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Mag. Reinhard Krenn, Dr. Robert Schwarz, Dr. Werner Titelbach

Handbuch für Arbeitslose (und alle, die es werden können)
Orientierung und Lebenshilfe -
Über den gesellschaftlichen Wert der Arbeitslosigkeit

„Ein Arbeitsloser ist auch ein Arbeitssuchender, ein Archäologe unserer Zeit.
Das ist eine Berufsgruppe. Das muss anerkannt werden als Berufsgruppe.
Das ist einer der beliebtesten Berufe der Zukunft." (Christoph Schlingensief)

Als Praktiker aus dem Bereich der Arbeitsvermittlung fällt uns auf, dass es zwar Ratgeberliteratur zu allen mit der Arbeitssuche in Zusammenhang stehenden Kompetenzen bis hin zur sogenannten „Ich-Aktie" und attraktiver Selbstvermarktung gibt, zum akuten Hauptproblem von Arbeitslosen: Wie mit der plötzlichen Selbstentwertung und dem sozialen, finanziellen, existentiellen Druck umgehen, wenn es nicht gelingen mag, wieder einen Arbeitsplatz zu finden? aber bislang gar nichts.

Dabei zeigt ein kurzer Blick auf die Zahlen, dass es sich mitnichten nur um die Sorgen einiger weniger handelt: In Österreich sind inklusive der versteckten Arbeitslosengruppen ca. 10,4 % der Erwerbsbevölkerung von Arbeitslosigkeit betroffen, die durchschnittliche Verweildauer in der Arbeitslosigkeit wächst. Jeder Xte Österreicher ist zumindest einmal in y Jahren davon betroffen. Viele schlecht Qualifizierte oder Ältere sind am Arbeitsmarkt gar nicht mehr vermittelbar oder durchlaufen eine lange Zeit der Verunsicherung und Depression, ehe sie eine im Vergleich zur vorherigen schlechtere und oft nur prekäre Anstellung finden, die keine Garantie auf dauerhafte Absicherung beinhaltet. Das Damoklesschwert der Arbeitslosigkeit bleibt.

Viele ältere Frauen, WiedereinsteigerInnen und wenig Qualifizierte sind von dem Schicksal betroffen, überhaupt nur mehr Zeitarbeits- und flexible Teilzeitarbeitsplätze zu bekommen. Ihr Leben ist dauerhaft unsicher und von Phasen der Arbeitslosigkeit durchsetzt. Ein wachsender Teil der Berufseinsteiger auf der anderen Seite wählt aus freier Entscheidung die Möglichkeit, Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse erst gar nicht mehr anzustreben.

Das Handbuch für Arbeitslose ist für alle bestimmt, die an ihrer Arbeitslosigkeit oder Prekarität leiden, die sich für die Situation Arbeitsloser interessieren und/oder professionell oder nichtprofessionell mit Arbeitslosen zu tun haben. Die zur Verfügung stehende freie Zeit und Energie ist zwar offensichtlich eine Ressource, doch kommt der/die Arbeitslose angesichts der Mangel- und Unglückswahrnehmung seiner/ihrer Situation nicht dazu, diese offensiv zu nutzen. Stattdessen erleben viele eine massive persönliche Entwertung und ihr Ausgeliefertsein an Umstände, Ämter und Schicksal. An Mitleid und guten Ratschlägen fehlt es nicht, unterschwellig bekommt er/sie jedoch zu spüren, dass er/sie der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. Steter Tropfen Zweifels, nicht nötig zu sein, nicht gebraucht zu werden oder gar zu nichts gut zu sein, untergräbt kontinuierlich das Selbstvertrauen.

Es besteht akuter Bedarf an einem anderen gesellschaftlichen Umgang mit der Arbeitslosigkeit und den Arbeitslosen. Wir möchten mit unserem Handbuch den direkt Betroffenen Werkzeuge zur Hand geben, die es ihnen ermöglichen, (noch besser) von Betroffenen zu selbstbewussten Akteuren ihres Lebens zu werden.

Das Handbuch schlägt eine Umwertung der Situation vor und zeigt, wie der/die LeserIn diese in seinem Leben Platz greifen lassen kann. Die Arbeitslosigkeit ist - das wollen wir Schritt für Schritt und leicht nachvollziehbar vermitteln, ohne die hartnäckigen Widerstände gegen Veränderung unberücksichtigt zu lassen - keine nutzlose Wartezeit. Und nicht nur vollwertiger Teil der Lebenszeit. Sie hat Lebensphasen intensiven arbeitsmäßigen Eingebundenseins einiges voraus: als Zeit für persönliche Entfaltung, Zeit für Selbstgenuss und Abstandnahme, für Vernetzung mit anderen und für selbstbestimmte Aktivitäten.

Seinem Konzept nach Werkzeugkiste, Nachschlagwerk, Orientierungs- und Ratgeber, enthält das Handbuch Abschnitte zu u.a. folgenden Themen:

  • Wie sich der existentiellen Bedrohung Arbeitslosigkeit stellen?

  • Wie es anderen Arbeitslosen mit ihrer Arbeitslosigkeit geht

  • Die Situation am Arbeitsmarkt

  • Von der Kunst, selbstbewusst und ohne Panik mit der Lebenssituation einer (möglicherweise) längeren Erwerbsarbeitslosigkeit umzugehen; „Antideppresiva"

  • Wie man auf finanzielle und soziale Beschränkungen reagieren kann

  • Wie man Lust und Freude aus der plötzlich vorhandenen Zeitfülle und Freiheit schöpfen kann

  • Wie und wo man Hilfe bekommen kann

  • Struktur und Geschäftspolitik des AMS

  • Arbeitsloseninitiativen und Austausch mit anderen Arbeitslosen

  • Bildung von Netzwerken und politischen Initiativen, europäische Beispiele

  • Wie man sich gegen Vorurteile wehren und als Arbeitslose/r offensiv auftreten kann

  • Wie man seine „Nützlichkeit" selber entwirft uns sich in der Selbstsorge verankert

  • Hintergründe zur globalen Dimension des Themas Arbeit/Arbeitslosigkeit

  • Aktuelle Verschiebungen in der gesellschaftlichen Organisation von Arbeit und wie ihre Zukunft aussehen könnte

  • praktische Tipps zur Ausbildung von Fähigkeiten, ihrer Erprobung und Bewährung

  • Adressen und Links

    19.07.2005

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Das Buch

Der Kapitalismus treibt auf eine ausweglose Situation zu. Der Lebensstandard breiter Bevölkerungsschichten sinkt, die Arbeitslosigkeit nimmt zu, der Ausweg in die Dienstleistungsgesellschaft erweist sich als Illusion. Die Marktwirtschaft wird mit ihren Produktivitätssprüngen - Automation und Globalisierung - nicht mehr fertig. In einer Analyse der drei großen industriellen Revolutionen zeichnet Robert Kurz die Geschichte des Kapitalismus nach und zeigt gleichzeitig, dass die bisherigen Gegenentwürfe das Wesen der Marktwirtschaft unangetastet ließen. Er macht deutlich, weshalb die Wachstumsdynamik der letzten 200 Jahre zwangsläufig erlischt und warum das bisherige System von Arbeit, Geldeinkommen und Warenkonsum nicht mehr zu retten ist.

Der Autor

Robert Kurz, 1943 geboren, lebt als freier Publizist, Journalist und Referent im Kultur- und Wirtschaftsbereich in Nürnberg. Er ist Mitherausgeber der gesellschaftskritischen Theoriezeitschrift Krisis.

Robert Kurz

Schwarzbuch Kapitalismus

Ein Abgesang auf die Marktwirtschaft

»Übrigens sah der Verurteilte so hündisch ergeben aus, dass es den Anschein hatte, als könnte man ihn frei auf den Abhängen herumlaufen lassen und müsse bei Beginn der Exekution nur pfeifen, damit er käme.«
Franz Kafka

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„Gründerwelle“ mit lauter abhängigen Scheinselbständigen

Die Zahl der selbständig Erwerbstätigen steigt – manche reden von einer Gründerwelle. Nach der Statistik des Hauptverbandes ist die Zahl der pflichtversicherten Selbständigen in den letzten 10 Jahren von 214.000 auf knapp 304.000 gestiegen. Gleichzeitig zeigt die Arbeitsstättenerhebung der Statistik Austria, dass die Zahl der Betriebe, die ArbeitnehmerInnen beschäftigen, konstant geblieben ist.

Der Zuwachs der selbständig Erwerbstätigen geht damit de facto auf einen Zuwachs von Einpersonen-Unternehmen, den sogenannten „self-employed persons“, zurück. Alleine im Jahresabstand 2003 und 2004 ist die Zahl der "abhängigen Scheinselbständigen" in Österreich um 8.800 auf rund 54.000 Personen gestiegen.


Zum Teil geht dieses Wachstum auf die EU-Erweiterung zurück. Mit selbständiger Erwerbstätigkeit können nämlich die Beschränkungen des Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern unterlaufen werden. Andererseits kommt es für die Unternehmen billiger, wenn sie statt eines Arbeitnehmers ein „Einpersonen-Unternehmen“ beschäftigen – mittlerweile suchen Supermarkt-Ketten bereits selbständige Regalbetreuerinnen.

Unsicherer Lohn, wenig Sicherheit bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit

Ein AK/ÖGB Beratungsprojekt für zwar rechtlich selbständige, wirtschaftlich aber von einem Auftraggeber abhängige Beschäftigte – Schein-Selbständige – zeigt:

Die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Schein-Selbständigen sind groß: unsichere Einkommensperspektiven, unzureichende Absicherung bei Krankheit und Arbeitslosigkeit, kaum Chancen auf berufliche Weiterbildung.


Quelle: AK
29.05.2005

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Frage an FAB:

Da sie eng mit dem AMS zusammenarbeiten habe ich eine für die "Arbeitslosenlandschaft", wichtige Frage.
"Haben die arbeitslosen Menschen die Möglichkeit sich freiwillig zu entscheiden ob sie bei den von ihnen angebotenen Kursen teilnehmen?
Genauer, ist es möglich eine Kursteilnahme, ohne Bezugssperre, abzulehnen."

Antwort:

Es gibt dazu eindeutige Regelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG). Wir verstehen uns als Dienstleister für Arbeitsuchende, AMS und kommerziellen Kunden. Hilfestellungen zur Arbeitsaufnahme von Arbeitssuchenden können wir erst dann leisten, wenn wir von diesen auch einen Auftrag bekommen. Ansonsten sind alle unsere Bemühungen umsonst. Die Konsequenzen aus einer verweigernden Haltung sind jeweils mit dem AMS zu besprechen. Logischerweise halten sich diese an die gesetzlichen Bestimmungen (ansonsten Amtshaftungsklage). Was bedeutet dass Veränderungen der Zumutbarkeitsbestimmungen sich nur über einen politischen Diskurs erreichen lassen. Meiner Meinung nach ist ein poltischer Diskurs über die Verteilung der Arbeit in unserer Gesellschaft von enormer Bedeutung, da soziale Absicherung und gesellschaftliche Beteiligung bei uns immer noch über Erwerbsarbeit geregelt ist .

Anmerkung:

Viele Diskussionen und Streitgespräche habe ich mittlerweile mit dem Personal bis rauf in die Chefetage des Vereins FAB geführt.
Mit dem Ergebnis, dass wir den Begriff "Sozial" unterschiedlich interpretieren-definieren.
FAB könnte durchaus eine Hilfe sein und war auch schon des öfteren eine Hilfe für arbeitslose Menschen in Not!
Leider operiert FAB mit *Zwangsmassnahmen und beschädigt sich dadurch den Anspruch des "sozialen Vereins"
Der Verein müsste das Prinzip der Freiwilligkeit einführen um den Begriff "SOZIAL", der im Logo auf dem FAB-Bus zu lesen ist, zu rechtfertigen.

Einerseits nutzen daraus ziehen und andererseits die Politik und das AMS für die Missstände verantwortlich machen ist unredlich!

*Zwangsmassnahmen - Bei einer Vermittlungsablehnung wird dem Arbeitslosen vom AMS der Bezug für 6-8 Wochen gestrichen. Zugleich gibt es wegen Arbeitsunwilligkeit vom Sozialamt keine Unterstützung! -Existenzvernichtung-


Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950,

Artikel 4
Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.


Geschäftsfeld

Reno-OÖ

Rahmenbedingungen für TeilnehmerInnen
in Kursen und Projekten des FAB Reno OÖ

Mit Eintritt in eine Maßnahme des FAB Reno OÖ erhalten Sie eine vom AMS und dem Land OÖ finanzierte Unterstützung um am Regelarbeitsmarkt leichter eine Arbeitsstelle zu finden. Nützen Sie die Chance für sich und helfen Sie, dass es diese Möglichkeit auch für andere weiterhin gibt.

Unser Anliegen ist es sie möglichst optimal bei der Erreichung dieses Zieles zu unterstützen. Die Einhaltung folgender Regeln erleichtern und unterstützen das gemeinsame Arbeiten im Kurs / Projekt.

Diese Rahmenbedingungen gelten auch, wenn Sie in einem anderen Betrieb eingesetzt werden, z.B. im Rahmen eines Praktikums oder einer Überlassung.


Dienstverhinderung

Wir interessieren uns für Sie persönlich!Haben Sie wichtige Gründe dem Dienst fern zu bleiben, informieren Sie umgehend die Kurs- / Projektleitung und bringen Sie die entsprechenden Bestätigungen bei.

Im Krankheits- oder Unglücksfall benachrichtigen Sie sofort die Projektleitung und bringen Sie in jedem Fall (auch bei nur einem Tag) eine Krankmeldung (grüner Zettel) von ihrem behandelnden Arzt.

Nach dem Krankenstand besorgen Sie sich bei der Gebietskrankenkasse eine Krankenstandsbescheinigung und Auszahlungsbestätigung (weißer Zettel) und legen sie diese der Projektleitung vor.

Pflegefreistellungen auf Grund von Erkrankungen eines nahen Angehörigen oder Kindes müssen vom behandelnden Arzt bestätigt werden.

