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Am 4.08.2005 erschien in der Braunauer-Rundschau ein Artikel mit der Überschrift:

Mutter Notstand gestrichen

Ist es fair, eine junge Alleinerzieherin dafür zu strafen, dass sie einen Job nicht annimmt, weil sie davon nicht leben kann? Noch dazu, wenn dieser auf wenige Monate befristet ist und sie ausserdem das Pech hat, dass sie während der Ferien so schnell keine Kinderbetreuung auftreibt? Genau das ist einer 30-jährigen Braunauerin eben passiert. Das Arbeitsmarktservice sperrt Elke Schneider für sechs Wochen die Notstandshilfe,...........
"Man straft damit ja meine Kinder,...........


In der darauf folgende woche 11.08.2005 ein Leserbrief zum Thema

Zum Artikel "Mutter Notstand gestrichen"
(Braunauer Rundschau vom 4.08.)

Bei ihrem Bericht handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Längst ist das AMS nicht mehr nur Helfer!
In erster Linie ist das AMS für die Statistikbeschönigung tätig. OÖ ist darin spitze!
Umschulungen und Weiterbildung sind kaum möglich, stattdesen werden die arbeitslosen Personen in unsinnige Zwangsmassnahmen gepfercht, in denen die Menschen diszipliniert und zu demütigen Verhalten gezwungen werden. Bei Widerspruch lautet die Beurteilung "Vereitelung-destruktiv" was einer Bezugsperre von 6-8 Wochen gleichkommt. Gleichzeitig gibt es dann vom Sozialamt wegen Arbeitsunwilligkeit keine Unterstützung.
Nebenbei bemerkt handelt es sich bei diesen Zwangsmassnahmen um eine Stückzahlabfertigung im grossen Stil die eine Unmenge an Geld kostet!
Unsinnig, wenn Mensch weiss, dass auf
ca. 400 000 arbeitslose Menschen ca. 24 000 offene Stellen kommen.
Weiters gibt es Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse die dem AMS Rechtswidrigkeit bescheinigen. Zur selben Ansicht gelangt der Volksanwalt.
Ungeachtet desen verhält sich das AMS weiterhin rechtswidrig!
Es handelt sich also nicht nur um eine strenge Gesetzeslage, das AMS scherrt sich auch wenig um diese.
Das wiederum lässt den Schluss zu, dass es sich bei vielen AMS-Sachbearbeitern um Menschen ohne (soziales) Gewissen handelt.

Christian Moser
Obmann
ArbeitslosensprecherIn e.V.
Selbstvertretung der Erwerbsarbeitslosen Österreichs


SoNed! - Forumeintrag vom 15.08.2005 von Elke, der betroffenen alleinerziehenden Mutter

Hallo !

Ich glaube einige von euch haben meinen Artikel in der Rundschau vom 4.8 gelesen !
Ich habe es zwar geschaft das ich meinen Notstandshilfe wieder Ausbezahlt bekomme , doch am 11.08 war ich bei Frau Lutz am AMS und habe erfahren das die Landeshauptstelle anscheinend truck macht und sie handeln muss . Das handeln sieht nun so aus ich muss am Mittwoch in die BFI Küch für ca 500€ habe aber allein schon für meinen kleinsten Sohn 72 € zu berapen das er in den Kindergarten Neustadt geht .
Mir geht es auch hauptsächlich um die Psychische belastung meiner 3 Kinder (12j, 11j und wie gesagt 5 jahre) .
Die grossen 2 bleiben allein zu Hause doch den kleinen muss ich spontan in einen Kindergarten schicken wo er niemanden kennd da er fürnormal in den Stadkindergarten ist. Das nächste was mich noch beschäftigt ist hat mein kleinster noch irgendwann mal Ferien ?
Nein den auch wenn meine 2 großen Kinder weiter im Bett liegen bleiben können muss der kleinste um 6 uhr 30 raus und ab in den Kindergarten !!!!!
Ich finde das ganze al eine Strafe für meine Kinder die ja der Vater Staat eigendlich will!!!
(Kinder braucht das Land pfffffffff)
Ich könnte hier einen Roman schreiben über die Ungerechtigkeit aber die meisten wissen wie es läuft darum sparre ich euch und mir das *g*
bis bald und kopf hoch es kann nur Bergauf gehen , denn trunten sind wir schon !!!
Liebe grüße
Elke

20.08.2005

Artikel in der Braunauer Rundschau 24.6.2004

Braunauer Rundschau 08. 07. 2004





Braunauer Rundschau 29. 07. 2004



Braunauer Rundschau 05. 08. 2004

Die Schikanierung Arbeitsloser wird auf die Sozialversicherung ausgedehnt

Die ersten Erfahrungen mit der Einfuehrung der e-card im Burgendland sind
da: Im Zuge der aerztlichen Behandlung wurden bei einem Arzt Patienten von
der e-card als gesperrt gemeldet. Eine Anfrage bei der angegebenen
Hotline-Nummer der Sozialversicherungsanstalt ergab, dass diese Personen als
Arbeitslose vom AMS wegen Unregelmaessigkeiten in der Arbeitslosenmeldung
(versaeumte Termine, Nichtannahme von Arbeiten usw.) gesperrt waeren und
daher keinen Leistungsanspruch haetten.

