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18.08.2009 um 14.10 Uhr - von P.H. - Gültigkeit von Fristen |
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hallo christian, ich danke für die wertvollen Infos. Der Bescheid vom AMS ist nun doch gekommen, allerdings nicht eingeschrieben - ab wann beginnt die Berufungsfrist - ab dem Zustellungsdatum (wie feststellbar, wenn nicht eingeschrieben versendet?) oder dem Ausstellungsdatum im Bescheid?
Wegen der Ausfertigung der Berufung möchte ich eine Arbeitsloseninitiative in Wien um Unterstützung bitten, da bei meinem Fall doch einiges einzubringen wäre bzw. rechtlich zu begründen ist und ich keinen Fehler machen will. Gibt es deinerseits eine Empfehlung, wer mir hier helfen kann?
Noch eine letzte Frage, welche VwGH Bestimmungen (auf soned.at) sind nun eigentlich nach der ALG-Novelle noch gültig?
Vielen Dank für deine Unterstützung - Wir, und ich denke ich spreche da für viele, Unwissenden wären auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. P.H
Antwort: Gültigkeit von Fristen
AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Die meisten VwGH-Erkenntnisse sind noch gültig! Da sich das AMS nicht daran hält muss in vielen Fällen der Rechtsweg bestritten werden!
Auf eine Änderung möchte ich hinweisen! Das AMS darf jetzt auch an Private vermitteln, wenn der KV / branchenüblich / Entlohnung! eingehalten wird! Transitarbeitsplatz darf jetzt sanktioniert werden!
Oder z.Bsp. Deppenkurse in Serie - ist anfechtbar!
In den jeweiligen Antworten gehe ich auf die problembezogenen Erkenntnisse ein, kann aber keine Gewähr übernehmen! Im Rechtsstreit braucht es umfangreiche Informationen - weshalb sich Interpretationen auch ändern könn(t)en!
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18.08.2009 um 13.51 Uhr - von Initiative MoAiÖ K. Ha. - Leserbrief Aktion 4000 über Nötigung? Beim Vorstellungsgespräch Lügen ansonsten Rückmeldung an das AMS wegen Bezugssperre? |
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ARBEITSTEILUNG für ARBEITSLOSE
Die Aktion 4000 ist eine weitere Aktion, um uns Arbeitslosen etwas vorzugaukeln. Auch nur eine weitere Massnahme uns an die Leine zu legen und unter Kontrolle zu haben.
Ich habe vor 2 Monaten auch eine Aktion für 5 Wochen miterlebt.
Ich freute mich sehr eine Arbeit über AMS bekommen zu haben. Zwar kein Job den ich gelernt habe. Habe Einzel- und Gemischtwarenkaufmann gelernt. Mit einem jungen 24 jährigen Arbeitslosen, ebenfalls vom AMS Wr. Neustadt, haben wir in einer Privatschule Sta. Christiana in Wr. Neustadt, die ebenfalls vom AMS gefördert wird, hauptsächlich Maurer- und Ausbesserungsarbeiten erledigt. Da ich vom Land abstamme und aufgewachsen bin, war es für mich keine Schwierigkeit auch eine solche Arbeit zur vollsten Zufriedenheit für den Arbeitgeber auszuführen. Leider wurde uns der Umstand verschwiegen, dass diese Tätigkeit ohne Chance auf Fixanstellung ist. Am Anfang wurden wir einfach belogen. Es wurde uns gesagt, das wir 5 Wochen lang Überzeugungsarbeit leisten können. Deswegen nur der Vertrag für diese Zeit. Wir haben fleissig gearbeitet. Wurden auch von den Vorgesetzten immer wieder gelobt welch gute Arbeit wir leisten. Wir waren leider Beide sehr naiv. Glaubten mit Fleiss die Chance für eine Fixanstellung genützt zu haben. Und in Wirklichkeit hatten wir vom Anfang an keine Chance.
Die Augen wurden uns einige Tage vor Beendigung der 5 Wochenfrist geöffnet, als weitere 2 AMS Kunden für die nächsten 5 Wochen im Büro der Schule vorgesprochen haben. So ist es eigentlich. Das ist System!
Nach meinen Nachforschungen bin ich draufgekommen. Dass das AMS mit der Privatschule ein Abkommen hat. Das vorsieht keinen Arbeitslosen länger als 5 Wochen zu beschäftigen.