Achtung: Bei Abwesenheitszeiten ohne Bestätigungen wird in Kursen vom AMS kein Geld für die betreffende Zeit ausbezahlt.


Verantwortung für Menschen, Werkzeuge und Materialien

Wir fühlen uns verantwortlich für das Wohl aller unserer MitarbeiterInnen. Nützen Sie die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zweckentsprechend.

Alle verwendeten Materialien, Werkzeuge und Maschinen, sowie alle Arbeitsmittel sind sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln.


Handyverbot

Während der Arbeitszeit dürfen keine Privatgespräche am handy geführt werden.


Alkohol- und Drogenverbot

Um den täglichen Flüssigkeitsbedarf zu decken, können und sollen Sie verschiedenste Getränke ausreichend zu sich nehmen, z.B.: Mineralwasser, Säfte, Kaffee, Tee, Cola, etc., jedoch keinen Alkohol. Während den Kurs – und Arbeitszeiten gilt beim FAB generell ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.


Betreuungsakt

Im Betreuungsakt werden Daten, die für Ihre weitere berufliche Entwicklung relevant sind aufgezeichnet.

Auf Verlangen können Sie jederzeit in den Betreuungsakt Einsicht nehmen. Der FAB Reno OÖ verpflichtet sich absolutes Stillschweigen über, im Rahmen der Betreuung erfahrene persönliche Daten zu bewahren.

Um Sie optimal bei Ihrer Arbeitssuche unterstützen zu können ersuchen wir Sie alle notwendigen Daten und Veränderungen bekannt zu geben,


Fotoverwertung

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:

Eine positive Darstellung, der vom Projekt / Kurs geleisteten Arbeit in der Öffentlichkeit ist uns wichtig. Fotos, die im Zuge der Arbeiten gemacht werden, können in Folder und Broschüren verwendet werden. Sie sind mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden.

Urlaubsanspruch

Gut ausgeruhte MitarbeiterInnen sind sicherer unterwegs!

Wir ersuchen Sie Ihren vorgesehenen Urlaub rechtzeitig mit der Projektleitung zu vereinbaren.

Das zur Verfügung stehende Ausmaß Ihres Urlaubes richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des Urlaubsgesetzes.

Die Abrechnung erfolgt in ganzen Tagen. Bei Teilzeitdienstverhältnissen wird das Urlaubsausmaß aliquot berechnet.


Beendigung des Dienstverhältnisses

Bei einer Arbeitsaufnahme am Regelarbeitsmarkt können Sie das Dienstverhältnis mit dem FAB bzw. den Kurs sofort beenden.

Bei einem Dienstverhältnis als TransitmitarbeiterIn ist es, sowohl Ihnen als auch dem FAB Reno OÖ möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen das Dienstverhältnis zu lösen.

Fristlose Entlassungen oder Kursausschlüsse werden bei schweren Verstößen ausgesprochen.


Dienstzeugnis

Nach Beendigung eines Dienstverhältnisses als TransitmitarbeiterIn gebührt Ihnen ein Dienstzeugnis, das Ihren Einsatzbereich und Ihre erbrachten Leistungen widerspiegelt


Bestätigung

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich diese Rahmenbedingungen gelesen und verstanden habe. Sie wurden mir zu Maßnahmenbeginn ausgehändigt

…………………., am ……………….. ………………………………
Ort - Datum - Unterschrift

Die Richtlinie des FAB, die die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die Beschäftigung von Transitarbeitskräften regelt bleibt durch diese Rahmenbedingungen unberührt und ist weiterhin gültig.

18.10.2005

Ps.: Für Transitdienstnehmer trifft die Rechtsordnung des BFI - BBRZ nicht zu!
Unterschrift......................

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AK-OÖ kritisiert "unnötige Härte" des AMS

Sperre von Arbeitslosengeld sei oft ungerecht - Arbeiterkammer ortet verstärkten Druck auf Arbeitslose
Wien - Laut einer Meldung des "Kurier" habe die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich "unnötige Härten" des AMS bei der Sperre von Arbeitslosengeld festgestellt. In der Zeit von Jänner bis September 2004 seien fast 500 Beschwerden über Sanktionen des AMS Oberösterreich in die Berufung gegangen. Dabei habe sich gezeigt, dass 35 Prozent der Sperren nicht gerechtfertigt waren und wieder aufgehoben werden mussten, heißt es in dem Bericht weiter. Für die AK sei sogar fast jede zweite Sanktion ungerechtfertigt gewesen. Laut einem Positionspapier der AK Oberösterreich verhänge das AMS OÖ "mit unnötiger Härte" Sanktionen gegen Arbeitslose und verstärke so den Druck.

Von den insgesamt 13.055 im Jahr 2003 ausgesprochenen Sperren auf Grund von Arbeitsunwilligkeit entfielen 4.087 auf Oberösterreich und nur 1.419 auf Wien. Für 2004 werde mit einer deutlichen Zunahme gerechnet, genaue Zahlen liegen aber noch nicht vor.

Das AMS OÖ betont, dass die Sanktionen lediglich 3 Prozent der Arbeitslosen betreffe. Mit 97 Prozent gebe es keine Probleme, so AMS-Chef Roman Obrovski im "Kurier". (APA)

Besonders interessant ist ja der letzte Satz !! Wenn man von den 3% jetzt noch die ungerechtfertigten "Sanktionen" abzieht, bleiben etwa 1,5% "Problemfälle" über! Über diesen verschwindend geringen Anteil zerreißen sich alle das Maul, anstatt darüber nachzudenken, wie man den anderen ein ordentliches Überleben ermöglichen könnte.

Quelle: Zum Alten Eisen / Forum / Autor / (kalamitsi@aon.at)

15. 01 .2005

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Nette AMS-BeraterInnen.

Im Arbeitsamt Dresdnerstraße (Wien) haben sich Anfang des Jahres zusätzliche MitarbeiterInnen aus Oberösterreich breit und bereits auch entsprechend unbeliebt gemacht. Die neuen, rauheren Sitten aus Oberösterreich als erste spüren durften sogenannte "KundInnen" des AMS: So schaffte es eine Kollegin aus Oberösterreich bereits am dritten Arbeitstag, einer Klientin mit Entzug ihres Anspruches zu drohen, weil diese gemeinsam mit ihrem Kind beim Arbeitsamt aufgetaucht wäre. Die Tatsache nämlich, dass diese mit Kind auftauchen müsse, also keine andere Betreuungsmöglichkeit habe, beweise ja geradezu, dass die betroffene "Kundin" dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehe und somit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Arbeitslosengeldes nicht erfülle. Die Drohung mit der Bezugseinstellung wurde nach Intervention einer anderen Mitarbeiterin (des AMS-Wien) in eine Art Verwarnung umgewandelt: Gestrichen werde erst, wenn dies abermals vorkomme...
Die derart düpierten oberösterreichischen AMS-"KollegInnen" wechselten schließlich die Zielgruppe: Statt ausschließlich gegen "KundInnen" gehen sie jetzt gegen andere KollegInnen vor. Zu spüren bekam das eine AMS-Mitarbeiterin, die es in der Semesterferienwoche wagte, ihr Kind mit zum Arbeitsplatz zu nehmen. In einer Dienststellenbesprechung wurde die Frage aufgeworfen, ob eine derartige Praxis überhaupt als "Arbeit" bezeichnet werden könne, da ja die Kollegin ständig durch ihr Kind abgelenkt sei. Dies sei überhaupt von Bedeutung, da ja viele KollegInnen während der Dienstzeit unauffindbar und somit nicht am Arbeitsplatz seien. Es gäbe da etwa eine Liste jener Personen, die um 8 Uhr 20 nicht an ihrem Arbeitsplatz gewesen seien und daher den Betrieb gestört hätten. Der Grund für die Abwesenheit war schnell eruiert: Die betreffenden KollegInnen unterliegen einer Gleitzeitregelung. Die Stimmung unter der "KollegInnenschaft" kocht.
Dieser Artikel enthält keine wie auch immer gearteten Gewaltaufrufe gegen MitarbeiterInnen des AMS-Oberösterreich!

Quelle: aus TATblatt Nr. +207, Februar 2004.

8 .03. 2005

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Regierung muss endlich geeignete Massnahmen gegen Arbeitslosigkeit ergreifen

"Noch nie in der 2. Republik waren so viele Menschen ohne Arbeit und von Leistungen des AMS abhängig wie im Oktober 2005. Und noch nie waren so viele Menschen in angeblichen Kursen versteckt", kritisiert der stv. Klubobmann und Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. "Insgesamt sind über 310.000 Menschen ohne Arbeit und von Leistungen des AMS abhängig. Diese Leistungen sind – insbesondere die Notstandshilfe – so niedrig, dass die betroffenen Menschen oftmals auch noch Sozialhilfe beantragen müssen, um irgendwie über die Runden zu kommen." Zu den 237.500 statistisch als arbeitslos erfassten Menschen sind auch noch 53.000 SchulungsteilnehmerInnen und ca. 20.000 BezieherInnen von Pensionsvorschüssen zu zählen

"Das Purzeln der Rekorde ist kein Fall für das Guinness-Book of Records, sondern der Beweis einer menschenverachtenden Ignoranz der Regierung gegenüber den Problemen arbeitsloser Menschen." Ein erster und unbedingt notwendiger Schritt zur Verbesserung der Situation der Arbeitslosen muss die Schaffung einer existenzsichernden Grundsicherung sein, denn mit einer durchschnittlichen Notstandshilfe von 480 Euro im Monat wie etwa bei Frauen kann kein menschenwürdiges Leben geführt werden.

Außerdem muss endlich Schluss sein mit vollkommen sinnlosen und geradezu entwürdigenden AMS-Kursen ohne Ausbildungswert, fordert Öllinger: "Menschen, die Unterstützung brauchen, bis zu sieben Mal dazu zu zwingen, ihre Zeit im selben Kurs abzusitzen, und das ohne die geringste Perspektive, erinnert eher an Strafvollzug als an aktive Arbeitsmarktpolitik. Kurse müssen echte Perspektiven bieten, etwa mit einer 'Aktion 10.000', die nicht mit Arbeitslosen Verstecken spielt, sondern echte Jobs für sie schafft“, so Öllinger.

6.11.2005

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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 23.Februar 2005; 8:00
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Arbeitslose/Initiativen/WWWebtips:

Nachstehender Text stammt von der neuen Erwerbsarbeitsloseninternetplattform
http://www.soned.at/


> "Wer nicht erlebt hat, was uns widerfaehrt, der wird es nicht glauben."
( von Karl Reitter, )

*

Kasten: ALG-Sperren

Die Praxis des AMS, bei Verweigerung eines Kurses automatisch das
Arbeistlosengeld zu sperren, ist moeglicherweise nicht ganz rechtskonform.
Tatsaechlich hat der VwGH schon 2002 in einem Entscheid (GZ 2002/08/0262)
klargestellt: "Eine Wiedereingliederungsmassnahme ist nur dann zumutbar im Sinne
des §9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Massnahmen im Hinblick
auf eine tatsaechliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
erfolgversprechend erscheint." Daraus ergibt sich, dass nach gesetzlichen
Massstaeben nur die Verweigerung einer zumutbaren Schulung als
"Arbeitsunwilligkeit" qualifiziert werden koenne - da aber gerade Arbeitslose
kaum die Moeglichkeit haben, die Zumutbarkeit gerichtlich ueberpruefen zu
lassen, liegt die Einschaetzung dieser Zumutbarkeit beim AMS selbst.

Nach Angaben des (AMS) haben sich die "wegen Missbrauchs des Arbeitslosengeldes"
verhaengten Sperren seit 1990 von knapp 3.000 auf fast 15.500 Sperren im Vorjahr
mehr als verfuenfacht. Unter anderem fuehrt das AMS diese Steigerung der Sperren
"auf die intensivere Kundenbetreuung und die verbesserten Kontakte zu den
Betrieben zurueckzufuehren. Erst durch die Rueckmeldungen der Betriebe ergeben
sich fuer das AMS eindeutige Anhaltspunkte fuer Sanktionen." Dabei stoesst im
AMS offensichtlich niemanden sauer auf, dass sie damit die vermittelten
Arbeitslosen der Willkuer ihrer neuen Chefs ausliefert.

Trotz dieser Massnahmen betrug die offiziell vom AMS - und damit ohne
Beruecksichtigung der in Schulungsmassnahmen Befindlichen - errechnete
Arbeitslosigkeit im Jaenner 9,1%. -br-



Und anschliessend noch ein interessanter Artikel. Die beiden Texte zeigen, dass es im AMS, mit wenigen Ausnahmen, kein Schamgefühl mehr gibt.
Der zweite Artikel beschreibt die Situation in Wien, bei uns zu Lande ist es, was den Umgang mit arbeitslosen Menschen betrifft, noch schlimmer.
Das AMS-OÖ gilt im nationalen Vergleich als kalt und gefühllos. Es wird gemunkelt, dass AMS-SachbearbeiterInnen aus OÖ nach Wien geholt werden, um mehr Schärfe in die Arbeitslosenlandschaft zu bringen. Es ist anscheinend zu gemütlich in Wien.
(siehe AK-OÖ kritisiert AMS)

OÖ-Statistik Jänner 2005

38 567 Arbeitslose
04 629 offene Stellen
07 740 in "Schulungen"
( werden nicht als arbeitslos in der Statistik gefuehrt.)

Wien-Statistik Jänner 2005

89 430 Arbeitslose
02 898 offene Stellen
18 043 in "Schulungen"
( werden nicht als arbeitslos in der Statistik gefuehrt. )

Österreich-Statistik Februar 2005

309 958 Arbeitslose
023 561 offene Stellen
051 106
in "Schulungen" ( werden nicht als arbeitslos in der Statistik gefuehrt. )
Mit Hilfe dieser "Schulungen" streicht das AMS sehr vielen Menschen die Bezüge, diese fallen dann auch aus der Statistik!

Wenn es nicht möglich ist die Arbeitslosen durch Vermittlung an Arbeitsplätze zu reduzieren, dann braucht es andere Methoden. Einfach AMS-Sachbearbeiter aus OÖ holen.

Moser Christian


akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Januar 2003; 14:19
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Soziales/Arbeit:

> Die Zahlen luegen nicht


Einer Aussendung des Wiener Arbeitsamtes (oder neudeutsch:
"Arbeitmarktservice Wien") ist zu entnehmen, dass Ende Dezember 83.868
Menschen in der Bundeshauptstadt arbeitslos gemeldet waren. Das ist ein
Zuwachs von 4,6% gegenueber Dezember 2001.

Hingegen verzeichnete Wien mit 2.261 gemeldeten offenen Stellen einen
weiteren Rueckgang des Stellenangebotes (um 29,6 Prozent) gegenueber
Dezember 2001.

Und dann steht da noch zu lesen: "Auch im Dezember profitierten mehr
Menschen von Schulungen des AMS Wien als im Vorjahr. Ende Dezember befanden
sich insgesamt 11.903 Menschen in Schulungen des AMS Wien, ein Plus von 76,4
Prozent gegenueber dem Vorjahresmonat."

Also waren inklusive der Schulungsbetroffenen (die ja nicht als arbeitslos
in der Statistik gefuehrt werden) 95.771 Menschen in Wien arbeitssuchend,
was binnen Jahresfrist eine Steigerung um 10,3% bedeutet.

Und diese 95.771 Menschen sollen mittels Verschaerfung der
Zumutbarkeitsbestimmungen dazu gebracht werden, die 2.261 Posten unter sich
aufzuteilen wie damals bei der wunderbaren Brotvermehrung.

Und das alles wird demnaechst noch viel leichter, weil wir dann alle,
Maenner wie Frauen, bis 65 arbeiten duerfen und dadurch natuerlich der Druck
auf den Arbeitsmarkt erhoeht wird. Wer unter diesen Bedingungen einfach
nicht arbeiten und auch keine Arbeit suchen will, ist ein Sozialschmarotzer.
Und das die Bundesregierung jedes Jahr satte Gewinne aus der
Arbeitslosenversicherung abschoepft, ist ihr gutes Recht.

Hab ich das jetzt endlich richtig verstanden?
*Bernhard Redl*


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28.02.2005

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Arbeitslos: 82.000 mal das Geld gestrichen

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ortete im Vorjahr 15.500 Fälle von Missbrauch des Arbeitslosengeldes. Das ist fünfmal mehr als 1990.

Wien (per/apa). Das Arbeitsmarktservice nimmt Jobsuchende enger an die Leine. Eine Auswirkung davon ist die ständig steigende Zahl der verhängten Sperren des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe. Im Jahr 2003 wurde 71.839mal das Geld gestrichen, im Vorjahr gab es bereits 81.794 Sperren. Im Verhältnis dazu ist die Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen im gleichen Zeitraum weniger stark von 776.000 auf 800.000 gestiegen.

Besonders gehäuft haben sich die wegen Missbrauchs verhängten Sperren. Sie haben sich seit 1990 auf fast 15.500 Fälle mehr als verfünffacht, geht aus einer aktuellen AMS-Statistik hervor. AMS-Chef Herbert Böhm kann das erklären: "Es steigt nicht der Missbrauch, sondern unsere Betreuung ist intensiver." Gemeint sind damit die Kontrollen durch das AMS. Auch die Kontakte zu den Betrieben werden laufend verbessert - und die informieren das AMS schließlich, ob sich die von dort geschickten Kandidaten wirklich um einen Job bemühen oder nur den "Stempel" holen. "Erst die Rückmeldungen der Betriebe ergeben für uns eindeutige Anhaltspunkte für Sanktionen gegen Arbeitslose", sagt Böhm. Zudem sei die Zahl der Arbeitslosen 2004 auf einen Rekordwert gestiegen.

Bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme wird den Betroffenen beim ersten Mal das Arbeitslosengeld für sechs Wochen gesperrt. Passiert das bei der nächsten vom AMS vorgeschlagenen freien Stelle wieder, wird eine Sperre von acht Wochen verhängt. Bei genereller Arbeitsunwilligkeit (wenn der Betroffene weder einen Kurs belegen noch vermittelt werden will) wird das Arbeitslosengeld zur Gänze gestrichen.

Von den 82.000 im Vorjahr vom AMS verhängten Sanktionen kam es - abgesehen von den 15.500 Sperren wegen Missbrauchs - in 37.000 Fällen zu Sperren wegen Kontrollversäumnis. Das waren um 8400 mehr als im vorangegangenen Jahr. "Das hängt damit zusammen, dass die Frequenzen zwischen den Terminen verkürzt werden, um Betroffene nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit rutschen zu lassen", sagt AMS-Sprecherin Beate Sprenger. In den ersten drei Monaten haben Jobsuchende weitgehend freie Hand, danach müssen sie sich öfter bei ihrem Berater melden. Dann wird über Alternativen - vom AMS finanzierte Umschulungen oder Zusatzausbildungen - nachgedacht.

Auch bei Selbstkündigung des Dienstverhältnisses wird vom AMS eine sechswöchige Wartefrist auf das Arbeitslosengeld verhängt. Davon waren 2004 knapp 29.000 Personen betroffen - knapp 1000 Betroffene weniger als 2003. Immer mehr streben aufgrund des drohenden Geldverlusts eine einvernehmliche Trennung vom Unternehmen an. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zahlt das AMS sofort nach Ende der Kündigungsfrist.

Am strengsten kontrolliert das AMS Oberösterreich. Dort gab es 2004 mit 4389 Fällen die meisten Sperren wegen Missbrauchs, gefolgt von Wien, wo sich die Sperren auf 3261 Fälle verdoppelt haben, und Niederösterreich mit 2197 Fällen. Weniger als 1000 Sperren gab es in Kärnten, dem Burgenland und in Vorarlberg.

Quelle: Die Presse 01.02.2005

2003 gab es in Wien 1419 Sperren wegen Missbrauch. 2004 waren es 3261 Sperren wegen Missbrauch. Der Einsatz Oberösterreichischer AMS SachbeabeiterInnen in Wien hat sich also gelohnt.

Christian Moser
26.03.2005

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Initiative " WEG MIT SCHWARZ-BLAU-ORANGE - NEUWAHLEN ! "

ES REICHT

Das schwarz-blau-orange Irrsinnskarussel nimmt immer groteskere Formen an und dreht sich zunehmend schneller. Eine völlig abgehobene Politikerriege macht "irgendwie" weiter - nur um sich nicht dem Votum der WählerInnen stellen zu müssen.
So verrückt die Szenerie ist und auf breiten Strecken wie ein Realkabarett abläüft - etwa
wenn Kanzler Schüssel Haider ( !) zur "konstruktiven Persönlichkeit" stilisiert- loswerden werden
wir diesen Mummenschanz nicht durch bloße sarkastische Kommentare, sondern durch
politischen Druck einer breiten Bewegung von unten. Was das asoziale Kahlschlagkabinett
bei der Sondersitzung des Parlaments aufführte, um sich über die Runden zu retten, gibt
einen Vorgeschmack , was "Aussitzen" bedeuten würde.
Mit unserer Initiative wollen wir zur Schaffung einer- zivilgesellschaftlichen- Bewegung
beitragen. Einer Bewegung, die durch eine Fülle von Aktionen Neuwahlen herbeiführt und
konkret den Charakter der schwarz-blau-orangen Regierung beim Namen nennt : ein neo-
liberales Kabinett, das massiv von unten nach oben umverteilt (Pensions"reform"; Verschleu-
derung von öffentlichem Eigentum- jetzt soll die Post drankommen;...) - , frauen- , minderheiten- und "fremden"feindlich agiert, den Umweltschutz demontiert (Auslaufen der Kyoto-Protokolle,...) oder mit "speed kills" die EU-Verfassung durchzuboxen versucht, ohne in einer so wesentlichen Frage die Bevölkerung - durch eine Volksabstimmung- entscheiden zu lassen.
Wir werden Schwarz-Blau-Orange daran hindern, nach einigen bloßen Farbenänderungen zur "Tagesordnung überzugehen ". Wir werden nicht Ruhe geben, bis diese Regierung
durch - rasche- Neuwahlen in die politische Wüste geschickt wird und wollen dabei auch
inhaltliche Alternativen zum Neoliberalismus nicht zu kurz kommen lassen.

Liebe GegnerInnen von Schwarz-Blau / und jetzt auch noch Orange !
Die mehr als überfällige Beendigung des SCHWARZ-BLAU-ORANGEN DESASTERS wird eingeläutet.

17.04.2005

Adresse von Kontaktperson erhalten sie von mir. Anfrage über die Seite "Kontakt".

Bartenstein`s Arbeitslosenpolitik!

"Es ist nicht tragbar, daß wir Arbeitslose bei Herrn Bartenstein im Wirtschaftsministerium angesiedelt sind. Dort werden wir als Baustein für die Wirtschaft verwendet, um
1. eine zweite Arbeitnehmerschicht - mit weniger Lohn und weniger Rechte - zu gründen (siehe AMS-Zwangsmaßnahmen).
2.Und die Arbeitnehmerrechte wie den Lohn des 1 Arbeitsmarkt`s zu verringern, mit Konzentration auf größtmöglichen Profit.
>
In den AMS-Zwangsmaßnahmen und Schulungen, gibt es nach eigenen Angaben eine Vermittlungsquote von ca. 70 Prozent , und das obwohl die Arbeitslosenstatistik, trotz Verschönerung, von Monat zu Monat steigt.
Daraus läßt sich ein Rotationsprinzip erkennen, daß die Wirtschaft gegen die Arbeitnehmer verwendet.
Der Arbeitgeber kann dadurch größeren Druck auf den Arbeitnehmer ausüben.
Vorwiegend im Bereich: Überstundenforderung, Leistungssteigerung, Kürzungen der Pausen, Eindämmung jeglicher Kritik, Lohnkürzungen, Verminderung der Rechte. ..............;
Bei Widerstand, wird die Kündigung ausgesprochen, und der Arbeitsplatz wird sofort neu besetzt. Ein Heer von Arbeitslosen wartet darauf. Diese werden in der Zwischenzeit von verschiedenen Maßnahmen dahingehend dressiert, sofort jede Stelle, ohne Rücksicht auf irgendwelche Umstände, anzunehmen. Bei einer Weigerung werden dem Arbeitslosen die Bezüge für 6 -8 Wochen gesperrt.

Darum muß für die Arbeiterkammer die Vertretung der Arbeitslosen genauso wichtig sein, wie die der Arbeitnehmer! Das läßt sich nicht trennen! Ansonsten unterschreibt jeder Arbeitnehmer in Zukunft Verträge, die Arbeiterkammer und Rechtsanwälte überflüßig werden lassen."

moser christian (2005)

Arbeiterkammerpräsitent von Tirol, Fritz Dinkhauser ÖVP zu Bartenstein: Wenn der Herr Multimillionär Arbeitnehmerpolitik macht, kann das nur in die Hose gehen. (Quelle NEWS nr.36)

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AMS als Zuchtmeister des neoliberalen Kapitalismus

Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind explodiert

Um satte 13,9 Prozent ist die Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe im Jahre 2004 von 71.839 auf 81.794
Fälle gestiegen. Seit 1990 haben sich allein die vom AMS mit Missbrauch begründeten Fälle der Streichung von Notstandshilfe von knapp 3.000 auf 15.500 im Jahre 2004 mehr als verfünffacht. Das Arbeitsmarktservice (AMS) agiert immer deutlicher als Zuchtmeister des neoliberalen Kapitalismus und trägt damit dazu bei, dem Kapital möglichst billige und gefügige Arbeitskräfte bereitzustellen.

Als Zynismus ist die Begründung von AMS-Vorstand Herbert Böhm zu bewerten, der als Grund für die deutliche Zunahme der Sperren „die intensive Kundenbetreuung und die verbesserten Kontakte zu den Betrieben“ anführt. Damit wird indirekt zum Ausdruck gebracht, dass vom AMS immer stärker Druck ausgeübt wird, auch bislang als nicht zumutbar geltende – weil mit der vorherigen Entlohnung, der Qualifikation oder den Betreuungspflichten von Arbeitslosen nicht vereinbar – Arbeiten anzunehmen und als Druckmittel die Streichung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe angewendet wird.

Bekanntlich droht Arbeitslosen bei Verweigerung einer Arbeitsaufnahme beim ersten Mal eine Sperre von sechs, im Wiederholungsfall von acht Wochen. Wenn Betroffene sich weder vermitteln lassen noch einen vielfach als fragwürdig eingeschätzten Kurs besuchen, droht ihnen die gänzliche Streichung des Arbeitslosengeldes.

Als Ergebnis einer zwischen WK-Chef Christoph Leitl (ÖVP) und ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch (SPÖ) ausgehandelten Sozialpartner-Regelung gilt der Berufsschutz für Arbeitslose jetzt nicht mehr bis zum Wechsel in die Notstandshilfe nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit, sondern nur mehr für die ersten 100 Tage. Der Entgeltschutz als „angemessene Entlohnung“ laut Kollektivvertrag wurde bei Vermittlung in den ersten 120 Tagen auf 80 Prozent und danach auf 75 Prozent der Bemessungsgrundlage gesenkt.
Der lokale Schutz wurde dahingehend aufgeweicht, dass die Fahrzeit zum und vom Arbeitsplatz 25 Prozent der Arbeitszeit – also zwei Stunden bei einem 8-Stunden-Tag bzw. 1,5 Stunden bei Teilzeitarbeit bis 20 Wochenstunden – „tunlichst“ nicht übersteigen soll. Mit ihrer Zustimmung zu dieser Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen hat die ÖGB-Führung zu massiven Verschlechterungen für Arbeitslose und Senkung deren Einkommen beigetragen.

Als alarmierend sieht der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) Oberösterreich auch den Anstieg der im Laufe eines Jahres kurzfristig oder dauernd von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen von 566.000 (1990) auf mittlerweile 800.000 (2004). Sowohl die wachsende Zahl der Arbeitslosen insgesamt als auch jene der Sperren sieht der GLB als Ausdruck einer immer stärker wirkenden Prekarisierung: „Das Ausmaß der Arbeitslosigkeit und die Entwicklung atypischer Arbeitsverhältnisse wie Teilzeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Leiharbeit usw. heben die traditionellen Normalarbeitsverhältnisse immer mehr auf und stellen damit auch die Frage nach einer Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums immer dringlicher“, meint dazu die oö GLB-Landesvorsitzende Karin Antlanger (BRV EXIT-sozial Linz).

Pressedienst des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) Oberösterreich, Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 652156,
Mail mailto:glb.ooe@aon.at
Web http://www.glb.at/
Ausgabe vom 1. Februar 2005

15.05.2005

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Europa der Angst und Depression!

Studie offenbart hohe Zahl von psychischen Erkrankungen in EU und Nachbarländern

von Thomas A. Friedrich

Brüssel - "Das menschliche Gehirn ist dem zunehmenden Streß der modernen Zivilisationsgesellschaften nicht gewachsen", schlägt der dänische Neurologe Jes Olesen Alarm. Die Belastungen in Beruf, Familie und Ängste vor Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit machen immer mehr Bürger in der EU psychisch krank. Rund 127 Millionen EU-Bürger leiden in der erweiterten EU an psychischen und psychosomatischen Krankheiten. Dies geht aus der gestern in Brüssel veröffentlichten Studie des European Brain Council (EBC) hervor.

Mehr als ein Viertel der Bevölkerung (27 Prozent) der 25er-Union sowie Islands, Norwegens und der Schweiz leiden an den zwölf häufigsten psychischen und neurologischen Erkrankungen wie Medikamenten- und Alkoholmißbrauch, bipolare Störungen, Schizophrenie und Depressionen, Angstzuständen oder erkranken an Gehirntumoren oder Epilepsie beziehungsweise leiden unter Migräne, Traumata oder an den Folgen von Gehirnschlägen.

"Die jährlichen Kosten betragen 386 Milliarden Euro allein für die EU", erklärt EBC-Präsident Olesen. "Und dies ist eher eine konservative Schätzung", sagt der Leiter der Neurologischen Universitätsklinik von Kopenhagen. Rechne man die Aufwendungen für Pflege und medizinische Nachsorge von 30 oder 40 Lebensjahren der Patienten hinzu, erscheine die Schätzung von über 600 Milliarden Euro jährlich realistisch.

Jüngste Erhebungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreiben den neurologischen Krankheiten in Europa gar einen Anteil von 35 Prozent der menschlichen Krankheiten zu. "Demnach stiegen die jährlichen Belastungen der Gesundheitssysteme in diesem Bereich in den letzten 20 Jahren um 20 Prozent", unterstreicht Olesen.

Besorgniserregende Befunde steuert auch der Budapester Professor Tamas Freund bei. "Unsicherheiten des persönlichen Lebens, Perspektivlosigkeit und Angst vor Arbeitslosigkeit angesichts der nicht erfüllten Hoffnungen nach den Umwälzungen im Osten haben zu einer riesigen Entwicklung von neurologischen Erkrankungen geführt": Als Präsident der Europäischen Neurologischen Gesellschaften (Fens) fordert er verstärkte Anstrengungen der EU in der Grundlagenforschung. "Gehirnforschung muß zu einer Priorität im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) werden", fordert Freund.

Daß im laufenden 6. EU-Forschungsrahmenprogramm lediglich rund sechs Prozent der EU-Forschungsgelder für Gehirnforschung bereitstünden, empfindet der Osteuropäer als skandalös. So komme der Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechniken wie bei den bildgebenden Verfahren wie der Kernspin- oder Computertomographie entscheidende Bedeutung für die frühe Erkennung dieser Krankheiten zu. Ebenso setzt Freund auf die moderne Biotechnologie. Große Hoffnung hat der Budapester Neurologe in bezug auf die vorgesehene Stärkung der Grundlagenforschung durch den Europäischen Forschungsrat (EFR), der noch in dieser Woche gebildet werden soll.

Am Montag abend bestätigte EU-Forschungskommissar Janez Potocnik gegenüber den EBC-Vertretern in Brüssel die Absicht der EU-Kommission der Hirnforschung im 7. FRP (2007-2013) einen höheren Stellenwert in der Gesundheitsforschung einräumen zu wollen. "Ich bin mir der Herausforderung der neurologischen Krankheiten bewußt", erklärte er. Auch der englische Europaparlamentarier John Bowis sieht Handlungsbedarf: "Die Studie zeigt eindrucksvoll, daß wir deutlich mehr in Forschung im nationalen Rahmen und auf europäischer Ebene investieren müssen."

Neben den durch Zivilisationsstreß verursachten Krankheitsbildern stellen nach Einschätzung von Olesen die alternden Gesellschaften die zweite große Herausforderung für die neurologischen Wissenschaften dar. "Die Demenzerkrankungen wie Alzheimer und Parkinson nehmen bei den Menschen über 80 Jahren exponentiell zu", mahnt der EBC-Präsident mehr Forschungsanstrengungen in der EU an.

Derzeit leiden mehr als 4,8 Millionen Europäer an Erkrankungen des Hirnabbaus (neurodegenerative Erkrankungen), wovon 1,2 Millionen an Parkinson leiden. Olesen appelliert an die EU-Politiker jährlich mindestens 500 Millionen Euro für die Hirnforschung aufzubringen, was lediglich 0,1 Prozent der jährlichen Behandlungskosten für neurologische Krankheiten in der EU entspricht.

Quelle: DIE WELT.de Artikel erschienen am Mi, 27. April 2005

30.04.2005

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Vom Sozialstaat zum Almosengeber!

Der Umbau der österreichischen Sozialpolitik von aktiver Gestaltung und Risikovorsorge für Erwerbstätige zum Almosenstaat für Hilflose geht rasant vor sich. Eine Bilanz der Arbeiterkammer hatte bereits nach einem Jahr Regierungskoalition ÖVP-FPÖ gezeigt, dass die propagierte »soziale Treffsicherheit« unser soziales Netz in sämtlichen Aspekten in Mitleidenschaft zieht. »Arbeit & Wirtschaft« hat sich unter Betroffenen umgehört.

Von Einschränkungen bei der Sozialversicherung mit der allgemeinen Krankenversicherung, der Pensionsversicherung, der Besteuerung der Unfallrenten, der Arbeitslosenversicherung mit Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit Fortbildungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen: Unser soziales Netz verliert durch die Regierungsmaßnahmen eine wesentliche Aufgabe, nämlich die der Umverteilung. In vielen Fällen erfüllt es kaum noch das Ziel, das der Sozialhilfe als letzter Sicherheitsstufe im System zukommt. Nämlich, die Armut in Österreich zu vermeiden.

»Mir kommt vor, als brächen die Grundlagen weg. Als stünden wir auf einer Insel in einer Gesellschaft, in der wir überhaupt keine Rechte mehr haben.« Die 43-jährige Sekretärin Gerda Hehn*) war zuletzt 1995 fest angestellt, die Zeit der Arbeitslosigkeit hat sie für Weiterbildung genutzt und so – bis vor kurzem – immer wieder Arbeit im Ökologiebereich gefunden.

Sperre des Arbeitslosengeldes

Ein freiwilliger Schnuppertag im Programm »Integra« stellte sich als Verpflichtung heraus. Gerda Hehn wurde mit sechswöchiger Sperre des Arbeitslosengeldes gedroht. Sie hatte sich geweigert, weiter am Programm teilzunehmen. Ihre Begründung: »Was als Reintegration und Qualifizierung für den regulären Arbeitsmarkt vorgestellt wird, ist in Wahrheit eine Methode, Billiglohnkräfte zu werben. Ich sehe keinen Grund, für 8500 Schilling, 617,72 Euro, 40 Stunden zu arbeiten. Noch dazu, wo ich dabei nicht besser qualifiziert werde.«

Der Fall durch das soziale Netz

Bei einem Taggeld von rund 230 Schilling, 16,71 Euro, kommt Frau Hehn auf knappe 7000 Schilling, 508,71 Euro, Arbeitslosengeld im Monat. »Betteln muss ich nicht gehen«, sagt sie, selbst wenn ihrem Einspruch gegen die Sperre des Arbeitslosengeldes nicht stattgegeben wird. Schließlich hilft die Mutter aus, wenn es eng wird. Außerdem kann sie »immer noch etwas weniger einkaufen und die Heizung weiter herunterschalten«.

Um in Armut zu leben, braucht es heute nicht mehr den berüchtigten »Fall durch das soziale Netz«. Die Leistungskürzungen in der Arbeitslosen- und Sozialversicherung zwingen viele, quasi über Nacht, zu einem Leben unter dem Existenzminimum. Ein Begriff, den es ebenso wie die oft zitierte »Armutsgrenze« eigentlich nicht gibt. Gemeint ist damit der so genannte »Ausgleichszulagenrichtsatz« (siehe Kasten). Etwa 320.000 Menschen – rund vier Prozent der österreichischen Bevölkerung – sind nach Schätzungen der Caritas extrem armutsgefährdet.

Pfuschen?

Die Menschen entwickeln ihre eigenen Strategien, um ihren bisherigen Lebensstandard halten zu können. Herwig Mayer*) verdient als Tischler 22.000 Schilling, 1598,80 Euro, brutto im Monat. Seine Frau Anna, persischer Herkunft, hatte zwar ihre Arbeit als Küchenhilfe wegen einer Allergie verloren. Dennoch hatte das kinderlose Ehepaar bisher ein bescheidenes, aber sicheres Auskommen, mit dem sie sich durch geschicktes Planen auch »etwas leisten« konnten. Urlaub wurde bei Freunden oder – wenn Sonderausgaben anfielen – auf der Donauinsel gemacht. Auf ihren Luxus, einen Gebrauchtwagen, Baujahr 95, mussten die beiden dadurch nicht verzichten. Ein »kleines Polster« auf dem Konto half den Mayers zusätzlich, nicht von ihrem Grundsatz »Zeit und Gesundheit sind wichtiger als Geld« abzuweichen.

»Warum soll ich zusätzlich pfuschen, wenn ich dann so kaputt bin, dass ich krank werde?«, hatte sich Herr Mayer standhaft geweigert, das Wochenende mit Tischlerarbeiten zu verbringen. Ein Prinzip, das allmählich ins Wanken gerät: »Ein Innenausbau bei Bekannten«, rechnet Mayer, »an drei bis vier Wochenenden. Das sind zehn Blaue. Damit habe ich die Krankenversicherung wieder herinnen.« Denn: Durch den Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung seit Jahresbeginn muss Herr Mayer monatlich mehr als 800 Schilling, 58,14 Euro, zusätzlich für die Krankenversicherung seiner Frau bezahlen.

Notstandshilfe gestrichen

Die Mayers haben etwas Spielraum, ihren bisherigen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Bei vielen anderen geht es an die Existenz. Die 47-jährige Hermine Gruber*) etwa, die gekündigt worden war, und danach zwei Jahre – erfolglos – Arbeit suchte. Bis sie sich eines Tages »nicht mehr aus dem Haus rühren konnte«. »Ich bin immer so faul«, wandte sie sich schließlich an den Arzt, der eine schwere Depression diagnostizierte.

Medikamente und Gespräche halfen; die finanzielle Situation von Hermine Gruber und ihrem Lebensgefährten ist dennoch extrem angespannt. Vom gemeinsamen Einkommen von etwa 21.000 Schilling, 1526,13 Euro, sind die beiden auf 16.000 Schilling, 1162,77 Euro, monatlich gerutscht. Wegen des Gehalts des Partners (von 16.000 Schilling) wurde Frau Gruber die Notstandshilfe gestrichen (siehe Kasten). Schon die Erhöhung des Medikamentenbeitrags hat Frau Gruber »gespürt«. Die rund 700 Schilling, 50,87 Euro, durch die neue Krankenversicherung ist ein schwerer finanzieller Schlag für sie.

Arbeitsunwilligkeit

So mancher Fall, bei dem der größtanzunehmende Schaden für die Betroffenen einzutreten droht, kann durch das bestehende Netz an Beratungs- und Betreuungseinrichtungen verhindert werden. Im Fall von Peter Huber*) beispielsweise, der seinem AMS-Berater verschwiegen hatte, an klaustrophobischen Ängsten zu leiden. Aus Angst, als »arbeitsunfähig« (siehe Kasten) eingestuft zu werden, wie sich in späteren Beratungsgesprächen herausstellte. Als die Krankheit im Keller des Unternehmens, das ihn als Lagerarbeiter eingestellt hatte, schließlich wieder ausbrach, lief er in Panik davon. Ihm wurde das Arbeitslosengeld gestrichen. Erst durch Vermittlung einer Wiener Beratungsstelle wurde der AMS-Betreuer auf Herrn Hubers Problem aufmerksam. Er hat nun eine Tätigkeit, die ihn nicht in enge Räume und große Menschenmengen zwingt.

Unsicherheit

Aber auch unter den Mitarbeitern des Betreuungsnetzes herrscht Unsicherheit. Von »einem verstärkten Kampf um Qualifizierungsmaßnahmen« spricht Michael Sturm, Geschäftsführer des Berufsförderungsinstitutes (bfi), Wien. In einigen Bundesländern – besonders in Wien – steht das Arbeitsmarktservice diesen Herbst vor der Aufgabe, das Budget für Qualifizierungsmaßnahmen kürzen zu müssen. Welche Bildungs- und Beratungseinrichtungen, die im Auftrag des AMS die diversen Maßnahmen durchführen, konkret betroffen sind, steht derzeit noch nicht fest. Eines aber ist laut Michael Sturm zumindest klar: »Alle Zeichen deuten darauf hin, dass es zu keinen Zuwächsen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik kommt.«

Das Netz in Zahlen

Oft werden Begriffe verwendet, die es eigentlich nicht gibt. Die »Armutsgrenze« ist einer davon. Gemeint ist die Ausgleichszulage, auf die jeder Bürger im Notfall Anspruch hat. Hier einige Fakten:

  • »Existenzminimum«
    Die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festgelegte so genannte »Ausgleichszulage« beträgt derzeit 8437 Schilling, 613,14 Euro.
    Bezieht eine Person zum Beispiel 4000 Schilling, 290,69 Euro, Notstandshilfe, hat sie einen Anspruch von ergänzenden 4437 Schilling, 322,23 Euro, Sozialhilfe.
  • »Streichung der Notstandshilfe«
    Die Freigrenze für Ehepartner bzw. Lebensgefährten beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beträgt laut Arbeitslosenversicherungsgesetz derzeit 5863 Schilling, 426,08 Euro, monatlich. (Dieser Betrag erhöht sich bei Frauen ab 50 Jahren, bei Männern ab 55.) Verdient zum Beispiel der Ehemann 10.000 Schilling, 726,72 Euro, während die Ehefrau 7000 Schilling, 508,70 Euro, Notstandshilfe hat, werden ihr von diesem Betrag 4137 Schilling (10.000 minus 5863) abgezogen. Die Notstandshilfe beträgt demnach 2863 Schilling, 208,06 Euro.
    Im Fall von Hermine Gruber, deren Gatte 16.000 Schilling, 1162,76 Euro verdient, fällt die Notstandshilfe gänzlich dem Rechenstift zum Opfer.
  • »Streichung des Arbeitslosengeldes«
    Im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) wird zwischen Arbeitsfähigkeit (§ 8) und Arbeitswilligkeit (§ 9) unterschieden.
    Laut § 10 AlVG verliert der Arbeitslose für die »Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer der auf die Weigerung folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er

– sich weigert, eine ihm von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, oder

– sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach-(Um-)Schulung zu entsprechen oder durch sein Verschulden den Erfolg der Nach-(Um-)Schulung vereitelt, oder

– ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, oder

– auf Aufforderung durch die regionale Geschäftsstelle nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung glaubhaft zu machen.«

Laut § 11 verlieren Arbeitslose den Anspruch, deren »Dienstverhältnis infolge eigenen Verschuldens beendet worden ist, oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben (...).«

Zu wenig Geld ...

Aus der Beratungspraxis kennt AK-Expertin Gabriele Schmid die »unterschiedlichsten Konstruktionen« von Armut oder Armutsgefährdung von Menschen, die sich durchaus noch im sozialen Netz befinden. »Da ist generell das Problem, dass die Arbeitslosenentschädigung zu gering bemessen ist. Besonders betroffen sind Alleinerzieherinnen, die ihre Arbeit verloren haben, viele Unfallrentner und Migranten. Für viele verschärft sich die Situation durch die Aufhebung der beitragsfreien Mitversicherung durch den Partner, der nun überaus hohe Beiträge zahlen muss.«

Genaue Zahlen sind, nicht zuletzt wegen der Übereiltheit der getroffenen Maßnahmen, nicht erfassbar. Eklatant sind die fehlenden Zahlen bei der Wohnungslosigkeit, dem für die Öffentlichkeit sichtbarsten Zeichen vom »Fall aus dem Netz«. Laut einer älteren Studie der Caritas sind 5000 Menschen obdachlos, nicht dazugezählt wurden Jugendliche, Frauen, Migranten und »versteckte« Obdachlose. Auch bei Letzteren handelt es sich in den meisten Fällen um Frauen, die sich in Zweckpartnerschaften vor dem Leben auf der Straße flüchten.

Lücken im »Netz«

Die Leistungskürzungen unter dem Titel der »sozialen Treffsicherheit« tragen keineswegs dazu bei, Menschen in Österreich vor einem Leben auf der Straße zu bewahren. Lücken ortet AK-Expertin Gabriele Schmid vor allem »bei der Mitversicherung, bei Geldleistungen – generell ist das Arbeitslosengeld zu niedrig bemessen –, bei der Wohnraumbeschaffung, der Hilfe zur Arbeitsplatzsuche oder der Kinderbetreuung«.

Die Sozialberatungsstellen, eine Art Seismograph der gesellschaftlichen Veränderungen, verzeichnen immer mehr Fälle von sozialer Ausgrenzung. Der Fall einer Familie, die beständig am Rand der Gesellschaft lebt, steht für viele: Die Familie Lindner*) lebte mit den beiden Kindern »auf 27 Quadratmetern«, ohne Bad und WC und seit mehreren Jahren – wegen Schulden bei den Stadtwerken – auch ohne Strom. Nicht nur die Mietschulden aus früherer Zeit machten einen Neubeginn – ohne Hilfe von außen – unmöglich. Auch die Vorgeschichten der beiden sind Hürden, die kaum zu bewältigen sind.

Bei Frau Lindner eine Kindheit, geprägt von Alkohol, Aggression und Gewalt. Auch sie hat »Erfahrung« mit Depressionen. Herr Lindner war in seiner Jugend mehrmals straffällig geworden. Das hängt ihm heute noch bei der Arbeitsplatzsuche nach. Mit Unterstützung erhielten die Lindners eine Gemeindewohnung. Herr Lindner arbeitete tageweise im Caritaslager. Durch diesen Zusatzverdienst erreichte er, dass es in der neuen Wohnung auch Strom gibt. Alles in Ordnung? Die vierköpfige Familie lebt von 15.000 Schilling, 1090,09 Euro, monatlich. Zittern müssen die Eltern heute nur noch vor besonderen Ereignissen: einer kaputten Heizung etwa, oder dem Schulbeginn mit seinen Sonderausgaben.

Gabriele Müller
Quelle: Arbeit & Wirtschaft

15.05.2005

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Arbeitslosigkeit macht krank.

Das hat jetzt eine Studie des Robert-Koch-Instituts ans Licht gebracht. Demnach liegt das Sterberisiko nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit 3,4-mal höher als bei Menschen mit Arbeit. Arbeitslose leiden stärker als andere an psychischen Störungen, Herzinfarkt, Krebs, Unfallverletzungen und Suchtkrankheiten.

Es gibt jedoch je nach Bildungsgrad Unterschiede: Je niedriger die soziale Schicht, desto größer die Krankheitslast. Die Ursachen dafür liegen in den materiellen Einschränkungen, ungünstigen Wohnverhältnissen, instabilen Familienverhältnissen und gesundheitsschädigendem Verhalten wie Nikotin- und Alkoholkonsum. Unausgewogene Ernährung kommt hinzu.


AMS ist größter Einzelkunde der Psychiater!

Mit der steigenden Arbeitslosigkeit steigt auch die Zahl der Depressionen. Der Psychiater Albert Wuschitz bezeichnet das "Arbeitsmarktservice AMS" als größten Einzelkunden. "Arbeitslose sind doppelt so gefährdet an einer Depression zu erkranken wie ihre berufstätigen Altersgefährten", so der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie.

"Inzwischen ist jeder sechste Patient arbeitslos", erklärt Wuschitz. Die Entwicklung sei alarmierend. 15 Prozent von Wuschitz' Patienten im ersten Quartal 2005 hatten einen Krankenschein vom Arbeitsmarktservice. Die Zahlen bezeichnet der Fachmann als bezeichnend. "Die Arbeitslosigkeit liegt in Österreich aktuell bei 7,8 Prozent. Aber für Menschen ohne Beschäftigung ist das Risiko an einer Depression zu erkranken doppelt so hoch wie für Menschen mit einem Arbeitsplatz." Besonders betroffen sind Menschen, die einmal ein sehr gutes Einkommen hatten. Über ähnliche Entwicklungen berichten auch Kollegen des Facharztes.

Von diesen Menschen ist etwa die Hälfte von Depressionen betroffen. "Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt für arbeitswillige Menschen ein massives Problem dar", so der Wiener Allgemeinmediziner Gerhard Sobotka. Kritik übt der Mediziner an der Institution AMS. "Das AMS bietet zwar viele Kurse an, die sehr teuer sind, aber in Wirklichkeit keine Besserungen für die Menschen bringen. Das Belegen von Kursen ist eine Beschäftigungstherapie, aber keine Garantie für einen Arbeitsplatz. Für die öffentliche Hand sind die Kurse nur insofern sinnvoll, weil die Teilnehmer aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen", meint der Mediziner. Die Aussichtslosigkeit keine Arbeit zu finden, erhöhe nur das Risiko für Depressionen.

"Viele Menschen, die unerwartet arbeitslos werden, gehen zunächst mit sehr viel Elan daran, eine neue Stelle zu finden. Aber mit der Zahl der Absagen nimmt der Verlust des Selbstwertgefühls zu. Die Menschen hören ständig, dass sie entweder zu jung oder zu alt und immer öfter, dass sie überqualifiziert seien", beschreibt Wuschitz die Situation. In der nächsten Phase fühlen sich die Menschen nach einigen Monaten entwertet, nutzlos und überflüssig.

Viele der Betroffenen fühlen sich vom AMS nur noch verwaltet, nicht mehr unterstützt. Um etwas zu erreichen schlägt der Psychiater vor, dass das "AMS Selbsthilfegruppen für Menschen mit Depressionen und für alle Arbeitslosen möglich machen sollte. Dort finden diese Menschen andere in ähnlicher Situation. Gemeinsam können diese Menschen wieder aus ihrer Selbstisolation herausfinden und neue Hoffnung schöpfen."


Glocalist Seite, 30
jobfinder
13.07.2005

(Familäre) Folgen der Arbeitslosigkeit

Das verminderte Haushaltseinkommen führt natürlich auch zu Einschränkungen im Familienbudget. So kommt es häufig zu einer Verschlechterung von Kleidung und Ernährung, sind viele Freizeitaktivitäten nicht mehr finanzierbar, muss oft auf eine Urlaubsreise verzichtet werden. Sind die materiellen Ressourcen aufgebraucht, muss vielfach ein Teil des Eigentums veräußert werden. Kann die Familie ihre Wohnung nicht mehr finanzieren, muss sie in eine preiswertere umziehen oder wird im Extremfall sogar obdachlos. Die mit andauernder Arbeitslosigkeit zunehmende Verarmung kann zu sozialem Abstieg und unter Umständen zum Abgleiten in gesellschaftliche Randständigkeit führen.

Jedoch sind für die meisten Arbeitslosen die finanziellen Probleme leichter zu bewältigen als die psychosozialen Belastungen. So werden sie aus gewohnten Zeitstrukturen herausgerissen, haben keinen Feierabend und kein wirkliches Wochenende mehr (Entrhythmisierung des Tages und der Woche). Zumeist wissen sie nicht, wie sie die ihnen nun zur Verfügung stehende Zeit auf sinnvolle und befriedigende Weise verbringen können. Einige entwickeln neue Hobbys oder nutzen Weiterbildungsmöglichkeiten beziehungsweise Angebote von Kirchen, Verbänden und staatlichen Organisationen. Die meisten wissen aber nicht, wie sie die Zeit verbringen sollen, leiden unter Nichtstun und klagen über Langeweile. In der Regel kommt es zu einem gesteigerten Medienkonsum. Vor allem verheiratete Männer empfinden Arbeitslosigkeit als Zerstörung ihrer Identität als Ernährer ihrer Familie. Sie erleben oft einen Autoritäts- und Bedeutungsverlust als Ehepartner und Elternteil.

Generell tendieren Arbeitslose dazu, sich überflüssig zu fühlen, einen Mangel an Lebenssinn zu verspüren und ein negatives Selbstbild zu entwickeln. Sie machen sich häufig für ihre Situation verantwortlich und zweifeln an sich selbst. Da sie ihr weiteres Leben nicht mehr planen können, fühlen sie sich hilflos und ihrem Schicksal ausgeliefert. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit wird ihre Grundstimmung immer negativer, verlieren sie die Hoffnung auf Besserung ihrer Situation, werden sie immer passiver, unzufriedener und verbitterter. Oft werden sie depressiv oder alkoholkrank, wobei Alkoholmissbrauch vielfach mit erhöhter Streitlust, Aggressivität und Gewaltanwendung in der Familie verbunden ist. Auch verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand, sind sie häufiger krank. Obwohl Arbeitslose heute weniger stigmatisiert werden als in den 60er und 70er-Jahren, erleben sie weiterhin Vorurteile, Diskriminierung und eine Beeinträchtigung ihrer sozialen Beziehungen. So nimmt vor allem der Kontakt zu früheren Kollegen bald ab. Vereinzelt kommt es aber auch zur Selbstisolation. Anzumerken ist noch, dass die Stärke der beschriebenen psychosozialen Belastungen und anderen von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der subjektiven Einschätzung der eigenen Chancen am Arbeitsmarkt abhängig ist.

Quelle:Ingeborg Becker-Textor und Dr. Martin R. Textor

23.08.2005

Arbeitslos macht krank!

"Nicht krank sein" alleine genügt nicht. Bei vielen langzeitarbeitslosen TeilnehmerInnen von ida.-Projekten (Integration durch Arbeit) wird die gesundheitliche Gesamtverfassung als "schlecht" bezeichnet. Sie leiden unter anderem an Depressionen, Stoffwechselerkrankungen und Bluthochdruck. Dennoch gelten sie nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als "arbeitsfähig".

Beratungs- und Qualifizierungsangebote alleine sind daher nicht ausreichend, um diese Menschen zurück in die Arbeitswelt zu führen. Es muss auch auf der gesundheitlichen Ebene angesetzt und Angebote zur Gesundheitsförderung bereitgestellt werden. Gesund sein wird häufig auf das Fehlen von Krankheiten reduziert. Doch Gesundheit bedeutet mehr. Es umfasst ein Gefühl des Wohlbefindens in körperlicher, sozialer und seelischer Hinsicht (WHO).

Arbeitslosigkeit ist eines der größten Armutsrisiken. Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, neigen eher zu Krankheiten als andere. 35 Prozent der Langzeitarbeitslosen (länger als 6 Monate arbeitslos) gelten als armutsgefährdet, 18 Prozent sind von akuter Armut betroffen. Wer arm ist, erkrankt mit größerer Wahrscheinlichkeit, wer krank ist, kämpft mit größerer Wahrscheinlichkeit mit Armut.

