Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin nun gezwungen meine Bewerbungen die mir vom AMS zugewiesen sind eingeschrieben aufzugeben.Laut AMS wird mir der Bezug gestrichen da ich anderwärtig keinen Beweis habe sie geschickt zu haben. Frage: ist das rechtsgültig - welche Gegen Maßnahmen gibt es
mit freundlichen Grüßen
Antwort:
Sie müssen die Bewerbung nachweisen! Wenn sie sich keinen Firmen-Bestätigungs-Stempel holen können, wird ihnen nichts anderes übrig bleiben als die Bewerbungen eingeschrieben aufzugeben!
30.05.2009 um 10.42 Uhr - Wei. - auch per E-Mail
bewerbungen mit e-mail an die firmen und in kopie an das AMS senden - ebenfalls die eventuellen antworten der firmen - das erspart dann beim AMS-Routinetermin viel zeit, da der betreuer bereits alle unterlagen hat
Anmerkung:
Ev. vorher mit BeraterIn abstimmen, ob das okay ist!
1.06.2009 um 9.37 Uhr - von Ba. - Email oder gratis-faxen
...als Beweis ist auch E-mail gültig, da Email mit Datum im Sendenordner gespeichert wird...
eine andere günstige alternative ist, gratis-faxen übers Internet (31.05.09)
2.06.2009 um 12.09 Uhr - von Hans aus Graz - Firmen in die Pflicht nehmen!
Nehmt die Firmen doch mal in die Pflicht !
Schreibt Sie an, sie sollen die Bewerbung per Mail bestätigen - wenn auch automatisch generiert.
Das wäre die richtige Antwort auf die Unsitte, nicht mal eine Absage zu schicken.