Wir werden mit solchen Aktionen nur geprüft, ob wir arbeitswillig sind. Da darf es niemand wundern, das wir Arbeitslose sehr sensibel reagieren.
Das ist ARBEITSTEILUNG für ARBEITSLOSE!!!
Jetzt bin ich wieder in der 18 Monatsmassnahme "Arbeitsfindung".
Wo uns der Kursleiter zum "Lügen" anstiftet. Er ist auch bei Vorstellungsgesprächen mit dabei. Und hat uns Konsequenzen angedroht (Meldung ans AMS bzw. Bezugssperre), wenn bei Bewerbungsgesprächen nicht gemogelt wird. Weil das sieht nach Verhinderung eines Arbeitsplatzes und Arbeitsaufnahme aus.
Die PolitikerInnen als auftragendes Organ, einschließlich unser jetziger Arbeits- und Sozialminister Herr Hundsdorfer und das AMS als ausführendes Organ. So sieht die Wahrheit aus!!!
Wir Arbeitslose werden als Sündenböcke hingestellt. Wir sind selbst an unserer Situation schuld. Leider glauben es auch 99 % der Betroffenen.
Das meint euer
Initiative MoAiÖ Menschen ohne Arbeit in Österreich K. Ha. F.gasse ***/** **** W. N. Tel. **** - *** *** ** E-Mail: ******** (17.08.09)
18.08.2009 um 13.26 Uhr - von R. St. - Ein Skandal mit - möglicher Weise - strafrechtlichen Konsequenzen. Hallo Karl, also wenn das alles wahr ist, reden wir über einen Skandal mit - möglicher Weise - strafrechtlichen Konsequenzen.
Zur Klarstellung ein paar Fragen:
a) zur Aktion 4000 Wurdest du zur Aktion gezwungen (bzw. eingeteilt) oder hast du dich freiwillig gemeldet?
So viel ich weiß, hast du eine höhere bzw. gleichwertige andere Berufsausbildung. Stimmt das?
Wurden Beträge zusätzlich zum Arbeitslosengeld /bzw. Notstandsgeld ausbezahlt? (zB. Schmutzzulage, Gefahrenzulage, Arbeitskleidung, Reisekosten, Überstunden etc.)
Ist den Arbeiten eine Qualifizierungsmaßnahme zum entsprechenden Beruf vorangegangen bzw. wurden die Arbeiten davon begleitet?
Wurde der "Auftrag": Renovierung der Privatschule St. Christiana wurde öffentlich ausgeschrieben?
Gibt es tatsächlich ein Dokument (oder einen konkreten Hinweis darauf) dass eine Vereinbarung zw. AMS und der Privatschule besteht?
b) Arbeitsfindung
Wie heißt die 18 Monatsmaßnahme "Arbeitsfindung" genau und wer ist die Trägerorganisation (Auftragnehmer des AMS)?
Hat es tatsächlich schon ein Vorstellungsgespräch gegeben, bei dem der Schulungsleiter ohne den ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers anwesend war?
Wozu genau sollten die Bewerber nicht wahrheitsgemäße Aussagen machen?
Wurde tatsächlich eine Drohung ausgesprochen (zB. vor der Gruppe im Trainingsraum), für den Fall, dass jemand die Begleitung des Kursleiters ablehnt?
Zusätzlich ist es für alle AL von Bedeutung, dass endgültig juristisch klargestellt wird, dass niemand das Recht hat, Arbeitssuchende bei einem Vorstellungsgespräch zu überwachen, der persönliche Wunsch des Betroffenen natürlich ausgenommen.