Krankheit und Arbeitslosigkeit stehen in einem ähnlichen Wechselspiel zueinander. Viele Menschen verlieren auf Grund von Krankheit den Job. Der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ist auch als gesunder Mensch schwer genug, für gesundheitlich beeinträchtigte jedoch beinahe unmöglich.

Durch Arbeitslosigkeit werden Menschen oft von einem Tag auf den anderen in eine soziale Randlage gedrängt. Laut AMS Statistik müssen Notstandshilfeempfängerinnen durchschnittlich mit 20 Euro am Tag auskommen. Der Verlust der Arbeit bringt aber nicht nur eine Reduzierung des Einkommens mit sich: Die Tagesstruktur verändert sich, der Tag verliert seine Fixpunkte. Folgen sind häufig Lethargie und Antriebslosigkeit bis hin zur Depression. Der Bekanntenkreis reduziert sich und das soziale Umfeld wird kleiner. Das soziale Netz, das einen auffangen sollte, zerreißt.

Laut einer Umfrage klagen Arbeitslose doppelt so häufig über gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Erwerbstätige. Die häufigsten Leiden sind Fettsucht, resultierend aus ungesunder Ernährung und Bewegungsmangel, sowie Depressionen.
ida. - caritas

Quelle: Webheimat

14.11.2005

Psychische Gesundheit in Wien

Wie gezeigt wurde, sind stark deprivierte Gruppen wie etwa arbeitslose Menschen sowie von Altersarmut Betroffene besonders anfällig für psychische Beschwerden. Abgesehen von dem dadurch verursachten menschlichen Leid bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sind damit auch (z. B. aufgrund vermehrter Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte) erhebliche gesamtgesellschaftliche Kosten verbunden. Im Sinne neuer Ansätze der Gesundheitsförderung wie etwa der Salutogenese scheint es zur Verbesserung der psychischen (aber auch somatischen) Gesundheit vordringlich, alles zu unternehmen, die Lebenschancen und -bedingungen stark deprivierter Gruppen zu verbessern. Erforderlich sind vermehrte Anstrengungen zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit ebenso wie Maßnahmen, die Altersarmut verhindern.

Aufklärung der Bevölkerung

Die Tabuisierung psychischer Störungen zeigt sich am (Ver-)Schweigen und der Unwissenheit großer Bevölkerungsteile über dieses Thema. Psychische Störungen und Probleme sind, wie erwähnt, weit verbreitet. Der Großteil der Bevölkerung ist, berücksichtigt man allein die Lebenszeitprävalenz psychischer Störungen (ohne Einbeziehung psychischer Probleme unterhalb der klinischen Manifestation), irgendwann im Leben mit psychischen Problemen in der näheren Umgebung (Familienmitglieder, FreundInnen, ArbeitskollegInnen etc.) konfrontiert. Auch die Erfahrung schwerer psychischer Störungen und deren Konsequenzen wie Suizidversuch oder Suizid bleiben den meisten Menschen, sei es im Bekannten- und/oder Familienkreis, oft nicht erspart.

12.11.2005

Arbeitslos-Selbstmord

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Nur jeder Dritte zwischen 55 und 64 noch im Job

Wenn Jung und Alt gemeinsam anpacken,steigert das die Produktivität im Betrieb, ist Arbeitsmarktexpertin Biffl überzeugt. apa

Österreich ist bei Diskriminierung Älterer hierzulande besonders hoch.

Paris/Wien. (med) Bei der Integration Älterer in den Arbeitsprozess zählt Österreich im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern. Mit 31,7% in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen, die noch im Erwerbsleben stehen, liegt Österreich laut einer OECD-Statistik (2003) am Ende der Skala der Industrieländer.

Der Durchschnitt in den Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beläuft sich auf 52,8% Erwerbsquote in der Altersgruppe. Dabei werden auch Arbeitslose in die Erwerbsquote eingerechnet, nicht jedoch Pensionisten oder nicht Erwerbstätige wie etwa Hausfrauen.

"early exit culture" in Österreich

"Wir haben in Österreich eine early exit culture", erklärt Gudrun Biffl, Arbeitsmarktexpertin des Wirtschaftsforschungsinstitutes (Wifo), im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Den älteren Arbeitnehmern werde es schmackhaft gemacht, aus dem Erwerbsprozess auszusteigen. Andererseits fehlen auf dem Arbeitsmarkt Angebote, die auf älteren Menschen zugeschnitten sind, erklärt Biffl. Geeignete Jobs fehlten - zumal ältere Menschen nicht gleich einsatzfähig sind wie jüngere. "Es gibt kaum ein Land, in dem der Wiedereintritt ins Berufsleben für Ältere so schwierig ist wie in Österreich".

Besonders in skandinavischen Ländern ist die Teilnahme der Älteren am Arbeitsprozess hoch. So arbeiten in Schweden 72,5% der 55- bis 64-Jährigen, in Dänemark 63,1% und in Finnland 54,1%.

Die meisten OECD-Länder haben in den vergangenen Jahren (Vergleich von 1995 zu 2003) die Beteiligung Älterer am Arbeitsprozess gesteigert, etwa Großbritannien mit einer Steigerung von 51,4 auf 57,3% und Frankreich (von 31,4 auf 38,3%). In Österreich hingegen stagnierte die Erwerbsquote Älterer (31,6% zu 31,7%).

Einen traurigen Spitzenplatz hält Österreich bei der Frage nach der Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: So sagen hierzulande laut OECD-Erhebung 14% der älteren Arbeitnehmer, dass es an ihrem Arbeitsplatz Diskriminierung aus Altersgründen gebe — im EU-Schnitt klagen nur rund 5% darüber. Den älteren Arbeitnehmern werde offenbar vermittelt, dass sie der Jugend gegenüber unfair seien, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht räumen, meint Biffl.

Kombination von Alt und Jung

Die Wifo-Expertin plädiert daher für die Implementierung eines "Age diversity Management", also dem organisierten Einsatz älterer Arbeitskräfte. Ansätze dazu müsse es auf gesamtwirtschaftlicher, Branchen- und betrieblicher Ebene geben. In den Unternehmen soll verstärkt erhoben werden, wo es Schwierigkeiten in den Arbeitsabläufen für Ältere gibt. "Durch die Kombination von jungen und älteren Arbeitskräften lässt sich die Produktivität der Unternehmen deutlich steigern", so Biffl. Dies hätten Beispiele von Unternehmen in der Bauwirtschaft, aber auch Spitälern gezeigt.

2003 habe Österreich 0,6% des BIP für aktive Arbeitsmarktprogramme aufgewandt, weniger als der OECD-Schnitt von 0,7% und der EU-Schnitt von 1,0% des BIP. Obwohl rund 20% der Arbeitslosen in Österreich über 50 Jahre alt seien, entfielen nur 12% der Maßnahmen auf diese Altersgruppe, kritisiert die OECD.

"Musterschüler" Schweden

Dass Schweden sich bei der Beschäftigung Älterer als musterhaft zeigt, hat laut dem Autor des OECD-Berichts, Christopher Prinz, mehrere Gründe. So gebe es in Schweden einerseits keine so attraktiven Wege in die Frühpension wie in Österreich und andererseits eine viel aktivere Arbeitsmarktpolitik. Ältere Arbeitnehmer würden beim lebenslangen Lernen, auch im Betrieb, von Weiterbildungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Weiters sei die Frauenbeschäftigung in Skandinavien stärker verbreitet.

Quelle: Wiener Zeitung

Mittwoch, 14. September 2005

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UN- Sozialausschuss kritisiert Österreich
und mahnt dringende Maßnahmen zur Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte in Österreich ein!
2005-12-10, Menschenrechtstag

Anläßlich des Menschenrechtstages 2005 veröffentlicht die Menschenrechtsorganisation FIAN die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses, der im November den Bericht der österreichischen Bundesregierung und den Parallelbericht der Zivilgesellschaft prüfte.

Besonders besorgt zeigten sich die ExpertInnen des hochrangigen Gremiums über den hohen Prozentsatz von über 13 Prozent an der Armutsgrenze lebenden ÖsterreicherInnen, obwohl – wie gleich eingangs festgehalten wird- „es in Österreich keine signifikanten Faktoren oder Schwierigkeiten gibt, welche die effektive Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte erschweren oder verhindern würden“. Kritisiert wird weiters, dass AsylwerberInnen bei der Grundversorgung gegenüber österreichischen Sozialhilfe-empfängern diskriminiert werden. Rückschritte bei der Umsetzung des Rechts auf Bildung ortete der UN-Sozialausschuß durch die Einführung der Studiengebühren, die zu einem Rückgang der Studienanfänger führten.

Eingemahnt wird, dass die sozialen Grundrechte noch immer nicht in der Verfassung verankert sind, ebensowenig wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Der Bundesregierung wird nahe gelegt, in der juristischen Aus- und Weiterbildung, der Einklagbarkeit von sozialen Grundrechten Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass der WSK-Pakt als Rechtsquelle im nationalen Rechtssystem Österreichs berücksichtigt wird.

Als dringendste Maßnahmen der Armutsbekämpfung empfehlen die ExpertInnen des Sozialausschusses, dass die BR bei Kollektivverhandlungen sicherstellen soll, dass es keine Abschlüsse unter der Armutsschwelle gibt. Personen in prekären Arbeitsverhältnissen, von denen vermehrt Frauen betroffen sind, sind durch gesetzliche Maßnahmen zu schützen.
Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und Qualifizierungsprogramme für Frauen sind dringend notwenige Maßnahmen, die verhindern sollen, dass noch mehr Frauen in eine Situation verfestigter Armut abgleiten. Anreize zur Inanspruchnahme der Väterkarenz sollen geschaffen werden. Die Einführung einer Grundsicherung für Menschen mit unzureichendem Einkommen sollte die Regierung ebenfalls rasch auf ihre menschenrechtliche Agenda setzen.
Damit die Umsetzung der sozialen Grundrechte besser überwacht werden können, bedarf es einer verbesserten Datenlage z.B. über die Auswirkungen der Pensionsreform, die soziale Lage von AsylwerberInnen und MigrantInnen.

Insgesamt kommt der Sozialausschuss zum Schluss, dass Österreich einen umfassenden Aktionsplan zur Bearbeitung der menschenrechtlichen Defizite braucht. Für eine nationale Menschenrechts-institution unter Einbindung der Zivilgesellschaft ist es hoch an der Zeit. Sie sollte sich bis zur Erarbeitung des nächsten Berichts, der im Juni 2010 fällig ist, schon bewähren.


Mag. Lisa Sterzinger
Quelle:
http://www.fian.at/aktuelles_presse_fian.html
3.04.2006

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Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bartenstein!

Habe auf der Homepage Ihres Ministeriums die "positiven" Eckdaten der Veränderungen des österr.Arbeitsmarkts gegenüber dem vergangenen Jahr (2005) gelesen. Dazu möchte ich (als derzeit in einer "Schulung" befindlicher Arbeitsloser) anmerken: die Kunde hör' ich wohl, allein, es fehlt der Glaube!
U.a.stand in der Presseaussendung, dass die Zahl der in Schulung befindlichen Personen im April 06 in Ö. eine Erhöhung von 10.662 Personen erfuhr, das sind + 20,7 % gegenüber 05; in "unserem" Heimatbundesland, der Steiermark, beträgt die Zunahme dieses Personenkreises + 2.900 bzw. + 45 (fünfundvierzig!!) %! Wau!!
Mein Kommentar dazu lautet nun: ich besuche seit Beginn meiner (durch zeitweise gewerbliche Tätigkeiten unterbrochene) (Alters-)Arbeitslosigkeit im Jahr 2000 (ich bin 57 1/2 Jahre alt) schon die 8. oder 9. Schulungsmaßnahme( ich habe nicht mitgezählt!!) seitens des AMS, d.h.eigentlich durch "ausgelagerte" Sub-Schulungsunternehmen wie z.B. dem B.I.T. und "lerne" immer wieder, wie man sich richtig bewirbt, einen Lebenslauf up to date verfasst, wie man Arbeitsmarktrecherchen betreibt, sich optimalst einem potentiellen Arbeitgeber gegenüber präsentiert u.ä.
Zur Gegenüberstellung: meine bisherigen Berufserfahrungen basieren auf
1)Tätigkeit als Hauptschullehrer (geprüft für Englisch, Geografie und Wirtschaftskunde, Geschichte und Sozialkunde) von 1970 bis 1981,
2) Anstellung als Touristikfachkraft (vor allem internationale Reiseleitungen) von 1981 bis 2000 und 3) auch freiberuflich-gewerbliche Erfahrungen und Kenntnisse als freelancing-Reiseleiter zwischen 2000 und jetzt. (Daneben bin ich seit 5 1/2 Jahren geringfügig als Essenszusteller und Cateringfachkraft beschäftigt).
WARUM muß ich also IMMER WIEDER solche w.o.beschriebene Schulungen mitmachen, die meine ECHTEN FÄHIGKEITEN und potentiellen Möglichkeiten zur
Förderung unserer Gesellschaft bzw.auch Wirtschaft "links (oder von mir aus auch rechts) liegen lassen"?! Ich möchte ja SEHR, SEHR gerne einen positiven Beitrag für unser Land und unsere Gesellschaft leisten - im Rahmen MEINER PERSÖNLICHEN FÄHIGKEITEN, KENNTNISSE und TALENTE -, aber dazu bekomme ich kaum eine Chance, im Gegenteil, durch solche w.o.beschriebene (Beschäftigungs-?!)-Maßnahmen werde ich von einer echten Entfaltung meiner Persönlichkeit und damit auch Leistungsfähigkeit für unser Land/unsere Gesellschaft mehr abgehalten als gefördert! (Z.B.muß ich wegen des ständigen Frust deswegen mit Psychopharmaka behandelt werden, sonst würde ich diesen "Irrsinn" nicht länger durchstehen...welchen Sinn außer der sich immer
mehr verstärkenden Schädigung meiner Lebensqualität - und der damit natürlich verbundenen potentiellen Leistungsfähigkeit! - soll das Ganze Ihrer Meinung nach haben?!
Sehr geehrter Herr Bundesminister:
sind Sie nicht auch Minister für ARBEIT (nicht nur für Wirtschaft), der ja nicht nur für Statistikkosmetik bzw.-verschönerungen bez.dem Arbeitsmarkt zuständig sein sollte, sondern für ECHTE Veränderungen (von Verbesserungen spreche ich da nicht, denn dafür sind Sie als Minister ja nicht allein verantwortlich)?! Brauchen Sie bzw. unsere (österr. UND europäische) Gesellschaft denn keine Menschen, die eigentlich SEHR VIEL beitragen könnten - wenn man sie ließe! -, dass sich unsere und die Zukunft unserer Kinder (nicht nur die Gewinne bzw.Umsätze der Großkonzerne!) vielleicht ECHT
POSITIV entwickeln könnte?!

