> für Fairness > Forum & Gästebuch

 
 
 

ca. . 8 407 892 Mal besucht!

Seite, 417 - >>>>

Vorname
Nachname
E-Mail Adresse
Stadt
Internetadresse
Um automatisierten Registrierungen entgegenzuwirken müssen die Buchstaben aus dem grünen Feld in das nebenstehende Feld übertragen werden. Auf Gross- und Kleinschreibung wird nicht geachtet.


>>Spende an<<

7.06. 2024 um 16.38 Uhr - von F. - "Selbstbehalte der Krankenversicherung?"


hallo christian,
frage für eine freundin - betrifft mich also nicht.
meine freundin ist arbeitslos gemeldet und bezieht auch arbeitslosengeld und ist somit auch krankenversichert. jetzt hatte sie einen kleinen unfall(rostiger nagel hat die fußsohle verletzt), die wunde wurde im kh mistelbach versorgt. meine freundin wollte aber zusätzlich zur behandlung eine tetanusinjektion verabreicht bekommen haben, um eine sepsis auszuschließen. dies wurde ihr verweigert bzw an den hausarzt(ÖGK) verwiesen, der aber 71 € dafür verlangt.
ist das rechtens dass a) spitalsärzte das verweigern und b) das trotz krankenversicherung eine extra leistung verlangt werden darf.
wäre es vorteilhaft, dass sie sich an den/die ombudschaft des AMS oder der ÖGK wendet?
oder schlägst du eine andere vogehensweise vor?
danke für deine antwort, felix
im übrigen bin ich nach 13 jahren vergeblichen versuchen eine i-pension zu bekommen, nun seit vorgestern wirklich pensionär bei der SVS mit einer EWU. ein langer steiniger weg mit mittlerweile 25 kranheitsdiagnosen und 90% behinderung F. aus G

Antwort:
Vorweg, schön dass du jetzt die Pension bekommst!
Für bestimmte Leistungen werden von der KK. Selbstbehalte eingezogen. Weiss aber nicht, was alles drunter fällt. Wundert mich auch, dass sie keine Tetanusimpfung nach einem Unfall erhält? Sie soll sich am Besten an den Patientenanwalt wenden!

7.06. 2024 um 16.27 Uhr - von G. - "Melde-Adresse"


Hallo lieber Christian!
Ich schreibe dir mit einer großen bitte , es geht nicht um mich dieses mal sondern um einen bekannten der obdachlos geworden ist und nirgendwo gemeldet ist und deshalb auch kein Geld vom AMS bekommt und zum Arzt kann er auch nicht da er ja nicht versichert ist. Er wurde obdachlos da er die Wohnung verloren hat wegen nicht bezahlter miete. Kannst mir sagen wo er hingehen kann in Wien und sich obdachlos melden kann und welche Voraussetzung braucht er um wieder vom AMS Geld zu bekommen und vor allem die E Card frei geschaltet wird? In das AMS kann er ja nicht ohne E Card gehen sie muss ja gesteckt werden .Er ist mitlerweile 6 Monate ohne Wohnung und Meldung und ich weiß keinen rat für ihm zumindest keinen brauchbaren. Falls du da helfen kannst bitte ich dich um ein paar Zeilen. Lg.G (6.06.24)

Antwort:
Er soll eine Sozialberatungsstelle besuchen! Z Bsp.bietet die Gruft eine Melde-Adresse an. Über die Gruft kann er sich beim Meldeamt anmelden und bekommt dann die Versicherungsgelder vom AMS oder Sozialhilfe / Mindestsicherung - mit E-Card!

7.06. 2024 um 16.15 Uhr - von L. - "AMS - Kommunikation"


Halte ich für problematisch, weil Arbeitslose dann zwingend permanent einen elektronischen Zugang brauchen. Die Zustellung von Stellenvorschlägen und Einladungen zu Kursen kann damit deutlich kurzfristiger passieren. (6.06.24)

AMS stellt um: Arbeitslose bekommen neue Pflichten (Krone)

von M. S. -Welche neuen Sanktionen jetzt beim AMS drohen (heute)

Anmerkung:
Soll m.M. nach die AMS-Mitarbeiterinnen schützen - bekommen die dann u.a. nicht mehr die Empörung der Betroffenen über Deppenkurszuweisungen-etc. mit!

5.06. 2024 um 11.15 Uhr - vom Kulturrat Österreich - " Offener Brief an Minister Kocher und Minister Rauch “
"Handlungsbedarf bei geringfügig Beschäftigten im AMS"

"Rechtswidrige Durchführungsweisung: Arbeitslosenversicherung für mehrfach geringfügig Beschäftigte darf nicht zu ihrem Nachteil bleiben"


Sehr geehrter Herr BM Martin Kocher, sehr geehrter Herr BM Johannes Rauch!

