> für Fairness > Rechts-Information > Get Up

 
 
 

Get Up (Maßnahme)

Rechtliche Beurteilung: Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ
im Ausschuss für Leistungsangelegenheiten

Der Ausschuss für Leistungsangelegenheiten kommt zu der Auffassung, dass es sich bei dieser Kursmaßnahme überwiegend um eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) zur Lösung eines Suchtproblems handelt, deren Abbruch - aus welchen Grund auch immer - keine Sanktion nach § 10 AIVG nach sich ziehen darf.

Anmerkung: Hier muß es sich um Freiwilligkeit handeln. Trotzdem werden wegen solcher Kurse den Arbeitslosen die Bezüge gesperrt!
Das AMS ist ausserdem verpflichtet, jeden Kursteilnehmer vorher über seine Defizite aufzuklären und ihn nur in einen Kurs zu vermitteln, der diese Defizite auch ausgleichen kann. (VWGH).
Ich möchte wissen, wievielen Menschen das AMS die Bezüge rechtswidrig gestrichen hat, und noch immer streicht? Hier geht es um schwindelerregende Summen und Dramen!


23.11.2004

 
Identität
Aktuell
Forum & Gästebuch
Erfolge
Rechts-Information
VwGH Erkenntnis - 1
VwGH - Erkenntnis 2
Rechtsanwalt - 1
Rechtsanwalt - 2
Rechtsanwalt - 3
Rechtsanwalt - 4
Rechtsanwalt - 5
Rechtsanwalt - 6
Rechtsanwalt - 7
Rechtsanwalt - 8
Rechtsanwalt - 9
Rechtsanwaltreferat
Fragen an den Rechtsanwalt
Arbeitslose-fragen
AlleinerzieherInnen-Feindbild
Massnahme unzulässig
Vorläufige Einstellung d. N.
Sozialhilferecht
Fachärztliche Untersuchung
Nachtarbeit verweigern
VwGH Konkurrenzklausel
Pensionsversicherungszeit
Fehlende Belehrung
Private - Keine Vermittlung
Sozialhilfebezieherrecht
Solidaritäts-Gruppe
VwGH.-Beschwerde
Trendwerk
Get Up
Coaching keine Maßnahme
AMS-Projekt ist rechtswidrig
Rechtshilfetipps
Arbeitslosengeld-ruhen v.w.
Amtsmissbrauch
Kontrolltermin?
Datenschutz
AMS-Haftung
BMWA. Weisung an AMS
BM.-Dienstanweisung an AMS
Neues von Trendwerk
Bildung
Betreuungspflichten
Jobexpress - keine Massnahme
Niederschrift
Abtretungsverbot
Arbeitsunwilligkeit
Keine aufschiebende Wirkung
Berufsunfähigkeit - BBRZ
Schutz des Menschen
Krankenkassa
Kommuna / Benefit Work
Falsche Exekution
Kombilohn
Notlüge darf sein
Aufklärung
Philosophie
Links
Archiv
Impressum
 
 
Erwerbsarbeitsloseninternetplattform  
 
Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich