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19.04. 2024 um 12.13 Uhr - in "einfach unerhört!"
"Sozialhilfegesetz laut Amnesty und Armutskonferenz menschenrechtswidrig"


"einfach unerhört!"-"Sozialhilfegesetz laut Amnesty und Armutskonferenz menschenrechtswidrig"


16.04. 2024 um 12.13 Uhr - von P. - "Meine Betreuerin war der Meinung sie muss mich nochmal zum SÖB zuweisen"

"Beschwerde 2017 bez. "Deppenkurs" stattgegeben"


Hallo Herr Moser,

jetzt ist es soweit. Meine Betreuerin war der Meinung sie muss mich nochmal zum SÖB zuweisen. Bis heute habe ich noch keine Antwort auf meine "Stellungnahme" bzgl. des förderbaren Personenkreises bekommen. Meine Betreuerin meinte beim letzten Termin, sie würde sich überhaupt nicht auskennen und nicht verstehen was ich von ihr will. Sie hat mich nochmal zum SÖB zugewiesen und heute hatte ich in meinem elektronischen Postfach ein Schreiben bzgl. der vorläufigen Einstellung meines Bezuges. Ich habe heute eine Stellungnahme inkl. Beilagen am AMS direkt und persönlich abgegeben: Umfang inkl. Beilagen - 252 Seiten! Darunter Urteile des VwGH, Übereinkommen der ILO und der europäischen Menschenrechtskonvention, Nachforschungen bzgl. diverser SÖB's usw. Ich habe direkt den Bescheid angefordert und schon mal Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Jetzt warte ich ab. Ich schicke Ihnen noch den Link zu einem Verfahren das ich 2017 mit dem AMS geführt habe wo ich beim Bundesverwaltungsgericht recht bekommen habe, nachdem der VwGH meine Beschwerde abgewiesen hat.

Beschwerde bez. "Deppenkurs" stattgegeben:
Verfahren vorm Bundesverwaltungsgericht 2017

Vielleicht kann jemand damit, und mit meiner Begründung von damals etwas anfangen.

Ich werde mich diesesmal nicht mehr einschüchtern lassen und mit einem zukünftigen Urteil beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen. Liebe Grüsse (15.04.24)


Antwort:
Sie machen das gut, sollen Betroffene sie als Vorbild verwenden!
Frei nach dem Motto:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren! (Bert Brech)


"Sie schreiben nachdem der VwGH abgelehnt hat"
Das Bundesverwaltungsgericht steht im Rechtsweg "unter / vor" dem VwGH - Sehen sie nochmal nach - wahrscheinlich hat das AMS (Regionalbeirat) die Beschwerde abgewiesen und das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen dann recht! - Ja?

Halten sie uns auf dem Laufenden!

Zu: Einspruch von P. gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis"


17.04. 2024 um 15.15 Uhr - von P. - "Ich habe vor, bis zum bitteren Ende zu kämpfen"
Hallo Herr Moser,

gestern war ein turbulenter Tag - fragen Sie mich nicht, warum ich VwGH geschrieben hab, ich meinte natürlich Regionalbeirat ��. Ich habe vor, dieses mal bis zum bitteren Ende zu kämpfen. Ich bin gespannt wie's weiter geht und halte Sie am Laufenden. Auf alle Fälle waren beim Abgeben der 250-Seiten umfassenden Stellungnahme, am AMS alle dermassen entsetzt, so etwas habe ich noch nicht gesehen
Es muss nicht oft vorkommen, dass sich jemand wehrt. Lg (16.04.24)


13.04. 2024 um 15.13 Uhr - von C*. - "Habe keine Lust, dass mich Itworks wieder zum Narren hält"
"Arbeitserprobung: Zu wenig ausbezahlt - Das Unternehmen gab aber nach, nachdem ich die AK kontaktierte."


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich muss erneut einen "Bewerbungstag" bei Itworks besuchen. Das letzte Mal ist schon 2-3 Jahre her. Damals habe ich einen "Dienstvertrag" unterzeichnet & ich habe dort einige Schwierigkeiten gehabt. Unter anderem wurde ich angelogen was die "Arbeitserprobung" betrifft, wie zb: das mir gesagt wurde in der Stelle handelt es sich um einen Job als Hilfskoch, ich habe dann aber dort 10 Stunden als Abwäscher gearbeitet. Später wurde mir auch zu wenig ausbezahlt, aber im Vertrag steht das ich mindestens soviel wie mein Arbeitslosengeld/Mindestsicherung erhalte. Das Unternehmen hat sich auch geweigert Urlaubsgeld auszuzahlen, sie gaben aber nach nachdem ich die AK kontaktierte.

Damit ich nicht die selben Fehler begehe wollte ich mich erkundigen, ob ich den Dienstvertrag unterschreiben "muss". Wenn die mir nur stellen vermitteln ist das in Ordnung, aber ich habe ehrlich gesagt keine Lust das mich Itworks wieder zum Narren hält.
Wie entkomme ich dieser unseriösen Maßnahme ? Bitte um Hilfe. Lg (12.04.24)

Antwort:
Infotag besuchen und sich nach Infos richten - Coaching ev. freiwillig. Transitarbeitsplatz zumutbar, wenn nach Niedrig-KV. entlohnt wird.
Beim Praktikum (keine Gratis-Arbeit) geben sie an, dass sie entlohnt werden wollen. Führen sie ein Stunden-Protokoll und fordern sie das Geld ein, wenn es sein muss übers Sozialgericht.
Sie haben letztes Mal eh richtig gehandelt - Falls besuchen sie wieder die AK!

Siehe auch:
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

unter anderem aus:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)


10.04. 2024 um 10.18 Uhr - von S. - "Sperre im Krankenstand?"


Guten Tag Hr. Moser,

ich schreibe Ihnen, weil mir der AMS eine vorläufige Bezugssperre zugesendet hat und ich vollkommen ratlos bin, was ich nun tun kann.

Es ist so, ich habe ein Stellenangebot vom AMS zugesendet bekommen, das war am 13. Feb.24, darauf habe ich mich natürlich beworben.

Am 16.2.24 wurde ich krank und war bis 20.03.24 im Krankenstand. Während meines Krankenstandes, ich habe leider die E-Mail nicht mehr, weil das ja schon Wochen her ist, hat sich die Firma gemeldet (ca. Ende Febr.) und ich habe Ihnen zurückgeschrieben, dass ich im Krankenstand bin und ich nicht sagen kann, wie lange es dauert.

Es ist dann nichts mehr zurückgekommen und ich habe ehrlich gesagt auch nicht mehr daran gedacht.

Ich habe nach dem Krankenstand eine Arbeitserprobung angefangen in einer anderen Firma, dies läuft nun bis 29.04.24.

Nun habe ich heute diese Mitteilung erhalten, dass mein Bezug vorläufig eingestellt ist, weil die Dienstgeberin von dieser Fa. gesagt hat, dass ich mir kein Vorstellungsgespräch ausgemacht habe, ja ich war aber im Krankenstand, habe ich nun meiner AMS-Beraterin gesagt und wusste überhaupt nicht,wie lange es dauert.

Vor allem bin ich ja nicht verpflichtet im Krankenstand überhaupt zurückzuschreiben oder?

Ich habe nun sofort reagiert und angeboten mir einen neuen Termin für das Vorstellungsgespräch auszumachen und mir Bitte die Sperre dann aufzuheben, ich habe bis jetzt noch nie Probleme mit einer Bewerbung gehabt. Vor allem habe ich auch gesehen, dass die Wegzeit zu der Stelle, auch nicht zumutbar wäre für mich, weil ich ohne Auto unterwegs bin.

Meine AMS-Beraterin hat null Verständnis und auch gemeint, dass Sie eine Bezugssperre nicht aufheben kann, das stimmt doch nicht,oder?

Jedenfalls bin ich nun verzweifelt, weil ich weiß, dass ich als Arbeitsloser sehr wenig Rechte habe.