Seit Anfang April sind mehrfach geringfügig Beschäftigte, die mit ihrem Einkommen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, arbeitslosenversichert. Diese gerichtlich durchgesetzte Errungenschaft muss nun auch gesetzlich so umgesetzt werden, dass Betroffene nicht erneut benachteiligt werden. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ist kein Wunschkonzert, in dem nach Gutdünken Paragraphen gelten oder nicht.
Im Versuch, die neu Arbeitslosversicherten mittels nichtöffentlicher Weisung in das gesetzliche Korsett einzupassen, passiert genau das: Geltendes Recht wird für die Betroffenen außer Kraft gesetzt, an beschäftigungslosen Tagen das Recht auf Arbeitslosengeld gestrichen - und falls es nicht gelingt, dies gleich vorzuenthalten, anschließend rückgefordert. Wie ein nachträglich doch zustehendes Arbeitslosengeld an die Betroffenen kommen soll, ist nicht geregelt. Information dazu an die Betroffenen gibt es weiterhin nur spärlich und sind selbst auf der Website des AMS noch widersprüchlich, obwohl die Änderung bereits seit zwei Monaten in Kraft ist.
Eine rechtskonforme Umsetzung der höchstgerichtlichen Entscheidung mittels Durchführungsweisung ist unseres Erachtens nicht möglich. Auch der Verfassungsgerichtshof (VFGH) hat das so gesehen, und eine lange Reparaturfrist gewährt. Im Sozialausschuss des Parlaments steht morgen ein entsprechender Entschließungsantrag aus der Opposition zur Diskussion.

Wir fordern Sie auf, so schnell wie möglich eine gesetzliche Änderung auf den Weg zu bringen, mit der die Einbeziehung mehrfach geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung geregelt wird, ohne sie weiter zu benachteiligen. Die ersten Betroffenen gibt es schon. Warten Sie nicht ab, bis wirklich viele hier Probleme bekommen! Beenden Sie die diese Benachteiligung und Ungleichbehandlung jetzt!
Mit kämpferischen Grüßen,
Kulturrat Österreich

5.06. 2024 um 10.14 Uhr - von N. - " WIE kann eine Institution wie * "I." (ein SÖB) bei diesen schlechten Bewertungen, überhaupt noch gefördert werden? “


Hallo, WIE kann eine Instution wie * "I." (ein SÖB) bei diesen schlechten Bewertungen, überhaupt noch gefördert werden? Von wem, wessen Steuergelder? Warum schaut jeder weg? Die Rezensionen sprechen doch für sich! Man wird dann dort vorgeladen, weil man eine Rezension schreibt..weil sie ein sozialen Ruf haben...und meine Rezension verschlechtert das. Ich bin NICHT bei "I." (ein SÖB) aber werde vorgeladen! Weil Erfahrungswert nicht von erster Hand sondern vom Familienmitglied das dort schikaniert wird! Werden all die Rezensenten dort auch vorsprechen müßen und sich rechtfertigen müßen? Sich wegen diesen Bewertungen nicht schämen, sondern Rechenschaft verlangen! Wer ist die übergeordnete Stelle? Das Sozialministerium? Kann doch nicht jeder wegsehen. Bei Kununu steht auch wie die Herrschaften dort NICHT arbeiten. Und trotzdem fließen dort Steuergelder hin? (4.06.24)

* - Auf Wunsch zensiert

Antwort:
Eben - ist politischer Auftrag! Nicht Kompetenz
sondern
ein Umgang, der sich an der Feindbildsichtweise ausrichtet - wird dort (von den SÖB) verlangt!
dient dem ÖVP-"etc."-Kalkül
siehe zbsp.:
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors"

"Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen! "
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit"

mehr zum verständnis
siehe Aufklärung

4.06. 2024 um 15.12 Uhr - von P. - "Was seitens des AMS und der ÖGK mit Menschen gemacht wird ist ein Wahnsinn"

- "Die ÖGK hat, nach Erwähnung der Volksanwaltschaft, die Krankenkassa-Abmeldung rückwirkend aufgehoben"

"Mir wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt" - "Ev. Betreuerin-wechsel"


Hallo Herr Moser,
danke wieder einmal für den hilfreichen Tip mit der Bezugsbestätigung. Ich habe gestern auch Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht. Was seitens des AMS und der ÖGK mit Menschen gemacht wird ist ein Wahnsinn. Wehren kann oder traut man sich fast nicht. In der Öffentlichkeit gilt man sowieso als "arbeitsscheues Gesindel", dass sowieso keine Rechte hat! Lg J (2.06.24)

4.06. 2024 um 10.38 Uhr - von P. - "Die ÖGK hat, nach Erwähnung der Volksanwaltschaft, die Krankenkassa-Abmeldung rückwirkend aufgehoben"
"Mir wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt" - "Ev. Betreuerin-wechsel"
Hallo Herr Moser,
Es hat sich was getan! Mir wurde die aufschiebende Wirkung zuerkannt und ich bekomme meine 42 Tage ausbezahlt. Die ÖGK hat, nachdem ich ihnen erklärt habe, dass die Abmeldung laut Volksanwaltschaft unzulässig ist, die Abmeldung rückwirkend aufgehoben. Gestern hatte ich meinen ersten Termin beim AMS seit Beginn der Sperre und ich bin nicht zuerst zu meiner Betreuerin sondern habe mich kurzfristig dazu entschlossen zum Geschäftsstellenleiter zu gehen. Ich habe ihm gesagt, dass ich keinen Termin mehr alleine mit meiner Betreuerin wahrnehmen werde weil ich mich von ihr schikaniert fühle, und ich möchte, dass er mich zu meinem Termin als Zeuge begleitet. Er war wirklich sehr nett und ich habe ihm erklärt, dass mich meine Betreuerin seit rund 7 Monaten fertig macht. Ich hab jetzt mal von einer anderen Betreuerin einen Termin Mitte Juli bekommen. Als nächstes höre ich hoffentlich vom Bundesverwaltungsgericht - der Vorlageantrag wurde angeblich bereits übermittelt. Lg

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!
Sie machen sichtbar, dass sich doch etwas ändert, wenn man sich wehrt! / nicht alles gefallen lässt! Sie dienen diesbez. als Vorbild! Gratuliere!

zu: ""Meine Betreuerin war der Meinung sie muss mich nochmal zum SÖB zuweisen" (16.04.24)

4.06. 2024 um 14.00 Uhr - von M*. - "Vermögensgrenze bei der Sozialhilfe/Mindestsicherung“


Sehr geehrter Herr Moser!
Da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe muss ich nun Mindestsicherung beziehen.
Ich habe mich informiert und bin darauf gestoßen, dass man eine Vermögensgrenze nicht überschreiten darf.
Ich habe in den letzten Monaten wo ich noch Einkommen aus meinem Arbeitsverhältnis bekommen habe, einiges an Geld angespart, da ich dieses auch benötige für Zahnimplantate und diverse gesundheitliche Kosten die auf mich zu kommen werden.
Durch mein Vermögen, angespart um die 15 tausend € wird mir nun die Mindestsicherung nicht gewährt werden, bis sich mein Vermögen auf die Grenze beschränkt?
Ich habe nun mit Ersparnissen rein für meine gesundheitlichen Probleme vorgesorgt(da ich immer wieder sehr hohe Ausgaben von tausenden Euro habe (Zahnimplantate, Arztkosten etc.) und wie es aussieht wird mir dies jetzt zum Verhängnis, da das Sozialamt das Vermögen prüfen wird.
Verstehe ich dies so richtig?
Kann ich etwas in dieser Situation tun um Mindestsicherung zu erhalten? (3.06.24)


Antwort:
Ich befürchte, erst wenn sie das Geld bis zur erlaubten Grenze losgeworden sind, bekommen sie Sozialhilfe/Mindestsicherung. (2024: 6.935,04 € pro volljähriger Person) (Ohne Gewähr)

4.06. 2024 um 13.00 Uhr - von Z. - "Arztterminbestätigung vorab bzw. im voraus vorzeigen“


Arztterminbestätigung vorab bzw. im voraus vorzeigen bzw. anfordern:
Die Schikanen geht von meiner neune Betreuer/in einfach weiter.
(Sie/er ist seit **.05.24 meine Betreuer/in. Ich habe keine Ahnung wer sie/er ist, weil keine Vorstellungsgespräch weder Telefonisch noch persönlich stattgefunden hat).
Also zum zweiten mal innerhalb von einem Monat habe ich Einladungen zu Arbeitplus (SÖB) bekommen. Die erste war hinfällig wegen Krankenstand. Am Tag des neuen Termins habe ich schon einen Arzttermin. Ich habe das AMS informiert über diesen Termin.
'Antwort: Sehr geehrte Frau.........,
Senden Sie uns gleich von Ihrem Arzt die Terminbestätigung. Dies ist natürlich ein verpflichtender Termin und muss daher von Ihrem Arzt entschuldigt werden. Wir senden Ihnen dann gleich einen neuen Termin zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice'
Also dass man eine Bestätigung von Arzttermin bekommt am Tag des Termins ist standard. Aber muss ich wirklich vor dem Termin eine Bestätigung einreichen?
Vielen lieben Dank für die Hilfe (2.06.24)

Antwort:
Sieht so aus, als traut ihnen das AMS nicht ganz. Um Wirbel zu vermeiden wäre es vorteilhaft den Arzttermin dem AMS zu senden. Aber wenn sie den Termin haben und diesen am Tag des Besuchs bestätigen lassen, darf es auch keine Sanktion geben. Wichtig ist nur, die Bestätigung nicht vergessen. - Kann sie nicht ev. eh gemeint haben, sie sollen die Bestätigung gleich nach Erhalt ans AMS senden? Wann ist der Termin leicht?

3.06. 2024 um 12.50 Uhr - von Z. - "Wie kann ich von den SÖB weg kommen"
Wie kann ich von den SÖB weg kommen.
Ich bin erst bei eine Einladung zu der Veranstaltung zum zweiten mal dabei! Die Betriebe nehmen jeder egal wie qualifiziert man ist. Dieser Jobs sind drecks Jobs! Man darf nichts scheids machen!

Antwort:
Wenn es das AMS auf sie abgesehen hat, ist es schwer dieser SÖB-Zwangsmassnahme auszukommen - so nach dem extra angefertigten Niedriglohn-KV entlohnt wird - dann und nur dann ist es ein zumutbares DV.
Prüfen sie nach, ob sie zu den förderbaren Personen gehören? Hier könnte sich für den einen oder der anderen "Hilfe bez. Freistellung" auftun? (Ohne Gewähr)
Einspruch gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis" (7.03.24)

2.06. 2024 um 10.27 Uhr - von G. - "Bemessungsgrundlage ?“


Sehr geehrter Hr. Moser.
Meine Frau hat sich die letzten Jahre um unsere Kinder gekümmert und hat nun eine 20 Stunden Stelle annehmen müssen da das AMS sehr hohen Druck auf sie ausgeübt hat und das meine Frau fertig gemacht hat. Nun hatte meine Frau aber ein relativ gutes Notstandsgelt und in der jetzigen Stelle verdient sie nur ca 600€.
In 1,5 Jahren wird sie aber 45 und hätte dann eine geschützte Bemessungsgrundlage. Ab wieviel Wochen wird das Arbeitslosen / Notstandsgeld neu berechnet? Ab wieviel Wochen in einer Beschäftigung zählt man nicht mehr als Langzeitarbeitsloser und nicht mehr als Langzeitbeschäftigungsloser?
Danke vielmals wiedermal für ihre Hilfe. Spende kommt. MfG

Antwort:
Nach einer "29" -tägigen Unterbrechung gilt man nicht mehr als langzeitarbeitslos!
Um die Langzeitbeschäftigungslosigkeit aufzulösen brauchts eine 62-tägige Unterbrechung!
Siehe: Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!

Nach einer 28-wöchigen (7 Monate) Beschäftigung kommts zu einer neuen Anwartschaft / Bemessungsgrundlage (AlVG §14 / 2)
Au! - Ihre Frau wird ein viel geringeres Arbeitslosengeld bekommen!
Ab dem 45. Geburtstag wird der Bezug geschützt! Ohne Gewähr

1.06. 2024 um 18.07 Uhr - von K*. - "Mein Zustand ist „katastrophal“


Hallo! Ich hoffe hier auf Hilfe, da ich zurzeit total ratlos bin und nicht weiß an wen ich mich wenden soll.
Zu meiner Geschichte: Ich bin 20 Jahre alt und „zurzeit“ noch in zwei Arbeitsverhältnissen: einmal Teilzeit und einmal geringfügig.
Ich bin seit Herbst 2023 chronisch erkrankt und habe seitdem sehr zu kämpfen. Ich laufe von Arzt zu Arzt, mir kann aber nicht wirklich jemand weiterhelfen. Mein Zustand hat sich seit Jänner 2024 drastisch verschlechtert. Anfangs schleppte ich mich in die Arbeit, dies ist jetzt aufgrund von den ständigen Schmerzen und auch hinzukommend meiner Psyche nun nicht mehr möglich, da ich immer mehr verzweifle. Ich hatte zuvor schon mit einer Panikstörung, Depressionen und PTBS zu kämpfen. Aufgrund meines Gesundheitszustandes geht es mir im Gesamten zurzeit sehr schlecht.
Nun natürlich zum Problem, dass mir die Kündigung drohen wird (aufgrund von immer wiederkehrenden Krankenständen) und ich in meinem jetzigen Zustand nicht in der Lage bin zu arbeiten. Ich bin in psychiatrischer Behandlung, wo mir bestätigt wurde, mein Zustand sei „katastrophal“. Auch mein Hausarzt meint, dass meine Gesundheit wichtiger wäre.
Ich habe zuvor schon schlechte Erfahrungen mit dem AMS gemacht, wo ich durch die Blume als faul etc. bezeichnet wurde und mich das auf irgendeine Art so traumatisiert hat, dass ich extreme Angst habe mich dort nochmal zu melden und ich damals mehr als froh war meinen jetzigen Job zu bekommen (der mir sehr gefällt und ich niemals aufgegeben hätte, wäre ich nicht erkrankt) Meine Zukunft war eigentlich durchgeplant. Ich mache zurzeit meine Matura fertig und hätte ab September berufsbegleitend studiert. Aufgrund meiner Erkrankung kann ich das mit dem Studium in den Sand setzen. Dies zieht mich natürlich auch sehr runter.
Wie geht es nun mit mir weiter? Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich bin quasi frisch raus aus der Schule und habe erst 1 Jahr gearbeitet.
Mein Leben besteht zurzeit aus zahlreichen Arztbesuchen, Therapieansätzen die ich verfolge, Schmerzen und aus ganz viel Verzweiflung und Angst. So bald, wenn überhaupt, wird sich keine Besserung bei mir einstellen und mache mir nun Sorgen wie es abgesehen gesundheitlich, wie auch arbeitstechnisch bei mir weitergehen soll, wenn ich aufgrund von Krankenständen immer wieder ausfalle.
Wie sollte ich am besten vorgehen, wenn mir die Kündigung nun ins Haus flattert?
Zusätzlich ist noch zu sagen, dass mein geringfügiger Job noch nicht gekündigt wird, da mein Vorgesetzter hier sehr viel Verständnis zeigt. Da aber auch die Frage, wie das AMS das sieht mit geringfügig aber „zu krank“ um richtig zu arbeiten?
Mann erkennts vielleicht an meinem Text, ich bin mehr als verzweifelt und bin dankbar über jede Antwort oder Hilfestellung!
Ich hoffe mein Thema passt hier in die Gruppe!
Danke! Liebe Grüße (31.05.24)

Antwort:
Wenn sie in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, steht ihnen das Arbeitslosengeld zu. Die Bemessungsgrundlage wird, bei Teilzeit eine Niedrige sein. Sie können dann das Arbeitslosengeld über die Mindestsicherung/Sozialhilfe auf ca. 1156 Euro aufstocken lassen.
Sollten sie arbeitsunfähig sein, so fällt die Arbeitspflicht weg.
Sie müssten dann auch die geringfügige Stelle aufgeben - klar geht das nicht geringfügig arbeiten und Arbeitsunfähigkeit angeben.
Ich entnehme aus ihren Zeilen aber, dass ihr gesundheitlicher Zustand Anlass zur Sorge gibt! Drum ist es wichtig, dass sie ihre Ärzte Hausarzt / Fachärzte mit einbinden und Gutachten / Atteste erstellen lassen, die ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigen.
Überlegen sie es sich - anders wäre ihre Laufbahn mit einem Spiessrutenlauf vergleichbar!
Bez. Aufstockung der Mindestsicherung/Sozialhilfe klärt sie auch das AMS auf!
Sollte ihnen kein Arbeitslosengeld zustehen stellen sie den Antrag zur Mindestsicherung/Sozialhilfe bei der Bezirkshauptmannschaft. Ohne Gewähr

Ps. "Mein" Server empfängt zwar outlook-Mails, ein Aussenden an diese Adresse ist leider nicht möglich - hoffe sie finden den Eintrag! Alles Gute!

28.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - " Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde"


Hallo danke nochmal bin seit gestern wieder im Bezug. Da die Sperre mit 26.5 endete. Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde gegen den Bescheid diese ist an die Landesgeschäftstelle Steiermark gegangen und nach langer telefoniererei habe ich einen Juristen der Landesgeschäftsstelle erreicht der mir die Aufschiebende Wirkung anerkannt hat, sollte also knappe 900€ nachbezahlt bekommen. Im Falle einer negativen Beschwerde wäre es zwar laut ihn zum zurückzahlen aber immerhin ein Teilerfolg.

unter: "Krankengeld während Sperre?" (22.05. 2024)-

28.05. 2024 um 7.17 Uhr - von L. - "Krankengeld von der Krankenkassa"


Guten Tag Hr. Moser,
was mir nun passiert ist, ist unfassbar.
Ich bin seit gestern krank gemeldet, ärztliche Bestätigung habe ich an das AMS gesendet. Heute früh bekomme ich die Nachricht, das mein Bezug eingestellt wird ab 30.05.24, da an diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalte?!
Das ist die Begründung?!
Ich bekomme überhaupt kein Krankengeld, wenn mein Bezug eingestellt worden ist?
Und der AMS darf doch nicht meinen Bezug einstellen, weil ich krank bin?
Bitte um Hilfe, was ich nun tun kann?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Beruhigen sie sich!
Im Krankenstand bekommen sie Krankengeld von der Krankenkassa!
Die ersten paar Tage zahlt noch das AMS und danach gibt es Krankengeld von der Krankenversicherung!
Das "Bezug eingestellt" ist tatsächlich negativ verständlich. Aber sie können sich - machen sie das - bei der Krankenkassa erkundigen, wie sich das mit der Auszahlung verhält! Das könnte / wird sie beruhigen! Alles Gute (Ohne Gewähr)

24.05. 2024 um 12.15 Uhr - von I*. - "Kompliment an SoNed"


