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Die AK unterstützt sie gegen Trendwerk!

Die AK kommt zur Auffassung, dass, im Falle aller Kursteilnehmer die mit der Fa. Trendwerk Verträge, vor dem 02.08.2006 abgeschlossen haben, Ansprüche in der Höhe von € 880.- Brutto geltend gemacht werden können! Ungeachtet der angegebenen Wochenstunden.

Im Falle jener Kursteilnehmer, die Verträge nach dem 02.08.2006 abgeschlossen haben gilt:

Mindestens der Betrag der Notstandshilfe bzw. der bisherigen Arbeitslose muss Netto von der Fa. Trendwerk ausbezahlt werden!

Also alle "Kursteilnehmern", die in dieser Angelegenheit Probleme mit Trendwerk haben - anders Entlohnt wurden, können sich an die AK- Theresianumgasse 16-18 wenden, um sich einen Termin geben zu lassen. Klappe für Arbeitsrecht!

Die AK wird ihnen helfen zu ihren Recht und Geld zu kommen! AK-Wien

Anmerkung SoNed!:
Falls es zu unterschiedlicher Entlohnung kommt ( bei höherer NH, AL als 880 Euro), ist wegen Rechtswidrigkeit (Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz) eine Weigerung ohne Bezugssperre möglich!

22.10.2006

 
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