From: Subject: Arbeitslosigkeit - WKO.at Date: Mon, 24 Aug 2009 13:43:50 +0200 MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; type="text/html"; boundary="----=_NextPart_000_000F_01CA24C0.E9F04980" X-MimeOLE: Produced By Microsoft MimeOLE V6.00.2900.5579 This is a multi-part message in MIME format. ------=_NextPart_000_000F_01CA24C0.E9F04980 Content-Type: text/html; charset="utf-8" Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file://C:\Dokumente und Einstellungen\Marlon\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\Content.IE5\G1ZS6ULJ\WKO Newsletter zu Arbeitlosigkeit format_detail.wk.htm =EF=BB=BF Arbeitslosigkeit - = WKO.at var yyy1 =3D = 0;
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ARBEITSLOSIGKEIT

Die (freiwillige) Einbeziehung selbst=C3=A4ndig = Erwerbst=C3=A4tiger in=20 die Arbeitslosenversicherung seit 1.1.2009 erfordert eine neue = Definition der=20 Arbeitslosigkeit. Es kann nicht mehr ausschlie=C3=9Flich auf die = Beendigung eines=20 Besch=C3=A4ftigungsverh=C3=A4ltnisses abgestellt werden, sondern es muss = jede Beendigung=20 einer selbst=C3=A4ndigen oder unselbst=C3=A4ndigen T=C3=A4tigkeit = erfasst werden.

Wann liegt Arbeitslosigkeit vor?

Arbeitslos ist, wer

  • eine unselbst=C3=A4ndige Besch=C3=A4ftigung oder = eine selbst=C3=A4ndige=20 Erwerbst=C3=A4tigkeit beendet hat,
  • nicht mehr der Pflichtversicherung in der=20 Pensionsversicherung unterliegt oder dieser ausschlie=C3=9Flich auf = Grund des=20 Weiterbestehens der Pflichtversicherung f=C3=BCr den Zeitraum, = f=C3=BCr den=20 K=C3=BCndigungsentsch=C3=A4digung geb=C3=BChrt oder eine = Ersatzleistung f=C3=BCr Urlaubsentgelt=20 gew=C3=A4hrt wird, unterliegt und
  • keine neue oder weitere unselbst=C3=A4ndige = Besch=C3=A4ftigung oder=20 selbst=C3=A4ndige Erwerbst=C3=A4tigkeit aus=C3=BCbt.

Keine Pflichtversicherung

Nach dieser Neudefinition der Arbeitslosigkeit ist = f=C3=BCr das=20 Vorliegen von Arbeitslosigkeit neben der Beendigung der = unselbst=C3=A4ndigen oder=20 selbst=C3=A4ndigen Besch=C3=A4ftigung auch Voraussetzung, dass die = Pflichtversicherung in=20 der Pensionsversicherung beendet ist.

Bei gewerblich selbst=C3=A4ndiger T=C3=A4tigkeit = liegt Arbeitslosigkeit=20 grunds=C3=A4tzlich nur dann vor, wenn das Gewerbe ruhend gemeldet oder = der=20 Gewerbeschein zur=C3=BCckgelegt wurde. Nur in diesen zwei F=C3=A4llen = endet die=20 Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung.

Vorsicht!

Besteht keine Ausnahme von der = GSVG-Pflichtversicherung,=20 steht eine selbst=C3=A4ndige Erwerbst=C3=A4tigkeit auch mit = Eink=C3=BCnften unter der=20 Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze dem Bezug von Arbeitslosengeld = entgegen.=20

Tipp!

Nur bei einer Ausnahme von der = GSVG-Pflichtversicherung kann=20 trotz aufrechter Gewerbeberechtigung eine Leistung aus der=20 Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Eine solche Ausnahme ist vor = allem die=20 Kleinstunternehmerregelung, bei der keine Beitragsleistungen zur = Kranken- und=20 Pensionsversicherung erfolgen.

