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5.10. 2024 um 9.28 Uhr - von Dr. Pochieser- "Arbeitslosenversicherungsrecht: Immer wieder neue Fallen. Meldepflicht auch bei entschuldigtem nicht Besuch eines Kontrollmeldetermins"
"VwGH: 387 000 Arbeitslose einmal pro Woche persönlich beim AMS „auf der Matte stehen“." |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Im Arbeitslosenversicherungsrecht lauern Fallen über Fallen:
Zwar hat der VwGH mit Erkenntnis vom 27.07.2024 VwGH Ra 2023/08/0103 ausgesprochen:
»Der Absolvierung einer notwendigen Prüfung in einer (die Arbeitslosigkeit bzw. die Verfügbarkeit nicht ausschließenden) Ausbildung, die der Erlangung einer beruflichen Qualifikation und damit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient, kann grundsätzlich die Eignung, einen Entschuldigungsgrund für einen Kontrollmeldetermin im Sinn von § 49 Abs. 2 AlVG darzustellen, nicht von vornherein abgesprochen werden.«
Wenn der Arbeitslose vielleicht davon ausgehen sollte, dass er nach einem entschuldigten Kontrollmeldetermin die Sache hier bewenden lässt und eventuell abwartet, bis er wieder einen Kontrollmeldetermin vom AMS zugestellt erhält, irrt er sich allerdings, denn in dem Rechtssatz 4, der aus diesem Judikat elaboriert wurde, ist festgehalten:
»Ein Arbeitsloser, dessen Unterlassung einer Kontrollmeldung aus triftigem Grund entschuldigt ist, darf nicht einfach zuwarten, ohne sich bei der regionalen Geschäftsstelle zu melden. Er ist vielmehr gemäß § 49 Abs. 1 AlVG von Gesetzes wegen zur wöchentlichen Meldung verpflichtet, es sei denn, die regionale Geschäftsstelle hat einen von dieser gesetzlichen Grundverpflichtung abweichenden Kontrolltermin festgesetzt. Ohne die Vorschreibung eines konkreten Kontrollmeldetermins besteht daher eine Verpflichtung, sich spätestens mit Ablauf der Kalenderwoche, die auf den versäumten Kontrolltermin folgt, gemäß § 49 Abs. 1 erster Satz AlVG persönlich erneut zu melden (vgl. VwGH 17.2.2020, Ra 2019/08/0175; sowie nochmals 19.9.2007, 2006/08/0272).
Der Arbeitslose wäre daher, auch wenn ein triftiger Grund im Sinn des § 49 Abs. 2 AlVG für das Unterbleiben der Kontrollmeldung vorgelegen sein sollte, verpflichtet gewesen - soweit ihm kein anderer Termin vorgeschrieben wurde - spätestens am letzten Tag der folgenden Kalenderwoche eine Meldung nach § 49 Abs. 1 erster Satz AlVG vorzunehmen, widrigenfalls ab dem Tag der insoweit versäumten Kontrollmeldung ein Anspruchsverlust eintritt.«
Achtung: Wenn also kein neuer Kontrollmeldetermin vom AMS kommt, muss der Arbeitslose sich bis Ablauf der dem gewesenen Kontrollmeldetermin folgenden Woche selbst und initiativ beim AMS melden.
Der VwGH verweist auf die klare Regelung des § 49 Abs. 1 1. Satz AlVG. Nach dieser Regelung müssen sich die – nach den gestern veröffentlichten Arbeitslosenzahlen über 387 000 – Arbeitslosen einmal pro Woche persönlich beim AMS melden und dort gewissermaßen „auf der Matte stehen“.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
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2.11. 2024 um 20.25 Uhr - von P. - "Bei Unterbrechung neu anmelden?" |
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Hallo Herr Moser. Ich bin in Krankenstand seit 12.08.24. Heisst es jetzt das ich nicht mehr als Langzeit Arbeitslos gesehen werden weil ich mehr als 62 Tage nicht mehr vom AMS bezahlt bekomme? Musse ich mich neu anmelden wenn ich wieder Gesund bin? Vielen lieben Dank. (1.11.24)
Antwort: Langzeitarbeitslosigkeit hebt sich schon bei Unterbrechung größer als 28 Tage auf. (zB nach Deppenkursen bzw. auch Krankenstand) Dann gibt es noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit, die hebt sich nach einer 63-tägigen Unterbrechung auf. (zB nach SÖB-Zwangsmassnahmen bzw. auch Krankenstand) Hier braucht es dann einen neuen Antrag - bzw. gleich AMS-Betreuerin kontaktieren! (Ohne Gewähr) siehe auch: Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos! Bzw.: Ab wann einen neuen Antrag?
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1.11. 2024 um 11.30 Uhr - "Unterentlohnung": Dazu Dr. Pochieser |
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31.10. 2024 um 10.58 Uhr - von S.* - "Wie gegen ÖGK Chefarzt wehren?" |
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Guten Tag, Herr Moser,
ich hatte bereits im Krankenstand (AMS gemeldet) einen unangenehmen Termin beim Medizinischen Dienst (ÖGK Chefarzt) , der mir drohte, das Krankengeld rückwirkend zu streichen, da ich nur beim Hausarzt und nicht beim Facharzt war. Der Ombudsmann half mir dann und die Krankengeldunterbrechung wurde aufgehoben. Dann war ich auf Reha und schickte nach Ende der Reha die Bestätigung an die ÖGK. Als ich kein Krankengeld bekam, rief ich an: in Bearbeitung, und ich hatte mich beim Chefarzt melden sollen, da ein Vermerk gegen mich vorliegt, dass ich mich bei jedem neuen Krankenstand zu Beginn beim ÖGK Chefarzt zu melden habe. 1. Habe ich von diesem Vermerk vorher nie erfahren, , also erst am Telefon davon gehört. 2. Ist so ein Vermerk mit dem Meldezwang beim Chefarzt zu Beginn des Krankenstands überhaupt rechtens? Und wenn nein, wie kann ich mich dagegen wehren? (ÖGK Ombudsman zB?)
Vielen Dank für Ihre wertvolle Nachricht!
Antwort: Wenn sie über den Meldetermin nicht unterrichtet wurden, hat es die ÖGK schwer dies auch nachzuweisen! Sie erheben unbedingt Beschwerde - funktioniert ähnlich wie die "Berufung" bei AMS-Geldsperre!
Siehe Beispiel-Link: Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
Ev. besuchen sie - wenn möglich mit Begleitperson - den KK-Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit mündlich zu klären! Ansonsten Bescheid verlangen und darauf Beschwerde erheben. Eingeschrieben aufgeben oder Abgabe bei der Behörde auf einer Kopie bestätigen lassen! Sollte das Gespräch mit dem KK.-Geschäftsstellenleiter nicht in ihrem Sinne positiv verlaufen, verlangen sie gleich bei ihm den Bescheid und weisen darauf hin, dass sie Beschwerde erheben bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht klagen = kostenlos! Ev. unterrichten sie auch den ÖGK Ombudsmann. Da es sich m.M. nach bei der Ombudsstelle um keine unabhängige "Einrichtung" handelt, immer nur zusätzlich - aber doch - um Unterstützung bitten!
Ergänzung: Eine zusätzliche Möglichkeit wäre der Patientenanwalt! Falls - kontaktieren sie den Patientenanwalt! Alles Gute! Ohne Gewähr |
29.10. 2024 um 9.40 Uhr - von L. - "AK-Studienpräsentationen und Podiumsdiskussion" |
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25.10. 2024 um 17.35 Uhr - von "einfach unerhört!" - "Info zu Sozialhilfe & Spenden, Schenkungen, Zuwendungen Dritter"
"Wir wollen auch auf unser Projekt - SanktionsFrei - hinweisen." |
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Lieber Christian,
Wir haben Ende Jänner 2024 unter "Warum einfach, wenn’s kompliziert geht? - zusammengefasst, was uns vom Sozialministerium und zuständigen Sozialhilfe-Behörden auf die entsprechenden beiden Fragen zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) und die jeweiligen SH-GG-Ausführungsgesetze der Länder geantwortet wurde.
SH-GG § 7 (4) 3. Satz lautet: „Keiner Anrechnung unterliegen auch freiwillige Geldleistungen der freien Wohlfahrtspflege oder Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, es sei denn, diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, sodass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären."
Es muss also jede einzelne der folgenden Bedingungen erfüllt sein: * Die Geldleistungen müssen freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung erfolgen. * Sie dürfen in Summe mit allen in diesem Monat erhaltenen freiwilligen Leistungen Anderer das Ausmaß der jeweilig gebührenden Sozialhilfe nicht überschreiten (unsere Lesart: der monatliche Gesamtbetrag muss also zumindest 1 EUR niedriger sein als die jeweilig gebührende Sozialhilfe). * Die Geldleistungen dürfen nur drei Monate in Folge erfolgen, dann sollte mindestens ein voller Monat pausiert werden.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch auf unser Projekt SanktionsFrei - hinweisen.
Mach' bitte weiter so wie bisher!
Liebe Grüße das Team von "einfach unerhört!" - von und für menschen in prekären lebenslagen (24.10.24)
30.10. 2024 um 12.57 Uhr - von L. - Zum Beitrag Anrechnung Pflegegeld Einzelne Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes werden angepasst. So wird künftig das Pflegegeld bei pflegenden Angehörigen nicht mehr angerechnet. Zudem wird den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, betreute Wohneinrichtungen nicht mehr als gemeinsame Haushalte anzusehen.28.04.2022 › ae... Verbesserungen bei Sozialhilfe durch Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes - Österreichischer Behindertenrat (15.09.24) |
25.10. 2024 um 16.14 Uhr - von Anonym- "Sollten alle wissen" Erfolgreiche BVwG-Beschwerde
"Callcenter Agent / Telefoninterviewer“ - Welcher Verdienst ist in OÖ. angemessen? Bzw. In Bundesländern in denen es keinen Kollektivvertrag gibt?
Ausserdem: Homeoffice ist grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis möglich" |
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das erkenntnis ist heute rechtsgültig geworden und ist im ris nachzulesen.
es hilft arbeitslosen das sie nicht jeden job annehmen müssen wenn er unter kv bezahlt wird... es gibt viele Jobs die nicht nach KV bezahlt werden....diese Jobs darf ams nicht vermitteln... in diesem Fall heißt eine Firma im Linz mit sehr guten verbindungen zum ams OÖ
Lohndumping mit AMS Nein danke
dieses erkenntnis soll anderen helfen.... weil nicht jedes Bundesland hat KV in vielen bereichen gelten keine Kollektivverträge...in diesem fall Werbung und Marktkommunikation gibt es keinen KV in OÖ
da findest du alle Branchen die nicht nach KV bezahlt werden und keinen KV haben
In Wien besteht für diese Sparte ein Kollektivvertrag mit einem Bruttogehalt von mind. EUR 1.920,50 (AZ 24). (24.10.24) Anmerkung:
Zur Orientierung dient hier der in Wien existierende Kollektivvertrag! Daraus ist abzuleiten: Gibt es für die vermittelte Stelle / DV im beheimateten Bundesland keinen KV., so sollte man österreichweit in den verschiedenen Bundesländern nach einem entsprechenden KV. suchen, der dann der Orientierung, bez. einer angemessenen Entlohnungs-Höhe, dienen kann! ( WKO-Kollektivverträge) Erkenntnis-Auszug:Das AMS gibt in seinem Berufslexikon zu „Callcenter Agent“, worunter laut Berufslexikon auch Meinungsumfragen für Markt und Meinungsforschungsunternehmen fallen, ein „Einstiegsgehalt lt. KV: EUR 1.750,00 bis EUR 2.030,00“ an und führt dazu aus: „Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw. Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. […] Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2022).“
Für die Sparte „Werbung und Marktkommunikation“ besteht in Wien ein Kollektivvertrag mit einem Gehalt von zumindest EUR 1.920,50 brutto. Auch das AMS gibt in seinem Berufslexikon zur Tätigkeit „Callcenter Agent“, worunter laut Berufslexikon auch Meinungsumfragen für Markt- und Meinungsforschungsunternehmen fallen, ein Einstiegsgehalt lt. KV: EUR 1.750,00 bis EUR 2.030,00 an, und führt dazu aus, „Die Gehaltsangaben entsprechen den Bruttogehältern bzw. Bruttolöhnen beim Berufseinstieg. […] Datengrundlage sind die entsprechenden Mindestgehälter in den Kollektivverträgen (Stand: 2022).“
Fallbezogen liegt das zwischen der J GmbH und dem Beschwerdeführer vertraglich vereinbarte Entgelt in Höhe von EUR 1.069,00 für 30 Stunden, somit EUR 1.425,00 für 40 Stunden, ca. EUR 500,00 unter dem Wiener Kollektivvertrag und um ca. EUR 300,00 unter dem geringsten vom AMS als Referenzwert herangezogenen Kollektivvertrag von EUR 1.750,00. Das Entgelt ist vor dem Hintergrund der Judikatur zu §1152 ABGB daher nicht als angemessen zu sehen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass – unabhängig von einem kollektivvertraglichen oder angemessenen Entgelt – Homeoffice grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis möglich ist, und die Kosten für das Homeoffice zusätzlich zum Entgelt vom Arbeitgeber zu tragen sind (§ 2h AVRAG). Dementsprechend stellen auch weder die Sachüberlassung der Arbeitsmittel, noch die Homeoffice-Pauschale ein Entgelt iSd § 49 ASVG dar (§ 49 Abs. 3 Z 31 ASVG). (Ohne Gewähr)
Ps.: An Anonym: Danke für den Hinweis
1.11. 2024 um 11.30 Uhr - - von Anonym - "Unterentlohnung": Dazu Dr. Pochieser
hallo christian !! hr. pochieser hat mir die erlaubnis gegeben aber lies selbst...es geht um sperren bei unterentlohnung
Ich halte die Entscheidung schon für sehr wichtig, habe jedoch keinen Einfluss, ob und welche Erkenntnisse/Entscheidungen und sonstige Inhalte von Herrn Moser auf der Homepage aufgenommen werden.
Nur, dass keine Missverständnisse aufkommen:
Wenn es einen Kollektivvertrag gibt, ist die Mindestentlohnung die nach Kollektivvertrag. Wenn die Entlohnung einer vermittelten Stelle darunter liegt, ist sie unzumutbar und darf bei Nichtannahme bzw. Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses natürlich nicht sanktioniert werden. Wo es allerdings keinen KV gibt, stellt sich immer die Frage der Angemessenheit als solche und muss genau hingesehen werden, wie das erfreulicherweise in diesem von Ihnen angeführten Judikatur der Fall war. Bei der Kommunikation des Judikats muss man aufpassen, dass nicht irrtümlicherweise/fälschlicherweise vermittelt wird, dass, wenn nicht nach KV bezahlt wird, weil es keinen gibt, eine Stelle nicht vermittelt werden dürfte.
Sehr wichtig ist es, dass Arbeitslose nicht bei niederschriftlichen Befragungen den vorgegebenen Text der Arbeitsmarktservices, dass sie gegen die Gehaltsbedingungen (und sonstigen Beschäftigungsbedingungen) keine Einwände erheben, sondern dies sehr wohl tun.
Leider hat der Verwaltungsgerichtshof mich (und damit die Arbeitslosen) ein Verfahren verlieren lassen, in dem argumentiert wurde, dass die angemessene Entlohnung nach § 9 Abs. 2 AlVG nicht gleich niedrig sein kann, wie der Mindestlohn nach Kollektivvertrag, sondern wohl mehr sein muss, weil, wie man das Gesetz so ausgelegt, genaugenommen dieser Satz völlig überflüssig ist, da es sich wohl von selbst versteht, dass nicht unter KV bezahlt werden darf. Wenn Sie es für hilfreich erachten, können Sie diese meine Information auch an Herrn Moser weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (31.10.24) |
23.10. 2024 um 9.53 Uhr - von M.* - "Leider werden Menschen die noch nie oder nur sehr kurz mit dem AMS zu tun hatten von solchen Artikeln getäuscht " |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich bin über den Bericht vom Bezirksblatt M. über das im gleichen Bezirk befindliche AMS gestolpert und habe mich bei so viel Schönfärberei und verzerrter Darstellung nur wundern können: Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen (meinBezirk) Daraus: "In den letzten 5 Jahren ist es dem AMS M. gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit um 45,4% zu senken, wie Geschäftsstellenleiter W. berichtet" Unglaublich, dass sich das AMS neue Arbeitsaufnahmen als ihren ausnahmslos unzweifelhaften Verdienst anrechnet, so als gäbe es keine Eigeniniatitive und als läge alles nur in der Hand vom AMS. Sie selbst wissen, wie weit das von der Wahrheit weg ist und ich war auch mal Langzeitarbeitslos. Über die Qualität von deren Stellenübermittlungen brauch ich Ihnen wohl nichts zu sagen. "so W, und weiter: 'Langzeitarbeitslosigkeit ist kein Schicksal, das wir für unsere Kunden hinnehmen werden. Erst recht nicht, wenn die Konjunktur eingetrübt ist und der Arbeitsmarkt weniger Einstiegschancen bietet. Unser Motto lautet weiterhin: Jeder oder jede bekommt ein Angebot – Job oder Vermittlung.' " Dazu passt auch der unpassende Ausdruck "Kunden" wie er vom AMS gerne verwendet wird. Die Definition von Kunde beinhaltet eigentlich die Freiwilligkeit einer Geschäftsanbahnung, was bei einer im Regelfall finanziell prekären Situation während der Arbeitslosigkeit nicht mehr der Fall ist. Auch hier: Die Darstellung, dass das AMS der Retter und Helfer in Not ist, ist Lichtjahre weit weg von der Realität. Wenn man weiß, wie diese Vermittlungen tatsächlich aussehen, nämlich sehr oft unpassende Jobs im Niedriglohnsektor (vor allem wenn man keinen Berufsschutz mehr hat) dann liest sich das Motto eher wie eine Drohung. Leider werden Menschen die noch nie oder nur sehr kurz mit dem AMS zu tun hatten von solchen Artikeln getäuscht. Auch wenn es sicherlich vereinzelt bemühte Betreuungspersonen gibt, aber gerade Geschäftsstellenleiter wie Herr W. sind die Scharfmacher von oben die nach unten hin die Order der Schikane ausgeben, um Arbeitslose schnellstmöglich in Jobs zu drängen, egal welche. Das brauche ich Ihnen wohl nicht zu sagen. Ich wollte diese kuriose Selbstdarstellung des AMS dennoch mit Ihnen teilen. Freundliche Grüße M. (21.10.24)
Anmerkung: Im Inhalt des Artikels bzw. auch in Aussagen der Wirtschaftsexperten kommt der Grund der Arbeitslosigkeit bzw. dessen Zunahme zum Vorschein der da lautet: "schwache Wirtschaftskonjunktur" Trotzdem suggerieren Behörden wie Ministerium der Öffentlichkeit, dass es sich "u.a." um die individuelle Schuld der Betroffenen handelt. Weswegen man trotz Demokratie auch einen empörenden Umgang mit den betroffenen Menschen pflegen kann! Und blickt man hinter die Kulissen weiss man, dass ein Zulegen oder Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit oft über statistische Spielereien gesteuert wird!
Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
"Arbeitslosenstatistikfälschung ist u.a. Menschenzerstörung!" (28.06.2005) unter: Arbeitslosenzahlen
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21.10. 2024 um 10.29 Uhr - von PM* - "Das AMS kann das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe nicht einstellen" "Österreich ist Mitglied der Vereinten Nationen, hier gelten die allgemeinen Grund- und Menschenrechte, sie sind im Verfassungsrang" |
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hallo christian, hallo liebe freunde, voerst mal Danke, an Christian, an Euch, dass ihr diese Seite hegt und pflegt, und ihr Tipps gebt, wie man zu seinem Recht kommt.
Wir haben in den letzten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren sehr, sehr viel gesehen und erlebt, wie hier mit Menschen, seitens der Behörden, seitens der Ämter vorgegangen wird.
Hier mal einige Hinweise:
1. Man kann von Seiten des AMS das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe nicht einstellen, bzw. den Bezug streichen, oder "aussetzen."
2. Österreich, die Republik Österreich ist Mitglied der Vereinten Nationen, und hier gelten die allgemeinen Grund- und Menschenrechte, sie sind im Verfasungsrang.