Ciao r,
20.08.2009 um 10.50 Uhr - von Werner aus Wien - 100 deutsche Firmen sollen beim Kurzarbeitergeld betrogen haben Nürnberg (AP) Rund 100 Firmen in Deutschland sollen zu Unrecht für Kurzarbeit einen Millionenbetrag kassiert haben. Sie stehen im Verdacht, die Bundesagentur für Arbeit (BA) um Beiträge zur Sozialversicherung betrogen zu haben, bestätigte BA-Sprecher Kurt Eikemeier am Mittwoch der Nachrichtenagentur AP einen Bericht der «Frankfurter Rundschau». Die Firmen sollen für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet haben, obwohl ihre Beschäftigten normal weiter gearbeitet hätten, sagte Eikemeier. (Link: de.biz.yahoo.com:)
21.08.2009 um 11.00 Uhr - von Initiative MoAiÖ K. Ha. - Ich habe nie gesagt das meine 5 wöchige Arbeit schon eine Aktion 4000 war. Vielmehr war es nur ein Hinweis, dass die Politik und AMS uns Arbeitslosen nur wieder die heile Welt vorgaukeln will. Egal wie diese Massnahmen auch immer wieder genannt werden. Sie geben uns nicht wirklich eine Arbeit, die uns das tägliche Brot sichert. Sondern es wird mit uns nur gespielt. Um uns zu beruhigen. Wir werden nur als Lückenbüsser für die verfehlte Wirtschaftspolitik missbraucht!
Tatsache ist es das 90 % der Arbeitslosen gerne eine gute Arbeit machen wollen. Nur gibt es diese produktive Arbeit heute leider viel zu wenig. Denn nur mit einem guten Einkommen können wir unser Leben finanzieren. Die Mindestsicherung die nächstes Jahr im September kommen soll, ist leider auch keine wirkliche Verbesserung. Die fortschreitende Armut ist damit nicht aufzuhalten!
Uns würde nur helfen, wenn wir wieder viel Arbeit die in der heutigen Zeit nur mehr in Billiglohnländer gemacht wird, wieder selbst machen würden. Aber dazu ist die Wirtschaft und die zuständige Politik nicht bereit! Daher geht kein Weg an der Einführung eines BGE Bedingungslosen Grundeinkommen von monatlich 1000 Euro vorbei. Erst dann wird die Wirtschaft bereit sein mehr für Arbeiter und Angestellte zu bezahlen.
Ich habe heute 2 Rückmeldungen bezüglich meiner versandten Leserbriefe von den Zeitungen Wirtschaftsblatt und WNN Wiener Neustädter Nachrichten bekommen. Das Wirtschaftsblatt möchte morgen Freitag darüber einen Beitrag in der Zeitung bringen. Die WNN nächste Woche. Chefredakteurin Frau Stockmann von der WNN machte noch Rückfragen wegen meiner Anschuldigung beim AMS Wr. Neustadt.
Da bin ich richtig in ein Wespennest gestiegen. Frau Stockmann hat mich heute Nachmittags nochmals angerufen und hat mir etwas Ungeheuerliches berichtet. Das AMS Wr. Neustadt sagte ihr: Ich hätte die 5 Wochen Arbeit in der Privatschule Sta Christiana gar nicht durchgehalten. Ich habe vom ersten bis zum letzten Tag gearbeitet. Mir kann keiner etwas vorwerfen. Auch kein Krankenstandstag war dabei. Hätte ich das gemacht? Wie ihr wisst. Ich wäre sofort gesperrt worden.
Ja ist das System so verlogen? Wie kann man solche Dinge behaupten, die nicht stimmen. Mit so einer Lüge reitet sich das AMS Wr. Neustadt noch tiefer in den Sumpf.
Ich stehe zu meinen Aussagen. Das habe ich auch den Zeitungen heute gesagt. Aber ich weis das es für die Veröffentlichung der schlimmen Tatsachen die ich immer wieder erlebe, sicher große Schwierigkeiten auf mich zukommen werden. Ich habe ja auch den Namen des Leiters von meiner Kursmassnahme Arbeitsfindung bekannt gegeben. Der uns mit seinen Drohungen einschüchtern will. Es gibt ja doch ca. 20 Zeugen!
Der Leiter und das AMS werden sicher jetzt alle Hebel in Bewegung setzen um mich zu sperren.
Ich kämpfe auf der Seite der vielen Betroffenen. Ich führe nur aus, was die anderen Betroffenen sich nicht trauen. Keine Sorge, ich lasse mich von diesem System der Unmenschlichkeit und Verlogenheit nicht beirren!