Geringf=C3=BCgige unselbst=C3=A4ndige oder = selbst=C3=A4ndige=20 Erwerbst=C3=A4tigkeit?

Wird neben der Arbeitslosigkeit eine = selbst=C3=A4ndige T=C3=A4tigkeit=20 ausge=C3=BCbt, ist zu beachten: Die Eink=C3=BCnfte aus der = (unselbst=C3=A4ndigen oder=20 selbst=C3=A4ndigen) T=C3=A4tigkeit d=C3=BCrfen die = Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze (2009: =E2=82=AC 357,74=20 monatlich) nicht =C3=BCberschreiten. In F=C3=A4llen einer = selbst=C3=A4ndigen T=C3=A4tigkeit ist=20 zus=C3=A4tzlich eine Umsatzgrenze einzuhalten: 11,1 % des Umsatzes = m=C3=BCssen unter der=20 Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze liegen.

Vorsicht!

Wenn sich nachtr=C3=A4glich auf Grund des = Einkommens-=20 beziehungsweise Umsatzsteuerbescheides ergibt, dass das Einkommen=20 beziehungsweise der Umsatz =C3=BCber der = Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze liegt, muss die=20 Leistung aus der Arbeitslosenversicherung zur=C3=BCckgezahlt=20 werden.

Eine geringf=C3=BCgige unselbst=C3=A4ndige oder = selbst=C3=A4ndige=20 Erwerbst=C3=A4tigkeit steht der Annahme von Arbeitslosigkeit allerdings = nur dann=20 nicht entgegen, soweit dadurch die Verf=C3=BCgbarkeit zur = Arbeitsvermittlung durch=20 das Arbeitsmarktservice nicht beeintr=C3=A4chtigt ist.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer A =C3=BCbt neben seinem=20 Besch=C3=A4ftigungsverh=C3=A4ltnis eine selbst=C3=A4ndige = T=C3=A4tigkeit mit Eink=C3=BCnften unter=20 der Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze aus. Es besteht keine Ausnahme von = der=20 Pflichtversicherung. Das Besch=C3=A4ftigungsverh=C3=A4ltnis wird = beendet, die=20 selbst=C3=A4ndige T=C3=A4tigkeit mit Eink=C3=BCnften unter der = Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze=20 fortgef=C3=BChrt. Gilt A als arbeitslos?

Nach der Neuregelung liegt keine = Arbeitslosigkeit vor, da=20 A seine selbst=C3=A4ndige T=C3=A4tigkeit weiterhin aus=C3=BCbt und = durch die selbst=C3=A4ndige=20 T=C3=A4tigkeit weiterhin der Pflichtversicherung in der = Pensionsversicherung=20 unterliegt.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer B =C3=BCbt neben seinem=20 Besch=C3=A4ftigungsverh=C3=A4ltnis eine selbst=C3=A4ndige = T=C3=A4tigkeit mit Eink=C3=BCnften unter=20 der Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze aus. Es besteht in Folge der=20 =E2=80=9EKleinstunternehmerregelung=E2=80=9C seit Aufnahme der = selbst=C3=A4ndigen T=C3=A4tigkeit=20 eine Ausnahme von der Pflichtversicherung. Das = Besch=C3=A4ftigungsverh=C3=A4ltnis=20 wird beendet, die selbst=C3=A4ndige T=C3=A4tigkeit mit = Eink=C3=BCnften unter der=20 Geringf=C3=BCgigkeitsgrenze fortgef=C3=BChrt. Gilt B als = arbeitslos?

B gilt als arbeitslos. Er hat zwar seine = selbst=C3=A4ndige=20 T=C3=A4tigkeit nicht beendet, unterliegt jedoch in Folge der = Ausnahme von der=20 Pflichtversicherung seit Aufnahme der selbst=C3=A4ndigen = T=C3=A4tigkeit nicht der=20 Pensionsversicherung. B kann daher Arbeitslosengeld=20 beziehen.


Stand: August 2009

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