2019 sind die allgemeinen Grund- und Menschenrechte zum österreichischen Grundrechtskatalog hinzugefügt worden. hier sind die Links dazu: Menschenrechte pdf / Resolution der Generalversammlung pdf
3. ALLE Staatsdiener - egal in welchen Amt, welcher Funktion, welcher Partei, welcher Behörde, oder sonstige Verwaltungsangestellte, sonstige Bedienstete des öffentliches Dienstes - stehen per EID unter dem Gesetz, siehe auch Bundesdienstgesetz, §7
4. Die Arbeitsvermittlung ist FREIWILLIG, niemand kann zu einer Arbeit gezwungen werden, der er/sie nicht machen will.
AEMR, Artikel 4: Zwang, Leibeigenschaft und Sklaverei in jeglicher Form ist verboten und ist strafbar. Zudem steht das auch im AMFG, §3, Abs. 2, Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeit anzunehmen - die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, werden dadurch nicht berührt. Link dazu - jusline / Arbeitsmarktförderungsgesetz
und liebe Freunde, es ist einfach, alle Staatsdiener, sind Angestellte, Bedienstete des Staates, sind Dienstnehmer des Staates. Der Staat = Dienstgeber = lebende, lebendige Menschen im Lande = Bürger, Staatsbürger, in und mit ihren natürlichen Personen = das Gros des Volkes = direkter Steuerzahler
Bundesverfassungsgesetz, 1. Artikel: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Also Freunde, wer ist der Dienstgeber, hm? Wer ist der Dienstnehmer, hm?
Einige Staatsdiener haben in den letzten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren den Bogen überspannt, mehr als überspannt, und das hat JETZT ein ENDE. In diesem Sinne, alles, alles Liebe, Friede sei mit Euch, Gottes Segen, <3 peace <3
Antwort / Anmerkung: Danke für die sehr interessante Info! Ich erlaube mir sie unter "Ohne Gewähr" zu veröffentlichen! Ich kann mich auch noch an die Antwort der SPÖ-Menschenrechtssprecherin gleichzeitig AMS-Geschäftsstellenleiterin auf diesen Einwand erinnern, nämlich: "Papier ist geduldig!" - Hammer?! Um den Instanzen-Weg bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen braucht es Geld, Nerven und Zeit = Jahre! Ein(e) Arbeitslose(r) eignet sich also schwer, um für einen Präzedenzfall zu streiten. Die behördliche Argumentation lautet: " Es wird niemand gezwungen eine Arbeit gegen seinen Willen anzunehmen - er / sie hat freiwillig zu entscheiden - er / sie bekommt lediglich kein Arbeitslosengeld, wenn er / sie eine Arbeit ablehnt oder vereitelt! - "Verhöhnung?" Klar, würden Betroffene - ev. gleich mehrere - in dieser Angelegenheit den gerichtlichen Weg bis zur letzten Instanz einschlagen, wäre dies ein notwendiger und sehr befriedigender Schritt! (Ohne Gewähr)
22.10. 2024 um 15.02 Uhr - von PM* - "Hier auch noch eine weiterführende Argumentation"
Hallo Christian, danke, bezüglich der "Verhöhnung", das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe kann nicht eingestellt werden, das wäre ein Verstoß gegen mehrere Grundrechte. zb. Artikel 25, AEMR
Hier auch noch eine weiterführende Argumentation, die man jeden Beamten, Dienstnehmer des öffentliches Dienstes "unter die Nase halten kann"
1. Die allgemeinen Grund- und Menschenrechte2. Resolution der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1998, das Dokument A RES 53/144
Falls dann noch ein Beamter, Dienstnehmer des öffentlichen Dienstes etwas sagt: dann kann man ihn/sie noch an die Verfahren erinnern, die der Gesetzgeber für solches Verhalten von Dienstnehmern gegenüber ihren Dienstgebern, verfasst hat, nämlich: Disziplinarverfahren, Suspentierungsverfahren, Amtsenthebungsverfahren
und daraus resultierenden strafrechtlichen Konsequenzen, die das sind: Machtmissbrauch, Amtsmissbrauch, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Nötigung, etc. da gibt es dann viele ...
und der Irrglaube, dass man glaubt Staatsdiener hätten Immunität, ist falsch, schlicht weg falsch, denn es gilt der Gleichheitsgrundsatz: "Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich", gilt für alle Politiker, alle Staatsanwälte, alle Richter, das gesamte Verwaltungspersonals des öffentlichen Dienstes, gilt für alle derzeitigen verantwortlichen Politiker...alle Dienstnehmer des gesamten öffentlichen Dienstes..."