Liebe Grüße euer Initiative MoAiÖ Menschen ohne Arbeit in Österreich K. Ha. (20.08.09)
21.08.2009 - Anmerkung: 1. Arbeitsmarkt auflösen! da brauchts kein i - tipfel reiten "egal" ob aktion 4000 oder zwangsmassnahme! diese arbeitsmarktpolitik funktioniert in jedem bereich nach dem selben konzept! "den ersten arbeitsmarkt auflösen um die leute in den zweiten arbeitsmarkt zu verfrachten!" >die - unter psychodruck gesetzten - leute in arbeit zu zwingen mit grösstem nutzen und vorteile für "firmen" / "vereine" und gemeinden etc. - zum nachteil der betroffenen!< (19.08.09 )
"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf"
Der Begriff: "Schmarotzer", anhand Kopf`s / ÖVP (diesen Politiker-typs) Forderung der Arbeitspflicht für Arbeitslose, neu definiert! |
18.08.2009 um 13.16 Uhr - von C. Mi. Sprachtrainerin Englisch - Keine geringfügige Tätigkeit bei Selbstständigen-Arbeitslosenversicherung? |
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Herrn Christian Moser SONED
Sg Herr Moser,
Ich erlaube mir mich für eine Kollegin mit folgender Frage an Sie zu wenden:
Meines Wissens war es bisher möglich Arbeitslosengeld zu bekommen, und trotzdem geringfügig dazuzuverdienen. Dies konnte soweit mir bekannt ist einerseits im Sinn einer geringfügigen Beschäftigung der Fall sein oder aber im Sinn einer Beschäftigung mit einem Gewerbeschein.
Angeblich ist es seit Anfang 2009 nicht mehr möglich mit einem Gewerbeschein und einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze Arbeitslosengeld zu bekommen.
Ist das so richtig? Wissen Sie vielleicht, ob diese neue Regelung auf einer legalen Rechtsgrundlage beruht oder ob es sich dabei lediglich um eine "Anordung" des AMS handelt?
Die weitere Frage: gilt das auch für Schulungen und Schulungsgeld?
Die nächste Frage: gibt es hier einen Unterschied in der Behandlung von österreichischen StaatsbürgerInnen und ausländischen Mitbürgerinnen mit Aufenthaltstitel, der zur Arbeitsaufnahme ( Arbeitsberechtigung ) im Bundesgebiet Österreich berechtigt.
Vielleicht ist die Beantwortung dieser Frage auch für andere Menschen von Interesse.
Danke wie immer für Ihre Bemühung. C. Mi. (17.08.09)
Antwort: 1.) Bei der Selbstständigen-Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügige Tätigkeit nicht mehr möglich! 2. ) Meines Wissens gibt es keinen Unterschied und dürfte es auch keinen geben! (ohne Gewähr) (Ich habe die Frage weitergeleitet!)
20.08.2009 um 10.40 Uhr - von Isabella - "Arbeitslosengeld und geringfügiges Einkommen auf selbständiger Basis (Gewerbeschein)" Hallo Christian, hallo liebes Forum,
ad C.Mi. "Arbeitslosengeld und geringfügiges Einkommen auf selbständiger Basis (Gewerbeschein)"
Laut aktuellen Infos, die ich am BFI erhalten habe (vor 2 Wochen), ist es nach wie vor nicht generell unmöglich, neben Arbeitslosengeld geringfügig auf selbständiger Basis (Gewerbeschein) dazu zu verdienen!
Wenn man erstmalig eine selbständige Tätigkeit anmeldet (also vorher noch nie beruflich Selbständig war), so ist dies auf geringfügiger Basis auch neben Arbeitslosengeld/Notstand-Bezug jedenfalls nach wie vor möglich. (Zumindest wurde mir dies so zugesichert; gehe mal davon aus, dass die Damen/Herrn am BFI am neuesten Stand der Gesetzeslage sind. ? )
Weiters wurde mir der Tipp gegeben, im Falle von völliger Selbständigkeit, sich 1x pro Jahr für 1 Monat arbeitslos zu melden (& Gewerbeschein ruhend melden!). Dies dient laut meiner Infos vor allem dazu, den Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstand nicht zu verlieren!
Aus Deiner Antwort an C.Mi. schliesse ich, dass man dies VOR Ablauf 1 ganzen Jahres tun sollte - denn nach 1 ganzen Jahr verlischt die Möglichkeit, auf geringfügig zu wechseln? (sofern ich das richtig verstanden habe)
Die Frage wäre also, ob man, wenn man weniger als 1 Jahr voll selbständig war, dann neben der Arbeitslosen/Notstand sehr wohl nebenbei geringfügig selbständig tätig sein kann. ? Vielleicht dient die Vorgehensweise des sich 1x pro Jahr arbeitslos meldens ja auch dazu, diese Möglichkeit nicht zu verlieren?
Vielleicht kann meine Info jemandem hilfreich sein, bzw. vielleicht hast Du/jemand hier diesbezüglich genauere Infos.
Danke, ganz liebe Grüße Isabella (19.08.09)
20.08.2009 um 10.43 Uhr - Antwort von AMS-Mitarbeiter3 Der mit 1.1.09 novellierte § 12 Abs. 1 AlVG lautet: >Arbeitslos ist, wer 1. eine (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) beendet hat, 2. nicht mehr der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegt oder dieser ausschließlich auf Grund des Weiterbestehens der Pflichtversicherung für den Zeitraum, für den Kündigungsentschädigung gebührt oder eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder eine Urlaubsabfindung gewährt wird (§ 16 Abs. 1 lit. k und l), unterliegt und 3. keine neue oder weitere (unselbständige oder selbständige) Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) ausübt.<
Dies bedeutet z.B. dass jedenfalls bei einer Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (und die ist bei selständig Erwerbstätigen in der Regel gegeben) kein Anspruch besteht.
>Die weitere Frage: gilt das auch für Schulungen und Schulungsgeld?<
Ja, wenn während der Schulung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wird.
>Unterschied in der Behandlung<
Nein. (19.08.09)
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17.08.2009 um 18.20 Uhr - von U*. - Lebensgefährte aber keine Wirtschaftsgemeinschaft? |
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Hallo! Ich habe eine Frage zum Antrag auf Arbeitslosengeld. Auf Ihrer Seite steht
\"Ein Lebensgefährte gilt als solcher durch eine Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Wenn diese nicht besteht und trotzdem der Verdacht seitens des AMS besteht, dass ein Mitbewohner ein Lebensgefährte ist, sollte man nicht zuwarten, bis sich die wahren Verhältnisse vor Gericht geklärt haben. Hier besteht Bringschuld auf seiten der NotstandshilfebezieherIn.\"
Gibt es gar keine offizielle Regelung, ab wann (z.B. nach wievielen Monaten des ZUsammenlebens) jemand als Lebensgefährte gilt?Wenn man um Unterstützungen ansucht gilt auch nicht gleich jeder der gerade mal ein paar Monate im gemeinsamen Haushalt lebt als unterstützungswürdiger Lebensgefährte (z.B. wenn DIESER arbeitslos ist)
Wo kann ich denn so etwas herausfinden? Ich bin ziemlich jung und wohne mit meinem Freund seit ein paar Monaten zusammen, das heißt aber nicht, dass er jetzt für alles aufkommen kann. Interessiert es auch irgendjemanden, ob er z.B. auch gerade laufende Kreditrückzahlungen und dergleichen hat?
Antwort: Um "Geld einzusparen" und die Statistik zu fälschen hat das AMS den politischen Auftrag die Betroffenen der Rechtswidrigkeit auszusetzen! Wenn ihnen kein Unterhaltsanspruch zusteht und der auch freiwillig nicht geleistet wird darf das Einkommen des Partners nicht angerechnet werden! Nur pfeift das AMS auf den Rechtsstaat! Deshalb Antrag stellen und bei Anrechnung des Partnerschaftseinkommen auf den Bescheid Berufung einlegen! / Beschwerde an den VwGH erheben!
Anrechnung des Partnerschaftseinkommen ist rechtswidrig!
Birgit Schatz / Grüne suchen/unterstützen Betroffene! Bitte melden!
Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft. /
Wohngemeinschaft! /
Anrechnung des PartnerIneinkommens möglicherweise EU-rechtswidrig Mit Muster Anträge der AK
Für Lebensgemeinschaften: Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten
Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient! (ohne Gewähr)
18.08.2009 um 5.36 Uhr - von H** - Einkommensanrechnung des Partners! - Mindestsicherung ihrer Ansicht nach nur "Augenauswischerei" Hallo Christian, war gestern beim AMS und habe u.a. mit meiner Betreuerin gesprochen (die ist für die Berechnung nicht zuständig) - sowie mit der Dame, die die Leistung berechnet. Bei mir ist herausgekommen, daß das Einkommen meiner Gattin nicht mitgerechnet wird, da ich schon viele Beitragsjahre habe. Bin 57. Auch wurde meine 50%ige Behinderung berücksichtigt. Sie hat mir auch gesagt, daß diese Mindestsicherung ihrer Ansicht nach nur "Augenauswischerei" ist. Grüße aus R. H**
Anmerkung: Auf Anfrage der Grünen bez. Rechtswidrigkeit der Anrechnung des Partnerschaftseinkommen bei der Notstandshilfe antwortete "Sozial"minister Hundstorfer: "dass das Problem durch die Einführung der Mindestsicherung bald ohnehin hinfällig sei."
