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17.08.2022 um 16.06 Uhr - von P. - "Zurückmelden ans AMS" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe mich aufgrund von persönlichen Gründen während der Coronakrise im Dezember 2021 beim AMS abgemeldet, ich war dort in der Notstandshilfe und ich müsste mich nun wieder anmelden da es mir finanziell sehr schlecht geht und ich Hilfe bei der Arbeitssuche brauche. Ist dies einfach so wieder möglich oder gibt es irgendetwas zu beachten? Vielen Dank und Liebe Grüße, P (16.08.22)
Antwort: Ja, sie können sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück melden.
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17.08.2022 um 12.32 Uhr - von An*. - "Liste für Bewerbungsaktivitäten" |
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Hallo Christian!
Ich hätte eine Frage bezüglich einer Liste für „Bewerbungsaktivitäten“ welche mir von meiner Beraterin mitgegeben wurde und die ich beim nächsten Termin mitbringen soll.
Diese beinhaltet in tabellarischer Form die Punkte: Datum, Firma/Betrieb, Kontaktperson, Beschäftigung als…, Woher kam die Stelleninfo? (z.B. Zeitung, Stellenliste, Empfehlung, Aktivbewerbung), Wie erfolgte die Bewerbung (z.B. schriftlich, telefonisch, email), Ergebnis der Bewerbung.
Ist das so in dieser Form zulässig dass ich diese Liste zwangsweise führen muss und kann mir von meiner Beraterin die Anzahl der Bewerbungen vorgeschrieben werden? Leider steht diese Liste in meiner Betreuungsvereinbarung drinnen, darum führe ich sie vorerst bis zu meinem nächsten Termin. Kann ich darauf bestehen dass diese Bewerbungsliste aus der Betreuungsvereinbarung herausgenommen wird? Ich fühle mich nämlich sowas von überwacht… .
Liebe Grüße und vielen Dank für deine Bemühungen, du leistest hervorragende Arbeit und Hilfe für uns Arbeitssuchende,
Antwort: Ja ist klug, dem Wunsch des AMS die Liste betreffend nachzukommen. Da keine Arbeitsstelle vereitelt würde, führt man die Liste in der Form nicht, müsste/dürfte dies eine freiwillige Angelegenheit sein. Ganz sicher kann man sich aber nicht sein, weil das Argument: "Kommt der Betreuungsvereinbarung nicht nach" Anlass zur Sorge gibt? Drum ja, versuchen sie - ev. schriftlich - die Liste aus der Betreuungsvereinbarung nehmen zu lassen! Was aber "Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen" betrifft, so schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Kommt es mal diesbez. zu Problemen, so argumentieren sie mit dieser Erkenntnis bzw. begründen damit eine ev. Berufung bei einer ev. Sperre. (Ohne Gewähr) |
12.08.2022 um 9.05 Uhr - von G. - "Vorauswahl?" |
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Hallo Christian.
Vorab einmal ein Danke für deine tolle Arbeit in den letzten Jahren.
Weiß nicht ob es andere "Kandidaten" auch betrifft - aber ich habe vom AMS eine Vorauswahl bekommen mich bei einer Firma zu bewerben im ersten Teil und gleich darunter steht im zweiten Teil das man sich am besten über einen "Google Chrome" Link an einer Jobbörse anmelden MUSS, den sonst BEZUGSSPERRE, wo man natürlich dann hingehen MUSS. Sie nennen es "IT-Jobbörse in Präsenzform". Natürlich darfst du dann einen Fahrschein für hin und retour kaufen (was ja auch etwas kostet was einem keiner Zahlt) und dann soll man noch seinen Lebenslauf und Co ausdrucken und zwar mehrfach (auch zu Eigenkosten), denn wenn man schon da ist kann man sich ja auch mal gleich bei anderen Firmen "Bewerben" - falls es andere gibt, denn ich kann nichts darüber im Netz finden. Außerdem reden alle vom Papierlosen Büro und denn noch soll man es auf „Old School“ ausdrucken, wo es doch so schöne USB Sticks gibt – wo man seinen Lebenslauf, Prüfungszertifikate, Zusatzausbildungen, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, …usw in pdf Form speichert, aber die dürfen Sie dann wieder nicht anstecken wegen VIRUSGEFAHR (Computer und nicht Corona) – ist auch bei anderen Firmen so. Auszug aus dem Schreiben: "BITTE bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (v.a. Lebenslauf) in ausgedruckter Form, idealerweise mehrfach, mit!
Wir freuen uns sehr, Sie bei dieser Jobbörse begrüßen zu dürfen! Es erwarten Sie viele vakante Positionen im IT-Bereich bei vielen interessanten Unternehmen. Nutzen SIE diese Chance, um mit den Unternehmen einfach und direkt in Kontakt zu kommen.
