Österreich". Voraussetzung für die Beihilfe: Der Job muss mindestens 75 Fahrminuten oder 30 km entfernt sein.

23.07.2007 um 20.25 Uhr – von Chris aus Wien - Probezeit? / Trendwerk


Hallo, brauche ganz dringend Hilfe !
Hab scho viel gelesen hier aber:

Ich war jetzt langzeitsbeschäftigungslos, habe notstandshilfe bezogen. letzte woche mo bei einer firma angefangen (probezeit) und habe selbst gekündigt nachdem die umstände in dieser firma trotz sehr guter bezahlung nicht tragbar waren. chef, arbeitsstruktur ect.

daher muss ich morgen 24.7 wieder zum ams zurück. (habe mich schon von der notstands hilfe am mi letzte woche abgemeldet da ich der meinung war die firma wird eh passen)
ich habe im dienstvertrag stehen das eine 1 monatige probezeit vereinbart wurde. im netz hab ich gelesen das wenn probezeit vereinbart war das ams die bezüge nicht sperren darf.
wenn die mich widerrechtlich sperren werde ich sowieso auf meine rechte hinweisen und das ich ja arbeitswillig bin. weiters natürlich einen bescheid geben lassen und eine mitschrift des gesprächs.
sonst hätte ich mir den job ja nicht gesucht.

stimmt das ?
muss ich da trotzdem irgendwelche driftigen gründe angeben ?
ich denke nicht oder ?
habe auch den dienstvertrag in welchem das überaus hohe gehalt drinnen steht.

weiters wollte mich das ams wenn ich dieses job nicht selbst gefunden hätte zum trendwerk schicken.(der termin ist mitlerweile verstrichen ...)
wenn sie mir einen neuen geben wollen weiß ich ja jetzt dank dieser seite hier bescheid ;o)

hab ich das richtig verstanden das ich beim trendwerk sowieso alles blocken kann .. danke lg chris

Antwort:
Kündigung in der Probezeit!

Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre?

(Vorsicht kann in den verschiedenen Bundesländern in der Praxis unterschiedlich ausgelegt werden. Falls der Bezug eingestellt wird Berufung einlegen!)

Trendwek
Der 5 Wochenkurse ist Pflicht und muss erst ausjudiziert werden!

Die , nach dem 5 wöchigen Deppenkurs, anschliessende mehrmonatige SÖB Massnahme ist ein Transitarbeitsplatz und darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz zur Zeit nur freiwillig)

23.07.2007 um 16.37 Uhr – von K. Ho. - Beraterwechsel
"an den Ombudsmann ebenso an den Vorgesetzten meines Beraters geschrieben"


Habe wie Sie mir geraten haben in Sachen \"Beraterwechsel\" an den Ombudsmann geschrieben ebenso an den Vorgesetzten meines Beraters. Bisher habe ich vom Ombudsmann bzw. einer seiner Helferinnen folgendes zurückerhalten.

Sehr geehrter Herr....!

Bezüglich Ihres Schreibens darf ich Ihnen empfehlen, Ihre offenen Fragen zum derzeitigen Betreuungsverlauf und den Einsatz von unterstützenden Maßnahmen des AMS mit Ihrem zuständigen Berater zu klären.

Sie haben die Möglichkeit, dies im Rahmen einer Spontanvorsprache (täglich zwischen 11:00 und 12:00 Uhr) zu erledigen.

Die Ombudsstelle schaltet sich erst dann ein, wenn die Klärung in Ihrer Geschäftsstelle nicht möglich war.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mag. Angela Kettner
AMS Wien, Landesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktinformation und Marketing, Grundlagen, Ombudsstelle
Landstraßer Hauptstraße 55-57
1030 Wien
Tel (01) 87871/50514
http://www.ams.at/

Hat also eigentlich nichts gebracht.
Werde trotzdem weiter contra geben.
Mal sehen ob sich der Vorgesetzte vom AMS noch meldet.

Antwort:
Gehen sie so vor wie ihnen Mag. Kettner empfohlen hat. Besuchen sie zwischen 11:00 und 12:00 Uhr den Vorgesetzten oder den Vorstand ihrer Geschäftsstelle und bringen sie ihr Anliegen vor. Nehmen sie das Schreiben der Mag. mit. So sieht ihre Geschäftsstelle das ihnen ernst damit ist. Wenn es zu keinem für sie zufriedenstellenden Ergebnis kommt, nehmen sie die Hilfe der Ombudsstelle in Anspruch!