Griaß di, Christian!
Danke für deine Nachfrage. Ich denke, es gibt nichts, was Dir und Deinen Gästen nicht ohnehin schon bekannt wäre und sich täglich tausendfach wiederholt, ....
Da ich aktuell erstmals Erfahrung mit diesem zweifelhaften Service mache und mich besser informieren wollte, bin ich bei der Recherche auf SoNed gestoßen und hab mir schmunzelnd gedacht:
Jö schau, genau: SoNed - einfach genial!!! Ein Wortspiel aus zwei Worten, die alles offen lassen und trotzdem alles sagen.
Ganz nach meinem Geschmack, leider war bei der Registrierung das Mail an dich dann schon abgeschickt.
Danke für Deinen Einsatz, der Betroffenen etwas von ihrer Würde zurückgibt,
liebe Grüße aus Innsbruck, (21.05.24)

22.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - "Krankengeld während Sperre?"


Hallo bin vom AMS 6 Wochen gesperrt worden weil ich eine Bewerbung um einen Tag zu spät weggeschickt habe. Einspruch läuft schon seit 3wochen.
Bin aber seit heute im Krankenstand. Bekomme ich überhaupt Krankengeld wenn ich gesperrt bin?

Antwort:
Ja Krankengeld müsste es geben - Rest der Sperre läuft nach dem Krankenstand aber weiter - wenn sie sich wieder zum AMS zurück melden!
Aber Vorsicht!
Nicht selten schon kam es vor, dass das AMS den gesperrten Betroffenen widerrechtlich von der Krankenkassa abmeldete!
Passiert das, sollte dies gleich in Ordnung gebracht werden!
Siehe: KK widerrechtlich abgemeldet Bzw. Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

22.05. 2024 um 14.15 Uhr - von Z*. - "Hat sich leider geändert"
Hat sich leider geändert hab 2 Stunden nach Krankschreibung einen Elektronischen Brief der Kasse bekommen das ich zwar Krankgeschrieben bin aber keinen Anspruch auf Krankengeld habe.

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!
Haben sie nachgefragt für wie lange sie kein Krankengeld bekommen?
Ev. gehen sie der Sache nach!
Soweit ich mich erinnern kann, war das die Konsequenz, wenn der Betroffene durch das AMS von der KK. abgemeldet wurde.
Fragen sie bei der KK: nach, ob sie vom AMS abgemeldet wurden oder ob es sich um eine grundsätzliche (Gesetzes)-Änderung handelt?
Siehe oben die Linlks. (Ohne Gewähr)

Anmerkung:
Zugesandte Kopie vom Schreiben lässt "widerrechtliche" Abmeldung vermuten!

28.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - " Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde"
Hallo danke nochmal bin seit gestern wieder im Bezug. Da die Sperre mit 26.5 endete. Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde gegen den Bescheid diese ist an die Landesgeschäftstelle Steiermark gegangen und nach langer telefoniererei habe ich einen Juristen der Landesgeschäftsstelle erreicht der mir die Aufschiebende Wirkung anerkannt hat, sollte also knappe 900€ nachbezahlt bekommen. Im Falle einer negativen Beschwerde wäre es zwar laut ihn zum zurückzahlen aber immerhin ein Teilerfolg.

11.05. 2024 um 12.27 Uhr - von H*. - "AMS-Antworten von verschiedenen Personen?"


Ist es eigentlich normal dass man über das E AMS immer nur Antworten von dem AMS Service erhält, ohne Namen der Person die geantwortet hat?
Mein Betreuer antwortet jedenfalls nicht. Der Schreibweise nach antwortet immer irgendeine Person.
Das finde ich nicht nur unpersönlich, es lässt sich dann auch nicht mehr feststellen wer was geschrieben hat.
Ich habe das Gefühl das AMS versucht meinen Antworten so weit wie möglich auszuweichen und verhält sich Unantastbar.
Das ist kein Dialog, das ist ein Witz. (10.05.24)

Antwort:
"Auskunft ohne Haftung" so professionell wie möglich umsetzen! M.M.
Handelt es sich für sie um extrem wichtiges, so wäre ev. ein Brief per Post - ev. sogar eingeschrieben anzuraten. Dies müsste (auch schriftlich) - ev. vom Empfänger - bearbeitet / beantwortet werden und liegt damit auf bzw.wäre es besser nachzuweisen von wem. (ohne Gewähr)

11.05. 2024 um 11.44 Uhr - von P*. - "Aussteuerung"