Was soll ich nun tun, um diese Bezugssperre abzuwenden? Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort: "Rechtswidrige Bezugssperre?"
Während eines Krankenstandes sind sie nicht verpflichtet einer Vermittlung etc. nach zu kommen!
Sie verlangen sofort einen Bescheid bez. der Sperre - schriftlich ev. eingeschrieben oder Abgabe beim AMS auf einer Kopie bestätigen lassen - kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss ihnen der Bezug (derweil) ausbezahlt werden!
Auf den Bescheid legen sie Berufung ein (erheben Beschwerde)

Ich weiss nicht, ob die versuchen wollen, ihnen aus den 3 Tagen einen Strick zu drehen? Sie schreiben, sie haben sich gleich nach dem 13.4. beworben - wie haben sie sich beworben? War da ein Vorstellungstermin noch kein Thema? Hat die Firma angeboten, ihnen einen Termin mitzuteilen?
Wenn überhaupt spielen die 3 Tage bis zu ihrem Krankenstand eine negative Rolle, aber da sie sich gleich beworben haben, dürfte dies zu keiner Sanktion führen. Danach, ab dem 16.4. haben sie nichts zu befürchten! Während des Krankenstands sind und waren sie geschützt!
Das geben sie in der Berufung an - "Krankenstand" auch das die Entfernung bzw. Wegzeit nicht zumutbar ist, da sie kein Auto besitzen - schreiben sie ebenfalls in die Berufung! Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
(Ohne Gewähr)


8.04. 2024 um 10.08 Uhr - von M*. - "Zur Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe"


Sehr geehrter Hr. Moser!

Zuerst muss ich Ihnen ein extra großes Lob für Ihre so wichtige Arbeit mit soned.at aussprechen! Eine Spende (leider nicht in der Höhe meiner eigentlichen Wertschätzung) ist unterwegs:)

zu meiner speziellen Frage, evl kann auch ein mitlesender Insider weiterhelfen:
es geht um die Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖB), AMF/22-2020

10.16. Zu Punkt 7.12.3. EDV-Abwicklung im Teilnahmeadministrationssystem (TAS

verstehe ich den Punkt richtig, dass wenn man einmal "freiwillig" oder aus Mangel an wirtschaftlichen Möglichkeiten mal keine Berufung einlegte bei Zuweisung zu einem vorgeschaltenem Deppenkurs bei einem SÖBÜ Personaldienstlester etc und kein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, dann ist man für immer im System der permanenten Zuweisung zu Maßnahmen gefangen weil laut dieser Richtinie gibt es im EDV System ja nur für AMS Berater dann nur die Option zum Auswählen bei Ende
"Folgemaßnahme: Person tritt in eine weitere MN (z.B. Qualifizierung, anderes
Beschäftigungsprojekt,…) ein"

und warum steht hier am Ende noch "ein" - ein echt peinlicher Fehler oder sollte hier etwas doch nicht mehr für die Öffentlichkeit lesbar sein?

Ich war mit paragraf 10 bedrohungszenario einem Vorauswahltermin zugewiesen und schaffte es als einziger ohne vereitelung und auch dank ihres Satzes und "kreativem Aussagenotstandes" xD ohne irregeführt zu werden das Begehren statt einer Datenschutzerklärung zu unterschreiben zum 2. Termin - es wurde mir gesagt dort beginnt meine Beratung&Betreuung - keine konrete Übelassungsmöglicheit ....Gesperrt werde ich wie immer nur wie komme ich aus dem SÖB(ü)Rad jetzt wieder raus?

Ich denke das Superwahljahr hat für Arbeitslose Menschen bereits begonnen und wir sollten uns dessen bewusst sein da die Regierung bereits begann die Zahlen beschönigen zu lassen. (6.04.22)

Antwort:
die SÖB-Transitarbeitsplätze werden wie zumutbare DV. behandelt - wenn nach dem niedrigstKV entlohnt wird.
Als solcher ist es ein Arbeitsplatz (mehr oder weniger) wie jeder andere auch - darum müssen Betroffene der Vermittlung nachkommen.
und
Da es nur ca. 3 Monate einen gewissen berufs- einkommensschutz gibt - Zumutbarkeitsbestimmungen 3 - muss jeder aktiv Arbeit suchen oder vermittelte zumutbare DV - bei BezugsSperre-Drohung annehmen.
Hier kommen die Regeln bez. Förderbaren Personenkreis hinzu - eine ev. Möglichkeit gegen eine solche Vermittlung , ohne Sperre, abzulehnen passt man nicht ins Schema.
Weiters
Sind Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe zu beachten.
Hält man sich hier nicht an den Vorgaben sind bez. "Reklamation etc". folgende Behörden zuständig