23.07.2007 um 12.11 Uhr – von Pe*. - Trendwerk


Habe folgende Frage? Ich habe einen termin vom ams/wien bekommen für Trentwerk-Albatross. Habe aber im Internet gelesen das so eine Vermittlung Rechtswidrig ist. Habe auch das Ams mit dieser Frage konfrontiert, dort waren sie sehr unfreundlich und behandelten mich wie einen Drottel. Was kann ich tun. Vieleicht können sie mir helfen.mfg Pe*.

Antwort:
Wenn sie von ihrer Beraterin nicht über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt wurden, ihnen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, dann haben sie einen erfolgversprechenden Berufungsgrund!
Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

Der 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden! (Berufungsgründe)
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Falls sie Kurse in diese Richtung schon besucht haben!
Verweigerungsgrund:
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Die anschliessende, nach dem 5 wöchigen Deppenkurs, mehrmonatige SÖB Massnahme ist ein Transitarbeitsplatz und darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz zur Zeit nur freiwillig)
(ohne Gewähr)

23.07.2007 um 0.28 Uhr – von He. D*. - Wenn die Chefs miteinander diskutieren


von Claudia Finster [31. 7. 2002] AMS Chefin Wien,
Wenn die Chefs miteinander diskutieren.....kommt das bei raus:

...Wenn Arbeitskräfteüberlasser und Privatvermittler uns gleichgestellt werden sollen - sie dürfen in unsere Daten Einsicht nehmen, vielleicht auch Abfragen beim Hauptverband bezüglich ihrer Erfolge tätigen, sie sollen Qualifizierungen festlegen und Beihilfen versprechen können (Zielgruppen bezogen) ..... warum wird dann das AMS nicht in die Lage versetzt, auch überlassen zu dürfen. Quelle:

Finanzierung
Die anfallenden Kosten werden vom Land OÖ durchwegs zu 33 % kofinanziert, zum Teil werden Beschäftigungsbetriebe auch vom Europäischen Sozialfonds (esf) mitfinanziert. Die Betriebe und Projekte erwirtschaften auch eigene Mittel: mindestens 20 % der Gesamtkosten. Ein Arbeitsplatz in einem Beschäftigungsbetrieb kostet etwa ? 2000 bis ? 2100 pro Monat. Für heuer plant das AMS OÖ ? 11,26 Mio. für SÖB und GBP zu bewilligen.
ganzer bericht:

Anmerkung:
Rechtslage - zur Zeit "noch"! Völlige Entrechtung der Arbeitslosen durch SPÖVP Gesetzesänderung ist zu befürchten!
zu Leasingfirma
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Transitarbeitsplatz. Zur Zeit nur freiwillige Teilnahme!

22.07.2007 um 19.49 Uhr – von Anonym - Venetia!


Guten Tag!
Ich bin seit etwa 3 1/2 Monaten Arbeitslos und wurde bei meinem letzten Besuch beim AMS darüber informiert das ich ab morgen eine Kursmassnahme, genannt * Venetia: Perspektiven für Jugentliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre* zu besuchen habe.
Kusdauer wären 3 Monate und laut der Beraterin 25 St in der Woche von Mo-Fr.
Ich habe zwar versucht mich da rauszureden, aber wie ich mir schon dachte ist dies einfach nicht Möglich aber natürlich für die AMS Statistik vorteilhafter da ich für diese Zeit aus der Liste falle.
Natürlich würde es ja sinnvoll sein wenn ich in diesem Kurs etwas dazulernen würde aber wie auf dem Infoblatt beschrieben gibt es für mich (bis auf die tatsache persönliche EDV kenntnisse zu verbessern) keinen Grund da hinzugehen.
Da ich im Holzverarbeitungs Gewerbe bin, relativ sinnlos.
Dazu kommt das ich fast 1 1/4 Stunden, jeden Tag dort hinfahren müsste nur um 5 St in einem Raum zu sitzen, Bewerbungen zu schreiben und mir anhören darf was die dort von sich geben.
Wenn ich keine Wohnung zu erhalten hätte würde es für mich keine schwere entscheidung sein einfach nicht hinzugehen und auf meinen Anspruch zu verzichten.
Andererseits bekomme ich wegen der kurzen Zeit in der ich Ausgelernt Arbeitstätig war relativ wenig Arbeislose und musste deshalb auch zum Sozialamt und zur MA 50 um Beihilfe zu bekommen.
Jetzt frage ich mich was für Optionen mir offen bleiben wenn ich einfach nicht hingehe, weil ich sowieso nicht vorhabe 3 Monate dort zu verschwenden bzw lieber meine Zeit für die Suche nach Arbeit von zuhause aus investiere.
Es ist zwar etwas schwieriger etwas zu finden da ich quasi noch erfahrung Sammeln muss in meinem Gewerbe.
Jedoch sehe ich nicht ein wieso ich bei so einem Kurs mitmachen muss nur weil ich selbst in 3 Monaten nichts gefunden habe und mir der AMS nur Stellen vermittelt deren Voraussetzung ich nicht entspreche.
Meine eigentliche Frage ist ob ich, wenn sie mir meinen Bezug sperren weiter etwas von der Sozialhilfe bzw MA 50 (Wohnbeihilfe) bekomme, bzw ob ich nachdem ich das Schreiben auf Bezugssperre bekommen habe auch in Berufung gehen kann um weiter mein Geld zu eralten.
Ich will im Grunde einfach nur mehr Zeit um *selbst* zu Suchen und meine Zeit nicht in solchen Kursen verschwenden.

Danke Schonmal im Vorraus für eine Anwort!!

Antwort:
Bei Bezugssperre kann ihnen passieren, dass die Sozialhilfe auch einbehalten wird!
(Ländersache?)
Der Kursinhalt ist wichtig um Freiwilligkeit der Teilnahme festzustellen!

Wenn sie von ihrer Beraterin nicht über ihre Defizite aufgeklärt wurden, dann haben sie einen erfolgversprechenden Berufungsgrund!

Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

weiters dürfen private Vereine nicht vermitteln!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

und auch Coaching ist nur freiwillig möglich!
Coaching keine Maßnahme

22.07.2007 um 13.58 Uhr – von Wo*. - (f)itworks / freiwillig!


Guten Tag!
Folgende Mail hatte ich zuerst der zuständigen Beratin des Kurses ( itworks - 5 Wochen - Workshop ) und anschließend meiner Beraterin geschickt Als ich am darauf folgenden Tag bei meiner Beraterin war, sagte sie nur, sei habe die Mail bekommen, mich aus dem Kurs genommen und mich für Montag schon wieder bei einem neuen ( ÖSB Consulting GmbH. - JSI - Job Suche Intensiv - Schwerpunkt EDV...obwohl ich schon ausreichende EDV - Kenntnisse besitze ) angemeldet. Aber das beste an der Geschichte ist, daß sich dieser Kurs im selben Gebäude wie jener in meiner Mail erwähnter befindet!

Hier die Mail:

Guten Tag!
Da ich eigentlich keinen Sinn in diesem \"Workshop\", der hptsl. aus Rauchpausen und 5stündiger aktiver Jobsuche, welche ich auch von zu Hause aus erledigen könnte und bei der ich auch trotz Anwesenheit im Kursgebäude nicht mehr Jobs finde, da man ja schon nach einer Stunde intensiver Jobsuch kaum mehr Jobbörsen, geschweige denn Stellenangebote findet, besteht und ich auch nicht unbedingt Lust darauf habe durch bestimmte Kursteilnehmer wieder damit anzufangen jeden Tag zu kiffen...in meinem letzten Kurs waren ( fast ) alle Teilnehmer wirklich motiviert und man wurde sofort mitgerissen...aber hier...naja!...da ich an der Borderlinestöung leide bin ich manchmal etwas instabil und leicht zu beeinflussen...die Gruppe harmonisiert einfach nicht!...Mag., Arbeiter, 18jährige, 60jährige, Tablettensüchtige...abgesehen davon wurde ich gleich am ersten Tag ( 16.07.2007 ) auf dem Weg zum Kurs von Schwarkapplern erwischt, da ich kein Geld für einen Fahrschein hatte...wer zahlt mir das!?!!
...ich hab sowieso schon extreme Geldprobleme...offene Pfändungen, Inkasso, Rechtsanwälte etc. ...meine Schuld, klar!...aber für diesen Kurs beim Schwarzfahren erwischt zu werden hat sich wirklich nicht ausgezahlt!...also was ich eigentlich sagen wollte: Ich steige hiermit aus dem Kurs aus, werde morgen meine AMS-Beraterin informieren, die mir nebenbei das Geld ab 11.07.2007 streichen hat lassen, da ich meinen Kontrolltermin dadurch, daß ich an diesem Tag bei itworks hab vorsprechen müssen, und ich dummerweise ernsthaft geglaubt habe, das AMS bzw. meine Beraterin wüßte davon, da mir die Vorladung ja vom AMS geschickt wurde...ohne mich zu fragen..., versäumt habe...so, genug der Beschwerden...zumindest sind die Fr. Wendel & sie scheinbar recht sympathisch...ohne schleimen zu wollen!...m
fG.,