Guten Tag,
bzgl. aussteuerung - krankheit mit maximal 26 wochen bezugsdauer -> krankengeld.
Gesetz:
(3)Entsteht nach Wegfall des Krankengeldanspruches vor Ablauf der Höchstdauer neuerlich, und zwar innerhalb von 13 Wochen, infolge der Krankheit, für die der weggefallene Krankengeldanspruch bestanden hat, ein Anspruch auf Krankengeld, so werden die Anspruchszeiten für diese Krankheitsfälle zur Feststellung der Höchstdauer zusammengerechnet; die neuerliche mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung gilt als Fortsetzung der vorausgegangenen Erkrankung.
Heißt das nun, wenn ich NACH 13 wochen wieder mit derselben erkrankung in krankenstand gehe, dass diese krankmeldung nicht zu den 26 wochen zählt und ich also einen neuen versicherungsfall habe (neuer anspruch)? Oder kann ich erst 1 JAHR nach den 26 wochen wieder mitderselben diagnose krankengeld bekommen?
Auf Ihrer Seite konnte ich nur die info mit 1 JAHR finden...
dankeschön! vlg (9.05.24)

Antwort:
So ist es - letzer Stand - erst wieder nach einem Jahr Krankengeld bei selbiger Krankheit - ohne Gewähr - Drum ist es hier wichtig auch selbst bei der zuständigen Einrichtung informieren!

11.05. 2024 um 11.44 Uhr - von R.S. - "Langzeitbeschäftigungslosigkeit "


Ich habe folgendes bzgl. Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gefunden Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos! "Daneben wird noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gemessen. Da fällt man durch eine 62-tägige Unterbrechung aus. Die wird aber durch Schulungen NICHT unterbrochen. Wenn also einer langzeitbeschäftigungslos ist, wird er nicht in Kurse sondern in die Beschäftigungsprojekte geschickt, da das vorgegeben Ziel des AMS die Beschäftigungsaufnahme ist. AMS-Mitarbeiter"
Das heißt, dass die Unterbrechung über 63 Tage betragen muss, damit man den den Status LZBL verliert. Ist es dabei egal, welche Art von Unterbrechung? (zB Krankenstand, Auslandsaufenthalt, Selbstabmeldung etc.) Oder muss es sich dabei zwingend um eine Beschäftigung/Arbeitsaufnahme handeln? (zB in einem "sozialökonomischen" Betrieb wie itworks/Trendwerk/Job-TransFair etc., bei der man für diese menschenverachtenden Menschenhändler Zwangsarbeit zum Billiglohn verrichten muss...) Danke für ihre Antwort. Gruß. R.S.. (9.05.24)

Antwort:
Die Art der Unterbrechung ist egal - Hauptsache die Unterbrechu8ng dauert über 62 Tage! (Ohne Gewähr)

6.05. 2024 um 11.44 Uhr - von R*. - "Datenweitergabe verweigert"


Ich möchte auf diesen Erfahrungsbericht vom Jahr 2022 hinweisen, bei der man durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe, nicht in einer Zwangsmaßnahme aufgenommen wird: Eventuell kann im Forum noch jemand auf dieses Posting antworten bzw. weitere Tipps geben? Gruß. R.S.

Aktive Arbeitslose: Itworks durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe entkommen! (Sommer 2022) (5.05.24)

Antwort:
Was genau ist die Frage? Es steht einem zu die Datenweitergabe ans AMS zu verbieten!
Daraus hat sich ergeben, dass der Massnahmen-Betreiber den Betroffenen nicht eingestellt hat. Es gibt halt keine Garantie drauf, aber ev. kann es vorkommen?

BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
unter Datenschutz

Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.<

Dieser Text heisst nicht, dass sie dadurch von der Teilnahme befreit sind! - Sie müssen ev. mitmachen ansonsten Bezugssperre!
Aber er zeigt zumindest, dass sie nicht "freiwillig" teilnehmen!

Durchaus möglich, dass sie dann von der Massnahme abgelehnt werden, aber das darf dann "auch" nicht zur Bezugssperre führen!
Falls: Auf Bescheid Berufung einlegen (Beschwerde erheben)