Mit freundlichen Grüßen aus Graz

Wolfgang Lambrecht
12.05.2006

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An den Rechnungshof!

Sehr geehrte Damen und Herren des RH,

ich bin als Arbeitsuchender in einem immer stärkeren Ausmaß von
Schulungen/"Qualifizierungsmaßnahmen"(oder wie auch immer benamst) seitens
des AMS betroffen.
Auf Grund meines Alters (bin 57 1/2) frage ich mich da halt, welchen Sinn
es macht, wenn ich - und andere wie ich davon Betroffene! - einige Male
DENSELBEN Kurs besuchen müssen, der unsere Wiedereinstiegschancen aber
NACHWEISLICH um praktisch "null" (oder max.marginal)"verbessert"!?!
Weiters stelle ich in Zweifel, ob die jetzt von der öst.Bundesregierung
dafür eingesetzten (Steuer-)Mittel i.h.von kolportierten 355 Mill.? nicht
sinnvoller bzw.auch SPARSAMER eingesetzt werden könnten?!
Ich würde in dieser Causa gerne noch weiter mit Ihnen, werter RH, in
Kontakt bleiben und mich gerne auch als "Zeuge", sprich selbst Betroffener,
zur Verfügung stellen!!!Selbstverständlich kann ich sehr viele
"Fallbeispiele" liefern und hätte auch SEHR KONKRETE Einsparungsvorschläge
in dieser Sache parat!!
Könnten sie mir, bitte, auch eine Kontaktperson bei Ihnen, dem RH,
mitteilen, mit dem/der ich dann weitere Schritte andenken könnte?!

Ich bedanke mich für Ihr Interesse (im Sinne und zum Wohl der
österr.Staatsbürger und vor allem Steuerzahler) und freue mich schon auf
Ihre Antwort!!

Wolfgang Lambrecht

19.05.2006

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„Bolkesteinrichtlinie"

Europaweite Gegenbewegung war erfolgreich!
Heute wurde die EU-Dienstleistungsrichtline beschlossen:

Dienstleistungen sind europaweit keine Grenzen gesetzt, jedoch zu den Bedingungen des Gastgeberlandes.
Der Angst des Sozialabbaus wurde durch den Beschluss Rechnung getragen!

30.05.2006

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Betrifft: EU-Dienstleistungsrichtlinie „Bolkesteinrichtlinie"
E-Mail an Europaabgeordnete mit Reaktionen!

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An

Dr. Maria Berger (SPÖ - SPE)
Ing. Harald Ettl
(SPÖ - SPE)
Mag. Jörg Leichtfried
(SPÖ - SPE)
Dr. Eva Lichtenberger
(Grüne - Grüne/EFA)
Dr. Hans-Peter Martin
(Liste Martin - FL)
Andreas Mölzer
(FPÖ - FL)
Christa Prets
(SPÖ - SPE)
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack
(ÖVP - EVP-ED)
Karin Resetarits
(Liste Martin - ALDE)
Dr. Paul Rübig
(ÖVP - EVP-ED)
Mag. Karin Scheele
(SPÖ - SPE)
Agnes Schierhuber
(ÖVP - EVP-ED)
Dr. Richard Seeber
(ÖVP - EVP-ED)
Ursula Stenzel
(ÖVP - EVP-ED)
Johannes Voggenhuber (Grüne - Grüne/EFA)

die

Sozialdemokratische Fraktion Herrn Abgeordneten Herbert BÖSCH

Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Vorsitzender Herrn Abgeordneten Graham WATSON

Fraktionslos
Mitglied Herrn Abgeordneten Koenraad DILLEN

Fraktion Unabhängigkeit/Demokratie Vorsitzender Herrn Abgeordneten Jens-Peter BONDE

Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke Vorsitzender Herrn Abgeordneten Francis WURTZ

Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz Ko-Vorsitzender Herrn Abgeordneten
Daniel Marc COHN-BENDIT

Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament Stellv. Vorsitzender
Herrn Abgeordneten Hannes SWOBODA

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten Vorsitzender
Herrn Abgeordneten Hans-Gert POETTERING

Fraktion Union für das Europa der Nationen Ko-Vorsitzender
Herrn Abgeordneten
Brian CROWLEY

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten Stellv. Vorsitzender Herrn Abgeordneten Othmar KARAS


erging folgendes Schreiben:

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Betrifft: EU-Dienstleistungsrichtlinie


Am 25. und 26. Oktober werden Sie im Europäischen Parlament im Zuge der Abstimmung über die EU-Dienstleistungsrichtlinie eine schwerwiegende Entscheidung über die Zukunft Europas treffen. Ich sehe vor allem das Kernstück dieser Richtlinie, das sogenannte „Herkunftslandprinzip“ mit äußerst großer Besorgnis. Dieses hätte dramatische Verschlechterungen der Rechte der ArbeitnehmerInnen und des Konsumentenschutzes in der EU zur Folge. Außerdem würden dadurch in jedem EU-Mitgliedsstaat 25 Rechtsordnungen gelten, was logischerweise ein ziemliches Chaos mit sich brächte.
Diese Richtlinie wird häufig mit dem Argument verteidigt, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt werde. Das mag in Einzelfällen, für einige wenige Großkonzerne, zutreffend sein. Insgesamt widerspräche eine solche Situation aber nicht nur allen Prinzipien des bewährten europäischen Sozial- und Wohlfahrtsmodelles, sondern darüber hinaus auch den Regeln eines fairen Wettbewerbs, da die kleinen und mittleren Unternehmen dadurch massiv benachteiligt würden.
Wenn die EU-Dienstleistungsrichtlinie wirklich beschlossen wird, dann bedeutet das weiters eine Schwächung der Politik und der öffentlichen Hand, verbunden mit der Aushöhlung der Daseinsvorsorge. Es liegt auf der Hand, dass dadurch der soziale Zusammenhalt in Europa auf das Spiel gesetzt und letztlich die Europäische Union als Projekt insgesamt gefährdet wird.
Aus den genannten Gründen ersuche ich Sie, verantwortungsvoll für Europa zu handeln, indem Sie gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie stimmen.

Mit freundlichen Grüssen
Christian Moser
Obmann
ArbeitslosensprecherIn e. V.

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REAKTIONEN

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Sehr geehrter Herr Moser,

Vielen Dank für ihr Interesse. Die Grünen im Europäischen Parlament sind entschlossen gegen die Dienstleistungsrichtlinie so wie sie von der Kommission vorgeschlagen worden ist und vor allem gegen das umstrittene Herkunftslandprinzip. Dieses kann, wenn überhaupt, in europaweit harmonisierten Bereichen angewendet werden. Unternehmen sollten den Regeln des Landes unterliegen, in dem sie ihre Dienstleistungen anbieten. Die Auswirkungen des Herkunftslandprinzips auf Sozial-, Lohn-, Verbraucher- und Umweltstandards im Dienstleistungssektor wären bedenklich: Unternehmen aus Ländern mit laxen Umwelt- und Verbrauchergesetzen oder schwacher sozialer Sicherung hätten Wettbewerbsvorteile. Und daraus resultiert die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbs – also eines „race to the bottom“ bei Sozial-, Lohn-, Verbraucher und Umweltstandards. Dienstleistungsanbietern aus Staaten mit hohen Standards (wie Österreich) droht sogar eine doppelte Diskriminierung: Sie wären weder auf den heimischen noch auf den Märkten in anderen EU-Staaten konkurrenzfähig. Heute sollte im Binnenmarktausschuss über einen Bericht mit einem Gegenvorschlag zum umstrittenen Kommissionsvorschlag abgestimmt werden. Aber der Ausschuss war nicht einig über die Änderungsanträge und hat darum die Abstimmung verschoben. Das heißt dass es frühestens im Jänner zu einer Abstimmung im Plenum kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Luc Schloesser
Assistant Johannes Voggenhuber, MEP

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Vielen Dank für Ihr Interesse an europäischen Themen. Herr Abg. Othmar Karas, der für die ÖVP-Delegation Verantwortliche für diesen Bereich, wird sich gerne im Namen der ÖVP-Delegation um Ihr Anliegen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Raser
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Büroleitung:
Dipl.-Ing. Ulrike Raser

MEP Agnes Schierhuber
Europäisches Parlament

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Dienstleistungs-Richtlinie, das ich gleichlautend auch von vielen weiteren Personen erhalten habe. Als aufmerksames und aktives Mitglied des Europäischen Parlaments habe ich mich bereits seit Jahren gegen die Einführung des Herkunftslandprinzips im Dienstleistungsbereich engagiert und wesentlich auch zur Information in Österreich beigetragen. Ich arbeite seit einem Jahr besonders eng mit der Berichterstatterin zusammen, um durch Änderungen des Entwurfs der Kommission eine bessere Lösung für die Dienstleistungsfreiheit zu finden. Derzeit versuchen wir mehrheitsfähige Kompromisse mit den anderen Fraktionen zu verhandeln und die Abstimmungen zu ca. 2000 Änderungsanträge gut vorzubereiten. Es geht nicht um eine simple Ja/Nein-Abstimmung.

Sie können versichert sein, dass wir als SPÖ-Delegation nicht durch Briefe auf Abstimmungstermine und Probleme des Herkunftslandprinzips aufmerksam gemacht werden müssen. Wichtiger wäre es, wenn Sie auf die österreichische Bundesregierung in dieser Frage einwirken. Diese verteidigt im anderen gesetzgebenden Organ der EU, dem Ministerrat, nach wie vor den Entwurf der Kommission!

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Maria Berger

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Delegationsleiterin der SPÖ-Abgeordneten zum Europäischen Parlament



Sehr geehrter Herr Moser!

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, allen Dienstleistungsanbietern europaweit das Berufsleben zu erleichtern.

Das finde ich deshalb sehr wichtig, weil der Sektor Dienstleistungen in Europa auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze schaffen wird, was wir von den Sektoren Industrie und Landwirtschaft nicht mehr behaupten können.

Es ist deshalb von enormer Bedeutung, dass wir diesen Sektor stärken und Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen bzw. erleichtern.

Das ist der ursprüngliche Gedanke der sog. Bolkestein-Richtlinie. Und diesen ursprünglichen Gedanken sollten wir nicht verlieren. Tausende Änderungsanträge werden nun dafür sorgen, dass sämtliche Wünsche, Beschwerden, Anregungen, Vetos der einzelnen Interessensgruppen berücksichtigt werden. Ob die Dienstleistungsrichtlinie dadurch besser wird, bezweifle ich persönlich. Aber das ist nun einmal der demokratische Lauf der Dinge.

Was nun das sehr umstrittene Herkunftslandprinzip betrifft: Es wurde deshalb angedacht, damit jeder Dienstleister die Gesetze seines Landes einhält und nicht gezwungen ist, 25 verschiedene Gesetze zu berücksichtigen. Es verhält sich also genau umgekehrt. Verwirrend kann es für den Konsumenten werden, weil er in der Regel nichts von den Bestimmungen eines anderen Landes weiß. Das stimmt theoretisch. Praktisch sieht es jedoch anders aus.

Nehmen wir das Beispiel Versicherung. Sie schließen als Österreicher eine britische Versicherung ab. Selbstverständlich wird Sie Ihr Versicherungsberater über die britischen Bestimmungen aufklären, das ist schließlich sein Job

Nehmen wir das Beispiel Maler und Anstreicher. Sie holen ein Angebot von einem österreichischen Anbieter, weiters von einem tschechischen und schließlich fragen Sie einen Bekannten, wie viel er ohne Rechnung verlangt. Wahrscheinlich wird das Angebot der österreichischen Firma das höchste sein, die Kosten des Schwarzarbeiters und der tschechischen Firma werden sich in etwa die Waage halten. Wer gibt Ihnen nun eine Gewährleistung und wie schaut diese aus? Im Fall des Schwarzarbeiters bekommen Sie gar nichts, die tschechische Firma macht Ihnen ein Angebot nach tschechischen Gesetzen. Wenn Ihnen dieses zu unsicher ist, werden Sie wahrscheinlich den österreichischen Anbieter bevorzugen.

Die Dienstleistungsrichtlinie führt folglich nicht zu mehr Schwarzarbeit sondern verringert sie, was erfreulich ist. Denn Pfusch ist der Neoliberalismus des kleinen Mannes.

Hochspezialisierte Unternehmen und Unternehmen aus Niedriglohnländern haben durch die Dienstleistungsrichtlinie einen Vorteil. Die Konsumenten profitieren durch das erhöhte Angebot.

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse müssen natürlich ausgenommen werden. Dazu zählen etwa die Bildung, die Gesundheit, die Kultur. Das finde ich gut, ich lehne jedoch ab, dass auch das Glücksspiel ausgenommen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch diesen Brief meinen Standpunkt näher bringen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre

Karin Resetarits

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Anregungen und Bedenken zu dem von der Kommission am 13. Jänner 2004 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Ich darf Sie hiermit über den letzten Stand der Dinge informieren sowie meine Position zu dieser Thematik darlegen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass es mir aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema nur möglich ist, einen standardisierten Brief an Sie zu richten. Ich hoffe sehr, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.

Vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie, deren Ziel es ist, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen und um die Dynamik des Europäischen Binnenmarktes weiter zu entfalten, ist es notwendig, nicht gerechtfertigte Hürden für innereuropäische Dienstleistungen zu beseitigen. Das Wachstums- und Beschäftigungspotential europäischer Dienstleistungen - gerade auch das der kleinen und mittleren Unternehmen - ist groß. Ich stehe der Dienstleistungsrichtlinie deshalb grundsätzlich positiv gegenüber.

Gleichzeitig halte auch ich es aber für wesentlich, das hohe Niveau der Berufsausbildung und der Qualität der Dienstleistungen sowie hohe Sozial-, Umwelt- und Verbraucherstandards zu sichern. Um das zu erreichen sind eine Fülle von Änderungen am jetzigen Richtlinienvorschlag notwendig. Das gilt unter anderem für

1. den Anwendungsbereich

2. das Herkunftslandprinzip

3. die Beziehung der Dienstleistungsrichtlinie zu anderem Gemeinschaftsrecht

4. die Kontrolle des Dienstleistungserbringers

Diesbezüglich laufen bis zum heutigen Tage intensive Auseinandersetzungen und parlamentarische Beratungen über Konsequenzen und notwendige Änderungen. Bereits gegenwärtig sind über 1000 Änderungsanträge eingegangen, die vom zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz umfassend zu prüfen sein werden. Der angestrebte Zeitplan und somit auch der von Ihnen avisierte Abstimmungstermin am 25./26. Oktober konnte daher nicht eingehalten werden. Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, dass das Plenum des Europäischen Parlaments nunmehr im Januar 2006 entscheiden wird.

Zu den von Ihnen geäußerten Bedenken darf ich im Einzelnen anmerken:

Ich setzte mich dafür ein, dass insbesondere Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, unter die auch Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen fallen (Näheres dazu finden Sie auf meiner Website www.othmar-karas.at), Dienstleistungen bei denen hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden, sowie reglementierte Berufe (eine diesbezügliche Entschließung des EP finden Sie ebenfalls auf meiner Website unter dem Bereich "Freie Berufe") unterschiedlich behandelt oder von der Richtlinie ausgenommen werden.

Was das Herkunftslandprinzip betrifft, so sehe ich auch Probleme, die sich daraus ergeben, dass dieses Prinzip erstmals ohne gleichzeitige Harmonisierung von nationalem Recht zur Anwendung kommen soll. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs, haben wir im Europäischen Parlament daher eine rege Debatte um Europäische Mindest-Qualitätsstandards geführt und führen diese immer noch. Um währenddessen die Anliegen verschiedenster Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten berücksichtigen zu können, stehe ich u.a. in ständigem Kontakt mit der Notariatskammer, der Rechtsanwaltskammer, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Ärztekammer, der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, der Wirtschaftskammer Österreich, der Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung, der BAGS, dem Österreichischen Hilfswerk, der Caritas und dem Roten Kreuz.

Ein "Chaos der Rechtsordnung" sehe ich dagegen weniger auf uns zukommen, jedenfalls nicht wesentlich mehr, als dies bereits heute im Rahmen der Privatautonomie und der daraus folgendem Wahlfreiheit des Rechts der Fall ist. Zumindest aber wird die Richtlinie Konsumentenrechte, sowie die Rechte der Arbeitnehmer unangetastet lassen, da diese Bereiche entweder bereits ausgenommen wurden (Verbraucherverträge), oder aber Gegenstand vorrangiger Richtlinien sind (Rechte der Arbeitnehmer, siehe dazu die sog. Entsende-Richtlinie der EG, wonach gerade das Recht des Aufnahmestaates zur Anwendung gelangt).

Ich kann Ihnen abschließend versichern, das die gesamte EVP-ED Fraktion sowie auch ich persönlich mich dafür einsetzen werden, wirtschaftliche und soziale Interessen genau auszutarieren, um somit für ein Europa zu sorgen, dass mehr ist als nur ein gemeinsamer Markt.

Ich bin ein bekennender Vertreter der öko-sozialen Marktwirtschaft und bekenne mich zu den Diensten im Gemeinwohlinteresse, die von der Richtlinie auszunehmen sind.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr

Othmar Karas

12.10.2005

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STRASSBURG: 50 OOO DEMONSTRIEREN GEGEN DEN BOLKESTEIN-HAMMER
" GROSSE KOALITION " FÜR " BOLKESTEIN LIGHT "

Auf der vom Europäischen Gewerkschaftsbund ( EGB) am 14.2. in Strassburg
organisierten Demonstration gegen die Bolkestein-Richtlinie nahmen
rund 50 OOO Personen teil. Die DemonstrantInnen kahmen sowohl aus West- als auch aus Osteuropa. Nach den Mobilisierungen an den Tage davor- 15 000 in Straßburg ,
4O OOO in Berlin - war auch diesmal der Tenor unmissverständluch : der
Bolkesteinhammer bedarf keiner kosmetischen Korrekturen, er gehoert weg !
Gallenstein, Nierensten, Bolkestein,...-

Stark die Beteiligung des ÖGB an der EGB-Demo in Strassburg : hinter dem
Transaparent " ÖGB: FÜR EIN SOZIALES EUROPA- PEOPLE CHANGE EUROPE "
formierte sich ein Block von 65O Personen. Sprechchöre wie " Hoch die
internationale Solidarität" oder " Nein , nein, nein zu Bolkestein" sorgten
für eine kämpferische Stimmung. Auf einem Transparent der Gewerkschaft der
Privatangestellten stand zu lesen : " Wir dienen nicht dem Kapital " .

Auch nach drei Stunden war die Demo noch immer nicht zu Ende ! -

Am 16.2.fand im Europaparlament die erste Lesung und Abstimmung über die
Dienstleistungs-richtlinie statt. Wie zu befürchten wurde die - zwischen den
Spitzen der Europäischen Sozialdemokratie und der Konservativen
ausgehandelte- " Bolkestein light " -Variante, in der zwar das Reizwort "
Herkunftslandprinzp", aber NICHT deren neoliberales Grundmuster rausgenommen
wurde, angenommen. Der Vorsitzende der liberalen Fraktion im Europaparlament
Graham Watson läßt- mit dankenswerter Offenheit- keinen Zweifel : " Der
Kompromiß wird sich als liberaler herausstellen, als es auf den ersten Blick
aussieht."

In einer gemeinsamen Erklärung kommen daher ver.di-Vorsitzender Frank
Bsirske und der GPA-Vorsitzende Wolfgang Katzian zu recht zu der
Einschätzung, daß es beim aktuellen Stand um eine "Marktöffnung durch die
Hintertür" geht. Für eine "Entwarnung besteht daher kein Grund ". Auch die
sieben Punkte, die ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch auflistet ( von
genereller Herausnahme der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen
Interesse über "klare Herausnahme des gesamten Arbeitsrechts aus der
Richtlinie" bis hin zu Ausnahmen für Umweltschutzvorschriften und
Konsumentenschutz ) zeigen, daß "noch viel zu tun ist".


Die Demo in Straßburg war ein gelungener " Zwischenspurt" - der Kampf geht
allerdings weiter:

GEGEN DIE NEOLIBERALE OFFENSIVE- WEG MIT DEM BOLKESTEIN-HAMMER !

Hermann Dworczak
20.02.2006

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Kollektivvertrag 2006
für die DienstnehmerInnen des Arbeitsmarktservice

Weisungen von Vorgesetzten
§ 16
(1) Verstößt die Weisung eines/einer Vorgesetzten gegen gesetzliche oder sonstige einschlägige Vorschriften, hat der/die DienstnehmerIn den Vorgesetzten/die Vorgesetzte darauf aufmerksam zu machen. Der/Die Vorgesetzte hat die Weisung schriftlich zu bestätigen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.

(2) Der/Die DienstnehmerIn hat die Befolgung einer Weisung abzulehnen, wenn die Befolgung dieser Weisung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde oder von einer unzuständigen Person erteilt wird.

Allgemeine Pflichten
§ 15
(3) Der/Die DienstnehmerIn hat jede mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung im Sinne der §§ 4 bis 8a, sowie § 13 bis 16 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, zu unterlassen.

Geldaushilfe zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung
§ 45a
Dem/Der DienstnehmerIn, gegen den/die Anzeige wegen des Verdachts einer in Ausübung des Dienstes begangenen gerichtlich strafbaren Handlung erstattet worden ist, wird für Zwecke der nachweislich zu seiner/ihrer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen Kosten auf seinen/ihren Antrag eine Geldaushilfe bis zur Höhe des dreifachen Gehalts eines Beamten/einer Beamtin der allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, gewährt, wenn die Strafanzeige nach Mitteilung des Staatsanwalts zurückgelegt worden ist, das Strafverfahren eingestellt wurde oder der/die DienstnehmerIn freigesprochen worden ist.
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Arbeitsmarktpolitik aus TrainerInnen-Sicht

Die Zusammenarbeit mit dem AMS ist nicht nur für Arbeitssuchende, sondern auch für "Lieferanten" schwierig.
Es ist kaum zu glauben was in diesem Bereich Menschen anderen Menschen antun!
Der ganze Bereich ist nur auf Druck aufgebaut. So wie der Staat mit seinen Bürgern umgeht, müssen die Verantwortlichen Menschenhasser sein!
Die AK und die Gewerkschaften sehen nicht nur zu, sondern machen hier tatsächlich mit!
Das Ziel ist keine stabile sondern eine instabile Gesellschaft! Zu diesem Schluss muß man kommen, wenn man umfassenden Einblick in die Materie bekommt!

Hier ist nicht, eine friedliche ausgeglichene Gesellschaft zu entwerfen, das Ziel!
Hier werden Menschen/große Bevölkerungsgruppen unterdrückt, gegeneinander ausgespielt und ausgebeutet!
Wir haben die falschen Politiker! (Mit diesen TrainerInnen-Berichten wird das noch deutlicher)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle die das umsetzen dies auch wirklich wollen!

Zu TrainerInnen
Wenn es auch den TrainerInnen nicht viel besser *(den Druck betreffend) als den Arbeitslosen ergeht, so können und dürfen wir (Arbeitslose) uns diese Behandlung nicht länger gefallen lassen!
Es ist Zeit den zum Teil widerwärtigen Kreislauf ev. gemeinsam zu durchbrechen!

Auch die TrainerInnen müssen sich zum eigenen Schutz organisieren! So entkommen sie ausserdem der Lage den Druck ungefiltert, durch Frust sogar verstärkt, an den letzten der "Nahrungs"- Kette (Arbeitslosen) abzugeben, sondern wären in einer Position, in der sie menschenverachtende sittenwidrige/rechtswidrige Forderungen an den Absender zurückweisen könnten!

Gemeinsam mit AMS-Bedienstete
Unter gemeinsam zähle ich auch AMS-Bedienstete die der Skrupellosigkeit, die diese neoliberale Arbeitsmarktpolitik einfordert, nicht länger nachkommen wollen!

Arbeitslose sind nicht von ungefähr weiter im Wirtschaftsministerium untergebracht!
(Das AMS und die Sozialarbeiter/TrainerInnen der "Zwangs"-Maßnahmen sollen unter Verwendung der Arbeitslosen die Arbeitnehmer unter Druck setzen!
Umso schlechter die **Arbeitslosen behandelt werden, - die Behandlung darf ruhig zu psychischen Krankheiten oder zum Suizid führen - , desto grösser wird die Angst der Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit und umso mehr kann man ihnen, ein mehr an Leistung bis zur Gesundheitsschädigung, weniger Rechte und Einkommen, abverlangen.)

**Zur Differenzierung - Arbeitslosenbehandlung
Natürlich reicht es, diese verachtende Behandlung nur einen Teil der Arbeitslosen / den "Langzeit /längerzeitigen" Arbeitslosen angedeihen zu lassen.
( Beginnt teilweise ab dem 3 Monat. Gelegentlich auch früher.)
Sich an diese Strategie zu halten, lässt ein kritisches AMS-Bild schwer aufkommen.!
Gleichzeitig hilft es dem Schein der Behörde und dem Gewissen der MitarbeiterInnen, indem sie den negativen Umgang mit den Längerzeitigenarbeitslosen verdrängen/ignorieren!
(Dies gewährleistet erst die Mitarbeit der AMS -MitarbeiterInnen trotz z. T. menschenverachtenden Anforderungen)
Zum anderen wird eine Trennlinie in dieser Gruppierung gezogen, wodurch die Aufsplitterung der Betroffenen das Feindbild sogar in der eigenen Gruppe verankert!
Das legitimiert dazu, den schlechten Teil der Arbeitslosen eine menschenverachtende Behandlung zukommen zu lassen, wofür sie ja selbst verantwortlich sind!
So wird, nicht zuletzt mit beschönigten Statistiken größtmögliche Akzeptanz erreicht!
Diese Strategie macht die MitarbeiterInnen zu edlen Helfern, da sie ja "gute" Arbeitslose schnell und freundlich vermitteln!
(Wie wir wissen unterstützen oder behindern verschiedene Umstände den Vermittlungs-Erfolg)

Und "falls es mal zu Schwierigkeiten kommen sollte", so handelt es sich laut AMS um Einzelfälle!
Dieses Argument, wird aber durch die Arbeit einiger Arbeitsloseninitiativen, aufgehoben und belastet das AMS!

Darum ein gemeinsames Vorgehen gegen eine Politik die dem Volk schadet!

*(den Druck betreffend) ist klar, dass der Vergleich hinkt. Wie stark der Druck empfunden wird, hängt von der subjektiven sozialen Einstellung der TrainerIn ab.
Auch weiss ich von keinen Suizidgedanken einer TrainerIn, was nicht heisst das es keine gibt, denn mir sind Personen dieser Berufsgruppe bekannt, die am Burn Out Syndrom leiden! (Wen wunderts)
Bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema überkommt mich große Wut auf die Verantwortlichen!
3-4.06.2007 Christian Moser

Arbeitsmarktpolitik aus TrainerInnen-Sicht
( Forum Eintrag 1 / Eintrag 2 / Eintrag 3 / Eintrag 4)


 
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Christian Moser, Kranewittweg 95
5280 Braunau am Inn, Österreich