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28.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - " Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde" |
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Hallo danke nochmal bin seit gestern wieder im Bezug. Da die Sperre mit 26.5 endete. Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde gegen den Bescheid diese ist an die Landesgeschäftstelle Steiermark gegangen und nach langer telefoniererei habe ich einen Juristen der Landesgeschäftsstelle erreicht der mir die Aufschiebende Wirkung anerkannt hat, sollte also knappe 900€ nachbezahlt bekommen. Im Falle einer negativen Beschwerde wäre es zwar laut ihn zum zurückzahlen aber immerhin ein Teilerfolg. unter: "Krankengeld während Sperre?" (22.05. 2024)- |
28.05. 2024 um 7.17 Uhr - von L. - "Krankengeld von der Krankenkassa" |
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Guten Tag Hr. Moser, was mir nun passiert ist, ist unfassbar. Ich bin seit gestern krank gemeldet, ärztliche Bestätigung habe ich an das AMS gesendet. Heute früh bekomme ich die Nachricht, das mein Bezug eingestellt wird ab 30.05.24, da an diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalte?! Das ist die Begründung?! Ich bekomme überhaupt kein Krankengeld, wenn mein Bezug eingestellt worden ist? Und der AMS darf doch nicht meinen Bezug einstellen, weil ich krank bin? Bitte um Hilfe, was ich nun tun kann? Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Beruhigen sie sich! Im Krankenstand bekommen sie Krankengeld von der Krankenkassa! Die ersten paar Tage zahlt noch das AMS und danach gibt es Krankengeld von der Krankenversicherung! Das "Bezug eingestellt" ist tatsächlich negativ verständlich. Aber sie können sich - machen sie das - bei der Krankenkassa erkundigen, wie sich das mit der Auszahlung verhält! Das könnte / wird sie beruhigen! Alles Gute (Ohne Gewähr)
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24.05. 2024 um 12.15 Uhr - von I*. - "Kompliment an SoNed" |
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Griaß di, Christian!
Danke für deine Nachfrage. Ich denke, es gibt nichts, was Dir und Deinen Gästen nicht ohnehin schon bekannt wäre und sich täglich tausendfach wiederholt, ....
Da ich aktuell erstmals Erfahrung mit diesem zweifelhaften Service mache und mich besser informieren wollte, bin ich bei der Recherche auf SoNed gestoßen und hab mir schmunzelnd gedacht:
Jö schau, genau: SoNed - einfach genial!!! Ein Wortspiel aus zwei Worten, die alles offen lassen und trotzdem alles sagen.
Ganz nach meinem Geschmack, leider war bei der Registrierung das Mail an dich dann schon abgeschickt.
Danke für Deinen Einsatz, der Betroffenen etwas von ihrer Würde zurückgibt,
liebe Grüße aus Innsbruck, (21.05.24) |
22.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - "Krankengeld während Sperre?" |
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Hallo bin vom AMS 6 Wochen gesperrt worden weil ich eine Bewerbung um einen Tag zu spät weggeschickt habe. Einspruch läuft schon seit 3wochen. Bin aber seit heute im Krankenstand. Bekomme ich überhaupt Krankengeld wenn ich gesperrt bin? Antwort:
Ja Krankengeld müsste es geben - Rest der Sperre läuft nach dem Krankenstand aber weiter - wenn sie sich wieder zum AMS zurück melden! Aber Vorsicht! Nicht selten schon kam es vor, dass das AMS den gesperrten Betroffenen widerrechtlich von der Krankenkassa abmeldete! Passiert das, sollte dies gleich in Ordnung gebracht werden! Siehe: KK widerrechtlich abgemeldet Bzw. Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! 22.05. 2024 um 14.15 Uhr - von Z*. - "Hat sich leider geändert" Hat sich leider geändert hab 2 Stunden nach Krankschreibung einen Elektronischen Brief der Kasse bekommen das ich zwar Krankgeschrieben bin aber keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Haben sie nachgefragt für wie lange sie kein Krankengeld bekommen? Ev. gehen sie der Sache nach! Soweit ich mich erinnern kann, war das die Konsequenz, wenn der Betroffene durch das AMS von der KK. abgemeldet wurde. Fragen sie bei der KK: nach, ob sie vom AMS abgemeldet wurden oder ob es sich um eine grundsätzliche (Gesetzes)-Änderung handelt? Siehe oben die Linlks. (Ohne Gewähr) Anmerkung:Zugesandte Kopie vom Schreiben lässt "widerrechtliche" Abmeldung vermuten! 28.05. 2024 um 12.31 Uhr - von Z*. - " Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde"Hallo danke nochmal bin seit gestern wieder im Bezug. Da die Sperre mit 26.5 endete. Ein weiterer Teilerfolg ist die Beschwerde gegen den Bescheid diese ist an die Landesgeschäftstelle Steiermark gegangen und nach langer telefoniererei habe ich einen Juristen der Landesgeschäftsstelle erreicht der mir die Aufschiebende Wirkung anerkannt hat, sollte also knappe 900€ nachbezahlt bekommen. Im Falle einer negativen Beschwerde wäre es zwar laut ihn zum zurückzahlen aber immerhin ein Teilerfolg. |
11.05. 2024 um 12.27 Uhr - von H*. - "AMS-Antworten von verschiedenen Personen?" |
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Ist es eigentlich normal dass man über das E AMS immer nur Antworten von dem AMS Service erhält, ohne Namen der Person die geantwortet hat?
Mein Betreuer antwortet jedenfalls nicht. Der Schreibweise nach antwortet immer irgendeine Person.
Das finde ich nicht nur unpersönlich, es lässt sich dann auch nicht mehr feststellen wer was geschrieben hat.
Ich habe das Gefühl das AMS versucht meinen Antworten so weit wie möglich auszuweichen und verhält sich Unantastbar.
Das ist kein Dialog, das ist ein Witz. (10.05.24)
Antwort: "Auskunft ohne Haftung" so professionell wie möglich umsetzen! M.M. Handelt es sich für sie um extrem wichtiges, so wäre ev. ein Brief per Post - ev. sogar eingeschrieben anzuraten. Dies müsste (auch schriftlich) - ev. vom Empfänger - bearbeitet / beantwortet werden und liegt damit auf bzw.wäre es besser nachzuweisen von wem. (ohne Gewähr) |
11.05. 2024 um 11.44 Uhr - von P*. - "Aussteuerung" |
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Guten Tag,
bzgl. aussteuerung - krankheit mit maximal 26 wochen bezugsdauer -> krankengeld.
Gesetz: (3)Entsteht nach Wegfall des Krankengeldanspruches vor Ablauf der Höchstdauer neuerlich, und zwar innerhalb von 13 Wochen, infolge der Krankheit, für die der weggefallene Krankengeldanspruch bestanden hat, ein Anspruch auf Krankengeld, so werden die Anspruchszeiten für diese Krankheitsfälle zur Feststellung der Höchstdauer zusammengerechnet; die neuerliche mit Arbeitsunfähigkeit verbundene Erkrankung gilt als Fortsetzung der vorausgegangenen Erkrankung.
Heißt das nun, wenn ich NACH 13 wochen wieder mit derselben erkrankung in krankenstand gehe, dass diese krankmeldung nicht zu den 26 wochen zählt und ich also einen neuen versicherungsfall habe (neuer anspruch)? Oder kann ich erst 1 JAHR nach den 26 wochen wieder mitderselben diagnose krankengeld bekommen? Auf Ihrer Seite konnte ich nur die info mit 1 JAHR finden... dankeschön! vlg (9.05.24)
Antwort: So ist es - letzer Stand - erst wieder nach einem Jahr Krankengeld bei selbiger Krankheit - ohne Gewähr - Drum ist es hier wichtig auch selbst bei der zuständigen Einrichtung informieren! |
11.05. 2024 um 11.44 Uhr - von R.S. - "Langzeitbeschäftigungslosigkeit " |
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Ich habe folgendes bzgl. Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gefunden Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos! "Daneben wird noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gemessen. Da fällt man durch eine 62-tägige Unterbrechung aus. Die wird aber durch Schulungen NICHT unterbrochen. Wenn also einer langzeitbeschäftigungslos ist, wird er nicht in Kurse sondern in die Beschäftigungsprojekte geschickt, da das vorgegeben Ziel des AMS die Beschäftigungsaufnahme ist. AMS-Mitarbeiter"
Das heißt, dass die Unterbrechung über 63 Tage betragen muss, damit man den den Status LZBL verliert. Ist es dabei egal, welche Art von Unterbrechung? (zB Krankenstand, Auslandsaufenthalt, Selbstabmeldung etc.) Oder muss es sich dabei zwingend um eine Beschäftigung/Arbeitsaufnahme handeln? (zB in einem "sozialökonomischen" Betrieb wie itworks/Trendwerk/Job-TransFair etc., bei der man für diese menschenverachtenden Menschenhändler Zwangsarbeit zum Billiglohn verrichten muss...) Danke für ihre Antwort. Gruß. R.S.. (9.05.24)
Antwort: Die Art der Unterbrechung ist egal - Hauptsache die Unterbrechu8ng dauert über 62 Tage! (Ohne Gewähr) |
6.05. 2024 um 11.44 Uhr - von R*. - "Datenweitergabe verweigert" |
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Ich möchte auf diesen Erfahrungsbericht vom Jahr 2022 hinweisen, bei der man durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe, nicht in einer Zwangsmaßnahme aufgenommen wird: Eventuell kann im Forum noch jemand auf dieses Posting antworten bzw. weitere Tipps geben? Gruß. R.S.
Aktive Arbeitslose: Itworks durch Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe entkommen! (Sommer 2022) (5.05.24)
Antwort: Was genau ist die Frage? Es steht einem zu die Datenweitergabe ans AMS zu verbieten! Daraus hat sich ergeben, dass der Massnahmen-Betreiber den Betroffenen nicht eingestellt hat. Es gibt halt keine Garantie drauf, aber ev. kann es vorkommen?
BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH unter Datenschutz
Falls, Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! >In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.<
Dieser Text heisst nicht, dass sie dadurch von der Teilnahme befreit sind! - Sie müssen ev. mitmachen ansonsten Bezugssperre! Aber er zeigt zumindest, dass sie nicht "freiwillig" teilnehmen!
Durchaus möglich, dass sie dann von der Massnahme abgelehnt werden, aber das darf dann "auch" nicht zur Bezugssperre führen! Falls: Auf Bescheid Berufung einlegen (Beschwerde erheben)
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