Zum Eintrag

Seite, 417 - >>>>

 
Identität
Aktuell
Forum & Gästebuch
Seite 416
Seite 415
Seite 414
Seite 413
Seite 412
Seite 411
Seite 410
Seite 409
Seite 408
Seite 407
Seite 406
Seite 405
Seite 404
Seite 403
Seite 402
Seite 401
Seite 400
Seite 399
Seite 398
Seite 397
Seite 396
Seite 395
Seite 394
Seite 393
Seite 392
Seite 391
Seite 390
Seite 389
Seite 388
Seite 387
Seite 386
Seite 385
Seite 384
Seite 383
Seite 382
Seite 381
Seite 380
Seite 379
Seite 378
Seite 377
Seite 376
Seite 375
Seite 374
Seite 373
Seite 372
Seite 371
Seite 370
Seite 369
Seite 368
Seite 367
Seite 366
Seite 365
Seite 364
Seite 363
Seite 362
Seite 361
Seite 360
Seite 359
Seite 358
Seite 357
Seite 356
Seite 355
Seite 354
Seite 353
Seite 352
Seite 351
Seite 350
Seite 349
Seite 348
Seite 347
Seite 346
Seite 345
Seite 344
Seite 343
Seite 342
Seite 341
Seite 340
Seite 339
Seite 338
Seite 337
Seite 336
Seite 335
Seite 334
Seite 333
Seite 332
Seite 331
Seite 330
Seite 329
Seite 328
Seite 327
Seite 326
Seite 325
Seite 324
Seite 323
Seite 322
Seite 321
Seite 320
Seite 319
Seite 318
Seite 317
Seite 316
Seite 315
Seite 314
Seite 313
Seite 312
Seite 311
Seite 310
Seite 309
Seite 308
Seite 307
Seite 306
Seite 305
Seite 304
Seite 303
Seite 302
Seite 301
Seite 300
Seite 299
Seite 298
Seite 297
Seite 296
Seite 295
Seite 294
Seite 293
Seite 292
Seite 291
Seite 290
Seite 289
Seite 288
Seite 287
Seite 286
Seite 285
Seite 284
Seite 283
Seite 282
Seite 281
Seite 280
Seite 279
Seite 278
Seite 277
Seite 276
Seite 275
Seite 274
Seite 273
Seite 272
Seite 271
Seite 270
Seite 269
Seite 268
Seite 267
Seite 266
Seite 265
Seite 264
Seite 263
Seite 262
Seite 261
Seite 260
Seite 259
Seite 258
Seite 257
Seite 256
Seite 255
Seite 254
Seite 253
Seite 252
Seite 251
Seite 250
Seite 249
Seite 248
Seite 247
Seite 246
Seite 245
Seite 244
Seite 243
Seite 242
Seite 241
Seite 240
Seite 239
Seite 238
Seite 237
Seite 236
Seite 235
Seite 234
Seite 233
Seite 232
Seite 231
Seite 230
Seite 229
Seite 228
Seite 227
Seite 226
Seite 225
Seite 224
Seite 223
Seite 222
Seite 221
Seite 220
Seite 219
Seite 218
Seite 217
Seite 216
Seite 215
Seite 214
Seite 213
Seite 212
Seite 211
Seite 210
Seite 209
Seite 208
Seite 207
Seite 206
Seite 205
Seite 204
Seite 203
Seite 202
Seite 201
Seite 200
Seite 199
Seite 198
Seite 197
Seite 196
Seite 195
Seite 194
Seite 193
Seite 192
Seite 191
Seite 190
Seite 189
Seite 188
Seite 187
Seite 186
Seite 185
Seite 184
Seite 183
Seite 182
Seite 181
Seite 180
Seite 179
Seite 178
Seite 177
Seite 176
Seite 175
Seite 174
Seite 173
Seite 172
Seite 171
Seite 170
Seite 169
Seite 168
Seite 167
Seite 166
Seite 165
Seite 164
Seite 163
Seite 162
Seite 161
Seite 160
Seite 159
Seite 158
Seite 157
Seite 156
Seite 155
Seite 154
Seite 153
Seite 152
Seite 151
Seite 150
Seite 149
Seite 148
Seite 147
Seite 146
Seite 145
Seite 144
Seite 143
Seite 142
Seite 141
Seite 140
Seite 139
Seite 138
Seite 137
Seite 136
Seite 135
Seite 134
Seite 133
Seite 132
Seite 131
Seite 130
Seite 129
Seite 128
Seite 127
Seite 126
Seite 125
Seite 124
Seite 123
Seite 122
Seite 121
Seite 120
Seite 119
Seite 117
Seite 116
Seite 115
Seite 114
Seite 113
Seite 112
Seite 111
Seite 110
Seite 109
Seite 108
Seite 107
Seite 106
Seite 105
Seite 104
Seite 103
Seite 102
Seite 101
Seite 100
Seite 99
Seite 98
Seite 97
Seite 96
Seite 95
Seite 94
Seite 93
Seite 92
Seite 91
Seite 90
Seite 89
Seite 88
Seite 87
Seite 86
Seite 85
Seite 84
Seite 83
Seite 82
Seite 81
Seite 80
Seite 79
Seite 78
Seite 77
Seite 76
Seite 75
Seite 74
Seite 73
Seite 72
Seite 71
Seite 70
Seite 69
Seite 68
Seite 67
Seite 66
Seite 65
Seite 64
Seite 63
Seite 62
Seite 61
Seite 60
Seite 59
Seite 58
Seite 57
Seite 56
Seite 55
Seite 54
Seite 53
Seite 52
Seite 51
Seite 50
Seite 49
Seite 48
Seite 47
Seite 46
Seite 45 - 1
Erfolge
Rechts-Information
Aufklärung
Philosophie
Links
Archiv
Impressum
 
 
Erwerbsarbeitsloseninternetplattform  
 
Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich