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"Demokratie-bedenkliche Staatsführung?"

Die Antwort von Wirtschaftsministerium / Bartenstein, auf mein an den Bundespräsidenten gerichtetes Schreiben, wird im AK-OÖ Pressebericht als Lüge aufgedeckt

Ein demokratiepolitisch höchst bedenklicher Vorgang!

Gesetze die der Gesellschaftsordnung dienen, werden ohne Begutachtung und ohne das die Parlamentarier über den Inhalt Bescheid wissen, beschlossen!
( Nationalratspräsidentin Barbara Prammer: Man muss der Parteispitze(führung) auch vertrauen können!!!)

Ein Skandal!!

"Representative Demokratie" ist Deckmäntelchen für Postfaschismus!


Weitere Indizien:
Ausbau des Überwachungsstaats
http://www.quintessenz.at/d/000100004099 - Sicherheitspolizeigesetz - Zurueck in die DDR

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Zustimmung zur EU - Verfassung / Vertrag! Über den Köpfen der österreichischen Staatsbürger hinweg,
Argument: Die im Sinne der Bürger entscheidenden und dafür gewählten Parlaments-Abgeordneten bildeten eine über 50%ige Mehrheit!
- Wie wir vor kurzem sehen konnten , wurden (Ende 2007) innerhalb drei Tage an die ca. 60, u.a für die Gesellschaftsordnung tiefgreifende, Gesetze beschlossen, ohne das die Politiker über deren Inhalte Bescheid wussten! Diktiertes Abstimmungsergebnis
(Darunter auch die faschistische Bartenstein/ÖVP AIVG-Novelle)
(Ich muss mich wiederholen! - Es ist nicht zu fassen!) -

26.06.2008 Molterer im ZIB / ORF
Zur Volksbefragung über den EU-Vertrag! Es ist ein schwerer Fehler das Volk zu fragen!


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Die Verlängerung der Legistaturperiode von 4 auf 5 Jahren!
(Klar für Politiker ein Vorteil! Müssen sie der Bevölkerung nur mehr alle 5 statt 4 Jahre in den A.... kriechen und Lügen auftischen!) "Über ihre Arbeit/Inhalte ist mit Wählerstimmen ja kaum zu rechnen?!"
etc.

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7.2.2008 - "Versuchte" parteipolitische Einflussnahme der Polizeiarbeit im Innenministerium im Fall Bawag und im Fall Kampusch -
So Haidinger Chef des Wiener Bundeskriminalamts (BKA) - wird noch Untersucht 22.15 Uhr!
Im Folgenden ein Auszug:
"Frankfurter Allgemeine Zeitung":

"Aussagen eines hohen österreichischen Polizeibeamten bringen sowohl das Innenministerium in Verruf als auch die in großer Koalition mit der SPÖ verbundene Regierungspartei ÖVP in Bedrängnis. Der als Chef des Wiener Bundeskriminalamts (BKA) abgelöste Herwig Haidinger hat im Innenausschuss des Parlaments Anschuldigungen gegen die Leitung des Innenministeriums erhoben. Demnach sollen ihn enge Mitarbeiter der früheren Innenministerin Prokop (ÖVP) angewiesen haben, nicht nur über vermutete Geldflüsse von der Gewerkschaftsbank Bawag oder vom Gewerkschaftsbund ÖGB an die SPÖ sofort zu berichten, sondern auch Unterlagen aus den Ermittlungen zu übermitteln. (...)

Zur Vorladung in den Innenausschuss war es nicht nur gekommen, weil Haidinger gegenüber der Nachrichtenagentur APA zuvor von 'Korruption im Innenministerium' gesprochen hatte, sondern weil er sich zudem über angebliche Schlamperei und Ermittlungspannen im 'Fall Natascha Kampusch' äußerte (...) Nach Entwischen des Opfers aus dessen Gewalt habe er, Haidinger, 'den Fall evaluieren' wollen, woraufhin eine Weisung aus dem Ministerbüro an ihn ergangen sei, dies zu unterlassen, mit der Begründung, vor der Wahl könne man keinen Polizeiskandal gebrauchen."
Quelle: Standart

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Wir brauchen im Bildungsprogramm schnellstens moralische ethische Erziehung! Damit wir wenigstens in späteren Generationen menschliche Politik geniessen können, so uns bis dahin der jetzige Politikerschlag die "sozialen ökologischen" Lebensgrundlagen nicht zerstört hat!

Christian Moser


AK - OÖ zu AIVG-Novelle

OTS0059 5 II 0333 AKO0001 Fr, 07.Dez 2007

Innenpolitik/Arbeiterkammer/Oberösterreich

Neuerungen für Arbeitslose

Linz (OTS) - Mit dem kürzlich erfolgten Beschluss der Novelle des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) wurden einige positive
Neuerungen für Arbeitslose eingeführt. Die Arbeiterkammer
Oberösterreich warnte aber in ihrer Stellungnahme schon vorab, dass
die Novelle zahlreiche Verschlechterungen enthält. Diese wurden
vielfach nicht ausgeräumt, es wurden sogar neue Hürden geschaffen.

Zu begrüßen ist, dass der Nationalrat dem Einwand der AK im Bezug
auf die Jugendanwartschaft Rechnung getragen hat. Das bedeutet, dass
es nicht wie geplant nur mehr bis zum 21. Lebensjahr, sondern auch
weiterhin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausreichen wird, 26
Wochen innerhalb der letzten zwölf Monate gearbeitet zu haben, um ein
Recht auf einen Arbeitslosengeldbezug zu erwerben.

Weiters ist positiv, dass nun gesetzlich festgelegt wurde, dass
Arbeitslose eine Beschäftigung nicht annehmen müssen, wenn sie
weniger als zwanzig Wochenstunden umfasst. Eine Ausbildung bzw. ein
Studium ist nun auch neben dem Bezug von Arbeitslosengeld möglich.
Einer langjährigen Forderung der AK, nämlich freie
Dienstnehmer/-innen anderen Arbeitnehmern/-innen im AlVG und im
Insolvenzentgeltsicherungsgesetz gleichzustellen, wurde ebenfalls
Rechung getragen. Gleichzeitig gilt außerdem eine Beschäftigung als
freie Dienstnehmerin/als freier Dienstnehmer nicht als zumutbare
Beschäftigung im Sinne des AlVG.

Dennoch bleiben zahlreiche Probleme für Arbeitslose bestehen.
Ein Grundübel ist etwa, dass Bestimmungen in das Gesetz einfließen,
die in der zur Begutachtung ausgeschickten Version in dieser Form
noch nicht zu finden waren. Nun besteht seitens der AK keinerlei
Möglichkeit mehr, damit verbundene Probleme aufzuzeigen. Die
Begutachtungsmöglichkeiten der Interessenvertretung wird damit ad
absurdum geführt.

In der beschlossenen Novelle gibt es nun die Möglichkeit,
"Arbeitserprobung" im Rahmen einer Schulung (ohne bestehendes
Arbeitsverhältnis) zu verordnen. Es besteht die Gefahr, dass es zur
Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten kommt, weil im Arbeitsrecht dies
ohne Arbeitsverhältnis nicht erlaubt ist.

"Motivation und Perspektiven statt Sanktionen. Klarheit über
Rechte und Pflichten statt unbestimmter Regelungen - das muss das
Ziel sein", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. So positiv manche
Neuerungen zu bewerten sind, für die Arbeiterkammer ist das neue
Arbeitslosenversicherungsrecht wenig zufriedenstellend.

Kontakt: Dr.in Sabine Naderer, Tel.050/6906-2178
E-Mail:
sabine.naderer@akooe.at

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
mailto:presse@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com



Herr
Christian Moser
per email

Name/Durchwahl:
Hr. Clemenz / *
Geschäftszahl:
BMWA-440.020/01**/*
Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom:
28. Oktober 2007
Antwortschreiben bitte unter Anführung
der Geschäftszahl an die E-Mail-Adresse
post@bmwa.gv.at richten.

Sehr geehrter Herr Moser,

das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestätigt den Eingang Ihres an den
Herrn Bundespräsidenten gerichteten und zuständigkeitshalber anher
weitergeleiteten Schreibens und hat dessen Inhalt zur Kenntnis genommen.
Dazu wird mitgeteilt, dass sich der Novellenentwurf derzeit in parlamentarischer
Behandlung befindet. Im Zuge des parlamentarischen Prozesses erhalten
selbstverständlich die beruflichen Interessensvertretungen Gelegenheit, zu den
beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen, womit deren Einwendungen auch
Eingang in die parlamentarische Diskussion finden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wien, am 20.11.2007
Für den Bundesminister:
Mag.iur. Roland Sauer
Elektronisch gefertigt.

8.12.2007

 
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