Das Bundesministerium für Arbeit, die MA 63 / Wirtschaftskammer (Wettbewerbsverzehrung) ev. auch der Volksanwaltschaft mitteilen. Arbeitsinsspektorat / Gewerbeamt / Bezirkshauptmannschaft und bei der KIAB (Finanzamt)
"Ich habe bei der Bezirkshauptmannschaft und bei der KIAB (Finanzamt) jedenfalls Anzeige erstattet,"
Sind Ausschnitte aus:
SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung? "Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS systematisch rechtswidrige Bezugs-Sperren" (?)

Da nur Betroiffene wissen ob sie zBsp. zu den förderbaren Personen gehören oder nicht, soll die Info dazu behilflich sein sich gegebenenfalls zu wehren - ev. in die Berufungsbegründung mit einbinden.
Oftmals wird beim AMS nicht Rücksicht genommen ob Sperren, rechtens oder nicht, erteilt werden - oder der/die BetreuerIn hats auch übersehen ? In solchen Fällen erfolgreiche Berufung einlegen.- hier sollen soviele Infos wie möglich helfen!

DIE VERSCHIEDENEN ZWANGSMASSNAHMEN WERDEN NACH EINER GEWISSEN ZEIT DER ARBEITSLOSIGKEIT ANGEWANDT:
m.M. kommt dann eh jeder dran - ob man wo drinsteckt oder nicht
Wie sich zeigt oft mehrmals.

Eine Zeit lang Ruhe zu bekommen erreicht man, wenn man eine 62 tägige Unterbrechung herbei führt - hier zählt auch der Krankenstand Dann ist man nicht mehr "Langzeitbeschäftigungslos" OHNE GEWÄHR - und Danke für die Spende!"

9.04. 2024 um 11.12 Uhr - von M. - "Sachverhalte melden"
Ah ok dann werde ich im Laufe dieser Woche persönlich vorstellig beim Bundesministerium für Arbeit, die MA 63 / Wirtschaftskammer (Wettbewerbsverzehrung) um die von mir beobachten Sachverhalte zu melden.
Hoffe, dass machen bald viele… (8.04.24)



5.04. 2024 um 11.22 Uhr - von R. - "Praktikum rechtens?"


hallo christian
ich bin im kurs "wiedereinstieg mit zukunft". Der Kurs ist naja, aber mich stört, dass man ein zweiwöchiges, verpflichtendes Betriebspraktikum machen muss - gratis, also nur mit normalem AMS-Bezug. Hab gleich die Ombuddstelle des AMS angeschrieben. Möchte dir die Antwort nicht vorenthalten:

"Sehr geehrte Kundin,
ja, ein solches Praktikum im Rahmen eines AMS-Kurses ist laut unseren Fachleuten rechtens, auch wenn dadurch kein Dienstverhältnis begründet wird, weshalb es auch kein Gehalt gibt (sondern, wie Sie richtig schreiben, das AMS-Geld weiter angewiesen wird).

Unsere Erfahrungen mit diesen Praktika zeigen, dass durch den Kontakt mit dem Betrieb und den entsprechenden Einblick in jedem Fall neue Chancen eröffnet werden. Sie lernen das Team und das Arbeitsumfeld kennen, der Betrieb kann sich ein Bild von Ihnen machen und in vielen Fällen führt dies so zu einer Arbeitsaufnahme. Von daher möchte ich Sie ermutigen, sich einfach darauf einzulassen und diese Möglichkeit – sofern Sie einen Praktikumsplatz finden – aktiv zu nutzen.