Das ereignete sich bevor Asozialminister Hundstorfer die Mindestsicherung auf September 2010 verschob und von 14 auf 12 Auszahlungen kürzte!
Asozialminister verschiebt und kürzt Armutsbekämpfung! / Mindestsicherung! Weil das Geld dazu verzockt wurde? (29.07.2009)
"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! Frage: Herr Moser was qualifiziert ihrer Meinung nach Herrn Hundstorfer zum Sozialminister? Antwort: Absolut Nichts! Es brauchte eine Person die ohne Skrupel das Grundsatzprogramm der SPÖ und die soziale Gesinnung ignoriert sowie die Fähigkeit besitzt keine Rücksicht auf die unteren sozialen Schichten zu nehmen! Das ermöglicht ihm die Umsetzung der neoliberalen asozialen Politik der ÖVP ohne von "seinem"/"einem" Schamgefühl belästigt zu werden! Mit einem Wort! Es brauchte für dieses Amt keine emotional intelligente Persönlichkeit die sich über Fachwissen auszeichnet, sondern einen karrieregeilen Verräter! Dafür und nur dafür eignet sich Hundstorfer am besten!
Eignet sich deshalb Hundstorfer Ex ÖGB-Chef als neuer Herr/Minister der Arbeitslosen? (6.12.08)
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17.08.2009 um 12.56 Uhr - von M. He. - Läuft das Alg. nach der "Probezeit" weiter! |
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Hallo! Vielen vielen Dank für deine Seite, sie gibt mir Hoffnung und zeigt mir, dass ich mit meinem Schicksal nicht alleine bin.... Da kann man dir echt nicht genug danken dafür... Eine konkrete Frage haeb ich noch: Ich bin seit über vier Monaten arbeitlos, habe jetzt aber eine Halbtagsarbeit in Aussicht - endlich!! Der Arbeitgeber besteht aber auf eine Probezeit - was ist, wenn er in dieser oder danach drauf kommt, dass es mit uns nix wird? Bekomme ich dann wieder Arbeitslose? Ich habe in den letzen 52 Wochen mehr als 28 Wochen gearbeitet, sozialversicherungspflichtig... Danke für deine Hilfe - es ist so schwer kompetent Antwort zu bekommen.... Liebe Grüsse, M.
Antwort: Sie stellen nach der Probezeit sofort wieder einen Antrag und bekommen das Arbeitslosengeld über den verbliebenen Zeitraum weiter! Nach Ablauf stellen sie einen neuerlichen Antrag für die Notstandshilfe! Habe die Frage auch weitergeleitet!
