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Österreich setzt EU-Rechtsvorschrift gegen Diskriminierung aus Gründen der Rasse nicht um

Brüssel 04/05/2005. Heute verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGh) sein Urteil, Österreich habe gegen EU-Recht verstoßen, indem es eine europäische Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Richtlinie 2000/43/EG) nicht in vollem Umfang umgesetzt habe. Die den EU-Mitgliedstaaten gesetzte Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht endete am 19. Juli 2003 – ausgenommen waren die zehn neuen Mitgliedstaaten, die sicherzustellen hatten, dass ihre Rechtsvorschriften bis zum Beitritt zur EU am 1. Mai 2004 den Richtlinien entsprachen.

Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bemerkte Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit: "Diese Richtlinie hatten die Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen und im Jahre 2000 verabschiedet. Die Frist zur Umsetzung endete im Jahre 2003. Die Mitgliedstaaten hatten somit bis heute fünf Jahre Zeit, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ich fordere Österreich dringend auf, seinen Verpflichtungen auf diesem Gebiet schnellstmöglich nachzukommen, das für den Schutz der Grundrechte in der EU von größter Bedeutung ist."

Die "Rassengleichheits-Richtlinie" verbietet sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung in einer Vielzahl von Bereichen, z. B. bei der Beschäftigung, der allgemeinen und beruflichen Bildung, sozialen Sicherheit und Gesundheitsversorgung sowie beim Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Wohnungen. Desgleichen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, jeweils eine Stelle einzurichten, die die Gleichbehandlung fördern und konkrete, unabhängige Hilfsangebote für Opfer der Rassendiskriminierung bereitstellen soll.

Die entsprechende Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie ist auf Bundesebene erlassen worden, bestimmte Aspekte fallen jedoch in die Zuständigkeit der Länder, die noch nicht sämtlich die erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet haben.

26.06.2005 Quelle: Europäische Kommission

 
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