Bitte beachten Sie folgendes, wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen: Gemäß §10 Arbeitslosenversicherungsgesetz sind Sie verpflichtet, an dieser Jobbörse teilzunehmen. Bitte bedenken Sie, dass ein Nichterscheinen Ihrerseits eine Streichung des Arbeitslosengeldes oder des Notstandshilfebezugs von 6 Wochen nach sich ziehen kann."
Ich bewerbe mich auf diese Stelle aber MUSS ich jetzt auch zu dieser Jobbörse anmelden? Ist es schon soweit das man Mündigen Bürger vorschreibt so etwas zu machen denn sonst....!? Auf der AMS Seite (beim eAMS Login) steht zwar das die Firma Anonym ist aber auf der Zusendung steht der Firmenname und die haben auch eine Internetpräsenz wo man sich per Mail bewerben kann.
Danke für eine Antwort und mach Bitte weiter so. The G. (11.08.22)
Antwort: Wenn sie einen Vermittlungsvorschlag bekommen haben, so müssen sie sich bewerben - ansonsten droht Sperre! Handelt es sich um anonyme Firmen so gibt's diesbez. einige Links in SoNed: Siehe: "Sperre wegen "Blind-Bewerbung" / "Anonym-Bewerbung"?"
Blindbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen!
26.03.11 um 12.06 Uhr - von Ar*. - "AMS-Bewerbungen?"
Da Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse einen Schulungscharakter haben müssen, um Kenntnisse wie Fähigkeiten zu verbessern, würde ich die Jobbörse nicht darunter reihen. Die Jobbörse kann ev. als Kontrolltermin ausgewiesen sein, dann rate ich diese zu besuchen, da sonst eine Sperre droht - nicht aber nach §10 sondern § 49 Sperre bis zur Wiedermeldung, deshalb wundert mich in diesem Zusammenhang die §10 Bezugssperredrohung? Von wem haben sie die Einladung bekommen? Dazu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Gegen bestimmte Kurse kann man sich ev. wehren - wie ev. Coaching? Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Ps.: Mit sensiblen Daten heissts vorsichtig sein - ein tabellarischer Lebenslauf z.Bsp. dürfte genügen. (Ohne Gewähr) |
11.08.2022 um 13.22 Uhr - von O. - "Zwecks Kursbegehren" |
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hallo christian, ich wollte nochmal zwecks kursbegehren nachfragen. ich war beim ams und habe nach dem formular gefragt, mit dem ich mein begehren einbringen kann (eigentlich wollte ich das am liebsten runterladen und komplett selbst einreichen, war aber nicht sicher welches ich brauche). da wurde mir gesagt, ich bekomme das formular nicht, ich muss erst mit meiner beraterin drüber sprechen. ich hab fünfmal nachgefragt ob das tatsächlich der fall ist, weil ich mir das nicht vorstellen kann. aber gut. jetzt wird meine beraterin mich die nächsten tage anrufen, damit ich ihr sagen kann was ich will. ich bräuchte eigentlich eine auffrischung von zwei programmen, mit denen ich im letzten job nicht gearbeitet habe. es gibt ein sieben tage seminar, in dem man drei programme lernt, kostet aber 1500 euro. schätze mal das ist zu arg? sonst würde ich nur das wichtigste programm nachlernen, das gibts als zwei tage seminar für 500 euro und dann eventuell noch das zweite dazu. gibts da irgendeinen ratschlag von dir, soll ich nach dem seminar garnicht erst fragen weil zu teuer? dann ist das nächste, dass ich nicht weiss wie ich am besten vorgehe. wenn meine beraterin direkt nein zu allem sagt (sie hat mich wissen lassen dass selbstgesuchte weiterbildungen nicht erwünscht sind), das schriftlich verlangen und einspruch einlegen/mich bei der geschäftsstellenleitung beschweren? hat man da noch irgend eine option? lustig auch dass man mich dringend in einen achtwöchigen deppenkurs stecken will aber wenn ich was will das mir tatsächlich was bringt geht das garnicht.. ich hab dir ein paar euros überwiesen, ist nicht viel aber danke für deine mühe. (10.08.22)
Antwort: Hier gibt's nur die Möglichkeit des lästig seins, da es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt! Besuchen sie, wenn möglich, ihre Betreuerin mit einer Begleitperson - sollte der Besuch nicht zufriedenstellend sein, so besuchen sie gleich den Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit. Dort können sie gleich auch um das Begehren ansuchen. (Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG.) Ev. / Wahrscheinlich besteht die Möglichkeit das Begehren über ihr e-AMS-Konto zu stellen - machen sie das! Trägt der Kursabschluss bei, ein DV. einzugehen, so wäre die Chance einer AMS-Zusage bez. der Kursteilnahme sehr gross / wahrscheinlich sicher! Falls?, versuchen sie das zu belegen! Ansonsten nicht aufgeben und dies immer weiter versuchen - so sieht auch das AMS wie wichtig ihnen der Kurs ist.
Zur Info: Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark erteilt den Rat den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr) Vielen Dank für die Unterstützung! |
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