Alles Gute und freundlichen Gruß,

B. E.
Ombudsstelle des AMS NÖ

Kann das / Darf das sein? (4.04.24)

Antwort:
Weisen sie die Firma darauf hin, dass sie die Arbeitszeit mitschreiben und den angemessenen Lohn dafür verlangen! Falls, auch ev. übers Arbeits- Sozialgericht.
Siehe: Praktikum / Schnuppertage - keine Gratsarbeit
Vielleicht lasst sie dann die Finger von ihnen? (Ohne Gewähr)


4.04. 2024 um 10.13 Uhr - von O. - "AMS Versetzung"


hallo christian

ich wurde von der regionalstelle an die landesgeschäftsstelle versetzt.
bitte im deine einschätzung: eher gut oder eher schlecht? mfg

Antwort:
Um eine Einschätzung vornehmen zu können, müsste ich "über euer grundsätzliches Verhältnis" Bescheid wissen. Ich würde es aber nicht im vorhinein schon unter Desaster einordnen. ("nicht schlimmer wie eh schon - falls?") (Ohne Gewähr)


4.04. 2024 um 9.19 Uhr - von G. - "Dauer des Notstandshilfe-Antrags"


Hallo lieber Christian!

Zunächst bedanke ich mich bei dir für deine inforeiche Unterstützung die du mir schon 1 Jahr immer wieder gibst (Danke). Ich möchte dich Fragen zugleich ob du weißt wie lange die Bearbeitung Notstandshilfe Antrag dauern kann am AMS. Gibt es da zeitliche vorgaben woran sich das AMS halten muss? Wenn es deine Zeit erlaubt bitte ich um ein paar Infos. Lg

Antwort:
? - Schnell-möglichst - ev. rechne, wenns lange dauert mit ca. 2- 3 Wochen - auf oder ab? (Ohne Gewähr)


3.04. 2024 um 8.15 Uhr - von G. - "Beratung und Betreuung"
wie
"Vertraut niemals denen von itworks"


unter: "Meine Erlebnisse mit itworks " (29.03.24)


1.04. 2024 um 20.07 Uhr - von J*. - "Datenschutz"
"........ somit wurde die Sperre aufgehoben"


Hallo Hr. Moser.

Ich habe mich vor mehreren Wochen bei einer Vollzeit Stelle beworben, und im Anschreiben nachgefragt ob es auch möglich wäre Teilzeit zu arbeiten. Der Betrieb hat das Ansuchen verneint und dem AMS Bescheid gegeben das ich mich weigere Vollzeit zu arbeiten. Vorübergehende Bezugssperre bis zur Klärung des Falls war das Ergebnis.

Ich habe mich darauf hin nochmals für Vollzeit beworben und vorgestellt. Beim Vorstellungsgespräch hat sich aber herausgestellt das ich zu alt und Gesundheitsmässig zu vorbelastet bin um für die Position in Frage zu kommen.

Das habe ich dem AMS mitgeteilt und bin davon ausgegangen das die Sperre damit aufgehoben wird. Wurde sie aber nicht und es wurde eine Stellungnahme im Jobcenter vereinbart. Nachdem alle Daten und Fakten aufgenommen wurden, wurde mir eine Durchschrift zur Unterzeichnung vorgelegt. Auf dieser Durchschrift musste ich festellen das der o.g. Betrieb mein komplettes Anschreiben an das AMS weitergeleitet hat, was die Sperre zur Folge hatte. Ich war natürlich empört da hier ganz klar die Datenschutzgrundverordnung missachtet wurde. Ich habe bei dem Vorstellungsgespräch auch nichts unterzeichnet was eine Weiterleitung meiner Bewerbungsunterlagen erlaubt hätte. Nun möchte ich diesen Betrieb bei der Datenschutzbehörde melden würde vorher aber noch gerne wissen was zwischen AMS und dem Arbeitgeber genau korrespondiert wurde.

Frage 1: Kann ich das AMS um Herausgabe der Korrespondenz zwischen dem Arbeitgeber und dem AMS bitten ODER muss ich das Formular zur kompletten Akteneinsicht meiner Daten vom AMS anfordern?

Frage 2: Kann es sein das Amtsärzte (von z.B. BBRZ oder Fit2work) ohne meiner Einwilligung, Arbeitsmedizinische Begutachtungen bzw. Daten von Erstgesprächen einfach automatisch an das AMS weiterleiten?

Danke für ihre Hilfe.