Staatsdiener haben zu dienen, und sich nicht gegen die Menschen, die lebenden, lebendigen Menschen, das Gros des Volkes zu stellen, denn schlussendlich zahlen die Menschen, die lebenden, lebendigen Menschen, der direkte Steuerzahler, die gesamte Verwaltung, die Gehälter, Löhne, Pensionen, ....Material und Hilfsmittel des gesamten öffentlichen Dienstes, und das sollten JETZT ALLE mal verstehen.
Es reicht, genug ist genug. Ende der Durchsage. Punkt. Aus. Amen. In diesem Sinne alles, alles Liebe, Friede sei mit Dir/Euch, Gottes Segen. <3 peace <3 (21.10.24)
Antwort: Ihr Wort in Gottes Ohr! Ich habe meiner Antwort - oben - nichts hinzu zu fügen! Danke! (Ohne Gewähr) |
16.10. 2024 um 10.33 Uhr - von K* / anon. - "Versicherungsdatenauszug" |
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Hallo Christian,
in vielen Bewerbungskursen ist es ja üblich, dass ein Versicherungsdatenauszug verlangt wird. Ich habe dabei aber immer ein mulmiges Gefühl, weil darin auch Zeiten längerer Krankheit, Wochengeld etc. aufgelistet sind und hab diesbezüglich einmal bei der Ombudsstelle nachgefragt. Folgende Antwort habe ich bekommen:
Sehr geehrte Frau K.,
ein AMS-Kurs (eine Maßnahme) ist ja kein Selbstzweck, sondern dient der Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme, zählt also zum Aufgabenbereich des AMS. Das AMS kann sich dabei, soweit es Leistungen nicht selbst bereitstellen kann, eines Dienstleisters bedienen (§ 32 Abs 3 AMSG).
Somit hängt auch die Frage, welche Daten an den Dienstleister (Kursträger) weiterzugeben sind, davon ab, welche Aufgaben dieser (im Auftrag des AMS) zu erfüllen hat. Alle Daten, die für die Erbringung dieser Leistung notwendig sind, sind ihm auch weiterzugeben.
Ein Versicherungsdatenauszug darf daher von einem Kursinstitut im Rahmen eines Bewerbungskurses für die Erstellung eines Lebenslaufes verlangt werden und ist dann auch von der Kursteilnehmerin vorzulegen (alles andere wäre eine Vereitelung des Schulungserfolges, welche vom Kursinstitut an das AMS zu melden ist, wo dann eine mögliche Sanktion/Sperre der AMS-Leistung zu prüfen ist). Ein vom AMS beauftragtes Kursinstitut darf eben Kundinnen-Daten zu Beschäftigungsverläufen zur Erstellung eines Lebenslaufes verarbeiten, da dies ja in Erfüllung der Aufgabe des Kursinstituts erfolgt (und das Kursinstitut ist - genauso wie das AMS - zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet).
Die Kursteilnehmerin kann aber selbst im Versicherungsdatenauszug die Daten von Kranken-, Wochen- und Karenzgeld schwärzen, wenn sie das will, da diese Daten für den Lebenslauf nicht relevant sind.
Judikatur (des BVwG oder der DSB) dazu ist uns nicht bekannt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Eintragungen auf Internetseiten von Selbsthilfegruppen nicht kommentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ombudsstelle des AMS NÖ
Was ist deine Meinung dazu? Ich glaub, dass nicht einmal Arbeitgeber einen Auszug rechtsverbindlich verlangen dürfen.
Antwort: Vorsicht bei der Weitergabe sensibler Daten. Aufpassen, wen sie diese geben, sollte eine freiwillige Angelegenheit sein. Siehe: Datenschutz: - Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
Ja, selbstverständlich den Tipp der Ombudsstelle befolgen und nicht relevante Daten für den Lebenslauf wie z.Bsp. Kranken-, Wochen- und Karenzgeld schwärzen!
Mit unabhängiger, kompetenter Antwort ist eher von ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz / 0676-9107032, / webmaster@argedaten.at zu rechnen! Schreiben sie auch Arge Daten an und bieten um diesbez. Antwort! (Falls, Danke für Rückmeldung!) (OHNE GEWÄHR) |
15.10. 2024 um 12.39 Uhr - von L. - "Veranstaltungshinweis" |
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Bitte um Veröffentlichung, damit Betroffene die Möglichkeit haben hinzugehen und Fragen zu stellen!