Antwort:
Hier handelt es sich um eine Itworks Abteilung?
Wobei in der Kursbeschreibung auf der Webseite folgendes zu lesen ist!
>Die Teilnahme an (f)itworks beruht ausschließlich auf Freiwilligkeit.<

Verweigerungsgründe

Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

22.07.2007 um 13.08 Uhr – von La. - Eingliederungsbeihilfe


Hallo!
Kennt sich jemand mit der come-back Eingliederungsbeihilfe aus? Ich bin weiblich, 46 Jahre alt und seit 9 Monaten arbeitslos. Nun habe ich die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz und finde im Internet unterschiedliche Angaben (in manchen Infos steht, man muss 50 sein). Hätte mein zukünfitiger Dienstgeber Chance die Beihilfe zu bekommen? Der Betrieb ist in NÖ.
Danke für Infos!

Antwort:
Eingliederungsbeihilfe ("Come Back")

21.07.2007 um 12.11 Uhr – von Zo**. - Jobtransfair


Hallo!
Hätte da mal ne Frage zu Jobtransfair,
Habe jetzt 6 Wochen Jobexpress hinter mir und bekam gestern mit der Post eine Einladung zu Jobtransfair für den *.07.Da ich mich durch eure Seite schon schlau gemacht habe möchte ich an diesem Wahnsinnsprojekt auf keinem Fall teilnehmen.
Würde nur gerne von euch wissen wie die genaue Vorgangsweise ist um dieses SÖB elegant zu umgehen!
Trotzdem hingehen und ablehnen oder am selbigen Tag zum Berater mit ausgedruckten links....??
Bitte um Antwort,
Vielen Dank!!

Antwort:
Der 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!
Falls sie Kurse in diese Richtung schon besucht haben!
Verweigerungsgrund:
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Die anschliessende, nach dem 5 wöchigen Deppenkurs, mehrmonatige SÖB Massnahme ist ein Transitarbeitsplatz und darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz zur Zeit nur freiwillig)

Besuchen sie am selben Tag mit ausgedruckten Links und einem Nein Danke ihren Berater!

Die Gefahr der rechtswidrigen Bezugssperre besteht trotzdem.
In der Berufung/Beschwerde bekommen sie dann Recht! (ohne Gewähr)
Sie müssen in Kauf nehmen notfalls bis zum VwGH zu gehen, da die Landesgeschäftsstelle parteiisch ist und es sich um keine unabhängige Rechtsprechung handelt!
Sehr oft wird dort Unrecht bestätigt!

20.07.2007 um 11.14 Uhr – von K. Ho. - Trendwerk


Hallo!
Habe von meinem berater am Arbeitsamt ein nicht eingeschriebene Vorschreibung zu einem Workshop (sic!) bei Trendwerk bekommen.
Da ich einen neuen Berater habe den ich nocht nicht einmal zu Gesicht bekommen habe und erst am 6.Juli einen Kurs (von mir ausgesucht) beendet habe finde ich das sehr merkwürdig, da ich nach Kursende am AMS war und bei einer Vertrettung mich rückgemeldet habe.
Ich weiss das Trendwerk ablehnbar ist, möchte aber auch wissen wo ich um einen anderen Berater ansuchen kann, den ich will ja Arbeit das geht aber nicht wenn man keine Zeit zum Bewerben habt. Bitte um rasche Antwort. Danke!

Antwort:
Wenden sie sich wegen des Beraterwechsels an den Vorgesetzten ihres Beraters und an den Wiener Ombudsmann
Herrn Michael Fleischlig (87871/50515 E-Mail: michael.fleischlig@ams.at)

20.07.2007 um 10.17 Uhr – von Mischa - Deppenkurse


Ist es möglich vom AMS von einem Kurs in den anderen geschickt zu werden. Ich habe gerade vor einem Monat einen dieser Kurse Trendwerk gemacht und jetzt per eischreiben bin ich wieder in einen solchen sinnlosen Kurs eingeladen worden. Ich dachte, man muß nur alle 6 Monate in den Kurs. Vielen Dank für die Antwort

Antwort:
Sinnhaftigkeit spielt für das AMS im Zusammenhang mit Deppenkurse keine Rolle!
Verweigerungsgrund wenn sie solchen Kurs gerade besucht haben!
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Die anschliessende mehrmonatige SÖB Massnahme ist ein Transitarbeitsplatz und darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz nur freiwillig)
(ohne Gewähr)

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