PS: Von Arbeitsmedizinischer Seite (Amtsarzt) wurde mir mittlerweile Bestätigt das ich richtig gehandelt hätte, und auf Grund meiner medizinischen Vorgeschichte nur Teilzeit arbeiten kann und somit wurde die Sperre aufgehoben. (31.03.24)

Antwort:
Frage 1 Versuchen sie es. Verlangen sie die Korrespondenz, ansonsten stellen sie ein Auskunftsbegehren:Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)

Frage 2 Ja - Hier ist es angebracht die Zustimmung der Datenübertragung ans AMS zu verweigern! Dazu gibt es ein VwGH-Erkenntnis
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
unter:
Datenschutz

Bevor sie die Firma bei der Datenschutzbehörde melden, erkundigen sie sich ev. bei ARGE-Daten bez. des Sachverhalts - die sind kompetent!
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
Falls Danke für eine Rückmeldung! (Ohne Gewähr)


29.03. 2024 um 13.28 Uhr - von G*. - "Meine Erlebnisse mit itworks "


Hallo Herr Moser,
Ich möchte hier meine erlebnisse mit itworks wiedergeben.

Also ich muss dazu sagen ich habe da eine ganz schlimme beraterin zugeteilt bekommen.
Sie war schon immer sehr streng.
Heute hat sie mich dann angeschrien beleidigt und bedroht.
Dann kam der Proll spruch nr1. "sie wollen ja gar nicht".

Nach diesem Schwall von beleidigungen und Bedrohugen sagte sie ganz ruhig, ob ich itworks nicht ganz sein lassen will denn sie habe besseres zu tun.
Ich könne Arbeitslosengeld weiterbeziehen nur dass ich nicht mehr bei Itworks wäre.

Ich glaube eher sie wollte mich zu einer vereitelung bringen damit mir alles gestrichen wird.

Natürlich brauche ich kein Itworks so wie jeder andere mensch das nicht braucht.
Aber ich glaube dass die ganz link ist.
Die wollte dass ich kein Arbeitslosengeld mehr bekomme. So mein eindruck.

Nach all dem schwall von beleidigungen und bedrohungen .. nett ??
Das glaube ich einfach nicht.

Antwort:
Um was für eine Massnahme handelt es sich? Ein Coaching? - das ist ev. eh freiwillig. Aber trotzdem, wenn die ihnen dieses Angebot macht - Itworks-Ende ohne Sperre dann erklären sie ihr, dass sie einverstanden sind, wenn sie das mit dem AMS klärt - sie soll ev. beim AMS anrufen, wenn sie anwesend sind oder sie sorgen dafür, dass sie das Angebot wiederholt, wenn ein Zeuge dabei ist - so sie von dort eh weg wollen.
Zur Info:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)

2.04. 2024 um 8.15 Uhr - von G. - "Vertraut niemals denen von itworks"
Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe gerade diese Frau von Itworks angerufen und explizit gefragt ob es zu einer Sperre kommt Wenn sie mich von itworks abmeldet.

Plötzlich kann sich die beraterin nicht mehr an das erinnern was sie gesagt hat und sagt, sie will es schriftlich dass ich itworks nimmmer will.

Und was das AMS dann tut wäre deren sache.

Wie ich es mir schon gedacht habe ist das alles nur eine linke tour.
Sie wollte dass ich gesperrt werde.

Mein Tip an alle Mitleser: Vertraut niemals denen von itworks sie wollen euch nur in die Scheisse reiten.

3.04. 2024 um 8.15 Uhr - von G. - "Beratung und Betreuung"
Hallo Christian,

vielen dank dass du sich so sehr bemühst und hier allen weiterhilfst.

Die massnahme nennt sich "beratung und betreuung"
Es steht auch dabei dass man keine mindestsicherung bekommt wenn man nicht teilnimmt , aber das ist eh nicht so viel bei mir.

Der Termin (so steht) sei so wie ein Kontrolltermin. Ich weiss nicht ob einem dann auch der AMS bezug gestrichen wird wenn man itworks ablehnt.

vielen dank an dieser stelle nochmal g.

Antwort:
Infotag immer besuchen, auch um Infos bez. der Massnahme zu erhalten - ev. wichtig für eine ev. Berufung!
Was notstand oder arbeitslosengeld betrifft, sollte der kurs freiwillig sein - Coaching - bei der mindestsicherung - ja - gibt’s ev. mehr risiko - "Willkür"? - obwohl auch hier bez. arbeitsmarktpolitik ein coaching freiwillig sein müsste - aber ohne gewähr


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