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16.08.2009 um 13.29 Uhr - von Er. Wo. - Die Anschuldigungen gegen das AMS auf dieser Seite sind weit untertrieben! |
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Hallo, ich habe die Seiten gelesen und finde, das die Anschuldigungen gegen das AMS weit untertrieben sind, weil es nicht ueblich ist aufzuschreiben, wenn man gequaelt wird und man es sich nicht eingesteht, insbesondere wenn man ein Mann ist, oder auch wenn man eine Familie zu ernaehren hat. Ich habe die Antwort einer Vortragenden gelesen und verstehe, dass die meisten Psychologen die perfiden Systeme des Missbrauchs unter denen Sie aufgewachsen sind nicht erkennen und verstehen. Ich moechte die Beispiele nicht bringen die einen Verlust der Lebenserwartung um 10 Jahre bedingen und die Menschen intentional vereinzeln und krank machen, da die Menschen im Fachbereich sich an diesen Zustaenden verdient machen und jede Aufzaehlung zu breiterer Anwendung dieser Methoden fuehrt bzw es genug aktuelle Studien und Statistiken dazu gibt, die direkt in deren Sinne an Menschen negativ umgesetzt werden, die diese finanzieren muessen. Da ich geerbt habe wuerde ich eine Folterpraevention b! ei einer Psychologin buchen, die keinerlei Aufzeichnungen ausser ihre eigenen schriftlichen fuehrt und keine Kassenleistung in Anspruch nimmt und Aerzte nur im Ausland besuchen. Das ist sehr teuer. Meine Einstellung ist wohl weit hergeholt, aber ich habe als normaler Berufstaetiger in einigen Projekten gearbeitet und weiss wie das System der Psychoanalyse und der Soziologie eingesetzt wird um die Menschen zu entsorgen, daher lasse ich mich bei der Therapie zugleich ausbilden. Als Techniker wuerde ich sagen es gibt keinerlei Nachkontrolle und Erfolgskontrolle und es werden Opfer zu Taetern gemacht, eine Abbildung des Geschehenen am PC erfolgt nie richtig, man sollte Berichtswesen und Controlling in Bezug auf den Gewinn fuer den Arbeitslosen auch nicht einfordern, denn die Betreuer und Vorgesetzten sind schon jetzt unfaehig diese zu interpretieren, die meisten Projektberichte an die Ministerien sind auch einfach falsch um Foerdermittel abzugreifen. Ich habe viel in den Fachbe! reichen gelernt, weil ich ein Leben lang in Schluesselentschei! dungen d urch die Leute vom AMS und in angeschlossenen Projekten missbraucht wurde (der Unterschied zu Falschauskuenften ist den Menschen in eine Richtung zu fuehren und von dessen Scheitern zu profitieren) und habe durchaus auch viewpoints von Insidern dazu hergenommen. Es ist ein Unterschied Gesetze aus der Nazizeit zu exekutieren und Spass daran zu haben. Die Mitarbeiter des AMS und die in den Projekten haben oft Spass daran. Lassen Sie sich bitte nicht schockieren, wenn Sie das Forum lesen. Ich schreibe das fuer meine Freunde und Geliebten, deren Leben man stiehlt bzw als Entschuldigung wo man mich dazu bringt ihre Freude und Lebenszeit zu stehlen. Ich weiss, dass jeder Arbeitslose mit seiner Qual Familien erhaelt und Arbeitsplaetze schafft und zwar die der Taeter in endloser Abfolge. Ich habe niemals soviel Missbrauch erlebt wie in Zeiten der Notstandshilfe von Aerzten, Betreuern und Psychologen in den Projekten, von Soziologen, die Studien schreiben und Journalisten, von Jurist! en besonders in Aemtern und ich habe in jedem Fachbereich etwas gelernt und weiss nicht bzw es gibt keine Moeglichkeiten diesen grossflaechigen Missbrauch abzustellen, der in den Fachgebieten und der Wissensgenerierung selbst liegt und die ich kenne (das Indiz auch, dass das Wort Missbrauch bereits zu Lasten der Notstandshilfeempfaenger mit Bedeutung besetzt wurde). Meiner Meinung nach soll eine Klasse rechtloser Sklaven geschaffen werden, die fuer beliebige Dienstleistungen zB Kriege oder Erbringung von Sozialdiensten um andere Sklaven zu schaffen jederzeit zur Verfuegung steht und auf Knopfdruck stirbt. Ich dokumentiere und schreibe das auf und geniere mich fuer die Menschen in Oesterreich. Und ich hoffe und ich wuensche mir eine Loesung, sodass sich endlich zeigt wie korrupt das System ist. Die derzeitige politische Klasse inkl. der Beamten in den Fachbereichen gehoert meiner Meinung nach des Landes verwiesen, deren Pension entzogen, sie gehoeren durch Menschen der Basi! s ersetzt bzw. bis auf die Gruenen. Ich hoffe auch dazu unabha! engige G edanken haben zu duerfen, die nicht durch Berater und Psychologen und Medien vorgegeben sind.
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15.08.2009 um 15.10 Uhr - von Her. - Invalititäts Pension |
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Guten Tag Herr Moser!