AK-Tagung: Auskommen mit dem Einkommen während der Arbeitslosigkeit (14.10.24)
29.10. 2024 um 9.40 Uhr - von L. - "Studienpräsentationen und Podiumsdiskussion"
Mehr als die Hälfte der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen (54 %) können während der Arbeitslosigkeit nicht von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung – also ihrem Einkommen in dieser Zeit – leben, für weitere 38 Prozent reicht es gerade noch aus. Sie müssen ihre Ausgaben für Lebensmittel und Heizen reduzieren und kommen bei Mietzahlungen in Verzug. Das sind zentrale Ergebnisse zwei neuer AK-Studien. (28.10.24) |
11.10. 2024 um 12.50 Uhr - von L. - "Hochwasser: Arbeitslose für Aufräumarbeiten gesucht" |
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Arbeitslose für Aufräumarbeiten gesucht Das AMS und das Land finanzieren die Entlohnung für Hilfskräfte in Gemeinden, die nach dem Hochwasser bei den Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten helfen. Die Aktion gilt für die Bezirke St. Pölten, Tulln, Melk, Krems und Korneuburg.
Die Frage, ob das tatsächlich freiwillig sein wird - da bin ich skeptisch. Warum kann man Menschen, die das !freiwillig! tun wollen, nicht einen ordentlichen, befristeten Vertrag geben, anstelle der Arbeitskräfteüberlassung!
Arbeitslose für Aufräumarbeiten gesucht NÖ-ORF
Anmerkung: Handelt es sich um Freiwilligkeit ist dies für Personen die gesundheitlich in der Lage sind mitzumachen eine sinnvolle Angelegenheit!
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11.10. 2024 um 8.19 Uhr - von F. - "Deppenkurse als behördliche Strategie gegen geringfügige Jobs" |
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Sehr geehrter Hr. Moser!
Da mir das AMS meinen damaligen geringfügigen Job zerstören wollte wurde ich in einen Deppenkurs gesteckt, in dem ich mich immer noch befinde.
Ich habe mir jetzt aber eine neue geringfügige Stelle für Samstags gesucht. Und habe natürlich prompt eine launische Nachricht meiner Beraterin erhalten.
Sie hat mich darauf hingewiesen das ich an dem Tag an dem mich der neue Dienstgeber angemeldet hat krankgeschrieben war. Ich war an dem Tag der Anmeldung nicht vor Ort, die organisatorischen Sachen wurden schon Wochen davor geklärt. Ich verstehe nicht inwiefern das eine Rolle spielen sollte, insofern mein erster Arbeitstag erst am Samstag den 12.10 stattfinden wird.
Sie schrieb auch " Eine Niederschrift zur Geringfügigkeit ist erforderlich, Sie erhalten einen Termin."
Routine? Muss ich dabei etwas beachten?
Ich danke Ihnen wie immer im Vorfeld. MfG,
Antwort: Da der Dienstgeber sie zur Anmeldung nicht gebraucht hat, spielt die diesbez. Anspielung keine Rolle!
Der derzeitige Minister Kocher der über ÖVP-Freunderlwirtschaft in einen hochdotierten Job "gehievt" wird, setzt seine Macht dafür ein, Arbeitslose nichts dazu verdienen zu lassen und findet anscheinend seine Befriedigung darin Betroffene in die Armut / Verzweiflung und Not zu "hieven"!
Wie Dr. Pochieser schreibt wurde anscheinend wirklich nicht geprüft, ob er für die Spitze der Nationalbank genügend Kompetenz mitbringt bzw. ob ein Gespür / Wissen über gesamtwirtschaftliche Einkommen - mit einbezogen auch die Löhne der geringfügigen Jobs, die konjunkturell bzw. für das Bruttoinlandsprodukt sehr wohl eine Rolle spielen - vorhanden ist. (Kleinvieh macht auch Mist)
(Doch kein Wachstum: Nationalbank senkt Bruttoinlandsprodukt.-Prognose)
Gehen sie bez. Geringfügigkeit sämtliche Links durch! Vorsicht - Geringfügigkeit!
"Der nächste Angriff des Arbeitsministers auf geringfügig Beschäftigte: Gesetzwidriger Durchführungsweisung gegen geringfügig Beschäftigte Arbeitslose" (8.10. 2024 von Dr. Pochieser) |
Zum Eintrag
Seite, 420 - >>>> |
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