Abgesehen davon, dass die Auskunft falsch war, auch bei Sperre des
Arbeitslosenentgelts besteht noch mehrere Wochen Anspruch auf
Sozialversicherungsschutz, handelte es sich um eine doppelte
Datenschutzverletzung.

Richtig ist zwar, dass die Tatsache einer Arbeitslosenmeldung und auch ein
Beenden der Arbeitslosigkeit vom AMS zum Hauptverband zu melden ist, damit
wird auch der Anspruch der Sozialversicherung geregelt und abgerechnet.

Unzulaessig ist jedoch die Weitergabe ueber Details aus den
Arbeitsvermittlungsversuchen an die Sozialversicherungen. Aehnlich
unzulaessig waere es, wenn die Sozialversicherungen ueber berufliche
Firmeninterna laufend informiert wuerden.

Die zweite Datenschutzverletzung bestand darin, vertrauliche Informationen
aus dem AMS an einen Arzt weiter zu geben.

Als Patient habe ich ein Recht, dass ein Arzt nur Zugang zu den fuer eine
Behandlung notwendige Daten hat und ich als Patient jederzeit diese
Informationen nachvollziehen kann. Ein ordentlich entwickeltes e-card-System
koennte es sogar leisten, dass die Aerzte von den Sozialversicherungen
ueberhaupt keine Informationen bekommen, wo jemand beschaeftigt ist, ob er
in Karenz ist oder arbeitslos.

Stoeberpraxis der Sozialversicherungsmitarbeiter

Die freizuegigen Auskuenfte der Sozialversicherungsmitarbeiter sind offenbar
durch eine laufend geuebte Stoeberpraxis moeglich. Offenbar ist es ueblich,
dass Mitarbeiter der Sozialversicherungen routinemaessig in den
Aufzeichnungen der AMS-Computer herumsuchen und dabei alle Informationen
ansehen koennen, nicht bloss die fuer sie relevanten.

Dazu muss man jedoch wissen, dass Fehleintraege in den AMS-Computer zum
Alltag gehoeren und erhebliche Zeit der Arbeitslosen darin aufgeht,
ungerechtfertigte Sperren, An- und Ummeldungen wieder korrigieren zu lassen.
Werden diese Fehler direkt zur Pruefung der Sozialversicherungsberechtigung
verwendet, dann produziert die e-card bald nur mehr Chaos pur.

Die Stoeberpraxis erinnert frappant an das beliebte 'Patientenschauen' in
manchen Spitaelern. Werden dort Prominente eingeliefert steigen regelmaessig
die Pflege- und Behandlungsabrufe der Krankengeschichte ins unermessliche.

Ausschliesslich Administrationssysteme, die eine sehr detaillierte
Berechtigungs- und Rollenverwaltung aufweisen, koennen derartige
Datenschutzverletzungen verhindern.

Der Hauptverband, die Sozialversicherungstraeger, aber auch das AMS sind
daher aufgefordert ihr Zugriffsberechtigungskonzept, die Zugriffsrollen und
die erlaubten Datenprofile offen zu legen. Die im Datenverarbeitungsregister
gemeldeten Informationen sind dazu viel zu ungenau und veraltet.

Zusammenhang mit Gesundheitstelematikgesetz unklar.

Noch ungeklaert sind die Rolle des Gesundheitstelematikgesetzes und des
geplanten Gesundheitsinformationsnetzwerks bei diesen
Datenschutzverletzungen. Fest steht, dass durch das
Gesundheitstelematikgesetz die rechtlichen Voraussetzungen fuer einen
gewaltigen Patienteninformationsverbund geschaffen werden. Offenbar sind
jedoch keine ausreichenden Sicherheiten vorgesehen, die
Datenschutzverletzungen fruehzeitig erkennen lassen und verhindern.

Die einzelnen IT-Systeme sind relativ stoeranfaellig, inkompatibel und nicht
fuer gezielten Datenaustausch geeignet. In einem
Patienteninformationsverbund wuerde letztlich nach kuerzerster Zeit jeder in
jedem System herum"surfen", nach richtigen und falschen Daten stoebern und
in falsch verstandenem Servicebewusstsein auf der Privatsphaere der
Patienten herumtrampeln.
(ARGE Daten/bearb.)

Quelle: Akin

11.06.2005

Kommentar zur Zumutbarkeitsveranstaltung!

ZUMUTBARKEIT - NEU Veranstaltung der AK/ÖGB vom Mi. 21. September 2005
1040 Wien Theresianumgasse 16-18

Skrupellose Strategie der Wirtschaft/Industrie/Konzerne!

Bei dieser Veranstaltung wurde mir vor Augen geführt, wie gut verdienende gut abgesicherte Menschen das Thema Arbeitslosigkeit behandeln.
"Ein Problem das die Arbeitslosen zu verantworten haben und das mit der Aufweichung der Zumutbarkeitbestimmungen zu lösen ist."
So kann sich die Wirtschaft/Industrie sicher sein, dass unter den Arbeitslosen nur wunschlose willenlose Roboter zu finden sind die durch Entrechtung jede Arbeit bei geringster Bezahlung erledigen. Entwurzelung durch Ortswechsel mit einbezogen.
Das hinter den Problem Arbeitslosigkeit Menschen mit Erniedrigung, Depressionen, Suchtkrankheiten konfrontiert sind, in der Familien nicht mehr wissen wie es weiter gehen soll, in der Armut zum Alltag gehört, und nicht zuletzt viele im Suizid den letzten Ausweg sehen, dass konnte Mensch nicht erahnen.
Der Begriff der Versicherten-Gemeinschaft wurde geprägt. Diese gehört vor Missbrauch geschützt, war die Botschaft die zu mir vordrang.
Hier wurde eine Zielgruppe definiert um Feindbildparolen an die richtige Adresse zu senden. Effizient wird negative Stimmung gegen Arbeitslose erzeugt.
Paradox, denn wie sich herausstellte, wechseln die Menschen im Jahr 1,5 Millionen mal den Arbeitsplatz. 800 000 Menschen sind im Zuge desen von Arbeitslosigkeit betroffen. Mit Stichtag ca. 400 000 Arbeitslose und dem gegenüber nur ca. 25 000 offene Stellen.
Hier ist ein Rotationsprinzip zu erkennen mit dem die Wirtschaft die Arbeitslosigkeit missbraucht um Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben. So werden Rechte abgebaut und Einkommen reduziert. Umso schlechter es den Arbeitslosen geht umso grösser ist der Druck auf den Arbeitnehmer. Das wiederum sichert den Erfolg dieser Strategie!
Also genau der Versicherten-Gemeinschaft wird von der Wirtschaft, mit missbräuchlicher Verwendung der Arbeitslosen, grosser Schaden zugefügt. Zugleich warnt die Wirtschaft die Versicherten-Gemeinschaft vor den Arbeitslosen - Missbrauch.

Darum war mir bei dieser Zumutbarkeitsveranstaltung
wichtig, auf unsere Forderungen wie Grundeinkommen , Arbeitsteilung - Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Lohn und Einführung der Wertschöpfungsabgabe - Umverteilung des vorhandenen Reichtums, hinzuweisen.
Die bereinigte Statistik mit ca. 400 000 Arbeitslose zu präsentieren und der Industriellenvereinigung den Vorwurf nicht zu ersparen, dass ihr Interesse dem Abbau der Arbeitnehmerrechte und der Kürzung der Einkommen gilt.
Die Einhaltung der Grundrechte, (Menschenrechte) und der Rechtstaatlichkeit bei der Vermittlungstätigkeit des AMS forderte ich von Herrn Dr. Buchinger AMS-Chef.
Ausserdem liess ich die anwesenden Damen und Herren um Dr. Potmesil (Sektionschef im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bartensteingehilfe) wissen, dass es schockierend ist, wie hochintelligente- hochausgebildete Menschen keine Sach-, und Fachpolitik, sondern nur die Feindbildpolitik der Regierung umsetzen.
Herrn Mag. Achitz (Leiter der Abteilung Sozialpolitik, österreichischen Gewerkschaftsbund) bezichtigte ich der Realitätsverweigerung, da er und der ÖGB noch immer mit der Vollbeschäftigung liebäugeln. Er betonte, dass sie für Arbeitnehmer und weniger für Arbeitslose da sind.
Ich empfahl ihm eine Schulung um Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und zeigte ihm den Zusammenhang zwischen Arbeitnehmer u. Arbeitslose auf. Der darin besteht, dass die Wirtschaft die Arbeitslosigkeit missbraucht um den Arbeitnehmern Druck zu machen. (Wie oben schon erwähnt)

Darum muß für Gewerkschaft und Arbeiterkammer die Vertretung der Arbeitslosen genauso wichtig sein, wie die der Arbeitnehmer! Ansonsten unterschreibt jeder Arbeitnehmer in Zukunft Verträge, die Arbeiterkammer und Gewerkschaft überflüssig werden lassen.

2.10.2005

Ps.: Ich bedanke mich bei der AK Wien für die Einladung des Vereins "ArbeitslosensprecherIn" zur Veranstaltung, die mir zeigt, dass Teilen der AK der volle Umfang des Problems Arbeitslosigkeit bewusst ist.


 
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