Ich habe diese Seite schon seit Monaten verfolgt und bin froh das es diese gibt. Ih habe nun folgendes anliegen , ich bin Arbeitslos in Notstandshilfe und Krank und möchte nun einen Antrag bei der Pva auf Invaliditäts Pension stellen, habe aber gelesen das ich mir das nun sparen kann da ich mich dann in die Gesundenstraße begeben muss und gleich nach 3 Wochen ist der Spuk vorbei und ich bin dann abgelehnt und muss dann dem AMS wieder zur verfügung stehen . Wenn das so ist wird ja niemand mehr in die Invalititäts Pension geschrieben ,da die Gutachter gekauft sind und das sicher verhindern werden das sie jemanden Krank schreiben und jeder der Krank ist muss sich weiterhin in Deppenkursen begeben? Ich bitte sie mir diesbezüglich ein paar Zeilen zu schreiben ob ich das richtig verstanden habe oder ob es noch möglich ist einen Antrag bei der PVA auf Invalititäts Pension zu stellen! Ich hab das vor ein paar jahren mal gemacht und wurde abgelehnt und da hab ich einen Antrag gestel! lt bei der PVA und wurde auch von denen untersucht und dann habe ich eine Ablehnung bekommen und habe dann eine 3 monats Frist gehabt mich zu entscheiden ob ich dagegen Klage oder nicht , meine Frage ist ist das noch so oder hat sich das geändert zum schlechten für die Arbeitslosen? Gruß Her.
Antwort: Im Link ist von einem Pilotprojekt in Niederösterreich die Rede! Meines Wissens ist die menschenverachtende Idee (in der Form) noch nicht umgesetzt und hoffe auch dass das nicht passiert! Stellen sie einen Antrag auf Invalititäts Pension! Da sie im Pensions-vorschuss aus der Statistik verschwinden unterstützt sie auch das AMS dabei! Noch besser sie besuchen AMSand! Emil kennt sich in diesem Bereich sehr gut aus! AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
17.08.2009 um 15.12 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 Es gibt das Pilotprojekt in Niederösterreich und in 3 wiener Geschäftsstellen. Die Piloten dauern bis Mai 2010. |
15.08.2009 um 13.40 Uhr - von J. M. - JSI, schaut nach áufsuchende Vermittlung aus |
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Hallo Christian,
hab mich auf der Seite umgesehen, vielen Dank.
Obwohl schon des öfteren angesprochen, ist mir eine Geschichte noch nicht klar. Wenn ich die Einladung zu einem Deppenkurs bekomme (in meinem Fall JSI, schaut nach áufsuchende Vermittlung aus). Darin enthalten Bewerbungstraining, Aktive Bewerbung und Vermittlungsunterstützung, EDV Module nach individuellen Bedürfnissen, Dauer 6 Wochend.h. müsste freiwilligsein, oder?? Hab die Einladung per Post bekommen, habe meine neue Betreuerin noch nie gesehen, geschweige denn gesprochen, hab keine gültige Betreungsvereinbarung, die alte ist am 27.7.09 ausgelaufen. d.h. keine Info, kein Feststellen von Defiziten, keine gar nix. Meine Frage jetzt. Wie genau gehe ich vor? Ich sag nix, und gehe am ersten Tag hin und hol mir das Schreiben, dass die Geschichte freiwillig ist? oder ich verweiger, geh gar nicht hin und beruf gegen die sichere Sperre??
Oder ich meld mich vorab beim AMS weil ich ja nicht informiert wurde, die Sache freiwillig ist und ich auch keine Defizite in der Richtung hab (70 Leute eingestellt, Mag WU, langjährige Führungserfahrung...). Zusätzlich verlier ich durch den Kurs (6Wochen) eine geringfügige Beschäftigung, die ich aber gerne Behalten würde Mir ist bei den vielen Psots dazu nicht klar, ob diese Urteil jetzt, nach 1.1.08 noch gelten) Lieben Dank, JM Veröffentlichung gerne, bitte nur Initialen (14.08.09)
Antwort: Ja holen sie sich die Bestätigung der freiwilligen Teilnahme! Und verzichten sie bei ihrer BeraterIn auf die Teilnahme! Eigentlich können sie die BeraterIn auch gleich fragen ob die Teilnahme freiwillig ist! Von dieser Massnahme gibt es einen Rückbericht über die Freiwilligkeit! Aufklärung muss vor der Kurs-Vermittlung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme stattfinden! Ev. brauchts aktuelle VwGH-Erkenntnisse (Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse) Aufsuchende Vermittlung - freiwillig! (2009)`
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